Bekanntgabe von Therapiehäufigkeit und Kennzahlen

Information für Tierhalter zur 16. AMG-Novelle
Bekanntgabe von Therapiehäufigkeit und Kennzahlen
Angebot von Hilfestellungen im Internet
Die am 1. April 2014 in Kraft getretene 16. Neufassung des Arzneimittelgesetzes verpflichtet
bestimmte Tierhalter zur Meldung von Daten. Aus den bundesweit ermittelten betrieblichen
Therapiehäufigkeiten im ersten Erfassungshalbjahr (01. Juli bis 31. Dezember 2014) wurden
vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die sogenannten
Kennzahlen 1 (Median) und 2 (drittes Quartil) berechnet. Diese wurden am 31. März 2015
im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind seit 1. April 2015 auch in der amtlichen zentralen
Datenbank (HIT-Datenbank; http://www.hi-tier.de/; Menüpunkt: Therapiehäufigkeit,
Kennzahlen, TAM-Vorgänge) einsehbar.
Tierart/Nutzungsart
Mastkälber bis 8 Monate
Mastrinder älter als 8 Monate
Ferkel bis 30 kg
Körpergewicht
Mastschweine über 30 kg
Körpergewicht
Masthühner
Mastputen
Median (Kennzahl 1)
0,000
0,000
4,793
Drittes Quartil (Kennzahl 2)
5,058
0,015
26,191
1,199
9,491
19,558
23,030
35,032
47,486
Bis zum 31. Mai 2015 muss der Tierhalter nun seine betriebliche Therapiehäufigkeit/en mit
den veröffentlichten Kennzahlen vergleichen und das Ergebnis unverzüglich in seinen
betrieblichen Unterlagen aufzeichnen. Überschreitet ein Betrieb die Kennzahl 1, ist der
Tierhalter verpflichtet, mit einem Tierarzt nach den Ursachen für den erhöhten
Antibiotikaeinsatz zu suchen und gegebenenfalls geeignete Schritte (Maßnahmen) zur
Senkung des Antibiotikaverbrauchs zu ergreifen. Bei Überschreitung der Kennzahl 2 muss
der Tierhalter auf Grundlage einer tierärztlichen Beratung einen schriftlichen Plan mit
Maßnahmen zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes (Maßnahmenplan) erstellen, der bis
31. Juli 2015 unaufgefordert an das zuständige Veterinäramt zu übermitteln ist. Können die
geplanten Maßnahmen nicht innerhalb von 6 Monaten erfüllt werden, so ist der
Maßnahmenplan mit einem Zeitplan zu ergänzen.
Um die Tierhalter zu unterstützen wurde am 31. März 2015 das Internetangebot des
Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
www.amgnovelle.bayern.de erweitert. Dort stehen jetzt unter „Tierhalter“ im
„Downloadbereich“ Hilfestellungen („Stallprotokolle“ und „Handlungsempfehlungen“), die im
Auftrag des LGL von Experten aus Wissenschaft und Praxis in Zusammenarbeit von
Landwirtschaft und Tierärzteschaft erstellt wurden, zum kostenlosen Download zur
Verfügung. Sie richten sich insbesondere an Tierhalter mit Überschreitung der Kennzahlen
und sollen im Sinne einer freiwilligen Eigeneinschätzung bei der Identifikation von
Risikofaktoren und möglichen Ursachen für einen erhöhten Antibiotikaeinsatz sowie der
Beseitigung eventuell vorhandener Mängel behilflich sein.
Für weitere Informationen stehen die Internetseite www.amgnovelle.bayern.de oder das zuständige Veterinäramt zur Verfügung.
Veröffentlichung Kennzahlen und Hilfestellungen
Team AMG-Novelle
01. 04.2015