Gz.: Vw 110.00 BW Sprach-1 Stellenanzeige Die Deutsche Botschaft in Doha sucht zum 1. Mai 2016 eine/n Übersetzer/in und Dolmetscher/in für Arabisch-Deutsch / DeutschArabisch Es handelt sich um eine zunächst auf ein Jahr befristete Vollzeitstelle mit einer Regelarbeitszeit von 40 Stunden in der Woche. Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgaben: Tätigkeit als Übersetzer/in in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur sowie im Rechts- und Konsularbereich Dolmetschen von persönlichen Unterredungen und Ansprachen Beobachtung, Auswertung von und Kontaktpflege zu den arabischen Medien Pflege der (arabischsprachigen) Homepage der Botschaft Mitarbeit, z.B. Recherchetätigkeit, an Projekten der verschiedenen Arbeitseinheiten der Botschaft Bewerberinnen/ Bewerber sollten folgendes Anforderungsprofil erfüllen: Abgeschlossenes Hochschulstudium Übersetzung/Dolmetschen oder Germanistik/Arabistik Berufserfahrung auf diesem Gebiet wünschenswert Gute Kenntnisse der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Situation in Deutschland Verhandlungssichere Englischkenntnisse in Wort und Schrift Fundierte Computerkenntnisse (Word, Open Office, Excel) Sicheres Auftreten Initiative, Engagement, Organisationsgeschick, Flexibilität und Belastbarkeit Interkulturelle Kompetenz Teamfähigkeit Die vertraglichen Bedingungen richten sich nach dem Musterarbeitsvertrag für die nicht entsandten Arbeitnehmer/innen bei der deutschen Botschaft Doha. Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung mit folgenden Unterlagen: - Motivationsschreiben (deutsch und arabisch) tabellarischer Lebenslauf (deutsch und arabisch) Zeugniskopien Referenzen Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) ausschließlich per E-Mail bis zum 23. März 2016 an [email protected] Sollten Sie Fragen zur Stellenanzeige haben, können Sie uns gerne unter +974-4408-2330 anrufen oder per Mail unter [email protected] erreichen. Das Auswärtige Amt hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und lädt ausdrücklich qualifizierte Frauen zu einer Bewerbung ein. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Grundlagen bevorzugt berücksichtigt. Sollten Sie bis zum 10. April 2016 keine Rückmeldung erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass wir Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigen konnten.
© Copyright 2025 ExpyDoc