GEMEINDE ERDMANNHAUSEN Vorlage Nr.: 22/2015 öffentlich Amt: Hauptamt Sachbearbeiter: Herr Sommer Aktenzeichen: 632.6 Stichwort: Sitzungstermin: 16.04.2015 Beschluss: VA/TA GR Tagesordnungspunkt: Bausachen a) Doppelhaushälfte mit Carport und Stellplatz, Erlenweg 5 b) Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz, Erlenweg 9 c) Neubau eines Zweifamilienwohnhauses m. Fertiggarage, Hermann-PfählerStraße 7 d) Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport, Ulmenweg 4 e) Neubau Doppelhaushälfte mit Carport, Stellplatz u. Fahrradraum, Ulmenweg 2 f) Neubau Doppelhaushälfte mit Carport u. Pkw-Stellplatz, Ulmenweg 10 g) Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport, Nussbaumweg 4 (Kenntnisgabeverfahren) h) Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage, Friedrich-Neid-Weg 4 (Kenntnisgabeverfahren) i) Umbau Mehrfamilienhaus, Kirchberger Str. 18 j) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport, Ulmenweg 12 k) Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Friedrich-Neid-Weg 2 Sachverhalt: a) Doppelhaushälfte mit Carport und Stellplatz Erlenweg 5 Die Baugrenze wird im Süden durch die Terrasse und geringfügig durch den Zwerchgiebel überschritten. Antrag: Zustimmung b) Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz, Erlenweg 9 Unter Einhaltung der zulässigen Gebäudehöhen wird die festgelegte EFH um 30 cm unterschritten. Geringfügig überschritten wird die südliche Baugrenze mit der Terrasse. Antrag: Zustimmung c) Neubau eines Zweifamilienwohnhauses m. Fertiggarage, Hermann-PfählerStraße 7 An dem Hauseingang an der Südseite des Gebäudes entsteht eine Abgrabung, die geringfügig höher ist als die im Bebauungsplan vorgegebenen max. 50 cm. Antrag Zustimmung d) Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport, Ulmenweg 4 Überschreitung der festgesetzten EFH um 10 cm unter Einhaltung der zulässigen Gebäudehöhe. Antrag: Zustimmung e) Neubau Doppelhaushälfte mit Carport, Stellplatz u. Fahrradraum, Ulmenweg 2 Unterschreitung der EFH um rd. 30 cm. Die zulässige Gebäudehöhe wird eingehalten. Geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit der Terrasse. Antrag: Zustimmung f) Neubau Doppelhaushälfte mit Carport u. Pkw-Stellplatz, Ulmenweg 10 Geringfügige Unterschreitung der EFH um 30 cm. Die zulässigen Gebäudehöhen werden eingehalten. Außerdem wird die Baugrenze geringfügig mit der Terrasse überschritten. Antrag: Zustimmung. Das Flachdach des geplanten Carports ist zu bepflanzen. g) Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport, Nussbaumweg 4 Das Bauvorhaben wird im Kenntnisgabeverfahren durchgeführt. Es entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Antrag: Kenntnisnahme h) Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage, Friedrich-Neid-Weg 4 Dieses Bauvorhaben wir ebenfalls im Kenntnisgabeverfahren durchgeführt. Antrag: Kenntnisnahme i) Umbau Mehrfamilienhaus, Kirchberger Str. 18 Mit diesem Bauvorhaben hat sich der VA/TA am 15.01.2015 befasst. Bei der damaligen Sitzung kam man zu dem Ergebnis, dass das Einvernehmen der Gemeinde nicht erteilt werden kann, da das Gebäude infolge des nahezu über die gesamte Gebäudelänge geplanten Zwerchgiebels 3-geschossig geworden wäre. Inzwischen liegt eine Umplanung vor. Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Antrag: Zustimmung j) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport, Ulmenweg 12 Geringfügige Unterschreitung der EFH um ca. 20 cm. Die zulässigen Gebäudehöhen werden eingehalten. Außerdem wird die Baugrenze geringfügig mit einem Erker und der Terrasse überschritten. Antrag Zustimmung. Soweit die geplante Terrasse in den als „Private Grünfläche“ festgesetzten Bereich ragt, wird das Einvernehmen nicht erteilt. Bei der geplanten Auffüllung ist der Abstand zu der Wassermulde gem. Ziff. 9 der planungsrechtlichen Festsetzungen zu dem Bebauungsplan „Ellenberg III“ einzuhalten. k) Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Friedrich-Neid-Weg 2 Der VA/TA hat sich mit diesem Bauantrag am 17.03.2015 befasst. Es lagen umfangreiche Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor, denen nicht zugestimmt werden konnte. Die nun vorgelegten überarbeiteten Pläne beinhalten weiterhin Abweichungen von den Vorgaben des Bebauungsplanes: - Abgrabungen sind bis max. 50 cm vom festgelegten Gelände zulässig. Die Höhe von Stützmauern ist auf 80 cm begrenzt. Auch mit der geänderten Planung wird diese Festsetzung nicht eingehalten. Erreicht werden soll, dass für die im UG geplante Einliegerwohnung ein direkter Zugang von außen geschaffen werden soll. Wenngleich dieser Wunsch verständlich ist und mit der nun vorliegenden Planänderung eine Verbesserung gegenüber den ursprünglichen Überlegungen erreicht würde, kann die Verwaltung eine Zustimmung nicht empfehlen. - Der auf dem Garagendach geplante Balkon liegt insgesamt außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Vorgabe, dass die Flachdächer von Garagen zu begrünen sind, wird nicht eingehalten. Antrag Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird nicht erteilt.
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