Wie erreichen Sie uns? Unser Hauptsitz: Rue Royale 138, 1000 Brüssel Tel.: +32 (0)2 212 30 00 Fax: +32 (0)2 212 30.30 [email protected] Eine Diskriminierung melden: fl www.unia.be Online auf www.unia.be Antidiscrimination freephone kostenlose Antidiskriminierungslinie telefonisch oder persönlich: • gebührenfreie Hotline: 0800 12 800 (montags bis freitags: 9.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr) • Sprechstunden (ohne Terminvereinbarung): donnerstags, 9.00 - 12.30 Uhr • an einer der lokalen Kontaktstellen UNIA IST DICHT BEI IHNEN Unia unterhält lokale Büros in Wallonien und in Flandern. Alle Kontaktdaten finden Sie auf: www.unia.be/contact Für Gleichheit, gegen Diskriminierung Wie können wir Ihnen helfen? Was ist Unia? Unia ist ein unabhängiger öffentlicher Dienst zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Förderung der Chancengleichheit. Prävention im Vorfeld … Unia ist für alle Bürger da, die Informationen über Antidiskriminierungsrecht, bewusstseinsbildende Hilfen oder Ratschläge zum Umgang mit Vielfalt wünschen. Unia koordiniert oder unterstützt aktiv Strukturprojekte, Basisinitiativen sowie Forschungen und arbeitet regelmäßig Empfehlungen für Behörden aus. … Intervention im Ernstfall Wenn Sie aufgrund rechtlich geschützter Merkmale diskriminiert, belästigt oder körperlich oder verbal (auch im Internet) angegriffen werden, kann Unia Sie beraten und unterstützen. Hierbei arbeitet der Dienst vollkommen unabhängig, vertraulich und für Sie kostenlos. Welche Kriterien? Unia ist für Diskriminierungsfälle aufgrund folgender Merkmale zuständig: Staatsangehörigkeit, sogenannte Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationale oder ethnische Herkunft, Behinderung, sexuelle Orientierung, Alter, Vermögen (finanzielle Mittel), Gesundheitszustand, Glaube oder Weltanschauung, Geburt, körperliche oder genetische Eigenschaften, politische oder gewerkschaftliche Überzeugung, Personenstand oder soziale Herkunft. Zu den Aufgaben in Sachen Behinderung gehören auch die Grundrechte im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Als interföderale Einrichtung kann das Zentrum in sämtlichen Bereichen aktiv werden, sei es Beschäftigung, Bildung, Wohnungswesen, Güter und Dienstleistungen (öffentlich und privat) o. a. Fragen zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern oder zu den Rechten von TransgenderPersonen fallen in den Zuständigkeitsbereich eines öffentlichen Partners: des Instituts für die Gleichheit von Frauen und Männern (www.iefh.belgium.be). Was geschieht, wenn ich eine Beschwerde bei Unia einreiche? 1. SCHRITT Unia schenkt Ihnen Gehör Unia hört Sie an und informiert Sie über Ihre Rechte. Ist Unia zuständig und eine Weiterverfolgung notwendig, wird eine Akte angelegt. Andernfalls kann Unia Sie an einen spezialisierten Partner weiterleiten. 2. SCHRITT Unia bearbeitet Ihre Akte Wir bitten Sie um zusätzliche Informationen zur genauen Analyse Ihrer Situation. Wir halten Ihre Erwartungen fest und bestimmen die weitere Vorgehensweise. Wir setzen uns mit allen beteiligten Personen in Verbindung. 3. SCHRITT Welches Ergebnis? Unia bevorzugt immer den Dialog und gemeinsam ausgehandelte Lösungen, um eine Wiedergutmachung des erlittenen Schadens zu erwirken. In Ausnahmefällen kann Unia eine Klage vor Gericht einreichen oder einem Gerichtsverfahren beitreten.
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