GEHALTSVORSCHUSS

GEHALTSVORSCHUSS
•
Gewährung frühestens nach einjähriger effektiver Dienstzeit
•
unbefristetes Dienstverhältnis
•
auch während Mutterschafts-/Väterkarenz
•
bis längstens 10 Jahre rückzahlbar (zinsenlos)
•
Beibringung der erforderlichen Unterlagen
•
Rechnungen nicht älter als 6 Monate
1. Für Neuschaffung von Wohnraum durch:
Errichtung, Fertigstellung oder Ankauf eines Eigenheims, Ankauf einer Eigentumsoder Genossenschaftswohnung, Zu-, Auf- und Umbauten Höhe: € 7.200,(zusätzlich: € 800,- für jedes Kind unter 18 J. für das die Kinderzulage zusteht, €
1.600,- bei Zustehen des Alleinverdienerabsetz- betrags) Höchstausmaß: € 11.200,Bediensteter oder Ehepartner muss (Miteigentümer des Bauplatzes sein. Dieser
Vorschuss wird nur einmal gewährt!
2. Althaussanierung, Wohnraumverbesserung
1
Höhe: € 1.600,-; z. B. auch für Kachelofen als Primärheizung
3. Ankauf einer Kücheneinrichtung für Landesbedienstete bis zum 25. Lebensjahr,
Höhe: bis € 800,4. Begräbniskosten
Für Familienangehörige und nahe Verwandte (Eltern, Geschwister, Gatte/ in,
Kinder), Höhe: bis € 1.200,5. Notlagen durch Krankheit, Unfälle, Kieferorthopädische Behandlung für Kinder,
Zahnreparaturen und -ersätze für Bedienstete selbst
6. Heirat eines Landesbediensteten oder dessen Kindes, Höhe: € 800,Bei unverschuldeter finanzieller Notlage kann auch eine nicht rückzahlbare
Geldaushilfe bewilligt werden.
FAMILIENUNTERSTÜTZUNG für GÖD-Mitglieder,
die Familienbeihilfe für 3 oder mehr Kinder oder erhöhte Familienbeihilfe für
mindestens 1 Kind beziehen.
Weitere Informationen unter www.goed.at.
2
3