Gebührenordnung gültig zum 01.04.2015 Gutermannstr. 11 - 72160 Horb a.N. Tel. 07451 5553-402 Fax 07451 5553-419 Stand: 21.04.2015 1. Krankenpflege aufgrund ärztlicher Verordnung nach § 37.1 und § 37.2 SGB V Leistung AOK u. Privatkassen in € (1*) 9,93 € 9,93 € 14,92 € 19,12 € LKK in € (1*) vdek in € (1*) 9,94 € 9,94 € Leistungsgruppe 1 (Fachkräfte) 9,94 € 9,94 € Leistungsgruppe 1 (einjährig qualifiz. Pfl.kräfte) 14,57 € 14,57 € Leistungsgruppe 2 18,50 € 18,50 € Leistungsgruppe 3 Anhängen LG 3 Anhängen LG 3 Anhängen LG 3 Infusionsgabe pauschal (LG 4) Abhängen LG 2 Abhängen LG 2 Abhängen LG 2 (oder höhere Leistungsgruppe wenn weitere Leistung nach LG 3) Leistungsgruppe 4 Grundpflege je Hausbesuch (HB) hauswirt. Versorgung je Leistungstag ggf. zuzügl. Anleitung Behandlungspflege ggf. zuzügl. Anleitung Grundpflege Nachtzuschlag (20:00 und 06:00 Uhr) je HB Sonn- und Feiertagszuschlag je HB Kinderzuschlag (0 bis 6 Jahre) je HB Samstagszuschlag (13:00 – 20:00 Uhr) MRE Zuschlag (ab 01.02.2012) Zusendung von Unterlagen (ab 01.02.2012) Pauschale mit Stellungnahme (oder höhere Leistungsgruppe wenn weitere Leistung nach LG 3) IKK; BKK; Knappschaft in € (1*) 9,94 € 9,94 € 14,57 € 18,50 € LG 3 (2*) (oder höhere Leistungsgruppe wenn weitere Leistung nach LG 3) (2*) 20,92 € 19,68 € 8,48 € 9,59 € 2,14 € 1,29 € 1,86 € 0,87 € (2*) 21,40 € 20,12 € 8,66 € 9,81 € 2,19 € 1,22 € 1,89 € 0,96 € 2,20 € (2*) 21,40 € 20,12 € 8,66 € 9,81 € 2,19 € 1,22 € 1,89 € 0,96 € 2,20 € (2*) 21,59 € 20,31 € 8,73 € 9,88 € 2,23 € 1,23 € 1,92 € 1,23 € 2,21 € 6,16 € 10,27 € 6,61 € 11,01 € 6,61 € 11,01 € 6,18 € 10,30 € (1*) Preise gelten vorbehaltlich der endgültigen Preisvereinbarung mit den Kassen. (2*) Die Leistungsgruppe IV im Rahmen des § 37 SGB V wird im Einzelfall zwischen dem Leistungserbringer und dem Leistungsträger vor Ort vereinbart. 2. Pflegesachleistungen § 89 nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI a) Vergütungen für die Leistungspakete der ambulanten Pflege gem. Paket Leistung Nr. Pflegefachkräfte in € Hauswirt. Fachkraft in € Ergänzende Hilfen in € BFD, FSJ in € 1 Große Toilette 25,76 € 22,08 € 17,66 € 12,01 € 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Kleine Toilette Transfer/An-/Auskleiden Hilfen bei Ausscheidungen Einfache Hilfe bei Ausscheidungen Spezielles Lagern Mobilisation Einfache Hilfe bei Nahrungsaufnahme Umfangr. Hilfe bei Nahrungsaufnahme Verabreichung von Sondennahrung 17,18 € 9,30 € 11,43 € 5,72 € 5,72 € 5,72 € 20,06 € 17,60 € 14,76 € 7,96 € 9,80 € 4,89 € 4,89 € 4,89 € 17,18 € - 11,81 € 6,37 € 7,84 € 3,91 € 3,91 € 3,91 € 13,74 € - 8,03 € 4,33 € 5,33 € 2,66 € 9,34 € - 8,57 €* 12,61 € 2,74 € 8,57 €* 12,61 € 2,74 € 5,90 €* 9,82 € 2,74 € 4,01 €* 6,68 € 2,74 € 25,23 € 7,56 €* 7,56 €* 5,03 € 7,56 € 31,95 € 17,58 € 25,23 € 7,56 €* 7,56 €* 5,03 € 7,56 € 19,66 € 5,90 €* 5,90 €* 3,91 € 5,90 € 13,37 € 4,01 €* 4,01 €* 2,66 € 4,01 € mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe 11* 12 13 Hilfe Verlassen/Aufsuchen der Wohnung Zubereitung einer einfachen Mahlzeit Essen auf Rädern / Stat. Mittagstisch daneben werden keine Wegegebühren berechnet 14 15* 16* 17 18 19 20 Zubereitung einer warmen Mahlzeit Einkauf/Besorgungen Waschen/Bügeln/Putzen Vollständiges Ab-/Beziehen des Bettes Beheizen Erstbesuch (Pfl.anamnese u. Info.sammlung) Folgebesuch (Anpass. Pfl.bedarf/-planung) Anmerkung: * pro angefangene ¼ Stunde Seite 1 b) Wegegebühren 1.) Zur Abgeltung der Wegekosten werden berechnet: Pauschal pro Hausbesuche (HB) je 3,69 €/HB 2.) Wegepauschale in Betreuten Wohnanlagen Werden in einer Betreuten Wohnanlage mehrere Einsätze nacheinander bei verschiedenen Bewohner/-innen also in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang erbracht, so kann die Wegepauschale pro Bewohner/-in und pro Tag abgerechnet werden: in der Pflegestufe I in der Pflegestufe II in der Pflegestufe III maximal 1 x pro Tag maximal 2 x pro Tag maximal 3 x pro Tag je 3,69 €/HB je 3,69 €/HB je 3,69 €/HB Werden an einem Tag sowohl Leistungen nach dem SGB V und SGB XI gleichzeitig als auch Leistungen nur nach dem SGB XI erbracht, obliegt dem Dienst die Entscheidung, für welche Leistungen er die Wegepauschale(n) abrechnen will. Sofern in einer Betreuten Wohnanlage bei einzelnen Bewohner/-innen Einsätze nach SGB XI erbracht werden, die mit anderen Einsätzen in der gleichen Betreuten Wohnanlage nicht unmittelbar zeitlich verbunden sind, kann die Wegepauschale für jeden dieser Einsätze - ohne Begrenzung - abgerechnet werden. 3.) Erhält ein Versicherter sowohl Pflegesachleistungen nach dem SGB XI als auch Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V bei einem Hausbesuch, so beträgt die Wegepauschale für diesen Hausbesuch: je 2,08 €/HB c) Zuschläge 1.) Einsatz in der Nacht auf Wunsch des Versicherten in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr 2,34 €/Hausbesuch zuzügl. Fahrtkosten 2.) Einsatz an Sonn- und Feiertagen auf Wunsch des Versicherten an Sonn- und Feiertagen (auch Heiligabend u. Silvester) 2,41 €/Hausbesuch 3.) Einsatz einer zweiten Pflegekraft gem. Erforderlichkeit aufgrund des MDK-Gutachtens 30 v.H. des Preises der erbracht. Leist.pakete d) Investitionskosten Für max. 3 Hausbesuche pro Tag, die im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) erbracht werden, erheben wir Investitionskosten in Höhe von 0,85 €/Hausbesuch e) Ausgleichsbetrag für Altenpflegeausbildung Nach § 5 Abs. 2 Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung (AltPflAusglVO) wurde der Leistungsbetrag vom Kommunalverband für Jugend und Soziales, Baden-Württemberg, festgelegt auf Seite 2 0,50 €/Hausbesuch 3. Haus- und Familienpflege § 38 SGB V und § 199 RVO Haus- und Familienpflege Leistung AOK u. Private in € IKK; BKK; Knappschaft in € (1*) 32,96 € 8,24 € 29,49 € 7,37 € 30,91 € 7,73 € 30,91 € 7,73 € 29,96 € 7,49 € 29,96 € 7,49 € 0,35 € 4,75 € 0,35 € 6,03 € 0,35 € 7,13 € 2,03 € 2,68 € 1,48 € 3,37 € 2,58 € - je Einheit (60 Min.) einer hauptberuflichen Kraft - je Einheit (15 Min.) einer hauptberuflichen Kraft - je Einheit (60 Min.) einer nebenberuflichen Kraft - je Einheit (15 Min.) einer nebenberuflichen Kraft vdek; AEV in € (1*) Zuschläge: Fahrtkosten je km Wegstreckenentschädigung Arbeitszeit-Wegepauschale An- u. Abfahrt pro Tag Einsatz an Sonn- und Feiertagen auf Wunsch des Versicherten an Sonn- und Feiertagen (auch Heiligabend u. Silvester) Nachtzuschlag Nicht vereinbart (1*) Preise gelten vorbehaltlich der endgültigen Preisvereinbarung mit den Kassen. Zuschläge allgemein: bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlich entstandenen Kosten Sofern ein Anspruch besteht, werden die Leistungen im Rahmen der Haus- und Familienpflege mit der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend der jeweils geltenden Vereinbarung abgerechnet. 4. Leistungen ohne ärztliche Verordnung und außerhalb des Pflegeversicherungsgesetzes a.) Kranken- und Altenbetreuung Gebühr je Hausbesuch je angefangene 10 Min. Wegegebühr pro Hausbesuch 7,90 € 3,20 € Bei Leistungen, die an Wochenenden und an Feiertagen erbracht werden, wird ein Zuschlag von 20 % erhoben. 10,50 € b.) Nachbarschaftshilfe je Stunde (inkl. Wegegebühren) Besondere Auftragsfahrten werden separat berechnet (0,35 €/km). c.) Betreuungsangebot § 45 Martinstreff für Senioren mit leichter Demenz je Mittagsbetreuung 27,50 €** ** Es besteht evtl. eine Finanzierungsmöglichkeit im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes! Fahrtdienst (nach Einzelbedarf); wird separat abgerechnet. 3,00 € 5. Miete für Pflegehilfsmittel (Gebühr je angefangener Monat) a) Mittlere Hilfsm. - Krankenstuhl, Gehwagen 7,80 € b) Kleinere Hilfsm. - Wasserkissen, Fell, Fellschuhe, Urinflasche etc.l 2,60 € 6. Essen auf Rädern (Gefrierkost) Einzelmenüs (je Menü) Preisgruppe A Preisgruppe C Preisgruppe E Preisgruppe G 4,20 € 5,20 € 5,80 € 6,90 € Preisgruppe B Preisgruppe D Preisgruppe F Seite 3 4,80 € 5,40 € 6,10 € Wochen-Menüpakete (mit sieben Tagesmenüs) Kleine Mahlzeiten, vegetarische Menüs Preisgruppe 1 29,00 € Preisgruppe 2 36,50 € Preisgruppe 3 Preisgruppe 4 48,50 € 51,00 € pro Stück pro Vorratspaket pro Vorratspaket pro Vorratspaket pro Torte pro Kuchenstück pro Vorratspaket 1,30 € 15,50 € 33,50 € 10,80 € 18,00 € 1,60 € 18,00 € pro Gerät pro Gerät 62,00 € 98,00 € Vollkost, Leichte Vollkost, Diabetikerkost, Heißgeliebte Küche, Leibgerichte, Nord-/Süddeutsche Spezialitäten, Probierempfehlungen, Cholesterinarme Menüs, Laktosefreie Menüs, Glutenfreie Menüs, Kalorienreduzierte Menüs Feinschmecker-Menü-Pakete, Püree-Menüs, Natriumverminderte Menüs Wohlfühl-Menüpakete, Stärkungspaket Suppen, Dessert und Kuchen Einzelsuppen Vorsuppen-Vorratspaket (mit 12 Suppen) winVitalis-Suppen (Bestellnr. 47999) (mit 12 Suppen) Dessertkarton (mit 12 Desserts) Torten (Bestellnr. 46006 u. 46007) Einzelkuchen (Bestellnr. 13721, 13722, 13730) Kuchensortiment (Bestellnr. 47030) (mit 12 St. Nachmittagskuchen) Zubereitungsgeräte Menüfix Mikrowelle 7. Entgelte für die Seniorentagesstätte "Ulrika Nisch" Wir verweisen auf die jeweils gültige Preisliste der Seniorentagesstätte "Ulrika Nisch". 8. Besonderer Hinweis Die Gebühren nach den Abschnitten 1, 2 und 3 richten sich nach den jeweils ausgehandelten Kostensätzen zwischen den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Krankenkassen bzw. nach dem Rahmenvertrag (§75 SGB XI) über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, Haushaltshilfe und Pflegesachleistungen. Leistungsempfängern, die nicht versichert bzw. privat versichert sind, werden die Kosten in gleicher Höhe in Rechnung gestellt. Lehnt ein Leistungsträger die Übernahme der Kosten ab, so ist der Leistungsempfänger verpflichtet, diese Leistung zu bezahlen. In besonderen Härtefällen kann der Vorsitzende der Sozialstation eine Ausnahmeregelung treffen bzw. die örtliche Fördergemeinschaft oder Kirchengemeinde angefragt werden. Horb am Neckar, den 21. April 2015 P. Silberzahn Stiftungsdirektor Seite 4
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