Information für Tierhalter zur 16. AMG-Novelle Bekanntgabe von Therapiehäufigkeit und Kennzahlen Angebot von Hilfestellungen im Internet Die am 1. April 2014 in Kraft getretene 16. Neufassung des Arzneimittelgesetzes verpflichtet bestimmte Tierhalter zur Meldung von Daten. Aus den bundesweit ermittelten betrieblichen Therapiehäufigkeiten im ersten Erfassungshalbjahr (01. Juli bis 31. Dezember 2014) wurden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die sogenannten Kennzahlen 1 (Median) und 2 (drittes Quartil) berechnet. Diese wurden am 31. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind seit 1. April 2015 auch in der amtlichen zentralen Datenbank (HIT-Datenbank; http://www.hi-tier.de/; Menüpunkt: Therapiehäufigkeit, Kennzahlen, TAM-Vorgänge) einsehbar. Tierart/Nutzungsart Mastkälber bis 8 Monate Mastrinder älter als 8 Monate Ferkel bis 30 kg Körpergewicht Mastschweine über 30 kg Körpergewicht Masthühner Mastputen Median (Kennzahl 1) 0,000 0,000 4,793 Drittes Quartil (Kennzahl 2) 5,058 0,015 26,191 1,199 9,491 19,558 23,030 35,032 47,486 Bis zum 31. Mai 2015 muss der Tierhalter nun seine betriebliche Therapiehäufigkeit/en mit den veröffentlichten Kennzahlen vergleichen und das Ergebnis unverzüglich in seinen betrieblichen Unterlagen aufzeichnen. Überschreitet ein Betrieb die Kennzahl 1, ist der Tierhalter verpflichtet, mit einem Tierarzt nach den Ursachen für den erhöhten Antibiotikaeinsatz zu suchen und gegebenenfalls geeignete Schritte (Maßnahmen) zur Senkung des Antibiotikaverbrauchs zu ergreifen. Bei Überschreitung der Kennzahl 2 muss der Tierhalter auf Grundlage einer tierärztlichen Beratung einen schriftlichen Plan mit Maßnahmen zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes (Maßnahmenplan) erstellen, der bis 31. Juli 2015 unaufgefordert an das zuständige Veterinäramt zu übermitteln ist. Können die geplanten Maßnahmen nicht innerhalb von 6 Monaten erfüllt werden, so ist der Maßnahmenplan mit einem Zeitplan zu ergänzen. Um die Tierhalter zu unterstützen wurde am 31. März 2015 das Internetangebot des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) www.amgnovelle.bayern.de erweitert. Dort stehen jetzt unter „Tierhalter“ im „Downloadbereich“ Hilfestellungen („Stallprotokolle“ und „Handlungsempfehlungen“), die im Auftrag des LGL von Experten aus Wissenschaft und Praxis in Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Tierärzteschaft erstellt wurden, zum kostenlosen Download zur Verfügung. Sie richten sich insbesondere an Tierhalter mit Überschreitung der Kennzahlen und sollen im Sinne einer freiwilligen Eigeneinschätzung bei der Identifikation von Risikofaktoren und möglichen Ursachen für einen erhöhten Antibiotikaeinsatz sowie der Beseitigung eventuell vorhandener Mängel behilflich sein. Für weitere Informationen stehen die Internetseite www.amgnovelle.bayern.de oder das zuständige Veterinäramt zur Verfügung. Veröffentlichung Kennzahlen und Hilfestellungen Team AMG-Novelle 01. 04.2015
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