Investment Mail – April2015 Das HETA Moratorium

Gutmann Investment Mail – April 2015
Das HETA Moratorium – Der Tragödie vorletzter Akt
Die Heta Asset Resolution AG (HETA), das Nachfolgeinstitut der Hypo Alpe Adria
Bank International, setzt nach einem Beschluss der FMA alle Zins- und Tilgungszahlungen aus. Was bedeutet der Zahlungsstopp? Ist damit die Reputation Österreichs
in Gefahr?
Als Alternativen boten sich drei Wege an: eine Insolvenz, eine geordnete Abwicklung oder
ein weiteres Hinauszögern. Die Verantwortlichen haben sich für Zweiteres entschieden. Eine
Abwicklung nach den EU-weiten Regeln – sie waren vor allem unter dem Stichwort „Bail-in“
diskutiert worden – ist seit Anfang des Jahres möglich. Nun wird das Prozedere erstmals in
Österreich angewendet. Die FMA übernimmt demnach das Zepter bei der HETA und arbeitet
einen Plan für die Abwicklung aus. Es wird kein weiteres Geld für die verstaatlichte Bank
geben und ein genereller Schuldenschnitt wird in Betracht gezogen. Dieser wird davon abhängen, ob die Vermögenswerte der HETA zur Deckung der Ansprüche reichen.
Als erste Maßnahme verhängte die Aufsicht ein Schuldenmoratorium bis 31. Mai 2016. Bis
dahin werden weder Anleihen zurückgezahlt noch Zinsen geleistet. Nach Angaben der FMA
haben allein die betroffenen Anleihen und Schuldscheindarlehen sowie das nachrangige
Kapital ein ausstehendes Volumen von gut EUR 9,8 Mrd. Dem müssen noch etwaige Verbindlichkeiten gegenüber der BayernLB sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Pfandbriefstelle in Höhe von EUR 1,2 Mrd. hinzugerechnet werden.
Aus politischer Sicht war für diese Maßnahme wohl entscheidend, dass bei einer Insolvenz
die Landesgarantien für die Hypo-Anleihen sofort wirksam geworden wären. Allein die Landespolitik Kärnten, die einst die ungebremste Expansion der Hypo Alpe Adria forciert hatte,
bürgt noch für rund EUR zehn Mrd. Mit einer geordneten Abwicklung lässt sich vermeiden,
dass die Garantien schlagend werden.
Die Folgen
Es gibt bei dieser Vorgehensweise in vielen Bereichen eine Reihe von tatsächlichen und
potentiellen „Kollateralschäden“. Im Blickpunkt stehen dabei die Ratings der anderen Landeshypothekenbanken, die – zum Teil zu Recht – in Sippenhaft genommen werden. Hier gibt
es Wertberichtigungsbedarf, der nach derzeitigem Kenntnisstand für die Banken bewältigbar
ist. Als weitere Reaktion sind die Ratings der Bundesländer betroffen, bislang sind die
Herabstufungen aber noch begrenzt. Lediglich Kärnten wurde von Moody‘s herabgesetzt,
jedoch sind zahlreiche Bundesländer auf der Überprüfungsliste (review for downgrade).
Weitere Ansteckungsgefahren ergeben sich für die Gläubiger, dazu gehören allen voran
österreichische und deutsche Banken, Versicherer und Vermögensverwalter. Gutmann ist
nicht darunter, da unserer Meinung nach damals eine „Pleite“ der HETA, nach dem neuen
Bail-In-Gesetz, unmittelbar bevor stand. Aus diesem Grund lehnten wir alle (zahlreich
eingetroffenen) Angebote der Anleihehändler zum Kauf von landesgarantierten Hypo Alpe
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Adria-Bonds dankend ab. Nur Angebote zum Kauf der vom Staat Österreich garantierten
Anleihe (Laufzeit bis 2022) nahmen wir zu sehr günstigen Konditionen an, nachdem wir die
Rechtsform der Garantie nochmals überprüft hatten. Die staatsgarantierten Anleihen verloren
durch das Moratorium nicht im Preis.
Als größter Schock könnte sich eine Welle des Repricings von staats- und ländergarantierten
Anleihen ergeben, wenn sich aus der Vorgehensweise die Erkenntnis durchsetzt, dass diese
Garantien nicht halten. Das bedeutet, dass in Zukunft genauer betrachtet werden muss, wer
hinter Haftungen steht. Positiv daran ist, dass ein Umdenken bei vielen Investoren vonnöten
sein wird. Mehr denn je sind in Zeiten der Gläubigerbeteiligung eine exakte Analyse und Verständnis der Risiken notwendig.
Wie geht es weiter?
Falls es zu einem Schuldenschnitt kommt – und davon gehen wir aus – ist eine Flut von
Prozessen gegen Kärnten und wohl auch gegen den Bund zu erwarten. Dann wird geklärt, ob
die Garantien gelten. Kärnten könnte in diesem Falle die Bürgschaften nicht stemmen und der
Bund wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht unterstützend einspringen. Eine Insolvenz
Kärntens wäre die logische Folge.
Für die oft erwähnte Reputation Österreichs hat die weitere Vorgehensweise große Bedeutung. Das Ziel, Belastungen für das Budget und damit für die Steuerzahler zu vermeiden,
sollte als solches respektiert werden. Gleichzeitig müssen aber sowohl auf Bundes-, als auch
Landesebene schnell und kompromisslos Wege gefunden werden, um das Vertrauen von Investoren zu sichern. Dazu gehören vor allem ein generelles Verbot von Bürgschaften und eine
transparente Rechnungslegung der Bundesländer.
Für den österreichischen Steuerzahler waren das Moratorium und der Bail-In bislang die beste
Lösung. Da es sich um den ersten Senior-Bail-In in Europa in der „schönen neuen BankenWelt“ unter dem Motto „möglichst wenig Schaden für den Steuerzahler“ handelt, wird ganz
Europa präzise hinsehen, ob die Abwicklung korrekt erfolgt. Das bedeutet vor allem, dass die
Gläubiger (schlecht, aber) gleich behandelt werden. Die große Zahl an Gläubigern wird ebenfalls genauestens auf diese Abwicklung schauen. Daher ist jetzt Professionalität gefordert.
Autor: Mag. Clemens Hansmann, Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft
Foto zum Download: https://www.gutmann.at/asset/368/Hansmann_Clemens_RZ_Farbe.jpg (Foto: Bank Gutmann)
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