Aktuelles Stichwort: HETA und das österreichische Sondergesetz

Aktuelles Stichwort:
HETA und das österreichische
Sondergesetz
23. April 2015: Am 1. März 2015 hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ein Schuldenmoratorium über die
HETA verhängt. Zusätzlich ist zu befürchten, dass vergebene
öffentliche Sicherheiten entschädigungslos entzogen werden.
Kontakt:
Dr. Markus Kirchner
Hintergrund
Die Heta Asset Resolution AG (HETA)
ist die Abbaugesellschaft („Bad Bank“)
der Hypo Alpe-Adria-International AG
und hat „die Aufgabe, ihre Vermögenswerte mit dem Ziel zu verwalten, eine
geordnete, aktive und bestmögliche
Verwertung sicherzustellen“. Diese
unterliegt nicht den aufsichtsrechtlichen Kapitalerfordernissen, was den
Abbau der Bank erleichtern sollte. Am
30. Oktober 2014 wurde der HETA
zudem die Lizenz zur Ausübung von
Bankgeschäften entzogen.
HaaSanG
Der österreichische Gesetzgeber hat
am 31. Juli 2014 ein Sondergesetz zur
Sanierung der Hypo Alpe-Adria-International AG (HaaSanG) erlassen. Mit
diesem Sondergesetz wurden sowohl
ausgewählte Forderungen von Gläubigern gegen die Hypo Alpe-Adria als
auch deren Sicherheiten und vertragliche Garantien, mit denen die Kreditgeber gegenüber dem Krisenfall der
Bank von der Republik Österreich oder
dem Land Kärnten abgesichert werden
sollten, entschädigungslos beseitigt.
Das Moratorium
Am 1. März 2015 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), die
seit Anfang des Jahres die Funktion der
nationalen Abwicklungsbehörde wahrnimmt, per Bescheid die Abwicklung
der HETA eingeleitet. Damit verbunden
hat sie ein Schuldenmoratorium bis
zum 31. Mai 2016 verhängt. Das bedeutet, dass alle Fälligkeiten (Zinsen
sowie Tilgungen), die bis zu diesem
Datum eintreten, (vorerst) nicht bedient werden. In diesem Zeitraum soll
eine unabhängige Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
erfolgen, die die Basis für die
Erstellung eines Abwicklungsplans
bildet. In der Begründung des Bescheides wird zudem angedeutet,
dass auch Sicherheiten aus der
gegenüber dem Land Kärnten
bestehenden Ausfallbürgschaft
beschnitten werden sollen.
Position des Bankenverbandes
Das politische Ziel, dass vorrangig
Anteilseigner und Gläubiger die
Kosten einer Abwicklung eines
Kreditinstituts (was die HETA eben
nicht ist) tragen sollten, ist richtig.
Die Maßnahmen der Republik
Österreich dienen jedoch diesem
Zweck nicht. Das Vorgehen ist vielmehr von fiskalischen Interessen
getrieben und ist zudem ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Man ist offensichtlich bestrebt, sich durch den Entzug von
staatlichen Sicherheiten und Garantien seiner Verbindlichkeit zu entledigen. Durch dieses unverantwortliche Handeln kann nicht nur
das Vertrauen potenzieller Investoren in Haftungen und Garantien
Österreichs geschwächt werden.
Die negative Vorbildwirkung des
österreichischen Vorgehens ist
geeignet, das Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlicher Institutionen
im gesamten Euroraum als verantwortliche Finanzmarktakteure nachhaltig zu erschüttern. Dazu darf es
nicht kommen! So ist der Wert des
Vertrauens der Kapitalmärkte in die
Vertragstreue unermesslich und
sollte nicht durch das egoistische
Verhalten eines Landes zerstört
werden.
Leiter Verbindungsbüro Berlin
[email protected]
Schlagwörter:
HaaSanG
HETA
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