AMTSBLATT - Gemeinde Sonnenstein

AMTSBLATT
DER GEMEINDE SONNENSTEIN
Jahrgang 5
Mittwoch, den 18. März 2015
Nummer 3
Sonstige amtliche Mitteilungen
Landesamt für Vermessung und Geoinformation
Bekanntmachung über die Anmeldung von Rechten
Für das Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Holungen, Blatt 169
lfd. Nr. des
Bestandsstandsverz.
13
13
13
13
13
13
13
13
Gemarkung
Flur
Flurstück(e)
Lage
Fläche in qm
Holungen
Holungen
Holungen
Holungen
Holungen
Holungen
Holungen
Holungen
4
4
4
4
4
4
4
4
267
268
215/1
215/2
215/3
269/1
269/2
269/3
Unterstraße 57
Unterstraße
Unterstraße, L 1011
Unterstraße
Unterstraße
Unterstraße, L 1011
Unterstraße
Unterstraße 24
621
248
0
4
118
2
33
854
Eigentümer: Andreas Iseke, Sonnenstein OT Holungen
liegt dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Leinefelde-Worbis ein Antrag des Notars Andreas Kaiser
aus Leinefelde-Worbis auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses vor.
Durch das Unschädlichkeitszeugnis wird festgestellt, dass die beantragte Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. Es
ersetzt die Bewilligung nach § 19 Grundbuchordnung und wird nur erteilt, wenn Nachteile für den Berechtigten nicht zu erwarten sind.
Nach § 30 Abs. 2 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16.12.2008 (GVBI. S. 574) in
der jeweils gültigen Fassung, sollen die Berechtigten gehört werden, soweit dies ohne erhebliche Verzögerung des Verfahrens und
ohne unverhältnismäßigen Aufwand geschehen kann.
Es wird hiermit aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung berechtigen, innerhalb eines
Monats bei dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Leinefelde-Worbis anzumelden.
Leinefelde-Worbis, den 03.03.2015
Im Auftrag
(Dienstsiegel)
E. Pecher
Katasterbereichsleiter
Landesamt für Vermessung und Geoinformation
Katasterbereich Leinefelde-Worbis
Amtsblatt der Gemeinde Sonnenstein
Impressum
Amtsblatt der Gemeinde Sonnenstein
Herausgeber: Gemeinde Sonnenstein, OT Weißenborn-Lüderode,
Bahnhofstraße 12, 37345 Sonnenstein, Tel.: 036072/831-0, Fax: 036072/80104,
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gemeinde-sonnenstein.de
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel.: 03677 2050-0, Fax: 03677 205021
Verantwortlich für den Textteil: Bürgermeister der Gemeinde Sonnenstein,
Herr Trappe
Ansprechpartnerin: Frau Schneider, Tel.: 036072/83113,
E-Mail: [email protected]
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise und Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt erscheint in der Regel
monatlich und wird kostenlos an die Haushalte der Gemeinde Sonnenstein verteilt.
Im Bedarfsfall können Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inklusive Porto und 7 %
MwSt.) beim Verlag (siehe oben) bestellt und bezogen werden.
- 2 -
Nr. 3/2015
Amtsblatt der Gemeinde Sonnenstein
- 3 -
Nr. 3/2015
Amtsblatt der Gemeinde Sonnenstein
- 4 -
Nr. 3/2015