AMTSBLATT DER GEMEINDE SONNENSTEIN Jahrgang 5 Mittwoch, den 18. März 2015 Nummer 3 Sonstige amtliche Mitteilungen Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bekanntmachung über die Anmeldung von Rechten Für das Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Holungen, Blatt 169 lfd. Nr. des Bestandsstandsverz. 13 13 13 13 13 13 13 13 Gemarkung Flur Flurstück(e) Lage Fläche in qm Holungen Holungen Holungen Holungen Holungen Holungen Holungen Holungen 4 4 4 4 4 4 4 4 267 268 215/1 215/2 215/3 269/1 269/2 269/3 Unterstraße 57 Unterstraße Unterstraße, L 1011 Unterstraße Unterstraße Unterstraße, L 1011 Unterstraße Unterstraße 24 621 248 0 4 118 2 33 854 Eigentümer: Andreas Iseke, Sonnenstein OT Holungen liegt dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Leinefelde-Worbis ein Antrag des Notars Andreas Kaiser aus Leinefelde-Worbis auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses vor. Durch das Unschädlichkeitszeugnis wird festgestellt, dass die beantragte Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. Es ersetzt die Bewilligung nach § 19 Grundbuchordnung und wird nur erteilt, wenn Nachteile für den Berechtigten nicht zu erwarten sind. Nach § 30 Abs. 2 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16.12.2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils gültigen Fassung, sollen die Berechtigten gehört werden, soweit dies ohne erhebliche Verzögerung des Verfahrens und ohne unverhältnismäßigen Aufwand geschehen kann. Es wird hiermit aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung berechtigen, innerhalb eines Monats bei dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Leinefelde-Worbis anzumelden. Leinefelde-Worbis, den 03.03.2015 Im Auftrag (Dienstsiegel) E. Pecher Katasterbereichsleiter Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Leinefelde-Worbis Amtsblatt der Gemeinde Sonnenstein Impressum Amtsblatt der Gemeinde Sonnenstein Herausgeber: Gemeinde Sonnenstein, OT Weißenborn-Lüderode, Bahnhofstraße 12, 37345 Sonnenstein, Tel.: 036072/831-0, Fax: 036072/80104, E-Mail: [email protected] Internet: www.gemeinde-sonnenstein.de Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel.: 03677 2050-0, Fax: 03677 205021 Verantwortlich für den Textteil: Bürgermeister der Gemeinde Sonnenstein, Herr Trappe Ansprechpartnerin: Frau Schneider, Tel.: 036072/83113, E-Mail: [email protected] Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise und Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird kostenlos an die Haushalte der Gemeinde Sonnenstein verteilt. Im Bedarfsfall können Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inklusive Porto und 7 % MwSt.) beim Verlag (siehe oben) bestellt und bezogen werden. - 2 - Nr. 3/2015 Amtsblatt der Gemeinde Sonnenstein - 3 - Nr. 3/2015 Amtsblatt der Gemeinde Sonnenstein - 4 - Nr. 3/2015
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