Leverage Ratio Hintergründe, Ziele und Handlungsbedarf 02.05.2014 meridan Consulting GmbH Helene-Mössinger-Str. 9 63303 Dreieich www.meridan.de Agenda Einordnung im regulatorischen Umfeld und Steuerungswirkung Berechnung der Verschuldungsquote Meldung und Offenlegung der Leverage Ratio Anforderungen und Handlungsbedarf Vorgehensmodell von meridan Consulting 02.05.2014 © 2012 meridan Consulting GmbH 2 Einordnung der Leverade Ratio im regulatorischen Umfeld Die neuen regulatorischen Anforderungen stellen die Reaktion der Aufsichtsbehörden auf die von der weltweiten Finanz- bzw. Wirtschaftskrise ab 2007 offengelegten Schwächen der bisherigen Bankenregulierung dar. Fokus: Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden EU-Parlament / EU-Kommission EU-Richtlinie (CRD) Lizensierung Kompetenzen der Aufsichtsbehörden Säule 2 Heimatland-/Gastlandaufsicht • Überleitung in nationales Recht erforderlich. SolvV KWG MaRisk GroMiKV Fokus: granulare Aufsichtsanforderungen EU-Verordnung (CRR) Eigenkapitaldefinition Eigenmittelanforderungen Liquiditätsanforderungen Anforderungen an die Verschuldung Offenlegungspflichten 02.05.2014 • Errichtung eines neuen Governance-Rahmens durch erweiterte Befugnisse der Aufsichtsbehörden. • Umsetzung auf G20-Ebene vereinbarter internationaler Eigenkapitalstandards • unmittelbare Bindung aller EU-Institute Die Verschuldungsquote soll die übermäßige Verschuldung im Bankensektor regulieren und somit das Risiko eines destabilisierenden Schuldenabbaus senken. © 2012 meridan Consulting GmbH Steuerungswirkung der Leverage Ratio im Vergleich zu Solvabilitätsquote Solvabilitätsquote Leverage Ratio Risikoadjustierte Beschränkung des Aktivgeschäfts im Verhältnis zum (haftenden) Eigenkapital. Fokussierte Beschränkung auf Kreditrisiken (RWAs) (ausgewählte) Marktrisiken und operationelle Risiken. Für jedes (Risiko-) Aktivum sind (im Mittel) 8 % haftendes Eigenkapital bereitzustellen. Markt- und operationelle Risiken werden über pauschale Puffer abgebildet. • Planerische Sicherstellung der Solvabilität • Stresstests zur Solvabilität (Säule 1) • Zusätzliche Sicherung der Solvabilität über die ökonomische Perspektive auf Bankrisiken (Säule 2) • Einbeziehung in Going-Concern-Bedingung (Mindestkapital als Nebenbedingung für Säule 2) • RWAs/ ökEK in Vor- und Nachsteuerung Zielsetzung Bilanzorientierte Beschränkung des Aktivgeschäfts im Verhältnis zum Eigenkapital (Kernkapital). Wirkung Übergreifende Beschränkung von außerbilanziellen Risiken (Mögliche Zins- / Liquiditätstransformation, nicht risikoadjustierte Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken (pauschal), Marktrisiken (Volatilität der Derivate). Impuls Für jedes „Aktivum“ sind (im Mittel) mindestens 3 % Kernkapital bereitzustellen. Einhaltung/ Steuerung © 2012 meridan Consulting GmbH • Planerische Sicherstellung Leverage Ratio • Einbeziehung Mindestkapital (2. Säule): Je nach Bedeutung für Bank auf Portfolio-, Produkt- bzw. Einzelgeschäftsebene zu berücksichtigen • Einbeziehung in Going-Concern-Bedingung (Mindestkapital als Nebenbedingung für Säule 2) • Neuer Steuerungskreis („Bilanzorientierte RTF“) 4 Agenda Einordnung im regulatorischen Umfeld und Steuerungswirkung Berechnung der Verschuldungsquote Meldung und Offenlegung der Leverage Ratio Anforderungen und Handlungsbedarf Vorgehensmodell von meridan Consulting 02.05.2014 © 2012 meridan Consulting GmbH 5 Kapitalmessgröße Berechnung der Verschuldungsquote Abzugspositionen Abzugspositionen Abzug Wesentliche Investitionen Außerbilanzielle Geschäfte Gesamtengagementmessgröße Kernkapital Geschäftsvolumen Kernkapital (Tier-1-Capital) und Kernkapital gem. Übergangsregelung Bilanzielle Geschäfte Mindest-Leverage-Ratio 3% ≤ Kernkapital Kreditzusagen Derivate Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Bilanzwerte der Aktiva, ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte nach Abzug von Einzelwertberichtigungen ohne bilanzielle Aufrechnung und Kreditrisikominderungen Abzüglich der Beteiligungen, in denen wesentliche Investitionen gehalten werden, die in der handelsrechtlichen, jedoch nicht in der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung berücksichtigt werden Nominalwert der außerbilanziellen Positionen nach Abzug von Einzelwertberichtigungen ohne bilanzielle Aufrechnung und Kreditrisikominderungen bzw. 10 % des Nominalwerts für jederzeit uneingeschränkt und fristlos widerrufliche Kreditfazilitäten Aktueller Wiederbeschaffungswert zuzüglich potenzielles künftiges Kreditrisiko unter Berücksichtigung der Schuldumwandlungsverträge und sonstigen Netting-Vereinbarungen Nettoposition der Netting-Rahmenvereinbarung ergänzt um Volatilitätsanpassung für die jeweilige Wertpapier- oder Warenart und Volatilitätsanpassung für das Wechselkursrisiko unter Berücksichtigung der Schuldumwandlungsverträge und sonstigen Netting-Vereinbarungen Generell werden bei der Berechnung der Leverage Ratio keine vertraglichen produktübergreifenden Netting-Vereinbarungen berücksichtigt. © 2012 meridan Consulting GmbH 6 Kapitalmessgröße Für die Berechnung der Verschuldungsquote entspricht die Kapitalmessgröße dem Kernkapital (Core Tier I). hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Abzugspositionen • Eingezahltes Kapital (Geschäfts-, Grund-, Stamm-, Dotationskapital und Geschäftsguthaben) ohne kumulative Vorzugsaktien • Kapitalrücklage (Emissionsagiokonto) • Sonstige anrechenbare Rücklagen • Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB • Stammaktien, die die Klassifizierungskriterien für aufsichtliche Zwecke erfüllen • Aktienagio, aus der Ausgabe von Instrumenten des zusätzlichen EKs • Sonstige Instrumente von konsolidierten Tochtergesellschaften, die nicht Teil des harten Kernkapitals sind • Pauschalwertberichtigungen und allgemeine Rückstellungen für Kreditausfälle (nur für KSA-Positionen relevant) sowie BruttoSteuereffekte • Wertberichtigungsüberschuss im Rahmen des EL-Abgleichs (nur für IRBA-Positionen relevant) sowie Brutto-Steuereffekt • Verluste des laufenden Geschäftsjahrs • Immaterielle Vermögenswerte • Latente Steueransprüche, die auf einem zukünftigen Gewinn basieren • Fehlbeträge aus dem EL/EWB-Vergleich • …. Übergangsbestimmungen Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 legen die zuständigen Behörden gemäß Art. 458 die anwendbaren Prozentsätze für die in Abzug zu bringenden Positionen fest. 2013 – 2014: 0 % bis 100 % 2014 – 2015: 20 % bis 100 % 2015 – 2016: 40 % bis 100 % 2016 – 2017: 60 % bis 100 % 2017 – 2018: 80 % bis 100 % Für den Restbetrag der Abzugspositionen kommen die Übergangsregelungen gemäß Artikel 453 zur Anwendung. Übergangsregelung Die Leverage Ratio während des Zeitraums vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2021 auf Basis von Kernkapital und Kernkapital, das den Übergangsbestimmungen für Bestandsschutz der Kapitalinstrumente von Eigenkapital unterliegt, ermittelt. © 2012 meridan Consulting GmbH 7 Gesamtengagementmessgröße Abzug Der Forderungswert eines Aktivpostens, ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, ist der nach spezifischen Kreditrisikoanpassungen verbleibende Buchwert (Artikel 106 Absatz 1). Kreditzusagen Der Forderungswert eines außerbilanziellen Postens, ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, entspricht dem Nominalwert nach Abzug spezifischer Kreditrisikoanpassungen. Derivate Der Forderungswert der Derivate wird nach der Marktbewertungsmethode ermittelt und ergibt sich aus den aktuellen Wiederbeschaffungskosten und dem potenziellen künftigen Kreditrisiko. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Der Forderungswert der Wertpapierfinanzierungsgeschäfte ist die Nettoposition der Netting-Rahmenvereinbarung ergänzt um Volatilitäts-anpassung für die jeweilige Wertpapier- oder Warenart und Volatilitätsanpassung für das Wechselkursrisiko (Artikel 215) Ohne vertragliche produktübergreifende NettingVereinbarungen Die Verringerung des Forderungswerts durch physische oder finanzielle Sicherheiten, Garantien oder Kreditrisikominderungen ist nicht zulässig sowie Netting von Darlehen und Einlagen Inkl. Schuldumwandlungsvertr äge und sonstiges Netting Außerbilanzielle Geschäfte Bilanzielle Geschäfte Die Gesamtengagementmessgröße entspricht der Summe der Forderungswerte aller Aktiva und außerbilanziellen Geschäfte, die bei der Festlegung der zu berücksichtigenden Kapitalmessgröße nicht abgezogen werden. Abzüglich der Beteiligungen, in denen wesentliche Investitionen gehalten werden, die in der handelsrechtlichen, jedoch nicht in der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung berücksichtigt werden. © 2012 meridan Consulting GmbH 8 Abzug wesentliche Investitionen Für die Gesamtengagementmessgröße sind entsprechende Anpassungen durchzuführen, sofern es relevante Unternehmen gibt, in denen wesentliche Investitionen gehalten werden, die in der handelsrechtlichen, jedoch nicht in der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung berücksichtigt werden. Abzüge vom Kernkapital Abzug wesentlicher Investitionen Forderungswert aller Aktiva der wesentlichen Beteiligungen Abzüge von Kernkapitalposten der direkten und indirekten Beteiligungen des Instituts an Instrumenten des harten Kernkapitals Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, mit denen das Institut gegenseitige Überkreuzbeteiligungen hält, die nach Ansicht der zuständigen Behörde dem Ziel dienen, die Eigenmittel des Instituts künstlich zu erhöhen Gesamtbetrag der Kernkapitalposten Kernkapital Eine Investition in ein relevantes Unternehmen gilt für die Zwecke des Abzugs als wesentlich, wenn: • das Institut mehr als 10 % der von dem betreffenden Unternehmen ausgegebenen Instrumenten des harten Kernkapitals hält • das Institut enge Verbindungen zu dem betreffenden Unternehmen hat und Instrumente des harten Kernkapitals besitzt • ausgegebene Instrumente des harten Kernkapitals vorhanden sind und das Unternehmen in der handelsrechtlichen, jedoch nicht in der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung berücksichtigt ist. © 2012 meridan Consulting GmbH 9 Agenda Einordnung im regulatorischen Umfeld und Steuerungswirkung Berechnung der Verschuldungsquote Meldung und Offenlegung der Leverage Ratio Anforderungen und Handlungsbedarf Vorgehensmodell von meridan Consulting 02.05.2014 © 2012 meridan Consulting GmbH 10 Meldung und Offenlegung der Leverage Ratio Aufsichtsrechtliche Konsolidierung quartalsweise monatlich Konzern Institut Leverage Ratio berechnet mit Kernkapital als Kapitalmessgröße Leverage Ratio berechnet mit Kernkapital gem. Übergangsbestimmungen für Bestandsschutz der Kapitalinstrumente als Kapitalmessgröße Offenlegung • Die Offenlegung der Verschuldungsquote erfolgt ab dem 01.01.2015 • Inkl. Aufschlüsselung der Gesamtengagementmessgröße, • Beschreibung der Verfahren zur Überwachung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung • Die Informationen können auf der Grundlage einer oder beider Definitionen der Kapitalmessgröße offengelegt werden. Leverage Ratio berechnet als einfaches arithmetisches Mittel der monatlichen Verschuldungsquotenmit Kernkapital als Kapitalmessgröße Leverage Ratio berechnet als einfaches arithmetisches Mittel der monatlichen verschuldungsquoten mit Kernkapital gem Übergangsbestimmungen für Bestandsschutz der Kapitalinstrumente als Kapitalmessgröße Aufsichtsrechtliche Quartalsmeldung Konzern Aufsichtsrechtliche Quartalsmeldung Institut © 2012 meridan Consulting GmbH 11 Agenda Einordnung im regulatorischen Umfeld und Steuerungswirkung Berechnung der Verschuldungsquote Meldung und Offenlegung der Leverage Ratio Anforderungen und Handlungsbedarf Vorgehensmodell von meridan Consulting 02.05.2014 © 2012 meridan Consulting GmbH 12 Handlungsbedarf Aufsichtsrechtliche Anforderungen Anforderungen und Handlungsbedarf Meldung Die Meldung der Verschuldungsquote erfolgt ab den 01.01.2013 quartalsweise als arithmetisches Mittel der Leverage Ratios der einzelnen Monate auf Instituts- und Konzernebene. Offenlegung Die Offenlegung der Verschuldungsquote erfolgt ab den 01.01.2015 mit der Aufschlüsselung der Gesamtengagementmessgröße und Beschreibung der Verfahren zur Überwachung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung. Risikosteuerung Integration der Verschuldungsquote in das Risikosteuerungssystem der Säule II ab 1.1.2013 fachlich technisch • Fachkonzeption für die Datenanforderung an Liefersysteme sowie Berechnung der Verschuldungsquote auf Monats- uns Quartalsbasis für Einzelinstitut und Konzern • Vorgaben zur Aufschlüsselung der Gesamtengagementmessgröße • Integration der Verschuldungsquote in das Risikosteuerungssystem • Neuimplementierung der Verschuldungsquote auf Instituts- und Konzernebene für Monats- und Quartalsturnus. • Sicherstellung der Datenverfügbarkeit • Integration der Verschuldungsquote in die aufsichtsrechtliche Meldung • Integration in die interne Berichtserstattung © 2012 meridan Consulting GmbH 13 Agenda Einordnung im regulatorischen Umfeld und Steuerungswirkung Berechnung der Verschuldungsquote Meldung und Offenlegung der Leverage Ratio Anforderungen und Handlungsbedarf Vorgehensmodell von meridan Consulting 02.05.2014 © 2012 meridan Consulting GmbH 14 Vorgehensmodell von meridan Consulting meridan empfiehlt ein zweistufiges Vorgehensmodell unter Einbindung aller betroffenen Konzernbereiche. Phase 1 Phase 2 GAP-Analyse Umsetzung Ist-Analyse auf Basis vorhandener Dokumentation Umsetzung der neuen MaRisk gemäß Projektplan Ggf. Durchführung strukturierter Interviews/ Workshops mit den relevanten Bereichen/ Töchtern der Bank Unterstützung bei Optimierung v. Prozessen Aufarbeitung und Abstimmung der Ergebnisse Implementierung von Kennzahlensystemen Identifikation der Gaps Ergebnisse Inhalt Ableitung und Abstimmung von priorisierten Handlungsempfehlungen 02.05.2014 Unterstützung bei Entwicklung von Bewertungsmethoden Integration in die Gesamtbanksteuerung Unterstützung der technischen Umsetzung (ITnahes Fachkonzept, Datenfeld-Mapping, Test) Erarbeitung eines Umsetzungsplans (inkl. Meilensteine, Aufwandsindikation und Projektorganisation) Abstimmung und revisionssichere Dokumentation der Ergebnisse in den betroffenen Bereichen und Tochterinstituten Abgestimmte Ergebnisse der GAP-Analyse Vollständige, revisionssicher dokumentierte Umsetzung der neuen MaRisk Abgestimmter Projektplan als Basis einer konzernweiten Umsetzung Transparenter Datenfeldkatalog Abgestimmte, gelebte Prozessabläufe © 2012 meridan Consulting GmbH 15 Ihre Ansprechpartner Prüfen Sie in einem Gespräch Beratung, Service und Leistungsfähigkeit unseres Hauses. Fabian Giec Geschäftsführer Mobil 0163/6050051 [email protected] meridan Consulting GmbH Oisterwijker Strasse 51 63303 Dreieich www.meridan.de Dr. Thomas Hönig Geschäftsführer Mobil 0163/6050053 [email protected] 02.05.2014 meridan Consulting GmbH Oisterwijker Strasse 51 63303 Dreieich www.meridan.de © Copyright meridan Consulting GmbH, Dreieich, 2012 Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieses Dokuments unterliegt dem Urheberrecht. 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