Für Gleichheit, gegen Diskriminierung Wie können wir Ihnen helfen

Wie erreichen
Sie uns?
Unser Hauptsitz:
Rue Royale 138, 1000 Brüssel
Tel.: +32 (0)2 212 30 00
Fax: +32 (0)2 212 30.30
[email protected]
Eine Diskriminierung melden:
fl www.unia.be
Online auf www.unia.be
Antidiscrimination
freephone
kostenlose
Antidiskriminierungslinie
telefonisch oder persönlich:
• gebührenfreie Hotline: 0800 12 800
(montags bis freitags: 9.00 - 12.30 Uhr
und 13.30 - 17.00 Uhr)
• Sprechstunden (ohne Terminvereinbarung):
donnerstags, 9.00 - 12.30 Uhr
• an einer der lokalen Kontaktstellen
UNIA IST DICHT BEI IHNEN
Unia unterhält lokale Büros in Wallonien und
in Flandern. Alle Kontaktdaten finden Sie auf:
www.unia.be/contact
Für Gleichheit,
gegen
Diskriminierung
Wie können wir
Ihnen helfen?
Was ist Unia?
Unia ist ein unabhängiger öffentlicher
Dienst zur Bekämpfung von
Diskriminierung und zur Förderung der
Chancengleichheit.
Prävention im Vorfeld …
Unia ist für alle Bürger da, die Informationen über
Antidiskriminierungsrecht, bewusstseinsbildende
Hilfen oder Ratschläge zum Umgang mit Vielfalt
wünschen.
Unia koordiniert oder unterstützt aktiv Strukturprojekte, Basisinitiativen sowie Forschungen und
arbeitet regelmäßig Empfehlungen für Behörden aus.
… Intervention im Ernstfall
Wenn Sie aufgrund rechtlich geschützter Merkmale
diskriminiert, belästigt oder körperlich oder verbal
(auch im Internet) angegriffen werden, kann Unia Sie
beraten und unterstützen. Hierbei arbeitet der Dienst
vollkommen unabhängig, vertraulich und für Sie
kostenlos.
Welche Kriterien?
Unia ist für Diskriminierungsfälle aufgrund
folgender Merkmale zuständig:
Staatsangehörigkeit, sogenannte Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationale oder ethnische
Herkunft, Behinderung, sexuelle Orientierung, Alter,
Vermögen (finanzielle Mittel), Gesundheitszustand,
Glaube oder Weltanschauung, Geburt, körperliche
oder genetische Eigenschaften, politische oder
gewerkschaftliche Überzeugung, Personenstand
oder soziale Herkunft.
Zu den Aufgaben in Sachen Behinderung gehören
auch die Grundrechte im Sinne der
UN-Behindertenrechtskonvention.
Als interföderale Einrichtung kann das Zentrum
in sämtlichen Bereichen aktiv werden, sei es
Beschäftigung, Bildung, Wohnungswesen, Güter
und Dienstleistungen (öffentlich und privat) o. a.
Fragen zur Gleichbehandlung von Frauen und
Männern oder zu den Rechten von TransgenderPersonen fallen in den Zuständigkeitsbereich eines
öffentlichen Partners: des Instituts für
die Gleichheit von Frauen und Männern
(www.iefh.belgium.be).
Was geschieht, wenn
ich eine Beschwerde
bei Unia einreiche?
1. SCHRITT
Unia schenkt Ihnen Gehör
Unia hört Sie an und informiert Sie über
Ihre Rechte.
Ist Unia zuständig und eine
Weiterverfolgung notwendig, wird eine
Akte angelegt.
Andernfalls kann Unia Sie an einen
spezialisierten Partner weiterleiten.
2. SCHRITT Unia bearbeitet Ihre Akte
Wir bitten Sie um zusätzliche
Informationen zur genauen Analyse Ihrer
Situation.
Wir halten Ihre Erwartungen fest und
bestimmen die weitere Vorgehensweise.
Wir setzen uns mit allen beteiligten
Personen in Verbindung.
3. SCHRITT Welches Ergebnis?
Unia bevorzugt immer den Dialog und
gemeinsam ausgehandelte Lösungen, um
eine Wiedergutmachung des erlittenen
Schadens zu erwirken.
In Ausnahmefällen kann Unia eine
Klage vor Gericht einreichen oder einem
Gerichtsverfahren beitreten.