88. Jahrgang | März 2015 Mitteilungsblatt der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen ärzteblatt niedersächsisches AMBULANTE VERSORGUNG Welchen Spielraum hat die Selbstverwaltung noch? honorar honorarabschluss 2015 unter dach und fach infektiologie gefährliche mitbringsel aus den tropen klinik und praxis niedersachsen startet kampagne für natürliche geburten siebenundvierzig zahlen, zweiundvierzigtausend bekommen ein zweizeiliges stellenangebot im nä kostet ab 47,- e (netto) und erreicht etwa 42.000 Leserinnen und Leser in ganz Niedersachsen. hannoversche ärzte-verlags-union, Berliner Allee 20, 30175 Hannover Telefon: (05 11) 3 80 - 22 82, Telefax: (05 11) 3 80 - 22 81, Online-Anzeigenaufgabe: [email protected] oder unter www.haeverlag.de/service editorial Mangelerscheinungen Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, die Regierung zeigt sich hartleibig. Verbissen hält sie an ihren einmal zu Papier gebrachten Gesetzesentwürfen fest. Vielen Verbesserungsvorschlägen, heißt es, würden sich mittlerweile auch politische Fachleute anschließen. Dass sich aber das Gesundheitsministerium allen guten Ratschlägen verschließt, wird immer wieder mit einer Logik höherer Unvernunft erklärt, die einen Namen hat: Koalitionsvertrag. Es ist eine neue Erfahrung: Nicht das medizinisch Erforderliche, nicht das Grundgesetz ist Leitschnur politischer Entscheidungen, sondern offenkundig wird ein Konglomerat parteipolitischer Kompromisse zur unverrückbaren Handlungsmaxime der politischen Akteure. Darf man sie überhaupt noch „Entscheidungsträger“ nennen, wenn ihr Entscheidungsspielraum in Sachfragen derart von der Parteiräson überlagert wird? Eine sinnvolle Alternative wäre die „dringliche Terminüberweisung“. Im persönlichen Gespräch können ärztliche Kollegen untereinander am besten abklären, ob eine Behandlung keinen Aufschub duldet oder noch Zeit hat. Das funktioniert vielerorten schon jetzt ausgezeichnet. Aber selbst der Bundesrat ist mit seinem Vorstoß, der Ärzteschaft dafür freie Hand zu geben, abgeblitzt. Die Regierung beharrt auf einer starren Vier-Wochen-Frist. Fotos: KVN Seit Monaten laufen die Kassenärztlichen Vereinigungen Sturm gegen die geplanten Terminvergabestellen. Aus gutem Grunde. Wo die Ressourcen erschöpft sind, lassen sich nicht per Dekret neue schaffen. Schon jetzt arbeiten die Ärzte am Rande ihrer Kapazitäten. Von ihrem Honorar werden dann die Millionen für die Servicestellen abgezweigt. Sie schränken die freie Arztwahl ein und wecken Erwartungen, die sich einfach nicht erfüllen lassen. Denn jenseits aller pragmatischen Optionen regiert das Prinzip des politischen Gebens und Nehmens. Die Terminvergabestellen, so wird kolportiert, sind der politische Preis für den Verzicht auf die Bürgerversicherung. Wird er jetzt nicht entrichtet, wäre am Ende der Koalitionsfrieden gefährdet. Und der steht über allem. Die Handlungsfähigkeit der Politik wird erkauft durch schlechte Gesetze. Schon bald werden wir sehen: Das Versorgungs-Stärkungsgesetz wird in Wirklichkeit die Versorgung schwächen. Und dann? Auch das lässt sich sagen: Dann wird das nächste schlechte Gesetz es richten müssen. Mit Skepsis und Enttäuschung Ihre Mark Barjenbruch Vorstandsvorsitzender der KVN Dr. Jörg Berling Stellv. Vorstandsvorsitzender der KVN 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 3 88. Jahrgang inhalt niedersächsisches ärzteblatt ÄKN rubriken > > > > > > > > editorial aktuell äkn-mitteilungen leserbriefe kvn-mitteilungen veranstaltungen rubrikenanzeigen impressum klinik und praxis > Gefährliche Urlaubsmitbringsel Ein aktueller Überblick über tropische Infektionskrankheiten > Sichere Sprachkenntnisse Interview mit Dr. jur. Holger Steinwede (NiZzA) zu den neuen Fachsprachprüfungen in Niedersachsen > Gutes Bauchgefühl Mit einer Informationskampagne will das Land die Sectio-Rate senken > „Reach every child“ Die Globale Impfallianz Gavi startet großangelegte Initiative > Lotsenfunktion Bericht über die Mitgliederversammlung der DGPM Niedersachsen > Per Homepage und App Neue Wege zur sicheren Geburt waren Thema auf der Jahresversammlung der Niedersächsischen Perinatalerhebung 10 12 qualitätsmanagement 8 14 15 16 18 recht > Aus der Praxis der Norddeutschen Schlichtungsstelle 25 Diesmal: Gefahr erkannt, aber nicht gebannt 4 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 neue medien > Bescheidene Erwartungen Sicherheit im digitalen Deutschland 2025 27 > ÄKN-Newsletter Per E-Mail auf dem Laufenden sein 27 > Praxiswebsite Checkliste der ÄKN gibt Antworten auf häufige Fragen 27 bezirksstellen > Themen und Termine 3 6 30 33 65 74 78 87 > Grundkurs Qualitätsmanagement Vorsicht: Hier droht Qualitätsverbesserung! 28 patientensicherheit > High 5s Im Juni findet die Abschlussveranstaltung des Projekts statt 28 > ZQ-Forum Krankenhaushygiene im Blickpunkt des 12. ZQ-Forums für Patientensicherheit und Risikomanagement 29 Gutes Bauchgefühl Mit der Informationskampagne „Bauchgefühl – gut informiert über die natürliche Geburt“ möchte das Land Niedersachsen die Kaiserschnittrate senken. Seite 12 Die liebe Not mit der Politik Die Politik, so scheint es, hat sich auf die Niedergelassenen eingeschossen. Oder straft deren Interessen mit Nichtachtung. Selten hat eine Regierung die Vertragsärzteschaft so gegen sich aufgebracht wie die schwarz-rote Koalition. Ärzte werden mit Lasten und Sanktionen überzogen, die Vorteile haben die Krankenkassen und Kliniken. Auf der Vertreterversammlung stellten manche Delegierte schon die Systemfrage. Andere warnen: Wir müssen raus aus der Meckerecke. S. 35 und S. 60 intern > Sorgen mit der Politik VV setzte sich mit aktueller Gesetzgebung auseinander 35 > Mehrkosten und Bürokratie VV spricht sich gegen Regularien und Sanktionen im E-Health-Gesetz aus 38 > EBM-Änderung Bereitschaftsdienst Durch Besserstellungsbeschluss keine Nachteile für niedersächsische Vertragsärzte 40 38 > VV kurzgefasst VV-Beschlüsse in Übersicht > Anforderungen an die Durchgangsärzte Erfahrungen mit den neuen D-Arzt-Bedingungen seit 2011 > So kommt‘s Papier vom Tisch Seminarangebot: Bürokratieabbau in der Arztpraxis honorar > Neuerscheinungen 54 > Arglos in die Falle Bei fortgesetzter Arbeitsunfähigkeit ist die rechtzeitige Verlängerung zwingend. Unter Umständen haftet der Arzt 56 > In der Fremde daheim? Steuertipp: Kinder haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie einen inländischen Wohnsitz haben 59 > Unter Dach und Fach Honorarabschluss für 2015 steht mit einer Drei vor dem Komma 42 arzneimittel > Konzertierte Aktion Mit „HeilmittelPro“ wollen KVN und AOKN Heilmittel-Verordnungen optimieren 44 > Das Informationsmonster Die Nutzenbewertung von Arzneimitteln finden im Praxisalltag nicht ausreichende Beachtung 46 > Mehr Calciumzufuhr fördert Nierensteine Atis informiert: Vitamin D kontraindiziert bei rezidivierenden Calciumoxalatsteinen? 49 50 58 praxis politik > Weltmeister der Gesundheitsgesetze Mit dem Versorgungsstärkungs-Gesetz könnten die Krankenkassen den Niedergelassenen das Wasser abgraben 60 > Aus anderen KVen 63 Foto: Nds. Sozialministerium KVN vertreterversammlung 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 5 aktuell In Kürze Der Grippeimpfstoff dieser Saison wirkt offenbar nicht optimal. Grund für die schwächere Wirksamkeit ist eine in diesem Jahr kursierende H3N2-Variante, die gegenüber dem Impfstoffvirus leicht verändert ist. Professor Klaus Schughart, Leiter der Abteilung „Infektionsgenetik“ am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) in Braunschweig, erklärt: „Der Influenzastamm für die Herstellung des Impfstoffs wird im vorausgehenden Jahr bestimmt. Hierfür wird eine Voraussage auf Basis der Vorjahres und den zu dem Zeitpunkt kursierenden Influenzaviren getroffen. Die Voraussagen sind meistens sehr gut, nur leider nicht immer.“ Obwohl sich die Vorhersage, gegen welchen Virustyp geimpft werden muss, auf Daten aus über 100 nationalen Referenzlaboratorien weltweit bezieht, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO zusammengeführt werden und auf deren Basis dann nach Beratung mit Experten der Stamm für die Herstellung des Impfstoffs ausgewählt wird, ist eine hundertprozentige Wirksamkeit nicht gewährleistet. Professor Carlos Guzmán, Leiter der Abteilung „Vakzinologie“ am HZI, führt aus: „ Trotz aller Bemühungen bleibt es schwer, die genauen Influenza-Subtypen, gegen die der Impfstoff wirken muss, so weit im Voraus schon zu bestimmen. Wir müssen also weiter an besseren Methoden für die Vorhersagen arbeiten und darüber hinaus nach neuen Impfstoffen suchen, die Schutz gegenüber allen Influenza-A-Typen bieten“. Für dieses Jahr sei es allerdings schon zu spät und es müsse daher mit einer stärkeren Grippewelle gerechnet werden als in den vergangenen Foto: C.S. Goldsmith und A. Balish / CDC Grippeimpfstoff wirkt nicht wie gedacht TEM-Aufnahme von H1N1-Influenza-A-Viren (Stamm A/CA/4/09, Erreger der Influenza-Pandemie 2009; Bild digital nachgefärbt) Jahren. Laut Professor Schughart steht in Deutschland der Gipfel der Grippewelle noch bevor, er wird Mitte März erwartet. Obwohl der aktuelle Impfstoff nicht so effektiv ist wie erhofft, sind sich die HZI-Forscher einig, dass eine Impfung dennoch empfehlenswert ist. Teilweiser Schutz sei besser als keiner, meint Professor Guzmán. „Außerdem schützt der diesjährige Impfstoff gegen mehrere Viren: gegen das saisonale H1N1-Virus, das Influenza-B-Virus und gegen das besagte H3N2-Virus. Gegen die H1N1- und Influenza-BViren ist eine gute Schutzwirkung gegeben“, ergänzt Professor Schughart. - we Dritte Stufe der MFA-Tariferhöhung tritt in Kraft Zum 1. April 2015 tritt die dritte Stufe des aktuell gültigen Tarifvertrags für Medizinische Fachangestellte (MFA) in Kraft. Von da an erhöht sich die Ausbildungsvergütung um weitere 30 Euro monatlich. Sie beträgt dann im ersten Jahr monatlich 700 Euro, im zweiten Jahr monatlich 740 Euro, im dritten Jahr monatlich 790 Euro. Darauf hatten sich die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Arzthelferinnen / Medizinischen Fachangestellten (AAA) und der Verband medizinischer Fachberu- 6 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 fe im Sommer 2013 tarifvertraglich geeinigt. Die Gehälter der ausgelernten MFA waren bereits zum 1. September 2013 und 1. April 2014 vertragsgemäß erhöht worden, die Ausbildungsvergütung war zu diesen Terminen angepasst worden. Ziel dieser tarifvertraglichen Vereinbarung war, mit einer neu strukturierten Vergütung das Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten zeitgemäß und attraktiver zu gestalten. Dazu wurden zwei weitere Tätigkeits- gruppen für die ausgelernten MFA geschaffen und die Einstufungskriterien überarbeitet. Die neue Struktur bildet das breit gefächerte Feld von Qualifizierung-, Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Medizinische Fachangestellte besser ab. - smv/bäk Mehr Informationen unter www.bundesaerztekammer.de/ page.asp?his=1.99.3478.6763.10216 In Kürze Der Dt. Hausärzteverband, LV Niedersachsen, lädt zu seinem traditionellen Seminarkongress in Lüneburg. Vom 17. bis zum 19. April wird im Seminaris Hotel Lüneburg wieder ein breitgefächertes Fortbildungsprogramm zu hausärztlichen Themen geboten. Das Spektrum umfasst medizinische wie organisatorische Inhalte und reicht von Abrechnungsfragen bis zur Wundversorgung. Viele Themen sind auch für Praxismitarbeiterinnen geeignet. Für beide Tagungsabende ist zudem ein Rahmenprogramm mit künstlerischen Darbietungen geplant. Zeitgleich veranstaltet der Hausärzteverband gemeinsam mit der AOK Niedersachsen in Lüneburg einen Gesundheitstag für Patienten unter dem Motto „Demenz und Fehlernährung“. - ös Infos und Anmeldung unter http://www.hausaerzteverband-niedersachsen.de - 31. Seminarkongress Norddeutscher Hausärzte KBV: Niedergelassene behandeln 70 Prozent aller Notfälle Rund 70 Prozent der ambulanten Notfallpatienten werden durch Vertragsärzte behandelt, so das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in Deutschland nach einer Analyse der bundesweiten vertragsärztlichen Abrechnungsdaten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte zuvor bemängelt, dass in den Rettungsstellen immer mehr Patienten versorgt würden, die von einem Vertragsarzt behandelt werden könnten. Zugleich wurde die unzureichende Vergütung beklagt. Allerdings gebe es strukturelle Unterschiede. So sind die im ambulanten Bereitschaftsdienst behandelten Patien- ten im Durchschnitt deutlich älter und haben mehrere meist chronische Krankheiten. Ferner stehen in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser Indikationen zu kleinchirurgischen Maßnahmen oder zur radiologischen Abklärung im Vordergrund. Bei den Patienten der Vertragsärzte sind es Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems, der Atmungsorgane sowie Schmerzpatienten. Bemerkenswert ist auch, dass die Inanspruchnahme von Notfallambulanzen in den Städten besonders ausgeprägt und in ländlichen Regionen deutlich geringer ist. - ös Frauenärzte: Barmer GEK spart an Patientinnen Der Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, Dr. med. Christian Albring, hat der Barmer GEK vorgeworfen, „erneut zu Lasten ihrer weiblichen Mitglieder Geld sparen“ zu wollen. Anlass: Die Barmer GEK beabsichtigt, künftig die jährliche Krebsfrüherkennung bei ihren weiblichen Mitgliedern durch eine Testung auf humane Papilloma‐ Viren ‐ kurz einen HPV‐Test ‐ in fünfjährigem Abstand zu ersetzen. Albring verwies darauf, dass die Krankenkasse früher lange die HPV‐Impfung noch in Frage gestellt habe, als ihre Wirkung längst erwiesen war und viele Staaten sie als Standardimpfung eingeführt hatten. Der von der Kasse geforderte Test im Fünf‐Jahres‐Abstand sei ein Rückschritt. „Will die BARMER GEK wegen vermeintlicher monetärer Vorteile an den Frauen ein Experiment mit ungewissem Ausgang und menschenverachtender oberer Altersgrenze von 60 Jahren durchführen, obwohl das Auftreten des Karzinoms im Alter zunimmt?“ so Albring. - ös KBV-Vorstand: MasernImpfstatus bei Erwachsenen prüfen Vor dem Hintergrund des aktuellen Masern-Ausbruchs in Berlin appelliert KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann an die Ärzte, auf den Impfstatus ihrer Patienten zu achten. Mehr als die Hälfte aller Masernfälle betreffen gegenwärtig Jugendliche und junge Erwachsene. Ärzte sollten Impflücken nachspüren und im Bedarfsfall ihre Patienten direkt auf den Masern-Impfschutz ansprechen und die Impfung möglichst nachholen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt zusätzlich zur zweimaligen Impfung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr allen nach 1970 geborenen Erwachsenen eine einmalige Impfung gegen Masern, wenn sie bisher nicht gegen Masern geimpft sind, nur einmal in der Kindheit geimpft wurden oder der Impfstatus gegen Masern unklar ist. Zur Impfung soll vorzugsweise ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) verwendet werden. Masernerkrankungen sind meldepflichtig. Ärzte sollten daher Meldeformulare in der Praxis vorrätig haben. Sie sind bei dem für ihre Praxis zuständigen Gesundheitsamt erhältlich. - ös aktuell Hausärzteverband lädt zum 31. Seminarkongress aktuell KV-TV informiert über Mindestlohn in der Arztpraxis „Mindestlohn in der Arztpraxis – Was muss beachtet werden?“ – die Frage wird in einem Video von „KV-TV Praxis – Das Magazin“ beantwortet. Darin wird erklärt, worauf Praxisinhaber bei der Beschäftigung von Minijobbern oder Praktikanten achten sollten. Unter anderem wird darauf verwiesen, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeiten seiner geringfügig beschäftigten Mitarbeiter genau dokumentieren muss. Zudem geht es darum, wie mit Überstunden umzugehen ist. - ös Link: http://www.kbv.de/html/13819.php 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 7 klinik und praxis Infektiologie Gefährliche Urlaubsmitbringsel Professor Dr. med. Uwe Groß, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie an der Universitätsmedizin Göttingen, gibt einen aktuellen Überblick über Tropenkrankheiten. Denkt man an Tropenkrankheiten, so steht Ebola aktuell eindeutig im Vordergrund. Mit bisher mehr als 22.500 Erkrankten und circa 9.000 Toten seit dem Indexfall am 2. Dezember 2013 hat sich diese Erkrankung nahezu unkontrolliert in den westafrikanischen Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone ausgebreitet. Aktuell scheint die Dynamik der weiteren Ausbreitung jedoch gestoppt zu sein, so dass für Europa keine Gefahr droht. Ein per Elektronenmikrograph aufgenommener EbolaViruspartikel mit der charakteristisch fadenförmigen Struktur der Filoviridae. 3 | 2015 Die angestrebte Ausrottung der Polio ist bisher noch nicht gelungen. Als wichtigste Endemieländer gelten derzeit Nigeria, Afghanistan und Pakistan. Um die Ausbreitung zu stoppen, hat Pakistan aktuell neue Ein- beziehungsweise Ausreisevorschriften erlassen: Wer sich mehr als vier Wochen im Land aufhält, muss bei der Ausreise (!) einen gültigen Impfnachweis erbringen. Neben Pakistan wird von der WHO vor allem auch für Kamerun und Syrien eine Impfung empfohlen. Die ärmliche Bevölkerung Madagaskars war im vergangenen Jahr von einem Pestausbruch mit mehr als 200 Erkrankungen und nahezu 60 Toten betroffen. Das ebenfalls unter schlechten Lebensbedingungen häufiger vorkommende Fleckfieber führte in Thailand mit circa 8.000 Fällen zu einem Ausbruch. Erst jetzt wurde auch das Rätsel um das akute Enzephalitissyndrom (AES) aufgeklärt, an dem im Norden Indiens jährlich zehntausende Kinder leiden. Wie beim klassischen Fleckfieber wurde auch hierfür das durch Läuse übertragene Bakterium Rickettsia prowazekii als Ursache angenommen. Fotos: CDC / Cynthia Goldsmith, CDC / Dr. Frederick A. Murphy Dengue stellt vor allem in Südostasien und – mit mehr als 500.000 Fällen alleine in 2014 – in Brasilien ein zunehmendes Problem dar. Die weltweite Ausbreitung der kältetoleranten Überträgermücke Aedes albopictus hat erstmals seit über 70 Jahren auch wieder Japan autochthone Fälle beschert. Das zu einer ähnlichen Symptomatik führende Chikungunya-Virus hat jetzt den Sprung in die Karibik geschafft und sich dort stark ausgebreitet: Allein in Venezuela niedersächsisches ärzteblatt Das ebenfalls durch Stechmücken übertragene Westnil-Fieber hat den Sprung nach Europa bereits geschafft und breitet sich auf unserem Kontinent kontinuierlich aus. Besonders betroffen waren im vergangenen Jahr in Italien die Provinzen Bologna und Cremona; darüber hinaus vor allem Griechenland und Ungarn sowie andere Länder in Südost-Europa. Eine Elektronenmikrographie des Westnil-Virus, durch den das WestnilFieber ausgelöst wird. Im Gegensatz zu Ebola steht zur Verhinderung des Gelbfiebers eine effektive Impfung zur Verfügung. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat zwar im Sommer 2013 erklärt, dass eine einzige Impfdosis lebenslang vor Gelbfieber schützt, dennoch werden Einreisevorschriften für Gelbfieber von den einzelnen Ländern selbst festgelegt. Daher sollten sich Reisende weiterhin vorab über eine eventuell vorgeschriebene Auffrischungsimpfung bei einer autorisierten Gelbfieber-Impfstelle informieren. 8 haben sich bereits nahezu 1,4 Millionen Menschen infiziert. Weder für Dengue noch für Chikungunya steht eine kausale Therapie oder Impfung zur Verfügung, daher kommt dem Schutz vor den tagaktiven Überträgermücken durch Verwendung von Repellentien eine besondere Bedeutung zu. Infektiologie Für Infektionen mit auf den Menschen übertragbaren aviären Influenzaviren H5N1 und H7N9 besteht aktuell keine Besorgnis einer veränderten globalen Epidemiologie; für Infektionen mit MERS-CoV ist die Zahl der Neuinfektionen sogar rückläufig. Ganz anders sieht es aber mit Masern aus, auch wenn es sich hierbei nicht um eine Tropenkrankheit im strengen Sinn handelt. So wurden im vergangenen Jahr von den Philippinen knapp 100.000 Fälle und aus China nahezu 150.000 Fälle gemeldet. Darüber hinaus gab es Ausbrüche in Südafrika, den USA, Äthiopien, Indien und Vietnam. In Bosnien und Herzegowina wurden 2015 bereits mehr als 2.000 Erkrankte gemeldet. Der derzeit große Masernausbruch im Raum Berlin mit mehr als 450 Erkrankten seit Jahresanfang ist wahrscheinlich auf Einreisende aus diesem Gebiet zurückzuführen. Zu guter Letzt soll in Verbindung mit Reisen in die Tropen aber noch kurz auf ein ganz anderes und in seiner Dynamik besorgniserregendes Thema eingegangen werden: Die Einschleppung multiresistenter Erreger durch Fernreisen oder die globale Migration. Die aktuell die Schlagzeilen füllenden multiresistenten Acinetobacter baumannii wurden erstmals vor etwa zehn Jahren in Feldlazaretten im Irak entdeckt und sind seitdem bei US-Soldaten als „Iraqibacter“ gefürchtet. Erst vor kurzem wurde in Deutschland gezeigt, dass jeder dritte Reisende nach Rückkehr vor allem aus Südamerika, Afrika oder Asien ESBL-produzierende E. coli-Bakterien mitbringt. Insofern sollte nicht nur jedem in der Reise- oder Tropenmedizin tätigen Arzt das entsprechende „Reiseresistenzrisiko“ bewusst sein, um gegebenenfalls bei schwerwiegenden Infektionen seiner Patienten adäquat reagieren zu können (siehe Grafik). Gefürchtet sind in dieser Hinsicht vor allem gramnegative Erreger, die gegen die vier wichtigsten Antibiotikagruppen resistent sind (4MRGN). In diesem Fall hilft eventuell nur noch das Reserveantibiotikum Colistin – die Frage ist nur: wie lange noch? Autor: Professor Dr. med. Uwe Groß Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie an der Universitätsmedizin Göttingen äkn Der fünfte humanpathogene Malariaparasit Plasmodium knowlesi ist in Malaysia und Thailand auf dem Vormarsch: Alleine auf Borneo ist dieser ursprünglich nur bei Affen vorkommende Parasit für zwei Drittel aller Malaria-Fälle verantwortlich. Die klinische Symptomatik kann schwerer verlaufen als bei einer Infektion mit Plasmodium falciparum. Als Kuriosum mag hingegen gelten, dass auch in Europa die Blasenbilharziose übertragen werden kann. Betroffen von einer Infektion mit den dafür verantwortlichen Schistosomen sind Reisende, die am Unterlauf des Flusses Cavu in der Nähe der Stadt Porto Veccio auf Korsika gebadet haben. klinik und praxis < Weltweite Hitliste der Häufigkeit multiresistenter Erreger VRE bis zu 26% in Südkorea MRSA bis zu 87% in Taiwan ESBL E. coli bis zu 91% in Taiwan CarbapenemR A. baumannii bis zu 52% in Brasilien ESBL K. pneumoniae bis zu 77% in Tansania Abb.: Prof. U. Groß CarbapenemR P. aeruginosa bis zu 59% in Brasilien CarbapenemR K. pneumoniae bis zu 25% in Indien Die Grafik zeigt, wo welche multiresistenten Erreger am häufigsten vorkommen. 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 9 klinik und praxis Sprachprüfung Behandlungs- und Patientensicherheit erfordert sichere Sprachkenntnisse Niedersachsen startet Fachsprachprüfungen Auf Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27. Juni 2014 sind die für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse gegebenenfalls durch eine Sprachprüfung nachzuweisen. In Niedersachsen wird der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) diesen Beschluss umsetzen. Zur Durchführung der Sprachprüfungen wurde die Ärztekammer Niedersachsen beauftragt. Für Humanmediziner wird die Prüfungsregelung wirksam ab 1. April 2015 und zu einem späteren Zeitpunkt auch für Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Über Einzelheiten sprach Jörg Blume für das niedersächsische ärzteblatt mit Dr. Holger Steinwede, Geschäftsführer des NiZzA. Dr. Holger Steinwede im Gespräch mit Jörg Blume Die Antragstellenden müssen über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für eine umfassende ärztliche Tätigkeit erforderlich sind. Sie müssen ihre Patienten inhaltlich ohne wesentliche Rückfragen verstehen und sich insbesondere so spontan und so fließend verständigen können, dass sie in der Lage sind, sorgfältig die Anamnese zu erheben, Patienten sowie deren Angehörige über erhobene Befunde sowie eine festgestellte Erkrankung zu informieren, die verschiedenen Aspekte des weiteren Verlaufs darzustellen und Vor- und Nachteile einer geplanten Maßnahme sowie alternativer Behandlungsmöglichkeiten erklären zu können, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. In der Zusammenarbeit mit Kollegen sowie Angehörigen anderer Berufe müssen sie sich so klar und detailliert ausdrücken können, dass bei Patientenvorstellungen sowie ärztlichen Anordnungen und Weisungen 10 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Missverständnisse sowie hierauf beruhende Fehldiagnosen, falsche Therapieentscheidungen und Therapiefehler ausgeschlossen sind. Darüber hinaus müssen sie die deutsche Sprache auch schriftlich angemessen beherrschen, um Krankenunterlagen ordnungsgemäß führen und ärztliche Bescheinigungen ausstellen zu können. Müssen ab 1. April alle ausländischen Ärzte, die in Niedersachsen tätig werden möchten, zum Sprachtest? Grundsätzlich gilt die Fachsprachprüfung für alle Personen in Niedersachsen, die ab dem 1. April 2015 erstmals einen Antrag auf Erteilung der Approbation oder einer Berufserlaubnis stellen. Antragsteller, die nach einer Unterbrechung wieder als Arzt tätig werden wollen, müssen ebenfalls eine Fachsprachprüfung ablegen, wenn ihr Sprachnachweis bei Antragstellung älter als drei Jahre ist und sie in den vergangenen drei Jahren auch nicht im deutschsprachigen Raum berufstätig waren. Außerdem kann die Ablegung der Fachsprachprüfung in weiteren Einzelfällen notwendig Foto: ÄKN / A. Pagel Herr Dr. Steinwede, welche Voraussetzungen müssen ausländische Ärzte in sprachlicher Hinsicht erfüllen, um hier tätig werden zu dürfen? Sprachprüfung Welches Sprachniveau muss erfüllt werden und wo liegen die inhaltlichen Schwerpunkte der Prüfung? Der maßgebliche Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz sieht zum Sprachniveau vor, dass Ärzte auf der nachgewiesenen Grundlage eines B2-Zertifikats nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen über Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 verfügen müssen. Die Antragstellenden sollten deshalb zunächst das Niveau B2 erreichen, bevor sie an der Fachsprachprüfung teilnehmen. Der Sprachtest umfasst ein simuliertes Berufsangehöriger-PatientenGespräch, das Anfertigen eines in der ärztlichen Berufsausübung üblicherweise vorkommenden Schriftstückes (zum Beispiel Kurz-Arztbrief) und ein Gespräch mit einem Angehörigen derselben Berufsgruppe, wobei die Prüfungsdauer bei den drei Prüfungsteilen jeweils 20 Minuten beträgt. Der Sprachtest dient vor allem der Überprüfung des Hörverstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit. Das Fachwissen der Antragstellenden darf in diesem Zusammenhang nicht überprüft werden. Zur Person Dr. jur. Holger Steinwede Jurastudium und Promotion in Regensburg, Referendariat beim OLG Celle, tätig im Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) seit 2006, seit 2010 als Geschäftsführer. Auskünfte zu den Sprachprüfungen der ÄKN: Markus Schwinn, Tel. 0511/3802250 Simone Eichstädt, Tel. 0511/3802238 Was kostet die Prüfung und wo gibt es nähere Informationen? Die Kosten für die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer betragen derzeit 350 Euro und sind von den Antragstellenden zu tragen. Weitere Informationen befinden sich auf den Seiten des NiZzA auf der Homepage der Ärztekammer. Wäre im Sinne der Patientensicherheit nicht ein noch höheres Level wichtig, um das Risiko von Missverständnissen etwa im OP-Bereich oder in der Patientenkommunikation auf ein Minimum zu reduzieren? Der Schutz der Patienten hat Vorrang vor den Interessen der Antragstellenden an der Ausübung des ärztlichen Berufs. Diese möglicherweise widerstreitenden Interessen müssen angemessen in Ausgleich gebracht werden. Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur grundsätzlichen Einführung von Sprachprüfungen ist insoweit ein Schritt in die richtige Richtung. Zunächst sollte die weitere Entwicklung nach der Einführung der Fachsprachprüfung abgewartet werden. äkn sein. In der Regel muss die Fachsprachprüfung nicht ablegen, wer den Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder den Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache erworben hat. Die erforderlichen Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen bei Antragstellern, die Deutsch in Wort und Schrift fließend (zum Beispiel als Muttersprache) beherrschen oder den Abschluss der ärztlichen Ausbildung in deutscher Sprache erworben haben. klinik und praxis Gibt es Erhebungen zum Stand der Sprachkenntnisse an den niedersächsischen Kliniken? Hierzu liegen keine konkreten Informationen vor. Mir ist aber bekannt, dass in manchen Krankenhäusern Sprachkurse angeboten werden, um die ärztlichen Mitarbeiter zu schulen. Dieses Engagement begrüße ich sehr. Was sollte ein Klinikarzt tun, wen er das Gefühl hat, von einem ausländischen Kollegen nicht richtig verstanden zu werden? Wenn der ausländische Kollege ein grundsätzliches Problem mit der deutschen Sprache haben sollte, sollte der Klinikarzt den Kontakt zu uns suchen, damit im Interesse des Patientenschutzes der Sachverhalt aufgeklärt werden kann und die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können. Falls die Sprachkenntnisse tatsächlich nicht ausreichend sein sollten und mildere Maßnahmen nicht in Betracht kommen, kann das Ruhen der Approbation des Arztes oder der Widerruf einer entsprechenden Berufserlaubnis angeordnet werden. Vielen Dank für das Gespräch. 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 11 klinik und praxis Natürliche Geburt Gutes „Bauchgefühl“ in Niedersachsen Mit der Informationskampagne „Bauchgefühl – gut informiert über die natürliche Geburt“ will das Land die Kaiserschnittrate senken. Eine Auswertung der Daten für 2012 und 2013 durch das Niedersächsische Sozialministerium entkräftet eine weitere Vermutung: Eine hohe oder niedrige Sectio-Rate ist offenbar nicht abhängig von Trägerschaft oder Größe der Klinik, von der Anzahl der Geburten oder vom Einzugsbereich/ Sozialstatus der werdenden Eltern. Dies zeigen folgende Beispiele: Dem Diakoniekrankenhaus Friederikenstift Hannover mit über 1.500 Geburten pro Jahr gelingt eine niedrige Kaiserschnittrate von 23 Prozent. Das kommunale Klinikum Wolfsburg mit circa 1.500 Geburten und vielen Gebärenden aus anderen Kulturen ist Perinatalzentrum Level 1 und weist trotzdem eine Kaiserschnittrate von nur 18,5 Prozent auf. Die vergleichsweise kleine Klinik in Gehrden mit rund 750 Geburten jährlich kommt auf eine Kaiserschnittrate von 26 Prozent. Die noch kleinere Helios Wesermarsch-Klinik in privater Trägerschaft in Nordenham mit unter 300 Geburten im Jahr kommt auf eine Kaiserschnittrate von nur 16 Prozent. Selbst eine Klinik, die als Perinatal Zentrum Level 1 ausgewiesen ist, kann also eine niedrige Zahl an Schnittentbindungen haben. 12 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Das Logo der Kampagne „Gutes Bauchgefühl“ Welche Faktoren beeinflussen den Geburtsmodus? Wenn die oben genannten Umstände nur bedingt als Erklärung für den Geburtsmodus in Betracht kommen; welche Einflussfaktoren haben dann einschneidende Bedeutung? In der Beantwortung auf eine Kleine Anfrage „Entwicklung der Kaiserschnittraten“ BT Drs. 18/2249 vom August 2014 führt die Bundesregierung aus: „Die Gründe für die Entwicklung der Kaiserschnittgeburten in den letzten Jahren sind vielschichtig und werden nach wie vor von der medizinischen Fachwelt intensiv diskutiert“. Vor allem scheint eine Veränderung der Risikoeinschätzung bei den relativen („weichen“) Indikationen zu dieser Entwicklung beizutragen – so die Bundesregierung weiter. Haftungsrechtliche Fragen begünstigen eine defensiv ausgerichtete Geburtshilfe; Klinikorganisation und abnehmende Erfahrungen in der Geburtshilfe bei komplexen Spontangeburten (zum Beispiel Beckenendlage) führen bei Entscheidungsspielraum immer häufiger zu einer Schnittentbindung. Das unterschiedliche Verhalten bei relativen Indikationen – so die Einschätzung in der Bertelsmann Studie und von der Bun- Foto: Nds. Sozialministerium Die Daten aus der Bertelsmann-Studie von 2012 „Faktenscheck Gesundheit Kaiserschnittgeburten – Entwicklung und regionale Verteilung“ haben eine Diskussion angefeuert. Die Anzahl der Kaiserschnittentbindungen liegt in Niedersachsen etwas über dem Bundesdurchschnitt bei 33,2 Prozent und ist heute bundesweit doppelt so hoch wie vor 20 Jahren. Die für die Studie relevanten Auswertungen beziehen sich jeweils auf Landkreise und weisen erhebliche regionale Unterschiede auf. Der Mittelwert beinhaltet eine große Streuung. So gibt es eine nennenswerte Zahl von Kliniken, deren Rate an Schnittentbindungen bei 40 bis 50 Prozent liegt. Betrachten wir dann noch die zum Teil erheblichen Unterschiede von Geburtsklinik zu Geburtsklinik innerhalb einer Region, wird sofort deutlich: Die hohen Kaiserschnittraten lassen sich nicht auf die häufig geäußerten Begründungen wie das hohe Durchschnittsalter der Mütter, den gestiegenen Anteil der besonders schweren Kinder oder auf den sogenannten Wunschkaiserschnitt der Schwangeren zurückführen. Natürliche Geburt Gibt es Handlungsbedarf? Ja, es gibt gute Gründe, die heutige Kaiserschnittpraxis – vornehmlich bei relativer Indikation – kritisch zu überdenken. Es würde den Rahmen sprengen, den Diskussionsstand hier darzulegen. Aber sicher ist, dass neben den „normalen“ Risiken einer abdominalen Operation Langzeitfolgen für Mütter und Kinder entstehen. Jüngere Studien deuten darauf hin, dass bei Neugeborenen nach einem Kaiserschnitt häufiger Atemstörungen vorliegen, dass Kaiserschnittkinder im Lebensverlauf häufiger an Asthma, Allergien und Diabetes leiden, dass es häufiger zu Still- und Rückbildungsproblemen kommt. Für Frauen liegen die Risiken neben schweren Blutungen, Thrombosen und Infektionen besonders in der Folgeschwangerschaft; hier haben sie ein erhöhtes Morbiditäts- und Mortalitätsrisiko. Niedersachsens Frauen- und Sozialministerin Cornelia Rundt hält die steigende Kaiserschnittrate für problematisch: „Ich bin davon überzeugt, dass eine Operation – und nichts anderes ist ein Kaiserschnitt – nur in medizinischen Notfällen erfolgen sollte. Der Dienstplan eines Krankenhauses oder rückläufige Geburtenzahlen dürfen den Geburtsmodus nicht bestimmen.“ Die Konferenz der Frauenund Gleichstellungsministerinnen (GFMK) hat im Oktober 2014 gefordert, die hohe Kaiserschnittrate zu hinterfragen mit dem Ziel einer Verbesserung der Rahmenbedingungen. So sollen zum Beispiel mögliche monetäre Fehlanreize, die schon erwähnte Haftpflichtpflichtproblematik sowie die Entwicklung einer AWMF-Leitlinie S 3 in den Blick genommen werden. Hier sind insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit und weitere Akteure im Gesundheitswesen auf Bundesebene angesprochen. „Bauchgefühl – Gut informiert über die natürliche Geburt“ Die Bundesländer und die kommunale Ebene sind gefragt, wenn es darum geht, sachgerecht zu informieren und zu sensibilisieren. Die vorgeburtliche Beratung durch Gynäkologen, Hebammen und Schwangerenberatungsstellen muss eine informierte, gemeinsame Entscheidungsfindung von Schwangeren und den sie betreuenden Fachpersonen ermöglichen und auf dem Vertrauen in die Gebärfähigkeit von Frauen gründen. Im Dezember 2013 hatte sich Sozialund Frauenministerin Rundt in einem Werkstattgespräch auf ein gemeinsames Vorgehen in Niedersachsen zur Sensibilisierung für eine natürliche Geburt verständigt. Gemeinsames Ziel ist es, dem Einflussfaktor „Lifestyle“ und den zum Teil absurden Versprechungen von einem „sanften Kaiserschnitt“ etwas entgegenzusetzen. In gemeinsamer Arbeit mit dem Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen (ZQ), Einrichtung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN), dem Berufsverband der Frauenärzte, der Arbeitsgemeinschaft Hebammenwissenschaft der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), dem Hebammenverband und weiteren wichtigen Institutionen ist der Leporello „Bauchgefühl“ entstanden. Es geht darum, Frauen mit neutralen Informationen zu ermutigen, das Kind auf natürlichem Weg zur Welt zu bringen. Der Leporello liefert Anhaltspunkte, welche Bedingungen hilfreich sind und wird von den niedersächsischen gynäkologischen Praxen und Hebammen an schwangere Frauen ausgehändigt. Parallel ist ein Internetangebot zur weiteren, vertiefenden Information entstanden - zum Teil mit Verlinkung auf fachlich kompetente und seriöse Informationsanbieter wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dieses Angebot wird schrittweise ausgebaut und aktualisiert. äkn desregierung – ist ein wichtiger Einflussfaktor für die regionalen Unterschiede. Der geplante oder zügig entschiedene Kaiserschnitt kann für den Krankenhausträger attraktiver sein als eine personalintensive Spontangeburt, die vielleicht viele Stunden Betreuungskosten generiert. Niemand zieht allerdings in Zweifel, dass in einer geburtshilflichen Notsituation der Kaiserschnitt das Leben von Mutter und Kind retten kann. Bei ungünstigen Geburtsverläufen werden vor allem kindliche Mortalität und Morbidität verhindert. klinik und praxis Weitere Maßnahmen werden sich aus der am 20. Januar 2015 vom Niedersächsischen Landtag mit großer Mehrheit gefassten Entschließung „Natürliche Geburt stärken und fördern“ ergeben (LT-Drs. 17/ 2780). Autorin: Ursula Jeß Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Referat 203 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt < 13 klinik und praxis Globale Impfallianz Impfen: Immer eine gute Wahl Im Kindesalter wird der Grundstein für eine vollständige Immunisierung gelegt. Daher hat die Globale Impfallianz Gavi diese Losung gewählt: „Reach every child“. Die senegalesische Gesundheitsministerin Professor Awa Marie Coll-Seck verwies auf der Gavi-Geberkonferenz in Berlin eindrücklich darauf, dass eine Impfinitiative allein allerdings nicht die Probleme vieler Entwicklungsländer zu lösen vermag: Gerade die Ebola-Epidemie habe gezeigt, dass die meisten afrikanischen Staaten vor strukturellen Problemen, besonders auf dem Lande, stünden, die gelöst werden müssten. Dazu gehörten Defizite der Kommunikationsstrategien (auch im Hinblick auf den mangelnden Informationsaustausch zwischen den afrikanischen Staaten), der Ärztemangel, eine unzureichende Infrastruktur, das Fehlen von Labors und eine besondere Anfälligkeit der Systeme beim Auftreten neuer Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes. Insofern hieße „Leben retten“ auch „die Systeme stärken“. Diese Erkenntnis unterstrich die Geschäftsführerin der pakistanischen Initiative „Civil Society Human and Institutional Development“, Lubna Hashmat: In einem Land mit einem chronisch unterfinanzierten Gesundheitsetat, dessen Bevölkerung zu 40 Prozent als arm gilt, zu 60 Prozent über eine geringe Bildung verfügt und die Kindersterblichkeit zudem hoch ist, sei gesellschaftliche wie staatliche Initiative gefordert. 14 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Die Bundesregierung unterstützt die Impfallianz aktuell mit 600 Millionen Euro. Gesundheitsminister Hermann Gröhe ließ die Gelegenheit nicht ungenutzt, um auf die Verzahnung zwischen nationaler Gesundheitspolitik und internationaler Verantwortung zu verweisen. Die landauf, landab konstatierte Impfmüdigkeit bedeute nicht selten auch eine Gefährdung der Gruppe. Global ausgedrückt: Wenn es denn stimme, dass ein Drittel der Touristen Träger multiresistenter Keime seien, bestehe dringender Handlungsbedarf – auch durch die nachdrückliche Bereitstellung ärztlichen Rates. ÄKN-Vize Dr. med. Gisbert Voigt plädiert für eine ausreichende Immunisierung. Das Niedersächsische Impfsymposium 2015 am 22. April wird sich diesen Fragen zuwenden. Ärztekammer-Vizepräsident Dr. med. Gisbert Voigt ist sich sicher, dass „wir einen gesellschaftlichen Konsens darüber brauchen, dass Impfen immer eine gute Wahl ist. Allein gesetzliche Regelungen werden uns nicht weiter helfen, so lange wir als Ärzte dann doch wieder die ‚Rufer in der Wüste’ sind, wenn es um eine ausreichende Immunisierung der Bevölkerung gegen immer bedrohlichere Epidemien geht. Das Niedersächsische Impfforum zur Aktivierung der Schutzimpfungen, kurz NIAS, ist sicher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ - Raimund Dehmlow Abb.: Gavi, die Impfallianz; Foto: ÄKN Die erfolgreiche Einwerbung von 7,5 Milliarden US-Dollar an Spendengeldern für Impfaktivitäten konnte zu Jahresanfang die Globale Impfallianz Gavi vermelden. Damit sollen bis zum Jahr 2020 Impfungen für 300 Millionen Kinder in den ärmsten Ländern der Welt finanziert werden. Zur Erfolgsgeschichte von Gavi – einer öffentlich-privaten Partnerschaft aus den Regierungen von Industrie- und Entwicklungsländern, internationalen Organisation, Impfstoffherstellern und einigen Nichtregierungsorganisationen – gehört außerdem, dass seit Existenz der Initiative die Mittel für die Impfung von 500 Millionen Kindern aufgebracht werden konnten – mit dem Ergebnis, dass weltweit noch nie so viele Kinder ihren fünften Geburtstag erleben konnten. Die Bilanz der Impfinitiative hätte womöglich noch erfolgreicher ausfallen können, wenn nicht parallel die Impfkosten durch neu eingeführte Impfstoffe auf das 68-fache des Preises von 2001 angestiegen wären. Ärztliche Psychotherapie klinik und praxis Lotsenfunktion ärztlicher Psychotherapeuten Die Mitgliederversammlung der DGPM Niedersachsen befasste sich mit der aktuellen Entwicklung der psychosomatischen Medizin und ärztlichen Psychotherapie. Ebenso relevant sei es für die Zukunft, psychotherapeutische Sprechstunden nicht nach der Richtlinien-Therapie im Sinne einer Zeiteinheit von 50 Minuten, sondern im Rahmen der normalen Sprechstunde zu honorieren. Damit könne der psychotherapeutisch tätige Arzt auch seiner Lotsenfunktion besser gerecht werden. Um Wartezeiten für Patienten zu verkürzen, sollten zudem Gruppentherapien forciert werden, auch der Wechsel von der Einzel- in die Gruppentherapie müsse sich künftig einfacher gestalten. „Letzt- lich hat jede Erkrankung eine psychosoziale Komponente, das Angebot einer psychotherapeutischen Grundversorgung ist für alle patientennahen ärztlichen Fachdisziplinen anzustreben“, betonte Dr. Goesmann. äkn Die Zukunft der ärztlichen Psychotherapie – wo geht der Weg hin? Ein Thema, das bei der Ende 2014 stattgefundenen Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V., Landesverband Niedersachsen, in Hannover im Mittelpunkt stand. Als Referentin war Dr. med. Cornelia Goesmann geladen, Allgemeinmedizinerin und ärztliche Psychotherapeutin aus Hannover, Vorsitzende der Bezirksstelle Hannover der Ärztekammer Niedersachsen und Beauftragte des Vorstandes der Bundesärztekammer zu Fragen der ärztlichen Psychotherapie. Dr. Goesmann gab anhand von Daten und Zahlen eine Einschätzung der aktuellen Entwicklung und machte zunächst deutlich, dass das gesamte Angebot psychologischer Psychotherapeuten und ärztlicher Therapeuten nach wie vor nicht ausreichend sei, noch immer müssten Patienten lange Wartezeiten bis zum Erstgespräch beziehungsweise bis zum Beginn einer Therapie in Kauf nehmen. Dabei werde der überwiegende Teil der Patienten nicht von psychologischen Psychotherapeuten, sondern von Ärzten mit einer entsprechenden Weiterbildung behandelt: „Hier stellen eindeutig in erster Linie Mediziner die Versorgung sicher“, erklärte Dr. Goesmann. Dies sei auch sinnvoll, führte die Hausärztin aus, da diese ein Gesamtkonzept anbieten könnten, das neben Psychotherapie als grundlegendem Baustein noch weitere wichtige Elemente enthalte wie zum Beispiel die Möglichkeit, Medikamente zu verordnen oder eine Reha-Behandlung einzuleiten sowie Kompetenzen im psychosozialen Bereich. Eine bedeutende Funktion des psychotherapeutisch tätigen Arztes sei in diesem Zusammenhang auch die Koordination der verschiedenen therapeutischen Maßnahmen. „Eine durchweg bessere Honorierung der psychosomatischen Grundversorgung durch einen Arzt ist deshalb wichtig“, bekräftigte Dr. Goesmann. In diesem Zusammenhang äußerte sich Jochen Timmermann, Facharzt für psychosomatische Medizin und Vorstandsmitglied der DGPM Niedersachsen: „Wir müssen auch in Zukunft an den Grundlagen unseres Fachs weiterarbeiten.“ Zu begrüßen sei es, dass die Bundesärztekammer die Definition des Fachgebiets des Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie jetzt erweitert und damit den Kompetenzen entsprechend weitergebildeter Mediziner mit Kenntnissen sowohl im körperlichen als auch im psychischen Bereich Rechnung getragen habe. Die Betreuung der Patienten dürfe sich nicht alleine in Psychotherapie erschöpfen, sondern müsse auch ärztliche Diagnostik, Prävention sowie die Koordination aller im Zusammenhang der Erkrankung relevanten Aspekte umfassen – so ging auch Timmermann auf die zunehmende Bedeutung einer psychosomatischen ärztlichen Versorgungspraxis ein. Dieser Struktur und der Bedarfsplanung müsse auch die Gebührenordnung weiter angepasst werden, so der Facharzt. - Stephanie Wente Anzeige Ihre Patienten verlassen sich auf Sie – verlassen Sie sich auf uns! Transparente Honorarabrechnung mit der PVS: Von Ärzten. Für Ärzte. Tel.: 04131 30 30-120 | www.pvs-niedersachsen.de 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 15 klinik und praxis Perinatalerhebung Per Homepage und App: Neue Wege zur sicheren Geburt Qualitätssicherung in der Perinatologie / Jahresversammlung der NPE Die medizinische Versorgung rund um die Geburt in Kinder- und Frauenkliniken soll weiter verbessert werden. Über verschiedene Wege zu einer eigenverantwortlich gestalteten Qualitätsentwicklung informierte am 6. Februar die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) bei ihrer mit 50 Teilnehmern gut besuchten Jahresversammlung der Niedersächsischen Perinatalerhebung (NPE). Für das GerOSS-Projekt (German Obstetric Surveillance System) zog Privatdozent Dr. med. Heiko B.G. Franz vom Klinikum Braunschweig, Vorsitzender der Ständigen Kommission der NPE, eine positive Bilanz. Ziel des Projekts sei es, durch die Dokumentation seltener, aber schwer zu versorgender Fälle das Notfallmanagement und das Outcome für Mutter und Kind zu verbessern. Auf geeigneten Präventions- und Detektionsstrategien basierend könne ein Frühwarnsystem entstehen, erklärte Dr. Franz. So hätten die statistischen Erhebungen bei GerOSS ergeben, dass sich beispielsweise die Risiken für Eklampsie durch zielgerichtete Doppler-Ultraschall-Diagnostik verringern ließen. „Wir wollen ein Informationsportal für seltene Geburtskomplikationen sein,“ sagte Dr. Franz und warb für die weitreichende Erfassung peri- nataler und neonataler Daten. Diese Weiterentwicklung werde künftig mit einer neuen Homepage und einer Smartphone-App angestrebt, erklärte Silvia Berlage vom Zentrum für Kreißsaal-Training Simulation seltener Situationen Sprechende Puppen, die Mutter und Kind ersetzen, lassen erkennen, dass es sich um einen simulierten und nicht um einen echten Kreißsaal auf dem Münchner Campusgelände handelt. Das hochtechnisierte Interieur im Human Simulation Center ist dasselbe wie in der Realität. Sobald das katastrophale Geschehen beginnt, etwa eine Geburt mit 16 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Schulterdystokie, vergessen die Schulungsteilnehmer, Geburtshelfer, Neonatologen, Anästhesisten und Hebammen auch die Künstlichkeit der Trainingspuppen, wie Dr. Hutter in einem Dokumentationsfilm demonstrierte. Trainiert werden die Zusammenarbeit des großen und heterogenen Geburtshelferteams und medizinische Skills. Die verschiedenen Fachdisziplinen sollen sich verständigen lernen, Arbeitsabläufe hinterfragt werden. Dazu gehören realitätsnahe Abschlussbesprechungen. Wichtig dabei sei, dass kein Teilnehmer vorgeführt werde, betonte Dr. Hutter: „Das Szenario ist keine Prüfung.“ Auch in einem weiteren Punkt unterscheidet sich die Kreißsaalsimulation doch manchmal von der Realität: „Die Simulation sollte immer gut ausgehen.“ Foto: Techniker Krankenkasse In perinatalen Notfallsituationen, die sie selbst selten oder nie erlebt haben, geraten Geburtshelfer mitunter an ihre Grenzen. Um dennoch für schwerwiegende Ereignisse gewappnet zu sein, steht in vielen Kliniken Simulationstraining auf dem Programm. Diese realitätsnahe Übungseinrichtung seines Perinatalzentrums stellte Dr. med. Stefan Hutter vom Klinikum der Universität München bei der NPEJahresversammlung anschaulich vor. Perinatalerhebung Gabriele Damm vom ZQ informierte über die Grundlagen und Ziele der Internetplattform www.perinatalzentren.org, die vor einem Jahr online gegangen ist. Auf Basis der Daten zur Ergebnisqualität, die Perinatalzentren der Level 1 und 2 liefern müssen, hat das Göttinger AQUA-Institut im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit der Internetplattform einen Klinik-Atlas für Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm erstellt, der als Informationsportal und Orientierungshilfe für werdende Eltern und einweisende Ärzte dienen soll. Sowohl die Vortragenden als auch die Teilnehmer der Versammlung kritisierten die Internetplattform jedoch in ihrer derzeitigen Darstellungsform. Dr. med. Helmut Küster (Universitäts-Kinderklinik Göttingen) forderte, die inhaltliche und formale Darstellung bei der Kliniksuche zu verbessern: „Die Eltern Frühgeborener haben keine Zeit zur Auswahl.“ Er verwies auf gelungene Vorbilder aus dem Ausland. Professor Dr. med. Orsolya GenzelBoroviczény (Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München) unterstrich, dass „das wichtigste Qualitätsmerkmal, nämlich eine erfolgreiche Schwangerschaftsverlängerung, überhaupt nicht erhoben wird.“ Einen klinikinternen Nutzen der erhobenen Qualitätssicherungsdaten bringt das Konzept der Inhouse-Schulungen mit sich. Die gemeinsame Analyse, Diskussion und Bewertung der Klinikdaten bedeute „Zahlen zum Sprechen zu bringen“, erklärte ZQ-Referentin Gabriele Damm. In interdisziplinären Teams würden gesammelte Daten der Klinik ausgewertet und daraus qualitätsverbessernde Maßnahmen abgeleitet – in Zukunft nach einem Konzept mit Workshopcharakter, bei dem einzelne Module individuell buchbar seien. Wichtig sei die Beteiligung der Klinikmitarbeiter am Qualitätsentwicklungsprozess, sagte Damm: „Veränderung muss von innen kommen.“ Auf zehn erfolgreiche Jahre mit Inhouse-Schulungen kann nicht nur das ZQ zurückblicken, sondern auch ein langjähriger „Kunde“: Von Anfang an dabei waren die Klinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin und die Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im KRH Klinikum Neustadt am Rübenberge – mit großem Erfolg, wie Oberärztin Uta Petersen berichtete. So sei unter der Supervision des ZQ etwa die Sectio-Rate auf unter 23 Prozent gesunken. „Wir haben über die Jahre viel von Ihnen gelernt“, lobte Petersen. äkn Qualität und Management (ZQ) der Ärztekammer Niedersachsen. klinik und praxis - Christine Koch Anzeige Unsere Kompetenz für Ihren Erfolg: Ausgezeichnete Steuerberatung für Ärzte! Erfolgreich seit über 80 Jahren BUST Hauptniederlassung Hannover: Seelhorststraße 9, 30 175 Hannover Telefon: 0511 280 70 - 42 E-Mail: [email protected] www.BUST.de 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 17 bezirksstellen Themen und Termine Ärzte wünschen (sich) ein gesundes neues Jahr Sprachen beim Neujahrsempfang der ÄKN-Bezirksstelle Wilhelmshaven über aktuelle Themen der Gesundheitspolitik: (von links) Dr. med. Jörg Berling (stellv. Vorstandsvorsitzender KVN), Jens Wagenknecht (Vorsitzender ÄKN-Bezirksstelle Wilhelmshaven und ÄKN-Vorstandsmitglied), Bürgermeister Holger Barkowsky, Rolf Budelmann (DAK-Chef Wilhelmshaven), Dr. med. Andreas Klose (Vorsitzender KVN-Bezirksausschuss), MdL Olaf Lies (Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr) und Sven Ambrosy (Landrat Friesland). 18 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Dr. med. Jörg Berling, stellvertretender Vorsitzender der KVN, ging in Wilhelmshaven auf den Ärztemangel in Niedersachsen ein: „Hier fehlen 310 Hausarztpraxen“. Dr. Berling wünschte sich von Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies, die Mobilität der Bürger in den Blick zu nehmen. Großes Lob zollte dieser dem Projekt „Gesundheitsregion“, das kurz vor seiner Vollendung steht. Hier arbeiten Wilhelmshaven, Friesland und die Wesermarsch im Sinne der Patienten vorbildlich zusammen. „Die Lebenswirklichkeit endet nicht an kommunalen Grenzen“, so Lies. „Und ein Ort oder ein Kreis alleine wird in Hannover oder Berlin nicht so wahrgenommen, wie eine gemeinsam auftretende Region“, so seine Erfahrungen. Das Thema Gesundheit gehöre zwingend dazu, wenn eine Region erfolgreich sein will. Frieslands Landrat Sven Ambrosy konnte berichten, dass auch Wittmund und das Ammerland sich der „Gesundheitsregion“ als Gast anschließen wollen. Er lobte die Zusammenarbeit der Kommunen im Bereich Gesundheit. Er gratulierte Wilhelmshaven zum neuen Klinikum und betonte ausdrücklich, dass er den Klinikneubau begrüße. Immerhin seien etwa 40 Prozent der Patienten des Wil- Foto: WZ-Bilddienst Wilhelmshaven. Lang war die Liste der Gäste, die Jens Wagenknecht als Vorsitzender der Bezirksstelle Wilhelmshaven der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) zum traditionellen Neujahrsempfang der Ärzte begrüßte. Lang war aber auch die Liste der Kritikpunkte und Wünsche der Ärzte, die von den Rednern angesprochen wurden. So sparte Dr. med. Andreas Klose, Vorsitzender des Bezirksausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), nicht mit Kritik am neuen „Versorgungsstärkungsgesetz“ der Großen Koalition, das er als „Versorgungsschwächungsgesetz“ bezeichnete. Ihm dränge sich immer mehr der Eindruck auf, die Politik wolle die freiberufliche Ärzteschaft abschaffen, so Dr. Klose. Die Deckelung der Kosten und somit der Zahl der Patienten führe bei den niedergelassenen Ärzten zu unbezahlten Überstunden, denn kein Arzt lasse einen Patienten vor der Tür stehen, weil er sein Monatssoll bereits erfüllt habe. Statt Freiberuflichkeit befürchte er Rationalisierung und Reglementierung. „Freiberuflichkeit ist der Garant für Diagnose- und Therapiefreiheit.“ Die Terminservicestellen, zu deren Einrichtung die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden sollen, bezeichnete Dr. Klose als Bürokratiemonster. Themen und Termine Bürgermeister Holger Barkowsky berichtete, dass die Umfirmung des Reinhard-Nieter-Krankenhaus in Klinikum Wilhelmshaven nun beschlossene Sache ist. Für den Neu- bau seien 100 Millionen Euro eingeplant, von denen 75 Prozent als Zuschuss vom Land erwartet werden. Mit Stolz berichtete Jens Wagenknecht von einem Sonographieseminar, das die Bezirksstelle Wilhelmshaven für Medizinstudenten veranstaltet hat. „Medizinstudenten sind eine umworbene Spezies. Den Kampf um den medizinischen Nachwuchs mit Geld können wir nicht gewinnen. Wir müssen ihnen die Region als guten Ausbildungsstandort und guten Lebensort schmackhaft machen. Wir sollten nicht über Ärztemangel jammern, sondern aktiv werden.“ - Walburg Dittrich äkn helmshavener Klinikums Friesländer, so Ambrosy. Und umgekehrt seien viele Wilhelmshavener Patienten des Nordwestkrankenhauses in Sanderbusch. „Beide Krankenhäuser haben ihre Spezialitäten und die Zusammenarbeit ist bestens.“ 24 Millionen Euro habe man in den zweiten Bauabschnitt des NWK investiert, der im Juli beendet sein soll, berichtete Ambrosy. bezirksstellen Komm nach Hause! Hannover. Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) feiert in diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen. Daher veranstaltet der MHH-Alumni e.V. am 10. Oktober 2015 ein großes Ehemaligentreffen, zu dem alle eingeladen sind, die seit der Hochschulgründung 1965 an der MHH studiert haben. Leider liegt nur von wenigen Ehemaligen eine aktuelle Anschrift vor. Wer also Hochschule und Kommilitonen wiedersehen möchte, sollte sich beim MHH-Alumni e.V. melden, um eine Einladung und weitere Infos zu erhalten. Kontaktdaten können über das Kontaktformular unter www.mhh-alumni.de übermittelt werden. - MHH-Alumni e.V. Abb.: A. Morchner / MHH Das Programm, das mittags beginnt, umfasst Führungen, Vorträge und eine Geocaching-Tour. Diese moderne Form der Schnitzeljagd vereint Altes und Neues zu einem kurzweiligen Rundgang über das MHH-Gelände. Der parallel stattfindende Tag der offenen Tür hält weitere Angebote bereit. Mit einer Alumni-Party am Abend klingt die Veranstaltung aus. © Annika Morchner | MHH Das große Alumni-Treffen im Jubiläumsjahr MHH-HOMeCOMiNG 2015 MHH veranstaltet großes Alumni-Treffen Anzeige 8. bis 9. Mai 2015 Hannover Congress Centrum (Niedersachsenhalle) Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. J. Bauersachs, Hannover Prof. Dr. med. A. Haverich, Hannover Zur Zertifizierung bei der Ärztekammer Niedersachsen angemeldet. tritt Der Ein ist frei! Programm und Information unter: www.hannover-herz-messe.de 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 19 bezirksstellen Themen und Termine Ein zukunftsweisendes Modell Das erste Treffen der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in Lüneburg fördert die Vernetzung von Klinik und Praxis im Facharztbereich. Lüneburg. Unter der Schirmherrschaft der Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) Dr. med. Martina Wenker und der niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt fand am 26. und 27. September 2014 in der Psychiatrischen Klinik Lüneburg ein erstes gemeinsames Treffen von niedersächsischen Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie aus Kliniken und Praxen statt. Die Veranstaltung wurde vom Sprecher der Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie Dr. med. Alexander Naumann aus Lüneburg (BAG-KJPP) und von mir (Dr. med. Gabriele Frei, Sprecherin der niedergelassenen Kollegen (BKJPP) aus Bad Gandersheim) vorbereitet. Unterstützt wurde ich dabei von meiner Vertreterin Dr. med. Gisela Schimansky aus Hannover. 120 Teilnehmer zeigten ein unerwartet starkes Echo auf die Einladung und bewiesen, dass das Thema Vernetzung in der Fachgruppe sehr aktuell ist und weiter verfolgt werden sollte. Im Fortbildungsteil dieser Veranstaltung wurden von den Dozenten aktuelle Themen aus dem Fachgebiet vorgestellt. Dr. med. Michael Hase referierte über „Psychotherapie mit der EMDR-Methode“, Dr. Alexander Tewes sprach über „Traumafokussierte kognitive Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen“ und Honorarprofessor Dr. med. Christoph Möller behandelte „Resilienz bei Kindern und Jugendlichen“. Der Praxiskollege Thomas Duda stellte eindrucksvoll das erfolgreiche „Modell einer sozialpsychiatrischen Praxis“ vor und Dr. med. Henrik Uebel - von Sandersleben referierte zum Thema „Psychopharmakologie im Kindes- und Jugendalter“. Abschließend sprach Professor Dr. med. Kirsten Müller-Vahl über die „Behandlung des Tourette-Syndroms“. Alle Themen wurden in interaktiven Workshops vertieft. Lokale Vernetzungsmöglichkeiten zwischen Klinik und Praxis konnten regional besprochen und auf dem Gesellschaftsabend bei asiatischem Fingerfood und Tanz vertieft werden. So war ein intensives Kennenlernen möglich und es wurden neue Treffen und Möglichkeiten einer noch besseren Zusammenarbeit der Kollegen aus Klinik und Praxis erörtert. 20 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Da die Veranstaltung von den Teilnehmern sehr positiv bewertet wurde, soll in zwei Jahren ein zweites zweitägiges Treffen im Raum Göttingen im niedersächsischen Landeskrankenhaus für Kinder- und Jugendliche Tiefenbrunn (Leitung Dr. Arthur. Ballin) stattfinden. Bereits am 12. September 2015 ist in der ÄKN in Hannover ab 10.30 Uhr ein ganztägiger Psycho-PharmakologieWorkshop unter der Leitung von Dr. med. Henrik Uebel von Sandersleben, Leitender Oberarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Abteilung der Universitätsmedizin Göttingen, geplant. So wird der gerade aktuelle „Vernetzungsgedanke“ fortgeführt und die Zusammenarbeit der Kollegen aus Klinik und Praxis in der fachärztlichen Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie weiter verbessert. - Dr. med. Gabriele Frei Viertes Ärzteforum Weser-Ems am 18. April Aurich/Oldenburg/Osnabrück/Wilhelmshaven. Am 18. April 2015 findet zum vierten Mal das Ärzteforum Weser-Ems im Hotel Heidegrund in Garrel statt. Die ganztägige Veranstaltung (10 bis 17 Uhr) gliedert sich in vier Zeitblöcke, aus denen sich die Teilnehmer ein individuelles Fortbildungsprogramm zusammenstellen können. Eröffnet wird das diesjährige Forum mit einem Vortrag von Priv.-Doz. Dr. med. Jürgen M. Bauer. Der Direktor der Universitätsklinik für Geriatrie des Klinikums Oldenburg spricht unter dem Titel „Gut altern bis jenseits der 100“ über die Herausforderungen an die moderne Medizin. Für weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an Theda de Boer aus der Bezirksstelle Aurich: Tel.: 04941/6051320; E-Mail: [email protected]. Es können insgesamt 10 Fortbildungspunkte erworben werden. - we Themen und Termine bezirksstellen Ein Zuhause auf Zeit Das Aegidius-Haus auf der Bult soll den Kindern und ihren Eltern eine vorübergehende Entlastung bieten, um den Zusammenhalt zu stärken und langfristig die Versorgung durch die Familie sicherzustellen. Die Einrichtung bietet Platz für die Versorgung von zwölf Kindern und Jugendlichen mit schweren Behinderungen auf Basis hoch qualifizierter Pflege, pädagogischer Förderung und spezieller Therapien. Das Personal umfasst zu gleichen Teilen speziell geschultes Pflegepersonal und Heilerziehungspfleger sowie zusätzlich Sonderpädagogen. Die hauptberuflich Angestellten werden durch ehrenamtliche Mitarbeiter des Betreuungs- und Begleitdienstes „Regenbogen“ der Johanniter Hilfsgemeinschaft unterstützt, um eine „Rund um die Uhr“-Versorgung der Kinder zu ermöglichen. Zusätzliche Unterstützung erfährt das Projekt durch den Lions Club Hannover Aegidius. Die Kosten des Aufenthaltes werden durch die Pflegekassen (Kurzzeitpflege), die Krankenkassen und durch einen Zuschuss des Landes Niedersachsen getragen. Für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 25 Euro pro Tag kommen die Eltern selbst auf. Die Familien können sich direkt an das Aegidius-Haus wenden, eine besondere Einweisung durch den Kinderarzt ist nicht erforderlich. - we Kontakt und weitere Informationen Foto: Carsten Schüler, BEST COMPANY VIDEO GmbH Hannover. Gut ein halbes Jahr ist es her, dass das Aegidius-Haus auf der Bult von Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt und Hannovers Oberbürgermeister Stefan Schostok offiziell eröffnet wurde. Das in Niedersachsen einmalige Projekt richtet sich an Familien, die Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen zu Hause pflegen. Denn die Pflege dieser Kinder und Jugendlichen zieht für ihre Familien ein erhebliches Maß an körperlicher und seelischer Belastung nach sich, an der sie auf Dauer zerbrechen können. Dr. med. Marion Hilmer, Geschäftsführerin des Aegidius-Hauses, zieht nach sechs Monaten Betrieb eine erste Bilanz: „Das Angebot wurde von den Eltern dankend und mit viel Vertrauen uns gegenüber angenommen. In unserem ersten Elterntreff gab es viele positive Rückmeldungen, die Eltern fühlen ihr Kind bei uns gut aufgehoben.“ Bisher wurden 33 Gäste im Alter von 16 Monaten bis 18 Jahren im Aegidius-Haus untergebracht – davon 20 Jungen und 13 Mädchen, berichtet Dr. Hilmer. Die variabel gestaltbare Aufenthaltsdauer wurde dabei voll genutzt: der kürzeste Aufenthalt betrug fünf Tage, der längste fünf Wochen. äkn Nach einem halben Jahr zieht das Aegidius-Haus auf der Bult eine erste Bilanz. < Aegidius-Haus AUF DER BULT Janusz-Korczak-Allee 12 30173 Hannover Tel.: 0511/89973744 Fax: 0511/89973743 Internet: www.aegidius-haus.de E-Mail: [email protected] 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 21 bezirksstellen Themen und Termine Göttingen. 106 Nachwuchsmediziner haben im Wintersemester 2014/2015 ihr Studium der Humanmedizin erfolgreich abgeschlossen. Die Medizinische Fakultät der Universität Göttingen feierte ihre Absolventen mit einem Festakt am 17. Januar 2015 in der Aula der Universität am Wilhelmsplatz. Ihre Urkunden erhielten die stolzen Absolventen aus den Händen des Dekans für Allgemeine Akademische Angelegenheiten Professor Dr. med. Michael P. Schön, des Studiendekans Professor Dr. med. Gerhard Burckhardt und der Präsidentin der Ärz- 106 Nachwuchsmediziner freuen sich auf den Start ins Berufsleben. tekammer Niedersachsen (ÄKN) Dr. med. Martina Wenker. Am Ende der Veranstaltung legten alle AbsolvenNeben der Urkundenverleihung an frische und ehemalige ten gemeinsam das Genfer Gelöbnis ab. Des Weiteren erAbsolventen wurden auf der Veranstaltung auch mehrere hielten Dr. med. Hanna Dobberstein und Dr. med. Herbert Preise verliehen, die sämtlich durch den Verein der FreunGlätzner vom Vorsitzenden der ÄKN-Bezirksstelle Göttinde und Förderer der Medizinischen Fakultät der Georgia Augen Dr. med. Stephan Bartels eine Urkunde anlässlich ihgusta zu Göttingen e.V. vergeben wurden. Privatdozentin res Goldenen Doktorjubiläums. Dr. med. Julie Schanz aus der Klinik für Hämatologie und Medizinische Onkologie erhielt für ihre Arbeit „Individualisierte prognostische Klassifikation zytogenetischer Abberationen bei Patienten mit Myelodysplastischen Syndromen (MDS)“ den mit 1.500 Euro dotierten Habilitationspreis für das Sommersemester 2014. Der mit 1.000 Euro dotierte Promotionspreis für das Sommersemester 2014 ging an Dr. med. Juliane Lescher vom Institut für Neuropathologie für Ihre Doktorarbeit „MicroRNA-Regulation in experimenteller autoimmuner Enzephalomyelitis im Vergleich mit Multiple Sklerose“. Ebenfalls ausgezeichnet wurde Professor Dr. med. Philipp Ströbel, Direktor des Instituts für Pathologie. Er erhielt den „Rainer-Herken-Preis für gute Lehre“ für seinen außergewöhnlichen Einsatz in der Lehre und seinen hervorragend gestalteten Unterricht in der Pathologie. - we Die Goldenen Doktoranden (v.l.n.r.) Dr. Glätzner und Dr. Dobberstein mit Dr. Bartels nach der Urkundenübergabe. 22 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Fotos: UMG; B. Kleinschmidt Große Absolventenfeier Themen und Termine bezirksstellen Rauschende Ballnacht äkn Wilhelmshaven. Zum siebten Mal hat die Wilhelmshavener Ärzteschaft auf dem Ärzteball im Gorch-Fock-Haus das Tanzbein geschwungen und wieder war der Abend restlos ausverkauft. 250 Gäste aus Wilhelmshaven und Umgebung sind der Einladung von Klaus-Peter W. Schaps, Facharzt für Innere Medizin und Vorsitzender des Ärztevereins Wilhelmshaven-Friesland, und seiner Frau Jette Schaps gefolgt und haben am 17. Januar 2015 für eine rauschende Ballnacht gesorgt. Ausgelassene Stimmung auf der stets gut gefüllten Tanzfläche. Die Band „Bitter Lemon“ lieferte dazu die passende Tanzmusik und die Show-Acts der Tanzschule „Let’s seits des Alltags würden das Zusammengehörigkeitsgefühl Dance“ animierten manchen Gast zum Nachmachen. wachsen lassen. „Deshalb freut es mich auch, dass sich immer mehr Gäste aus den Bereichen Pflege und PhysiotheFür Klaus-Peter Schaps ist der jährlich stattfindende Ärzrapie sowie aus den Apotheken, Krankenkassen und Geteball die ideale Gelegenheit, mit Kollegen in einer entsundheitsverbänden einfinden, um gemeinsam mit uns Ärzspannten und fröhlichen Atmosphäre ins Gespräch zu ten zu feiern“, resümiert Schaps. So werde der Zusamkommen. „Der Austausch zwischen Klinik- und niedergemenhalt in allen Bereichen des Gesundheitswesens geförlassenem Arzt wird durch solch eine Veranstaltung verdert – „zum Wohle unserer Patienten“, wie der Ärztevereinfacht“, erklärt der Facharzt. Persönliche Gespräche jeneinsvorsitzende betont. - we Strahlten bei der Übergabe des Schecks (v.l.n.r.): Dr. med. Bernd Schüttrumpf, Dr. med. Joachim Thum, Annelore Ressel und Dr. med. Dieter Sasse. Hildesheim. Die Bezirksstelle Hildesheim der Ärztekammer Niedersachsen hat der Gründerin der „Hildesheimer Tafel“ Annelore Ressel eine Spende von 1.000 Euro überreicht. Die Spende ist das Resultat einer spontanen Sammelaktion im Sommer 2014, als die Ärztevereine Hildesheim-Stadt, Hildesheim-Land und Alfeld ihre Mitglieder mit Familien zu einem Treffen eingeladen hatten. Die Anwesenden zückten ihre Geldbeutel und es kamen 1.000 Euro zusammen. „Vermutlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, befürchteten die Ärztevereinsvorsitzenden Dr. med. Joachim Thum, Dr. med. Bernd Schüttrumpf und Dr. med. Dieter Sasse. „Aber auf jeden Fall sehr willkommen“, erklärte Annelore Ressel bei der Übergabe des Schecks: Das Geld nütze nicht nur den 300 Menschen, die täglich bei der Tafel Lebensmittel abholten, sondern sichere auch die zehn Arbeitsplätze der Tafel. Nur durch Ehrenamtliche sei die Arbeit nicht zu bewältigen und die hauptamtlich Tätigen müssten ebenfalls über Spendengelder finanziert werden, so Ressel. Außerdem käme die Spende indirekt auch den Kindern in den bedürftigen Familien zugute: Durch eine anonyme Umfrage habe Ressel erfahren, dass viele Empfänger von Lebensmittelspenden das gesparte Geld für Unternehmungen mit ihren Kindern oder auch kleine Geschenke ausgegeben würden. Die Spende der Hildesheimer Ärztevereine helfe demnach dreifach, so Ressel. Die Hildesheimer Tafel sammelt in der Woche 17 Tonnen Lebensmittel ein und liefert täglich 280 Mittagessen aus. Fotos: WZ Bilddienst; W. Barth Diese Spende hilft gleich dreifach - Wiebke Barth/we 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 23 bezirksstellen Nachruf Dr. med. Luise Gericke verstorben Braunschweig. Am 2. Februar 2015 ist die Wolfsburger Ärztin Dr. med. Luise Gericke im Alter von 99 Jahren verstorben. Nur wenige Jahre nach ihrer Approbation zog die gebürtige Berlinerin nach Wolfsburg, wo sie bis zu ihrem Tod leben und wirken sollte. Sie war von Juni 1946 bis September 1979 im Volkswagenwerk als Werksärztin tätig. Was das Gebiet der Arbeitsmedizin anging, so war sie eine „Frau der ersten Stunde“: Arbeits- und Lärmschutz, Frauenarbeitsplätze, Rehabilitationsmaßnahmen, Unfallverhütung – alles, was heute in einem Betrieb als selbstverständlich gilt, musste damals neu in den Ablauf implementiert und das entsprechende Personal geschult werden. Diesen Aufgaben nahm sich Dr. Gericke mit viel Engagement und Tatkraft an. Des Weiteren war die Werksärztin politisch von 1964 bis 1981 im Rat der Stadt Wolfsburg aktiv und engagierte sich ehrenamtlich in verschiedenen lokalen Vereinen und sozialen Einrichtungen. 1974 wurde ihr als Dank für ihren Einsatz das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen. Außerdem erhielt sie Ende der fünfziger Jahre das niedersächsische Wappen der Hirngeschädigten sowie die Professor-Gerd-Carow-Plakette für ihre Verdienste um die Fortbildung des arbeitsmedizinischen Personals. „Mit Dr. Gericke ist eine bewundernswerte und engagierte Frau von uns gegangen, die als Werksärztin einen der größten Arbeitgeber Niedersachsens in Sachen Arbeitsmedizin auf- und ausgebaut hat“, so Dr. med. Hubert Binkhoff, Vorsitzender der Bezirksstelle Braunschweig der Ärztekammer Niedersachsen; „Wir werden Sie in guter Erinnerung behalten.“ - we Formfluss der Existenz Hannover. In den Monaten März und April stellt der Künstler Ulrich Peltzer seine Werke im Ärztehaus Hannover zur Schau. Gezeigt werden Aquarelle und Ölgemälde, die ein 30-jähriges künstlerisches Schaffen repräsentieren. 1954 in Grevenbroich geboren, hat Ulrich Peltzer zunächst Kunstgeschichte und Philosophie studiert, bevor er sich Künstlergemeinschaften, zunächst im belgischen Lontzen und später in Worpswede, anschloss. Seit 1992 ist er in Harkebrügge im Landkreis Cloppenburg ansässig und mit einer eigenen Galerie in Greetsiel an der ostfriesischen Westküste vertreten. Seine Werke sind der Öffentlichkeit seit 1975 durch zahlreiche Ausstellungen im In- und Ausland bekannt. - low 24 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Foto: Privat Landschaften und Menschen sind die hauptsächlichen, zumeist gegenständlichen Motive der gezeigten Werke, wobei der Künstler einem „Formenfluss der Existenz“ als ständiger Bewegung von Ur-Gestalten, Dreiecken, Kuben und Rotunden in leuchtenden Farben, als dem inneren Kern und geheimnisvollen Zusammenhalt der Welt, nachspürt. „Kunst muss brennen, Kunst ist ein Rausch“, sagt er. Katharinenstraße Stendal Arzt und Arzthaftung recht Von Fall zu Fall Aus der Praxis der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. Diesmal: Gefahr erkannt, aber nicht gebannt Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens war die Behandlung durch Ärzte einer Abteilung für Unfallchirurgie eines Krankenhauses zu prüfen. Bei dem Patienten wurde im Januar aufgrund einer klinisch und radiologisch auffälligen Kniegelenksverschleißerkrankung eine bikondyläre Oberflächenersatzprothese implantiert. Vorausgegangen waren bereits eine Bandscheibenoperation 1995, eine Spondylodese im HWS-Bereich 2002 und eine Knieprothesenversorgung links 2007. Zum Zeitpunkt der Operation lagen Übergewichtigkeit, Schlafapnoe-Syndrom und eine NickelAllergie vor. Der Eingriff wurde in Blutsperre durchgeführt und dauerte eine Stunde und 34 Minuten. Im Operationsbericht sind keine Auffälligkeiten beschrieben, die postoperativen Röntgenaufnahmen vom Januar ergaben korrekt einsitzende Implantate. Die postoperative Mobilisation erfolgte mit 15 Kilogramm Teilbelastung an zwei Unterarmgehstützen. Es traten kurzzeitig erhöhte Temperaturen auf. Der weitere Verlauf wurde als komplikationslos geschildert. Am 31. Januar erfolgte die Entlassung in eine Rehabilitationsbehandlung. Der Aufnahmebefund der Reha-Klinik ergab eine noch belegte Narbe mit geringer Weichteilschwellung und einen geringen Gelenkerguss. Eine Laborkontrolle am 14. Februar ergab einen CRP-Anstieg von 1,51 mg/dl auf 17,8 mg/dl. Auffällig wa- ren starke Schmerzen in Unter- und Oberschenkel rechts. Der Patient wurde am gleichen Tage zur weiteren Diagnostik und Therapie in ein Krankenhaus verlegt. Dort wurde durch Phlebographie eine Venenthrombose ausgeschlossen und ein chirurgisches Konsil wegen des Verdachts einer Infektion veranlasst. Drei Tage später wurde der Patient deshalb in das erste Krankenhaus zurückverlegt. Die Behandlung dort fand nunmehr unter dem Verdacht einer Lumboischialgie rechts statt. Der CRP-Wert war mit 16,1 mg/dl weiterhin deutlich erhöht. Ein am 21. Februar bei der Chefarztvisite angeordnetes Kniegelenkspunktat ergab am 24. Februar den Nachweis von Staphylococcus epidermidis. Am 27. Februar wurde der Patient aus stationärer Behandlung entlassen. Im Entlassungsbericht wurde eine Punktion des Kniegelenkes mitgeteilt, bei der sich jedoch kein Hinweis auf eine Gelenkentzündung ergeben habe. Der Bericht enthielt zusätzlich den Eintrag „Staphylococcus epidermidis“ und dass aufgrund eines erhöhten CRP-Wertes zehn Tage lang antibiotisch mit Unacid behandelt worden sei. äkn Kasuistik Nach vier Wochen stellte sich der Patient erneut in dem Krankenhaus wegen eines Knie-Umknicktraumas rechts vor. Dabei wurde eine reizlose Wunde ohne Verletzungszeichen festgestellt. Die weitere Behandlung erfolgte beim Hausarzt, der aufgrund anhaltender Beschwerden, Schwellung und Überwärmung im Mai die Überweisung an einen Anzeige #!% %+#)$" & +* "#!&%+* % +%#$+. % + %+.$& $ !"%% %#$ (#### ##% #/# !##& #* !%, #$*&#$/$$#% #*%"#)$ %,% & #' & $!# '# ! %& # & , (((! !)-+'!+)&".+-!+-+(12+.),$0!%#2 ' !).+#!+''!!2 ))*/!+ 3 2 3 2%)"**((! ! 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 25 recht Arzt und Arzthaftung Facharzt für Gefäßchirurgie veranlasst. Dort wurde eine tiefe Venenthrombose rechts dokumentiert und eine Marcumarisierung verordnet. Unter dem Verdacht eines Frühinfektes wurde der Patient erneut im Krankenhaus vorgestellt und eine weitere Kniepunktion vorgenommen, die das Vorliegen einer Gelenkinfektion bestätigte. Daraufhin erfolgte die Einweisung in ein anderes Krankenhaus, das am 23. Mai die Explantation der Knieprothese wegen einer periprothetischen Knieinfektion vornahm. Die Keimbestimmung ergab den bereits bekannten Staphylococcus epidermidis, der bereits im Februar im zuerst behandelnden Krankenhaus festgestellt worden war. Am 28. August wurde im Rahmen eines stationären Aufenthaltes bis zum 10. September eine nickelfreie Revisionsprothese reimplantiert. Gutachten Der beauftragte Gutachter, Facharzt für Orthopädie, kam zu dem Schluss, dass die Implantation der Knieprothese technisch korrekt mit zufriedenstellendem Ergebnis erfolgt sei. Aufgrund der Untersuchung des Gelenkpunktates vom 21. Februar nach Rückverlegung sei Staphylococcus epidermidis nachgewiesen worden. Auch aufgrund erhöhter Laborwerte hätte von einer Gelenkinfektion ausgegangen werden müssen. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb im Entlassungsbrief trotz Beschreibung einer infektiösen Situation mit Nennung des Keimes keine entsprechenden Behandlungsmaßnamen ergriffen worden seien. Es sei auch nicht nachvollziehbar, weshalb während des zweiten stationären Aufenthaltes unter der Verdachtsdiagnose eines Knieprotheseninfektes eine Lumboischialgie behandelt worden sei. Diese hätte keine Antibiose erfordert. Die Infektion hätte bereits am 24. Februar, spätestens am 25. März erkannt werden müssen. Die Behandlungsfehler hätten vermieden werden können. Entscheidung der Schlichtungsstelle Trotz eines Kniegelenkpunktates vom 21. Februar mit Nachweis von Staphylococcus epidermidis erfolgte im Krankenhaus lediglich eine völlig unzureichende antibiotische Behandlung bei Vorliegen eines Frühinfektes. Die Behandlung erfolgte gegen seinerzeit geltende Standards. Auch nach Wiedervorstellung im März hätte die Möglichkeit bestanden, eine befundangemessene fachgerechte Behandlung durchzuführen. Ist dem behandelnden Arzt ein grober Behandlungsfehler vorzuwerfen, der generell geeignet ist, den eingetretenen Gesundheitsschaden zu verursachen, führt dieser grundsätzlich zu einer Umkehr der objektiven Beweislast zwischen dem Behandlungsfehler 26 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 und dem Gesundheitsschaden. Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt nicht nur einen eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse voraus, sondern erfordert ebenfalls die Feststellung, dass ein Fehler vorliegt, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Die Schlichtungsstelle ist zu dem Schluss gekommen, dass es sich hierbei um grobe Behandlungsfehler handelt, die nicht nachvollziehbar sind. Bei korrektem Vorgehen wäre nach Erhalt des bakteriologischen Ergebnisses der Punktion vom 21. Februar eine Revisionsoperation mit Debridement und Entfernen der beweglichen Teile (tibiales Polyethylenplateau) unter Jet-Lavage vorgenommen worden. Zusätzlich hätte eine begleitende systemische antibiotische Behandlung stattgefunden. Unter dieser Therapie hätte mit einer Wahrscheinlichkeit von circa 60 Prozent die Möglichkeit einer Beherrschung der Infektion bestanden. Durch das fehlerhafte Vorgehen ist es zu folgenden zusätzlichen Gesundheitsbeeinträchtigungen gekommen: Aufgrund der fehlerhaften Behandlung erfolgte eine Verzögerung der Behandlung von Ende Februar bis Ende August. Dadurch entwickelte sich eine Spätinfektion, die nunmehr die komplette Entfernung der Prothese zwingend notwendig machte. Hierdurch verlängerte sich die Rehabilitationszeit aufgrund des notwendigen zweizeitigen Prothesenwechsels deutlich. Eine verlängerte Rehabilitationszeit nach TEP-Re-Implantation ist mit einem Jahr einzuschätzen. Fazit Qualitätssicherung ist erst am Schluss zu Ende – ein Blick in die Patientenkartei bei Erstellung des Entlassungsbriefs ist empfehlenswert! Autoren: Dr. med. Klaus Seemann Facharzt für Chirurgie/Unfallchirurgie Ärztliches Mitglied Kerstin Kols Geschäftsführerin Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3 30173 Hannover < Informationstechnologie aktuell neue medien Bescheidene Erwartungen Sie haben fünf digitale Geräte wie Smartphone, Tablet, Wearable; ihr Auto wird per Autopilot gesteuert und elektronisch angetrieben; bei der Arbeit werden sie von Robotern und künstlicher Intelligenz unterstützt, die Autorisierung bei Zugriffen auf Daten wird mit biometrischen Verfahren wie Iris-Scan oder Stimmverifikation gesteuert; Alarmsysteme für die eigene Wohnung oder das Haus sind mit einem mobilen Gerät verknüpft und medizinische Daten werden Ärzten elektronisch zur Verfügung gestellt. und mehr Kontrolle durch den Staat (79 Prozent). Vergleicht man die Ergebnisse der bundesdeutschen Befragung mit dem Pendant für die USA, „Safeguarding In Digital America 2025”, so fällt auf, dass dort die Sorge um die eigene Sicherheit verbreiteter ist (68 Prozent) und die Angst vor Hackerangriffen ausgeprägter (77 Prozent) als in Deutschland – hier fürchtet nur ein Drittel der Befragten Übergriffe durch Hacker. - low So könnte man die Zukunftserwartungen der Mehrheit der Bundesbürger für das Jahr 2025 skizzieren, wenn man die Ergebnisse der Studie „Sicherheit im Digitalen Deutschland 2025“ von McAfee, einem US-amerikanischen Hersteller von Antivirus- und Computersicherheitssoftware, zugrunde legt, für die 750 Deutsche befragt wurden. Wearable Generell rechnen die Befragten im Jahr 2025 mit weniger Privatsphäre (78 Prozent), weniger Sicherheit (63 Prozent) ÄKN-Newsletter abonnieren und gut informiert sein Das niedersächsische ärzteblatt erscheint einmal im Monat. Wer täglich gut darüber informiert sein möchte, was die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) auf die Beine stellt, der kann sich auf der ÄKN-Homepage www.aekn.de informieren. Neben dieser Form der Informationsbeschaffung gibt es eine weitere komfortable Möglichkeit, up-to-date zu bleiben, die nur einen einmaligen „Kraftakt“ erfordert: Gemeint ist das Abo des ÄKN-Newsletters „Pre-Mail-Service“. Hat man unter www.aekn.de/newsletter-abonnieren/ den Newsletter abonniert, erhält man mindestens 14-tägig per E-Mail Nachrichten über relevante Entwicklungen in der Kammer selbst, der Gesundheitspolitik, Klinik und Praxis, Forschung und Wissenschaft sowie Studium und Hochschule. Geht’s besser? - low äkn Sicherheit im digitalen Deutschland 2025 Unter dem Begriff „Wearable“ (englisch = tragbar) versteht man Technik, die Nutzer am Körper tragen. Dazu gehören Fitnessbänder, Smartwatches oder auch Datenbrillen. In der Medizin finden sie Einsatz als Gerät an Arm oder Brust, das Blutwerte, Gewicht, Herzfrequenz oder Schlafrhythmus misst. Fragen zur Praxiswebsite? „Checkliste für die gute medizinische Website“ gibt Antworten Sie haben Fragen rund um Gestaltung und Betrieb einer Praxiswebsite? Dann ist die „Checkliste für die gute medizinische Website“ der Online-Redaktion der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) das Mittel der Wahl. Immer wieder auftauchende Rechtsfragen („Im Kittel auf die Website?“, „Welche Domainbezeichnung ist eigentlich erlaubt?“, „Was muss ins Impressum einer Homepage?“) werden ausführlich beantwortet, die „Goldenen Regeln für die gelungene Praxishomepage“ können als Leitlinie für Newcomer dienen. Die Checkliste steht zum Download auf der ÄKN-Website bereit unter www.aekn.de/arztspezial/infos-fuer-klinikand-praxis/checkliste-gute-medizinische-website/. - low 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 27 qualitätsmanagement ZQ-news Vorsicht: Hier droht Qualitätsverbesserung! Grundkurs Qualitätsmanagement im Juni 2015 Qualitätsmanagement – oh je, das will doch keiner, oder? Wieder einmal eine Zertifizierung, weitere 27 Ordner mit Papier, nutzlose Arbeitsanweisungen für jeden Handgriff – kommt Ihnen das bekannt vor? Schade, denn die Qualitätsmanagement-Kurse im Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen (ZQ), Einrichtung der Ärztekammer Niedersachsen, vermitteln eine diametral entgegengesetzte Philosophie: Qualitätsund Risikomanagement sind hochaktuelle Führungskonzepte für die Gesundheitsversorger. Die drastischen Veränderungen der Rahmenbedingungen fordern den Einrichtungen der ambulanten und stationären Versorgung eine erhebliche Anpassungsleistung sowie Qualitätsnachweise ab. Aber: es muss auch besser werden! Abgestimmte Abläufe, weniger Schnittstellenprobleme, spürbare Arbeitserleichterung, Qualität und Patientensicherheit aus einem Guss – das ist das Ziel! Damit kommen auf die Professionals neue Rollen und Aufgaben zu, an der Qualitätsverbesserung aktiv mitzuwirken und den Arbeitsalltag neu zu gestalten. Der Grundkurs „Qualitätsmanagement“ vermittelt hierzu das notwendige Basiswissen und das Handwerkszeug zur erfolgreichen praktischen Umsetzung. Er richtet sich an Ärzte, aber auch alle übrigen Gesundheitsberufe. Interessierte können ihre Qualifikation durch den auf den Grundkurs aufbauenden Stufe II-Kurs und gegebenenfalls auch den Stufe III-Kurs (Abschlusszertifikat: Qualitätsmanager im Gesundheitswesen) erhöhen und auf der Basis von insgesamt 200 Stunden die Zusatzbezeichnung „Qualitätsmanagement“ erwerben. Im ZQ werden seit 1996 regelmäßig Kurse angeboten. Unser Kurskonzept, das von namhaften Referenten mitgestaltet wird, hat nach nunmehr 36 Grundkursen, 37 Stufe II- und 50 Stufe III-Kursen seinen hervorragenden Ruf behauptet und gilt als unbedingt empfehlenswert. In diesem Jahr findet der Grundkurs gemäß BÄK/KBV/AWMF-Curriculum „Ärztliches Qualitätsmanagement“ vom 22. bis 26. Juni 2015 statt (siehe Seite 77). - Dr. phil. Brigitte Sens Action on Patient Safety: High 5s Im Juni findet in Berlin die Abschlussveranstaltung des Projekts High 5s statt. Das High 5s-Projekt wurde im Jahr 2006 von der World Health Organization (WHO) initiiert, um beim weltweit relevanten Thema Patientensicherheit aktiv zu werden. Die Bezeichnung „High 5s“ leitet sich von der ursprünglichen Intention des Projekts ab, nämlich die Reduzierung von fünf schwerwiegenden Patientensicherheitsproblemen in fünf Ländern über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die deutsche Variante des breit angelegten internationalen WHO-Projekts „Action on Patient Safety: High 5s“ konzentriert sich zunächst auf Eingriffsverwechselungen und Medikationsproblemen an den Schnittstellen. Ziel ist die nach- 28 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 haltige Reduzierung von unerwünschten Ereignissen in diesen Bereichen durch Implementierung von standardisierten Handlungsempfehlungen (SOP: Standard Operating Protocols) in Krankenhäusern und deren Evaluierung. In Deutschland erfolgt die Förderung durch das Bundesministerium für Gesundheit, die Durchführung liegt beim Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) und dem Institut für Patientensicherheit der Universität Bonn (IfPS), die durch das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) beauftragt sind. ZQ-news Die SOP zur Prävention von Eingriffsverwechselungen soll bewirken, Patientenverwechselungen beziehungsweise Verwechselungen der Eingriffsart oder des Eingriffsorts durch größtmögliche Standardisierung des präoperativen Prozesses zu vermeiden. Die zugrundeliegenden Prozessschritte sind hierbei der präoperative Verifikationsprozess, die Markierung des Eingriffsortes und das „Team-Time-Out“ unmittelbar vor Beginn des Eingriffs. Durch Einbindung von Vertretern der 16 teilnehmenden Krankenhäuser wurde die High 5s Basis-Checkliste in mehreren Schritten an die individuellen Abläufe und Gegebenheiten unter Berücksichtigung der Mindestkriterien angepasst („Local tailering“). Insgesamt wurden zwischen 2010 und 2013 151.546 Checklisten unter anderem auf Machbarkeit und Umsetzungsqualität evaluiert. Aus Niedersachsen nahmen das Allgemeine Krankenhaus Celle und das HerzoginElisabeth-Hospital Braunschweig teil. Insgesamt entstanden neun Checklistenversionen, die jetzt unter http://patientensicherheit-online.de/h5s/high5seingriffsverwechslungen abrufbar sind. Die Ergebnisse der Evaluationen werden am 1. Juni 2015 auf einer kostenlosen Abschlussveranstaltung in den Räumlichkeiten der Ärztekammer Berlin präsentiert, am 2. Juni 2015 folgt die Ergebnisdarstellung des Schwesterprojektes zur Sicherstellung der richtigen Medikation bei Übergängen im Behandlungsprozess. Weitere Informationen finden Sie unter http://patientensicherheit-online.de/mdb/news/ news2015-02-03. - Dr. med. Anouk Siggelkow Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen äkn Individuell angepasste OP-Checklisten jetzt online patientensicherheit w w w. a e k n . d e / z q 12. ZQ-Forum PATIENTENSICHERHEIT & RISIKOMANAGEMENT 10 BIS 16 UHR . ÄRZTEKAMMER NIEDERSACHSEN . BERLINER ALLEE 20 . VORTRAGSSAAL 5. Juni 2015 Geng to ZERO?! Foto: freepeoplea - Fotolia.com DIALOG FÜR NEUE ZIELE IN DER KRANKENHAUSHYGIENE Unter dem Titel „Getting to zero?! – Dialog für neue Ziele in der Krankenhaushygiene“ laden wir alle Berufsgruppen, die direkt oder indirekt für die Hygiene an Krankenhäusern verantwortlich sind, am 5. Juni 2015 zum 12. ZQ-Forum Patientensicherheit und Risikomanagement ins Ärztehaus nach Hannover ein. Neben interessanten, aktuellen Themen blicken wir kritisch auf die gegebenen Hygienestrukturen und wollen den konstruktiven Dialog zwischen klinisch tä- tigen Ärzten, Pflegepersonal, Hygieneärzten, Hygienefachkräften, den Gesundheitsbehörden und nicht zuletzt den Klinikleitungen fördern. Für weitere Auskünfte und Anmeldung wenden Sie sich bitte an Franziska Kietz unter der Telefonnummer 0511/3802506 oder per E-Mail an [email protected]. Das detaillierte Programm der kostenfreien Veranstaltung folgt in Kürze und wird online abrufbar sein unter www.aekn.de/zq. - Dr. med. Anouk Siggelkow 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt Foto: ZQ Krankenhaushygiene im Blickpunkt 29 mitteilungen Q Personalia mitteilungen der äkn die ärztekammer niedersachsen beglückwünscht Im Monat Februar 2015 85. Geburtstag Dr. med. Dieter Hess Im Möörken 19, 26789 Leer geb. am 17. März 1935 Dr. med. Dirk Stalmann Lindenstr. 67, 26122 Oldenburg geb. am 23. März 1940 Dr. med. Sigrid Wehl Schulbrink 8, 31552 Apelern geb. am 20. März 1935 Dr. med. Dieter Steinbeck Johannesstr. 21, 48480 Spelle geb. am 25. März 1940 Dr. med. Ursula Wiederhold Hoyersgang 43, 26122 Oldenburg geb. am 20. März 1920 Dr. med. Luise Helmstaedt-Merguet Oberer Triftweg 5, 38640 Goslar geb. am 24. März 1935 Dr. med. Hartmut Völker Heerweg 33, 28844 Weyhe geb. am 26. März 1940 90. Geburtstag Zissis Giovanopoulos Am Rottfeld 6, 29223 31707 Bad Eilsen geb. am 31. März 1935 dr/Univ. Zagreb Josip Klein Dorfstr. 53, 28876 Oyten geb. am 28. März 1940 75. Geburtstag Dr. med. Jan-Hinrich Pieritz Parkstr. 24, 26215 Wiefelstede geb. am 28. März 1940 Prof. Dr. med. Christian Kyrieleis Hermann-Löns-Str. 13, 30989 Gehrden geb. am 5. Februar 1935 Im Monat März 2015 95. Geburtstag Dr. med. Friedrich Kayser Dietrichsweg 55A, 26127 Oldenburg geb. am 27. März 1925 85. Geburtstag Dr. med. Gerta Späth Gustav-Bermann-Str. 10, 31812 Bad Pyrmont geb. am 3. März 1930 Dr. med. Eva-Maria Garasch Thomas-Mann-Weg 33, 30890 Barsinghausen geb. am 13. März 1940 Dr. med. Ronald Schmiedeberg Wilhelmshöher Str. 34a, 38723 Seesen geb. am 17. März 1930 Dr. med. Manutschehr Yasrebi Kaiser-Friedrich-Str. 17, 31134 Hildesheim geb. am 19. März 1930 Dr. med. Ehssanollah Maher Hagedornweg 25, 30559 Hannover geb. am 20. März 1930 Dr. med. Hans Krueger Im Teinert 28, 29223 Celle geb. am 22. März 1930 Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Hans Müller Alter Rautheimer Weg 16, 38126 Braunschweig geb. am 26. März 1930 80. Geburtstag Dr. med. Horst Dammaschke Sedanstr. 8, 31785 Hameln geb. am 8. März 1935 Dr. med. Georg Hartung Langelinienwall 23, 31134 Hildesheim geb. am 16. März 1935 30 niedersächsisches ärzteblatt Dr. med. Ingeborg Friedemann Kronsberger Str. 15, 30559 Hannover geb. am 8. März 1940 3 | 2015 Dr. med. Jochen Fuhse Lüderitzwinkel 17, 30559 Hannover geb. am 30. März 1940 70. Geburtstag Prof. Dr. med. Sieghard Decker Fichtestr. 3, 30625 Hannover geb. am 15. März 1940 Dr. med. Hermann Gocht Sanddornstr. 5, 49124 Georgsmarienhütte geb. am 2. März 1945 Dr. med. Elske Hauswaldt Harzburger Str. 14, 38124 Braunschweig geb. am 17. März 1940 Prof. Dr. med. Kuno Winn Forstgrund 1, 30629 Hannover geb. am 7. März 1945 Dr. med. Klaus Husen Am Kuckuck 25, 31061 Alfeld geb. am 18. März 1940 Dr. med. Gottfried Mader Lübbenstr. 2a, 26954 Nordenham geb. am 11. März 1945 Dr. med. Ulrich Schreiner Petritorwall 22a, 38118 Braunschweig geb. am 18. März 1940 Dr. med. Klaus Zieseniss Goltener Str. 1A, 30890 Barsinghausen geb. am 12. März 1945 Prof. Dr. med. Friedrich Schuh Bölschestr. 28, 30173 Hannover geb. am 18. März 1940 Dr. med. Dieter Demmer Hauptstr. 47A, 38518 Gifhorn geb. am 16. März 1945 Dr. med. Klaus Sprenger Herzogin-Elisabeth-Str. 4, 38104 Braunschweig geb. am 20. März 1940 Dr. med. Hans Peter Kauls Holbeinstr. 8, 30916 Isernhagen geb. am 18. März 1945 Dr. med. Folker Weinberger Hauptstr. 22, 31860 Emmerthal geb. am 20. März 1940 Dr. med. Werner Hellwig Schmidt Steinbachweg 10, 34346 Hann. Münden geb. am 18. März 1945 Personalia mitteilungen Univ.-Prof. Dr. med. Robert Brückner Barenbuscher Weg 25, 26506 Norden geb. am 23. März 1945 Reza KiapurSiahgoli Kleine Wasserpfortstr. 4, 26441 Jever geb. am 22. April 1935 Peter Jäckel Max-Liebermann-Str. 25, 38448 Wolfsburg geb. am 11. April 1940 Dr. med. Rainer Becker Im Wiesengrund 16, 21710 Engelschoff geb. am 26. März 1945 Dr. med. Edgar Happ Menkestr. 8, 26316 Varel geb. am 24. April 1930 Dr. med. Egbert Vincke Stendaler Allee 16, 26388 Wilhelmshaven geb. am 11. April 1940 Jürgen Bittrich Wiesentalsweg 5, 37079 Göttingen geb. am 26. März 1945 75. Geburtstag Steffan Bunte Roggenkamp 15, 21244 Buchholz geb. am 13. April 1940 Zygmunt Tyczynski Wiesengrund 3, 37603 Holzminden geb. am 30. März 1945 Prof. Dr. med. Jürgen Naujoks Bockhorster Weg 5, 21682 Stade geb. am 31. März 1945 Im Monat April 2015 80. Geburtstag Dr. med. univ. Julio Cervantes Tannenwinkel 20, 29614 Soltau geb. am 8. April 1935 Dr. med. Helmut Gottwald Joachim-Ringelnatz-Str. 33, 27476 Cuxhaven geb. am 16. April 1935 Dr. med. Hassan Kianzad Schillerstr. 62, 37083 Göttingen geb. am 16. April 1935 Dr. med. José Cano Diaz An der Alten Waage 11, 38173 Erkerode geb. am 1. April 1940 Dr. /IMF Bukarest Sorin Buse-Epure Lessingstr. 16, 26655 Westerstede geb. am 1. April 1940 Dr. med. Heinz-Jürgen Rader Neuendammer Str. 53, 27711 Osterholz-Scharmbeck geb. am 2. April 1945 Dr. med. Sigrun Riemer Bremer Weg 10, 28857 Syke geb. am 8. April 1940 Dr. med. Gerburg Bode Sophienstr. 19, 26441 Jever geb. am 9. April 1940 Dr. med. Joachim Franz Greifplatz 4, 38640 Goslar geb. am 10. April 1940 Dr. med. Peter Nagel Triftstr. 15a, 38644 Goslar geb. am 14. April 1940 äkn Dr. med. Christian Meyl Alter Postweg 8, 30938 Burgwedel geb. am 27. März 1945 Dr. /IMF Bukarest Sorin Buse-Epure Lessingstr. 16, 26655 Westerstede geb. am 1. April 1940 Dr. med. Volker Gerigk Eichendorffstr. 18, 31224 Peine geb. am 15. April 1940 70. Geburtstag Dr. med. Ibrahim Altinbas Dr.-Golm-Str. 7, 27232 Sulingen geb. am 1. April 1945 Heinz Mayer-Heinemann Am Siedlungsschloot 4b, 26506 Norden geb. am 7. April 1945 Dr. med. Klaus Ullmann In der Loge 1, 49419 Wagenfeld geb. am 8. April 1945 Dr. med. Friedrich Wilken Ostertorstr. 170, 26670 Uplengen geb. am 10. April 1945 Dr. med. Reinhardt Lüer Im Winkel 3A, 38154 Königslutter geb. am 11. April 1945 goldenes doktorjubiläum Dr. med. Gregor Ottlewski Ernst-Pflüger-Str. 1, 30938 Burgwedel am 19. Dezember 2014 Dr. med. Uwe Osterloh Am Vogelbusch 25, 26203 Wardenburg am 18. März 2015 Dr. med. Marianne Brandt Schafrehre 11, 31552 Rodenberg am 30. März 2015 Dr. med. Udo Lücker Steenrott 1a, 49082 Osnabrück am 12. Februar 2015 Dr. med. Georg Wujanz Amselweg 14, 27777 Ganderkesee am 18. März 2015 Dr. med. Konrad Heigel Am großen Kamp 5, 28816 Stuhr am 30. März 2015 Dr. med. Noureldin Al-Saffar Rudolf-Breitscheid-Str. 26, 26721 Emden am 17. März 2015 Dr. med. Peter Maass Leineweg 23, 30823 Garbsen am 19. März 2015 Dr. med. Dagmar Grau Roggenstr. 9, 31073 Delligsen am 13. April 2015 Dr. med. Gertraute von Jürgensonn Am Steinkamp 8, 27476 Cuxhaven am 18. März 2015 Dr. med. Helga Roth Eckenbrecher Str. 8, 37603 Holzminden am 29. März 2015 Dr. med. Wolf-Dieter Dwehus Albert-Schweitzer-Ring 4, 26603 Aurich am 14. April 2015 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 31 mitteilungen Personalia wir betrauern 32 Dr. med. Wolfgang Belke Mallinghausen 43, 27252 Schwaförden * 5. Mai 1925 † 5. Februar 2015 Dr. med. Luise Gericke Walter-Flex-Weg 4, 38446 Wolfsburg * 27. September 1915 † 2. Februar 2015 Dr. med. Hans-Joachim Schmidt Luisenhof 1/72, 26160 Bad Zwischenahn * 12. Dezember 1927 † 29. Januar 2015 Dr. med. Wolfgang Benter Grünstr. 30, 31275 Lehrte * 9. September 1919 † 1. Februar 2015 Friedrich Grabowski Erlenstr. 8 b, 26844 Jemgum * 19. Oktober 1943 † 11. November 2014 Dr. med. Michael Schnabel Hauptstr. 70, 31719 Wiedensahl * 11. Juli 1949 † 30. Januar 2015 Dr. med. Carsten Hermann Benthien Oldendorf 21, 21279 Appel * 25. Januar 1925 † 29. Dezember 2014 Eva Freifrau von Hodenberg Sassengarten 6, 29223 Celle * 3. April 1925 † 8. November 2014 M. D./Univ. Kabul Rahela Sharif-Aurang Beethovenstr. 6, 21682 Stade * 9. Mai 1941 † 15. Januar 2015 Dr. med. Heinrich Berner Grosse Str. 22, 49134 Wallenhorst * 3. Februar 1950 † 29. Januar 2015 Dr. med. Otto Hörmann Albert-Schweitzer-Str.35, 38518 Gifhorn * 25. Juli 1937 † 12. März 2014 Dr. med. Wolfgang Soergel Pastor-Walzberg-Str. 13, 31655 Stadthagen * 29. Oktober 1919 † 5. September 2014 Dr. med. Marianne Billenkamp Raydtstr. 12, 49808 Lingen * 29. Oktober 1926 † 7. Januar 2015 Dr. med. Helmuth Iske Bergstr. 27, 48455 Bad Bentheim * 12. August 1919 † 28. Dezember 2014 Gerhard Stehle Neue Str. 8, 26409 Wittmund * 24. September 1952 † 30. Januar 2015 Dr. med. Sigrid von Boehmer Wolfsburger Damm 30, 30625 Hannover * 5. März 1939 † 19. Januar 2015 Dr. med. Wolfgang Matzow Zum Lengder Grund 11, 37130 Gleichen * 25. Februar 1929 † 19. Januar 2015 Michael Stork Seevestr. 6, 21266 Jesteburg * 18. Dezember 1943 † 26. Januar 2015 Dr. med. Jürgen Borghardt Deisterallee 36, 31848 Bad Münder * 6. März 1946 † 20. Januar 2015 Dr. med. Renate Meyer-Hofmann Hildesheimer Str. 183, 30173 Hannover * 30. April 1924 † 12. Januar 2015 Dr. Josef Walek Haselnussweg 10, 49733 Haren * 8. März 1921 † 6. Januar 2015 Dr. med. Wilhelm Heinrich Dilcher Hinter den Bauerngärten 5, 21401 Thomasburg, * 7. Januar 1943 † 31. Januar 2015 Dr. med. Klaus Rieling In den Auen 11, 21680 Stade * 15. September 1938 † 21. Dezember 2014 Dr. med. Elisabeth Eckel Am Hohen Tore 4A, 38118 Braunschweig * 25. April 1924 † 3. Februar 2015 Dr. med. Wolfgang Schade Westrup 17, 49577 Ankum * 8. April 1944 † 21. Januar 2015 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Meinungen leserbriefe Leserbriefe Ich bin Arzt und kann irren, aber ich interpretiere Ihren Artikel folgendermaßen: Meine bisherige ärztliche Tätigkeit war für die Patientinnen und Patienten weder optimal, möglicherweise nicht qualitativ hochwertig, die Wartezeiten waren zu lang und ich habe weder wirtschaftlich noch richtig serviceorientiert gearbeitet. Denn offensichtlich bedarf es eines neuen Vertrages, um speziell für die Barmer GEK Versicherten „die erweiterte medizinische Kompetenz“ durch „qualifizierte“ Hausärzte zur Verfügung zu stellen. Wie steht es um die Berufsethik? Wenn ich es richtig verstanden habe, untersagt es unsere Berufsordnung, gewerbliche Dienstleistungen zu erbringen, soweit diese nicht notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind. Aber der neue Barmer-GEKVertrag scheint nun für eine qualitativ hochwertige hausärztliche Versorgung aus eingangs genannten Gründen notwendig zu sein. Da ist es also sehr verständlich, wenn ich nun durch den Vorsitzenden des Hausärzteverbandes Braunschweig sogar noch motiviert werde, „Patienten AKTIV für eine Einschreibung zu werben“. Mal im Ernst: Ich frage mich, ob keiner der Entscheidungsträger irgendwelche Gewissensbisse hat, dass ein „aktives Werben“ von Patienten für einen solchen Vertrag nicht eine massive Belastung des von besonderem Vertrauen geprägten Arzt-Patienten-Verhältnisses in Zeiten eines drohenden Hausärztemangels darstellt? Und laufe ich nicht auch Gefahr, in massive Vertragsschwierigkeiten zu kommen? Stellen Sie sich mal folgende Situation vor: Da sitzen nun schon seit über 30 Minuten sowohl der eingeschriebene Barmer GEK Patient als auch der eingeschriebene AOK-Patient im Wartezimmer. Wen behandle ich vertragskonform zuerst? Gibt es hier für mich einen Ausweg aus einem regelwidrigen Vertragsbruch. Diese Szene entspricht ja einem klassischen „double binding“. Aber mein Gemüt sucht sich einen Ausweg und beruhigt sich auch gleich wieder, denn ich blättere auf Seite 1 des Niedersächsischen Ärzteblattes zurück und darf unter dem Titel: „Hohes Ansehen“ lesen: „Die Patienten in Deutschland sind mit dem Gesundheitssystem und speziell den Leistungen der Ärzte sehr zu frieden. (...) Anders als es die gegenwärtige Diskussion der Politiker um Terminvergabestellen erwarten lässt, sind die Patienten auch mit den Wartezeiten auf Hausarzt- und Facharzttermine in der Regel durchaus zufrieden.“ Worin besteht der Sinn, in Zeiten von gesetzlicher Verpflichtung zum Qualitätsmanagement und ärztlicher Fortbildungspflicht nun mit zusätzlichen Verträgen den Versicherten das Gefühl zu geben, sie würden besonders qualitativ hochwertig behandelt werden und dafür würden die „besonders qualifizierten Ärzte“ zusätzlich vergütet? Die Logik ist doch eher, dass uns Barmer GEK, AOK und alle anderen gesetzlichen Krankenkassen aus dieser Selbstverständlichkeit heraus gebührend für die ärztliche Qualität honorieren, die wir jeden Tag in unseren Praxen erbringen. Ist es nicht so, dass wir mit dem „Aktiven Werben“ der Patienten die qualitativ hochwertige Arbeit unseres Ärztestandes generell in Frage stellen, da wir uns als Partner dieser Hausarztverträge versuchen, davon abgrenzen? aktuell Zum Artikel „Der Hausarzt als Lotse für Barmer GEK-Versicherte“ im nä 1/2015, S.31. Es kann nur ein Ziel mit solchen Verträgen verfolgt werden: Die Spaltung der Ärzteschaft und die Schwächung der Kassenärztlichen Vereinigung. Und was bleibt am Ende? Eine aufgesplitterte Ärzteschaft ohne starke Vertretung, die den vorher erkauften Vertragsbedingungen der einzelnen Krankenkassen ausgeliefert ist. Zurückkommend auf die Doppelbindungstheorie stelle ich mir ernsthaft die Frage, ob ich als „irrender“ Arzt allein nun schizophren-gefährdet bin, oder vielleicht eher das System? Dr. med. Sebastian Bork Lingen 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 33 leserbriefe Meinungen Zu den Beiträgen „Heimlicher Erfolg“, in nä 1, 2015, S. 41 und „Überstunden-Anzeige im KVN-Portal, nä 1,2015, S. 7 Zum Artikel „Von Fall zu Fall“ im nä 12/2014, S. 27 Hut ab vor der Arbeit einzelner KVN-Mitarbeiter! Aber kann man es wirklich so loben, wenn KVN-behördenspezifische Arbeit – ähnlich wie durch Krankenkassen – immer mehr in Arztpraxen verlagert wird, Zeit-Personal-Lagerflächen etc. dann da bindend? Und all das zu finanziellen, betrieblichen und zeitlichen Lasten des selbständig-freiberuflichen Vertragsarztes, Abläufe der Krankenversicherung störend! M. E. ist das mehr als nur bedenklich – aber quasi heimlich läuft’s schon. Sehr geehrte Damen und Herren, die Ausführungen bezüglich der Notwendigkeit der präoperativen Abklärung von Sehnenrupturen durch die MRT sind sicher richtig. Wir haben jedoch bereits häufiger die Situation erlebt, dass Patienten mit operationspflichtigen Sehnenrupturen erst mit wochenlanger Verspätung nach dem Trauma zur chirurgischen Vorstellung kamen, weil die Anfertigung einer MRT aus welchen Gründen auch immer (Budget?) nicht zeitnah möglich war, und dadurch die operative Versorgung erheblich erschwert oder sogar unmöglich wurde. Dr. med. Eike Schurbohm Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Celle Dr. med. Ernst Wiemer FA spez. Unfallchirurgie / Orthopädie am Borromäus-Hospital Leer Anmerkung der Redaktion: Es handelt sich um die von den niedersächsischen Vertragsärzten geleisteten Überstunden. Zum Beitrag: „Ein neues Stück Medizingeschichte“, in nä 1, 2015, S, 37: Im Artikel auf Seite 37 inklusive schönem Foto teilen Sie zu Beginn des neuen Jahres 2015 mit, dass die KV-Niedersachsen eine Eigenpraxis für Allgemeinmedizin in Sögel im Emsland eingerichtet hat - mit Datum vom 11. Dez. 2014. Auf dem zum Artikel gehörenden Bild zeigen Sie 8 Personen inklusive des Arztes Nils Christian Hölger. Ihr freundlicher Artikel weist daraufhin, dass der verantwortliche Allgemein-Mediziner als angestellter Arzt arbeiten wird. Dazu meine erste Frage: Ist jetzt die Selbst-Ständigkeit eines niedergelassenen Frei-Beruflers am Ende? Ok: Mit 7 Personen im Rücken oder zur Seite, wie auf dem Foto dargestellt, kann man an sich nicht mehr von Eigenständigkeit sprechen! Und kann man bei so viel Unterstützung eigentlich noch frei arbeiten? Nun ein altes Stück Medizingeschichte: 30 Jahre zurück, am 1. April 1984 Hannoversch Münden/ Hermannshagen, begründete ein fertiger Allgemeinarzt aus Oldenburg in Hann. Münden im Stadtteil Hermannshagen eine Praxis für Allgemeinmedizin, und dies nur deshalb, weil er gehört hatte, dass dort bisher kein Arzt als Hausarzt tätig war. Dr. Witte ging einfach davon aus, dass hier Menschen einen Arzt gebrauchen könnten. Hilfe durch KV oder sonst wen damals? Fehlanzeige! Nur ein freischaffender Bauunternehmer und ein Apotheker hatten sich in diesem Falle dafür eingesetzt, dass 34 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 eine Arztpraxis entsteht. Finanzielle Startbedingung für notwendige Praxiseinrichtung und Investitionen: Damaliger Kreditzins 7.5% – Heutiger Kreditzins 1.5 %! Jetzt nach 30 Jahren ist kein Arzt als Nachfolger - weder Allgemeinarzt noch Internist - in Sicht, obwohl die Praxis sehr gut läuft und die Menschen hier auch in Zukunft einen Arzt gebrauchen werden! Ich als Betreiber der Praxis bin jetzt 63 Jahre alt. Hilfe durch KV? Dieses Projekt wäre sicher deutlich weniger kostenaufwändig! Und eins ist auch klar, im Erfolgsfall einer Nachbesetzung würde das ..Gesellschafter-Foto“ mit deutlich weniger als 8 Personen auskommen. Meines Erachtens wären ein tüchtiger Hausarzt/Hausärztin mit Lebenspartner, also 2 Personen und ein Vertreter der KV völlig ausreichend! Auf jeden Fall wünsche ich natürlich dem Kollegen Nils Christian Hölger einen guten Start und Freunde und Erfüllung im künftigen hausärztlichen Arbeitsbereich. Dr. Hermann Witte Arzt für Allgemeinmedizin und Akupunktur Hann. Münden Vertreterversammlung intern Sorgen mit der Politik Die Gesetzgebungsmaschinerie rotiert auf vollen Touren. Welche Auswirkungen das für die einzelne Praxis hat, war beherrschendes Thema der Frühjahrs-VV der KVN Foto: U. Köster Verhärtete Fronten Teilweise positive Entwicklungen verzeichnete Bering auf Landesebene. Bei der Beschäftigung von Delegationsassistentinnen etwa sei es gelungen, die Übergangsfrist für Kollegen, die die Beschäftigungsvoraussetzung derzeit noch nicht erfüllen, auf sechs Quartale zu verlängern. Im Be- reich der Hausarztzentrierten Versorgung gebe es neue Verträge unter Einbeziehung der KVN, etwa mit der Barmer GEK, weitere stünden kurz vor dem Start. „Der Weg der Add-on-Verträge bewährt sich und ist eine Alternative zu Vollbereinigungsverträgen“, so Berling. Allerdings gebe es mittlerweile auch Bereinigungsverträge in Niedersachsen. Die Auswirkungen der EBM-Änderungen beim Bereitschaftsdienst streifte Berling nur kurz. Sie blieben einem eigenen Tagesordnungspunkt vorbehalten (S. 40). Bei den Arzneimittel-Verhandlungen stehen die Ampeln auf Rot: „Unsere Vorstellungen für Budgetsteigerungen wurden von den Krankenkassen so brüsk abgelehnt, dass wir den Verhandlungstisch verlassen haben.“ Der Fortgang der Verhandlungen sei offen – der Vorstand aufgeschlossen für Ideen aus den Reihen der Verbände. Konfrontation auch bei den Heilmittel-Verhandlungen. Die bisherigen Vorgaben zur Heilmittelverordnung seien vom Bundesversicherungsamt kvn „Wir haben einen überaus fleißigen Gesundheitsminister. So viele Gesetzentwürfe in so kurzer Zeit – das ist schon eine Leistung!“ KVN-Vize Dr. Jörg Berling, der den „Bericht zur Lage“ auf der Vertreterversammlung einleite, wollte diese Feststellung aber nicht als Lob verstanden wissen. Denn er machte dahinter einen Paradigmenwechsel aus. Habe früher der Grundsatz gegolten: „Eine Politik gegen die Interessen der Ärzte ist nicht machbar“, so sei heute „eine Politik gegen die Interessen der Ärzte offenbar das Leitmotiv der Politik geworden.“ Berling begrüßte, dass die Ärztekampagne der KBV „einen Gang zugelegt“ habe: „Die Politik kann Gesetze machen, aber ihre Wirkung nicht abschätzen.“ intern Vertreterversammlung rückziehen. Denn künftig darf auch der Strukturfonds bereits finanzieren, wenn in einer Region Unterversorgung droht – „das heißt, wir müssen ohnehin fördern. Wir müssen sehen, wie wir das Land dabei noch am Haken halten können“, gab sich Barjenbruch skeptisch. Immerhin wird eine Arbeitsgruppe mehrerer Ministerien, an der die KVN beteiligt ist, eine Demographie-Prognose für 2013 entwickeln, die Grundlage für die künftige ärztliche Niederlassungsförderung sein soll. Wie Berling ging auch der Jurist Barjenbruch mit den geplanten Gesetzentwürfen hart ins Gericht. Das geplante Anti-Korruptionsgesetz verhindern zu wollen sei illusorisch, also müsse man von ärztlicher Seite Forderungskataloge aufbauen. Wichtig sei eine klare Abgrenzung, „was Recht ist, was Unrecht. Es kann nicht sein, das man die ganze Ärzteschaft mit einem Bein in den Knast schickt.“ Dr. Jörg Berling, Mark Barjenbruch, VV-Vorsitzender Dr. Christoph Titz und Vorstandsdezernent Thorsten Schmidt bei der Auszählung von Abstimmungsergebnissen. als nicht umsetzbar eingestuft worden. Nun übe man Druck auf die Kassenseite aus, den „Antrag auf Antragsformular“ im Bereich der Rehabilitation fallenzulassen und auf die Zweistufigkeit des Verfahrens zu verzichten. Das Formular 61 soll vereinfacht werden, der Qualifikationsnachweis für Verordner entfallen. Dem habe der Spitzenverband der Krankenkassen bis heute nichts entgegengestellt. Bleibe es dabei, „dann entscheidet der Unabhängige. Und ich habe Optimismus, dass sich etwas zu unseren Gunsten verändert“, schloss Berling. Weichenstellungen Foto: U. Köster Einen „ordentlichen Honorarabschluss“ für 2015 nach harten Verhandlungen verkündete KVN-Vorstandsvorsitzender Mark Barjenbruch. Der Orientierungswert wird um 1,4 Prozent angehoben, beim „Schieberegler“ werden die Diagnosen werden mit 0,57 Prozent gegenüber der Demographie stärker berücksichtigt, die förderungswürdigen Leistungen dauerhaft fortgeschrieben. Es bleibt bei der bisherigen Entdeckelung und der Förderung der Grundversorgung; die Übergangsregelung bei der Delegationsassistenz wurde auf sechs Quartale festgeschrieben. 36 Aus der Niederlassungsförderung über den bislang so erfolgreichen Niedersachsenfonds will sich das Land zuniedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Eine Einflussnahme auf das umstrittene Versorgungsstrukturgesetz sei schwierig. Alleinige Maßgabe für die Politik sei der Koalitionsvertrag der amtierenden Regierungskoalition, der ohne Rücksichten auf Sachargumente abgearbeitet werde. Als „eigentliche rote Linie“ bezeichnete Barjenbruch die Tatsache, dass der Krankenhaussektor immer mehr gestärkt werde. Deutliches Zeichen dafür seien die Eckpunkte der Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform. „Das können wir so nicht mit uns machen lassen.“ Die grundsätzliche Frage stelle sich, welchen Spielraum die ärztliche Selbstverwaltung noch habe, wenn man sie zunehmend zum Erfüllungsgehilfen gesetzlicher Regelungen degradiere. „Um alles nur umzusetzen, brauchen wir keine Selbstverwaltung. Dann kann der Staat es auch selbst machen.“ Entschiedene Ablehnung zeigte Barjenbruch gegenüber dem geplanten EHealth-Gesetz. Einzelne Punkte seien durchaus sinnvoll – die Speicherung des Notfalldatensatzes auf der elektronischen Gesundheitskarte, der elektronische Entlassbrief oder die Förderung telemedizinscher Leistungen. Allerdings reichten die vorgesehenen Sondervergütungen nicht aus, den Mehraufwand in den Praxen aufzufangen. Maßnahmen wie der Medikationsplan oder die geforderte Interoperabilität der EGK mit der Praxissoftware seien schwer durchführbar oder blieben auf halben Wege stecken. Vor allem aber habe die vorgesehene Verpflichtung der Praxen zum Versichertenstammdatendienst „nichts in der Arztpraxis zu suchen.“ Die damit einhergehenden Sanktionsdrohungen – Haushalts- und Honorarkürzungen sowohl bei der Gematik wie bei den zur Umsetzung verpflichteten Praxen – seien inakzeptabel. Zum EHealth Gesetz legte der Vorstand einen eigenen Resolutionsentwurf vor, der den Gesetzgeber zu deutlichen Nachbesserungen auffordert. Vertreterversammlung Die sich anschließende Diskussion spiegelte einmal mehr die Besorgnis zahlreicher Delegierter über die zunehmende Entfremdung der Politik von den tatsächlichen Erfordernissen der medizinischen Versorgung wider. Dr. Andreas Klose warnte vor einer Detailregelung des Versorgungsstärkungsgesetzes: Künftig habe der Arzt bei der Einweisung in Krankenhaus eine Vorauswahl von Kliniken zu treffen und auf der Überweisung zu bestätigen, dass alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft sein. Und das mit Haftungskonsequenz! Für Dr. Jens Schweitzer hat der Ausdruck „Koalitionsvertrag“ das Zeug zum „Unwort des Jahres“: Es sei „absolut unverständlich, wie ignorant sich die Politik gegenüber Sachargumenten verhält.“ Er forderte die KBV auf, sicherzustellen, dass die Leitlinien zur medikamentösen Therapie zu 100 Prozent von unabhängigen Sachverständigen definiert werden – dies sei derzeit nicht der Fall. KVN-Vize Berling stimmte ihm zu: „Wir suchen nach einer Möglichkeit, dazu mit den Krankenkassen ins Gespräch zu kommen.“ Dr. Ulf Burmeister wies darauf hin, dass 60 Generika im letzten Jahr wegen unzureichender Wirkung vom Markt genommen worden seien. „Hier sind die Kassen in der Pflicht, bei ihren Rabattverträgen die Wirksamkeit sicher zu stellen.“ Als „größte Hausarzt-Vernichtungs-Maschine, die denkbar ist“, bezeichnete Uwe Lange den Online-Stammdatenabgleich. Pro Datensatz koste dies drei Minuten Zeit. Bei Fehlern müsste der Patienten zunächst zum Kostenträger geschickt werden, bevor die Behandlung fortgesetzt werden könne – „das wird Todesopfer geben“. Die Praxen würden in Arbeitsanforderungen „ersaufen“. Den Versicherten sei oft gar nicht klar, dass der Versichertenausweis ein wichtiges Dokument ist, gab Dr. Anita Schmidt-Jochheim zu bedenken. Die Krankenkassen hätten es versäumt, ihre Versicherten in Pflicht zu nehmen, ein Lichtbild für die neue Karte abzuliefern. Die Versichertenmentalität sei problematisch – viele Termine würden nicht eingehalten, wichtige Behandlungen fänden daher nicht statt. Auch Eckart Lummert sah ein Kernproblem in dem Verhalten der Patienten, deren „Wunschdenken nicht mehr zeitgemäß“ sei. Er forderte eine obligatorische Maximaldauer von Verordnungen. Und es müssten Ausschlusskriterien definiert werden, nach denen der Patient stärker zur Mitwirkung verpflichtet werden könne oder die Behandlung selbst zu tragen habe. „Wir können nicht alles heilen.“ kenhäuser. Dr. Thorsten Kleinschmidt stimmte zu – es sei „unbefriedigend, dass wir die Honorare im Bereitschaftsdienst mit Bordmitteln lösen müssen“. Dr. Carsten Gieseking schlug vor, einen Sockel-Stundenlohn im Bereitschaftsdienst einzuführen, dafür aber die einzelne Leistung weniger zu honorieren. Dann sei eine Grundeinnahme gesichert. Langfristig sollte eine Komplettprivatisierung der Dienste angestrebt werden. Die Systemfrage stellt sich Die vom Gesetzgeber geforderten Terminvergabestellen lösten eine Grundsatzdebatte über die Reformierbarkeit des Systems aus. „Wir müssen raus aus der Meckerecke“ begründete Jens Wagenknecht seinen Antrag, eine Dringlichkeitspauschale einzuführen, die hoch angesetzt wird, um ein Motiv zu geben, die Patienten schneller zu versorgen. Für die Dringliche Überweisung plädierte auch Dr. Peter Kalbe. Dr. Gieseking hielt dagegen: „Die Triage mit Dringlichkeit und Diskussion mit dem Patienten will ich nicht in der Praxis haben. Ich rufe bei Bedarf den weiterbehandelnden Kollegen direkt an – das hat immer funktioniert.“ – Dringlichkeit sei immer ein Aspekt der Behandlung, reagierte Wagenknecht, und gehöre zur Funktion des Arztes dazu. „Wenn wir jetzt nicht handeln und das Signal aussenden, dass wir eine langfristige Lösung suchen, werden wir nicht mehr Ernst genommen werden!“ kvn Diskussion intern Dr. Konrad Schneider-Grabenschroer plädierte demgegenüber für eine konfrontative Politik: „Wir müssen den Mut haben, auch unbequeme Anträge anzunehmen. Die Kollegen draußen warten auf Entscheidungen. Die Politik hat ihre Ohren vor den Anliegen der Ärzte verschlossen.“ Das sah Dr. Ulf Burmeister ähnlich: „Das Sachleistungssystem ist am Ende – da müssen wir die Axt anlegen.“ Sein Vorschlag: Ein Gebühr für jeden Arztbesuch bis zu einer Höchstgrenze. In Norwegen liege die bei 400 Euro. Effekt: Die Praxen seien nicht überlaufen. „Ein einfaches, wirkungsvolles System.“ - Dr. Uwe Köster Dr. Thilo Brunée äußerte Unmut über die Unprofessionalität der Bundes-KV und forderte eine finanzneutrale Gleichstellung der Vergütung der Besuchsbereitschaft der Kran3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 37 intern Vertreterversammlung VV kurzgefasst: Der Antrag der Dres. Jens Schweizer, Axel Brunngraber, Bernd-Michael Altevogt, Thilo Brunnée, Henning Franz, Ralph Lübbe, Gisela Schimansky, Konrad Schneider-Grabenschröer wird von der Vertreterversammlung bei einer Gegenstimme und wenigen Enthaltungen mehrheitlich beschlossen: Der Vorstand wird beauftragt, bei der KBV für nicht eingehaltene beziehungsweise nicht rechtzeitig (innerhalb von 24 Stunden) abgesagte Termine eine bundesweit einheitliche Pseudoziffer im EBM zu implementieren. Der Antrag der Dres. Jens Wagenknecht, Dr. Matthias Berndt, Dr. Günther Meyer, Dr. Peter Kalbe, Dr. Christian Albring, Dr. Christoph Titz wird von der Vertreterversammlung bei wenigen Enthaltungen mehrheitlich beschlossen: Die Vertreterversammlung der KVN fordert die KBV auf, im Bewertungsausschuss eine EBM Änderung mit folgender Maßgabe einzufordern: > Es wird neu eingeführt eine Leistungsziffer mit dem Arbeitstitel „Dringlichkeitspauschale“. Diese extrabudgetäre Leistung außerhalb der MGV kann berechnet werden, wenn auf Überweisung eines Vertragsarztes eine Versorgung des Versicherten innerhalb einer Frist von zehn Werktagen erfolgt. Die Überweisung ist als dringlich entsprechend zu kennzeichnen. Die Pauschale ist mit einem festen Eurobetrag von 40 Euro zu bewerten. Beim Ansetzen der Dringlichkeitspauschale sind die LANR des überweisenden Vertragsarztes, das Datum der Überweisung und das Datum des ersten persönlichen Arzt-Patienten Kontaktes in der Vertragsarztpraxis anzugeben. > Es wird neu eingeführt eine Leistungsziffer mit dem Arbeitstitel „Indi- 38 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 EHealth-Gesetz bringt Ärzten Mehrkosten und Bürokratie KVN-Vertreterversammlung spricht sich gegen starre Regularien und Sanktionen aus Die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) haben am 14. Februar auf ihrer Sitzung in Hannover den Entwurf des EHealth-Gesetzes scharf kritisiert. Obwohl die Vernetzung der Partner des Gesundheitswesens grundsätzlich zu begrüßen sei, würden Bürokratie, Sanktionen und Regularien für die Ärzte überwiegen. Daher lehnt die Vertretung der 13.600 niedergelassenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten das EHealth-Gesetz in seiner jetzigen Form ab. Wörtlich heißt es in einer vom KVNVorstand eingebrachten Resolution: „Die minimalen finanziellen Anreize täuschen nicht darüber hinweg, dass mit dem Gesetzentwurf starre Regularien und Sanktionen verbunden sind und die Kosten zum Aufbau der Infrastruktur in den Praxen völlig außer Betracht bleiben.“ Insbesondere das Versichertenstammdaten-Management lehnten die Delegierten ab. Dies sei eine klare Verwaltungsaufgabe der Krankenkassen, die in den Arztpraxen keinen Platz habe. Aktuell sieht der Gesetzentwurf ab Mitte 2018 eine pauschale Honorarkürzung von einem Prozent für alle Ärzte vor, die keine Versichertenstammdaten prüfen. Und zwar solange, bis sie der Verpflichtung nachkommen. Diese Regelung lehnt die Vertreterversammlung als nicht akzeptabel ab. Die Vertreterversammlung der KVN fordert die Regierung zu einer deutli- chen Nachbesserung des Gesetzentwurfs auf. Spezifischer formulierten die Doctores Axel Brunngraber, Elisabeth Rühle-Klingenstein, Thilo Brunnée, Konrad Schneider-Grabenschröer, Ralph Lübbe, Jens Schweizer und Henning Franz ihre Kritik am EHealth-Gesetz in einem einstimmig angenommenen Antrag. Darin unterstreichen die Delegierten ihre aus beruflicher Erfahrung getroffene Ablehnung jeglicher Durchführung des Versichertenstammdaten-Managements zu Lasten der Arbeitskapazitäten der niedersächsischen Praxen. Das Stammdaten-Management sei Aufgabe der Krankenkassen und müsse durch Terminals in Räumlichkeiten der Krankenkassen oder Apotheken umgesetzt werden. Dies sei zum Beispiel in Frankreich so realisiert worden. Die Ablehnung des Versichertendatenstamm-Managements sei darüber hinaus Beschlusslage Deutscher Ärztetage wie auch der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und verlange als Ausdruck der gesetzgemäß verfassten Körperschaften ärztlicher Selbstverwaltung die Beachtung und Respektierung durch den Gesetzgeber. Weitere Gesetzgebungsverfahren Darüber hinaus hat die KVN-Vertreterversammlung auf Basis eines Antrages der Doctores Axel Brunngra- Vertreterversammlung zesvorhaben der Bundesregierung, insbesondere das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, die Existenz selbstständig niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten schrittweise gefährden und auf eine grundsätzliche Weichenstellung hin zu einem Ange- kationsstellung dringliche Überweisung“. Diese ebenfalls extrabudgetäre Leistung außerhalb der MGV kann berechnet werden, wenn eine dringliche Überweisung nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wird. Die Pauschale ist mit einem festen Euro Betrag von fünf Euro zu bewerten. Der Antrag der Dres.. Matthias Berndt, Jens Wagenknecht, Eckart Lummert, Heinz Jarmatz, Thomas Fischer, Günter Meyer, Barbara. Janssen, Helmut Anderten, Uwe Lange, Thorsten Kleinschmidt, Joachim Gatz, Carsten Gieseking wird von der Ver- kvn ber, Thilo Brunnée, Henning Franz, Jens Schweizer, Gerrit Fahl, Ralph Lübbe, Thomas Otte, Elisabeth RühleKlingenstein und Konrad SchneiderGrabenschröer das dirigistische Vorgehen der derzeitigen Gesundheitsadministration im Bund durch weitere Gesetzesvorhaben gerügt. Das Wissen und der Wille der rechtmäßigen Organe der ärztlichen Selbstverwaltung habe bei den geplanten Gesetzen keine angemessene Berücksichtigung erfahren. Wörtlich heißt es in einer einstimmig verabschiedeten Resolution: „Durch dieses Verhalten droht der Kern von ärztlicher und psychotherapeutischer Selbstverwaltung und Subsidiarität in der staatlichen Gestaltung der ambulanten Medizin in Deutschland substantiellen Schaden zu nehmen.“ intern Die Delegierten der Vertreterversammlung fordern eine Neuverhandlung des geplanten GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes und des EHealth-Gesetzes. Foto: U. Köster Auf Antrag der Doctores Konrad Schneider-Grabenschröer, Bernd-Michael Altevogt, Thilo Brunnée, Axel Brunngraber, Ulf Burmeister, Stefan Drumm, Henning Franz, Ralph Lübbe, Elisabeth Rühle-Klingenstein, Gisela Schimansky, Jens Schweizer, Michael Trautmann und Detlef Risch entschied die Vertreterversammlung mehrheitlich, die KBV aufzufordern, kurzfristig eine außerordentliche, öffentliche Vertreterversammlung in Berlin einzuberufen. Engagierter Streiter gegen die EGK: Dr. Axel Brunngraber rief zum entschiedenen Widerstand gegen das EHealth-Gesetz auf. stellten- und staatlich organisierten Gesundheitssystem intendieren. Die KVN-Vertreterversammlung rief daher alle Vertreterversammlungen der KVen und alle niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen auf, sich an dieser Veranstaltung in Berlin zu beteiligen. - Detlef Haffke Die KVN-Delegierten haben festgestellt, dass die gegenwärtigen Geset- treterversammlung einstimmig beschlossen: Der Vorstand wird beauftragt, über die KBV beim Gesetzgeber Optionen für einen Bürokratieabbau im Rahmen des Mindestlohngesetzes einzufordern. Zum Beispiel sollte auf eine Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten bei Verträgen mit geringfügiger Beschäftigung mit einem festen Stundenlohn über 8,50 Euro verzichtet werden können. Der Antrag der Dres. Matthias Berndt, 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 39 intern Vertreterversammlung Jens Wagenknecht, Eckart Lummert, Heinz Jarmatz, Thomas Fischer, Günter Meyer, Barbara Janssen, Helmut Anderten, Uwe Lange, Thorsten Kleinschmidt, Joachim Gatz, Carsten Gieseking wird von der Vertreterversammlung mit Vorstandsüberweisung einstimmig beschlossen: Der Vorstand wird beauftragt, eine Sammelstelle innerhalb der KVN für Selektivverträge jeglicher Art (einschließlich IV-Verträge), die für Ärzte und Psychotherapeuten in Niedersachsen geschlossen werden, einzurichten und diese Vertragsübersicht den Mitgliedern der Vertreterversammlung in angemessener Form zur Kenntnis zu bringen. Der Antrag der Dres. Günter Meyer, Matthias. Berndt, Eckart Lummert, Heinz Jarmatz, Uwe Lange, Jens Wagenknecht, Detlef Risch, Thomas Fischer und Volker von der DamerauDambrowski wird von der Vertreterversammlung bei zwei Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen mehrheitlich beschlossen: Die Vertreterversammlung beschließt die Abschaffung des Vorjahresquartalsfallbezug bei Berechnung des Regelleistungsvolumen (RLV) im haus- EBM-Änderung Bereitschaftsdienst – Vertragsärzte KVN-Vertreterversammlung verabschiedet Besserstellungsbeschluss Die kurzfristigen Änderungen im EBM bei den Gebührenordnungspositionen des Bereitschaftsdienstes zum 1. Januar 2015 sollen sich in Niedersachsen nicht nachteilig auf die Praxen auswirken. Das hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) am 14. Februar beschlossen. Durch die Neuregelung wurden die Zusatzpauschalen für die Besuchsbereitschaft gestrichen, sie können seit 1. Januar nicht mehr abgerechnet werden. Die bisherige Notfallpauschale wurde in eine Tagespauschale sowie in eine Nacht-/Wochenend- und Feiertagspauschale unterteilt. Außerdem ist die Uhrzeitangabe der Leistungserbringung zwingend. Mit Tablet-PC und Notebook gegen die elektronische Gesundheitskarte: Digitale Kommunikation ist bei der VV längst Standard. Hintergrund der EBM-Änderungen ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), das eine Benachteiligung der Krankenhausambulanzen durch die bisherigen EBM-Regelungen der Zusatzpauschalen für die Besuchsbereitschaft festgestellt hatte. Durch die jetzt erfolgte Änderung werden Krankenhäuser und Vertragsärzte gleichgestellt, was allerdings zu einer Abwertung des Sitzdienstes geführt hat. Durch die jetzt erfolgte Abwertung des Sitzdienstes kann bei den diensthabenden Vertragsärzten ein Einnahmeverlust entstehen. Diese Lücke hat die Vertreterversammlung der KVN auf Vorschlag des Vorstandes jetzt geschlossen. Die Vertreterversammlung hat das mit der Änderung im Bereich der EBM-Positionen im Bereitschaftsdienst verfolgte Ziel, Fehlanreize in der Vergütung der Krankenhausambulanzen zu beseitigen, begrüßt. Daher hat die Vertreterversammlung auf Vorschlag des Vorstandes einen Besserstellungsbeschluss verabschiedet, der im 1. Quartal 2015 die Notfallpauschalen nach den bisherigen und neuen GOP 01210 und 40 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Fotos: U. Köster Kritisch beurteilen die Delegierten, dass die Änderung im Bereich der EBM-Positionen im Bereitschaftsdienst zu einer nicht tolerablen Abwertung der Leistungen im Sitzdienst führt. Damit geht ein Fehlanreiz zur verstärkten Nutzung des zu Recht aufgewerteten Fahrdienstes einher. Vertreterversammlung 01212 EBM durchgängig mit 20,03 Euro und Besuche im organisierten Not(-fall)dienst beziehungsweise im Rahmen der Notfallversorgung mit der neuen GOP 01418 mit 79,91 Euro vergütet. Der Besserstellungbeschluss umfasst auch die Abrechnung der Besuchsbereitschaft nach GOP 01211, 01215, 01217 und 01219 EBM. Die Vertreterversammlung bittet den Vorstand, bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für eine Aufwertung des Sitzdienstes auf das Niveau vor der Änderung der Leistungspositionen einzutreten. Gleichzeitig fordert sie ein, dass die Angabe der Uhrzeit bei den neuen GOP durch die Praxisverwaltungssysteme (PVS) automatisch erfolgt und keine zusätzlichen Arbeitsschritte für die Praxis erforderlich sind. ärztlichen Bereich zum nächstmöglichen Zeitpunkt und beauftragt den Vorstand gemeinsam mit dem Hauptausschuss, eine entsprechende Beschlussvorlage zur Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes zur nächsten Vertreterversammlung vorzubereiten. den Vorstand um eine grundsätzliche Analyse des weiteren Reformbedarfs im Bereitschaftsdienst – dies unter besonderer Berücksichtigung der EBM-Änderungen. Satzungsausschuss Die Vertreterversammlung beauftragte den Sicherstellungsausschuss und den Vorstand mit der Prüfung, ob eine Anpassung der Sicherstellungszuschläge im Bereitschaftsdienst sinnvoll und sachgerecht ist, um die Auswirkungen der EBM-Änderungen im Bereitschaftsdienst abzufedern. Bei der Prüfung ist auch die Förderung des Wegegeldes auf den Prüfstand zu stellen, um Härtefälle im Sitzdienst abfedern zu können. - Detlef Haffke 1. Die Wahlkreise auf Bezirksstellenebene werden beibehalten. 2. Die Wahlkreise Wilhelmshaven und Aurich werden zusammengelegt. 3. Der Wahlkreis Hildesheim bleibt bestehen. Die Vertreterversammlung beschließt bei 42 anwesenden Mitgliedern der Vertreterversammlung einstimmig: kvn kein Nachteil für niedersächsische intern Die Delegierten baten den KVN-Vorstand, die Auswirkungen der EBMÄnderungen im Bereitschaftsdienst anhand der Abrechnung des 2. Quartals 2015 zu analysieren und die Ergebnisse der Vertreterversammlung vorzustellen. Darüber hinaus begrüßen die Delegierten den Vorstoß des Vorstandes der KVN, dass die Öffnungszeiten in den Bereitschaftsdienstpraxen, in denen eine Verschiebung der Öffnungszeiten auf Zeiten ab 19.00 Uhr möglich ist, zu überprüfen und in Abstimmung mit den örtlichen Bereitschaftsdienstbereichen anzupassen. Die Vertreterversammlung bat den KVN-Sicherstellungsausschuss und 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 41 honorar Honorarabschluss 2015 Unter Dach und Fach Honorarabschluss für 2015 steht mit einer drei vor dem Komma Die Tarifverhandlungen werden immer schwieriger, bei den Lokführern, den Piloten, ja auch bei den Ärzten. Lokführer und Piloten haben sich immer noch nicht einigen können, nehmen die Passagiere als Geiseln im Arbeitskampf gegen die Arbeitgeber. Bei Ärzten ist das grundsätzlich anders. Patienten kann man nicht in Geiselhaft nehmen, egal, ob als Verhandlungsführer der Marburger Bund gegenüber den Krankenhausträgern auftritt oder die KVN gegenüber den niedersächsischen Krankenkassen. Insofern fehlt den Ärzten ein solches Druckmittel. Ethisch betrachtet, gut so! Monetisch betrachtet steht man allerdings den Kassen, die mittlerweile wieder Zusatzbeiträge erheben müssen und deshalb ihre Truhen mit Zähnen und Klauen verteidigen, mit bloßen Händen gegenüber. So kam es, dass die niedersächsischen Kassen sich noch vor Weihnachten total verweigerten. Kein Plus, sondern Rückkehr zum Vergütungsniveau 2012 war deren Prämisse. Und alles, weil das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil gegen die KV Sachsen-Anhalt Morbiditätsentwicklung anders definiert hat. Das Rad drei Jahre zurück zu drehen, verbunden mit Honorarverlusten von jährlich bis zu 30 Mio. Euro – nein undenkbar! Rückkehr zum Augenmaß Keine Aktion ohne Reaktion. Auch die KVN kann sich verweigern, z. B. in für die Kassen wichtigen Verhandlungen zu Sonderverträgen im Arzneimittelbereich. Nach diesen Machtspielchen war ein bereinigendes Gespräch auf Vorstandsebene erforderlich, das letztlich die Wogen glättete und die Verhandlungspartner wieder an den Tisch holte. Das ging alles recht zügig und man einigte sich auf ein Paket, das sich wie folgt darstellt: > Akzeptanz der Anhebung des Orientierungswertes um 1,4 Prozent. > Akzeptanz der Förderung von Leistungen und Strukturen in der Haus- und Fachärztlichen Versorgung mit bis zu 0,8 Prozent der Gesamtvergütung (Förderung der nichtärztlichen Praxisassistenz im Hausarztbereich und Aufwertung der fachärztlichen Grundpau42 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 > > > > > schale und Einführung einer solchen für Schwerpunktinternisten). Steigerung der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung um 0,53 Prozent. Fortschreibung der bisher entdeckelten Leistungen, wie ambulantes Operieren, Prävention. Wegfall des Fördervolumens aus 2014 von bis zu sieben Mio. Euro für die Förderung der nichtärztlichen Praxisassistenz in Niedersachsen und definierter Leistungen im Facharztbereich. Festschreibung der Förderungswürdigen Leistungen im Haus- und Facharztbereich mit einem Volumen von bis 20 Mio. Euro als Sonderkontingent. Akzeptanz einer Übergangsregelung für den Ersatz der bisherigen Förderung der Delegationsassistenz in Niedersachsen bis zum 30.06.2016. Streitfall Morbidität Knackpunkte dabei waren die Morbiditätsentwicklung und der Verlust der Förderung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung mit bis zu sieben Mio. Euro pro Jahr. Unter Morbiditätsentwicklung würde man wahrscheinlich den gestiegenen Behandlungsbedarf, gemessen am Leistungsbedarf der Patienten auf Basis des EBM, definieren. Die Realität ist allerdings eine andere. Das Institut des Bewertungsausschusses ermittelt für 70 ausgewählte Diagnosegruppen und 32 Alters- und Geschlechtsgruppen einerseits die Demographieentwicklung, andererseits die Entwicklung des Leistungsbedarfs für die ausgewählten Diagnosegruppen, dabei aber nur die Zunahme bei den Krankheitsfällen. Die Vertragspartner auf Landesebene wiederum haben die beiden Steigerungssätze zu gewichten. Bislang war die höhere Steigerung bei der Krankheitsentwicklung auf Basis der ICD 10- Diagnosen übergewichtet. Da das BSG jedoch vorgibt, regelmäßig von einem Gleichgewicht auszugehen, musste die KVN das „Angebot“ von 50:50 letztlich akzeptieren, was einer Steigerung um 0,53 Prozent statt der geforderten 0,57 Prozent entspricht. Grundversorgung fällt flach Der Verlust der Förderung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung hingegen war in der zwischenzeitlichen honorar kvn Honorarabschluss 2015 Einigung auf der Bundesebene zur Anpassung des EBM begründet. Der Bewertungsausschuss hat sich nämlich der in Niedersachsen bereits für 2014 vereinbarten Förderung der nichtärztlichen Praxisassistenz angenommen und diese im EBM fixiert. Damit war die auf bis zu 3,5 Mio. Euro angelegte Förderung für Niedersachsen, die in der Anfangsphase allerdings bei weitem nicht abgerufen wurde, hinfällig. Die Förderung der fachärztlichen Grundversorgung von 3,5 Mio. Euro fiel der EBM-Regelung zur weitergehenden Förderung der Pauschale der fachärztlichen Grundversorgung zum Opfer. Sehr bedauerlich, dass die Anleihen, die der Bewertungsausschuss in einer Region nimmt, letztlich zu deren Lasten geht! Fotos: MEV Übergangsregelung für die Förderung der nichtärztlichen Praxisassistenz Da aber mehr als 10 Prozent der Praxen, die eine Genehmigung für die Förderung der nichtärztlichen Praxisassistenz nach der bis 2014 geltenden Niedersachsenregelung haben, die EBM Voraussetzungen nicht erfüllen, konnte eine Übergangsfrist von sechs Quartalen vereinbart werden, in der die betroffenen Praxen Bestandschutz ihrer Förderung genießen. Förderungswürdige Leistungen dauerhaft gesichert Im Gegenzug ist es gelungen, das erstmals für 2013 vereinbarte Fördervolumen von bis zu 20 Mio. Euro nicht nur für 2015 erneut zu vereinbaren, sondern dauerhaft als Sonderkontingent vertraglich abzusichern. Mit diesem Geld sollen förderungswürdige Leistungen im Hausarztbereich wie im Facharztbereich fortentwickelt werden. In den nächsten Wochen werden die Verhandlungen zu den einzelnen Leistungen/Leistungsbereichen zum Abschuss gebracht werden. Doch was ist das Verhandlungspaket wert? Absolut oder in Prozent? Was Gewerkschaften oder der Marburger Bund (+1,9 Prozent ab 1. Dezember 2015) abschließen, kann man leicht ermitteln bzw. darstellen. In der vertragsärztlichen Versorgung ist es etwas anders. Hier kommt es darauf an, wie die Inanspruchnahme der neuen EBM-Leistungen ist, wie sich die Versichertenzahlen entwickeln und wie die förderungswürdigen Leistungen in Anspruch genommen werden. Unter dem Strich gehen wir von einer guten Drei vor dem Komma aus, was anfänglich nicht ansatzweise zu erwarten war. Oder anders ausgedrückt: Wir können verhalten zufrieden sein. Edwin Weinhold Unternehmensbereichsleiter Honorar und Vertrag 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 43 arzneimittel HeilmittelPro Konzertierte Aktion im Heilmittelbereich Mit einem abgestuften Beratungsprogramm wollen die KVN und die AOKN gemeinsam für eine Optimierung von Heilmittel-Verordnungen sorgen. Auf anderen Gebieten hat sich das Konzept schon bewährt Unter dem Titel „Heilmittel Pro“ haben die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und die AOK Niedersachsen eine Vereinbarung zur Optimierung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Heilmittelversorgung für Versicherte der AOK getroffen. Ihr Ziel ist es, die Regressproblematik auf dem Gebiet der Heilmittelverordnung durch ein präventives Beratungsangebot an die verordnenden Ärzte zu entschärfen. Kein Sparen am Patienten Schlüssel dazu ist eine sachgerechte Umsetzung der Heilmittel-Richtlinie. „Um jedem Missverständnis vorzubeugen: Versicherten sollen keine medizinisch notwendigen Heilmittel vorenthalten werden“, betont Kurt Büsch, stellv. Leiter des Unternehmensbereiches Honorar und Vertrag der KVN. Was aber medizinisch notwendig ist, soll mit Hilfe von „Heilmittel pro“ schärfer gefasst werden. Es geht darum, Verordnungsalternativen aufzuzeigen und Heilmittel, die nur marginalen therapeutischen Nutzen bieten, durch das Erlernen von Eigenübungen oder die Verschreibung von Arzneimitteln zu ersetzen. Besonderes Augenmerk soll auf Langzeitfällen und Langfristgenehmigungen von Heilmitteln sowie auf Praxisbesonderheiten liegen. Abgestuftes Informationsprogramm Hintergrund ist ein starker Anstieg bei den Verordnungskosten in den letzten zwei Jahren. Er wurde wesentlich mit ausgelöst durch die seit 2012 gegebene Möglichkeit, Langfristverordnungen und Praxisbesonderheiten aus dem Heilmittelbudget herauszurechnen. Sie suggeriert vielen Praxen, mehr Geld für die übrigen Patienten zur Verfügung zu haben. KVN und AOKN wollen diesem Trend entgegenwirken. „Kooperation statt Konfrontation“ heißt dabei die Devise. Das Ziel ist zunächst einmal die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Heilmittelerbringer, Arzt und der Krankenkasse. Davon verspricht man sich > Die Optimierung der Verordnungsqualität; > Transparenz für den verordnenden Arzt; > die Vermeidung von Richtgrößenprüfungen und Regressen; > eine wirtschaftliche und richtlinienkonforme Verordnung. 44 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Dafür ist ein ganzes Bündel von Informationsmaßnahmen vorgesehen. Für neu niedergelassene Vertragsärzte wird die AOK Niedersachsen eine Informationsbroschüre mit allgemeinen Hinweisen zur Verordnung, Tipps und Ansprechpartnern erstellen. Zu ausgewählten Verordnungsthemen gehen kurze allgemeine Informationsschreiben jeweils an einen ausgewählten Kreis von Vertragsärzten. Als Absender treten die KVN und die AOKN dabei stets gemeinsam auf. Seit August 2014 hat es schon Informationsschreiben zu den Themen „Verordnung von Podologie“, „Verordnung von Hausbesuchen“ sowie zur „Frequenzangabe und zur klaren Therapiezielformulierung bei Verordnung von Ergotherapie“ gegeben. Auch Fortbildungsveranstaltungen für Vertragsärzte (mit Fortbildungspunkten) und Praxispersonal sind vorgesehen. Künftig sollen in jeder KVN-Bezirksstelle zweimal jährlich Fortbildungsveranstaltungen für MFA stattfinden. „Wir legen den Schwerpunkt zunächst auf die medizinischen Fachangestellten, da es vor allem um die formalen Besonderheiten bei Heilmittelverordnungen geht und in vielen Praxen die Verordnungen von den MFAs ausgefüllt werden“, so Büsch. Denn fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Verordnungen führen immer wieder zu Rück- Foto: DAK Frühsport wirkt besser als Physiotherapie- auch wenn Patienten das nicht gerne hören … HeilmittelPro Verordnungsverhalten unter der Lupe Zu arzt- oder praxisindividuellen Beratungsgesprächen laden die Beratenden Ärzte der KVN und die Heilmittelberater der AOKN gemeinsam vor allem „Hochverordner“ ein, bei denen sich Budget- und Regressprobleme abzeichnen. Die KVN stellt den Raum zur Verfügung, die AOK erstellt eine Verordnungsanalyse, die dann im „kleinen Kreis“ besprochen wird. Zur Erläuterung formaler Vorgaben bringen die Heilmittel-Berater Kopien auffälliger Verordnungen mit. Und natürlich hat auch der Arzt Gelegenheit, Problemfälle anzusprechen. Für die Beratung gibt es Fortbildungspunkte. Natürlich kann auch ein Arzt von sich aus eine Beratung beantragen. Die ersten HeilmittelPro-Beratungen haben im Dezember vergangenen Jahres stattgefunden. Das Angebot ist zunächst in den Pilot-Bezirksstellen Aurich, Braunschweig, Göttingen, Hannover, Oldenburg und Verden gestartet. Ab März kommt jetzt auch Osnabrück dazu. Sukzessive folgen im Laufe des Jahres 2015 dann weitere Bezirksstellen. In der Bezirksstelle Verden werden bereits seit 2009 Heilmittel-Beratungen in Zusammenarbeit mit der AOKN durchgeführt. Die Rückmeldungen dazu sind positiv. Wir haben auch gute Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit der AOKN bei den PharmPro-Beratungen im Arzneimittelbereich gemacht“, resümiert Büsch. „Das waren wichtige Gründe, um jetzt die HeilmittelPro-Vereinbarung abzuschließen.“ - KVN kvn fragen und Rezeptänderungswünschen der Therapeuten. „Wenn wir es schaffen, mit ein paar einfachen Hilfestellungen die Fehlerquote zu senken, ist das auch ein aktiver Beitrag zum Bürokratieabbau.“ verträge Online-Fortbildung zu Heilmitteln: Auf allen Kanälen Neben Mailings und Informationsveranstaltungen setzen KVN und AOKN auch auf die Online-Plattform „Plexus“, die in Kooperation mit der Firma GAIA entstanden ist und Fortbildungssequenzen für Ärzte und für medizinische Fachangestellte bietet. In den beiden neuesten Sequenzen, die hier eingestellt wurden, geht es um „Bewegung bei nichtspezifischem Kreuzschmerz“ und „Rehabilitation nach Schlaganfall“. In kurzen, illustrativen, aber wissenschaftlich fundierten Abschnitten vermitteln die Themeneinheiten beispielsweise alternative Therapiemöglichkeiten bei unspezifischem Kreuzschmerz. Von einem „Mach es nur nicht teuer“ sind die Aussagen weit entfernt: Bei akutem Kreuzschmerz etwa bringt Krankengymnastik nach aktuellen Studien nicht viel. Bei chronischem Kreuzschmerz dagegen empfiehlt die Nationa- le Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz als primäre Behandlung die Anwendung von Bewegungstherapie – obwohl sich auch hier der zu erwartende Effekt in Grenzen hält. Vorrangig bleibt die Selbstaktivierung des Patienten. Dieses Wissen soll medizinische Fachangestellte in die Lage versetzen, auf Patientenanfragen und –beschwerden einzugehen – gerade, wenn sie nicht die Verordnung erhalten, die sie erwarten. Ergänzt wird das Angebot durch Merkblätter und Anleitungen zu Eigenübungen, mit denen Patienten zu Verhaltensänderungen angehalten werden können, statt Therapieverordnungen mit ungewissem Nutzen auszustellen. „Plexus MFA“ hat von Teilnehmern sehr positive Bewertungen erhalten. Das Programm ist leicht aufrufbar unter: www.kvn.de – Praxis – Fortbildung. Für erfolgreich durchgearbeitete Themen lassen sich Teilnahmezertifikate ausdrucken. 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 45 arzneimittel Nutzenbewertung Das Informationsmonster Die Nutzenbewertung von Arzneimitteln ist oft nur in Umrissen bekannt. Dabei hat sie auf die Verordnungsmöglichkeiten in den Praxen enormen Einfluss. Schnelle und sichere Quellen gibt es! Lobende Worte, aber auch Kritik – seit der Einführung im Jahr 2011 waren viele Meinungen über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln zu lesen. Trotz vielfältiger Informationen scheinen die Ergebnisse der Nutzenbewertung im Praxisalltag nicht die gewollte Beachtung zu finden. Dabei können die Beschlüsse und Hinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Ärzten eine echte Hilfe bei Verordnungsfragen sein: Gibt es einen Zusatznutzen, gilt dieser nur für bestimmte Patienten oder welche Kosten fallen an? Daher ist es ratsam, sich mit dem Thema Nutzenbewertung näher zu befassen. Ein paar Tipps helfen dabei, sich möglichst schnell und gezielt zu informieren. Hintergrund des Verfahrens Aufgrund steigender Arzneimittelausgaben schuf der Gesetzgeber ein Verfahren, das es ermöglicht, den Preis eines Arzneimittels stärker am therapeutischen Nutzen zu orientieren. Effekte wie Auswirkungen auf die Verbesserung des Gesundheitszustandes, Verkürzung der Krankheitsdauer, Verlängerung des Überlebens, Verringerung von Nebenwirkungen oder Verbesserung der Lebensqualität sollen Beachtung finden. Das Verfahren der (Frühen) Nutzenbewertung ist im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert (§ 35a). Pharmaunternehmen müssen seit 2011 neu zugelassene erstattungsfähige Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen und neuen Wirkstoffkombinationen oder bei der Zulassung neuer Anwendungsgebiete ihr Produkt einer Nutzenbewertung beim G-BA unterziehen, die auch die Bewertung eines Zusatznutzens gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie umfasst. Dahinter steckt die Überlegung, dass die Therapiekosten eines neuen Arzneimittels ohne nachgewiesenen Zusatznutzen nicht höher sein sollen als die Kosten für eine vergleichbare Therapie. Andererseits kann ein Arzneimittel mit nachgewiesenem Zusatznutzen einen höheren Preis beanspruchen. Das Ergebnis der Nutzenbewertung ist somit maßgebend für den späteren Preis des Arzneimittels. Es kann auch Anlass für die unternehmerische Entscheidung sein, das Mittel wieder vom deutschen Markt zu nehmen. 46 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Quelle Grafik des GBA unter https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/564/, Pressemitteilung des GBA Nr. 49/2014 vom 18.12.2014 Im Dezember 2014 hat der G-BA die Ergebnisse nach vier Jahren Nutzenbewertung und circa 100 abgeschlossenen Bewertungsverfahren zusammengefasst und eine positive Bilanz gezogen. Das Verfahren zeige, dass nicht alles, was neu ist, auch besser sei. Oftmals könne ein Zusatznutzen auch nur für Teilpopulationen nachgewiesen werden. Ablauf des Verfahrens In Kürze lässt sich der Ablauf der Nutzenbewertung folgendermaßen beschreiben: Das pharmazeutische Unternehmen reicht bereits zur Markteinführung beim G-BA auf Grundlage der Zulassungsunterlagen und der Studien ein Dossier ein. Darin ist der medizinische Zusatznutzen als therapeutische Verbesserung gegenüber der vom GBA bestimmten zweckmäßigen Vergleichstherapie, also derjenigen Therapie, deren Nutzen mit dem Nutzen des neuen Arzneimittels verglichen wird, nachzuweisen. Die zweckmäßige Vergleichstherapie muss zum allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse im konkreten Anwendungsgebiet gehören. Vorzugsweise soll es sich um Therapien handeln, für die Endpunktstudien vorliegen und die sich in der praktischen Anwendung bewährt haben. Mit der Nutzenbewertung beginnt die Prüfung, ob für das neue Arzneimittel ein Zusatznutzen belegt ist. Der G-BA be- Nutzenbewertung auftragt hiermit regelmäßig das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Spätestens nach drei Monaten wird die Nutzenbewertung abgeschlossen. Mit Veröffentlichung des Ergebnisses auf der Internetseite des GBA wird z. B. dem Unternehmer oder Berufsverbänden die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auf dieser Basis erfolgt nach weiteren drei Monaten die Beschlussfassung des GBA. Der Beschluss des GBA über die arzneimittel Nutzenbewertung ist wieder im Internet zu veröffentlichen. Der Beschluss ist Teil der Arzneimittel-Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V. Wurde ein Zusatznutzen vom G-BA als erwiesen bewertet, verhandeln nun der GKV-Spitzenverband und das pharmazeutische Unternehmen innerhalb von sechs Monaten einen Erstattungsbetrag für das Arzneimittel. Orientierungswerte hierfür sind die Kosten der Vergleichstherapie Übersicht über Bewertungsverfahren sches Filtersystem, das es dem Nutzer ermöglicht, gezielt nach einem Wirkstoff oder z. B. einem Therapiegebiet wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu suchen. Wird in dieser Übersicht ein bestimmter Wirkstoff angewählt, öffnen sich alle Informationen zum konkreten Nutzenbewertungsverfahren für diesen Wirkstoff. Per „Steckbrief“ erfährt man u. a. den Handelsnamen oder das therapeutisches Gebiet. Vor allem aber sind hier alle relevanten Fakten wie zweckmäßige Vergleichstherapie, Ergebnis der Nutzenbewertung und Beschlüsse hinterlegt. kvn Wenig bekannt ist offenbar, dass die Website des G-BA umfangreiche Informationen rund um die Nutzenbewertung bietet, darunter eine hilfreiche Auflistung von Fragen und Antworten zum Verfahren. Unter www.g-ba.de/informationen/nutzenbewertung/ gelangt man auf eine Übersicht der Wirkstoffe, für die ein Verfahren läuft oder bereits beendet wurde. Über www.g-ba.de/informationen/richtlinien/anlage/169/ gelangt man zur Anlage XII (Frühe Nutzenbewertung nach § 35 a SGB V) der Arzneimittel-Richtlinie. Unter der „Übersicht über alle Beschlüsse zur Nutzenbewertung nach § 35 a SGB V“ sind alle Beschlüsse der Anlage XII aufrufbar. Als Unterstützung bietet auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung unter dem Stichwort „Frühe Nutzenbewertung“ ein Wirkstoffverzeichnis an. Die Ergebnisse werden hier kurz zusammengefasst, so dass sich schnell erkennen lässt, ob und in welchem Ausmaß ein Arzneimittel einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie aufweist (www.kbv.de/html/fruehe_nutzenbewertung.php). Aktuell werden 154 Ergebnisse dort gelistet (Stand 17.02.2015). Die Übersicht zeigt den jeweiligen Wirkstoff, den Beginn sowie den aktuellen Stand des Verfahrens an. Alle drei Spalten können beliebig sortiert werden (Symbol „x“). Wer es also eilig hat oder sich nur über die neuesten Bewertungsverfahren informieren möchte, kann durch einen Klick die Sortierung der Übersicht ändern und schon werden die Wirkstoffe alphabetisch geordnet angezeigt oder die Übersicht beginnt nun mit den aktuellsten Verfahren. Eine zielgerechte Suche bietet darüber hinaus ein prakti- 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 47 arzneimittel Nutzenbewertung und das Ausmaß des Nutzens. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet eine Schiedskommission. Wurde hingegen ein Zusatznutzen verneint, wird das Arzneimittel in das Festbetragssystem überführt und, sofern dies möglich ist, einer Festbetragsgruppe zugeordnet. Andernfalls ist ebenfalls ein Erstattungsbetrag zwischen GKV-Spitzenverband und pharmazeutischem Unternehmen zu vereinbaren, der sich an den Kosten der Vergleichstherapie orientiert. Auswirkungen auf die Praxis Im Zuge der Nutzenbewertung sind Informationsmöglichkeiten zu neuen Arzneimitteln für Ärzte verbessert worden. Auch hat der Gesetzgeber mit der Möglichkeit, dass im Rahmen der Vereinbarungen über den Erstattungsbetrag zwischen Unternehmer und GKV-Spitzenverband die Anerkennung des Arzneimittels als Praxisbesonderheit vereinbart werden kann, einen sinnvollen Ansatz geschaffen. So wurden Arzneimittel, für die es eine entsprechende Vereinbarung gab, im Rahmen der Richtgrößenprüfung Arzneimittel 2012 – bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen – als Praxisbesonderheit von der Prüfungsstelle Niedersachsen anerkannt. Allerdings gibt es bislang lediglich für vier Wirkstoffe (Abirateronacetat, Enzalutamid, Pirfenidon, Ticagrelor) eine entsprechende Vereinbarung als bundesweit geltende Praxisbesonderheit. Hier sollte der Gesetzgeber durch Schaffung einer verbindlichen Regelung für noch mehr Rechtssicherheit bei der Verordnung sorgen. Allgemein empfehlen wir, bis zum Abschluss der Nutzenbewertung Zurückhaltung gegenüber neuen Präparaten zu üben, weil ein therapierelevanter medizinischer Nutzen (noch) nicht belegt ist. Auch werden erst mit dem Beschluss nach § 35 a SGB V Feststellungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise in der Arzneimittel-Richtlinie getroffen, insbesondere auch zur Abgrenzung in Frage kommender Patientengruppen oder zu möglichen Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung. Ist ein erheblicher Zusatznutzen nachgewiesen und damit die Zweckmäßigkeit gesichert, ist davon auszugehen, dass der vom GKV-Spitzenverband verhandelte Erstattungsbe48 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 trag als angemessen im Verhältnis zum Nutzen gilt. Aber Vorsicht! Der Gesetzgeber hat in seiner Gesetzesbegründung darauf hingewiesen, dass dies nicht bedeutet, dass nun jede Verordnung dieses Arzneimittels zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Wenn für die Therapie mehrere Wirkstoffe zur Verfügung stehen, ist der Wirkstoff auszuwählen, der im konkreten Behandlungsfall zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Erst recht gilt dies für Arzneimittel, deren Zusatznutzen als gering oder nicht quantifizierbar bewertet wurde. In jedem Fall ist bei Verordnung neuer Präparate darauf zu achten, dass die Feststellungen des GBA eingehalten werden (Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie). Ein Blick auf die Informationen der KBV oder des GBA ist also unbedingt empfehlenswert! Hat ein Arzneimittel keinen Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie, sollte eine Verordnung allenfalls in Betracht gezogen werden, wenn keine Mehrkosten gegenüber gleichwertigen Arzneimitteln entstehen. Ricarda Lott Referentin im Fachbereich Recht der KVN Atis informiert: Vitamin D bei Calciumoxalatsteinen arzneimittel Mehr Calciumzufuhr fördert Nierensteine Vitamin D kontraindiziert bei rezidivierenden Calciumoxalatsteinen? Anfrage an Atis: Herr Dr. K., Facharzt für Innere Medizin, fragt: „Patient leidet an rezidivierenden Calciumoxalatsteinen und soll aufgrund eines Vitamin-D-Mangels Colecalciferol erhalten. Kann Dekristol® oder Vigantoletten® angewendet werden bzw. ist ein bestimmtes Präparat zu bevorzugen?“ Empfehlung: Bei rezidivierenden Calciumoxalatsteinen bedarf die Anwendung von Colecalciferol einer besonders sorgfältigen Nutzen/Risiko-Abwägung, Aufklärung und Monitoring des Patienten in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Urologen. Aus haftungsrechtlichen Gründen sollte ein Colecalciferol-Präparat eingesetzt werden, welches nicht Nierensteine bzw. die Neigung zu Nierensteinen als Kontraindikation in der Fachinformation aufführt. Autoren Nenia Baerbock, Dr. med. Kristine Chobanyan-Jürgens, Prof. Dr. med. Dirk O. Stichtenoth, Institut für Klinische Pharmakologie, Medizinische Hochschule Hannover Die Fachinformationen der meisten Colecalciferol-Präparate (z.B. Dekristol®, Vitagamma®, Vitamin D3-Hevert®) führen „Neigung zu calciumhaltigen Steinen“ oder „bestehende Nierensteine“ als Kontraindikationen für Colecalciferol auf. Bei einigen Handelspräparaten (z.B. Vigantoletten®, Vigantol®) besteht keine solche strikte Kontraindikation, es wird jedoch unter „Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen“ darauf hingewiesen, dass Colecalciferol nicht bei Neigung zu calciumhaltigen Steinen eingenommen werden sollte. Literatur (1) Fachinformation; Fachinfo CD, BPI Service GmbH 2015 (2) Gelman CR, Rumack BH & Hess AJ (Eds): MICROMEDEX® Arzneimittel-Information, DRUGDEX® System, Inc., Englewood, Colorado, 2015 (3) Mutschler. Arzneimittelwirkungen, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart, 10. Auflage 2013 Foto: D. Schütz/ pixelio Kontakt zu ATIS Alle Anfragen zur Arzneimitteltherapie können auf folgendem Wege an ATIS gestellt werden: Vorzugsweise per Fax: (0511) 380-3326. Telefon: (0511) 380-3222. Postanschrift: KV Niedersachsen, z.H. Susanne Hensel, Berliner Allee 22, 30175 Hannover. Die ATIS-Homepage mit elektronischem Anfrageformular ist im KVN-Mitgliederportal unter Verordnungen > Arzneimittel > Arzneimittel > therapeutische Informationen zu finden. Wir bitten aus organisatorischen Gründen, Anfragen an die genannte KVNAdresse zu richten. Ihre Anfrage wird dann entweder dort direkt beantwortet oder an das Institut für Klinische Pharmakologie der MHH weitergeleitet. < kvn Antwort von Atis: Colecalciferol (Vitamin D3) wird im Körper zu Calcitriol metabolisiert, welches an der Regulation des Calciumhaushaltes beteiligt ist. Die vermehrte Bereitstellung von Calcium unter Vitamin D3 Gabe kann die Bildung von Nierensteinen bei bestehender Disposition begünstigen. 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 49 intern D-Arzt Anforderungen an die Durchgangsärzte in der Praxis Erfahrungen mit den neuen D-Arzt-Bedingungen seit 2011 len ein Hindernis für die D-Arzt-Beteiligung dar. Wer über die Zusatzweiterbildung Spezielle Unfallchirurgie verfügt, kann die Beteiligung als D-Arzt entweder in der Praxis oder im Krankenhaus beantragen. Der Bestandsschutz ist großzügig geregelt. Die D-Ärzte wurden in das neue Verfahren überführt und grundsätzlich mindestens dem sog. Basis-D-Arzt gleichgestellt. Auch das begrenzte Operationsspektrum des Basis-D-Arztes umfasst die häufigsten ambulanten Operationen der sog. kleinen Unfallchirurgie, sodass die alltägliche operative Tätigkeit kaum eingeschränkt ist. D-Ärzte, die nach alter WBO über die Teilgebiets- bzw. Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie verfügen, wurden im Rahmen der Übergangsbestimmungen den Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzweiterbildung Spezielle Unfallchirurgie nach der neuen WBO gleichgestellt. Zusammenfassend lässt sich nach vier Jahren Erfahrung feststellen, dass diese Regelung insgesamt sachgerecht ist und nicht zu größeren Versorgungsdefiziten führte. Beendigung des H-Arzt-Verfahrens Zum 1. Januar 2011 traten neue Bedingungen der DGUV für die Beteiligung von D-Ärzten in Kraft. Im Vorfeld und nach der Einführung der Neuordnung hatte es erhebliche Unsicherheiten unter den bisher beteiligten D- und H-Ärzten gegeben, die jetzt teilweise ausgeräumt werden konnten. Nunmehr, vier Jahre später, ist es an der Zeit, die Auswirkungen und erste Erfahrungen aus durchgangsärztlicher Sicht zu bewerten. Foto: M. Büdenbender/ pixelio.de Anforderungen an die fachliche Befähigung 50 Dieser Abschnitt der Anforderungen wurde entscheidend verändert. Grundlage der fachlichen Befähigung ist nunmehr die Facharztbezeichnung Orthopädie und Unfallchirurgie. Zusätzlich ist mindestens ein Jahr Tätigkeit an einem zum BGSchwerverletztenverfahren zugelassenen Krankenhaus nachzuweisen. Dieses Jahr muss nach der Facharztanerkennung abgeleistet werden. Nach den bisherigen Erfahrungen stellt diese zusätzliche Bedingung nur in Einzelfälniedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Das H-Arzt-Verfahren läuft grundsätzlich zum 31.Dezember 2015 aus. Neue H-Ärzte werden seit dem 1. Januar 2011 nicht mehr beteiligt. Auf Antrag konnten H-Ärzte bis zum 31. Dezember 2014 in das D-Arzt-Verfahren wechseln, sofern die Einrichtung bzw. die Praxis die strukturellen Voraussetzungen erfüllt und eine Mindestfallzahl von 250 Fällen pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei Jahre erreicht wird. Dies betraf insbesondere zahlreiche Fachärzte für Orthopädie nach alter WBO. Diese Mindestmengen dürfen im Einzelfall auch unterschritten werden, wenn aus dem Wegfall der D- bzw. H-ArztBeteiligung ein Versorgungsmangel resultieren würde. Diese Ausnahmeregelung wurde dem Vernehmen nach bisher noch nicht angewendet. Die Bedingungen müssen bis spätestens Ende 2015 nachgewiesen werden. Nach einer persönlichen Mitteilung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vollzogen bis zum Februar 2014 insgesamt 303 von zuvor über 2.800 H-Ärzten (etwa 11 Prozent) den Wechsel in den D-Arzt- Status. Parallel dazu nahm die An- D-Arzt intern zahl der niedergelassenen D-Ärzte insbesondere von 2011 auf 2012 deutlich zu, allerdings nicht im gleichen Ausmaß. Sachliche Ausstattung Präzisiert wurde in den Vorgaben, dass wenn in einer D-ArztPraxis ein Operationsraum nach den strengen Vorgaben der Qualitätssicherung nach § 115b SGB V vorhanden ist, dieser auch als Eingriffsraum im Sinne der D-Arzt- Bedingungen genutzt werden kann. Anders formuliert: Man braucht also nicht zwei weitere Eingriffsräume vorzuhalten, vielmehr reicht dann ein zusätzlicher Eingriffsraum aus. Pflichten Einschneidende Änderungen betreffen die zahlreichen Pflichten des D-Arztes. Der Wegfall der unfallärztlichen Bereitschaft am Sonnabend (jedoch weiterhin Mo.-Fr., 8 – 18 Uhr, auch Mittwochs) wurde allseits sehr begrüßt. Dagegen wurde die deutlich erweiterte und strukturell vorgeschriebene Fortbildungsverpflichtung nach Abschnitt 5.12 und 5.13 der D-Arzt-Bedingungen mit erheblicher Skepsis aufgenommen. Nach den Erfahrungen kann man aber feststellen, dass die Vorgaben durchaus umsetzbar sind. Zudem wurde das Angebot an von der DGUV zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen deutlich erweitert. Die zusätzlichen Erläuterungen in den Grundsätzen zum ambulanten Operieren und in den Auslegungsgrundsätzen zu den D-Arzt-Anforderungen haben sich bewährt. Insbesondere die Möglichkeit, sich als D-Arzt an einem ganzen oder zwei halben Tagen vertreten zu lassen, schuf die Möglichkeit, dass auch D-Ärzte in einer Einzelpraxis an einzelnen Tagen außerhalb der eigenen Praxis operieren können. Darüber hinaus wurde reger Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, einen ständigen D-Arzt-Vertreter in Gemeinschaftspraxen vom zuständigen Landesverband der DGUV genehmigen zu lassen. Für niedergelassene D-Ärzte ist es nach wie vor nicht nachvollziehbar, dass nur die D-Ärzte im Krankenhaus bezüglich der Definition der „persönlichen Leistungserbringung“ mit weitergehenden Möglichkeiten zur Delegation an nachgeordnete Ärzte ausgestattet werden. Hier besteht in den nächsten Jahren Änderungsbedarf, v. a. auch im Hinblick auf einen absehbaren Nachwuchsmangel an D-Ärzten. kvn Diese Bestimmung wurde vielfach als Verschärfung wahrgenommen, was jedoch nicht zutrifft. Im Übrigen sind die Vorgaben für die sachliche Ausstattung unverändert, stellen aber sicher auch eine nicht unbeträchtliche Hürde für die Überleitung einer H-Arzt- Praxis in eine D-Arzt-Praxis dar. Seminarangebot der KVN Unser komplettes Seminarangebot für Praxisinhaber und -mitarbeiter finden Sie in der Seminarbroschüre 2015 (Beilage der Februar-Ausgabe 2015 des niedersächsischen ärzteblatts) oder tagesaktuell auf der Homepage der KVN unter www.kvn.de/Seminarangebot. Es werden nur schriftliche Anmeldungen angenommen. Nutzen Sie dafür das Anmeldeformular auf unserer Homepage unter http://www.kvn.de/Seminarangebot/. 2015 Gerne können Sie sich an unsere Ansprechpartner wenden: Frau Marlen Hilgenböker Tel.: (05 11) 3 80 - 33 11, Fax-Nr. (05 11) 3 80 - 34 80 E-Mail: [email protected]. Frau Heike Knief Tel.: (05 11) 3 80 - 33 79, Fax-Nr. (05 11) 3 80 - 34 80 E-Mail: [email protected]. Kontaktadresse Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Unternehmensbereich Vertragsärztliche Versorgung, Berliner Allee 22, 30175 Hannover 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 51 intern D-Arzt Beteiligung Anzahl der in Praxen und Krankenhäusern tätigen D- und H-Ärzte Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 Eine einschneidende Verschärfung stellt die jetzt alle fünf Jahre vorgesehene regelmäßige Überprüfung der Beteiligung dar. Das hierfür anzuwendende Verfahren und die Beurteilungskriterien sind noch nicht bekannt, was zu einer weiteren Verunsicherung der D-Ärzte führt. Die Ärzteschaft wünscht sich hierzu ein transparentes und sachgerechtes Vorgehen in Abstimmung mit den für die D-Ärzte tätigen Berufsverbänden. D-Ärzte gesamt 3364 3458 3453 3709 3822 D-Ärzte im Krankenhaus 1199 197 1227 1238 1227 D-Ärzte in Praxen 2165 2261 2226 2471 2595 H-Ärzte 2836 2791 2785 2664 2472 Die Systematik der DGUV-intern diskutierten Qualitätssicherung des D-Arzt-Verfahrens ist weitgehend unbekannt und sollte in Abstimmung mit den Berufsverbänden auf ihre Aussagekraft und praktische Umsetzbarkeit überprüft werden. Hier ist allenfalls eine Auswertung ohnehin erhobener Routinedaten akzeptabel. Jahr Die von der DGUV im Rahmen eines Pilotprojekts diskutierte Patientenbefragung wird von den D-Ärzten abgelehnt. Die ehemals strikte Altersgrenze für D-Ärzte mit Vollendung des 68. Lebensjahres wurde in der Neuordnung durch eine Ausnahmeregelung ergänzt, wenn die Beendigung der Tätigkeit zu einem lokalen Versorgungsmangel führen würde. Es ist zu begrüßen, dass in den Auslegungsgrundsätzen die Kriterien für eine „Gefährdung der Versorgung in der Fläche“ definiert wurden. Zukunftsaussichten Die allgemeine Überalterung der Vertragsärzteschaft wird dazu führen, dass in den nächsten zehn Jahren etwa 20 bis 30 Prozent der D-Ärzte aus den Praxen ausscheiden werden. Es ist vollkommen unklar, ob diese Abgänge durch neue Beteiligungen kompensiert werden können. Daher muss in den nächsten Jahren auch über eine weitere Flexibilisierung der D-Arzt-Bedingungen analog zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz diskutiert werden. Neue Organisationsformen der fachärztlichen Versorgung mit größeren Berufsausübungsgemeinschaften und Zweigpraxen nehmen seit Jahren an Zahl und Komplexität zu. Immer mehr Vertragsärzte lassen sich vorzugsweise anstellen. Dieser Trend wird auch dadurch verstärkt, dass immer mehr Ärztinnen in die Versorgung eingebunden werden. Um Familie und Beruf miteinander verbinden zu können, sind kreative Beschäftigungslösungen mit Teilzeittätigkeiten und der Möglichkeit von Erziehungspausen zunehmend gefragt. Noch ist in der Fläche kein Mangel an D-Ärzten wahrnehmbar und die sog. Filialisierung von D-Arzt- Praxen in der Ärzteschaft umstritten. Maßnahmen zur Deckung der wahrscheinlich auftretenden Versorgungsengpässe sollten aber frühzeitig diskutiert werden. 52 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Tab. 2 Anzahl der in Praxen und Krankenhäusern tätigen D- und HÄrzte. (Quelle: www.dgav.de) Entwicklung der Fallzahlen im D-Arzt- und im H-Arzt-Verfahren Fälle im D-Arzt-Verfahren Fälle pro D-Arzt Fälle im H-Arzt-Verfahren Fälle pro H-Arzt 2011 2012 2.467.965 2.731.120 2.935.192 2009 2010 2.916.176 713,7 790,9 791,4 763,0 307.548 333.464 284.701 249.470 110,2 119,7 106,9 100,9 Tab. 3 Entwicklung der Fallzahlen im D-Arzt- und im H-Arzt-Verfahren. (Quelle: www.dgav.de) Konsequenzen für die Praxis > Die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung muss durch die meisten D-Ärzte schon Ende 2015 nachgewiesen werden. Insbesondere Fortbildungen in der Rehabilitationsmedizin und im Rehabilitationsmanagement werden nicht allzu häufig angeboten, sodass die D-Ärzte sich beizeiten bei den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) informieren sollten. Dies gilt auch für die vorgeschriebene Teilnahme an zwei unfallmedizinischen Tagungen der DGUV. > Zur besseren Übersicht wird eine bundesweite zentrale Übersicht über die zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen auf der Homepage der DGUV gefordert. > Für ambulante und belegärztliche Operationen werden in der UV-GOÄ teilweise sehr unterschiedliche Honorare ausgelobt. Daher ist immer auch im Hinblick auf die Rentabilität zu prüfen, ob der jeweilige Eingriff vom niedergelassenen D-Arzt vorgenommen werden kann. > Die Berufsverbände der D-Ärzte fordern eine grundlegende Verbesserung der D-Arzt-Vergütungen. Die Bedingungen der Beteiligung am D-Arzt-Verfahren sollten unter Berücksichtigung neuer kooperativer Praxisstrukturen, der demografischen Entwicklung der Bevölkerung und der Ärzteschaft weiterentwickelt werden. Dr. Peter Kalbe Praxis am Wall – Gelenkzentrum Schaumburg, Rinteln E-Mail: [email protected] < Seminar Bürokratieabbau intern So kommt’s Papier vom Tisch Informationsveranstaltung zum Bürokratieabbau in der Arztpraxis ✁ Schwerpunkte > Praxisorganisation > Qualitätsmanagement Woher kommt Bürokratie? Wie kann Bürokratie gemessen werden? Was können wir tun, um Bürokratie zu reduzieren? Anforderungen der KBV an die Praxisverwaltungssoftware > Das sichere Netz der KVen - das Gesundheitsnetz des KV-Systems > > > > Zielgruppe: PraxismitarbeiterIn Teilnehmeranzahl:max. 50 Seminartermin: Mi., 20.05.2015, 16:00 - 19:00 Uhr Seminarort: Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Berliner Allee 22, 30175 Hannover Teilnehmergebühr:kostenlos kvn Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen bietet eine Veranstaltung zum Thema Bürokratieabbau an. Wie gehe ich in meiner Praxis mit Bürokratie um und wie wird diese nicht zur Belastung für das Praxis-Team? Diese und noch viele Fragen sollen in unserer Informationsveranstaltung definiert und diskutiert werden. Was macht z.B. die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Bereich Bürokratieabbau? Welche Anforderungen stellt die KBV an Ihre PVS? Wie kann ein gut gängiges Qualitätsmanagement die Organisation in der Arztpraxis unterstützen und die damit verbundene Bürokratie minimieren? Gerne möchten wir Ihnen in verschiedenen Bereichen Hilfestellung geben und haben dazu kompetente Referenten eingeladen. Die Veranstaltung bietet ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen und gemeinsam zu diskutieren. Ansprechpartnerin:Frau Marlen Hilgenböker, KV Niedersachsen, Berliner Allee 22, 30175 Hannover, Tel: (05 11) 3 80 - 33 11, Fax: (05 11) 3 80 - 34 80, E-Mail: [email protected] Antwortformular Verbindliche Anmeldung Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Frau Hilgenböker Ich/wir melde/n mich/uns für folgende Veranstaltung an: Bürokratieabbau in der Arztpraxis 20. Mai 2015 und nehmen(n)mit Person/en teil. Fax-Nr.: (05 11) 3 80-34 80 Vor- und Nachname(n) der/des Teilnehmer/s (Bitte alles in Druckbuchstaben ausfüllen) Anschrift des Rechnungsempfängers (Straße) Mit der verbindlichen Anmeldung akzeptiere ich die AGB (www.kvn.de) der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Anschrift des Rechnungsempfängers (PLZ/ORT) Datum und Unterschrift/ Praxisstempel Telefonnummer für eventuelle Rückfragen 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 53 praxis Neuerscheinungen Neuerscheinungen Psychotherapie für den Alltag Berger, Mathias (Hrsg.): Psychische Erkrankungen, Klinik und Therapie. 5. Auflage, Elsevier GmbH, Urban & Fischer Verlag, München 2015. 906 Seiten, 149,99 Euro. Das Standardwerk zur Psychiatrie und Psychotherapie schlechthin liegt nunmehr in seiner aktuellen 5., vollständig neu bearbeiteten Auflage mit umfangreichen Ergänzungen auf der Online-Plattform vor. Praxisrelevant wird das umfangreiche Fachgebiet anhand neuester Forschungsergebnisse fundiert, differenziert und detailliert dargestellt. Das Werk gliedert sich in die drei Abschnitte: Grundlagen der Diagnostik und Therapie, Psychische Störungen und Spezielle Aspekte. Im ersten Abschnitt widmet sich das erste Kapitel der Evidenzbasierten Medizin, die gekennzeichnet ist durch die Forderung, medizinische Entscheidungen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu treffen. Des weiteren werden Psychiatrische Untersuchung und Befunderhebung, Psychiatrische Diagnostik und Klassifikation bis hin zur Psychopharmakologie, Psychotherapie und Sozial- und Gemeindepsychiatrie und psychiatrisch-psychotherapeutische Rehabilitation besprochen. Der zweite Abschnitt widmet sich der differenzierten Betrachtung der verschiedenen psychischen Störungen in ihrer Klassifizierung der organisch bedingten Störungen, der reaktiven Störungen und der Verhaltensabweichungen. Ausführlich wird beispielsweise die Demenz nach Definition und Epidemiologie, Diagnose, Differenzialdiagnose, Demenz bei Alzheimer-Krankheit, vaskuläre Demenzen und Demenz bei andernorts klassifizierten Erkrankungen abgehandelt. Auf die EBM-Relevanz weisen farblich hervorgehobene Satzkästen hin, die entsprechenden Leitlinien sind ebenfalls farblich unterlegt aufgeführt. Am Ende der meisten Kapitel fasst ein Resümee bedeutsame Aspekte zusammen. Über Suchterkrankungen, Schizophrenien und andere psychotische Störungen 54 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 bis hin zu affektiven- und Persönlichkeitsstörungen erfahren alle Krankheits-Entitäten eine angemessene Würdigung im Kontext ihrer klinischen Wertigkeit und praktischen Bedeutsamkeit. Schließlich werden im dritten Abschnitt angefangen von der Gerontopsychiatrie und -psychotherapie über die Forensische Psychiatrie und Psychotherapie bis hin zur Transkulturellen Psychiatrie und Behandlung von Migranten spezielle Aspekte psychischer Erkrankungen dargestellt. Studien zeigen, dass nur etwa die Hälfte aller komorbid bei körperlichen Erkrankungen bestehenden psychischen Erkrankungen diagnostiziert wird. Hier liegt ein herausragendes Lehr- und Lernbuch vor, das unter Nutzung des Online-Zugangs ein aktuelles zeitgemäßes Wissen vermittelt und auch als Nachschlagewerk durch sein Farbleitsystem im Alltag der ärztlichen Praxis für Spezialisten wie Generalisten unverzichtbar ist. - kok Versorgung en detail Klauber, Jürgen, Christian Günster, Bettina Gerste, Bernt-Peter Robra und Norbert Schmacke (Hrsg.): Versorgungs-Report 2013/2014. Schwerpunkt Depression. Schattauer 2014, 346 Seiten, 50 Abbildungen, ca.78 Tabellen. 54,99 Euro. Der Versorgungs-Report 2013/2014 aus dem Wissenschaftlichen Institut der AOK (WidO) umfasst das allgemeine Krankheits- und Behandlungsmonitoring, das Schwerpunktthema „Depression“ sowie Daten und Analysen zur Versorgungslage. Depressive Erkrankungen haben wegen ihrer hohen Prävalenz und der erheblichen krankheitsbedingten Belastungen eine besondere Bedeutung für die Gesellschaft und das Gesundheitssystem. Hier vermittelt das Werk aufschlussreiche Fakten. Es bespricht Prävalenz und Inzidenz depressiver Erkrankungen nach Alter, Geschlecht und Schweregrad und regionaler Verteilung, analysiert die Versorgungssituation und stellt in- Neuerscheinungen novative Versorgungsansätze wie auch die Pharmakotherapie anhand verordneter Antidepressiva differenziert dar. Der zweite Teil bietet fünf Versorgungsanalysen zu Diabetes mellitus Typ 2, Rückenschmerzen, Herzinsuffizienz, Herzkatheterversorgung und Arzneimittelversorgung älterer Patienten. Abschließend stellt das Werk die Arzneiverordnungen mit den am häufigsten verordneten Wirkstoffgruppen 2010 in Deutschland und die Ärztliche praxis Inanspruchnahme – ambulante Behandlungsfälle je Einwohner und nach Arztfachgruppen – sowie die Inanspruchnahme von Heilmitteln anhand instruktiver Abbildungen und Tabellen dar. Insgesamt ein aufschlussreiches Buch, das eine scharf belichtete Momentaufnahme der deutschen Gesundheitsversorgung liefert. - kok Aus den folgenden Silben und Erläuterungen sind 23 medizinische Suchworte zu bilden. Die Anfangsbuchstaben dieser Suchworte ergeben von oben nach unten gelesen das Lösungswort. AL-APO-AR-BREN-BRUM-BU-CHUS-chy-CIN-CLIN-CON-CUDIPH-DA-DROM-DUIT-DY-Ek-EPEN-FE-GIE-GON-HART-HEHEL-ILEUM-IN-IP-KEN-ki-KOK-KROPF-LA-LHER-LO-MANNMEN-MI-MIN-MIN-MITTE-mo-MOM-MOR-MY-NACKEN-NELNEN-PA-PAM-PHIN-PLE-PRU-RA-RA-RAL-REN-RIA-RIE-RoSAL-SE-se-SI-SIS-sky-SOD-SPALT-SPHAE-STEI-STREP-SYNtan-TAR-TE-TER-THE-THIA-THRO-TO-TUN-URA-ZE 1. Infektionskrankheit mit Corynebakterien 2. Traktionsdivertikel der Speiseröhre bei Tuberkulose (Eponym) 3. Lücke zwischen den Hirnhemisphären 4. Klinischer Befund bei Hirnhautentzündung 5. Häufige Ursache für Kniebeschwerden im Alter 6. Benzodiazepin, das häufig zur Durchbrechung eines epileptischen Anfalls intravenös gegeben wird 7. Operationsmethode: Einpflanzen der Ureteren in eine Krummdarmschlinge 8. Lincosamidantibiotikum, das vor allem gegen Anaerobier wirkt 9. Dickdarmoperation mit Blindverschluss des distalen Rektums und Anus praeter 10. Gefässgeräusch über der Schilddrüse bei Hyperthyreose 11. Tumor, der von dem, die Hirnventrikel auskleidenden, Epithel ausgeht 12. Die gleiche Seite betreffend 13. Kompression des N. tibialis posterior hinter dem Innenknöchel 14. Erreger des Scharlach 15. Klinischer Befund bei schwerer Rückenmarksschädigung 16. Wirkstoff, das als subkutane Injektion bei M. Parkinson eingesetzt wird 17. Embryonaler Teil des Allantoisganges, erstreckt sich von der Harnblase bis zum Nabel 18. Pyrosis 19. Vermehrte Kupferausscheidung in den Harn bei Morbus Wilson 20. Befall mit parasitären Würmern 21. Hauptträger des kolloidosmotischen Druckes im Blut 22. Dysästhesien entlang der Wirbelsäule bei Nackenbeugung nicht nur bei Multipler Sklerose: ... Zeichen (Eponym) 23. Kleinflächige Hautblutung kvn Medizinisches Silbenrätsel/iPod zu gewinnen Lösungswort 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Bitte schreiben Sie das Lösungswort auf eine Postkarte und schicken Sie sie an die KVN Pressestelle, Berliner Allee 22, 30175 Hannover, Fax (05 11) 3 80 - 34 91. Aus den richtigen Zusendungen werden die drei Gewinner gezogen. Die Ziehung erfolgt unter rechtlicher Aufsicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Einsendeschluss ist der 14. April 2015 . Die Gewinner unseres Dezemberrätels (Lösung„Verhaltenspraevention“): Michael Reitz Bunsenstr. 2 30163 Hannover Dr. K. Jauke-Pfeffer Lipper Kamp 18 49078 Osnabrück Dr. med. Klaus Zehender Carl-ZuckmayerStr. 19 31787 Hameln Das Lösungswort unseres Januarrätsels lautete „Niedersachsenfonds“. 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 55 praxis Krankengeldfalle Arglos in die Falle Bei nicht rechtzeitiger Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit lauert eine böse Falle für den Patienten. Doch hat der Arzt das Versäumnis mit verschuldet, kann er dafür in die Haftung genommen werden Als Lena M. (Name von der Redaktion geändert) am 24. Juli 2014 die Praxis ihres Hausarztes unverrichteter Dinge verließ, wusste sie noch nicht, welche Folgen das für ihr Leben haben sollte. Lena M. war seit einigen Wochen wegen eines Bandscheibenvorfalles arbeitsunfähig geschrieben. Die Beschwerden dauerten noch an, daher war sie zu ihrem Arzt gegangen, um eine Verlängerung ihrer Arbeitsunfähigkeit zu erwirken, die an diesem Tage auslief. „Die Praxis war brechend voll“, erinnert sich die 56 jährige Altenpflegerin. „Der Arzt sah mich nur kurz an und meinte: ‚Das hat doch bis morgen Zeit‘.“ eine Arbeitsunfähigkeit, die am Wochenende endet. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 4. März 2014 sind die Versicherten de facto verpflichtet, sich bereits am Freitag vor dem Wochenende eine Folgebescheinigung ausstellen zu lassen. Durch alle Maschen gefallen Ein Irrtum. Und welche Folgen er hatte, dämmerte Lena M. erst zwei Wochen später, als die AOK ihr mitteilte, dass sie ihren Versicherungsschutz kündige, da sie ihre Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos hätte nachweisen können. Erhalten Versicherte keine sich lückenlos anschließende AU-Bescheinigung, bekommen sie für die nicht nachgewiesenen AU-Tage kein Krankengeld. Doch für Lena M. kam es noch schlimmer. Die Altenpflegerin hatte nur einen einjährig befristeten Arbeitsvertrag. Der war während ihrer Arbeitsunfähigkeit ausgelaufen. Zunächst kein Problem: Sie hatte Anspruch auf das Krankengeld über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus. Ihr Krankengeldanspruch hätte sich noch für bis zu 78 Wochen fortgesetzt. Die rechtlichen Bestimmungen sind laut BSG eindeutig: Liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, muss sich der Patient für eine Fortzahlung des Krankengeldes spätestens am letzten Tag der Krankschreibung erneut beim Vertragsarzt vorstellen und sich eine Folgebescheinigung ausstellen lassen. Die gilt dann ab dem Folgetag. Dies gilt auch für Aber Lena M. war in die Falle getappt – oder von ihrem Arzt geschickt worden, je nachdem. Durch die Bescheinigungslücke lief nicht nur ihr Anspruch auf Krankengeld aus, sondern zugleich ihr Versicherungsschutz. Auch wenn es sich nur um ein Versehen von einem Tag Dauer handelte – ein Wiederaufleben des Krankengeldanspru- Arbeitsunfähigkeit – die wichtigsten Verfahrensgrundsätze > Der ärztliche Bescheinigung für Krankengeld gilt immer erst für den Folgetag des Arztbesuchs. Das gilt nicht nur für die allererste, sondern auch für alle nachfolgenden Bescheinigungen. > Damit keine Lücke in der Krankengeldzahlung entsteht, sollten Sie bei einer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit die Wiedereinbestellung des Patienten spätestens am letzten Tag der bescheinigten voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeitsdauer vorsehen. > Eine geschlossene Praxis, ein Wochenende nach Auslaufen der AU-Zeit oder eine falsche Auskunft des Arz- 56 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 tes werden von den Krankenkassen nicht als Entlastung anerkannt. > Eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit „bis auf Weiteres“ bzw. „auf nicht absehbare Zeit“ ist grundsätzlich nicht zulässig. > Ärzte sollten bei längerer Arbeitsunfähigkeit nachfragen, ob das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich ausläuft, um ihre Patienten nicht in die „Krankengeldfalle“ tappen zu lassen. Krankengeldfalle ches ist in einem solchen Fall nicht mehr möglich. Und die AOK reagierte mit der Beendigung der Mitgliedschaft rigoros, aber rechtmäßig. Für die alleinstehende, weiterhin arbeitsuchende Lena M. eine soziale Katastrophe. praxis „Früher gab es bei Lücken im Arbeitsunfähigkeitsnachweis meist eine Verwarnung durch die Krankenkasse“, erinnert sich Carsten Kreschel, Richter am Landessozialgericht (LSG) in Celle. „Doch dieses Ermessen ist gar nicht zulässig. Die Rechtsanwendung der Krankenkassen hat sich verschärft. Schon bei relativ kurzen Nachweislücken kündigen die Krankenkassen ihren Mitgliedern jetzt den Versicherungsschutz.“ Rigorose Normen Fälle, in denen eine Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit nicht nur zu Einbußen beim Krankengeld führte, sondern auch zur Zwangskündigung der Versicherung durch die Krankenkasse, beschäftigen seit Längerem die Sozialgerichte in erheblichem Umfang. Nur bei einem kleinen Teil von ihnen kommt es zu gravierenden Folgen wie bei Lena M. Doch ungeachtet der sozialen Auswirkungen urteilen die Gerichte meist gegen die Patienten. Bestimmend für die Haltung der Gerichte ist, dass das Bundessozialgericht in Kassel in seinen Urteilen wiederholt die Obliegenheiten des Versicherten beim lückenlosen Nachweis bekräftigt hat. „Wer Geld von der Solidargemeinschaft verlangt, hat auch nachzuweisen, dass es ihm zusteht“, lautet sinngemäß die geltende Rechtsauffassung. kvn „Heute beobachten wir eine Zuspitzung der Problematik auf den letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit“, so Kreschel. Heißt: Immer wieder kommt es zu dem Missverständnis, dass eine Anschlussbescheinigung am Tag nach Auslaufen der bisherigen Krankschreibung oder nach einem dazwischen liegenden Wochenende genügt. Hier ist die Aufmerksamkeit des Arztes gefordert. „Die Leute verlassen sich auf den Arzt“, weiß Carsten Kreschel aus Erfahrung. „Wenn der sagt: Kommen Sie morgen oder nächste Woche wieder, dann denken die Patienten: Der muss es ja wissen.“ Vorsicht Regress Foto: MEV Was nicht immer der Fall ist, wie zahlreiche Hinweise und Klarstellungen auch der ärztlichen Selbstverwaltung in den letzten Jahren belegen. Dass der Anspruch auf Krankengeld, auch bei Verlängerung, erst am Folgetag der ärztlichen Feststellung beginnt, wird auch von Ärzten immer wieder übersehen. Und auch, dass eine Krankschreibung „bis auf weiteres“ oder „auf nicht absehbare Zeit“ grundsätzlich nicht zulässig ist. Eine AU-Bescheinigung erfordert ein konkretes Datum. Fehler können schwerwiegende Folgen für den Patienten haben. Und der kann seinen Arzt in Regress nehmen, wenn das Versäumnis durch fehlerhaftes Verhalten des Arztes verursacht wurde. „Das ist natürlich eine Grätsche in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient“, so Carsten Kreschel. In der täglichen Praxis sieht er Versäumnisse auf beiden Seiten: „Ärzte machen sich oft keine Gedanken um das System. Und Patienten informieren ihren Arzt oft nicht, wenn kein Beschäftigungsverhältnis mehr besteht.“ 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 57 praxis Krankengeldfalle Dennoch liegt der schwarze Peter beim Versicherten. „Wir haben es mit einer Risikoverschiebung in die Sphäre des Patienten zu tun“, sieht auch Richter Kreschel. Dass dies zu unverhältnismäßigen Härten für die Betroffenen führen kann, insbesondere, wenn es sich um psychische Erkrankungen handelt, ist über die Justiz mittlerweile auch zur Politik vorgedrungen. Das geplante Versorgungsstärkungsgesetz soll die Problematik entschärfen. Danach soll der Anspruch auf Krankengeld bereits „von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an“ bestehen, nicht wie bisher erst vom Folgetag an. Und der Anspruch auf Krankengeld soll bestehen bleiben, wenn die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit „am nächsten Arbeitstag, der ein Werktag ist, ärztlich festgestellt wird“. Doch zu Problemen kann es weiterhin kommen, wenn es durch falsches Handeln des Arztes zu Fristversäumnissen kommt. Auch die Regessdrohung bleibt in solchen Fällen bestehen. Mittlerweile informieren auch die Krankenkassen ihre Versicherten über nachteilige Folgen von Bescheinigungslücken für das Versichertenverhältnis. Klar, dass man von „Rauswurf“ nicht im Klartext sprechen möchte. Doch wenn es dazu kommt, sollte nicht der Arzt am Ende als der Schuldige dastehen. - Dr. Uwe Köster „Ein Problem des Arztes“ Sozialrichter Carsten Kreschel, LSG Celle, über die mögliche Mithaftung des Arztes bei unterbrochener Arbeitsunfähigkeit Herr Kreschel, können Versicherte, wenn sie durch ein Fehlhandeln des Arztes den Anspruch auf Krankengeld oder sogar die Mitgliedschaft in der Krankenkasse verlieren, Regressansprüche gegenüber dem Arzt geltend machen? Ja. Diese Möglichkeit wird in den jüngeren Entscheidungen des BSG ausdrücklich genannt. Nach meiner Wahrnehmung bekommt damit das Verursacherprinzip eine höhere Bedeutung. Wenn der Patient eine fehlerhafte Auskunft des Arztes erhält, ist dies grundsätzlich kein Problem der Krankenkasse, sondern des Arztes. An die Stelle des Krankengeldanspruchs kann dann ein Regressanspruch treten, der sich jedoch nach zivilrechtlichen Regeln richtet. Wie viele Fälle, die aus der „Krankengeldfalle“ resultieren, werden jährlich in Niedersachsen verhandelt? Bei wie vielen davon geht es auch um die Kündigung der Versicherungsschutzes durch die Krankenkasse? Exakte Zahlen zu nennen ist schwierig, da bei den Gerichten nur die Gesamtzahl aller Krankenversicherungsfälle erfasst wird. Die Krankengeldstreitigkeiten in der Berufungsinstanz belaufen sich – geschätzt – auf eine mittlere zweistellige Zahl. Dies ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs, da erfahrungsgemäß etwa 90 Prozent aller Klageverfahren erstinstanzlich abgeschlossen werden. Früher wurde in den meisten Fällen um die Frage gestritten, ob die weitere Krankschreibung medizinisch berech- 58 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 tigt war. Im Vergleich dazu hat sich das sog. Bescheinigungsproblem massiv vermehrt. Heute bildet es sogar den Schwerpunkt der Krankengeldfälle. Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen Schadenersatzansprüche gegen Ärzte geltend gemacht wurden? Von möglichen Regressen erfahren wir allenfalls indirekt, weil der Arzt in den sozialgerichtlichen Verfahren in der Regel nicht beteiligt ist. Zudem bildet das abweisende Urteil oftmals erst den Ausgangspunkt eines Regresses. Einzelne Rechtsanwälte haben aber schon im Verhandlungstermin angekündigt, diesen Weg zu beschreiten. Die ersten Zivilklagen sind bereits anhängig. Werden die geplanten Gesetzesänderungen die Problematik restlos beseitigen oder bleiben Fallkonstellationen denkbar, bei denen man als Arzt aufpassen sollte? Wenn das Versorgungsstärkungsgesetz so beschlossen wird, werden einige Probleme entfallen, andere aber fortbestehen. Die sog. Wochenendfälle, in denen der Patient bis Sonnabend oder Sonntag krankgeschrieben wird und erst am Montag zur Wiedervorstellung erscheint, werden entschärft. Gleiches gilt für Feiertagsfälle. Weiterhin problematisch bleiben aber Urlaubs- und Vertretungsfälle, in denen der Patient vor verschlossener Tür steht und erst am Folgetag den Vertretungsarzt erreicht. Hier hilft nur die rechtzeitige Information des Arztes. Auslandsstudium praxis In der Fremde daheim? Kinder im Sinne des Einkommensteuerrechts, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder einem EU/EWRMitgliedstaat haben, haben einen Anspruch auf Kindergeld Während des USA-Aufenthalts konnte die Tochter ihr Kinderzimmer im väterlichen Wohnhaus weiterhin nutzen. Tatsächlich hielt sie sich in den streitigen Jahren vom 18. Dezember 2009 bis zum 4. Januar 2010, vom 11. Februar 2011 bis zum 1. April 2011 und vom 1. August 2011 bis zum 4. September 2011 dort auf. ihren ausbildungsfreien Zeiten nutzen. Es ist erforderlich, dass sich die Kinder während der ausbildungsfreien Zeiten überwiegend im Inland aufhalten und die Inlandsaufenthalte Rückschlüsse auf ein zwischenzeitliches Wohnen zulassen. Kurze, üblicherweise durch die Eltern-Kind-Beziehung begründete Besuche reichen nicht aus. Der Bundesfinanzhof konnte anhand des vom Finanzgericht ermittelten Sachverhalts nicht abschließend entscheiden, ob die Tochter in den Streitjahren einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland beibehalten hat, da das Finanzgericht unter anderem die Dauer der ausbildungsfreien Zeiten nicht ermittelt hat. Der Bundesfinanzhof hat dem Finanzgericht aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen ein inländischer Wohnsitz der Tochter vorliegt. kvn In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall war streitig, ob einem Vater für den Zeitraum von Januar 2009 bis August 2011 Kindergeld für seine in den USA studierende Tochter zustand. Die Tochter absolvierte nach dem Abitur seit Sommer 2008 ein einjähriges Au-Pair-Programm in den USA. Während dieser Zeit nahm die Tochter wöchentlich an einem zehnstündigen Sprachkurs teil. Seit September 2009 studierte die Tochter in New York. Die Familienkasse zahlte für den streitigen Zeitraum kein Kindergeld und begründete dies damit, dass die Tochter ab Januar 2009 keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe. Das Einspruchsverfahren war erfolglos. Das Klageverfahren vor dem Finanzgericht war erfolgreich. Dagegen hat die Familienkasse Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Foto: MEV; Montage: T. Schmitz-Reinthal Ein Wohnsitz im steuerlichen Sinn setzt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs voraus, dass eine Wohnung dem Inhaber objektiv jederzeit zur Verfügung steht und der Inhaber subjektiv die Wohnung zu einem entsprechenden Aufenthalt mit Wohnzwecken bestimmt hat. Für die Begründung eines Wohnsitzes im Inland genügt es für Kinder in der Ausbildung, die auswärtig untergebracht sind, nicht, wenn den Kindern die Wohnung der Eltern weiterhin zur Verfügung steht. Es ist vielmehr erforderlich, dass eine Beziehung zur elterlichen Wohnung besteht, die über die Beziehung hinausgeht, die durch das Familienverhältnis begründet ist. Das Kind muss die Wohnung als seine eigene betrachten. Dabei ist insbesondere die Dauer und Häufigkeit der Inlandsaufenthalte von Bedeutung. Ein gelegentlicher Aufenthalt während kurzer Zeiträume zu Urlaubszwecken, Besuchszwecken oder familiären Zwecken reicht für die Annahme eines Wohnsitzes im Inland nicht aus. Kinder, die sich zu Studienzwecken im Ausland aufhalten, behalten ihren Wohnsitz bei ihren Eltern nur bei, wenn sie diesen in Autoren: Dr. Jörg Schade, Dipl.-Kfm., Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und Jürgen Tobergte, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, beide BUST-Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hannover 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt < 59 politik Versorgungsstärkungsgesetz ’54, ’74, ’90 … Weltmeister der Gesundheitsgesetze Vorsicht vor dem Versorgungs-Stärkungs-Gesetz, warnt VV-Mitglied Dr. Konrad Schneider-Grabenschroer. Die Krankenhäuser als neuer Player stünden bereit, den Niedergelassenen das Wasser abzugraben ’93, ’96, ’97, ’99, 2001, 2002, 2007, 2011, 2013, 2014 und jetzt wieder 2015 … was Horst Seehofer vor 13 Jahren begann, findet unter Minister Gröhe seine konsequente Weiterentwicklung. Zehn Spielarten sind uns mittlerweile bekannt: Gesundheitsstrukturgesetz, Beitragsentlastungsgesetz, Neuordnungsgesetz, Solidaritätsstärkungsgesetz, Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz, Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz, Beitragssatzsicherungsgesetz, Modernisierungsgesetz, Wettbewerbsstärkungsgesetz, Patientenrechtegesetz, Präventionsgesetz. Die aktuelle Variante nennt sich Versorgungs-StärkungsGesetz, kurz GKV-VSG, und entlockt vielen Kolleginnen und Kollegen im Praxisalltag bis jetzt noch ein müdes Gähnen. Dieses Gesetz soll wieder einmal ein „stabiles, zukunftsfähiges soziales Krankenversicherungssystem konsequent weiterentwickeln und mit neuen Instrumenten ergänzen“. Aber das, was die Politik uns Niedergelassenen und unseren Patienten zum wiederholten Mal zumutet, entpuppt sich als grundlegender Paradigmenwechsel im deutschen Gesundheitssystem. Freiberuflichkeit und freie Arztwahl - leere Worthülsen? Während sich viele Hauptamtliche in den Kassenärztlichen Vereinigungen längst intensiv mit der Umsetzung der Gesetzesvorlage beschäftigen, artikulieren andere noch ihren Protest in Formulierungen, die viele Kolleginnen und Kollegen im Praxisalltag augenblicklich nicht mehr erreicht. „Verlust der Freiberuflichkeit, Aufhebung der freien Arztwahl, Bevorzugung von Kliniken, MVZ´s & Hochschulambulanzen, staatliche Bevormundung der Selbstverwaltung, etc. p.p.!“ 193 Seiten umfasst der Kabinettsentwurf, der jetzt in die parlamentarische Zielgerade einbiegt. Ein Werk, das in seiner Regulierungsbreite und Reglementierungstiefe für uns Betroffene so komplex aufgebaut ist, dass die eigentliche Intention des Gesetzgebers im Nebulösen verschwindet. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Gesetzesvorlage: Frontalangriff auf inhabergeführte Arztpraxen! Wagt man sich Schritt für Schritt in das juristischen Dickicht vor, erkennt man in dieser Gesetzesvorlage letztendlich einen verdeckten Frontalangriff auf die wohnortnahe Patientenversorgung durch inhabergeführte Arztpraxen. Gewissermaßen der Einstieg in den Ausstieg. Natürlich bedient sich das Ministerium eines bewährten Sprachmodus: Die Ansprüche der Patienten werden ausgeweitet, die Fachärzte spielen die „BadGuys“ und die Hausärzte sollen wiedermal aufgewertet werden. „Divide et Impera“, so hat es noch immer funktioniert. 60 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Gleichgültigkeit vorherrschende Emotion? Dabei sind laut Stimmungsbarometer der KV Niedersachsen 61 Prozent unzufrieden mit der berufspolitischen Interessenvertretung gegenüber der Politik, 57 Prozent gegenüber den Kassen. Die angeführten Gründe: mangelnde Versorgungsstärkungsgesetz politik Durchsetzungsfähigkeit der Selbstverwaltung, Einflusslosigkeit der Basis, unzureichende Honorare für die eigentliche kurative ärztliche Tätigkeit und Bürokratisierung unseres Behandlungsalltages. rufspolitische ärztliche Interessenvertretung in den vergangenen Jahren leider zum Spielfeld basisferner Verbändeinteressen geworden und zur Plattform narzisstischer Selbstdarstellung mutiert ist. Gleichgültigkeit beschreibt die vorherrschende emotionale Regungsäußerung vor Ort in den Praxen. Man hat sich Doch Achtung, dieses Versorgungs-Stärkungs-Gesetz geht uns ans Portemonnaie. Das bekannte Verfahren „rechte Tasche – linke Tasche“, „hier etwas mehr Hausarzt – dort etwas weniger Facharzt“ wird nunmehr zu Gunsten der Kliniken umfunktioniert. Hier erscheint ein Player auf der Bildfläche, der gemäß den Vorstellungen der Politik aus dem Topf der ambulanten Praxen bedient werden soll. Wer zahlt die Zeche für die „neuen Instrumente“? kvn Wer zahlt nun aber die Zeche für die „neuen Instrumente“ dieses „stabilen, zukunftsfähigen und sozialen Krankenversicherungssystems“? Wer trägt die Kosten für die populistischen TerminServiceStellen? Wer trägt die Kosten für die Praxisaufkäufe? In Niedersachsen wird für die Termin-Servicestelle alleine ein Betrag von sechs Millionen Euro jährlich veranschlagt, der dann über die allgemeine Verwaltungsgebühr Quartal für Quartal auf alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten umgelegt wird. Für den Praxisaufkauf werden schon jetzt Rücklagen im Sicherstellungsfonds gebildet, die mittels einer Umlage von aktuell 0,6 Prozent vom Honorarumsatz gespeist werden. Nun ja, ob nun 2,25 Prozent oder etwas mehr Prozent für die Verwaltungsumlage und 0,6 Prozent oder etwas mehr Prozent für die Sicherstellungsumlage macht den Kohl wohl zunächst auch nicht fett, d’accord ! Aber aus welchem Topf werden die Behandlungenkosten in klinikgestützten Facharzt-Ambulanzen bezahlt? Ein Stück vom „ambulanten Kuchen“! Hier mag eine Äußerung eines regionalen KlinikGeschäftsführers nachdenklich stimmen: ZitatAnfang „Ich will ein Stück von Ihrem ambulanten Kuchen.“ Bild:Clipart of/ Jiri Moucka Sie fragen nach der Größe des „Tortenstückes“? in diesem Mangelsystem mehr oder minder eingerichtet. Jeder hilft sich, so gut er kann, greift vom Kassenhonorar ab, was ihm möglich ist und/oder bedient sich sogenannter bevorzugter Versorgungsverträge. Diese Resignation ist augenscheinlich verantwortlich für die gegenwärtige Ruhe, wobei die Selbstverwaltung als be- Hier ist der juristische Duktus eindeutig. Da heißt es u.a. „die Inanspruchnahme von Krankenhäusern durch Versicherte umfasst auch weitere auf den Termin folgende notwendige Behandlungen, die dazu dienen, den Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen“. 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 61 politik Versorgungsstärkungsgesetz Und weiter: „… die Vergütung der Leistungen, die im Rahmen einer Inanspruchnahme nach § 76 Absatz 1a erbracht werden, wird vom Krankenhausträger nach Maßgabe der regionalen Euro-Gebührenordnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet …“ und: „… die Vergütung der Leistungen, die im Rahmen einer Inanspruchnahme nach § 76 Absatz 1a erbracht werden, erfolgt mit den festen Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung zu Lasten des Anteils der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen, der für den Bereich der fachärztlichen Versorgung zu bilden ist,“ und: „eine Kürzung der Vergütung um einen InvestitionskostenAbschlag und eine Prüfung der Abrechnungen auf Plausibilität sind nicht vorzunehmen“. Und im Anschluss: „… dabei sollen die von fachärztlich tätigen Ärzten erbrachten hausärztlichen Leistungen nicht den hausärztlichen Teil der Gesamtvergütung mindern.“ Unter diesen Bedingungen, ohne Budgetierung und Quotierung, ohne Praxisfinanzierungs-, Geräteunterhaltungsund Personalkosten kann sich für Klinken ein EBM betriebswirtschaftlich rechnen, dessen Kalkulation für uns Niedergelassene mit 30 Prozent unterfinanziert ist. Feste Preise nach regionaler Euro-Gebührenordnung ohne Budgetierung für Klinken, MVZ und HochschulAmbulanzen! Man mag uns Praxisinhabern ja vorwerfen, dass wir seit Jahren keine Phantasie besitzen, feste und kostendeckende Preise durchzusetzen. Wie viel Phantasie vermag anderseits eine Krankenhaus-Geschäftsführung entwickeln, die in Anbetracht nicht kostendeckender DRG´s in betriebswirtschaftlichem Zugzwang steht. Zur Veranschaulichung mögen zwei Beispiele genügen: 1.) „Somatisierungsstörung i.S. eines Reizdarm-Syndroms“: Überweisung HA zum FA: Abklärung unklare Bauchbeschwerden, Sono o. B., Labor o.B., Frage: Koloskopie – zur Mit- und Weiterbehandlung. Meldung Patient an Facharzt Innere/ Gastoenterologie: Termin in fünf Wochen. Meldung Patient an Terminservicestelle: Akute Bauchbeschwerden, der Hausarzt meint, es wäre eine kurzfristige Darmspiegelung erforderlich! Servicestelle an Patient: Termin Krankenhaus-Ambulanz: Ergebnis, Kolo ohne Befund => Wiederholung Sono + Labor => Gastro => CT – Abdomen => Chirurgie: ggf. diagnostische LAP oder Gyn …. ! 2.) „Parästhesien bei V.a. Karpaltunnelsyndrom“: Überweisung HA zum FA => kein Termin, weil dezente klinische Beschwerden => Termin-Servicestelle => Neurologie Krankenhaus => ggf. hausinternes MRT zum Ausschluss Radikulopathie => ggf. hausinterne Orthopädie zum Ausschluss 62 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 HWS-Blockade, etc. etc. Schlussendlich § 115 ambulantes Operieren in hauseigener Chirurgie. Ausverkauf der niedergelassen Praxen in Sicht? Dies alles zu Lasten der fachärztlichen Gesamtvergütung, unbudgetiert zu festen EBM-Preisen ohne Plausibilitätsprüfung. Mit diesem Procedere ist die Ausdünnung der selbstständigen, niedergelassenen Fachärzte programmiert. Deren Gesamtvergütung reduziert sich in kleinen Schritten: Die Zuweisungen für die RLV und QZV sinken, die Überschreitungsquoten steigen, die Rentabilität geht verloren, die Praxen schließen, Freiberuflichkeit stagniert und der Patient wird zunehmend zum Renditeobjekt für betriebswirtschaftlich agierende, renditeorientiert Krankenhausketten. Die Mühlen mahlen langsam, aber nach 13 Jahren deutscher Gesundheits-Gesetzgebung ist ein erstes Ziel erreicht: Staatsmedizin zu Gunsten klinikgestützter Versorgungsstrukturen. Staatsmedizin als Prinzip vermeintlich sozialer, gesundheitlicher Daseinsvorsorge. Von da aus ist es dann nur ein kleiner Schritt zum „MANAGED CARE“ a´la Rhön, Asklepios, Fresenius oder sonstiger Gesundheitskonzerne. Gesetzliche Mühlen mahlen langsam, Staatsmedizin ist das Ziel, MANAGED CARE der Klinikkonzerne der Weg. Ein Zustand, den wir uns als Ärzte in Verantwortung gegenüber unseren Angestellten und Familien, aber auch in Sorge, um eine von Dritten unabhängige Behandlung unserer Patienten nicht wünschen können. Aus diesen Gründen sollten wir diesem Gesetz nicht mit der sonst so verständlichen Gleichgültigkeit und Sorglosigkeit begegnen. Machen wir uns die Mühe und lesen die 193 Seiten. Misstrauen Sie der gegenwärtigen „Stille“ und werden Sie aktiv. Ansprechpartner sind ihre Mandatsträger in der Vertreterversammlung und die regionalen Repräsentanten ihrer Berufsverbände. Dr. Konrad SchneiderGrabenschröer Mitglied der Vertreterversammlung der KVN Link zum Gesetzesentwurf: http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/ V/Versorgungsstaerkungsgesetz/141217_Entwurf_VSG.pdf < Aus anderen KVen politik KV Nordrhein: Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes KVB sucht neue Ärzte für Bereitschaftsdienst Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hat im Februar Beschlüsse zur Neustrukturierung des ambulanten ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Landesteil Nordrhein gefasst. Künftig sollen 41 Notfalldienstpraxen im Landesteil Nordrhein vorgehalten werden, die zu festgelegten Zeitfenstern flächendeckend geöffnet sind. Den Kreisstellen der KV Nordrhein wird die Möglichkeit gegeben, bei Bedarf zusätzliche Dependancen mit eingeschränkten Öffnungszeiten zu betreiben. Eine Entscheidung über einzelne PraxisStandorte ist noch nicht gefallen. Hausbesuche werden künftig zentral über die Arztrufzentrale koordiniert, der diensthabende Arzt wird durch einen medizinischen Dienstleister zum Patienten gefahren. Davon verspricht sich die KVNo eine Effizenzsteigerung und eine verringerte Zahl benötigter Fahrzeuge. Darüer hinaus beschloss die KVNo die flächendeckende Einführung fachärztlicher Bereitschaftsdienste der Hals-Nasen-Ohren- (HNO-), Augen- und Kinderärzte. Mit einem Poolarzt-Modell will die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) den Ärztlichen Bereitschaftsdienst stärken. Um das Interesse unter den Ärztinnen und Ärzten zu ermitteln, hat sich der Vorstand der KVB mit Unterstützung der Bayerischen Landesärztekammer kürzlich in einem Schreiben an mehr als 50.000 Ärzte in Bayern gewandt. Auf der Basis der Gesamtzahl der Rückmeldungen wird dann zeitnah ein Konzept vorgestellt, wie die neuen Pool-Ärzte am besten in den Bereitschaftsdienst integriert werden können. Interessierte Ärzte müssenentweder eine mindestens zweijährige allgemeinmedizinische Weiterbildung bzw. eine Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet nach Weiterbildungsrecht absolviert haben oder bereits über einen erfolgreichen Abschluss einer solchen Weiterbildung verfügen. Das Poolarzt-Modell ist einer von mehreren Bausteinen, mit denen die KVB den Bereitschaftsdienst in Bayern auf ein neues Fundament stellen will. Sie versucht mit ihrer Aktion jetzt, junge oder auch ältere Ärzte, die gelegentlich solche Dienste leisten möchten, mit einzubinden. Im April 2013 war in Bayern eine umfassende Änderung der Bereitschaftsdienstordnung wirksam geworden. KVWL will Arztnetze dichter knüpfen Im Rahmen eines neuen Versorgungsprojektes haben sich die BARMER GEK, die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und das Ärztenetzwerk MuM - Medizin und Mehr eG für eine stärkere Vernetzung der medizinischen Versorgung in der Region Bünde, Kirchlengern und Rödinghausen zusammengeschlossen. Die Vertragsteilnehmer tauschen sich über die aktuelle und weitere Behandlung des Patienten aus. Auf diese Weise sollen die Therapie optimiert und Doppeluntersuchungen vermieten werden. Auch die Übergänge von der ambulanten in die stationäre oder rehabilitative Versorgung werden besser koordiniert. Zur verbesserten Versorgung tragen ein elektronisches Patienteninformationssystem und ein Wartezeitenmanagement für zeitnahe Termine beim Facharzt bei. Teilnehmen können derzeit ausschließlich Versicherte der Barmer GEK, die bei einem Haus- oder Facharzt des Ärztenetzes MuM in Behandlung sind. Dafür ist eine für den Patienten kostenfreie Einschreibung in das Projekt notwendig, welche in allen Mitgliedspraxen von MuM vorgenommen werden kann. Die Evaluierung des Projektes erfolgt über ein spezielles Benchmarking-System. kvn Aus anderen KVen KV Thüringen begrüßt Aufstockung der Niederlassungsförderung Die KV Thüringen zeigt sich über die Absicht des Thüringer Gesundheitsministeriums, die Förderung der ärztlichen Niederlassung im ländlichen Raum auf eine Million Euro aufzustocken, sehr erfreut. Diese Förderung würde die jahrelangen umfangreichen Förderaktivitäten der KV Thüringen im Rahmen der Niederlassung von Ärzten sinnvoll ergänzen. Aus diesem Grund hatte die KV Thüringen in einem Schreiben an die neue Gesundheitsministerin den Wunsch geäußert, dass sich Thüringen über das bisherige Maß hinaus bei der Förderung ärztlicher Niederlassung im Land engagiert. Die KV Thüringen fördert die ambulante ärztliche Versorgung mit einem eigenen Sicherstellungsfonds und einem Strukturfonds in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Die Zahl der offenen Hausarztsitze in Thüringen konnte in den vergangenen eineinhalb Jahren von 75 auf aktuell 57 gesenkt werden. Derzeit praktizieren im Land rund 1.650 Hausärzte. 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 63 64 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Bekanntmachungen amtlich Nachtrag 3 zur Disziplinarordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen Nachtrag 8 zur Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen Hiermit wird die Änderung der Disziplinarordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) in der Neufassung vom 01.01.2005 aus der Sitzung der Vertreterversammlung der KVN vom 22.11.2014 (3. Nachtrag) bekannt gemacht. Der Nachtrag 3 der Disziplinarordnung der KVN ist im Internet unter http://www.kvn.de/Ueber-uns/Amtliche-Bekanntmachungen/ veröffentlicht. Auf Anforderung wird der Text der Bekanntmachung in Papierform zur Verfügung gestellt. Hiermit wird die Änderung der Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) in der Neufassung vom 01.01.2005 aus der Sitzung der Vertreterversammlung der KVN vom 22.11.2014 (8. Nachtrag) bekannt gemacht. Der Nachtrag 8 der Satzung der KVN ist im Internet unter http://www.kvn.de/Ueber-uns/Amtliche-Bekanntmachungen/ veröffentlicht. Auf Anforderung wird der Text der Bekanntmachung in Papierform zur Verfügung gestellt. Ausschreibungen für Nachfolgezulassungen in gesperrten Planungsbereichen Fachgebiet/ Arztgruppe Praxisort Praxisform Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum: bungen richten Sie bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte): Hausarzt* Bodenwerder HPB 01.10.2015 KVN-Bezirksstelle (bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis Holzminden Göttingen Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Elbinger Straße 2 37083 Göttingen Tel. (05 51) 7 07 09-1 73 Hausarzt* Einbeck HPB 16.07.2015 KVN-Bezirksstelle (bisher Allgemeinmedizin) überörtliche/ Einbeck Göttingen fachübergreifende Geschäftsbereich BerufsausübungsVertragsärztliche gemeinschaft Versorgung Elbinger Straße 2 37083 Göttingen Tel. (05 51) 7 07 09-1 73 Hausarzt* Dassel HPB 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle (bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis Einbeck Göttingen (Es handelt sich um Geschäftsbereich einen Vertragsarztsitz Vertragsärztliche mit einem AngestelltenVersorgung sitz/hälftig.) Elbinger Straße 2 37083 Göttingen Tel. (05 51) 7 07 09-1 73 Hausarzt* Einbeck HPB 01.10.2015 KVN-Bezirksstelle (bisher Einzelpraxis Einbeck Göttingen Innere Medizin) Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Elbinger Straße 2 37083 Göttingen Tel. (05 51) 7 07 09-1 73 kvn Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus: Ausschreibungs- Anmerkungen ende 15.04.2015 Es können sich auch Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben. 15.04.2015 Es können sich auch Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben. 15.04.2015 Es können sich auch Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben. 15.04.2015 Es können sich Allgemeinmediziner und Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben. 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 65 amtlich Fachgebiet/ Arztgruppe Bekanntmachungen Praxisort Praxisform Hausarzt* Boffzen (bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis Hausarzt* Hannover (bisher Allgemeinmedizin) bisher Angestelltenstelle Hausarzt* Hannover (bisher Allgemeinmedizin) Berufsausübungsgemeinschaft Hausarzt* (bisher Innere Medizin) Hannover Einzelpraxis Hausarzt* Ronnenberg (bisher Allgemeinmedizin) Berufsausübungsgemeinschaft (hälftiger Versorgungsauftrag) Hausarzt* Seelze (bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis 66 niedersächsisches ärzteblatt Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum: bungen richten Sie bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte): HPB nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle Holzminden Termin Göttingen Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Elbinger Straße 2 37083 Göttingen Tel. (05 51) 7 07 09-1 73 HPB nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle Hannover Termin Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 HPB 01.01.2016 KVN-Bezirksstelle Hannover Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 HPB 01.01.2016 KVN-Bezirksstelle Hannover Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 HPB 01.10.2015 KVN-Bezirksstelle Hannover Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 HPB nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle Hannover Termin Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 3 | 2015 Ausschreibungs- Anmerkungen ende 15.04.2015 Es können sich auch Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben. 10.04.2015 Es können sich auch Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben. 23.09.2015 Es können sich auch Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben. 23.09.2015 Es können sich Allgemeinmediziner und Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben. 10.04.2015 Es können sich auch Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben. 10.04.2015 Es können sich auch Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben. Bekanntmachungen Praxisort Praxisform Hausarzt* Isernhagen (bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis Hausarzt* Lüneburg (bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis Hausarzt* Uelzen (bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis Hausarzt*/I Bad Laer (bisher Allgemeinmedizin) Berufsausübungsgemeinschaft Hausarzt*/II Bad Laer (bisher Allgemeinmedizin) Berufsausübungsgemeinschaft Hausarzt* Nordhorn (bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis Anästhesist Langwedel überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum: bungen richten Sie bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte): HPB 01.01.2016 KVN-Bezirksstelle Hannover Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 HPB 07.05.2015 KVN-Bezirksstelle Lüneburg Lüneburg Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Jägerstraße 5 21339 Lüneburg Tel. (0 41 31) 6 76-2 21 HPB 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Uelzen Lüneburg Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Jägerstraße 5 21339 Lüneburg Tel. (0 41 31) 6 76-2 21 HPB 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Georgsmarienhütte Osnabrück Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung An der Blankenburg 64 49078 Osnabrück Tel. (05 41) 94 98-1 01 HPB 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Georgsmarienhütte Osnabrück Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung An der Blankenburg 64 49078 Osnabrück Tel. (05 41) 94 98-1 01 HPB 07.05.2015 KVN-Bezirksstelle Nordhorn Osnabrück Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung An der Blankenburg 64 49078 Osnabrück Tel. (05 41) 94 98-1 01 ROR 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Bremen-Umland Verden Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Am Allerufer 7 27283 Verden Tel. (0 42 31) 9 75-2 07 Ausschreibungs- Anmerkungen ende 23.09.2015 Es können sich auch Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben. 13.04.2015 Es können sich auch Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben. 13.04.2015 Es können sich auch Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben. 10.04.2015 Es können sich auch Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben. 10.04.2015 Es können sich auch Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben. 10.04.2015 Es können sich auch Internisten bewerben, die eine hausärztliche Tätigkeit anstreben. kvn Fachgebiet/ Arztgruppe amtlich 15.04.2015 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 67 amtlich 68 Bekanntmachungen Fachgebiet/ Arztgruppe Praxisort Praxisform Augenarzt Hannover überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Augenarzt Uelzen überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Chirurg Wolfsburg Einzelpraxis Chirurg Lüneburg Berufsausübungsgemeinschaft Frauenarzt Neustadt Einzelpraxis (hälftiger Versorgungsauftrag) Frauenarzt Obernkirchen Einzelpraxis Frauenarzt Uelzen Medizinisches Versorgungszentrum (hälftiger Versorgungsauftrag) niedersächsisches ärzteblatt Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum: bungen richten Sie bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte): Hannover nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle Landeshauptstadt Termin Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Uelzen 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Landkreis Lüneburg Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Jägerstraße 5 21339 Lüneburg Tel. (0 41 31) 6 76-2 21 Wolfsburg nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle kreisfreie Stadt Termin Braunschweig Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung An der Petrikirche 1 38100 Braunschweig Tel. (05 31) 24 14-2 20 Lüneburg 02.01.2016 KVN-Bezirksstelle Landkreis Lüneburg Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Jägerstraße 5 21339 Lüneburg Tel. (0 41 31) 6 76-2 21 Hannover nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle Region Termin Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Schaumburg 01.10.2015 KVN-Bezirksstelle Landkreis Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Uelzen 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Landkreis Lüneburg Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Jägerstraße 5 21339 Lüneburg Tel. (0 41 31) 6 76-2 21 3 | 2015 Ausschreibungs- Anmerkungen ende 10.04.2015 13.04.2015 20.04.2015 13.04.2015 10.04.2015 10.04.2015 13.04.2015 Bekanntmachungen Praxisort Praxisform Fachärztlicher Internist Aurich (bisher Gastroenterologie) Berufsausübungsgemeinschaft Fachärztlicher Internist Weener (bisher Rheumatologie) Einzelpraxis Fachärztlicher Internist Langenhagen (bisher Kardiologie) Einzelpraxis Fachärztlicher Internist Buchcholz überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (hälftiger Versorgungsauftrag) Fachärztlicher Internist Winsen/Luhe überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (hälftiger Versorgungsauftrag) Kinderarzt Lüneburg Berufsausübungsgemeinschaft Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum: bungen richten Sie bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte): ROR nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle Ost-Friesland Termin Aurich Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Kirchstraße 7-13 26603 Aurich Tel. (0 49 41) 60 08-1 35 ROR 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Ost-Friesland Aurich Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Kirchstraße 7-13 26603 Aurich Tel. (0 49 41) 60 08-1 35 ROR 01.10.2015 KVN-Bezirksstelle Hannover Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 ROR 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle HamburgLüneburg Umland-Süd Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Jägerstraße 5 21339 Lüneburg Tel. (0 41 31) 6 76-2 21 ROR 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle HamburgLüneburg Umland-Süd Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Jägerstraße 5 21339 Lüneburg Tel. (0 41 31) 6 76-2 21 Lüneburg 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Landkreis Lüneburg Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Jägerstraße 5 21339 Lüneburg Tel. (0 41 31) 6 76-2 21 Ausschreibungs- Anmerkungen ende 15.04.2015 15.04.2015 10.04.2015 kvn Fachgebiet/ Arztgruppe amtlich 13.04.2015 Die Schwerpunktbezeichnung Nephrologie ist erforderlich. 13.04.2015 Die Schwerpunktbezeichnung Nephrologie ist erforderlich. 13.04.2015 Es ist erwünscht, dass Bewerber über den Schwerpunkt „Neuropädiatrie“ verfügen. 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 69 amtlich 70 Bekanntmachungen Fachgebiet/ Arztgruppe Praxisort Praxisform Nervenarzt Osnabrück Berufsausübungsgemeinschaft Nervenarzt Nienburg Berufsausübungsgemeinschaft Neurochirurg Emden Berufsausübungsgemeinschaft (hälftiger Versorgungsauftrag) Orthopäde Leer Berufsausübungsgemeinschaft Orthopäde Buxtehude Einzelpraxis Pathologe Papenburg Berufsausübungsgemeinschaft niedersächsisches ärzteblatt Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum: bungen richten Sie bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte): Osnabrück 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle kreisfreie Stadt Osnabrück Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung An der Blankenburg 64 49078 Osnabrück Tel. (05 41) 94 98-1 01 Nienburg (Weser) - 01.08.2015 KVN-Bezirksstelle Landkreis Verden Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Am Allerufer 7 27283 Verden Tel. (0 42 31) 9 75-2 07 KVN 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Land Aurich Niedersachsen Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Kirchstraße 7-13 26603 Aurich Tel. (0 49 41) 60 08-1 35 Leer 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Landkreis Aurich Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Kirchstraße 7-13 26603 Aurich Tel. (0 49 41) 60 08-1 35 Stade 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Landkreis Stade Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Glückstädter Straße 8 21682 Stade Tel. (0 41 41) 40 00-1 08 KVN 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Land Aurich Niedersachsen Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Kirchstraße 7-13 26603 Aurich Tel. (0 49 41) 60 08-1 35 3 | 2015 Ausschreibungs- Anmerkungen ende 10.04.2015 15.04.2015 15.04.2015 15.04.2015 15.04.2015 15.04.2015 Bekanntmachungen Praxisort Praxisform Ärztlicher Psychotherapeut (bisher tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) Melle Einzelpraxis (hälftiger Versorgungsauftrag) Psychologischer Psychotherapeut (bisher tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) Einbeck Einzelpraxis (hälftiger Versorgungsauftrag im Sonderbedarf) Psychologischer Psychotherapeut (bisher tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) Burgwedel Einzelpraxis (hälftiger Versorgungsauftrag) Psychologischer Psychotherapeut (bisher tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) Celle Einzelpraxis (hälftiger Versorgungsauftrag) Psychologischer Psychotherapeut (bisher Verhaltenstherapie) Bad Pyrmont Einzelpraxis (hälftiger Versorgungsauftrag) Psychologischer Stadthagen Psychotherapeut Einzelpraxis (bisher tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum: bungen richten Sie bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte): Osnabrück 07.05.2015 KVN-Bezirksstelle Landkreis Osnabrück Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung An der Blankenburg 64 49078 Osnabrück Tel. (05 41) 94 98-1 01 Northeim 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Landkreis Göttingen Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Elbinger Straße 2 37083 Göttingen Tel. (05 51) 7 07 09-1 73 Hannover nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle Region Termin Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Celle nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle Landkreis Termin Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Hameln-Pyrmont - 01.06.2015 KVN-Bezirksstelle Landkreis Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Schaumburg 01.01.2016 KVN-Bezirksstelle Landkreis Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Ausschreibungs- Anmerkungen ende 10.04.2015 15.04.2015 (hälftige Sonderbedarfszulassung für die Stadt Einbeck gem. § 24 Satz 1 a BPRL-Ä a. F.) 08.04.2015 kvn Fachgebiet/ Arztgruppe amtlich 08.04.2015 08.04.2015 06.10.2015 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 71 amtlich 72 Bekanntmachungen Fachgebiet/ Arztgruppe Praxisort Praxisform Psychologischer Psychotherapeut (bisher Verhaltenstherapie) Dannenberg Einzelpraxis (hälftiger Versorgungsauftrag) Psychologischer Psychotherapeut (bisher tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) Lüneburg Einzelpraxis (hälftiger Versorgungsauftrag) Psychologischer Psychotherapeut (bisher Verhaltenstherapie) Rosengarten Einzelpraxis (hälftiger Versorgungsauftrag) Psychologischer Psychotherapeut (bisher Verhaltenstherapie) Osnabrück Einzelpraxis Psychologischer Psychotherapeut (bisher Verhaltenstherapie) Osnabrück Einzelpraxis (hälftiger Versorgungsauftrag) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (bisher tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) Norden Einzelpraxis (hälftiger Versorgungsauftrag) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (bisher tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie) Hannover Einzelpraxis (hälftiger Versorgungsauftrag) niedersächsisches ärzteblatt Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum: bungen richten Sie bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte): Lüchow-Dannen- 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle berg - Landkreis Lüneburg Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Jägerstraße 5 21339 Lüneburg Tel. (0 41 31) 6 76-2 21 Lüneburg 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Landkreis Lüneburg Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Jägerstraße 5 21339 Lüneburg Tel. (0 41 31) 6 76-2 21 Harburg 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Landkreis Lüneburg Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Jägerstraße 5 21339 Lüneburg Tel. (0 41 31) 6 76-2 21 Osnabrück 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle kreisfreie Stadt Osnabrück Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung An der Blankenburg 64 49078 Osnabrück Tel. (05 41) 94 98-1 01 Osnabrück 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle kreisfreie Stadt Osnabrück Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung An der Blankenburg 64 49078 Osnabrück Tel. (05 41) 94 98-1 01 Emden 01.10.2015 KVN-Bezirksstelle Stadt / Aurich Aurich Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Kirchstraße 7-13 26603 Aurich Tel. (0 49 41) 60 08-1 35 Hannover 01.08.2015 KVN-Bezirksstelle Landeshauptstadt Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 3 | 2015 Ausschreibungs- Anmerkungen ende 13.04.2015 13.04.2015 13.04.2015 10.04.2015 10.04.2015 15.05.2015 08.04.2015 Bekanntmachungen Praxisort Praxisform Kinder- und JugendlichenPsychotherapeut/I (bisher tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie) Hannover Einzelpraxis (hälftiger Versorgungsauftrag) Kinder- und JugendlichenPsychotherapeut/II (bisher tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie) Hannover Einzelpraxis (hälftiger Versorgungsauftrag) Kinder- und JugendlichenPsychotherapeut (bisher tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) Nordhorn Einzelpraxis (hälftiger Versorgungsauftrag) Radiologe Lüneburg Berufsausübungsgemeinschaft Urologe Lilienthal Berufsausübungsgemeinschaft Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewerzum: bungen richten Sie bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte Hannover 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Landeshauptstadt Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Hannover 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Landeshauptstadt Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Grafschaft Bent- 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle heim - Landkreis Osnabrück Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung An der Blankenburg 64 49078 Osnabrück Tel. (05 41) 94 98-1 01 ROR 01.07.2015 KVN-Bezirksstelle Lüneburg Lüneburg Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Jägerstraße 5 21339 Lüneburg Tel. (0 41 31) 6 76-2 21 Osterholz 01.10.2015 KVN-Bezirksstelle Landkreis Stade Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Glückstädter Straße 8 21682 Stade Tel. (0 41 41) 40 00-1 08 Ausschreibungs- Anmerkungen ende 08.04.2015 08.04.2015 10.04.2015 kvn Fachgebiet/ Arztgruppe amtlich 13.04.2015 15.04.2015 Es wird darauf hingewiesen, dass sich in der Warteliste eingetragene Ärzte/Psychotherapeuten ebenfalls bewerben müssen. Hinsichtlich der vorzulegenden Bewerbungsunterlagen wird auf § 18 Ärzte-ZV verwiesen. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß den Kriterien des § 103 Abs. 4 bis 6 SGB V. * Gem. § 103 Abs. 4 SGB V sind bei ausgeschriebenen Hausarztsitzen vorrangig Allgemeinmediziner zu berücksichtigen. 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 73 veranstaltungen Fortbildungen der ÄKN Fortbildungen der ÄKN Eine komplette Übersicht über alle ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen finden Sie auf www.aekn.de/fortbildung. Für Medizinische Fachangestellte sind alle Fortbildungsangebote unter www.aekn.de/mfa/fortbildung abrufbar. Borkum 2015 69. Fort- und Weiterbildungswoche der Akademie für ärztliche Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in der Zeit vom 30. Mai bis 07. Juni 2015 Anerkannt im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL Hauptprogramm Was gibt es Neues in der Medizin? – Updates - Wissenswertes für den Hausarzt und den Kliniker Update Disease Management Programme (DMP) Diabetes, Gastrointestinale Beschwerden beim älteren Patienten: Das sollten Sie hinterfragen!, Patient Blood Management (PBM), Update Pneumologie (DMP), Update Thoraxchirurgie, Lebenslanges Lernen: Neue Lernformen und neue Lernwelten, Update Kardiologie (DMP), Update Dermatologie, Update Gastroenterologie, Update Sexuell übertragbare Krankheiten, Update Neurologie, Der Beckenboden – Unklare Unterbauchbeschwerden, Update Nephrologie, Update Telemedizin Fort- und Weiterbildungskurse Repetitorium Allgemeinmedizin (anerkannt als Quereinsteigerkurs), Palliativmedizin, Psychotherapie, Sportmedizin Weitere Angebote: Ultraschallkurse, Refresherkurse, (Strukturierte) curriculäre Fortbildungen, Fortbildungsseminare/ Fortbildungskurse, Forum Arzt und Gesundheit, Notfalltraining, KVWL-Seminare, Indikationsbezogene Fortbildungskurse – Psychotherapie – verhaltenstherapeutisch orientiert/ tiefenpsychologisch fundiert Auskunft und Information: Umfassende Informationen über die Borkumwoche sowie die Möglichkeit die Borkum-Gesamtbroschüre anzufordern, finden Sie unter: www.aekwl.de/borkum bzw. telefonisch: 0251/929-2204 Akademie für ärztliche Fortbildung der ÄKWL und der KVWL, Postfach 4067, 48022 Münster, Fax: 0251/929-272204, E-Mail: [email protected]. 74 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Fortbildungen der ÄKN veranstaltungen Fortbildungswochen der Ärztekammer Niedersachsen 2015 langeoog, 18. bis 22. Mai 2015 Praktische Medizin „Immer im Fluss?“ - Gerinnungsmanagement heute Seminarangebote: Suchtmedizinische Grundversorgung, Balintgruppenarbeit, Curriculum Sexualmedizin, Palliativmedizin, Rückenschule, Klinische Notfallmedizin, Schmerztherapie, Manuelle MedizinBasiskurs, Motivationsförderung in der Praxis, Der schwierige Patient, Notfälle im Kindesalter, Neurotische und psychosomatische Erkrankungen, etc. Mittagsforum: Patientensicherheit, Ethisch-rechtliche Aspekte bei der Behandlung von Kindern, Ethische Aspekte der Therapiebegrenzung veranstaltungen norderney Notfallmedizin 19. bis 26. September 2015 80 Std.-Curriculum BÄK (auch als 30 Std. Theorieveranstaltung buchbar) Psychotherapie 20./21. bis 26. September 2015 „Auf zu neuen Ufern“ Kinder- und Jugendpsychotherapie / Pädiatrie 19. bis 23. September 2015 „Gefühle“ Interdisziplinäre Fortbildungen: 19. bis 26. September 2015 Sonographie Abdomen, Doppler-Duplexsonographie (Arterien Venen), Echokardiographie Sportmedizin (Zweitageskurse nach Weiterbildungscurriculum) 20. bis 25. September 2015 - ZTK4 - Basiskurs sportmedizinische Aspekte des Stütz- und Bewegungsapparates - ZTK9 - Ausgewählte (sport-)pädiatrische Aspekte - ZTK11 - Kardiovaskulärer Schwerpunkt in der Sportmedizin; Herzsport Anmeldung: https://www.aekn.de/fortbildung/fortbildungswochen-der-aerztekammer-niedersachsen/ Informationen zu den Inseln: www.langeoog.de, www.norderney.de 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 75 veranstaltungen Fortbildungen der ÄKN Fortbildungen der ÄKN Strahlenschutzveranstaltungen veranstaltungen der Ärztekammer Niedersachsen 2015 Grundkurs im Strahlenschutz (inkl. Kenntniserwerb für Ärzte - 4 Stunden) Termine: 27 27 17. bis 19. April 2015, 10. bis 12. Juli 2015, 25. bis 27. September 2015, 13. bis 15. November 2015 Spezialkurse im Strahlenschutz bei der Untersuchung mit Röntgenstrahlen 21 (Röntgendiagnostik) Termine: 8. bis 10. Mai 2015, 4. bis 6. September 2015, 16. bis 18. Oktober 2015, 27. bis 29. November 2015 21 9 Aktualisierungskurs für Ärzte und MTRA Termin: 17. Oktober 2015 2 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt Weitere Informationen finden Sie unter www.aekn.de > Fortbildung > Kalender, unter dem jeweiligen Veranstal9 tungsdatum Strahlenschutzkurse für medizinisches Assistenzpersonal gemäß § 18a Röntgenverordnung (RöV) HANNOVER Kurs-Nr.: Hann 143 Kurs-Nr.: Hann 144 Kurs-Nr.: Hann 145 Kurs-Nr.: Hann 146 Teil 1: Teil 2: Teil 1: 5. bis 9. Mai 2015 Teil 1: 23. bis 27. Juni 2015 Teil 1: 8. bis 12. September 2015 Teil 1: 3. bis 7. November 2015 Teil 2: 8. bis 13. Juni 2015 Teil 2: 20. bis 25. Juli 2015 Teil 2: 12. bis 17. Oktober 2015 Teil 2: 30. November bis 5. Dezember 2015 jeweils dienstags von 12 bis 19.30 Uhr, mittwochs bis freitags von 11 bis 19.30 Uhr, samstags von 8 bis 14 Uhr jeweils montags von 14 bis 19.30 Uhr, dienstags bis freitags von 11 bis 19.30 Uhr, samstags Prüfung von 8.30 bis circa 13.45 Uhr Kursgebühr: 565 Euro pro Teilnehmer Veranstaltungsort: Medizinische Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover Eine Teilnahme am Strahlenschutzkurs ist laut RöV vom 1. Juli 2002 nur möglich, wenn eine abgeschlossene medizinische Ausbildung nachgewiesen oder als aktuell andauernd belegt wird. Anmeldung: Sonja Ullrich, Telefon: (05 11) 3 80 21 97, Telefax: (05 11) 3 80 21 99, E-Mail: [email protected] Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für medizinisches Assistenzpersonal gemäß § 18a der Röntgenverordnung (RöV) EMDEN MFA E 27 (Acht-Stunden-Kurs) MFA E 28 (Acht-Stunden-Kurs) Samstag, 19. September 2015, 9 bis 17.30 Uhr Samstag, 26. September 2015, 9 bis 17.30 Uhr Kursgebühr: 95 Euro pro Teilnehmer Veranstaltungsort: Klinikum Emden gGmbH, Röntgenabteilung, Bolardusstr. 20, 26721 Emden HANNOVER MFA H 39 (Acht-Stunden-Kurs) MFA H 40 (Acht-Stunden-Kurs) MFA H 41 (Acht-Stunden-Kurs) Freitag, 19. Juni 2015, 9 bis 17 Uhr Freitag, 4. September 2015, 9 bis 17 Uhr Freitag, 20. November 2015, 9 bis 17 Uhr Kursgebühr: 95 Euro pro Teilnehmer Veranstaltungsort: Ärztehaus Hannover – Vortragssaal, Berliner Allee 20, 30175 Hannover Anmeldung: Sonja Ullrich, Telefon: (05 11) 3 80 21 97, Telefax: (05 11) 3 80 21 99, E-Mail: [email protected] 76 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Fortbildungen der ÄKN Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen veranstaltungen w w w. a e k n . d e / z q Grundkurs Qualitätsmanagement NACH DEM BÄK/KBV/AWMF CURRICULUM „ÄRZTLICHES QUALITÄTSMANAGEMENT“ 37. Grundkurs “Ärztliches Qualitätsmanagement” 22. Juni bis 26. Juni 2015 veranstaltungen Die aktuellen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen legen fest, dass alle Einrichtungen des Gesundheitswesens ein Qualitäts- und Risikomanagement einführen und weiter entwickeln. Als Qualitätsdarlegung nach außen - auch wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben - gewinnt die Zertifizierung zunehmend an Bedeutung. Ferner fordern die drastischen Veränderungen der Rahmenbedingungen den Einrichtungen der ambulanten und stationären Versorgung eine erhebliche Anpassungsleistung sowie Qualitätsnachweise ab. Aber: es muss auch besser werden! Abgestimmte Abläufe, weniger Schnittstellenprobleme, spürbare Arbeitserleichterung, Qualität und Patientensicherheit aus einem Guss das ist das Ziel! Damit kommen auf die Professionals neue Rollen und Aufgaben zu, an der Qualitätsverbesserung aktiv mitzuwirken und den Arbeitsalltag neu zu gestalten. Der Grundkurs "Qualitätsmanagement" vermittelt hierzu das notwendige Basiswissen und das Handwerkszeug zur erfolgreichen praktischen Umsetzung - und macht auch viel Spaß! * Die Kapitelnummern beziehen sich auf das BÄK/KBV/AWMF-Curriculum “Ärztliches Qualitätsmanagement”, 4. Auflage, 2007 Veranstaltungsort: Ärztehaus Hannover, Seminarräume 225-228, 2. OG Kursgebühr: 850 Euro inklusive Arbeitsunterlagen und Pausengetränke. Zentrum für Qualität und Managementim Gesundheitswesen Einrichtung der Ärztekammer Niedersachsen Leitung: Dr. phil. Brigitte Sens Auskunft und Anmeldung: Franziska Kietz, Ärztekammer Niedersachsen, Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen (ZQ), Berliner Allee 20, 30175 Hannover, Tel. : 0511/380-2506, FAX: 0511/380-2118, E-Mail: [email protected], Internet: www.aekn.de/zq Diese Veranstaltung wird mit Fortbildungspunkten vom Sachgebiet FORTBILDUNG der Ärztekammer Niedersachsen anerkannt. 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 77 rubrikenanzeigen Der Anzeigenmarkt im niedersächsischen ärzteblatt Anzeigen unter Chiffre Warum Chiffre-Anzeigen? Der Inserent möchte anonym bleiben. Daher wird statt einer Telefon-Nr. oder eines anderen Kontakts eine Chiffre-Nummer vergeben. Auskünfte über diese Anzeigen können deshalb nicht gegeben werden. Denn die Geheimhaltung des Auftraggebers ist hier verpflichtender Bestandteil des Auftrages. Wie muss ich auf eine Chiffre-Anzeige antworten? Senden Sie Ihre Antwort schriftlich per Briefpost an unsere Adresse: Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH Chiffre xxxxxx Berliner Allee 20 30175 Hannover oder per Telefax an 05 11 / 3 80 - 22 81 oder per E-Mail an [email protected] Bitte denken Sie immer daran, die Chiffre-Nr. anzugeben. Wie gelangt meine Antwort zum Inserenten? Alle Zuschriften werden einmal wöchentlich auf dem Postweg an die Inserenten weitergeleitet. Ihre HANNOVERSCHE ÄRZTE-VERLAGS-UNION GmbH Anzeigenschluss für Heft 04/15 vom 15.04.2015 ist der 27.03.2015. 78 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 rubrikenanzeigen Per Post oder Fax an: Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH, Berliner Allee 20, 30175 Hannover, Telefon 0511/380-2282, Fax 0511/380-2281 Kleinanzeigenauftrag niedersächsisches ärzteblatt Heft-Nummer Zeile 1 (Überschrift fett, 10 Punkt/Schriftgrad) Zeile 2 (Fließtext normal, 6,4 Punkt/Schriftgrad) Zeile 3 (Fließtext normal, 6,4 Punkt/Schriftgrad) Zeile 4 (Fließtext normal, 6,4 Punkt/Schriftgrad) q unter Chiffre (Gebühr € 11,00) Rubrik: q Stellenangebote q Stellengesuche q Freie Praxisräume q Praxisabgabe q Praxissuche q Praxisvertretung Name, Vorname Straße PLZ, Ort Telefon Ort, Datum q Gemeinschaftspraxis q Kooperation/MVZ q Praxiseinrichtung q Verschiedenes q Immobilien q An- und Verkauf q Kurse und Kongresse rubrikenanzeigen bitte in druckbuchstaben ausfüllen: Kleinanzeigenauftrag im Internet unter www.haeverlag.de oder per E-Mail: [email protected] Unterschrift sepa-basis-lastschrift DE85ZZZ00000994338 Anzeigenschluss für Heft 04/2015 vom 15.04.2015 ist der 27.03.2015 Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (wird von uns ausgefüllt und separat mitgeteilt) Ich/Wir ermächtige(n) die Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH Zahlungen von meinem/unseren Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Hannoverschen Ärzte-Verlags-Union GmbH auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber (wenn nicht mit Auftraggeber identisch) IBAN Ort, Datum Unterschrift Anzeigenpreise Grundpreis je mm 2 Zeilen Text = 10 mm Höhe € 5,70 € 57,00 zzgl. MwSt 3 Zeilen Text = 12 mm Höhe € 68,40 zzgl. MwSt*) 4 Zeilen Text = 15 mm Höhe € 85,50 zzgl. MwSt* Ermäßigter Grundpreis Stellenangebote, Kurse/Kongresse je mm € 4,70 € 47,00 zzgl. MwSt* € 56,40 zzgl. MwSt* € 70,50 zzgl. MwSt* private Stellengesuche je mm € 3,80 € 38,00 zzgl. MwSt* € 45,60 zzgl. MwSt* € 57,00 zzgl. MwSt* € 11,00 zzgl. MwSt € 11,00 zzgl. MwSt € 11,00 zzgl. MwSt Chiffregebühren Stand: 01.12.2014 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 79 rubrikenanzeigen Stellenangebote wb-assistent/in nuklearmedizin gesucht für renom. Rad.-Nuk. GP in Celle mit Therapiestat. u. voller WB-Ermächtigung. Wir bieten attraktive Stelle, gutes Arbeitsklima mit besten Entwicklungsmöglichkeiten. Näheres: Telefon 0 51 41 / 34 90 98, www.nuklearmedizin-celle.de engagiertes praxisteam sucht neuen Chef/Chefin für Allgemeinarztpraxis im LK HM-PY (Salzhemmendorf) für sofort oder später. Praxis komplett eingerichtet, sehr gute Lage, übernahmebereit. Nette Patienten warten auf Sie. Anfragen unter Chiffre 031501 alternative zu praxis oder akutklinik gesucht? Freundliches, kompetentes Ärzteteam in Rehabilitationsklinik, Region Hannover, sucht Verstärkung. Umfangreiche und sehr interessante Weiterbildungsermächtigungen liegen vor. Teilzeittätigkeit gut möglich. Telefon 0 57 23 / 7 07 – 4 70 hausarzt/ärztin in region hannover gesucht Beim Landkreis Helmstedt (ca. 92.000 Einwohner) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der stellvertretenden Amtsärztin/des stellvertretenden Amtsarztes im Geschäftsbereich Gesundheit (Besoldungsgruppe A 14 BBesG) zu besetzen. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.landkreis-helmstedt.de. Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 15.04.2015 an den Landkreis Helmstedt · Personal und Organisation Südertor 6 · 38350 Helmstedt VZ/TZ möglich. Moderne HÄ Praxis in Ärztezentrum, nettes Team. E-Mail: [email protected] facharzt/fachärztin kjp gesucht für SPV Praxis in Gehrden/Hannover, 2. FA Sitz vorhanden, ab Herbst 2015. Sehr engagiertes und kreatives Team sucht Verstärkung durch Kollegen mit umfassender Qualifikation! Bewerbungen an: [email protected] grosse kinderarztpraxis mit kinderkardiologie in Hannover sucht eine/n FÄ/FA bzw. WB-Ass. für Kinderkardiologie für feste Einstellung. Chiffre 031502 weiterbildungsassistent/in allgemeinmedizin familienfreundl. Arbeitszeit, super Team, 2 J. WB, breites Spektrum: Sport-, Palliativ-, Betriebs-, Ernährungsmedizin. www.praxis-nibelungenplatz.de, Braunschweig, Tel. 0531/323096 barsinghausen Große GP mit Zweigpraxis, 3. Kassensitz vorhanden, sucht ab sofort FA/FÄ Allgemeinmedizin oder Innere Medizin, flex. Arbeitszeiten, späterer Einstieg möglich. Telefon 0 51 05 / 16 64, E-Mail: [email protected] psychologisch-psychotherapeutische praxis sucht psychotherapeut/in zur Anstellung in Teilzeittätigkeit/Jobsharing zum nächstmöglichen Termin. Bewerbungen bitte an: Praxis für Psychotherapie und Supervision, Martina Conrads, Lister Meile 48, 30161 Hannover, für Rückfragen: Telefon 05 11 / 3 88 56 30 (AB) erfahrene/r anästhesist/in gesucht Alteingesessene anästhesiologische Praxis in Hildesheim (2,5 KV-Sitze) sucht zu 1.2016 Nachfolger für den ausscheidenden Senior (0,5 KV-Sitz). Wg. Betreuung des ambulanten Bereichs eines renommierten Krankenhauses ist auch Vollzeittätigkeit möglich bzw. erwünscht. Attraktive Urlaubsregelung! Dres. B. Lütgering, A. Andreas, M. Giesa, Telefon 01 77 / 4 14 01 10 große hausärztliche gemeinschaftspraxis mit interessantem Spektrum und 2 Standorten, stadtnah zwischen Hildesheim und Hannover sucht Allgemeinmediziner/-in oder hausärztliche(n) Internisten/-in zur Erweiterung des jungen Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt. E-Mail: [email protected] entlastungsassistent/-in allgemeinmedizin Teilzeitstelle Allg.-Med., ca. 4h vorm., keine Dienste (!), in AfA-Praxis im Gesundheitszentrum Bad Laer ab 01.07.2015. E-Mail: [email protected], Chiffre 031503 wir halten uns an den kodex! Freundliche GP in Delmenhorst am Bahnhof sucht eine(n) neue(n) AiW für Allgemeinmedizin zum 01.06.2015. Näheres unter: www.gpss14.de, Kontakt: [email protected] oder Telefon 0 42 21 / 1 78 10 80 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 moderne allg. gp (region hannover, 20 min. bis hbf h.) sucht zur Anstellung FÄ/FA f. Allg. oder Innere in TZ oder VZ (20 h bis ...). Breites Spektrum (kl. Chirurgie, spez. Palliativm., Sono Abd., SD, Doppler, L-Eku, etc.) Besonderheiten: gute Anbindung an Hannover; tolles Arbeitsklima; 8 Wochen Urlaub/Jahr; flexible Arbeitszeiten. GP Lummert und Kracke, Gartenstr. 6, 31311 Uetze-Hänigsen, Telefon 0 51 47 / 80 24, E-Mail: [email protected] rubrikenanzeigen AWO Psychiatriezentrum Vor dem Kaiserdom 10 38154 Königslutter Das AWO Psychiatriezentrum ist ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Forensische Psychiatrie mit über 900 Beschäftigten in der Trägerschaft der AWO Niedersachsen gGmbH. Als zertifiziertes Unternehmen im Rahmen der Auditierung Beruf und Familie nimmt eine nachhaltige familienbewusste Personalpolitik einen hohen Stellenwert ein. Die Klinik für Forensische Psychiatrie sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie als Funktionsoberarzt/-ärztin in Voll- oder Teilzeit (auch Ende der Weiterbildungszeit möglich) In der Klinik für Forensische Psychiatrie (91 Betten) werden auf 5 Stationen psychisch kranke und suchtkranke Straftäter behandelt, die nach § 63 oder § 64 StGB im Maßregelvollzug untergebracht sind. Nach der Entlassung erfolgt die ambulante Versorgung über die Forensische Institutsambulanz. Neben der grundlegenden psychiatrischen Versorgung arbeiten wir bei psychodynamischem Verständnis mit unterschiedlichen Psychotherapieverfahren. Ihre Aufgaben: x x Psychiatrische und psychotherapeutische Patientenversorgung im stationären und ambulanten Rahmen incl. der damit zusammenhängenden Dokumentation und des Schriftverkehrs Teilnahme am Forensischen Rufdienst Interesse an psychiatrischen, forensischen und juristischen Fragestellungen rubrikenanzeigen x Wir bieten: x x x x x x x x Bei Bewährung ist eine spätere Übernahme in Oberarztfunktion möglich Selbständiges Arbeiten mit hoher Verantwortlichkeit Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten intern und extern Weiterbildungsermächtigung für Schwerpunktbezeichnung Forensische Psychiatrie liegt vor Externe Supervisionen Leistungsgerechte Vergütung nach TV-Ärzte/VKA Betriebliche Altersversorgung Unterstützung bei der Wohnungssuche und Kinderbetreuung Detaillierte Auskünfte erteilt Ihnen die Chefärztin, Frau Anja M. Westendarp unter Tel. 05353/901318 Senden Sie bitte Ihre Bewerbung an das AWO Psychiatriezentrum, Ärztlicher Direktor, Herrn Dr. Mohammad-Zoalifikar Hasan, Vor dem Kaiserdom 10, 38154 Königslutter 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 81 rubrikenanzeigen Die B·A·D GmbH betreut mit mehr als 3.000 Experten europaweit 250.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den verschiedenen Bereichen der Gesundheitsvorsorge und der Arbeitssicherheit. Allein in Deutschland betreiben wir 200 Gesundheitszentren. Damit gehören wir mit unseren Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen. Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner (m/w) oder Ärzte für die Weiterbildung (m/w) zum Facharzt für Arbeitsmedizin bundesweit (u. a. Braunschweig | Bremen | Bremerhaven | Göttingen | Hannover | Hildesheim | Oldenburg | Soltau | Uelzen) – Voll- oder Teilzeit Kennziffer NSÄB Ärztinnen und Ärzten mit 24-monatiger Erfahrung in der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin, Fachärzten für Arbeitsmedizin und Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin bieten wir den Einstieg in ein expandierendes Unternehmen. Alle bundesweiten Stellen und weitere Infos zur Arbeitsmedizin finden Sie unter: www.bad-gmbh.de/karriere »Als Führungskraft trage ich Verantwortung für die Qualität unserer Dienstleistung aber auch für meine Mitarbeiter. Eine große Herausforderung, die ich jeden Tag mit Engagement und Freude angehe. Diese Leistung wird honoriert – durch eine leistungsbezogene Vergütung und Anerkennung von meinen Mitarbeitern und unseren Kunden« Dr. med. Claus Goth, Facharzt für Arbeitsmedizin, Leiter B·A·D-Zentren Bonn und Köln Unser Angebot für Sie – vielfältig, mitarbeiterorientiert und mehrfach ausgezeichnet: – Sie sind in einem attraktiven Umfeld in der Betreuung vielfältiger Branchen und Unternehmen tätig – Ihre Aufgaben reichen von der Gesundheitsvorsorge über die Reisemedizin bis hin zur arbeitsmedizinischen Begutachtung – Sie sind Teil eines Teams aus Ärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Psychologen und BGM Beratern und profitieren vom engen Erfahrungsaustausch – Sie gehören von Anfang an dazu – mit einer strukturierten Einarbeitung und einem speziellen Weiterbildungsangebot für Ärzte – Sie haben die Möglichkeit einer ausgewogenen Work-Life-Balance – mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten – Sie erhalten eine attraktive betriebliche Altersvorsorge, Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und vieles mehr – Sie arbeiten von Beginn an in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis – Ihre Leistung wird durch ein hauseigenes attraktives Tarifsystem honoriert Unsere Mitarbeiter sind unser wertvollstes Kapital! Gehören Sie bald auch zu uns? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter Angabe der o. g. Kennziffer per E-Mail an [email protected] oder an: B·A·D GmbH – Personalentwicklung/-gewinnung Marion Peters, Tel. 0228/40072-422 Herbert-Rabius-Straße 1, 53225 Bonn Auskünfte über Anzeigen, die unter CHIFFRE erscheinen, können nicht gegeben werden. Bei Chiffreanzeigen ist Geheimhaltung des Auftraggebers verpflichtender Bestandteil des Auftrages. Ihre HANNOVERSCHE ÄRZTE-VERLAGS-UNION GmbH Beim Landkreis Hameln-Pyrmont ist im Gesundheitsamt zum 1. Mai 2015 eine Stelle einer/eines Fachärztin/Facharztes für Kinder- und Jugendmedizin (Besoldungsgruppe A 14 NBesG / Entgeltgruppe 15 TVöD) zu besetzen. Nähere Informationen zu Qualifikationserfordernissen und Tätigkeitsfeld entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des Landkreises Hameln-Pyrmont unter www.hameln-pyrmont.de/Aktuelles/Stellenausschreibungen Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 31. März 2015 an: Landkreis Hameln-Pyrmont, Personalamt, Süntelstr. 9, 31785 Hameln Rubrikenanzeigen auch im Internet alle im Kleinanzeigenteil aufgegebenen Anzeigen erscheinen (ohne zusätzliche Kosten) unter www.haeverlag.de/nae 82 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 rubrikenanzeigen förderung allgemeinmedizin Wir bieten 1 bis 2 Jahre WBE Physikalische und Reha + Chirurgie. Für Allgemeinmedizin geeignet. Sie können bei uns viel lernen über Orthopädie, Unfallchirurgie, Manualtherapie, Schmerztherapie, Sportmedizin, Rationelle und menschliche Praxisführung. AKTIVION Drs. Soyka, Lipke, Meiners, www.aktivion.de, [email protected] Alte Holstenstraße 2, 21031 HH hausarztpraxis in lüchow-dannenberg MVZ Diako Rotenburg gGmbH Für unsere Medizinischen Versorgungszentren in Zeven und Sittensen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Allgemeinmediziner oder Internisten (m/w) Ich suche für sofort oder später Kollegin/Kollegen zur Mitarbeit, auch Weiterbildung möglich, mit anschließender Übernahme meiner alt eingesessenen Arztpraxis. E-Mail: [email protected], Telefon 0 58 43 / 98 62 22 (hausärztliche Versorgung) in Voll- oder Teilzeit weiterbildungsassistent/in pädiatrie Ihre Zukunft: Wir bieten Ihnen eine eigenverantwortliche ärztliche Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit in einem Ärzteteam, ohne dass Sie die mit einer Praxisgründung oder -übernahme verbundenen wirtschaftlichen Risiken tragen. Großes MVZ in Ost-Niedersachsen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Weiterbildungsassistent/in Voll- oder Teilzeit für die Pädiatrie. Chiffre 031504 suche wb-assistenten allgemeinmedizin Voraussetzung: 2 Jahre Innere, gut organisierte Praxis in Delmenhorst. E-Mail: [email protected] Ihr Aufgabengebiet: Sie sind gemeinsam mit Ihren Fachkollegen verantwortlich für die umfassende allgemeinmedizinische und hausärztliche Behandlung sowie Versorgung von Patienten aller Altersstufen im ländlichen Bereich zwischen Bremen und Hamburg. Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Frau BausmerthMarginean unter der Telefonnummer 04261/77-2809. Wenn Sie diese Aufgabe reizt, senden Sie uns bitte Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen, bevorzugt über unser Online-Formular auf unserer Homepage im Bereich Karriere & Bildung. MVZ Diako Rotenburg gGmbH Personalbereich, Elise-Averdieck-Str. 17, 27356 Rotenburg www.diako-online.de facharzt für anästhesiologie in bremen zur Festanstellung in Praxis dringend gesucht. Tätigkeit mit Klinikanbindung an einem festen Standort. Keine Nachtschichten, keine Wochenenddienste, attraktives Gehalt, Option des Jobsharing möglich. Interesse geweckt? Dann bitte Bewerbung an E-Mail: [email protected] orthopädische praxis in hannover sucht fa/fä rubrikenanzeigen Wir suchen für unsere Praxis im Raum Hannover eine/n FÄ/FA für Orthopädie/Uch oder Orthopädie in VZ oder TZ. Manuelle Therapie und Akupunktur wäre wünschenswert. Chiffre 031505 moderne allg. gp mit 2-jähr. wb-ermächtigung sucht zum 01.07.2015 oder 01.10.2015 oder 01.01.2016 WB-Assistent. Spektrum: Kl. Chirurgie, spez. Palliativm., Sono Abd., -SD, L-RR/-Eku, Ergo, Doppler etc. Enge Anbindung an Kinderarztpraxis im Haus. Besonderheiten: Tolles Arbeitsklima; flexibel gestaltbare Arbeitszeiten, 8 Wochen Urlaub/Jahr. 20 Min. bis Hannover Hbf (Region Hannover). Nutzung des Praxis-Pkw für An- und Abfahrt zur Praxis. Bei Interesse: GP Lummert und Kracke, Gartenstr. 6, 31311 Uetze-Hänigsen, Telefon 0 51 47 / 80 24, E-Mail: [email protected] kinderarzt/kinderärztin gesucht zur Vertretung 2 x / Woche in gutgehender Kinderarztpraxis im Nordosten von Hannover. Telefon 01 60 / 7 73 22 12 allgemeinmediziner/in ärztliche/r psychotherapeut/in in göttingen ab sofort gesucht: TZ/VZ/Vertretung/Partnerschaft. Moderne schöne GP, nettes Team, innovative Ansätze, multiple Kooperationen. Telefon 01 73 / 8 31 91 36 Bewerbungsunterlagen bitte an die nicht in Betracht kommenden Bewerber möglichst unverzüglich, vollständig und in einem festen Umschlag zurücksenden. Diese Unterlagen sind für Stellensuchende wertvoll und werden für weitere Bewerbungen benötigt! 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 83 rubrikenanzeigen Stellengesuche erfahrener urologe sucht Anstellung in Praxis/VZ auch Teilzeit Raum Hannover. Chiffre 031506 BESONDERER HINWEIS: Der Verlag weist darauf hin, dass bei den Angeboten für die Rubriken „Praxisabgabe, Freie Praxisräume, Immobilien” keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass zugesicherte Eigenschaften, insbesondere die der Eignung für Niederlassungen, tatsächlich vorhanden sind. Es wird daher dringend empfohlen, vor der Niederlassung die Beratung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung in Anspruch zu nehmen. ltd. oa uc/orth. sucht Praxis/Reha, Anstellung/Kooperation in Oldenburg. Chiffre 031507 gynäkologin/raum hb-nds. sucht anstellung Praxisabgabe Erfahrung z.B. in Dopplersonographie. E-Mail: [email protected] fä für neurologie und psychiatrie Staatlich geförderte Nachfolgeberatung Erfolgreiche Praxisvermittlung seit mehr als 15 Jahren Wir suchen und beraten den passenden Käufer für Ihre Praxis! sucht neue Aufgabe als Angestellte in einer Praxis Raum Braunschweig. 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Telefon 0 51 37 / 8 77 62 63 (AB) Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen bitte nur an: Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH Anzeigenabteilung Berliner Allee 20, 30175 Hannover Chiffre-Nr. bitte deutlich auf dem Umschlag vermerken! 84 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 abzugeben zum 01.01.2016. Telefon 0 51 21 / 3 36 78 , Telefax 0 51 21 / 40 87 65, Telefon 0 51 21 / 86 90 54 graz: privatpraxis für orthopädie + ambulatorium sucht Partner/Nachfolger. www.opz.at, Telefon 00 43 6 99 18 88 88 18 allgemeinmedizin-praxis ol-zentrum ab 2017 1,5 KV-Sitze, hoher Privat-Anteil, erf. Team, Schwerp. Psychosomat. GV, Akup., Chiro., NHV. Dr. C. Hanken, Telefon 04 41 / 2 59 11, 01 70 / 4 03 66 57 naturheilkundlich/homöopathische allg.praxis gut eingeführt, familienfreundliche Arbeitszeiten, ab 2016 abzugeben. E-Mail: [email protected] rubrikenanzeigen Praxissuche suche hausarzt-einzelpraxis in langenhagen zur Übernahme sofort oder später. E-Mail: [email protected] Gemeinschaftspraxis allgemeinmediziner/in für zusammenarbeit gesucht! Nette allgemeinärztliche Praxis in Wildeshausen sucht Allgemeinmediziner/in für Zusammenarbeit. Kontakt: [email protected] internist/kardiologe mit breitem spektrum sucht fa orthop/unfallchir. sucht orthopädische praxis zur Übernahme oder Kooperation im Raum H, HI, CE. Chiffre 031512 fa kardiologie suche Sitz/Kooperation in Ost-NS. E-Mail: [email protected] Praxisvertretung vertretung orth/ch/uch Biete auch kurzfristig Vertretung/Teilzeit (langjährige Tätigkeit in eigener Praxis). Erf. auch in Rehab. Chiffre 031513 augenarzt/ärztin/vertreter 1-2 halbe Tage/Woche in konservativer Augenarztpraxis in der südl. Region Hannover ab sofort gesucht. Evtl. auch Weiterbildung möglich. Telefon 01 51 / 46 44 56 52 praxis für kinder- und jugendpsychiatrie SPV und gut eingeführt sucht Urlaubsvertr., tage-/wochenweise in Achim bei Bremen. Chiffre 031514 Auskünfte über Anzeigen, die unter CHIFFRE erscheinen, können nicht gegeben werden. Bei Chiffreanzeigen ist Geheimhaltung des Auftraggebers verpflichtender Bestandteil des Auftrages. Ihre praxiseinstieg Seniorpartner einer 4er Gemeinschaftspraxis für Allgemeinmed., Nähe Hannover, sucht Nachfolger(in) zum Ende des Jahres. Geregelte Arbeitszeit, organisierter Notdienst. Weiterbildungsermächtigung 2 Jahre. Einstieg als Weiterbildungsassistent möglich. E-Mail: [email protected] Kooperation/MVZ allgemeinmediziner/in gesucht für kooperation in großer orthopädischer Praxis im Zentrum von Hannover, gute finanzielle Voraussetzungen, keine Investition nötig. Chiffre 031515 Praxiseinrichtung inventar einer allgemeinpraxis komplett oder einzeln zu verkaufen. 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Neben dem umfangreichen Seminarprogramm und den DMP-Veranstaltungen werden folgende Kurse angeboten: Dopplersonographie, Dopplerechokardiographie, EDV- und Internetkurse, EKG, Gutachtenwesen (40 Stunden), Hypnose-Grundkurs, Neurologischer Untersuchungskurs, Notfallmanagement, Orthopädischer Untersuchungskurs, Palliativmedizin (40 Stunden), Psychosomatische Grundversorgung (Theorie und Intervention 50 Stunden), Sonographie-Grundkurs, Schilddrüsensonographie-Grundkurs, Sportmedizin. Die Veranstaltungen sind alle zertifiziert. Wir bieten: • Kinderbetreuung (Montag bis Freitag) • Kongress-Teilnehmer zahlen nur 50% der Kurtaxe Auskunft/vorläufiges Programm: Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung, Elke Buntenbeck, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf, Telefon: (0211) 4302-2802, Fax: (0211) 4302-2809 E-Mail: [email protected]. Informationen zum Fortbildungsprogramm der Akademie unter www.akademie-nordrhein.de. Zimmerreservierung und Informationen zur Insel unter www.norderney.de. Weiterer Kongresstermin: 10. bis 16. Oktober 2015 (2. Ferienwoche, Herbstferien NRW) 86 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2015 Nach Redaktionsschluss Aktuelle Informationen zur Masern-Situation Mit einer Gruppe von Migranten wurde der Masern-Genotyp D8 im Oktober vergangenen Jahres nach Berlin importiert, breitete sich in Flüchtlingsunterkünften aus, bevor er auch im „impfkritischen Berliner Milieu“ (FAS) seine Opfer fand und mehr als 650 Menschen infiziert wurden. Seit Beginn des Jahres 2015 sind in Niedersachsen (Stand 2. März) 27 Fälle von Masern bekannt geworden. Dabei stammen sieben Erkrankte aus unterschiedlichen Landkreisen in Niedersachsen, die übrigen gehören auch in unserem Bundesland zu einer Flüchtlingsgruppe. In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes werden Flüchtlinge und Asylbewerber allerdings erst ab einem Alter von zwölf Jahren serologisch auf ihre Immunität gegenüber Masern, Röteln und Varizellen untersucht. Hier besteht offensichtlich Handlungsbedarf! Anzeichen für eine epidemische Ausbreitung der meldepflichtigen, hochinfektiösen Virus-Erkrankung, an deren Folgen durchschnittlich weniger als zwei von 1.000 Infizierten sterben, gibt es – so heißt es aus dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) – derzeit nicht. Gleichwohl erneuerte das Amt seinen Appell an die nach 1970 Geborenen, den Impfstatus beim Hausarzt überprüfen und sich gegebenenfalls impfen zu lassen. Der Vizepräsident der Ärztekammer Niedersachsen sowie Kinder- und Jugendarzt Dr. med. Gisbert Voigt erläutert das Problem dieser Alters- gruppe: „Ein Teil von ihnen ist in der Kindheit einmalig geimpft worden, allerdings nur – wie seinerzeit empfohlen – einmalig. Bei diesen Menschen reicht der Impfschutz nicht mehr aus, so dass sie bei einem Kontakt mit dem Wildvirus doch noch an Masern erkranken können. Insofern gibt es hier tatsächlich für diese Erwachsenen eine Impflücke.“ Dies unterstreichen die Angaben des NLGA, nach denen die wichtige Wiederholungsimpfung mit 93,5 Prozent die empfohlenen 95 Prozent unterschreitet. Die aktuelle Masern-Erstimpfrate bei Kindern liegt nach Angaben des Landesgesundheitsamtes in Niedersachsen bei 96,7 Prozent und damit im grünen Bereich. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat in den vergangenen Jahren ganze Arbeit geleistet und sich in hohem Maße der Eliminierung von Masern gewidmet. Um dies zu erreichen, muss auf aktuelle Entwicklungen adäquat reagiert werden. Ansonsten gibt es vor allem ein Rezept – so Dr. Voigt: „Patienten und Ärzte von der Sinnhaftigkeit der Masernimpfung überzeugen.“ - Raimund Dehmlow impressum < niedersächsisches ärzteblatt Mitteilungsblatt der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) ISSN: 0028-9795 herausgeber Ärztekammer Niedersachsen, Hannover Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Hannover Namentlich gekennzeichnete Veröffentlichungen geben in erster Linie die Auffassung des Autors wieder. Bei Einsendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt. Die angegebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwendeten Medikamente verglichen werden. redaktionsausschuß (äkn) Dr. med. Martina Wenker Dr. med. Gisbert Voigt Klaus Labuhn redaktion (äkn) Gesundheits-, Sozial- und Standespolitik Jörg Blume (v.i.S.d.P.) Stephanie Wente Neue Medien Raimund Dehmlow Fortbildung Prof. Dr. med. Nils R. Frühauf, MBA Amtliche Mitteilungen Klaus Labuhn anschrift der redaktion Postfach 3 26, Berliner Allee 20 30003 Hannover Telefon (05 11) 3 80-22 20 Telefax (05 11) 3 80-22 60 E-Mail: [email protected] redaktionsausschuß (kvn) Mark Barjenbruch Dr. Jörg Berling Dr. Christoph Titz Dr. Detlef Risch Wolfgang Schaepers Thorsten Schmidt redaktion (kvn): Detlef Haffke (v.i.S.d.P.) Dr. Uwe Köster Anschrift der Redaktion: Berliner Allee 22, 30175 Hannover Telefon (0511) 3 80-32 31 oder 33 08 Telefax (0511) 3 80-3491 E-Mail: [email protected] verlag und anzeigenverwaltung Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH Berliner Allee 20, 30175 Hannover Telefon (0511) 3 80-22 82 Telefax (0511) 3 80-22 81 ISDN (0511) 3 80-24 73 (Mac) Internet: www.haeverlag.de E-Mail: [email protected] aktuell Keine Gefahr einer MasernEpidemie in Niedersachsen – aber durchaus eine Gefährdung aktuell geschäftsleitung Klaus Labuhn Wolfgang Schaepers anzeigen Hiltrud Steffen gestaltungskonzeption Homann Güner Blum, Visuelle Kommunikation satz und layout Tim Schmitz-Reinthal, Hiltrud Steffen, Birgit Kelm konto IBAN: DE49 3006 0601 0003 7295 08, BIC: DAAEDEDD Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 56, gültig ab 1. Januar 2015. Die Zeitschrift erscheint jeweils am 15. des Monats. bezugspreis jährlich Euro 56,40 für studenten Euro 36,00 einzelheft Euro 6,60 Aktuelle Informationen: www.rki.de www.nlga.de www.impfen-info.de/impfcheck Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für Mitglieder der Ärztekammer Niedersachsen ist der Bezugspreis durch den Kammerbeitrag abgegolten. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte zur Vervielfältigung, Mikrokopie und zur Einspeicherung in elektronische Datenbanken sowie zur Übersetzung in Fremdsprachen für alle veröffentlichten Beiträge vorbehalten. Nachdruck und Aufnahme in elektronische Datenbanken, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. herstellung Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstr.5, 97204 Höchberg 3 | 2015 niedersächsisches ärzteblatt 87 Unser Rat ist die beste Medizin. 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