Ihre Gesprächspartner/-in: Dr. Johann Kalliauer Präsident der AK Oberösterreich Dr.in Helga Kempinger Abteilungsleiterin AK-Rechtsschutz Linz Vehementer Einsatz lohnt sich: Die AK Linz hat 2014 mehr als 58 Millionen Euro für ihre Mitglieder erkämpft Pressekonferenz am Donnerstag, 9. April 2015, um 10.00 Uhr, in der AK Linz Jahresbilanz 2014 der AK Oberösterreich: Fast 120 Millionen Euro erkämpft In arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten und in Insolvenzverfahren hat die AK Oberösterreich 2014 fast 120 Millionen Euro an offenen Ansprüchen für ihre Mitglieder erstritten – ein neuer Rekord. Insgesamt suchten 328.700 Menschen Rat und Hilfe bei der AK Oberösterreich. Den Schwerpunkt bildeten 214.511 arbeits- und sozialrechtliche Beratungen, davon ging es in 17.978 Fällen um Lohnsteuerfragen. Etwas mehr als 53.000 Personen kamen zur persönlichen Beratung in die AK Linz oder in eine der 13 Bezirksstellen. Knapp 70 Prozent aller Beratungen erfolgten telefonisch – das sind etwas mehr als 600 telefonische Rechtsberatungen pro Tag! Mit der einheitlichen Service-Hotline 050/6906-1 haben alle Arbeitnehmer/innen aus ganz Oberösterreich einen komfortablen Zugang zu den Leistungen ihrer Arbeiterkammer und kommen ohne Umwege direkt zu den Expertinnen und Experten. Mehr als zwei Drittel aller Anrufe werden ohne jegliche Wartezeiten entgegengenommen. In mehr als 18.300 Fällen vertrat die AK ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten gegenüber den Arbeitgebern/-innen oder vor Gericht. Abgeschlossen wurden im vergangenen Jahr 12.750 Rechtsfälle. Arbeitnehmer sind pessimistisch und besorgt Der Österreichische Arbeitsklima Index spiegelt einen Pessimismus der Arbeitnehmer/-innen wider: Mit 107 Indexpunkten liegt die Arbeitszufriedenheit auf einem historischen Tiefpunkt. Aber auch andere Indikatoren zeigen zunehmende Verunsicherung und Angst der Beschäftigten: Vier von zehn Beschäftigten sind im letzten halben Jahr krank zur Arbeit gegangen. Die Zufriedenheit mit den eigenen Rechten und der sozialen Position im Betrieb 2 befindet sich ebenfalls auf dem Tiefpunkt. Dazu kommt die ständige Sorge um den Arbeitsplatz. All diese Umstände führen dazu, dass die Arbeitnehmer/-innen eher bereit sind, sich Rechtsverstöße gefallen zu lassen. Gleichzeitig agieren jene, die zur AK in die Beratung kommen, ängstlicher und zögerlicher, wenn es darum geht, ihre Rechte durchzusetzen: Sie wollen zwar genau wissen, was ihnen zusteht und vorenthalten wurde, verzichten aber oft aus Angst um den Arbeitsplatz auf die Hilfe der AK. Kein Wunder, wenn man die Entwicklung der Arbeitslosigkeit betrachtet. 2014 – das Jahr der Rekordarbeitslosigkeit Im Jahresdurchschnitt waren etwas mehr als 49.000 Personen arbeitsuchend – um 23,2 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der vorgemerkten Arbeitslosen ist auf 37.483 gestiegen, jene der Schulungsteilnehmer/-innen auf 10.892. Die im Jahresverlauf erfreulich erscheinende Entwicklung bei den Lehrstellensuchenden (minus 17,3 Prozent) kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zahl der jungen Menschen ohne Berufsausbildung dramatisch hoch ist. Arbeitsmarktpolitisch sind Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungschancen von Jungen und die Senkung des Anteils der Jugendlichen ohne Ausbildung unter zehn Prozent besonders wichtig. Den größten Anstieg an Arbeitslosen gab es aber bei den Über-50-Jährigen. Darum ist es aus Sicht der AK wesentlich, dass das Bonus-Malus-System rasch umgesetzt wird: Wer zu wenige ältere Arbeitnehmer/-innen beschäftigt und krankmachende Arbeitsbedingungen nicht verändert, soll zahlen müssen. Die besonders prekäre Situation älterer Arbeitnehmer/-innen wird auch in der täglichen Beratungspraxis in der AK spürbar. Denn hinter den dramatischen nackten Zahlen stecken immer auch persönliche Schicksale. Besonders die missglückte Neuregelung des Pensionsvorschusses gefährdet ältere Arbeitslose massiv in ihrer Existenz. 3 Arm ohne Arbeit – und trotz Arbeit Für immer mehr Menschen wird Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu einer existenziellen Bedrohung. Im Jahr 2013 waren in Oberösterreich rund elf Prozent der Bevölkerung bzw. 164.000 Personen armutsgefährdet. Aber auch die Löhne und Gehälter reichen bei vielen nicht mehr aus, um sorgenfrei über die Runden zu kommen. Laut Arbeitsklima Index kommen insgesamt zwei Drittel (67 Prozent) der Arbeitnehmerinnen finanziell gerade oder gar nicht zurecht. Bei den Männern sind es 55 Prozent. Wenn dann die Arbeitgeber/-innen auch noch monatelang den Lohn oder das Gehalt schuldig bleiben, ist es für viele nur mehr eine Frage der Zeit, bis sie Miete, Strom, Heizung und sonstige Fixkosten nicht mehr bezahlen können. Vertrauen in die AK sehr hoch Die Zufriedenheit der Mitglieder mit der AK liegt seit Jahren auf einem sehr hohen Niveau – ein Beleg für die Kompetenz und Professionalität der AKMitarbeiter/-innen. Eine repräsentative IFES-Umfrage im Oktober 2014 ergab, dass 86 Prozent der Befragten die Arbeiterkammer für eine wichtige Interessenvertretung halten. 63 Prozent der Mitglieder hatten bereits Kontakt mit der AK, 95 Prozent von ihnen waren mit dem Kontakt zufrieden. Auch insgesamt ist das Vertrauen in die AK sehr hoch: Auf einer Skala von 1 (kein Vertrauen) bis 5 (großes Vertrauen) erhält sie von ihren Mitgliedern den Mittelwert 3,67 und liegt damit an erster Stelle – vor der Gebietskrankenkasse (Mittelwert 3,63), der Wirtschaftskammer (3,28) und der Caritas (3,21). 4 Bilanz 2014 des AK-Rechtsschutzes Linz Zehntausende Arbeitnehmer/-innen aus den Bezirken Linz, Linz-Land und UrfahrUmgebung haben im Vorjahr Rat und Hilfe bei der Arbeiterkammer gesucht. Das bestätigt die Bilanz 2014 des AK-Rechtsschutzes Linz. Schwerpunkt war die Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. 118.212 Rechtsberatungen Im vergangenen Jahr wandten sich 118.212 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an den AK-Rechtsschutz Linz. Vor allem die telefonische Rechtsberatung hat sich wieder bestens bewährt. Dem Großteil der 91.500 Anrufer/innen wurde sofort geholfen. Zu einem persönlichen Beratungsgespräch sind im Vorjahr 19.560 Arbeitnehmer/innen in die Arbeiterkammer Linz gekommen. 7125 AK-Mitglieder meldeten sich schriftlich oder per E-Mail bei den Rechtsexpertinnen und -experten. 58,117.399 Euro Vertretungserfolg Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen kam zur Beratung die Vertretung. Durch außergerichtliche Interventionen wurden im Vorjahr 1,554.373 Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht. Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern/-innen beharrlich Geld schuldig bleiben, müssen die Ansprüche beim Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt werden. Auf diesem Wege wurden 3,740.623 Euro erkämpft. In den Gerichtsverfahren ging es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, Überstunden und Mehrarbeit, aber auch um Beendigungsansprüche. Doch selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet. Außerdem wurden 2014 für Arbeitnehmer/-innen, die von einer Insolvenz in den Bezirken Linz, Linz-Land und Urfahr-Umgebung betroffen waren, 35,166.388 Euro geholt. Davon entfallen 26,885.512 Euro auf die Beendigungsansprüche auf Grund der Insolvenz der Firma dayli, die im Bezirk Linz-Land ihren Sitz hatte. Das bedeu5 tet, dass die Ansprüche aller dayli-Beschäftigten in ganz Österreich durchgesetzt wurden. In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt der AK-Rechtsschutz Linz im vergangenen Jahr 17,656.015 Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensionsansprüche (Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension) und Pflegegeld. Damit hat der AK-Rechtsschutz Linz 2014 an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen Zahlungen von insgesamt 58,117.399 Euro für die AK-Mitglieder erreicht. Beispiele aus dem Arbeitsrecht Immer mehr Unternehmen verletzen das Arbeitsrecht systematisch. Auch in der Rechtsberatung und Vertretung des AK-Rechtsschutzes Linz häufen sich Fälle von dauerhafter Unterentlohnung, falscher Einstufung oder unbezahlter Arbeit. Hier zwei Beispiele: Eine kaufmännische Angestellte war eineinhalb Jahre lang in einer Baufirma beschäftigt. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ließ sie die Abrechnung von der AK kontrollieren. Dabei wurde eine falsche Einstufung festgestellt: Die Sekretärin war in der Verwendungsgruppe 1 eingestuft gewesen, obwohl sie aufgrund ihrer Tätigkeiten in die Verwendungsgruppe 2 gehört hätte. Gegenüber der AK behauptete der Arbeitgeber, dass die Frau lediglich anspruchslose Arbeiten durchgeführt habe. Deshalb seien die Voraussetzungen für die Einstufung in die Verwendungsgruppe 2 nicht erfüllt gewesen. Die AK konfrontierte die Firma mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, wonach eine Sekretärin gemäß dem anzuwendenden Kollektivvertrag in die Verwendungsgruppe 2 einzustufen ist, und forderte nochmals die Entgeltdifferenz. Der ehemalige Arbeitgeber gab letztlich nach und erklärte sich bereit, im Zuge eines Vergleiches 80 Prozent der Forderungen zu bereinigen. Damit war die Angestellte einverstanden. Sie bekam 1040 Euro nachbezahlt. Eine Arbeitnehmerin war etwas mehr als vier Jahre in einem Handelsbetrieb tätig. Sie wurde als Regalbetreuerin eingestellt und daher entsprechend dem Kollektivvertrag für Handelsarbeiter entlohnt. Dies entsprach am Anfang auch der Realität. Ab 6 Jänner 2012 verrichtete die Arbeitnehmerin jedoch hauptsächlich und ab Jänner 2013 ausschließlich Angestelltentätigkeiten, nämlich als Kassiererin. Damit war ab Jänner 2012 nicht der Handelsarbeiter-, sondern der Handelsangestellten-Kollektivvertrag anzuwenden. Aufgrund der in diesem Kollektivvertrag geregelten Berücksichtigung von Vordienstzeiten lag eine unterkollektivvertragliche Entlohnung vor. Trotz mehrfacher Aufforderung der Arbeitnehmerin wurde die Entgeltdifferenz nicht bezahlt und auch keine Ummeldung bei der Gebietskrankenkasse vorgenommen. Erst nach Intervention der AK bezahlt der Arbeitgeber die offenen Differenzen bei der monatlichen Entlohnung, die Zuschläge für die erweiterten Öffnungszeiten, die angefallenen Mehr- und Überstunden sowie die Differenz bei den Sonderzahlungen nach. Der Nachzahlungsbetrag von mehr als 10.000 Euro betraf allerdings lediglich den Zeitraum von November 2013 bis November 2014, weil aufgrund der kollektivvertraglichen Verfallsbestimmung nur mehr die offenen Ansprüche für ein Jahr rückwirkend verlangt werden konnten. Da die Arbeitnehmerin aber schon seit 1. Jänner 2012 unterentlohnt war, entgingen ihr mehr als 5.000 Euro. 7 AK-Rechtsschutz Linz– Serviceangebot Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten Persönlich: während der Öffnungszeiten. Um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 050/6906-1 wird gebeten. Damit werden längere Wartezeiten vermieden. Telefonisch: während der Öffnungszeiten und am Dienstag bis 19.00 Uhr unter der Telefonnummer 050/6906-1 Lohnsteuerberatung Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Unsere Adresse Volksgartenstraße 40, 4020 Linz Tel: 050/6906-1 Fax: 050/6906-2865 E-Mail: [email protected] Homepage: http://ooe.arbeiterkammer.at 8
© Copyright 2024 ExpyDoc