Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss für den Winter 2016/2017 beschlossen. Berechtigten wird somit von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 120,00 für alle Heizungsanlagen gewährt. Die Förderaktion für 2016/17 läuft (am Gemeindeamt) vom 17.10.2016 bis 23.12.2016. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 01.09.2016 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die „Wohnungsunterstützung“ haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt (Achtung, das Nettojahreseinkommen = 14 Gehälter durch 12 Monate dividieren) Ein-Personen Haushalte: € Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 1.128,00 1.692,00 338,40 Bitte nehmen Sie für die Antragstellung sämtliche Einkommensnachweise (letzten Pensionsabschnitt, Monatslohnzettel, Nachweis v. Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungsgeld, Einkünfte aus Vermietungen, Einkommensteuerbescheid, Familienbeihilfe,...) sowie einen Nachweis der Heizungsart oder Heizkostenrechnung mit.
© Copyright 2024 ExpyDoc