21. Deutscher Familiengerichtstag 2015 Arbeitskreis 23: Verfahrensbeistand – ein Beitrag zum Kindeswohl Leitung des Arbeitskreises: Rechtsanwältin Eva Becker, Berlin & w.aufs. Richterin am AG a.D. Margarete Bergmann, Köln Der Arbeitskreis wird zunächst eine Bilanz der Erfahrungen mit dem Institut des Verfahrensbeistands in den sechs Jahren seit Inkrafttreten des FamFG ziehen. Dabei soll nach Möglichkeit die Sichtweise aller am Verfahren beteiligten Professionen zur Sprache kommen. Anschließend wird geprüft, ob die derzeitige Rechtslage die Unabhängigkeit des Verfahrensbeistands und die wirksame Interessenvertretung von Kindern hinreichend sicherstellt. In diesem Zusammenhang werden die Vorgaben internationaler Konventionen und die Modelle der Kindesbeteiligung in anderen Rechtsordnungen erörtert. Mögliche Änderungen der deutschen Regelung und deren Auswirkungen werden vorgestellt. Sodann sollen Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung des Verfahrensbeistands und dessen konkrete Auswahl im Verfahren formuliert werden. Dabei wird auch erwogen, ob und wie etwaige Wünsche des Kindes bei der Auswahl besser berücksichtigt werden können. Die Rolle des Verfahrensbeistands und seine Tätigkeiten während des Verfahrens werden erörtert und Defizite bei der Wahrnehmung der Aufgaben aufgezeigt. Einen weiteren Schwerpunkt soll die Zusammenarbeit des Verfahrensbeistands mit den übrigen Verfahrensbeteiligten bilden. Ferner wird dargestellt und diskutiert werden, ob Änderungen des § 158 FamFG sinnvoll sind, durch die eine Stärkung der Position des Verfahrensbeistands erreicht werden kann. Schließlich sollen Eckpunkte eines Kriterienkatalogs für Verfahrensbeistände formuliert werden. Dieser sollte durch ein interdisziplinär besetztes Gremium erarbeitet werden. Die Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft sind eher Handlungsanweisungen für Verfahrensbeistände und ersetzen keinen Kriterienkatalog, der den Anforderungen aller Verfahrensbeteiligten gerecht wird. Hier besteht Nachholbedarf.
© Copyright 2024 ExpyDoc