Ausgabe 13 vom 26.03.2015

Nr. 13
Donnerstag, 26. März 2015
52. Jahrgang
Gemeinde Ertingen - Landkreis Biberach
Satzung über die Erhebung von
Gebühren für öffentliche Leistungen
(Verwaltungsgebührensatzung) vom 24.03.2015
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
hat der Gemeinderat der Gemeinde Ertingen am 23.03.2015
folgende Satzung beschlossen:
Ihre Kolpingfamilie Ertingen
Notdienstplan der Apotheken
Von Donnerstag, 26.03.2015 bis Mittwoch, 01.04.2015
(Wechsel täglich um 08.30 Uhr)
26.03.2015 Hohenzollern Apotheke, Krauchenwies
Storchen Apotheke, Herbertingen
27.03.2015 Laizer Apotheke, Laiz
Stadt Apotheke Bad Buchau, Bad Buchau
28.03.2015 Schwaben Apotheke, Bad Saulgau
Neue Apotheke am Schloss, Sigmaringen
29.03.2015 Marien Apotheke, Mengen
Kloster-Apotheke, Zwiefalten
Apotheke Leopold, Sigmaringen
30.03.2015 Storchen Apotheke, Herbertingen
Bilharz Apotheke, Sigmaringen
31.03.2015 Herz-Apotheke im Kaufland, Sigmaringen
Apotheke am Marktplatz, Riedlingen
Rathaus Apotheke, Bad Schussenried
01.04.2015 Apotheke Selbherr, Bad Saulgau
Apotheke Leopold, Sigmaringen
Notdienste
Ärztlicher Notfalldienst:
für Ertingen, Herbertingen, Mengen, Scheer, Göge
Kinderärztlicher Notdienst (Kreis Biberach):
Kinderärztlicher Notdienst (Kreis Sigmaringen):
Augenärztlicher Notdienst:
Zahnärztlicher Notdienst für Bad Saulgau,
Riedlingen und Umgebung
07576/96060
07586/1460
07571/4455
07582/91184
07581/8138
07571/684494
07572/1020
07373/2879
07571/13665
07586/1460
07571/4331
07571/747339
07371/93510
07583/505
07581/8799
07571/13665
0180/1929266
0180/1929343
0180/1929345
0180/1929350
01805/911650
(0,14 Euro/min.)
§ 1 Gebührenpflicht
Die Gemeinde Ertingen erhebt für öffentliche Leistungen, die
sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt,
Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit
nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen.
Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in
besonderen Gebührensatzungen der Gemeinde.
§ 2 Gebührenfreiheit
(1) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für öffentliche
Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen:
a) Gnadensachen,
b) das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes,
c) die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder
die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen
Dienstpflicht geleistete Tätigkeit,
d) Prüfungen, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung,
e) Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche
und einfache Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften
nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist,
f) die behördliche Informationsgewinnung,
g) Verfahren, die von der Gemeinde ganz oder überwiegend
nach den Vorschriften der Abgabenordnung durchzuführen
sind, mit Ausnahme der Entscheidung über Rechtsbehelfe.
(2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit
Gegenseitigkeit besteht, befreit
a) das Land Baden-Württemberg,
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
Seite 2
b) die landesunmittelbaren juristischen Personen des
öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des
Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden,
c) die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und
Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in
Baden-Württemberg.
Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die in Satz 1 Genannten
berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten
aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen.
(3) Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände
bleiben unberührt.
§ 3 Gebührenschuldner
(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist
derjenige verpflichtet
1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist,
2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat,
3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen
kraft Gesetzes haftet.
(2) Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 4 Gebührenhöhe
(1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach
dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis.
Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für
öffentliche Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder
eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit
vorgesehen ist, ist eine Gebühr in Höhe von 7,00 Euro je
angefangene 10 Minuten zu erheben.
(2) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens
zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem
Verwaltungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen oder
sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum
Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung.
(3) Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes
zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung
der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf
Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei
Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises
hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners
zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen.
(4) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung
abgelehnt, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von einem
Zehntel bis zum vollen Betrag der Gebühr, mindestens
7,00 Euro erhoben. Wird der Antrag ausschließlich wegen
Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben.
(5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit
dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung
der öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt
die öffentliche Leistung aus sonstigen, vom Schuldner zu
vertretenden Gründen, so wird je nach dem Stand der
Bearbeitung ein Zehntel bis zur Hälfte der vollen Gebühr
erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 7,00 Euro.
§ 5 Entstehung der Gebühr
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der
öffentlichen Leistung.
(2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach § 4 Abs. 5 dieser
Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in
den anderen Fällen des § 4 Abs. 4 Satz 1 dieser Satzung mit der
Beendigung der öffentlichen Leistung.
§ 6 Fälligkeit, Zahlung
(1) Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder
mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe
der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig.
(2) Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag
erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von
der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich
entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht
werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur
Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu
setzen. Die Gemeinde kann den Antrag als zurückgenommen
behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der
Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der
Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist.
(3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht
worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten
Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden.
§ 7 Auslagen
(1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Gemeinde erwachsenen
Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen das übliche
Maß erheblich, werden sie gesondert in der tatsächlich
entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für
eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird.
(2) Auslagen nach Absatz 1 Satz 2 sind insbesondere
a) Gebühren für Telekommunikation
b) Reisekosten
c) Kosten öffentlicher Bekanntmachungen
d) Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie
sonstige Kosten der Beweiserhebung
e) Vergütungen an andere juristische oder natürliche Personen
für Leistungen und Lieferungen
f) Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und
Sachen.
(3) Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der
Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags.
§ 8 Schlussvorschriften
(1) Diese Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft.
(2) Zu gleicher Zeit treten die Verwaltungsgebührensatzung vom
28.07.1997 mit allen Änderungen und alle sonstigen dieser
Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften
außer Kraft.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb
eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber
der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der
die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind.
Ausgefertigt am
Ertingen, 24.03.2015
Jürgen Köhler, Bürgermeister
Gebührenverzeichnis
Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung
Lfd. Nr. Amtshandlung
1.
Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4
Abs. 1 Satz 3 der Satzung)
2.
Anträge
Gebühr Euro
7,00 Euro je
vollendete 10
Minuten
Seite 3
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
Lfd. Nr. Amtshandlung
2.1
Bearbeitung von mündlichen und
schriftlichen Anträgen, Erklärungen,
Gesuchen und dergl., die von der
Gemeinde nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die
Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist
2.2
Ablehnung eines Antrags usw. (§ 4
Abs. 4 Satz 1 der Gebührensatzung)
2.3
2.4
3.
3.1
3.2
4.
5.
5.1
5.2
5.3
6.
6.1
6.2
Gebühr Euro
7,00 Euro bis
130,00 Euro
1/10 bis volle
Gebühr nach
2.1, mindestens 7,00 Euro
Ablehnung wegen Unzuständigkeit.(§
4 Abs. 4 Satz 2 der Gebührensatzung)) gebührenfrei
Zurücknahme eines Antrags (§ 4 Abs. 1/10 bis 1/2
5 der Gebührensatzung))
der vollen
Gebühr, mindestens 7,00
Euro
Auskünfte
Auskünfte insbesondere aus Akten
7,00 Euro je
und Büchern oder Einsichtnahme in
vollendete 10
solche.
Minuten
Mündliche Auskünfte einfacher Art
gebührenfrei
Befreiungen (Ausnahmebewilligung,
Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmun7,00 Euro bis
gen
525,00 Euro
Beglaubigungen, Bestätigungen
Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln
Werden mehrere Unterschriften
gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer
Person mehrfach auf verschiedenen
Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so
kommt nur für die erste Unterschrift
die volle Gebühr,
3,00 Euro
für jede weitere die Hälfte der für die
erste Unterschrift erhobenen Gebühr
zum Ansatz
1,50 Euro
Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen,
Niederschriften, Ausfertigungen,
Fotokopien usw. aus amtlichen Akten
oder privaten Schriftstücken mit der
Urschrift
2,00 Euro
jede weitere Seite
1,00 Euro
Bestätigung der Übereinstimmung von
Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw.
aus amtlichen Akten oder privaten
Schriftstücken mit der Urschrift
2,00 Euro
jede weitere Seite
1,00 Euro
Bescheinigungen
Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste,
Ausweise aller Art (auch Zweit- und
Mehrfertigungen, soweit nichts ande- 3,00 Euro bis
res bestimmt ist)
50,00 Euro
Bestätigungen, die die Gemeinde für
den Empfang und die Verwendung
von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts
(z.B. §§ 10 b EStG, 9 Nr. 3 KStG)
ausstellt (Spendenbescheinigungen).
gebührenfrei
Lfd. Nr. Amtshandlung
7.
Rechtsbehelfe (Widerspruch, Einspruch in Wahlanfechtungsverfahren,
Gegenvorstellung, Dienstaufsichtsbeschwerde usw.)
7.1
wenn die Rechtsbehelfe im Wesentlichen als unzulässig oder unbegründet
zurückgewiesen werden oder wenn
die Gebühr einem Gegner auferlegt
werden kann, der die angefochtene
Verfügung oder Entscheidung beantragt hat
7.2
bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe,
wenn kein Grund vorliegt, von einem
Gebührenansatz abzusehen
8.
8.1
8.1.1.
8.1.2
8.2
8.2.1
8.2.2
9.
10.
10.1
10.2
Schreibgebühren
Ausfertigungen und Abschriften oder
Auszüge aus Akten, Protokollen von
öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern
sie nicht durch Ablichtung hergestellt
wurden), die auf Antrag erteilt werden
für Schriftstücke, die in deutscher
Sprache abgefasst sind
Für Schriftstücke in tabellarischer
Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche
Texte wird die Schreibgebühr nach
dem Zeitaufwand berechnet, der zur
Herstellung benötigt wird.
Für Fotokopien (schwarz/weiß) werden erhoben
bei einem Format bis zu DIN A4
für die erste Seite
für jede weitere Seite
bei einem größeren Format
für die erste Seite
für jede weitere Seite
Baugesetzbuch Ausstellung eines
Negativzeugnisses nach § 28 Abs. 1
BauGB (Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts)
Bauordnungsrecht
Bestätigung des Zeitpunkts des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen
im Kenntnisgabeverfahren (§ 53
Abs. 5 Nr. 1 LBO)
10.3
Mitteilung nach § 53 Abs. 6 LBO
(unvollständige Bauvorlagen)
Benachrichtigung der Angrenzer im
Kenntnisgabeverfahren
(§ 55 LBO)
10.4
Baulasten
11.
11.1
Bestattungsrecht
Ausstellung eines Leichenpasses (§§
44 und 45 Bestattungsgesetz)
Gebühr Euro
7,00 Euro bis
300,00 Euro
1/10 bis 1/2
der Gebühr
nach 7.1,
mindestens
3,50 Euro
6,00 Euro
9,00 Euro je
angefangene
1/4 Stunde
1,00 Euro
0,50 Euro
1,50 Euro
1,00 Euro
15,00 Euro
0,5 vom
Tausend der
Baukosten
bzw. Abbruchkosten
mindestens
25,00 Euro
wie 10.1
5,00 Euro je
zu benachrichtigendem
Angrenzer,
mind. 25,00
Euro
10,00 Euro
pro Baulast
10,00 Euro
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
Seite 4
Lfd. Nr. Amtshandlung
11.2
Unbedenklichkeitsbescheinigung für
Feuerbestattung (§ 16 Abs. 2 Nr. 2
Bestattungsverordnung)
12.
Sonn- und Feiertagsrecht
12.1
Befreiung von verbotenen Tätigkeiten
während des Hauptgottesdienstes (§§
7 Abs. 2, 12 Abs. 1 Feiertagsgesetz)
12.2
Befreiung vom Tanzverbot an bestimmten Feiertagen (§§ 11, 12 Abs. 1
Feiertagsgesetz)
12.2.1 pro Tag, an dem Tanzveranstaltungen
von 3.00 bis 24.00 Uhr verboten sind
12.2.2 pro Tag, an dem Tanzveranstaltungen
während des ganzen Tages verboten
sind
13.
Fischereischeine
13.1
Erteilung von Fischereischeinen einschließlich Ersatzfischereischeinen (§
31 FischG)
13.1.1 Jahresfischereischien
13.1.2 Fischereischein auf Lebenszeit
13.1.3 Jugendfischereischein
13.2
Einziehung der Fischereiabgabe bei
Fischereischeinen auf Lebenszeit (die
erstmalige Einziehung ist gebührenfrei) einschließlich Eintrag im Fischereischein
14.
Fundsachen Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den
Verlierer, Eigentümer oder Finder
14.1
bei Sachen bis zu 500,00 Euro Wert
14.2
bei Sachen über 500,00 Euro Wert
15.
15.1
Gewerbeswesen
Gewerbeanzeigen, Empfangsbescheinigung
(§§14, 15 GewO)
Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung und -abmeldung
Schriftliche Auskünfte aus dem
Gewerberegister
Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c
Abs. 1 GewO)
Geeignetheitsbestätigung
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
schriftliche Auskunft aus der Kaufpreissammlung für die erste Auskunft
(erstes Grundstück)
mündliche Auskunft
schriftliche Auskunft über Bodenrichtwerte für die erste Auskunft
Für jede weitere Auskunft bei Einzelauskunft (jedes weitere Grundstück)
Für jede weitere Auskunft bei pauschaler Bewertung landwirtschaftlicher Grundstücke, je angefangener 5
Grundstücke
15.1.1
15.1.2
15.1.3
15.2
15.3
16.
16.1
16.2
16.3
16.4
16.5
Gebühr Euro
7,50 Euro
10,00 Euro bis
80,00 Euro
45,00 Euro bis
140,00 Euro
60,00 Euro bis
190,00 Euro
20,00 Euro
10,00 Euro
6,00 Euro
10,00 Euro
2 % des
Werts, mind.
jedoch
3,00 Euro
2 % von
500,00 Euro
und 1 % des
Mehrwerts
20,00 Euro
13,00 Euro
Lfd. Nr. Amtshandlung
17.
Standesamts- und Personenstandswesen
17.1
Kirchenaustrittsverfahren, je Person
17.2
Zuschlag für Trauungen an Samstagen
und Sonn- und Feiertagen
17.3
Aufenthaltsbescheinigungen bei Eheschließungsverfahren
17.4
Erteilung einer Bescheinigung oder
Auskunft über eine ausländische familien- oder namensrechtliche Entscheidung, insbes. Anerkennung ausländischer Entscheidungen, sofern für diese
keine weitere Prüfung erforderlich ist
18.
Melderecht
18.1
Auskünfte aus dem Melderegister
18.1.1 einfache Auskunft aus dem Melderegister
(§ 32 Abs. 1 Meldegesetz – MG)
18.1.2 elektronische einfache Auskunft über
das Meldeportal (§ 32 a Abs. 1, 3
i.V.m. § 32 Abs. 1 MG)
18.1.3 erweiterte Auskunft aus dem Melderegister
(§ 32 Abs. 2 MG)
18.1.4 Gruppenauskunft aus dem Melderegister
(§ 32 Abs. 3, § 34 Abs. 1, 2 und 3
MG)
18.1.5
18.2
18.2.1
18.2.2
18.3
6,00 Euro
70,00 Euro bis
160,00 Euro
48,00 Euro
18.4
11,00 Euro
gebührenfrei
18.5
11,00 Euro
18.6
18.7
18.7.1
6,00 Euro
18.7.2
10,00 Euro
Gruppenauskunft, die mit Hilfe der
automatischen Datenverarbeitung
gegeben wird.
Datenübermittlungen
Datenübermittlung an Behörden und
sonstige öffentliche Stellen (§ 29 MG)
und an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 30 MG)
Regelmäßige Datenübermittlung an
den Südwestrundfunk bzw. an die
Gebühreneinzugszentrale (§ 35 MG)
Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung
(§ 10 Abs. 4 KomWG)
Bescheinigungen der Meldebehörde
Zusätzliche Meldebestätigungen und
sonstige Bescheinigungen
der Meldebehörde, je Bescheinigung
Werden mehrere gleichlautende Bescheinigungen gleichzeitig beantragt,
so ermäßigt sich die Gebühr für jede
weitere Bescheinigung auf die Hälfte.
Sonstige Amtshandlungen der Meldebehörde
Verlustanzeige Pässe und Ausweise
Gebührenfrei sind:
die Bearbeitung einer Meldung oder
Anzeige sowie die Meldebestätigung
die Auskunft an den Betroffenen (§
11 MG)
Gebühr Euro
25,00 Euro
25,00 Euro
5,00 Euro
21,00 Euro je
vollendeter
1/2 Stunde
5,00 Euro
5,00 Euro
10,00 Euro
2,00 Euro
jeweils für
jede Person,
auf die sich
die Auskunft
erstreckt.
10,00 Euro bis
825,00 Euro
10,00 Euro je
vollendete 1/4
Stunde
0,15 Euro
jeweils für
jede Person,
auf die sich
die Datenübermittlung
erstreckt*
10,00 Euro
5,00 Euro
2,50 Euro
10,00 Euro je
vollendete 1/4
Stunde
5,00 Euro
Seite 5
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
Lfd. Nr. Amtshandlung
18.7.3 die Berichtigung, Ergänzung, Sperrung
und Löschung von Daten des Melderegisters (§§ 12, 13 MG)
19.
Straßenrechtliche Sondernutzung
Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung
einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus
20
Gaststättenrecht
20.1
Gestattungen gemäß § 12 GastG bis
zu 4 Tagen
jeder weitere Tag
20.2
Sperrzeitverkürzung bei einzelnen
Betriebe für einzelne Tage
20.3
Regelmäßige Sperrzeitverkürzung
21
21.1
21.2
Gebühr Euro
10,00 Euro bis
205,00 Euro
20,00 Euro bis
500,00 Euro
10,00 Euro
20,00 Euro bis
109,00 Euro
50,00 Euro bis
200,00 Euro
(je Monat)
Bürgermeister Köhler spricht außerdem die Kritik einiger
Bürger an, dass es im Kultursaal der Kultur- und Sporthalle
keine Wanduhr gibt. Er stellt sowohl eine mögliches Modell
als auch eine Platzierung vor.
Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt mit 1
Gegenstimme:
Im Kultursaal der Kultur- und Sporthalle wird keine
Wanduhr angebracht.
TOP 2
Baugesuche
a) Neubau Wohnhaus mit Garage, Flst. Nr.
3548/15, Klingelhecke 11, Ertingen
Einstimmiger Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses:
Der Bauantrag wird zur Kenntnis genommen.
Sonstige polizeirechtliche Angelegenheiten
Erteilung von Platzverweisen bei häuslicher Gewalt
90,00 Euro
Aufenthaltsverbot
80,00 Euro
b) Änderung der genehmigten Betriebserweiterung
für die Geflügelschlachterei, veränderte
bauliche Ausführung zu BGV2013/0126
vom 03.02.2014, Flst. Nr. 4289 und 4289/2,
Rudolf-Diesel-Straße 21, Ertingen
Einstimmiger Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses:
1.)
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
2.)
Es bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben.
Bericht über die Sitzung des Umwelt- und
Bauausschusses vom 23.03.2015
TOP 1
Einbau eines Geschirrlagerschranks im Garderobenbereich der Kultur- und Sporthalle
Ortsbesichtigung
Nachdem es an Wochenenden teilweise Doppelbelegungen
in der Kultur- und Sporthalle gibt, beabsichtigt der TSV
Ertingen, einen Geschirrlagerschrank im Garderobenbereich
der Kultur- und Sporthalle einzubauen, um Geschirr für die
Ausgabe von Kaffee und Kuchen sowie kleinen Speisen bei
Sportveranstaltungen zu lagern. Die Kosten für den Schrank
selbst sowie die Unterhaltung und die Instandhaltung
übernimmt der TSV Ertingen. Die Anschlusskosten für
Wasser, Abwasser und Strom übernimmt die Gemeinde.
Einstimmiger Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses:
1.) Dem Einbau eines Lagerschranks im Bereich der
Garderobe in der Kultur- und Sporthalle wird auf
Grundlage der vorgestellten Planung der Firma Hecht
aus Binzwangen zugestimmt.
2.) Aus Gewährleistungsgründen erhält die Firma Lohr aus
Ravensburg den Auftrag für die Herstellung der Wasserund Abwasseranschlüsse einschließlich der Lieferung
und Montage einer Schmutzwasserhebeanlage.
3.) Aus Gewährleistungsgründen erhält die Firma Rehm
aus Oggelshausen den Auftrag für die Herstellung der
erforderlichen Elektroanschlüsse.
TOP 3
Bekanntgaben, Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
Keine.
Bericht über die öffentliche
Gemeinderats vom 23.03.2015
TOP 1
Sitzung
des
Information durch den Bürgermeister
a) Aufnahme Asylbewerber
Wie in der letzten Sitzung angekündigt, ist die Familie Al
Rahmoun aus Syrien am 16./17.03.2015 angekommen und
hat ihr neues Heim in der Schulstraße 40 in Binzwangen
bezogen. Der Begrüßungskaffee, organisiert durch die
Kirchengemeinde Binzwangen, kam bei den Asylbewerbern
sehr gut an. Die Verwaltung ist täglich im Kontakt mit der
Familie.
b) Gemeinsames Jugendforum
Elf Jugendliche sowie Frau Rebholz von der Schulsozialarbeit
waren der Einladung am Mittwoch, 18.03.2015 zum
Jugendforum gefolgt. Nach zwei lockeren Gesprächsstunden
konnte festgehalten werden, dass die Jugendlichen im
Großen und Ganzen mit dem Angebot der Gesamtgemeinde
zufrieden sind, auch wenn es noch die ein oder anderen
Wünsche gibt. Nun sollen die Jugendlichen die Themen des
Abends in ihre Vereine und Gruppierungen mitnehmen. Im
Spätherbst 2015 ist ein weiteres Jugendforum angedacht.
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
Seite 6
c) Treffen der Vereinsvorstände
Am kommenden Mittwoch, 25.03.2015 treffen sich die
Vereinsvorstände wegen dem anstehenden Krähbrunnenfest
(04./05.07.2015), der Planung eines Weihnachtsmarktes in
Ertingen und der Optimierung des Veranstaltungskalenders.
TOP 2
Von den anwesenden Bürgern werden keine Fragen gestellt.
TOP 3
d) Gründungsversammlung des Regionalentwicklungsvereins Donau (T)Raum Oberschwaben (REK) - LEADER
Die o.g. Gründungsversammlung findet am 24.03.2015 um
14.00 Uhr in Sigmaringendorf statt.
e) Bepflanzung der Inseln und Plätze durch den
Obst- und Gartenbauverein
Der Obst- und Gartenbauverein bepflanzt und verschönert
derzeit die Inseln, Plätze und Blumentröge unserer
Gemeinde. Die Pflanzen werden von der Gemeinde gestellt.
Ein herzliches Dankeschön an die Männer und Frauen
des Obst- und Gartenbauvereins, welche diese Arbeiten
ehrenamtlich übernehmen.
Bürgerfragestunde
Bekanntgabe nicht-öffentlicher Beschlüsse
Personalangelegenheiten
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
a) tarifkonforme Eingruppierung von Erzieherinnen nach
TVöD
b) Erhöhung und Festschreibung des Zuschusses für die
Schutzkleidung der Bauhofmitarbeiter
c) pauschale Vergütung der Rufbereitschaft im Bereich
Wasserversorgung
d) Übernahme eines Bauhofmitarbeiters in ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis
e) Auszahlung von Überstunden an einen Mitarbeiter
Grundstücksangelegenheiten
a) Der Gemeinderat stimmte der Verpachtung einer
Teilfläche des Flst. Nr. 124 auf der Gemarkung Erisdorf
mit ca. 10 m² zu und beauftragte die Verwaltung einen
entsprechenden Pachtvertrag abzuschließen.
b) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Wohnung
Nr. 2 in der Seniorenwohnanlage im Mitteilungsblatt
auszuschreiben und einen Mieter festzulegen.
c) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Grundstücke Flst. Nr. 75, 78/5 und 78/6 auf der Gemarkung
Ertingen zu erwerben.
TOP 4
f) Scheune Michel-Buck-Straße 1 abgebrochen
Die ehemalige Scheune von Sattler Holl in der Michel-BuckStraße 1 wurde zwischenzeitlich abgebrochen.
g) Archiverschließung Binzwangen
Bis in ca. sechs Wochen soll mit der Archiverschließung
des Ortsteiles Binzwangen begonnen werden. Die Arbeiten
wird - wie schon in Ertingen und Erisdorf - der Archivar vom
Kreiskultur- und Archivamt des Landratsamtes Biberach,
Herr Kayka, übernehmen. Hierfür sind Haushaltsmittel in
Höhe von ca. 11.300 Euro vorgesehen.
h) Schließung der Postfiliale in Ertingen
Die Postfiliale in Ertingen in der Beundstraße 1 ist nur
noch bis zum 02.04.2015 geöffnet. Die Deutsche Post
möchte in Ertingen schnellstmöglich wieder eine Filiale
einrichten und bittet um Verständnis für die vorübergehende
Serviceeinschränkung. Wenn sich bis Mitte Juni kein
Geschäft findet, welches die Filiale weiter betreibt, muss
die Deutsche Post selbst ein Geschäft anmieten und das
notwendige Personal stellen.
i) Sitzungstermine des Gemeinderats im zweiten
Halbjahr 2015
Dem Gremium werden die Sitzungstermine für das
zweite Halbjahr 2015 zur weiteren Planung in Papierform
vorgestellt.
Erweiterung des Fernwärmenetzes zum Gewerbegebiet „Westlich der Bahn”
Zu diesem Tagesordnungspunkt kann der Vorsitzende Herr
Dr. Berndt vom gleichnamigen Ingenieurbüro und Herr
Wiehl vom Ingenieurbüro Funk begrüßen, welche die
verschiedenen Punkte sehr detailliert vorstellen.
a) Vorstellung der Entwurfsplanung und der
aktuellen Kostensituation
Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats:
1.) Der vom Ingenieurbüro Dr. Berndt vorgestellten Trassenplanung und Kostenberechnung wird zugestimmt.
2.) Der zeitnahen Umsetzung für die Erweiterung des Fernwärmenetzes zum Gewerbegebiet „Westlich der Bahn”
BA 8, Anschluss der Firma Erpo Möbelwerke GmbH Werk 1 (Albert-Einstein-Straße 9) wird zugestimmt.
3.) Einer überplanmäßigen Bereitstellung der Mehrausgaben
in Höhe von rund 26.000 Euro wird zugestimmt.
b) Ausschreibung der Bauarbeiten
Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats:
1.) Der Ausschreibung der Bauarbeiten für die Erweiterung
des Fernwärmenetzes wird zugestimmt.
2.) Die Ausschreibung der Tiefbau-, Rohrverlege und
Heizungsarbeiten erfolgt im Zuge einer beschränkten
Ausschreibung
3.) Die Bieterfestlegung für die beschränkte Ausschreibung
erfolgt in der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 23.03.2015.
Seite 7
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
c) Darstellung vom derzeitigen Auslastungsgrad
des Fernwärmenetzes
2.)
Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats:
Die vom Ingenieurbüro Dr. Berndt ausgearbeitete Berechnung hinsichtlich der Auslastung des Fernwärmenetzes
wird zur Kenntnis genommen.
3.)
4.)
5.)
TOP 5
Kanalsanierung Ertingen und Binzwangen
a) Vorstellung des Ergebnisses der Wiederholungsbefahrung in Ertingen
Die
Eigenkontrollverordnung
des
Landes
BadenWürttemberg schreibt vor, dass Betreiber von öffentlichen
Kanälen verpflichtet sind, diese in einem vorgegebenen
Zeitraum zu untersuchen, um den baulichen Zustand des
Kanals zu erfassen. Das Ingenieurbüro Funk stellt in der
Sitzung die Ergebnisse der Wiederholungsbefahrung in
Ertingen anhand von vielen verschiedenen Bildern und
einem Film vor. Die Kosten für die Sanierung der Schäden
der Zustandsklassen 5 und 4 belaufen sich voraussichtlich
auf ca. 506.000 Euro.
Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats:
1.) Die Auswertung der Wiederholungsbefahrung vom
Kanalsystem Ertingen wird zur Kenntnis genommen.
2.) Für das Jahr 2016/2017 ist die Sanierung der Schäden
aus den Schadenszustandsklassen 5 und 4 vorzusehen.
3.) Die entsprechenden Haushaltsmittel für einen ersten
Sanierungsabschnitt sind im Zuge der Haushaltsberatung
2016 bereitzustellen.
6.)
eines Lernbüros im Obergeschoss der Michel-BuckGemeinschaftsschule zur Kenntnis.
Der Einrichtung eines Lernbüros für das kommende
Schuljahr 2016/2017 wird zugestimmt.
Für die erforderlichen Bauarbeiten ist eine Preisanfrage
bei örtlichen Firmen durchzuführen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen
Aufträge für die Einrichtung eines Lernbüros zu erteilen.
Die Bieterfestlegung für eine beschränkte Ausschreibung
zur Anschaffung der Innenausstattung erfolgt in der
nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am
23.03.2015.
Den Auftrag für die Planung, Ausschreibung und
Bauleitung der Baumaßnahme erhält das Architekturbüro
Kunze aus Ertingen.
TOP 7
Nachdem alle Bauplätze im Baugebiet „Inneres Tal II” in
Ertingen verkauft sind, beabsichtigt die Gemeinde mit dem
„Inneren Tal III” neues Bauland zu schaffen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Büro Sieber
mit der Bauleitplanung „Inneres Tal III” zu beauftragen.
TOP 8
b) Festlegung der weiteren Vorgehensweise der
Wiederholungsbefahrung in Binzwangen
Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats:
1.) Der Wiederholungsbefahrung des gesamten Kanalsystems in Binzwangen im Jahr 2015 wird zugestimmt.
2.) Die Arbeiten für die Durchführung der Wiederholungsbefahrung einschließlich der Kanalreinigungsarbeiten
werden beschränkt ausgeschrieben.
3.) Die Firmen für die beschränkte Ausschreibung werden
in der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom
23.03.2015 festgelegt.
Einrichtung von Lernbüros in der Michel-BuckGemeinschaftsschule in Ertingen
Herr Rektor Geiselhart und die Planerin Frau Kunze erläutern
dem Gremium die Planung der Lernbüros, da im Schuljahr
2016/2017 die erste Klasse der Oberstufe (Klasse 8) aus
dem Bereich der Gemeinschaftsschule von Herbertingen
nach Ertingen wechselt, ist die Einrichtung eines Lernbüros
im Obergeschoss der Michel-Buck-Gemeinschaftsschule in
Ertingen erforderlich.
Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats:
1.) Der Gemeinderat nimmt das vom Architekturbüro
Kunze vorgestellte Planungskonzept für die Einrichtung
3. Änderung des Bebauungsplans „Nord III“
a) Beauftragung eines Ingenieurbüros
b) Beauftragung eines Büros zur Erstellung einer
Ausgleichsplanung und zum Artenschutz
c) Erstellung eines Geruchsgutachtens
Je einstimmiger Beschluss des Gemeinderats:
a) Das Ingenieurbüro Funk wird mit der Bauleitplanung zur
3. Änderung des Bebauungsplans „Nord III” beauftragt.
b) Das Büro Grom wird mit der Erstellung einer
Ausgleichsplanung sowie der Erörterung des Bereichs
Artenschutz beauftragt.
c) Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Hinblick
auf den bestehenden Schweinestall Flst. Nr. 6378 ein
entsprechendes Geruchsgutachten in Auftrag zu geben.
TOP 9
TOP 6
Bebauungsplan „Inneres Tal III” in Ertingen
Beauftragung eines Büros für die Baugebietserweiterung
Beauftragung Büro für Landschaftsökologie Josef
Grom zur Führung des Ökokontos
Greift die Gemeinde beispielsweise im Rahmen der
Schaffung von neuen Baugebieten in die Natur ein, ist ein
entsprechender Ausgleich nachzuweisen. Mit dem Führen
eines Ökokontos können Maßnahmen umgesetzt werden,
deren angesparte Punktezahl zu einem späteren Zeitpunkt
zur Kompensation zur Verfügung steht.
Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats:
1.) Das Büro für Landschaftsökologie Grom wird mit
der Aufarbeitung und Führung des gemeindlichen
Ökokontos beauftragt.
2.) Die Abrechnung erfolgt aufwandsbezogen auf Grundlage des Rahmenvertrags.
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
Seite 8
TOP 10 Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung
von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Satzung über
die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen mit
der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung.
Die Verwaltungsgebührensatzung ist in der jetzigen Ausgabe
des Mitteilungsblattes auf Seite1 veröffentlicht.
TOP 11 Widerruf der Ernennung zum Eheschließungsstandesbeamten von Herrn Werner Binder für
den Standesamtsbezirk Ertingen
b) Umwelttag
Ein Mitglied des Gremiums regt einen Umwelttag an der
Michel-Buck-Gemeinschaftsschule an, bei dem die Schüler
auf dem Schulgelände Ordnung schaffen.
c) Donautalbahn: Haltepunkt in Ertingen
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt die Verwaltung,
dass die Dringlichkeit und Wichtigkeit eines Haltepunktes
in Ertingen bei der Deutschen Bahn angemahnt wird. Nach
Rücksprache mit dem Landratsamt, wird sich auch der
Kreistag mit dem Thema Donautalbahn befassen. Im Zuge der
Beratungen des Kreistages über mögliche Verbesserungen
ist seitens der Kreisverwaltung beabsichtigt, eine stündliche
Anbindung Ertingens mit den Regionalexpress-Zügen
vorzuschlagen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Bestellung
von Herrn Werner Binder vom 15.09.2014 zum
Eheschließungsstandesbeamten für den Standesamtsbezirk
Ertingen zu widerrufen.
TOP 12 Bestellung von Frau Gemeindeamtfrau Anita
Baur zur Eheschließungsstandesbeamtin für den
Standesamtsbezirk Ertingen
Beschluss:
Der
Gemeinderat
beschließt
einstimmig,
Frau
Gemeindeamtfrau Anita Baur ab 23.03.2015 zur
Eheschließungsstandesbeamtin für den Standesamtsbezirk
Ertingen zu bestellen.
TOP 13 Teilnahme am Qualitätsprädikat „Familienbewusste Kommune Plus”
Die Arbeitsgemeinschaft Netzwerk Familie BadenWürttemberg wird vom Land Baden-Württemberg gefördert
und ist für das überarbeitete bzw. neu herausgegebene
Qualitätsprädikat „Familienbewusste Kommune Plus”
zuständig. Die Ausschreibung des Qualitätsprädikates
2015 wird zunächst bei Kommunen mit mehr als 3.500
Einwohnern, so auch bei der Gemeinde Ertingen angefragt.
Beschluss des Gemeinderats bei 17 Ja-Stimmen und 2
Enthaltungen:
Die Gemeinde Ertingen beteiligt sich nicht bei dem von der
Arbeitsgemeinschaft Netzwerk Familie Baden-Württemberg
ausgeschriebenen Qualitätsprädikat „Familienbewusste
Kommune Plus 2015”.
Termin der Energieberatung Biberach - Außenstelle Riedlingen
Die nächste Beratung findet am Donnerstag, 02.04.2015
im Rathaus Riedlingen, Marktplatz 1, Stadtbauamt (2.
Obergeschoss) statt. Termine und nähere Informationen
erhalten Sie bei Frau Ernst von der Stadt Riedlingen unter
Tel.: 07371/183-21. Die Mai-Beratung ist am Donnerstag,
07.05.2015.
Kein geänderter Redaktionsschluss
Der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt Nr. 14
(Donnerstag, 02.04.2015) und Nr. 15 (Donnerstag,
09.04.2015) bleibt wie gewohnt dienstags um 10.00 Uhr.
Krautländer der Gemeinde
Der Gemeinde wurden verschiedene Krautländer auf
Gemarkung Ertingen von Pächtern zurückgegeben. Die
Grundstücke sind nachfolgend aufgeführt und werden ab
sofort neu verpachtet.
Flst. Nr.
Los Nr. Lage
392
Kälbergarten Krautland
Fläche
in ar
1,42
414
Kälbergarten Krautland
0,55
436
Kälbergarten Krautland
(Teilfläche)
Dauden
Krautland
Dauden
Krautland
0,30
1
1
Art
TOP 14 Bekanntgaben, Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
526/1
526/2
0,90
1,40
a) Abbau von Freileitungen
Auf Nachfrage aus dem Gremium erwidert die Verwaltung,
dass derzeit die Freileitungen im Bereich „Ob der Kapelle”
bis zur Zuckerbrücke abgebaut werden, weil eine
Erdverkabelung geschaffen wurde.
Pachtinteressenten können sich bei der Gemeindeverwaltung Ertingen, Herr Haberbosch, Tel.: 07371/508-23
melden. Hier erhalten Sie auch nähere Auskunft und Pläne
zu den Grundstücken.
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
Fundbüro (gefunden)
Sonnenbrille
Geschwindigkeitsüberschreitungen Januar 2015
Binzwangen, L 278, Ortseingang von Ertingen her
Montag, 12.01.2015 - 07.43 Uhr bis 09.45 Uhr - 223
Fahrzeuge - 16 (7,17 %) Überschreitung
Wundertüte in Ertingen sucht ...
Der Freundeskreis Schussenried e.V. bietet einmal wöchentlich in der Cafeteria „St. Georg” eine Aktivierungs- und Betreuungsgruppe für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und/oder eingeschränkter Alltagskompetenz an. Die
Gruppe „Wundertüte“ findet immer mittwochs von 13.30
Uhr bis 16.30 Uhr statt. Die Teilnehmer werden zur Gruppe
abgeholt und auch wieder nach Hause gebracht. Für diesen
Fahrdienst sucht der Freundeskreis Schussenried e. V. ehrenamtliche Mitarbeiter mit eigenem PKW. Für die ehrenamtlich geleistete Arbeit ist eine Aufwandsentschädigung
gewährleistet.
Haben Sie Interesse?
Wir freuen uns über Ihren Anruf. Fragen Sie ganz unverbindlich bei uns an. Freundeskreis Schussenried e.V., Tel.:
07351/3470438, E-Mail: bwf@freundeskreis-schussenried.
de, Internet: www.freundeskreis-schussenried.de.
Vorsorge treffen ... Patientenverfügung: Information in der Gruppe
Mittwoch, 01.04.2015 im Rathaus Ertingen um 16.00 Uhr
Anmeldung unter Tel.: 07371/508-32
Hildegard
Gebele,
exam.
Altenpflegerin
und
Hospizmitarbeiterin, und Petra Hiebsch, Krankenschwester
i.R. mit Intensiverfahrungen beide aus Langenenslingen,
werden Vordrucke, die jede Person vor sich hat, Punkt für
Punkt erläutern und Fragen beantworten. Mit Fallbeispielen
aus der Praxis können verschiedenste Situationen
veranschaulicht werden. Bringen Sie bitte nach Möglichkeit
Ihren künftigen Bevollmächtigten mit! Vorhandene
Vordrucke können mitgebracht werden. Formulierungshilfen
sind auch vor Ort erhältlich. Teilnahme ist kostenlos!
Jugendmusikschule Riedlingen
Kreisjugendmusiktag: Erfolgreiche Musiker
Insgesamt
20
Schülerinnen
und
Schüler
der
Jugendmusikschule stellten sich am 15.03.2015 in
Steinhausen an der Rottum einer vierköpfigen Jury. Die
Ergebnisse in der Kategorie „Kammermusik“: Bläserklasse
Albrecht Streicher: Selina Diesch (Horn), Vera Wizemann
(Horn) aus Ertingen - „mit hervorragendem Erfolg
teilgenommen“; Anja Diesch (Trompete), Florian Binder
(Trompete), Johannes Sauter (Bariton) aus Ertingen - „mit
hervorragendem Erfolg teilgenommen“; Moritz Neuburger
(Tenorhorn) aus Egelfingen - „mit hervorragendem Erfolg
Seite 9
teilgenommen“; Marius Roll (Trompete) aus Binzwangen
- „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“; Benjamin
Vogel (Posaune) aus Binzwangen - „mit hervorragendem
Erfolg teilgenommen“; Lukas Gulde (Tenorhorn) aus
Langenenslingen - „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“;
Micha Gross (Horn) aus Riedlingen - „mit sehr gutem Erfolg
teilgenommen“.
Bläser-Klavierklasse Reinhold Gruber: Lena Burger
(Horn) Michael Zinser (Horn) Thomas Haupt (Posaune)
aus Oggelsbeuren - „mit hervorragendem Erfolg
teilgenommen“; Patrick Zoll (Trompete) aus Binzwangen
- „mit hervorragendem Erfolg teilgenommen“; Tobias
Mayer (Klavier) aus Wilflingen - „mit sehr gutem Erfolg
teilgenommen“; Sophia Mayer (Klavier) aus Wilflingen „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“.
Bläserklasse Bernd Buck: Antonia Mayer (Saxophon)
aus Altheim - „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“;
Lars Gulde (Saxophon) aus Langenenslingen - „mit sehr
gutem Erfolg teilgenommen“; Marcel Gihr (Saxophon) aus
Wilflingen - „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“; Annika
Reichelt (Klarinette) aus Riedlingen - „mit sehr gutem Erfolg
teilgenommen“.
Die diesjährigen Osterferien sind von Montag, 30.03.2015
bis Freitag, 10.04.2015. Wir beginnen wieder am Montag,
13.04.2015 nach Stundenplan. Wir wünschen allen schöne
und erholsame Osterferien!
Tag der offenen Tür in Herbertingen
Derzeit stehen die Eltern der jetzigen Viertklässler vor der
Entscheidung über den weiteren Schul- und Bildungsweg
ihrer Kinder. Die Michel-Buck-Gemeinschaftsschule
Ertingen/Herbertingen öffnete ihre Pforten und gab Einblicke
in die erfolgreiche Arbeitsweise der Gemeinschaftsschule.
Die Eltern zeigten ein sehr hohes Interesse.
Der gemeinsame Auftakt fand in der Alemannenhalle
Herbertingen statt. In der fast vollbesetzten Halle begrüßte
zunächst Gemeinschaftsschulrektor Markus Geiselhart alle
Gäste. Er stellte in seiner Präsentation u.a. die Grundpfeiler
des individualisierten Lernens an der GMS vor. Die MichelBuck-Gemeinschaftsschule bereitet ihre Schüler beginnend
ab Klasse 5 auf das Abitur, die Mittlere Reife und den
Hauptschulabschluss vor. Sie ist die gleichberechtigte
Säule neben dem Gymnasium. Geiselhart zeigte auch die
Grundlagen des neuen Bildungsplans auf. Dieser kommt
2016 an alle Schulen.
Auf vielfältige Art und Weise bereicherten die Schülerinnen
und Schüler der Klassen 4 das Programm. Der Schulchor
der Klassen 3/4 hatte dabei ihren ersten großen Auftritt mit
Songs wie „Anders als du“ und dem Bewegungslied „Kommt
und macht alle mit“. Sehenswert war ebenfalls das von der
Theater-AG selbst geschriebene englische Theaterstück
„Surprice“.
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
Seite 10
Das Schulhaus lud im Anschluss daran zu vielfältigen
Aktionen ein. Gemeinsam mit ihren Eltern konnten die
zukünftigen Fünftklässer an verschiedenen „Treffpunkten“
tiefere Einblicke in das pädagogische Konzept der MichelBuck-Gemeinschaftsschule erhalten. So lernten sie am
Treffpunkt „Innovativer Unterricht“ das Lernbüro sowie die
Lernplattform InfoMentor kennen, das die individuellen
Lernpläne organisiert. Ein Highlight war die „Crêperie“
am Treffpunkt „Sprachen“, bei dem die interessierten
Besucher neben leckeren Crêpes zugleich mehr erfuhren
bezüglich des Fremdsprachenunterrichts. Neben Englisch
bietet die Schule ab Klasse 6 auch Französisch und ab
Klasse 8 Spanisch an. Weitere Info-Points waren die
Berufsorientierung, das Ganztagesangebot, das Lernfach
„GPS“ (Gemeinsam Persönlichkeit stärken) sowie die
Schulsozialarbeit. Bei Kaffee, Brezeln und Kuchen stellten
sich Gemeinschaftsschuleltern der Klassen 5 und 6 den
Fragen der Besucher im Musiksaal.
Zu den Klängen aus dem Bandraum, in dem die Bands
5/6/7 ihr Können präsentierten, durften die Schülerinnen
und Schüler kreativ werden beim Gestalten von
Schmetterlingen,
Namensschildchen
mittels
CNCFräse oder aber Mikroskopieren im NWT-Raum. Am
„Schulleitungs-Treffpunkt“ beantwortete schließlich Rektor
Markus Geiselhart und Konrektorin Gabriele Blender letzte,
ganz persönliche Fragen der Erziehungsberechtigten. Die
Schulanmeldung ist am 25./26.03.2015.
FLOHMARKT
2. MB-GMS
Samstag, 25. April ´15 • 10:00 – 16:00 Uhr
Wir, die Klassen 6 abc der MichelBuckGemeinschafts
schule Ertingen/Herbertingen veranstalten am 25. April
2015 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Alemannenhalle
in Herbertingen einen HallenFlohmarkt für Selbstver
käufer. Wollen Sie selbst etwas verkaufen?
Dann „Gruschteln“ Sie Ihre Flohmarktkisten voll und
reservieren Sie sich einen Tisch.
TischRevervierung bis 18.04.2015
von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
bei E. Boscher unter Tel.: 07371 9538436
Gebühren: Tisch in der Halle 10,00 €
Wir freuen uns heute schon auf Ihren Besuch
und hoffen auf rege Teilnahme
Die Klassen 6 abc
Morgen Elterncafé in Ertingen
Wir möchten alle Eltern an unser Elterncafé am morgigen
Freitag, 27.03.2015 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr im
Schülerhaus in Ertingen erinnern. Die Teilnahme ist
unverbindlich und die Verpflegung ist wie immer gratis.
Auf Ihr Kommen freut sich das Team der Schulsozialarbeit.
Talentwettbewerb
Hallo Kids,
habt ihr ein besonderes Talent? Egal ob als Solo-Künstler
oder in der Gruppe, ob mit Gesang, Tanzen, Akrobatik
oder Comedy ..., traut euch und macht mit! Es gibt tolle
Preise zu gewinnen!
Wann: 25.04.2015 von ca. 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Wo:
in der Alemannenhalle in Herbertingen, parallel
zum Hallenflohmarkt
Wer: alle Kids bis 16 Jahre
Infos und Anmeldungen bis zum 18.04.2015 von 17.00
Uhr bis 19.00 Uhr bei Familie Boscher, Tel.: 07371
9538436.
Die Bücherei ist während der Osterferien zu den üblichen
Öffnungszeiten geöffnet, außer an den Feiertagen. Das
Büchereiteam wünscht schöne Osterferien!
Öffnungszeiten der Gemeindebücherei
Montag
16.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
17.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag 15.30 - 17.30 Uhr
Die Bücherei ist in allen Ferien (ausgenommen Sommerferien) geöffnet.
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
In den Osterferien haben der Teenietreff am Dienstag,
31.03.2015 von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr und der
Jugendraum von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr geöffnet. Die
restlichen Ferien ist der Teenietreff/Jugendraum geschlossen.
Wir sind ab Dienstag, 14.04.2015 wieder für euch da!
Silvia, Iris und Alicia
Geburt
Felix Diesch, Sohn der Sandra Diesch geb. Wiedergrün und
des Manuel Diesch, wohnhaft in Ertingen, Ringstraße 42, geboren am 14.03.2015 in Bad Saulgau
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
26.03.2015
Frau Maria Schech, Georgstraße 5, Ertingen zum 91.
Geburtstag
27.03.2015
Frau Erika Leutloff, Georgstraße 6, Ertingen zum 81.
Geburtstag
31.03.2015
Frau Liselotte Löbel, Grangesstraße 3, Ertingen zum 89.
Geburtstag
Frau Irene Diesch, Salem-Scheuer-Straße 19, Ertingen zum
79. Geburtstag
Herr Kurt Neuburger, Schillerstraße 7, Ertingen zum 71.
Geburtstag
Für das neue Lebensjahr wünschen wir allen alles Gute, besonders Gesundheit.
Ganz herzlich gratulieren wir auch den Jubilarinnen und
Jubilaren, die ihren Geburtstag feiern können, aber nicht
genannt werden möchten.
Seelsorgeeinheit Ertingen
gemeinsame Nachrichten
Pfarrer Dr. Peter Häring
Tel.: 07371/6474
E-Mail: [email protected]
Seite 11
Pfarrvikar Dr. Jules Kienga
Pfarrhaus Dürmentingen, Kirchbergstraße 11
Tel.: 07371/9279444
E-Mail: [email protected]
Gemeindereferentin Andrea Hoffmann
Tel.: 07371/961622
E-Mail: [email protected]
Sekretariat Seelsorgeeinheit
Ertingen
Tel.: 07371/6474, Fax: 07371/129360
E-Mail: [email protected]
Dürmentingen
Tel.: 07371/6389
Es sind Rufumleitungen installiert, damit Sie möglichst oft
eine unserer Sekretärinnen erreichen.
Öffnungszeiten des Sekretariats
Ertingen
Dienstag, Mittwoch, Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
und Mittwoch von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Dürmentingen
Dienstag von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr und Donnerstag von
08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Nichts fürs Museum
Schnell sind wir mit Kritik bei der Hand über
die wankelmütige Bevölkerung Jerusalems,
die heute „Hosianna“
und in fünf Tagen „Kreuzige ihn“ ruft. Dabei
wird schnell vergessen,
dass die PalmsonntagsGemeinde von damals
eines hatte, das heute oft
fehlt: Glaubensbegeisterung. Ich möchte mir
heute sagen lassen: Zum Glauben gehört auch die Begeisterung. So möchte ich in die heute beginnende Heilige Woche
ein Wort von Isaac Newton mitnehmen: „Alles für mich! Wir
müssen das Evangelium nicht lesen, wie ein Notar ein Testament liest, sondern so, wie es der rechtmäßige Erbe liest.
Der Erbe: Er sagt sich bei jedem Satz, voller Freude und Jubel: Das ist für mich, das ist alles für mich.“ Das ist alles
auch für mich - das Leiden und der Tod und natürlich auch
die Auferstehung. Das Geschehen, an das wir uns erinnern,
ist nicht etwas längst Vergangenes, etwas fürs Museum, sondern hat ganz konkret mit mir heute zu tun.
Kollekte für das Heilige Land
Am Palmsonntag ist die Kollekte
weltweit in allen katholischen Kirchen für das Heilige Land bestimmt.
Helfen Sie den Menschen in dem
Land, das die Heimat unseres Herrn gewesen ist! Besonders
die Christen leiden unter der sich stetig verschlechternden
politischen und gesellschaftlichen Situation. Mit der Kollekte können wir gemeinsam die Solidarität mit ihnen zum Ausdruck bringen.
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
Seite 12
Sonn- und Festtagseucharistie in der Seelsorgeeinheit
Palmsonntag
Samstag, 28.03.2015 um 19.00 Uhr in Hailtingen (Beginn
an der Aussegnungshalle)
Sonntag, 29.03.2015 um 08.30 Uhr in Dürmentingen
(Beginn unterhalb des Pfarrhauses)
Sonntag, 29.03.2015 um 10.15 Uhr in Heudorf (Beginn am
alten Friedhof)
Gründonnerstag, 02.04.2015
19.00 Uhr Messe vom Letzten Abendmahl in Dürmentingen
Karfreitag, 03.04.2015
Liturgie in allen Pfarrkirchen um 15.00 Uhr
Osternacht
Samstag, 04.04.2015 um 20.30 Uhr in Dürmentingen
Osterkommunion für kranke und gebrechliche Menschen
Pfarrer Dr. Häring und Pfarrer Dr. Kienga möchten in der
Osteroktav wieder die Kranken unserer Gemeinden besuchen
und ihnen die Osterkommunion bringen. Möglich sind auch
der Empfang des Bußsakramentes und des Sakramentes der
Krankensalbung. Wenn Sie einen solchen Besuch für sich
oder ihre Angehörigen wünschen, melden Sie sich bitte im
Pfarrbüro unter Tel.: 6474. Diejenigen, die regelmäßig die
Kommunion empfangen, brauchen sich nicht zu melden.
Kar- und Ostertage
Mit der Feier des Palmsonntags tritt die Kirche ein in die
sogenannte Karwoche, auch „Heilige Woche“ genannt.
Jesus kommt in die Heilige Stadt Jerusalem. Zuerst wird
er bejubelt, aber schnell schlägt das, wohl auch aufgrund
der Vertreibung der Händler und Geldwechsler aus dem
Tempel, zu Feindschaft um, die zum Tode Jesu führt. Wie
in einer Ouvertüre wird in der Feier des Palmsonntags die
Geschichte vom umjubelten Einzug bis zum Tode Jesu in
einer Gesamtschau ausgebreitet.
Mit der Feier des Letzten Abendmahls am Gründonnerstag
beginnt die dreitägige Feier des Osterfestes, das „Österliche
Triduum“, das im Grunde ein einziger großer Gottesdienst
mit Unterbrechungen bis zur Feier der Auferstehung
Jesu in der Osternacht ist. Deshalb soll diese Feier auch
an allen drei Tagen mit demselben Priester in derselben
Kirche stattfinden. Der Gründonnerstag ist der Tag der
Einsetzung der Eucharistie beim Letzten Abendmahl. Nach
der Überlieferung des Evangelisten Johannes ist damit
auch der Auftrag zur Liebe verbunden, für die Jesus in der
Zeichenhandlung der Fußwaschung uns ein Beispiel gibt.
Der Karfreitag ist der Tag des Leidens und Sterbens Jesu.
Zentrum der nachmittäglichen Feier zur Todesstunde
Jesu ist die Verehrung des Heiligen Kreuzes, gegenüber
der an diesem Tag der Kommunionempfang auch in den
Hintergrund tritt. Wir wollen uns genügend Zeit nehmen,
damit jeder Jesus, dem Gekreuzigten, begegnen kann.
Der Karsamstag ist der Tag der Grabesruhe Jesu. An diesem
Tag gibt es keine Gottesdienste und auch die Kommunion
darf nur den Sterbenden als Wegzehrung gebracht werden.
Die Altäre und die ganze Kirche sind völlig entblößt und
schmucklos. So wird die Abwesenheit Jesu zeichenhaft
deutlich.
In der Nacht (!) des Ostertages ist Jesus auferstanden. Auch
das ist ein Zeichen: als das Dunkel in der Geschichte der
Menschen am größten war, in der Gottverlassenheit des
Karsamstags, überwindet Jesus als Licht der Welt diese
Dunkelheit. In Jesus Christus sind wir neu geboren in der
Taufe.
Feier der Versöhnung
Es ist ein guter Brauch, vor dem größten Fest
der Christenheit, Ostern, an dem wir mit Gott
versöhnt wurden, auch persönlich sich um eine Versöhnung
mit Gott in den verschiedenen Formen der Buße und der Versöhnung zu bemühen. Nach dem Kirchenrecht ist ja der jährliche Empfang der sakramentalen Beichte für jeden Katholiken vorgeschrieben (can. 989/CIC 1983). Folgende Angebote
gibt es dazu in diesem Jahr in unserer Seelsorgeeinheit:
Bußfeiern
Sonntag, 29.03.2015 um 18.00 Uhr Bußandacht in Ertingen
Freitag, 27.03.2015 um 19.00 Uhr Eucharistie mit integrierter
Bußfeier in Dürmentingen
Dienstag, 31.03.2015 um 19.00 Uhr Eucharistie mit
integrierter Bußfeier in Heudorf
Mittwoch, 01.04.2015 um 19.00 Uhr Eucharistie mit
integrierter Bußfeier in Hailtingen und Binzwangen
Beichtgelegenheit
Samstag, 28.03.2015 von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr in
Dürmentingen mit Pater Tomy
Samstag, 28.03.2015 von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr in
Ertingen mit Pfarrer Wolfmaier
Dienstag, 31.03.2015 von ca. 19.45 Uhr bis 20.30 Uhr in
Heudorf mit Pfarrer Dr. Kienga
Mittwoch, 01.04.2015 von ca. 19.45 Uhr bis 20.30 Uhr in
Hailtingen mit Pfarrer Dr. Kienga
Gründonnerstag, 02.04.2015 von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr
in Dürmentingen mit Pfarrer Dr. Kienga
Gründonnerstag, 02.04.2015 von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
in Ertingen mit Pfarrer Dr. Häring
Karfreitag, 03.04.2015 von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr in
Erisdorf
Karfreitag, 03.04.2015 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr in
Binzwangen
Kirchliche Nachrichten
„St. Georg“ Ertingen
Mesner
Herr Theodor Wilkowski, Danziger Straße 8
Tel.: 01577/2086743
Gottesdienste vom 28.03.2015 bis zum 06.04.2015
Samstag:
08.30 Uhr
28.03.2015
Eucharistiefeier
2. Opfer für Stefanie Kugler; Stille Gedenken
16.00 Uhr bis
17.30 Uhr Beichtgelegenheit mit Pfarrer Wolfmaier
Seite 13
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
Sonntag:
10.00 Uhr
parallel
18.00 Uhr
Montag:
19.00 Uhr
19.00 Uhr
29.03.2015
Palmsonntag
Palmweihe
und
Verkündigung
des
Evangeliums vom Einzug in Jerusalem vor
dem Seniorenzentrum - Prozession mit Palmen
und Esel zur Pfarrkirche, begleitet durch den
Musikverein - Eucharistiefeier in der Pfarrkirche
mit Verkündigung der Leidensgeschichte
Die Gottesdienstbesucher werden gebeten,
soweit es ihnen möglich ist, auch an der
Palmweihe und der Prozession teilzunehmen.
Kollekte „Für das Heilige Land“
Die Kinder bis Klasse 2 nehmen an der
Palmprozession teil. Anschließend ist im AbtBischof-Spies-Haus ein Kindergottesdienst.
Bußandacht mit Frau Hoffmann
30.03.2015
Offener Gebetskreis in der Pfarrkirche Kreuzwegandacht
Rosenkranz für Frau Maria Koch in der Kapelle
des Seniorenzentrums
Dienstag:
14.00 Uhr
31.03.2015
Requiem und anschließende Urnenbeisetzung
für Frau Maria Koch
Mittwoch:
19.30 Uhr
01.04.2015
Hauptprobe des Kirchenchores
Donnerstag: 02.04.2015
Gründonnerstag
09.30 Uhr bis
12.00 Uhr Ministrantenprobe
18.00 Uhr bis
19.00 Uhr Beichtgelegenheit (Pfarrer Dr. Häring)
19.30 Uhr Messe vom letzten Abendmahl mit Fußwaschung
21.00 Uhr Allgemeine Betstunde
22.00 Uhr Betstunde gestaltet von der Jugend - Einladung
hierzu an die ganze Gemeinde
Freitag:
07.30 Uhr
15.00 Uhr
17.00 Uhr
Samstag:
08.00 Uhr
20.30 Uhr
Sonntag:
06.00 Uhr
03.04.2015
Karfreitag
Trauermette und Laudes in der Pfarrkirche
Liturgie vom Leiden und Sterben unseres
Herrn Jesus Christus
musikalisch mitgestaltet durch den Kirchenchor
Familienkreuzweg
Die Kinder dürfen eine Blume und ihre
Fastenopferkässchen mitbringen
04.04.2015
Karsamstag
Mette und Laudes
Feier der Osternacht
Segnung des Osterfeuers - Exsultet - Lesungen Eucharistiefeier
05.04.2015
Hochfest der Auferstehung des Herrn Ostersonntag
Gang in den Ostermorgen
10.00 Uhr
10.15 Uhr
Wortgottesfeier im Seniorenzentrum
Feierliches Hochamt
Der Kirchenchor gestaltet den Gottesdienst
musikalisch mit Segnung von Osterspeisen
Bischof-Moser-Kollekte
Montag:
06.04.2015
Ostermontag
Eucharistiefeier in der Pfarrkirche
19.00 Uhr
Kreuzwegandacht für Familien
Wenn ich glauben darf an diese Liebe, dass
ein Gott für mich gestorben ist, wie sollte
ich nicht alles versuchen, um diese Liebe zu
erwidern?
In diesem Sinne sind Sie/bist du herzlich
eingeladen, am Karfreitag um 17.00 Uhr
in die Kirche in Ertingen zum Kreuzweg für Familien. Wir
freuen uns, wenn Sie, liebe Familien, sich eingeladen fühlen
und kommen. Wer will, kann auch eine Blume mitbringen.
Wir brauchen sie für diesen Gottesdienst. Liebe Kinder, bitte
bringt euer Fastenopferkässchen mit!
Ministranten Ertingen
Herzliche Einladung zur Ministunde am
Samstag, 28.03.2015 um 09.30 Uhr ins
Abt-Bischof-Spies-Haus. Themen werden
sein: Karwoche, Bibel und die Liturgie.
Kirchliche Nachrichten
„St. Lambertus“ Binzwangen
Pfarrbüro Öffnungszeiten im Pfarrhaus in Binzwangen
Donnerstags von 11.45 Uhr bis 12.15 Uhr, E-Mail:
[email protected] oder [email protected]
Gottesdienste vom 28.03.2015 bis zum 06.04.2015
Sonntag:
10.15 Uhr
Mittwoch:
18.30 Uhr
19.00 Uhr
29.03.2015
Palmsonntag
Eucharistiefeier mit Palmweihe
Die Gemeinde trifft sich zur Palmweihe und
der Verkündigung des Evangeliums vom
Einzug vor der Kirche - Prozession in die
Kirche - Eucharistiefeier mit Verkündigung der
Leidensgeschichte nach Lukas
Kollekte „Für das Heilige Land“
01.04.2015
Rosenkranz
Eucharistiefeier mit Bußbesinnung
Gedenken für Gregor und Rosina Vogel
Donnerstag: 02.04.2015
Gründonnerstag
19.00 Uhr Messe zum letzten Abendmahl
anschl.
Ölbergandacht
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
Seite 14
Freitag:
03.04.2015
Karfreitag
10.00 Uhr Familienkreuzweg
Die Kinder dürfen eine Blume und ihre
Fastenopferkässchen mitbringen
11.00 Uhr bis
12.00 Uhr Beichtgelegenheit (Pfarrer Dr. Häring)
15.00 Uhr Liturgie vom Leiden und Sterben Jesu Christi
mitgestaltet durch den Kirchenchor
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
20.30 Uhr
Sonntag:
09.30 Uhr
Montag:
09.30 Uhr
04.04.2015
Karsamstag
Osternacht als Wort-Gottes-Feier mit Kommunionempfang
Am Eingang der Kirche werden Kerzen verkauft.
Eigene Kerzen sollten einen Tropfschutz
haben.
05.04.2015
Hochfest der Auferstehung des Herrn,
Ostersonntag
Feierliches Hochamt
musikalisch mitgestaltet durch den Kirchenchor
Segnung von Osterspeisen
Bischof-Moser-Kollekte
06.04.2015
Ostermontag
Eucharistiefeier
03.04.2015
Karfreitag
10.00 bis
10.30 Uhr
15.00 Uhr
Samstag:
09.30 Uhr
08.30 Uhr
Montag:
10.15 Uhr
17.00 Uhr
Beichtgelegenheit (Pfarrer Dr. Häring)
Liturgie vom Leiden und Sterben Jesu Christi
04.04.2015
Karsamstag
Probe der Erstkommunionkinder
05.04.2015
Hochfest der Auferstehung des Herrn Ostersonntag
Feierliches Hochamt
Segnung von Osterspeisen
Bischof-Moser-Kollekte
06.04.2015
Ostermontag
Feierlicher Gottesdienst zur Erstkommunion
musikalisch mitgestaltet durch die Orgel und
den Musikverein
Dankandacht
Diesen Familiengottesdienst gestalteten unter anderem unsere Erstkommmunionkinder mit. Sie zeigten, was wirklich
wichtig ist in der Beziehung zu Gott und dem Gebet. Vielen
Dank allen, die mitgeholfen haben.
Kerzenverkauf der Ministranten
Am Palmsonntag findet nach dem
Gottesdienst nochmals ein Kerzenverkauf
statt.
Kirchliche Nachrichten
„St. Bartholomäus“ Erisdorf
Gottesdienste vom 28.03.2015 bis zum 06.04.2015
Sonntag:
08.00 Uhr
29.03.2015
Palmsonntag
Eucharistiefeier mit Palmweihe (bitte Uhrzeit
beachten!)
Kollekte „Für das Heilige Land“
Mittwoch:
10.00 Uhr
01.04.2015
Probe der Erstkommunionkinder
Donnerstag: 02.04.2015
Gründonnerstag
09.00 Uhr Probe der Erstkommunionkinder
21.00 Uhr Betstunde - Ölbergandacht
Evangelisches Pfarramt
Ertingen - Dürmentingen
Prof. Dr. Hans-Martin Rieger
[email protected]
„Der Menschensohn muss erhöht werden, damit alle, die
an ihn glauben, das ewige Leben haben.“
Johannes, 3,14.15
Gottesdienste und Veranstaltungen
Sonntag:
09.30 Uhr
29.03.2015
Palmsonntag
Gottesdienst in Riedlingen
Seite 15
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
10.45 Uhr
10.45 Uhr
17.30 Uhr
Familiengottesdienst
in
Ertingen
zum
Abschluss von Konfi-3 „Abendmahl“ mit anschließendem Mittagessen
Gottesdienst in Dürmentingen
„fresh“ - Lobpreisabend in Riedlingen,
Johannes-Zwick-Haus
Donnerstag: 02.04.2015
15.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl im Seniorenzentrum „St. Georg”
Freitag:
09.30 Uhr
09.30 Uhr
10.45 Uhr
10.45 Uhr
03.04.2015
Karfreitag
Abendmahlsgottesdienst in Riedlingen
Abendmahlsgottesdienst in Pflummern
Abendmahlsgottesdienst in Ertingen
Abendmahlsgottesdienst in Dürmentingen
SF Donaurieden - SG Ertingen/ Binzwangen
0:0
An einem Tag, an dem das Wetter genauso war, wie das
Fußballspiel, nämlich recht trüb, gibt es mit einer Ausnahme
leider nicht viel über den letzten Spieltag zu berichten.
Chancen sowie spielerische Highlights waren Mangelware,
beziehungsweise auf beiden Seiten gar nicht vorhanden.
Das einzig nennenswerte Geschehnis fand nämlich in Form
von Denis Forstenhäusler statt, welcher den Schiedsrichter
zu Boden streckte, wodurch eine mehrminütige Spielpause
erzwungen wurde.
Es spielten: Fabian Hermanutz, Andreas Ihbe, Manuel
Binder, Markus Fensterle, Denis Forstenhäusler,
Manuel Steinborn, Christian Jäggle, Lukas
Hecht, Steffen Kanthak, Johannes Jäggle,
Alexander Schemberger, Axel Frick, Dmitri
Heinz
Reserve
SF Donaurieden - SG Ertingen/ Binzwangen
0:1
In einem recht ausgeglichenen Spiel konnte die SG dank
Kopfballungeheuer Dima Heinz die drei Punkte mit nach
Hause nehmen.
Torschütze: Dmitri Heinz
Es spielten: Stefan Wilkowski, Simon Enderle, Sebastian
Schirmer, Fabian Bronner, Patrick Müller,
Marco Witt, Steffen Frick, Dmitri Heinz,
Christian Schmid, Alexander Hecht, Matthias
Jäggle, Tobias Unterricker, Matthias Vogt,
Martin Schneider, Rudolf Soukup.
Vorschau
Kreisliga A
Dienstag, 31.03.2015
Reserve: SF Bussen - SG Ertingen/ Binzwangen in
Dietershausen, Anpfiff um 18.30 Uhr
Donnerstag, 02.04.2015
SF Bussen - SG Ertingen/Binzwangen in Dietershausen,
Anpfiff um 18.30 Uhr
Pokal
Samstag, 04.04.2015
SG Ertingen/Binzwangen - SG Ersingen in Ertingen, Anpfiff
um 15.00 Uhr
Spielgemeinschaft Jugendfußball
Ergebnisse
D-Junioren SGM Ertingen/Binzwangen - SGM Laiz
B-Junioren SGM Binzwangen/Ertingen/Altheim SGM Hundersingen
A-Junioren SGM Altshausen SGM Ertingen/Binzwangen/Altheim
1:2
0:5
1:1
Vorschau
Samstag, 28.03.2015
E-Junioren Vorbereitungsturnier ab 10.00 Uhr in Ertingen
D-Junioren TSG Ehingen - SGM Ertingen/Binzwangen um
15.45 Uhr in Ehingen
A-Junioren SGM Ertingen/Binzwangen/Altheim - SGM
Alb-Lauchert um 15.00 Uhr in Ertingen
Sonntag, 29.03.2015
B-Junioren SV Herbertingen - SGM Binzwangen/Ertingen/
Altheim um 11.00 Uhr in Herbertingen
Fahrradfahren mit der TSV-Radgruppe
Edelweiß!
Der Turn- und Sportverein Ertingen 1864
e.V. startet erstmalig mit der Radgruppe
Edelweiß in die Radsaison und lädt hiermit alle interessierten
Mitglieder und Bürger der Gemeinde Ertingen zum Radeln
ein.
Treffpunkt: Mittwoch, 08.04.2015
Abfahrt:
18.30 Uhr, Parkplatz Grundschule
Zielgruppe: alle begeisterten Fahrradfahrer
Info:
evtl. werden Gruppen gebildet
Ende:
offen, ein gemütlicher Abschluss in Ertingen ist
geplant
Leitung:
TSV Ertingen, Karin Frick 1. Vorsitzende, Tel.:
07371/44420, E-Mail: [email protected]
Voranzeige Mitgliederversammlung
Herzliche Einladung an alle Mitglieder des Vereins sowie an
alle sportinteressierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
Ertingen zur 145. ordentlichen Mitgliederversammlung des
TSV Ertingen 1864 e.V. am Freitag, 17.04.2015 um 20.00
Uhr im Kultursaal der Kultur- und Sporthalle.
Die Vorstandschaft
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
Seite 16
Am 19.03.2015 stürmten jede Menge Turnerkinder mit ihren
Bobbycar`s die Ertinger Sporthalle. Nach einem großen
Verkehrschaos wurden die Fahrer von der Polizei in die
Regeln des „Straßenverkehrs“ eingewiesen. Anschließend
bewältigen die geschulten Fahrer den Bobbycar-Parcours und
bestanden mit Bravour den „Flitzi-Führerschein“. Stolz nahm
jedes Kind diesen Führerschein von der Polizei entgegen.
Weitere Bilder unter www.turnabteilung-tsvertingen.de.
Skisaison neigt sich in Ischgl dem Ende
Am 21.03.2015 startete die Skizunft Ertingen zu ihrer letzten
Skiausfahrt in diesem Winter mit über 95 Teilnehmern. Los
gings morgens schon um 05.00 Uhr in Ertingen. Durch
die frühe Anreise profitierten die Ski- und Snowboard von
kurzen Wartezeiten an den Gondelbahnen. Oben am Berg
angekommen konnten sie bestens präparierte Pisten, so
dass jeder auf seine Kosten kommen konnte. Nach einem
verschneiten Tag auf den Pisten stärkten sich die Teilnehmer
bei einem Vesper am Bus, bevor es zum Einkehrschwung in
Ischgl’s Kneipen ging. Die Skizunft blickt auf eine erfolgreiche
Wintersaion zurück und freut sich schon auf die Nächste.
Herren
Herren Bezirksklasse
TSV Laupheim - TSV Ertingen
9:0
Chancenlos war unsere Erste gegen den Tabellen Zweiten.
Es spielten: Oliver Sauter, Walter Henning, Manuel Ebe,
Roman Buck, Florian Jäggle und Wolfgang
Jurk
Zu unserer Osterhasenturnstunde am Donnerstag,
26.03.2015 laden wir Euch liebe Vorschüler herzlich ein.
Mit sportlichem Gruß Fr. M. van Ueden-Funk mit Team
Abteilungsversammlung der Turnabteilung
Die Abteilungsversammlung der Turnabteilung findet am
Freitag, 10.04.2015 um 20.00 Uhr im Sportheim Ertingen
statt.
Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Bericht der Abteilungsleitung
TOP 3 Bericht des Jugendwarts
TOP 4 Berichte der Gruppenleiter
TOP 5 Bericht der Kassiererin
TOP 6 Bericht der Kassenprüfer
TOP 7 Entlastung
TOP 8 Wahlen
TOP 9 Sonstiges, Wünsche, Anträge
Wünsche und Anträge sind bitte bis zum 04.04.2015 bei
der Abteilungsleitung Frau Antonie Mack einzureichen. Wir
laden alle Mitglieder und Freunde unserer Turnabteilung
recht herzlich ein.
Die Abteilungsleitung der Turnabteilung
Abfuhrkalender 2015 - nächste Abfuhrtermine
Montag, 30.03.2015
Freitag, 10.04.2015
Samstag, 11.04.2015
Restmülltonne
Papiertonne
gelber Sack
Herren Kreisliga Gruppe 1
TTC Bitz - TSV Ertingen II
9:6
Eine knappe Niederlage gegen die Abwehrexperten aus Bitz
musste unsere Zweite hinnehmen. Es punkteten im Doppel
Denis Forstenhäusler/Wolfgang Schirmer sowie in den
Einzeln Matthias Jäggle, Denis Forstenhäusler (2), Wolfgang
Schirmer und Werner Beller.
Herren Kreisklasse A Gruppe 1
TSV Ertingen III - SV Hohentengen II
5:9
Eine unerwartete Niederlage musste unsere Dritte im Kampf
um den 3. Aufstieg in Folge hinnehmen. Es punkteten im
Doppel Philipp Miller/René Wurst und Albert Boscher/
Marco Seyfried sowie in den Einzeln Martin Dierkes, Albert
Boscher und Marco Seyfried.
TSV Ertingen III - TSV Gammertingen II
9:3
Einen klaren Sieg konnte man gegen Abstiegsgefährdeten
Gegner aus Gammertingen einfahren und unsere Dritte
konnte somit den zweiten Platz weiterhin für sich behaupten.
Es punkteten in den Doppeln Florian Jäggle/Martin Dierkes
und Renè Wurst/Marco Seyfried sowie in den Einzeln Florian
Jäggle, Manuel Boscher (2), Martin Dierkes, Albert Boscher,
René Wurst und Marco Seyfried.
Vorschau
Samstag, 28.03.2015
16.00 Uhr TSV Ertingen IV - TSV Bad Saulgau IV in der
Grundschule
16.00 Uhr TSV Ertingen III - SV Bronnen II in der
Binsenberghalle
19.00 Uhr TSV Ertingen II - TTG Sigmaringen/Laiz in der
Kultur- und Sporthalle
19.00 Uhr TSV Ertingen - TTC Ebingen in der Kultur- und
Sporthalle
Seite 17
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
Ergebnisse
Jungen U18 Verbandsklasse Süd
TSV Ertingen - SV Böblingen
1:6
In den Doppeln unterlagen Jonas Kern/Tobias Boscher sowie
Marco Stehle/Manuel Boscher gegen die Böblinger. Im ersten
Einzeldurchgang unterlag Stehle gegen die Nummer 1 und
Kern der Nummer 2 des SV. Tobias Boscher verlor gegen die
Nummer 4, während Manuel Boscher gegen die Nummer 3
mit 3:0 siegte. So stand es nach dem ersten Einzeldurchgang
1:5 für die Gäste. Im zweiten Einzeldurchgang fand auch
Kern gegen den Spitzenspieler der Gäste nicht ins Spiel und
musste sich gegen seinen Gegner geschlagen geben. Damit
musste man einen verdiente Niederlage gegen den
Tabellenzweiten hinnehmen.
Jungen U18 Bezirksliga Gr. 8
TG Biberach - TSV Ertingen 2
5:5
In den Doppeln unterlagen Benedikt Hecht/Anton Dilse
knapp, während Robin Berner/Marco Seyfried gewannen. Im
ersten Einzeldurchgang unterlag Seyfried gegen die Nummer
1 und Berner knapp der Nummer 2 der TG. Hecht und Dilse
punkteten im hinteren Paarkreuz zum 3:3 Zwischenstand.
Berner unterlag dem Spitzenspieler der Biberach und Seyfried
musste der Nummer 2 der TG zum Sieg gratulieren. Nun lag
man mit 5:3 zurück und das hintere Paarkreuz war wieder
an der Reihe. Doch B. Hecht und Dilse siegten nach starker
Leistung souverän und sorgten so für das Unentschieden.
Jungen U18 Kreisliga Gr. 1
SV Dürmentingen 2 - TSV Ertingen 4
5:5
In den Doppeln siegten Jonas Boscher/Florian Wagner,
während Norwin Henry/Simon Wachter gegen das
Spitzendoppel des SV unterlagen. In den Einzeln konnten
Jonas Boscher (2) und Florian Wagner (2) mit tollen
Leistungen zum überraschenden Unentschieden gegen den
Tabellenführer punkten.
Vorschau
Samstag, 28.03.2015
11.00 Uhr TSV Herrlingen : Jungen 1
11.00 Uhr TSV Herrlingen 2 : Jungen 1
13.00 Uhr SV Stafflangen : Jungen 4
Vororchester
Freitag, 27.03.2015
17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Probe
(Achtung geänderte Uhrzeit)
Jugendkapelle
Freitag, 27.03.2015
18.15 Uhr bis 19.45 Uhr Probe
(Achtung andere Zeit!)
Samstag, 28.03.2015 Probetag nach Plan
Aktive Kapelle
Freitag, 27.03.2015
20.00 Uhr Gesamtprobe
Sonntag, 29.03.2015 Auftritt Palmsonntag nach Ansage
Erinnerung
Einladung zur Jahreshauptversammlung am Samstag,
28.03.2015 um 20.00 Uhr im Schützenhaus in Ertingen.
Vorsitzender E. Fensterle
Samstag, 28.03.2015
Auftritt in Herbertingen, wir
treffen uns um 16.30 Uhr am
Musiksaal.
Donnerstag, 02.04.2015 keine Singstunde
Freitag, 27.03.2015
Samstag, 28.03.2015
Singstunde wie gewohnt
Auftritt in Herbertingen, wir
treffen uns um 16.30 Uhr am
Musiksaal.
In den Osterferien ist keine Singstunde.
Mixedmannschaft
Vorschau
Donnerstag, 26.03.2015 / 20.00 Uhr
TG Biberach 1 : TSV Ertingen
Damenmannschaft
Ergebnisse
SV Ochsenhausen - TSV Ertingen
Freitag, 27.03.2015
3:0
Singstunde wie gewohnt
In den Osterferien ist keine Singstunde.
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
Seite 18
Während der Osterferien findet kein Übungsbetrieb statt.
Wir wünschen Euch allen „Frohe Ostern“.
Eure Übungsleiter
Gutscheine erhältlich bei der örtlichen Volksbank-Raiffeisenbank
und bei der Kreissparkasse in Ertingen
Mitgliedertreff
Unser nächster Mitgliedertreff findet am Freitag, 27.03.2015
ab 19.30 Uhr in der Zunftstube statt. Hierzu laden wir alle
Mitglieder, Freunde und Gönner herzlich ein.
Auf viele Gäste freut sich der Narrenrat
Einzulösen bei
und bei den folgenden Fachgeschäften
Gemeinde Ertingen · Ernst Herter - Württembergische Versicherung · Schreib-Chic
A. Reck - Bäder · Dächer · Heizungen · Copy Design Binder · erpo Sitz. Kultur.
Meister Koschick Augenoptik · Textil-Eitel · Firma Wölpert · Allianz - Wolfgang Gaber
Velorado Fahrradshop Echsle · Gaby`s Basteltruhe · Goldschmiede Weinl · hima Moden
WAHL - Das Männer-Mode Haus · Marienapotheke · Zimmermann Motorgeräte GmbH
Stuckateurbetrieb Binder · Bäckerei Böck · Bronner Elektrohaus · Albmetzgerei Steinhart
Höninger GmbH, Putz & Farbe · Autohaus Schlegel, Riedlingen · Bäckerei Kapp
Vogel Gärtnerei & Floristik, Ertingen · Atlantis Schuhverkauf
Steeldart
Oberliga am 17.03.2015
DC Fishbones - Dartsportfreunde Teck I
Nächster Spieltag am Dienstag, 31.03.2015
DC Fishbones - DC Big Six Reutlingen
Bezirksliga am 18.03.2015
DCU Oberensingen I - DC Moskitos Ertingen
Nächster Spieltag am Mittwoch, 31.03.2015
DC Moskitos Ertingen - DOC Untersulmetingen I
10:0
5:5
E-DART
Biberachliga am 20.03.2015
DC Moskitos II - DC „Happy Dart“ / Haßlach Wangen
7:11
DC „Smokys“ / Mietingen - DC Moskitos I
10:8
Nächste Spiele am Freitag, 27.03.2015 (Pokalspiele)
DC „Smokys“ / Mietingen - DC Moskitos I
DC “Flying Angels” / Biberach - DC Moskitos II
ZAD am 18.03.2015
Landesliga
DC Black Devils, Tuttlingen - DC Moskitos I
Bezirksliga
DC Snookers I /Mengen - DC Moskitos II
Kreis-Oberliga
DC Snookers II, Mengen - DC Moskitos III
2:16
2:16
montags ab 19.30 Uhr ist unser Clubheim geöffnet
9:9
Jahreshauptversammlung
Zur Jahreshauptversammlung der Schützengilde Ertingen
e.V. am Freitag, 27.03.2015 um 20.00 Uhr im Schützenhaus
laden wir alle Mitglieder, Ehrenmitglieder, Freunde und alle
am Schießsport interessierte Bürger der Gemeinde ganz
herzlich ein.
Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden
TOP 2 Totenehrung
TOP 3 Bericht des ersten Vorsitzenden
TOP 4 Bericht des Schriftführers
TOP 5 Bericht des Schießleiters
TOP 6 Bericht des Jugendleiters
TOP 7 Bericht des Vereinsheimleiters
TOP 8 Bericht der Schatzmeisterin
TOP 9 Bericht der Kassenprüfer
TOP 10 Aussprache zu den Berichten
TOP 11 Entlastung
TOP 12 Ehrungen
TOP 13 Wahlen
TOP 14 Wünsche und Anträge
TOP 15 Vorschau
TOP 16 Schlusswort
Hans Arnold, 1. Vorsitzender
Senioren LuPi aufgelegt
Der erste Wettkampf in der Freundschaftsrunde 2015 gegen
Bad-Saulgau wurde gewonnen.
Bad Saulgau - Ertingen
1:4 0:2
Ertingen belegt den zweiten Tabellenplatz.
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
Unsere nächste Wanderung ist am Dienstag, 31.03.2015
um 13.30 Uhr. Treffpunkt wie immer in der Bahnhofstraße.
Ortschaftsratssitzung
Am heutigen Donnerstag, 26.03.2015 findet um 20.00
Uhr im Sitzungssaal der Ortsverwaltung Binzwangen eine
öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates statt.
Tagesordnung
TOP 1 Bekanntgaben
TOP 2 Bürgerfragen
TOP 3 Baugesuche
a) Erstellung einer Abstellhalle, Flst. Nr. 1839,
Austraße, Gemarkung Binzwangen
b) Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Flst. Nr. 120,
Am Binsenberg, Gemarkung Binzwangen
TOP 4 Kanalsanierung Binzwangen
Festlegung der weiteren Vorgehensweise der
Wiederholungsbefahrung in Binzwangen
TOP 5 Antrag der Abteilungsfeuerwehr Binzwangen auf
Gründung einer Altersabteilung
TOP 6 Austausch von Spielgeräten auf den öffentlichen
Spielplätzen
TOP 7 Sachstandsbericht zu MELAP PLUS
TOP 8 Sachstandsbericht zur Biberproblematik im
Soppenbach
TOP 9 Verschiedenes, Wünsche Anregungen
Zu dieser Sitzung ergeht recht herzliche Einladung.
Unmittelbar nach der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates
findet eine nicht-öffentliche Beratung statt.
gez. Wolfang Gaber, Ortsvorsteher
Freiwillige Feuerwehr Binzwangen
Am kommenden Mittwoch, 01.04.2015 findet um 19.30
Uhr eine Feuerwehrprobe statt.
Der Kommandant
Vereinsnachrichten
Zur Jahreshauptversammlung des SV Binzwangen am
Samstag, 28.03.2015 um 20.00 Uhr im Sportheim laden wir
alle aktiven und passiven Mitglieder, Ehrenmitglieder und
Gönner recht herzlich ein.
Seite 19
Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Totenehrung
TOP 3 Genehmigung der Tagesordnung
TOP 4 Protokoll 2014
TOP 5 Berichte der Abteilungsleiter
TOP 6 Jahresrückblick
TOP 7 Kassenberichte
TOP 8 Diskussion
TOP 9 Entlastung der Vorstandschaft
TOP 10 Wahlen
TOP 11 Anpassung der Mitgliedsbeiträge
TOP 12 Ehrungen
TOP 13 Wünsche und Anträge
TOP 14 Vorschau
TOP 15 Schlusswort
Anträge zur Tagesordnung können bis 24.03.2015 beim
ersten Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter eingereicht
werden.
gez. Hans-Jürgen Mayer, 1. Vorsitzender
Am morgigen Freitag, 27.03.2015 ist um 20.00 Uhr
Musikprobe, bitte erscheint vollzählig.
Vorankündigung Alteisensammlung
Am Samstag, 18.04.2015 führt der Musikverein seine
Alteisensammlung durch. Wir weisen Sie darauf hin, dass
von uns keine Batterien, Ölfilter, Kühlschränke, Autoreifen
und dergleichen angenommen bzw. mitgenommen werden.
Musikverein Binzwangen e.V.
Jahreshauptversammlung
Einladung an alle aktiven, passiven Mitglieder und Ehrenmitglieder unseres Vereins am Sonntag, 29.03.2015 um 18.00
Uhr im Gasthaus „Eck” in Binzwangen.
Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Bekanntgabe der Tagesordnung
TOP 3 Totenehrung
TOP 4 Tätigkeitsberichte
Schriftführer, Kassier, Kassenprüfer
TOP 5 Bericht der Chorleiterin
TOP 6 Entlastung der Vorstandschaft
TOP 7 Wahlen
TOP 8 Ehrungen für Probenbesuch
TOP 9 Wünsche und Anträge
TOP 10 Termine
Schlusswort 1.Vorsitzender Franz Scherer
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
Seite 20
Standesamtliche Nachrichten
Frauenwerkstatt
Der nächste Termin zum Hasenprojekt ist am morgigen Freitag, 27.03.2015 um 19.30 Uhr im Alten Kindergarten.
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
27.03.2015
Herr Alfons Maichel, Bergstraße 26, Erisdorf zum 71.
Geburtstag
Für das neue Lebensjahr wünschen wir allen alles Gute, besonders Gesundheit.
Ganz herzlich gratulieren wir auch den Jubilarinnen und
Jubilaren, die ihren Geburtstag feiern können, aber nicht
genannt werden möchten.
Tätiger Umweltschutz 2015 in Erisdorf
Wir führen am Karsamstag, 04.04.2015 den Tätigen
Umweltschutz 2015 in Erisdorf durch. Um tatkräftige
Unterstützung wird gebeten. Nähere Informationen erhalten
Sie im nächsten Mitteilungsblatt.
Klaus Binder, Ortsvorsteher
Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Erisdorf
Am Montag, 30.03.2015 findet um 20.00 Uhr eine Sitzung
des Ortschaftsrates Erisdorf statt.
Tagesordnung
TOP 1 Tätiger Umweltschutz in Erisdorf
Besprechung/Koordination
TOP 2 Verschiedenes, Wünsche und Anregungen
Zu dieser Sitzung ergeht herzliche Einladung. Nach der
öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates findet eine nichtöffentliche Beratung statt.
Erisdorf, 24.03.2015
Klaus Binder, Ortsvorsteher
Freiwillige Feuerwehr Erisdorf
Abteilungsversammlung
Am Freitag 27.03.2015 findet um 19.00 Uhr im
Dorfgemeinschaftshaus in unserem Schulungsraum die
diesjährige Abteilungsversammlung der Abteilung Erisdorf
statt. Hierzu sind alle aktiven Kameraden sowie die
Kameraden der Altersabteilung recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
TOP 2 Bericht des Kommandanten
TOP 3 Ehrungen
TOP 4 Bericht des Kassiers
TOP 5 Bericht der Kassenprüfer
TOP 6 Bericht des Schriftführers
TOP 7 Bericht des Obmanns der Altersabteilung
TOP 8 Entlastung des Kassiers
TOP 9 Entlastung des Ausschusses
TOP 10 Wünsche und Anregungen
Es wird um pünktliches und vollzähliges Erscheinen im
Dienstanzug gebeten!
Vereinsnachrichten
Jahreshauptversammlung 2015
Am 15.03.2015 fand im Gasthaus „Bergstüble” in Erisdorf
die diesjährige Hauptversammlung des Musikvereins
statt. Der erste Vorstand Wolfgang Mohn eröffnete die
Hauptversammlung mit der Begrüßung aller anwesenden
Mitglieder, Musikanten und Ehrenmitglieder. Nach der
Totenehrung verlas er die Tagesordnung. Schriftführerin
Stefanie Fischer gab einen Überblick über das vergangene
Jahr 2014. Anschließend berichtete Stephan Speh über die
finanzielle Lage. Kassenprüferin Sabrina Möhrle stellte die
Richtigkeit der Kasse fest. Die Entlastung der Vorstandschaft
wurde von Herrn Bürgermeister Köhler beantragt. Dirigentin
Angelika Nsangou gab unter dem Tagesordnungspunkt 6
Rückblick über die Proben und der derzeitigen Lage des
MV Erisdorf. Bei den Wahlen wurden folgende Personen auf
zwei Jahre in den Ausschuss des MV Erisdorf gewählt:
2. Vorsitzender:
Peter Binder
Kassierer:
Stephan Speh
Aktives Ausschussmitglied:
Josef Müller
Aktives Ausschussmitglied:
Stefan Maichel
Passives Ausschussmitglied:
Paul Schirmer
Kassenprüfer:
Jutta Hugger
Nach den Wahlen folgte der letzte Tagesordnungspunkt,
an dem verschiedenes noch angesprochen wurde: Der
Probenbesuch, neue Fasnetslieder, Helferfest, Ausflug 2015
usw. Anschließend ließ man den Abend in gemütlicher
Runde ausklingen.
Einladung zum nächsten Rentnernachmittag am
Gründonnerstag, 02.04.2015 im Gasthaus „Bergstüble” in
Erisdorf, Beginn um 13.30 Uhr.
Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
Arbeitskreis für Vogelkunde und Vogelschutz
e.V.: Einladung zur Ausstellung und zum
Lichtbildervortag
Samstag, 28.03.2015 um 14.00 Uhr (bis ca. 16.30 Uhr) im
Rot-Kreuz-Heim in Herbertingen. Wissenswertes über die
Heimischen Greifvögel mit Habicht - Vogel des Jahres 2015.
Informationen bei Egon Müller, Tel.: 07586/5249
Besichtigungen in Oberstadion
-
Osterbrunnen von Palmsonntag, 29.03.2015 bis Sonntag,
26.04.2015
Osterausstellung im Bürgersaal täglich von 11.00 Uhr bis
17.00 Uhr
ganzjährige (außer Oktober) Öffnung des Krippenmuseums, Informationen unter www.krippen-museum.de
Büchermarkt im Kloster Heiligkreuztal
Palmsonntag, 29.03.2015 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr Erlös kommt der Renovierung des Klosters zugute
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Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
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Mitteilungsblatt Ertingen 26.03.2015 / Nr. 13
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