2015 TdL Alle Beschäftigten Berlin, 02.03.2015 Nr. 005/2015 TdL legt auch in der zweiten Verhandlungsrunde kein Angebot zur Entgelterhöhung vor und fordert massive Eingriffe in das Leistungsrecht der VBL Am 26. und 27. Februar 2015 wurden die Verhandlungen in der Tarif- und Besoldungsrunde 2015 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder in Potsdam fortgesetzt. Die TdL legte erneut kein Angebot zur Erhöhung der Entgeltgelte der Beschäftigten, Auszubildenden und Praktikanten/-innen vor und hielt statt dessen an der Forderung nach massiven Eingriffen in das Leistungsrecht der Zusatzversorgung bei der VBL fest. Bei der Lehrkräfteeingruppierung gab es keine Annäherung, weil die TdL zwar formal eine Tarifierung anbot, aber nicht zu inhaltlichen Verbesserungen bereit war. Auch zu allen weiteren Forderungen machte die TdL keine Zusagen. Der Bundesvorstand rief daraufhin zu Warnstreiks bis zur dritten Verhandlungsrunde am 16./17. März 2015 auf. Am 26. Februar 2015 trat gegen 12.00 Uhr die Verhandlungskommission zusammen. Zu Beginn berichteten die Kollegen Andreas Gehrke (GEW) und Achim Meerkamp über die zwischenzeitliche Entwicklung in den Bereichen der Lehrkräfteeingruppierung bzw. der Zusatzversorgung. Zur Frage der Tarifierung der Lehrkräfteeingruppierung fand ein Schriftwechsel zwischen der GEW und der TdL statt. Die GEW führte darin aus, dass die die Eingruppierung regelnden Paragrafen 12 bis 14 des TV-L für die Lehrkräfte unverändert gelten müssten, und machte eine Reihe von Anmerkungen zu Einzelfragen des von der TdL erstellten Papiers mit dem bisherigen Gesprächsstand. Die TdL monierte, dass die GEW keine konkreten Textentwürfe vorgelegt hätte. Ein Gesprächstermin fand nicht statt. Zum Thema der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung fasste Kollege Achim Meerkamp zunächst die bisherigen Abläufe zusammen: Die Arbeitgeber brachen im Mai 2014 die Verhandlungen ab, nachdem ver.di eine Dynamisierung der Startgutschriften und eine rechtssichere Ausgestaltung der Bonuspunkte (s. hierzu TS-berichtet Nr. 008/2014 vom 17.04.2014) gefordert hatte. Am 5. September 2014 fand ein Spitzengespräch zwischen der TdL und ver.di statt, in dem die TdL Mehrausgaben der VBL im Abrechnungsverband West bis 2054 aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung in Höhe von 27 Mrd. Euro geltend machte. ver.di machte deutlich, dass sich dieser Betrag wegen des gestiegenen durchschnittlichen Renteneintrittsalters auf 22 Mrd. Euro vermindert. Für einen Ausgleich der Mehrausgaben wurde rechnerisch ein zusätzlicher Finanzierungsbeitrag in Höhe von 0,6 bzw. 0,5 Prozent der Tarifentgelte als erforderlich unterstellt. Nach Beratung in der Verhandlungskommission ATV/ATV-K übermittelte ver.di der TdL folgende Position: „Unstreitig ist der Handlungsbedarf für den kapitalgedeckten Abrechnungsverband Ost der VBL, hier verweisen wir auf den von uns unterbreiteten Lösungsvorschlag. Für den Bereich des Abrechnungsverbands West der VBL erkennen wir einen grundsätzlichen Handlungsbedarf an und sind bereit, über die Höhe des FinanzieSeite 1 von 4 rungsbedarfs und dessen Deckung zu verhandeln. Vorbedingungen werden von uns abgelehnt.“ (s. TS-berichtet Nr. 022/2014 vom 17.09.2014). Auf Geschäftsstellenebene fand am 29. Oktober 2014 ein Gespräch mit TdL, Bund und VKA statt, in dem ver.di vorschlug, die Berechnungen des Aktuars der VBL durch einen eigenen Aktuar zu überprüfen und berechnen zu lassen, wie sich ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag von 0,1 Prozent auf die Finanzierung auswirkt, sowie gegenüber der VKA einen Fragenkatalog zur Situation der kommunalen Zusatzversorgungskassen ankündigte (s. TS-berichtet Nr. 002/2015 vom 13.02.2015). Zwei weitere Gespräche fanden am 14. Januar und am 2. Februar 2015 statt. Am 14. Januar 2015 nahm ver.di nach einer erfolgten Korrektur die Berechnung zu den Auswirkungen eines zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrags von 0,1 Prozent entgegen. Da eine gemeinsame Beauftragung eines weiteren Aktuars zur Überprüfung der Berechnungen arbeitgeberseitig abgelehnt wurde, hat ver.di damit auf eigene Kosten einen Aktuar beauftragt. Am 2. Februar 2015 stellte die VKA – entgegen der Verabredung – nicht die finanzielle Situation der kommunalen Zusatzversorgungskassen dar, sondern ließ durch das Aktuarbüro Heubeck einen allgemeinen Vortrag über „Handlungsbedarf im Bereich der Zusatzversorgung gem. ATV-K“ halten und übergab später Ordner mit Daten zu den einzelnen Zusatzversorgungskassen. ver.di lehnte es ab, über den Vortrag zu diskutieren und erklärte, sich nach Auswertung der Daten wieder an die VKA zu wenden. Nach erster Durchsicht sind die Daten sehr lückenhaft (s. TS-berichtet Nr. 003/2015 vom 18.02.2015). Danach informierte Kollege Achim Meerkamp über das Gespräch vom 17. Februar 2015 mit TdL, Bund und VKA. Die TdL-Vertreter führten aus, dass die TdL-Mitgliederversammlung einen Beschluss gefasst habe, in dem Eingriffe in das Leistungsrecht der VBL gefordert werden. Die Vertreter der VKA und des Bundes fragten nach der Einbeziehung von VKA und Bund in Verhandlungen zur Zusatzversorgung. ver.di erwiderte, dass die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst Eingriffe in das Leistungsrecht der Zusatzversorgung ablehnt und dass die TdL die Zusatzversorgung in die Entgeltrunde eingebracht hat. Weiter wurde ver.di-seitig angeführt, dass bei der VBL ein nicht durch Satzungsvorschriften gedecktes Vermögen von 6 Mrd. Euro angehäuft wurde und dass bei dem Anlagevermögen eine Bewertungsreserve von 3,5 Mrd. Euro besteht. Zusammen könnte damit ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 0,5 Prozent der Tarifentgelte abgedeckt werden. Weiter könnten durch eine Umstellung von den bisherigen fünfjährigen Deckungsabschnitten auf einen sogen. unendlichen Deckungsabschnitt die laufenden Aufwendungen vermindert werden. Im Gegenzug forderte die TdL, dass entgegen der Geschäftsgrundlage von 2001 auch die Kosten der sozialen Komponenten und die Verwaltungskosten der VBL als zusätzlicher Finanzierungsbedarf berücksichtigt werden müssten. Ergebnisse wurden nicht erzielt; für den 10. März 2015 wurde ein weiterer Gesprächstermin verabredet. In der darauf folgenden Diskussion machte Kollege Frank Bsirske deutlich, dass ein Systemwechsel von der 2001 vereinbarten Leistungszusage zu einer Beitragszusage von ver.di nicht akzeptiert wird. Im Anschluss wurde aus den Landesbezirken, Personengruppen und DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes über den Stand der Mobilisierung berichtet. Generell wurde eine deutliche Steigerung der Aktions- und Kampfbereitschaft aufgrund der TdL-Forderung zur Zusatzversorgung erwartet. Aus dem Bereich der VKA und des Bundes werde bereits nach einer Einbeziehung in Arbeitskampfmaßnahmen gefragt. Hierzu wurde darauf hingewiesen, dass weder der ATV noch der ATV-K gekündigt wurden und deshalb insoweit Friedenspflicht besteht. Die Verhandlungen mit den Arbeitgebern im Achterkreis dauerten von 14.30 Uhr bis etwa 19.00 Uhr. Seite 2 von 4 Zunächst wurde das Thema der Tarifierung der Lehrkräfteeingruppierung erörtert. Differenzen wurden in zwei zentralen Fragen deutlich: - Während die GEW die unveränderte Geltung der grundlegenden Eingruppierungsvorschriften der §§ 12 bis 14 TV-L auch für die Lehrkräfte fordert, will die TdL eine Verweisung auf das Beamtenrecht unter Abkehr von der Festlegung des Arbeitsvorgangs als zentraler Bewertungseinheit. - Die von der GEW als Voraussetzung für eine inhaltliche Ankoppelung an das Beamtenrecht geforderte Einführung einer sogen. Paralleltabelle, d.h. die Zuordnung der Entgeltgruppe 10 zur Besoldungsgruppe A 10, der Entgeltgruppe 11 zur Besoldungsgruppe A 11, der Entgeltgruppe 12 zur Besoldungsgruppe A 12 und der Entgeltgruppe 13 zur Besoldungsgruppe A 13 (s. TS-berichtet Nr. 003/2015 vom 18.02.2015), wurde von der TdL auch in Form eines Stufenplans abgelehnt. Die Kosten seien mit 4,5 Prozent bezogen auf die Entgelte aller angestellten Lehrkräfte und mit 1 Prozent bezogen auf die Entgelte aller Tarifbeschäftigten nicht tragbar. Die TdL bot eine Tarifierung auf dieser Grundlage unter Aufhebung der bisherigen Benachteiligungen im Tarifgebiet Ost mit der Bemerkung an, dass damit zwei von drei der gewerkschaftlichen Kernforderungen erfüllt würden. Dieses Angebot wurde seitens der Gewerkschaften als nicht annehmbar und nicht verhandlungsfähig abgelehnt. Nach einer Unterbrechung fragten die TdL-Vertreter, ob damit eine Entgeltordnung für Lehrkräfte vom Tisch sei, was von den Gewerkschaften für das jetzige Stadium bejaht wurde. Zum Thema der Zusatzversorgung erklärte die TdL, dass fundamentale Unterschiede bestünden. Sie halte Regelungen zur Finanzierungsseite für systemwidrig und deshalb an ihrer Forderung nach Eingriffen in das Leistungsrecht fest. ver.di erklärte, dass es keine Rechtfertigung für Eingriffe in das Leistungsrecht gebe, diese seien weder notwendig noch mit der Interessenlage der Beschäftigten vereinbar. Es wurde deutlich, dass die TdL nicht nur Eingriffe in das Leistungsrecht, sondern einen grundlegenden Systemwechsel von der Leistungszusage zu einer bloßen Beitragszusage der Arbeitgeber will, bei dem alle Risiken auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden. Nach ihren Vorstellungen sollen die Rentenleistungen in einem neuen System um 70 Euro monatlich geringer ausfallen als bisher. Auf der Grundlage des derzeitigen durchschnittlichen Rentenzahlbetrages von 361 Euro monatlich bedeutet dies eine Kürzung um rund 20 Prozent. Hinzu kommt, dass bereits nach den jetzt geltenden Vorschriften langfristig ein Absinken auf durchschnittlich 318 Euro monatlich erwartet wird. ver.di erklärte ihr Interesse an der Stabilisierung des jetzigen Systems, wies aber darauf hin, dass die Daten und die Berechnungsannahmen nicht klar seien. Die TdL gestand zu, dass die Annahmen geklärt werden müssen und hierzu unserem Aktuar zugänglich zu machen sind. An dem Gespräch am 10. März 2015 sollen beide Aktuare teilnehmen. Zur dritten Verhandlungsrunde am 16./17. März 2015 sollen der Präsident der VBL und beide Aktuare hinzugezogen werden. Die TdL kündigte an, eine rechtliche Prüfung des Einsatzes des nicht satzungsgedeckten Vermögens der VBL vornehmen zu wollen. ver.di erklärte, dass dieses für die Abdeckung von Leistungsansprüchen eingesetzt oder rückabgewickelt werden müsse. Beide Seiten hielten an ihren Positionen zum Leistungsrecht fest. Am 27. Februar 2015 wurden die Verhandlungen im Achterkreis von ca. 9.30 Uhr bis gegen Mittag mit einer Diskussion über Entgelterhöhungen und die anderen Forderungen von ver.di fortgesetzt. Zu keinem Punkt machte die TdL konkrete Zusagen oder Angebote. Bezüglich der Struktur der Entgeltforderung lehnte die TdL einen Mindestbetrag als „Nivellierung“ ab. ver.di-seitig wurde eine „Nachzeichnung“ des TVöD-Abschlusses verlangt. Ein Angebot lehnte die TdL ab. Erst müssten alle anderen „Körbe“ (Zusatzversorgung, Lehrkräfteeingruppierung, weitere Forderungen) geklärt sein; sie hätte keinen Zeitdruck. Ein Angebot würde über der Inflationsrate liegen. [Im Februar 2015 betrug die Inflationsrate 0,1 Prozent.] Seite 3 von 4 Auch zu den Ausbildungsentgelten wollte die TdL kein Angebot abgeben. Sie wies darauf hin, dass sich die Länder sowieso nicht mit der Industrie vergleichen würden. Zur Übernahme nach der Ausbildung konnte sich die TdL nur eine Regelung für die bedarfsgerechte Ausbildung vorstellen, die nicht über die am 31. Dezember 2014 außer Kraft getretene Regelung hinausgeht. Bezüglich der Urlaubsdauer für Auszubildende lehnte die TdL eine Verlängerung auf 30 Tage ab und sprach eine Erhöhung um einen Tag auf 28 Tage an, die mit einer Kürzung des Urlaubsanspruchs der Praktikantinnen und Praktikanten um zwei Tage auf dann ebenfalls 28 Tage verbunden werden solle. In der Frage des Ausschlusses sachgrundloser Befristungen bezweifelte die TdL, dass bei den Ländern überhaupt im nennenswerten Umfang sachgrundlose Befristungen vereinbart würden; sie wolle dies zunächst recherchieren. Zu der Forderung nach Angleichung des Nachtarbeitszuschlags in Krankenhäusern fragte die TdL, ob sich die ver.di-Forderung auf die jeweilige individuelle Stufe oder auf die Stufe 3 beziehe. ver.di erläuterte, dass eine Gleichbehandlung mit allen anderen Beschäftigten verlangt werde. [§ 8 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b TV-L sieht einen Zuschlag von 20 Prozent des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 vor.] Eine Erklärung zur Übertragung eines Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten lehnte die TdL weiterhin ab. Bezüglich des Geltungsbereichs des TV-L für die Beschäftigten an Theatern und Bühnen hielt die TdL die TVöD-Regelung für nicht passend; es sollten hierzu Gespräche auf der Geschäftsstellenebene geführt werden. Zu der Ausgestaltung der Regelung über den Zusatzurlaub für die Beschäftigten in den Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg wies die TdL auf die zwischenzeitlich erfolgte beamtenrechtliche Regelung hin [§ 23 Abs. 3 der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg sieht für die entsprechenden Beamtinnen und Beamten ab 1. Januar 2014 einen Tag Zusatzurlaub ohne Einschränkungen vor.]. Ein „Sonderrecht“ bezüglich der Anrechnung auf die Höchstgrenze des Zusatzurlaubs lehnte die TdL ab. Einen institutionellen Charakter von Verhandlungen zur Tarifpflege lehnte die TdL ab; Gespräche auf Geschäftsstellenebene seien dagegen grundsätzlich möglich. In der Frage der Übergangsversorgung für die Beschäftigten im Justizvollzugsdienst und im feuerwehrtechnischen Dienst erklärte sich die TdL zu Tarifgesprächen auf der Grundlage des von ver.di mit der VKA erörterten Modells einverstanden, wollte aber ausdrücklich keine Zusage zur Übernahme eines dortigen Ergebnisses geben. In der Verhandlungskommission wurde anschließend die Notwendigkeit festgestellt, vor dem Hintergrund der Verweigerungshaltung der TdL und der Provokation durch ihre Verknüpfung der weiteren Verhandlungen mit der Frage der Zusatzversorgung zu Warnstreiks im Zeitraum bis zur dritten Verhandlungsrunde Druck auszuüben. Die Landesbezirke wurden aufgefordert, Informationen zur Befristungssituation bei den Ländern an das Tarifsekretariat für den öffentlichen Dienst zu übermitteln. Die Verhandlungen sollen am 16. und 17. März 2015 ebenfalls in Potsdam fortgesetzt werden. Die Verhandlungskommission wird für den 16. März 2015 um 12.00 Uhr und die Bundestarifkommission für den 17. März 2015 um 12.00 Uhr eingeladen werden. Darum: https://mitgliedwerden.verdi.de Seite 4 von 4
© Copyright 2024 ExpyDoc