Die AK Linz hat 2014 mehr als 58 Millionen Euro

Ihre Gesprächspartner/-in:
Dr. Johann Kalliauer
Präsident der AK Oberösterreich
Dr.in Helga Kempinger
Abteilungsleiterin AK-Rechtsschutz Linz
Vehementer Einsatz lohnt sich:
Die AK Linz hat 2014
mehr als 58 Millionen Euro
für ihre Mitglieder erkämpft
Pressekonferenz
am Donnerstag, 9. April 2015, um 10.00 Uhr,
in der AK Linz
Jahresbilanz 2014 der AK Oberösterreich:
Fast 120 Millionen Euro erkämpft
In arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten und in Insolvenzverfahren
hat die AK Oberösterreich 2014 fast 120 Millionen Euro an offenen Ansprüchen für ihre Mitglieder erstritten – ein neuer Rekord.
Insgesamt suchten 328.700 Menschen Rat und Hilfe bei der AK Oberösterreich. Den Schwerpunkt bildeten 214.511 arbeits- und sozialrechtliche Beratungen, davon ging es in 17.978 Fällen um Lohnsteuerfragen. Etwas mehr als
53.000 Personen kamen zur persönlichen Beratung in die AK Linz oder in
eine der 13 Bezirksstellen. Knapp 70 Prozent aller Beratungen erfolgten telefonisch – das sind etwas mehr als 600 telefonische Rechtsberatungen pro
Tag!
Mit der einheitlichen Service-Hotline 050/6906-1 haben alle Arbeitnehmer/innen aus ganz Oberösterreich einen komfortablen Zugang zu den Leistungen ihrer Arbeiterkammer und kommen ohne Umwege direkt zu den Expertinnen und Experten. Mehr als zwei Drittel aller Anrufe werden ohne jegliche Wartezeiten entgegengenommen.
In mehr als 18.300 Fällen vertrat die AK ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten gegenüber den Arbeitgebern/-innen oder vor
Gericht. Abgeschlossen wurden im vergangenen Jahr 12.750 Rechtsfälle.
Arbeitnehmer sind pessimistisch und besorgt
Der Österreichische Arbeitsklima Index spiegelt einen Pessimismus der Arbeitnehmer/-innen wider: Mit 107 Indexpunkten liegt die Arbeitszufriedenheit auf einem historischen Tiefpunkt. Aber auch andere Indikatoren zeigen
zunehmende Verunsicherung und Angst der Beschäftigten: Vier von zehn
Beschäftigten sind im letzten halben Jahr krank zur Arbeit gegangen. Die
Zufriedenheit mit den eigenen Rechten und der sozialen Position im Betrieb
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befindet sich ebenfalls auf dem Tiefpunkt. Dazu kommt die ständige Sorge
um den Arbeitsplatz.
All diese Umstände führen dazu, dass die Arbeitnehmer/-innen eher bereit
sind, sich Rechtsverstöße gefallen zu lassen. Gleichzeitig agieren jene, die zur
AK in die Beratung kommen, ängstlicher und zögerlicher, wenn es darum
geht, ihre Rechte durchzusetzen: Sie wollen zwar genau wissen, was ihnen
zusteht und vorenthalten wurde, verzichten aber oft aus Angst um den Arbeitsplatz auf die Hilfe der AK. Kein Wunder, wenn man die Entwicklung
der Arbeitslosigkeit betrachtet.
2014 – das Jahr der Rekordarbeitslosigkeit
Im Jahresdurchschnitt waren etwas mehr als 49.000 Personen arbeitsuchend
– um 23,2 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der vorgemerkten Arbeitslosen ist auf 37.483 gestiegen, jene der Schulungsteilnehmer/-innen auf
10.892. Die im Jahresverlauf erfreulich erscheinende Entwicklung bei den
Lehrstellensuchenden (minus 17,3 Prozent) kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zahl der jungen Menschen ohne Berufsausbildung dramatisch hoch ist. Arbeitsmarktpolitisch sind Maßnahmen zur Förderung der
Beschäftigungschancen von Jungen und die Senkung des Anteils der Jugendlichen ohne Ausbildung unter zehn Prozent besonders wichtig.
Den größten Anstieg an Arbeitslosen gab es aber bei den Über-50-Jährigen.
Darum ist es aus Sicht der AK wesentlich, dass das Bonus-Malus-System rasch
umgesetzt wird: Wer zu wenige ältere Arbeitnehmer/-innen beschäftigt und
krankmachende Arbeitsbedingungen nicht verändert, soll zahlen müssen.
Die besonders prekäre Situation älterer Arbeitnehmer/-innen wird auch in
der täglichen Beratungspraxis in der AK spürbar. Denn hinter den dramatischen nackten Zahlen stecken immer auch persönliche Schicksale. Besonders
die missglückte Neuregelung des Pensionsvorschusses gefährdet ältere Arbeitslose massiv in ihrer Existenz.
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Arm ohne Arbeit – und trotz Arbeit
Für immer mehr Menschen wird Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu einer
existenziellen Bedrohung. Im Jahr 2013 waren in Oberösterreich rund elf
Prozent der Bevölkerung bzw. 164.000 Personen armutsgefährdet. Aber auch
die Löhne und Gehälter reichen bei vielen nicht mehr aus, um sorgenfrei
über die Runden zu kommen. Laut Arbeitsklima Index kommen insgesamt
zwei Drittel (67 Prozent) der Arbeitnehmerinnen finanziell gerade oder gar
nicht zurecht. Bei den Männern sind es 55 Prozent. Wenn dann die Arbeitgeber/-innen auch noch monatelang den Lohn oder das Gehalt schuldig
bleiben, ist es für viele nur mehr eine Frage der Zeit, bis sie Miete, Strom,
Heizung und sonstige Fixkosten nicht mehr bezahlen können.
Vertrauen in die AK sehr hoch
Die Zufriedenheit der Mitglieder mit der AK liegt seit Jahren auf einem sehr
hohen Niveau – ein Beleg für die Kompetenz und Professionalität der AKMitarbeiter/-innen. Eine repräsentative IFES-Umfrage im Oktober 2014
ergab, dass 86 Prozent der Befragten die Arbeiterkammer für eine wichtige
Interessenvertretung halten. 63 Prozent der Mitglieder hatten bereits Kontakt
mit der AK, 95 Prozent von ihnen waren mit dem Kontakt zufrieden.
Auch insgesamt ist das Vertrauen in die AK sehr hoch: Auf einer Skala von 1
(kein Vertrauen) bis 5 (großes Vertrauen) erhält sie von ihren Mitgliedern
den Mittelwert 3,67 und liegt damit an erster Stelle – vor der Gebietskrankenkasse (Mittelwert 3,63), der Wirtschaftskammer (3,28) und der Caritas
(3,21).
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Bilanz 2014 des AK-Rechtsschutzes Linz
Zehntausende Arbeitnehmer/-innen aus den Bezirken Linz, Linz-Land und UrfahrUmgebung haben im Vorjahr Rat und Hilfe bei der Arbeiterkammer gesucht. Das
bestätigt die Bilanz 2014 des AK-Rechtsschutzes Linz. Schwerpunkt war die Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.
118.212 Rechtsberatungen
Im vergangenen Jahr wandten sich 118.212 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an den AK-Rechtsschutz Linz. Vor allem die telefonische
Rechtsberatung hat sich wieder bestens bewährt. Dem Großteil der 91.500 Anrufer/innen wurde sofort geholfen.
Zu einem persönlichen Beratungsgespräch sind im Vorjahr 19.560 Arbeitnehmer/innen in die Arbeiterkammer Linz gekommen. 7125 AK-Mitglieder meldeten sich
schriftlich oder per E-Mail bei den Rechtsexpertinnen und -experten.
58,117.399 Euro Vertretungserfolg
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen kam zur Beratung die Vertretung. Durch außergerichtliche Interventionen wurden im Vorjahr 1,554.373 Euro an vorenthaltenem
Entgelt eingebracht.
Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern/-innen beharrlich Geld schuldig bleiben,
müssen die Ansprüche beim Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt werden. Auf diesem Wege wurden 3,740.623 Euro erkämpft.
In den Gerichtsverfahren ging es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter,
Überstunden und Mehrarbeit, aber auch um Beendigungsansprüche. Doch selbst
nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein
Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet.
Außerdem wurden 2014 für Arbeitnehmer/-innen, die von einer Insolvenz in den
Bezirken Linz, Linz-Land und Urfahr-Umgebung betroffen waren, 35,166.388 Euro
geholt. Davon entfallen 26,885.512 Euro auf die Beendigungsansprüche auf Grund
der Insolvenz der Firma dayli, die im Bezirk Linz-Land ihren Sitz hatte. Das bedeu5
tet, dass die Ansprüche aller dayli-Beschäftigten in ganz Österreich durchgesetzt
wurden.
In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt der AK-Rechtsschutz Linz im vergangenen
Jahr 17,656.015 Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensionsansprüche (Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension) und Pflegegeld.
Damit hat der AK-Rechtsschutz Linz 2014 an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen Zahlungen von insgesamt 58,117.399
Euro für die AK-Mitglieder erreicht.
Beispiele aus dem Arbeitsrecht
Immer mehr Unternehmen verletzen das Arbeitsrecht systematisch. Auch in der
Rechtsberatung und Vertretung des AK-Rechtsschutzes Linz häufen sich Fälle von
dauerhafter Unterentlohnung, falscher Einstufung oder unbezahlter Arbeit. Hier
zwei Beispiele:
Eine kaufmännische Angestellte war eineinhalb Jahre lang in einer Baufirma beschäftigt. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ließ sie die Abrechnung von der
AK kontrollieren. Dabei wurde eine falsche Einstufung festgestellt: Die Sekretärin
war in der Verwendungsgruppe 1 eingestuft gewesen, obwohl sie aufgrund ihrer
Tätigkeiten in die Verwendungsgruppe 2 gehört hätte. Gegenüber der AK behauptete der Arbeitgeber, dass die Frau lediglich anspruchslose Arbeiten durchgeführt
habe. Deshalb seien die Voraussetzungen für die Einstufung in die Verwendungsgruppe 2 nicht erfüllt gewesen. Die AK konfrontierte die Firma mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, wonach eine Sekretärin gemäß dem anzuwendenden Kollektivvertrag in die Verwendungsgruppe 2 einzustufen ist, und forderte
nochmals die Entgeltdifferenz. Der ehemalige Arbeitgeber gab letztlich nach und
erklärte sich bereit, im Zuge eines Vergleiches 80 Prozent der Forderungen zu bereinigen. Damit war die Angestellte einverstanden. Sie bekam 1040 Euro nachbezahlt.
Eine Arbeitnehmerin war etwas mehr als vier Jahre in einem Handelsbetrieb tätig.
Sie wurde als Regalbetreuerin eingestellt und daher entsprechend dem Kollektivvertrag für Handelsarbeiter entlohnt. Dies entsprach am Anfang auch der Realität. Ab
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Jänner 2012 verrichtete die Arbeitnehmerin jedoch hauptsächlich und ab Jänner
2013 ausschließlich Angestelltentätigkeiten, nämlich als Kassiererin. Damit war ab
Jänner 2012 nicht der Handelsarbeiter-, sondern der Handelsangestellten-Kollektivvertrag anzuwenden. Aufgrund der in diesem Kollektivvertrag geregelten Berücksichtigung von Vordienstzeiten lag eine unterkollektivvertragliche Entlohnung vor.
Trotz mehrfacher Aufforderung der Arbeitnehmerin wurde die Entgeltdifferenz
nicht bezahlt und auch keine Ummeldung bei der Gebietskrankenkasse vorgenommen. Erst nach Intervention der AK bezahlt der Arbeitgeber die offenen Differenzen
bei der monatlichen Entlohnung, die Zuschläge für die erweiterten Öffnungszeiten,
die angefallenen Mehr- und Überstunden sowie die Differenz bei den Sonderzahlungen nach. Der Nachzahlungsbetrag von mehr als 10.000 Euro betraf allerdings
lediglich den Zeitraum von November 2013 bis November 2014, weil aufgrund der
kollektivvertraglichen Verfallsbestimmung nur mehr die offenen Ansprüche für ein
Jahr rückwirkend verlangt werden konnten. Da die Arbeitnehmerin aber schon seit
1. Jänner 2012 unterentlohnt war, entgingen ihr mehr als 5.000 Euro.
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AK-Rechtsschutz Linz– Serviceangebot
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:
7.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten
Persönlich: während der Öffnungszeiten.
Um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 050/6906-1
wird gebeten. Damit werden längere Wartezeiten vermieden.
Telefonisch: während der Öffnungszeiten und am Dienstag bis 19.00 Uhr
unter der Telefonnummer 050/6906-1
Lohnsteuerberatung
Montag:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Unsere Adresse
Volksgartenstraße 40, 4020 Linz
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Fax: 050/6906-2865
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Homepage: http://ooe.arbeiterkammer.at
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