Nr. 13 Donnerstag, 26. März 2015 52. Jahrgang Gemeinde Ertingen - Landkreis Biberach Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 24.03.2015 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ertingen am 23.03.2015 folgende Satzung beschlossen: Ihre Kolpingfamilie Ertingen Notdienstplan der Apotheken Von Donnerstag, 26.03.2015 bis Mittwoch, 01.04.2015 (Wechsel täglich um 08.30 Uhr) 26.03.2015 Hohenzollern Apotheke, Krauchenwies Storchen Apotheke, Herbertingen 27.03.2015 Laizer Apotheke, Laiz Stadt Apotheke Bad Buchau, Bad Buchau 28.03.2015 Schwaben Apotheke, Bad Saulgau Neue Apotheke am Schloss, Sigmaringen 29.03.2015 Marien Apotheke, Mengen Kloster-Apotheke, Zwiefalten Apotheke Leopold, Sigmaringen 30.03.2015 Storchen Apotheke, Herbertingen Bilharz Apotheke, Sigmaringen 31.03.2015 Herz-Apotheke im Kaufland, Sigmaringen Apotheke am Marktplatz, Riedlingen Rathaus Apotheke, Bad Schussenried 01.04.2015 Apotheke Selbherr, Bad Saulgau Apotheke Leopold, Sigmaringen Notdienste Ärztlicher Notfalldienst: für Ertingen, Herbertingen, Mengen, Scheer, Göge Kinderärztlicher Notdienst (Kreis Biberach): Kinderärztlicher Notdienst (Kreis Sigmaringen): Augenärztlicher Notdienst: Zahnärztlicher Notdienst für Bad Saulgau, Riedlingen und Umgebung 07576/96060 07586/1460 07571/4455 07582/91184 07581/8138 07571/684494 07572/1020 07373/2879 07571/13665 07586/1460 07571/4331 07571/747339 07371/93510 07583/505 07581/8799 07571/13665 0180/1929266 0180/1929343 0180/1929345 0180/1929350 01805/911650 (0,14 Euro/min.) § 1 Gebührenpflicht Die Gemeinde Ertingen erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Gemeinde. § 2 Gebührenfreiheit (1) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen: a) Gnadensachen, b) das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, c) die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, d) Prüfungen, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, e) Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfache Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist, f) die behördliche Informationsgewinnung, g) Verfahren, die von der Gemeinde ganz oder überwiegend nach den Vorschriften der Abgabenordnung durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über Rechtsbehelfe. (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, befreit a) das Land Baden-Württemberg, Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Seite 2 b) die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, c) die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die in Satz 1 Genannten berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. (3) Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt. § 3 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derjenige verpflichtet 1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist, 2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat, 3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 4 Gebührenhöhe (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr in Höhe von 7,00 Euro je angefangene 10 Minuten zu erheben. (2) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. (3) Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. (4) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von einem Zehntel bis zum vollen Betrag der Gebühr, mindestens 7,00 Euro erhoben. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. (5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung der öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen, vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird je nach dem Stand der Bearbeitung ein Zehntel bis zur Hälfte der vollen Gebühr erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 7,00 Euro. § 5 Entstehung der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. (2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach § 4 Abs. 5 dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 4 Abs. 4 Satz 1 dieser Satzung mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. § 6 Fälligkeit, Zahlung (1) Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. (2) Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Gemeinde kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. § 7 Auslagen (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Gemeinde erwachsenen Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird. (2) Auslagen nach Absatz 1 Satz 2 sind insbesondere a) Gebühren für Telekommunikation b) Reisekosten c) Kosten öffentlicher Bekanntmachungen d) Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung e) Vergütungen an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und Lieferungen f) Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen. (3) Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags. § 8 Schlussvorschriften (1) Diese Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft. (2) Zu gleicher Zeit treten die Verwaltungsgebührensatzung vom 28.07.1997 mit allen Änderungen und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt am Ertingen, 24.03.2015 Jürgen Köhler, Bürgermeister Gebührenverzeichnis Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung Lfd. Nr. Amtshandlung 1. Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 2. Anträge Gebühr Euro 7,00 Euro je vollendete 10 Minuten Seite 3 Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Lfd. Nr. Amtshandlung 2.1 Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die von der Gemeinde nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist 2.2 Ablehnung eines Antrags usw. (§ 4 Abs. 4 Satz 1 der Gebührensatzung) 2.3 2.4 3. 3.1 3.2 4. 5. 5.1 5.2 5.3 6. 6.1 6.2 Gebühr Euro 7,00 Euro bis 130,00 Euro 1/10 bis volle Gebühr nach 2.1, mindestens 7,00 Euro Ablehnung wegen Unzuständigkeit.(§ 4 Abs. 4 Satz 2 der Gebührensatzung)) gebührenfrei Zurücknahme eines Antrags (§ 4 Abs. 1/10 bis 1/2 5 der Gebührensatzung)) der vollen Gebühr, mindestens 7,00 Euro Auskünfte Auskünfte insbesondere aus Akten 7,00 Euro je und Büchern oder Einsichtnahme in vollendete 10 solche. Minuten Mündliche Auskünfte einfacher Art gebührenfrei Befreiungen (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmun7,00 Euro bis gen 525,00 Euro Beglaubigungen, Bestätigungen Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, 3,00 Euro für jede weitere die Hälfte der für die erste Unterschrift erhobenen Gebühr zum Ansatz 1,50 Euro Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift 2,00 Euro jede weitere Seite 1,00 Euro Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift 2,00 Euro jede weitere Seite 1,00 Euro Bescheinigungen Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nichts ande- 3,00 Euro bis res bestimmt ist) 50,00 Euro Bestätigungen, die die Gemeinde für den Empfang und die Verwendung von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts (z.B. §§ 10 b EStG, 9 Nr. 3 KStG) ausstellt (Spendenbescheinigungen). gebührenfrei Lfd. Nr. Amtshandlung 7. Rechtsbehelfe (Widerspruch, Einspruch in Wahlanfechtungsverfahren, Gegenvorstellung, Dienstaufsichtsbeschwerde usw.) 7.1 wenn die Rechtsbehelfe im Wesentlichen als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen werden oder wenn die Gebühr einem Gegner auferlegt werden kann, der die angefochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt hat 7.2 bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe, wenn kein Grund vorliegt, von einem Gebührenansatz abzusehen 8. 8.1 8.1.1. 8.1.2 8.2 8.2.1 8.2.2 9. 10. 10.1 10.2 Schreibgebühren Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt werden für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird. Für Fotokopien (schwarz/weiß) werden erhoben bei einem Format bis zu DIN A4 für die erste Seite für jede weitere Seite bei einem größeren Format für die erste Seite für jede weitere Seite Baugesetzbuch Ausstellung eines Negativzeugnisses nach § 28 Abs. 1 BauGB (Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts) Bauordnungsrecht Bestätigung des Zeitpunkts des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren (§ 53 Abs. 5 Nr. 1 LBO) 10.3 Mitteilung nach § 53 Abs. 6 LBO (unvollständige Bauvorlagen) Benachrichtigung der Angrenzer im Kenntnisgabeverfahren (§ 55 LBO) 10.4 Baulasten 11. 11.1 Bestattungsrecht Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 Bestattungsgesetz) Gebühr Euro 7,00 Euro bis 300,00 Euro 1/10 bis 1/2 der Gebühr nach 7.1, mindestens 3,50 Euro 6,00 Euro 9,00 Euro je angefangene 1/4 Stunde 1,00 Euro 0,50 Euro 1,50 Euro 1,00 Euro 15,00 Euro 0,5 vom Tausend der Baukosten bzw. Abbruchkosten mindestens 25,00 Euro wie 10.1 5,00 Euro je zu benachrichtigendem Angrenzer, mind. 25,00 Euro 10,00 Euro pro Baulast 10,00 Euro Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Seite 4 Lfd. Nr. Amtshandlung 11.2 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung) 12. Sonn- und Feiertagsrecht 12.1 Befreiung von verbotenen Tätigkeiten während des Hauptgottesdienstes (§§ 7 Abs. 2, 12 Abs. 1 Feiertagsgesetz) 12.2 Befreiung vom Tanzverbot an bestimmten Feiertagen (§§ 11, 12 Abs. 1 Feiertagsgesetz) 12.2.1 pro Tag, an dem Tanzveranstaltungen von 3.00 bis 24.00 Uhr verboten sind 12.2.2 pro Tag, an dem Tanzveranstaltungen während des ganzen Tages verboten sind 13. Fischereischeine 13.1 Erteilung von Fischereischeinen einschließlich Ersatzfischereischeinen (§ 31 FischG) 13.1.1 Jahresfischereischien 13.1.2 Fischereischein auf Lebenszeit 13.1.3 Jugendfischereischein 13.2 Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit (die erstmalige Einziehung ist gebührenfrei) einschließlich Eintrag im Fischereischein 14. Fundsachen Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder 14.1 bei Sachen bis zu 500,00 Euro Wert 14.2 bei Sachen über 500,00 Euro Wert 15. 15.1 Gewerbeswesen Gewerbeanzeigen, Empfangsbescheinigung (§§14, 15 GewO) Gewerbeanmeldung Gewerbeummeldung und -abmeldung Schriftliche Auskünfte aus dem Gewerberegister Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) Geeignetheitsbestätigung Geschäftsstelle des Gutachterausschusses schriftliche Auskunft aus der Kaufpreissammlung für die erste Auskunft (erstes Grundstück) mündliche Auskunft schriftliche Auskunft über Bodenrichtwerte für die erste Auskunft Für jede weitere Auskunft bei Einzelauskunft (jedes weitere Grundstück) Für jede weitere Auskunft bei pauschaler Bewertung landwirtschaftlicher Grundstücke, je angefangener 5 Grundstücke 15.1.1 15.1.2 15.1.3 15.2 15.3 16. 16.1 16.2 16.3 16.4 16.5 Gebühr Euro 7,50 Euro 10,00 Euro bis 80,00 Euro 45,00 Euro bis 140,00 Euro 60,00 Euro bis 190,00 Euro 20,00 Euro 10,00 Euro 6,00 Euro 10,00 Euro 2 % des Werts, mind. jedoch 3,00 Euro 2 % von 500,00 Euro und 1 % des Mehrwerts 20,00 Euro 13,00 Euro Lfd. Nr. Amtshandlung 17. Standesamts- und Personenstandswesen 17.1 Kirchenaustrittsverfahren, je Person 17.2 Zuschlag für Trauungen an Samstagen und Sonn- und Feiertagen 17.3 Aufenthaltsbescheinigungen bei Eheschließungsverfahren 17.4 Erteilung einer Bescheinigung oder Auskunft über eine ausländische familien- oder namensrechtliche Entscheidung, insbes. Anerkennung ausländischer Entscheidungen, sofern für diese keine weitere Prüfung erforderlich ist 18. Melderecht 18.1 Auskünfte aus dem Melderegister 18.1.1 einfache Auskunft aus dem Melderegister (§ 32 Abs. 1 Meldegesetz – MG) 18.1.2 elektronische einfache Auskunft über das Meldeportal (§ 32 a Abs. 1, 3 i.V.m. § 32 Abs. 1 MG) 18.1.3 erweiterte Auskunft aus dem Melderegister (§ 32 Abs. 2 MG) 18.1.4 Gruppenauskunft aus dem Melderegister (§ 32 Abs. 3, § 34 Abs. 1, 2 und 3 MG) 18.1.5 18.2 18.2.1 18.2.2 18.3 6,00 Euro 70,00 Euro bis 160,00 Euro 48,00 Euro 18.4 11,00 Euro gebührenfrei 18.5 11,00 Euro 18.6 18.7 18.7.1 6,00 Euro 18.7.2 10,00 Euro Gruppenauskunft, die mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung gegeben wird. Datenübermittlungen Datenübermittlung an Behörden und sonstige öffentliche Stellen (§ 29 MG) und an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 30 MG) Regelmäßige Datenübermittlung an den Südwestrundfunk bzw. an die Gebühreneinzugszentrale (§ 35 MG) Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung (§ 10 Abs. 4 KomWG) Bescheinigungen der Meldebehörde Zusätzliche Meldebestätigungen und sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde, je Bescheinigung Werden mehrere gleichlautende Bescheinigungen gleichzeitig beantragt, so ermäßigt sich die Gebühr für jede weitere Bescheinigung auf die Hälfte. Sonstige Amtshandlungen der Meldebehörde Verlustanzeige Pässe und Ausweise Gebührenfrei sind: die Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige sowie die Meldebestätigung die Auskunft an den Betroffenen (§ 11 MG) Gebühr Euro 25,00 Euro 25,00 Euro 5,00 Euro 21,00 Euro je vollendeter 1/2 Stunde 5,00 Euro 5,00 Euro 10,00 Euro 2,00 Euro jeweils für jede Person, auf die sich die Auskunft erstreckt. 10,00 Euro bis 825,00 Euro 10,00 Euro je vollendete 1/4 Stunde 0,15 Euro jeweils für jede Person, auf die sich die Datenübermittlung erstreckt* 10,00 Euro 5,00 Euro 2,50 Euro 10,00 Euro je vollendete 1/4 Stunde 5,00 Euro Seite 5 Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Lfd. Nr. Amtshandlung 18.7.3 die Berichtigung, Ergänzung, Sperrung und Löschung von Daten des Melderegisters (§§ 12, 13 MG) 19. Straßenrechtliche Sondernutzung Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus 20 Gaststättenrecht 20.1 Gestattungen gemäß § 12 GastG bis zu 4 Tagen jeder weitere Tag 20.2 Sperrzeitverkürzung bei einzelnen Betriebe für einzelne Tage 20.3 Regelmäßige Sperrzeitverkürzung 21 21.1 21.2 Gebühr Euro 10,00 Euro bis 205,00 Euro 20,00 Euro bis 500,00 Euro 10,00 Euro 20,00 Euro bis 109,00 Euro 50,00 Euro bis 200,00 Euro (je Monat) Bürgermeister Köhler spricht außerdem die Kritik einiger Bürger an, dass es im Kultursaal der Kultur- und Sporthalle keine Wanduhr gibt. Er stellt sowohl eine mögliches Modell als auch eine Platzierung vor. Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt mit 1 Gegenstimme: Im Kultursaal der Kultur- und Sporthalle wird keine Wanduhr angebracht. TOP 2 Baugesuche a) Neubau Wohnhaus mit Garage, Flst. Nr. 3548/15, Klingelhecke 11, Ertingen Einstimmiger Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses: Der Bauantrag wird zur Kenntnis genommen. Sonstige polizeirechtliche Angelegenheiten Erteilung von Platzverweisen bei häuslicher Gewalt 90,00 Euro Aufenthaltsverbot 80,00 Euro b) Änderung der genehmigten Betriebserweiterung für die Geflügelschlachterei, veränderte bauliche Ausführung zu BGV2013/0126 vom 03.02.2014, Flst. Nr. 4289 und 4289/2, Rudolf-Diesel-Straße 21, Ertingen Einstimmiger Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses: 1.) Dem Bauantrag wird zugestimmt. 2.) Es bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. Bericht über die Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 23.03.2015 TOP 1 Einbau eines Geschirrlagerschranks im Garderobenbereich der Kultur- und Sporthalle Ortsbesichtigung Nachdem es an Wochenenden teilweise Doppelbelegungen in der Kultur- und Sporthalle gibt, beabsichtigt der TSV Ertingen, einen Geschirrlagerschrank im Garderobenbereich der Kultur- und Sporthalle einzubauen, um Geschirr für die Ausgabe von Kaffee und Kuchen sowie kleinen Speisen bei Sportveranstaltungen zu lagern. Die Kosten für den Schrank selbst sowie die Unterhaltung und die Instandhaltung übernimmt der TSV Ertingen. Die Anschlusskosten für Wasser, Abwasser und Strom übernimmt die Gemeinde. Einstimmiger Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses: 1.) Dem Einbau eines Lagerschranks im Bereich der Garderobe in der Kultur- und Sporthalle wird auf Grundlage der vorgestellten Planung der Firma Hecht aus Binzwangen zugestimmt. 2.) Aus Gewährleistungsgründen erhält die Firma Lohr aus Ravensburg den Auftrag für die Herstellung der Wasserund Abwasseranschlüsse einschließlich der Lieferung und Montage einer Schmutzwasserhebeanlage. 3.) Aus Gewährleistungsgründen erhält die Firma Rehm aus Oggelshausen den Auftrag für die Herstellung der erforderlichen Elektroanschlüsse. TOP 3 Bekanntgaben, Verschiedenes, Wünsche, Anregungen Keine. Bericht über die öffentliche Gemeinderats vom 23.03.2015 TOP 1 Sitzung des Information durch den Bürgermeister a) Aufnahme Asylbewerber Wie in der letzten Sitzung angekündigt, ist die Familie Al Rahmoun aus Syrien am 16./17.03.2015 angekommen und hat ihr neues Heim in der Schulstraße 40 in Binzwangen bezogen. Der Begrüßungskaffee, organisiert durch die Kirchengemeinde Binzwangen, kam bei den Asylbewerbern sehr gut an. Die Verwaltung ist täglich im Kontakt mit der Familie. b) Gemeinsames Jugendforum Elf Jugendliche sowie Frau Rebholz von der Schulsozialarbeit waren der Einladung am Mittwoch, 18.03.2015 zum Jugendforum gefolgt. Nach zwei lockeren Gesprächsstunden konnte festgehalten werden, dass die Jugendlichen im Großen und Ganzen mit dem Angebot der Gesamtgemeinde zufrieden sind, auch wenn es noch die ein oder anderen Wünsche gibt. Nun sollen die Jugendlichen die Themen des Abends in ihre Vereine und Gruppierungen mitnehmen. Im Spätherbst 2015 ist ein weiteres Jugendforum angedacht. Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Seite 6 c) Treffen der Vereinsvorstände Am kommenden Mittwoch, 25.03.2015 treffen sich die Vereinsvorstände wegen dem anstehenden Krähbrunnenfest (04./05.07.2015), der Planung eines Weihnachtsmarktes in Ertingen und der Optimierung des Veranstaltungskalenders. TOP 2 Von den anwesenden Bürgern werden keine Fragen gestellt. TOP 3 d) Gründungsversammlung des Regionalentwicklungsvereins Donau (T)Raum Oberschwaben (REK) - LEADER Die o.g. Gründungsversammlung findet am 24.03.2015 um 14.00 Uhr in Sigmaringendorf statt. e) Bepflanzung der Inseln und Plätze durch den Obst- und Gartenbauverein Der Obst- und Gartenbauverein bepflanzt und verschönert derzeit die Inseln, Plätze und Blumentröge unserer Gemeinde. Die Pflanzen werden von der Gemeinde gestellt. Ein herzliches Dankeschön an die Männer und Frauen des Obst- und Gartenbauvereins, welche diese Arbeiten ehrenamtlich übernehmen. Bürgerfragestunde Bekanntgabe nicht-öffentlicher Beschlüsse Personalangelegenheiten Der Gemeinderat beschloss einstimmig: a) tarifkonforme Eingruppierung von Erzieherinnen nach TVöD b) Erhöhung und Festschreibung des Zuschusses für die Schutzkleidung der Bauhofmitarbeiter c) pauschale Vergütung der Rufbereitschaft im Bereich Wasserversorgung d) Übernahme eines Bauhofmitarbeiters in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis e) Auszahlung von Überstunden an einen Mitarbeiter Grundstücksangelegenheiten a) Der Gemeinderat stimmte der Verpachtung einer Teilfläche des Flst. Nr. 124 auf der Gemarkung Erisdorf mit ca. 10 m² zu und beauftragte die Verwaltung einen entsprechenden Pachtvertrag abzuschließen. b) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Wohnung Nr. 2 in der Seniorenwohnanlage im Mitteilungsblatt auszuschreiben und einen Mieter festzulegen. c) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Grundstücke Flst. Nr. 75, 78/5 und 78/6 auf der Gemarkung Ertingen zu erwerben. TOP 4 f) Scheune Michel-Buck-Straße 1 abgebrochen Die ehemalige Scheune von Sattler Holl in der Michel-BuckStraße 1 wurde zwischenzeitlich abgebrochen. g) Archiverschließung Binzwangen Bis in ca. sechs Wochen soll mit der Archiverschließung des Ortsteiles Binzwangen begonnen werden. Die Arbeiten wird - wie schon in Ertingen und Erisdorf - der Archivar vom Kreiskultur- und Archivamt des Landratsamtes Biberach, Herr Kayka, übernehmen. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von ca. 11.300 Euro vorgesehen. h) Schließung der Postfiliale in Ertingen Die Postfiliale in Ertingen in der Beundstraße 1 ist nur noch bis zum 02.04.2015 geöffnet. Die Deutsche Post möchte in Ertingen schnellstmöglich wieder eine Filiale einrichten und bittet um Verständnis für die vorübergehende Serviceeinschränkung. Wenn sich bis Mitte Juni kein Geschäft findet, welches die Filiale weiter betreibt, muss die Deutsche Post selbst ein Geschäft anmieten und das notwendige Personal stellen. i) Sitzungstermine des Gemeinderats im zweiten Halbjahr 2015 Dem Gremium werden die Sitzungstermine für das zweite Halbjahr 2015 zur weiteren Planung in Papierform vorgestellt. Erweiterung des Fernwärmenetzes zum Gewerbegebiet „Westlich der Bahn” Zu diesem Tagesordnungspunkt kann der Vorsitzende Herr Dr. Berndt vom gleichnamigen Ingenieurbüro und Herr Wiehl vom Ingenieurbüro Funk begrüßen, welche die verschiedenen Punkte sehr detailliert vorstellen. a) Vorstellung der Entwurfsplanung und der aktuellen Kostensituation Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats: 1.) Der vom Ingenieurbüro Dr. Berndt vorgestellten Trassenplanung und Kostenberechnung wird zugestimmt. 2.) Der zeitnahen Umsetzung für die Erweiterung des Fernwärmenetzes zum Gewerbegebiet „Westlich der Bahn” BA 8, Anschluss der Firma Erpo Möbelwerke GmbH Werk 1 (Albert-Einstein-Straße 9) wird zugestimmt. 3.) Einer überplanmäßigen Bereitstellung der Mehrausgaben in Höhe von rund 26.000 Euro wird zugestimmt. b) Ausschreibung der Bauarbeiten Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats: 1.) Der Ausschreibung der Bauarbeiten für die Erweiterung des Fernwärmenetzes wird zugestimmt. 2.) Die Ausschreibung der Tiefbau-, Rohrverlege und Heizungsarbeiten erfolgt im Zuge einer beschränkten Ausschreibung 3.) Die Bieterfestlegung für die beschränkte Ausschreibung erfolgt in der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 23.03.2015. Seite 7 Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 c) Darstellung vom derzeitigen Auslastungsgrad des Fernwärmenetzes 2.) Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats: Die vom Ingenieurbüro Dr. Berndt ausgearbeitete Berechnung hinsichtlich der Auslastung des Fernwärmenetzes wird zur Kenntnis genommen. 3.) 4.) 5.) TOP 5 Kanalsanierung Ertingen und Binzwangen a) Vorstellung des Ergebnisses der Wiederholungsbefahrung in Ertingen Die Eigenkontrollverordnung des Landes BadenWürttemberg schreibt vor, dass Betreiber von öffentlichen Kanälen verpflichtet sind, diese in einem vorgegebenen Zeitraum zu untersuchen, um den baulichen Zustand des Kanals zu erfassen. Das Ingenieurbüro Funk stellt in der Sitzung die Ergebnisse der Wiederholungsbefahrung in Ertingen anhand von vielen verschiedenen Bildern und einem Film vor. Die Kosten für die Sanierung der Schäden der Zustandsklassen 5 und 4 belaufen sich voraussichtlich auf ca. 506.000 Euro. Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats: 1.) Die Auswertung der Wiederholungsbefahrung vom Kanalsystem Ertingen wird zur Kenntnis genommen. 2.) Für das Jahr 2016/2017 ist die Sanierung der Schäden aus den Schadenszustandsklassen 5 und 4 vorzusehen. 3.) Die entsprechenden Haushaltsmittel für einen ersten Sanierungsabschnitt sind im Zuge der Haushaltsberatung 2016 bereitzustellen. 6.) eines Lernbüros im Obergeschoss der Michel-BuckGemeinschaftsschule zur Kenntnis. Der Einrichtung eines Lernbüros für das kommende Schuljahr 2016/2017 wird zugestimmt. Für die erforderlichen Bauarbeiten ist eine Preisanfrage bei örtlichen Firmen durchzuführen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Aufträge für die Einrichtung eines Lernbüros zu erteilen. Die Bieterfestlegung für eine beschränkte Ausschreibung zur Anschaffung der Innenausstattung erfolgt in der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 23.03.2015. Den Auftrag für die Planung, Ausschreibung und Bauleitung der Baumaßnahme erhält das Architekturbüro Kunze aus Ertingen. TOP 7 Nachdem alle Bauplätze im Baugebiet „Inneres Tal II” in Ertingen verkauft sind, beabsichtigt die Gemeinde mit dem „Inneren Tal III” neues Bauland zu schaffen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Büro Sieber mit der Bauleitplanung „Inneres Tal III” zu beauftragen. TOP 8 b) Festlegung der weiteren Vorgehensweise der Wiederholungsbefahrung in Binzwangen Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats: 1.) Der Wiederholungsbefahrung des gesamten Kanalsystems in Binzwangen im Jahr 2015 wird zugestimmt. 2.) Die Arbeiten für die Durchführung der Wiederholungsbefahrung einschließlich der Kanalreinigungsarbeiten werden beschränkt ausgeschrieben. 3.) Die Firmen für die beschränkte Ausschreibung werden in der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 23.03.2015 festgelegt. Einrichtung von Lernbüros in der Michel-BuckGemeinschaftsschule in Ertingen Herr Rektor Geiselhart und die Planerin Frau Kunze erläutern dem Gremium die Planung der Lernbüros, da im Schuljahr 2016/2017 die erste Klasse der Oberstufe (Klasse 8) aus dem Bereich der Gemeinschaftsschule von Herbertingen nach Ertingen wechselt, ist die Einrichtung eines Lernbüros im Obergeschoss der Michel-Buck-Gemeinschaftsschule in Ertingen erforderlich. Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats: 1.) Der Gemeinderat nimmt das vom Architekturbüro Kunze vorgestellte Planungskonzept für die Einrichtung 3. Änderung des Bebauungsplans „Nord III“ a) Beauftragung eines Ingenieurbüros b) Beauftragung eines Büros zur Erstellung einer Ausgleichsplanung und zum Artenschutz c) Erstellung eines Geruchsgutachtens Je einstimmiger Beschluss des Gemeinderats: a) Das Ingenieurbüro Funk wird mit der Bauleitplanung zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Nord III” beauftragt. b) Das Büro Grom wird mit der Erstellung einer Ausgleichsplanung sowie der Erörterung des Bereichs Artenschutz beauftragt. c) Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Hinblick auf den bestehenden Schweinestall Flst. Nr. 6378 ein entsprechendes Geruchsgutachten in Auftrag zu geben. TOP 9 TOP 6 Bebauungsplan „Inneres Tal III” in Ertingen Beauftragung eines Büros für die Baugebietserweiterung Beauftragung Büro für Landschaftsökologie Josef Grom zur Führung des Ökokontos Greift die Gemeinde beispielsweise im Rahmen der Schaffung von neuen Baugebieten in die Natur ein, ist ein entsprechender Ausgleich nachzuweisen. Mit dem Führen eines Ökokontos können Maßnahmen umgesetzt werden, deren angesparte Punktezahl zu einem späteren Zeitpunkt zur Kompensation zur Verfügung steht. Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats: 1.) Das Büro für Landschaftsökologie Grom wird mit der Aufarbeitung und Führung des gemeindlichen Ökokontos beauftragt. 2.) Die Abrechnung erfolgt aufwandsbezogen auf Grundlage des Rahmenvertrags. Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Seite 8 TOP 10 Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen mit der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung. Die Verwaltungsgebührensatzung ist in der jetzigen Ausgabe des Mitteilungsblattes auf Seite1 veröffentlicht. TOP 11 Widerruf der Ernennung zum Eheschließungsstandesbeamten von Herrn Werner Binder für den Standesamtsbezirk Ertingen b) Umwelttag Ein Mitglied des Gremiums regt einen Umwelttag an der Michel-Buck-Gemeinschaftsschule an, bei dem die Schüler auf dem Schulgelände Ordnung schaffen. c) Donautalbahn: Haltepunkt in Ertingen Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt die Verwaltung, dass die Dringlichkeit und Wichtigkeit eines Haltepunktes in Ertingen bei der Deutschen Bahn angemahnt wird. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt, wird sich auch der Kreistag mit dem Thema Donautalbahn befassen. Im Zuge der Beratungen des Kreistages über mögliche Verbesserungen ist seitens der Kreisverwaltung beabsichtigt, eine stündliche Anbindung Ertingens mit den Regionalexpress-Zügen vorzuschlagen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Bestellung von Herrn Werner Binder vom 15.09.2014 zum Eheschließungsstandesbeamten für den Standesamtsbezirk Ertingen zu widerrufen. TOP 12 Bestellung von Frau Gemeindeamtfrau Anita Baur zur Eheschließungsstandesbeamtin für den Standesamtsbezirk Ertingen Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Frau Gemeindeamtfrau Anita Baur ab 23.03.2015 zur Eheschließungsstandesbeamtin für den Standesamtsbezirk Ertingen zu bestellen. TOP 13 Teilnahme am Qualitätsprädikat „Familienbewusste Kommune Plus” Die Arbeitsgemeinschaft Netzwerk Familie BadenWürttemberg wird vom Land Baden-Württemberg gefördert und ist für das überarbeitete bzw. neu herausgegebene Qualitätsprädikat „Familienbewusste Kommune Plus” zuständig. Die Ausschreibung des Qualitätsprädikates 2015 wird zunächst bei Kommunen mit mehr als 3.500 Einwohnern, so auch bei der Gemeinde Ertingen angefragt. Beschluss des Gemeinderats bei 17 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen: Die Gemeinde Ertingen beteiligt sich nicht bei dem von der Arbeitsgemeinschaft Netzwerk Familie Baden-Württemberg ausgeschriebenen Qualitätsprädikat „Familienbewusste Kommune Plus 2015”. Termin der Energieberatung Biberach - Außenstelle Riedlingen Die nächste Beratung findet am Donnerstag, 02.04.2015 im Rathaus Riedlingen, Marktplatz 1, Stadtbauamt (2. Obergeschoss) statt. Termine und nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ernst von der Stadt Riedlingen unter Tel.: 07371/183-21. Die Mai-Beratung ist am Donnerstag, 07.05.2015. Kein geänderter Redaktionsschluss Der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt Nr. 14 (Donnerstag, 02.04.2015) und Nr. 15 (Donnerstag, 09.04.2015) bleibt wie gewohnt dienstags um 10.00 Uhr. Krautländer der Gemeinde Der Gemeinde wurden verschiedene Krautländer auf Gemarkung Ertingen von Pächtern zurückgegeben. Die Grundstücke sind nachfolgend aufgeführt und werden ab sofort neu verpachtet. Flst. Nr. Los Nr. Lage 392 Kälbergarten Krautland Fläche in ar 1,42 414 Kälbergarten Krautland 0,55 436 Kälbergarten Krautland (Teilfläche) Dauden Krautland Dauden Krautland 0,30 1 1 Art TOP 14 Bekanntgaben, Verschiedenes, Wünsche, Anregungen 526/1 526/2 0,90 1,40 a) Abbau von Freileitungen Auf Nachfrage aus dem Gremium erwidert die Verwaltung, dass derzeit die Freileitungen im Bereich „Ob der Kapelle” bis zur Zuckerbrücke abgebaut werden, weil eine Erdverkabelung geschaffen wurde. Pachtinteressenten können sich bei der Gemeindeverwaltung Ertingen, Herr Haberbosch, Tel.: 07371/508-23 melden. Hier erhalten Sie auch nähere Auskunft und Pläne zu den Grundstücken. Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Fundbüro (gefunden) Sonnenbrille Geschwindigkeitsüberschreitungen Januar 2015 Binzwangen, L 278, Ortseingang von Ertingen her Montag, 12.01.2015 - 07.43 Uhr bis 09.45 Uhr - 223 Fahrzeuge - 16 (7,17 %) Überschreitung Wundertüte in Ertingen sucht ... Der Freundeskreis Schussenried e.V. bietet einmal wöchentlich in der Cafeteria „St. Georg” eine Aktivierungs- und Betreuungsgruppe für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und/oder eingeschränkter Alltagskompetenz an. Die Gruppe „Wundertüte“ findet immer mittwochs von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Die Teilnehmer werden zur Gruppe abgeholt und auch wieder nach Hause gebracht. Für diesen Fahrdienst sucht der Freundeskreis Schussenried e. V. ehrenamtliche Mitarbeiter mit eigenem PKW. Für die ehrenamtlich geleistete Arbeit ist eine Aufwandsentschädigung gewährleistet. Haben Sie Interesse? Wir freuen uns über Ihren Anruf. Fragen Sie ganz unverbindlich bei uns an. Freundeskreis Schussenried e.V., Tel.: 07351/3470438, E-Mail: bwf@freundeskreis-schussenried. de, Internet: www.freundeskreis-schussenried.de. Vorsorge treffen ... Patientenverfügung: Information in der Gruppe Mittwoch, 01.04.2015 im Rathaus Ertingen um 16.00 Uhr Anmeldung unter Tel.: 07371/508-32 Hildegard Gebele, exam. Altenpflegerin und Hospizmitarbeiterin, und Petra Hiebsch, Krankenschwester i.R. mit Intensiverfahrungen beide aus Langenenslingen, werden Vordrucke, die jede Person vor sich hat, Punkt für Punkt erläutern und Fragen beantworten. Mit Fallbeispielen aus der Praxis können verschiedenste Situationen veranschaulicht werden. Bringen Sie bitte nach Möglichkeit Ihren künftigen Bevollmächtigten mit! Vorhandene Vordrucke können mitgebracht werden. Formulierungshilfen sind auch vor Ort erhältlich. Teilnahme ist kostenlos! Jugendmusikschule Riedlingen Kreisjugendmusiktag: Erfolgreiche Musiker Insgesamt 20 Schülerinnen und Schüler der Jugendmusikschule stellten sich am 15.03.2015 in Steinhausen an der Rottum einer vierköpfigen Jury. Die Ergebnisse in der Kategorie „Kammermusik“: Bläserklasse Albrecht Streicher: Selina Diesch (Horn), Vera Wizemann (Horn) aus Ertingen - „mit hervorragendem Erfolg teilgenommen“; Anja Diesch (Trompete), Florian Binder (Trompete), Johannes Sauter (Bariton) aus Ertingen - „mit hervorragendem Erfolg teilgenommen“; Moritz Neuburger (Tenorhorn) aus Egelfingen - „mit hervorragendem Erfolg Seite 9 teilgenommen“; Marius Roll (Trompete) aus Binzwangen - „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“; Benjamin Vogel (Posaune) aus Binzwangen - „mit hervorragendem Erfolg teilgenommen“; Lukas Gulde (Tenorhorn) aus Langenenslingen - „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“; Micha Gross (Horn) aus Riedlingen - „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“. Bläser-Klavierklasse Reinhold Gruber: Lena Burger (Horn) Michael Zinser (Horn) Thomas Haupt (Posaune) aus Oggelsbeuren - „mit hervorragendem Erfolg teilgenommen“; Patrick Zoll (Trompete) aus Binzwangen - „mit hervorragendem Erfolg teilgenommen“; Tobias Mayer (Klavier) aus Wilflingen - „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“; Sophia Mayer (Klavier) aus Wilflingen „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“. Bläserklasse Bernd Buck: Antonia Mayer (Saxophon) aus Altheim - „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“; Lars Gulde (Saxophon) aus Langenenslingen - „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“; Marcel Gihr (Saxophon) aus Wilflingen - „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“; Annika Reichelt (Klarinette) aus Riedlingen - „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“. Die diesjährigen Osterferien sind von Montag, 30.03.2015 bis Freitag, 10.04.2015. Wir beginnen wieder am Montag, 13.04.2015 nach Stundenplan. Wir wünschen allen schöne und erholsame Osterferien! Tag der offenen Tür in Herbertingen Derzeit stehen die Eltern der jetzigen Viertklässler vor der Entscheidung über den weiteren Schul- und Bildungsweg ihrer Kinder. Die Michel-Buck-Gemeinschaftsschule Ertingen/Herbertingen öffnete ihre Pforten und gab Einblicke in die erfolgreiche Arbeitsweise der Gemeinschaftsschule. Die Eltern zeigten ein sehr hohes Interesse. Der gemeinsame Auftakt fand in der Alemannenhalle Herbertingen statt. In der fast vollbesetzten Halle begrüßte zunächst Gemeinschaftsschulrektor Markus Geiselhart alle Gäste. Er stellte in seiner Präsentation u.a. die Grundpfeiler des individualisierten Lernens an der GMS vor. Die MichelBuck-Gemeinschaftsschule bereitet ihre Schüler beginnend ab Klasse 5 auf das Abitur, die Mittlere Reife und den Hauptschulabschluss vor. Sie ist die gleichberechtigte Säule neben dem Gymnasium. Geiselhart zeigte auch die Grundlagen des neuen Bildungsplans auf. Dieser kommt 2016 an alle Schulen. Auf vielfältige Art und Weise bereicherten die Schülerinnen und Schüler der Klassen 4 das Programm. Der Schulchor der Klassen 3/4 hatte dabei ihren ersten großen Auftritt mit Songs wie „Anders als du“ und dem Bewegungslied „Kommt und macht alle mit“. Sehenswert war ebenfalls das von der Theater-AG selbst geschriebene englische Theaterstück „Surprice“. Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Seite 10 Das Schulhaus lud im Anschluss daran zu vielfältigen Aktionen ein. Gemeinsam mit ihren Eltern konnten die zukünftigen Fünftklässer an verschiedenen „Treffpunkten“ tiefere Einblicke in das pädagogische Konzept der MichelBuck-Gemeinschaftsschule erhalten. So lernten sie am Treffpunkt „Innovativer Unterricht“ das Lernbüro sowie die Lernplattform InfoMentor kennen, das die individuellen Lernpläne organisiert. Ein Highlight war die „Crêperie“ am Treffpunkt „Sprachen“, bei dem die interessierten Besucher neben leckeren Crêpes zugleich mehr erfuhren bezüglich des Fremdsprachenunterrichts. Neben Englisch bietet die Schule ab Klasse 6 auch Französisch und ab Klasse 8 Spanisch an. Weitere Info-Points waren die Berufsorientierung, das Ganztagesangebot, das Lernfach „GPS“ (Gemeinsam Persönlichkeit stärken) sowie die Schulsozialarbeit. Bei Kaffee, Brezeln und Kuchen stellten sich Gemeinschaftsschuleltern der Klassen 5 und 6 den Fragen der Besucher im Musiksaal. Zu den Klängen aus dem Bandraum, in dem die Bands 5/6/7 ihr Können präsentierten, durften die Schülerinnen und Schüler kreativ werden beim Gestalten von Schmetterlingen, Namensschildchen mittels CNCFräse oder aber Mikroskopieren im NWT-Raum. Am „Schulleitungs-Treffpunkt“ beantwortete schließlich Rektor Markus Geiselhart und Konrektorin Gabriele Blender letzte, ganz persönliche Fragen der Erziehungsberechtigten. Die Schulanmeldung ist am 25./26.03.2015. FLOHMARKT 2. MB-GMS Samstag, 25. April ´15 • 10:00 – 16:00 Uhr Wir, die Klassen 6 abc der MichelBuckGemeinschafts schule Ertingen/Herbertingen veranstalten am 25. April 2015 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Alemannenhalle in Herbertingen einen HallenFlohmarkt für Selbstver käufer. Wollen Sie selbst etwas verkaufen? Dann „Gruschteln“ Sie Ihre Flohmarktkisten voll und reservieren Sie sich einen Tisch. TischRevervierung bis 18.04.2015 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr bei E. Boscher unter Tel.: 07371 9538436 Gebühren: Tisch in der Halle 10,00 € Wir freuen uns heute schon auf Ihren Besuch und hoffen auf rege Teilnahme Die Klassen 6 abc Morgen Elterncafé in Ertingen Wir möchten alle Eltern an unser Elterncafé am morgigen Freitag, 27.03.2015 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr im Schülerhaus in Ertingen erinnern. Die Teilnahme ist unverbindlich und die Verpflegung ist wie immer gratis. Auf Ihr Kommen freut sich das Team der Schulsozialarbeit. Talentwettbewerb Hallo Kids, habt ihr ein besonderes Talent? Egal ob als Solo-Künstler oder in der Gruppe, ob mit Gesang, Tanzen, Akrobatik oder Comedy ..., traut euch und macht mit! Es gibt tolle Preise zu gewinnen! Wann: 25.04.2015 von ca. 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr Wo: in der Alemannenhalle in Herbertingen, parallel zum Hallenflohmarkt Wer: alle Kids bis 16 Jahre Infos und Anmeldungen bis zum 18.04.2015 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr bei Familie Boscher, Tel.: 07371 9538436. Die Bücherei ist während der Osterferien zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet, außer an den Feiertagen. Das Büchereiteam wünscht schöne Osterferien! Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Montag 16.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 17.00 - 19.00 Uhr Donnerstag 15.30 - 17.30 Uhr Die Bücherei ist in allen Ferien (ausgenommen Sommerferien) geöffnet. Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 In den Osterferien haben der Teenietreff am Dienstag, 31.03.2015 von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr und der Jugendraum von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr geöffnet. Die restlichen Ferien ist der Teenietreff/Jugendraum geschlossen. Wir sind ab Dienstag, 14.04.2015 wieder für euch da! Silvia, Iris und Alicia Geburt Felix Diesch, Sohn der Sandra Diesch geb. Wiedergrün und des Manuel Diesch, wohnhaft in Ertingen, Ringstraße 42, geboren am 14.03.2015 in Bad Saulgau Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag 26.03.2015 Frau Maria Schech, Georgstraße 5, Ertingen zum 91. Geburtstag 27.03.2015 Frau Erika Leutloff, Georgstraße 6, Ertingen zum 81. Geburtstag 31.03.2015 Frau Liselotte Löbel, Grangesstraße 3, Ertingen zum 89. Geburtstag Frau Irene Diesch, Salem-Scheuer-Straße 19, Ertingen zum 79. Geburtstag Herr Kurt Neuburger, Schillerstraße 7, Ertingen zum 71. Geburtstag Für das neue Lebensjahr wünschen wir allen alles Gute, besonders Gesundheit. Ganz herzlich gratulieren wir auch den Jubilarinnen und Jubilaren, die ihren Geburtstag feiern können, aber nicht genannt werden möchten. Seelsorgeeinheit Ertingen gemeinsame Nachrichten Pfarrer Dr. Peter Häring Tel.: 07371/6474 E-Mail: [email protected] Seite 11 Pfarrvikar Dr. Jules Kienga Pfarrhaus Dürmentingen, Kirchbergstraße 11 Tel.: 07371/9279444 E-Mail: [email protected] Gemeindereferentin Andrea Hoffmann Tel.: 07371/961622 E-Mail: [email protected] Sekretariat Seelsorgeeinheit Ertingen Tel.: 07371/6474, Fax: 07371/129360 E-Mail: [email protected] Dürmentingen Tel.: 07371/6389 Es sind Rufumleitungen installiert, damit Sie möglichst oft eine unserer Sekretärinnen erreichen. Öffnungszeiten des Sekretariats Ertingen Dienstag, Mittwoch, Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und Mittwoch von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr Dürmentingen Dienstag von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr und Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Nichts fürs Museum Schnell sind wir mit Kritik bei der Hand über die wankelmütige Bevölkerung Jerusalems, die heute „Hosianna“ und in fünf Tagen „Kreuzige ihn“ ruft. Dabei wird schnell vergessen, dass die PalmsonntagsGemeinde von damals eines hatte, das heute oft fehlt: Glaubensbegeisterung. Ich möchte mir heute sagen lassen: Zum Glauben gehört auch die Begeisterung. So möchte ich in die heute beginnende Heilige Woche ein Wort von Isaac Newton mitnehmen: „Alles für mich! Wir müssen das Evangelium nicht lesen, wie ein Notar ein Testament liest, sondern so, wie es der rechtmäßige Erbe liest. Der Erbe: Er sagt sich bei jedem Satz, voller Freude und Jubel: Das ist für mich, das ist alles für mich.“ Das ist alles auch für mich - das Leiden und der Tod und natürlich auch die Auferstehung. Das Geschehen, an das wir uns erinnern, ist nicht etwas längst Vergangenes, etwas fürs Museum, sondern hat ganz konkret mit mir heute zu tun. Kollekte für das Heilige Land Am Palmsonntag ist die Kollekte weltweit in allen katholischen Kirchen für das Heilige Land bestimmt. Helfen Sie den Menschen in dem Land, das die Heimat unseres Herrn gewesen ist! Besonders die Christen leiden unter der sich stetig verschlechternden politischen und gesellschaftlichen Situation. Mit der Kollekte können wir gemeinsam die Solidarität mit ihnen zum Ausdruck bringen. Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Seite 12 Sonn- und Festtagseucharistie in der Seelsorgeeinheit Palmsonntag Samstag, 28.03.2015 um 19.00 Uhr in Hailtingen (Beginn an der Aussegnungshalle) Sonntag, 29.03.2015 um 08.30 Uhr in Dürmentingen (Beginn unterhalb des Pfarrhauses) Sonntag, 29.03.2015 um 10.15 Uhr in Heudorf (Beginn am alten Friedhof) Gründonnerstag, 02.04.2015 19.00 Uhr Messe vom Letzten Abendmahl in Dürmentingen Karfreitag, 03.04.2015 Liturgie in allen Pfarrkirchen um 15.00 Uhr Osternacht Samstag, 04.04.2015 um 20.30 Uhr in Dürmentingen Osterkommunion für kranke und gebrechliche Menschen Pfarrer Dr. Häring und Pfarrer Dr. Kienga möchten in der Osteroktav wieder die Kranken unserer Gemeinden besuchen und ihnen die Osterkommunion bringen. Möglich sind auch der Empfang des Bußsakramentes und des Sakramentes der Krankensalbung. Wenn Sie einen solchen Besuch für sich oder ihre Angehörigen wünschen, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro unter Tel.: 6474. Diejenigen, die regelmäßig die Kommunion empfangen, brauchen sich nicht zu melden. Kar- und Ostertage Mit der Feier des Palmsonntags tritt die Kirche ein in die sogenannte Karwoche, auch „Heilige Woche“ genannt. Jesus kommt in die Heilige Stadt Jerusalem. Zuerst wird er bejubelt, aber schnell schlägt das, wohl auch aufgrund der Vertreibung der Händler und Geldwechsler aus dem Tempel, zu Feindschaft um, die zum Tode Jesu führt. Wie in einer Ouvertüre wird in der Feier des Palmsonntags die Geschichte vom umjubelten Einzug bis zum Tode Jesu in einer Gesamtschau ausgebreitet. Mit der Feier des Letzten Abendmahls am Gründonnerstag beginnt die dreitägige Feier des Osterfestes, das „Österliche Triduum“, das im Grunde ein einziger großer Gottesdienst mit Unterbrechungen bis zur Feier der Auferstehung Jesu in der Osternacht ist. Deshalb soll diese Feier auch an allen drei Tagen mit demselben Priester in derselben Kirche stattfinden. Der Gründonnerstag ist der Tag der Einsetzung der Eucharistie beim Letzten Abendmahl. Nach der Überlieferung des Evangelisten Johannes ist damit auch der Auftrag zur Liebe verbunden, für die Jesus in der Zeichenhandlung der Fußwaschung uns ein Beispiel gibt. Der Karfreitag ist der Tag des Leidens und Sterbens Jesu. Zentrum der nachmittäglichen Feier zur Todesstunde Jesu ist die Verehrung des Heiligen Kreuzes, gegenüber der an diesem Tag der Kommunionempfang auch in den Hintergrund tritt. Wir wollen uns genügend Zeit nehmen, damit jeder Jesus, dem Gekreuzigten, begegnen kann. Der Karsamstag ist der Tag der Grabesruhe Jesu. An diesem Tag gibt es keine Gottesdienste und auch die Kommunion darf nur den Sterbenden als Wegzehrung gebracht werden. Die Altäre und die ganze Kirche sind völlig entblößt und schmucklos. So wird die Abwesenheit Jesu zeichenhaft deutlich. In der Nacht (!) des Ostertages ist Jesus auferstanden. Auch das ist ein Zeichen: als das Dunkel in der Geschichte der Menschen am größten war, in der Gottverlassenheit des Karsamstags, überwindet Jesus als Licht der Welt diese Dunkelheit. In Jesus Christus sind wir neu geboren in der Taufe. Feier der Versöhnung Es ist ein guter Brauch, vor dem größten Fest der Christenheit, Ostern, an dem wir mit Gott versöhnt wurden, auch persönlich sich um eine Versöhnung mit Gott in den verschiedenen Formen der Buße und der Versöhnung zu bemühen. Nach dem Kirchenrecht ist ja der jährliche Empfang der sakramentalen Beichte für jeden Katholiken vorgeschrieben (can. 989/CIC 1983). Folgende Angebote gibt es dazu in diesem Jahr in unserer Seelsorgeeinheit: Bußfeiern Sonntag, 29.03.2015 um 18.00 Uhr Bußandacht in Ertingen Freitag, 27.03.2015 um 19.00 Uhr Eucharistie mit integrierter Bußfeier in Dürmentingen Dienstag, 31.03.2015 um 19.00 Uhr Eucharistie mit integrierter Bußfeier in Heudorf Mittwoch, 01.04.2015 um 19.00 Uhr Eucharistie mit integrierter Bußfeier in Hailtingen und Binzwangen Beichtgelegenheit Samstag, 28.03.2015 von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr in Dürmentingen mit Pater Tomy Samstag, 28.03.2015 von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr in Ertingen mit Pfarrer Wolfmaier Dienstag, 31.03.2015 von ca. 19.45 Uhr bis 20.30 Uhr in Heudorf mit Pfarrer Dr. Kienga Mittwoch, 01.04.2015 von ca. 19.45 Uhr bis 20.30 Uhr in Hailtingen mit Pfarrer Dr. Kienga Gründonnerstag, 02.04.2015 von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr in Dürmentingen mit Pfarrer Dr. Kienga Gründonnerstag, 02.04.2015 von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr in Ertingen mit Pfarrer Dr. Häring Karfreitag, 03.04.2015 von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr in Erisdorf Karfreitag, 03.04.2015 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr in Binzwangen Kirchliche Nachrichten „St. Georg“ Ertingen Mesner Herr Theodor Wilkowski, Danziger Straße 8 Tel.: 01577/2086743 Gottesdienste vom 28.03.2015 bis zum 06.04.2015 Samstag: 08.30 Uhr 28.03.2015 Eucharistiefeier 2. Opfer für Stefanie Kugler; Stille Gedenken 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Beichtgelegenheit mit Pfarrer Wolfmaier Seite 13 Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Sonntag: 10.00 Uhr parallel 18.00 Uhr Montag: 19.00 Uhr 19.00 Uhr 29.03.2015 Palmsonntag Palmweihe und Verkündigung des Evangeliums vom Einzug in Jerusalem vor dem Seniorenzentrum - Prozession mit Palmen und Esel zur Pfarrkirche, begleitet durch den Musikverein - Eucharistiefeier in der Pfarrkirche mit Verkündigung der Leidensgeschichte Die Gottesdienstbesucher werden gebeten, soweit es ihnen möglich ist, auch an der Palmweihe und der Prozession teilzunehmen. Kollekte „Für das Heilige Land“ Die Kinder bis Klasse 2 nehmen an der Palmprozession teil. Anschließend ist im AbtBischof-Spies-Haus ein Kindergottesdienst. Bußandacht mit Frau Hoffmann 30.03.2015 Offener Gebetskreis in der Pfarrkirche Kreuzwegandacht Rosenkranz für Frau Maria Koch in der Kapelle des Seniorenzentrums Dienstag: 14.00 Uhr 31.03.2015 Requiem und anschließende Urnenbeisetzung für Frau Maria Koch Mittwoch: 19.30 Uhr 01.04.2015 Hauptprobe des Kirchenchores Donnerstag: 02.04.2015 Gründonnerstag 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr Ministrantenprobe 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr Beichtgelegenheit (Pfarrer Dr. Häring) 19.30 Uhr Messe vom letzten Abendmahl mit Fußwaschung 21.00 Uhr Allgemeine Betstunde 22.00 Uhr Betstunde gestaltet von der Jugend - Einladung hierzu an die ganze Gemeinde Freitag: 07.30 Uhr 15.00 Uhr 17.00 Uhr Samstag: 08.00 Uhr 20.30 Uhr Sonntag: 06.00 Uhr 03.04.2015 Karfreitag Trauermette und Laudes in der Pfarrkirche Liturgie vom Leiden und Sterben unseres Herrn Jesus Christus musikalisch mitgestaltet durch den Kirchenchor Familienkreuzweg Die Kinder dürfen eine Blume und ihre Fastenopferkässchen mitbringen 04.04.2015 Karsamstag Mette und Laudes Feier der Osternacht Segnung des Osterfeuers - Exsultet - Lesungen Eucharistiefeier 05.04.2015 Hochfest der Auferstehung des Herrn Ostersonntag Gang in den Ostermorgen 10.00 Uhr 10.15 Uhr Wortgottesfeier im Seniorenzentrum Feierliches Hochamt Der Kirchenchor gestaltet den Gottesdienst musikalisch mit Segnung von Osterspeisen Bischof-Moser-Kollekte Montag: 06.04.2015 Ostermontag Eucharistiefeier in der Pfarrkirche 19.00 Uhr Kreuzwegandacht für Familien Wenn ich glauben darf an diese Liebe, dass ein Gott für mich gestorben ist, wie sollte ich nicht alles versuchen, um diese Liebe zu erwidern? In diesem Sinne sind Sie/bist du herzlich eingeladen, am Karfreitag um 17.00 Uhr in die Kirche in Ertingen zum Kreuzweg für Familien. Wir freuen uns, wenn Sie, liebe Familien, sich eingeladen fühlen und kommen. Wer will, kann auch eine Blume mitbringen. Wir brauchen sie für diesen Gottesdienst. Liebe Kinder, bitte bringt euer Fastenopferkässchen mit! Ministranten Ertingen Herzliche Einladung zur Ministunde am Samstag, 28.03.2015 um 09.30 Uhr ins Abt-Bischof-Spies-Haus. Themen werden sein: Karwoche, Bibel und die Liturgie. Kirchliche Nachrichten „St. Lambertus“ Binzwangen Pfarrbüro Öffnungszeiten im Pfarrhaus in Binzwangen Donnerstags von 11.45 Uhr bis 12.15 Uhr, E-Mail: [email protected] oder [email protected] Gottesdienste vom 28.03.2015 bis zum 06.04.2015 Sonntag: 10.15 Uhr Mittwoch: 18.30 Uhr 19.00 Uhr 29.03.2015 Palmsonntag Eucharistiefeier mit Palmweihe Die Gemeinde trifft sich zur Palmweihe und der Verkündigung des Evangeliums vom Einzug vor der Kirche - Prozession in die Kirche - Eucharistiefeier mit Verkündigung der Leidensgeschichte nach Lukas Kollekte „Für das Heilige Land“ 01.04.2015 Rosenkranz Eucharistiefeier mit Bußbesinnung Gedenken für Gregor und Rosina Vogel Donnerstag: 02.04.2015 Gründonnerstag 19.00 Uhr Messe zum letzten Abendmahl anschl. Ölbergandacht Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Seite 14 Freitag: 03.04.2015 Karfreitag 10.00 Uhr Familienkreuzweg Die Kinder dürfen eine Blume und ihre Fastenopferkässchen mitbringen 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr Beichtgelegenheit (Pfarrer Dr. Häring) 15.00 Uhr Liturgie vom Leiden und Sterben Jesu Christi mitgestaltet durch den Kirchenchor Freitag: Samstag: Sonntag: 20.30 Uhr Sonntag: 09.30 Uhr Montag: 09.30 Uhr 04.04.2015 Karsamstag Osternacht als Wort-Gottes-Feier mit Kommunionempfang Am Eingang der Kirche werden Kerzen verkauft. Eigene Kerzen sollten einen Tropfschutz haben. 05.04.2015 Hochfest der Auferstehung des Herrn, Ostersonntag Feierliches Hochamt musikalisch mitgestaltet durch den Kirchenchor Segnung von Osterspeisen Bischof-Moser-Kollekte 06.04.2015 Ostermontag Eucharistiefeier 03.04.2015 Karfreitag 10.00 bis 10.30 Uhr 15.00 Uhr Samstag: 09.30 Uhr 08.30 Uhr Montag: 10.15 Uhr 17.00 Uhr Beichtgelegenheit (Pfarrer Dr. Häring) Liturgie vom Leiden und Sterben Jesu Christi 04.04.2015 Karsamstag Probe der Erstkommunionkinder 05.04.2015 Hochfest der Auferstehung des Herrn Ostersonntag Feierliches Hochamt Segnung von Osterspeisen Bischof-Moser-Kollekte 06.04.2015 Ostermontag Feierlicher Gottesdienst zur Erstkommunion musikalisch mitgestaltet durch die Orgel und den Musikverein Dankandacht Diesen Familiengottesdienst gestalteten unter anderem unsere Erstkommmunionkinder mit. Sie zeigten, was wirklich wichtig ist in der Beziehung zu Gott und dem Gebet. Vielen Dank allen, die mitgeholfen haben. Kerzenverkauf der Ministranten Am Palmsonntag findet nach dem Gottesdienst nochmals ein Kerzenverkauf statt. Kirchliche Nachrichten „St. Bartholomäus“ Erisdorf Gottesdienste vom 28.03.2015 bis zum 06.04.2015 Sonntag: 08.00 Uhr 29.03.2015 Palmsonntag Eucharistiefeier mit Palmweihe (bitte Uhrzeit beachten!) Kollekte „Für das Heilige Land“ Mittwoch: 10.00 Uhr 01.04.2015 Probe der Erstkommunionkinder Donnerstag: 02.04.2015 Gründonnerstag 09.00 Uhr Probe der Erstkommunionkinder 21.00 Uhr Betstunde - Ölbergandacht Evangelisches Pfarramt Ertingen - Dürmentingen Prof. Dr. Hans-Martin Rieger [email protected] „Der Menschensohn muss erhöht werden, damit alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben.“ Johannes, 3,14.15 Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag: 09.30 Uhr 29.03.2015 Palmsonntag Gottesdienst in Riedlingen Seite 15 Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 10.45 Uhr 10.45 Uhr 17.30 Uhr Familiengottesdienst in Ertingen zum Abschluss von Konfi-3 „Abendmahl“ mit anschließendem Mittagessen Gottesdienst in Dürmentingen „fresh“ - Lobpreisabend in Riedlingen, Johannes-Zwick-Haus Donnerstag: 02.04.2015 15.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl im Seniorenzentrum „St. Georg” Freitag: 09.30 Uhr 09.30 Uhr 10.45 Uhr 10.45 Uhr 03.04.2015 Karfreitag Abendmahlsgottesdienst in Riedlingen Abendmahlsgottesdienst in Pflummern Abendmahlsgottesdienst in Ertingen Abendmahlsgottesdienst in Dürmentingen SF Donaurieden - SG Ertingen/ Binzwangen 0:0 An einem Tag, an dem das Wetter genauso war, wie das Fußballspiel, nämlich recht trüb, gibt es mit einer Ausnahme leider nicht viel über den letzten Spieltag zu berichten. Chancen sowie spielerische Highlights waren Mangelware, beziehungsweise auf beiden Seiten gar nicht vorhanden. Das einzig nennenswerte Geschehnis fand nämlich in Form von Denis Forstenhäusler statt, welcher den Schiedsrichter zu Boden streckte, wodurch eine mehrminütige Spielpause erzwungen wurde. Es spielten: Fabian Hermanutz, Andreas Ihbe, Manuel Binder, Markus Fensterle, Denis Forstenhäusler, Manuel Steinborn, Christian Jäggle, Lukas Hecht, Steffen Kanthak, Johannes Jäggle, Alexander Schemberger, Axel Frick, Dmitri Heinz Reserve SF Donaurieden - SG Ertingen/ Binzwangen 0:1 In einem recht ausgeglichenen Spiel konnte die SG dank Kopfballungeheuer Dima Heinz die drei Punkte mit nach Hause nehmen. Torschütze: Dmitri Heinz Es spielten: Stefan Wilkowski, Simon Enderle, Sebastian Schirmer, Fabian Bronner, Patrick Müller, Marco Witt, Steffen Frick, Dmitri Heinz, Christian Schmid, Alexander Hecht, Matthias Jäggle, Tobias Unterricker, Matthias Vogt, Martin Schneider, Rudolf Soukup. Vorschau Kreisliga A Dienstag, 31.03.2015 Reserve: SF Bussen - SG Ertingen/ Binzwangen in Dietershausen, Anpfiff um 18.30 Uhr Donnerstag, 02.04.2015 SF Bussen - SG Ertingen/Binzwangen in Dietershausen, Anpfiff um 18.30 Uhr Pokal Samstag, 04.04.2015 SG Ertingen/Binzwangen - SG Ersingen in Ertingen, Anpfiff um 15.00 Uhr Spielgemeinschaft Jugendfußball Ergebnisse D-Junioren SGM Ertingen/Binzwangen - SGM Laiz B-Junioren SGM Binzwangen/Ertingen/Altheim SGM Hundersingen A-Junioren SGM Altshausen SGM Ertingen/Binzwangen/Altheim 1:2 0:5 1:1 Vorschau Samstag, 28.03.2015 E-Junioren Vorbereitungsturnier ab 10.00 Uhr in Ertingen D-Junioren TSG Ehingen - SGM Ertingen/Binzwangen um 15.45 Uhr in Ehingen A-Junioren SGM Ertingen/Binzwangen/Altheim - SGM Alb-Lauchert um 15.00 Uhr in Ertingen Sonntag, 29.03.2015 B-Junioren SV Herbertingen - SGM Binzwangen/Ertingen/ Altheim um 11.00 Uhr in Herbertingen Fahrradfahren mit der TSV-Radgruppe Edelweiß! Der Turn- und Sportverein Ertingen 1864 e.V. startet erstmalig mit der Radgruppe Edelweiß in die Radsaison und lädt hiermit alle interessierten Mitglieder und Bürger der Gemeinde Ertingen zum Radeln ein. Treffpunkt: Mittwoch, 08.04.2015 Abfahrt: 18.30 Uhr, Parkplatz Grundschule Zielgruppe: alle begeisterten Fahrradfahrer Info: evtl. werden Gruppen gebildet Ende: offen, ein gemütlicher Abschluss in Ertingen ist geplant Leitung: TSV Ertingen, Karin Frick 1. Vorsitzende, Tel.: 07371/44420, E-Mail: [email protected] Voranzeige Mitgliederversammlung Herzliche Einladung an alle Mitglieder des Vereins sowie an alle sportinteressierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ertingen zur 145. ordentlichen Mitgliederversammlung des TSV Ertingen 1864 e.V. am Freitag, 17.04.2015 um 20.00 Uhr im Kultursaal der Kultur- und Sporthalle. Die Vorstandschaft Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Seite 16 Am 19.03.2015 stürmten jede Menge Turnerkinder mit ihren Bobbycar`s die Ertinger Sporthalle. Nach einem großen Verkehrschaos wurden die Fahrer von der Polizei in die Regeln des „Straßenverkehrs“ eingewiesen. Anschließend bewältigen die geschulten Fahrer den Bobbycar-Parcours und bestanden mit Bravour den „Flitzi-Führerschein“. Stolz nahm jedes Kind diesen Führerschein von der Polizei entgegen. Weitere Bilder unter www.turnabteilung-tsvertingen.de. Skisaison neigt sich in Ischgl dem Ende Am 21.03.2015 startete die Skizunft Ertingen zu ihrer letzten Skiausfahrt in diesem Winter mit über 95 Teilnehmern. Los gings morgens schon um 05.00 Uhr in Ertingen. Durch die frühe Anreise profitierten die Ski- und Snowboard von kurzen Wartezeiten an den Gondelbahnen. Oben am Berg angekommen konnten sie bestens präparierte Pisten, so dass jeder auf seine Kosten kommen konnte. Nach einem verschneiten Tag auf den Pisten stärkten sich die Teilnehmer bei einem Vesper am Bus, bevor es zum Einkehrschwung in Ischgl’s Kneipen ging. Die Skizunft blickt auf eine erfolgreiche Wintersaion zurück und freut sich schon auf die Nächste. Herren Herren Bezirksklasse TSV Laupheim - TSV Ertingen 9:0 Chancenlos war unsere Erste gegen den Tabellen Zweiten. Es spielten: Oliver Sauter, Walter Henning, Manuel Ebe, Roman Buck, Florian Jäggle und Wolfgang Jurk Zu unserer Osterhasenturnstunde am Donnerstag, 26.03.2015 laden wir Euch liebe Vorschüler herzlich ein. Mit sportlichem Gruß Fr. M. van Ueden-Funk mit Team Abteilungsversammlung der Turnabteilung Die Abteilungsversammlung der Turnabteilung findet am Freitag, 10.04.2015 um 20.00 Uhr im Sportheim Ertingen statt. Tagesordnung TOP 1 Begrüßung TOP 2 Bericht der Abteilungsleitung TOP 3 Bericht des Jugendwarts TOP 4 Berichte der Gruppenleiter TOP 5 Bericht der Kassiererin TOP 6 Bericht der Kassenprüfer TOP 7 Entlastung TOP 8 Wahlen TOP 9 Sonstiges, Wünsche, Anträge Wünsche und Anträge sind bitte bis zum 04.04.2015 bei der Abteilungsleitung Frau Antonie Mack einzureichen. Wir laden alle Mitglieder und Freunde unserer Turnabteilung recht herzlich ein. Die Abteilungsleitung der Turnabteilung Abfuhrkalender 2015 - nächste Abfuhrtermine Montag, 30.03.2015 Freitag, 10.04.2015 Samstag, 11.04.2015 Restmülltonne Papiertonne gelber Sack Herren Kreisliga Gruppe 1 TTC Bitz - TSV Ertingen II 9:6 Eine knappe Niederlage gegen die Abwehrexperten aus Bitz musste unsere Zweite hinnehmen. Es punkteten im Doppel Denis Forstenhäusler/Wolfgang Schirmer sowie in den Einzeln Matthias Jäggle, Denis Forstenhäusler (2), Wolfgang Schirmer und Werner Beller. Herren Kreisklasse A Gruppe 1 TSV Ertingen III - SV Hohentengen II 5:9 Eine unerwartete Niederlage musste unsere Dritte im Kampf um den 3. Aufstieg in Folge hinnehmen. Es punkteten im Doppel Philipp Miller/René Wurst und Albert Boscher/ Marco Seyfried sowie in den Einzeln Martin Dierkes, Albert Boscher und Marco Seyfried. TSV Ertingen III - TSV Gammertingen II 9:3 Einen klaren Sieg konnte man gegen Abstiegsgefährdeten Gegner aus Gammertingen einfahren und unsere Dritte konnte somit den zweiten Platz weiterhin für sich behaupten. Es punkteten in den Doppeln Florian Jäggle/Martin Dierkes und Renè Wurst/Marco Seyfried sowie in den Einzeln Florian Jäggle, Manuel Boscher (2), Martin Dierkes, Albert Boscher, René Wurst und Marco Seyfried. Vorschau Samstag, 28.03.2015 16.00 Uhr TSV Ertingen IV - TSV Bad Saulgau IV in der Grundschule 16.00 Uhr TSV Ertingen III - SV Bronnen II in der Binsenberghalle 19.00 Uhr TSV Ertingen II - TTG Sigmaringen/Laiz in der Kultur- und Sporthalle 19.00 Uhr TSV Ertingen - TTC Ebingen in der Kultur- und Sporthalle Seite 17 Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Ergebnisse Jungen U18 Verbandsklasse Süd TSV Ertingen - SV Böblingen 1:6 In den Doppeln unterlagen Jonas Kern/Tobias Boscher sowie Marco Stehle/Manuel Boscher gegen die Böblinger. Im ersten Einzeldurchgang unterlag Stehle gegen die Nummer 1 und Kern der Nummer 2 des SV. Tobias Boscher verlor gegen die Nummer 4, während Manuel Boscher gegen die Nummer 3 mit 3:0 siegte. So stand es nach dem ersten Einzeldurchgang 1:5 für die Gäste. Im zweiten Einzeldurchgang fand auch Kern gegen den Spitzenspieler der Gäste nicht ins Spiel und musste sich gegen seinen Gegner geschlagen geben. Damit musste man einen verdiente Niederlage gegen den Tabellenzweiten hinnehmen. Jungen U18 Bezirksliga Gr. 8 TG Biberach - TSV Ertingen 2 5:5 In den Doppeln unterlagen Benedikt Hecht/Anton Dilse knapp, während Robin Berner/Marco Seyfried gewannen. Im ersten Einzeldurchgang unterlag Seyfried gegen die Nummer 1 und Berner knapp der Nummer 2 der TG. Hecht und Dilse punkteten im hinteren Paarkreuz zum 3:3 Zwischenstand. Berner unterlag dem Spitzenspieler der Biberach und Seyfried musste der Nummer 2 der TG zum Sieg gratulieren. Nun lag man mit 5:3 zurück und das hintere Paarkreuz war wieder an der Reihe. Doch B. Hecht und Dilse siegten nach starker Leistung souverän und sorgten so für das Unentschieden. Jungen U18 Kreisliga Gr. 1 SV Dürmentingen 2 - TSV Ertingen 4 5:5 In den Doppeln siegten Jonas Boscher/Florian Wagner, während Norwin Henry/Simon Wachter gegen das Spitzendoppel des SV unterlagen. In den Einzeln konnten Jonas Boscher (2) und Florian Wagner (2) mit tollen Leistungen zum überraschenden Unentschieden gegen den Tabellenführer punkten. Vorschau Samstag, 28.03.2015 11.00 Uhr TSV Herrlingen : Jungen 1 11.00 Uhr TSV Herrlingen 2 : Jungen 1 13.00 Uhr SV Stafflangen : Jungen 4 Vororchester Freitag, 27.03.2015 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Probe (Achtung geänderte Uhrzeit) Jugendkapelle Freitag, 27.03.2015 18.15 Uhr bis 19.45 Uhr Probe (Achtung andere Zeit!) Samstag, 28.03.2015 Probetag nach Plan Aktive Kapelle Freitag, 27.03.2015 20.00 Uhr Gesamtprobe Sonntag, 29.03.2015 Auftritt Palmsonntag nach Ansage Erinnerung Einladung zur Jahreshauptversammlung am Samstag, 28.03.2015 um 20.00 Uhr im Schützenhaus in Ertingen. Vorsitzender E. Fensterle Samstag, 28.03.2015 Auftritt in Herbertingen, wir treffen uns um 16.30 Uhr am Musiksaal. Donnerstag, 02.04.2015 keine Singstunde Freitag, 27.03.2015 Samstag, 28.03.2015 Singstunde wie gewohnt Auftritt in Herbertingen, wir treffen uns um 16.30 Uhr am Musiksaal. In den Osterferien ist keine Singstunde. Mixedmannschaft Vorschau Donnerstag, 26.03.2015 / 20.00 Uhr TG Biberach 1 : TSV Ertingen Damenmannschaft Ergebnisse SV Ochsenhausen - TSV Ertingen Freitag, 27.03.2015 3:0 Singstunde wie gewohnt In den Osterferien ist keine Singstunde. Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Seite 18 Während der Osterferien findet kein Übungsbetrieb statt. Wir wünschen Euch allen „Frohe Ostern“. Eure Übungsleiter Gutscheine erhältlich bei der örtlichen Volksbank-Raiffeisenbank und bei der Kreissparkasse in Ertingen Mitgliedertreff Unser nächster Mitgliedertreff findet am Freitag, 27.03.2015 ab 19.30 Uhr in der Zunftstube statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder, Freunde und Gönner herzlich ein. Auf viele Gäste freut sich der Narrenrat Einzulösen bei und bei den folgenden Fachgeschäften Gemeinde Ertingen · Ernst Herter - Württembergische Versicherung · Schreib-Chic A. Reck - Bäder · Dächer · Heizungen · Copy Design Binder · erpo Sitz. Kultur. Meister Koschick Augenoptik · Textil-Eitel · Firma Wölpert · Allianz - Wolfgang Gaber Velorado Fahrradshop Echsle · Gaby`s Basteltruhe · Goldschmiede Weinl · hima Moden WAHL - Das Männer-Mode Haus · Marienapotheke · Zimmermann Motorgeräte GmbH Stuckateurbetrieb Binder · Bäckerei Böck · Bronner Elektrohaus · Albmetzgerei Steinhart Höninger GmbH, Putz & Farbe · Autohaus Schlegel, Riedlingen · Bäckerei Kapp Vogel Gärtnerei & Floristik, Ertingen · Atlantis Schuhverkauf Steeldart Oberliga am 17.03.2015 DC Fishbones - Dartsportfreunde Teck I Nächster Spieltag am Dienstag, 31.03.2015 DC Fishbones - DC Big Six Reutlingen Bezirksliga am 18.03.2015 DCU Oberensingen I - DC Moskitos Ertingen Nächster Spieltag am Mittwoch, 31.03.2015 DC Moskitos Ertingen - DOC Untersulmetingen I 10:0 5:5 E-DART Biberachliga am 20.03.2015 DC Moskitos II - DC „Happy Dart“ / Haßlach Wangen 7:11 DC „Smokys“ / Mietingen - DC Moskitos I 10:8 Nächste Spiele am Freitag, 27.03.2015 (Pokalspiele) DC „Smokys“ / Mietingen - DC Moskitos I DC “Flying Angels” / Biberach - DC Moskitos II ZAD am 18.03.2015 Landesliga DC Black Devils, Tuttlingen - DC Moskitos I Bezirksliga DC Snookers I /Mengen - DC Moskitos II Kreis-Oberliga DC Snookers II, Mengen - DC Moskitos III 2:16 2:16 montags ab 19.30 Uhr ist unser Clubheim geöffnet 9:9 Jahreshauptversammlung Zur Jahreshauptversammlung der Schützengilde Ertingen e.V. am Freitag, 27.03.2015 um 20.00 Uhr im Schützenhaus laden wir alle Mitglieder, Ehrenmitglieder, Freunde und alle am Schießsport interessierte Bürger der Gemeinde ganz herzlich ein. Tagesordnung TOP 1 Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden TOP 2 Totenehrung TOP 3 Bericht des ersten Vorsitzenden TOP 4 Bericht des Schriftführers TOP 5 Bericht des Schießleiters TOP 6 Bericht des Jugendleiters TOP 7 Bericht des Vereinsheimleiters TOP 8 Bericht der Schatzmeisterin TOP 9 Bericht der Kassenprüfer TOP 10 Aussprache zu den Berichten TOP 11 Entlastung TOP 12 Ehrungen TOP 13 Wahlen TOP 14 Wünsche und Anträge TOP 15 Vorschau TOP 16 Schlusswort Hans Arnold, 1. Vorsitzender Senioren LuPi aufgelegt Der erste Wettkampf in der Freundschaftsrunde 2015 gegen Bad-Saulgau wurde gewonnen. Bad Saulgau - Ertingen 1:4 0:2 Ertingen belegt den zweiten Tabellenplatz. Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Unsere nächste Wanderung ist am Dienstag, 31.03.2015 um 13.30 Uhr. Treffpunkt wie immer in der Bahnhofstraße. Ortschaftsratssitzung Am heutigen Donnerstag, 26.03.2015 findet um 20.00 Uhr im Sitzungssaal der Ortsverwaltung Binzwangen eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates statt. Tagesordnung TOP 1 Bekanntgaben TOP 2 Bürgerfragen TOP 3 Baugesuche a) Erstellung einer Abstellhalle, Flst. Nr. 1839, Austraße, Gemarkung Binzwangen b) Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Flst. Nr. 120, Am Binsenberg, Gemarkung Binzwangen TOP 4 Kanalsanierung Binzwangen Festlegung der weiteren Vorgehensweise der Wiederholungsbefahrung in Binzwangen TOP 5 Antrag der Abteilungsfeuerwehr Binzwangen auf Gründung einer Altersabteilung TOP 6 Austausch von Spielgeräten auf den öffentlichen Spielplätzen TOP 7 Sachstandsbericht zu MELAP PLUS TOP 8 Sachstandsbericht zur Biberproblematik im Soppenbach TOP 9 Verschiedenes, Wünsche Anregungen Zu dieser Sitzung ergeht recht herzliche Einladung. Unmittelbar nach der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates findet eine nicht-öffentliche Beratung statt. gez. Wolfang Gaber, Ortsvorsteher Freiwillige Feuerwehr Binzwangen Am kommenden Mittwoch, 01.04.2015 findet um 19.30 Uhr eine Feuerwehrprobe statt. Der Kommandant Vereinsnachrichten Zur Jahreshauptversammlung des SV Binzwangen am Samstag, 28.03.2015 um 20.00 Uhr im Sportheim laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder, Ehrenmitglieder und Gönner recht herzlich ein. Seite 19 Tagesordnung TOP 1 Begrüßung TOP 2 Totenehrung TOP 3 Genehmigung der Tagesordnung TOP 4 Protokoll 2014 TOP 5 Berichte der Abteilungsleiter TOP 6 Jahresrückblick TOP 7 Kassenberichte TOP 8 Diskussion TOP 9 Entlastung der Vorstandschaft TOP 10 Wahlen TOP 11 Anpassung der Mitgliedsbeiträge TOP 12 Ehrungen TOP 13 Wünsche und Anträge TOP 14 Vorschau TOP 15 Schlusswort Anträge zur Tagesordnung können bis 24.03.2015 beim ersten Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter eingereicht werden. gez. Hans-Jürgen Mayer, 1. Vorsitzender Am morgigen Freitag, 27.03.2015 ist um 20.00 Uhr Musikprobe, bitte erscheint vollzählig. Vorankündigung Alteisensammlung Am Samstag, 18.04.2015 führt der Musikverein seine Alteisensammlung durch. Wir weisen Sie darauf hin, dass von uns keine Batterien, Ölfilter, Kühlschränke, Autoreifen und dergleichen angenommen bzw. mitgenommen werden. Musikverein Binzwangen e.V. Jahreshauptversammlung Einladung an alle aktiven, passiven Mitglieder und Ehrenmitglieder unseres Vereins am Sonntag, 29.03.2015 um 18.00 Uhr im Gasthaus „Eck” in Binzwangen. Tagesordnung TOP 1 Begrüßung TOP 2 Bekanntgabe der Tagesordnung TOP 3 Totenehrung TOP 4 Tätigkeitsberichte Schriftführer, Kassier, Kassenprüfer TOP 5 Bericht der Chorleiterin TOP 6 Entlastung der Vorstandschaft TOP 7 Wahlen TOP 8 Ehrungen für Probenbesuch TOP 9 Wünsche und Anträge TOP 10 Termine Schlusswort 1.Vorsitzender Franz Scherer Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Seite 20 Standesamtliche Nachrichten Frauenwerkstatt Der nächste Termin zum Hasenprojekt ist am morgigen Freitag, 27.03.2015 um 19.30 Uhr im Alten Kindergarten. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag 27.03.2015 Herr Alfons Maichel, Bergstraße 26, Erisdorf zum 71. Geburtstag Für das neue Lebensjahr wünschen wir allen alles Gute, besonders Gesundheit. Ganz herzlich gratulieren wir auch den Jubilarinnen und Jubilaren, die ihren Geburtstag feiern können, aber nicht genannt werden möchten. Tätiger Umweltschutz 2015 in Erisdorf Wir führen am Karsamstag, 04.04.2015 den Tätigen Umweltschutz 2015 in Erisdorf durch. Um tatkräftige Unterstützung wird gebeten. Nähere Informationen erhalten Sie im nächsten Mitteilungsblatt. Klaus Binder, Ortsvorsteher Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Erisdorf Am Montag, 30.03.2015 findet um 20.00 Uhr eine Sitzung des Ortschaftsrates Erisdorf statt. Tagesordnung TOP 1 Tätiger Umweltschutz in Erisdorf Besprechung/Koordination TOP 2 Verschiedenes, Wünsche und Anregungen Zu dieser Sitzung ergeht herzliche Einladung. Nach der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates findet eine nichtöffentliche Beratung statt. Erisdorf, 24.03.2015 Klaus Binder, Ortsvorsteher Freiwillige Feuerwehr Erisdorf Abteilungsversammlung Am Freitag 27.03.2015 findet um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in unserem Schulungsraum die diesjährige Abteilungsversammlung der Abteilung Erisdorf statt. Hierzu sind alle aktiven Kameraden sowie die Kameraden der Altersabteilung recht herzlich eingeladen. Tagesordnung TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Versammlung TOP 2 Bericht des Kommandanten TOP 3 Ehrungen TOP 4 Bericht des Kassiers TOP 5 Bericht der Kassenprüfer TOP 6 Bericht des Schriftführers TOP 7 Bericht des Obmanns der Altersabteilung TOP 8 Entlastung des Kassiers TOP 9 Entlastung des Ausschusses TOP 10 Wünsche und Anregungen Es wird um pünktliches und vollzähliges Erscheinen im Dienstanzug gebeten! Vereinsnachrichten Jahreshauptversammlung 2015 Am 15.03.2015 fand im Gasthaus „Bergstüble” in Erisdorf die diesjährige Hauptversammlung des Musikvereins statt. Der erste Vorstand Wolfgang Mohn eröffnete die Hauptversammlung mit der Begrüßung aller anwesenden Mitglieder, Musikanten und Ehrenmitglieder. Nach der Totenehrung verlas er die Tagesordnung. Schriftführerin Stefanie Fischer gab einen Überblick über das vergangene Jahr 2014. Anschließend berichtete Stephan Speh über die finanzielle Lage. Kassenprüferin Sabrina Möhrle stellte die Richtigkeit der Kasse fest. Die Entlastung der Vorstandschaft wurde von Herrn Bürgermeister Köhler beantragt. Dirigentin Angelika Nsangou gab unter dem Tagesordnungspunkt 6 Rückblick über die Proben und der derzeitigen Lage des MV Erisdorf. Bei den Wahlen wurden folgende Personen auf zwei Jahre in den Ausschuss des MV Erisdorf gewählt: 2. Vorsitzender: Peter Binder Kassierer: Stephan Speh Aktives Ausschussmitglied: Josef Müller Aktives Ausschussmitglied: Stefan Maichel Passives Ausschussmitglied: Paul Schirmer Kassenprüfer: Jutta Hugger Nach den Wahlen folgte der letzte Tagesordnungspunkt, an dem verschiedenes noch angesprochen wurde: Der Probenbesuch, neue Fasnetslieder, Helferfest, Ausflug 2015 usw. Anschließend ließ man den Abend in gemütlicher Runde ausklingen. Einladung zum nächsten Rentnernachmittag am Gründonnerstag, 02.04.2015 im Gasthaus „Bergstüble” in Erisdorf, Beginn um 13.30 Uhr. Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Arbeitskreis für Vogelkunde und Vogelschutz e.V.: Einladung zur Ausstellung und zum Lichtbildervortag Samstag, 28.03.2015 um 14.00 Uhr (bis ca. 16.30 Uhr) im Rot-Kreuz-Heim in Herbertingen. Wissenswertes über die Heimischen Greifvögel mit Habicht - Vogel des Jahres 2015. Informationen bei Egon Müller, Tel.: 07586/5249 Besichtigungen in Oberstadion - Osterbrunnen von Palmsonntag, 29.03.2015 bis Sonntag, 26.04.2015 Osterausstellung im Bürgersaal täglich von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr ganzjährige (außer Oktober) Öffnung des Krippenmuseums, Informationen unter www.krippen-museum.de Büchermarkt im Kloster Heiligkreuztal Palmsonntag, 29.03.2015 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr Erlös kommt der Renovierung des Klosters zugute Seite 21 Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Seite 22 5) 201 l i r Ap nd: a t S ( Seite 23 Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13 Fachleute Ihrer Nähe in Interesse an einer Anzeigenschaltung? 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