aktuelle Gebührenordnung ab 01.04.2015

Gebührenordnung
gültig zum 01.04.2015
Gutermannstr. 11 - 72160 Horb a.N.
Tel. 07451 5553-402 Fax 07451 5553-419
Stand: 21.04.2015
1. Krankenpflege aufgrund ärztlicher Verordnung nach § 37.1 und § 37.2 SGB V
Leistung
AOK u.
Privatkassen
in € (1*)
9,93 €
9,93 €
14,92 €
19,12 €
LKK
in € (1*)
vdek
in € (1*)
9,94 €
9,94 €
Leistungsgruppe 1 (Fachkräfte)
9,94 €
9,94 €
Leistungsgruppe 1 (einjährig qualifiz. Pfl.kräfte)
14,57 €
14,57 €
Leistungsgruppe 2
18,50 €
18,50 €
Leistungsgruppe 3
Anhängen LG 3 Anhängen LG 3 Anhängen LG 3
Infusionsgabe pauschal (LG 4)
Abhängen LG 2 Abhängen LG 2 Abhängen LG 2
(oder höhere
Leistungsgruppe
wenn weitere
Leistung nach
LG 3)
Leistungsgruppe 4
Grundpflege je Hausbesuch (HB)
hauswirt. Versorgung je Leistungstag
ggf. zuzügl. Anleitung Behandlungspflege
ggf. zuzügl. Anleitung Grundpflege
Nachtzuschlag (20:00 und 06:00 Uhr) je HB
Sonn- und Feiertagszuschlag je HB
Kinderzuschlag (0 bis 6 Jahre) je HB
Samstagszuschlag (13:00 – 20:00 Uhr)
MRE Zuschlag (ab 01.02.2012)
Zusendung von Unterlagen (ab 01.02.2012)
Pauschale
mit Stellungnahme
(oder höhere
Leistungsgruppe
wenn weitere
Leistung nach
LG 3)
IKK; BKK;
Knappschaft
in € (1*)
9,94 €
9,94 €
14,57 €
18,50 €
LG 3 (2*)
(oder höhere
Leistungsgruppe
wenn weitere
Leistung nach
LG 3)
(2*)
20,92 €
19,68 €
8,48 €
9,59 €
2,14 €
1,29 €
1,86 €
0,87 €
(2*)
21,40 €
20,12 €
8,66 €
9,81 €
2,19 €
1,22 €
1,89 €
0,96 €
2,20 €
(2*)
21,40 €
20,12 €
8,66 €
9,81 €
2,19 €
1,22 €
1,89 €
0,96 €
2,20 €
(2*)
21,59 €
20,31 €
8,73 €
9,88 €
2,23 €
1,23 €
1,92 €
1,23 €
2,21 €
6,16 €
10,27 €
6,61 €
11,01 €
6,61 €
11,01 €
6,18 €
10,30 €
(1*) Preise gelten vorbehaltlich der endgültigen Preisvereinbarung mit den Kassen.
(2*) Die Leistungsgruppe IV im Rahmen des § 37 SGB V wird im Einzelfall zwischen dem Leistungserbringer und dem
Leistungsträger vor Ort vereinbart.
2. Pflegesachleistungen § 89 nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI
a) Vergütungen für die Leistungspakete der ambulanten Pflege gem.
Paket
Leistung
Nr.
Pflegefachkräfte in €
Hauswirt.
Fachkraft in €
Ergänzende
Hilfen in €
BFD, FSJ
in €
1
Große Toilette
25,76 €
22,08 €
17,66 €
12,01 €
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Kleine Toilette
Transfer/An-/Auskleiden
Hilfen bei Ausscheidungen
Einfache Hilfe bei Ausscheidungen
Spezielles Lagern
Mobilisation
Einfache Hilfe bei Nahrungsaufnahme
Umfangr. Hilfe bei Nahrungsaufnahme
Verabreichung von Sondennahrung
17,18 €
9,30 €
11,43 €
5,72 €
5,72 €
5,72 €
20,06 €
17,60 €
14,76 €
7,96 €
9,80 €
4,89 €
4,89 €
4,89 €
17,18 €
-
11,81 €
6,37 €
7,84 €
3,91 €
3,91 €
3,91 €
13,74 €
-
8,03 €
4,33 €
5,33 €
2,66 €
9,34 €
-
8,57 €*
12,61 €
2,74 €
8,57 €*
12,61 €
2,74 €
5,90 €*
9,82 €
2,74 €
4,01 €*
6,68 €
2,74 €
25,23 €
7,56 €*
7,56 €*
5,03 €
7,56 €
31,95 €
17,58 €
25,23 €
7,56 €*
7,56 €*
5,03 €
7,56 €
19,66 €
5,90 €*
5,90 €*
3,91 €
5,90 €
13,37 €
4,01 €*
4,01 €*
2,66 €
4,01 €
mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe
11*
12
13
Hilfe Verlassen/Aufsuchen der Wohnung
Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
Essen auf Rädern / Stat. Mittagstisch
daneben werden keine Wegegebühren
berechnet
14
15*
16*
17
18
19
20
Zubereitung einer warmen Mahlzeit
Einkauf/Besorgungen
Waschen/Bügeln/Putzen
Vollständiges Ab-/Beziehen des Bettes
Beheizen
Erstbesuch (Pfl.anamnese u. Info.sammlung)
Folgebesuch (Anpass. Pfl.bedarf/-planung)
Anmerkung: * pro angefangene ¼ Stunde
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b) Wegegebühren
1.) Zur Abgeltung der Wegekosten werden berechnet:
Pauschal pro Hausbesuche (HB)
je 3,69 €/HB
2.) Wegepauschale in Betreuten Wohnanlagen
Werden in einer Betreuten Wohnanlage mehrere Einsätze nacheinander bei
verschiedenen Bewohner/-innen also in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang
erbracht, so kann die Wegepauschale pro Bewohner/-in und pro Tag abgerechnet
werden:
in der Pflegestufe I
in der Pflegestufe II
in der Pflegestufe III
maximal 1 x pro Tag
maximal 2 x pro Tag
maximal 3 x pro Tag
je 3,69 €/HB
je 3,69 €/HB
je 3,69 €/HB
Werden an einem Tag sowohl Leistungen nach dem SGB V und SGB XI gleichzeitig als
auch Leistungen nur nach dem SGB XI erbracht, obliegt dem Dienst die Entscheidung,
für welche Leistungen er die Wegepauschale(n) abrechnen will.
Sofern in einer Betreuten Wohnanlage bei einzelnen Bewohner/-innen Einsätze nach SGB
XI erbracht werden, die mit anderen Einsätzen in der gleichen Betreuten Wohnanlage
nicht unmittelbar zeitlich verbunden sind, kann die Wegepauschale für jeden dieser
Einsätze - ohne Begrenzung - abgerechnet werden.
3.) Erhält ein Versicherter sowohl Pflegesachleistungen nach dem SGB XI als auch
Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V bei einem Hausbesuch, so beträgt die
Wegepauschale für diesen Hausbesuch:
je 2,08 €/HB
c) Zuschläge
1.) Einsatz in der Nacht
auf Wunsch des Versicherten in der Zeit
von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr
2,34 €/Hausbesuch
zuzügl. Fahrtkosten
2.) Einsatz an Sonn- und Feiertagen
auf Wunsch des Versicherten an Sonn- und Feiertagen
(auch Heiligabend u. Silvester)
2,41 €/Hausbesuch
3.) Einsatz einer zweiten Pflegekraft
gem. Erforderlichkeit aufgrund des
MDK-Gutachtens
30 v.H. des Preises der
erbracht. Leist.pakete
d) Investitionskosten
Für max. 3 Hausbesuche pro Tag, die im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) erbracht werden, erheben
wir Investitionskosten in Höhe von
0,85 €/Hausbesuch
e) Ausgleichsbetrag für Altenpflegeausbildung
Nach § 5 Abs. 2 Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung
(AltPflAusglVO) wurde der Leistungsbetrag vom Kommunalverband
für Jugend und Soziales, Baden-Württemberg, festgelegt auf
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0,50 €/Hausbesuch
3. Haus- und Familienpflege § 38 SGB V und § 199 RVO
Haus- und Familienpflege
Leistung
AOK u.
Private
in €
IKK; BKK;
Knappschaft
in € (1*)
32,96 €
8,24 €
29,49 €
7,37 €
30,91 €
7,73 €
30,91 €
7,73 €
29,96 €
7,49 €
29,96 €
7,49 €
0,35 €
4,75 €
0,35 €
6,03 €
0,35 €
7,13 €
2,03 €
2,68 €
1,48 €
3,37 €
2,58 €
- je Einheit (60 Min.) einer hauptberuflichen Kraft
- je Einheit (15 Min.) einer hauptberuflichen Kraft
- je Einheit (60 Min.) einer nebenberuflichen Kraft
- je Einheit (15 Min.) einer nebenberuflichen Kraft
vdek; AEV
in €
(1*)
Zuschläge:
Fahrtkosten je km
Wegstreckenentschädigung
Arbeitszeit-Wegepauschale An- u. Abfahrt pro Tag
Einsatz an Sonn- und Feiertagen auf Wunsch des
Versicherten an Sonn- und Feiertagen
(auch Heiligabend u. Silvester)
Nachtzuschlag
Nicht
vereinbart
(1*) Preise gelten vorbehaltlich der endgültigen Preisvereinbarung mit den Kassen.
Zuschläge allgemein:
bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
die tatsächlich entstandenen Kosten
Sofern ein Anspruch besteht, werden die Leistungen im Rahmen der Haus- und Familienpflege
mit der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend der jeweils geltenden Vereinbarung
abgerechnet.
4. Leistungen ohne ärztliche Verordnung und außerhalb des Pflegeversicherungsgesetzes
a.) Kranken- und Altenbetreuung
Gebühr je Hausbesuch je angefangene 10 Min.
Wegegebühr pro Hausbesuch
7,90 €
3,20 €
Bei Leistungen, die an Wochenenden und an Feiertagen erbracht werden, wird ein Zuschlag von 20 %
erhoben.
10,50 €
b.) Nachbarschaftshilfe je Stunde (inkl. Wegegebühren)
Besondere Auftragsfahrten werden separat berechnet (0,35 €/km).
c.) Betreuungsangebot § 45 Martinstreff für Senioren mit leichter Demenz
je Mittagsbetreuung
27,50 €**
** Es besteht evtl. eine Finanzierungsmöglichkeit im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes!
Fahrtdienst (nach Einzelbedarf); wird separat abgerechnet.
3,00 €
5. Miete für Pflegehilfsmittel (Gebühr je angefangener Monat)
a) Mittlere Hilfsm. - Krankenstuhl, Gehwagen
7,80 €
b) Kleinere Hilfsm. - Wasserkissen, Fell, Fellschuhe, Urinflasche etc.l
2,60 €
6. Essen auf Rädern (Gefrierkost)
Einzelmenüs (je Menü)
Preisgruppe A
Preisgruppe C
Preisgruppe E
Preisgruppe G
4,20 €
5,20 €
5,80 €
6,90 €
Preisgruppe B
Preisgruppe D
Preisgruppe F
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4,80 €
5,40 €
6,10 €
Wochen-Menüpakete (mit sieben Tagesmenüs)
 Kleine Mahlzeiten, vegetarische Menüs
Preisgruppe 1
29,00 €
Preisgruppe 2
36,50 €
Preisgruppe 3
Preisgruppe 4
48,50 €
51,00 €
pro Stück
pro Vorratspaket
pro Vorratspaket
pro Vorratspaket
pro Torte
pro Kuchenstück
pro Vorratspaket
1,30 €
15,50 €
33,50 €
10,80 €
18,00 €
1,60 €
18,00 €
pro Gerät
pro Gerät
62,00 €
98,00 €
 Vollkost, Leichte Vollkost, Diabetikerkost, Heißgeliebte Küche,


Leibgerichte, Nord-/Süddeutsche Spezialitäten,
Probierempfehlungen, Cholesterinarme Menüs, Laktosefreie
Menüs, Glutenfreie Menüs, Kalorienreduzierte Menüs
Feinschmecker-Menü-Pakete, Püree-Menüs,
Natriumverminderte Menüs
Wohlfühl-Menüpakete, Stärkungspaket
Suppen, Dessert und Kuchen
Einzelsuppen
Vorsuppen-Vorratspaket (mit 12 Suppen)
winVitalis-Suppen (Bestellnr. 47999) (mit 12 Suppen)
Dessertkarton (mit 12 Desserts)
Torten (Bestellnr. 46006 u. 46007)
Einzelkuchen (Bestellnr. 13721, 13722, 13730)
Kuchensortiment (Bestellnr. 47030) (mit 12 St. Nachmittagskuchen)
Zubereitungsgeräte
Menüfix
Mikrowelle
7. Entgelte für die Seniorentagesstätte "Ulrika Nisch"
Wir verweisen auf die jeweils gültige Preisliste der Seniorentagesstätte "Ulrika Nisch".
8. Besonderer Hinweis
Die Gebühren nach den Abschnitten 1, 2 und 3 richten sich nach den jeweils ausgehandelten
Kostensätzen zwischen den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Krankenkassen bzw.
nach dem Rahmenvertrag (§75 SGB XI) über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege,
Haushaltshilfe und Pflegesachleistungen. Leistungsempfängern, die nicht versichert bzw. privat
versichert sind, werden die Kosten in gleicher Höhe in Rechnung gestellt.
Lehnt ein Leistungsträger die Übernahme der Kosten ab, so ist der Leistungsempfänger verpflichtet,
diese Leistung zu bezahlen.
In besonderen Härtefällen kann der Vorsitzende der Sozialstation eine Ausnahmeregelung treffen bzw.
die örtliche Fördergemeinschaft oder Kirchengemeinde angefragt werden.
Horb am Neckar, den 21. April 2015
P. Silberzahn
Stiftungsdirektor
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