GYSO-Roku-Strip 67.446.00-01

© OPO Oeschger AG, Hauptsitz, Steinackerstrasse 68, 8302 Kloten, Schweiz, Fax +41 0848 802 077
Kloten, Köniz, St. Gallen, Aesch, Kriens, Crissier, Manno
OPO Oeschger GmbH, Albertistrasse 16 , 78056 Villingen-Schwenningen, Deutschland, Fax +49 0800 - 4 676 329
GYSO-Roku-Strip
67.446.00-01
Produkt
Stark aufschäumender Dämmschichtbildner aus blähfähigen Substanzen und
Binde-mittel, einseitig mit Polyester-Träger beschichtet, selbstklebend.
Eigenschaften
Flexibler Dämmschichtbildner mit sehr hohem Blähdruck. Ohne weiteren
Schutz gegen den Einfluss von Luftfeuchtigkeit und Kohlendioxid beständig.
Ausgezeichnetes Frost-/ Tau-Verhalten. Im Brandfall bildet sich ein harter
Schaum. Durch die dreidimensionale Volumenbildung beim Aufschäumen kann
eine deutliche Reduzierung des Materialein-satzes im Vergleich zu anderen
Dämmschichtbildnern erreicht werden.
Anwendungsbereich
Abschottung von Fugen und Zwischenräumen im Zargen- und Falzbereich von
Brand-schutztüren, bei Dehnungsfugen von Bauteilen, in Rohrdurchführungen
und Kabelabschottungen, bei Elementanschlüssen von Doppelfussböden,
abgehängten Decken, Trennwänden, usw.
Verarbeitung
Der Untergrund muss trocken, staub-, öl- und fettfrei sein. Klebeband von der
Rolle direkt auf den Untergrund aufkleben, mit Hartgummiroller gut anrollen,
Lufteinschlüsse und Faltenbildung vermeiden.
Technische Daten
Bestandteile
Mittlere Dichte
Reaktionstemperatur
Blähdruck
Schaumhöhe mit Auflast
Schaumhöhe ohne Auflast
Brandkennziffer EMPA
Brandklasse DIN 4102
Systemprüfungen
Juli 04
13.39
04.2007
67.446.00-01
Blähfähige Substanzen, Bindemittel
1,319 kg/m3
ab ca. 160° C
ca. 0,8 N/mm2 bei 400° C
ca. 20-fach zur Materialdicke bei 450° C
ca. 37-fach zur Materialdicke bei 450° C
5.3
B2
Brandschutztüre VSSM T-30
1/2
GYSO-Roku-Strip
Lieferform
Breite
Dicke
Rollen à
10 mm
15 mm
1,5 mm
1,5 mm
12,5 m
25,0 m
Weitere Dimensionen auf Anfrage.
Anmerkung
04.2007
Farbe:
anthrazit
Lagerfähigkeit:
12 Monate (bei Raumtemperatur)
Diese Angaben entsprechen dem derzeitigen Stand der Technik, sie sollen nur beraten, ihr Inhalt ist ohne
Rechtsverbindlichkeit. Wegen unterschiedlichen Materialien und Arbeitsmethoden sind vor der Verarbeitung
Eigenversuche durchzuführen.
67.446.00-01
2/2