Aktuelles Stichwort: HETA und das österreichische Sondergesetz 23. April 2015: Am 1. März 2015 hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ein Schuldenmoratorium über die HETA verhängt. Zusätzlich ist zu befürchten, dass vergebene öffentliche Sicherheiten entschädigungslos entzogen werden. Kontakt: Dr. Markus Kirchner Hintergrund Die Heta Asset Resolution AG (HETA) ist die Abbaugesellschaft („Bad Bank“) der Hypo Alpe-Adria-International AG und hat „die Aufgabe, ihre Vermögenswerte mit dem Ziel zu verwalten, eine geordnete, aktive und bestmögliche Verwertung sicherzustellen“. Diese unterliegt nicht den aufsichtsrechtlichen Kapitalerfordernissen, was den Abbau der Bank erleichtern sollte. Am 30. Oktober 2014 wurde der HETA zudem die Lizenz zur Ausübung von Bankgeschäften entzogen. HaaSanG Der österreichische Gesetzgeber hat am 31. Juli 2014 ein Sondergesetz zur Sanierung der Hypo Alpe-Adria-International AG (HaaSanG) erlassen. Mit diesem Sondergesetz wurden sowohl ausgewählte Forderungen von Gläubigern gegen die Hypo Alpe-Adria als auch deren Sicherheiten und vertragliche Garantien, mit denen die Kreditgeber gegenüber dem Krisenfall der Bank von der Republik Österreich oder dem Land Kärnten abgesichert werden sollten, entschädigungslos beseitigt. Das Moratorium Am 1. März 2015 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), die seit Anfang des Jahres die Funktion der nationalen Abwicklungsbehörde wahrnimmt, per Bescheid die Abwicklung der HETA eingeleitet. Damit verbunden hat sie ein Schuldenmoratorium bis zum 31. Mai 2016 verhängt. Das bedeutet, dass alle Fälligkeiten (Zinsen sowie Tilgungen), die bis zu diesem Datum eintreten, (vorerst) nicht bedient werden. In diesem Zeitraum soll eine unabhängige Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgen, die die Basis für die Erstellung eines Abwicklungsplans bildet. In der Begründung des Bescheides wird zudem angedeutet, dass auch Sicherheiten aus der gegenüber dem Land Kärnten bestehenden Ausfallbürgschaft beschnitten werden sollen. Position des Bankenverbandes Das politische Ziel, dass vorrangig Anteilseigner und Gläubiger die Kosten einer Abwicklung eines Kreditinstituts (was die HETA eben nicht ist) tragen sollten, ist richtig. Die Maßnahmen der Republik Österreich dienen jedoch diesem Zweck nicht. Das Vorgehen ist vielmehr von fiskalischen Interessen getrieben und ist zudem ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Man ist offensichtlich bestrebt, sich durch den Entzug von staatlichen Sicherheiten und Garantien seiner Verbindlichkeit zu entledigen. Durch dieses unverantwortliche Handeln kann nicht nur das Vertrauen potenzieller Investoren in Haftungen und Garantien Österreichs geschwächt werden. Die negative Vorbildwirkung des österreichischen Vorgehens ist geeignet, das Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlicher Institutionen im gesamten Euroraum als verantwortliche Finanzmarktakteure nachhaltig zu erschüttern. Dazu darf es nicht kommen! So ist der Wert des Vertrauens der Kapitalmärkte in die Vertragstreue unermesslich und sollte nicht durch das egoistische Verhalten eines Landes zerstört werden. Leiter Verbindungsbüro Berlin [email protected] Schlagwörter: HaaSanG HETA Bundesverband deutscher Banken e. V. Burgstraße 28 10178 Berlin Telefon: +49 30 1663-0 Telefax: +49 30 1663-1399 www.bankenverband.de
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