Anzeige § 7 Landeswassergesetz S-H

Auftraggeber:
Plz., Wohnort:
Straße:
Tel.:
An den Kreis Stormarn
Der Landrat
Fachdienst Abfall, Boden und Grundwasserschutz
Untere Wasserbehörde
23840 Bad Oldesloe
Behördenangaben
Gem.Kennz.:
G.-K. Koord.:
rechts: 35
,
hoch: 59
,
Anzeige § 7 Landeswassergesetz S-H
Erdaufschlüsse zur Errichtung von Erdwärmesonden (EWS)
(Erdaufschlüsse für EWS sind mind. 1 Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen,
Formular unter www.kreis-stormarn.de/service/lvw/formulare)
1. Allgemeine Angaben
Gemeinde:
Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
Straße, Nr.:
Bebauungsplan-Nr.:
Übersichtskarte 1 : 5.000, Nr.:
mit Lage des Grundstücks
Lageplan 1 : 500 bis 1 : 2.000
mit genauer Lage des Erdaufschlusses
(besonders zu Gebäuden, Grundstücksgrenzen und Gewässern)
sofern bekannt: Lage im/in
Wasserschutzgebiet
altlastverdächtiger Fläche
geschützter Biotopfläche
Bohrunternehmen:
Plz., Ort, Straße:
Anlagenplaner:
Plz., Ort, Straße:
Änderungen sind der Wasserbehörde kurzfristig mitzuteilen!
Die Anzeige nach §7 LWG ersetzt nicht die Erlaubnis für eine später geplante Grundwasserentnahme.
Hierfür sind gesonderte Anträge zu stellen. Formulare unter: www.kreis-stormarn.de/service/lvw/formulare
2. Technische Angaben zum Erdaufschluss:
voraussichtliche Tiefe:
m Bohrdurchmesser (mind. 18 cm):
Bohrverfahren:
Zu erwartende Grundwasserverhältnisse:
Bohrspülungszusatzmittel:
Entsorgung des Spülmittels:
Wassergefährdungsklasse (WGK):
Verpressmittel - Handelsname, Hersteller:
Geplanter Durchführungszeitraum:
3. Angaben zur Erdwärmesonde
Anzahl der Sonden:
Rohrdurchmesser:
Sondenmaterial:
Sondenart:
U-Sonde
Doppel-U-Sonde
Volumeninhalt der Sonden (l):
Sole- und Kältemittel:
4.
WGK:
Beizufügende Unterlagen:
Zertifizierung nach DVGW W 120 oder entsprechende Eignung
Sachkundenachweis des Bohrgeräteführers nach DIN 4021, Ziffer 6.1.3
ggf. Darstellung des erwarteten Schichtenprofils
Herstellerinformation zum Abdichtungsmaterial
Sicherheitsdatenblatt des Wärmeträgermediums
Herstellerinformation der Sonde
Die nachfolgenden Ausführungshinweise wurden zur Kenntnis genommen.
Die Herstellung der Erdwärmesondenanlage wird entsprechend der VDI 4640 durchgeführt.
Datum/Stempel und Unterschrift
der ausführenden Firma
Datum und Unterschrift
des Auftraggebers
Ausführungshinweise:
Die Erdaufschlüsse des Baugrundes dürfen nur von zertifizierten Firmen mit entsprechender Erfahrung
durchgeführt werden.
Für die Bohrungen gelten die Anforderungen des DVGW-Regelwerkes Insbesondere sind bei der
Erstellung der Bohrung die DVGW- Arbeitsblätter W115 und W116 zu beachten.
Der Bohrlochdurchmesser muss mindestens 180 mm betragen.
Es ist ferner die DIN 4943 – Zeichnerische Darstellung und Dokumentation von Brunnen und
Grundwassermessstellen und die DIN 4023 - Geotechnische Erkundung und Untersuchung –
zeichnerische Darstellung der Ergebnisse von Bohrungen und sonstigen direkten Aufschlüssen
zu beachten.