- Hannoversche Ärzte-Verlags

88. Jahrgang | März 2015
Mitteilungsblatt der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen
ärzteblatt
niedersächsisches
AMBULANTE VERSORGUNG
Welchen Spielraum hat
die Selbstverwaltung noch?
honorar
honorarabschluss
2015 unter dach und
fach
infektiologie
gefährliche
mitbringsel aus
den tropen
klinik und praxis
niedersachsen
startet kampagne
für natürliche
geburten
siebenundvierzig zahlen,
zweiundvierzigtausend bekommen
ein zweizeiliges stellenangebot im nä kostet ab 47,- e
(netto) und erreicht etwa 42.000 Leserinnen und Leser in ganz Niedersachsen.
hannoversche ärzte-verlags-union, Berliner Allee 20, 30175 Hannover
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editorial
Mangelerscheinungen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
die Regierung zeigt sich hartleibig. Verbissen hält sie an ihren einmal zu Papier
gebrachten Gesetzesentwürfen fest. Vielen Verbesserungsvorschlägen, heißt es,
würden sich mittlerweile auch politische Fachleute anschließen. Dass sich aber
das Gesundheitsministerium allen guten Ratschlägen verschließt, wird immer
wieder mit einer Logik höherer Unvernunft erklärt, die einen Namen hat: Koalitionsvertrag.
Es ist eine neue Erfahrung: Nicht das medizinisch Erforderliche, nicht das Grundgesetz ist Leitschnur politischer Entscheidungen, sondern offenkundig wird ein
Konglomerat parteipolitischer Kompromisse zur unverrückbaren Handlungsmaxime der politischen Akteure. Darf man sie überhaupt noch „Entscheidungsträger“ nennen, wenn ihr Entscheidungsspielraum in Sachfragen derart von der
Parteiräson überlagert wird?
Eine sinnvolle Alternative wäre die „dringliche Terminüberweisung“. Im persönlichen Gespräch können ärztliche Kollegen untereinander am besten abklären, ob eine Behandlung keinen Aufschub duldet oder noch Zeit hat. Das funktioniert vielerorten schon jetzt ausgezeichnet. Aber selbst der Bundesrat ist mit
seinem Vorstoß, der Ärzteschaft dafür freie Hand zu geben, abgeblitzt. Die Regierung beharrt auf einer starren Vier-Wochen-Frist.
Fotos: KVN
Seit Monaten laufen die Kassenärztlichen Vereinigungen Sturm gegen die geplanten Terminvergabestellen. Aus gutem Grunde. Wo die Ressourcen erschöpft
sind, lassen sich nicht per Dekret neue schaffen. Schon jetzt arbeiten die Ärzte
am Rande ihrer Kapazitäten. Von ihrem Honorar werden dann die Millionen für
die Servicestellen abgezweigt. Sie schränken die freie Arztwahl ein und wecken
Erwartungen, die sich einfach nicht erfüllen lassen.
Denn jenseits aller pragmatischen Optionen regiert das Prinzip des politischen Gebens und
Nehmens. Die Terminvergabestellen, so wird kolportiert, sind der politische Preis für den
Verzicht auf die Bürgerversicherung. Wird er jetzt nicht entrichtet, wäre am Ende der Koalitionsfrieden gefährdet. Und der steht über allem.
Die Handlungsfähigkeit der Politik wird erkauft durch schlechte Gesetze. Schon bald werden wir sehen: Das Versorgungs-Stärkungsgesetz wird in Wirklichkeit die Versorgung
schwächen. Und dann? Auch das lässt sich sagen: Dann wird das nächste schlechte Gesetz es richten müssen.
Mit Skepsis und Enttäuschung
Ihre
Mark Barjenbruch
Vorstandsvorsitzender der KVN
Dr. Jörg Berling
Stellv. Vorstandsvorsitzender der KVN
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niedersächsisches ärzteblatt
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88. Jahrgang
inhalt
niedersächsisches ärzteblatt
ÄKN
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editorial
aktuell
äkn-mitteilungen
leserbriefe
kvn-mitteilungen
veranstaltungen
rubrikenanzeigen
impressum
klinik und praxis
> Gefährliche Urlaubsmitbringsel Ein aktueller
Überblick über tropische Infektionskrankheiten
> Sichere Sprachkenntnisse Interview mit
Dr. jur. Holger Steinwede (NiZzA) zu den neuen
Fachsprachprüfungen in Niedersachsen
> Gutes Bauchgefühl Mit einer Informationskampagne will das Land die Sectio-Rate senken
> „Reach every child“ Die Globale Impfallianz Gavi
startet großangelegte Initiative
> Lotsenfunktion Bericht über die Mitgliederversammlung der DGPM Niedersachsen
> Per Homepage und App Neue Wege zur sicheren
Geburt waren Thema auf der Jahresversammlung
der Niedersächsischen Perinatalerhebung
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12
qualitätsmanagement
8
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15
16
18
recht
> Aus der Praxis der Norddeutschen Schlichtungsstelle
25
Diesmal: Gefahr erkannt, aber nicht gebannt
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neue medien
> Bescheidene Erwartungen Sicherheit im
digitalen Deutschland 2025
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> ÄKN-Newsletter Per E-Mail auf dem Laufenden sein 27
> Praxiswebsite Checkliste der ÄKN gibt Antworten
auf häufige Fragen
27
bezirksstellen
> Themen und Termine
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> Grundkurs Qualitätsmanagement Vorsicht:
Hier droht Qualitätsverbesserung!
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patientensicherheit
> High 5s Im Juni findet die Abschlussveranstaltung
des Projekts statt
28
> ZQ-Forum Krankenhaushygiene im Blickpunkt des
12. ZQ-Forums für Patientensicherheit und
Risikomanagement
29
Gutes Bauchgefühl
Mit der Informationskampagne
„Bauchgefühl – gut informiert über
die natürliche Geburt“ möchte das
Land Niedersachsen die Kaiserschnittrate senken.
Seite 12
Die liebe
Not mit
der Politik
Die Politik, so scheint es, hat sich auf die Niedergelassenen eingeschossen. Oder straft deren
Interessen mit Nichtachtung. Selten hat eine
Regierung die Vertragsärzteschaft so gegen sich
aufgebracht wie die schwarz-rote Koalition. Ärzte
werden mit Lasten und Sanktionen überzogen, die
Vorteile haben die Krankenkassen und Kliniken.
Auf der Vertreterversammlung stellten manche
Delegierte schon die Systemfrage. Andere warnen: Wir müssen raus aus der Meckerecke.
S. 35 und S. 60
intern
> Sorgen mit der Politik VV setzte sich mit aktueller
Gesetzgebung auseinander
35
> Mehrkosten und Bürokratie VV spricht sich gegen
Regularien und Sanktionen im E-Health-Gesetz aus 38
> EBM-Änderung Bereitschaftsdienst Durch
Besserstellungsbeschluss keine Nachteile für
niedersächsische Vertragsärzte
40
38
> VV kurzgefasst VV-Beschlüsse in Übersicht
> Anforderungen an die Durchgangsärzte
Erfahrungen mit den neuen D-Arzt-Bedingungen
seit 2011
> So kommt‘s Papier vom Tisch Seminarangebot:
Bürokratieabbau in der Arztpraxis
honorar
> Neuerscheinungen
54
> Arglos in die Falle Bei fortgesetzter Arbeitsunfähigkeit ist die rechtzeitige Verlängerung zwingend.
Unter Umständen haftet der Arzt
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> In der Fremde daheim? Steuertipp: Kinder haben
nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie einen
inländischen Wohnsitz haben
59
> Unter Dach und Fach Honorarabschluss für 2015
steht mit einer Drei vor dem Komma
42
arzneimittel
> Konzertierte Aktion Mit „HeilmittelPro“ wollen
KVN und AOKN Heilmittel-Verordnungen
optimieren
44
> Das Informationsmonster Die Nutzenbewertung
von Arzneimitteln finden im Praxisalltag nicht
ausreichende Beachtung
46
> Mehr Calciumzufuhr fördert Nierensteine Atis
informiert: Vitamin D kontraindiziert bei
rezidivierenden Calciumoxalatsteinen?
49
50
58
praxis
politik
> Weltmeister der Gesundheitsgesetze Mit dem
Versorgungsstärkungs-Gesetz könnten die
Krankenkassen den Niedergelassenen das Wasser
abgraben
60
> Aus anderen KVen
63
Foto: Nds. Sozialministerium
KVN
vertreterversammlung
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aktuell
In Kürze
Der Grippeimpfstoff dieser Saison wirkt offenbar nicht optimal. Grund für die schwächere Wirksamkeit ist eine in diesem Jahr kursierende H3N2-Variante, die gegenüber dem
Impfstoffvirus leicht verändert ist. Professor Klaus Schughart, Leiter der Abteilung „Infektionsgenetik“ am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) in Braunschweig, erklärt: „Der Influenzastamm für die Herstellung
des Impfstoffs wird im vorausgehenden Jahr bestimmt.
Hierfür wird eine Voraussage auf Basis der Vorjahres und
den zu dem Zeitpunkt kursierenden Influenzaviren getroffen. Die Voraussagen sind meistens sehr gut, nur leider
nicht immer.“ Obwohl sich die Vorhersage, gegen welchen
Virustyp geimpft werden muss, auf Daten aus über 100 nationalen Referenzlaboratorien weltweit bezieht, die von der
Weltgesundheitsorganisation WHO zusammengeführt werden und auf deren Basis dann nach Beratung mit Experten
der Stamm für die Herstellung des Impfstoffs ausgewählt
wird, ist eine hundertprozentige Wirksamkeit nicht gewährleistet. Professor Carlos Guzmán, Leiter der Abteilung
„Vakzinologie“ am HZI, führt aus: „ Trotz aller Bemühungen bleibt es schwer, die genauen Influenza-Subtypen, gegen die der Impfstoff wirken muss, so weit im Voraus schon
zu bestimmen. Wir müssen also weiter an besseren Methoden für die Vorhersagen arbeiten und darüber hinaus
nach neuen Impfstoffen suchen, die Schutz gegenüber allen Influenza-A-Typen bieten“. Für dieses Jahr sei es allerdings schon zu spät und es müsse daher mit einer stärkeren Grippewelle gerechnet werden als in den vergangenen
Foto: C.S. Goldsmith und A. Balish / CDC
Grippeimpfstoff wirkt nicht wie gedacht
TEM-Aufnahme von H1N1-Influenza-A-Viren (Stamm A/CA/4/09,
Erreger der Influenza-Pandemie 2009; Bild digital nachgefärbt)
Jahren. Laut Professor Schughart steht in Deutschland der
Gipfel der Grippewelle noch bevor, er wird Mitte März erwartet. Obwohl der aktuelle Impfstoff nicht so effektiv ist
wie erhofft, sind sich die HZI-Forscher einig, dass eine Impfung dennoch empfehlenswert ist. Teilweiser Schutz sei besser als keiner, meint Professor Guzmán. „Außerdem schützt
der diesjährige Impfstoff gegen mehrere Viren: gegen das
saisonale H1N1-Virus, das Influenza-B-Virus und gegen das
besagte H3N2-Virus. Gegen die H1N1- und Influenza-BViren ist eine gute Schutzwirkung gegeben“, ergänzt Professor Schughart.
- we
Dritte Stufe der MFA-Tariferhöhung tritt in Kraft
Zum 1. April 2015 tritt die dritte Stufe des aktuell gültigen Tarifvertrags
für Medizinische Fachangestellte
(MFA) in Kraft. Von da an erhöht sich
die Ausbildungsvergütung um weitere 30 Euro monatlich. Sie beträgt dann
im ersten Jahr monatlich 700 Euro, im
zweiten Jahr monatlich 740 Euro, im
dritten Jahr monatlich 790 Euro. Darauf hatten sich die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Arzthelferinnen / Medizinischen Fachangestellten (AAA) und
der Verband medizinischer Fachberu-
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fe im Sommer 2013 tarifvertraglich geeinigt. Die Gehälter der ausgelernten
MFA waren bereits zum 1. September
2013 und 1. April 2014 vertragsgemäß
erhöht worden, die Ausbildungsvergütung war zu diesen Terminen angepasst worden.
Ziel dieser tarifvertraglichen Vereinbarung war, mit einer neu strukturierten Vergütung das Berufsbild der
Medizinischen Fachangestellten zeitgemäß und attraktiver zu gestalten.
Dazu wurden zwei weitere Tätigkeits-
gruppen für die ausgelernten MFA geschaffen und die Einstufungskriterien
überarbeitet. Die neue Struktur bildet
das breit gefächerte Feld von Qualifizierung-, Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Medizinische
Fachangestellte besser ab.
- smv/bäk
Mehr Informationen unter
www.bundesaerztekammer.de/
page.asp?his=1.99.3478.6763.10216
In Kürze
Der Dt. Hausärzteverband, LV Niedersachsen, lädt zu seinem traditionellen
Seminarkongress in Lüneburg. Vom
17. bis zum 19. April wird im Seminaris Hotel Lüneburg wieder ein breitgefächertes Fortbildungsprogramm zu
hausärztlichen Themen geboten. Das
Spektrum umfasst medizinische wie
organisatorische Inhalte und reicht
von Abrechnungsfragen bis zur
Wundversorgung. Viele Themen sind
auch für Praxismitarbeiterinnen geeignet. Für beide Tagungsabende ist
zudem ein Rahmenprogramm mit
künstlerischen Darbietungen geplant.
Zeitgleich veranstaltet der Hausärzteverband gemeinsam mit der AOK Niedersachsen in Lüneburg einen Gesundheitstag für Patienten unter dem
Motto „Demenz und Fehlernährung“.
- ös
Infos und Anmeldung unter
http://www.hausaerzteverband-niedersachsen.de - 31. Seminarkongress
Norddeutscher Hausärzte
KBV: Niedergelassene behandeln 70 Prozent aller Notfälle
Rund 70 Prozent der ambulanten Notfallpatienten werden durch Vertragsärzte behandelt, so das Zentralinstitut
für die kassenärztliche Versorgung (Zi)
in Deutschland nach einer Analyse der
bundesweiten vertragsärztlichen Abrechnungsdaten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte zuvor
bemängelt, dass in den Rettungsstellen
immer mehr Patienten versorgt würden, die von einem Vertragsarzt behandelt werden könnten. Zugleich wurde
die unzureichende Vergütung beklagt.
Allerdings gebe es strukturelle Unterschiede. So sind die im ambulanten Bereitschaftsdienst behandelten Patien-
ten im Durchschnitt deutlich älter und
haben mehrere meist chronische Krankheiten. Ferner stehen in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser Indikationen zu kleinchirurgischen Maßnahmen
oder zur radiologischen Abklärung im
Vordergrund. Bei den Patienten der
Vertragsärzte sind es Krankheiten des
Herz-Kreislaufsystems, der Atmungsorgane sowie Schmerzpatienten. Bemerkenswert ist auch, dass die Inanspruchnahme von Notfallambulanzen
in den Städten besonders ausgeprägt
und in ländlichen Regionen deutlich geringer ist.
- ös
Frauenärzte: Barmer GEK spart an Patientinnen
Der Präsident des Berufsverbandes der
Frauenärzte, Dr. med. Christian Albring, hat der Barmer GEK vorgeworfen,
„erneut zu Lasten ihrer weiblichen Mitglieder Geld sparen“ zu wollen. Anlass:
Die Barmer GEK beabsichtigt, künftig
die jährliche Krebsfrüherkennung bei
ihren weiblichen Mitgliedern durch eine Testung auf humane Papilloma‐
Viren ‐ kurz einen HPV‐Test ‐ in fünfjährigem Abstand zu ersetzen. Albring
verwies darauf, dass die Krankenkasse
früher lange die HPV‐Impfung noch in
Frage gestellt habe, als ihre Wirkung
längst erwiesen war und viele Staaten
sie als Standardimpfung eingeführt hatten. Der von der Kasse geforderte Test
im Fünf‐Jahres‐Abstand sei ein Rückschritt. „Will die BARMER GEK wegen
vermeintlicher monetärer Vorteile an
den Frauen ein Experiment mit ungewissem Ausgang und menschenverachtender oberer Altersgrenze von 60
Jahren durchführen, obwohl das Auftreten des Karzinoms im Alter zunimmt?“ so Albring.
- ös
KBV-Vorstand: MasernImpfstatus bei
Erwachsenen prüfen
Vor dem Hintergrund des aktuellen
Masern-Ausbruchs in Berlin appelliert
KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann an die Ärzte, auf den Impfstatus
ihrer Patienten zu achten. Mehr als die
Hälfte aller Masernfälle betreffen gegenwärtig Jugendliche und junge Erwachsene. Ärzte sollten Impflücken
nachspüren und im Bedarfsfall ihre Patienten direkt auf den Masern-Impfschutz ansprechen und die Impfung
möglichst nachholen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO)
empfiehlt zusätzlich zur zweimaligen
Impfung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr allen nach
1970 geborenen Erwachsenen eine einmalige Impfung gegen Masern, wenn
sie bisher nicht gegen Masern geimpft
sind, nur einmal in der Kindheit
geimpft wurden oder der Impfstatus gegen Masern unklar ist. Zur Impfung soll
vorzugsweise ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln
(MMR) verwendet werden.
Masernerkrankungen sind meldepflichtig. Ärzte sollten daher Meldeformulare in der Praxis vorrätig haben. Sie
sind bei dem für ihre Praxis zuständigen Gesundheitsamt erhältlich. - ös
aktuell
Hausärzteverband lädt zum 31. Seminarkongress
aktuell
KV-TV informiert über Mindestlohn in der Arztpraxis
„Mindestlohn in der Arztpraxis – Was
muss beachtet werden?“ – die Frage
wird in einem Video von „KV-TV Praxis – Das Magazin“ beantwortet. Darin
wird erklärt, worauf Praxisinhaber bei
der Beschäftigung von Minijobbern
oder Praktikanten achten sollten. Unter anderem wird darauf verwiesen,
dass der Arbeitgeber die Arbeitszeiten
seiner geringfügig beschäftigten Mitarbeiter genau dokumentieren muss.
Zudem geht es darum, wie mit Überstunden umzugehen ist.
- ös
Link: http://www.kbv.de/html/13819.php
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klinik und praxis
Infektiologie
Gefährliche Urlaubsmitbringsel
Professor Dr. med. Uwe Groß, Direktor des Instituts für Medizinische
Mikrobiologie an der Universitätsmedizin Göttingen, gibt einen aktuellen
Überblick über Tropenkrankheiten.
Denkt man an Tropenkrankheiten, so steht Ebola aktuell
eindeutig im Vordergrund. Mit bisher mehr als 22.500 Erkrankten und circa 9.000 Toten seit dem Indexfall am 2. Dezember 2013 hat sich diese Erkrankung nahezu unkontrolliert in den westafrikanischen Ländern Guinea, Liberia
und Sierra Leone ausgebreitet. Aktuell scheint die Dynamik
der weiteren Ausbreitung jedoch gestoppt zu sein, so dass
für Europa keine Gefahr droht.
Ein per Elektronenmikrograph aufgenommener EbolaViruspartikel mit
der charakteristisch
fadenförmigen
Struktur der Filoviridae.
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Die angestrebte Ausrottung der Polio ist bisher noch nicht gelungen. Als wichtigste Endemieländer gelten derzeit Nigeria,
Afghanistan und Pakistan. Um die Ausbreitung zu stoppen,
hat Pakistan aktuell neue Ein- beziehungsweise Ausreisevorschriften erlassen: Wer sich mehr als vier Wochen im Land
aufhält, muss bei der Ausreise (!) einen gültigen Impfnachweis erbringen. Neben Pakistan wird von der WHO vor allem
auch für Kamerun und Syrien eine Impfung empfohlen.
Die ärmliche Bevölkerung Madagaskars war im vergangenen Jahr von einem Pestausbruch mit mehr als 200 Erkrankungen und nahezu 60 Toten betroffen. Das ebenfalls
unter schlechten Lebensbedingungen häufiger vorkommende Fleckfieber führte in Thailand mit circa 8.000 Fällen zu einem Ausbruch. Erst jetzt wurde auch das Rätsel
um das akute Enzephalitissyndrom (AES) aufgeklärt, an
dem im Norden Indiens jährlich zehntausende Kinder leiden. Wie beim klassischen Fleckfieber wurde auch hierfür
das durch Läuse übertragene Bakterium Rickettsia prowazekii als Ursache angenommen.
Fotos: CDC / Cynthia Goldsmith, CDC / Dr. Frederick A. Murphy
Dengue stellt vor allem in Südostasien und – mit mehr als
500.000 Fällen alleine in 2014 – in Brasilien ein zunehmendes Problem dar. Die weltweite Ausbreitung der kältetoleranten Überträgermücke Aedes albopictus hat erstmals
seit über 70 Jahren auch wieder Japan autochthone Fälle
beschert. Das zu einer ähnlichen Symptomatik führende
Chikungunya-Virus hat jetzt den Sprung in die Karibik geschafft und sich dort stark ausgebreitet: Allein in Venezuela
niedersächsisches ärzteblatt
Das ebenfalls durch Stechmücken übertragene Westnil-Fieber hat den Sprung nach Europa bereits geschafft und breitet sich auf unserem Kontinent kontinuierlich aus. Besonders
betroffen waren im vergangenen Jahr in Italien die Provinzen Bologna und Cremona; darüber hinaus vor allem Griechenland und Ungarn sowie andere Länder in Südost-Europa.
Eine Elektronenmikrographie des
Westnil-Virus, durch
den das WestnilFieber ausgelöst
wird.
Im Gegensatz zu Ebola steht zur Verhinderung des Gelbfiebers eine effektive Impfung zur Verfügung. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat zwar im Sommer 2013 erklärt, dass eine einzige Impfdosis lebenslang vor Gelbfieber schützt, dennoch werden Einreisevorschriften für Gelbfieber von den einzelnen Ländern selbst festgelegt. Daher
sollten sich Reisende weiterhin vorab über eine eventuell
vorgeschriebene Auffrischungsimpfung bei einer autorisierten Gelbfieber-Impfstelle informieren.
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haben sich bereits nahezu 1,4 Millionen Menschen infiziert.
Weder für Dengue noch für Chikungunya steht eine kausale Therapie oder Impfung zur Verfügung, daher kommt dem
Schutz vor den tagaktiven Überträgermücken durch Verwendung von Repellentien eine besondere Bedeutung zu.
Infektiologie
Für Infektionen mit auf den Menschen übertragbaren aviären Influenzaviren H5N1 und H7N9 besteht aktuell keine
Besorgnis einer veränderten globalen Epidemiologie; für Infektionen mit MERS-CoV ist die Zahl der Neuinfektionen sogar rückläufig.
Ganz anders sieht es aber mit Masern aus, auch wenn es sich
hierbei nicht um eine Tropenkrankheit im strengen Sinn handelt. So wurden im vergangenen Jahr von den Philippinen
knapp 100.000 Fälle und aus China nahezu 150.000 Fälle gemeldet. Darüber hinaus gab es Ausbrüche in Südafrika, den
USA, Äthiopien, Indien und Vietnam. In Bosnien und Herzegowina wurden 2015 bereits mehr als 2.000 Erkrankte gemeldet. Der derzeit große Masernausbruch im Raum Berlin mit
mehr als 450 Erkrankten seit Jahresanfang ist wahrscheinlich
auf Einreisende aus diesem Gebiet zurückzuführen.
Zu guter Letzt soll in Verbindung mit Reisen in die Tropen
aber noch kurz auf ein ganz anderes und in seiner Dynamik besorgniserregendes Thema eingegangen werden: Die
Einschleppung multiresistenter Erreger durch Fernreisen
oder die globale Migration. Die aktuell die Schlagzeilen füllenden multiresistenten Acinetobacter baumannii wurden
erstmals vor etwa zehn Jahren in Feldlazaretten im Irak entdeckt und sind seitdem bei US-Soldaten als „Iraqibacter“ gefürchtet. Erst vor kurzem wurde in Deutschland gezeigt,
dass jeder dritte Reisende nach Rückkehr vor allem aus Südamerika, Afrika oder Asien ESBL-produzierende E. coli-Bakterien mitbringt. Insofern sollte nicht nur jedem in der Reise- oder Tropenmedizin tätigen Arzt das entsprechende
„Reiseresistenzrisiko“ bewusst sein, um gegebenenfalls bei
schwerwiegenden Infektionen seiner Patienten adäquat reagieren zu können (siehe Grafik). Gefürchtet sind in dieser
Hinsicht vor allem gramnegative Erreger, die gegen die vier
wichtigsten Antibiotikagruppen resistent sind (4MRGN). In
diesem Fall hilft eventuell nur noch das Reserveantibiotikum Colistin – die Frage ist nur: wie lange noch?
Autor:
Professor Dr. med. Uwe Groß
Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie an der
Universitätsmedizin Göttingen
äkn
Der fünfte humanpathogene Malariaparasit Plasmodium
knowlesi ist in Malaysia und Thailand auf dem Vormarsch:
Alleine auf Borneo ist dieser ursprünglich nur bei Affen vorkommende Parasit für zwei Drittel aller Malaria-Fälle verantwortlich. Die klinische Symptomatik kann schwerer verlaufen als bei einer Infektion mit Plasmodium falciparum. Als
Kuriosum mag hingegen gelten, dass auch in Europa die Blasenbilharziose übertragen werden kann. Betroffen von einer
Infektion mit den dafür verantwortlichen Schistosomen sind
Reisende, die am Unterlauf des Flusses Cavu in der Nähe der
Stadt Porto Veccio auf Korsika gebadet haben.
klinik und praxis
<
Weltweite Hitliste der Häufigkeit multiresistenter Erreger
VRE
bis zu 26% in Südkorea
MRSA
bis zu 87% in Taiwan
ESBL E. coli
bis zu 91% in Taiwan
CarbapenemR A. baumannii
bis zu 52% in Brasilien
ESBL K. pneumoniae
bis zu 77% in Tansania
Abb.: Prof. U. Groß
CarbapenemR P. aeruginosa
bis zu 59% in Brasilien
CarbapenemR K. pneumoniae
bis zu 25% in Indien
Die Grafik zeigt, wo welche multiresistenten Erreger am häufigsten vorkommen.
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niedersächsisches ärzteblatt
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klinik und praxis
Sprachprüfung
Behandlungs- und Patientensicherheit erfordert
sichere Sprachkenntnisse
Niedersachsen startet Fachsprachprüfungen
Auf Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27. Juni
2014 sind die für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse gegebenenfalls durch eine Sprachprüfung nachzuweisen. In
Niedersachsen wird der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) diesen
Beschluss umsetzen. Zur Durchführung der Sprachprüfungen wurde
die Ärztekammer Niedersachsen beauftragt. Für Humanmediziner wird
die Prüfungsregelung wirksam ab
1. April 2015 und zu einem späteren
Zeitpunkt auch für Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie
für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Über Einzelheiten sprach Jörg
Blume für das niedersächsische ärzteblatt mit Dr. Holger Steinwede, Geschäftsführer des NiZzA.
Dr. Holger Steinwede im Gespräch mit Jörg Blume
Die Antragstellenden müssen über die Kenntnisse der
deutschen Sprache verfügen, die für eine umfassende ärztliche Tätigkeit erforderlich sind. Sie müssen ihre Patienten
inhaltlich ohne wesentliche Rückfragen verstehen und sich
insbesondere so spontan und so fließend verständigen können, dass sie in der Lage sind, sorgfältig die Anamnese zu
erheben, Patienten sowie deren Angehörige über erhobene
Befunde sowie eine festgestellte Erkrankung zu informieren, die verschiedenen Aspekte des weiteren Verlaufs darzustellen und Vor- und Nachteile einer geplanten Maßnahme sowie alternativer Behandlungsmöglichkeiten erklären
zu können, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. In der Zusammenarbeit mit Kollegen sowie Angehörigen anderer Berufe müssen sie sich so klar
und detailliert ausdrücken können, dass bei Patientenvorstellungen sowie ärztlichen Anordnungen und Weisungen
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niedersächsisches ärzteblatt
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Missverständnisse sowie hierauf beruhende Fehldiagnosen,
falsche Therapieentscheidungen und Therapiefehler ausgeschlossen sind. Darüber hinaus müssen sie die deutsche
Sprache auch schriftlich angemessen beherrschen, um
Krankenunterlagen ordnungsgemäß führen und ärztliche
Bescheinigungen ausstellen zu können.
Müssen ab 1. April alle ausländischen Ärzte, die in Niedersachsen tätig werden möchten, zum Sprachtest?
Grundsätzlich gilt die Fachsprachprüfung für alle Personen
in Niedersachsen, die ab dem 1. April 2015 erstmals einen
Antrag auf Erteilung der Approbation oder einer Berufserlaubnis stellen. Antragsteller, die nach einer Unterbrechung
wieder als Arzt tätig werden wollen, müssen ebenfalls eine
Fachsprachprüfung ablegen, wenn ihr Sprachnachweis bei
Antragstellung älter als drei Jahre ist und sie in den vergangenen drei Jahren auch nicht im deutschsprachigen
Raum berufstätig waren. Außerdem kann die Ablegung der
Fachsprachprüfung in weiteren Einzelfällen notwendig
Foto: ÄKN / A. Pagel
Herr Dr. Steinwede, welche Voraussetzungen müssen ausländische Ärzte in sprachlicher Hinsicht erfüllen, um hier
tätig werden zu dürfen?
Sprachprüfung
Welches Sprachniveau muss erfüllt werden und wo liegen
die inhaltlichen Schwerpunkte der Prüfung?
Der maßgebliche Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz sieht zum Sprachniveau vor, dass Ärzte auf der nachgewiesenen Grundlage eines B2-Zertifikats nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen über Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert
am Sprachniveau C1 verfügen müssen. Die Antragstellenden sollten deshalb zunächst das Niveau B2 erreichen, bevor sie an der Fachsprachprüfung teilnehmen. Der Sprachtest umfasst ein simuliertes Berufsangehöriger-PatientenGespräch, das Anfertigen eines in der ärztlichen Berufsausübung üblicherweise vorkommenden Schriftstückes
(zum Beispiel Kurz-Arztbrief) und ein Gespräch mit einem
Angehörigen derselben Berufsgruppe, wobei die Prüfungsdauer bei den drei Prüfungsteilen jeweils 20 Minuten beträgt. Der Sprachtest dient vor allem der Überprüfung des
Hörverstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit. Das Fachwissen der Antragstellenden darf
in diesem Zusammenhang nicht überprüft werden.
Zur Person
Dr. jur. Holger Steinwede
Jurastudium und Promotion in Regensburg, Referendariat
beim OLG Celle, tätig im Niedersächsischen Zweckverband
zur Approbationserteilung (NiZzA) seit 2006, seit 2010 als
Geschäftsführer.
Auskünfte zu den Sprachprüfungen
der ÄKN:
Markus Schwinn, Tel. 0511/3802250
Simone Eichstädt, Tel. 0511/3802238
Was kostet die Prüfung und wo gibt es nähere Informationen?
Die Kosten für die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer
betragen derzeit 350 Euro und sind von den Antragstellenden zu tragen. Weitere Informationen befinden sich auf
den Seiten des NiZzA auf der Homepage der Ärztekammer.
Wäre im Sinne der Patientensicherheit nicht ein noch höheres Level wichtig, um das Risiko von Missverständnissen
etwa im OP-Bereich oder in der Patientenkommunikation
auf ein Minimum zu reduzieren?
Der Schutz der Patienten hat Vorrang vor den Interessen
der Antragstellenden an der Ausübung des ärztlichen Berufs. Diese möglicherweise widerstreitenden Interessen
müssen angemessen in Ausgleich gebracht werden. Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur grundsätzlichen Einführung von Sprachprüfungen ist insoweit ein
Schritt in die richtige Richtung. Zunächst sollte die weitere Entwicklung nach der Einführung der Fachsprachprüfung abgewartet werden.
äkn
sein. In der Regel muss die Fachsprachprüfung nicht ablegen, wer den Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen
Schule oder den Abschluss einer mindestens dreijährigen
Berufsausbildung in deutscher Sprache erworben hat. Die
erforderlichen Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen
bei Antragstellern, die Deutsch in Wort und Schrift fließend
(zum Beispiel als Muttersprache) beherrschen oder den Abschluss der ärztlichen Ausbildung in deutscher Sprache erworben haben.
klinik und praxis
Gibt es Erhebungen zum Stand der Sprachkenntnisse an
den niedersächsischen Kliniken?
Hierzu liegen keine konkreten Informationen vor. Mir ist
aber bekannt, dass in manchen Krankenhäusern Sprachkurse angeboten werden, um die ärztlichen Mitarbeiter zu
schulen. Dieses Engagement begrüße ich sehr.
Was sollte ein Klinikarzt tun, wen er das Gefühl hat, von einem ausländischen Kollegen nicht richtig verstanden zu
werden?
Wenn der ausländische Kollege ein grundsätzliches Problem mit der deutschen Sprache haben sollte, sollte der Klinikarzt den Kontakt zu uns suchen, damit im Interesse des
Patientenschutzes der Sachverhalt aufgeklärt werden kann
und die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können. Falls die Sprachkenntnisse tatsächlich nicht ausreichend sein sollten und mildere Maßnahmen nicht in Betracht kommen, kann das Ruhen der Approbation des Arztes oder der Widerruf einer entsprechenden Berufserlaubnis angeordnet werden.
Vielen Dank für das Gespräch.
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niedersächsisches ärzteblatt
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klinik und praxis
Natürliche Geburt
Gutes „Bauchgefühl“ in Niedersachsen
Mit der Informationskampagne „Bauchgefühl – gut informiert über
die natürliche Geburt“ will das Land die Kaiserschnittrate senken.
Eine Auswertung der Daten für 2012 und 2013 durch das
Niedersächsische Sozialministerium entkräftet eine weitere Vermutung: Eine hohe oder niedrige Sectio-Rate ist offenbar nicht abhängig von Trägerschaft oder Größe der Klinik, von der Anzahl der Geburten oder vom Einzugsbereich/
Sozialstatus der werdenden Eltern. Dies zeigen folgende
Beispiele:
Dem Diakoniekrankenhaus Friederikenstift Hannover mit
über 1.500 Geburten pro Jahr gelingt eine niedrige Kaiserschnittrate von 23 Prozent. Das kommunale Klinikum
Wolfsburg mit circa 1.500 Geburten und vielen Gebärenden aus anderen Kulturen ist Perinatalzentrum Level 1 und
weist trotzdem eine Kaiserschnittrate von nur 18,5 Prozent
auf. Die vergleichsweise kleine Klinik in Gehrden mit rund
750 Geburten jährlich kommt auf eine Kaiserschnittrate
von 26 Prozent. Die noch kleinere Helios Wesermarsch-Klinik in privater Trägerschaft in Nordenham mit unter 300
Geburten im Jahr kommt auf eine Kaiserschnittrate von nur
16 Prozent. Selbst eine Klinik, die als Perinatal Zentrum
Level 1 ausgewiesen ist, kann also eine niedrige Zahl an
Schnittentbindungen haben.
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niedersächsisches ärzteblatt
3 | 2015
Das Logo der Kampagne
„Gutes Bauchgefühl“
Welche Faktoren beeinflussen den
Geburtsmodus?
Wenn die oben genannten Umstände nur bedingt als Erklärung für den Geburtsmodus in Betracht kommen; welche Einflussfaktoren haben dann einschneidende Bedeutung?
In der Beantwortung auf eine Kleine Anfrage „Entwicklung
der Kaiserschnittraten“ BT Drs. 18/2249 vom August 2014
führt die Bundesregierung aus: „Die Gründe für die Entwicklung der Kaiserschnittgeburten in den letzten Jahren
sind vielschichtig und werden nach wie vor von der medizinischen Fachwelt intensiv diskutiert“. Vor allem scheint
eine Veränderung der Risikoeinschätzung bei den relativen
(„weichen“) Indikationen zu dieser Entwicklung beizutragen – so die Bundesregierung weiter. Haftungsrechtliche
Fragen begünstigen eine defensiv ausgerichtete Geburtshilfe; Klinikorganisation und abnehmende Erfahrungen in
der Geburtshilfe bei komplexen Spontangeburten (zum Beispiel Beckenendlage) führen bei Entscheidungsspielraum
immer häufiger zu einer Schnittentbindung. Das unterschiedliche Verhalten bei relativen Indikationen – so die
Einschätzung in der Bertelsmann Studie und von der Bun-
Foto: Nds. Sozialministerium
Die Daten aus der Bertelsmann-Studie von 2012 „Faktenscheck Gesundheit Kaiserschnittgeburten – Entwicklung
und regionale Verteilung“ haben eine Diskussion angefeuert. Die Anzahl der Kaiserschnittentbindungen liegt in Niedersachsen etwas über dem Bundesdurchschnitt bei
33,2 Prozent und ist heute bundesweit doppelt so hoch wie
vor 20 Jahren. Die für die Studie relevanten Auswertungen
beziehen sich jeweils auf Landkreise und weisen erhebliche regionale Unterschiede auf. Der Mittelwert beinhaltet
eine große Streuung. So gibt es eine nennenswerte Zahl von
Kliniken, deren Rate an Schnittentbindungen bei
40 bis 50 Prozent liegt. Betrachten wir dann noch die zum
Teil erheblichen Unterschiede von Geburtsklinik zu Geburtsklinik innerhalb einer Region, wird sofort deutlich: Die
hohen Kaiserschnittraten lassen sich nicht auf die häufig
geäußerten Begründungen wie das hohe Durchschnittsalter der Mütter, den gestiegenen Anteil der besonders
schweren Kinder oder auf den sogenannten Wunschkaiserschnitt der Schwangeren zurückführen.
Natürliche Geburt
Gibt es Handlungsbedarf?
Ja, es gibt gute Gründe, die heutige Kaiserschnittpraxis –
vornehmlich bei relativer Indikation – kritisch zu überdenken. Es würde den Rahmen sprengen, den Diskussionsstand hier darzulegen. Aber sicher ist, dass neben den
„normalen“ Risiken einer abdominalen Operation Langzeitfolgen für Mütter und Kinder entstehen. Jüngere Studien deuten darauf hin, dass bei Neugeborenen nach einem
Kaiserschnitt häufiger Atemstörungen vorliegen, dass Kaiserschnittkinder im Lebensverlauf häufiger an Asthma, Allergien und Diabetes leiden, dass es häufiger zu Still- und
Rückbildungsproblemen kommt. Für Frauen liegen die Risiken neben schweren Blutungen, Thrombosen und Infektionen besonders in der Folgeschwangerschaft; hier haben
sie ein erhöhtes Morbiditäts- und Mortalitätsrisiko.
Niedersachsens Frauen- und Sozialministerin Cornelia
Rundt hält die steigende Kaiserschnittrate für problematisch: „Ich bin davon überzeugt, dass eine Operation – und
nichts anderes ist ein Kaiserschnitt – nur in medizinischen
Notfällen erfolgen sollte. Der Dienstplan eines Krankenhauses oder rückläufige Geburtenzahlen dürfen den Geburtsmodus nicht bestimmen.“ Die Konferenz der Frauenund Gleichstellungsministerinnen (GFMK) hat im Oktober
2014 gefordert, die hohe Kaiserschnittrate zu hinterfragen
mit dem Ziel einer Verbesserung der Rahmenbedingungen.
So sollen zum Beispiel mögliche monetäre Fehlanreize, die
schon erwähnte Haftpflichtpflichtproblematik sowie die
Entwicklung einer AWMF-Leitlinie S 3 in den Blick genommen werden. Hier sind insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit und weitere Akteure im Gesundheitswesen auf Bundesebene angesprochen.
„Bauchgefühl – Gut informiert über die
natürliche Geburt“
Die Bundesländer und die kommunale Ebene sind gefragt,
wenn es darum geht, sachgerecht zu informieren und zu
sensibilisieren. Die vorgeburtliche Beratung durch Gynäkologen, Hebammen und Schwangerenberatungsstellen
muss eine informierte, gemeinsame Entscheidungsfindung
von Schwangeren und den sie betreuenden Fachpersonen
ermöglichen und auf dem Vertrauen in die Gebärfähigkeit
von Frauen gründen. Im Dezember 2013 hatte sich Sozialund Frauenministerin Rundt in einem Werkstattgespräch
auf ein gemeinsames Vorgehen in Niedersachsen zur Sensibilisierung für eine natürliche Geburt verständigt. Gemeinsames Ziel ist es, dem Einflussfaktor „Lifestyle“ und
den zum Teil absurden Versprechungen von einem „sanften Kaiserschnitt“ etwas entgegenzusetzen. In gemeinsamer Arbeit mit dem Zentrum für Qualität und Management
im Gesundheitswesen (ZQ), Einrichtung der Ärztekammer
Niedersachsen (ÄKN), dem Berufsverband der Frauenärzte, der Arbeitsgemeinschaft Hebammenwissenschaft der
Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), dem Hebammenverband und weiteren wichtigen Institutionen ist der
Leporello „Bauchgefühl“ entstanden. Es geht darum, Frauen mit neutralen Informationen zu ermutigen, das Kind auf
natürlichem Weg zur Welt zu bringen. Der Leporello liefert
Anhaltspunkte, welche Bedingungen hilfreich sind und
wird von den niedersächsischen gynäkologischen Praxen
und Hebammen an schwangere Frauen ausgehändigt. Parallel ist ein Internetangebot zur weiteren, vertiefenden Information entstanden - zum Teil mit Verlinkung auf fachlich kompetente und seriöse Informationsanbieter wie die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dieses Angebot wird schrittweise ausgebaut und aktualisiert.
äkn
desregierung – ist ein wichtiger Einflussfaktor für die regionalen Unterschiede. Der geplante oder zügig entschiedene Kaiserschnitt kann für den Krankenhausträger attraktiver sein als eine personalintensive Spontangeburt, die
vielleicht viele Stunden Betreuungskosten generiert. Niemand zieht allerdings in Zweifel, dass in einer geburtshilflichen Notsituation der Kaiserschnitt das Leben von Mutter und Kind retten kann. Bei ungünstigen Geburtsverläufen werden vor allem kindliche Mortalität und Morbidität
verhindert.
klinik und praxis
Weitere Maßnahmen werden sich aus der am 20. Januar
2015 vom Niedersächsischen Landtag mit großer Mehrheit
gefassten Entschließung „Natürliche Geburt stärken und
fördern“ ergeben (LT-Drs. 17/ 2780).
Autorin:
Ursula Jeß
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit
und Gleichstellung, Referat 203
3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
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klinik und praxis
Globale Impfallianz
Impfen: Immer eine gute Wahl
Im Kindesalter wird der Grundstein für eine
vollständige Immunisierung gelegt. Daher hat die
Globale Impfallianz Gavi diese Losung gewählt: „Reach every child“.
Die senegalesische Gesundheitsministerin Professor Awa
Marie Coll-Seck verwies auf der Gavi-Geberkonferenz in
Berlin eindrücklich darauf, dass eine Impfinitiative allein
allerdings nicht die Probleme vieler Entwicklungsländer zu
lösen vermag: Gerade die Ebola-Epidemie habe gezeigt, dass
die meisten afrikanischen Staaten vor strukturellen Problemen, besonders auf dem Lande, stünden, die gelöst werden müssten. Dazu gehörten Defizite der Kommunikationsstrategien (auch im Hinblick auf den mangelnden Informationsaustausch zwischen den afrikanischen Staaten),
der Ärztemangel, eine unzureichende Infrastruktur, das
Fehlen von Labors und eine besondere Anfälligkeit der Systeme beim Auftreten neuer Erkrankungen wie zum Beispiel
Diabetes. Insofern hieße „Leben retten“ auch „die Systeme
stärken“. Diese Erkenntnis unterstrich die Geschäftsführerin der pakistanischen Initiative „Civil Society Human
and Institutional Development“, Lubna Hashmat: In einem
Land mit einem chronisch unterfinanzierten Gesundheitsetat, dessen Bevölkerung zu 40 Prozent als arm gilt, zu
60 Prozent über eine geringe Bildung verfügt und die Kindersterblichkeit zudem hoch ist, sei gesellschaftliche wie
staatliche Initiative gefordert.
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niedersächsisches ärzteblatt
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Die Bundesregierung unterstützt die Impfallianz aktuell mit
600 Millionen Euro. Gesundheitsminister Hermann Gröhe
ließ die Gelegenheit nicht ungenutzt, um auf die Verzahnung zwischen nationaler Gesundheitspolitik und internationaler Verantwortung zu verweisen. Die landauf, landab
konstatierte Impfmüdigkeit bedeute nicht selten auch eine
Gefährdung der Gruppe. Global ausgedrückt: Wenn es
denn stimme, dass ein Drittel der Touristen Träger multiresistenter Keime seien, bestehe dringender Handlungsbedarf – auch durch die nachdrückliche Bereitstellung ärztlichen Rates.
ÄKN-Vize Dr. med. Gisbert Voigt plädiert für eine ausreichende
Immunisierung.
Das Niedersächsische Impfsymposium 2015 am 22. April
wird sich diesen Fragen zuwenden. Ärztekammer-Vizepräsident Dr. med. Gisbert Voigt ist sich sicher, dass „wir
einen gesellschaftlichen Konsens darüber brauchen, dass
Impfen immer eine gute Wahl ist. Allein gesetzliche Regelungen werden uns nicht weiter helfen, so lange wir als Ärzte dann doch wieder die ‚Rufer in der Wüste’ sind, wenn es
um eine ausreichende Immunisierung der Bevölkerung gegen immer bedrohlichere Epidemien geht. Das Niedersächsische Impfforum zur Aktivierung der Schutzimpfungen, kurz NIAS, ist sicher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“
- Raimund Dehmlow
Abb.: Gavi, die Impfallianz; Foto: ÄKN
Die erfolgreiche Einwerbung von 7,5 Milliarden US-Dollar
an Spendengeldern für Impfaktivitäten konnte zu Jahresanfang die Globale Impfallianz Gavi vermelden. Damit sollen bis zum Jahr 2020 Impfungen für 300 Millionen Kinder
in den ärmsten Ländern der Welt finanziert werden. Zur Erfolgsgeschichte von Gavi – einer öffentlich-privaten Partnerschaft aus den Regierungen von Industrie- und Entwicklungsländern, internationalen Organisation, Impfstoffherstellern und einigen Nichtregierungsorganisationen
– gehört außerdem, dass seit Existenz der Initiative die Mittel für die Impfung von 500 Millionen Kindern aufgebracht
werden konnten – mit dem Ergebnis, dass weltweit noch
nie so viele Kinder ihren fünften Geburtstag erleben konnten. Die Bilanz der Impfinitiative hätte womöglich noch erfolgreicher ausfallen können, wenn nicht parallel die Impfkosten durch neu eingeführte Impfstoffe auf das 68-fache
des Preises von 2001 angestiegen wären.
Ärztliche Psychotherapie
klinik und praxis
Lotsenfunktion ärztlicher Psychotherapeuten
Die Mitgliederversammlung der DGPM Niedersachsen befasste sich
mit der aktuellen Entwicklung der psychosomatischen Medizin und
ärztlichen Psychotherapie.
Ebenso relevant sei es für die Zukunft, psychotherapeutische Sprechstunden nicht nach der Richtlinien-Therapie im
Sinne einer Zeiteinheit von 50 Minuten, sondern im Rahmen der normalen Sprechstunde zu honorieren. Damit könne der psychotherapeutisch tätige Arzt auch seiner Lotsenfunktion besser gerecht werden. Um Wartezeiten für Patienten zu verkürzen, sollten zudem Gruppentherapien forciert werden, auch der Wechsel von der Einzel- in die Gruppentherapie müsse sich künftig einfacher gestalten. „Letzt-
lich hat jede Erkrankung eine psychosoziale Komponente,
das Angebot einer psychotherapeutischen Grundversorgung ist für alle patientennahen ärztlichen Fachdisziplinen
anzustreben“, betonte Dr. Goesmann.
äkn
Die Zukunft der ärztlichen Psychotherapie – wo geht der
Weg hin? Ein Thema, das bei der Ende 2014 stattgefundenen Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für
Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie
(DGPM) e.V., Landesverband Niedersachsen, in Hannover
im Mittelpunkt stand. Als Referentin war Dr. med. Cornelia Goesmann geladen, Allgemeinmedizinerin und ärztliche
Psychotherapeutin aus Hannover, Vorsitzende der Bezirksstelle Hannover der Ärztekammer Niedersachsen und
Beauftragte des Vorstandes der Bundesärztekammer zu Fragen der ärztlichen Psychotherapie. Dr. Goesmann gab anhand von Daten und Zahlen eine Einschätzung der aktuellen Entwicklung und machte zunächst deutlich, dass das
gesamte Angebot psychologischer Psychotherapeuten und
ärztlicher Therapeuten nach wie vor nicht ausreichend sei,
noch immer müssten Patienten lange Wartezeiten bis zum
Erstgespräch beziehungsweise bis zum Beginn einer Therapie in Kauf nehmen. Dabei werde der überwiegende Teil
der Patienten nicht von psychologischen Psychotherapeuten, sondern von Ärzten mit einer entsprechenden Weiterbildung behandelt: „Hier stellen eindeutig in erster Linie
Mediziner die Versorgung sicher“, erklärte Dr. Goesmann.
Dies sei auch sinnvoll, führte die Hausärztin aus, da diese
ein Gesamtkonzept anbieten könnten, das neben Psychotherapie als grundlegendem Baustein noch weitere wichtige Elemente enthalte wie zum Beispiel die Möglichkeit, Medikamente zu verordnen oder eine Reha-Behandlung einzuleiten sowie Kompetenzen im psychosozialen Bereich. Eine bedeutende Funktion des psychotherapeutisch tätigen
Arztes sei in diesem Zusammenhang auch die Koordination der verschiedenen therapeutischen Maßnahmen. „Eine
durchweg bessere Honorierung der psychosomatischen
Grundversorgung durch einen Arzt ist deshalb wichtig“, bekräftigte Dr. Goesmann.
In diesem Zusammenhang äußerte sich Jochen Timmermann, Facharzt für psychosomatische Medizin und Vorstandsmitglied der DGPM Niedersachsen: „Wir müssen
auch in Zukunft an den Grundlagen unseres Fachs weiterarbeiten.“ Zu begrüßen sei es, dass die Bundesärztekammer
die Definition des Fachgebiets des Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie jetzt erweitert und damit den
Kompetenzen entsprechend weitergebildeter Mediziner
mit Kenntnissen sowohl im körperlichen als auch im psychischen Bereich Rechnung getragen habe. Die Betreuung
der Patienten dürfe sich nicht alleine in Psychotherapie erschöpfen, sondern müsse auch ärztliche Diagnostik, Prävention sowie die Koordination aller im Zusammenhang der
Erkrankung relevanten Aspekte umfassen – so ging auch
Timmermann auf die zunehmende Bedeutung einer psychosomatischen ärztlichen Versorgungspraxis ein. Dieser
Struktur und der Bedarfsplanung müsse auch die Gebührenordnung weiter angepasst werden, so der Facharzt.
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niedersächsisches ärzteblatt
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klinik und praxis
Perinatalerhebung
Per Homepage und App:
Neue Wege zur sicheren Geburt
Qualitätssicherung in der Perinatologie / Jahresversammlung der NPE
Die medizinische Versorgung rund um die Geburt in Kinder- und Frauenkliniken soll weiter verbessert werden.
Über verschiedene Wege zu einer eigenverantwortlich gestalteten Qualitätsentwicklung informierte am 6. Februar
die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) bei ihrer mit
50 Teilnehmern gut besuchten Jahresversammlung der Niedersächsischen Perinatalerhebung (NPE).
Für das GerOSS-Projekt (German Obstetric Surveillance System) zog Privatdozent Dr. med. Heiko B.G. Franz vom Klinikum Braunschweig, Vorsitzender der Ständigen Kommission der NPE, eine positive Bilanz. Ziel des Projekts sei es, durch
die Dokumentation seltener, aber schwer zu versorgender
Fälle das Notfallmanagement und das Outcome für Mutter
und Kind zu verbessern. Auf geeigneten Präventions- und Detektionsstrategien basierend könne ein Frühwarnsystem
entstehen, erklärte Dr. Franz. So hätten die statistischen Erhebungen bei GerOSS ergeben, dass sich beispielsweise die
Risiken für Eklampsie durch zielgerichtete Doppler-Ultraschall-Diagnostik verringern ließen. „Wir wollen ein Informationsportal für seltene Geburtskomplikationen sein,“ sagte Dr. Franz und warb für die weitreichende Erfassung peri-
nataler und neonataler Daten. Diese Weiterentwicklung werde künftig mit einer neuen Homepage und einer Smartphone-App angestrebt, erklärte Silvia Berlage vom Zentrum für
Kreißsaal-Training
Simulation seltener Situationen
Sprechende Puppen, die Mutter und Kind ersetzen, lassen
erkennen, dass es sich um einen simulierten und nicht um
einen echten Kreißsaal auf dem Münchner Campusgelände handelt. Das hochtechnisierte Interieur im Human Simulation Center ist dasselbe wie in der Realität. Sobald das
katastrophale Geschehen beginnt, etwa eine Geburt mit
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niedersächsisches ärzteblatt
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Schulterdystokie, vergessen die Schulungsteilnehmer, Geburtshelfer, Neonatologen, Anästhesisten und Hebammen
auch die Künstlichkeit der Trainingspuppen, wie Dr. Hutter in einem Dokumentationsfilm demonstrierte.
Trainiert werden die Zusammenarbeit des großen und heterogenen Geburtshelferteams und medizinische Skills.
Die verschiedenen Fachdisziplinen sollen sich verständigen
lernen, Arbeitsabläufe hinterfragt werden. Dazu gehören
realitätsnahe Abschlussbesprechungen. Wichtig dabei sei,
dass kein Teilnehmer vorgeführt werde, betonte Dr. Hutter:
„Das Szenario ist keine Prüfung.“ Auch in einem weiteren
Punkt unterscheidet sich die Kreißsaalsimulation doch
manchmal von der Realität: „Die Simulation sollte immer
gut ausgehen.“
Foto: Techniker Krankenkasse
In perinatalen Notfallsituationen, die sie selbst selten oder
nie erlebt haben, geraten Geburtshelfer mitunter an ihre
Grenzen. Um dennoch für schwerwiegende Ereignisse gewappnet zu sein, steht in vielen Kliniken Simulationstraining auf dem Programm. Diese realitätsnahe Übungseinrichtung seines Perinatalzentrums stellte Dr. med. Stefan
Hutter vom Klinikum der Universität München bei der NPEJahresversammlung anschaulich vor.
Perinatalerhebung
Gabriele Damm vom ZQ informierte über die Grundlagen und
Ziele der Internetplattform www.perinatalzentren.org, die vor
einem Jahr online gegangen ist. Auf Basis der Daten zur Ergebnisqualität, die Perinatalzentren der Level 1 und 2 liefern
müssen, hat das Göttinger AQUA-Institut im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit der Internetplattform einen Klinik-Atlas für Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm erstellt, der als Informationsportal und Orientierungshilfe für werdende Eltern
und einweisende Ärzte dienen soll. Sowohl die Vortragenden
als auch die Teilnehmer der Versammlung kritisierten die Internetplattform jedoch in ihrer derzeitigen Darstellungsform. Dr. med. Helmut Küster (Universitäts-Kinderklinik Göttingen) forderte, die inhaltliche und formale Darstellung bei
der Kliniksuche zu verbessern: „Die Eltern Frühgeborener haben keine Zeit zur Auswahl.“ Er verwies auf gelungene Vorbilder aus dem Ausland. Professor Dr. med. Orsolya GenzelBoroviczény (Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität
München) unterstrich, dass „das wichtigste Qualitätsmerkmal, nämlich eine erfolgreiche Schwangerschaftsverlängerung, überhaupt nicht erhoben wird.“
Einen klinikinternen Nutzen der erhobenen Qualitätssicherungsdaten bringt das Konzept der Inhouse-Schulungen
mit sich. Die gemeinsame Analyse, Diskussion und Bewertung der Klinikdaten bedeute „Zahlen zum Sprechen zu
bringen“, erklärte ZQ-Referentin Gabriele Damm. In interdisziplinären Teams würden gesammelte Daten der Klinik
ausgewertet und daraus qualitätsverbessernde Maßnahmen
abgeleitet – in Zukunft nach einem Konzept mit Workshopcharakter, bei dem einzelne Module individuell buchbar seien. Wichtig sei die Beteiligung der Klinikmitarbeiter am Qualitätsentwicklungsprozess, sagte Damm: „Veränderung muss von innen kommen.“ Auf zehn erfolgreiche
Jahre mit Inhouse-Schulungen kann nicht nur das ZQ zurückblicken, sondern auch ein langjähriger „Kunde“: Von
Anfang an dabei waren die Klinik für Kinderheilkunde und
Jugendmedizin und die Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im KRH Klinikum Neustadt am Rübenberge – mit
großem Erfolg, wie Oberärztin Uta Petersen berichtete. So
sei unter der Supervision des ZQ etwa die Sectio-Rate auf
unter 23 Prozent gesunken. „Wir haben über die Jahre viel
von Ihnen gelernt“, lobte Petersen.
äkn
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niedersächsisches ärzteblatt
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bezirksstellen
Themen und Termine
Ärzte wünschen (sich) ein gesundes neues Jahr
Sprachen beim Neujahrsempfang der ÄKN-Bezirksstelle Wilhelmshaven über aktuelle Themen der Gesundheitspolitik: (von links)
Dr. med. Jörg Berling (stellv. Vorstandsvorsitzender KVN), Jens Wagenknecht (Vorsitzender ÄKN-Bezirksstelle Wilhelmshaven und ÄKN-Vorstandsmitglied), Bürgermeister Holger Barkowsky, Rolf Budelmann (DAK-Chef Wilhelmshaven), Dr. med. Andreas Klose (Vorsitzender KVN-Bezirksausschuss),
MdL Olaf Lies (Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr) und Sven Ambrosy (Landrat Friesland).
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Dr. med. Jörg Berling, stellvertretender Vorsitzender der
KVN, ging in Wilhelmshaven auf den Ärztemangel in Niedersachsen ein: „Hier fehlen 310 Hausarztpraxen“. Dr. Berling wünschte sich von Wirtschafts- und Verkehrsminister
Olaf Lies, die Mobilität der Bürger in den Blick zu nehmen.
Großes Lob zollte dieser dem Projekt „Gesundheitsregion“,
das kurz vor seiner Vollendung steht. Hier arbeiten Wilhelmshaven, Friesland und die Wesermarsch im Sinne der
Patienten vorbildlich zusammen. „Die Lebenswirklichkeit
endet nicht an kommunalen Grenzen“, so Lies. „Und ein Ort
oder ein Kreis alleine wird in Hannover oder Berlin nicht
so wahrgenommen, wie eine gemeinsam auftretende Region“, so seine Erfahrungen. Das Thema Gesundheit gehöre
zwingend dazu, wenn eine Region erfolgreich sein will.
Frieslands Landrat Sven Ambrosy konnte berichten, dass
auch Wittmund und das Ammerland sich der „Gesundheitsregion“ als Gast anschließen wollen. Er lobte die Zusammenarbeit der Kommunen im Bereich Gesundheit. Er
gratulierte Wilhelmshaven zum neuen Klinikum und betonte ausdrücklich, dass er den Klinikneubau begrüße. Immerhin seien etwa 40 Prozent der Patienten des Wil-
Foto: WZ-Bilddienst
Wilhelmshaven. Lang war die Liste der Gäste, die Jens Wagenknecht als Vorsitzender der Bezirksstelle Wilhelmshaven der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) zum traditionellen Neujahrsempfang der Ärzte begrüßte. Lang war aber
auch die Liste der Kritikpunkte und Wünsche der Ärzte, die
von den Rednern angesprochen wurden. So sparte Dr. med.
Andreas Klose, Vorsitzender des Bezirksausschusses der
Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), nicht
mit Kritik am neuen „Versorgungsstärkungsgesetz“ der
Großen Koalition, das er als „Versorgungsschwächungsgesetz“ bezeichnete. Ihm dränge sich immer mehr der Eindruck auf, die Politik wolle die freiberufliche Ärzteschaft
abschaffen, so Dr. Klose. Die Deckelung der Kosten und somit der Zahl der Patienten führe bei den niedergelassenen
Ärzten zu unbezahlten Überstunden, denn kein Arzt lasse
einen Patienten vor der Tür stehen, weil er sein Monatssoll
bereits erfüllt habe. Statt Freiberuflichkeit befürchte er Rationalisierung und Reglementierung. „Freiberuflichkeit ist
der Garant für Diagnose- und Therapiefreiheit.“ Die Terminservicestellen, zu deren Einrichtung die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden sollen, bezeichnete
Dr. Klose als Bürokratiemonster.
Themen und Termine
Bürgermeister Holger Barkowsky berichtete, dass die Umfirmung des Reinhard-Nieter-Krankenhaus in Klinikum
Wilhelmshaven nun beschlossene Sache ist. Für den Neu-
bau seien 100 Millionen Euro eingeplant, von denen 75 Prozent als Zuschuss vom Land erwartet werden.
Mit Stolz berichtete Jens Wagenknecht von einem Sonographieseminar, das die Bezirksstelle Wilhelmshaven für
Medizinstudenten veranstaltet hat. „Medizinstudenten sind
eine umworbene Spezies. Den Kampf um den medizinischen Nachwuchs mit Geld können wir nicht gewinnen. Wir
müssen ihnen die Region als guten Ausbildungsstandort
und guten Lebensort schmackhaft machen. Wir sollten
nicht über Ärztemangel jammern, sondern aktiv werden.“
- Walburg Dittrich
äkn
helmshavener Klinikums Friesländer, so Ambrosy. Und umgekehrt seien viele Wilhelmshavener Patienten des Nordwestkrankenhauses in Sanderbusch. „Beide Krankenhäuser haben ihre Spezialitäten und die Zusammenarbeit ist
bestens.“ 24 Millionen Euro habe man in den zweiten Bauabschnitt des NWK investiert, der im Juli beendet sein soll,
berichtete Ambrosy.
bezirksstellen
Komm nach Hause!
Hannover. Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
feiert in diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen. Daher veranstaltet der MHH-Alumni e.V. am 10. Oktober 2015 ein
großes Ehemaligentreffen, zu dem alle eingeladen sind, die
seit der Hochschulgründung 1965 an der MHH studiert haben.
Leider liegt nur von wenigen Ehemaligen eine aktuelle Anschrift vor. Wer also Hochschule und Kommilitonen wiedersehen möchte, sollte sich beim MHH-Alumni e.V. melden, um eine Einladung und weitere Infos zu erhalten. Kontaktdaten können über das Kontaktformular unter
www.mhh-alumni.de übermittelt werden.
- MHH-Alumni e.V.
Abb.: A. Morchner / MHH
Das Programm, das mittags beginnt, umfasst Führungen,
Vorträge und eine Geocaching-Tour. Diese moderne Form
der Schnitzeljagd vereint Altes und Neues zu einem kurzweiligen Rundgang über das MHH-Gelände. Der parallel
stattfindende Tag der offenen Tür hält weitere Angebote bereit. Mit einer Alumni-Party am Abend klingt die Veranstaltung aus.
© Annika Morchner | MHH
Das große Alumni-Treffen im Jubiläumsjahr
MHH-HOMeCOMiNG 2015
MHH veranstaltet großes Alumni-Treffen
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Hannover Congress Centrum
(Niedersachsenhalle)
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. J. Bauersachs, Hannover
Prof. Dr. med. A. Haverich, Hannover
Zur Zertifizierung bei der
Ärztekammer Niedersachsen angemeldet.
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ist frei!
Programm und Information unter:
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niedersächsisches ärzteblatt
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bezirksstellen
Themen und Termine
Ein zukunftsweisendes Modell
Das erste Treffen der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie in Lüneburg fördert die Vernetzung von Klinik und
Praxis im Facharztbereich.
Lüneburg. Unter der Schirmherrschaft der Präsidentin der
Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) Dr. med. Martina Wenker und der niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt fand am 26. und 27. September
2014 in der Psychiatrischen Klinik Lüneburg ein erstes gemeinsames Treffen von niedersächsischen Fachärzten für
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie aus Kliniken und Praxen statt.
Die Veranstaltung wurde vom Sprecher der Klinikärzte für
Kinder- und Jugendpsychiatrie Dr. med. Alexander Naumann aus Lüneburg (BAG-KJPP) und von mir (Dr. med. Gabriele Frei, Sprecherin der niedergelassenen Kollegen
(BKJPP) aus Bad Gandersheim) vorbereitet. Unterstützt
wurde ich dabei von meiner Vertreterin Dr. med. Gisela
Schimansky aus Hannover.
120 Teilnehmer zeigten ein unerwartet starkes Echo auf die
Einladung und bewiesen, dass das Thema Vernetzung in der
Fachgruppe sehr aktuell ist und weiter verfolgt werden sollte.
Im Fortbildungsteil dieser Veranstaltung wurden von den
Dozenten aktuelle Themen aus dem Fachgebiet vorgestellt.
Dr. med. Michael Hase referierte über „Psychotherapie mit
der EMDR-Methode“, Dr. Alexander Tewes sprach über
„Traumafokussierte kognitive Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen“ und Honorarprofessor Dr. med.
Christoph Möller behandelte „Resilienz bei Kindern und Jugendlichen“. Der Praxiskollege Thomas Duda stellte eindrucksvoll das erfolgreiche „Modell einer sozialpsychiatrischen Praxis“ vor und Dr. med. Henrik Uebel - von Sandersleben referierte zum Thema „Psychopharmakologie im
Kindes- und Jugendalter“. Abschließend sprach Professor
Dr. med. Kirsten Müller-Vahl über die „Behandlung des Tourette-Syndroms“. Alle Themen wurden in interaktiven
Workshops vertieft.
Lokale Vernetzungsmöglichkeiten zwischen Klinik und
Praxis konnten regional besprochen und auf dem Gesellschaftsabend bei asiatischem Fingerfood und Tanz vertieft
werden. So war ein intensives Kennenlernen möglich und
es wurden neue Treffen und Möglichkeiten einer noch besseren Zusammenarbeit der Kollegen aus Klinik und Praxis
erörtert.
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niedersächsisches ärzteblatt
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Da die Veranstaltung von den Teilnehmern sehr positiv bewertet wurde, soll in zwei Jahren ein zweites zweitägiges
Treffen im Raum Göttingen im niedersächsischen Landeskrankenhaus für Kinder- und Jugendliche Tiefenbrunn
(Leitung Dr. Arthur. Ballin) stattfinden.
Bereits am 12. September 2015 ist in der ÄKN in Hannover ab 10.30 Uhr ein ganztägiger Psycho-PharmakologieWorkshop unter der Leitung von Dr. med. Henrik Uebel von Sandersleben, Leitender Oberarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Abteilung der Universitätsmedizin
Göttingen, geplant.
So wird der gerade aktuelle „Vernetzungsgedanke“ fortgeführt und die Zusammenarbeit der Kollegen aus Klinik und
Praxis in der fachärztlichen Versorgung in der Kinder- und
Jugendpsychiatrie weiter verbessert.
- Dr. med. Gabriele Frei
Viertes Ärzteforum
Weser-Ems am 18. April
Aurich/Oldenburg/Osnabrück/Wilhelmshaven. Am 18. April
2015 findet zum vierten Mal das Ärzteforum Weser-Ems im
Hotel Heidegrund in Garrel statt. Die ganztägige Veranstaltung (10 bis 17 Uhr) gliedert sich in vier Zeitblöcke, aus
denen sich die Teilnehmer ein individuelles Fortbildungsprogramm zusammenstellen können. Eröffnet wird das
diesjährige Forum mit einem Vortrag von Priv.-Doz. Dr.
med. Jürgen M. Bauer. Der Direktor der Universitätsklinik
für Geriatrie des Klinikums Oldenburg spricht unter dem
Titel „Gut altern bis jenseits der 100“ über die Herausforderungen an die moderne Medizin. Für weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung wenden Sie
sich bitte an Theda de Boer aus der Bezirksstelle Aurich:
Tel.: 04941/6051320; E-Mail: [email protected]. Es
können insgesamt 10 Fortbildungspunkte erworben werden.
- we
Themen und Termine
bezirksstellen
Ein Zuhause auf Zeit
Das Aegidius-Haus auf der Bult soll den Kindern und ihren
Eltern eine vorübergehende Entlastung bieten, um den Zusammenhalt zu stärken und langfristig die Versorgung
durch die Familie sicherzustellen. Die Einrichtung bietet
Platz für die Versorgung von zwölf Kindern und Jugendlichen mit schweren Behinderungen auf Basis hoch qualifizierter Pflege, pädagogischer Förderung und spezieller
Therapien. Das Personal umfasst zu gleichen Teilen speziell
geschultes Pflegepersonal und Heilerziehungspfleger sowie
zusätzlich Sonderpädagogen. Die hauptberuflich Angestellten werden durch ehrenamtliche Mitarbeiter des Betreuungs- und Begleitdienstes „Regenbogen“ der Johanniter Hilfsgemeinschaft unterstützt, um eine „Rund um die
Uhr“-Versorgung der Kinder zu ermöglichen. Zusätzliche
Unterstützung erfährt das Projekt durch den Lions Club
Hannover Aegidius.
Die Kosten des Aufenthaltes werden durch die Pflegekassen (Kurzzeitpflege), die Krankenkassen und durch einen
Zuschuss des Landes Niedersachsen getragen. Für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 25 Euro
pro Tag kommen die Eltern selbst auf. Die Familien können sich direkt an das Aegidius-Haus wenden, eine besondere Einweisung durch den Kinderarzt ist nicht erforderlich.
- we
Kontakt und weitere Informationen
Foto: Carsten Schüler, BEST COMPANY VIDEO GmbH
Hannover. Gut ein halbes Jahr ist es her, dass das Aegidius-Haus auf der Bult von Niedersachsens Sozialministerin
Cornelia Rundt und Hannovers Oberbürgermeister Stefan
Schostok offiziell eröffnet wurde. Das in Niedersachsen einmalige Projekt richtet sich an Familien, die Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen zu Hause pflegen.
Denn die Pflege dieser Kinder und Jugendlichen zieht für
ihre Familien ein erhebliches Maß an körperlicher und seelischer Belastung nach sich, an der sie auf Dauer zerbrechen können.
Dr. med. Marion Hilmer, Geschäftsführerin des Aegidius-Hauses, zieht nach sechs
Monaten Betrieb eine erste
Bilanz: „Das Angebot wurde
von den Eltern dankend und
mit viel Vertrauen uns gegenüber angenommen. In
unserem ersten Elterntreff
gab es viele positive Rückmeldungen, die Eltern fühlen ihr Kind bei uns gut aufgehoben.“ Bisher wurden 33
Gäste im Alter von 16 Monaten bis 18 Jahren im Aegidius-Haus untergebracht
– davon 20 Jungen und 13
Mädchen, berichtet Dr. Hilmer. Die variabel gestaltbare Aufenthaltsdauer wurde dabei voll genutzt: der kürzeste Aufenthalt betrug fünf Tage, der längste fünf Wochen.
äkn
Nach einem halben Jahr zieht das Aegidius-Haus auf der Bult eine erste
Bilanz.
<
Aegidius-Haus AUF DER BULT
Janusz-Korczak-Allee 12
30173 Hannover
Tel.: 0511/89973744
Fax: 0511/89973743
Internet: www.aegidius-haus.de
E-Mail: [email protected]
3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
21
bezirksstellen
Themen und Termine
Göttingen. 106 Nachwuchsmediziner haben im Wintersemester 2014/2015 ihr
Studium der Humanmedizin
erfolgreich abgeschlossen.
Die Medizinische Fakultät
der Universität Göttingen
feierte ihre Absolventen mit
einem Festakt am 17. Januar 2015 in der Aula der Universität am Wilhelmsplatz.
Ihre Urkunden erhielten die
stolzen Absolventen aus den
Händen des Dekans für Allgemeine Akademische Angelegenheiten Professor Dr.
med. Michael P. Schön, des
Studiendekans Professor Dr.
med. Gerhard Burckhardt
und der Präsidentin der Ärz- 106 Nachwuchsmediziner freuen sich auf den Start ins Berufsleben.
tekammer Niedersachsen
(ÄKN) Dr. med. Martina
Wenker. Am Ende der Veranstaltung legten alle AbsolvenNeben der Urkundenverleihung an frische und ehemalige
ten gemeinsam das Genfer Gelöbnis ab. Des Weiteren erAbsolventen wurden auf der Veranstaltung auch mehrere
hielten Dr. med. Hanna Dobberstein und Dr. med. Herbert
Preise verliehen, die sämtlich durch den Verein der FreunGlätzner vom Vorsitzenden der ÄKN-Bezirksstelle Göttinde und Förderer der Medizinischen Fakultät der Georgia Augen Dr. med. Stephan Bartels eine Urkunde anlässlich ihgusta zu Göttingen e.V. vergeben wurden. Privatdozentin
res Goldenen Doktorjubiläums.
Dr. med. Julie Schanz aus der Klinik für Hämatologie und
Medizinische Onkologie erhielt für ihre Arbeit „Individualisierte prognostische Klassifikation zytogenetischer Abberationen bei Patienten mit Myelodysplastischen Syndromen (MDS)“ den mit 1.500 Euro dotierten Habilitationspreis
für das Sommersemester 2014. Der mit 1.000 Euro dotierte Promotionspreis für das Sommersemester 2014 ging an
Dr. med. Juliane Lescher vom Institut für Neuropathologie
für Ihre Doktorarbeit „MicroRNA-Regulation in experimenteller autoimmuner Enzephalomyelitis im Vergleich
mit Multiple Sklerose“. Ebenfalls ausgezeichnet wurde Professor Dr. med. Philipp Ströbel, Direktor des Instituts für
Pathologie. Er erhielt den „Rainer-Herken-Preis für gute
Lehre“ für seinen außergewöhnlichen Einsatz in der Lehre
und seinen hervorragend gestalteten Unterricht in der Pathologie.
- we
Die Goldenen Doktoranden (v.l.n.r.) Dr. Glätzner und Dr. Dobberstein
mit Dr. Bartels nach der Urkundenübergabe.
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niedersächsisches ärzteblatt
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Fotos: UMG; B. Kleinschmidt
Große Absolventenfeier
Themen und Termine
bezirksstellen
Rauschende
Ballnacht
äkn
Wilhelmshaven. Zum siebten Mal hat die Wilhelmshavener Ärzteschaft auf dem Ärzteball
im Gorch-Fock-Haus das Tanzbein geschwungen und wieder war der Abend restlos ausverkauft. 250 Gäste aus Wilhelmshaven und Umgebung sind der Einladung von
Klaus-Peter W. Schaps, Facharzt für Innere
Medizin und Vorsitzender des Ärztevereins
Wilhelmshaven-Friesland, und seiner Frau
Jette Schaps gefolgt und haben am 17. Januar
2015 für eine rauschende Ballnacht gesorgt. Ausgelassene Stimmung auf der stets gut gefüllten Tanzfläche.
Die Band „Bitter Lemon“ lieferte dazu die passende Tanzmusik und die Show-Acts der Tanzschule „Let’s
seits des Alltags würden das Zusammengehörigkeitsgefühl
Dance“ animierten manchen Gast zum Nachmachen.
wachsen lassen. „Deshalb freut es mich auch, dass sich immer mehr Gäste aus den Bereichen Pflege und PhysiotheFür Klaus-Peter Schaps ist der jährlich stattfindende Ärzrapie sowie aus den Apotheken, Krankenkassen und Geteball die ideale Gelegenheit, mit Kollegen in einer entsundheitsverbänden einfinden, um gemeinsam mit uns Ärzspannten und fröhlichen Atmosphäre ins Gespräch zu
ten zu feiern“, resümiert Schaps. So werde der Zusamkommen. „Der Austausch zwischen Klinik- und niedergemenhalt in allen Bereichen des Gesundheitswesens geförlassenem Arzt wird durch solch eine Veranstaltung verdert – „zum Wohle unserer Patienten“, wie der Ärztevereinfacht“, erklärt der Facharzt. Persönliche Gespräche jeneinsvorsitzende betont.
- we
Strahlten bei der Übergabe des Schecks (v.l.n.r.): Dr. med. Bernd Schüttrumpf, Dr. med. Joachim Thum, Annelore Ressel und Dr. med. Dieter Sasse.
Hildesheim. Die Bezirksstelle Hildesheim der Ärztekammer
Niedersachsen hat der Gründerin der „Hildesheimer Tafel“
Annelore Ressel eine Spende von 1.000 Euro überreicht. Die
Spende ist das Resultat einer spontanen Sammelaktion im
Sommer 2014, als die Ärztevereine Hildesheim-Stadt, Hildesheim-Land und Alfeld ihre Mitglieder mit Familien zu
einem Treffen eingeladen hatten. Die Anwesenden zückten
ihre Geldbeutel und es kamen 1.000 Euro zusammen.
„Vermutlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, befürchteten die Ärztevereinsvorsitzenden Dr. med. Joachim
Thum, Dr. med. Bernd Schüttrumpf und Dr. med. Dieter Sasse. „Aber auf jeden Fall sehr willkommen“, erklärte Annelore Ressel bei der Übergabe des Schecks: Das Geld nütze
nicht nur den 300 Menschen, die täglich bei der Tafel Lebensmittel abholten, sondern sichere auch die zehn Arbeitsplätze der Tafel. Nur durch Ehrenamtliche sei die Arbeit nicht zu bewältigen und die hauptamtlich Tätigen
müssten ebenfalls über Spendengelder finanziert werden,
so Ressel. Außerdem käme die Spende indirekt auch den
Kindern in den bedürftigen Familien zugute: Durch eine
anonyme Umfrage habe Ressel erfahren, dass viele Empfänger von Lebensmittelspenden das gesparte Geld für Unternehmungen mit ihren Kindern oder auch kleine Geschenke ausgegeben würden. Die Spende der Hildesheimer
Ärztevereine helfe demnach dreifach, so Ressel.
Die Hildesheimer Tafel sammelt in der Woche 17 Tonnen
Lebensmittel ein und liefert täglich 280 Mittagessen aus.
Fotos: WZ Bilddienst; W. Barth
Diese Spende hilft gleich dreifach
- Wiebke Barth/we
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niedersächsisches ärzteblatt
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bezirksstellen
Nachruf
Dr. med. Luise Gericke verstorben
Braunschweig. Am 2. Februar 2015 ist die Wolfsburger Ärztin Dr. med. Luise Gericke im Alter von 99 Jahren verstorben.
Nur wenige Jahre nach ihrer Approbation zog die gebürtige Berlinerin nach Wolfsburg, wo sie bis zu ihrem Tod leben und wirken sollte. Sie war von Juni 1946 bis September 1979 im Volkswagenwerk als Werksärztin tätig. Was
das Gebiet der Arbeitsmedizin anging, so war sie eine „Frau
der ersten Stunde“: Arbeits- und Lärmschutz, Frauenarbeitsplätze, Rehabilitationsmaßnahmen, Unfallverhütung –
alles, was heute in einem Betrieb als selbstverständlich gilt,
musste damals neu in den Ablauf implementiert und das
entsprechende Personal geschult werden. Diesen Aufgaben
nahm sich Dr. Gericke mit viel Engagement und Tatkraft
an. Des Weiteren war die Werksärztin politisch von 1964
bis 1981 im Rat der Stadt Wolfsburg aktiv und engagierte
sich ehrenamtlich in verschiedenen lokalen Vereinen und
sozialen Einrichtungen. 1974 wurde ihr als Dank für ihren
Einsatz das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen. Außerdem erhielt sie Ende der fünfziger Jahre das niedersächsische Wappen der Hirngeschädigten sowie die Professor-Gerd-Carow-Plakette für ihre Verdienste um die
Fortbildung des arbeitsmedizinischen Personals.
„Mit Dr. Gericke ist eine bewundernswerte und engagierte
Frau von uns gegangen, die als Werksärztin einen der größten Arbeitgeber Niedersachsens in Sachen Arbeitsmedizin
auf- und ausgebaut hat“, so Dr. med. Hubert Binkhoff, Vorsitzender der Bezirksstelle Braunschweig der Ärztekammer
Niedersachsen; „Wir werden Sie in guter Erinnerung behalten.“
- we
Formfluss der Existenz
Hannover. In den Monaten März und April stellt der Künstler Ulrich Peltzer seine Werke im Ärztehaus Hannover zur
Schau. Gezeigt werden Aquarelle und Ölgemälde, die ein
30-jähriges künstlerisches Schaffen repräsentieren.
1954 in Grevenbroich geboren, hat Ulrich Peltzer zunächst
Kunstgeschichte und Philosophie studiert, bevor er sich
Künstlergemeinschaften, zunächst im belgischen Lontzen
und später in Worpswede, anschloss. Seit 1992 ist er in Harkebrügge im Landkreis Cloppenburg ansässig und mit einer eigenen Galerie in Greetsiel an der ostfriesischen Westküste vertreten. Seine Werke sind der Öffentlichkeit seit
1975 durch zahlreiche Ausstellungen im In- und Ausland
bekannt.
- low
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niedersächsisches ärzteblatt
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Foto: Privat
Landschaften und Menschen sind die hauptsächlichen, zumeist gegenständlichen Motive der gezeigten Werke, wobei der Künstler einem „Formenfluss der Existenz“ als ständiger Bewegung von Ur-Gestalten, Dreiecken, Kuben und
Rotunden in leuchtenden Farben, als dem inneren Kern und
geheimnisvollen Zusammenhalt der Welt, nachspürt.
„Kunst muss brennen, Kunst ist ein Rausch“, sagt er.
Katharinenstraße Stendal
Arzt und Arzthaftung
recht
Von Fall zu Fall
Aus der Praxis der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. Diesmal: Gefahr erkannt, aber nicht gebannt
Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens war die Behandlung durch Ärzte einer Abteilung für Unfallchirurgie eines
Krankenhauses zu prüfen. Bei dem Patienten wurde im Januar aufgrund einer klinisch und radiologisch auffälligen
Kniegelenksverschleißerkrankung eine bikondyläre Oberflächenersatzprothese implantiert. Vorausgegangen waren
bereits eine Bandscheibenoperation 1995, eine Spondylodese im HWS-Bereich 2002 und eine Knieprothesenversorgung links 2007. Zum Zeitpunkt der Operation lagen
Übergewichtigkeit, Schlafapnoe-Syndrom und eine NickelAllergie vor. Der Eingriff wurde in Blutsperre durchgeführt
und dauerte eine Stunde und 34 Minuten.
Im Operationsbericht sind keine Auffälligkeiten beschrieben, die postoperativen Röntgenaufnahmen vom Januar ergaben korrekt einsitzende Implantate. Die postoperative
Mobilisation erfolgte mit 15 Kilogramm Teilbelastung an
zwei Unterarmgehstützen. Es traten kurzzeitig erhöhte
Temperaturen auf. Der weitere Verlauf wurde als komplikationslos geschildert. Am 31. Januar erfolgte die Entlassung in eine Rehabilitationsbehandlung. Der Aufnahmebefund der Reha-Klinik ergab eine noch belegte Narbe mit
geringer Weichteilschwellung und einen geringen Gelenkerguss. Eine Laborkontrolle am 14. Februar ergab einen
CRP-Anstieg von 1,51 mg/dl auf 17,8 mg/dl. Auffällig wa-
ren starke Schmerzen in Unter- und Oberschenkel rechts.
Der Patient wurde am gleichen Tage zur weiteren Diagnostik und Therapie in ein Krankenhaus verlegt. Dort wurde durch Phlebographie eine Venenthrombose ausgeschlossen und ein chirurgisches Konsil wegen des Verdachts einer Infektion veranlasst. Drei Tage später wurde
der Patient deshalb in das erste Krankenhaus zurückverlegt. Die Behandlung dort fand nunmehr unter dem Verdacht einer Lumboischialgie rechts statt. Der CRP-Wert war
mit 16,1 mg/dl weiterhin deutlich erhöht. Ein am 21. Februar bei der Chefarztvisite angeordnetes Kniegelenkspunktat ergab am 24. Februar den Nachweis von Staphylococcus epidermidis. Am 27. Februar wurde der Patient aus
stationärer Behandlung entlassen. Im Entlassungsbericht
wurde eine Punktion des Kniegelenkes mitgeteilt, bei der
sich jedoch kein Hinweis auf eine Gelenkentzündung ergeben habe. Der Bericht enthielt zusätzlich den Eintrag „Staphylococcus epidermidis“ und dass aufgrund eines erhöhten CRP-Wertes zehn Tage lang antibiotisch mit Unacid behandelt worden sei.
äkn
Kasuistik
Nach vier Wochen stellte sich der Patient erneut in dem
Krankenhaus wegen eines Knie-Umknicktraumas rechts
vor. Dabei wurde eine reizlose Wunde ohne Verletzungszeichen festgestellt. Die weitere Behandlung erfolgte beim
Hausarzt, der aufgrund anhaltender Beschwerden, Schwellung und Überwärmung im Mai die Überweisung an einen
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niedersächsisches ärzteblatt
25
recht
Arzt und Arzthaftung
Facharzt für Gefäßchirurgie veranlasst. Dort wurde eine tiefe Venenthrombose rechts dokumentiert und eine Marcumarisierung verordnet. Unter dem Verdacht eines Frühinfektes wurde der Patient erneut im Krankenhaus vorgestellt
und eine weitere Kniepunktion vorgenommen, die das Vorliegen einer Gelenkinfektion bestätigte. Daraufhin erfolgte
die Einweisung in ein anderes Krankenhaus, das am 23. Mai
die Explantation der Knieprothese wegen einer periprothetischen Knieinfektion vornahm. Die Keimbestimmung
ergab den bereits bekannten Staphylococcus epidermidis,
der bereits im Februar im zuerst behandelnden Krankenhaus festgestellt worden war. Am 28. August wurde im Rahmen eines stationären Aufenthaltes bis zum 10. September
eine nickelfreie Revisionsprothese reimplantiert.
Gutachten
Der beauftragte Gutachter, Facharzt für Orthopädie, kam zu
dem Schluss, dass die Implantation der Knieprothese technisch korrekt mit zufriedenstellendem Ergebnis erfolgt sei.
Aufgrund der Untersuchung des Gelenkpunktates vom
21. Februar nach Rückverlegung sei Staphylococcus epidermidis nachgewiesen worden. Auch aufgrund erhöhter
Laborwerte hätte von einer Gelenkinfektion ausgegangen
werden müssen. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb im
Entlassungsbrief trotz Beschreibung einer infektiösen Situation mit Nennung des Keimes keine entsprechenden Behandlungsmaßnamen ergriffen worden seien. Es sei auch
nicht nachvollziehbar, weshalb während des zweiten stationären Aufenthaltes unter der Verdachtsdiagnose eines
Knieprotheseninfektes eine Lumboischialgie behandelt
worden sei. Diese hätte keine Antibiose erfordert. Die Infektion hätte bereits am 24. Februar, spätestens am
25. März erkannt werden müssen. Die Behandlungsfehler
hätten vermieden werden können.
Entscheidung der Schlichtungsstelle
Trotz eines Kniegelenkpunktates vom 21. Februar mit
Nachweis von Staphylococcus epidermidis erfolgte im Krankenhaus lediglich eine völlig unzureichende antibiotische
Behandlung bei Vorliegen eines Frühinfektes. Die Behandlung erfolgte gegen seinerzeit geltende Standards.
Auch nach Wiedervorstellung im März hätte die Möglichkeit bestanden, eine befundangemessene fachgerechte Behandlung durchzuführen. Ist dem behandelnden Arzt ein
grober Behandlungsfehler vorzuwerfen, der generell geeignet ist, den eingetretenen Gesundheitsschaden zu verursachen, führt dieser grundsätzlich zu einer Umkehr der
objektiven Beweislast zwischen dem Behandlungsfehler
26
niedersächsisches ärzteblatt
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und dem Gesundheitsschaden. Die Annahme eines groben
Behandlungsfehlers setzt nicht nur einen eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse voraus, sondern erfordert ebenfalls die Feststellung, dass ein Fehler vorliegt, der
aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil
er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.
Die Schlichtungsstelle ist zu dem Schluss gekommen, dass
es sich hierbei um grobe Behandlungsfehler handelt, die
nicht nachvollziehbar sind. Bei korrektem Vorgehen wäre
nach Erhalt des bakteriologischen Ergebnisses der Punktion vom 21. Februar eine Revisionsoperation mit Debridement und Entfernen der beweglichen Teile (tibiales Polyethylenplateau) unter Jet-Lavage vorgenommen worden. Zusätzlich hätte eine begleitende systemische antibiotische
Behandlung stattgefunden. Unter dieser Therapie hätte mit
einer Wahrscheinlichkeit von circa 60 Prozent die Möglichkeit einer Beherrschung der Infektion bestanden. Durch
das fehlerhafte Vorgehen ist es zu folgenden zusätzlichen
Gesundheitsbeeinträchtigungen gekommen:
Aufgrund der fehlerhaften Behandlung erfolgte eine Verzögerung der Behandlung von Ende Februar bis Ende August. Dadurch entwickelte sich eine Spätinfektion, die nunmehr die komplette Entfernung der Prothese zwingend notwendig machte. Hierdurch verlängerte sich die Rehabilitationszeit aufgrund des notwendigen zweizeitigen Prothesenwechsels deutlich. Eine verlängerte Rehabilitationszeit
nach TEP-Re-Implantation ist mit einem Jahr einzuschätzen.
Fazit
Qualitätssicherung ist erst am Schluss zu Ende – ein Blick
in die Patientenkartei bei Erstellung des Entlassungsbriefs
ist empfehlenswert!
Autoren:
Dr. med. Klaus Seemann
Facharzt für Chirurgie/Unfallchirurgie
Ärztliches Mitglied
Kerstin Kols
Geschäftsführerin
Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen
der norddeutschen Ärztekammern
Hans-Böckler-Allee 3
30173 Hannover
<
Informationstechnologie aktuell
neue medien
Bescheidene Erwartungen
Sie haben fünf digitale Geräte wie Smartphone, Tablet, Wearable; ihr Auto wird per Autopilot gesteuert und elektronisch angetrieben; bei der Arbeit werden sie von Robotern
und künstlicher Intelligenz unterstützt, die Autorisierung
bei Zugriffen auf Daten wird mit biometrischen Verfahren
wie Iris-Scan oder Stimmverifikation gesteuert; Alarmsysteme für die eigene Wohnung oder das Haus sind mit einem mobilen Gerät verknüpft und medizinische Daten werden Ärzten elektronisch zur Verfügung gestellt.
und mehr Kontrolle durch den Staat (79 Prozent). Vergleicht
man die Ergebnisse der bundesdeutschen Befragung mit
dem Pendant für die USA, „Safeguarding In Digital America
2025”, so fällt auf, dass dort die Sorge um die eigene Sicherheit verbreiteter ist (68 Prozent) und die Angst vor Hackerangriffen ausgeprägter (77 Prozent) als in Deutschland – hier
fürchtet nur ein Drittel der Befragten Übergriffe durch Hacker.
- low
So könnte man die Zukunftserwartungen der Mehrheit der
Bundesbürger für das Jahr 2025 skizzieren, wenn man die
Ergebnisse der Studie „Sicherheit im Digitalen Deutschland
2025“ von McAfee, einem US-amerikanischen Hersteller
von Antivirus- und Computersicherheitssoftware, zugrunde legt, für die 750 Deutsche befragt wurden.
Wearable
Generell rechnen die Befragten im Jahr 2025 mit weniger
Privatsphäre (78 Prozent), weniger Sicherheit (63 Prozent)
ÄKN-Newsletter
abonnieren und gut
informiert sein
Das niedersächsische ärzteblatt erscheint einmal im Monat.
Wer täglich gut darüber informiert sein möchte, was die
Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) auf die Beine stellt, der
kann sich auf der ÄKN-Homepage www.aekn.de informieren. Neben dieser Form der Informationsbeschaffung gibt
es eine weitere komfortable Möglichkeit, up-to-date zu bleiben, die nur einen einmaligen „Kraftakt“ erfordert: Gemeint
ist das Abo des ÄKN-Newsletters „Pre-Mail-Service“. Hat
man unter www.aekn.de/newsletter-abonnieren/ den
Newsletter abonniert, erhält man mindestens 14-tägig per
E-Mail Nachrichten über relevante Entwicklungen in der
Kammer selbst, der Gesundheitspolitik, Klinik und Praxis,
Forschung und Wissenschaft sowie Studium und Hochschule. Geht’s besser?
- low
äkn
Sicherheit im digitalen Deutschland 2025
Unter dem Begriff „Wearable“ (englisch = tragbar) versteht
man Technik, die Nutzer am Körper tragen. Dazu gehören
Fitnessbänder, Smartwatches oder auch Datenbrillen. In der
Medizin finden sie Einsatz als Gerät an Arm oder Brust, das
Blutwerte, Gewicht, Herzfrequenz oder Schlafrhythmus
misst.
Fragen zur
Praxiswebsite?
„Checkliste für die gute medizinische Website“ gibt Antworten
Sie haben Fragen rund um Gestaltung und Betrieb einer Praxiswebsite? Dann ist die „Checkliste für die gute medizinische Website“ der Online-Redaktion der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) das Mittel der Wahl. Immer wieder auftauchende Rechtsfragen („Im Kittel auf die Website?“,
„Welche Domainbezeichnung ist eigentlich erlaubt?“, „Was
muss ins Impressum einer Homepage?“) werden ausführlich beantwortet, die „Goldenen Regeln für die gelungene
Praxishomepage“ können als Leitlinie für Newcomer dienen. Die Checkliste steht zum Download auf der ÄKN-Website bereit unter www.aekn.de/arztspezial/infos-fuer-klinikand-praxis/checkliste-gute-medizinische-website/.
- low
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27
qualitätsmanagement
ZQ-news
Vorsicht: Hier droht Qualitätsverbesserung!
Grundkurs Qualitätsmanagement im Juni 2015
Qualitätsmanagement – oh je, das will doch keiner, oder?
Wieder einmal eine Zertifizierung, weitere 27 Ordner mit
Papier, nutzlose Arbeitsanweisungen für jeden Handgriff –
kommt Ihnen das bekannt vor?
Schade, denn die Qualitätsmanagement-Kurse im Zentrum
für Qualität und Management im Gesundheitswesen (ZQ),
Einrichtung der Ärztekammer Niedersachsen, vermitteln
eine diametral entgegengesetzte Philosophie: Qualitätsund Risikomanagement sind hochaktuelle Führungskonzepte für die Gesundheitsversorger. Die drastischen Veränderungen der Rahmenbedingungen fordern den Einrichtungen der ambulanten und stationären Versorgung
eine erhebliche Anpassungsleistung sowie Qualitätsnachweise ab. Aber: es muss auch besser werden! Abgestimmte Abläufe, weniger Schnittstellenprobleme, spürbare
Arbeitserleichterung, Qualität und Patientensicherheit aus
einem Guss – das ist das Ziel!
Damit kommen auf die Professionals neue Rollen und Aufgaben zu, an der Qualitätsverbesserung aktiv mitzuwirken
und den Arbeitsalltag neu zu gestalten. Der Grundkurs
„Qualitätsmanagement“ vermittelt hierzu das notwendige
Basiswissen und das Handwerkszeug zur erfolgreichen
praktischen Umsetzung. Er richtet sich an Ärzte, aber auch
alle übrigen Gesundheitsberufe. Interessierte können ihre
Qualifikation durch den auf den Grundkurs aufbauenden
Stufe II-Kurs und gegebenenfalls auch den Stufe III-Kurs
(Abschlusszertifikat: Qualitätsmanager im Gesundheitswesen) erhöhen und auf der Basis von insgesamt 200 Stunden die Zusatzbezeichnung „Qualitätsmanagement“ erwerben.
Im ZQ werden seit 1996 regelmäßig Kurse angeboten. Unser Kurskonzept, das von namhaften Referenten mitgestaltet wird, hat nach nunmehr 36 Grundkursen, 37 Stufe
II- und 50 Stufe III-Kursen seinen hervorragenden Ruf behauptet und gilt als unbedingt empfehlenswert. In diesem
Jahr findet der Grundkurs gemäß BÄK/KBV/AWMF-Curriculum
„Ärztliches
Qualitätsmanagement“
vom
22. bis 26. Juni 2015 statt (siehe Seite 77).
- Dr. phil. Brigitte Sens
Action on Patient Safety: High 5s
Im Juni findet in Berlin die Abschlussveranstaltung des Projekts
High 5s statt.
Das High 5s-Projekt wurde im Jahr 2006 von der World Health Organization (WHO) initiiert, um beim weltweit relevanten Thema Patientensicherheit aktiv zu werden. Die Bezeichnung „High 5s“ leitet sich von der ursprünglichen Intention des Projekts ab, nämlich die Reduzierung von fünf
schwerwiegenden Patientensicherheitsproblemen in fünf
Ländern über einen Zeitraum von fünf Jahren.
Die deutsche Variante des breit angelegten internationalen
WHO-Projekts „Action on Patient Safety: High 5s“ konzentriert sich zunächst auf Eingriffsverwechselungen und Medikationsproblemen an den Schnittstellen. Ziel ist die nach-
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niedersächsisches ärzteblatt
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haltige Reduzierung von unerwünschten Ereignissen in diesen Bereichen durch Implementierung von standardisierten Handlungsempfehlungen (SOP: Standard Operating
Protocols) in Krankenhäusern und deren Evaluierung. In
Deutschland erfolgt die Förderung durch das Bundesministerium für Gesundheit, die Durchführung liegt beim
Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) und
dem Institut für Patientensicherheit der Universität Bonn
(IfPS), die durch das Aktionsbündnis Patientensicherheit
(APS) beauftragt sind.
ZQ-news
Die SOP zur Prävention von Eingriffsverwechselungen soll
bewirken, Patientenverwechselungen beziehungsweise
Verwechselungen der Eingriffsart oder des Eingriffsorts
durch größtmögliche Standardisierung des präoperativen
Prozesses zu vermeiden. Die zugrundeliegenden Prozessschritte sind hierbei der präoperative Verifikationsprozess, die Markierung des Eingriffsortes und das „Team-Time-Out“ unmittelbar vor Beginn des Eingriffs. Durch Einbindung von Vertretern der 16 teilnehmenden Krankenhäuser wurde die High 5s Basis-Checkliste in mehreren
Schritten an die individuellen Abläufe und Gegebenheiten
unter Berücksichtigung der Mindestkriterien angepasst
(„Local tailering“). Insgesamt wurden zwischen 2010 und
2013 151.546 Checklisten unter anderem auf Machbarkeit
und Umsetzungsqualität evaluiert. Aus Niedersachsen nahmen das Allgemeine Krankenhaus Celle und das HerzoginElisabeth-Hospital Braunschweig teil. Insgesamt entstanden neun Checklistenversionen, die jetzt unter
http://patientensicherheit-online.de/h5s/high5seingriffsverwechslungen abrufbar sind. Die Ergebnisse der
Evaluationen werden am 1. Juni 2015 auf einer kostenlosen Abschlussveranstaltung in den Räumlichkeiten der Ärztekammer Berlin präsentiert, am 2. Juni 2015 folgt die Ergebnisdarstellung des Schwesterprojektes zur Sicherstellung der richtigen Medikation bei Übergängen im Behandlungsprozess. Weitere Informationen finden Sie unter
http://patientensicherheit-online.de/mdb/news/
news2015-02-03.
- Dr. med. Anouk Siggelkow
Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen
äkn
Individuell angepasste OP-Checklisten jetzt
online
patientensicherheit
w w w. a e k n . d e / z q
12. ZQ-Forum
PATIENTENSICHERHEIT & RISIKOMANAGEMENT
10 BIS 16 UHR . ÄRZTEKAMMER NIEDERSACHSEN . BERLINER ALLEE 20 . VORTRAGSSAAL
5. Juni 2015 Geng
to
ZERO?!
Foto: freepeoplea - Fotolia.com
DIALOG FÜR NEUE ZIELE
IN DER KRANKENHAUSHYGIENE
Unter dem Titel „Getting to zero?! – Dialog für neue Ziele
in der Krankenhaushygiene“ laden wir alle Berufsgruppen,
die direkt oder indirekt für die Hygiene an Krankenhäusern
verantwortlich sind, am 5. Juni 2015 zum 12. ZQ-Forum Patientensicherheit und Risikomanagement ins Ärztehaus
nach Hannover ein. Neben interessanten, aktuellen Themen
blicken wir kritisch auf die gegebenen Hygienestrukturen
und wollen den konstruktiven Dialog zwischen klinisch tä-
tigen Ärzten, Pflegepersonal, Hygieneärzten, Hygienefachkräften, den Gesundheitsbehörden und nicht zuletzt den
Klinikleitungen fördern. Für weitere Auskünfte und Anmeldung wenden Sie sich bitte an Franziska Kietz unter der
Telefonnummer 0511/3802506 oder per E-Mail an [email protected]. Das detaillierte Programm der kostenfreien Veranstaltung folgt in Kürze und wird online abrufbar sein unter www.aekn.de/zq.
- Dr. med. Anouk Siggelkow
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niedersächsisches ärzteblatt
Foto: ZQ
Krankenhaushygiene im Blickpunkt
29
mitteilungen
Q
Personalia
mitteilungen der äkn
die ärztekammer niedersachsen beglückwünscht
Im Monat Februar 2015
85. Geburtstag
Dr. med. Dieter Hess
Im Möörken 19, 26789 Leer
geb. am 17. März 1935
Dr. med. Dirk Stalmann
Lindenstr. 67, 26122 Oldenburg
geb. am 23. März 1940
Dr. med. Sigrid Wehl
Schulbrink 8, 31552 Apelern
geb. am 20. März 1935
Dr. med. Dieter Steinbeck
Johannesstr. 21, 48480 Spelle
geb. am 25. März 1940
Dr. med. Ursula Wiederhold
Hoyersgang 43, 26122 Oldenburg
geb. am 20. März 1920
Dr. med. Luise Helmstaedt-Merguet
Oberer Triftweg 5, 38640 Goslar
geb. am 24. März 1935
Dr. med. Hartmut Völker
Heerweg 33, 28844 Weyhe
geb. am 26. März 1940
90. Geburtstag
Zissis Giovanopoulos
Am Rottfeld 6, 29223 31707 Bad Eilsen
geb. am 31. März 1935
dr/Univ. Zagreb Josip Klein
Dorfstr. 53, 28876 Oyten
geb. am 28. März 1940
75. Geburtstag
Dr. med. Jan-Hinrich Pieritz
Parkstr. 24, 26215 Wiefelstede
geb. am 28. März 1940
Prof. Dr. med. Christian Kyrieleis
Hermann-Löns-Str. 13, 30989 Gehrden
geb. am 5. Februar 1935
Im Monat März 2015
95. Geburtstag
Dr. med. Friedrich Kayser
Dietrichsweg 55A, 26127 Oldenburg
geb. am 27. März 1925
85. Geburtstag
Dr. med. Gerta Späth
Gustav-Bermann-Str. 10, 31812 Bad Pyrmont
geb. am 3. März 1930
Dr. med. Eva-Maria Garasch
Thomas-Mann-Weg 33, 30890 Barsinghausen
geb. am 13. März 1940
Dr. med. Ronald Schmiedeberg
Wilhelmshöher Str. 34a, 38723 Seesen
geb. am 17. März 1930
Dr. med. Manutschehr Yasrebi
Kaiser-Friedrich-Str. 17, 31134 Hildesheim
geb. am 19. März 1930
Dr. med. Ehssanollah Maher
Hagedornweg 25, 30559 Hannover
geb. am 20. März 1930
Dr. med. Hans Krueger
Im Teinert 28, 29223 Celle
geb. am 22. März 1930
Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Hans Müller
Alter Rautheimer Weg 16, 38126 Braunschweig
geb. am 26. März 1930
80. Geburtstag
Dr. med. Horst Dammaschke
Sedanstr. 8, 31785 Hameln
geb. am 8. März 1935
Dr. med. Georg Hartung
Langelinienwall 23, 31134 Hildesheim
geb. am 16. März 1935
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niedersächsisches ärzteblatt
Dr. med. Ingeborg Friedemann
Kronsberger Str. 15, 30559 Hannover
geb. am 8. März 1940
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Dr. med. Jochen Fuhse
Lüderitzwinkel 17, 30559 Hannover
geb. am 30. März 1940
70. Geburtstag
Prof. Dr. med. Sieghard Decker
Fichtestr. 3, 30625 Hannover
geb. am 15. März 1940
Dr. med. Hermann Gocht
Sanddornstr. 5, 49124 Georgsmarienhütte
geb. am 2. März 1945
Dr. med. Elske Hauswaldt
Harzburger Str. 14, 38124 Braunschweig
geb. am 17. März 1940
Prof. Dr. med. Kuno Winn
Forstgrund 1, 30629 Hannover
geb. am 7. März 1945
Dr. med. Klaus Husen
Am Kuckuck 25, 31061 Alfeld
geb. am 18. März 1940
Dr. med. Gottfried Mader
Lübbenstr. 2a, 26954 Nordenham
geb. am 11. März 1945
Dr. med. Ulrich Schreiner
Petritorwall 22a, 38118 Braunschweig
geb. am 18. März 1940
Dr. med. Klaus Zieseniss
Goltener Str. 1A, 30890 Barsinghausen
geb. am 12. März 1945
Prof. Dr. med. Friedrich Schuh
Bölschestr. 28, 30173 Hannover
geb. am 18. März 1940
Dr. med. Dieter Demmer
Hauptstr. 47A, 38518 Gifhorn
geb. am 16. März 1945
Dr. med. Klaus Sprenger
Herzogin-Elisabeth-Str. 4, 38104 Braunschweig
geb. am 20. März 1940
Dr. med. Hans Peter Kauls
Holbeinstr. 8, 30916 Isernhagen
geb. am 18. März 1945
Dr. med. Folker Weinberger
Hauptstr. 22, 31860 Emmerthal
geb. am 20. März 1940
Dr. med. Werner Hellwig Schmidt
Steinbachweg 10, 34346 Hann. Münden
geb. am 18. März 1945
Personalia
mitteilungen
Univ.-Prof. Dr. med. Robert Brückner
Barenbuscher Weg 25, 26506 Norden
geb. am 23. März 1945
Reza KiapurSiahgoli
Kleine Wasserpfortstr. 4, 26441 Jever
geb. am 22. April 1935
Peter Jäckel
Max-Liebermann-Str. 25, 38448 Wolfsburg
geb. am 11. April 1940
Dr. med. Rainer Becker
Im Wiesengrund 16, 21710 Engelschoff
geb. am 26. März 1945
Dr. med. Edgar Happ
Menkestr. 8, 26316 Varel
geb. am 24. April 1930
Dr. med. Egbert Vincke
Stendaler Allee 16, 26388 Wilhelmshaven
geb. am 11. April 1940
Jürgen Bittrich
Wiesentalsweg 5, 37079 Göttingen
geb. am 26. März 1945
75. Geburtstag
Steffan Bunte
Roggenkamp 15, 21244 Buchholz
geb. am 13. April 1940
Zygmunt Tyczynski
Wiesengrund 3, 37603 Holzminden
geb. am 30. März 1945
Prof. Dr. med. Jürgen Naujoks
Bockhorster Weg 5, 21682 Stade
geb. am 31. März 1945
Im Monat April 2015
80. Geburtstag
Dr. med. univ. Julio Cervantes
Tannenwinkel 20, 29614 Soltau
geb. am 8. April 1935
Dr. med. Helmut Gottwald
Joachim-Ringelnatz-Str. 33, 27476 Cuxhaven
geb. am 16. April 1935
Dr. med. Hassan Kianzad
Schillerstr. 62, 37083 Göttingen
geb. am 16. April 1935
Dr. med. José Cano Diaz
An der Alten Waage 11, 38173 Erkerode
geb. am 1. April 1940
Dr. /IMF Bukarest Sorin Buse-Epure
Lessingstr. 16, 26655 Westerstede
geb. am 1. April 1940
Dr. med. Heinz-Jürgen Rader
Neuendammer Str. 53,
27711 Osterholz-Scharmbeck
geb. am 2. April 1945
Dr. med. Sigrun Riemer
Bremer Weg 10, 28857 Syke
geb. am 8. April 1940
Dr. med. Gerburg Bode
Sophienstr. 19, 26441 Jever
geb. am 9. April 1940
Dr. med. Joachim Franz
Greifplatz 4, 38640 Goslar
geb. am 10. April 1940
Dr. med. Peter Nagel
Triftstr. 15a, 38644 Goslar
geb. am 14. April 1940
äkn
Dr. med. Christian Meyl
Alter Postweg 8, 30938 Burgwedel
geb. am 27. März 1945
Dr. /IMF Bukarest Sorin Buse-Epure
Lessingstr. 16, 26655 Westerstede
geb. am 1. April 1940
Dr. med. Volker Gerigk
Eichendorffstr. 18, 31224 Peine
geb. am 15. April 1940
70. Geburtstag
Dr. med. Ibrahim Altinbas
Dr.-Golm-Str. 7, 27232 Sulingen
geb. am 1. April 1945
Heinz Mayer-Heinemann
Am Siedlungsschloot 4b, 26506 Norden
geb. am 7. April 1945
Dr. med. Klaus Ullmann
In der Loge 1, 49419 Wagenfeld
geb. am 8. April 1945
Dr. med. Friedrich Wilken
Ostertorstr. 170, 26670 Uplengen
geb. am 10. April 1945
Dr. med. Reinhardt Lüer
Im Winkel 3A, 38154 Königslutter
geb. am 11. April 1945
goldenes doktorjubiläum
Dr. med. Gregor Ottlewski
Ernst-Pflüger-Str. 1, 30938 Burgwedel
am 19. Dezember 2014
Dr. med. Uwe Osterloh
Am Vogelbusch 25, 26203 Wardenburg
am 18. März 2015
Dr. med. Marianne Brandt
Schafrehre 11, 31552 Rodenberg
am 30. März 2015
Dr. med. Udo Lücker
Steenrott 1a, 49082 Osnabrück
am 12. Februar 2015
Dr. med. Georg Wujanz
Amselweg 14, 27777 Ganderkesee
am 18. März 2015
Dr. med. Konrad Heigel
Am großen Kamp 5, 28816 Stuhr
am 30. März 2015
Dr. med. Noureldin Al-Saffar
Rudolf-Breitscheid-Str. 26, 26721 Emden
am 17. März 2015
Dr. med. Peter Maass
Leineweg 23, 30823 Garbsen
am 19. März 2015
Dr. med. Dagmar Grau
Roggenstr. 9, 31073 Delligsen
am 13. April 2015
Dr. med. Gertraute von Jürgensonn
Am Steinkamp 8, 27476 Cuxhaven
am 18. März 2015
Dr. med. Helga Roth
Eckenbrecher Str. 8, 37603 Holzminden
am 29. März 2015
Dr. med. Wolf-Dieter Dwehus
Albert-Schweitzer-Ring 4, 26603 Aurich
am 14. April 2015
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niedersächsisches ärzteblatt
31
mitteilungen
Personalia
wir betrauern
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Dr. med. Wolfgang Belke
Mallinghausen 43, 27252 Schwaförden
* 5. Mai 1925
† 5. Februar 2015
Dr. med. Luise Gericke
Walter-Flex-Weg 4, 38446 Wolfsburg
* 27. September 1915
† 2. Februar 2015
Dr. med. Hans-Joachim Schmidt
Luisenhof 1/72, 26160 Bad Zwischenahn
* 12. Dezember 1927
† 29. Januar 2015
Dr. med. Wolfgang Benter
Grünstr. 30, 31275 Lehrte
* 9. September 1919
† 1. Februar 2015
Friedrich Grabowski
Erlenstr. 8 b, 26844 Jemgum
* 19. Oktober 1943
† 11. November 2014
Dr. med. Michael Schnabel
Hauptstr. 70, 31719 Wiedensahl
* 11. Juli 1949
† 30. Januar 2015
Dr. med. Carsten Hermann Benthien
Oldendorf 21, 21279 Appel
* 25. Januar 1925
† 29. Dezember 2014
Eva Freifrau von Hodenberg
Sassengarten 6, 29223 Celle
* 3. April 1925
† 8. November 2014
M. D./Univ. Kabul Rahela Sharif-Aurang
Beethovenstr. 6, 21682 Stade
* 9. Mai 1941
† 15. Januar 2015
Dr. med. Heinrich Berner
Grosse Str. 22, 49134 Wallenhorst
* 3. Februar 1950
† 29. Januar 2015
Dr. med. Otto Hörmann
Albert-Schweitzer-Str.35, 38518 Gifhorn
* 25. Juli 1937
† 12. März 2014
Dr. med. Wolfgang Soergel
Pastor-Walzberg-Str. 13, 31655 Stadthagen
* 29. Oktober 1919
† 5. September 2014
Dr. med. Marianne Billenkamp
Raydtstr. 12, 49808 Lingen
* 29. Oktober 1926
† 7. Januar 2015
Dr. med. Helmuth Iske
Bergstr. 27, 48455 Bad Bentheim
* 12. August 1919
† 28. Dezember 2014
Gerhard Stehle
Neue Str. 8, 26409 Wittmund
* 24. September 1952
† 30. Januar 2015
Dr. med. Sigrid von Boehmer
Wolfsburger Damm 30, 30625 Hannover
* 5. März 1939
† 19. Januar 2015
Dr. med. Wolfgang Matzow
Zum Lengder Grund 11, 37130 Gleichen
* 25. Februar 1929
† 19. Januar 2015
Michael Stork
Seevestr. 6, 21266 Jesteburg
* 18. Dezember 1943
† 26. Januar 2015
Dr. med. Jürgen Borghardt
Deisterallee 36, 31848 Bad Münder
* 6. März 1946
† 20. Januar 2015
Dr. med. Renate Meyer-Hofmann
Hildesheimer Str. 183, 30173 Hannover
* 30. April 1924
† 12. Januar 2015
Dr. Josef Walek
Haselnussweg 10, 49733 Haren
* 8. März 1921
† 6. Januar 2015
Dr. med. Wilhelm Heinrich Dilcher
Hinter den Bauerngärten 5, 21401 Thomasburg,
* 7. Januar 1943
† 31. Januar 2015
Dr. med. Klaus Rieling
In den Auen 11, 21680 Stade
* 15. September 1938
† 21. Dezember 2014
Dr. med. Elisabeth Eckel
Am Hohen Tore 4A, 38118 Braunschweig
* 25. April 1924
† 3. Februar 2015
Dr. med. Wolfgang Schade
Westrup 17, 49577 Ankum
* 8. April 1944
† 21. Januar 2015
niedersächsisches ärzteblatt
3 | 2015
Meinungen
leserbriefe
Leserbriefe
Ich bin Arzt und kann irren, aber ich interpretiere Ihren Artikel folgendermaßen:
Meine bisherige ärztliche Tätigkeit war für die Patientinnen und Patienten weder optimal, möglicherweise nicht
qualitativ hochwertig, die Wartezeiten waren zu lang und
ich habe weder wirtschaftlich noch richtig serviceorientiert
gearbeitet. Denn offensichtlich bedarf es eines neuen Vertrages, um speziell für die Barmer GEK Versicherten „die
erweiterte medizinische Kompetenz“ durch „qualifizierte“
Hausärzte zur Verfügung zu stellen.
Wie steht es um die Berufsethik? Wenn ich es richtig verstanden habe, untersagt es unsere Berufsordnung, gewerbliche Dienstleistungen zu erbringen, soweit diese
nicht notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind.
Aber der neue Barmer-GEKVertrag scheint nun für eine
qualitativ hochwertige hausärztliche Versorgung aus eingangs genannten Gründen notwendig zu sein.
Da ist es also sehr verständlich, wenn ich nun durch den
Vorsitzenden des Hausärzteverbandes Braunschweig sogar
noch motiviert werde, „Patienten AKTIV für eine Einschreibung zu werben“.
Mal im Ernst: Ich frage mich, ob keiner der Entscheidungsträger irgendwelche Gewissensbisse hat, dass ein „aktives Werben“ von Patienten für einen solchen Vertrag nicht
eine massive Belastung des von besonderem Vertrauen geprägten Arzt-Patienten-Verhältnisses in Zeiten eines drohenden Hausärztemangels darstellt? Und laufe ich nicht
auch Gefahr, in massive Vertragsschwierigkeiten zu kommen?
Stellen Sie sich mal folgende Situation vor: Da sitzen nun
schon seit über 30 Minuten sowohl der eingeschriebene
Barmer GEK Patient als auch der eingeschriebene AOK-Patient im Wartezimmer. Wen behandle ich vertragskonform
zuerst? Gibt es hier für mich einen Ausweg aus einem regelwidrigen Vertragsbruch. Diese Szene entspricht ja einem
klassischen „double binding“.
Aber mein Gemüt sucht sich einen Ausweg und beruhigt
sich auch gleich wieder, denn ich blättere auf Seite 1 des
Niedersächsischen Ärzteblattes zurück und darf unter dem
Titel: „Hohes Ansehen“ lesen:
„Die Patienten in Deutschland sind mit dem Gesundheitssystem und speziell den Leistungen der Ärzte sehr zu frieden. (...) Anders als es die gegenwärtige Diskussion der Politiker um Terminvergabestellen erwarten lässt, sind die Patienten auch mit den Wartezeiten auf Hausarzt- und Facharzttermine in der Regel durchaus zufrieden.“
Worin besteht der Sinn, in Zeiten von gesetzlicher Verpflichtung zum Qualitätsmanagement und ärztlicher Fortbildungspflicht nun mit zusätzlichen Verträgen den Versicherten das Gefühl zu geben, sie würden besonders qualitativ hochwertig behandelt werden und dafür würden die
„besonders qualifizierten Ärzte“ zusätzlich vergütet?
Die Logik ist doch eher, dass uns Barmer GEK, AOK und alle anderen gesetzlichen Krankenkassen aus dieser Selbstverständlichkeit heraus gebührend für die ärztliche Qualität honorieren, die wir jeden Tag in unseren Praxen erbringen. Ist es nicht so, dass wir mit dem „Aktiven Werben“ der Patienten die qualitativ hochwertige Arbeit unseres Ärztestandes generell in Frage stellen, da wir uns als
Partner dieser Hausarztverträge versuchen, davon abgrenzen?
aktuell
Zum Artikel „Der Hausarzt als Lotse für Barmer GEK-Versicherte“ im nä 1/2015, S.31.
Es kann nur ein Ziel mit solchen Verträgen verfolgt werden: Die Spaltung der Ärzteschaft und die Schwächung der
Kassenärztlichen Vereinigung. Und was bleibt am Ende? Eine aufgesplitterte Ärzteschaft ohne starke Vertretung, die
den vorher erkauften Vertragsbedingungen der einzelnen
Krankenkassen ausgeliefert ist.
Zurückkommend auf die Doppelbindungstheorie stelle ich
mir ernsthaft die Frage, ob ich als „irrender“ Arzt allein nun
schizophren-gefährdet bin, oder vielleicht eher das System?
Dr. med. Sebastian Bork
Lingen
3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
33
leserbriefe
Meinungen
Zu den Beiträgen „Heimlicher Erfolg“, in nä 1, 2015, S.
41 und „Überstunden-Anzeige im KVN-Portal, nä 1,2015,
S. 7
Zum Artikel „Von Fall zu Fall“ im nä 12/2014, S. 27
Hut ab vor der Arbeit einzelner KVN-Mitarbeiter! Aber kann
man es wirklich so loben, wenn KVN-behördenspezifische
Arbeit – ähnlich wie durch Krankenkassen – immer mehr
in Arztpraxen verlagert wird, Zeit-Personal-Lagerflächen
etc. dann da bindend? Und all das zu finanziellen, betrieblichen und zeitlichen Lasten des selbständig-freiberuflichen
Vertragsarztes, Abläufe der Krankenversicherung störend!
M. E. ist das mehr als nur bedenklich – aber quasi heimlich läuft’s schon.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ausführungen bezüglich der Notwendigkeit der präoperativen Abklärung von Sehnenrupturen durch die MRT
sind sicher richtig. Wir haben jedoch bereits häufiger die
Situation erlebt, dass Patienten mit operationspflichtigen
Sehnenrupturen erst mit wochenlanger Verspätung nach
dem Trauma zur chirurgischen Vorstellung kamen, weil die
Anfertigung einer MRT aus welchen Gründen auch immer
(Budget?) nicht zeitnah möglich war, und dadurch die operative Versorgung erheblich erschwert oder sogar unmöglich wurde.
Dr. med. Eike Schurbohm
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Celle
Dr. med. Ernst Wiemer
FA spez. Unfallchirurgie / Orthopädie am Borromäus-Hospital Leer
Anmerkung der Redaktion: Es handelt sich um die von den
niedersächsischen Vertragsärzten geleisteten Überstunden.
Zum Beitrag: „Ein neues Stück Medizingeschichte“, in
nä 1, 2015, S, 37:
Im Artikel auf Seite 37 inklusive schönem Foto teilen Sie
zu Beginn des neuen Jahres 2015 mit, dass die KV-Niedersachsen eine Eigenpraxis für Allgemeinmedizin in Sögel im
Emsland eingerichtet hat - mit Datum vom 11. Dez. 2014.
Auf dem zum Artikel gehörenden Bild zeigen Sie 8 Personen inklusive des Arztes Nils Christian Hölger.
Ihr freundlicher Artikel weist daraufhin, dass der verantwortliche Allgemein-Mediziner als angestellter Arzt arbeiten wird. Dazu meine erste Frage: Ist jetzt die Selbst-Ständigkeit eines niedergelassenen Frei-Beruflers am Ende?
Ok: Mit 7 Personen im Rücken oder zur Seite, wie auf dem
Foto dargestellt, kann man an sich nicht mehr von Eigenständigkeit sprechen! Und kann man bei so viel Unterstützung eigentlich noch frei arbeiten? Nun ein altes Stück
Medizingeschichte: 30 Jahre zurück, am 1. April 1984 Hannoversch Münden/ Hermannshagen, begründete ein fertiger Allgemeinarzt aus Oldenburg in Hann. Münden im
Stadtteil Hermannshagen eine Praxis für Allgemeinmedizin, und dies nur deshalb, weil er gehört hatte, dass dort
bisher kein Arzt als Hausarzt tätig war. Dr. Witte ging einfach davon aus, dass hier Menschen einen Arzt gebrauchen
könnten. Hilfe durch KV oder sonst wen damals? Fehlanzeige! Nur ein freischaffender Bauunternehmer und ein
Apotheker hatten sich in diesem Falle dafür eingesetzt, dass
34
niedersächsisches ärzteblatt
3 | 2015
eine Arztpraxis entsteht.
Finanzielle Startbedingung für notwendige Praxiseinrichtung und Investitionen: Damaliger Kreditzins 7.5% – Heutiger Kreditzins 1.5 %!
Jetzt nach 30 Jahren ist kein Arzt als Nachfolger - weder
Allgemeinarzt noch Internist - in Sicht, obwohl die Praxis
sehr gut läuft und die Menschen hier auch in Zukunft einen Arzt gebrauchen werden! Ich als Betreiber der Praxis
bin jetzt 63 Jahre alt. Hilfe durch KV?
Dieses Projekt wäre sicher deutlich weniger kostenaufwändig! Und eins ist auch klar, im Erfolgsfall einer Nachbesetzung würde das ..Gesellschafter-Foto“ mit deutlich weniger als 8 Personen auskommen. Meines Erachtens wären
ein tüchtiger Hausarzt/Hausärztin mit Lebenspartner, also
2 Personen und ein Vertreter der KV völlig ausreichend!
Auf jeden Fall wünsche ich natürlich dem Kollegen Nils
Christian Hölger einen guten Start und Freunde und Erfüllung im künftigen hausärztlichen Arbeitsbereich.
Dr. Hermann Witte
Arzt für Allgemeinmedizin und Akupunktur
Hann. Münden
Vertreterversammlung
intern
Sorgen mit der Politik
Die Gesetzgebungsmaschinerie rotiert auf vollen Touren.
Welche Auswirkungen das für die einzelne Praxis hat, war
beherrschendes Thema der Frühjahrs-VV der KVN
Foto: U. Köster
Verhärtete Fronten
Teilweise positive Entwicklungen verzeichnete
Bering auf Landesebene. Bei der Beschäftigung
von Delegationsassistentinnen etwa sei es gelungen, die Übergangsfrist für Kollegen, die die
Beschäftigungsvoraussetzung derzeit noch nicht
erfüllen, auf sechs Quartale zu verlängern. Im Be-
reich der Hausarztzentrierten Versorgung gebe
es neue Verträge unter Einbeziehung der KVN,
etwa mit der Barmer GEK, weitere stünden kurz
vor dem Start. „Der Weg der Add-on-Verträge bewährt sich und ist eine Alternative zu Vollbereinigungsverträgen“, so Berling. Allerdings gebe es
mittlerweile auch Bereinigungsverträge in Niedersachsen.
Die Auswirkungen der EBM-Änderungen beim
Bereitschaftsdienst streifte Berling nur kurz. Sie
blieben einem eigenen Tagesordnungspunkt vorbehalten (S. 40). Bei den Arzneimittel-Verhandlungen stehen die Ampeln auf Rot: „Unsere Vorstellungen für Budgetsteigerungen wurden von
den Krankenkassen so brüsk abgelehnt, dass wir
den Verhandlungstisch verlassen haben.“ Der
Fortgang der Verhandlungen sei offen – der Vorstand aufgeschlossen für Ideen aus den Reihen
der Verbände.
Konfrontation auch bei den Heilmittel-Verhandlungen. Die bisherigen Vorgaben zur Heilmittelverordnung seien vom Bundesversicherungsamt
kvn
„Wir haben einen überaus fleißigen Gesundheitsminister. So viele Gesetzentwürfe in so kurzer Zeit – das ist schon eine Leistung!“ KVN-Vize Dr. Jörg Berling, der den „Bericht zur Lage“ auf
der Vertreterversammlung einleite, wollte diese
Feststellung aber nicht als Lob verstanden wissen. Denn er machte dahinter einen Paradigmenwechsel aus. Habe früher der Grundsatz gegolten: „Eine Politik gegen die Interessen der Ärzte ist nicht machbar“, so sei heute „eine Politik
gegen die Interessen der Ärzte offenbar das Leitmotiv der Politik geworden.“ Berling begrüßte,
dass die Ärztekampagne der KBV „einen Gang
zugelegt“ habe: „Die Politik kann Gesetze machen, aber ihre Wirkung nicht abschätzen.“
intern
Vertreterversammlung
rückziehen. Denn künftig darf auch der Strukturfonds bereits finanzieren, wenn in einer Region Unterversorgung
droht – „das heißt, wir müssen ohnehin fördern. Wir müssen sehen, wie wir das Land dabei noch am Haken halten
können“, gab sich Barjenbruch skeptisch. Immerhin wird
eine Arbeitsgruppe mehrerer Ministerien, an der die KVN
beteiligt ist, eine Demographie-Prognose für 2013 entwickeln, die Grundlage für die künftige ärztliche Niederlassungsförderung sein soll.
Wie Berling ging auch der Jurist Barjenbruch mit den geplanten Gesetzentwürfen hart ins Gericht. Das geplante Anti-Korruptionsgesetz verhindern zu wollen sei illusorisch,
also müsse man von ärztlicher Seite Forderungskataloge
aufbauen. Wichtig sei eine klare Abgrenzung, „was Recht
ist, was Unrecht. Es kann nicht sein, das man die ganze Ärzteschaft mit einem Bein in den Knast schickt.“
Dr. Jörg Berling, Mark Barjenbruch, VV-Vorsitzender Dr. Christoph Titz
und Vorstandsdezernent Thorsten Schmidt bei der Auszählung von
Abstimmungsergebnissen.
als nicht umsetzbar eingestuft worden. Nun übe man Druck
auf die Kassenseite aus, den „Antrag auf Antragsformular“
im Bereich der Rehabilitation fallenzulassen und auf die
Zweistufigkeit des Verfahrens zu verzichten. Das Formular 61 soll vereinfacht werden, der Qualifikationsnachweis
für Verordner entfallen. Dem habe der Spitzenverband der
Krankenkassen bis heute nichts entgegengestellt. Bleibe es
dabei, „dann entscheidet der Unabhängige. Und ich habe
Optimismus, dass sich etwas zu unseren Gunsten verändert“, schloss Berling.
Weichenstellungen
Foto: U. Köster
Einen „ordentlichen Honorarabschluss“ für 2015 nach harten Verhandlungen verkündete KVN-Vorstandsvorsitzender Mark Barjenbruch. Der Orientierungswert wird um 1,4
Prozent angehoben, beim „Schieberegler“ werden die Diagnosen werden mit 0,57 Prozent gegenüber der Demographie stärker berücksichtigt, die förderungswürdigen
Leistungen dauerhaft fortgeschrieben. Es bleibt bei der bisherigen Entdeckelung und der Förderung der Grundversorgung; die Übergangsregelung bei der Delegationsassistenz wurde auf sechs Quartale festgeschrieben.
36
Aus der Niederlassungsförderung über den bislang so erfolgreichen Niedersachsenfonds will sich das Land zuniedersächsisches ärzteblatt
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Eine Einflussnahme auf das umstrittene Versorgungsstrukturgesetz sei schwierig. Alleinige Maßgabe für die Politik sei der Koalitionsvertrag der amtierenden Regierungskoalition, der ohne Rücksichten auf Sachargumente
abgearbeitet werde. Als „eigentliche rote Linie“ bezeichnete Barjenbruch die Tatsache, dass der Krankenhaussektor
immer mehr gestärkt werde. Deutliches Zeichen dafür seien die Eckpunkte der Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform. „Das können wir so nicht mit uns machen lassen.“
Die grundsätzliche Frage stelle sich, welchen Spielraum die
ärztliche Selbstverwaltung noch habe, wenn man sie zunehmend zum Erfüllungsgehilfen gesetzlicher Regelungen
degradiere. „Um alles nur umzusetzen, brauchen wir keine Selbstverwaltung. Dann kann der Staat es auch selbst
machen.“
Entschiedene Ablehnung zeigte Barjenbruch gegenüber dem
geplanten EHealth-Gesetz. Einzelne Punkte seien durchaus
sinnvoll – die Speicherung des Notfalldatensatzes auf der
elektronischen Gesundheitskarte, der elektronische Entlassbrief oder die Förderung telemedizinscher Leistungen. Allerdings reichten die vorgesehenen Sondervergütungen nicht
aus, den Mehraufwand in den Praxen aufzufangen. Maßnahmen wie der Medikationsplan oder die geforderte Interoperabilität der EGK mit der Praxissoftware seien schwer
durchführbar oder blieben auf halben Wege stecken. Vor allem aber habe die vorgesehene Verpflichtung der Praxen zum
Versichertenstammdatendienst „nichts in der Arztpraxis zu
suchen.“ Die damit einhergehenden Sanktionsdrohungen –
Haushalts- und Honorarkürzungen sowohl bei der Gematik
wie bei den zur Umsetzung verpflichteten Praxen – seien
inakzeptabel. Zum EHealth Gesetz legte der Vorstand einen
eigenen Resolutionsentwurf vor, der den Gesetzgeber zu deutlichen Nachbesserungen auffordert.
Vertreterversammlung
Die sich anschließende Diskussion spiegelte einmal mehr
die Besorgnis zahlreicher Delegierter über die zunehmende Entfremdung der Politik von den tatsächlichen Erfordernissen der medizinischen Versorgung wider. Dr. Andreas Klose warnte vor einer Detailregelung des Versorgungsstärkungsgesetzes: Künftig habe der Arzt bei der Einweisung in Krankenhaus eine Vorauswahl von Kliniken zu
treffen und auf der Überweisung zu bestätigen, dass alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft sein. Und das mit Haftungskonsequenz!
Für Dr. Jens Schweitzer hat der Ausdruck „Koalitionsvertrag“ das Zeug zum „Unwort des Jahres“: Es sei „absolut unverständlich, wie ignorant sich die Politik gegenüber Sachargumenten verhält.“ Er forderte die KBV auf, sicherzustellen, dass die Leitlinien zur medikamentösen Therapie
zu 100 Prozent von unabhängigen Sachverständigen definiert werden – dies sei derzeit nicht der Fall. KVN-Vize Berling stimmte ihm zu: „Wir suchen nach einer Möglichkeit,
dazu mit den Krankenkassen ins Gespräch zu kommen.“
Dr. Ulf Burmeister wies darauf hin, dass 60 Generika im
letzten Jahr wegen unzureichender Wirkung vom Markt genommen worden seien. „Hier sind die Kassen in der Pflicht,
bei ihren Rabattverträgen die Wirksamkeit sicher zu stellen.“
Als „größte Hausarzt-Vernichtungs-Maschine, die denkbar
ist“, bezeichnete Uwe Lange den Online-Stammdatenabgleich. Pro Datensatz koste dies drei Minuten Zeit. Bei Fehlern müsste der Patienten zunächst zum Kostenträger geschickt werden, bevor die Behandlung fortgesetzt werden
könne – „das wird Todesopfer geben“. Die Praxen würden
in Arbeitsanforderungen „ersaufen“. Den Versicherten sei
oft gar nicht klar, dass der Versichertenausweis ein wichtiges Dokument ist, gab Dr. Anita Schmidt-Jochheim zu bedenken. Die Krankenkassen hätten es versäumt, ihre Versicherten in Pflicht zu nehmen, ein Lichtbild für die neue
Karte abzuliefern. Die Versichertenmentalität sei problematisch – viele Termine würden nicht eingehalten, wichtige Behandlungen fänden daher nicht statt. Auch Eckart
Lummert sah ein Kernproblem in dem Verhalten der Patienten, deren „Wunschdenken nicht mehr zeitgemäß“ sei.
Er forderte eine obligatorische Maximaldauer von Verordnungen. Und es müssten Ausschlusskriterien definiert
werden, nach denen der Patient stärker zur Mitwirkung verpflichtet werden könne oder die Behandlung selbst zu tragen habe. „Wir können nicht alles heilen.“
kenhäuser. Dr. Thorsten Kleinschmidt stimmte zu – es sei
„unbefriedigend, dass wir die Honorare im Bereitschaftsdienst mit Bordmitteln lösen müssen“. Dr. Carsten Gieseking schlug vor, einen Sockel-Stundenlohn im Bereitschaftsdienst einzuführen, dafür aber die einzelne Leistung
weniger zu honorieren. Dann sei eine Grundeinnahme gesichert. Langfristig sollte eine Komplettprivatisierung der
Dienste angestrebt werden.
Die Systemfrage stellt sich
Die vom Gesetzgeber geforderten Terminvergabestellen lösten eine Grundsatzdebatte über die Reformierbarkeit des
Systems aus. „Wir müssen raus aus der Meckerecke“ begründete Jens Wagenknecht seinen Antrag, eine Dringlichkeitspauschale einzuführen, die hoch angesetzt wird,
um ein Motiv zu geben, die Patienten schneller zu versorgen. Für die Dringliche Überweisung plädierte auch Dr. Peter Kalbe. Dr. Gieseking hielt dagegen: „Die Triage mit
Dringlichkeit und Diskussion mit dem Patienten will ich
nicht in der Praxis haben. Ich rufe bei Bedarf den weiterbehandelnden Kollegen direkt an – das hat immer funktioniert.“ – Dringlichkeit sei immer ein Aspekt der Behandlung, reagierte Wagenknecht, und gehöre zur Funktion des Arztes dazu. „Wenn wir jetzt nicht handeln und das
Signal aussenden, dass wir eine langfristige Lösung suchen,
werden wir nicht mehr Ernst genommen werden!“
kvn
Diskussion
intern
Dr. Konrad Schneider-Grabenschroer plädierte demgegenüber für eine konfrontative Politik: „Wir müssen den Mut
haben, auch unbequeme Anträge anzunehmen. Die Kollegen draußen warten auf Entscheidungen. Die Politik hat ihre Ohren vor den Anliegen der Ärzte verschlossen.“ Das sah
Dr. Ulf Burmeister ähnlich: „Das Sachleistungssystem ist
am Ende – da müssen wir die Axt anlegen.“ Sein Vorschlag:
Ein Gebühr für jeden Arztbesuch bis zu einer Höchstgrenze. In Norwegen liege die bei 400 Euro. Effekt: Die Praxen
seien nicht überlaufen. „Ein einfaches, wirkungsvolles System.“
- Dr. Uwe Köster
Dr. Thilo Brunée äußerte Unmut über die Unprofessionalität der Bundes-KV und forderte eine finanzneutrale Gleichstellung der Vergütung der Besuchsbereitschaft der Kran3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
37
intern
Vertreterversammlung
VV kurzgefasst:
Der Antrag der Dres. Jens Schweizer,
Axel Brunngraber, Bernd-Michael Altevogt, Thilo Brunnée, Henning Franz,
Ralph Lübbe, Gisela Schimansky,
Konrad Schneider-Grabenschröer
wird von der Vertreterversammlung
bei einer Gegenstimme und wenigen
Enthaltungen mehrheitlich beschlossen:
Der Vorstand wird beauftragt, bei der
KBV für nicht eingehaltene beziehungsweise nicht rechtzeitig (innerhalb von 24 Stunden) abgesagte Termine eine bundesweit einheitliche
Pseudoziffer im EBM zu implementieren.
Der Antrag der Dres. Jens Wagenknecht, Dr. Matthias Berndt, Dr. Günther Meyer, Dr. Peter Kalbe, Dr. Christian Albring, Dr. Christoph Titz wird
von der Vertreterversammlung bei
wenigen Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen:
Die Vertreterversammlung der KVN
fordert die KBV auf, im Bewertungsausschuss eine EBM Änderung mit
folgender Maßgabe einzufordern:
> Es wird neu eingeführt eine Leistungsziffer mit dem Arbeitstitel
„Dringlichkeitspauschale“. Diese extrabudgetäre Leistung außerhalb der
MGV kann berechnet werden, wenn
auf Überweisung eines Vertragsarztes eine Versorgung des Versicherten
innerhalb einer Frist von zehn Werktagen erfolgt. Die Überweisung ist als
dringlich entsprechend zu kennzeichnen. Die Pauschale ist mit einem
festen Eurobetrag von 40 Euro zu bewerten. Beim Ansetzen der Dringlichkeitspauschale sind die LANR des
überweisenden Vertragsarztes, das
Datum der Überweisung und das Datum des ersten persönlichen Arzt-Patienten Kontaktes in der Vertragsarztpraxis anzugeben.
> Es wird neu eingeführt eine Leistungsziffer mit dem Arbeitstitel „Indi-
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niedersächsisches ärzteblatt
3 | 2015
EHealth-Gesetz bringt Ärzten
Mehrkosten und Bürokratie
KVN-Vertreterversammlung spricht sich gegen
starre Regularien und Sanktionen aus
Die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) haben am 14. Februar auf ihrer Sitzung
in Hannover den Entwurf des EHealth-Gesetzes scharf kritisiert.
Obwohl die Vernetzung der Partner
des Gesundheitswesens grundsätzlich zu begrüßen sei, würden Bürokratie, Sanktionen und Regularien
für die Ärzte überwiegen. Daher lehnt
die Vertretung der 13.600 niedergelassenen Ärzte und Psychologischen
Psychotherapeuten das EHealth-Gesetz in seiner jetzigen Form ab.
Wörtlich heißt es in einer vom KVNVorstand eingebrachten Resolution:
„Die minimalen finanziellen Anreize
täuschen nicht darüber hinweg, dass
mit dem Gesetzentwurf starre Regularien und Sanktionen verbunden
sind und die Kosten zum Aufbau der
Infrastruktur in den Praxen völlig außer Betracht bleiben.“
Insbesondere das Versichertenstammdaten-Management lehnten
die Delegierten ab. Dies sei eine klare Verwaltungsaufgabe der Krankenkassen, die in den Arztpraxen keinen
Platz habe. Aktuell sieht der Gesetzentwurf ab Mitte 2018 eine pauschale Honorarkürzung von einem Prozent für alle Ärzte vor, die keine Versichertenstammdaten prüfen. Und
zwar solange, bis sie der Verpflichtung nachkommen. Diese Regelung
lehnt die Vertreterversammlung als
nicht akzeptabel ab.
Die Vertreterversammlung der KVN
fordert die Regierung zu einer deutli-
chen Nachbesserung des Gesetzentwurfs auf.
Spezifischer formulierten die Doctores Axel Brunngraber, Elisabeth Rühle-Klingenstein, Thilo Brunnée, Konrad Schneider-Grabenschröer, Ralph
Lübbe, Jens Schweizer und Henning
Franz ihre Kritik am EHealth-Gesetz
in einem einstimmig angenommenen
Antrag.
Darin unterstreichen die Delegierten
ihre aus beruflicher Erfahrung getroffene Ablehnung jeglicher Durchführung des Versichertenstammdaten-Managements zu Lasten der Arbeitskapazitäten der niedersächsischen Praxen. Das Stammdaten-Management sei Aufgabe der Krankenkassen und müsse durch Terminals
in Räumlichkeiten der Krankenkassen oder Apotheken umgesetzt werden. Dies sei zum Beispiel in Frankreich so realisiert worden.
Die Ablehnung des Versichertendatenstamm-Managements sei darüber
hinaus Beschlusslage Deutscher
Ärztetage wie auch der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und verlange
als Ausdruck der gesetzgemäß verfassten Körperschaften ärztlicher
Selbstverwaltung die Beachtung und
Respektierung durch den Gesetzgeber.
Weitere Gesetzgebungsverfahren
Darüber hinaus hat die KVN-Vertreterversammlung auf Basis eines Antrages der Doctores Axel Brunngra-
Vertreterversammlung
zesvorhaben der Bundesregierung,
insbesondere das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, die Existenz selbstständig niedergelassener Ärzte und
Psychotherapeuten schrittweise gefährden und auf eine grundsätzliche
Weichenstellung hin zu einem Ange-
kationsstellung dringliche Überweisung“. Diese ebenfalls extrabudgetäre Leistung außerhalb der MGV kann
berechnet werden, wenn eine dringliche Überweisung nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt
ausgestellt wird. Die Pauschale ist mit
einem festen Euro Betrag von fünf
Euro zu bewerten.
Der Antrag der Dres.. Matthias
Berndt, Jens Wagenknecht, Eckart
Lummert, Heinz Jarmatz, Thomas Fischer, Günter Meyer, Barbara. Janssen, Helmut Anderten, Uwe Lange,
Thorsten Kleinschmidt, Joachim Gatz,
Carsten Gieseking wird von der Ver-
kvn
ber, Thilo Brunnée, Henning Franz,
Jens Schweizer, Gerrit Fahl, Ralph
Lübbe, Thomas Otte, Elisabeth RühleKlingenstein und Konrad SchneiderGrabenschröer das dirigistische Vorgehen der derzeitigen Gesundheitsadministration im Bund durch weitere Gesetzesvorhaben gerügt. Das Wissen und der Wille der rechtmäßigen
Organe der ärztlichen Selbstverwaltung habe bei den geplanten Gesetzen
keine angemessene Berücksichtigung erfahren. Wörtlich heißt es in einer einstimmig verabschiedeten Resolution: „Durch dieses Verhalten
droht der Kern von ärztlicher und
psychotherapeutischer Selbstverwaltung und Subsidiarität in der staatlichen Gestaltung der ambulanten Medizin in Deutschland substantiellen
Schaden zu nehmen.“
intern
Die Delegierten der Vertreterversammlung fordern eine Neuverhandlung des geplanten GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes und des
EHealth-Gesetzes.
Foto: U. Köster
Auf Antrag der Doctores Konrad
Schneider-Grabenschröer, Bernd-Michael Altevogt, Thilo Brunnée, Axel
Brunngraber, Ulf Burmeister, Stefan
Drumm, Henning Franz, Ralph Lübbe, Elisabeth Rühle-Klingenstein, Gisela Schimansky, Jens Schweizer, Michael Trautmann und Detlef Risch
entschied die Vertreterversammlung
mehrheitlich, die KBV aufzufordern,
kurzfristig eine außerordentliche, öffentliche Vertreterversammlung in
Berlin einzuberufen.
Engagierter Streiter gegen die EGK: Dr. Axel Brunngraber rief zum entschiedenen Widerstand
gegen das EHealth-Gesetz auf.
stellten- und staatlich organisierten
Gesundheitssystem intendieren.
Die KVN-Vertreterversammlung rief
daher alle Vertreterversammlungen
der KVen und alle niedergelassenen
Kolleginnen und Kollegen auf, sich an
dieser Veranstaltung in Berlin zu beteiligen.
- Detlef Haffke
Die KVN-Delegierten haben festgestellt, dass die gegenwärtigen Geset-
treterversammlung einstimmig beschlossen:
Der Vorstand wird beauftragt, über
die KBV beim Gesetzgeber Optionen
für einen Bürokratieabbau im Rahmen
des Mindestlohngesetzes einzufordern. Zum Beispiel sollte auf eine Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten bei Verträgen mit geringfügiger
Beschäftigung mit einem festen Stundenlohn über 8,50 Euro verzichtet
werden können.
Der Antrag der Dres. Matthias Berndt,
3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
39
intern
Vertreterversammlung
Jens Wagenknecht, Eckart Lummert,
Heinz Jarmatz, Thomas Fischer, Günter Meyer, Barbara Janssen, Helmut
Anderten, Uwe Lange, Thorsten Kleinschmidt, Joachim Gatz, Carsten Gieseking wird von der Vertreterversammlung mit Vorstandsüberweisung einstimmig beschlossen:
Der Vorstand wird beauftragt, eine
Sammelstelle innerhalb der KVN für
Selektivverträge jeglicher Art (einschließlich IV-Verträge), die für Ärzte
und Psychotherapeuten in Niedersachsen geschlossen werden, einzurichten und diese Vertragsübersicht
den Mitgliedern der Vertreterversammlung in angemessener Form zur
Kenntnis zu bringen.
Der Antrag der Dres. Günter Meyer,
Matthias. Berndt, Eckart Lummert,
Heinz Jarmatz, Uwe Lange, Jens Wagenknecht, Detlef Risch, Thomas Fischer und Volker von der DamerauDambrowski wird von der Vertreterversammlung bei zwei Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen:
Die Vertreterversammlung beschließt
die Abschaffung des Vorjahresquartalsfallbezug bei Berechnung des Regelleistungsvolumen (RLV) im haus-
EBM-Änderung Bereitschaftsdienst –
Vertragsärzte
KVN-Vertreterversammlung verabschiedet
Besserstellungsbeschluss
Die kurzfristigen Änderungen im
EBM bei den Gebührenordnungspositionen des Bereitschaftsdienstes
zum 1. Januar 2015 sollen sich in Niedersachsen nicht nachteilig auf die
Praxen auswirken. Das hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen
(KVN) am 14. Februar beschlossen.
Durch die Neuregelung wurden die
Zusatzpauschalen für die Besuchsbereitschaft gestrichen, sie können seit
1. Januar nicht mehr abgerechnet
werden.
Die bisherige Notfallpauschale wurde
in eine Tagespauschale sowie in eine
Nacht-/Wochenend- und Feiertagspauschale unterteilt. Außerdem ist
die Uhrzeitangabe der Leistungserbringung zwingend.
Mit Tablet-PC und Notebook gegen die elektronische Gesundheitskarte: Digitale Kommunikation
ist bei der VV längst Standard.
Hintergrund der EBM-Änderungen ist
ein Urteil des Bundessozialgerichts
(BSG), das eine Benachteiligung der
Krankenhausambulanzen durch die
bisherigen EBM-Regelungen der Zusatzpauschalen für die Besuchsbereitschaft festgestellt hatte.
Durch die jetzt erfolgte Änderung
werden Krankenhäuser und Vertragsärzte gleichgestellt, was allerdings zu einer Abwertung des Sitzdienstes geführt hat. Durch die jetzt
erfolgte Abwertung des Sitzdienstes
kann bei den diensthabenden Vertragsärzten ein Einnahmeverlust entstehen.
Diese Lücke hat die Vertreterversammlung der KVN auf Vorschlag
des Vorstandes jetzt geschlossen.
Die Vertreterversammlung hat das
mit der Änderung im Bereich der
EBM-Positionen im Bereitschaftsdienst verfolgte Ziel, Fehlanreize in
der Vergütung der Krankenhausambulanzen zu beseitigen, begrüßt.
Daher hat die Vertreterversammlung
auf Vorschlag des Vorstandes einen
Besserstellungsbeschluss
verabschiedet, der im 1. Quartal 2015 die
Notfallpauschalen nach den bisherigen und neuen GOP 01210 und
40
niedersächsisches ärzteblatt
3 | 2015
Fotos: U. Köster
Kritisch beurteilen die Delegierten,
dass die Änderung im Bereich der
EBM-Positionen im Bereitschaftsdienst zu einer nicht tolerablen Abwertung der Leistungen im Sitzdienst
führt. Damit geht ein Fehlanreiz zur
verstärkten Nutzung des zu Recht
aufgewerteten Fahrdienstes einher.
Vertreterversammlung
01212 EBM durchgängig mit 20,03
Euro und Besuche im organisierten
Not(-fall)dienst beziehungsweise im
Rahmen der Notfallversorgung mit
der neuen GOP 01418 mit 79,91 Euro
vergütet. Der Besserstellungbeschluss umfasst auch die Abrechnung
der Besuchsbereitschaft nach GOP
01211, 01215, 01217 und 01219
EBM.
Die Vertreterversammlung bittet den
Vorstand, bei der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) für eine
Aufwertung des Sitzdienstes auf das
Niveau vor der Änderung der Leistungspositionen einzutreten. Gleichzeitig fordert sie ein, dass die Angabe der Uhrzeit bei den neuen GOP
durch die Praxisverwaltungssysteme
(PVS) automatisch erfolgt und keine
zusätzlichen Arbeitsschritte für die
Praxis erforderlich sind.
ärztlichen Bereich zum nächstmöglichen Zeitpunkt und beauftragt den
Vorstand gemeinsam mit dem Hauptausschuss, eine entsprechende Beschlussvorlage zur Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes
zur
nächsten Vertreterversammlung vorzubereiten.
den Vorstand um eine grundsätzliche
Analyse des weiteren Reformbedarfs
im Bereitschaftsdienst – dies unter
besonderer Berücksichtigung der
EBM-Änderungen.
Satzungsausschuss
Die Vertreterversammlung beauftragte den Sicherstellungsausschuss
und den Vorstand mit der Prüfung, ob
eine Anpassung der Sicherstellungszuschläge im Bereitschaftsdienst
sinnvoll und sachgerecht ist, um die
Auswirkungen der EBM-Änderungen
im Bereitschaftsdienst abzufedern.
Bei der Prüfung ist auch die Förderung des Wegegeldes auf den Prüfstand zu stellen, um Härtefälle im
Sitzdienst abfedern zu können.
- Detlef Haffke
1. Die Wahlkreise auf Bezirksstellenebene werden beibehalten.
2. Die Wahlkreise Wilhelmshaven
und Aurich werden zusammengelegt.
3. Der Wahlkreis Hildesheim bleibt
bestehen.
Die Vertreterversammlung beschließt
bei 42 anwesenden Mitgliedern der
Vertreterversammlung einstimmig:
kvn
kein Nachteil für niedersächsische
intern
Die Delegierten baten den KVN-Vorstand, die Auswirkungen der EBMÄnderungen im Bereitschaftsdienst
anhand der Abrechnung des 2. Quartals 2015 zu analysieren und die Ergebnisse der Vertreterversammlung
vorzustellen.
Darüber hinaus begrüßen die Delegierten den Vorstoß des Vorstandes
der KVN, dass die Öffnungszeiten in
den Bereitschaftsdienstpraxen, in denen eine Verschiebung der Öffnungszeiten auf Zeiten ab 19.00 Uhr
möglich ist, zu überprüfen und in Abstimmung mit den örtlichen Bereitschaftsdienstbereichen anzupassen.
Die Vertreterversammlung bat den
KVN-Sicherstellungsausschuss und
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niedersächsisches ärzteblatt
41
honorar
Honorarabschluss 2015
Unter Dach und Fach
Honorarabschluss für 2015 steht mit einer drei vor dem Komma
Die Tarifverhandlungen werden immer schwieriger, bei den
Lokführern, den Piloten, ja auch bei den Ärzten. Lokführer
und Piloten haben sich immer noch nicht einigen können,
nehmen die Passagiere als Geiseln im Arbeitskampf gegen
die Arbeitgeber. Bei Ärzten ist das grundsätzlich anders. Patienten kann man nicht in Geiselhaft nehmen, egal, ob als
Verhandlungsführer der Marburger Bund gegenüber den
Krankenhausträgern auftritt oder die KVN gegenüber den
niedersächsischen Krankenkassen.
Insofern fehlt den Ärzten ein solches Druckmittel. Ethisch
betrachtet, gut so! Monetisch betrachtet steht man allerdings den Kassen, die mittlerweile wieder Zusatzbeiträge
erheben müssen und deshalb ihre Truhen mit Zähnen und
Klauen verteidigen, mit bloßen Händen gegenüber.
So kam es, dass die niedersächsischen Kassen sich noch
vor Weihnachten total verweigerten. Kein Plus, sondern
Rückkehr zum Vergütungsniveau 2012 war deren Prämisse. Und alles, weil das Bundessozialgericht (BSG) in
einem Urteil gegen die KV Sachsen-Anhalt Morbiditätsentwicklung anders definiert hat. Das Rad drei Jahre zurück zu drehen, verbunden mit Honorarverlusten von jährlich bis zu 30 Mio. Euro – nein undenkbar!
Rückkehr zum Augenmaß
Keine Aktion ohne Reaktion. Auch die KVN kann sich verweigern, z. B. in für die Kassen wichtigen Verhandlungen
zu Sonderverträgen im Arzneimittelbereich.
Nach diesen Machtspielchen war ein bereinigendes Gespräch auf Vorstandsebene erforderlich, das letztlich die
Wogen glättete und die Verhandlungspartner wieder an
den Tisch holte. Das ging alles recht zügig und man einigte
sich auf ein Paket, das sich wie folgt darstellt:
> Akzeptanz der Anhebung des Orientierungswertes um
1,4 Prozent.
> Akzeptanz der Förderung von Leistungen und Strukturen in der Haus- und Fachärztlichen Versorgung mit
bis zu 0,8 Prozent der Gesamtvergütung (Förderung
der nichtärztlichen Praxisassistenz im Hausarztbereich und Aufwertung der fachärztlichen Grundpau42
niedersächsisches ärzteblatt
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>
>
>
>
>
schale und Einführung einer solchen für Schwerpunktinternisten).
Steigerung der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung um 0,53 Prozent.
Fortschreibung der bisher entdeckelten Leistungen,
wie ambulantes Operieren, Prävention.
Wegfall des Fördervolumens aus 2014 von bis zu sieben Mio. Euro für die Förderung der nichtärztlichen
Praxisassistenz in Niedersachsen und definierter Leistungen im Facharztbereich.
Festschreibung der Förderungswürdigen Leistungen
im Haus- und Facharztbereich mit einem Volumen von
bis 20 Mio. Euro als Sonderkontingent.
Akzeptanz einer Übergangsregelung für den Ersatz der
bisherigen Förderung der Delegationsassistenz in Niedersachsen bis zum 30.06.2016.
Streitfall Morbidität
Knackpunkte dabei waren die Morbiditätsentwicklung und
der Verlust der Förderung der haus- und fachärztlichen
Grundversorgung mit bis zu sieben Mio. Euro pro Jahr. Unter Morbiditätsentwicklung würde man wahrscheinlich
den gestiegenen Behandlungsbedarf, gemessen am Leistungsbedarf der Patienten auf Basis des EBM, definieren.
Die Realität ist allerdings eine andere. Das Institut des Bewertungsausschusses ermittelt für 70 ausgewählte Diagnosegruppen und 32 Alters- und Geschlechtsgruppen einerseits die Demographieentwicklung, andererseits die
Entwicklung des Leistungsbedarfs für die ausgewählten Diagnosegruppen, dabei aber nur die Zunahme bei den Krankheitsfällen. Die Vertragspartner auf Landesebene wiederum
haben die beiden Steigerungssätze zu gewichten. Bislang
war die höhere Steigerung bei der Krankheitsentwicklung
auf Basis der ICD 10- Diagnosen übergewichtet. Da das BSG
jedoch vorgibt, regelmäßig von einem Gleichgewicht auszugehen, musste die KVN das „Angebot“ von 50:50 letztlich akzeptieren, was einer Steigerung um 0,53 Prozent statt
der geforderten 0,57 Prozent entspricht.
Grundversorgung fällt flach
Der Verlust der Förderung der haus- und fachärztlichen
Grundversorgung hingegen war in der zwischenzeitlichen
honorar
kvn
Honorarabschluss 2015
Einigung auf der Bundesebene zur Anpassung des EBM
begründet. Der Bewertungsausschuss hat sich nämlich der
in Niedersachsen bereits für 2014 vereinbarten Förderung
der nichtärztlichen Praxisassistenz angenommen und diese im EBM fixiert. Damit war die auf bis zu 3,5 Mio. Euro
angelegte Förderung für Niedersachsen, die in der Anfangsphase allerdings bei weitem nicht abgerufen wurde,
hinfällig.
Die Förderung der fachärztlichen Grundversorgung von
3,5 Mio. Euro fiel der EBM-Regelung zur weitergehenden
Förderung der Pauschale der fachärztlichen Grundversorgung zum Opfer.
Sehr bedauerlich, dass die Anleihen, die der Bewertungsausschuss in einer Region nimmt, letztlich zu deren Lasten geht!
Fotos: MEV
Übergangsregelung für die Förderung der
nichtärztlichen Praxisassistenz
Da aber mehr als 10 Prozent der Praxen, die eine Genehmigung für die Förderung der nichtärztlichen Praxisassistenz nach der bis 2014 geltenden Niedersachsenregelung haben, die EBM Voraussetzungen nicht erfüllen,
konnte eine Übergangsfrist von sechs Quartalen vereinbart
werden, in der die betroffenen Praxen Bestandschutz ihrer Förderung genießen.
Förderungswürdige Leistungen
dauerhaft gesichert
Im Gegenzug ist es gelungen, das erstmals für 2013 vereinbarte Fördervolumen von bis zu 20 Mio. Euro nicht nur
für 2015 erneut zu vereinbaren, sondern dauerhaft als
Sonderkontingent vertraglich abzusichern. Mit diesem
Geld sollen förderungswürdige Leistungen im Hausarztbereich wie im Facharztbereich fortentwickelt werden. In
den nächsten Wochen werden die Verhandlungen zu den
einzelnen Leistungen/Leistungsbereichen zum Abschuss
gebracht werden.
Doch was ist das Verhandlungspaket wert? Absolut oder
in Prozent? Was Gewerkschaften oder der Marburger
Bund (+1,9 Prozent ab 1. Dezember 2015) abschließen,
kann man leicht ermitteln bzw. darstellen. In der vertragsärztlichen Versorgung ist es etwas anders. Hier
kommt es darauf an, wie die Inanspruchnahme der neuen EBM-Leistungen ist, wie sich die Versichertenzahlen
entwickeln und wie die förderungswürdigen Leistungen
in Anspruch genommen werden.
Unter dem Strich gehen wir von einer guten Drei vor dem
Komma aus, was anfänglich nicht ansatzweise zu erwarten war. Oder anders ausgedrückt: Wir können verhalten
zufrieden sein.
Edwin Weinhold
Unternehmensbereichsleiter Honorar und Vertrag
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niedersächsisches ärzteblatt
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arzneimittel
HeilmittelPro
Konzertierte Aktion im Heilmittelbereich
Mit einem abgestuften Beratungsprogramm wollen die KVN und die
AOKN gemeinsam für eine Optimierung von Heilmittel-Verordnungen
sorgen. Auf anderen Gebieten hat sich das Konzept schon bewährt
Unter dem Titel „Heilmittel Pro“ haben die Kassenärztliche
Vereinigung Niedersachsen und die AOK Niedersachsen eine Vereinbarung zur Optimierung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Heilmittelversorgung für Versicherte der
AOK getroffen. Ihr Ziel ist es, die Regressproblematik auf dem
Gebiet der Heilmittelverordnung durch ein präventives Beratungsangebot an die verordnenden Ärzte zu entschärfen.
Kein Sparen am Patienten
Schlüssel dazu ist eine sachgerechte Umsetzung der Heilmittel-Richtlinie. „Um jedem Missverständnis vorzubeugen:
Versicherten sollen keine medizinisch notwendigen Heilmittel vorenthalten werden“, betont Kurt Büsch, stellv. Leiter des Unternehmensbereiches Honorar und Vertrag der
KVN.
Was aber medizinisch notwendig ist, soll mit Hilfe von
„Heilmittel pro“ schärfer gefasst werden. Es geht darum,
Verordnungsalternativen aufzuzeigen und Heilmittel, die
nur marginalen therapeutischen Nutzen bieten, durch das
Erlernen von Eigenübungen oder die Verschreibung von
Arzneimitteln zu ersetzen. Besonderes Augenmerk soll auf
Langzeitfällen und Langfristgenehmigungen von Heilmitteln sowie auf Praxisbesonderheiten liegen.
Abgestuftes Informationsprogramm
Hintergrund ist ein starker Anstieg bei den Verordnungskosten in den letzten zwei Jahren. Er wurde wesentlich mit
ausgelöst durch die seit 2012 gegebene Möglichkeit, Langfristverordnungen und Praxisbesonderheiten aus dem Heilmittelbudget herauszurechnen. Sie suggeriert vielen Praxen, mehr Geld für die übrigen Patienten zur Verfügung zu
haben. KVN und AOKN wollen diesem Trend entgegenwirken. „Kooperation statt Konfrontation“ heißt dabei die
Devise.
Das Ziel ist zunächst einmal die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Heilmittelerbringer, Arzt und der
Krankenkasse. Davon verspricht man sich
> Die Optimierung der Verordnungsqualität;
> Transparenz für den verordnenden Arzt;
> die Vermeidung von Richtgrößenprüfungen und Regressen;
> eine wirtschaftliche und richtlinienkonforme Verordnung.
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niedersächsisches ärzteblatt
3 | 2015
Dafür ist ein ganzes Bündel von Informationsmaßnahmen
vorgesehen. Für neu niedergelassene Vertragsärzte wird die
AOK Niedersachsen eine Informationsbroschüre mit allgemeinen Hinweisen zur Verordnung, Tipps und Ansprechpartnern erstellen. Zu ausgewählten Verordnungsthemen
gehen kurze allgemeine Informationsschreiben jeweils an
einen ausgewählten Kreis von Vertragsärzten. Als Absender treten die KVN und die AOKN dabei stets gemeinsam
auf. Seit August 2014 hat es schon Informationsschreiben
zu den Themen „Verordnung von Podologie“, „Verordnung
von Hausbesuchen“ sowie zur „Frequenzangabe und zur
klaren Therapiezielformulierung bei Verordnung von Ergotherapie“ gegeben.
Auch Fortbildungsveranstaltungen für Vertragsärzte (mit
Fortbildungspunkten) und Praxispersonal sind vorgesehen. Künftig sollen in jeder KVN-Bezirksstelle zweimal
jährlich Fortbildungsveranstaltungen für MFA stattfinden.
„Wir legen den Schwerpunkt zunächst auf die medizinischen Fachangestellten, da es vor allem um die formalen
Besonderheiten bei Heilmittelverordnungen geht und in
vielen Praxen die Verordnungen von den MFAs ausgefüllt
werden“, so Büsch. Denn fehlerhaft oder unvollständig
ausgefüllte Verordnungen führen immer wieder zu Rück-
Foto: DAK
Frühsport wirkt besser als Physiotherapie- auch wenn Patienten das
nicht gerne hören …
HeilmittelPro
Verordnungsverhalten unter der Lupe
Zu arzt- oder praxisindividuellen Beratungsgesprächen laden die Beratenden Ärzte der KVN und die Heilmittelberater der AOKN gemeinsam vor allem „Hochverordner“
ein, bei denen sich Budget- und Regressprobleme abzeichnen. Die KVN stellt den Raum zur Verfügung, die
AOK erstellt eine Verordnungsanalyse, die dann im „kleinen Kreis“ besprochen wird. Zur Erläuterung formaler
Vorgaben bringen die Heilmittel-Berater Kopien auffälliger Verordnungen mit. Und natürlich hat auch der Arzt
Gelegenheit, Problemfälle anzusprechen. Für die Beratung
gibt es Fortbildungspunkte. Natürlich kann auch ein Arzt
von sich aus eine Beratung beantragen.
Die ersten HeilmittelPro-Beratungen haben im Dezember
vergangenen Jahres stattgefunden. Das Angebot ist zunächst in den Pilot-Bezirksstellen Aurich, Braunschweig,
Göttingen, Hannover, Oldenburg und Verden gestartet. Ab
März kommt jetzt auch Osnabrück dazu. Sukzessive folgen
im Laufe des Jahres 2015 dann weitere Bezirksstellen.
In der Bezirksstelle Verden werden bereits seit 2009 Heilmittel-Beratungen in Zusammenarbeit mit der AOKN durchgeführt. Die Rückmeldungen dazu sind positiv. Wir haben
auch gute Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit der
AOKN bei den PharmPro-Beratungen im Arzneimittelbereich gemacht“, resümiert Büsch. „Das waren wichtige
Gründe, um jetzt die HeilmittelPro-Vereinbarung abzuschließen.“
- KVN
kvn
fragen und Rezeptänderungswünschen der Therapeuten.
„Wenn wir es schaffen, mit ein paar einfachen Hilfestellungen die Fehlerquote zu senken, ist das auch ein aktiver Beitrag zum Bürokratieabbau.“
verträge
Online-Fortbildung zu Heilmitteln: Auf allen Kanälen
Neben Mailings und Informationsveranstaltungen
setzen KVN und AOKN
auch auf die Online-Plattform „Plexus“, die in Kooperation mit der Firma
GAIA entstanden ist und
Fortbildungssequenzen für
Ärzte und für medizinische
Fachangestellte bietet. In
den beiden neuesten Sequenzen, die hier eingestellt wurden, geht es um
„Bewegung bei nichtspezifischem Kreuzschmerz“
und „Rehabilitation nach
Schlaganfall“.
In kurzen, illustrativen, aber wissenschaftlich fundierten Abschnitten vermitteln die Themeneinheiten beispielsweise alternative Therapiemöglichkeiten bei unspezifischem Kreuzschmerz.
Von einem „Mach es nur nicht teuer“
sind die Aussagen weit entfernt: Bei akutem Kreuzschmerz etwa bringt Krankengymnastik nach aktuellen Studien
nicht viel. Bei chronischem Kreuzschmerz dagegen empfiehlt die Nationa-
le Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz als primäre Behandlung die Anwendung von Bewegungstherapie – obwohl sich auch hier der zu
erwartende Effekt in Grenzen hält. Vorrangig
bleibt die Selbstaktivierung des Patienten.
Dieses Wissen soll medizinische Fachangestellte in die Lage versetzen, auf Patientenanfragen und –beschwerden einzugehen – gerade,
wenn sie nicht die Verordnung erhalten, die sie
erwarten. Ergänzt wird das Angebot durch
Merkblätter und Anleitungen zu Eigenübungen, mit denen Patienten zu Verhaltensänderungen angehalten werden können, statt Therapieverordnungen
mit ungewissem Nutzen auszustellen.
„Plexus MFA“ hat von Teilnehmern sehr positive Bewertungen
erhalten. Das Programm ist
leicht aufrufbar unter:
www.kvn.de – Praxis – Fortbildung. Für erfolgreich durchgearbeitete Themen lassen sich Teilnahmezertifikate ausdrucken.
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arzneimittel
Nutzenbewertung
Das Informationsmonster
Die Nutzenbewertung von Arzneimitteln ist oft nur in Umrissen bekannt.
Dabei hat sie auf die Verordnungsmöglichkeiten in den Praxen enormen
Einfluss. Schnelle und sichere Quellen gibt es!
Lobende Worte, aber auch Kritik – seit der Einführung im Jahr
2011 waren viele Meinungen über die Nutzenbewertung von
Arzneimitteln zu lesen. Trotz vielfältiger Informationen scheinen die Ergebnisse der Nutzenbewertung im Praxisalltag nicht
die gewollte Beachtung zu finden.
Dabei können die Beschlüsse und Hinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Ärzten eine echte Hilfe
bei Verordnungsfragen sein: Gibt es einen Zusatznutzen,
gilt dieser nur für bestimmte Patienten oder welche Kosten
fallen an? Daher ist es ratsam, sich mit dem Thema Nutzenbewertung näher zu befassen. Ein paar Tipps helfen dabei, sich möglichst schnell und gezielt zu informieren.
Hintergrund des Verfahrens
Aufgrund steigender Arzneimittelausgaben schuf der Gesetzgeber ein Verfahren, das es ermöglicht, den Preis eines
Arzneimittels stärker am therapeutischen Nutzen zu orientieren. Effekte wie Auswirkungen auf die Verbesserung
des Gesundheitszustandes, Verkürzung der Krankheitsdauer, Verlängerung des Überlebens, Verringerung von Nebenwirkungen oder Verbesserung der Lebensqualität sollen Beachtung finden.
Das Verfahren der (Frühen) Nutzenbewertung ist im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert (§ 35a). Pharmaunternehmen müssen seit 2011 neu zugelassene erstattungsfähige Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen und
neuen Wirkstoffkombinationen oder bei der Zulassung
neuer Anwendungsgebiete ihr Produkt einer Nutzenbewertung beim G-BA unterziehen, die auch die Bewertung
eines Zusatznutzens gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie umfasst. Dahinter steckt die Überlegung,
dass die Therapiekosten eines neuen Arzneimittels ohne
nachgewiesenen Zusatznutzen nicht höher sein sollen als
die Kosten für eine vergleichbare Therapie. Andererseits
kann ein Arzneimittel mit nachgewiesenem Zusatznutzen
einen höheren Preis beanspruchen. Das Ergebnis der Nutzenbewertung ist somit maßgebend für den späteren Preis
des Arzneimittels. Es kann auch Anlass für die unternehmerische Entscheidung sein, das Mittel wieder vom deutschen Markt zu nehmen.
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niedersächsisches ärzteblatt
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Quelle Grafik des GBA unter https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/564/, Pressemitteilung des GBA Nr. 49/2014
vom 18.12.2014
Im Dezember 2014 hat der G-BA die Ergebnisse nach vier
Jahren Nutzenbewertung und circa 100 abgeschlossenen
Bewertungsverfahren zusammengefasst und eine positive
Bilanz gezogen. Das Verfahren zeige, dass nicht alles, was
neu ist, auch besser sei. Oftmals könne ein Zusatznutzen
auch nur für Teilpopulationen nachgewiesen werden.
Ablauf des Verfahrens
In Kürze lässt sich der Ablauf der Nutzenbewertung folgendermaßen beschreiben: Das pharmazeutische Unternehmen reicht bereits zur Markteinführung beim G-BA auf
Grundlage der Zulassungsunterlagen und der Studien ein
Dossier ein. Darin ist der medizinische Zusatznutzen als
therapeutische Verbesserung gegenüber der vom GBA bestimmten zweckmäßigen Vergleichstherapie, also derjenigen Therapie, deren Nutzen mit dem Nutzen des neuen Arzneimittels verglichen wird, nachzuweisen. Die zweckmäßige Vergleichstherapie muss zum allgemein anerkannten
Stand der medizinischen Erkenntnisse im konkreten Anwendungsgebiet gehören. Vorzugsweise soll es sich um
Therapien handeln, für die Endpunktstudien vorliegen und
die sich in der praktischen Anwendung bewährt haben.
Mit der Nutzenbewertung beginnt die Prüfung, ob für das
neue Arzneimittel ein Zusatznutzen belegt ist. Der G-BA be-
Nutzenbewertung
auftragt hiermit regelmäßig das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Spätestens nach drei Monaten wird die Nutzenbewertung abgeschlossen. Mit Veröffentlichung des Ergebnisses auf der Internetseite des GBA wird z. B. dem Unternehmer oder Berufsverbänden die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Auf dieser Basis erfolgt nach weiteren drei Monaten die Beschlussfassung des GBA. Der Beschluss des GBA über die
arzneimittel
Nutzenbewertung ist wieder im Internet zu veröffentlichen.
Der Beschluss ist Teil der Arzneimittel-Richtlinie nach § 92
Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V.
Wurde ein Zusatznutzen vom G-BA als erwiesen bewertet,
verhandeln nun der GKV-Spitzenverband und das pharmazeutische Unternehmen innerhalb von sechs Monaten
einen Erstattungsbetrag für das Arzneimittel. Orientierungswerte hierfür sind die Kosten der Vergleichstherapie
Übersicht über Bewertungsverfahren
sches Filtersystem, das es dem Nutzer ermöglicht, gezielt
nach einem Wirkstoff oder z. B. einem Therapiegebiet wie
Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu suchen.
Wird in dieser Übersicht ein bestimmter Wirkstoff angewählt, öffnen sich alle Informationen zum konkreten Nutzenbewertungsverfahren für diesen Wirkstoff. Per „Steckbrief“ erfährt man u. a. den Handelsnamen oder das therapeutisches Gebiet. Vor allem aber sind hier alle relevanten
Fakten wie zweckmäßige Vergleichstherapie, Ergebnis der
Nutzenbewertung und Beschlüsse hinterlegt.
kvn
Wenig bekannt ist offenbar, dass die Website des G-BA umfangreiche Informationen rund um die Nutzenbewertung
bietet, darunter eine hilfreiche Auflistung von Fragen und
Antworten zum Verfahren.
Unter www.g-ba.de/informationen/nutzenbewertung/ gelangt man auf eine Übersicht der Wirkstoffe, für die ein Verfahren läuft oder bereits beendet wurde.
Über www.g-ba.de/informationen/richtlinien/anlage/169/
gelangt man zur Anlage XII (Frühe Nutzenbewertung nach
§ 35 a SGB V) der Arzneimittel-Richtlinie. Unter der „Übersicht über alle Beschlüsse zur Nutzenbewertung nach § 35
a SGB V“ sind alle Beschlüsse der Anlage XII aufrufbar.
Als Unterstützung bietet auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung unter dem Stichwort „Frühe Nutzenbewertung“ ein Wirkstoffverzeichnis an. Die Ergebnisse werden hier kurz zusammengefasst, so dass sich schnell erkennen lässt, ob und in welchem Ausmaß ein Arzneimittel
einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie aufweist
(www.kbv.de/html/fruehe_nutzenbewertung.php).
Aktuell werden 154 Ergebnisse dort gelistet (Stand
17.02.2015). Die Übersicht zeigt den jeweiligen Wirkstoff,
den Beginn sowie den aktuellen Stand des Verfahrens an.
Alle drei Spalten können beliebig sortiert werden (Symbol
„x“). Wer es also eilig hat oder sich nur über die neuesten
Bewertungsverfahren informieren möchte, kann durch einen Klick die Sortierung der Übersicht ändern und schon
werden die Wirkstoffe alphabetisch geordnet angezeigt oder
die Übersicht beginnt nun mit den aktuellsten Verfahren.
Eine zielgerechte Suche bietet darüber hinaus ein prakti-
3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
47
arzneimittel
Nutzenbewertung
und das Ausmaß des Nutzens. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet eine Schiedskommission. Wurde hingegen ein Zusatznutzen verneint, wird das Arzneimittel in das
Festbetragssystem überführt und, sofern dies möglich ist,
einer Festbetragsgruppe zugeordnet. Andernfalls ist ebenfalls ein Erstattungsbetrag zwischen GKV-Spitzenverband
und pharmazeutischem Unternehmen zu vereinbaren, der
sich an den Kosten der Vergleichstherapie orientiert.
Auswirkungen auf die Praxis
Im Zuge der Nutzenbewertung sind Informationsmöglichkeiten zu neuen Arzneimitteln für Ärzte verbessert worden.
Auch hat der Gesetzgeber mit der Möglichkeit, dass im Rahmen der Vereinbarungen über den Erstattungsbetrag zwischen Unternehmer und GKV-Spitzenverband die Anerkennung des Arzneimittels als Praxisbesonderheit vereinbart werden kann, einen sinnvollen Ansatz geschaffen. So
wurden Arzneimittel, für die es eine entsprechende Vereinbarung gab, im Rahmen der Richtgrößenprüfung Arzneimittel 2012 – bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen – als Praxisbesonderheit von der Prüfungsstelle Niedersachsen anerkannt.
Allerdings gibt es bislang lediglich für vier Wirkstoffe (Abirateronacetat, Enzalutamid, Pirfenidon, Ticagrelor) eine entsprechende Vereinbarung als bundesweit geltende Praxisbesonderheit. Hier sollte der Gesetzgeber durch Schaffung
einer verbindlichen Regelung für noch mehr Rechtssicherheit bei der Verordnung sorgen.
Allgemein empfehlen wir, bis zum Abschluss der Nutzenbewertung Zurückhaltung gegenüber neuen Präparaten zu
üben, weil ein therapierelevanter medizinischer Nutzen
(noch) nicht belegt ist. Auch werden erst mit dem Beschluss
nach § 35 a SGB V Feststellungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise in der Arzneimittel-Richtlinie getroffen,
insbesondere auch zur Abgrenzung in Frage kommender
Patientengruppen oder zu möglichen Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung.
Ist ein erheblicher Zusatznutzen nachgewiesen und damit
die Zweckmäßigkeit gesichert, ist davon auszugehen, dass
der vom GKV-Spitzenverband verhandelte Erstattungsbe48
niedersächsisches ärzteblatt
3 | 2015
trag als angemessen im Verhältnis zum Nutzen gilt. Aber
Vorsicht! Der Gesetzgeber hat in seiner Gesetzesbegründung darauf hingewiesen, dass dies nicht bedeutet, dass
nun jede Verordnung dieses Arzneimittels zweckmäßig und
wirtschaftlich ist. Wenn für die Therapie mehrere Wirkstoffe zur Verfügung stehen, ist der Wirkstoff auszuwählen, der im konkreten Behandlungsfall zweckmäßig und
wirtschaftlich ist. Erst recht gilt dies für Arzneimittel, deren Zusatznutzen als gering oder nicht quantifizierbar bewertet wurde. In jedem Fall ist bei Verordnung neuer Präparate darauf zu achten, dass die Feststellungen des GBA
eingehalten werden (Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie). Ein Blick auf die Informationen der KBV oder des GBA
ist also unbedingt empfehlenswert!
Hat ein Arzneimittel keinen Zusatznutzen gegenüber der
Vergleichstherapie, sollte eine Verordnung allenfalls in Betracht gezogen werden, wenn keine Mehrkosten gegenüber
gleichwertigen Arzneimitteln entstehen.
Ricarda Lott
Referentin im Fachbereich Recht der KVN
Atis informiert: Vitamin D bei Calciumoxalatsteinen
arzneimittel
Mehr Calciumzufuhr fördert Nierensteine
Vitamin D kontraindiziert bei rezidivierenden Calciumoxalatsteinen?
Anfrage an Atis:
Herr Dr. K., Facharzt für Innere Medizin, fragt: „Patient
leidet an rezidivierenden Calciumoxalatsteinen und soll
aufgrund eines Vitamin-D-Mangels Colecalciferol erhalten.
Kann Dekristol® oder Vigantoletten® angewendet werden
bzw. ist ein bestimmtes Präparat zu bevorzugen?“
Empfehlung: Bei rezidivierenden Calciumoxalatsteinen bedarf die Anwendung von Colecalciferol einer besonders
sorgfältigen Nutzen/Risiko-Abwägung, Aufklärung und
Monitoring des Patienten in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Urologen. Aus haftungsrechtlichen Gründen
sollte ein Colecalciferol-Präparat eingesetzt werden, welches nicht Nierensteine bzw. die Neigung zu Nierensteinen als Kontraindikation in der Fachinformation aufführt.
Autoren
Nenia Baerbock,
Dr. med. Kristine Chobanyan-Jürgens,
Prof. Dr. med. Dirk O. Stichtenoth,
Institut für Klinische Pharmakologie, Medizinische
Hochschule Hannover
Die Fachinformationen der meisten Colecalciferol-Präparate (z.B. Dekristol®, Vitagamma®, Vitamin D3-Hevert®)
führen „Neigung zu calciumhaltigen Steinen“ oder „bestehende Nierensteine“ als Kontraindikationen für Colecalciferol auf. Bei einigen Handelspräparaten (z.B. Vigantoletten®, Vigantol®) besteht keine solche strikte Kontraindikation, es wird jedoch unter „Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen“ darauf hingewiesen, dass Colecalciferol nicht bei Neigung zu calciumhaltigen Steinen eingenommen werden sollte.
Literatur
(1) Fachinformation; Fachinfo CD, BPI Service GmbH 2015
(2) Gelman CR, Rumack BH & Hess AJ (Eds): MICROMEDEX® Arzneimittel-Information, DRUGDEX® System, Inc.,
Englewood, Colorado, 2015
(3) Mutschler. Arzneimittelwirkungen, Wissenschaftliche
Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart, 10. Auflage 2013
Foto: D. Schütz/ pixelio
Kontakt zu ATIS
Alle Anfragen zur Arzneimitteltherapie können auf folgendem Wege an ATIS gestellt werden: Vorzugsweise per
Fax: (0511) 380-3326. Telefon: (0511) 380-3222. Postanschrift: KV Niedersachsen, z.H. Susanne Hensel, Berliner
Allee 22, 30175 Hannover. Die ATIS-Homepage mit elektronischem Anfrageformular ist im KVN-Mitgliederportal
unter Verordnungen > Arzneimittel > Arzneimittel > therapeutische Informationen zu finden. Wir bitten aus organisatorischen Gründen, Anfragen an die genannte KVNAdresse zu richten. Ihre Anfrage wird dann entweder dort
direkt beantwortet oder an das Institut für Klinische Pharmakologie der MHH weitergeleitet.
<
kvn
Antwort von Atis:
Colecalciferol (Vitamin D3) wird im Körper zu Calcitriol
metabolisiert, welches an der Regulation des Calciumhaushaltes beteiligt ist. Die vermehrte Bereitstellung von
Calcium unter Vitamin D3 Gabe kann die Bildung von Nierensteinen bei bestehender Disposition begünstigen.
3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
49
intern
D-Arzt
Anforderungen an die Durchgangsärzte in der Praxis
Erfahrungen mit den neuen D-Arzt-Bedingungen seit 2011
len ein Hindernis für die D-Arzt-Beteiligung dar. Wer über
die Zusatzweiterbildung Spezielle Unfallchirurgie verfügt,
kann die Beteiligung als D-Arzt entweder in der Praxis oder
im Krankenhaus beantragen.
Der Bestandsschutz ist großzügig geregelt. Die D-Ärzte wurden in das neue Verfahren überführt und grundsätzlich mindestens dem sog. Basis-D-Arzt gleichgestellt. Auch das begrenzte Operationsspektrum des Basis-D-Arztes umfasst die
häufigsten ambulanten Operationen der sog. kleinen Unfallchirurgie, sodass die alltägliche operative Tätigkeit kaum eingeschränkt ist. D-Ärzte, die nach alter WBO über die Teilgebiets- bzw. Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie verfügen, wurden im Rahmen der Übergangsbestimmungen den
Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzweiterbildung Spezielle Unfallchirurgie nach der neuen WBO
gleichgestellt.
Zusammenfassend lässt sich nach vier Jahren Erfahrung feststellen, dass diese Regelung insgesamt sachgerecht ist und
nicht zu größeren Versorgungsdefiziten führte.
Beendigung des H-Arzt-Verfahrens
Zum 1. Januar 2011 traten neue Bedingungen der DGUV für
die Beteiligung von D-Ärzten in Kraft. Im Vorfeld und nach
der Einführung der Neuordnung hatte es erhebliche Unsicherheiten unter den bisher beteiligten D- und H-Ärzten gegeben,
die jetzt teilweise ausgeräumt werden konnten. Nunmehr, vier
Jahre später, ist es an der Zeit, die Auswirkungen und erste
Erfahrungen aus durchgangsärztlicher Sicht zu bewerten.
Foto: M. Büdenbender/ pixelio.de
Anforderungen an die fachliche Befähigung
50
Dieser Abschnitt der Anforderungen wurde entscheidend verändert. Grundlage der fachlichen Befähigung ist nunmehr die
Facharztbezeichnung Orthopädie und Unfallchirurgie. Zusätzlich ist mindestens ein Jahr Tätigkeit an einem zum BGSchwerverletztenverfahren zugelassenen Krankenhaus
nachzuweisen. Dieses Jahr muss nach der Facharztanerkennung abgeleistet werden. Nach den bisherigen Erfahrungen stellt diese zusätzliche Bedingung nur in Einzelfälniedersächsisches ärzteblatt
3 | 2015
Das H-Arzt-Verfahren läuft grundsätzlich zum 31.Dezember
2015 aus. Neue H-Ärzte werden seit dem 1. Januar 2011 nicht
mehr beteiligt. Auf Antrag konnten H-Ärzte bis zum 31. Dezember 2014 in das D-Arzt-Verfahren wechseln, sofern die
Einrichtung bzw. die Praxis die strukturellen Voraussetzungen erfüllt und eine Mindestfallzahl von 250 Fällen pro Jahr
im Durchschnitt der letzten drei Jahre erreicht wird. Dies betraf insbesondere zahlreiche Fachärzte für Orthopädie nach
alter WBO.
Diese Mindestmengen dürfen im Einzelfall auch unterschritten werden, wenn aus dem Wegfall der D- bzw. H-ArztBeteiligung ein Versorgungsmangel resultieren würde. Diese Ausnahmeregelung wurde dem Vernehmen nach bisher
noch nicht angewendet. Die Bedingungen müssen bis spätestens Ende 2015 nachgewiesen werden. Nach einer persönlichen Mitteilung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vollzogen bis zum Februar 2014 insgesamt
303 von zuvor über 2.800 H-Ärzten (etwa 11 Prozent) den
Wechsel in den D-Arzt- Status. Parallel dazu nahm die An-
D-Arzt
intern
zahl der niedergelassenen D-Ärzte insbesondere von 2011 auf
2012 deutlich zu, allerdings nicht im gleichen Ausmaß.
Sachliche Ausstattung
Präzisiert wurde in den Vorgaben, dass wenn in einer D-ArztPraxis ein Operationsraum nach den strengen Vorgaben der
Qualitätssicherung nach § 115b SGB V vorhanden ist, dieser
auch als Eingriffsraum im Sinne der D-Arzt- Bedingungen genutzt werden kann. Anders formuliert: Man braucht also
nicht zwei weitere Eingriffsräume vorzuhalten, vielmehr
reicht dann ein zusätzlicher Eingriffsraum aus.
Pflichten
Einschneidende Änderungen betreffen die zahlreichen Pflichten des D-Arztes. Der Wegfall der unfallärztlichen Bereitschaft am Sonnabend (jedoch weiterhin Mo.-Fr., 8 – 18 Uhr,
auch Mittwochs) wurde allseits sehr begrüßt. Dagegen wurde die deutlich erweiterte und strukturell vorgeschriebene
Fortbildungsverpflichtung nach Abschnitt 5.12 und 5.13 der
D-Arzt-Bedingungen mit erheblicher Skepsis aufgenommen.
Nach den Erfahrungen kann man aber feststellen, dass die
Vorgaben durchaus umsetzbar sind. Zudem wurde das Angebot an von der DGUV zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen deutlich erweitert.
Die zusätzlichen Erläuterungen in den Grundsätzen zum ambulanten Operieren und in den Auslegungsgrundsätzen zu den
D-Arzt-Anforderungen haben sich bewährt. Insbesondere die
Möglichkeit, sich als D-Arzt an einem ganzen oder zwei halben
Tagen vertreten zu lassen, schuf die Möglichkeit, dass auch
D-Ärzte in einer Einzelpraxis an einzelnen Tagen außerhalb
der eigenen Praxis operieren können. Darüber hinaus wurde
reger Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, einen ständigen
D-Arzt-Vertreter in Gemeinschaftspraxen vom zuständigen
Landesverband der DGUV genehmigen zu lassen. Für niedergelassene D-Ärzte ist es nach wie vor nicht nachvollziehbar, dass nur die D-Ärzte im Krankenhaus bezüglich der Definition der „persönlichen Leistungserbringung“ mit weitergehenden Möglichkeiten zur Delegation an nachgeordnete
Ärzte ausgestattet werden. Hier besteht in den nächsten Jahren Änderungsbedarf, v. a. auch im Hinblick auf einen absehbaren Nachwuchsmangel an D-Ärzten.
kvn
Diese Bestimmung wurde vielfach als Verschärfung wahrgenommen, was jedoch nicht zutrifft. Im Übrigen sind die Vorgaben für die sachliche Ausstattung unverändert, stellen aber
sicher auch eine nicht unbeträchtliche Hürde für die Überleitung einer H-Arzt- Praxis in eine D-Arzt-Praxis dar.
Seminarangebot der KVN
Unser komplettes Seminarangebot für Praxisinhaber und -mitarbeiter finden Sie in der Seminarbroschüre 2015 (Beilage der
Februar-Ausgabe 2015 des niedersächsischen ärzteblatts)
oder tagesaktuell auf der
Homepage der KVN unter
www.kvn.de/Seminarangebot.
Es werden nur schriftliche
Anmeldungen angenommen.
Nutzen Sie dafür das Anmeldeformular auf unserer
Homepage unter
http://www.kvn.de/Seminarangebot/.
2015
Gerne können Sie sich an unsere Ansprechpartner
wenden:
Frau Marlen Hilgenböker
Tel.: (05 11) 3 80 - 33 11, Fax-Nr. (05 11) 3 80 - 34 80
E-Mail: [email protected].
Frau Heike Knief
Tel.: (05 11) 3 80 - 33 79, Fax-Nr. (05 11) 3 80 - 34 80
E-Mail: [email protected].
Kontaktadresse
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen,
Unternehmensbereich Vertragsärztliche Versorgung,
Berliner Allee 22, 30175 Hannover
3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
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intern
D-Arzt
Beteiligung
Anzahl der in Praxen und Krankenhäusern tätigen D- und H-Ärzte
Jahr
2008
2009
2010
2011
2012
Eine einschneidende Verschärfung stellt die jetzt alle fünf Jahre vorgesehene regelmäßige Überprüfung der Beteiligung dar.
Das hierfür anzuwendende Verfahren und die Beurteilungskriterien sind noch nicht bekannt, was zu einer weiteren Verunsicherung der D-Ärzte führt. Die Ärzteschaft wünscht sich
hierzu ein transparentes und sachgerechtes Vorgehen in Abstimmung mit den für die D-Ärzte tätigen Berufsverbänden.
D-Ärzte gesamt
3364
3458
3453
3709
3822
D-Ärzte im Krankenhaus
1199
197
1227
1238
1227
D-Ärzte in Praxen
2165
2261
2226
2471
2595
H-Ärzte
2836
2791
2785
2664
2472
Die Systematik der DGUV-intern diskutierten Qualitätssicherung des D-Arzt-Verfahrens ist weitgehend unbekannt
und sollte in Abstimmung mit den Berufsverbänden auf ihre Aussagekraft und praktische Umsetzbarkeit überprüft werden. Hier ist allenfalls eine Auswertung ohnehin erhobener
Routinedaten akzeptabel.
Jahr
Die von der DGUV im Rahmen eines Pilotprojekts diskutierte Patientenbefragung wird von den D-Ärzten abgelehnt. Die
ehemals strikte Altersgrenze für D-Ärzte mit Vollendung des
68. Lebensjahres wurde in der Neuordnung durch eine Ausnahmeregelung ergänzt, wenn die Beendigung der Tätigkeit
zu einem lokalen Versorgungsmangel führen würde. Es ist
zu begrüßen, dass in den Auslegungsgrundsätzen die Kriterien für eine „Gefährdung der Versorgung in der Fläche“ definiert wurden.
Zukunftsaussichten
Die allgemeine Überalterung der Vertragsärzteschaft wird dazu führen, dass in den nächsten zehn Jahren etwa 20 bis 30
Prozent der D-Ärzte aus den Praxen ausscheiden werden. Es
ist vollkommen unklar, ob diese Abgänge durch neue Beteiligungen kompensiert werden können.
Daher muss in den nächsten Jahren auch über eine weitere
Flexibilisierung der D-Arzt-Bedingungen analog zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz diskutiert werden. Neue Organisationsformen der fachärztlichen Versorgung mit größeren Berufsausübungsgemeinschaften und Zweigpraxen
nehmen seit Jahren an Zahl und Komplexität zu. Immer mehr
Vertragsärzte lassen sich vorzugsweise anstellen. Dieser
Trend wird auch dadurch verstärkt, dass immer mehr Ärztinnen in die Versorgung eingebunden werden. Um Familie
und Beruf miteinander verbinden zu können, sind kreative
Beschäftigungslösungen mit Teilzeittätigkeiten und der Möglichkeit von Erziehungspausen zunehmend gefragt.
Noch ist in der Fläche kein Mangel an D-Ärzten wahrnehmbar und die sog. Filialisierung von D-Arzt- Praxen in der Ärzteschaft umstritten. Maßnahmen zur Deckung der wahrscheinlich auftretenden Versorgungsengpässe sollten aber
frühzeitig diskutiert werden.
52
niedersächsisches ärzteblatt
3 | 2015
Tab. 2 Anzahl der in Praxen und Krankenhäusern tätigen D- und HÄrzte. (Quelle: www.dgav.de)
Entwicklung der Fallzahlen im D-Arzt- und im H-Arzt-Verfahren
Fälle im D-Arzt-Verfahren
Fälle pro D-Arzt
Fälle im H-Arzt-Verfahren
Fälle pro H-Arzt
2011
2012
2.467.965 2.731.120 2.935.192
2009
2010
2.916.176
713,7
790,9
791,4
763,0
307.548
333.464
284.701
249.470
110,2
119,7
106,9
100,9
Tab. 3 Entwicklung der Fallzahlen im D-Arzt- und im H-Arzt-Verfahren.
(Quelle: www.dgav.de)
Konsequenzen für die Praxis
> Die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung muss durch
die meisten D-Ärzte schon Ende 2015 nachgewiesen werden. Insbesondere Fortbildungen in der Rehabilitationsmedizin und im Rehabilitationsmanagement werden
nicht allzu häufig angeboten, sodass die D-Ärzte sich beizeiten bei den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) informieren sollten.
Dies gilt auch für die vorgeschriebene Teilnahme an zwei
unfallmedizinischen Tagungen der DGUV.
> Zur besseren Übersicht wird eine bundesweite zentrale
Übersicht über die zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen auf der Homepage der DGUV gefordert.
> Für ambulante und belegärztliche Operationen werden in
der UV-GOÄ teilweise sehr unterschiedliche Honorare
ausgelobt. Daher ist immer auch im Hinblick auf die Rentabilität zu prüfen, ob der jeweilige Eingriff vom niedergelassenen D-Arzt vorgenommen werden kann.
> Die Berufsverbände der D-Ärzte fordern eine grundlegende Verbesserung der D-Arzt-Vergütungen. Die Bedingungen der Beteiligung am D-Arzt-Verfahren sollten
unter Berücksichtigung neuer kooperativer Praxisstrukturen, der demografischen Entwicklung der Bevölkerung
und der Ärzteschaft weiterentwickelt werden.
Dr. Peter Kalbe
Praxis am Wall – Gelenkzentrum Schaumburg, Rinteln
E-Mail: [email protected]
<
Seminar Bürokratieabbau
intern
So kommt’s Papier vom Tisch
Informationsveranstaltung zum Bürokratieabbau in der Arztpraxis
✁
Schwerpunkte
> Praxisorganisation
> Qualitätsmanagement
Woher kommt Bürokratie?
Wie kann Bürokratie gemessen werden?
Was können wir tun, um Bürokratie zu reduzieren?
Anforderungen der KBV an die Praxisverwaltungssoftware
> Das sichere Netz der KVen - das Gesundheitsnetz des
KV-Systems
>
>
>
>
Zielgruppe:
PraxismitarbeiterIn
Teilnehmeranzahl:max. 50
Seminartermin: Mi., 20.05.2015, 16:00 - 19:00 Uhr
Seminarort:
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Berliner Allee 22, 30175 Hannover
Teilnehmergebühr:kostenlos
kvn
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen bietet eine Veranstaltung zum Thema Bürokratieabbau an. Wie gehe ich in meiner Praxis mit Bürokratie um und wie wird
diese nicht zur Belastung für das Praxis-Team? Diese und
noch viele Fragen sollen in unserer Informationsveranstaltung definiert und diskutiert werden. Was macht z.B.
die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Bereich Bürokratieabbau? Welche Anforderungen stellt die KBV an Ihre PVS? Wie kann ein gut gängiges Qualitätsmanagement
die Organisation in der Arztpraxis unterstützen und die damit verbundene Bürokratie minimieren? Gerne möchten wir
Ihnen in verschiedenen Bereichen Hilfestellung geben und
haben dazu kompetente Referenten eingeladen. Die Veranstaltung bietet ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen und gemeinsam zu diskutieren.
Ansprechpartnerin:Frau Marlen Hilgenböker,
KV Niedersachsen, Berliner Allee 22, 30175 Hannover,
Tel: (05 11) 3 80 - 33 11, Fax: (05 11) 3 80 - 34 80, E-Mail:
[email protected]
Antwortformular
Verbindliche Anmeldung
Kassenärztliche Vereinigung
Niedersachsen
Frau Hilgenböker
Ich/wir melde/n mich/uns für folgende Veranstaltung an:
Bürokratieabbau in der Arztpraxis
20. Mai 2015
und nehmen(n)mit
Person/en teil.
Fax-Nr.: (05 11) 3 80-34 80
Vor- und Nachname(n) der/des Teilnehmer/s (Bitte alles in Druckbuchstaben ausfüllen)
Anschrift des Rechnungsempfängers (Straße)
Mit der verbindlichen Anmeldung akzeptiere ich
die AGB (www.kvn.de) der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen.
Anschrift des Rechnungsempfängers (PLZ/ORT)
Datum und Unterschrift/ Praxisstempel
Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
53
praxis
Neuerscheinungen
Neuerscheinungen
Psychotherapie für
den Alltag
Berger, Mathias (Hrsg.): Psychische Erkrankungen, Klinik und
Therapie. 5. Auflage, Elsevier
GmbH, Urban & Fischer Verlag,
München 2015. 906 Seiten,
149,99 Euro.
Das Standardwerk zur Psychiatrie und Psychotherapie
schlechthin liegt nunmehr in seiner aktuellen 5., vollständig neu bearbeiteten Auflage mit umfangreichen Ergänzungen auf der Online-Plattform vor. Praxisrelevant
wird das umfangreiche Fachgebiet anhand neuester Forschungsergebnisse fundiert, differenziert und detailliert
dargestellt. Das Werk gliedert sich in die drei Abschnitte:
Grundlagen der Diagnostik und Therapie, Psychische Störungen und Spezielle Aspekte. Im ersten Abschnitt widmet sich das erste Kapitel der Evidenzbasierten Medizin,
die gekennzeichnet ist durch die Forderung, medizinische
Entscheidungen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen
zu treffen. Des weiteren werden Psychiatrische Untersuchung und Befunderhebung, Psychiatrische Diagnostik
und Klassifikation bis hin zur Psychopharmakologie, Psychotherapie und Sozial- und Gemeindepsychiatrie und psychiatrisch-psychotherapeutische Rehabilitation besprochen. Der zweite Abschnitt widmet sich der differenzierten Betrachtung der verschiedenen psychischen Störungen in ihrer Klassifizierung der organisch bedingten Störungen, der reaktiven Störungen und der Verhaltensabweichungen. Ausführlich wird beispielsweise die Demenz
nach Definition und Epidemiologie, Diagnose, Differenzialdiagnose, Demenz bei Alzheimer-Krankheit, vaskuläre
Demenzen und Demenz bei andernorts klassifizierten Erkrankungen abgehandelt. Auf die EBM-Relevanz weisen
farblich hervorgehobene Satzkästen hin, die entsprechenden Leitlinien sind ebenfalls farblich unterlegt aufgeführt. Am Ende der meisten Kapitel fasst ein Resümee
bedeutsame Aspekte zusammen. Über Suchterkrankungen, Schizophrenien und andere psychotische Störungen
54
niedersächsisches ärzteblatt
3 | 2015
bis hin zu affektiven- und Persönlichkeitsstörungen erfahren alle Krankheits-Entitäten eine angemessene Würdigung im Kontext ihrer klinischen Wertigkeit und praktischen Bedeutsamkeit. Schließlich werden im dritten Abschnitt angefangen von der Gerontopsychiatrie und -psychotherapie über die Forensische Psychiatrie und Psychotherapie bis hin zur Transkulturellen Psychiatrie und
Behandlung von Migranten spezielle Aspekte psychischer
Erkrankungen dargestellt. Studien zeigen, dass nur etwa
die Hälfte aller komorbid bei körperlichen Erkrankungen
bestehenden psychischen Erkrankungen diagnostiziert
wird. Hier liegt ein herausragendes Lehr- und Lernbuch
vor, das unter Nutzung des Online-Zugangs ein aktuelles
zeitgemäßes Wissen vermittelt und auch als Nachschlagewerk durch sein Farbleitsystem im Alltag der ärztlichen
Praxis für Spezialisten wie Generalisten unverzichtbar ist.
- kok
Versorgung en detail
Klauber, Jürgen, Christian Günster, Bettina Gerste, Bernt-Peter
Robra und Norbert Schmacke
(Hrsg.): Versorgungs-Report
2013/2014. Schwerpunkt
Depression. Schattauer 2014,
346 Seiten, 50 Abbildungen,
ca.78 Tabellen. 54,99 Euro.
Der Versorgungs-Report 2013/2014 aus dem Wissenschaftlichen Institut der AOK (WidO) umfasst das allgemeine Krankheits- und Behandlungsmonitoring, das
Schwerpunktthema „Depression“ sowie Daten und Analysen zur Versorgungslage. Depressive Erkrankungen haben wegen ihrer hohen Prävalenz und der erheblichen
krankheitsbedingten Belastungen eine besondere Bedeutung für die Gesellschaft und das Gesundheitssystem. Hier
vermittelt das Werk aufschlussreiche Fakten. Es bespricht
Prävalenz und Inzidenz depressiver Erkrankungen nach
Alter, Geschlecht und Schweregrad und regionaler Verteilung, analysiert die Versorgungssituation und stellt in-
Neuerscheinungen
novative Versorgungsansätze wie auch die Pharmakotherapie anhand verordneter Antidepressiva differenziert
dar. Der zweite Teil bietet fünf Versorgungsanalysen zu
Diabetes mellitus Typ 2, Rückenschmerzen, Herzinsuffizienz, Herzkatheterversorgung und Arzneimittelversorgung älterer Patienten. Abschließend stellt das Werk die
Arzneiverordnungen mit den am häufigsten verordneten
Wirkstoffgruppen 2010 in Deutschland und die Ärztliche
praxis
Inanspruchnahme – ambulante Behandlungsfälle je Einwohner und nach Arztfachgruppen – sowie die Inanspruchnahme von Heilmitteln anhand instruktiver Abbildungen und Tabellen dar. Insgesamt ein aufschlussreiches
Buch, das eine scharf belichtete Momentaufnahme der
deutschen Gesundheitsversorgung liefert.
- kok
Aus den folgenden Silben und Erläuterungen sind 23 medizinische Suchworte zu bilden. Die Anfangsbuchstaben dieser Suchworte ergeben von oben nach unten gelesen das Lösungswort.
AL-APO-AR-BREN-BRUM-BU-CHUS-chy-CIN-CLIN-CON-CUDIPH-DA-DROM-DUIT-DY-Ek-EPEN-FE-GIE-GON-HART-HEHEL-ILEUM-IN-IP-KEN-ki-KOK-KROPF-LA-LHER-LO-MANNMEN-MI-MIN-MIN-MITTE-mo-MOM-MOR-MY-NACKEN-NELNEN-PA-PAM-PHIN-PLE-PRU-RA-RA-RAL-REN-RIA-RIE-RoSAL-SE-se-SI-SIS-sky-SOD-SPALT-SPHAE-STEI-STREP-SYNtan-TAR-TE-TER-THE-THIA-THRO-TO-TUN-URA-ZE
1. Infektionskrankheit mit Corynebakterien
2. Traktionsdivertikel der Speiseröhre bei Tuberkulose (Eponym)
3. Lücke zwischen den Hirnhemisphären
4. Klinischer Befund bei Hirnhautentzündung
5. Häufige Ursache für Kniebeschwerden im Alter
6. Benzodiazepin, das häufig zur Durchbrechung eines epileptischen Anfalls intravenös gegeben wird
7. Operationsmethode: Einpflanzen der Ureteren in eine Krummdarmschlinge
8. Lincosamidantibiotikum, das vor allem gegen Anaerobier wirkt
9. Dickdarmoperation mit Blindverschluss des distalen Rektums und Anus praeter
10. Gefässgeräusch über der Schilddrüse bei Hyperthyreose
11. Tumor, der von dem, die Hirnventrikel auskleidenden, Epithel ausgeht
12. Die gleiche Seite betreffend
13. Kompression des N. tibialis posterior hinter dem Innenknöchel
14. Erreger des Scharlach
15. Klinischer Befund bei schwerer Rückenmarksschädigung
16. Wirkstoff, das als subkutane Injektion bei M. Parkinson eingesetzt wird
17. Embryonaler Teil des Allantoisganges, erstreckt sich von der Harnblase bis zum Nabel
18. Pyrosis
19. Vermehrte Kupferausscheidung in den Harn bei Morbus Wilson
20. Befall mit parasitären Würmern
21. Hauptträger des kolloidosmotischen Druckes im Blut
22. Dysästhesien entlang der Wirbelsäule bei Nackenbeugung nicht nur bei Multipler
Sklerose: ... Zeichen (Eponym)
23. Kleinflächige Hautblutung
kvn
Medizinisches Silbenrätsel/iPod zu gewinnen
Lösungswort
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
Bitte schreiben Sie das Lösungswort auf eine Postkarte und schicken Sie
sie an die KVN Pressestelle, Berliner Allee 22, 30175 Hannover, Fax
(05 11) 3 80 - 34 91. Aus den richtigen Zusendungen werden die drei Gewinner gezogen. Die Ziehung erfolgt unter rechtlicher Aufsicht. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen. Einsendeschluss ist der 14. April 2015 .
Die Gewinner unseres Dezemberrätels (Lösung„Verhaltenspraevention“):
Michael Reitz
Bunsenstr. 2
30163 Hannover
Dr. K. Jauke-Pfeffer
Lipper Kamp 18
49078 Osnabrück
Dr. med. Klaus Zehender
Carl-ZuckmayerStr. 19
31787 Hameln
Das Lösungswort unseres Januarrätsels lautete „Niedersachsenfonds“.
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niedersächsisches ärzteblatt
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praxis
Krankengeldfalle
Arglos in die Falle
Bei nicht rechtzeitiger Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit lauert eine
böse Falle für den Patienten. Doch hat der Arzt das Versäumnis mit
verschuldet, kann er dafür in die Haftung genommen werden
Als Lena M. (Name von der Redaktion geändert) am 24.
Juli 2014 die Praxis ihres Hausarztes unverrichteter Dinge verließ, wusste sie noch nicht, welche Folgen das für
ihr Leben haben sollte. Lena M. war seit einigen Wochen
wegen eines Bandscheibenvorfalles arbeitsunfähig geschrieben. Die Beschwerden dauerten noch an, daher war
sie zu ihrem Arzt gegangen, um eine Verlängerung ihrer
Arbeitsunfähigkeit zu erwirken, die an diesem Tage auslief. „Die Praxis war brechend voll“, erinnert sich die 56
jährige Altenpflegerin. „Der Arzt sah mich nur kurz an und
meinte: ‚Das hat doch bis morgen Zeit‘.“
eine Arbeitsunfähigkeit, die am Wochenende endet. Nach
einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 4. März 2014
sind die Versicherten de facto verpflichtet, sich bereits am
Freitag vor dem Wochenende eine Folgebescheinigung
ausstellen zu lassen.
Durch alle Maschen gefallen
Ein Irrtum. Und welche Folgen er hatte, dämmerte Lena
M. erst zwei Wochen später, als die AOK ihr mitteilte, dass
sie ihren Versicherungsschutz kündige, da sie ihre Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos hätte nachweisen können.
Erhalten Versicherte keine sich lückenlos anschließende
AU-Bescheinigung, bekommen sie für die nicht nachgewiesenen AU-Tage kein Krankengeld. Doch für Lena M.
kam es noch schlimmer. Die Altenpflegerin hatte nur einen einjährig befristeten Arbeitsvertrag. Der war während
ihrer Arbeitsunfähigkeit ausgelaufen. Zunächst kein Problem: Sie hatte Anspruch auf das Krankengeld über die
Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus. Ihr Krankengeldanspruch hätte sich noch für bis zu 78 Wochen fortgesetzt.
Die rechtlichen Bestimmungen sind laut BSG eindeutig:
Liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, muss sich der Patient
für eine Fortzahlung des Krankengeldes spätestens am
letzten Tag der Krankschreibung erneut beim Vertragsarzt
vorstellen und sich eine Folgebescheinigung ausstellen
lassen. Die gilt dann ab dem Folgetag. Dies gilt auch für
Aber Lena M. war in die Falle getappt – oder von ihrem
Arzt geschickt worden, je nachdem. Durch die Bescheinigungslücke lief nicht nur ihr Anspruch auf Krankengeld
aus, sondern zugleich ihr Versicherungsschutz. Auch
wenn es sich nur um ein Versehen von einem Tag Dauer
handelte – ein Wiederaufleben des Krankengeldanspru-
Arbeitsunfähigkeit – die wichtigsten Verfahrensgrundsätze
> Der ärztliche Bescheinigung für Krankengeld gilt immer
erst für den Folgetag des Arztbesuchs. Das gilt nicht nur
für die allererste, sondern auch für alle nachfolgenden
Bescheinigungen.
> Damit keine Lücke in der Krankengeldzahlung entsteht,
sollten Sie bei einer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit die Wiedereinbestellung des Patienten spätestens
am letzten Tag der bescheinigten voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeitsdauer vorsehen.
> Eine geschlossene Praxis, ein Wochenende nach Auslaufen der AU-Zeit oder eine falsche Auskunft des Arz-
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tes werden von den Krankenkassen nicht als Entlastung
anerkannt.
> Eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit „bis auf
Weiteres“ bzw. „auf nicht absehbare Zeit“ ist grundsätzlich nicht zulässig.
> Ärzte sollten bei längerer Arbeitsunfähigkeit nachfragen, ob das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich ausläuft, um ihre Patienten nicht in die „Krankengeldfalle“
tappen zu lassen.
Krankengeldfalle
ches ist in einem solchen Fall nicht mehr möglich. Und
die AOK reagierte mit der Beendigung der Mitgliedschaft
rigoros, aber rechtmäßig. Für die alleinstehende, weiterhin arbeitsuchende Lena M. eine soziale Katastrophe.
praxis
„Früher gab es bei Lücken im Arbeitsunfähigkeitsnachweis meist eine Verwarnung durch die Krankenkasse“, erinnert sich Carsten Kreschel, Richter am Landessozialgericht (LSG) in Celle. „Doch dieses Ermessen ist gar nicht
zulässig. Die Rechtsanwendung der Krankenkassen hat
sich verschärft. Schon bei relativ kurzen Nachweislücken
kündigen die Krankenkassen ihren Mitgliedern jetzt den
Versicherungsschutz.“
Rigorose Normen
Fälle, in denen eine Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit
nicht nur zu Einbußen beim Krankengeld führte, sondern
auch zur Zwangskündigung der Versicherung durch die
Krankenkasse, beschäftigen seit Längerem die Sozialgerichte in erheblichem Umfang. Nur bei einem kleinen Teil
von ihnen kommt es zu gravierenden Folgen wie bei Lena M. Doch ungeachtet der sozialen Auswirkungen urteilen die Gerichte meist gegen die Patienten.
Bestimmend für die Haltung der Gerichte ist, dass das Bundessozialgericht in Kassel in seinen Urteilen wiederholt
die Obliegenheiten des Versicherten beim lückenlosen
Nachweis bekräftigt hat. „Wer Geld von der Solidargemeinschaft verlangt, hat auch nachzuweisen, dass es ihm
zusteht“, lautet sinngemäß die geltende Rechtsauffassung.
kvn
„Heute beobachten wir eine Zuspitzung der Problematik
auf den letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit“, so Kreschel.
Heißt: Immer wieder kommt es zu dem Missverständnis,
dass eine Anschlussbescheinigung am Tag nach Auslaufen der bisherigen Krankschreibung oder nach einem dazwischen liegenden Wochenende genügt.
Hier ist die Aufmerksamkeit des Arztes gefordert. „Die Leute verlassen sich auf den
Arzt“, weiß Carsten Kreschel aus Erfahrung.
„Wenn der sagt: Kommen Sie morgen oder
nächste Woche wieder, dann denken die Patienten: Der muss es ja wissen.“
Vorsicht Regress
Foto: MEV
Was nicht immer der Fall ist, wie zahlreiche Hinweise und
Klarstellungen auch der ärztlichen Selbstverwaltung in
den letzten Jahren belegen. Dass der Anspruch auf Krankengeld, auch bei Verlängerung, erst am Folgetag der ärztlichen Feststellung beginnt, wird auch von Ärzten immer
wieder übersehen. Und auch, dass eine Krankschreibung
„bis auf weiteres“ oder „auf nicht absehbare Zeit“ grundsätzlich nicht zulässig ist. Eine AU-Bescheinigung erfordert ein konkretes Datum.
Fehler können schwerwiegende Folgen für den Patienten
haben. Und der kann seinen Arzt in Regress nehmen,
wenn das Versäumnis durch fehlerhaftes Verhalten des
Arztes verursacht wurde. „Das ist natürlich eine Grätsche
in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient“,
so Carsten Kreschel. In der täglichen Praxis sieht er Versäumnisse auf beiden Seiten: „Ärzte machen sich oft keine Gedanken um das System. Und Patienten informieren
ihren Arzt oft nicht, wenn kein Beschäftigungsverhältnis
mehr besteht.“
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praxis
Krankengeldfalle
Dennoch liegt der schwarze Peter beim Versicherten. „Wir
haben es mit einer Risikoverschiebung in die Sphäre des
Patienten zu tun“, sieht auch Richter Kreschel. Dass dies
zu unverhältnismäßigen Härten für die Betroffenen führen kann, insbesondere, wenn es sich um psychische Erkrankungen handelt, ist über die Justiz mittlerweile auch
zur Politik vorgedrungen. Das geplante Versorgungsstärkungsgesetz soll die Problematik entschärfen. Danach soll
der Anspruch auf Krankengeld bereits „von dem Tag der
ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an“ bestehen, nicht wie bisher erst vom Folgetag an. Und der Anspruch auf Krankengeld soll bestehen bleiben, wenn die
Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit „am nächsten Arbeitstag, der ein Werktag ist, ärztlich festgestellt wird“.
Doch zu Problemen kann es weiterhin kommen, wenn es
durch falsches Handeln des Arztes zu Fristversäumnissen
kommt. Auch die Regessdrohung bleibt in solchen Fällen
bestehen.
Mittlerweile informieren auch die Krankenkassen ihre
Versicherten über nachteilige Folgen von Bescheinigungslücken für das Versichertenverhältnis. Klar, dass
man von „Rauswurf“ nicht im Klartext sprechen möchte.
Doch wenn es dazu kommt, sollte nicht der Arzt am Ende
als der Schuldige dastehen.
- Dr. Uwe Köster
„Ein Problem des Arztes“
Sozialrichter Carsten Kreschel, LSG Celle, über die mögliche Mithaftung
des Arztes bei unterbrochener Arbeitsunfähigkeit
Herr Kreschel, können Versicherte, wenn sie durch ein Fehlhandeln des Arztes den Anspruch auf Krankengeld oder sogar die Mitgliedschaft in der Krankenkasse verlieren, Regressansprüche gegenüber dem Arzt geltend machen?
Ja. Diese Möglichkeit wird in den jüngeren Entscheidungen
des BSG ausdrücklich genannt. Nach meiner Wahrnehmung bekommt damit das Verursacherprinzip eine höhere Bedeutung. Wenn der Patient eine fehlerhafte Auskunft
des Arztes erhält, ist dies grundsätzlich kein Problem der
Krankenkasse, sondern des Arztes. An die Stelle des Krankengeldanspruchs kann dann ein Regressanspruch treten,
der sich jedoch nach zivilrechtlichen Regeln richtet.
Wie viele Fälle, die aus der „Krankengeldfalle“ resultieren,
werden jährlich in Niedersachsen verhandelt? Bei wie vielen
davon geht es auch um die Kündigung der Versicherungsschutzes durch die Krankenkasse?
Exakte Zahlen zu nennen ist schwierig, da bei den Gerichten nur die Gesamtzahl aller Krankenversicherungsfälle erfasst wird. Die Krankengeldstreitigkeiten in der Berufungsinstanz belaufen sich – geschätzt – auf eine mittlere
zweistellige Zahl. Dies ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs,
da erfahrungsgemäß etwa 90 Prozent aller Klageverfahren
erstinstanzlich abgeschlossen werden.
Früher wurde in den meisten Fällen um die Frage gestritten, ob die weitere Krankschreibung medizinisch berech-
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tigt war. Im Vergleich dazu hat sich das sog. Bescheinigungsproblem massiv vermehrt. Heute bildet es sogar den
Schwerpunkt der Krankengeldfälle.
Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen Schadenersatzansprüche
gegen Ärzte geltend gemacht wurden?
Von möglichen Regressen erfahren wir allenfalls indirekt,
weil der Arzt in den sozialgerichtlichen Verfahren in der
Regel nicht beteiligt ist. Zudem bildet das abweisende Urteil oftmals erst den Ausgangspunkt eines Regresses. Einzelne Rechtsanwälte haben aber schon im Verhandlungstermin angekündigt, diesen Weg zu beschreiten. Die ersten Zivilklagen sind bereits anhängig.
Werden die geplanten Gesetzesänderungen die Problematik
restlos beseitigen oder bleiben Fallkonstellationen denkbar,
bei denen man als Arzt aufpassen sollte?
Wenn das Versorgungsstärkungsgesetz so beschlossen
wird, werden einige Probleme entfallen, andere aber fortbestehen. Die sog. Wochenendfälle, in denen der Patient bis
Sonnabend oder Sonntag krankgeschrieben wird und erst
am Montag zur Wiedervorstellung erscheint, werden entschärft. Gleiches gilt für Feiertagsfälle. Weiterhin problematisch bleiben aber Urlaubs- und Vertretungsfälle, in denen der Patient vor verschlossener Tür steht und erst am
Folgetag den Vertretungsarzt erreicht. Hier hilft nur die
rechtzeitige Information des Arztes.
Auslandsstudium
praxis
In der Fremde daheim?
Kinder im Sinne des Einkommensteuerrechts, die ihren Wohnsitz oder
ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder einem EU/EWRMitgliedstaat haben, haben einen Anspruch auf Kindergeld
Während des USA-Aufenthalts konnte die Tochter ihr Kinderzimmer im väterlichen Wohnhaus weiterhin nutzen. Tatsächlich hielt sie sich in den streitigen Jahren vom 18. Dezember 2009 bis zum 4. Januar 2010, vom 11. Februar 2011
bis zum 1. April 2011 und vom 1. August 2011 bis zum 4.
September 2011 dort auf.
ihren ausbildungsfreien Zeiten nutzen. Es ist erforderlich,
dass sich die Kinder während der ausbildungsfreien Zeiten
überwiegend im Inland aufhalten und die Inlandsaufenthalte Rückschlüsse auf ein zwischenzeitliches Wohnen zulassen. Kurze, üblicherweise durch die Eltern-Kind-Beziehung begründete Besuche reichen nicht aus.
Der Bundesfinanzhof konnte anhand des vom Finanzgericht
ermittelten Sachverhalts nicht abschließend entscheiden,
ob die Tochter in den Streitjahren einen Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland beibehalten hat, da das Finanzgericht unter anderem die Dauer der ausbildungsfreien Zeiten nicht ermittelt hat. Der Bundesfinanzhof hat dem
Finanzgericht aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen
ein inländischer Wohnsitz der Tochter vorliegt.
kvn
In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall war
streitig, ob einem Vater für den Zeitraum von Januar 2009
bis August 2011 Kindergeld für seine in den USA studierende Tochter zustand. Die Tochter absolvierte nach dem
Abitur seit Sommer 2008 ein einjähriges Au-Pair-Programm in den USA. Während dieser Zeit nahm die Tochter
wöchentlich an einem zehnstündigen Sprachkurs teil. Seit
September 2009 studierte die Tochter in New York.
Die Familienkasse zahlte für den streitigen Zeitraum kein
Kindergeld und begründete dies damit, dass die Tochter ab
Januar 2009 keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe. Das Einspruchsverfahren war erfolglos. Das Klageverfahren vor
dem Finanzgericht war erfolgreich. Dagegen hat die Familienkasse Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Foto: MEV; Montage: T. Schmitz-Reinthal
Ein Wohnsitz im steuerlichen Sinn setzt nach Ansicht des
Bundesfinanzhofs voraus, dass eine Wohnung dem Inhaber
objektiv jederzeit zur Verfügung steht und der Inhaber subjektiv die Wohnung zu einem entsprechenden Aufenthalt
mit Wohnzwecken bestimmt hat. Für die Begründung eines Wohnsitzes im Inland genügt es für Kinder in der Ausbildung, die auswärtig untergebracht sind, nicht, wenn den
Kindern die Wohnung der Eltern weiterhin zur Verfügung
steht. Es ist vielmehr erforderlich, dass eine Beziehung zur
elterlichen Wohnung besteht, die über die Beziehung hinausgeht, die durch das Familienverhältnis begründet ist.
Das Kind muss die Wohnung als seine eigene betrachten.
Dabei ist insbesondere die Dauer und Häufigkeit der Inlandsaufenthalte von Bedeutung. Ein gelegentlicher Aufenthalt während kurzer Zeiträume zu Urlaubszwecken, Besuchszwecken oder familiären Zwecken reicht für die Annahme eines Wohnsitzes im Inland nicht aus. Kinder, die
sich zu Studienzwecken im Ausland aufhalten, behalten ihren Wohnsitz bei ihren Eltern nur bei, wenn sie diesen in
Autoren:
Dr. Jörg Schade,
Dipl.-Kfm., Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und
Jürgen Tobergte,
Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht,
beide BUST-Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hannover
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politik
Versorgungsstärkungsgesetz
’54, ’74, ’90 … Weltmeister der Gesundheitsgesetze
Vorsicht vor dem Versorgungs-Stärkungs-Gesetz, warnt VV-Mitglied Dr.
Konrad Schneider-Grabenschroer. Die Krankenhäuser als neuer Player
stünden bereit, den Niedergelassenen das Wasser abzugraben
’93, ’96, ’97, ’99, 2001, 2002, 2007, 2011, 2013, 2014 und
jetzt wieder 2015 … was Horst Seehofer vor 13 Jahren begann, findet unter Minister Gröhe seine konsequente Weiterentwicklung. Zehn Spielarten sind uns mittlerweile bekannt: Gesundheitsstrukturgesetz, Beitragsentlastungsgesetz, Neuordnungsgesetz, Solidaritätsstärkungsgesetz, Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz, Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz, Beitragssatzsicherungsgesetz, Modernisierungsgesetz, Wettbewerbsstärkungsgesetz, Patientenrechtegesetz, Präventionsgesetz.
Die aktuelle Variante nennt sich Versorgungs-StärkungsGesetz, kurz GKV-VSG, und entlockt vielen Kolleginnen und
Kollegen im Praxisalltag bis jetzt noch ein müdes Gähnen.
Dieses Gesetz soll wieder einmal ein „stabiles, zukunftsfähiges soziales Krankenversicherungssystem konsequent
weiterentwickeln und mit neuen Instrumenten ergänzen“.
Aber das, was die Politik uns Niedergelassenen und unseren Patienten zum wiederholten Mal zumutet, entpuppt sich
als grundlegender Paradigmenwechsel im deutschen Gesundheitssystem.
Freiberuflichkeit und freie Arztwahl - leere Worthülsen?
Während sich viele Hauptamtliche in den Kassenärztlichen
Vereinigungen längst intensiv mit der Umsetzung der Gesetzesvorlage beschäftigen, artikulieren andere noch ihren
Protest in Formulierungen, die viele Kolleginnen und Kollegen im Praxisalltag augenblicklich nicht mehr erreicht.
„Verlust der Freiberuflichkeit, Aufhebung der freien Arztwahl, Bevorzugung von Kliniken, MVZ´s & Hochschulambulanzen, staatliche Bevormundung der Selbstverwaltung,
etc. p.p.!“
193 Seiten umfasst der Kabinettsentwurf, der jetzt in die
parlamentarische Zielgerade einbiegt. Ein Werk, das in seiner Regulierungsbreite und Reglementierungstiefe für uns
Betroffene so komplex aufgebaut ist, dass die eigentliche
Intention des Gesetzgebers im Nebulösen verschwindet. Ein
Schelm, wer Böses dabei denkt.
Gesetzesvorlage: Frontalangriff auf inhabergeführte
Arztpraxen!
Wagt man sich Schritt für Schritt in das juristischen Dickicht vor, erkennt man in dieser Gesetzesvorlage letztendlich einen verdeckten Frontalangriff auf die wohnortnahe Patientenversorgung durch inhabergeführte Arztpraxen. Gewissermaßen der Einstieg in den Ausstieg.
Natürlich bedient sich das Ministerium eines bewährten
Sprachmodus: Die Ansprüche der Patienten werden ausgeweitet, die Fachärzte spielen die „BadGuys“ und die Hausärzte sollen wiedermal aufgewertet werden. „Divide et Impera“, so hat es noch immer funktioniert.
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Gleichgültigkeit vorherrschende Emotion?
Dabei sind laut Stimmungsbarometer der KV Niedersachsen 61 Prozent unzufrieden mit der berufspolitischen Interessenvertretung gegenüber der Politik, 57 Prozent gegenüber den Kassen. Die angeführten Gründe: mangelnde
Versorgungsstärkungsgesetz
politik
Durchsetzungsfähigkeit der Selbstverwaltung, Einflusslosigkeit der Basis, unzureichende Honorare für die eigentliche kurative ärztliche Tätigkeit und Bürokratisierung unseres Behandlungsalltages.
rufspolitische ärztliche Interessenvertretung in den vergangenen Jahren leider zum Spielfeld basisferner Verbändeinteressen geworden und zur Plattform narzisstischer
Selbstdarstellung mutiert ist.
Gleichgültigkeit beschreibt die vorherrschende emotionale Regungsäußerung vor Ort in den Praxen. Man hat sich
Doch Achtung, dieses Versorgungs-Stärkungs-Gesetz geht
uns ans Portemonnaie. Das bekannte Verfahren „rechte Tasche – linke Tasche“, „hier etwas mehr Hausarzt – dort etwas weniger Facharzt“ wird nunmehr zu Gunsten der Kliniken umfunktioniert. Hier erscheint ein Player auf der Bildfläche, der gemäß den Vorstellungen der Politik aus dem
Topf der ambulanten Praxen bedient werden soll.
Wer zahlt die Zeche für die „neuen Instrumente“?
kvn
Wer zahlt nun aber die Zeche für die „neuen Instrumente“
dieses „stabilen, zukunftsfähigen und sozialen Krankenversicherungssystems“? Wer trägt die Kosten für die populistischen TerminServiceStellen? Wer trägt die Kosten für
die Praxisaufkäufe?
In Niedersachsen wird für die Termin-Servicestelle alleine
ein Betrag von sechs Millionen Euro jährlich veranschlagt,
der dann über die allgemeine Verwaltungsgebühr Quartal
für Quartal auf alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten umgelegt wird.
Für den Praxisaufkauf werden schon jetzt Rücklagen im Sicherstellungsfonds gebildet, die mittels einer Umlage von
aktuell 0,6 Prozent vom Honorarumsatz gespeist werden.
Nun ja, ob nun 2,25 Prozent oder etwas mehr Prozent für
die Verwaltungsumlage und 0,6 Prozent oder etwas mehr
Prozent für die Sicherstellungsumlage macht den Kohl wohl
zunächst auch nicht fett, d’accord !
Aber aus welchem Topf werden die Behandlungenkosten
in klinikgestützten Facharzt-Ambulanzen bezahlt?
Ein Stück vom „ambulanten Kuchen“!
Hier mag eine Äußerung eines regionalen KlinikGeschäftsführers nachdenklich stimmen: ZitatAnfang „Ich will
ein Stück von Ihrem ambulanten Kuchen.“
Bild:Clipart of/ Jiri Moucka
Sie fragen nach der Größe des „Tortenstückes“?
in diesem Mangelsystem mehr oder minder eingerichtet. Jeder hilft sich, so gut er kann, greift vom Kassenhonorar ab,
was ihm möglich ist und/oder bedient sich sogenannter bevorzugter Versorgungsverträge.
Diese Resignation ist augenscheinlich verantwortlich für
die gegenwärtige Ruhe, wobei die Selbstverwaltung als be-
Hier ist der juristische Duktus eindeutig. Da heißt es u.a.
„die Inanspruchnahme von Krankenhäusern durch Versicherte umfasst auch weitere auf den Termin folgende notwendige Behandlungen, die dazu dienen, den Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen“.
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politik
Versorgungsstärkungsgesetz
Und weiter: „… die Vergütung der Leistungen, die im Rahmen einer Inanspruchnahme nach § 76 Absatz 1a erbracht
werden, wird vom Krankenhausträger nach Maßgabe der
regionalen Euro-Gebührenordnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet …“ und: „… die Vergütung
der Leistungen, die im Rahmen einer Inanspruchnahme
nach § 76 Absatz 1a erbracht werden, erfolgt mit den festen Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung zu
Lasten des Anteils der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen, der für den Bereich der fachärztlichen Versorgung zu bilden ist,“ und: „eine Kürzung der Vergütung um
einen InvestitionskostenAbschlag und eine Prüfung der
Abrechnungen auf Plausibilität sind nicht vorzunehmen“.
Und im Anschluss: „… dabei sollen die von fachärztlich tätigen Ärzten erbrachten hausärztlichen Leistungen nicht
den hausärztlichen Teil der Gesamtvergütung mindern.“
Unter diesen Bedingungen, ohne Budgetierung und Quotierung, ohne Praxisfinanzierungs-, Geräteunterhaltungsund Personalkosten kann sich für Klinken ein EBM betriebswirtschaftlich rechnen, dessen Kalkulation für uns
Niedergelassene mit 30 Prozent unterfinanziert ist.
Feste Preise nach regionaler Euro-Gebührenordnung
ohne Budgetierung für Klinken, MVZ und HochschulAmbulanzen!
Man mag uns Praxisinhabern ja vorwerfen, dass wir seit
Jahren keine Phantasie besitzen, feste und kostendeckende Preise durchzusetzen. Wie viel Phantasie vermag anderseits eine Krankenhaus-Geschäftsführung entwickeln,
die in Anbetracht nicht kostendeckender DRG´s in betriebswirtschaftlichem Zugzwang steht.
Zur Veranschaulichung mögen zwei Beispiele genügen:
1.) „Somatisierungsstörung i.S. eines Reizdarm-Syndroms“: Überweisung HA zum FA: Abklärung unklare
Bauchbeschwerden, Sono o. B., Labor o.B., Frage: Koloskopie – zur Mit- und Weiterbehandlung. Meldung Patient
an Facharzt Innere/ Gastoenterologie: Termin in fünf Wochen. Meldung Patient an Terminservicestelle: Akute
Bauchbeschwerden, der Hausarzt meint, es wäre eine
kurzfristige Darmspiegelung erforderlich! Servicestelle an
Patient: Termin Krankenhaus-Ambulanz: Ergebnis, Kolo
ohne Befund => Wiederholung Sono + Labor => Gastro =>
CT – Abdomen => Chirurgie: ggf. diagnostische LAP oder
Gyn …. !
2.) „Parästhesien bei V.a. Karpaltunnelsyndrom“: Überweisung HA zum FA => kein Termin, weil dezente klinische
Beschwerden => Termin-Servicestelle => Neurologie Krankenhaus => ggf. hausinternes MRT zum Ausschluss Radikulopathie => ggf. hausinterne Orthopädie zum Ausschluss
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HWS-Blockade, etc. etc. Schlussendlich § 115 ambulantes
Operieren in hauseigener Chirurgie.
Ausverkauf der niedergelassen Praxen in Sicht?
Dies alles zu Lasten der fachärztlichen Gesamtvergütung,
unbudgetiert zu festen EBM-Preisen ohne Plausibilitätsprüfung. Mit diesem Procedere ist die Ausdünnung der
selbstständigen, niedergelassenen Fachärzte programmiert.
Deren Gesamtvergütung reduziert sich in kleinen Schritten: Die Zuweisungen für die RLV und QZV sinken, die
Überschreitungsquoten steigen, die Rentabilität geht verloren, die Praxen schließen, Freiberuflichkeit stagniert
und der Patient wird zunehmend zum Renditeobjekt für betriebswirtschaftlich agierende, renditeorientiert Krankenhausketten.
Die Mühlen mahlen langsam, aber nach 13 Jahren deutscher Gesundheits-Gesetzgebung ist ein erstes Ziel erreicht: Staatsmedizin zu Gunsten klinikgestützter Versorgungsstrukturen. Staatsmedizin als Prinzip vermeintlich
sozialer, gesundheitlicher Daseinsvorsorge. Von da aus ist
es dann nur ein kleiner Schritt zum „MANAGED CARE“ a´la
Rhön, Asklepios, Fresenius oder sonstiger Gesundheitskonzerne.
Gesetzliche Mühlen mahlen langsam, Staatsmedizin ist das
Ziel, MANAGED CARE der Klinikkonzerne der Weg. Ein Zustand, den wir uns als Ärzte in Verantwortung gegenüber
unseren Angestellten und Familien, aber auch in Sorge, um
eine von Dritten unabhängige Behandlung unserer Patienten nicht wünschen können.
Aus diesen Gründen sollten wir diesem Gesetz nicht mit der
sonst so verständlichen Gleichgültigkeit und Sorglosigkeit
begegnen. Machen wir uns die Mühe und lesen die 193 Seiten. Misstrauen Sie der gegenwärtigen „Stille“ und werden
Sie aktiv. Ansprechpartner sind ihre Mandatsträger in der
Vertreterversammlung und die regionalen Repräsentanten
ihrer Berufsverbände.
Dr. Konrad SchneiderGrabenschröer
Mitglied der Vertreterversammlung der KVN
Link zum Gesetzesentwurf:
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/
V/Versorgungsstaerkungsgesetz/141217_Entwurf_VSG.pdf
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Aus anderen KVen
politik
KV Nordrhein: Neuordnung des ärztlichen
Bereitschaftsdienstes
KVB sucht neue Ärzte
für Bereitschaftsdienst
Die Vertreterversammlung der
Kassenärztlichen Vereinigung
Nordrhein hat im Februar Beschlüsse zur Neustrukturierung des ambulanten ärztlichen
Bereitschaftsdienstes im Landesteil Nordrhein gefasst.
Künftig sollen 41 Notfalldienstpraxen im Landesteil Nordrhein vorgehalten werden, die zu festgelegten Zeitfenstern
flächendeckend geöffnet sind. Den Kreisstellen der KV
Nordrhein wird die Möglichkeit gegeben, bei Bedarf zusätzliche Dependancen mit eingeschränkten Öffnungszeiten zu betreiben. Eine Entscheidung über einzelne PraxisStandorte ist noch nicht gefallen. Hausbesuche werden
künftig zentral über die Arztrufzentrale koordiniert, der
diensthabende Arzt wird durch einen medizinischen Dienstleister zum Patienten gefahren. Davon verspricht sich die
KVNo eine Effizenzsteigerung und eine verringerte Zahl benötigter Fahrzeuge. Darüer hinaus beschloss die KVNo die
flächendeckende Einführung fachärztlicher Bereitschaftsdienste der Hals-Nasen-Ohren- (HNO-), Augen- und Kinderärzte.
Mit einem Poolarzt-Modell will die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) den Ärztlichen Bereitschaftsdienst
stärken. Um das Interesse unter den Ärztinnen und Ärzten
zu ermitteln, hat sich der Vorstand der KVB mit Unterstützung der Bayerischen Landesärztekammer kürzlich in
einem Schreiben an mehr als 50.000 Ärzte in Bayern gewandt. Auf der Basis der Gesamtzahl der Rückmeldungen
wird dann zeitnah ein Konzept vorgestellt, wie die neuen
Pool-Ärzte am besten in den Bereitschaftsdienst integriert
werden können. Interessierte Ärzte müssenentweder eine
mindestens zweijährige allgemeinmedizinische Weiterbildung bzw. eine Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet
nach Weiterbildungsrecht absolviert haben oder bereits
über einen erfolgreichen Abschluss einer solchen Weiterbildung verfügen. Das Poolarzt-Modell ist einer von mehreren Bausteinen, mit denen die KVB den Bereitschaftsdienst in Bayern auf ein neues Fundament stellen will. Sie
versucht mit ihrer Aktion jetzt, junge oder auch ältere Ärzte, die gelegentlich solche Dienste leisten möchten, mit einzubinden. Im April 2013 war in Bayern eine umfassende
Änderung der Bereitschaftsdienstordnung wirksam geworden.
KVWL will Arztnetze
dichter knüpfen
Im Rahmen eines neuen Versorgungsprojektes haben sich die BARMER GEK, die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und das Ärztenetzwerk MuM - Medizin und Mehr eG für eine stärkere Vernetzung der medizinischen Versorgung in der Region Bünde, Kirchlengern und Rödinghausen zusammengeschlossen. Die Vertragsteilnehmer tauschen sich über die aktuelle und weitere Behandlung des Patienten aus. Auf diese
Weise sollen die Therapie optimiert und Doppeluntersuchungen vermieten werden. Auch die Übergänge von der
ambulanten in die stationäre oder rehabilitative Versorgung
werden besser koordiniert. Zur verbesserten Versorgung
tragen ein elektronisches Patienteninformationssystem
und ein Wartezeitenmanagement für zeitnahe Termine
beim Facharzt bei. Teilnehmen können derzeit ausschließlich Versicherte der Barmer GEK, die bei einem Haus- oder
Facharzt des Ärztenetzes MuM in Behandlung sind. Dafür
ist eine für den Patienten kostenfreie Einschreibung in das
Projekt notwendig, welche in allen Mitgliedspraxen von
MuM vorgenommen werden kann. Die Evaluierung des Projektes erfolgt über ein spezielles Benchmarking-System.
kvn
Aus anderen KVen
KV Thüringen begrüßt Aufstockung der
Niederlassungsförderung
Die KV Thüringen zeigt sich
über die Absicht des Thüringer Gesundheitsministeriums, die Förderung der
ärztlichen Niederlassung im ländlichen Raum auf eine Million Euro aufzustocken, sehr erfreut. Diese Förderung würde die jahrelangen umfangreichen Förderaktivitäten der KV
Thüringen im Rahmen der Niederlassung von Ärzten sinnvoll ergänzen. Aus diesem Grund hatte die KV Thüringen
in einem Schreiben an die neue Gesundheitsministerin den
Wunsch geäußert, dass sich Thüringen über das bisherige
Maß hinaus bei der Förderung ärztlicher Niederlassung im
Land engagiert. Die KV Thüringen fördert die ambulante
ärztliche Versorgung mit einem eigenen Sicherstellungsfonds und einem Strukturfonds in Höhe von 3,5 Millionen
Euro. Die Zahl der offenen Hausarztsitze in Thüringen konnte in den vergangenen eineinhalb Jahren von 75 auf aktuell 57 gesenkt werden. Derzeit praktizieren im Land rund
1.650 Hausärzte.
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niedersächsisches ärzteblatt
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Bekanntmachungen
amtlich
Nachtrag 3 zur Disziplinarordnung
der Kassenärztlichen Vereinigung
Niedersachsen
Nachtrag 8 zur Satzung
der Kassenärztlichen Vereinigung
Niedersachsen
Hiermit wird die Änderung der Disziplinarordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) in der Neufassung vom 01.01.2005 aus der
Sitzung der Vertreterversammlung der KVN vom 22.11.2014 (3. Nachtrag)
bekannt gemacht. Der Nachtrag 3 der Disziplinarordnung der KVN ist im Internet unter http://www.kvn.de/Ueber-uns/Amtliche-Bekanntmachungen/
veröffentlicht. Auf Anforderung wird der Text der Bekanntmachung in Papierform zur Verfügung gestellt.
Hiermit wird die Änderung der Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) in der Neufassung vom 01.01.2005 aus der Sitzung der Vertreterversammlung der KVN vom 22.11.2014 (8. Nachtrag) bekannt gemacht.
Der Nachtrag 8 der Satzung der KVN ist im Internet unter
http://www.kvn.de/Ueber-uns/Amtliche-Bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Auf Anforderung wird der Text der Bekanntmachung in Papierform zur Verfügung gestellt.
Ausschreibungen für Nachfolgezulassungen in
gesperrten Planungsbereichen
Fachgebiet/
Arztgruppe
Praxisort
Praxisform
Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum:
bungen richten Sie
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
Hausarzt*
Bodenwerder
HPB
01.10.2015
KVN-Bezirksstelle
(bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis
Holzminden
Göttingen
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Elbinger Straße 2
37083 Göttingen
Tel. (05 51) 7 07 09-1 73
Hausarzt*
Einbeck
HPB
16.07.2015
KVN-Bezirksstelle
(bisher Allgemeinmedizin) überörtliche/
Einbeck
Göttingen
fachübergreifende
Geschäftsbereich
BerufsausübungsVertragsärztliche
gemeinschaft
Versorgung
Elbinger Straße 2
37083 Göttingen
Tel. (05 51) 7 07 09-1 73
Hausarzt*
Dassel
HPB
01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
(bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis
Einbeck
Göttingen
(Es handelt sich um
Geschäftsbereich
einen Vertragsarztsitz
Vertragsärztliche
mit einem AngestelltenVersorgung
sitz/hälftig.)
Elbinger Straße 2
37083 Göttingen
Tel. (05 51) 7 07 09-1 73
Hausarzt*
Einbeck
HPB
01.10.2015
KVN-Bezirksstelle
(bisher
Einzelpraxis
Einbeck
Göttingen
Innere Medizin)
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Elbinger Straße 2
37083 Göttingen
Tel. (05 51) 7 07 09-1 73
kvn
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit
folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
Ausschreibungs- Anmerkungen
ende
15.04.2015
Es können sich auch
Internisten bewerben,
die eine hausärztliche
Tätigkeit anstreben.
15.04.2015
Es können sich auch
Internisten bewerben,
die eine hausärztliche
Tätigkeit anstreben.
15.04.2015
Es können sich auch
Internisten bewerben,
die eine hausärztliche
Tätigkeit anstreben.
15.04.2015
Es können sich Allgemeinmediziner und
Internisten bewerben,
die eine hausärztliche
Tätigkeit anstreben.
3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
65
amtlich
Fachgebiet/
Arztgruppe
Bekanntmachungen
Praxisort
Praxisform
Hausarzt*
Boffzen
(bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis
Hausarzt*
Hannover
(bisher Allgemeinmedizin) bisher
Angestelltenstelle
Hausarzt*
Hannover
(bisher Allgemeinmedizin) Berufsausübungsgemeinschaft
Hausarzt*
(bisher
Innere Medizin)
Hannover
Einzelpraxis
Hausarzt*
Ronnenberg
(bisher Allgemeinmedizin) Berufsausübungsgemeinschaft
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
Hausarzt*
Seelze
(bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis
66
niedersächsisches ärzteblatt
Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum:
bungen richten Sie
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
HPB
nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle
Holzminden
Termin
Göttingen
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Elbinger Straße 2
37083 Göttingen
Tel.
(05 51) 7 07 09-1 73
HPB
nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle
Hannover
Termin
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
HPB
01.01.2016
KVN-Bezirksstelle
Hannover
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
HPB
01.01.2016
KVN-Bezirksstelle
Hannover
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
HPB
01.10.2015
KVN-Bezirksstelle
Hannover
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
HPB
nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle
Hannover
Termin
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
3 | 2015
Ausschreibungs- Anmerkungen
ende
15.04.2015
Es können sich auch
Internisten bewerben,
die eine hausärztliche
Tätigkeit anstreben.
10.04.2015
Es können sich auch
Internisten bewerben,
die eine hausärztliche
Tätigkeit anstreben.
23.09.2015
Es können sich auch
Internisten bewerben,
die eine hausärztliche
Tätigkeit anstreben.
23.09.2015
Es können sich Allgemeinmediziner und
Internisten bewerben,
die eine hausärztliche
Tätigkeit anstreben.
10.04.2015
Es können sich auch
Internisten bewerben,
die eine hausärztliche
Tätigkeit anstreben.
10.04.2015
Es können sich auch
Internisten bewerben,
die eine hausärztliche
Tätigkeit anstreben.
Bekanntmachungen
Praxisort
Praxisform
Hausarzt*
Isernhagen
(bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis
Hausarzt*
Lüneburg
(bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis
Hausarzt*
Uelzen
(bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis
Hausarzt*/I
Bad Laer
(bisher Allgemeinmedizin) Berufsausübungsgemeinschaft
Hausarzt*/II
Bad Laer
(bisher Allgemeinmedizin) Berufsausübungsgemeinschaft
Hausarzt*
Nordhorn
(bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis
Anästhesist
Langwedel
überörtliche
Berufsausübungsgemeinschaft
Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum:
bungen richten Sie
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
HPB
01.01.2016
KVN-Bezirksstelle
Hannover
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel. (05 11) 3 80-43 27
HPB
07.05.2015
KVN-Bezirksstelle
Lüneburg
Lüneburg
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Jägerstraße 5
21339 Lüneburg
Tel. (0 41 31) 6 76-2 21
HPB
01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Uelzen
Lüneburg
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Jägerstraße 5
21339 Lüneburg
Tel. (0 41 31) 6 76-2 21
HPB
01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Georgsmarienhütte
Osnabrück
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
An der Blankenburg 64
49078 Osnabrück
Tel. (05 41) 94 98-1 01
HPB
01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Georgsmarienhütte
Osnabrück
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
An der Blankenburg 64
49078 Osnabrück
Tel. (05 41) 94 98-1 01
HPB
07.05.2015
KVN-Bezirksstelle
Nordhorn
Osnabrück
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
An der Blankenburg 64
49078 Osnabrück
Tel.
(05 41) 94 98-1 01
ROR
01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Bremen-Umland
Verden
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Am Allerufer 7
27283 Verden
Tel.
(0 42 31) 9 75-2 07
Ausschreibungs- Anmerkungen
ende
23.09.2015
Es können sich auch
Internisten bewerben,
die eine hausärztliche
Tätigkeit anstreben.
13.04.2015
Es können sich auch
Internisten bewerben,
die eine hausärztliche
Tätigkeit anstreben.
13.04.2015
Es können sich auch
Internisten bewerben,
die eine hausärztliche
Tätigkeit anstreben.
10.04.2015
Es können sich auch
Internisten bewerben,
die eine hausärztliche
Tätigkeit anstreben.
10.04.2015
Es können sich auch
Internisten bewerben,
die eine hausärztliche
Tätigkeit anstreben.
10.04.2015
Es können sich auch
Internisten bewerben,
die eine hausärztliche
Tätigkeit anstreben.
kvn
Fachgebiet/
Arztgruppe
amtlich
15.04.2015
3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
67
amtlich
68
Bekanntmachungen
Fachgebiet/
Arztgruppe
Praxisort
Praxisform
Augenarzt
Hannover
überörtliche
Berufsausübungsgemeinschaft
Augenarzt
Uelzen
überörtliche
Berufsausübungsgemeinschaft
Chirurg
Wolfsburg
Einzelpraxis
Chirurg
Lüneburg
Berufsausübungsgemeinschaft
Frauenarzt
Neustadt
Einzelpraxis
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
Frauenarzt
Obernkirchen
Einzelpraxis
Frauenarzt
Uelzen
Medizinisches
Versorgungszentrum
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
niedersächsisches ärzteblatt
Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum:
bungen richten Sie
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
Hannover nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle
Landeshauptstadt Termin
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel. (05 11) 3 80-43 27
Uelzen 01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Landkreis
Lüneburg
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Jägerstraße 5
21339 Lüneburg
Tel. (0 41 31) 6 76-2 21
Wolfsburg nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle
kreisfreie Stadt
Termin
Braunschweig
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
An der Petrikirche 1
38100 Braunschweig
Tel. (05 31) 24 14-2 20
Lüneburg 02.01.2016
KVN-Bezirksstelle
Landkreis
Lüneburg
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Jägerstraße 5
21339 Lüneburg
Tel. (0 41 31) 6 76-2 21
Hannover nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle
Region
Termin
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel. (05 11) 3 80-43 27
Schaumburg 01.10.2015
KVN-Bezirksstelle
Landkreis
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
Uelzen 01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Landkreis
Lüneburg
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Jägerstraße 5
21339 Lüneburg
Tel.
(0 41 31) 6 76-2 21
3 | 2015
Ausschreibungs- Anmerkungen
ende
10.04.2015
13.04.2015
20.04.2015
13.04.2015
10.04.2015
10.04.2015
13.04.2015
Bekanntmachungen
Praxisort
Praxisform
Fachärztlicher Internist Aurich
(bisher Gastroenterologie) Berufsausübungsgemeinschaft
Fachärztlicher Internist Weener
(bisher Rheumatologie) Einzelpraxis
Fachärztlicher Internist Langenhagen
(bisher Kardiologie)
Einzelpraxis
Fachärztlicher Internist Buchcholz
überörtliche
Berufsausübungsgemeinschaft
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
Fachärztlicher Internist Winsen/Luhe
überörtliche
Berufsausübungsgemeinschaft
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
Kinderarzt
Lüneburg
Berufsausübungsgemeinschaft
Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum:
bungen richten Sie
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
ROR
nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle
Ost-Friesland
Termin
Aurich
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Kirchstraße 7-13
26603 Aurich
Tel.
(0 49 41) 60 08-1 35
ROR
01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Ost-Friesland
Aurich
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Kirchstraße 7-13
26603 Aurich
Tel.
(0 49 41) 60 08-1 35
ROR
01.10.2015
KVN-Bezirksstelle
Hannover
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
ROR
01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
HamburgLüneburg
Umland-Süd
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Jägerstraße 5
21339 Lüneburg
Tel.
(0 41 31) 6 76-2 21
ROR
01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
HamburgLüneburg
Umland-Süd
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Jägerstraße 5
21339 Lüneburg
Tel.
(0 41 31) 6 76-2 21
Lüneburg 01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Landkreis
Lüneburg
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Jägerstraße 5
21339 Lüneburg
Tel.
(0 41 31) 6 76-2 21
Ausschreibungs- Anmerkungen
ende
15.04.2015
15.04.2015
10.04.2015
kvn
Fachgebiet/
Arztgruppe
amtlich
13.04.2015
Die Schwerpunktbezeichnung Nephrologie
ist erforderlich.
13.04.2015
Die Schwerpunktbezeichnung Nephrologie
ist erforderlich.
13.04.2015
Es ist erwünscht, dass
Bewerber über den
Schwerpunkt „Neuropädiatrie“ verfügen.
3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
69
amtlich
70
Bekanntmachungen
Fachgebiet/
Arztgruppe
Praxisort
Praxisform
Nervenarzt
Osnabrück
Berufsausübungsgemeinschaft
Nervenarzt
Nienburg
Berufsausübungsgemeinschaft
Neurochirurg
Emden
Berufsausübungsgemeinschaft
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
Orthopäde
Leer
Berufsausübungsgemeinschaft
Orthopäde
Buxtehude
Einzelpraxis
Pathologe
Papenburg
Berufsausübungsgemeinschaft
niedersächsisches ärzteblatt
Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum:
bungen richten Sie
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
Osnabrück 01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
kreisfreie Stadt
Osnabrück
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
An der Blankenburg 64
49078 Osnabrück
Tel.
(05 41) 94 98-1 01
Nienburg (Weser) - 01.08.2015
KVN-Bezirksstelle
Landkreis
Verden
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Am Allerufer 7
27283 Verden
Tel.
(0 42 31) 9 75-2 07
KVN
01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Land
Aurich
Niedersachsen
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Kirchstraße 7-13
26603 Aurich
Tel.
(0 49 41) 60 08-1 35
Leer 01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Landkreis
Aurich
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Kirchstraße 7-13
26603 Aurich
Tel.
(0 49 41) 60 08-1 35
Stade 01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Landkreis
Stade
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Glückstädter Straße 8
21682 Stade
Tel.
(0 41 41) 40 00-1 08
KVN
01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Land
Aurich
Niedersachsen
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Kirchstraße 7-13
26603 Aurich
Tel.
(0 49 41) 60 08-1 35
3 | 2015
Ausschreibungs- Anmerkungen
ende
10.04.2015
15.04.2015
15.04.2015
15.04.2015
15.04.2015
15.04.2015
Bekanntmachungen
Praxisort
Praxisform
Ärztlicher
Psychotherapeut
(bisher tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
Melle
Einzelpraxis
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
Psychologischer
Psychotherapeut
(bisher tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
Einbeck
Einzelpraxis
(hälftiger
Versorgungsauftrag
im Sonderbedarf)
Psychologischer
Psychotherapeut
(bisher tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
Burgwedel
Einzelpraxis
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
Psychologischer
Psychotherapeut
(bisher tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
Celle
Einzelpraxis
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
Psychologischer
Psychotherapeut
(bisher
Verhaltenstherapie)
Bad Pyrmont
Einzelpraxis
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
Psychologischer
Stadthagen
Psychotherapeut
Einzelpraxis
(bisher tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum:
bungen richten Sie
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
Osnabrück 07.05.2015
KVN-Bezirksstelle
Landkreis
Osnabrück
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
An der Blankenburg 64
49078 Osnabrück
Tel.
(05 41) 94 98-1 01
Northeim 01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Landkreis
Göttingen
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Elbinger Straße 2
37083 Göttingen
Tel.
(05 51) 7 07 09-1 73
Hannover nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle
Region
Termin
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
Celle nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle
Landkreis
Termin
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
Hameln-Pyrmont - 01.06.2015
KVN-Bezirksstelle
Landkreis
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
Schaumburg 01.01.2016
KVN-Bezirksstelle
Landkreis
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
Ausschreibungs- Anmerkungen
ende
10.04.2015
15.04.2015
(hälftige Sonderbedarfszulassung für die Stadt
Einbeck gem. § 24
Satz 1 a BPRL-Ä a. F.)
08.04.2015
kvn
Fachgebiet/
Arztgruppe
amtlich
08.04.2015
08.04.2015
06.10.2015
3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
71
amtlich
72
Bekanntmachungen
Fachgebiet/
Arztgruppe
Praxisort
Praxisform
Psychologischer
Psychotherapeut
(bisher
Verhaltenstherapie)
Dannenberg
Einzelpraxis
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
Psychologischer
Psychotherapeut
(bisher tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
Lüneburg
Einzelpraxis
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
Psychologischer
Psychotherapeut
(bisher
Verhaltenstherapie)
Rosengarten
Einzelpraxis
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
Psychologischer
Psychotherapeut
(bisher
Verhaltenstherapie)
Osnabrück
Einzelpraxis
Psychologischer
Psychotherapeut
(bisher
Verhaltenstherapie)
Osnabrück
Einzelpraxis
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
(bisher tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
Norden
Einzelpraxis
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
(bisher tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie)
Hannover
Einzelpraxis
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
niedersächsisches ärzteblatt
Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum:
bungen richten Sie
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
Lüchow-Dannen- 01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
berg - Landkreis
Lüneburg
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Jägerstraße 5
21339 Lüneburg
Tel. (0 41 31) 6 76-2 21
Lüneburg 01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Landkreis
Lüneburg
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Jägerstraße 5
21339 Lüneburg
Tel. (0 41 31) 6 76-2 21
Harburg 01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Landkreis
Lüneburg
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Jägerstraße 5
21339 Lüneburg
Tel. (0 41 31) 6 76-2 21
Osnabrück 01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
kreisfreie Stadt
Osnabrück
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
An der Blankenburg 64
49078 Osnabrück
Tel. (05 41) 94 98-1 01
Osnabrück 01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
kreisfreie Stadt
Osnabrück
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
An der Blankenburg 64
49078 Osnabrück
Tel. (05 41) 94 98-1 01
Emden 01.10.2015
KVN-Bezirksstelle
Stadt / Aurich
Aurich
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Kirchstraße 7-13
26603 Aurich
Tel.
(0 49 41) 60 08-1 35
Hannover 01.08.2015
KVN-Bezirksstelle
Landeshauptstadt
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
3 | 2015
Ausschreibungs- Anmerkungen
ende
13.04.2015
13.04.2015
13.04.2015
10.04.2015
10.04.2015
15.05.2015
08.04.2015
Bekanntmachungen
Praxisort
Praxisform
Kinder- und JugendlichenPsychotherapeut/I
(bisher tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie)
Hannover
Einzelpraxis
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
Kinder- und JugendlichenPsychotherapeut/II
(bisher tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie)
Hannover
Einzelpraxis
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
Kinder- und JugendlichenPsychotherapeut
(bisher tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
Nordhorn
Einzelpraxis
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
Radiologe
Lüneburg
Berufsausübungsgemeinschaft
Urologe
Lilienthal
Berufsausübungsgemeinschaft
Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum:
bungen richten Sie
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte
Hannover 01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Landeshauptstadt
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
Hannover 01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Landeshauptstadt
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
Grafschaft Bent- 01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
heim - Landkreis
Osnabrück
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
An der Blankenburg 64
49078 Osnabrück
Tel.
(05 41) 94 98-1 01
ROR
01.07.2015
KVN-Bezirksstelle
Lüneburg
Lüneburg
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Jägerstraße 5
21339 Lüneburg
Tel.
(0 41 31) 6 76-2 21
Osterholz 01.10.2015
KVN-Bezirksstelle
Landkreis
Stade
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Glückstädter Straße 8
21682 Stade
Tel.
(0 41 41) 40 00-1 08
Ausschreibungs- Anmerkungen
ende
08.04.2015
08.04.2015
10.04.2015
kvn
Fachgebiet/
Arztgruppe
amtlich
13.04.2015
15.04.2015
Es wird darauf hingewiesen, dass sich in der Warteliste eingetragene Ärzte/Psychotherapeuten ebenfalls bewerben müssen. Hinsichtlich der vorzulegenden Bewerbungsunterlagen wird auf § 18 Ärzte-ZV verwiesen. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß den Kriterien des § 103 Abs. 4 bis 6 SGB V.
* Gem. § 103 Abs. 4 SGB V sind bei ausgeschriebenen Hausarztsitzen vorrangig Allgemeinmediziner zu berücksichtigen.
3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
73
veranstaltungen
Fortbildungen der ÄKN
Fortbildungen der ÄKN
Eine komplette Übersicht über alle ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen
finden Sie auf www.aekn.de/fortbildung. Für Medizinische Fachangestellte
sind alle Fortbildungsangebote unter www.aekn.de/mfa/fortbildung abrufbar.
Borkum 2015
69. Fort- und Weiterbildungswoche der Akademie für ärztliche
Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
in der Zeit vom 30. Mai bis 07. Juni 2015
Anerkannt im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL
Hauptprogramm
Was gibt es Neues in der Medizin? – Updates - Wissenswertes für den Hausarzt und den Kliniker
Update Disease Management Programme (DMP) Diabetes, Gastrointestinale Beschwerden beim älteren Patienten: Das sollten Sie hinterfragen!, Patient Blood Management (PBM), Update Pneumologie (DMP), Update Thoraxchirurgie, Lebenslanges
Lernen: Neue Lernformen und neue Lernwelten, Update Kardiologie (DMP), Update Dermatologie, Update Gastroenterologie, Update Sexuell übertragbare Krankheiten, Update Neurologie, Der Beckenboden – Unklare Unterbauchbeschwerden,
Update Nephrologie, Update Telemedizin
Fort- und Weiterbildungskurse
Repetitorium Allgemeinmedizin (anerkannt als Quereinsteigerkurs), Palliativmedizin, Psychotherapie, Sportmedizin
Weitere Angebote:
Ultraschallkurse, Refresherkurse, (Strukturierte) curriculäre Fortbildungen, Fortbildungsseminare/ Fortbildungskurse, Forum
Arzt und Gesundheit, Notfalltraining, KVWL-Seminare, Indikationsbezogene Fortbildungskurse – Psychotherapie – verhaltenstherapeutisch orientiert/ tiefenpsychologisch fundiert
Auskunft und Information:
Umfassende Informationen über die Borkumwoche sowie die Möglichkeit die Borkum-Gesamtbroschüre anzufordern,
finden Sie unter: www.aekwl.de/borkum bzw. telefonisch: 0251/929-2204
Akademie für ärztliche Fortbildung der ÄKWL und der KVWL, Postfach 4067, 48022 Münster, Fax: 0251/929-272204,
E-Mail: [email protected].
74
niedersächsisches ärzteblatt
3 | 2015
Fortbildungen der ÄKN
veranstaltungen
Fortbildungswochen der
Ärztekammer Niedersachsen 2015
langeoog, 18. bis 22. Mai 2015
Praktische Medizin
„Immer im Fluss?“ - Gerinnungsmanagement heute
Seminarangebote:
Suchtmedizinische Grundversorgung, Balintgruppenarbeit,
Curriculum Sexualmedizin, Palliativmedizin, Rückenschule,
Klinische Notfallmedizin, Schmerztherapie, Manuelle MedizinBasiskurs, Motivationsförderung in der Praxis, Der schwierige
Patient, Notfälle im Kindesalter, Neurotische und
psychosomatische Erkrankungen, etc.
Mittagsforum:
Patientensicherheit, Ethisch-rechtliche Aspekte bei der Behandlung
von Kindern, Ethische Aspekte der Therapiebegrenzung
veranstaltungen
norderney
Notfallmedizin
19. bis 26. September 2015
80 Std.-Curriculum BÄK
(auch als 30 Std. Theorieveranstaltung buchbar)
Psychotherapie
20./21. bis 26. September 2015
„Auf zu neuen Ufern“
Kinder- und Jugendpsychotherapie / Pädiatrie
19. bis 23. September 2015
„Gefühle“
Interdisziplinäre Fortbildungen:
19. bis 26. September 2015
Sonographie Abdomen, Doppler-Duplexsonographie (Arterien Venen),
Echokardiographie
Sportmedizin (Zweitageskurse nach Weiterbildungscurriculum)
20. bis 25. September 2015
- ZTK4 - Basiskurs sportmedizinische Aspekte des Stütz- und Bewegungsapparates
- ZTK9 - Ausgewählte (sport-)pädiatrische Aspekte
- ZTK11 - Kardiovaskulärer Schwerpunkt in der Sportmedizin; Herzsport
Anmeldung:
https://www.aekn.de/fortbildung/fortbildungswochen-der-aerztekammer-niedersachsen/
Informationen zu den Inseln:
www.langeoog.de, www.norderney.de
3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
75
veranstaltungen
Fortbildungen der ÄKN
Fortbildungen der ÄKN
Strahlenschutzveranstaltungen
veranstaltungen
der Ärztekammer Niedersachsen 2015
Grundkurs im Strahlenschutz (inkl. Kenntniserwerb für Ärzte - 4 Stunden)
Termine:
27
27
17. bis 19. April 2015, 10. bis 12. Juli 2015, 25. bis 27. September 2015, 13. bis 15. November 2015
Spezialkurse im Strahlenschutz bei der Untersuchung mit Röntgenstrahlen
21
(Röntgendiagnostik)
Termine:
8. bis 10. Mai 2015, 4. bis 6. September 2015, 16. bis 18. Oktober 2015, 27. bis 29. November 2015
21
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Aktualisierungskurs für Ärzte und MTRA
Termin:
17. Oktober 2015
2 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
Weitere Informationen finden Sie unter www.aekn.de > Fortbildung > Kalender, unter dem jeweiligen Veranstal9
tungsdatum
Strahlenschutzkurse für medizinisches Assistenzpersonal
gemäß § 18a Röntgenverordnung (RöV)
HANNOVER
Kurs-Nr.: Hann 143
Kurs-Nr.: Hann 144
Kurs-Nr.: Hann 145
Kurs-Nr.: Hann 146
Teil 1:
Teil 2:
Teil 1: 5. bis 9. Mai 2015
Teil 1: 23. bis 27. Juni 2015
Teil 1: 8. bis 12. September 2015
Teil 1: 3. bis 7. November 2015
Teil 2: 8. bis 13. Juni 2015
Teil 2: 20. bis 25. Juli 2015
Teil 2: 12. bis 17. Oktober 2015
Teil 2: 30. November bis 5. Dezember 2015
jeweils dienstags von 12 bis 19.30 Uhr, mittwochs bis freitags von 11 bis 19.30 Uhr, samstags von 8 bis 14 Uhr
jeweils montags von 14 bis 19.30 Uhr, dienstags bis freitags von 11 bis 19.30 Uhr, samstags Prüfung von 8.30 bis circa 13.45 Uhr
Kursgebühr: 565 Euro pro Teilnehmer
Veranstaltungsort:
Medizinische Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover
Eine Teilnahme am Strahlenschutzkurs ist laut RöV vom 1. Juli 2002 nur möglich, wenn eine abgeschlossene medizinische Ausbildung
nachgewiesen oder als aktuell andauernd belegt wird.
Anmeldung: Sonja Ullrich, Telefon: (05 11) 3 80 21 97, Telefax: (05 11) 3 80 21 99, E-Mail: [email protected]
Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für medizinisches Assistenzpersonal gemäß § 18a der Röntgenverordnung (RöV)
EMDEN
MFA E 27 (Acht-Stunden-Kurs)
MFA E 28 (Acht-Stunden-Kurs)
Samstag, 19. September 2015, 9 bis 17.30 Uhr
Samstag, 26. September 2015, 9 bis 17.30 Uhr
Kursgebühr: 95 Euro pro Teilnehmer
Veranstaltungsort: Klinikum Emden gGmbH, Röntgenabteilung, Bolardusstr. 20, 26721 Emden
HANNOVER
MFA H 39 (Acht-Stunden-Kurs)
MFA H 40 (Acht-Stunden-Kurs)
MFA H 41 (Acht-Stunden-Kurs)
Freitag, 19. Juni 2015, 9 bis 17 Uhr
Freitag, 4. September 2015, 9 bis 17 Uhr
Freitag, 20. November 2015, 9 bis 17 Uhr
Kursgebühr: 95 Euro pro Teilnehmer
Veranstaltungsort: Ärztehaus Hannover – Vortragssaal, Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Anmeldung: Sonja Ullrich, Telefon: (05 11) 3 80 21 97, Telefax: (05 11) 3 80 21 99, E-Mail: [email protected]
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niedersächsisches ärzteblatt
3 | 2015
Fortbildungen der ÄKN
Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen
veranstaltungen
w w w. a e k n . d e / z q
Grundkurs Qualitätsmanagement
NACH DEM BÄK/KBV/AWMF CURRICULUM „ÄRZTLICHES QUALITÄTSMANAGEMENT“
37. Grundkurs “Ärztliches Qualitätsmanagement”
22. Juni bis 26. Juni 2015
veranstaltungen
Die aktuellen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen legen fest, dass alle Einrichtungen des Gesundheitswesens ein Qualitäts- und Risikomanagement einführen und weiter entwickeln. Als Qualitätsdarlegung nach
außen - auch wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben - gewinnt die Zertifizierung zunehmend an Bedeutung.
Ferner fordern die drastischen Veränderungen der Rahmenbedingungen den Einrichtungen der ambulanten und
stationären Versorgung eine erhebliche Anpassungsleistung sowie Qualitätsnachweise ab. Aber: es muss auch
besser werden! Abgestimmte Abläufe, weniger Schnittstellenprobleme, spürbare Arbeitserleichterung, Qualität
und Patientensicherheit aus einem Guss das ist das Ziel!
Damit kommen auf die Professionals neue Rollen und Aufgaben zu, an der Qualitätsverbesserung aktiv mitzuwirken und den Arbeitsalltag neu zu gestalten. Der Grundkurs "Qualitätsmanagement" vermittelt hierzu das
notwendige Basiswissen und das Handwerkszeug zur erfolgreichen praktischen Umsetzung - und macht auch
viel Spaß!
* Die Kapitelnummern beziehen sich auf das BÄK/KBV/AWMF-Curriculum “Ärztliches Qualitätsmanagement”, 4. Auflage, 2007
Veranstaltungsort: Ärztehaus Hannover, Seminarräume 225-228, 2. OG
Kursgebühr: 850 Euro inklusive Arbeitsunterlagen und Pausengetränke.
Zentrum für
Qualität und Managementim Gesundheitswesen
Einrichtung der Ärztekammer Niedersachsen
Leitung: Dr. phil. Brigitte Sens
Auskunft und Anmeldung: Franziska Kietz, Ärztekammer Niedersachsen, Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen (ZQ),
Berliner Allee 20, 30175 Hannover, Tel. : 0511/380-2506, FAX: 0511/380-2118, E-Mail: [email protected], Internet: www.aekn.de/zq
Diese Veranstaltung wird mit Fortbildungspunkten vom Sachgebiet FORTBILDUNG der Ärztekammer Niedersachsen anerkannt.
3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
77
rubrikenanzeigen
Der Anzeigenmarkt
im niedersächsischen ärzteblatt
Anzeigen unter Chiffre
Warum Chiffre-Anzeigen?
Der Inserent möchte anonym bleiben. Daher wird statt einer Telefon-Nr.
oder eines anderen Kontakts eine Chiffre-Nummer vergeben. Auskünfte
über diese Anzeigen können deshalb nicht gegeben werden. Denn die
Geheimhaltung des Auftraggebers ist hier verpflichtender Bestandteil des
Auftrages.
Wie muss ich auf eine Chiffre-Anzeige antworten?
Senden Sie Ihre Antwort schriftlich per Briefpost an
unsere Adresse:
Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH
Chiffre xxxxxx
Berliner Allee 20
30175 Hannover
oder per Telefax an 05 11 / 3 80 - 22 81
oder per E-Mail an [email protected]
Bitte denken Sie immer daran, die Chiffre-Nr. anzugeben.
Wie gelangt meine Antwort zum
Inserenten?
Alle Zuschriften werden einmal wöchentlich auf dem Postweg an die
Inserenten weitergeleitet.
Ihre
HANNOVERSCHE ÄRZTE-VERLAGS-UNION GmbH
Anzeigenschluss
für Heft 04/15
vom 15.04.2015
ist der 27.03.2015.
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niedersächsisches ärzteblatt
3 | 2015
rubrikenanzeigen
Per Post oder Fax an: Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH, Berliner Allee 20, 30175 Hannover,
Telefon 0511/380-2282, Fax 0511/380-2281
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q Verschiedenes
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q An- und Verkauf
q Kurse und Kongresse
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oder per E-Mail: [email protected]
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sepa-basis-lastschrift
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Anzeigenschluss für Heft 04/2015
vom 15.04.2015 ist der 27.03.2015
Gläubiger-Identifikationsnummer
Mandatsreferenz (wird von uns ausgefüllt und separat mitgeteilt)
Ich/Wir ermächtige(n) die Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH Zahlungen von meinem/unseren Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n)
ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Hannoverschen Ärzte-Verlags-Union GmbH auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Kontoinhaber (wenn nicht mit Auftraggeber identisch)
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€ 11,00 zzgl. MwSt
€ 11,00 zzgl. MwSt
Chiffregebühren
Stand: 01.12.2014
3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
79
rubrikenanzeigen
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Bereichs eines renommierten Krankenhauses ist auch Vollzeittätigkeit möglich bzw.
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jungen Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt. E-Mail: [email protected]
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Bad Laer ab 01.07.2015. E-Mail: [email protected], Chiffre 031503
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Allgemeinmedizin zum 01.06.2015. Näheres unter: www.gpss14.de,
Kontakt: [email protected] oder Telefon 0 42 21 / 1 78 10
80
niedersächsisches ärzteblatt
3 | 2015
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sucht zur Anstellung FÄ/FA f. Allg. oder Innere in TZ oder VZ (20 h bis ...).
Breites Spektrum (kl. Chirurgie, spez. Palliativm., Sono Abd., SD, Doppler, L-Eku, etc.)
Besonderheiten: gute Anbindung an Hannover; tolles Arbeitsklima;
8 Wochen Urlaub/Jahr; flexible Arbeitszeiten.
GP Lummert und Kracke, Gartenstr. 6, 31311 Uetze-Hänigsen, Telefon 0 51 47 / 80 24,
E-Mail: [email protected]
rubrikenanzeigen
AWO Psychiatriezentrum
Vor dem Kaiserdom 10
38154 Königslutter
Das AWO Psychiatriezentrum ist ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Forensische Psychiatrie
mit über 900 Beschäftigten in der Trägerschaft der AWO Niedersachsen gGmbH. Als
zertifiziertes Unternehmen im Rahmen der Auditierung Beruf und Familie nimmt eine
nachhaltige familienbewusste Personalpolitik einen hohen Stellenwert ein.
Die Klinik für Forensische Psychiatrie sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Facharzt/-ärztin für
Psychiatrie und Psychotherapie als Funktionsoberarzt/-ärztin
in Voll- oder Teilzeit (auch Ende der Weiterbildungszeit möglich)
In der Klinik für Forensische Psychiatrie (91 Betten) werden auf 5 Stationen psychisch kranke und
suchtkranke Straftäter behandelt, die nach § 63 oder § 64 StGB im Maßregelvollzug untergebracht
sind. Nach der Entlassung erfolgt die ambulante Versorgung über die Forensische Institutsambulanz.
Neben der grundlegenden psychiatrischen Versorgung arbeiten wir bei psychodynamischem Verständnis mit unterschiedlichen Psychotherapieverfahren.
Ihre Aufgaben:
x
x
Psychiatrische und psychotherapeutische Patientenversorgung im stationären und ambulanten Rahmen incl. der damit zusammenhängenden Dokumentation und des Schriftverkehrs
Teilnahme am Forensischen Rufdienst
Interesse an psychiatrischen, forensischen und juristischen Fragestellungen
rubrikenanzeigen
x
Wir bieten:
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x
Bei Bewährung ist eine spätere Übernahme in Oberarztfunktion möglich
Selbständiges Arbeiten mit hoher Verantwortlichkeit
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten intern und extern
Weiterbildungsermächtigung für Schwerpunktbezeichnung Forensische Psychiatrie liegt vor
Externe Supervisionen
Leistungsgerechte Vergütung nach TV-Ärzte/VKA
Betriebliche Altersversorgung
Unterstützung bei der Wohnungssuche und Kinderbetreuung
Detaillierte Auskünfte erteilt Ihnen die Chefärztin, Frau Anja M. Westendarp unter Tel. 05353/901318
Senden Sie bitte Ihre Bewerbung an das
AWO Psychiatriezentrum, Ärztlicher Direktor, Herrn Dr. Mohammad-Zoalifikar Hasan, Vor dem Kaiserdom 10, 38154 Königslutter
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niedersächsisches ärzteblatt
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Beschäftigten in den verschiedenen Bereichen der Gesundheitsvorsorge und der Arbeitssicherheit.
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bundesweit (u. a. Braunschweig | Bremen | Bremerhaven | Göttingen |
Hannover | Hildesheim | Oldenburg | Soltau | Uelzen) – Voll- oder Teilzeit
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Arbeitsmedizin und Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin bieten wir den Einstieg in ein expandierendes Unternehmen.
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Dienstleistung aber auch für meine
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Arbeitsmedizin, Leiter B·A·D-Zentren
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erscheinen, können nicht gegeben werden.
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des Auftrages.
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Fachärztin/Facharztes
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(Besoldungsgruppe A 14 NBesG / Entgeltgruppe 15 TVöD)
zu besetzen.
Nähere Informationen zu Qualifikationserfordernissen und
Tätigkeitsfeld entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des
Landkreises Hameln-Pyrmont unter
www.hameln-pyrmont.de/Aktuelles/Stellenausschreibungen
Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 31. März 2015 an:
Landkreis Hameln-Pyrmont, Personalamt, Süntelstr. 9, 31785 Hameln
Rubrikenanzeigen auch im Internet
alle im Kleinanzeigenteil aufgegebenen Anzeigen erscheinen (ohne zusätzliche Kosten) unter
www.haeverlag.de/nae
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niedersächsisches ärzteblatt
3 | 2015
rubrikenanzeigen
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orthopädische praxis in hannover sucht fa/fä
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3 | 2015
niedersächsisches ärzteblatt
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niedersächsisches ärzteblatt
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niedersächsisches ärzteblatt
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niedersächsisches ärzteblatt
3 | 2015
Nach Redaktionsschluss
Aktuelle Informationen zur Masern-Situation
Mit einer Gruppe von Migranten wurde der Masern-Genotyp D8 im Oktober
vergangenen Jahres nach Berlin importiert, breitete sich in Flüchtlingsunterkünften aus, bevor er auch im
„impfkritischen Berliner Milieu“ (FAS)
seine Opfer fand und mehr als
650 Menschen infiziert wurden. Seit
Beginn des Jahres 2015 sind in Niedersachsen (Stand 2. März) 27 Fälle
von Masern bekannt geworden. Dabei
stammen sieben Erkrankte aus unterschiedlichen Landkreisen in Niedersachsen, die übrigen gehören auch in
unserem Bundesland zu einer Flüchtlingsgruppe.
In den Erstaufnahmeeinrichtungen
des Landes werden Flüchtlinge und
Asylbewerber allerdings erst ab einem Alter von zwölf Jahren serologisch auf ihre Immunität gegenüber
Masern, Röteln und Varizellen untersucht. Hier besteht offensichtlich
Handlungsbedarf!
Anzeichen für eine epidemische Ausbreitung der meldepflichtigen, hochinfektiösen Virus-Erkrankung, an deren Folgen durchschnittlich weniger
als zwei von 1.000 Infizierten sterben,
gibt es – so heißt es aus dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt
(NLGA) – derzeit nicht. Gleichwohl erneuerte das Amt seinen Appell an die
nach 1970 Geborenen, den Impfstatus
beim Hausarzt überprüfen und sich
gegebenenfalls impfen zu lassen. Der
Vizepräsident der Ärztekammer Niedersachsen sowie Kinder- und Jugendarzt Dr. med. Gisbert Voigt erläutert das Problem dieser Alters-
gruppe: „Ein Teil von ihnen ist in der
Kindheit einmalig geimpft worden, allerdings nur – wie seinerzeit empfohlen – einmalig. Bei diesen Menschen
reicht der Impfschutz nicht mehr aus,
so dass sie bei einem Kontakt mit dem
Wildvirus doch noch an Masern erkranken können. Insofern gibt es hier
tatsächlich für diese Erwachsenen eine Impflücke.“ Dies unterstreichen
die Angaben des NLGA, nach denen
die wichtige Wiederholungsimpfung
mit 93,5 Prozent die empfohlenen
95 Prozent unterschreitet.
Die aktuelle Masern-Erstimpfrate bei
Kindern liegt nach Angaben des Landesgesundheitsamtes in Niedersachsen bei 96,7 Prozent und damit im grünen Bereich. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat in den vergangenen Jahren ganze Arbeit geleistet und
sich in hohem Maße der Eliminierung
von Masern gewidmet. Um dies zu erreichen, muss auf aktuelle Entwicklungen adäquat reagiert werden. Ansonsten gibt es vor allem ein Rezept –
so Dr. Voigt: „Patienten und Ärzte von
der Sinnhaftigkeit der Masernimpfung
überzeugen.“
- Raimund Dehmlow
impressum
<
niedersächsisches ärzteblatt
Mitteilungsblatt der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN)
und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN)
ISSN: 0028-9795
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Ärztekammer Niedersachsen, Hannover
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aktuell
Keine Gefahr einer MasernEpidemie in Niedersachsen –
aber durchaus eine Gefährdung
aktuell
geschäftsleitung
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Die Zeitschrift erscheint jeweils am 15. des Monats.
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Aktuelle Informationen:
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www.nlga.de
www.impfen-info.de/impfcheck
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für Mitglieder der Ärztekammer Niedersachsen ist der
Bezugspreis durch den Kammerbeitrag abgegolten.
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