Stellenanzeige

Gz.: Vw 110.00 BW Sprach-1
Stellenanzeige
Die Deutsche Botschaft in Doha sucht zum 1. Mai 2016
eine/n Übersetzer/in und Dolmetscher/in für Arabisch-Deutsch / DeutschArabisch
Es handelt sich um eine zunächst auf ein Jahr befristete Vollzeitstelle mit einer Regelarbeitszeit von 40
Stunden in der Woche.
Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgaben:
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Tätigkeit als Übersetzer/in in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur sowie im Rechts- und
Konsularbereich
Dolmetschen von persönlichen Unterredungen und Ansprachen
Beobachtung, Auswertung von und Kontaktpflege zu den arabischen Medien
Pflege der (arabischsprachigen) Homepage der Botschaft
Mitarbeit, z.B. Recherchetätigkeit, an Projekten der verschiedenen Arbeitseinheiten der
Botschaft
Bewerberinnen/ Bewerber sollten folgendes Anforderungsprofil erfüllen:
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Abgeschlossenes Hochschulstudium Übersetzung/Dolmetschen oder Germanistik/Arabistik
Berufserfahrung auf diesem Gebiet wünschenswert
Gute Kenntnisse der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Situation in Deutschland
Verhandlungssichere Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Fundierte Computerkenntnisse (Word, Open Office, Excel)
Sicheres Auftreten
Initiative, Engagement, Organisationsgeschick, Flexibilität und Belastbarkeit
Interkulturelle Kompetenz
Teamfähigkeit
Die vertraglichen Bedingungen richten sich nach dem Musterarbeitsvertrag für die nicht entsandten
Arbeitnehmer/innen bei der deutschen Botschaft Doha.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung mit folgenden Unterlagen:
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Motivationsschreiben (deutsch und arabisch)
tabellarischer Lebenslauf (deutsch und arabisch)
Zeugniskopien
Referenzen
Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
ausschließlich per E-Mail bis zum 23. März 2016 an [email protected]
Sollten Sie Fragen zur Stellenanzeige haben, können Sie uns gerne unter +974-4408-2330 anrufen
oder per Mail unter [email protected] erreichen.
Das Auswärtige Amt hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und lädt
ausdrücklich qualifizierte Frauen zu einer Bewerbung ein. Schwerbehinderte Bewerberinnen und
Bewerber werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Grundlagen bevorzugt
berücksichtigt.
Sollten Sie bis zum 10. April 2016 keine Rückmeldung erhalten haben, können Sie davon ausgehen,
dass wir Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigen konnten.