H 6185 SCHUL VERWALTUNGS BLATT für Niedersachsen 5-2015 Amtsblatt des Niedersächsischen Kultusministeriums für Schule und Schulverwaltung Aus dem Inhalt: ❙ Bündnis Duale Berufsausbildung übergibt Handlungsempfehlungen ❙ Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 31.8.2015 und Unterrichtsversorgung zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 ❙ Hospitation deutscher Lehrerinnen und Lehrer an französischen Schulen im Schuljahr 2015/16 Thema des Monats Europäische Schulpartnerschaften 1. Mai 2015 · Heft 5 · 185 - 236 · 67. Jahrgang Verlag Hahnsche Buchhandlung Marktstraße 12 · 31224 Peine Anzeigenschaltung über: Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbH · E-Mail: [email protected] t in che Lernor erschulis ßte auß Der grö Niedersachen Lernen – Erleben – Erfahren Mit Förstern und Waldpädagogen in Niedersachsens Wäldern – unsere zehn Waldpädagogikzentren Klassenfahrten Jugendwaldeinsatz 5 – 12 Tage (praktische Mitarbeit in Niedersachsens Wäldern) Projektklassenfahrt 3 – 5 Tage (projektartige Bearbeitung von Themen rund um den Wald) Erlebnisklassenfahrt 3 – 5 Tage (erlebnisbezogenes Erfahren des Waldes) Buchung und Beratung: Tel. 0511 363590, Herr -V >iÀ, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Walderlebnisse für Schulklassen kurze Waldprogramme Projekttage Erlebnistage Schullandheim – Tagungshaus Nähere Auskünfte erhalten Sie von unseren Försterinnen und Förstern vor Ort im WPZ in Ihrer Nähe. 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Sie schaffen außerdem Interesse aneinander und Verständnis füreinander, öffnen den Horizont für die Vielfalt der Kulturen, und sie bilden den Rahmen für gemeinsames Lernen und gemeinsame Kreativität. Vor allem europäische Schulpartnerschaften sind sehr beliebt. Mit dem im vergangenen Jahr neu aufgelegten Programm Erasmus+ unterstützt die Europäische Union Schulen dabei, z. B. mit den Projekten „Strategische Schulpartnerschaften“ und „eTwinning“. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik „Thema des Monats“ dieses Schulverwaltungsblattes. Dort finden Sie – neben dem Beispiel aus Emmerthal – auch weitere Berichte über lebendige Schulpartnerschaften, die zur Nachahmung anregen. Ich freue mich sehr darüber, dass im Laufe der vergangenen Jahre immer mehr Schulen und Lehrkräfte in Niedersachsen die Chancen erkannt haben, die Zusammenarbeit und Mobilität in Europa mit sich bringen. Die Ziele von Erasmus+ stehen dabei in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den bildungspolitischen Herausforderungen, vor denen wir in Deutschland stehen: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer – gleich welchen Alters und welcher Herkunft – sollen ihre Schlüsselkompetenzen und Fertigkeiten verbessern. Damit soll ihnen ein besserer Zugang in die Arbeitswelt ermöglicht, der soziale Zusammenhalt gestärkt und der Zugang zum europäischen und internationalen Arbeitsmarkt verbessert werden – Ziele, die die Niedersächsische Landesregierung ausdrücklich unterstützt. Schulleitungen und Lehrkräfte, die sich im Rahmen einer internationalen Schulpartnerschaft engagieren, investieren oft viel Zeit und Arbeit für ihr Gelingen. Ihnen gilt mein besonderer Dank – nicht zuletzt, weil sie damit auch zur Weiterentwicklung der eigenen Schule beitragen. Der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen der Partnerschule oder Einblicke in ein anderes Schulsystem geben häufig neue interessante Impulse für die eigene Schule oder den eigenen Unterricht. Ich bin mir sicher, auch die Partnerschulen profitieren von unseren Erfahrungen und Erkenntnissen. Bei einer Schulpartnerschaft gewinnen alle Beteiligten. Mit freundlichen Grüßen Frauke Heiligenstadt Niedersächsische Kultusministerin INHALTSVERZEICHNIS SVBl 5/2015 INHALT VORWORT Schulpartnerschaften: ein Gewinn für alle Beteiligten..................................................................... 185 Frauke Heiligenstadt MITTEILUNGEN AUS DEM MK 1.500 neue Lehrerstellen zum 1. Schulhalbjahr 2015/2016 ...................................................... 188 1.500 neue Lehrerstellen zum 1. Schulhalbjahr 2015/2016 Seite 188 „An Grundschulen, Haupt- und Realschulen sind zunächst 710 Einstellungsmöglichkeiten vorgesehen, an Gesamtschulen 380, an Oberschulen 180, an Gymnasien 70 und an Förderschulen 160.“ Bündnis Duale Berufsausbildung übergibt Handlungsempfehlungen ..................................... 188 „Das Niedersächsische Kultusministerium wird die Handlungsempfehlungen nun prüfen und ihre schrittweise Umsetzung mit weiterer Beteiligung der Akteure beginnen.“ Forschungs- und Entwicklungsstudie zur inklusiven Schule in Niedersachsen gestartet............................................................................................................... 189 „Schwerpunkt des Forschungs- und Entwicklungsprojektes ist die Untersuchung der Wirksamkeit der sonderpädagogischen Grundversorgung.“ AMTLICHER TEIL Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 31.8.2015 und Unterrichtsversorgung zum Beginn des Schuljahres 2015/2016................................. 190 „Für die Neueinstellung von Lehrkräften zum 31.8.2015 wird der Niedersächsischen Landesschulbehörde der […] Stellenumfang von 1.500 Stellen zugewiesen.“ Hospitation deutscher Lehrerinnen und Lehrer an französischen Schulen im Schuljahr 2015/2016.................................................................................................................... 195 „Ein Termin wird nicht vorgegeben, sondern individuell zwischen der / dem deutschen Interessentin / Interessenten und der französischen Gastschule festgelegt.“ Bündnis Duale Berufsausbildung übergibt Handlungsempfehlungen Seite 188 Islamische Feiertage im Schuljahr 2015/16 .................................................................................... 196 Termine der islamischen Feiertage Jüdische Feiertage im Schuljahr 2015/16........................................................................................ 197 Termine der jüdischen Feiertage STELLENAUSSCHREIBUNGEN Allgemein ................................................................................................................................................... 197 Öffentliche Schulen ............................................................................................................................... 206 Schulen in freier Trägerschaft ........................................................................................................... 216 Jüdische Feiertage im Schuljahr 2015/16 Seite 196 SVBl 5/2015 187 I NICHTAMTLICHER TEIL Thema des Monats Europäische Schulpartnerschaften ..................................................................................................... 217 Europa bietet viele Möglichkeiten einer Zusammenarbeit, auch auf schulischer Ebene. EU-Bildungsprogramme unterstützen die Schulen dabei. Zwei davon werden vorgestellt: strategische Schulpartnerschaften und eTwinning. Das Gymnasium Ulricianum in Aurich und die Johann Comenius Schule in Emmerthal, eine Haupt- und Realschule, gehören zu den erfolgreichen Antragstellern strategischer Schulpartnerschaften. Die Grundschule Wilhelm-Busch-Schule in Göttingen und die Berufsbildenden Schulen II Stade stellen eTwinning-Projekte vor. Die vier Beispiele zeigen: Europäische Projekte machen viel Arbeit, aber sie bringen auch unschätzbaren Mehrwert für die Schule. Wettbewerbe für Lehrkräfte und Schulen Landeswettbewerb Jugend forscht 2015......................................................................................... Landeswettbewerb Jugend forscht – Schüler experimentieren 2015 .................................... Deutscher Klimapreis der Allianz Umweltstiftung 2015............................................................. Ökonomie in Schulen Förderpreis 2015: Soziale Marktwirtschaft .......................................... Medienpreis der NLM 2015 ................................................................................................................. Europäische Schulpartnerschaften Seite 217 223 223 224 224 224 Termine Imkerpädagogische Fortbildung.......................................................................................................... 225 China@School – Tagung für am Chinesischunterricht interessierte Schulen in Niedersachsen................................................................................................................................. 225 Leselust vermitteln – aber wie? ......................................................................................................... 226 Zum Lesen und Schreiben motivieren .............................................................................................. 226 2. Fachtag: Gemeinsam auf dem Weg zur inklusiven Schule................................................... 226 Kommunikativer Englischunterricht in der Grundschule ............................................................ 227 Zeitmanagement für Schulleiterinnen und Schulleiter............................................................... 227 Praxisseminar: Preisverdächtig! .......................................................................................................... 227 Fortbildung für Lehrkräfte zur Einführung der inklusiven Schule – Sek I ............................ 228 Unbedingt! Zutritt für alle zu Kunst und Kultur..................................................................................... 228 Stressmanagement für Beschäftigte in Schulen und Studienseminaren .............................. 228 Fachtagung „Sprachbildung mit BiSS“ ............................................................................................. 229 Mobile Mediennutzung grenzenlos? Chancen und Risiken ....................................................... 229 Fortbildung für Lehrkräfte zur Einführung der inklusiven Schule – Sek I ............................ 229 China@School – Tagung für am Chinesischunterricht interessierte Schulen in Niedersachsen Seite 225 Hinweise Jugendkongress „Zukunft selber machen“ vom 4.-6.9.2015 in Osnabrück .......................... 230 Musikmentorenausbildung im Schuljahr 2015/16........................................................................ 230 Partnerschulen der Autostadt 2015/2016 gesucht....................................................................... 230 „FahrRad!“ und spare CO2 ..................................................................................................................... 230 Jugendfahrradturniere 2015 in Niedersachsen.............................................................................. 231 Damals Das Schulverwaltungsblatt vor 60 Jahren ...................................................................................... 232 Impressum Impressum ................................................................................................................................................. 233 Mobile Mediennutzung grenzenlos? Chancen und Risiken jugendlicher Mediennutzung Seite 229 188 MITTEILUNGEN AUS DEM MK SVBl 5/2015 MITTEILUNGEN AUS DEM MK 1.500 neue Lehrerstellen zum 1. Schulhalbjahr 2015/2016 Das Land Niedersachsen schreibt zum 1. Halbjahr des kommenden Schuljahres 2015/2016 an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen erneut in erheblicher Zahl Stellen für Lehrkräfte aus: Das Niedersächsische Kultusministerium hat der Niedersächsischen Landesschulbehörde jetzt 1.500 Stellen zur Neueinstellung von Lehrkräften zur Verfügung gestellt. „Da wir großen Wert auf die Weiterentwicklung der Ganztagsschulen und der inklusiven Schule legen, haben wir vor allem hier einen hohen Bedarf an engagierten Lehrerinnen und Lehrern. Ein weiterer Schwerpunkt der Neueinstellungen liegt zudem bei den Gesamtschulen, die sich noch im Aufwuchs befinden”, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. „Es ist erfreulich, dass es gelungen ist, vielfältige Perspektiven und Positionen in den Handlungsempfehlungen zusammenzuführen. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Attraktivität der dualen Berufsausbildung in Niedersachsen zu steigern und ihre Funktionsfähigkeit zu sichern”, so die Kultusministerin, die den Beteiligten für ihre konstruktive Arbeit ausdrücklich dankte. Das Niedersächsische Kultusministerium wird die Handlungsempfehlungen nun prüfen und ihre schrittweise Umsetzung mit weiterer Beteiligung der Akteure beginnen. Die 1.500 konkreten Stellenausschreibungen wurden am 23.4.2015 unter www.eis-online.niedersachsen.de vorgenommen: An Grundschulen, Haupt- und Realschulen sind zunächst 710 Einstellungsmöglichkeiten vorgesehen, an Gesamtschulen 380, an Oberschulen 180, an Gymnasien 70 und an Förderschulen 160. Es handelt sich hierbei unter anderem um Wiederbesetzungen von frei werdenden Stellen. Zur Nachsteuerung stehen zusätzlich noch weitere nachträgliche Stellen zur Verfügung. „Mir ist bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen wichtig, dass es regional angepasste Lösungen gibt. Dies kann über Modellvorhaben oder Schulversuche erreicht werden. Die Akteure vor Ort werden die Möglichkeit erhalten, die notwendigen Angebote zu erarbeiten”, so Ministerin Heiligenstadt. Sie machte auch deutlich, dass das Bündnis ein Projekt sei, das sich über die gesamte Legislaturperiode erstrecke. Mit der Umsetzung leisteten alle Akteure einen Beitrag, um möglichst allen interessierten Jugendlichen den Eintritt in eine Berufsausbildung zu ermöglichen, betonte Heiligenstadt. Auch zukünftig werden die Mitglieder des Steuerkreises zu „Meilensteinen” des Projekts beratend tätig und lassen sich über die Fortschritte der Modellvorhaben oder Schulversuche zu einzelnen Maßnahmen informieren. In den niedersächsischen öffentlichen allgemein bildenden Schulen besteht ein besonderer Bedarf an Lehrkräften mit folgenden Fächern: Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, mehr Jugendliche erfolgreich für duale Ausbildungsgänge zu gewinnen und die Zahl von Ausbildungsabbrüchen zu reduzieren. – Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Lehramt an Realschulen: Französisch, Physik, Chemie, Musik Zu den Handlungsempfehlungen gehört beispielsweise, dass der verstärkten Berufs- und Studienorientierung auch an Gymnasien und integrierten Gesamtschulen eine große Bedeutung zukommt. „Zum Abschluss der allgemein bildenden Schule sollen Jugendliche besser als bisher eine begründete Berufs- oder Studienwahl treffen können”, so die Ministerin. – Lehramt an Gymnasien: Latein, Kunst, Physik, Informatik „Nach wie vor haben zudem Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik an unseren Schulen sehr gute Einstellungs chancen. Sie spielen bei der Weiterentwicklung der inklusiven Schule eine wichtige Rolle”, so die Ministerin. Für diese Stellen können sich jedoch auch Lehrkräfte mit einem anderen Lehramt bewerben. Am 5.5.2015 beginnt das Auswahlverfahren. Da es noch weitere nachträgliche Stellen geben wird und erfahrungsgemäß einige Stellen nicht in der ersten Auswahlrunde besetzt werden können, sind Bewerbungen weiterhin erwünscht. Nähere Informationen findet man unter www.eis-online.niedersachsen. de oder www.mk.niedersachsen.de. Bündnis Duale Berufsausbildung übergibt Handlungsempfehlungen Der Steuerkreis zum Bündnis Duale Berufsausbildung (BDB) hat Kultusministerin Frauke Heiligenstadt im März 2015 Handlungsempfehlungen zur Stärkung der dualen Berufsausbildung übergeben. Die Vorschläge waren zuvor in fünf Arbeitsgruppen des Steuerkreises über vier Monate intensiv beraten und gemeinsam verabschiedet worden. Die Vielfalt von Beratungs- und Unterstützungsangeboten soll durch koordinierte Anlaufstellen – so genannte Jugendberufsagenturen – für Jugendliche gebündelt werden. In Niedersachsen gibt es dazu in vielen Kommunen bereits verschiedene Ansätze, die konzeptionell ergänzt werden können. Hier besteht Einigkeit, dass nach der Erprobung über Modelle solche Angebote mittelfristig flächendeckend in Niedersachsen eingerichtet werden sollen. Obwohl derzeit mehr Ausbildungsplätze angeboten werden, als besetzt werden können, verbleiben noch immer zu viele Jugendliche in vollschulischen Angeboten des „Übergangssystems”. Hier müsse auch aus der Perspektive der Jugendlichen der direkte Einstieg in eine duale Berufsausbildung attraktiver gestaltet werden. Damit sollen so genannte Bildungsschleifen vermieden werden. Auch in schulischen Bildungsgängen soll ein laufender Übergang in ein duales Ausbildungsverhältnis möglich sein. Ministerin Heiligenstadt: „Wir werden in mehreren Schulversuchen die Möglichkeit eröffnen, Schule und betriebliche Praxis enger zu verzahnen. Sinnvoll wäre zum Beispiel dort zu beginnen, wo die Partner vor Ort bereits hinreichend Praktikumsplätze zur Verfügung stellen.” Wohnortnähe ist aus Sicht des Steuerkreises für die Attraktivität der dualen Ausbildung ein weiterer wichtiger Aspekt. Im SVBl 5/2015 MITTEILUNGEN AUS DEM MK Flächenland Niedersachsen stelle dies eine große Herausforderung für viele Kommunen als Schulträger dar. Daher empfehlen die Expertinnen und Experten eine gemeinsame Beschulung verschiedener Berufe oder die Einrichtung überregionaler Angebote. Auch der Ausbau moderner Unterrichtskonzepte wie beispielsweise E-Learning wird als erforderlich angesehen. Das Bündnis Duale Berufsausbildung unter Federführung des Niedersächsischen Kultusministeriums ist Teil der Fachkräfteinitiative der Landesregierung. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter relevanter Akteure der beruflichen Bildung aus Gewerkschaften, den Verbänden der Arbeitgeber, den Kammern und Kommunen sowie der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit und der Landesregierung an. Forschungs- und Entwicklungsstudie zur inklusiven Schule in Niedersachsen gestartet Das Niedersächsische Kultusministerium und das Institut für Sonderpädagogik der Leibniz Universität Hannover haben Ende April 2015 das gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Inklusive schulische Bildung in Niedersachsen“ gestartet. Um die bislang gewonnenen Erfahrungen zu erfassen wurde ein Kooperationsvertrag zur wissenschaftlichen Begleitung der inklusiven Schule in Niedersachsen mit der Leibniz Universität Hannover geschlossen. Durch eine Befragung niedersächsischer Grund- und Förderschulen sollen Erfolge, aber auch weitere Schritte für die Weiterentwicklung der inklusiven Schule ermittelt werden. „Die Aufgabe, allen Schülerinnen und Schülern den Zugang zu einer inklusiven Grundschule zu ermöglichen und sie bestmöglich schulisch und sozial zu fördern, wird von den niedersächsischen Schulen täglich mit großer Kompetenz und Engagement wahrgenommen“, sagte die Niedersächsische Kultusministerin bei der Vorstellung der Befragung. „Sie wissen um Erfolge, aber auch um die komplexen Herausforderungen der inklusiven Schule. Für die Planung und Durchführung weiterer Schritte und Maßnahmen zur Entwicklung der inklusiven 189 Schule sind ihre Erfahrungen daher von großer Bedeutung. Wir erhoffen uns konstruktive Rückmeldungen und Impulse, die wir in die weitere Gestaltung einfließen lassen können.“ Schwerpunkt des Forschungs- und Entwicklungsprojektes ist die Untersuchung der Wirksamkeit der sonderpädagogischen Grundversorgung. Alle Klassen an Grundschulen und im Primarbereich der Gesamtschulen erhalten im Zuge der inklusiven Schule zwei Stunden sonderpädagogische Unterstützung je Klasse. Das bedeutet, dass die Zuweisung von Lehrerstunden für diese Schülerinnen und Schüler nicht mehr personen-, sondern systembezogen erfolgt. Diese präventiv und unterstützend angelegte Maßnahme in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung soll einer Stigmatisierung entgegenwirken. Das bis Ende 2017 angelegte Projekt wird von Herrn Prof. Dr. Rolf Werning und Frau Prof. Dr. Katja Mackowiak vom Institut für Sonderpädagogik der Leibniz Universität Hannover geleitet und ist in drei Teilstudien gegliedert: Teilstudie 1 umfasst eine Online-Befragung, an der alle niedersächsischen Grund- und Förderschulen teilnehmen können. Die Befragung steht seit dem 20.4.2015 insgesamt 14 Tage lang im Netz zur Verfügung. Ein gesondertes Schreiben der Leibniz Universität Hannover mit näheren Informationen ist den entsprechenden Schulen zugegangen. Nach den Sommerferien wird die Befragung in voraussichtlich rund 100 Schulen durch Gruppeninterviews in zwei weiteren Studienphasen ergänzt. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sollen nach ihren Erfahrungen mit der inklusiven Schule befragt werden. Die Teilnahme an der Untersuchung ist freiwillig. Vollständige Anonymität und Datenschutz werden zugesichert. „Die niedersächsische Landesregierung legt großen Wert darauf, die Einführung der inklusiven Schule besonnen und verantwortungsvoll vorzunehmen. Die wissenschaftliche Begleitung unterstreicht unseren professionellen Anspruch an dieses Verfahren“, so die Ministerin. Dazu gehöre unter anderem, Entwicklungen genau zu beobachten, Rückmeldungen ernst zu nehmen und für den weiteren Entwicklungsprozess zu berücksichtigen. „Die Einschätzung der Lehrkräfte und Schulleitungen, aber auch die Erfahrungen von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern sind uns dabei sehr wichtig.“ 190 AMTLICHER TEIL SVBl 5/2015 AMTLICHER TEIL c) RdErl. d. MK v. 12.5.2011 (SVBl. S. 186) – Auswahlverfahren – VORIS 22410 – d) RdErl. d. MK v. 15.3.2012 (SVBl. S. 221) – Vertretungslehrkräfte – VORIS 22410 – e) RdErl. d. MK v. 29.2.2012 (SVBl. S. 223), geändert durch RdErl. v. 23.2.2015 (SVBl. S. 149) – Nichteignung – VORIS 22410 – 1.3 Für die unbefristete Übernahme von Vertretungslehrkräften in den Schuldienst werden folgende Stellen bereitgestellt: Regionalabteilungen f) RdErl. d. MK v. 28.8.2012 (SVBl. S. 509) – Qualifizierungen – VORIS 20411 – g) RdErl. d. MK v. 2.4.2014 (SVBl. S. 206) – Personalveränderungen – VORIS 22410 – h) Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 21.7.2011 (Nds. MBl. S. 529, SVBl. S. 309) geändert durch Gem. RdErl. v. 28.3.2013 (Nds. MBl. S. 304) – Dienstrechtliche Befugnisse – VORIS 20400 – 1. Einstellungen und Übernahmen auf Stellen 1.1 Für die Neueinstellung von Lehrkräften zum 31.8.2015 wird der Niedersächsischen Landesschulbehörde der nachfolgend aufgeführte Stellenumfang von 1.500 Stellen zugewiesen. 0710 0712/ 0713 0717 0711 0714 0718 Osnabrück Grundschulen Haupt- und Realschulen Oberschulen Förderschulen Gymnasien Gesamtschulen insgesamt Lüneburg Kapitel Hannover Schulformen Braunschweig Regionalabteilungen 150 180 190 190 710 20 40 20 80 310 40 35 15 130 400 80 40 15 80 405 40 45 20 90 385 180 160 70 380 1.500 Stellen insgesamt Die Einstellungen erfolgen grundsätzlich im Beamtenverhältnis. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen für diese nicht vor, sind diese Lehrkräfte als Tarifbeschäftigte einzustellen. Die Aufteilung der insgesamt für die Kapitel 0710, 0712 und 0713 zugewiesenen Stellen auf die Schulformen ist gemäß den Regelungen zur Unterrichtsversorgung und dem Bedarf der Schulen vorzunehmen. Entsprechendes gilt für die Aufteilung auf die Lehrämter bei den Stellen des Kapitels 0718 und den Stellen aus dem Kapitel 0717 an Oberschulen mit gymna sialem Angebot. Versetzungen zwischen den Regionalabteilungen und innerhalb der Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landes- Schulformen Kapitel Grundschulen Haupt- und Realschulen Oberschulen Förderschulen Gymnasien Gesamtschulen insgesamt 0710 0712/ 0713 0717 0711 0714 0718 Osnabrück b) RdErl. d. MK v. 23.2.2015 (SVBl. S. 145) – Quereinstieg – VORIS 22410 – 1.2 Die Vorausschätzung frei werdender Stellen geht davon aus, dass alle fristgerecht bis zum 31.1.2015 vorgelegten Anträge auf Beurlaubung oder Reduzierung der Stundenzahl genehmigt werden. Wird ein solcher Antrag aus dienstlichen Gründen abgelehnt oder aus dienstlichen Gründen eine Erhöhung der Stundenzahl bzw. eine vorzeitige Rückkehr aus der Beurlaubung vorgenommen, ist im entsprechenden Umfang eine zugewiesene Einstellungsmöglichkeit zu sperren. Lüneburg Bezug: a) RdErl. d. MK v. 7.7.2011 (SVBl. S. 268) – zuletzt geändert durch RdErl. v. 5.5.2014 (SVBl. S. 270) – Klassenbildungserlass – VORIS 22410 - Hannover RdErl. d. MK v. 24.3.2015 – 15 - 84002 – VORIS 22410 schulbehörde, auch aufgrund von Maßnahmen nach dem Bezugserlass zu g), können im gegenseitigen Austausch oder gegen die Verlagerung von Einstellungsermächtigungen vorgenommen werden. Bei unterdurchschnittlich versorgten Bereichen und bei Schulformen mit einem Bewerbermangel muss aber sichergestellt sein, dass auch Ersatz eingestellt werden kann. Braunschweig Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 31.8.2015 und Unterrichtsversorgung zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 Stellen insgesamt Grundsätzlich erfolgt die Übernahme von Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung für ein Lehramt in das Beamtenverhältnis auf Probe. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht vor, sind diese Lehrkräfte als Tarifbeschäftigte einzustellen. 1.4 Die Übernahme von im Schuldienst stehenden Lehrkräften im Lehreraustauschverfahren zwischen den Ländern wird durch gesonderten Erlass geregelt. Ein ggf. erforderlicher Stellenausgleich ist in der Zuweisung von Stellen gemäß Nr. 1.1 berücksichtigt. 1.5 Zusätzliche Einstellungen können in dem Umfang vorgenommen werden, in dem die einzustellenden Lehrkräfte ihre Stundenzahl unter die Regelstundenzahl reduzieren. Vor Anforderung von Stellen aus der Einstellungsreserve des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) sind hierdurch freie Einstellungsermächtigungen einzusetzen. Das gilt auch für die Übernahmen gemäß Nr. 1.3 und 1.4. Scheiden eingestellte Lehrkräfte innerhalb eines halben Jahres nach der Einstellung im vorangegangenen Einstellungsverfahren durch Entlassung oder andere Gründe aus, so können diese Stellen mit vorheriger Zustimmung des Referats 15 wieder besetzt werden. Eine Wiederverwendung von Stellen, die u. a. durch das Nichtbestehen der Prüfung oder die Absage einer bereits erfolgten Annahme einer angebotenen Stelle nach Abschluss des Einstellungsverfahrens durch MK nicht besetzt SVBl 5/2015 werden konnten, ist nicht zulässig. Diese Stellen sind Referat 15 zu melden, und es sind eigene Stellenreste aus dem laufenden Verfahren zum 31.8.2015 in Anspruch zu nehmen oder bei Bedarf nachträgliche Stellen aus der Stellenreserve des MK anzufordern. Wird gemäß der KMK-Vereinbarung vom 10.5.2001 eine im Schuldienst befindliche Lehrkraft, die nicht beurlaubt ist, von einem anderen Land im Wege des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens übernommen, kann die dadurch frei werdende Stelle in dem bisher in Anspruch genommenen Umfang mit Zustimmung von Referat 15 wieder besetzt werden. Bei Übernahmen auf Funktionsstellen erfolgt keine Verrechnung mit Stellen gemäß Nr. 1.1. 1.6 Vertretungslehrkräfte können als befristet Tarifbeschäftigte im Rahmen der Mittel, die der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Verfügung gestellt sind, eingestellt werden. Auf den Bezugserlass zu d) wird hingewiesen. 1.7 Fächerspezifische Bedarfe sind grundsätzlich durch Neueinstellung, Versetzung, Abordnung oder schulinterne Anpassung des Lehrereinsatzes abzudecken. In Ausnahmefällen können nach vorheriger Genehmigung durch Referat 15 befristete Personalmaßnahmen – längstens bis zum 27.1.2016 – veranlasst werden. Hierfür können befristete Verträge mit Befristungsgrund oder die Beschäftigung von in Ruhestand befindlichen Lehrkräften genutzt werden. Zum Ausgleich werden durch Referat 15 in diesem Umfang Stellen für den entsprechenden Zeitraum gesperrt. Außerdem kann in Höhe der zugewiesenen Mittel Mehrarbeit gegen Mehrarbeitsvergütung bei vollzeitbeschäftigten Lehrkräften veranlasst werden. Die Buchungen der einzelnen o. g. Maßnahmen sind bei den zutreffenden Titeln entsprechend der Haushaltssystematik durchzuführen, und die veranlassten Personalmaßnahmen sind im Lehrerverzeichnis der jeweiligen Schule zu erfassen. 1.8 Über die Verwendung der Stellen und Mittel und die Inanspruchnahme der Ermächtigungen entscheidet die Personalplanerin in der Stabsstelle der Niedersächsischen Landesschulbehörde im Rahmen der Vorgaben dieses Erlasses. 2. Regelungen zur Unterrichtsversorgung 2.1 Für die Unterrichtsversorgung zum Schuljahresbeginn 2015/2016 ist u. a. Folgendes zu berücksichtigen: – die bedarfsgerechte Wiederbesetzung von frei werdenden Stellen, – die Inanspruchnahme der Regelungen zur Altersteilzeit, – die aufsteigende Einführung der inklusiven Schule, – der Ausbau des Ganztagsbetriebes an allen Schulformen, - die Kooperation von Hauptschulen, Oberschulen und Realschulen mit berufsbildenden Schulen, – die Übergänge zwischen den verschiedenen Schulformen, – die Besetzung von Stellen in den Bedarfsfächern für alle Lehrämter und – der Ausgleich der verpflichtenden Arbeitszeitkonten. AMTLICHER TEIL 191 Die entsprechend den Einstellungsmöglichkeiten gemäß Nr. 1.1 neu einzustellenden Lehrkräfte dienen neben der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung in erster Linie dem überregionalen Ausgleich der Unterrichtsversorgung zwischen den Schulen. Vor Ausschreibung einer Stelle ist zu prüfen, ob der Fächerbedarf der Schule durch Versetzung geeigneter Lehrkräfte gedeckt werden kann. Maßstab zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung ist der mit den zugewiesenen Einstellungen erreichbare Durchschnitt der Unterrichtsversorgung in den einzelnen Schulformen. Unterrichtsbedarfe an neu einzurichtenden Schulen sind zunächst durch Abordnungen und Versetzungen zu decken. Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung können auch (Teil-) Abordnungen vorgenommen werden. Ziel ist es, eine landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung von rund 100 % an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zu erreichen. An den Grundschulen sind die sog. Überhangstunden über dem Landesdurchschnitt weitgehend abzubauen. Dies hat der Nds. Landtag am 18.9.2003 aufgrund einer Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes beschlossen. Diese Stunden sind für die Erteilung eines vollständigen Unterrichts auch an den anderen Schulformen zu verwenden. Ziel ist grundsätzlich die Versorgung jeder Grundschule mit mindestens 100 %, um die Verlässlichkeit der Grundschule zu gewährleisten. Zum Einsatz von Förderschullehrkräften an allgemeinen Schulen gelten die Regelungen im Klassenbildungserlass (Bezugserlass zu a) in seiner derzeit gültigen Fassung. Auf neue Schulen und Schulformen sowie Schulen im Entstehen ist besonders zu achten. Grundsätzlich sind sie mit Lehrkräften der Schulen zu versorgen, auf die die Schülerinnen und Schüler ohne Neugründung gegangen wären. 2.2 Die Auszubildenden im Vorbereitungsdienst sind möglichst gleichmäßig auf die Schulen zu verteilen. Veränderungen in der Zuweisung von Auszubildenden sind frühzeitig in die Planungen mit einzubeziehen. Hingewiesen wird auf die erforderliche Abstimmung mit den Studienseminaren bzgl. des quantitativen Rahmens, innerhalb dessen Schulen zur Ausbildung herangezogen werden sollen. Bei der Ermittlung der rechnerischen Unterrichtsversorgung ist der Unterricht in eigener Verantwortung voll mitzurechnen. Bei der Zuweisung von Einstellungen und bei der Versetzung von Stammlehrkräften zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung ist der Unterricht in eigener Verantwortung jedoch nur zur Hälfte zu berücksichtigen. 2.3 Die durchschnittliche Unterrichtsversorgung der Schulen aller Schulformen einschließlich der Gymnasien und Gesamtschulen in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt soll höchstens einen Prozentpunkt von der durchschnittlichen Unterrichtsversorgung im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde abweichen. Die Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulen ist zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 mit den dann vorhandenen unbefristet beschäftigten Lehrkräften möglichst vollständig auszugleichen. Auf die Grundsätze zum Einsatz von Vertretungslehrkräften wird verwiesen. Es ist Aufgabe der Schulen und der Niedersächsischen Landesschulbehörde, in der gemeinsamen Verantwortung für alle 192 AMTLICHER TEIL Schülerinnen und Schüler flexibel und kurzfristig durch Ausgleich vor Ort auf Veränderungen zu reagieren. Insbesondere sind Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften von überdurchschnittlich versorgten Schulen vorzunehmen. Aufgrund der Zuständigkeit des Landes für die Ressourcenbereitstellung entscheidet die Niedersächsische Landesschulbehörde über Umfang und Art der erforderlichen Personalmaßnahmen; dies betrifft insbesondere Abordnungen zwischen den Schulformen zur Deckung besonderer fächerspezifischer Bedarfe. Sofern die dienstrechtliche Befugnis für Abordnungen an die Schule übertragen ist, ist es Aufgabe der abgebenden Schule, in Abstimmung mit der aufnehmenden Schule mit einer konkreten Personalentscheidung die Vorgabe umzusetzen. 2.4 Versetzungen von Lehrkräften auf Antrag dürfen nur durchgeführt werden, wenn dadurch der Ausgleich der Unterrichtsversorgung nicht beeinträchtigt wird. Neu eingestellte Lehrkräfte können aus Gründen der Unterrichtskontinuität und der Sicherung einer ausgeglichenen Unterrichtsversorgung frühestens drei Jahre nach der Einstellung für eine Versetzung freigegeben werden. Ausnahmen sind nur in besonderen Einzelfällen möglich, wenn ein schwerwiegender Versetzungsgrund nach der Einstellung entstanden ist. Lehrkräfte, die Anträge auf Versetzung an Schulen im Entstehen stellen, sind freizugeben, sofern sie nicht an Schulen in unterdurchschnittlich versorgten Bereichen unterrichten. 2.5 Auf die Regelungen des Bezugserlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ vom 7.7.2011 in der derzeit gültigen Fassung vom 5.5.2014 sowie den Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 1.8.2014 wird hingewiesen. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme des zugewiesenen Kontingents für besondere Fördermaßnahmen sowie die Verteilung der Stunden auf die Schulen ist frühzeitig in die Planungen mit einzubeziehen. Innerhalb der Schule ist zu Beginn des Schulhalbjahres der gesamte Unterrichtsbedarf mit den vorhandenen und den neu einzustellenden Lehrkräften abzudecken. Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung in Fächern, in denen eine geringe fächerspezifische Versorgung besteht, sollen vorrangig in diesen Fächern unterrichten. Die Erteilung aller Schülerpflichtstunden hat an allen Schulformen und Schulen Vorrang vor allen anderen unterrichtlichen Angeboten. Dies gilt nicht nur für die Gestaltung des Lehrereinsatzes zu Beginn des Schulhalbjahres, sondern auch für die täglichen Regelungen des Einsatzes der Lehrkräfte im Rahmen des Vertretungskonzeptes der Schule. Der Schulelternrat und die Klassenelternschaften sind darüber zu informieren, – wie die Klassenbildung erfolgt ist, – wie viele Schülerpflichtstunden zu erteilen sind, – welche Schülerpflichtstunden mit Angabe des Grundes nicht erteilt werden und - welche Zusatzangebote (Wahlangebote, Differenzierungen, Fördermaßnahmen etc.) durchgeführt werden. 3. Bekanntgabe der Einstellungsmöglichkeiten 3.1 Die Einstellungsmöglichkeiten gemäß Nr. 1.1 sind unter Angabe des erforderlichen Lehramtes für bestimmte Schulen, ggf. zusätzlich Schulform bzw. Schulzweig, als Schulstellen oder Bezirksstellen bekannt zu geben. SVBl 5/2015 Bei Grund-, Haupt-, Real- und Oberschulen sowie Förderschulen mit mindestens 500 Soll-Stunden oder Schulverbünden sowie an allen Gymnasien und Gesamtschulen sind die Stellen grundsätzlich als Schulstellen bekannt zu geben. Für die übrigen Schulen mit weniger als 500 Soll-Stunden und für alle umgewidmeten oder nachträglichen Stellen legt die Niedersächsische Landesschulbehörde unter Berücksichtigung der Regelungen gemäß Nr. 4.6 fest, ob Schulstellen oder Bezirksstellen auszuschreiben sind. Die Niedersächsische Landesschulbehörde nimmt bei einer Ausschreibung als Schulstelle Beratungs- und Unterstützungsfunktion wahr. Insbesondere sind Schulen in der Fläche bereits bei der Verteilung von Stellen zur Abdeckung des fachspezifischen Bedarfs zu berücksichtigen. Die Ausschreibungen für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen (GH), Grund-, Haupt- und Realschulen (GHR) und Realschulen (RS) werden zusammengefasst bekannt gegeben. 3.2 In folgenden Fächern ist mit einem, gemessen am landesweiten fächerspezifischen Bedarf der Schulen, zu geringen Bewerberangebot zu rechnen: – Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Grund-, Hauptund Realschulen sowie an Realschulen a) Bedarfsfächer: Englisch, Politik und Technik b) Fächer mit besonderem Bedarf: Französisch, Physik, Chemie, Musik – Lehramt an Gymnasien: a) Bedarfsfächer: Ev. Religion, Mathematik, Chemie, Spanisch b) Fächer mit besonderem Bedarf: Latein, Kunst, Physik, Informatik Bei der Festlegung der Anzahl der Ausschreibungen mit Bedarfsfächern ist die Anzahl der voraussichtlichen Bewerbungen zu berücksichtigen. 3.3 Die Niedersächsische Landesschulbehörde legt für alle Stellenausschreibungen unter Beachtung eines begründeten Vorschlages der Schule fest, mit welchen Fächern bzw. sonderpädagogischen Fachrichtungen und ggf. zusätzlichen Anforderungen die Einstellungen bekannt gegeben werden. Es sind nur Unterrichtsfächer des Masters of Education bzw. der Ersten Staatsprüfung zu verwenden. Auf die Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) vom 8.11.2007 (Nds. GVBl. S. 488), geändert durch Verordnung vom 28.10.2014 (Nds. GVBl. S. 302), sowie die Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Niedersachsen (PVO-Lehr I) vom 15.4.1998 (Nds. GVBl. S. 399), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.1. 2006 (Nds. GVBl. S. 33), wird hingewiesen. Die am 23.4.2015 zu veröffentlichenden Stellen (Erste Auswahlrunde) sind mit folgenden Maßgaben bekannt zu geben: Die einzelnen Stellen (ohne Stellen an Förderschulen) sind grundsätzlich mit zwei Fächern bekannt zu geben. Bis zu zwei Fächer können als Alternative zum Zweitfach benannt werden. Nur Bedarfsfächer und Fächer des besonderen Bedarfs gem. Nr. 3.2 können mit beliebigem Zweitfach angegeben werden. SVBl 5/2015 An Hauptschulen, Realschulen oder Oberschulen ist darüber hinaus eine Stellenausschreibung mit Mathematik / beliebig zulässig. Jede Stellenausschreibung mit Mathematik / beliebig ist um den Zusatz „Zweitfach nicht Physik“ zu ergänzen. Bei Stellenausschreibungen Bedarfsfach / beliebig können durch einen Zusatz bis zu zwei Fächer ausgeschlossen werden. Stellen für das Lehramt für Sonderpädagogik sind in der Regel mit einer sonderpädagogischen Fachrichtung und erforderlichenfalls mit einem Unterrichtsfach bekannt zu geben. Die Ausschreibung Sonderpädagogische Fachrichtung / beliebig ist möglich. Wird als erforderliche Zusatzqualifikation die Erteilung von islamischem Religionsunterricht, alevitischem Religionsunterricht oder herkunftssprachlichem Unterricht angegeben, so ist auch eine Stellenausschreibung Nichtbedarfsfach mit beliebigem Zweitfach möglich. Sofern in Einzelfällen aufgrund der besonderen Bewerberlage darüber hinaus eine abweichende Ausschreibung beabsichtigt ist, ist eine Ausnahme beim MK zu beantragen. Für Stellen, die ab dem 1.6.2015 bekannt gegeben werden (Umwidmungen und nachträgliche Stellen), entfallen die o. a. Maßgaben. Die Stellen können gemäß dem Bedarf der Schule von der Niedersächsischen Landesschulbehörde mit zusätzlichen auswahlrelevanten Anforderungen versehen werden. Es wird unterschieden zwischen – Bemerkungen zur Organisation der Schule, – Anforderungen, die erforderlich sind, und – Anforderungen, die erwünscht sind. Die Anforderungen wirken sich wie folgt auf das Auswahlverfahren aus: – Wird auf die Organisation der Schule hingewiesen (z. B. Ganztagsschule), muss die Lehrkraft uneingeschränkt für den Unterricht an dieser Schule zur Verfügung stehen. – Erforderliche zusätzliche Anforderungen können ausgeschrieben werden, wenn ohne diese der Unterricht an der Schule nicht gemäß der Stundentafel erteilt oder das Schulprogramm nicht verwirklicht werden kann. In das Auswahlverfahren werden nur Lehrkräfte einbezogen, die über diese Anforderungen verfügen. – Erwünschte zusätzliche Anforderungen sind zusätzliche Kriterien, die beim Abwägungsprozess zwischen mehreren Bewerbungen heranzuziehen sind. Die Forderung eines dritten Lehrbefähigungsfaches ist nicht zulässig. Es ist darauf zu achten, dass Stellen mit der erwünschten oder erforderlichen Zusatzqualifikation „Kenntnisse in niederdeutscher Sprache“ auszuschreiben sind. 4. Bewerbungs- und Auswahlverfahren 4.1 Grundsätzliches Ziel der Landesregierung ist die Einstellung von Lehrkräften mit abgeschlossener für die betreffende Schulform vorgesehener Lehramtsausbildung. AMTLICHER TEIL 193 Da für die Stellen häufig nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung zur Verfügung stehen werden, können sich auch Lehrkräfte bewerben, die den Vorbereitungsdienst bzw. Anpassungslehrgang spätestens am 31.10.2015 beenden werden. 4.2 Aufgrund der besonderen Bedarfslage werden folgende Bewerbungs- und Einsatzmöglichkeiten geöffnet: Für Stellen für das Lehramt für Sonderpädagogik können sich auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen oder das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie das Lehramt an Gymnasien bewerben. Für Stellen an Haupt-, Real-, Ober- oder Gesamtschulen, die für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen oder an Grund-, Haupt- und Realschulen ausgeschrieben wurden, können sich auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Für Stellen an Oberschulen mit gymnasialem Angebot, Gymnasien und Gesamtschulen, die für das Lehramt an Gymnasien ausgeschrieben wurden, können sich auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen oder das Lehramt an Grund- und Hauptschulen bewerben. Die jeweiligen Bewerbungen mit anderer Lehrbefähigung für ein Lehramt werden nachrangig im Auswahlverfahren berücksichtigt, da grundsätzlich ein Einsatz der Lehrkräfte an der Schulform vorgesehen ist, für die sie ausgebildet wurden. Bewerbungen von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen werden grundsätzlich gleichrangig zum Lehramt an Gymnasien behandelt, sofern die Lehrkräfte über zwei allgemein bildende Fächer verfügen und sie in diesen Fächern auch ausgebildet wurden. Die Einstellung dieser Lehrkräfte erfolgt entsprechend dem Lehramt der ausgeschriebenen Stelle als Studienrätin / Studienrat (BesGr. A 13). Entsprechendes gilt bei einer Bewerbung um Stellen, die an Haupt- oder Realschulen bzw. Oberschulen ausgeschrieben wurden. Hier erfolgt die Einstellung entsprechend dem Lehramt der ausgeschriebenen Stelle als Realschullehrerin / Realschullehrer (BesGr. A 12) bzw. Lehrerin / Lehrer (BesGr. A 12) im Beamtenverhältnis auf Probe. Im Einzelfall kann jeweils eine Ergänzungsqualifikation unter den Voraussetzungen der Nr. 6 des Bezugserlasses zu f) festgestellt werden. In allen anderen Fällen werden Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nachrangig nach Lehrkräften mit einer an den allgemein bildenden Schulen vorgesehenen Lehramtsausbildung im Auswahlverfahren berücksichtigt und im unbefristeten Tarifbeschäftigtenverhältnis eingestellt. Die Einstellung von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen an Gymnasien und an Förderschulen erfolgt im Beamtenverhältnis auf Probe im Eingangsamt der jeweiligen Lehrbefähigung als Realschullehrerin / Realschullehrer (BesGr. A 12) bzw. Lehrerin / Lehrer (BesGr. A 12). Bei einer Einstellung als Realschullehrerin / Realschullehrer (BesGr. A 12) bzw. Lehrerin / Lehrer (BesGr. A 12) an einer Förderschule erhält die jeweilige Lehrkraft eine Zulage gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Ver- 194 AMTLICHER TEIL ordnung über Stellenzulagen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen (ZulagenVO-Lehr). Die Einstellung von Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien auf Stellen, die für das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen ausgeschrieben sind, erfolgt grundsätzlich im Beamtenverhältnis auf Probe entsprechend dem Lehramt der ausgeschriebenen Stelle und dem überwiegenden Einsatz als Lehrerin / Lehrer (BesGr. A 12) bzw. Realschullehrerin / Realschullehrer (BesGr. A 12). In der Regel ist ein Drittel der gesamten Unterrichtsverpflichtung im Rahmen der dreijährigen Probezeit an einer der Schulformen abzuleisten, für die die Lehrbefähigung erworben wurde, vorrangig im dritten Jahr der Probezeit. Im Rahmen der Probezeit sind überdies die Voraussetzungen für den Erwerb einer Ergänzungsqualifikation gem. Bezugserlass zu f) für das Lehramt der ausgeschriebenen Stelle zu erbringen. Die Einstellung von Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien an Förderschulen kann nur im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgen. Auf die Möglichkeit des Erwerbs einer Ergänzungsqualifikation für das Lehramt für Sonderpädagogik nach dem Bezugserlass zu f) wird hingewiesen. In begründeten Ausnahmefällen kann bei Einstellung von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Grund-, Haupt- und Realschulen oder das Lehramt an Realschulen an Gymnasien und an Förderschulen oder von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien an Haupt- und Realschulen die dreijährige Probezeit auch in vollem Umfang an diesen absolviert werden. Bei einer absehbaren Verkürzung der Probezeit aufgrund von Anrechnungszeiten gem. § 19 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) muss ein Drittel der Unterrichtsverpflichtung in der noch verbleibenden Probezeit, mindestens aber sechs Monate, an einer Schulform abgeleistet werden, für die die Lehrkraft die Lehrbefähigung erworben hat. Dies kann auch im Rahmen einer Abordnung von der im Einstellungsverfahren beabsichtigten Einsatzschule (Stammschule) erfolgen. Lehrkräfte, die an einer ihrer Lehrbefähigung entsprechenden Schulform eingestellt wurden, können im Einzelfall zu Beginn oder im Laufe der Probezeit unterhälftig an eine andere Schulform teilabgeordnet werden, soweit dadurch die Bewährung in der Probezeit nicht gefährdet erscheint. Die Teilabordnung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Behörde, der die dienstrechtlichen Befugnisse für die Maßnahme übertragen sind. 4.3 Ebenfalls bewerben können sich Interessentinnen und Interessenten ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung, die aufgrund einer anderweitigen Ausbildung für den Unterricht qualifiziert sind. Für den Quereinstieg sind mindestens ein Hochschulabschluss entsprechend den Regelungen im Bezugserlass zu b) und mit der Möglichkeit der Zuordnung zu mindestens einem Unterrichtsfach erforderlich. 4.4 Ausschließlich für befristete Einstellungen von Lehrkräften zur Erteilung von Unterricht, die aus dem Budget der Schulen finanziert werden, sowie für befristete Vertretungsverträge können sich neben Lehrkräften mit abgeschlossener Lehramtsausbildung auch Interessentinnen und Interessenten mit den unter 4.3 genannten Qualifikationen sowie darüber hinaus für alle Schulformen entsprechende Fachhochschulab- SVBl 5/2015 solventinnen und -absolventen bewerben. Bewerberinnen und Bewerber ohne eine unter 4.3. genannte Qualifikation sollten mindestens einen Bachelorabschluss oder eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung oder ein Vordiplom im Rahmen eines universitären Studienganges nachweisen. 4.5 Lehrkräfte, die für das Fach Evangelische Religion (RE) eingestellt werden sollen und den Vorbereitungsdienst nach dem 31.10.2006 beendet haben, benötigen als Bevollmächtigung durch die evangelische Kirche die Vokation für die Schulform, an der sie eingestellt werden sollen. Lehrkräfte für das Fach Katholische Religion (RK) benötigen die Missio Canonica. Die Einstellung von Lehrkräften auf Stellen mit einer geforderten Lehrbefähigung für evangelische bzw. katholische Religion ist von der Vorlage einer entsprechenden Bevollmächtigung der Kirche abhängig zu machen. Eine Einstellungszusage erfolgt daher unter Vorbehalt der Vorlage dieser Bevollmächtigung. Lehrkräfte, die für eine Erteilung von islamischem Religionsunterricht (RI) vorgesehen sind, müssen dem entsprechenden Bekenntnis angehören. Zur Erteilung von RI-Unterricht ist die Vorlage der entsprechenden Lehrerlaubnis (Idschaza) erforderlich. 4.6 Das Auswahlverfahren wird bei Schulstellen durch die Schulen durchgeführt. Auf den Bezugserlass zu c) wird hingewiesen. Die Niedersächsische Landesschulbehörde berät und unterstützt die Schulen bei der Durchführung der Auswahlverfahren. Bei Bezirksstellen führt die Niedersächsische Landesschulbehörde das Auswahlverfahren unter Einbeziehung der jeweiligen Schule nach den Maßgaben des Bezugserlasses zu c) durch. Das Auswahlverfahren für Schulstellen und Bezirksstellen beginnt am 5.5.2015. Die Stellenangebote für die erste Auswahlrunde erfolgen spätestens bis zum 27.5.2015. Die schriftliche Annahme des Stellenangebots durch die Bewerberin bzw. den Bewerber ist spätestens bis zum 29.5.2015 möglich. Bei einem Stellenangebot nach dem 29.5.2015 hat die ausgewählte Lehrkraft innerhalb eines Tages (24 Stunden) eine schriftliche Rückäußerung an die Schule zu geben. Erfolgt auf ein Stellenangebot keine Rückäußerung oder eine Ablehnung, wird die Bewerbung der Lehrkraft bei dieser Stelle nicht mehr berücksichtigt. Lehrkräfte, die eine Stelle schriftlich angenommen haben, können kein weiteres Stellenangebot mehr erhalten. Bei der Umwidmung von Stellen oder der Bekanntgabe nachträglicher Stellen, insbesondere bei Stellen mit Bedarfsfächern, entscheidet die Niedersächsische Landesschulbehörde gem. Ziffer 6 des Bezugserlasses zu h), ob die Stellen als Schulstellen oder als Bezirksstellen bekannt gegeben bzw. in eine Schulstelle oder Bezirksstelle gewandelt werden und das Auswahlverfahren dementsprechend durch die Schule oder die Niedersächsische Landesschulbehörde durchgeführt wird. Wird an einer Grund-, Haupt-, Real- oder Oberschule sowie an einer Förderschule mit mindestens 500 Soll-Stunden oder einem Schulverbund sowie an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule eine Bezirksstelle ausgeschrieben, ist zu gewährleisten, dass die Schule gem. Ziffer 6 des Bezugserlasses zu h) die Auswahlentscheidung in geeigneter Weise treffen kann. 4.7 Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind unterschiedliche Bewerbungsfristen zu beachten. SVBl 5/2015 Für die Einbeziehung in die erste Auswahlrunde für Schulstellen und Bezirksstellen ist die Bewerbung mit mindestens einer regionalen Angabe im Zeitraum vom 23.2.2015 bis 9.3.2015 unverzichtbar. Die Ergänzung der Bewerbung um bestimmte Stellen ist im Zeitraum vom 23.4.2015 bis 4.5.2015 über das Online-Bewerbungsverfahren erforderlich. Für alle Stellen werden in der ersten Auswahlrunde nur die Bewerbungen berücksichtigt, die explizit für eine bestimmte Stelle abgegeben wurden. Bewerbungen, die nach dem 9.3.2015 abgegeben werden oder erst nach dem 4.5.2015 um bestimmte Stellen ergänzt werden, sowie die Bewerbungen von Personen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung, werden erst ab dem 1.6.2015 ins Auswahlverfahren einbezogen. 4.8 Die Auswahl erfolgt gemäß § 9 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach den Vorgaben des Bezugserlasses zu c). Lehrkräfte, die ihre Ausbildung bis zum 31.10.2015 beenden, sind bis zum Vorliegen der Note der Staatsprüfung auf der Grundlage der Note des Masterabschlusses bzw. der Ersten Staatsprüfung in das Auswahlverfahren mit einzubeziehen. Weiterhin sind auch Ausbildungsnachweise als zusätzliches Kriterium für die Auswahlentscheidung mit heranzuziehen. Zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung sind grundsätzlich Lehrkräfte, die über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung verfügen oder diese bis zum 31.7.2015 beenden, vorrangig zu berücksichtigen. Nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden Bewerberinnen und Bewerber, deren Nichteignung für eine Unterrichtstätigkeit im Schuldienst bereits festgestellt wurde (s. Bezugserlass zu e). Die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung ist anhand der Stellen-Bewerber-Liste der zentralen Bewerberdatei (EIS) zu prüfen. Es können nur Lehrkräfte ein Stellenangebot erhalten, die auf der Stellen-Bewerber-Liste aufgeführt sind und die Anforderungen der Stelle erfüllen. Eine abschließende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung erfolgt durch die Niedersächsische Landesschulbehörde. Beamtete und unbefristet beschäftigte Lehrkräfte im Schuldienst anderer Länder dürfen nur ausgewählt werden, wenn eine Freigabeerklärung ihrer Schulbehörde zum Einstellungstermin vorliegt. Bei tarifbeschäftigten Lehrkräften aus anderen Bundesländern erfolgt in Niedersachsen eine Neueinstellung. Bei beamteten Lehrkräften erfolgt keine Neueinstellung, sondern die Übernahme in den Schuldienst des Landes Niedersachsen durch Versetzung. Einer Ernennung gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG bedarf es nur dann, wenn im Zuge der Versetzung ein Amt zu übertragen ist, das einer anderen Besoldungsgruppe als das bisher übertragene Amt zugeordnet ist. Realschullehrkräfte aus anderen Ländern können nur dann der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet werden, wenn ihre Ernennung zur Realschullehrerin / zum Realschullehrer und die Zuordnung zur Besoldungsgruppe A 13 im abgebenden Land vor dem 6.11.2009 erfolgt sind. Der Kontinuität des Unterrichts für die Schülerinnen und Schüler kommt eine besondere Bedeutung zu. Es sind Lehrkräfte auszuwählen, die bereit sind, für mehrere Jahre an dem vorgesehenen Dienstort zu unterrichten. AMTLICHER TEIL 195 Auf die Unterrichtskontinuität für Auslandsschulen und für Schulen in freier Trägerschaft ist zu achten. Werden Lehrkräfte dieser Schulen für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst ausgewählt, klärt die Niedersächsische Landesschulbehörde, ob die bisherigen Schulen die Lehrkräfte zu dem gewünschten Termin abgeben können. Erforderlichenfalls kann ein späterer Termin für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst vereinbart werden. 4.9 Können für Stellen bis zum 1.6.2015 keine qualifizierten Lehrkräfte mit Lehramtsausbildung gefunden werden, die über die ausgeschriebenen Fächer verfügen und den Vorbereitungsdienst bis spätestens 31.10.2015 beenden, entscheidet die Niedersächsische Landesschulbehörde, ob das Auswahlverfahren unter Einbeziehung der Bewerberinnen und Bewerber ohne eine für die Unterrichtstätigkeit an allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung fortgesetzt wird oder ob unter Beachtung des Bedarfs der Schule neue Fächer für die Bewerberauswahl durch die Niedersächsische Landesschulbehörde festgesetzt werden (Umwidmung). Bei Stellen an Förderschulen kann bei der Umwidmung die sonderpädagogische Fachrichtung entfallen. Sofern qualifizierte Lehrkräfte mit Lehramtsausbildung, die über die Anforderungen der Stelle verfügen und den Vorbereitungsdienst bis spätestens 31.10.2015 beenden, vorhanden sind, ist die Aufhebung der Ausschreibung nur zulässig, wenn nach dem Zeitpunkt der Ausschreibung ein sachlicher Grund (z. B. Verringerung der Anzahl der Klassen) neu hinzugetreten ist. 4.10 Nachträgliche Stellen können bei entsprechender Zuweisung als Schulstellen oder Bezirksstellen bekannt gegeben werden. Bei allen umgewidmeten oder nachträglichen Stellen erfolgt eine vollständige Zuordnung der Bewerberinnen und Bewerber automatisch entsprechend den regionalen Angaben in der Bewerbung und entsprechend ihren Lehrbefähigungsfächern. 4.11 Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung einer Vertretungslehrkraft erfolgt grundsätzlich nach den gleichen Regeln wie für eine dauerhafte Einstellung in den Schuldienst. Das gilt sowohl für die Einbeziehung der auf der Stellen-Bewerber-Liste enthaltenen Bewerberinnen und Bewerber in das Auswahlverfahren als auch für eine sachgerechte Auswahl (s. Bezugserlass zu d). 5. Schlussbestimmungen Dieser RdErl. tritt am 24.3.2015 in Kraft und mit Ablauf des 15.10.2015 außer Kraft. Hospitation deutscher Lehrerinnen und Lehrer an französischen Schulen im Schuljahr 2015/2016 Bek. d. MK vom 30.3.2015 – 44 - 50 121/1-7 F. Im Schuljahr 2015/2016 wird Lehrerinnen und Lehrern aus den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland erneut die Möglichkeit geboten, zwei oder drei Wochen an französischen Schulen zu hospitieren und so das Schulwesen des anderen Landes kennenzulernen und sich über schul- und bildungsre- 196 AMTLICHER TEIL levante Themen auszutauschen. Durch den direkten persönlichen Kontakt zu den französischen Kolleginnen und Kollegen sollen E-Mail-Kontakte, gemeinsame Projekte, Schüleraustausch und Schulpartnerschaften angeregt oder vertieft werden. Gleichzeitig soll der Deutschunterricht an französischen Schulen durch die Anwesenheit eines Muttersprachlers und authentischen Repräsentanten für deutsche Landeskunde, Geschichte, aktuelles Tagesgeschehen, Kultur etc. gefördert und Vorurteilen entgegengewirkt werden. Darüber hinaus sollen fächerübergreifend die Motivation und das interkulturelle Lernen der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden. Da es sich um ein Mobilitätsprogramm der französischen Regierung handelt, das diese mit sieben EU-Staaten durchführt, gilt auf französischer Seite das strikte Prinzip der laïcité: Vom Centre international d’études pédagogiques (CIEP) in Sèvres werden keine Bewerbungen von französischen Lehrkräften an Einrichtungen oder von Gastschulen in kirchlicher oder privater Trägerschaft akzeptiert. Daraus folgt, dass gegenseitige Hospitationen nur mit französischen Kolleginnen und Kollegen von staatlichen Collèges / Lycées realisiert werden können. Nur Letztere stehen als Gastschulen für deutsche Interessenten zur Verfügung. Außerhalb dieses offiziellen Programms kann der Pädagogische Austauschdienst (PAD) in Bonn deutsche Interessenten an Partner- oder Kontaktschulen in kirchlicher Trägerschaft oder an écoles élémentaires vermitteln, sofern eine eindeutige Zusage der französischen Schulleitung der Bewerbung beigefügt ist. Folgende Vereinbarungen mit dem CIEP gelten weiterhin: – Ein Termin wird nicht vorgegeben, sondern individuell zwischen der / dem deutschen Interessentin / Interessenten und der französischen Gastschule festgelegt. Die Hospitation kann im gesamten Schuljahr 2015/2016 und noch bis Ende Dezember 2016 durchgeführt werden. – Es besteht die Wahl zwischen einem Aufenthalt von zwei oder drei Wochen. – Falls die Bereitschaft besteht, eine französische Lehrkraft zur Hospitation aufzunehmen, muss von der deutschen Schule ein Meldebogen im Hospitationsprogramm für französische Lehrkräfte ausgefüllt und eingereicht werden. Es handelt sich keineswegs um ein Programm, das auf Gegenseitigkeit durchgeführt werden muss. Zwischen beiden Programmen besteht kein Junktim und daher keine Notwendigkeit, sich sowohl als entsendende als auch aufnehmende Schule zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Programm ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen (Lehramtsprüfung). Es können sich erfahrene und engagierte Lehrkräfte der Sekundarstufe I und II – auch von Berufs- und Hauptschulen – mit der Lehrbefähigung für das Fach Französisch sowie Lehrkräfte aus dem Grundschulbereich, die Frühunterricht Französisch erteilen, bewerben. Letztere müssen allerdings damit rechnen, dass sie an ein Collège vermittelt werden. Es können aber auch Lehrkräfte mit anderen Fächern an dem Programm teilnehmen, sofern sie an einer Partner- oder Kontaktschule hospitieren möchten; sie müssen jedoch über so gute französische Sprachkenntnisse verfügen, dass sie dem Unterricht ohne Schwierigkeiten folgen und diesen auch bereichern können. Die Dienstbezüge werden von den Heimatbehörden weitergezahlt. SVBl 5/2015 Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer muss ihre / seine Reise nach Frankreich individuell durchführen. Die Kosten für Reise und Aufenthalt in Frankreich müssen selbst getragen werden. Nach § 84 Abs. 1 NBG i. V. m. § 11 Abs. 4 BRKG können jedoch die Auslagen bis zu 100 Euro erstattet werden, sofern im Haushaltsplan Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag ist formlos an die zuständige Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu richten. Dabei ist die Ausschlussfrist des § 3 Abs. 1 S. 2 BRKG zu beachten; unbeschadet dieser sechsmonatigen Frist sollen aus haushaltswirtschaftlichen Gründen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Auslagenerstattung so bald wie möglich nach Beendigung des Hospitationsaufenthaltes beantragen. Nach der offiziellen Mitteilung über die Hospitationsschule und der Einigung auf einen Hospitationstermin müssen die Lehrkräfte umgehend ihre Dienstreise unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften beantragen, da die Bewerbung diesen Antrag nicht beinhaltet. Der Bewerbungsbogen und das Informationsblatt können bei den zuständigen Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde angefordert oder im Internet auf der Homepage des Pädagogischen Austauschdienstes in Bonn http://www.kmk-pad.org/programme/hospitation-von-fremdsprachenlehrkraeften-in-frankreich-html abgerufen werden. Auch eine Anforderung per E-Mail unter meingard.baumann @kmk.org ist möglich. Die Bewerbung muss auf dem Dienstweg bis zum 6.5.2015 in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde vorgelegt werden. Nach dem Hospitationsaufenthalt ist dem Pädagogischen Austauschdienst ein Erfahrungsbericht einzureichen. Die Lehrkräfte erklären sich bereit, dass ihre Berichte – ggf. auszugsweise – unter Beachtung des Datenschutzes für Publikationen zur Weitergabe an die Partnerorganisation oder zur Information von künftigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern genutzt werden können. Islamische Feiertage im Schuljahr 2015/16 Bek. d. MK v. 31.3.2015 – 36.1-82013 Bezug: RdErl. „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ vom 1.11.2012 (SVBl. S. 597) – VORIS 22410 – Die Termine der islamischen Feiertage im Schuljahr 2015/16 sind: Fastenbrechenfest: 17.7.2015 (noch Schuljahr 2014/15) Opferfest: 23.9.2015 Fastenbrechenfest: 5.7.2016 Für die Unterrichtsbefreiung der islamischen Schülerinnen und Schüler für die Dauer der religiösen Veranstaltung gilt der Bezugserlass entsprechend. SVBl 5/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN Jüdische Feiertage im Schuljahr 2015/16 Bek. d. MK v. 31.3.2015 – 36.1-82013 Bezug: RdErl. „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ vom 1.11.2012 (SVBl. S. 597) – VORIS 22410 – Die Termine der jüdischen Feiertage im Schuljahr 2015/16 sind: Rosch-Haschana (Neujahrsfest): 14.9.2015 und 15.9.2015 Jom Kippur (Versöhnungstag): 23.9.2015 197 Sukkot (Laubhüttenfest): 28.9.2015 und 29.9.2015 Schemini Azeret (Schlussfest): 5.10.2015 Simchat Thora (Freudenfest): 6.10.2015 Pessach (Passahfest): sowie 23.4.2016 und 24.4.2016 29.4.2016 und 30.4.2016 Schawuot (Wochenfest): 12.6.2016 und 13.6.2016 Für die Unterrichtsbefreiung der jüdischen Schülerinnen und Schüler für die Dauer der religiösen Veranstaltung gilt der Bezugserlass entsprechend. STELLENAUSSCHREIBUNGEN1) Allgemein Die Besoldung während der Abordnung richtet sich nach dem derzeitigen Amt der Bewerberin bzw. des Bewerbers. 1. Niedersächsisches Kultusministerium Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet. Im Niedersächsischen Kultusministerium ist voraussichtlich zum 1.9.2015 der Dienstposten Das Niedersächsische Kultusministerium strebt in allen Bereichen und Positionen an, eine Unterrepräsentanz i. S. des NGG abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Männern besonders erwünscht. einer Bearbeiterin / eines Bearbeiters im Referat 22 (Grundschulen, Förderschulen, Inklusion) zur Bearbeitung zeitgebundener schulfachlicher Aufgaben zu besetzen. Der ausgeschriebene Dienstposten ist im Wege der Abordnung für die Dauer von drei Jahren zu besetzen. Die Mitarbeit in folgenden Aufgabenbereichen ist vorgesehen: – Entwicklung, Implementierung und Evaluation von Bildungsstandards und Kerncurricula für Grundschulen und Förderschulen, – Evaluation der Empfehlungen für die vorschulische Sprachförderung, – Curriculare Umsetzung der durchgängigen Sprachbildung und Sprachförderung, Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Das Niedersächsische Kultusministerium ist im Rahmen des audit berufundfamilie® als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen sowie mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen dieser Stellenausschreibung an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 13, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu richten. Für fachliche Rückfragen steht Frau Matthaei, Tel.: 0511 1207278, zur Verfügung. – Implementierung der Ergebnisse des Schulversuchs SINUS. 2. Niedersächsisches Kultusministerium Bewerben können sich Lehrkräfte aus dem niedersächsischen Schuldienst mit der Befähigung für das Lehramt an Grundund Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule sowie Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik. Die Ausschreibung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber im Eingangsamt. Im Niedersächsischen Kultusministerium ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 1.9.2015 der Dienstposten Die Bewerberin / der Bewerber soll mit den aktuellen bildungspolitischen Entwicklungen vertraut sein und muss über Kenntnisse in der Qualitätsentwicklung von Schulen verfügen. Mehrjährige Unterrichtstätigkeit sowie Erfahrungen im Bereich Kommissionsarbeit sind ebenso wünschenswert wie eine ausgeprägte Fähigkeit zu konzeptionellem Denken, zur Kooperation und zur Teamarbeit. Verwaltungserfahrungen in einer Schulbehörde oder einer vergleichbaren Einrichtung sind von Vorteil. einer Bearbeiterin / eines Bearbeiters im Referat 15 (Unterrichtsversorgung, Einstellung, Bedarfsplanung) zu besetzen. Die Ausschreibung richtet sich an Lehrkräfte aus dem niedersächsischen Schuldienst, die sich im Eingangsamt befinden oder ein schulisches Beförderungsamt – unterhalb der Ebene der Schulleitung oder stellvertretenden Schulleitung – bekleiden. Der ausgeschriebene Dienstposten soll im Wege der Abordnung für die Dauer von einem Jahr besetzt werden. 1) nachzulesen auch im Internet unter http://www.mk.niedersachsen.de (-> Service -> Schulverwaltungsblatt – Stellenausschreibungen) 198 STELLENAUSSCHREIBUNGEN Die Besoldung während der Abordnung richtet sich nach dem derzeitigen Amt der Bewerberin oder des Bewerbers. Die Dienstposteninhaberin oder der Dienstposteninhaber soll im Wesentlichen in den folgenden Aufgabenfeldern mitarbeiten: – Einstellungen in den Schuldienst – Auswertungen aus den Erhebungen zur Unterrichtsversorgung – Bearbeitung von Anfragen (z. B. Anfragen von Eltern, Landtag) Voraussetzung für eine erfolgreiche Wahrnehmung des Dienstpostens sind differenzierte Kenntnisse des niedersächsischen Bildungswesens sowie Sicherheit im Umgang mit den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über fundierte Kenntnisse im IT-Anwendungsbereich (Office-Programme, insbesondere Excel) verfügen. Gesucht wird eine qualifizierte, verantwortungsbewusste und selbstständig arbeitende Persönlichkeit mit abgeschlossener Lehramtsausbildung. Fähigkeit zu konzeptionellem Denken, Kooperations- und Teamfähigkeit werden ebenso wie ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative erwartet. Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Das Niedersächsische Kultusministerium ist im Rahmen des audit berufundfamilie® als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen dieser Stellenausschreibung an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 13, Schiffgraben12, 30159 Hannover, zu richten. Für fachliche Rückfragen steht Herr Glaser, Tel.: 0511 1207091, zur Verfügung. 3. Niedersächsische Landesschulbehörde In der Regionalabteilung Braunschweig der Niedersächsischen Landesschulbehörde ist zum 1.10.2015 – vorbehaltlich der Freigabe durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen – der Dienstposten / Arbeitsplatz der Dezernatsleiterin / des Dezernatsleiters des Dezernats 5 (Schulpsychologie) zu besetzen. Eine Planstelle der BesGr. A 15 BBesO (Psychologiedirektorin / Psychologiedirektor) bzw. eine Beschäftigungsmöglichkeit nach E 15 steht zur Verfügung. Die Dezernatsleiterin / der Dezernatsleiter ist verantwortlich für: – die Qualitätssicherung im Dezernat, – für die Umsetzung des Erlasses zur schulpsychologischen Beratung, – für die Personalentwicklung und – die Ressourcensteuerung. SVBl 5/2015 Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Mitwirkung bei der Personalauswahl sowie die Gestaltung der Zusammenarbeit mit den anderen Dezernaten der Niedersächsischen Landesschulbehörde und mit dem Kultusministerium. Die Weiterentwicklung und Umsetzung des Qualifizierungskonzeptes für schulpsychologische Dezernentinnen und Dezernenten und die stellvertretende Leitung des Krisen- und Notfallteams stellen weitere zentrale Aufgaben dar. Außerdem liegt die Auswahl der Schulen, die an den landesweiten Maßnahmen wie Weiterbildung zur Beratungslehrkraft und KIK teilnehmen, bei der Dezernatsleitung. Voraussetzungen für die Bewerbung sind: – abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung in der Fachrichtung Psychologie (Diplom oder Master), – mehrjährige Berufserfahrung in der psychologischen Beratungsarbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, – mehrjährige Erfahrung in der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und Schulleiterinnen und Schulleitern. In der Praxis erworbene Führungserfahrungen sind von Vorteil. Der sichere Umgang mit den für die Arbeitsfelder einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften wird erwartet. Bewerberinnen und Bewerber müssen umfassend mit der aktuellen schul- und bildungspolitischen Entwicklung vertraut sein. Es wird die Fähigkeit und Bereitschaft erwartet, sich in neue Sachgebiete einzuarbeiten. Auf grundlegende Erfahrungen in der interdisziplinären Zusammenarbeit wird besonders Wert gelegt. Die Dienstposteninhaberin oder der Dienstposteninhaber bzw. die Arbeitsplatzinhaberin oder der Arbeitsplatzinhaber muss über Führungskompetenz, Überzeugungskraft, Organisationsvermögen sowie Verhandlungsgeschick und Kooperationsfähigkeit verfügen. Die Stellenbesetzung erfolgt auf der Grundlage eines strukturierten Auswahlverfahrens mit AC-Elementen. Der Dienstposten / Arbeitsplatz ist nur bedingt teilzeitgeeignet. Die Niedersächsische Landesschulbehörde strebt an, Unterrepräsentanzen i. S. des Nds. Gleichberechtigungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind bis zum 28.5.2015 an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Dezernat Zentrale Aufgaben, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zu richten. Nähere Auskünfte erteilt Herr Detmer, Tel.: 04131 152716. 4. Niedersächsische Landesschulbehörde Für die Bildungsregion Landkreis Lüneburg wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Lehrkraft als Bildungskoordinatorin / Bildungskoordinator gesucht. Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Lüneburg im Umfang der Hälfte der jeweils maßgeblichen Regelstundenzahl für den Zeitraum vom 1.8.2015 bis zum 31.7.2018. SVBl 5/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN Mit der Einrichtung der Bildungsregion verfolgen der Landkreis Lüneburg und die beteiligten Kommunen in staatlichkommunaler Verantwortungsgemeinschaft mit dem Land Niedersachsen das Ziel, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess die im Landkreis vorhandenen Bildungsinitiativen und Bildungsakteure zu einem regionalen Bildungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise sollen Strukturen und Synergien entstehen, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und ihre Bildungsbiografien bestmöglich unterstützen. Die Gestaltung der Übergänge zwischen den Bildungsbereichen ist dabei ein wichtiges Schwerpunktthema in der Bildungsregion, damit Transparenz und Anschlussfähigkeit der Bildungsangebote sichergestellt werden können. In die Verantwortung der Bildungskoordinatorin bzw. des Bildungskoordinators des Landkreises Lüneburg fällt die Optimierung der Übergangsgestaltung vom Elementarbereich in den Primarbereich und vom Primarbereich in den Sekundarbereich I. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Mitgestaltung und Implementierung der Lüneburger Inklusionsstrategie am Übergang KiTa – Grundschule und Grundschule – Sekundarbereich I. Die regionale Geschäftsstelle des Landkreises Lüneburg ist im Bildungs- und Integrationsbüro des Landkreises angesiedelt und übernimmt bei der Umsetzung der in der Bildungsregion abgestimmten Maßnahmen koordinierende und unterstützende Aufgaben. Die Bildungskoordinatorin bzw. der Bildungskoordinator bringt schulfachliche Expertise in die Arbeit des Bildungsbüros ein. Zu den Aufgaben der Bildungskoordinatorin/des Bildungskoordinators gehören: – Koordinierung und Umsetzung der von der Steuergruppe beschlossenen Maßnahmen sowie Berichterstattung in diesem Gremium, – Initiierung von Gremienarbeit und Vorbereitung der Sitzungen der Gremien, – Vernetzungsarbeit, – Koordinierung bzw. Förderung der Kommunikation (sowohl innerhalb der Bildungsregion als auch bei Bedarf zwischen Bildungsregionen), 199 nisse in der Organisation eines Verwaltungsarbeitsplatzes sind erwünscht. Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden Gestaltungsund Entscheidungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zum konzeptionellen Denken erwartet. Darüber hinaus erfordert die Aufgabe Kommunikationskompetenz, Teamfähigkeit und die Fähigkeit zu Kooperation. Erwartet wird die Bereitschaft, sich auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu engagieren. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Aufgabenwahrnehmung ist bedingt teilzeitgeeignet, soweit eine Lehrkraft die Aufgabe als Bildungskoordinatorin oder Bildungskoordinator mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit wahrnimmt. Die Bewerbung ist mit Lebenslauf und Stellungnahme zu den im Ausschreibungstext vorliegenden Erwartungen sowie mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 30.5.2015 auf dem Dienstweg an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zu richten. Da die Wahrnehmung der Aufgabe im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Lüneburg erfolgt, wird die Auswahlentscheidung im Einvernehmen mit dem Landkreis getroffen. Weitere Auskünfte erteilen Frau Kuntze, Tel.: 04131 9698524, E-Mail: karin.kuntze @landkreis.lueneburg.de, oder Herr Wieske, Tel.: 04131 261203, E-Mail: [email protected]. 5. Niedersächsische Landesschulbehörde Für die Bildungsregion Landkreis Nienburg / Weser wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Lehrkraft als Bildungskoordinatorin / Bildungskoordinator gesucht. Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Nienburg / Weser im Umfang der Hälfte der jeweils maßgeblichen Regelstundenzahl für den Zeitraum vom 1.8.2015 bis zum 31.7.2018. Bewerben können sich Lehrkräfte aller Schulformen im Eingangsamt nach Ende der Probezeit oder im ersten Beförderungsamt, soweit diese Lehrkräfte nicht Schulleiterinnen / Schulleiter oder Ständige Vertreterinnen/Vertreter von Schulleiterinnen / Schulleitern sind. Im Hinblick auf die beschriebenen Aufgaben begrüßt der Landkreis Lüneburg besonders Bewerbungen aus dem Primarbereich. Mit der Einrichtung der Bildungsregion verfolgen der Landkreis Nienburg/Weser und die beteiligten Kommunen in staatlich-kommunaler Verantwortungsgemeinschaft mit dem Land Niedersachsen das Ziel, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess die im Landkreis vorhandenen Bildungsinitiativen und Bildungsakteure zu einem regionalen Bildungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise sollen Strukturen und Synergien entstehen, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und ihre Bildungsbiografien bestmöglich unterstützen. Die Gestaltung der Übergänge zwischen den Bildungsbereichen ist dabei ein wichtiges Schwerpunktthema in der Bildungsregion, damit Transparenz und Anschlussfähigkeit der Bildungsangebote sichergestellt werden können. Bewerberinnen und Bewerber sollen über Kenntnisse des Schulwesens in Niedersachsen und der Schulangebote vor Ort, also im Landkreis Lüneburg, sowie über Kenntnisse zentraler und regionaler bildungspolitischer Entwicklungen verfügen. Erwartet werden außerdem Erfahrungen in der Organisation von Entwicklungsvorhaben sowie Fähigkeiten zum Management einer Organisationseinheit und zur Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien. Grundkennt- Bildung ist ein wesentliches Zukunftsthema im Landkreis Nienburg / Weser. Daher wurde im Oktober 2012 das Bildungsbüro eingerichtet. Der Landkreis baut ein kommunales Bildungsmonitoring auf und veröffentlichte einen kommunalen Bildungsbericht. Durch ein datenbasiertes Bildungsmanagement bzw. eine daraus resultierende Handlungsstrategie zur Weiterentwicklung der Bildungsregion soll die erfolgreiche Arbeit fortgesetzt werden. – Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Institutionen und Bildungsakteure in der Region, – Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit, Koordination der inhaltlichen Pflege der Internetpräsenz der Bildungsregion. 200 STELLENAUSSCHREIBUNGEN Das Bildungsbüro übernimmt bei der Umsetzung der in der Bildungsregion abgestimmten Maßnahmen koordinierende und unterstützende Aufgaben. Die Bildungskoordinatorin bzw. der Bildungskoordinator bringt schulfachliche Expertise in die Arbeit des Bildungsbüros ein. Zu den Aufgaben der Bildungskoordinatorin / des Bildungskoordinators gehören: – Koordinierung und Umsetzung der von der Steuergruppe beschlossenen Maßnahmen sowie Berichterstattung in diesem Gremium, – Initiierung von Gremienarbeit und Vorbereitung der Sitzungen der Gremien, SVBl 5/2015 Die Bewerbung ist mit Lebenslauf und Stellungnahme zu den im Ausschreibungstext vorliegenden Erwartungen sowie mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 30.5.2015 auf dem Dienstweg an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover, zu richten. Da die Wahrnehmung der Aufgabe im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Nienburg / Weser erfolgt, wird die Auswahlentscheidung im Einvernehmen mit dem Landkreis getroffen. Weitere Auskünfte erteilen Frau Roffmann, Tel.: 0511 1067513, E-Mail: [email protected], und Herr Labode, Landkreis Nienburg / Weser, E-Mail: dieter. labode @kreis-ni.de. – Vernetzungsarbeit, – Koordinierung bzw. Förderung der Kommunikation (sowohl innerhalb der Bildungsregion als auch bei Bedarf zwischen Bildungsregionen), – Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Institutionen und Bildungsakteure in der Region, – Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen mit Kooperationspartnern, – Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit, inhaltliche Pflege der Internetpräsenz der Bildungsregion. Für das künftige Engagement wurden die folgenden Handlungsfelder priorisiert: – Chancengerechtigkeit fördern, – Bildungsbeteiligung und Bildungserträge steigern, – Übergang Schule – Beruf unterstützen, – Fachkräfte sichern, – Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit, – Fortschreibung des Bildungsberichtes. Bewerben können sich Lehrkräfte aller Schulformen im Eingangsamt nach Ende der Probezeit oder im ersten Beförderungsamt, soweit diese Lehrkräfte nicht Schulleiterinnen / Schulleiter oder ständige Vertreterinnen / Vertreter von Schulleiterinnen / Schulleitern sind. Bewerberinnen und Bewerber sollen über Kenntnisse des Schulwesens in Niedersachsen und der Schulangebote vor Ort sowie über Kenntnisse zentraler und regionaler bildungspolitischer Entwicklungen verfügen. Erwartet werden außerdem Erfahrungen in der Organisation von Entwicklungsvorhaben sowie Fähigkeiten zum Management einer Organisationseinheit und zur Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien. Grundkenntnisse in der Organisation eines Verwaltungsarbeitsplatzes sind erwünscht. Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden Gestaltungsund Entscheidungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zum konzeptionellen Denken erwartet. Darüber hinaus erfordert die Aufgabe Kommunikationskompetenz, Teamfähigkeit und die Fähigkeit zu Kooperation. Erwartet wird die Bereitschaft, sich auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu engagieren. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Aufgabenwahrnehmung ist bedingt teilzeitgeeignet, soweit eine Lehrkraft die Aufgabe als Bildungskoordinatorin oder Bildungskoordinator mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit wahrnimmt. 6. Niedersächsische Landesschulbehörde Für die Bildungsregion Emsland wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Lehrkraft als Bildungskoordinatorin / Bildungskoordinator gesucht. Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Emsland im Umfang der Hälfte der jeweils maßgeblichen Regelstundenzahl für den Zeitraum vom 1.8.2015 bis zum 31.7.2018. Mit der Einrichtung der Bildungsregion Emsland verfolgen der Landkreis und die beteiligten Kommunen in staatlich-kommunaler Verantwortungsgemeinschaft mit dem Land Niedersachsen das Ziel, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess die im Landkreis vorhandenen Bildungsinitiativen und Bildungsakteure zu einem regionalen Bildungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise sollen Strukturen und Synergien entstehen, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und ihre Bildungsbiografien bestmöglich unterstützen. Die Gestaltung der Übergänge zwischen den Bildungsbereichen ist dabei ein wichtiges Schwerpunktthema in der Bildungsregion, damit Transparenz und Anschlussfähigkeit der Bildungsangebote sichergestellt werden können. Das Bildungsbüro des Landkreises Emsland übernimmt bei der Umsetzung der in der Bildungsregion abgestimmten Maßnahmen koordinierende und unterstützende Aufgaben. Die Bildungskoordinatorin bzw. der Bildungskoordinator bringt schulfachliche Expertise in die Arbeit der regionalen Geschäftsstelle ein und ist Dienstleisterin bzw. Dienstleister der beteiligten Schulen, der Kindertageseinrichtungen und der regionalen Steuergruppe. Das Bildungsbüro befindet sich in Meppen. Zu den Aufgaben der Bildungskoordinatorin / des Bildungskoordinators gehören: – die Leitung und Koordination der Sitzungen der regionalen Steuergruppe, – die Umsetzung der von der regionalen Steuergruppe beschlossenen Vorhaben, – die Unterstützung der Niedersächsischen Landesschulbehörde bei der Beratung der Schulen und die Vermittlung sonstiger Beratungsangebote, – die Mitwirkung bei der Koordination von Qualitätsvergleichen mit Hilfe schulischer Selbstevaluationsverfahren, – die fachliche Unterstützung der regionalen Steuergruppe bei der Vergabe von Mitteln aus dem Regionalen Entwicklungsfonds, SVBl 5/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN – die Unterstützung der Vernetzungswünsche der Schulen und Kindertageseinrichtungen, - die Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen, Praxisforen und ggf. weiteren Veranstaltungen, – der weitere Ausbau der Bildungsregion Emsland um zusätzliche Akteure aus den Bereichen Weiterbildung, Ausund Fortbildung, Wirtschaft etc., – die Pflege der Internetpräsenz der Bildungsregion. Bewerben können sich Lehrkräfte aller Schulformen im Eingangsamt nach Ende der Probezeit oder im ersten Beförderungsamt, soweit diese Lehrkräfte nicht Schulleiterinnen / Schulleiter oder ständige Vertreterinnen / Vertreter von Schulleiterinnen / Schulleitern sind. Bewerberinnen und Bewerber sollen über Kenntnisse des Schulwesens in Niedersachsen und der Schulangebote vor Ort sowie über Kenntnisse zentraler und regionaler bildungspolitischer Entwicklungen verfügen. Erwartet werden außerdem Erfahrungen in der Organisation von Entwicklungsvorhaben sowie Fähigkeiten zum Management einer Organisationseinheit und zur Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien. Grundkenntnisse in der Organisation eines Verwaltungsarbeitsplatzes sind erwünscht. Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden Gestaltungsund Entscheidungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zum konzeptionellen Denken erwartet. Darüber hinaus erfordert die Aufgabe Kommunikationskompetenz, Teamfähigkeit und die Fähigkeit zu Kooperation. Erwartet wird die Bereitschaft, sich auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu engagieren. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Aufgabenwahrnehmung ist bedingt teilzeitgeeignet, soweit eine Lehrkraft die Aufgabe als Bildungkoordinatorin oder Bildungskoordinator mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit wahrnimmt. Die Bewerbung ist mit Lebenslauf und Stellungnahme zu den im Ausschreibungstext vorliegenden Erwartungen sowie mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 30.5.2015 auf dem Dienstweg an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, Dezernat 2, z. H. Frau Övermöhle, Mühleneschweg 8, 49090 Osnabrück, zu richten. Da die Wahrnehmung der Aufgabe im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Emsland erfolgt, wird die Auswahlentscheidung im Einvernehmen mit dem Landkreis Emsland getroffen. Weitere Auskünfte erteilen Herr Andreas, Tel.: 0541 314406, E-Mail: frank.andreas@nlschb. niedersachsen.de, und Herr Botterschulte, Landkreis Emsland, Tel.: 05931 441382, E-Mail: [email protected]. 7. Niedersächsische Landesschulbehörde Für die Bildungsregion Emsland wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Lehrkraft als Bildungskoordinatorin / Bildungskoordinator gesucht. Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Emsland im Umfang der Hälfte der jeweils maßgeblichen Regelstundenzahl zunächst für den Zeitraum vom 1.8.2015 bis zum 31.7.2016. 201 Mit der Einrichtung der Bildungsregion Emsland verfolgen der Landkreis und die beteiligten Kommunen in staatlich-kommunaler Verantwortungsgemeinschaft mit dem Land Niedersachsen das Ziel, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess die im Landkreis vorhandenen Bildungsinitiativen und Bildungsakteure zu einem regionalen Bildungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise sollen Strukturen und Synergien entstehen, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und ihre Bildungsbiografien bestmöglich unterstützen. Die Gestaltung der Übergänge zwischen den Bildungsbereichen ist dabei ein wichtiges Schwerpunktthema in der Bildungsregion, damit Transparenz und Anschlussfähigkeit der Bildungsangebote sichergestellt werden können. Das Bildungsbüro des Landkreises Emsland übernimmt bei der Umsetzung der in der Bildungsregion abgestimmten Maßnahmen koordinierende und unterstützende Aufgaben. Die Bildungskoordinatorin bzw. der Bildungskoordinator bringt schulfachliche Expertise in die Arbeit der regionalen Geschäftsstelle ein und ist Dienstleisterin bzw. Dienstleister der beteiligten Schulen, der Kindertageseinrichtungen und der regionalen Steuergruppe. Das Bildungsbüro befindet sich in Meppen. Zu den Aufgaben der Bildungskoordinatorin / des Bildungskoordinators gehören: – die Umsetzung der von der regionalen Steuergruppe beschlossenen Vorhaben, – die Unterstützung der Niedersächsischen Landesschulbehörde bei der Beratung der Schulen und die Vermittlung sonstiger Beratungsangebote, – die Mitwirkung bei der Koordination von Qualitätsvergleichen mit Hilfe schulischer Selbstevaluationsverfahren, – die fachliche Unterstützung der regionalen Steuergruppe bei der Vergabe von Mitteln aus dem Regionalen Entwicklungsfonds, – die Unterstützung der Vernetzungswünsche der Schulen und Kindertageseinrichtungen, – die Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen, Praxisforen und ggf. weiteren Veranstaltungen, – der weitere Ausbau der Bildungsregion Emsland um zusätzliche Akteure aus den Bereichen Weiterbildung, Ausund Fortbildung, Wirtschaft etc., – die Pflege der Internetpräsenz der Bildungsregion. Bewerben können sich Lehrkräfte aller Schulformen im Eingangsamt nach Ende der Probezeit oder im ersten Beförderungsamt, soweit diese Lehrkräfte nicht Schulleiterinnen / Schulleiter oder Ständige Vertreterinnen / Vertreter von Schulleiterinnen / Schulleitern sind. Bewerberinnen und Bewerber sollen über Kenntnisse des Schulwesens in Niedersachsen und der Schulangebote vor Ort sowie über Kenntnisse zentraler und regionaler bildungspolitischer Entwicklungen verfügen. Erwartet werden außerdem Erfahrungen in der Organisation von Entwicklungsvorhaben sowie Fähigkeiten zum Management einer Organisationseinheit und zur Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien. Grundkenntnisse in der Organisation eines Verwaltungsarbeitsplatzes sind erwünscht. 202 STELLENAUSSCHREIBUNGEN Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden Gestaltungsund Entscheidungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zum konzeptionellen Denken erwartet. Darüber hinaus erfordert die Aufgabe Kommunikationskompetenz, Teamfähigkeit und die Fähigkeit zu Kooperation. Erwartet wird die Bereitschaft, sich auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu engagieren. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Aufgabenwahrnehmung ist bedingt teilzeitgeeignet, soweit eine Lehrkraft die Aufgabe als Bildungkoordinatorin oder Bildungskoordinator mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit wahrnimmt. Die Bewerbung ist mit Lebenslauf und Stellungnahme zu den im Ausschreibungstext vorliegenden Erwartungen sowie mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 30.5.2015 auf dem Dienstweg an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, Dezernat 2, z. H. Frau Övermöhle, Mühleneschweg 8, 49090 Osnabrück, zu richten. Da die Wahrnehmung der Aufgabe im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Emsland erfolgt, wird die Auswahlentscheidung im Einvernehmen mit dem Landkreis Emsland getroffen. Weitere Auskünfte erteilen Herr Andreas, Tel.: 0541 314406, E-Mail: frank.andreas@nlschb. niedersachsen.de, und Herr Botterschulte, Landkreis Emsland, Tel.: 05931 441382, E-Mail: [email protected]. 8. Niedersächsische Landesschulbehörde Für die Bildungsregion Wesermarsch wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Lehrkraft als Bildungskoordinatorin / Bildungskoordinator gesucht. Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Wesermarsch im Umfang der Hälfte der jeweils maßgeblichen Regelstundenzahl für den Zeitraum vom 1.8.2015 bis zum 31.7.2018. Mit der Einrichtung der Bildungsregion verfolgen der Landkreis Wesermarsch und die beteiligten Kommunen in staatlich-kommunaler Verantwortungsgemeinschaft mit dem Land Niedersachsen das Ziel, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess die im Landkreis vorhandenen Bildungsinitiativen und Bildungsakteure zu einem regionalen Bildungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise sollen Strukturen und Synergien entstehen, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und ihre Bildungsbiografien bestmöglich unterstützen. Die Gestaltung der Übergänge zwischen den Bildungsbereichen ist dabei ein wichtiges Schwerpunktthema in der Bildungsregion, damit Transparenz und Anschlussfähigkeit der Bildungsangebote sichergestellt werden können. Die regionale Geschäftsstelle des Landkreises Wesermarsch übernimmt bei der Umsetzung der in der Bildungsregion abgestimmten Maßnahmen koordinierende und unterstützende Aufgaben. Die Bildungskoordinatorin bzw. der Bildungskoordinator bringt schulfachliche Expertise in die Arbeit der regionalen Geschäftsstelle ein. Zu den Aufgaben der Bildungskoordinatorin / des Bildungskoordinators gehören: SVBl 5/2015 – Koordinierung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen des strategisch koordinierenden Gremiums sowie Berichterstattung in diesem Gremium, – Initiierung von Gremienarbeit und Vorbereitung der Sitzungen der Gremien, – Vernetzungsarbeit, – Koordinierung bzw. Förderung der Kommunikation (sowohl innerhalb der Bildungsregion als auch bei Bedarf zwischen Bildungsregionen), – Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner zu sein für Institutionen und Bildungsakteure in der Region, – fachliche Unterstützung des strategisch koordinierenden Gremiums bei der Vergabe von Mitteln aus dem Regionalen Bildungsfonds (sofern von der Kommune eingerichtet), – Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen mit Kooperationspartnern, – Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit, Koordination der inhaltlichen Pflege der Internetpräsenz der Bildungsregion. Bewerben können sich Lehrkräfte aller Schulformen im Eingangsamt nach Ende der Probezeit oder im ersten Beförderungsamt, soweit diese Lehrkräfte nicht Schulleiterinnen / Schulleiter oder ständige Vertreterinnen / Vertreter von Schulleiterinnen / Schulleitern sind. Bewerberinnen und Bewerber sollen über Kenntnisse des Schulwesens in Niedersachsen und der Schulangebote vor Ort sowie über Kenntnisse zentraler und regionaler bildungspolitischer Entwicklungen verfügen. Erwartet werden außerdem Erfahrungen in der Organisation von Entwicklungsvorhaben sowie Fähigkeiten zum Management einer Organisationseinheit und zur Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien. Grundkenntnisse in der Organisation eines Verwaltungsarbeitsplatzes sind erwünscht. Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden Gestaltungsund Entscheidungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zum konzeptionellen Denken erwartet. Darüber hinaus erfordert die Aufgabe Kommunikationskompetenz, Teamfähigkeit und die Fähigkeit zu Kooperation. Erwartet wird die Bereitschaft, sich auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu engagieren. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Aufgabenwahrnehmung ist bedingt teilzeitgeeignet, soweit eine Lehrkraft die Aufgabe als Bildungskoordinatorin oder Bildungskoordinator mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit wahrnimmt. Die Bewerbung ist mit Lebenslauf und Stellungnahme zu den im Ausschreibungstext vorliegenden Erwartungen sowie mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 30.5.2015 auf dem Dienstweg an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, Dezernat 2, z. H. Frau Övermöhle, Mühleneschweg 8, 49090 Osnabrück, zu richten. Da die Wahrnehmung der Aufgabe im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Wesermarsch erfolgt, wird die Auswahlentscheidung im Einvernehmen mit dem Landkreis Wesermarsch getroffen. Weitere Auskünfte erteilen Herr Andreas, Tel.: 0541 314406, E-Mail: frank.andreas @nlschb.niedersachsen.de, und Herr Stolorz, Landkreis Wesermarsch, Tel.: 04401 927237, E-Mail: sascha.stolorz@lkbra. de. SVBl 5/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 9. Mitarbeit im Projekt „Umbrüche gestalten – Sprachenförderung und Sprachenbildung als integrale Bestandteile innovativer Lehrerbildung in Niedersachsen“ Ziel des vom Mercator Institut geförderten Projektes „Umbrüche gestalten“ ist es, an den neun niedersächsischen für das Lehramt ausbildenden Universitäten ein strukturiertes, den gesamten Ausbildungsweg begleitendes obligatorisches Qualifizierungsangebot in den Bereichen Sprachenförderung und Deutsch als Zweitsprache für Lehramtsstudierende aller Fächer und Schulformen zu etablieren. In Kooperation der einzelnen Standorte sollen Komponenten für Lehrveranstaltungen für Studierende für das Lehramt entwickelt werden, bei denen fachspezifisch Deutsch als Zweitsprache und Sprachenförderung thematisiert werden. Zudem sollen die an den Universitäten Lehrenden unterschiedlicher Fachrichtungen zu Fragestellungen von Deutsch als Zweitsprache, Mehrsprachigkeit und Sprachenförderung in ihrem Fach beraten werden. Für die nachstehend aufgeführten Standorte wird zum nächstmöglichen Termin jeweils eine Lehrkraft gesucht, die in diesem Projekt mitarbeiten möchte. Für die Wahrnehmung der Aufgaben ist bis längstens 31.1.2017 eine Freistellung vom Unterricht über Anrechnungsstunden vorgesehen. Unter Beachtung der Mindestunterrichtsverpflichtung für vollbeschäftigte Lehrkräfte gem. § 17 Nds. ArbZVO-Schule können hierfür bis zu 5 Anrechnungsstunden für den Standort Hannover und jeweils bis zu 10 Anrechnungsstunden für die Standorte Vechta und Lüneburg gewährt werden. Eine Aufteilung dieser Anrechnungsstunden auf zwei Lehrkräfte, die mit jeweils 5 Stunden freigestellt werden, ist möglich. An den Standorten werden folgende Schulformen betreut: – Hannover (Schulformen: Gymnasium, Integrierte Gesamtschule), – Lüneburg (Schulform: Berufsbildende Schulen Fachrichtung Sozialpädagogik bzw. Wirtschaftspädagogik), – Vechta (Schulformen: Grund-, Haupt-, Real- und Oberschule). Die an den Standorten eingesetzten Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bilden in Kooperation mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren des Projekts vor Ort („TandemLeads“) zusammen eine lokale Projekteinheit. Die Aufgaben der als Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter eingesetzten Lehrkräfte sind: – Mitarbeit bei der konzeptionellen Erarbeitung von Lehrkomponenten zu den Themen Deutsch als Zweitsprache und Sprachenförderung in unterschiedlichen Fächern in Zusammenarbeit mit Fachvertretungen, – selbständiges Erstellen von Lehrmaterial für Studierende, 203 Es können sich Lehrkräfte aus dem niedersächsischen Schuldienst – vornehmlich aus den jeweils vorgenannten Schulformen – bewerben, die über nachstehendes Anforderungsprofil verfügen: – gute Fachkenntnisse (insbesondere im Bereich Sprachdidaktik), – Erfahrungen in der Sprachenförderung, insbesondere im Bereich Deutsch als Zweitsprache (bevorzugt im Projekt DaZNet), – Erfahrungen in den Handlungsfeldern der interkulturellen Bildung. Darüber hinaus sind Erfahrungen in der Erstellung von Lehrmaterial erwünscht. Für den Standort Hannover wären zusätzliche Fachkenntnisse in einem der MINT-Fächer wünschenswert. Die Bereitschaft, sich auf internetgestützte Verfahren der Information, Kommunikation und Fortbildung einzulassen, wird außerdem vorausgesetzt. Bewerbungen mit einer Stellungnahme zu den im vorstehenden Ausschreibungstext formulierten Erwartungen sind bis zum 31.5.2015 auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 25, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, und parallel auf elektronischem Wege direkt an [email protected] zu richten. Ein aktueller formloser Leistungsbericht der Schulleitung, in dem Bezug genommen wird auf die Eignung für die Wahrnehmung der neuen Aufgabe, ist der Bewerbung beizufügen. Auskünfte erteilen die für den jeweiligen Standort zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren des Projekts „Umbrüche gestalten“: – Leibniz Universität Hannover, Prof. Dr. Bickes, Tel.: 0511 777636 oder 76217412, E-Mail: [email protected], – Leuphana Universität Lüneburg, Prof. Dr. Neumann, Tel.: 04131 6772617, E-Mail: [email protected], – Universität Vechta, Prof. Dr. Wittstruck, Tel.: 04441 15397, E-Mail: [email protected]. 10. Medienpädagogische Beraterin / medienpädagogischer Berater für das kommunale Medienzentrum Aurich Für den Landkreis Aurich wird zum 1.8.2015 für zunächst zwei Jahre mit der Option einer Verlängerung eine medienpädagogische Beraterin / ein medienpädagogischer Berater im Medienzentrum Aurich gesucht. – Entwicklung von Unterrichtskonzepten im o.a. Themenbereich und Erprobung vor Studierenden und Lehrenden bzw. in der Lehrerfortbildung, Die Bewerberin bzw. der Bewerber sollte ihren / seinen Schwerpunkt in den Bereichen Medienkonzeptentwicklung, Filmbildung, und / oder Mobiles Lernen mit digitalen Medien haben und möglichst an einer Schule im Landkreis tätig sein. Für die Wahrnehmung der Aufgaben werden zunächst 8 Anrechnungsstunden gewährt. Grundlage für diese Tätigkeit ist der Erlass des MK v. 19.6.2006 (SVBl. 8/2006, S. 280). – Übernahme von Lehrveranstaltungen im Projektkontext, Das Aufgabenfeld umfasst – Kooperation mit universitären Partnern und Projektpartnern, – die Beratung und Unterstützung der Schulen und Kindertagesstätten bei der Entwicklung und Umsetzung von Qualitätsstandards für die Entwicklung von Medienkompetenz, – Betreuung und Anleitung studentischer Projektarbeiten im o.a. Themenfeld in unterschiedlichen Fächern, – Organisation von Workshops und Tagungen im Team. 204 STELLENAUSSCHREIBUNGEN – die Beratung der Schulträger, Schulen und Kindertagesstätten in Fragen der Medienausstattung, der Erstellung von Medienentwicklungsplänen sowie der Einrichtung und der Betreuung von Computernetzwerken in medienpädagogischen Zusammenhängen, – die Durchführung von medienpädagogischen Fortbildungen und Tagungen, – die Förderung aktiver Medienarbeit, Medienkulturarbeit und Medienproduktion in Schulen, – die Zusammenarbeit mit anderen Medienzentren, der Nds. Landesschulbehörde, dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), öffentlichen Einrichtungen (z. B. Bibliotheken, Volkshochschulen) und anderen Partnern, – die Mitarbeit in landesweiten Projekten zur Medienerziehung / Mediensozialisation von Schülerinnen und Schülern und Beteiligung an medienpädagogischen Vorhaben des Landes. Voraussetzungen / Anforderungen Bewerberinnen und Bewerber sollten fachliche Kompetenzen und Erfahrungen zu folgenden Aufgabenschwerpunkten nachweisen: – Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von Schulen in medienpädagogischen Themenfeldern, – Kenntnis der aktuellen medienpädagogischen Diskussion und des niedersächsischen Ansatzes der Medienbildung und Medienberatung, – mediendidaktische und medienpädagogische Kompetenz und Erfahrungen aus der Arbeit mit und über Medien in Schule und Unterricht (u.a. der Filmbildung), – grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie im Umgang mit Lernsoftware für die medienpädagogische Praxis und das Mobile Lernen, – Grundkenntnisse des Projektmanagements / Qualitätsmanagements, – Kenntnisse der niedersächsischen Grundlagen zur Qualitätsentwicklung in der eigenverantwortlichen Schule, – Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Entwicklung und Umsetzung von Medienkonzepten im Zusammenhang mit Unterrichtsentwicklung. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfordert die Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Beratungssystemen des Landes, zur Mitarbeit an der konzeptionellen Weiterentwicklung der medienpädagogischen Beratung sowie zur Reflexion der eigenen Arbeit und der Weiterqualifizierung. Bewerben können sich Lehrkräfte aus den öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen des Landkreises Aurich. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fach licher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gleiches gilt für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber. Die Bewerbung ist auf dem Dienstwege über die Schulleitung bis zum 31.5.2015 zu senden an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, z. Hd. Frau PüntKohoff, Mühleneschweg 8, 49090 Osnabrück. SVBl 5/2015 Auskünfte über die fachliche Arbeit auf Landesebene erteilt das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), Herr Hilpert-Leusch, Tel.: 05121 1695401, E-Mail: [email protected]. Für Rückfragen bezüglich des kommunalen Medienzentrums wenden Sie sich an das Medienzentrum Aurich, Herrn Meyer, Tel.: 04941 164104, E-Mail: [email protected]. 11. Medienpädagogische Beraterin / medienpädagogischer Berater für das kommunale Medienzentrum Braunschweig Für das Medienzentrum der Stadt Braunschweig wird zum 1.8.2015 eine medienpädagogische Beraterin / ein medienpädagogischen Berater gesucht. Die Bewerberin bzw. der Bewerber sollte ihren / seinen Schwerpunkt in den Bereichen Medienkonzept- und Unterrichtsentwicklung sowie der Filmbildung und dem Mobilen Lernen haben. Für die Wahrnehmung der Aufgaben werden 8 Anrechnungsstunden gewährt. Grundlage für diese Tätigkeit ist der Erlass des MK v. 19.6.2006 (SVBl. 8/2006, S. 280). Das Aufgabenfeld umfasst – die Beratung und Unterstützung der Schulen und Kindertagesstätten bei der Entwicklung und Umsetzung von Qualitätsstandards für die Entwicklung von Medienkompetenz, – die Beratung der Schulträger, Schulen und Kindertagesstätten in Fragen der Medienausstattung, der Erstellung von Medienentwicklungsplänen sowie der Einrichtung und der Betreuung von Computernetzwerken in medienpädagogischen Zusammenhängen, – die Durchführung von medienpädagogischen Fortbildungen und Tagungen, – die Förderung aktiver Medienarbeit, Medienkulturarbeit und Medienproduktion in Schulen, – die Zusammenarbeit mit anderen Medienzentren, der Niedersächsischen Landesschulbehörde, dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), öffentlichen Einrichtungen (z. B. Bibliotheken, Volkshochschulen) und anderen Partnern, – die Mitarbeit in landesweiten Projekten zur Medienerziehung / Mediensozialisation von Schülerinnen und Schülern und Beteiligung an medienpädagogischen Vorhaben des Landes. Voraussetzungen / Anforderungen Bewerberinnen und Bewerber sollten fachliche Kompetenzen und Erfahrungen zu folgenden Aufgabenschwerpunkten nachweisen: – Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von Schulen in medienpädagogischen Themenfeldern, – Kenntnis der aktuellen medienpädagogischen Diskussion und des niedersächsischen Ansatzes der Medienbildung und Medienberatung, SVBl 5/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 205 – mediendidaktische und medienpädagogische Kompetenz und Erfahrungen aus der Arbeit mit und über Medien in Schule und Unterricht, – Unterstützung der Kindertagesstätten und Schulen beim methodisch-didaktischen Einsatz der digitalen Medien und insbesondere bei der Medienkonzeptentwicklung, – grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie im Umgang mit Lernsoftware für die medienpädagogische Praxis, – Mitwirkung beim Ausbau des niedersächsischen Bildungsnetzes einschließlich der Unterstützung beim Einsatz von E-Learning in Schule und Fortbildung, – Grundkenntnisse des Projektmanagements / Qualitätsmanagements, – Kenntnisse der niedersächsischen Grundlagen zur Qualitätsentwicklung in der eigenverantwortlichen Schule, – Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Entwicklung und Umsetzung von Medienkonzepten im Zusammenhang mit Unterrichtsentwicklung. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfordert die Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Beratungssystemen des Landes, zur Mitarbeit an der konzeptionellen Weiterentwicklung der medienpädagogischen Beratung sowie zur Reflexion der eigenen Arbeit und der Weiterqualifizierung. Bewerben können sich Lehrkräfte aus den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen der Region Braunschweig. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gleiches gilt für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber. Die Bewerbung ist auf dem Dienstwege innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen dieser Ausschreibung zu senden an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig, Dezernat 3, z. Hd. Herrn Dziomba, Wilhelmstraße 62-69, 38100 Braunschweig, E-Mail: gerhard.dziomba@ nlschb.niedersachsen.de. Auskünfte über die fachliche Arbeit auf Landesebene erteilt das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), Herr Hilpert-Leusch, Tel.: 05121 1695401, E-Mail: [email protected]. Für Rückfragen bezüglich des kommunalen Medienzentrums Braunschweig steht Frau Lenke, Tel.: 0531 4702397, E-Mail: [email protected], zur Verfügung. 12. Medienpädagogische Beraterin / medienpädagogischer Berater für Lernen mit digitalen Medien Das Land Niedersachsen sucht zum 1.8.2015 eine Lehrkraft als medienpädagogische Beraterin / medienpädagogischen Berater für Lernen mit digitalen Medien für die Region Süd-Ost (Landkreise und kreisfreie Städte Region Braunschweig, Goslar, Wolfenbüttel, Salzgitter, Osterode, Peine, Northeim, Göttingen), vorzugsweise aus der Region Goslar / Salzgitter. – Unterstützung des Mobilen Lernens einschließlich Beratung der Referenzschulen des Projekts Mobiles Lernen-21 und Einbindung in die regionalen Netzwerkstrukturen der Medienberatung. Voraussetzungen / Anforderungen Bewerberinnen und Bewerber sollen fachliche Kompetenzen und Erfahrungen in mindestens einem der Aufgabenschwerpunkte nachweisen. Voraussetzungen darüber hinaus sind – Kenntnisse zur aktuellen medienpädagogischen Diskussion und Vertrautheit mit dem niedersächsischen Ansatz der Medienbildung, – Grundkenntnisse des Projektmanagements / Qualitätsmanagements, – Erfahrungen im Zusammenhang mit der aktuellen Qualitätsentwicklung von Schule. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfordert – Mitwirkung bei der Gewährleistung des regionalen Fortbildungsangebots, – Kooperation mit regionalen und überregionalen Medieneinrichtungen, – Zusammenarbeit und Absprache mit den medienpädagogischen Beraterinnen und Beratern in den kommunalen Medienzentren, – Mitarbeit in Projekten und Modellvorhaben des Landes, – Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Beratungssystemen des Landes, – Bereitschaft zu fächerübergreifender und konzeptionell orientierter Arbeit, – Bereitschaft zur regelmäßigen eigenen Fortbildung. Bewerben können sich Lehrkräfte aus niedersächsischen öffentlichen Schulen, vorzugsweise aus der Region Goslar / Salzgitter. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung ihrer Interessen wird gebeten, in der Bewerbung mitzuteilen, ob eine Schwerbehinderung / Gleichstellung vorliegt. Für die Wahrnehmung der Aufgaben werden 8 Anrechnungsstunden gewährt. Grundlage für die Tätigkeit ist der Erlass des MK v. 13.4.2011 (SVBl. 5/2011 S. 152). Bewerbungen sind in zweifacher Ausfertigung mit den üblichen Unterlagen sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte auf dem Dienstweg innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung zu senden an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig, Dezernat 3, z. Hd. Herrn Dziomba, E-Mail: [email protected]. Das Aufgabenfeld umfasst die medienpädagogische Beratung und Unterstützung der Kindertageseinrichtungen, Schulen, Studienseminare und Schulträger mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten: Auskünfte über die fachliche Arbeit auf Landesebene erteilt das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), Herr Hilpert-Leusch, Tel.: 05121 1695401, E-Mail: [email protected]. 206 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 13. „GHR 300“ – Lehraufträge an Universitäten Zum Wintersemester 2015/16 sind im Rahmen der Masterstudiengänge für das Lehramt an Grundschulen sowie an Hauptund Realschulen (GHR 300) Lehraufträge für die Praxisphase ausgeschrieben. Für die Lehrveranstaltungen, die zur Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung des 18-wöchigen Praxisblocks vorgesehen sind, werden die Universitäten Lehraufträge an Fachseminarleitungen der Studienseminare und andere fachlich qualifizierte Lehrkräfte erteilen. Die Niedersächsische SVBl 5/2015 Landesschulbehörde (NLSchB) gewährt den Lehrbeauftragten für ihre Aufgaben, die sie im Rahmen der Lehrerausbildung in der Praxisphase GHR 300 erbringen, entsprechende Entlastungsstunden. Nähere Informationen hierzu sind verfügbar auf der Website der NLSchB; der Pfad lautet: Niedersächsische Landesschulbehörde > Service > Stellenausschreibungen > Lehraufträge GHR 300. Die in den Ausschreibungen genannten Bewerbungsfristen sind keine Ausschlussfristen, Bewerbungen können auch noch im Mai 2015 eingereicht werden. Öffentliche Schulen und Studienseminare Nachstehend werden gemäß § 45 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) freie oder frei werdende Planstellen an öffentlichen Schulen und an Studienseminaren ausgeschrieben: 1. Muster der Ausschreibung: a) Name der Schule und Schulform, Name des Studienseminars; b) Schulträger; c) Art der Stelle, Termin des Freiwerdens oder der voraussichtlichen Einrichtung (sofern kein Termin angegeben wird, ist die Stelle sofort zu besetzen); d) soweit erforderlich, zusätzliche Angaben über die Schule oder das Studienseminar, die Stelle, die gewünschte fachliche oder persönliche Eignung, die Religionszugehörigkeit; e) bei Besetzung auf Zeit: Dauer, für die die Stelle zu besetzen ist (außerdem ist unter der Ausschreibung ohne Kennbuchstabe eine Angabe über Wohnungsbeschaffung zulässig); f) Name und Tel.-Nr. der zuständigen Dezernentin / des zuständigen Dezernenten oder g) Name und Tel.-Nr. der Schulleiterin / des Schulleiters der für die Ausschreibung zuständigen Schule, Anschrift der Schule. Angabe bei erneuter Ausschreibung: „(erneute Ausschreibung)“ oder bei erneuter Ausschreibung nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG): „(erneute Ausschreibung gemäß § 11 Abs. 2 NGG)“. 2. Die Stellenausschreibungen richten sich sowohl an weibliche als auch an männliche Interessenten. Ziel ist es, Frauen und Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Bewerbungen von Angehörigen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts werden daher besonders begrüßt. 3. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. 4. Die zu besetzenden Stellen sind grundsätzlich teilzeitgeeignet. Bei Funktionsstellen kann durch Teilzeitbeschäftigung nur die Unterrichtsverpflichtung, nicht die Funktionstätigkeit ermäßigt werden. 5. Bewerbungen um Stellen innerhalb des eigenen Bezirks sind grundsätzlich auf dem Dienstwege an die zuständigen Regionalabteilungen der Landesschulbehörde zu richten. Andernfalls sind sie unmittelbar bei der Regionalabteilung der Landesschulbehörde, die die Stelle ausgeschrieben hat, einzureichen und gleichzeitig der für die Bewerberin / den Bewerber zuständigen Regionalabteilung der Landesschulbehörde auf dem Dienstwege anzuzeigen. 6. Abweichend von Nr. 5 gilt: Bei der Ausschreibung von Stellen an Schulen im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit sind Bewerbungen unmittelbar an die unter Nr. 1 Buchst. g) genannte Person zu richten. Gleichzeitig ist die Bewerbung der für die Bewerberin / den Bewerber zuständigen Regionalabteilung der Landesschulbehörde anzuzeigen. SVBl 5/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 207 7. Für Ausschreibungen von Funktionsstellen, die keine Angaben zur Lehrbefähigung enthalten, gilt Folgendes: Bei den nachstehend genannten Lehrbefähigungen handelt es sich um Lehrbefähigungen im Sinne der NLVO-Bildung. Ihnen stehen Ergänzungsqualifikationen nach Maßgabe des sogenannten Qualifizierungserlasses gleich. Die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen muss auf einem in der NLVO-Bildung genannten Weg erworben worden sein (vgl. § 14 NLVO-Bildung). Bei Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen muss der jeweilige Ausbildungsschwerpunkt (Grundschule bzw. Hauptschule und Realschule) mit der Schulform der ausgeschriebenen Stelle übereinstimmen oder es muss eine mindestens zweijährige überwiegende Unterrichtstätigkeit an dieser Schulform nachgewiesen werden; die zweite Alternative gilt beim Ausbildungsschwerpunkt Grundschule nicht für Realschulfunktionsstellen. Um ausgeschriebene Stellen an Grundschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Hauptschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Realschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Oberschulen ohne gymnasiales Angebot können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Oberschulen mit gymnasialem Angebot können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen oder für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Förderschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Gymnasien können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an zusammengefassten Schulen können sich Lehrkräfte bewerben, die jeweils für die einzelnen vorhandenen Schulformen der zusammengefassten Schule bewerbungsfähig wären. Um ausgeschriebene Stellen an Integrierten und an Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarbereich I sowie um Stellen einer Didaktischen Leiterin / eines Didaktischen Leiters, einer Ständigen Vertreterin / eines Ständigen Vertreters der Schulleiterin / des Schulleiters und um Stellen einer Schulleiterin / eines Schulleiters an diesen Schulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen oder für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Schulzweigleiterstellen an Kooperativen Gesamtschulen können sich Lehrkräfte bewerben, die die Lehrbefähigung für die dem jeweiligen Schulzweig entsprechende Schulform besitzen. Um ausgeschriebene Stellen an Integrierten und an Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarbereich II können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an berufsbildenden Schulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einem an der Schule geführten Berufsbereich bewerben. 8. Die Bewerbungsschreiben mit tabellarischem Lebenslauf sind dreifach einzureichen. Der tabellarische Lebenslauf muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name, Geburtsdatum, Lehrbefähigung einschließlich der Fächer und der Ergebnisse der ersten und zweiten Staatsprüfung, derzeitige Schule, Amtsbezeichnung und gegebenenfalls derzeitige Funktion. Bei Bewerbungen für eine Stelle an Grundschulen und Hauptschulen muss auch die Religionszugehörigkeit in der Übersicht angegeben werden (§ 52 Abs. 5 NSchG). 9. Die Bewerberinnen / Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Angaben auch an die Schule, an der die Stelle besetzt werden soll, und an den entsprechenden Schulträger im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach dem Niedersächsischen Schulgesetz weitergegeben werden. 10. Bewerbungen müssen spätestens vier Wochen nach dem Tage der Ausschreibung bei der Landesschulbehörde / bei der Schule, die die Stelle ausgeschrieben hat, eingehen. Als Tag der Ausschreibung gilt das auf dem Titelblatt des Heftes des Schulverwaltungsblatts vermerkte Ausgabedatum. 11. Grundsätzlich werden alle Stellen zur Besetzung auf Lebenszeit ausgeschrieben. Die Stellen können aber auch auf Zeit über tragen werden (§ 44 Absätze 1 und 5 NSchG). 12. Die Übernahme der Leitung einer Schule verpflichtet gemäß Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 16.4.2004 (I/2-84201) zur Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme für neu ernannte Schulleiterinnen und -leiter. 13. Die Stellenausschreibungen von Leiterinnen und Leitern eines fachdidaktischen oder pädagogischen Seminars an den Studienseminaren für Lehrämter erfolgen durch dreiwöchigen Aushang in den Schulen der entsprechenden Schulform im Zuständigkeitsbereich der Regionalabteilung der NLSchB sowie im Extranet (Schulinfo Niedersachsen) der NLSchB. 208 STELLENAUSSCHREIBUNGEN Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen 1. Osterode a. H. a) Grundschule Röddenberg b) Stadt Osterode a.H. c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z), frei zum 1.8.2015 f) Herr Ballhausen, Tel.: 0551 3910415 2. Schöppenstedt a) Grundschule b) Samtgemeinde Elm-Asse c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Meyn, Tel.: 0531 4843651 3. Sehlde a) Grundschule b) Samtgemeinde Baddeckenstedt c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Herr Meyn, Tel.: 0531 4843651 4. Winnigstedt a) Grundschule b) Samtgemeinde Elm-Asse c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Herr Meyn, Tel.: 0531 4843651 Realschulen 1. Wolfsburg a) Realschule Vorsfelde b) Stadt Wolfsburg c) Zweite Realschulkonrektorin / Zweiter Realschulkonrektor (A 14), frei zum 1.8.2015 f) Herr Büsing, Tel.: 0531 4843012 Gymnasien (einschl. Abendgymnasien und Kollegs) 1. Göttingen a) Felix-Klein-Gymnasium b) Stadt Göttingen c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum 1.2.2016 d) Erstellung des Stunden- und Vertretungsplanes, Koordination des Schuldatenmanagements. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. SVBl 5/2015 f) Herr Dziomba, Tel. 0531 4843223 Gesamtschulen 1. Bodenfelde a) Heinrich-Roth-Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe b) Landkreis Northeim c) Oberstudienrätin / Oberstudienrat oder Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe (A 14), voraussichtlich frei zum 1.8.2016 f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 2. Peine a) Integrierte Gesamtschule Peine, Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe b) Landkreis Peine c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13) d) Fachbereich musisch-kulturelle Bildung. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen oder an Realschulen bewerben. g) Frau Pavlidis, Tel.: 05171 940090 Integrierte Gesamtschule Peine, Pelikanstraße 16, 31228 Peine 3. Wolfsburg a) Heinrich-Nordhoff-Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe b) Stadt Wolfsburg c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (A 15 + Z) e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben Jahre) zu besetzen. f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 Berufsbildende Schulen 1. Goslar b) Berufsbildende Schulen GoslarBaßgeige / Seesen b) Landkreis Goslar c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A15), frei zum 1.9.2015 d) Voraussetzung für die Bewerbung ist die Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in zwei Bereichen / Fächern aus folgenden zu koordinierenden Schulformen und Berufsbereichen: Berufliches Gymnasium Technik (Gestaltungs- und Medientechnik, Mechatronik) sowie Gesundheit und Soziales (Schwerpunkt Sozialpädagogik), Fachoberschule (Technik, Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Gestaltung), Chemie- und Umweltberufe, Medienberufe. Zum Aufgabenprofil gehört weiterhin die Koordinierung der berufsfeldübergreifenden Fachgruppen und Teams. Erwartet werden Kompetenzen im schulischen Qualitätsmanagement nach dem Kernaufgabenmodell (KAM-BBS), eine ausgeprägte Team- und Kommunikations- sowie Innovationsfähigkeit. Es wird eine sehr belastbare, engagierte und empathische Persönlichkeit mit der Bereitschaft und Fähigkeit gesucht, sich im technisch-naturwissenschaftlichen, gestalterischen und sozialwissenschaftlichen Bereich erfolgreich zu bewegen. Das Aufgabenprofil unterliegt einer ständigen Anpassung entsprechend den Anforderungen der Schulentwicklung. Nähere Informationen unter www.bbs-bassgeige.de. f) Herr Beckermann, Tel.: 0531 4843552 2. Helmstedt a) Berufsbildende Schulen Helmstedt b) Landkreis Helmstedt c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum 1.8.2015 d) Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer an der Schule geführten Fachrichtung. Zum Aufgabenprofil gehört die Koordinierung der Kooperationen mit den allgemein bildenden Schulen und der Leitstelle der Region des Lernens sowie die Koordinierung der schulfachlichen und schulorganisatori- SVBl 5/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN schen Aufgaben für die Bildungsgänge der Abteilung Technik in den Fachrichtungen Metall-, Kraftfahrzeug-, Elektro-, Holz-, Farbtechnik und Raumgestaltung (Berufsschule, Berufsfachschule, Berufseinstiegsschule). Erwartet werden Kompetenzen im Bereich des schulischen Qualitätsmanagements auf Basis vom KAM-BBS, Kenntnisse und Erfahrungen in der Curriculumarbeit sowie der Unterrichts- und Teamentwicklung. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Anforderungen der Schulentwicklung. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bbs-helmstedt.de. f) Herr Barckmann, Tel.: 0531 4843832 (erneute Ausschreibung) Studienseminare 1. Braunschweig a) Studienseminar Braunschweig für das Lehramt an Gymnasien c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachleiterin / Fachleiter für das Fach Deutsch (A 15), voraussichtlich frei zum 1.2.2016 d) Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der Seminarentwicklung ist erforderlich. Erfahrungen in der Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sind wünschenswert. Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Lehramt an Gymnasien. f) Herr Hoffmeister, Tel.: 0531 4843400 Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen 1. Algermissen a) Grundschule Lühnde b) Gemeinde Algermissen c) Rektorin / Rektor (A 13) f) Frau Wolters, Tel.: 05181 846012 (erneute Ausschreibung) 2. Garbsen a) Grundschule Saturnring b) Stadt Garbsen c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z) f) Frau Mau, Tel.: 0511 1062433 3. Hameln a) Grundschule Afferde b) Stadt Hameln c) Rektorin / Rektor (A 13) f) Herr Langeheine, Tel.: 05531 936912 (erneute Ausschreibung) 4. Hannover a) Grundschule Beuthener Straße b) Landeshauptstadt Hannover c) Konrektorin / Konrektor (A 12 +Z) f) Herr Hein, Tel.: 0511 1062429 (erneute Ausschreibung) 5. Holzminden a) Johannes-Falk-Schule, Hauptschule b) Landkreis Holzminden c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Langeheine, Tel.: 05531 936912 (erneute Ausschreibung) 6. Holzminden a) Grundschule Karlstraße b) Stadt Holzminden c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Langeheine, Tel.: 05531 936912 (erneute Ausschreibung) 7. Laatzen a) Grundschule Ingeln-Oesselse b) Stadt Laatzen c) Rektorin / Rektor (A 13) f) Herr Brandt, Tel.: 0511 1062448 8. Lehrte a) Albert-Schweitzer-Schule Lehrte, Grundschule b) Stadt Lehrte c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Brandt, Tel.: 0511 1062448 (erneute Ausschreibung) 9. Nienstädt a) Grundschule Nienstädt b) Samtgemeinde Nienstädt c) Konrektorin / Konrektor (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 209 f) Herr Beckhausen, Tel.: 0511 1062425 10.Polle a) Grundschule Ritterhofschule b) Samtgemeinde BodenwerderPolle c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z), voraussichtlich frei zum 1.2.2016 f) Frau Viertel, Tel.: 05531 936942 11. Sehnde a) Grundschule Breite Straße b) Stadt Sehnde c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Brandt, Tel.: 0511 1062448 (erneute Ausschreibung) 12.Springe a) Grundschule Hinter der Burg b) Stadt Springe c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Frau Kirchhoff-Bödecker, Tel.: 0511 1067076 (erneute Ausschreibung) 13.Stuhr a) Grundschule Moordeich b) Gemeinde Stuhr c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Hippenstiel, Tel.: 04242 16962124 (erneute Ausschreibung) Oberschulen 1. Steimbke a) Oberschule b) Landkreis Nienburg c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 14), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 f) Frau Peters, Tel.: 04242 16962121 Förderschulen 1. Hildesheim (Berichtigung) Die im Schulverwaltungsblatt 4/2015 auf Seite 161 unter Nr. 1 bei den Schulformen der Förderschulen abgedruckte Stellenaus- 210 STELLENAUSSCHREIBUNGEN schreibung einer Förderschulkonrektorin / eines Förderschulkonrektors der Schule im Bockfeld, Förderschule mit den Schwerpunkten geistige, körperliche und motorische Entwicklung wird bezüglich Buchstabe c) wie folgt berichtigt: c) Förderschulrektorin / Förderschulrektor (A 15) SVBl 5/2015 zur Pflege der Kontakte zu Ehemaligen der Schule, Mitwirkung bei der Implementierung der Schulverwaltungsprogramme. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Lehramt an Gymnasien. f) Herr Blasche-Hesse, Tel.: 0511 1062318 Gymnasien (einschl. Abendgymnasien und Kollegs) Gesamtschulen 1. Hannover a) Kurt-Schwitters-Gymnasium Misburg b) Landeshauptstadt Hannover c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A15) d) Koordinierung des Sekundarbereichs II, Organisation der Abiturprüfung, Koordinierung des Aufgabenfelds A oder B, Mitarbeit bei der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Fundierte EDV-Kenntnisse sind erforderlich. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Dr. Stock, Tel.: 0511 1062313 2. Hannover a) Hannover-Kolleg b) Region Hannover c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15 + Z) f) Herr Dr. Stock, Tel.: 0511 1062313 3. Hannover b) Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium b) Stadt Hannover c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum 1.2.2016 d) Erstellung von Stundenplänen und Vertretungsregelungen sowie Raum- und Aufsichtsplänen, Mitwirkung bei der Unterrichtsverteilung, Mitwirkung bei der Statistik, schulfachliche Betreuung der neu eingetretenen Lehrkräfte sowie von Praktikantinnen und Praktikanten, Koordinierung der schulischen Veranstaltungen 1. Hannover a) Integrierte Gesamtschule Roderbruch, Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe b) Landeshauptstadt Hannover c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Gesellschaftslehre. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundund Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben Jahre) zu besetzen. g) Frau Naber, Tel.: 0511 16848701 Integrierte Gesamtschule Roderbruch, Rotekreuzstraße 23, 30627 Hannover 2. Hemmingen a) Carl-Friedrich-Gauß-Schule Hemmingen, Kooperative Gesamtschule b) Stadt Hemmingen c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Fachbereich Sport / Ganztag. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundund Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie an Realschulen bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben Jahre) zu besetzen. g) Herr Driller-van Loo, Tel.: 0511 4103200 Kooperative Gesamtschule Carl-Friedrich-Gauß-Schule, Hohe Bünte 4, 30966 Hemmingen 3. Hemmingen a) Carl-Friedrich-Gauß-Schule Hemmingen, Kooperative Gesamtschule b) Stadt Hemmingen c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Fachbereich Gesellschaftslehre. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundund Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben Jahre) zu besetzen. g) Herr Driller-van Loo, Tel.: 0511 4103200 Kooperative Gesamtschule Carl-Friedrich-Gauß-Schule, Hohe Bünte 4, 30966 Hemmingen Berufsbildende Schulen 1. Burgdorf a) Berufsbildende Schulen Burgdorf b) Region Hannover c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Koordinierung der schulorganisatorischen und schulfachlichen Aufgaben für die Berufsbereiche Körperpflege, Holztechnik, Menschen mit Handikap, Stundenund Vertretungsplanung in diesen Berufsbereichen, sowie bildungsgangübergreifende Koordination der Unterrichtsfächer Deutsch / Kommunikation, Englisch / Kommunikation, Politik sowie Religion / Werte und Normen und Koordination der übergreifenden Angelegenheiten der Berufseinstiegsschule. Erwartet werden Erfahrungen und Kompetenzen in der Schulentwicklung und im Qualitätsmanagement auf der Basis des Kernaufgabenmodells sowie Erfahrungen im Umgang mit WinSchool, Untis und BBS-Planung als Planungs- und Steuerungsinstrumenten. Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einem der oben genannten Be- SVBl 5/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN rufsbereiche. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung an die Erfordernisse der Schulentwicklung. f) Frau Otto, Tel.: 0511 1062333 2. Hildesheim a) Werner-von-Siemens-Schule, Berufsbildende Schule Hildesheim b) Landkreis Hildesheim c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor (A 16) d) Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in der beruflichen Fachrichtung Metall- oder Elektrotechnik. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.wvss.de. f) Frau Otto, Tel.: 0511 1062333 3. Syke a) Berufsbildende Schulen Syke b) Landkreis Diepholz c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum 1.8.2015 d) Koordinierung der schulfachlichen Aufgaben für die Fachrichtungen Gesundheit, Pflege, Hauswirtschaft, Ernährung, Kosmetologie, Sozialpädagogik. Erwartet werden neben den administrativen Koordinierungsaufgaben für die genannten Berufsbereiche Erfahrungen und Engagement in der Schulentwicklung und im Qualitätsmanagement auf der Basis des Kernaufgabenmodells für berufsbildende Schulen in Niedersachsen und der Umgang mit BBS-Planung als Planungs- und Steuerungsinstrument. Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Weiterentwicklung von Kompetenzbereichen im o. g. Fachbereich und Mitwirkung bei der Erstellung der Statistik. Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer der o. g. Fachrichtungen. Das Aufgabenprofil der Stelle unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Erfordernissen von Schulentwicklung. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www. bbs-syke.de. f) Frau Bickmann, Tel.: 0511 1062330 Studienseminare 1. Hannover a) Studienseminar Hannover für das Lehramt an berufsbildenden Schulen c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Leiterin / Leiter des Studienseminars (A 16) d) Voraussetzung für die Bewerbung ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen mit dem Hochschulabschluss Master of Education oder einer Ersten Staatsprüfung oder mit einer Prüfung als Diplom-Handelslehrerin / DiplomHandelslehrer. Erwartet werden langjährige Erfahrungen und Kompetenzen in der Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren an Studienseminaren sowie in der Qualitätsentwicklung. Weitere Informationen finden Sie unter http://www. seminar-h-lbs.de/. f) Frau Bickmann, Tel.: 0511 1062330 2. Hildesheim a) Studienseminar Hildesheim für das Lehramt an Gymnasien c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachleiterin / Fachleiter für das Fach Kunst, frei zum 1.8.2015 d) Mitarbeit in der Seminarentwicklung ist erforderlich. Erfahrungen in der Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sind wünschenswert. Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Lehramt an Gymnasien. f) Herr Blasche-Hesse, Tel.: 0511 1062318 Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen 1. Cuxhaven a) Süderwischschule, Grund- und Hauptschule Cuxhaven b) Stadt Cuxhaven (Landkreis Cuxhaven für den Hauptschulbereich) c) Konrektorin / Konrektor (A 13), frei zum 1.2.2016 211 f) Herr Mittelstädt, Tel.: 04721 662316 2. Hohnstorf a) Grundschule Hohnstorf b) Samtgemeinde Scharnebeck c) Rektorin / Rektor (A 13), frei zum 1.8.2015 f) Frau Bleich, Tel.: 04131 152149 3. Munster a) Grundschule am Hanloh b) Stadt Munster c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Keyßner, Tel.: 05141 924743 (erneute Ausschreibung) 4. Oyten a) Grundschule Sagehorn b) Gemeinde Oyten c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Rokitta, Tel.: 04261 840623 5. Soltau a) Wilhelm-Busch-Schule, Grundschule Soltau b) Stadt Soltau c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z), voraussichtlich frei zum 1.9.2015 f) Herr Kochan-Rönisch, Tel.: 05141 924741 6. Uelzen a) Grundschule Molzen b) Stadt Uelzen c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z), frei zum 1.8.2015 f) Frau von Grabe, Tel.: 04131 152127 7. Uelzen a) Grundschule Veerßen b) Stadt Uelzen c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z), frei zum 01.08.2015 f) Frau von Grabe Tel.: 04131 152127 Oberschulen 1. Bad Bederkesa a) Oberschule Bad Bederkesa b) Stadt Geestland c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter (A 14), frei zum 1.2.2016 f) Herr Kück, Tel.: 04721 662313 212 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 2. Celle a) Oberschule Celle I b) Landkreis Celle c) Oberschuldirektorin / Oberschuldirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 15 + Z), frei zum 1.8.2015 f) Herr Reinert, Tel.: 05141 924744 Gymnasien (einschl. Abendgymnasien und Kollegs) 1. Lachendorf a) Immanuel-Kant-Gymnasium b) Landkreis Celle c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Koordination des Aufgabenfeldes A, Koordination pädagogischer und schulorganisatorischer Maßnahmen in den Klassen 5 bis 7, Koordination des Ganztages, Leitung eines Oberstufenjahrganges, Mitarbeit an der Stundenund Vertretungsplanung. EDVKenntnisse sind erforderlich. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Lehramt an Gymnasien. f) Herr Schulze, Tel.: 04131 152742 2. Loxstedt a) Gymnasium Loxstedt b) Landkreis Cuxhaven c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 15 + Z), frei zum 1.2.2016 f) Herr Mangold, Tel.: 04131 152741 3. Loxstedt a) Gymnasium Loxstedt b) Landkreis Cuxhaven c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15), frei zum 1.2.2016 f) Herr Mangold, Tel.: 04131 152741 Gesamtschulen 1. Hambergen a) Gesamtschule am Wällenberg, Kooperative Gesamtschule SVBl 5/2015 b) Samtgemeinde Hambergen c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Fremdsprachen. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. g) Frau Nickelsen, Tel.: 04793 432400 Gesamtschule am Wällenberg, Schulstraße 4, 27729 Hambergen 2. Lüneburg a) Integrierte Gesamtschule Lüneburg b) Stadt Lüneburg c) Konrektorin / Konrektor als Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen oder an Realschulen bewerben. g) Frau Kletzin, Tel.: 04131 8721717 Integrierte Gesamtschule Lüneburg, Graf-Schenk-vonStauffenberg-Straße 1, 21337 Lüneburg 3. Schwarmstedt a) Wilhelm-Röpke-Schule, Kooperative Gesamtschule b) Landkreis Heidekreis c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Sprachen. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben Jahre) zu besetzen. g) Herr Ommen, Tel.: 05071 968170 Wilhelm-Röpke-Schule, Am Beu 2, 29690 Schwarmstedt 4. Stade a) Integrierte Gesamtschule Stade i. E. b) Stadt Stade c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13) d) Fachbereich musisch-kulturelle Bildung und Ganztag. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen oder an Realschulen bewerben. g) Herr Moser-Kollenda, Tel.: 04141 7977934 Integrierte Gesamtschule Stade i. E., Am Hohen Felde 40, 21682 Stade Berufsbildende Schulen 1. Uelzen a) Georgsanstalt, Berufsbildende Schulen II Uelzen b) Landkreis Uelzen c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Voraussetzung für die Bewerbung ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen. Nähere Informationen über die Schule finden Sie unter http://www.georgsanstalt.de. f) Frau Dietrich, Tel.: 04131 152728 (erneute Ausschreibung) Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen 1. Bohmte a) Christophorus-Schule, Grundschule b) Gemeinde Bohmte c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) d) Ganztagsschule. Schule für Schülerinnen und Schüler katholischen Bekenntnisses f) Herr Andreas, Tel.: 0541 314406 (erneute Ausschreibung) 2. Cloppenburg a) Paul-Gerhardt-Schule, Grundschule b) Stadt Cloppenburg c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z), frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule, Schule für Schülerinnen und Schüler evangelischen Bekenntnisses f) Herr Barth, Tel.: 0441 9499843 (erneute Ausschreibung) SVBl 5/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 3. Delmenhorst a) Hauptschule im Schulzentrum West b) Stadt Delmenhorst c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule f) Herr Book, Tel.: 0441 9499848 4. Glandorf a) Grundschule Glandorf b) Gemeinde Glandorf c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 f) Herr Gillmann, Tel.: 0541 314325 5. Großheide a) Grundschule Frya Fresena b) Gemeinde Großheide c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) d) Offene Ganztagsschule f) Herr Brederlow, Tel.: 04941 131006 (erneute Ausschreibung) 6. Hilter a) Grundschule Wellendorf b) Gemeinde Hilter a. T. W. c) Rektorin / Rektor (A 13), frei zum 1.8.2015 f) Herr Gillmann, Tel.: 0541 314325 7. Hoogstede a) Grundschule Hoogstede b) Samtgemeinde Emlichheim c) Rektorin / Rektor (A 13), voraussichtlich frei zum 1.2.2016 d) Ganztagsschule f) Frau Westerkamp, Tel.: 05931 933716 8. Lingen a) Grundschule Darme b) Stadt Lingen (Ems) c) Rektorin / Rektor (A 13), frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule f) Frau Reinhardt, Tel.: 05931 933717 9. Neuenhaus a) Grundschule Neuenhaus b) Samtgemeinde Neuenhaus c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z) d) Ganztagsschule. Es können sich auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (Schwerpunkt: Hauptschule und Realschule) bewerben. 213 f) Frau Westerkamp, Tel.: 05931 933716 (erneute Ausschreibung) 10.Nordhorn a) Grundschule Blanke b) Stadt Nordhorn c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z), frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule f) Herr Nögel, Tel.: 05931 933730 (erneute Ausschreibung) 11. Ovelgönne a) Grundschule Ovelgönne b) Gemeinde Ovelgönne c) Rektorin / Rektor (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 f) Frau Thiesen, Tel.: 0441 9499812 12.Rastede a) Grundschule Loy b) Gemeinde Rastede c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Herr Janßen, Tel.: 0441 9499811 (erneute Ausschreibung) 13.Rhauderfehn a) Grundschule Langholt, Grundschule mit Förderklassen im Förderschwerpunkt Sprache b) Gemeinde Rhauderfehn c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z), frei zum 1.2.2016 d) Ganztagsschule f) Herr Radomski, Tel.: 04941 131000 14.Wildeshausen a) Grundschule Wallschule b) Stadt Wildeshausen c) Konrektorin / Konrektor (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 f) Herr Book, Tel.: 0441 9499848 Förderschulen 1. Westerstede a) Förderschule an der Goethestraße, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen b) Stadt Westerstede c) Förderschulrektorin / Förderschulrektor (A 13 + Z), frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule f) Herr Janßen, Tel.: 0441 9499811 Oberschulen 1. Haselünne a) Bödiker Oberschule b) Stadt Haselünne c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor (A 14 + Z), frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule f) Frau Westerkamp, Tel.: 05931 933716 2. Nordhorn a) Oberschule Deegfeld b) Stadt Nordhorn c) Oberschuldirektorin / Oberschuldirektor (A 15 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015 genehmigte Oberschule f) Herr Nögel, Tel.: 05931 933730 3. Nordhorn a) Oberschule Deegfeld b) Stadt Nordhorn c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015 genehmigte Oberschule f) Herr Nögel, Tel.: 05931 933730 4. Nordhorn a) Oberschule Deegfeld b) Stadt Nordhorn c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter (A 14 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015 genehmigte Oberschule f) Herr Nögel, Tel.: 05931 933730 5. Nordhorn a) Oberschule Deegfeld b) Stadt Nordhorn c) Zweite Oberschulkonrektorin / Zweiter Oberschulkonrektor (A 14), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015 genehmigte Oberschule f) Herr Nögel, Tel.: 05931 933730 6. Nordhorn a) Freiherr-vom-Stein-Oberschule b) Stadt Nordhorn c) Oberschuldirektorin / Oberschuldirektor (A 15 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 214 STELLENAUSSCHREIBUNGEN d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015 genehmigte Oberschule f) Herr Nögel, Tel.: 05931 933730 7. Nordhorn a) Freiherr-vom-Stein-Oberschule b) Stadt Nordhorn c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015 genehmigte Oberschule f) Herr Nögel, Tel.: 05931 933730 8. Nordhorn a) Freiherr-vom-Stein-Oberschule b) Stadt Nordhorn c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter (A 14 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015 genehmigte Oberschule f) Herr Nögel, Tel.: 05931 933730 9. Quakenbrück a) Oberschule Artland b) Samtgemeinde Artland c) Oberschuldirektorin / Oberschuldirektor (A 15 + Z), frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule f) Herr Andreas, Tel.: 0541 314406 (erneute Ausschreibung) Gymnasien (einschl. Abendgymnasien und Kollegs) 1. Bad Bentheim a) Burg-Gymnasium Bad Bentheim b) Landkreis Grafschaft Bentheim c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15 + Z) f) Herr Wieziolkowski, Tel.: 0541 314279 2. Bersenbrück a) Gymnasium Bersenbrück b) Landkreis Osnabrück c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15 + Z) f) Frau Pünt-Kohoff, Tel.: 0541 314409 SVBl 5/2015 3. Cloppenburg a) Clemens-August-Gymnasium Cloppenburg b) Landkreis Cloppenburg c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2016 f) Herr Schüring, Tel.: 0541 314410 4. Cloppenburg a) Clemens-August-Gymnasium Cloppenburg b) Landkreis Cloppenburg c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.2.2016 d) Koordinierung des Profils Europaschule in Niedersachsen, Koordinierung von Projekten mit EU-Fördermitteln sowie von Austauschprogrammen, Verwaltung des Schulbudgets, Entwicklung eines schulischen Inklusionskonzepts und Koordinierung der Umsetzung der Inklusion. Gute Englisch- und Französischkenntnisse sind erforderlich. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Schüring, Tel.: 0541 314410 5. Emlichheim a) Gymnasium an der Vechte Emlichheim b) Landkreis Grafschaft Bentheim c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 15 + Z) f) Herr Wieziolkowski, Tel.: 0541 314279 6. Esens a) Niedersächsisches Internatsgymnasium Esens b) Land Niedersachsen c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 f) Herr Eilert, Tel.: 0541 314243 7. Meppen a) Windthorstgymnasium Meppen b) Landkreis Emsland c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.2.2016 f) Herr Eilert, Tel.: 0541 314243 8. Oldenburg a) Graf-Anton-Günther-Schule Oldenburg b) Landkreis Oldenburg c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Koordination im Sekundarbereich I (u. a. Konzeptentwicklung, Kommunikation und Evaluation schulischer Differenzierungsangebote), Mitwirkung im schulischen Qualitätsmanagement, bei der Schulstatistik und der Verwaltung des Landesmittelbudgets. Fundierte EDV-Kenntnisse sind erwünscht. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Märkl, Tel.: 0541 314399 (erneute Ausschreibung nach § 11 Abs. 2 NGG) Gesamtschulen 1. Lingen a) Integrierte Gesamtschule Emsland b) Landkreis Emsland c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14), voraussichtlich frei ab 1.8.2015 d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen sowie an Gymnasien bewerben. g) Herr Weber, Tel.: 0591 610640 Integrierte Gesamtschule Emsland, Heidekampstraße 1, 49809 Lingen 2. Marienhafe a) Integrierte Gesamtschule Marienhafe b) Samtgemeinde Brookmerland c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13) d) Fachbereich Sprachen. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie an Realschulen bewerben. SVBl 5/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN g) Herr Jüchems, Tel.: 04934 91800 Integrierte Gesamtschule Marienhafe, Speckweg 8, 26529 Marienhafe 3. Osnabrück a) Kooperative Gesamtschule Osnabrück-Schinkel b) Stadt Osnabrück c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Fachbereich: Gesellschaftslehre. Eine spätere Änderung der Aufgabenbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, mit dem Lehramt an Grund-, Hauptund Realschulen sowie mit dem Lehramt an Realschulen bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben Jahre) zu besetzen. g) Frau Grewe, Tel.: 0541 3234000 Kooperative Gesamtschule Schinkel, Windthorststraße 79-83, 49084 Osnabrück Berufsbildende Schulen 1. Brake b) Berufsbildende Schulen des Landkreises Wesermarsch b) Landkreis Wesermarsch c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum 1.8.2015 d) Zu den Schwerpunkten des Stellenprofils gehören die Koordination der schulfachlichen Aufgaben in den Bereichen Berufseinstiegsschule einschließlich der Sprachförderklassen, Berufsschulunterricht für Menschen mit Behinderungen und der Berufsfelder Bautechnik, Holztechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Agrarwirtschaft sowie die verantwortliche Mitwirkung bei der Organisation der Berufsorientierung mit den allgemein bildenden Schulen und der Arbeitssicherheit der Schule. Erwartet werden neben Teamfähigkeit, Kommunikations- und Sozialkompetenz ein besonderes Engagement bei der Schulentwicklungsarbeit sowie Grundkompetenzen im Unterrichtsbereich 215 Sonderpädagogik, im schulischen Qualitätsmanagement, im Stundenplanprogramm Untis und im Umgang mit BBS-Planung als Planungs- und Steuerungsinstrument. Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer der Fachrichtungen der Schule. Das Aufgabenprofil der Stelle unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Erfordernissen der Schulentwicklung. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www. bbs-wesermarsch.de. f) Frau Meyer-Stürze, Tel.: 0541 314215 2. Friesoythe a) Berufsbildende Schulen Friesoythe b) Landkreis Cloppenburg c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 16), frei zum 1.2.2016 d) Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer an der Schule geführten beruflichen Fachrichtung. f) Herr Pietsch, Tel.: 0541 314388 d) Voraussetzung für die Bewerbung ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen mit dem Hochschulabschluss Master of Education oder einer entsprechenden Ersten Staatsprüfung oder mit einer Prüfung als Diplomhandelslehrerin / Diplomhandelslehrer. Erwartet werden langjährige Erfahrungen und Kompetenzen in der Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren an Studienseminaren sowie in der Qualitätsentwicklung. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.seminar-os-lbs.de. f) Frau Dr. Otto-Schindler, Tel.: 0541 314 257 3. Osnabrück a) Studienseminar Osnabrück für das Lehramt an Gymnasien c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Leiterin / des Leiters des Studienseminars (A 15 + Z) d) Erfahrungen in der Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sind erforderlich. Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Lehramt an Gymnasien. f) Herr Eilert, Tel.: 0541 314243 (erneute Ausschreibung nach § 11 Abs. 2 NGG) Studienseminare 1. Meppen a) Studienseminar Meppen für das Lehramt an Gymnasien c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachleiterin / Fachleiter für das Fach Physik (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Mitarbeit in der Seminarentwicklung ist erforderlich. Erfahrungen in der Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sind wünschenswert. Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Lehramt an Gymnasien. f) Herr Eilert, Tel.: 0541 314243 2. Osnabrück a) Studienseminar Osnabrück für das Lehramt an berufsbildenden Schulen c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Leiterin / Leiter des Studienseminars (A 16) 4. Vechta a) Studienseminar Vechta für die Lehrämter an Grund-, Hauptund Realschulen c) Seminarrektorin / Seminarrektor (A 15), voraussichtlich frei zum 1.5.2016 – vorbehaltlich der Freigabe des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages d) Erforderlich sind mehrjährige Erfahrungen in der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) sowie fundierte Kenntnisse im Beamten-, Verwaltungs- und Prüfrecht (Staatsprüfungen). Erwartet werden Führungsqualitäten in den Bereichen der Qualitätsentwicklung des Studienseminars, der Koordination der Ausbildung pädagogischer und fachdidaktischer Seminare (Seminarcurriculum), der Kooperation mit Ausbildungsschulen, der Niedersächsischen Landesschulbehörde 216 STELLENAUSSCHREIBUNGEN und dem Niedersächsischen Landesprüfungsamt. Wünschenswert sind darüber hinaus Kenntnisse laufender Lehrerbildungsreformen (Erste Phase) und aktueller bildungspolitischer Entscheidun- SVBl 5/2015 gen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen oder an Realschulen. f) Frau Kaminski, Tel.: 04941 131007 Schulen in freier Trägerschaft St 1. Twistringen Anforderungsprofil: Am Hildegard-von-Bingen-Gymnasium in Twistringen ist zum 1.8.2015 neu zu besetzen die Stelle – Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Berufserfahrung, einer Studiendirektorin / eines Studiendirektors zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15 BBesO) – besondere pädagogische, kommunikative und organisatorische Kompetenzen, Das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium in Twistringen ist ein dreizügiges katholisches Gymnasium in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück. – erfolgreiche Teilnahme an aufgabenrelevanten Fortbildungen, Mit der Funktionsstelle sind folgende Aufgabenbereiche verbunden: – Koordination des Sekundarbereichs I, – Mitarbeit bei der Unterrichtsverteilung, – Koordination eines Aufgabenfeldes (entsprechend der Fakultas), – Stundenplanung einschließlich Vertretungsplanung, – Aufgaben nach Maßgabe des Geschäftsverteilungsplanes der Schulleitung bzw. nach Weisung des Schulleiters. – EDV-Kompetenz im Bereich Stundenplanung, – Motivation, das Gymnasium Twistringen als christliche Schule in freier Trägerschaft in konstruktiver Kooperation mit dem Schulleitungsteam zu gestalten. Für beamtete Lehrkräfte des Landes Niedersachsen besteht die Möglichkeit der Beurlaubung für den Dienst an diese Schule in freier Trägerschaft gemäß § 155 NSchG. Auskünfte erteilen Herr Lütjen, Tel.: 04243 9414980; E-Mail: martin.luetjen@ gymnasium-twistringen.de, und Herr Dr. Verburg, Tel.:0541 318350; E-Mail: [email protected]. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 29.5.2015 an die Schulstiftung im Bistum Osnabrück, z. Hd. Herrn Georg Schomaker, Domhof 2, 49074 Osnabrück. SVBl 5/2015 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS 217 Thema des Monats Europäische Schulpartnerschaften Europa bietet viele Möglichkeiten einer Zusammenarbeit, auch auf schulischer Ebene. EU-Bildungsprogramme unter dem Titel Erasmus+ unterstützen die Schulen dabei. Die Zusammenarbeit von Schulen in Projekten, verbunden mit der Möglichkeit der Begegnung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften, wird seit 20 Jahren aus EU-Mitteln gefördert und war bis 2013 eng verbunden mit dem Begriff COMENIUS. Im laufenden Programm Erasmus+ (2014 – 2020) ist dieser Begriff in den Hintergrund getreten, Fördermöglichkeiten sind geblieben und finden sich jetzt wieder unter den strategischen Schulpartnerschaften in der Leitaktion 2. Eine andere Form der Zusammenarbeit, die in diesem Jahr ihren zehnten Geburtstag feiert, sind virtuelle Schulpartnerschaften. Dafür steht der Begriff eTwinning, der auch unter Erasmus+ Bestand hat. Strategische Schulpartnerschaften Strategische Schulpartnerschaften, vormals COMENIUSSchulpartnerschaften, können bi- oder multilateral mit Schulen in den Programmstaaten und einer Laufzeit von 24 bis 36 Monaten beantragt werden. Der Förderbetrag beträgt pro Jahr und Partnerschaft bis zu 150.000 Euro in den Zuschusskategorien Projektmanagement und -durchführung, länderübergreifende Projekttreffen, Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten sowie zusätzliche Kosten bei Teilnahme von Menschen mit Behinderungen. Inhalt dieser Projekte muss die Umsetzung schulrelevanter Ziele im Kontext der EU-Strategie Europa 2020 sein, z. B. Verbesserung der Qualität der Schulbildung und der frühkindlichen Bildung, Förderung von Schlüsselkompetenzen und Vermeidung von Schulversagen, Förderung von Gerechtigkeit und Integration in den Schulsystemen. Der jährliche Antragstermin liegt im ersten Quartal eines Jahres und wird im Herbst des Vorjahres von der EUKommission veröffentlicht. eTwinning eTwinning steht für das Netzwerk für Schulen in Europa. Schulen können die Plattform unentgeltlich nutzen, um Projekte mit Partnern in Europa im geschützten virtuellen Klassenraum, dem TwinSpace, durchzuführen. Das Thema des Projekts und die Laufzeit – je nach Vorhaben wenige Wochen oder auch mehrjährig – bestimmen die Projektpartner selbst. Projekte können jederzeit ohne großen Aufwand angemeldet werden. Der TwinSpace kann auch für die Durchführung von strategischen Partnerschaften genutzt werden. Die Plattform bietet Lehrkräften weiterhin ein Forum für den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in Europa. Zugang zur Plattform und ihren Angeboten erhält jede Lehrkraft, nachdem sie sich registriert hat. Darüber hinaus ermöglicht eTwinning Lehrkräften die Teilnahme an europäischen Kontakt- und Fortbildungsseminaren, die aus EU-Mitteln gefördert werden. Gelingensbedingungen Für beide Projektarten ist grundlegende Voraussetzung für ein gutes Gelingen, bereits in der Vorbereitung, aber auch über die Projektlaufzeit hinweg, dass alle Akteure in Schule einbe- zogen werden, von der Schulleitung über das Kollegium und die Schülerinnen und Schüler bis zu den Eltern und, je nach Projektinhalt, auch das schulische Umfeld. In einem weiteren Schritt gilt es, geeignete Partner zu finden und ein Thema auszusuchen, an dem alle gemeinsam arbeiten können. Eine gute Öffentlichkeitsarbeit trägt zur positiven Außenwahrnehmung von Schule bei. Erfahrungen Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können europäische Projekte einen Beitrag zur schulischen Qualitätsentwicklung und Profilbildung der eigenen Schule leisten. Beide Projektarten bringen für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrkräfte unter anderem einen Zuwachs an interkultureller Kompetenz, bei den strategischen Schulpartnerschaften verstärkt durch die Möglichkeit der persönlichen Begegnung, an Medienkompetenz insbesondere bei eTwinning-Projekten durch die Arbeit im TwinSpace mit seinen verschiedenen Werkzeugen und an Fremdsprachenkompetenz durch den authentischen Einsatz. Ein Fazit aus Schulen, die die Möglichkeiten von strategischen Schulpartnerschaften / COMENIUS-Schulpartnerschaften und eTwinning-Projekten genutzt haben, ist, dass einerseits europäische Projekte viel Arbeit bedeuten, aber auch einen Mehrwert schaffen, der sonst nicht hätte erreicht werden können. Dies mag auch ein Grund dafür sein, dass Schulen, die bereits Erfahrungen gesammelt haben, neue Projekte starten. Schulen, die auf den folgenden Seiten ihre Projekte vorstellen, arbeiten zum Teil bereits seit mehreren Jahren über mehrere Programmgenerationen hinweg in europäischen Projekten. Das Gymnasium Ulricianum in Aurich und die Johann Comenius Schule in Emmerthal, eine Haupt- und Realschule, gehören zu den erfolgreichen Antragstellern strategischer Schulpartnerschaften im ersten Programmjahr von Erasmus+. Die Wilhelm-Busch-Schule in Göttingen, eine Grundschule mit Förderschulklasse, und die Berufsbildenden Schulen II Stade stellen eTwinning-Projekte vor; beide Schulen sind bereits für ihre Arbeit mit eTwinning ausgezeichnet worden. Die vorgestellten Projekte können nur einen kleinen Einblick geben, welche Möglichkeiten EU-Bildungsprogramme Schulen für eine Zusammenarbeit mit Schulen in Europa bieten. Für Schulen, die bislang nicht europäisch unterwegs waren, mag es aber auch ein Impuls sein, sich über die Möglichkeiten zu informieren und selbst aktiv zu werden. 218 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS SVBl 5/2015 Auf der Suche nach dem Glück Die Johann Comenius Schule Emmerthal tauscht sich dabei mit europäischen Partnern aus und bringt Berufsorientierung als Schwerpunkt ein Schon der Name passt zu Europa: Johann Comenius Schule. Der Philosoph, Theologe und Pädagoge des 17. Jahrhunderts, dessen Namen die Schule trägt, legte einen Lebensweg quer durch Europa zurück und lieferte dabei wichtige Ideen für Bildung und Erziehung, darunter die, Sach- und Sprachunterricht miteinander zu verbinden. Sein „Orbis sensualium pictus“ (Die sichtbare Welt) war ein vom 17. bis 19. Jahrhundert europaweit verbreitetes Jugend- und Schulbuch. Die Hauptund Realschule in Emmerthal bei Hameln wandelt in den europaweiten Fußstapfen des illustren Ur-Pädagogen: Sie macht seit 15 Jahren bei europäischen Schulpartnerschaften mit, die bis 2013 im Rahmen des COMENIUS-Programms liefen. Aus COMENIUS ist seit Januar 2014 Erasmus+ geworden, aber die Johann Comenius Schule bleibt den europäischen Schulpartnerschaften treu. Das gegenwärtige Thema, das die Schule mit Partnerschulen in Italien, Litauen, Schweden (nur assoziiert, nicht volles Projektmitglied), Slowakei, Spanien und Zypern verbindet, lautet „Glück“, oder genauer: „Ready – Set – Go – for life after school as happy Europeans”. Zwei Jahre lang werden die Partner sich zu diesem Thema austauschen, wobei jede Schule einen eigenen Schwerpunkt einbringt. Im Fall der Emmerthaler ist das die Berufsorientierung. „Schließlich spielt Zufriedenheit bei der Arbeit eine wichtige Rolle für das Lebensglück“, sagt Rudolf J. Langer, der stellvertretende Schulleiter und Erasmus+-Moderator. Die Johann Comenius Schule wird ihr Konzept für die Berufsorientierung für die Partnerschulen auf Englisch ausformulieren und durch Fotos und kleine Videos veranschaulichen. Die Emmerthaler haben aber auch Gelegenheit, ihre Berufsorientierungsmaßnahmen ausländischen Partnern persönlich vorzuführen: Im Mai 2015 kommen Delegationen aus Italien und der Slowakei zu Besuch ins Weserbergland. Die weiteren Partnerschulen bringen andere Ansätze ein. Die Slowaken zum Beispiel verfolgen körperliche Fitness als Bau- stein von Lebensglück. Es geht unter anderem darum, wie man schon in der Schule mit kleinen Aufgaben und Angeboten Fitness-Gewohnheiten aufbauen kann, zum Beispiel mit der bewegten Pause in der Schulturnhalle. An der slowakischen Partnerschule stehen bei diesem Vorhaben prominente Fußballprofis als Paten bereit: Die Stadt hat einen ErstligaFußballverein. Ein gemeinsames Unterthema von Lebensglück gibt es auch für die Partnerschulen: ehrenamtliches Engagement, auf Englisch „volunteering“. Die Emmerthaler haben sich eine dazu passende Aktion ausgedacht und gerade gestartet: 20 Schülerinnen und Schüler der achten Klasse arbeiten als Leselernhelferinnen und Leselernhelfer ein halbes Jahr lang mit Kindern der benachbarten Grundschule. Die Mitarbeit an einem solchen Projekt macht viel Arbeit, aber bietet auch Gelegenheit, Europa persönlich kennenzulernen. Verpflichtungen und Chancen werden kollegial verteilt. Ein fünfköpfiges Team von Lehrkräften der Schule bildet den Kern, andere Kolleginnen und Kollegen werden bei Bedarf und Interesse in einzelne Projektaufgaben einbezogen. Möglichst viele Mitglieder des Kollegiums sollen dabei die Gelegenheit haben, die europäischen Partner an ihren Schulstandorten kennenzulernen. Im letzten Projekt war über die Hälfte des Kollegiums an den verschiedenen Fahrten ins Ausland beteiligt – und über 70 Schülerinnen und Schüler, immerhin ein Viertel der Schülerschaft der Johann Comenius Schule. Und wie gelingt die Einbettung der Themen der Schulpartnerschaften in den Schul- und Unterrichtsalltag? An seiner Schule klappe das ausgezeichnet, berichtet Herr Langer. Aber das hänge auch vom jeweiligen Thema ab. Berufsorientierung z. B. biete sich für die Klassen 5 und 6 nur sehr bedingt an, Gleiches gelte für das schulische Leseprojekt mit der Grundschule. Den Bereich ‚Keep fit‘ hingegen habe sich die ganze Schule auf die Fahne geschrieben. SVBl 5/2015 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS 219 Eine Woche mit sechs Schulen aus fünf Ländern Das Gymnasium Ulricianum Aurich koordiniert ein dreijähriges Erasmus+-Projekt Im April 2015 fuhren 17 Schülerinnen und Schüler des 10. und 11. Jahrgangs am Gymnasium Ulricianum Aurich mit drei Begleitpersonen nach Vollen unweit der norwegischen Hauptstadt Oslo. Dort verbrachten sie eine Woche mit etwa Gleichaltrigen von der dortigen Sekundarschule sowie Schülerdelegationen von vier weiteren Partnerschulen aus Italien, Polen (zwei Schulen) und Tschechien. Das gemeinsame Rahmenthema: „European regions creatively meeting the challenges of our time“ (etwa: „Schöpferische Lösungen europäischer Regionen für die Herausforderungen der Gegenwart“). Das klingt nicht sehr schülernah und wenig handfest. Gitta Kleen, die Erasmus+-Projektkoordinatorin des Ulricianums und Leiterin der Erasmus+-AG an der Schule, gibt jedoch Entwarnung: „Unter diesem offenen Titel geht es um konkrete Themen, für die sich die Schülerinnen und Schüler zum Teil selbst entschieden haben.“ Eine polnische Gruppe ist zum Beispiel am Thema Umweltschutz interessiert und arbeitet am Recycling von gebrauchter Kleidung. Einer anderen Gruppe geht es um die Nutzung von Industriebrachen im Zusammenhang mit Stadtentwicklung. Einige der Auricher Schülerinnen und Schüler nehmen die niedersächsische Diskussion um Klassenfahrten zum Anlass für eine europaweite Umfrage: „Wie werden Schulfahrten anderswo organisiert?“. Diese Vielfalt hat sich bei der Schülerkonferenz in Vollen in einem gemeinsamen Forum mit „Marktständen“ gespiegelt, bei dem jede Gruppe ihr Thema den anderen auf Englisch präsentierte. Aber danach war Schluss mit den nationalen Blöcken, es wurde ordentlich durchgemischt. In stabilen multinationalen Teams wurden themenbezogene Rollenspiele und ein Besuchsprogramm durchgeführt. Vor dem Norwegen-Besuch lagen Monate der inhaltlichen Vorbereitung im Rahmen der Schüler-AG für die Jahrgänge 10 und 11, die die Teilnehmenden in einem Projektblog zeitnah dokumentierten. Dort erfährt man unter anderem auch, dass die Auricher ihr Erasmus+-Projekt beim Tag der offenen Tür für Viertklässler der Grundschulen vorgestellt haben. Das macht Sinn, denn die Beteiligung am Schulpartnerschaftsprogramm hat an diesem 1646 gegründeten Gymnasium mit zurzeit etwa 1.800 Schülerinnen und Schülern Tradition. „Seit 1996 sind wir als Schule dabei, zunächst beim Vorläuferprogramm COMENIUS, jetzt bei Erasmus+“, berichtet Frau Kleen stolz. Auch sie selbst ist kein Neuling: 1997 war Gitta Kleen als Schülerin im Projekt, seit 2009 als Lehrkraft, seit 2012 als verantwortliche Projektkoordinatorin der Schule. Drei der fünf gegenwärtigen Partnerschulen, die beiden polnischen aus Wroclaw (Breslau) und Kepno (Kempen) sowie die norwegische aus Vollen, sind ebenfalls schon seit 1996 mit im Boot. „Da entstehen sehr solide Beziehungen, sogar Freundschaften,“ sagt Gitta Kleen. Und die Lehrkräfte wachsen mit den gemeinsamen Aufgaben. Die polnischen Kolleginnen hätten zum Beispiel in der Anfangsphase große Probleme mit dem Englischen gehabt und lieber Deutsch gesprochen. Inzwischen könnten sie im Englischen problemlos mithalten. Die gemeinsame Planungsarbeit der Projektlehrkräfte findet im Rahmen einwöchiger sogenannter Lehrerkonferenzen statt, die immer im Herbst sind. Im Frühjahr sind dann die Jugendlichen mit ihren Schülerkonferenzen an der Reihe. So kommen die Begleitlehrkräfte viel herum: Herbst 2014: Deutschland, Frühjahr 2015: Norwegen, Herbst 2015: Tschechien, Frühjahr 2016: Deutschland, Herbst 2016: Italien, Frühjahr 2017: Polen. Wie klappt das mit der Kommunikation bei den Jugendlichen? Die gemeinsame Sprache bei den Treffen und auf dem Projektblog ist natürlich das Englische. Und da sei das Niveau überall recht ordentlich, wobei die Norweger eine Spitzenstellung innehätten, berichtet die Lehrerin. Aber die Landessprachen kommen auch zum Zuge. Zu jeder Schülerkonferenz gehört ein Mini-Sprachkurs in der Landessprache – Begrüßung, ein paar Zahlen, ein paar Worte für den Alltagsgebrauch. Der Haupteffekt der Jugendbegegnungen liegt jedoch nicht bei den Sprachkenntnissen, sondern bei der Öffnung für internationale Kontakte in Europa und bei der Persönlichkeitsentwicklung. Viele der Ehemaligen aus dem Projekt gehen nach dem Abitur ein Jahr ins Ausland, darunter z. B. eine ursprünglich sehr stille Schülerin. Sie hatte durch die Mitarbeit im Projekt das dafür nötige Selbstvertrauen gewonnen. 220 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS SVBl 5/2015 „Man muss sich nur trauen“ International essen und darüber reden an der Wilhelm-Busch-Grundschule in Göttingen Internationale Schulpartnerschaft in der Grundschule – wie soll denn das gehen? Die Wilhelm-Busch-Schule in Göttingen hat eine Antwort gefunden, und die nennt sich „eTwinning“. Das heißt: Die Kontakte zwischen den Kindern verschiedener europäischer Schulen werden elektronisch über das Internet geknüpft und vertieft. Wichtig sei nicht nur der virtuelle Raum, sondern auch der reale Unterrichtsraum, in dem alles mit der Gruppe gründlich vorbereitet werde, erläutert Doris Berner, Englischlehrerin und Betreuerin des Projekts an ihrer Schule. Jetzt können die Kinder aus den Partnerschulen in Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien und Spanien selbst nachsehen, wie in Deutschland gefrühstückt wird. Die Partnerschulen hatten sich nicht alle auf das Frühstück konzentriert, sondern informierten beispielsweise über typische Weihnachtsgerichte aus ihren Ländern. Im März tauschte man sich dann über Skype zu den verschiedenen Essgewohnheiten im direkten Gespräch miteinander aus. Unlängst wurde ein konkretes eTwinning-Projekt weitgehend abgeschlossen. Von November 2014 bis Ende Januar 2015 beschäftigten sich die drei vierte Klassen der Schule im Eng lischunterricht mit dem Thema „Breakfast in Europe“ im Rahmen des Erasmus+-Ganzjahresthema „Food in Europe“. Dazu fragte man zunächst die Kinder nach ihren Frühstücksgewohnheiten. Auf Englisch? „Ja. Aber wenn ein Kind ein Wort nicht wusste, zeichnete es den Gegenstand, und wir verrieten ihm die neue Vokabel“, sagt Frau Berner. Aus den gesammelten Daten wurde eine Art idealtypisches deutsches Frühstück zusammengestellt und „digitalisiert“, also in Form von Bildern und Texten auf der eTwinning-Plattform eingestellt. Ist das nicht eine Überforderung? Es komme immer auf die Vorbereitung und auf die Art des gemeinsamen Handelns an, betont Frau Berner. Sich vorstellen, sich begrüßen, sich verabschieden, sich Fragen stellen, das kann man gut üben. Außerdem könne man miteinander spielen, zum Beispiel indem man den Partnern im Ausland Rätselaufgaben stellt: „Es ist blau, es ist klein, es ist rund: Was ist das?“. Und wo bleibt die Vielfalt der Partnersprachen, wenn immer alles auf Englisch gesagt werden soll? „So ist das gar nicht, wir lernen durchaus auch Wörter aus der jeweiligen Landessprache“. Die Auflösung des eben genannten Rätsels sei „Blaubeere“. Die Kinder lernten aber nicht nur das englische Wort „blueberry“, sondern auch das finnische „Mustikka“. Doris Berner ist schon länger bei solchen Schulpartnerschaftsprojekten dabei, und das aus Überzeugung. Ihr Profil passt, denn sie wuchs zweisprachig auf. „Ich bin bis zum achten Lebensjahr auf eine englische Schule gegangen.“ Aber nicht alles fiel ihr von Anfang an leicht. Die vielen technischen Möglichkeiten waren ihr zunächst fremd, und sie musste viel dazulernen. Das sei ihr aber dadurch erleichtert worden, dass die Kolleginnen und Kollegen der ausländischen Partnerschulen Hilfe und Ermunterung anboten. „Das war eine große Lehrerfortbildung für mich“, stellt sie fest. „Man muss sich nur trauen.“ SVBl 5/2015 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS 221 Befreundete Nachbarn? Schülerinnen und Schüler der BBS II Stade senden auf mehreren Kanälen Now neighbours – soon friends? Unter diesem vielversprechenden Titel läuft eines der drei eTwinning-Projekte, an dem die Klasse HH 14.5 der BBS II Stade teilnimmt. Sie ist eine von fünf Klassen der Stader Berufsfachschule Wirtschaft für Realschulabsolventen, die hier ihren erweiterten Sek.-I-Abschluss ansteuern. Diese Klasse wendet sich an Schülerinnen und Schüler mit guten Englischkenntnissen, die obendrein bei der schuleigenen Schülerfirma mitmachen möchten. Leslie Jurcic ist eine davon. Sie hat inzwischen die Frage „Now neighbours – soon friends?“ mit „ja“ beantwortet, denn seit November 2014 steht sie in regelmäßigem freundschaftlichen Kontakt mit einem Schüler des Lycée Ernest Hemingway in der südfranzösischen Stadt Nîmes. Die Siebzehnjährige nutzte das Angebot der eTwinning-Plattform, sich einen franzö sischen Partner nach eigenem Geschmack auszusuchen. „Grundlage waren das Foto und die Angaben zu Interessen“, erzählt sie. Ihr ferner Freund ist Fußball-Fan, und er geht gern auf Partys. „Das tu ich auch“, sagt Leslie. Und so wandern regelmäßig elektronische Botschaften hin und her zwischen Nîmes und Stade, vorzugsweise nach der Schule und am Wochenende. Allerdings wird dazu nicht die eTwinning-Plattform benutzt. Stattdessen sind die App Snapchat und das soziale Netzwerk Facebook im Einsatz. Über Snapchat schickt Leslie dem jungen Franzosen Fotos von sich und ihrer Umgebung, zum Beispiel als sie unlängst beim Tag der offenen Tür ihrer Schule Dienst am Stand der Schülerfirma hatte. „Wir verkaufen Blöcke, Stifte, Radiergummi und dergleichen“, erläutert sie. Der französische Schüler berichtete seinerseits bilderreich von seinem Skiurlaub. Wie klappt das mit der Sprache? Ganz gut eigentlich, findet Leslie. Allerdings hat sie den Eindruck, dass ihr Englisch und das ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler besser als das der französischen Partner ist. Zum Glück kann sie außerdem auf – geringe – Französischkenntnisse zurückgreifen, ein Pluspunkt bei Facebook, wo sie mit dem Franzosen befreundet ist und deshalb alle seine Posts sehen kann. „Da verstehe ich doch einiges dank meiner Französischbrocken“, stellt sie erleichtert fest. Kann sie sich eine persönliche Begegnung mit ihrem französischen Chat- und Facebook-Partner vorstellen? „Vielleicht wenn ich sowieso in der Gegend bin.“ Ihre Freundin habe eine noch intensivere Beziehung zu einer französischen Schülerin entwickelt. „Die erzählen sich wirklich alles, bis zu den Liebesgeschichten.“ Nicht bei allen Schülerinnen und Schülern der Klasse sind bislang so lebendige Kontakte in das europäische Ausland entstanden, auch wenn alle ihre Profile auf der eTwinning-Plattform TwinSpace eingestellt hatten. Daniel Samland, Fachlehrer Wirtschaft, der das eTwinning-Projekt – teilweise zusammen mit der Englischkollegin Doris Hecht – betreut, bedauert das natürlich. Auch die eigentlich vorgesehenen thematischen Austausche zwischen den Gruppen laufen nur schleppend. „Wir haben den Partnern in Frankreich zum Beispiel vor drei Wochen fünf Quizbögen geschickt, und erst jetzt haben wir einen Bogen von dort bekommen“, sagt er. Ein Grund für die fehlende Intensität der eTwinning-Kontakte könnte die unterschiedliche Schuljahrestaktung sein. „Wenn wir Zeit haben, haben die Prüfungen, wenn die Zeit haben, haben wir Ferien.“ Bei den südlichen und östlichen Partnerländern sei mitunter auch die technische Ausstattung ein Problem. „In einer Schule standen nur einmal im Monat sechs Rechner zur Verfügung“, erinnert sich Samland an eine frühere eTwinning-Erfahrung. Daniel Samland glaubt weiter an das Potenzial von elektronischen Schulpartnerschaften. Nur müsse man schulorganisatorisch andere Lösungen als die zwei festen Wochenstunden finden. „Auch deshalb haben wir uns in diesem Jahr entschieden, mehrere Projekte parallel durchzuführen. Ich sehe eTwinning künftig eher im Rahmen von Projektunterricht, begleitet von anderen Projekten.“ So könne man die Phasen, in denen der Austausch sich intensiviert, gezielt nutzen und bei Funkstille an einem anderen Projekt arbeiten. Auch zeigt das Beispiel von Leslie, dass die gerade üblichen elektronischen Kontaktbörsen mehr Zuspruch finden als der besondere TwinSpace des eTwinning. Wie in der Politik braucht es viel Ausdauer und Einfallsreichtum, um aus Nachbarn Freunde zu machen. 222 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS SVBl 5/2015 Was Interessierte über Erasmus+ wissen sollten Es gibt viele hilfreiche Links, aber auch Fortbildungsangebote und persönliche Beratung Das Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, Erasmus+, wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat am 11.12.2013 mit einer Laufzeit von sieben Jahren (2014–2020) beschlossen. In der jährlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (sog. Call) und im Programmleitfaden werden die konkreten Förderbedingungen für das jeweilige Programmjahr festgelegt: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/discover/ guide/index_de.htm. Programmstaaten im Rahmen von Erasmus+ sind die 28 EUMitgliedsstaaten, die EFTA- / EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein, die Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. In der Aktion eTwinning kann darüber hinaus auch in Projekten mit Schulen aus Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Moldawien, Serbien, Tunesien und der Ukraine zusammengearbeitet werden. In Deutschland sind teilnahmeberechtigt Schulen aller Schulformen und -bereiche sowie vorschulische Einrichtungen. Hilfreiche Adressen für eine online-Partnersuche sind veröffentlicht unter: http://www.kmk-pad.org/service/partnersuche.html. Die beiden Plattformen eTwinning und School Education Gateway bieten eine gezielte Partnersuche sowohl für strategische Schulpartnerschaften als auch für eTwinningProjekte an. Eine weitere Möglichkeit, Partner zu finden, ist die Teilnahme an europäischen Fortbildungskursen und europäischen Konferenzen über Leitaktion 1 von Erasmus+, Lernmobilität von Einzelpersonen: http://www.kmk-pad.org/ programme/erasmusplus/leitaktion-1.html. Die Umsetzung des Programms Erasmus+ im Schulbereich (u. a. strategische Schulpartnerschaften) obliegt Nationalen Agenturen, in Deutschland dem Pädagogischen Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz in Bonn. Der PAD hat auf seiner Homepage ein vielfältiges Angebot zur Leitaktion 2 von Erasmus+ eingestellt, das Schulen darin unterstützt, Projektideen zu entwickeln, ihre Einrichtung im Teilnehmerportal zu registrieren und Anträge zu stellen: http://www.kmk-pad.org/erasmusplus.html. Die Aktion eTwinning wird zentral in Brüssel verwaltet, unterstützt durch Nationale Koordinierungsstellen in den teilnehmenden Staaten, in Deutschland durch den PAD. Der PAD hat viele Informationen rund um eTwinning auf seiner Homepage veröffentlicht: http://www.etwinning.de/. Neben dem PAD steht in Niedersachsen den Schulen ein flächendeckendes Beratungs- und Unterstützungssystem zu Erasmus+ zur Verfügung. Die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) bietet Veranstaltungen zur Information, Antragsworkshops und bei Bedarf auch Einzelfallberatung zu beiden Projektarten an. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der NLSchB: Regionalabteilung Braunschweig Wilhelmstraße 62-69, 38100 Braunschweig Tobias Woithe, Tel.: 0531 4843363 E-Mail: [email protected] Regionalabteilung Hannover Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover Dagmar Kiesling, Tel.: 0511 1062459 E-Mail: [email protected] Regionalabteilung Lüneburg Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Sylvia Onstein, Tel.: 04131 152849 E-Mail: [email protected] Regionalabteilung Osnabrück Mühleneschweg 8, 49090 Osnabrück Jan David Dreyer, Tel.: 0541 314466 E-Mail: [email protected] Einen Überblick über die angebotenen Veranstaltungen in Niedersachsen mit der Möglichkeit zur Anmeldung findet man auf der Homepage des PAD: http://www.kmk-pad.org/?id= 901&tx_feveranstaltungsdb_pi1[filter]=&tx_feveranstaltungsdb_pi1[blfilter]=ni&sub.x=110&sub.y=6. Zur Aktion eTwinning – Plattform und Werkzeuge – können Schulen auch das Angebot der multimediamobile kostenfrei nutzen: http://www.multimediamobile.de/. SVBl 5/2015 NICHTAMTLICHER TEIL Wettbewerbe 223 Fachgebiet Technik Landessieger Anerkannte Wettbewerbe des Bundes und des Landes Frederic Jan Tausch und Adrian Muminovic, Schillerschule, Hannover Thema der Arbeit: „Funky Light – Das smarte Theaterlichtmanagement“ Betreuer: Bernd Grave Landeswettbewerb Jugend forscht 2015 Sonderpreis der Niedersächsischen Kultusministerin Vom 16. bis 18.3.2015 fand in der TU Clausthal-Zellerfeld der 50. Landeswettbewerb Jugend forscht statt. Insgesamt konnten sich 69 Schülerinnen und Schüler mit 40 Projekten für die Ausschreibung qualifizieren. Die Landessiegerinnen und -sieger nehmen am Bundeswettbewerb teil, der vom 26. bis 30.5.2015 in Ludwigshafen durchgeführt wird. Fachgebiet Arbeitswelt Landessieger Alexander Brosig, Gymnasium Buxtehude Süd Thema der Arbeit: „Steuerung eines Roboterarmes durch die Füße“ Betreuer: Bernd Menzel Marvin Bruns, Andreas Guslak und Lukas Beckmann, BBS Technik, Cloppenburg Thema der Arbeit: „Erzeugung echter dreidimensionaler Bilder durch vertikale Displaybewegung“ Betreuer: Conrad Möhlenkamp Landeswettbewerb Jugend forscht – Schüler experimentieren 2015 Folgende Schülerinnen und Schüler konnten beim 12. Landeswettbewerb Jugend forscht – Schüler experimentieren in Oldenburg einen Preis erringen: Fachgebiet Biologie Landessiegerin Fachgebiet Arbeitswelt und interdisziplinär Nora Willmaring, Gymnasium Bersenbrück Thema der Arbeit: „Mit Homöopathie zur Turbobiene? Geht das? Auswertung der Versuche“ Betreuerin: Kerstin Recker-Kopka Landessieger Fachgebiet Chemie Fachgebiet Biologie Landessiegerin und Sonderpreis der Niedersächsischen Kultusministerin Landessieger Mauritz Fethke, Athenaeum Stade Thema der Arbeit: „Bionischer Elefantenrüssel“ Betreuer: Ole Vanhoefer Julia Freund, Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht Thema der Arbeit: „Mikroplastik – ein wachsendes Problem“ Betreuer: Tönjes de Vries Cedric von Albert, Schiller-Oberschule, Sarstedt Thema der Arbeit: „Roter Belag an Baumrinden in Sarstedt – gefährliche Krankheit oder harmloser Bewuchs?“ Betreuerin: Verena Garve Fachgebiet Geo- und Raumwissenschaften Fachgebiet Chemie Landessieger Landessiegerinnen Felix Menze, Josephinum Hildesheim Thema der Arbeit: „Periodische Bahnen im eingeschränkten Dreikörperproblem“ Betreuer: Arndt Latußeck Vanessa Hüser und Fe Marie Ohlmer, Otto-Hahn-Gymnasium, Springe Thema der Arbeit: „Fahrradkettenreiniger gut und preiswert?“ Betreuer: Arne Brück Fachgebiet Mathematik / Informatik Landessieger Kai-Uwe Hollborn, Christian-Gymnasium, Hermannsburg Thema der Arbeit: „Entwicklung von Algorithmen für den Umgang mit mathematischen Oberflächen“ Betreuer: Michael Zilk Landessiegerin und Sonderpreis der Niedersächsischen Kultusministerin (interdisziplinär) Svenja Henning, Halepaghen-Schule Buxtehude Thema der Arbeit: „Interpolation von textilen Schnittmustern“ Betreuer: Dirk Schulze Sonderpreis der Niedersächsischen Kultusministerin Mette Marie Zahrte, Gymnasium Otterndorf Thema der Arbeit: „Kunst mit Chemie – Untersuchung eines künstl(er)i(s)chen Salzsees“ Betreuer: Dirk Steffen Fachgebiet Geo- und Raumwissenschaft Landessiegerinnen Stelle Barnewold und Emily Neils, Gymnasium Otterndorf Thema der Arbeit: „Untersuchung der Rissbildung im Deichboden“ Betreuer: Dirk Steffen 224 NICHTAMTLICHER TEIL Sonderpreis der Niedersächsischen Kultusministerin Katharina Onkes, Gymnasium im Schloß, Wolfenbüttel Thema der Arbeit: „Vorsicht! Krötenwanderung“ Fachgebiet Mathematik / Informatik Landessieger/in Sonja Braband und Niklas Braband, Neue Oberschule, Braunschweig Thema der Arbeit: „Mensch ärgere dich nicht mehr über Sammelbilder!“ Betreuer: René Teuber Sonderpreis der Niedersächsischen Kultusministerin Carolin Rehse, Andreanum, Hildesheim Thema der Arbeit: „Vom Papierstreifen über das Möbiusband zum Würfelring“ Betreuerin: Kerstin Lehrke SVBl 5/2015 Schülern in Ökonomie und Informatik nachhaltig zu verbessern. Sie richtet deshalb im Jahr 2015 zum vierten Mal den Wettbewerb „Ökonomie in Schulen“ aus. Der Wettbewerb zeichnet Konzepte aus, mit denen Schülerinnen und Schülern möglichst grundlegende Kompetenzen zum Themenbereich „Soziale Marktwirtschaft“ vermittelt werden, und steht unter der Schirmherrschaft der Niedersächsischen Kultusministerin. Teilnahmeberechtigt sind alle allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen. Die Bewerbung sollte acht Seiten nicht überschreiten. Materialien zum Unterricht sollen als Anhang eingereicht werden. Die Preisgelder in Höhe von 15.000 Euro werden auf max. drei Wettbewerbsteilnehmer verteilt und für schulische Ausstattung und Projekte im Sinne des Förderpreises vergeben. Einreichungsfrist: 13.11.2015 Frist für Teilnahmebekundung (formlos): 30.9.2015 Fachgebiet Physik Nähere Informationen zum Förderpreis 2015 sind unter www. ioeb.de/wettbewerbe abrufbar. Landessieger Kontakt: Christoph Schütze, Fabian Obermair und Stefan Kribbe, Hölty-Gymnasium, Celle Thema der Arbeit: „Wirbelsturm im Kupferrohr“ Betreuer: Herbert Schütze Projektorganisation und Geschäftsstelle des Wettbewerbs: Fachgebiet Technik Jürgen Lehmann, Stiftung der Metallindustrie im Nord-Westen (SMNW), Bahnhofstraße 14, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441 2102721, Fax: 0441 2102798, E-Mail: [email protected] Landessieger Projektleitung fachlich inhaltlich: Adrian Dobbelstein, Max-Planck-Gymnasium, Göttingen Thema der Arbeit: „Quadrosubmarine – ein Unterseeboot mit Quadrocoptersteuerung“ Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Kaminski, Dr. Claudia Verstraete, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Institut für Ökonomische Bildung (IÖB), Bismarckstraße 31, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441 36130313; E-Mail: [email protected] / [email protected] Andere Wettbewerbe Deutscher Klimapreis der Allianz Umweltstiftung 2015 Über 100 Schulen beteiligten sich bundesweit am Deutschen Klimapreis der Allianz Umweltstiftung, der 2015 zum siebten Mal ausgeschrieben wurde. Drei niedersächsische Schulen konnten einen der 15 Anerkennungspreise erringen und erhielten ein Preisgeld von 1.000 Euro: – die Klimaschutz-AG des Gymnasiums Bad Harzburg für ihr Projekt „200 Tonnen weniger CO2 – Wir kamen, sahen, senkten!“, – die Bismarckschule Hannover für ihr Seminarfach zu erneuerbaren Energien, – das Ratsgymnasium Wolfsburg für seine jährlich stattfindende Klimawoche. Ökonomie in Schulen Förderpreis 2015: Soziale Marktwirtschaft Die Stiftung der Metallindustrie im Nord-Westen (SMNW) hat sich zum Ziel gesetzt, die Bildung von Schülerinnen und Medienpreis der NLM 2015: 1.000 Euro in der Kategorie „Schul-Internetradio“ zu gewinnen Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) vergibt 2015 zum 21. Mal ihren Medienpreis für besondere journalis tische und kreative Leistungen im niedersächsischen Rundfunk. Junge Talente aus niedersächsischen Schulen können ebenfalls mitmachen und ihre Beiträge in der Kategorie „Schul-Internetradio“ einreichen. Der Förderpreis ist mit 1.000 Euro dotiert, gestiftet von den Sparkassen in Niedersachsen. Angesprochen sind Schülerinnen und Schüler, die eigene Audiopodcasts oder Radiosendungen im Fachunterricht oder im Rahmen eines Wahlpflichtkurses, Seminarfachs oder einer Radio- / Medien-Arbeitsgemeinschaft erstellt haben. Gefragt sind Sendeausschnitte, Interviews, Reportagen oder Hörspiele bis maximal 15 Minuten Länge, die in der Zeit vom 1.5.2014 bis 30.6.2015 online zu hören waren oder noch veröffentlicht werden. Ausschreibungsunterlagen und Anmeldeformulare können auf www.nlm.de und www.schul-internetradio.de heruntergeladen werden. Die Unterlagen sind postalisch bis Dienstag, 30.6. 2015, bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, Stichwort Medienpreis / Schul-Internetradio, Seelhorststraße 18, 30175 Hannover, einzureichen. SVBl 5/2015 NICHTAMTLICHER TEIL 225 Vor zwölf Jahren wurde der Förderpreis „Schul-Internetradio“ von der NLM und vom Verein n-21: Schulen in Niedersachsen online initiiert, um Medienkompetenzvermittlung an Schulen zu stärken. n-21 bietet Lehrkräften hierzu kostenfreie Podcast- und Webradio-Fortbildungen an. Zum Veröffentlichen von Audiobeiträgen und Sendungen steht allen niedersächsischen Schulen das Lehr- / Lernportal www.schul-internetradio.de zur Verfügung. Leitung und Referentinnen: Karen Lau und Gabi Fiedler Kosten: 120 Euro inkl. Bereitstellung von Schutzkleidung und Kursmaterialien Infos und Anmeldung: Bildungswerk Kronsberghof, E-Mail: [email protected], Tel.: 0511 64663360 Kontaktadresse: n-21: Schulen in Niedersachsen online e. V., Natalie Deseke, Schiffgraben 27, 30159 Hannover, E-Mail: [email protected], Tel.: 0511 353662150 Internet: www.schul-internetradio.de 30.5.2015 Hannover China@School – Tagung für am Chinesischunterricht interessierte Schulen in Niedersachsen für Lehrkräfte und besonders für Schülerinnen und Schüler Die Tagung des Erich-Paulun-Instiuts der Deutsch-Chinesischen Wirtschaftsvereinigung e. V. (DCW) und des Fachverbands Chinesisch e. V. will Schülerinnen und Schüler für die chinesische Sprache und die chinesische Kultur interessieren. Fachkundige Referentinnen und Referenten informieren darüber hinaus zu Möglichkeiten eines Studiums in China und zu den deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen. Termine Auf dem Programm stehen u. a. folgende Themen: 21.5.2015 Hannover Imkerpädagogische Fortbildung für Lehrkräfte an Grundschulen Die Nachfrage nach Einbeziehung von Bienen in den Schulalltag erfreut sich einer großen Beliebtheit. Tatsächlich eignet sich die Honigbienenhaltung ausgezeichnet für einen handlungsorientierten Unterricht, in dem sich beispielsweise forschendes Lernen und Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler ideal kombinieren lassen und bei dem ökologische Zusammenhänge im Naturhaushalt, im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung, konkret vermittelt werden können. Imkerfachliches und pädagogisches Know-how ist bei der Umsetzung von Schulimkereiprojekten enorm wichtig. Deshalb können Interessierte in diesem praxisbetonten Lehrgang die faszinierende Entwicklung eines Bienenvolkes an dem dazu entwickelten Konzept Sommerbienen – vom Schwarm zum Jungvolk – miterleben. Dabei werden auch für fortgeschrittene Imker ganz neue Eindrücke sichtbar, wie zum Beispiel die Volksentwicklung auf Naturwabenbau. Pädagogische Handlungsmöglichkeiten für die Arbeit mit Bienenvölkern an Schulen werden vermittelt, Anregungen für die Einrichtung einer kleinen, ökologischen Schulimkerei mit auf den Weg gegeben. – Leibniz und das Interesse an der chinesischen Kultur Prof. Dr. Li Wenchao, Leibniz-Stiftungsprofessur der Leibniz Universität Hannover und der Landeshauptstadt Hannover – Schüleraustausch mit China, ein Beispiel interkulturellen Lernens Johanna Stracke, AFS Interkulturelle Begegnungen e. V. (American Field Service) – 30 Jahre China – Erfahrungen und Erkenntnisse eines mittelständischen Unternehmers Prof. Dr. Hans-Wolf Sievert, Aufsichtsratsvorsitzender der Sievert AG Chinesisch (weiter) lernen – Sprachausbildungsmöglichkeiten an Schulen und Hochschulen in Deutschland und China Dr. Andreas Guder, Vorsitzender des Fachverbands Chinesisch e. V. - China – Ein Sprungbrett für die Jugend Prof. Dr. Heiko Grendel und Prof. Dr. Monika Schädler, Hochschule Bremen – Studium in China und Chinastipendien Jana Brokate, Gründerin von sinonerds.com Grundkurs Imkerpraxis mit Kindern – praktisches Arbeiten am kleinen Schulungsvolk mit Anleitung zum Aufbau einer nachhaltigen, ökologischen Schulimkerei (28 Unterrichtsstunden an neun Terminen) Zeit: 30.5.2015, 10.00 Uhr bis 15.30 Uhr Zeit: 21.5.2015, 15.30 bis 17.30 Uhr Veranstalter: Erich-Paulun-Institut der Deutsch-Chinesischen Wirtschaftsvereinigung e. V. (DCW) und der Fachverband Chi nesisch e. V. sowie sieben weitere Praxiseinheiten wöchentlich donnerstags von 15.30 bis 17.30 Uhr, bis 9.7.2015 Ort: Wilhelm-Busch-Grundschule, Munzeler Straße 26, 30459 Hannover Theorieeinheit: 9.10.2015, 13.00 bis 18.00 Uhr, Schulbiologiezentrum Hannover, Vinnhorster Weg 2, 30419 Hannover Ort: Stiftung Niedersachsen, Künstlerhaus, Sophienstraße 2, Hannover Anmeldung: Mitteilung an das Erich-Paulun-Institut unter der E-Mail-Adresse: [email protected] Um mit den möglichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Kontakt aufzunehmen, wird um eine baldige Rückmeldung gebeten. 226 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 5/2015 Leselust vermitteln – aber wie? Informationen: Viktoria Bothe, Akademie für Leseförderung Niedersachsen, Tel.: 0511 1267215, E-Mail: viktoria.bothe@ gwlb.de für Lehrkräfte der Klassen 5-8 Anmeldung: www.alf-hannover.de Gerade nach der Grundschulzeit nimmt bei vielen Kindern die Lesefreude enorm ab. Der Erwerb der Lesefähigkeit ist jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Wie gelingt es, diesem Leseknick entgegenzuwirken? 5.6.2015 3.6.2015 Oldenburg Nach einem kurzen Überblick über aktuelle Erkenntnisse der Leseforschung werden konkrete, praxisnahe Methoden und Materialien, die zum Lesen animieren, vorgestellt und teilweise von den Teilnehmenden erprobt. Dabei werden verschiedene Lesevorlieben, Lesewege und Lesefähigkeiten von Schülerinnen und Schülern sowie aktuelle Trends der Leseförderung berücksichtigt. Aktuelle Kinder- und Jugendbücher werden präsentiert und methodische Zugänge vorgestellt. Zeit: 3.6.2015, 14.30 bis 17.30 Uhr Ort: Landesbibliothek Oldenburg, Pferdemarkt 15, 26121 Oldenburg Leitung: Imke Hanssen, Akademie für Leseförderung Niedersachsen Veranstalter: Akademie für Leseförderung Niedersachsen in Kooperation mit der Landesbibliothek Oldenburg Informationen: Imke Hanssen, Akademie für Leseförderung Niedersachsen, Tel.: 0511 1267215, E-Mail: imke.hanssen@ gwlb.de 2. Fachtag: Gemeinsam auf dem Weg zur inklusiven Schule für Lehrkräfte und pädagogisches Personal an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen In ihrem Eingangsvortrag „Der Index für Inklusion – Material zur Selbstevaluation für Schulen, die alle Menschen willkommen heißen wollen“ stellen Ines Boban und Prof. Andreas Hinz (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) Erfahrungen und Überlegungen zur Weiterentwicklung des schulischen Index für Inklusion vor. Der Index für Inklusion wird von Schulen als hilfreiches Material geschätzt, um einem Selbstverständnis und der Praxis einer „Schule für alle“ näher zu kommen. Er enthält vielfältige Angebote zur gemeinsamen Reflexion der momentanen Situation und ermutigt zur gemeinsamen Planung nächster Schritte. Workshop 1: Die Arbeit mit dem Index für Inklusion als unterstützendes Element der Schulentwicklung (Dr. Sibylle Gerloff, Braunschweig) Workshop 2: Wer ist WIR? – Umgang mit Vielfalt im Klassenzimmer (Alma Fathi, Religionswissenschaftlerin (M. A.), Berlin; Dr. Inga Niehaus, Georg-Eckert-Institut (GEI) Braunschweig) Anmeldung: www.alf-hannover.de 3.6.2015 Braunschweig Göttingen Zum Lesen und Schreiben motivieren für Lehrkräfte der Klassen 4-6 und Interessierte Lese- und Schreibförderung sind im Unterricht oftmals nicht unabhängig voneinander zu sehen, sondern in vielen Unterrichtssituationen kommt beides zum Tragen. Aus Leseaufgaben erwachsen Schreibaufgaben, die die Schülerinnen und Schüler dazu anregen, sich mit dem Text in schriftlicher Form auseinanderzusetzen. Eigene Texte nach bekannten und neu erlernten Schreibmustern entstehen, die ihrerseits von Mitschülerinnen und Mitschülern gelesen und bearbeitet werden oder zur Kommunikation über das Gelesene anregen. Die Lese- und Schreibmotivation der Schülerinnen und Schüler durch entsprechende Methoden zu fördern, wird an diesem Nachmittag thematisiert. Die Teilnehmenden lernen bewährte und neue Ideen aus der Praxis kennen und erproben diese zum Teil. Weiterhin werden aktuelle Kinderbücher und Sachbücher präsentiert sowie Lese- und Schreibanlässe zum jeweiligen Buch vorgestellt. Zeit: 3.6.2015, 14.30 bis 17.30 Uhr Workshop 3: Differenzierungsmatrizen als Modell der Planung und Reflexion inklusiven Unterrichts (Prof. Dr. Ada Sasse, Humboldt-Universität Berlin und Thüringer Forschungsund Arbeitsstelle für Gemeinsamen Unterricht, Erfurt) Workshop 4: Gemeinsam besser unterrichten – Teamteaching im inklusiven Klassenzimmer (Dr. Inge Krämer-Kilic, Seminarrektorin des Studienseminars Hannover für das Lehramt für Sonderpädagogik) Workshop 5: Kinder zeigen, was sie können – Lernbeobachtung und Leistungsbewertung in heterogenen Lerngruppen (Ulrich Hecker, Grundschulrektor in Moers und stellvertretender Vorsitzender des Grundschulverbandes) Workshop 6: Inklusiv und kooperativ lernen (Prof. Dr. Dietlinde Vanier und Reiner Weiß, TU Braunschweig) Zeit: 5.6.2015, 8.45 bis 16.00 Uhr Ort: Öffentliche Versicherung Braunschweig, Konferenzraum (E048) Erdgeschoss, Theodor-Heuss-Straße 10, 38122 Braunschweig Leitung: Rosemarie Köhler Ort: Stadtbibliothek Göttingen, Thomas-Buergenthal-Haus, Gotmarstraße 8, 37073 Göttingen Veranstalter: Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung der Technischen Universität Braunschweig (www.tu-braunschweig.de/ klbs) Leitung: Viktoria Bothe, Akademie für Leseförderung Niedersachsen Informationen: unter „Neuigkeiten“ auf www.tu-braunschweig. de/klbs, Ansprechpartnerin: Rosemarie Köhler Veranstalter: Akademie für Leseförderung Niedersachsen in Kooperation mit der Stadtbibliothek Göttingen Anmeldung: www.vedab.nibis.de (Veranstaltungsnummer KBS 523100) SVBl 5/2015 NICHTAMTLICHER TEIL 227 5.-6.6.2015 Hannover Kommunikativer Englischunterricht in der Grundschule Die Kursfolge vermittelt unterrichtspraktische Prinzipien des frühen Englischunterrichts in Theorie und Praxis. In einer Mischung aus Präsenzveranstaltungen sowie gemeinsamen (und gegenseitigen) Hospitationen werden zentrale didaktische Themenschwerpunkte erarbeitet und praktisch erprobt: – Grundlagen der Fremdsprachenarbeit an Grundschulen – Funktionieren des Sprachenlernens Als Schulleitung können Sie Entwicklungen und Rahmenbedingungen nur bedingt beeinflussen. Aber Sie können Einstellungen und Strategien entwickeln, die Ihnen helfen, bewusster mit Situationen und vorhandener Zeit umzugehen und Stress zu reduzieren. In diesem Seminar sind folgende Themenschwerpunkte geplant: – Analyse des persönlichen Arbeitsstils und Zeitverhaltens – Ziel- und Prioritätensetzung unter Berücksichtigung der eigenen Ressourcen – Curriculare Rahmenbedingungen – Zeitgewinn durch gute Planung (u. a. Tages-, Wochenplanung, Arbeit mit Checklisten) – Die kommunikativen Fertigkeiten (Hör- / Hör-Sehverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben) – Erkennen und Reduzieren von „Zeitdieben“, Praxistipps, z. B. zur Postbearbeitung, zum Ablagesystem, usw. – Interkulturelles Lernen – die Bedeutung von Erholung – Language awareness Referentin: Annette Messner, Schulleiterin i. R. – Arbeit mit Wortfeldern Zeit: 8.-9.6.2015 – Songs, Rhymes, Games Ort: Ev. HVHS Loccum, Hormannshausen 6-8, 31547 Rehburg-Loccum – Storytelling und szenisches Spiel Kosten: 195 Euro (Kursgebühr, Unterkunft und Verpflegung, Einzelzimmer mit Dusche / WC) – Übergang Grundschule – Sek I – Handlungsorientiertes Sprachhandeln (task-based teaching) Information: www.hvhs-loccum.de, Tel.: 05766 96090 Anmeldung: [email protected] – Evaluation – Das Sprachenportfolio – Medieneinsatz – Differenzierung 10.6.2015 – Storyline-approach Praxisseminar: Preisverdächtig! – Sprachtraining Zeit: Modul 1: 5.6.2015, 10.00 Uhr, bis 6.6.2015, 16.00 Uhr (Modul 2: 19.-20.6.2015, Modul 3: 3.-4.7.2015, Modul 4: 17.-18.7.2015) Ort: Viva Creativo, Hannover; Grundschule Groß-Buchholzer Kirchweg Leitung: Gisela Ehlers, Hannelore Tait Veranstalter: Uniplus, Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung Hannover Information: Carola Diaz Oceguera; Tel.: 0511 7625797 Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KH.523. KE1) 8.-9.6.2015 Hannover Rehburg-Loccum Zeitmanagement für Schulleiterinnen und Schulleiter (Loccumer Schulseminare) Eine Schulleitung hat heutzutage zahlreiche und sehr unterschiedliche Aufgaben zu bewältigen. Häufig scheinen aktuelle Ereignisse das eigene Handeln zu bestimmen. Zeitnot und Leistungsdruck prägen oft den beruflichen Alltag. für Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, Bibliothekarinnen und Bibliothekare, Buchhändlerinnen und Buchhändler Der Deutsche Jugendliteraturpreis prämiert jährlich herausragende Werke der Kinder- und Jugendliteratur. Er ist seit fast 60 Jahren ein verlässliches Gütesiegel für hohe literarische Qualität, aber auch Orientierungshilfe auf dem mittlerweile fast unüberschaubaren Kinder- und Jugendbuchmarkt. Die nominierten Titel bieten Lesefutter verschiedener Gattungen für alle Altersstufen und zu verschiedensten Themen. Im Rahmen dieses eintägigen Kompaktseminars können die Teilnehmenden kreative Vermittlungsmethoden zu den nominierten Büchern des Deutschen Jugendliteraturpreises 2015 für ihren Berufsalltag kennenlernen und erproben. Das Seminar bietet vormittags und nachmittags Workshops zu den Sparten Bilderbuch, Kinderbuch und Jugendbuch an (Sachbücher sind altersentsprechend in die einzelnen Sparten integriert). Alle Teilnehmenden können zwei verschiedene Workshops hintereinander besuchen. Zeit: 10.6.2015, 9.30 bis 17.15 Uhr Ort: Hanns-Lilje-Haus, Knochenhauerstraße 33, 30159 Hannover Leitung: Katja Eder (Bilderbücher), Bettina Huhn (Kinderbücher) und Renate Paßmann-Lange (Jugendbücher) Veranstalter: Arbeitskreis für Jugendliteratur in Kooperation mit der Akademie für Leseförderung Niedersachsen 228 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 5/2015 Informationen: Evi Nagler, Arbeitskreis für Jugendliteratur, Tel.: 089 4580806, E-Mail: [email protected], oder Anke Märk-Bürmann, Akademie für Leseförderung Niedersachsen, Tel.: 0511 1267215, E-Mail: [email protected] Anmeldung: http://www.jugendliteratur.org/veranstaltung-153praxisseminare_preisverd.html 16.-17.6.2015 Emden Fortbildung für Lehrkräfte zur Einführung der inklusiven Schule – Sek I für Lehrkräfte in der Sek. I Das Niedersächsische Kultusministerium und das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung bieten über die Kompetenzzentren Regionale Lehrerfortbildung die Fortbildung für Lehrkräfte des Sekundarbereichs I zur Einführung der inklusiven Schule an. Die Themenbereiche der Fortbildung, die aus vier Modulen besteht, sind unter anderem:– Grundlagen inklusiver Bildung – Inklusion und Schulentwicklung wickelt wurden, lassen die gut ausgestatteten Programme der großen Akteure auf eine weitere positive Entwicklung hoffen. Aber haben wir damit die Lösung gefunden? Investieren wir richtig? Hat jedes Kind, jeder Jugendliche zumindest mittelfristig die Chance, Kunst und Kultur kennen zu lernen, zu erfahren und aktiv auf Dauer in sein Leben einzubauen? Wie sehen die Zugänge, wie die Hindernisse aus? Bestimmen nicht nach wie vor Zufälle die kulturelle Bildungsbiografie von Kindern und Jugendlichen stärker als die Strukturen, die eine Begegnung mit den Künsten ermöglichen sollen? Wie können wir erreichen, dass gleiche auch gerechte Chancen bedeuten? Der siebte Kinder zum Olymp!-Kongress untersucht die Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche. Mit Vorträgen, Podien und einem künstlerischen Programm im Plenum sowie parallelen interaktiven Foren zu spezifischen Aspekten des Feldes liefert der Kongress Anregungen für die Praxis und bietet darüber hinaus eine Plattform für den methodisch-inhaltlichen Austausch der Akteure. Die Bildungsinitiative Kinder zum Olymp! der Kulturstiftung der Länder setzt sich seit ihrer Gründung 2003 für eine anspruchsvolle und gleichzeitig leicht zugängliche kulturelle Bildung ein, die alle Kinder und Jugendlichen erreicht. Zeit: 25.6.2015 (ganztägig) und 26.6.2015 (9.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr) – Unterrichtsgestaltung – Unterrichtsdidaktik zur Unterstützung der inklusiven Bildung – Lernförderung – Prävention, Intervention u. a. im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern – Formen der Kooperation Ort: Theater Freiburg, Bertoldstraße 46, 79098 Freiburg im Breisgau Veranstalter: Kulturstiftung der Länder, Kulturstiftung des Bundes und Bundeszentrale für politische Bildung Kosten: 60 Euro, ermäßigt 40 Euro Informationen: Kulturstiftung der Länder, Kinder zum Olymp!, Nora Landsberg, Tel.: 030 89363518, E-Mail: [email protected], www.kinderzumolymp.de – Diagnostik, Förderplanung – Beratung – Erfahrungsaustausch und Reflexion, gegenseitige Vorstellung von erfolgreichen Umsetzungsmodellen Anmeldung: ausschließlich über www.kinderzumolymp.de Zeit: Modul 1: 16.-17.6.2015, jeweils 9.00 bis 17.00 Uhr (Modul 2: 23.-24.9.2015, Modul 3: 24.-25.11.2015, Modul 4: 4.-5.5.2016) Ort: Upstalsboom Hotel, Friedrich-Ebert-Straße 73-75, Emden Leitung: Martin Tranel, Christoph Bahlmann Veranstalterin: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung in Aurich Information: Gabriele Kleen, Tel.: 04941 179987 Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KAUR.524. 553.2) 25.-26.6.2015 Freiburg Unbedingt! Zutritt für alle zu Kunst und Kultur für Vertretungen aus Kultur und Verwaltung, Schule und Kindergarten, aber auch Eltern, Künstler, Vermittler und Wissenschaftler Zweifellos bewegt sich vieles in der kulturellen Bildung. Neben den zahlreichen Einzelprojekten, die landesweit neu ent- 26.6.2015 (+ 3.7.2015) Hannover Stressmanagement für Beschäftigte in Schulen und Studienseminaren Der Lehrerberuf enthält ein Beanspruchungspotential, das sehr schnell zu einem intensiven Stressempfinden führen kann. Gerade die ständige emotionale Präsenz vor der Klasse stellt eine hohe Beanspruchung dar, und das Gefühl, mit seiner Arbeit nie fertig zu sein, kann erdrückend werden. Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Teilnehmenden darin zu unterstützen, eigene Ressourcen zur Stressbewältigung zu entdecken und zu festigen, indem ihnen verschiedene Strategien der Stressbewältigung und des Zeitmanagements vorgestellt werden. Inhalte sind: – Entstehung und Auswirkung von Stress – Verschiedene Stressbewältigungsstrategien, z. B.: – Analyse und Veränderung stressrelevanter Einstellungen und Verhaltensweisen – Soziale Unterstützung SVBl 5/2015 NICHTAMTLICHER TEIL 229 – Kognitive Verstärker 8.7.2015 – Zeitmanagement Mobile Mediennutzung grenzenlos? Chancen und Risiken jugendlicher Mediennutzung – Optimierung der Arbeitsorganisation Zeit: 26.6.2015 und 3.7.2015, jeweils 14.30 bis 17.30 Uhr Ort: Behördenhaus C81 Leitung: Dr. Britt Tönjes von Platen, Dr. Silvia Kaps, Arbeitspsychologie, Stabsstelle AuG, NLSchB Hannover Veranstalter: Uniplus, Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung Hannover Information: Susanne Elsner, Tel.: 0511 7625799 Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KH.526. A07) Hannover Die Medienwelten von Kindern und Jugendlichen sind mobil. Smartphones, Tablets und Laptops gehen häufig mit einer wenig kontrollierbaren Mediennutzung von Mädchen und Jungen einher. Die Pflege des Facebook-Profils, das Kommunizieren über WhatsApp, das ungehinderte Surfen in mobilen Netzen und das Hin- und Herschicken von Filmchen, Bildern und Dateien, mit allen Chancen und Risiken, die mit dieser Nutzung verbunden sind, stehen im Mittelpunkt dieser Fachtagung der LJS. Reflektiert und diskutiert werden dabei nicht nur die Möglichkeiten und Gefährdungen mobiler Endgeräte, sondern auch, wie man die heutigen Medienwelten von Kindern und Jugendlichen in die pädagogische Praxis einbeziehen kann. Zeit: 8.7.2015 - ganztägig 2.7.2015 Hannover Fachtagung „Sprachbildung mit BiSS“ für Lehrkräfte aus allen Schulformen und Fachkräfte aus Kitas Wer gut Deutsch kann, hat die besten Karten für Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe. Die Alltagssprache reicht allerdings nicht weit. In der Schule muss zunehmend die eher schrift- und fachsprachlich geprägte Bildungssprache erworben werden. Diese braucht zum Beispiel, wer Schulbuch oder Zeitung lesen, wer Aufsatz oder Bewerbungsbrief schreiben will. Wie vermittelt man diese Sprachkenntnisse einer immer vielfältigeren Zielgruppe in Kita und Schule? Wie sorgt man für durchgängige Sprachbildung in allen Fächern und in allen Bildungsetappen von der Kita bis zu Berufs- und Hochschulreife? Wie gelingt die Sprachbildung für Seiteneinsteiger in das deutsche Bildungssystem? Diesen Fragen geht die Fachtagung „Sprachbildung mit BiSS“ am Donnerstag, 2.7.2015, in Hannover nach und macht Antwort-Vorschläge. Sie will damit zugleich die zahlreichen Projekte und Personen zusammenführen, die sich in Niedersachsen für Sprachbildung und Leseförderung einsetzen. Ablauf: Ort: Akademie des Sports, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover Leitung: Eva Hanel Veranstalterin: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen Kosten: 60 Euro (inkl. vegetarischer Verpflegung) Informationen: http://www.jugendschutz-niedersachsen.de/ Anmeldung: [email protected], Buchungsnummer: M1540 14.-15.9.2015 Hannover Fortbildung für Lehrkräfte zur Einführung der inklusiven Schule – Sek I Das Niedersächsische Kultusministerium und das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung bieten über die Kompetenzzentren Regionale Lehrerfortbildung die Fortbildung für Lehrkräfte des Sekundarbereichs I zur Einführung der inklusiven Schule an. Die Themenbereiche der Fortbildung, die aus vier Modulen besteht, sind unter anderem: 10.30-12.00: Bestandsaufnahme: Projekte der Sprachbildung in Niedersachsen – Grundlagen inklusiver Bildung 12.00-12.30 Impulsreferat: Qualitätsentwicklung durch Selbstevaluation – Unterrichtsgestaltung 12.30-13.30 Mittagsimbiss – Unterrichtsdidaktik zur Unterstützung der inklusiven Bildung 13.30-16.00 Neue Impulse für die eigene Arbeit in neun Workshops – Lernförderung 16.00-16.30 Abschluss-Plenum Zeit: Donnerstag, 2.7.2015, 10.30-16.30 Uhr Ort: Akademie des Sports, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover Leitung: Beatrix Albrecht, Simone Kalisch-Humme, Dr. Andreas Müller, Hannelore Müller Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: 15.27.10) – Inklusion und Schulentwicklung – Prävention, Intervention unter anderem im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern – Formen der Kooperation – Diagnostik, Förderplanung – Beratung – Erfahrungsaustausch und Reflexion, gegenseitige Vorstellung von erfolgreichen Umsetzungsmodellen 230 NICHTAMTLICHER TEIL Zeit: 1. Modul: 14.9.2015, 9.30 Uhr, bis 15.9.2015, 16.00 Uhr (2. Modul: 2.-3.11.2015, 3. Modul: 1.-2.2.2016, 4. Modul: 30-31.5.2016) Ort: Viva Creativo, Hannover Leitung: Joachim Kipper, Antje Radau Veranstalter: Uniplus, Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung Hannover Information: Carola Diaz Oceguera, Tel.: 0511 7625797 Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KH.538. Inkl) Hinweise Jugendkongress „Zukunft selber machen“ vom 4.-6.9.2015 in Osnabrück Unter dem Motto „Zukunft selber machen – Junge Ideen für Nachhaltigkeit“ findet vom 4. bis 6.9.2015 der Jugendkongress „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ im DBU Zentrum für Umweltkommunikation in Osnabrück statt. Das Bundesumweltministerium (BMUB) und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) laden 150 engagierte junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren ein, sich über nachhaltige Lebensstile auszutauschen und gemeinsam neue Ideen zu entwickeln. Planen, diskutieren, sich austauschen und die Zukunft gestalten: Während der Veranstaltung sind neben Experten besonders die Beiträge, Ideen und Visionen junger Menschen gefragt. Aus Ideen entwickeln die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Arbeitsgruppen konkrete, umsetzungsfähige Projekte. Dabei dreht sich alles um die Frage, wie wir zukünftig unser Leben gestalten können, ohne die Umwelt sowie Menschen in anderen Regionen oder zukünftige Generationen mit unserem Lebensstil zu beeinträchtigen. Die Jugendlichen wählen zum Ende des Kongresses aus allen Projekten die überzeugendsten Vorhaben aus. Diese erhalten 2016 eine finanzielle Förderung zur Realisierung. Auf dem Programm stehen außerdem Podiumsdiskussionen, weiterqualifizierende Workshops zu Projektmanagement und Pressearbeit. Für den Jugendkongress „Zukunft selber machen – Junge Ideen für Nachhaltigkeit“ können sich Interessierte unter http://www.zsm-2015.de noch bis zum 18.5.2015 anmelden. Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind kostenlos. Um teilnehmen zu können, muss man noch kein Experte für das Thema Nachhaltigkeit sein. Entscheidend sind das grundsätzliche Interesse und Kreativität. Musikmentorenausbildung im Schuljahr 2015/16 Ab jetzt beginnt die Anmeldephase für die nächste Musikmentorenausbildung im Schuljahr 2015/2016. Es handelt sich dabei um eine Fördermaßnahme für musikalische und musikpädagogische Begabungen von Schülerinnen und Schülern ab SVBl 5/2015 15 Jahren in Niedersachsen. Die Musikmentorenausbildung qualifiziert sie für die Assistenz der Leitung und Betreuung von Chören, Orchestern, Bands sowie anderen musikalischen Gruppen. Dadurch können Musikmentorinnen und Musikmentoren die musikalische Arbeit aktiv und kompetent unterstützen. „Die Musikmentorenausbildung hat sich in Niedersachsen inzwischen als eine wichtige musikalische Nachwuchsförderung etabliert, die manchen jungen Menschen zum Ergreifen des Musiklehrerberufs oder anderer musikalischer Berufe bewogen hat.“ (Frauke Heiligenstadt, Niedersächsische Kultusministerin) Es werden Kurse in den Bereichen Vokal, Instrumental und Studioproduktion angeboten. Die Musikmentorenausbildung wird im Rahmen der Aktion Hauptsache:Musik vom Niedersächsischen Kultusministerium gefördert und von der Landesmusikakademie Niedersachsen durchgeführt. Die Anmeldefrist endet am 20.7.2015. Das Anmeldeformular und weitere Informationen findet man unter: www.landes musikakademie-niedersachsen.de. Partnerschulen der Autostadt 2015/2016 gesucht Ab sofort können sich Schulen als Partnerschule der Autostadt als außerschulischer Lernort bewerben. Jede Schule aus Niedersachsen kann teilnehmen und eine Projektidee zum Thema Mobilität im Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung einreichen. Die Projekte können von einer einzelnen Klasse, einer Arbeitsgemeinschaft oder von der gesamten Schule umgesetzt werden. Konkrete Bezüge zu einem oder mehreren des zehn Bausteine umfassenden und fächerübergreifenden Curriculums Mobilität www.curriculum-mobilitaet. de sind Voraussetzung. Die Partnerschule kann den Projektzeitraum innerhalb des Schuljahres 2015/2016 frei wählen. Bewerbungsunterlagen und Informationen sind zu finden unter www.autostadt.de/partnerschulen. Bewerbungsschluss ist der 25.10.2015. „FahrRad!“ und spare CO2 Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren sind aufgerufen, zwischen März und August in die Pedale zu treten und kräftig Kilometer zu sammeln. Ziel der Kampagne des Verkehrsclubs Deutschland e.V. (VCD) ist es, gemeinsam über eine Million Kilometer auf dem Fahrrad zurückzulegen und damit etwa 133 Tonnen klimaschädliches CO2 einzusparen, das sonst durch Autofahrten zur Schule, zum Sport oder zum Musikunterricht entstanden wäre. Anmelden können sich Jugendgruppen, Schulklassen und Familien mit Kindern im Alter von 12 bis 18 Jahren ab sofort und fortlaufend bis Ende August unter www.klima-tour.de. An 18 Stationen auf dieser Online-Tour werden Fahrrad- und Klimathemen jugendgerecht präsentiert. Außerdem gibt es Mitmachaktionen und Quizfragen. Für die Kombination aus richtigen Antworten und gesammelten Fahrradkilometern können als Hauptgewinn bis zu 500 Euro für die Gruppenkasse, eine SVBl 5/2015 NICHTAMTLICHER TEIL Fahrradabstellanlage und weiteres Equipment für kommende Radausflüge gewonnen werden. Lehrkräfte und Jugendgruppenleiter finden auf der Webseite Unterrichtsmaterialien und Aktionsideen aus den Bereichen Fahrrad, Klimaschutz und Mobilitätserziehung. Rückfragen: Anja Smetanin, VCD-Pressesprecherin, Tel.: 030 28035112, EMail: [email protected], Hans-Christian Friedrichs, VCD-LV Niedersachsen, Tel.: 0160 5541402, www.vcd.org/nds 231 Beachten Sie die Beilage in dieser Ausgabe: Außerschulische Lernorte stellen sich vor Jugendfahrradturniere 2015 in Niedersachsen Der Allgemeine Deutsche Automobilclub e. V. (ADAC) führt Jugendfahrradturniere für 8- bis 15-jährige Schülerinnen und Schüler durch. Die Teilnahme an dem Wettbewerb kann auch während des Unterrichts zum Lernbereich Mobilität erfolgen. Die Ortsturniere an den Schulen sollen möglichst vor den Sommerferien durchgeführt werden. Die Ortssieger werden zu weiterführenden Turnieren auf Regional-, Landes- und Bundesebene eingeladen. Schulen, die sich an den Turnieren beteiligen, erhalten die Materialien kostenfrei. Nähere Auskünfte erteilen der ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt in Laatzen, Tel.: 05102 901132; ADAC Weser-Ems, Tel.: 0421 4994135; ADAC Hansa, Tel.: 040 23919265. Anzeigenschluss für die Juni-Ausgabe ist am 18.5.2015 232 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 5/2015 DAMALS DAS SCHULVERWALTUNGSBLATT VOR 60 JAHREN MAI 1955 – 7. JAHRGANG, HEFT 5 Zweite Prüfung für das Lehramt an Volksschulen – Schulbedarfsartikel anzuschaffen sind, nicht für Prüfungsgebühren bestimmte Erzeugnisse zu werben und nicht auf Die Erfahrung lehrt, dass die Prüfungsgebühren in vielen Fällen nicht ausreichen, um auch nur die Reisekosten zu decken, so dass wiederholt die Vertreter der Pädagogischen Hochschulen nicht in der Lage waren, an den Prüfungen bestimmte Warenmarken zu bestehen, wenn gleichwertige Artikel im Handel sind und die Bedürfnisse des Unterrichts nicht einheitliche Lehr- und Lernmittel fordern. (S. 116) teilzunehmen. Diesem Übelstand kann zur Zeit nur durch eine Erhöhung der Prüfungsgebühren abgeholfen werden. Das Problem des Schulanfängers In Abänderung des § 11 der Ordnung der Zweiten Prüfung von Albrecht Gaupp für das Lehramt an Volksschulen vom 22.8.1950 […] setze ich die Prüfungsgebühr mit Wirkung vom 1.6.1955 auf 50,- DM fest. (S. 113) […] Die gegenwärtigen soziologischen Verhältnisse erschweren weiterhin das Problem der Schulanfänger. Immer mehr Kinder werden tagsüber den Kindergärten zur Betreuung übergeben oder haben keine oder nur Unerwünschte Werbungen sehr mangelhafte Beaufsichtigung, weil die Mütter Dem Herrn Minister für Wirtschaft und Verkehr sind berufstätig sind. Die Wohnraumenge, der Lärm der Klagen darüber vorgetragen worden, dass Lehrer von Stadt und die sonstige Fülle sensorischer Reize bestim- den Schülern vielfach ohne zwingenden Grund die men den Lebensraum vieler Kinder, die keine Muße Anschaffung von Schulbedarfsartikeln bestimmter zum Spielen finden und sich nicht ungestört entfalten Hersteller verlangen (z. B. bestimmte Tuschkästen, können. Bleistifte u. ä.) und dadurch den Einzelhandel zu ver- Tagesablaufs müssen viele Kinder entbehren. mehrter Lagerhaltung nötigen. Ich wiederhole aus die- Die Auswirkungen liegen offen zutage: Schon die sem Anlass meinen schon mehrfach gegebenen Kindergartenkinder sind nervös und unkonzentriert, Hinweis, dass Schule und Lehrerschaft sich nicht in ihre Spiele haben an Gestalthaftigkeit verloren. Viele den privatwirtschaftlichen Wettbewerb einschalten las- sind überreizt, d. h. einerseits wach, andererseits aber sen wenig belastungsfähig. (S. 125) dürfen […] Ich bitte die Lehrer, wenn Regelmäßigkeit und Geordnetheit des Schul-Organisation Klausurbogen kariert, liniert, verschiedene Farben, mit Schuleindruck – nie wieder Stempeln. Bei uns erhältlich! www.schulorganisation.com Individuelle Lerntagebücher, Schulplaner und Hausaufgabenhefte für Ihre Schule mit Ihrer Titelgestaltung Nachhilfelehrer (m/w) für Einzelunterricht gesucht! 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Titelfoto: Schülerinnen und Schüler der Johann Comenius Schule Emmerthal bei der Präsentation ihrer Schule auf Englisch (Foto: Johann Comenius Schule Emmerthal) Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium Schiffgraben 12, 30159 Hannover Kontakt: Anita Lichy, Tel.: 0511 1207253 Redaktion: Dr. Andreas Müller (verantwortlich für den Inhalt), Dr. Ulrike Behrens, Petra Crysmann, Cornelia Hartwig, Jutta Köster, Petra Polley Weitere Mitarbeit: Heidrun Höfer, Anna Iaccheo-Nestola, Christina Jagemann, Gisela Wahner-Meyer E-Mail: [email protected] Weitere Bildquellen: Bill Branson – gemeinfrei – via Wikimedia Commons (S. 186), Deutsche Fotothek – CC BY-SA 3.0 de – via Wikimedia Commons (S. 186), Brit Braja Community Center – gemeinfrei – via Wikimedia Commons (S. 186), SKopp et al. – gemeinfrei – via Wikimedia Commons (S. 187), Denali National Park and Preserve – CC BY 2.0 – via Wikimedia Commons (S. 187), Johann Comenius Schule Emmerthal (S. 218), A1000 – CC BY-SA 3.0 – via Wikimedia Commons (S. 219), Wilhelm-Busch-Schule Göttingen (S. 220), NatalieMaynor – CC BY 2.0 – via Wikimedia Commons (S. 220), BBS II Stade (S. 221) Anzeigen: A.V.I. Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbH Am Ortfelde 100, 30916 Isernhagen Tel.: 0511 7795380 E-Mail: [email protected] Bestellungen / Verlag: Hahnsche Buchhandlung Marktstraße 12, 31224 Peine Tel.: 05171 5405737 E-Mail: [email protected] Gesamtherstellung: Liskow Druck GmbH Oldenburger Allee 23, 30659 Hannover Erscheinungsweise: monatlich Kündigungsfrist: zwei Monate Preise: Jahresabonnement: 39,95 Euro einschl. MwSt. und Versandkosten Einzelheft: 3,95 Euro einschl. MwSt. zuzüglich Versandkosten. Ihre Spende tut Gutes – gleich hier nebenan. Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) Ihre Spende kommt an! Lebensraum für mehr als 450 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Unsere Kinderdorffamilien, Kinder- und Jugendwohngruppen in unseren Kinderdörfern im lippischen Barntrup und im niedersächsischen Dissen bieten Kindern und Jugendlichen ein neues Zuhause. Westfälisches Kinderdorf e. V. Haterbusch 32 · 33102 Paderborn Tel. 0 52 51/89 71- 0 Spendenkonto: Sparkasse Paderborn-Detmold BLZ 476 501 30 · Konto 123 000 IBAN: DE13 4765 0130 0000 1230 00 SVBl 5/2015 NICHTAMTLICHER TEIL Schloss Warnsdorf ist eine staatlich anerkannte beihilfefähige Klinik für Heilfasten, Naturheilverfahren, Innere Medizin, Psychosomatik und Neurologie. 1910 im Stil eines englischen Herrenhauses erbaut, liegt es mit seinem großzügigem Schlosspark direkt am Hemmeldorfer See, inmitten der zauberhaften Landschaft Ostholsteins und nahe der Ostseebäder Travemünde und Timmendorfer Strand. Wir empfehlen: Gesundheitspaket für Menschen mit akuten STRESS- oder BURN-OUT SYNDROMEN I I I I I ab 7 Übernachtungen/Vollpension (auf Wunsch auch mit 1000 oder 1200 Kcal) Umfangreiche ärztliche Betreuung: Eingangsuntersuchung, großes Blutbild, Laborbesprechung, Visiten, Beratung, Abschlussuntersuchung mit Befundbericht 235 Wohl jede Lehrererin und jeder Lehrer kennt diese Situation: der Unterricht ist beendet, aber die Arbeit fängt erst richtig an. Was für die meisten Berufstätigen selbstverständlich ist, eine klare Trennung von Arbeit und Freizeit, können Lehrkräfte in der Regel gar nicht verwirklichen. Dazu kommen die steigenden Anforderungen an Professionalität und Flexibilität in einer sich wandelnden Bildungslandschaft. Die unbefriedigende gesundheitliche Gesamtsituation ist nicht nur für die Betroffenen von Bedeutung, sie ist auch gesellschaftlich relevant. Ohne gesunde, belastbare Lehrkräfte kann es kaum gelingen, den Unterricht auf einem hohen Qualitätsniveau zu halten. Zwei private Anbieter, die Lehrkräften unterstützend zur Seite stehen, stellen sich hier vor. Teilnahme am täglichen Sportprogramm (Früh- und Wassergymnastik, Nordic-Walking, Bauch-Beine-Po) Teilnahme am Entspannungstraining in der Gruppe (Yoga, Autogenes Training, Qi Gong, Bogenschießen, Pilates, Feldenkrais) Nutzung von Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum und Fahrrädern im Pflegesatz enthalten Ergänzend vor Ort buchbar: Psychotherapie, Entspannungstraining in Einzelstunden, Massagen je nach Indikation (med. Rücken- oder Ganzkörpermassage, Lymphdrainage, Fußreflexzonenmassage). Beim Antrag auf Kostenübernahme bei der KV/Beihilfe sind wir gern behilflich. Schloss Warnsdorf Klinik Dr. Scheele GmbH Schloßstrasse 10 · 23626 Warnsdorf Tel. 04502-8400 · Fax 04502-840284 www.schloss-warnsdorf.de Sie geben alles. Wir geben alles für Sie: mit Lösungen für Lehramtsanwärter/-innen. Spezialist für den Öffentlichen Dienst. Wir bieten von der Krankenversicherung bis zur Dienstunfähigkeitsversicherung Schutz von Anfang an – komme, was wolle. Garantierte Dienstunfähigkeitsrente bis zu 1.800 Euro möglich Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung an Bedarf anpassbar Krankenversicherung zur Beihilfe mit Ausbildungskonditionen Als Spezialversicherer exklusiv für den Öffentlichen Dienst geben wir alles für Sie. Lassen Sie sich jetzt von Ihrem persönlichen Betreuer in Ihrer Nähe beraten. Mehr Informationen: www.DBV.de oder Telefon 0800 166 55 94. Ein Unternehmen der AXA Gruppe Der Schulbauernhof auf Gut Herbigshagen – Landwirtschaft zum Anfassen Mit dem „Schulbauernhof“ wird im Heinz Sielmann Natur-Erlebniszentrum Gut Herbigshagen ein Projekt angeboten, das an Lehrinhalte der Schulen anknüpft und damit sinnvoll ergänzt. Gefördert werden nicht nur praktische Kenntnisse, sondern soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit und Verantwortungsgefühl. Nicht die Wissensvermittlung steht im Mittelpunkt, sondern das Begreifen von ökologischen Zusammenhängen und Kreisläufen. Die Schüler werden in die Aufgaben eines Landwirts eingebunden, wobei der Spaß nicht zu kurz kommt. Im Nutzgarten wird gesät, gejätet und geerntet. Auf der Wiese sensen die Schüler Gras und werben Heu für die Tiere, in der Küche bereiten sie Speisen zu. Im Bio-Bauernhof mit seinen vom Aussterben bedrohten Haustierrassen gehört das Füttern und Pflegen der Hoftiere zu den Hauptaufgaben. Das Erlernen alten bäuerlichen Handwerks ist ein wichtiger Baustein, wie Rechenbau oder Schmiedearbeiten. 5 Bremerhaven Bremen 2 4 Niedersachsen Wolfenbütteler Schülerseminare – wissenschaftliches Arbeiten in der Herzog August Bibliothek Lerngruppen der gymnasialen Ober- und Mittelstufe sind eingeladen, an zwei bis fünf Tagen in der Wolfenbütteler Bibliothek zu arbeiten. Möglich sind auch eintägige Einführungen in die Benutzung einer wissenschaftlichen Bibliothek. Die vertiefenden Forschungen mit wissenschaftspropädeutischer Ausrichtung können Grundlage für schulische Facharbeiten oder Referate sein. Angeleitet werden die Lerngruppen von zwei Gymnasialpädagogen des Faches Deutsch Das neue Universum® entdecken! Das Universum® Bremen lockt mit einer neuen Dauerausstellung und drei spannenden Themenbereichen: Technik, Mensch, Natur. Im Bremer Science Center tauchen Schülerinnen und Schüler auf 4.000 m² Erlebnisfläche mit allen Sinnen in die Welt der Wissenschaft ein. Hier können sie „elektrische Welten“ erkunden, sich im „Sinnesparcours“ erproben oder „Muster der Natur“ entdecken. Am beliebten Kickerautomat heißt es Mensch gegen Maschine, Mutige durchqueren bei Dunkelheit die Tastgalerie und Wissensdurstige beobachten an einem riesigen Globus das Zusammenspiel weltweiter Daten. Als anerkannter außerschulischer Lernort bietet das Universum® vielfältige Anknüpfungsmöglichkeiten für den Unterricht. Das Begleitprogramm ermöglicht eine nachhaltige Vertiefung der Ausstellungsinhalte: Im Technikstudio ertüfteln, konstruieren und program- 3 8 Wolfenbüttel Hildesheim 1 Foto: Matthias Haase Wo liegt die Wiege der Menschheit? Wie zerbrechlich ist Natur? Worin unterscheiden sich die Weltreligionen? Diesen und weiteren Fragen können Schulklassen im Übersee-Museum Bremen bei einer Entdeckungsreise durch Asien, Afrika und Ozeanien nachgehen. In einer modernen Präsentation werden hier die Themen Völker, Handel und Natur zu einem einheitlichen Erlebnis verbunden. Es wird ein umfangreiches Führungs- und Aktivprogramm für Klassen von der Vorschule bis zur Oberstufe angeboten. Themen wie z.B. Kultur- und Handels- Hankensbüttel Hannover 6 Heinz Sielmann Stiftung · Gut Herbigshagen · 37115 Duderstadt Tel.: 05527/914-0 · E-Mail: [email protected] 1 www.sielmann-stiftung.de Übersee-Museum Bremen: Faszination. Ferne. 7 Duderstadt geschichte, Kolonialismus, Musik, Regenwälder, Mega-Cities, Wüsten, Klimawandel, Menschenrechte oder Migration lassen sich hier vertiefen. Vom 7. November 2015 bis 24. April 2016 ist die Sonderausstellung „Faszination Wale – Mensch. Wal. Pazifik“ zu sehen, für das ein umfangreiches Schulprogramm angeboten wird. Beratung und Informationen unter Tel.: 0421/160 38-171 oder [email protected] · www.uebersee-museum.de 2 und einer Diplombibliothekarin. Ausgangspunkt der Arbeit ist ein Handapparat mit themenbezogenen Drucken, Büchern, Bildern und anderen Texten. Die unmittelbare Begegnung mit alten Büchern und Schriften sowie die zielgerichtete Nutzung von digitalen Datenbanken soll die Freude am Lesen und Arbeiten mit alten sowie neuen Informationsträgern fördern. Anmeldung und Informationen unter: Tel.: 05331/808-323 E-Mail: [email protected] · www.hab.de 3 mieren Schüler ihre eigenen Projekte, das Forscheratelier lädt zum Erkunden von naturwissenschaftlichen Phänomenen ein. Aktuelle Forschungsobjekte und spannende Experteninterviews bieten einen Einblick in den Alltag eines Wissenschaftlers. Das Außengelände mit weiteren Mitmachstationen und die verblüffenden Science Shows runden das vielseitige Angebot ab. Die Sonderausstellung „ENTSCHEIDEN. Eine Ausstellung über das Leben im Supermarkt der Möglichkeiten“ führt bis zum 07. Juni 2015 hinter die Kulissen der Entscheidungsfindung. Begeben Sie sich mit Ihrer Klasse auf einen Ausflug ins Universum®, denn hinterher ist man immer schlauer! 4 Weitere Informationen unter www.universum-bremen.de Anzeigenschaltung über: In Bremerhaven lernst du was! Als „außerschulischer Lernort“ bietet sich Bremerhaven mit seinen teilweise weltweit einmaligen Wissens- und Erlebniswelten an. Deren Besuch ergänzt nachhaltig den Unterricht. So wird im Klimahaus Bremerhaven 8° Ost durch die Klimazonen auf dem achten Längsgrad gereist, bei dem die Kids die sich durch den Klimawandel verändernden Lebensbedingungen kennenlernen. Das Deutsche Auswandererhaus vermittelt individuelle Erfahrungen von Auswanderern und Einwande- Aktionsnetzwerk movidu: Unsere Wege machen Schule! Das Themenfeld Mobilität mit Leben zu füllen, ist für Schulen eine komplexe Aufgabe. Vielerorts können Lehrkräfte dabei auf die Unterstützung außerschulischer Partner setzen, die ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. In der Region Hannover haben sich über zwanzig Partner zum Aktionsnetzwerk movidu zusammengeschlossen und präsentieren ihre Mobilitätsangebote gemeinsam im Internet unter www.movidu.de. Das Aktionsnetzwerk ist eine Initiative der Region Hannover in Ko- Natur hautnah erleben! Das bietet das in Europa einzigartige Naturerlebniszentrum am idyllischen Isenhagener See. Auf dem rund 6 ha großen Freigelände mit gemütlichem Restaurant können Sie die verspielten Fischotter und weitere Verwandte aus der Familie der Marder, wie Baummarder, Dachse und Iltisse, in ihren typischen Lebensräumen beobachten. Pro Tag werden rund 30 Schaufütterungen präsentiert. Für Schulklassen bieten wir auf die Kerncurricula der verschiedenen Klassenstufen abgestimmte, erlebnisreiche Programme an. Dazu gehören beispielsweise das Auf den Spuren des Mittelalters im Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Vor 1200 Jahren wurde mit der Bistumsgründung die Basis für eine der ältesten und kulturell weit ausstrahlenden Siedlungen in Norddeutschland gelegt: Hildesheim. Vom 31.03. bis 04.10.2015 begibt sich die Sonderausstellung „Hildesheim im Mittelalter – Die Wurzeln der Rose“ im Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim auf eine spannende Zeitreise zu den Anfängen der Stadt. Die Präsentation bietet für die Fachbereiche Geschichte, Kunst und Sachkunde einen einmaligen Anknüpfungspunkt, um historische Abläufe unter Hinzuziehung von Originalzeugnissen zu verdeutlichen. Unsere Reise führt durch 500 Jahre – von der Gründungslegende über die Entwicklung des Dombaus hinein in die soziale Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbH · E-Mail: [email protected] rern: Besucher schlüpfen in echte Biografien und erleben, was es heißt, die Heimat zu verlieren. Das Deutsche Schiffahrtsmuseum vermittelt mit mehr als 30.000 Exponaten gebündeltes Wissen über alle Aspekte der maritimen Wirtschaft in Vergangenheit und Gegenwart. In der Phänomenta Bremerhaven heißt es erleben, staunen, ausprobieren, um Naturwissenschaften, Technik und Mathematik zu verstehen. Hier ist eine sinnliche Begegnung mit dem möglich, was im Schulbuch eher trocken vermittelt wird. Den Anblick riesiger Eisbären, verspielter Robben und „fliegender“ Pinguine garantiert der Zoo am Meer. Er ermuntert dazu, die Anpassung an verschiedene Lebensbedingungen zu erforschen. Das Historische Museum Bremerhaven bietet Impulse für einen lebendigen Geschichtsunterricht: Das Museum präsentiert anschaulich vergangene Lebens- und Arbeitswelten an der Küste. Infos: Erlebnis Bremerhaven GmbH · H.-H.-Meier Straße 6 27568 Bremerhaven · Tel.: 0471/80936148 · Fax: 0471/80936190 E-Mail: [email protected] 5 www.bremerhaven.de/bildungahoi operation mit der niedersächsischen Landesschulbehörde und der Klimaschutzagentur. „Kinder und Jugendliche sollen lernen, in ihrem Alltag möglichst sicher, eigenständig und umweltschonend von A nach B zu kommen!“ – das ist das gemeinsame Anliegen aller Partner. Informationen, Angebote und Ansprechpartner finden Sie unter www.movidu.de 6 selbsttätige Erforschen von Wald und Gewässern, sowie die einheimischen Marder mit allen Sinnen zu erleben. Spannende Lernspiele, Niederseilgarten, Wasserspielplatz und weitere Aktivitätsbereiche sorgen für viel Abwechslung. In Kooperation mit der Jugendherberge Hankensbüttel werden Komplettprogramme angeboten. OTTER-ZENTRUM Sudendorfallee 1 · 29386 Hankensbüttel Tel.: 05832/98080 · Fax 05832/980851 E-Mail: [email protected] · www.otterzentrum.de 7 und politische Geschichte des 12. bis 14. Jahrhunderts. Anhand archäologischer Funde, kostbarer Exponate und herausragender künstlerischer Zeugnisse wird der konfliktreiche Weg vom Bischofssitz zur Bürgerstadt nachgezeichnet. Eine Besonderheit der Präsentation sind die zahlreichen Mit-MachStationen zum interaktiven Ausprobieren. Unser exklusiv buchbares „Mittelalterlabor“ bietet Schulklassen ein außergewöhnliches Experimentier- und Lernfeld zu unterschiedlichen Aspekten der mittelalterlichen Geschichte Hildesheims. Weitere Informationen zur Ausstellung unter www.entstehungderwelt.de. Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Am Steine 1- 2 · 31134 Hildesheim Tel.: 05121/9369-0 · Buchungen: Tel.: 05121/9369-20 E-Mail: [email protected] · www.hildesheim-im-mittelalter.de 8 Lesen Sie die aktuelle Ausgabe sofort nach dem Erscheinen Finden Sie schnell und bequem wichtige Fachinhalte Recherchieren Sie online im umfangreichen Archiv Abonnieren Sie Ihr persönliches Exemplar einfach unter www.schulverwaltungsblattniedersachsen.de/unsere-angebote und seien Sie immer gut informiert. Sie sind bereits Abonnent. Dann melden Sie sich unter www.schulverwaltungsblattniedersachsen.de/archiv an. Sie erhalten sofort Zugriff auf die aktuelle Ausgabe und das Archiv vom SCHULVERWALTUNGSBLATT für Niedersachsen (ab 2007) – ohne Zusatzkosten, ohne weiteren Aufwand. Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns bitte an (05171) 5405737 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: [email protected]
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