Gutmann Investment Mail – April 2015 Das HETA Moratorium – Der Tragödie vorletzter Akt Die Heta Asset Resolution AG (HETA), das Nachfolgeinstitut der Hypo Alpe Adria Bank International, setzt nach einem Beschluss der FMA alle Zins- und Tilgungszahlungen aus. Was bedeutet der Zahlungsstopp? Ist damit die Reputation Österreichs in Gefahr? Als Alternativen boten sich drei Wege an: eine Insolvenz, eine geordnete Abwicklung oder ein weiteres Hinauszögern. Die Verantwortlichen haben sich für Zweiteres entschieden. Eine Abwicklung nach den EU-weiten Regeln – sie waren vor allem unter dem Stichwort „Bail-in“ diskutiert worden – ist seit Anfang des Jahres möglich. Nun wird das Prozedere erstmals in Österreich angewendet. Die FMA übernimmt demnach das Zepter bei der HETA und arbeitet einen Plan für die Abwicklung aus. Es wird kein weiteres Geld für die verstaatlichte Bank geben und ein genereller Schuldenschnitt wird in Betracht gezogen. Dieser wird davon abhängen, ob die Vermögenswerte der HETA zur Deckung der Ansprüche reichen. Als erste Maßnahme verhängte die Aufsicht ein Schuldenmoratorium bis 31. Mai 2016. Bis dahin werden weder Anleihen zurückgezahlt noch Zinsen geleistet. Nach Angaben der FMA haben allein die betroffenen Anleihen und Schuldscheindarlehen sowie das nachrangige Kapital ein ausstehendes Volumen von gut EUR 9,8 Mrd. Dem müssen noch etwaige Verbindlichkeiten gegenüber der BayernLB sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Pfandbriefstelle in Höhe von EUR 1,2 Mrd. hinzugerechnet werden. Aus politischer Sicht war für diese Maßnahme wohl entscheidend, dass bei einer Insolvenz die Landesgarantien für die Hypo-Anleihen sofort wirksam geworden wären. Allein die Landespolitik Kärnten, die einst die ungebremste Expansion der Hypo Alpe Adria forciert hatte, bürgt noch für rund EUR zehn Mrd. Mit einer geordneten Abwicklung lässt sich vermeiden, dass die Garantien schlagend werden. Die Folgen Es gibt bei dieser Vorgehensweise in vielen Bereichen eine Reihe von tatsächlichen und potentiellen „Kollateralschäden“. Im Blickpunkt stehen dabei die Ratings der anderen Landeshypothekenbanken, die – zum Teil zu Recht – in Sippenhaft genommen werden. Hier gibt es Wertberichtigungsbedarf, der nach derzeitigem Kenntnisstand für die Banken bewältigbar ist. Als weitere Reaktion sind die Ratings der Bundesländer betroffen, bislang sind die Herabstufungen aber noch begrenzt. Lediglich Kärnten wurde von Moody‘s herabgesetzt, jedoch sind zahlreiche Bundesländer auf der Überprüfungsliste (review for downgrade). Weitere Ansteckungsgefahren ergeben sich für die Gläubiger, dazu gehören allen voran österreichische und deutsche Banken, Versicherer und Vermögensverwalter. Gutmann ist nicht darunter, da unserer Meinung nach damals eine „Pleite“ der HETA, nach dem neuen Bail-In-Gesetz, unmittelbar bevor stand. Aus diesem Grund lehnten wir alle (zahlreich eingetroffenen) Angebote der Anleihehändler zum Kauf von landesgarantierten Hypo Alpe Seite 1/3 Adria-Bonds dankend ab. Nur Angebote zum Kauf der vom Staat Österreich garantierten Anleihe (Laufzeit bis 2022) nahmen wir zu sehr günstigen Konditionen an, nachdem wir die Rechtsform der Garantie nochmals überprüft hatten. Die staatsgarantierten Anleihen verloren durch das Moratorium nicht im Preis. Als größter Schock könnte sich eine Welle des Repricings von staats- und ländergarantierten Anleihen ergeben, wenn sich aus der Vorgehensweise die Erkenntnis durchsetzt, dass diese Garantien nicht halten. Das bedeutet, dass in Zukunft genauer betrachtet werden muss, wer hinter Haftungen steht. Positiv daran ist, dass ein Umdenken bei vielen Investoren vonnöten sein wird. Mehr denn je sind in Zeiten der Gläubigerbeteiligung eine exakte Analyse und Verständnis der Risiken notwendig. Wie geht es weiter? Falls es zu einem Schuldenschnitt kommt – und davon gehen wir aus – ist eine Flut von Prozessen gegen Kärnten und wohl auch gegen den Bund zu erwarten. Dann wird geklärt, ob die Garantien gelten. Kärnten könnte in diesem Falle die Bürgschaften nicht stemmen und der Bund wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht unterstützend einspringen. Eine Insolvenz Kärntens wäre die logische Folge. Für die oft erwähnte Reputation Österreichs hat die weitere Vorgehensweise große Bedeutung. Das Ziel, Belastungen für das Budget und damit für die Steuerzahler zu vermeiden, sollte als solches respektiert werden. Gleichzeitig müssen aber sowohl auf Bundes-, als auch Landesebene schnell und kompromisslos Wege gefunden werden, um das Vertrauen von Investoren zu sichern. Dazu gehören vor allem ein generelles Verbot von Bürgschaften und eine transparente Rechnungslegung der Bundesländer. Für den österreichischen Steuerzahler waren das Moratorium und der Bail-In bislang die beste Lösung. Da es sich um den ersten Senior-Bail-In in Europa in der „schönen neuen BankenWelt“ unter dem Motto „möglichst wenig Schaden für den Steuerzahler“ handelt, wird ganz Europa präzise hinsehen, ob die Abwicklung korrekt erfolgt. Das bedeutet vor allem, dass die Gläubiger (schlecht, aber) gleich behandelt werden. Die große Zahl an Gläubigern wird ebenfalls genauestens auf diese Abwicklung schauen. Daher ist jetzt Professionalität gefordert. Autor: Mag. Clemens Hansmann, Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft Foto zum Download: https://www.gutmann.at/asset/368/Hansmann_Clemens_RZ_Farbe.jpg (Foto: Bank Gutmann) Rückfragen: Mag. Friedrich Strasser Mitglied des Vorstandes und Partner Bank Gutmann Aktiengesellschaft Tel.: +43-1-502 20-216, [email protected] www.gutmann.at Seite 2/3 Renate Skoff, The Skills Group Tel.: +43-664-337 02 84, [email protected] www.skills.at Die Anlage in Finanzinstrumenten ist Marktrisiken unterworfen. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert. 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