Informationsblatt

Leverage Ratio
Hintergründe, Ziele und Handlungsbedarf
02.05.2014
meridan Consulting GmbH
Helene-Mössinger-Str. 9
63303 Dreieich
www.meridan.de
Agenda
Einordnung im regulatorischen Umfeld und
Steuerungswirkung
Berechnung der Verschuldungsquote
Meldung und Offenlegung der Leverage Ratio
Anforderungen und Handlungsbedarf
Vorgehensmodell von meridan Consulting
02.05.2014
© 2012 meridan Consulting GmbH
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Einordnung der Leverade Ratio im
regulatorischen Umfeld
Die neuen regulatorischen Anforderungen stellen die Reaktion der Aufsichtsbehörden auf die von der
weltweiten Finanz- bzw. Wirtschaftskrise ab 2007 offengelegten Schwächen der bisherigen
Bankenregulierung dar.
Fokus: Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden
EU-Parlament / EU-Kommission
EU-Richtlinie (CRD)
Lizensierung
Kompetenzen der Aufsichtsbehörden
Säule 2
Heimatland-/Gastlandaufsicht
• Überleitung in nationales Recht erforderlich.
SolvV
KWG
MaRisk
GroMiKV
Fokus: granulare Aufsichtsanforderungen
EU-Verordnung (CRR)
Eigenkapitaldefinition
Eigenmittelanforderungen
Liquiditätsanforderungen
Anforderungen an die Verschuldung
Offenlegungspflichten
02.05.2014
• Errichtung eines neuen Governance-Rahmens
durch erweiterte Befugnisse der
Aufsichtsbehörden.
• Umsetzung auf G20-Ebene vereinbarter
internationaler Eigenkapitalstandards
• unmittelbare Bindung aller EU-Institute
Die Verschuldungsquote soll die übermäßige
Verschuldung im Bankensektor regulieren und
somit das Risiko eines destabilisierenden
Schuldenabbaus senken.
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Steuerungswirkung der Leverage Ratio
im Vergleich zu Solvabilitätsquote
Solvabilitätsquote
Leverage Ratio
Risikoadjustierte Beschränkung des
Aktivgeschäfts im Verhältnis zum (haftenden)
Eigenkapital.
Fokussierte Beschränkung auf Kreditrisiken (RWAs)
(ausgewählte) Marktrisiken und operationelle
Risiken.
Für jedes (Risiko-) Aktivum sind (im Mittel) 8 %
haftendes Eigenkapital bereitzustellen.
Markt- und operationelle Risiken werden über
pauschale Puffer abgebildet.
• Planerische Sicherstellung der Solvabilität
• Stresstests zur Solvabilität (Säule 1)
• Zusätzliche Sicherung der Solvabilität über die
ökonomische Perspektive auf Bankrisiken (Säule 2)
• Einbeziehung in Going-Concern-Bedingung
(Mindestkapital als Nebenbedingung für Säule 2)
• RWAs/ ökEK in Vor- und Nachsteuerung
Zielsetzung
Bilanzorientierte Beschränkung des
Aktivgeschäfts im Verhältnis zum Eigenkapital
(Kernkapital).
Wirkung
Übergreifende Beschränkung von außerbilanziellen
Risiken (Mögliche Zins- / Liquiditätstransformation,
nicht risikoadjustierte Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken
(pauschal), Marktrisiken (Volatilität der Derivate).
Impuls
Für jedes „Aktivum“ sind (im Mittel) mindestens 3 %
Kernkapital bereitzustellen.
Einhaltung/
Steuerung
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• Planerische Sicherstellung Leverage Ratio
• Einbeziehung Mindestkapital (2. Säule): Je nach
Bedeutung für Bank auf Portfolio-, Produkt- bzw.
Einzelgeschäftsebene zu berücksichtigen
• Einbeziehung in Going-Concern-Bedingung
(Mindestkapital als Nebenbedingung für Säule 2)
• Neuer Steuerungskreis („Bilanzorientierte RTF“)
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Agenda
Einordnung im regulatorischen Umfeld und
Steuerungswirkung
Berechnung der Verschuldungsquote
Meldung und Offenlegung der Leverage Ratio
Anforderungen und Handlungsbedarf
Vorgehensmodell von meridan Consulting
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Kapitalmessgröße
Berechnung der Verschuldungsquote
Abzugspositionen
Abzugspositionen
Abzug Wesentliche
Investitionen
Außerbilanzielle Geschäfte
Gesamtengagementmessgröße
Kernkapital
Geschäftsvolumen
Kernkapital (Tier-1-Capital) und Kernkapital gem.
Übergangsregelung
Bilanzielle
Geschäfte
Mindest-Leverage-Ratio
3% ≤
Kernkapital
Kreditzusagen
Derivate
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
Bilanzwerte der Aktiva, ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte nach Abzug von Einzelwertberichtigungen
ohne bilanzielle Aufrechnung und Kreditrisikominderungen
Abzüglich der Beteiligungen, in denen wesentliche Investitionen
gehalten werden, die in der handelsrechtlichen, jedoch nicht in der
aufsichtsrechtlichen Konsolidierung berücksichtigt werden
Nominalwert der außerbilanziellen Positionen nach Abzug von
Einzelwertberichtigungen ohne bilanzielle Aufrechnung und
Kreditrisikominderungen bzw. 10 % des Nominalwerts für jederzeit
uneingeschränkt und fristlos widerrufliche Kreditfazilitäten
Aktueller Wiederbeschaffungswert zuzüglich potenzielles künftiges
Kreditrisiko unter Berücksichtigung der Schuldumwandlungsverträge
und sonstigen Netting-Vereinbarungen
Nettoposition der Netting-Rahmenvereinbarung ergänzt um
Volatilitätsanpassung für die jeweilige Wertpapier- oder Warenart
und Volatilitätsanpassung für das Wechselkursrisiko unter
Berücksichtigung der Schuldumwandlungsverträge und sonstigen
Netting-Vereinbarungen
Generell werden bei der Berechnung der Leverage Ratio keine vertraglichen
produktübergreifenden Netting-Vereinbarungen berücksichtigt.
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Kapitalmessgröße
Für die Berechnung der Verschuldungsquote entspricht die Kapitalmessgröße dem Kernkapital (Core Tier I).
hartes
Kernkapital
Zusätzliches
Kernkapital
Abzugspositionen
• Eingezahltes Kapital (Geschäfts-, Grund-, Stamm-, Dotationskapital
und Geschäftsguthaben) ohne kumulative Vorzugsaktien
• Kapitalrücklage (Emissionsagiokonto)
• Sonstige anrechenbare Rücklagen
• Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB
• Stammaktien, die die Klassifizierungskriterien für aufsichtliche Zwecke
erfüllen
• Aktienagio, aus der Ausgabe von Instrumenten des zusätzlichen EKs
• Sonstige Instrumente von konsolidierten Tochtergesellschaften, die
nicht Teil des harten Kernkapitals sind
• Pauschalwertberichtigungen und allgemeine Rückstellungen für
Kreditausfälle (nur für KSA-Positionen relevant) sowie BruttoSteuereffekte
• Wertberichtigungsüberschuss im Rahmen des EL-Abgleichs (nur für
IRBA-Positionen relevant) sowie Brutto-Steuereffekt
• Verluste des laufenden Geschäftsjahrs
• Immaterielle Vermögenswerte
• Latente Steueransprüche, die auf einem zukünftigen Gewinn
basieren
• Fehlbeträge aus dem EL/EWB-Vergleich
• ….
Übergangsbestimmungen
Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum
31.12.2013 legen die zuständigen
Behörden gemäß Art. 458 die
anwendbaren Prozentsätze für die in
Abzug zu bringenden Positionen fest.
2013 – 2014: 0 % bis 100 %
2014 – 2015: 20 % bis 100 %
2015 – 2016: 40 % bis 100 %
2016 – 2017: 60 % bis 100 %
2017 – 2018: 80 % bis 100 %
Für den Restbetrag der
Abzugspositionen kommen die
Übergangsregelungen gemäß
Artikel 453 zur Anwendung.
Übergangsregelung
Die Leverage Ratio während des Zeitraums vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2021 auf Basis von Kernkapital und
Kernkapital, das den Übergangsbestimmungen für Bestandsschutz der Kapitalinstrumente von Eigenkapital unterliegt,
ermittelt.
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Gesamtengagementmessgröße
Abzug
Der Forderungswert eines Aktivpostens, ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte,
ist der nach spezifischen Kreditrisikoanpassungen verbleibende Buchwert (Artikel 106 Absatz 1).
Kreditzusagen
Der Forderungswert eines außerbilanziellen Postens, ausgenommen
Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, entspricht dem
Nominalwert nach Abzug spezifischer Kreditrisikoanpassungen.
Derivate
Der Forderungswert der Derivate wird nach der Marktbewertungsmethode ermittelt und ergibt sich aus den aktuellen Wiederbeschaffungskosten und dem potenziellen künftigen Kreditrisiko.
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
Der Forderungswert der Wertpapierfinanzierungsgeschäfte ist die Nettoposition
der Netting-Rahmenvereinbarung ergänzt um Volatilitäts-anpassung für die
jeweilige Wertpapier- oder Warenart und Volatilitätsanpassung für das
Wechselkursrisiko (Artikel 215)
Ohne vertragliche produktübergreifende NettingVereinbarungen
Die Verringerung des Forderungswerts durch physische oder finanzielle Sicherheiten, Garantien oder
Kreditrisikominderungen ist nicht zulässig sowie Netting von Darlehen und Einlagen
Inkl. Schuldumwandlungsvertr
äge und sonstiges
Netting
Außerbilanzielle
Geschäfte
Bilanzielle
Geschäfte
Die Gesamtengagementmessgröße entspricht der Summe der Forderungswerte aller Aktiva und außerbilanziellen
Geschäfte, die bei der Festlegung der zu berücksichtigenden Kapitalmessgröße nicht abgezogen werden.
Abzüglich der Beteiligungen, in denen wesentliche Investitionen gehalten werden, die in der
handelsrechtlichen, jedoch nicht in der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung berücksichtigt werden.
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Abzug wesentliche Investitionen
Für die Gesamtengagementmessgröße sind entsprechende Anpassungen durchzuführen, sofern es relevante
Unternehmen gibt, in denen wesentliche Investitionen gehalten werden, die in der handelsrechtlichen, jedoch
nicht in der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung berücksichtigt werden.
Abzüge vom Kernkapital
Abzug wesentlicher
Investitionen
Forderungswert
aller Aktiva der
wesentlichen
Beteiligungen
Abzüge von Kernkapitalposten der direkten und indirekten
Beteiligungen des Instituts an Instrumenten des harten
Kernkapitals
Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals,
mit denen das Institut gegenseitige Überkreuzbeteiligungen
hält, die nach Ansicht der zuständigen Behörde dem Ziel
dienen, die Eigenmittel des Instituts künstlich zu erhöhen
Gesamtbetrag der Kernkapitalposten
Kernkapital
Eine Investition in ein relevantes Unternehmen gilt für die Zwecke des Abzugs als wesentlich, wenn:
• das Institut mehr als 10 % der von dem betreffenden Unternehmen ausgegebenen Instrumenten des harten Kernkapitals
hält
• das Institut enge Verbindungen zu dem betreffenden Unternehmen hat und Instrumente des harten Kernkapitals besitzt
• ausgegebene Instrumente des harten Kernkapitals vorhanden sind und das Unternehmen in der handelsrechtlichen,
jedoch nicht in der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung berücksichtigt ist.
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Einordnung im regulatorischen Umfeld und
Steuerungswirkung
Berechnung der Verschuldungsquote
Meldung und Offenlegung der Leverage Ratio
Anforderungen und Handlungsbedarf
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Meldung und Offenlegung der Leverage Ratio
Aufsichtsrechtliche Konsolidierung
quartalsweise
monatlich
Konzern
Institut
Leverage Ratio berechnet mit Kernkapital als Kapitalmessgröße
Leverage Ratio berechnet mit Kernkapital gem.
Übergangsbestimmungen für Bestandsschutz der Kapitalinstrumente als
Kapitalmessgröße
Offenlegung
•
Die Offenlegung der
Verschuldungsquote erfolgt
ab dem 01.01.2015
•
Inkl. Aufschlüsselung der
Gesamtengagementmessgröße,
•
Beschreibung der Verfahren
zur Überwachung des Risikos
einer übermäßigen
Verschuldung
•
Die Informationen können
auf der Grundlage einer
oder beider Definitionen der
Kapitalmessgröße
offengelegt werden.
Leverage Ratio berechnet als einfaches arithmetisches Mittel der
monatlichen Verschuldungsquotenmit Kernkapital als Kapitalmessgröße
Leverage Ratio berechnet als einfaches arithmetisches Mittel der
monatlichen verschuldungsquoten mit Kernkapital gem
Übergangsbestimmungen für Bestandsschutz der Kapitalinstrumente als
Kapitalmessgröße
Aufsichtsrechtliche Quartalsmeldung
Konzern
Aufsichtsrechtliche Quartalsmeldung
Institut
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Agenda
Einordnung im regulatorischen Umfeld und
Steuerungswirkung
Berechnung der Verschuldungsquote
Meldung und Offenlegung der Leverage Ratio
Anforderungen und Handlungsbedarf
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Handlungsbedarf
Aufsichtsrechtliche Anforderungen
Anforderungen und Handlungsbedarf
Meldung
Die Meldung der Verschuldungsquote erfolgt ab den 01.01.2013 quartalsweise als arithmetisches Mittel der
Leverage Ratios der einzelnen Monate auf Instituts- und Konzernebene.
Offenlegung
Die Offenlegung der Verschuldungsquote erfolgt ab den 01.01.2015 mit der Aufschlüsselung der
Gesamtengagementmessgröße und Beschreibung der Verfahren zur Überwachung des Risikos einer
übermäßigen Verschuldung.
Risikosteuerung
Integration der Verschuldungsquote in das Risikosteuerungssystem der Säule II ab 1.1.2013
fachlich
technisch
• Fachkonzeption für die Datenanforderung an
Liefersysteme sowie Berechnung der
Verschuldungsquote auf Monats- uns Quartalsbasis
für Einzelinstitut und Konzern
• Vorgaben zur Aufschlüsselung der
Gesamtengagementmessgröße
• Integration der Verschuldungsquote in das
Risikosteuerungssystem
• Neuimplementierung der Verschuldungsquote
auf Instituts- und Konzernebene für Monats- und
Quartalsturnus.
• Sicherstellung der Datenverfügbarkeit
• Integration der Verschuldungsquote in die
aufsichtsrechtliche Meldung
• Integration in die interne Berichtserstattung
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Agenda
Einordnung im regulatorischen Umfeld und
Steuerungswirkung
Berechnung der Verschuldungsquote
Meldung und Offenlegung der Leverage Ratio
Anforderungen und Handlungsbedarf
Vorgehensmodell von meridan Consulting
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Vorgehensmodell von meridan Consulting
meridan empfiehlt ein zweistufiges Vorgehensmodell unter Einbindung aller
betroffenen Konzernbereiche.
Phase 1
Phase 2
GAP-Analyse
Umsetzung
Ist-Analyse auf Basis vorhandener
Dokumentation
Umsetzung der neuen MaRisk gemäß
Projektplan
Ggf. Durchführung strukturierter Interviews/
Workshops mit den relevanten Bereichen/
Töchtern der Bank
Unterstützung bei Optimierung v. Prozessen
Aufarbeitung und Abstimmung der Ergebnisse
Implementierung von Kennzahlensystemen
Identifikation der Gaps
Ergebnisse
Inhalt
Ableitung und Abstimmung von priorisierten
Handlungsempfehlungen
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Unterstützung bei Entwicklung von
Bewertungsmethoden
Integration in die Gesamtbanksteuerung
Unterstützung der technischen Umsetzung (ITnahes Fachkonzept, Datenfeld-Mapping, Test)
Erarbeitung eines Umsetzungsplans (inkl.
Meilensteine, Aufwandsindikation und
Projektorganisation)
Abstimmung und revisionssichere
Dokumentation der Ergebnisse in den
betroffenen Bereichen und Tochterinstituten
Abgestimmte Ergebnisse der GAP-Analyse
Vollständige, revisionssicher dokumentierte
Umsetzung der neuen MaRisk
Abgestimmter Projektplan als Basis einer
konzernweiten Umsetzung
Transparenter Datenfeldkatalog
Abgestimmte, gelebte Prozessabläufe
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Ihre Ansprechpartner
Prüfen Sie in einem Gespräch Beratung, Service und Leistungsfähigkeit unseres Hauses.
Fabian Giec
Geschäftsführer
Mobil 0163/6050051
[email protected]
meridan Consulting GmbH
Oisterwijker Strasse 51
63303 Dreieich
www.meridan.de
Dr. Thomas Hönig
Geschäftsführer
Mobil 0163/6050053
[email protected]
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Oisterwijker Strasse 51
63303 Dreieich
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