GEHALTSVORSCHUSS • Gewährung frühestens nach einjähriger effektiver Dienstzeit • unbefristetes Dienstverhältnis • auch während Mutterschafts-/Väterkarenz • bis längstens 10 Jahre rückzahlbar (zinsenlos) • Beibringung der erforderlichen Unterlagen • Rechnungen nicht älter als 6 Monate 1. Für Neuschaffung von Wohnraum durch: Errichtung, Fertigstellung oder Ankauf eines Eigenheims, Ankauf einer Eigentumsoder Genossenschaftswohnung, Zu-, Auf- und Umbauten Höhe: € 7.200,(zusätzlich: € 800,- für jedes Kind unter 18 J. für das die Kinderzulage zusteht, € 1.600,- bei Zustehen des Alleinverdienerabsetz- betrags) Höchstausmaß: € 11.200,Bediensteter oder Ehepartner muss (Miteigentümer des Bauplatzes sein. Dieser Vorschuss wird nur einmal gewährt! 2. Althaussanierung, Wohnraumverbesserung 1 Höhe: € 1.600,-; z. B. auch für Kachelofen als Primärheizung 3. Ankauf einer Kücheneinrichtung für Landesbedienstete bis zum 25. Lebensjahr, Höhe: bis € 800,4. Begräbniskosten Für Familienangehörige und nahe Verwandte (Eltern, Geschwister, Gatte/ in, Kinder), Höhe: bis € 1.200,5. Notlagen durch Krankheit, Unfälle, Kieferorthopädische Behandlung für Kinder, Zahnreparaturen und -ersätze für Bedienstete selbst 6. Heirat eines Landesbediensteten oder dessen Kindes, Höhe: € 800,Bei unverschuldeter finanzieller Notlage kann auch eine nicht rückzahlbare Geldaushilfe bewilligt werden. FAMILIENUNTERSTÜTZUNG für GÖD-Mitglieder, die Familienbeihilfe für 3 oder mehr Kinder oder erhöhte Familienbeihilfe für mindestens 1 Kind beziehen. Weitere Informationen unter www.goed.at. 2 3
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