5-2015 für Niedersachsen

H 6185
SCHUL
VERWALTUNGS
BLATT für Niedersachsen
5-2015
Amtsblatt des Niedersächsischen Kultusministeriums für Schule und Schulverwaltung
Aus dem Inhalt:
❙ Bündnis Duale Berufsausbildung
übergibt Handlungsempfehlungen
❙ Einstellung von Lehrkräften an
allgemein bildenden Schulen
zum 31.8.2015 und Unterrichtsversorgung zum Beginn des
Schuljahres 2015/2016
❙ Hospitation deutscher Lehrerinnen
und Lehrer an französischen
Schulen im Schuljahr 2015/16
Thema des Monats
Europäische Schulpartnerschaften
1. Mai 2015 · Heft 5 · 185 - 236 · 67. Jahrgang
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SVBl 5/2015
VORWORT
185
VORWORT
Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in den Schulen und in der Schulverwaltung,
die Johann Comenius Schule in Emmerthal bei Hameln bekommt in
diesem Monat ganz besonderen Besuch: Eine Delegation ihrer
Partnerschule aus der Slowakei macht sich kundig über die Konzepte, die die Haupt- und Realschule zur Berufsorientierung erarbeitet hat. Im Gegenzug zeigen die Gäste, wie kleine Fitness- und
Sporteinheiten in den slowakischen Schulalltag integriert werden.
Dies ist nur eines von vielen Beispielen dafür, wie internationale
Schulpartnerschaften in Niedersachsen für den Austausch guter
Ideen sorgen. Sie schaffen außerdem Interesse aneinander und Verständnis füreinander, öffnen den
Horizont für die Vielfalt der Kulturen, und sie bilden den Rahmen für gemeinsames Lernen und gemeinsame Kreativität. Vor allem europäische Schulpartnerschaften sind sehr beliebt. Mit dem im vergangenen
Jahr neu aufgelegten Programm Erasmus+ unterstützt die Europäische Union Schulen dabei, z. B. mit den
Projekten „Strategische Schulpartnerschaften“ und „eTwinning“. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik
„Thema des Monats“ dieses Schulverwaltungsblattes. Dort finden Sie – neben dem Beispiel aus Emmerthal
– auch weitere Berichte über lebendige Schulpartnerschaften, die zur Nachahmung anregen.
Ich freue mich sehr darüber, dass im Laufe der vergangenen Jahre immer mehr Schulen und Lehrkräfte in
Niedersachsen die Chancen erkannt haben, die Zusammenarbeit und Mobilität in Europa mit sich bringen.
Die Ziele von Erasmus+ stehen dabei in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den bildungspolitischen
Herausforderungen, vor denen wir in Deutschland stehen: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer – gleich
welchen Alters und welcher Herkunft – sollen ihre Schlüsselkompetenzen und Fertigkeiten verbessern.
Damit soll ihnen ein besserer Zugang in die Arbeitswelt ermöglicht, der soziale Zusammenhalt gestärkt
und der Zugang zum europäischen und internationalen Arbeitsmarkt verbessert werden – Ziele, die die
Niedersächsische Landesregierung ausdrücklich unterstützt.
Schulleitungen und Lehrkräfte, die sich im Rahmen einer internationalen Schulpartnerschaft engagieren,
investieren oft viel Zeit und Arbeit für ihr Gelingen. Ihnen gilt mein besonderer Dank – nicht zuletzt, weil
sie damit auch zur Weiterentwicklung der eigenen Schule beitragen. Der Austausch mit den Kolleginnen
und Kollegen der Partnerschule oder Einblicke in ein anderes Schulsystem geben häufig neue interessante
Impulse für die eigene Schule oder den eigenen Unterricht. Ich bin mir sicher, auch die Partnerschulen profitieren von unseren Erfahrungen und Erkenntnissen. Bei einer Schulpartnerschaft gewinnen alle
Beteiligten.
Mit freundlichen Grüßen
Frauke Heiligenstadt
Niedersächsische Kultusministerin
INHALTSVERZEICHNIS
SVBl 5/2015
INHALT
VORWORT
Schulpartnerschaften: ein Gewinn für alle Beteiligten..................................................................... 185
Frauke Heiligenstadt
MITTEILUNGEN AUS DEM MK
1.500 neue Lehrerstellen zum 1. Schulhalbjahr 2015/2016 ...................................................... 188
1.500 neue Lehrerstellen
zum 1. Schulhalbjahr
2015/2016
Seite 188
„An Grundschulen, Haupt- und Realschulen sind zunächst 710 Einstellungsmöglichkeiten vorgesehen,
an Gesamtschulen 380, an Oberschulen 180, an Gymnasien 70 und an Förderschulen 160.“
Bündnis Duale Berufsausbildung übergibt Handlungsempfehlungen ..................................... 188
„Das Niedersächsische Kultusministerium wird die Handlungsempfehlungen nun prüfen und
ihre schrittweise Umsetzung mit weiterer Beteiligung der Akteure beginnen.“
Forschungs- und Entwicklungsstudie zur inklusiven Schule
in Niedersachsen gestartet............................................................................................................... 189
„Schwerpunkt des Forschungs- und Entwicklungsprojektes ist die Untersuchung der Wirksamkeit
der sonderpädagogischen Grundversorgung.“
AMTLICHER TEIL
Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 31.8.2015
und Unterrichtsversorgung zum Beginn des Schuljahres 2015/2016................................. 190
„Für die Neueinstellung von Lehrkräften zum 31.8.2015 wird der Niedersächsischen
Landesschulbehörde der […] Stellenumfang von 1.500 Stellen zugewiesen.“
Hospitation deutscher Lehrerinnen und Lehrer an französischen Schulen
im Schuljahr 2015/2016.................................................................................................................... 195
„Ein Termin wird nicht vorgegeben, sondern individuell zwischen der / dem deutschen
Interessentin / Interessenten und der französischen Gastschule festgelegt.“
Bündnis Duale Berufsausbildung übergibt Handlungsempfehlungen
Seite 188
Islamische Feiertage im Schuljahr 2015/16 .................................................................................... 196
Termine der islamischen Feiertage
Jüdische Feiertage im Schuljahr 2015/16........................................................................................ 197
Termine der jüdischen Feiertage
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Allgemein ................................................................................................................................................... 197
Öffentliche Schulen ............................................................................................................................... 206
Schulen in freier Trägerschaft ........................................................................................................... 216
Jüdische Feiertage im
Schuljahr 2015/16
Seite 196
SVBl 5/2015
187
I
NICHTAMTLICHER TEIL
Thema des Monats
Europäische Schulpartnerschaften ..................................................................................................... 217
Europa bietet viele Möglichkeiten einer Zusammenarbeit, auch auf schulischer Ebene. EU-Bildungsprogramme unterstützen die Schulen dabei. Zwei davon werden vorgestellt: strategische Schulpartnerschaften und eTwinning. Das Gymnasium Ulricianum in Aurich und die Johann Comenius Schule in
Emmerthal, eine Haupt- und Realschule, gehören zu den erfolgreichen Antragstellern strategischer
Schulpartnerschaften. Die Grundschule Wilhelm-Busch-Schule in Göttingen und die Berufsbildenden
Schulen II Stade stellen eTwinning-Projekte vor. Die vier Beispiele zeigen: Europäische Projekte machen viel Arbeit, aber sie bringen auch unschätzbaren Mehrwert für die Schule.
Wettbewerbe für Lehrkräfte und Schulen
Landeswettbewerb Jugend forscht 2015.........................................................................................
Landeswettbewerb Jugend forscht – Schüler experimentieren 2015 ....................................
Deutscher Klimapreis der Allianz Umweltstiftung 2015.............................................................
Ökonomie in Schulen Förderpreis 2015: Soziale Marktwirtschaft ..........................................
Medienpreis der NLM 2015 .................................................................................................................
Europäische Schulpartnerschaften
Seite 217
223
223
224
224
224
Termine
Imkerpädagogische Fortbildung.......................................................................................................... 225
China@School – Tagung für am Chinesischunterricht interessierte Schulen
in Niedersachsen................................................................................................................................. 225
Leselust vermitteln – aber wie? ......................................................................................................... 226
Zum Lesen und Schreiben motivieren .............................................................................................. 226
2. Fachtag: Gemeinsam auf dem Weg zur inklusiven Schule................................................... 226
Kommunikativer Englischunterricht in der Grundschule ............................................................ 227
Zeitmanagement für Schulleiterinnen und Schulleiter............................................................... 227
Praxisseminar: Preisverdächtig! .......................................................................................................... 227
Fortbildung für Lehrkräfte zur Einführung der inklusiven Schule – Sek I ............................ 228
Unbedingt! Zutritt für alle zu Kunst und Kultur..................................................................................... 228
Stressmanagement für Beschäftigte in Schulen und Studienseminaren .............................. 228
Fachtagung „Sprachbildung mit BiSS“ ............................................................................................. 229
Mobile Mediennutzung grenzenlos? Chancen und Risiken ....................................................... 229
Fortbildung für Lehrkräfte zur Einführung der inklusiven Schule – Sek I ............................ 229
China@School – Tagung für
am Chinesischunterricht
interessierte Schulen
in Niedersachsen
Seite 225
Hinweise
Jugendkongress „Zukunft selber machen“ vom 4.-6.9.2015 in Osnabrück .......................... 230
Musikmentorenausbildung im Schuljahr 2015/16........................................................................ 230
Partnerschulen der Autostadt 2015/2016 gesucht....................................................................... 230
„FahrRad!“ und spare CO2 ..................................................................................................................... 230
Jugendfahrradturniere 2015 in Niedersachsen.............................................................................. 231
Damals
Das Schulverwaltungsblatt vor 60 Jahren ...................................................................................... 232
Impressum
Impressum ................................................................................................................................................. 233
Mobile Mediennutzung
grenzenlos? Chancen und
Risiken jugendlicher
Mediennutzung
Seite 229
188
MITTEILUNGEN AUS DEM MK
SVBl 5/2015
MITTEILUNGEN AUS DEM MK
1.500 neue Lehrerstellen zum
1. Schulhalbjahr 2015/2016
Das Land Niedersachsen schreibt zum 1. Halbjahr des kommenden Schuljahres 2015/2016 an den öffentlichen allgemein
bildenden Schulen erneut in erheblicher Zahl Stellen für Lehrkräfte aus: Das Niedersächsische Kultusministerium hat der
Niedersächsischen Landesschulbehörde jetzt 1.500 Stellen zur
Neueinstellung von Lehrkräften zur Verfügung gestellt.
„Da wir großen Wert auf die Weiterentwicklung der Ganztagsschulen und der inklusiven Schule legen, haben wir vor
allem hier einen hohen Bedarf an engagierten Lehrerinnen
und Lehrern. Ein weiterer Schwerpunkt der Neueinstellungen
liegt zudem bei den Gesamtschulen, die sich noch im Aufwuchs befinden”, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt.
„Es ist erfreulich, dass es gelungen ist, vielfältige Perspektiven
und Positionen in den Handlungsempfehlungen zusammenzuführen. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Attraktivität der
dualen Berufsausbildung in Niedersachsen zu steigern und
ihre Funktionsfähigkeit zu sichern”, so die Kultusministerin,
die den Beteiligten für ihre konstruktive Arbeit ausdrücklich
dankte.
Das Niedersächsische Kultusministerium wird die Handlungsempfehlungen nun prüfen und ihre schrittweise Umsetzung
mit weiterer Beteiligung der Akteure beginnen.
Die 1.500 konkreten Stellenausschreibungen wurden am
23.4.2015 unter www.eis-online.niedersachsen.de vorgenommen: An Grundschulen, Haupt- und Realschulen sind zunächst 710 Einstellungsmöglichkeiten vorgesehen, an Gesamtschulen 380, an Oberschulen 180, an Gymnasien 70 und
an Förderschulen 160. Es handelt sich hierbei unter anderem
um Wiederbesetzungen von frei werdenden Stellen. Zur
Nachsteuerung stehen zusätzlich noch weitere nachträgliche
Stellen zur Verfügung.
„Mir ist bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen wichtig,
dass es regional angepasste Lösungen gibt. Dies kann über
Modellvorhaben oder Schulversuche erreicht werden. Die Akteure vor Ort werden die Möglichkeit erhalten, die notwendigen Angebote zu erarbeiten”, so Ministerin Heiligenstadt. Sie
machte auch deutlich, dass das Bündnis ein Projekt sei, das
sich über die gesamte Legislaturperiode erstrecke. Mit der
Umsetzung leisteten alle Akteure einen Beitrag, um möglichst
allen interessierten Jugendlichen den Eintritt in eine Berufsausbildung zu ermöglichen, betonte Heiligenstadt. Auch zukünftig werden die Mitglieder des Steuerkreises zu „Meilensteinen” des Projekts beratend tätig und lassen sich über die
Fortschritte der Modellvorhaben oder Schulversuche zu einzelnen Maßnahmen informieren.
In den niedersächsischen öffentlichen allgemein bildenden
Schulen besteht ein besonderer Bedarf an Lehrkräften mit folgenden Fächern:
Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, mehr Jugendliche erfolgreich für duale Ausbildungsgänge zu gewinnen und die
Zahl von Ausbildungsabbrüchen zu reduzieren.
– Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Lehramt an Grund-,
Haupt- und Realschulen sowie Lehramt an Realschulen:
Französisch, Physik, Chemie, Musik
Zu den Handlungsempfehlungen gehört beispielsweise, dass
der verstärkten Berufs- und Studienorientierung auch an
Gymnasien und integrierten Gesamtschulen eine große Bedeutung zukommt. „Zum Abschluss der allgemein bildenden
Schule sollen Jugendliche besser als bisher eine begründete
Berufs- oder Studienwahl treffen können”, so die Ministerin.
– Lehramt an Gymnasien:
Latein, Kunst, Physik, Informatik
„Nach wie vor haben zudem Lehrkräfte mit dem Lehramt für
Sonderpädagogik an unseren Schulen sehr gute Einstellungs chancen. Sie spielen bei der Weiterentwicklung der inklusiven
Schule eine wichtige Rolle”, so die Ministerin. Für diese Stellen können sich jedoch auch Lehrkräfte mit einem anderen
Lehramt bewerben.
Am 5.5.2015 beginnt das Auswahlverfahren. Da es noch weitere nachträgliche Stellen geben wird und erfahrungsgemäß
einige Stellen nicht in der ersten Auswahlrunde besetzt werden können, sind Bewerbungen weiterhin erwünscht. Nähere
Informationen findet man unter www.eis-online.niedersachsen.
de oder www.mk.niedersachsen.de.
Bündnis Duale Berufsausbildung übergibt
Handlungsempfehlungen
Der Steuerkreis zum Bündnis Duale Berufsausbildung (BDB)
hat Kultusministerin Frauke Heiligenstadt im März 2015
Handlungsempfehlungen zur Stärkung der dualen Berufsausbildung übergeben. Die Vorschläge waren zuvor in fünf Arbeitsgruppen des Steuerkreises über vier Monate intensiv beraten und gemeinsam verabschiedet worden.
Die Vielfalt von Beratungs- und Unterstützungsangeboten soll
durch koordinierte Anlaufstellen – so genannte Jugendberufsagenturen – für Jugendliche gebündelt werden. In Niedersachsen gibt es dazu in vielen Kommunen bereits verschiedene Ansätze, die konzeptionell ergänzt werden können. Hier
besteht Einigkeit, dass nach der Erprobung über Modelle solche Angebote mittelfristig flächendeckend in Niedersachsen
eingerichtet werden sollen.
Obwohl derzeit mehr Ausbildungsplätze angeboten werden,
als besetzt werden können, verbleiben noch immer zu viele
Jugendliche in vollschulischen Angeboten des „Übergangssystems”. Hier müsse auch aus der Perspektive der Jugendlichen
der direkte Einstieg in eine duale Berufsausbildung attraktiver
gestaltet werden. Damit sollen so genannte Bildungsschleifen
vermieden werden. Auch in schulischen Bildungsgängen soll
ein laufender Übergang in ein duales Ausbildungsverhältnis
möglich sein. Ministerin Heiligenstadt: „Wir werden in mehreren Schulversuchen die Möglichkeit eröffnen, Schule und betriebliche Praxis enger zu verzahnen. Sinnvoll wäre zum Beispiel dort zu beginnen, wo die Partner vor Ort bereits hinreichend Praktikumsplätze zur Verfügung stellen.”
Wohnortnähe ist aus Sicht des Steuerkreises für die Attraktivität der dualen Ausbildung ein weiterer wichtiger Aspekt. Im
SVBl 5/2015
MITTEILUNGEN AUS DEM MK
Flächenland Niedersachsen stelle dies eine große Herausforderung für viele Kommunen als Schulträger dar. Daher empfehlen die Expertinnen und Experten eine gemeinsame Beschulung verschiedener Berufe oder die Einrichtung überregionaler Angebote. Auch der Ausbau moderner Unterrichtskonzepte wie beispielsweise E-Learning wird als erforderlich
angesehen.
Das Bündnis Duale Berufsausbildung unter Federführung des
Niedersächsischen Kultusministeriums ist Teil der Fachkräfteinitiative der Landesregierung. Ihm gehören Vertreterinnen
und Vertreter relevanter Akteure der beruflichen Bildung aus
Gewerkschaften, den Verbänden der Arbeitgeber, den Kammern und Kommunen sowie der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit und der Landesregierung an.
Forschungs- und Entwicklungsstudie zur
inklusiven Schule in Niedersachsen
gestartet
Das Niedersächsische Kultusministerium und das Institut für
Sonderpädagogik der Leibniz Universität Hannover haben
Ende April 2015 das gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Inklusive schulische Bildung in Niedersachsen“
gestartet. Um die bislang gewonnenen Erfahrungen zu erfassen wurde ein Kooperationsvertrag zur wissenschaftlichen Begleitung der inklusiven Schule in Niedersachsen mit der Leibniz Universität Hannover geschlossen. Durch eine Befragung
niedersächsischer Grund- und Förderschulen sollen Erfolge,
aber auch weitere Schritte für die Weiterentwicklung der inklusiven Schule ermittelt werden.
„Die Aufgabe, allen Schülerinnen und Schülern den Zugang zu
einer inklusiven Grundschule zu ermöglichen und sie bestmöglich schulisch und sozial zu fördern, wird von den niedersächsischen Schulen täglich mit großer Kompetenz und Engagement wahrgenommen“, sagte die Niedersächsische Kultusministerin bei der Vorstellung der Befragung. „Sie wissen um
Erfolge, aber auch um die komplexen Herausforderungen der
inklusiven Schule. Für die Planung und Durchführung weiterer
Schritte und Maßnahmen zur Entwicklung der inklusiven
189
Schule sind ihre Erfahrungen daher von großer Bedeutung.
Wir erhoffen uns konstruktive Rückmeldungen und Impulse,
die wir in die weitere Gestaltung einfließen lassen können.“
Schwerpunkt des Forschungs- und Entwicklungsprojektes ist
die Untersuchung der Wirksamkeit der sonderpädagogischen
Grundversorgung. Alle Klassen an Grundschulen und im Primarbereich der Gesamtschulen erhalten im Zuge der inklusiven
Schule zwei Stunden sonderpädagogische Unterstützung je
Klasse. Das bedeutet, dass die Zuweisung von Lehrerstunden
für diese Schülerinnen und Schüler nicht mehr personen-,
sondern systembezogen erfolgt. Diese präventiv und unterstützend angelegte Maßnahme in den Förderschwerpunkten
Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung
soll einer Stigmatisierung entgegenwirken.
Das bis Ende 2017 angelegte Projekt wird von Herrn Prof. Dr.
Rolf Werning und Frau Prof. Dr. Katja Mackowiak vom Institut
für Sonderpädagogik der Leibniz Universität Hannover geleitet
und ist in drei Teilstudien gegliedert: Teilstudie 1 umfasst eine
Online-Befragung, an der alle niedersächsischen Grund- und
Förderschulen teilnehmen können. Die Befragung steht seit
dem 20.4.2015 insgesamt 14 Tage lang im Netz zur Verfügung. Ein gesondertes Schreiben der Leibniz Universität Hannover mit näheren Informationen ist den entsprechenden
Schulen zugegangen. Nach den Sommerferien wird die Befragung in voraussichtlich rund 100 Schulen durch Gruppeninterviews in zwei weiteren Studienphasen ergänzt. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sollen nach ihren Erfahrungen mit der inklusiven Schule befragt werden.
Die Teilnahme an der Untersuchung ist freiwillig. Vollständige
Anonymität und Datenschutz werden zugesichert.
„Die niedersächsische Landesregierung legt großen Wert darauf, die Einführung der inklusiven Schule besonnen und verantwortungsvoll vorzunehmen. Die wissenschaftliche Begleitung unterstreicht unseren professionellen Anspruch an dieses
Verfahren“, so die Ministerin. Dazu gehöre unter anderem,
Entwicklungen genau zu beobachten, Rückmeldungen ernst
zu nehmen und für den weiteren Entwicklungsprozess zu
berücksichtigen. „Die Einschätzung der Lehrkräfte und Schulleitungen, aber auch die Erfahrungen von Schülerinnen und
Schülern und deren Eltern sind uns dabei sehr wichtig.“
190
AMTLICHER TEIL
SVBl 5/2015
AMTLICHER TEIL
c) RdErl. d. MK v. 12.5.2011 (SVBl. S. 186) – Auswahlverfahren –
VORIS 22410 –
d) RdErl. d. MK v. 15.3.2012 (SVBl. S. 221) – Vertretungslehrkräfte – VORIS 22410 –
e) RdErl. d. MK v. 29.2.2012 (SVBl. S. 223), geändert durch
RdErl. v. 23.2.2015 (SVBl. S. 149) – Nichteignung – VORIS
22410 –
1.3 Für die unbefristete Übernahme von Vertretungslehrkräften in den Schuldienst werden folgende Stellen bereitgestellt:
Regionalabteilungen
f) RdErl. d. MK v. 28.8.2012 (SVBl. S. 509) – Qualifizierungen –
VORIS 20411 –
g) RdErl. d. MK v. 2.4.2014 (SVBl. S. 206) – Personalveränderungen – VORIS 22410 –
h) Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 21.7.2011 (Nds. MBl. S. 529,
SVBl. S. 309) geändert durch Gem. RdErl. v. 28.3.2013 (Nds.
MBl. S. 304) – Dienstrechtliche Befugnisse – VORIS 20400 –
1. Einstellungen und Übernahmen auf Stellen
1.1 Für die Neueinstellung von Lehrkräften zum 31.8.2015
wird der Niedersächsischen Landesschulbehörde der nachfolgend aufgeführte Stellenumfang von 1.500 Stellen zugewiesen.
0710
0712/
0713
0717
0711
0714
0718
Osnabrück
Grundschulen
Haupt- und
Realschulen
Oberschulen
Förderschulen
Gymnasien
Gesamtschulen
insgesamt
Lüneburg
Kapitel
Hannover
Schulformen
Braunschweig
Regionalabteilungen
150
180
190
190
710
20
40
20
80
310
40
35
15
130
400
80
40
15
80
405
40
45
20
90
385
180
160
70
380
1.500
Stellen
insgesamt
Die Einstellungen erfolgen grundsätzlich im Beamtenverhältnis. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen für diese nicht
vor, sind diese Lehrkräfte als Tarifbeschäftigte einzustellen.
Die Aufteilung der insgesamt für die Kapitel 0710, 0712 und
0713 zugewiesenen Stellen auf die Schulformen ist gemäß
den Regelungen zur Unterrichtsversorgung und dem Bedarf
der Schulen vorzunehmen. Entsprechendes gilt für die Aufteilung auf die Lehrämter bei den Stellen des Kapitels 0718 und
den Stellen aus dem Kapitel 0717 an Oberschulen mit gymna sialem Angebot.
Versetzungen zwischen den Regionalabteilungen und innerhalb der Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landes-
Schulformen
Kapitel
Grundschulen
Haupt- und
Realschulen
Oberschulen
Förderschulen
Gymnasien
Gesamtschulen
insgesamt
0710
0712/
0713
0717
0711
0714
0718
Osnabrück
b) RdErl. d. MK v. 23.2.2015 (SVBl. S. 145) – Quereinstieg – VORIS 22410 –
1.2 Die Vorausschätzung frei werdender Stellen geht davon
aus, dass alle fristgerecht bis zum 31.1.2015 vorgelegten Anträge auf Beurlaubung oder Reduzierung der Stundenzahl genehmigt werden. Wird ein solcher Antrag aus dienstlichen
Gründen abgelehnt oder aus dienstlichen Gründen eine Erhöhung der Stundenzahl bzw. eine vorzeitige Rückkehr aus
der Beurlaubung vorgenommen, ist im entsprechenden Umfang eine zugewiesene Einstellungsmöglichkeit zu sperren.
Lüneburg
Bezug: a) RdErl. d. MK v. 7.7.2011 (SVBl. S. 268) – zuletzt geändert
durch RdErl. v. 5.5.2014 (SVBl. S. 270) – Klassenbildungserlass
– VORIS 22410 -
Hannover
RdErl. d. MK v. 24.3.2015 – 15 - 84002 – VORIS 22410
schulbehörde, auch aufgrund von Maßnahmen nach dem Bezugserlass zu g), können im gegenseitigen Austausch oder gegen die Verlagerung von Einstellungsermächtigungen vorgenommen werden. Bei unterdurchschnittlich versorgten Bereichen und bei Schulformen mit einem Bewerbermangel muss
aber sichergestellt sein, dass auch Ersatz eingestellt werden
kann.
Braunschweig
Einstellung von Lehrkräften an allgemein
bildenden Schulen zum 31.8.2015 und
Unterrichtsversorgung zum Beginn des
Schuljahres 2015/2016
Stellen
insgesamt
Grundsätzlich erfolgt die Übernahme von Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung für ein Lehramt in das Beamtenverhältnis
auf Probe. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen hierfür
nicht vor, sind diese Lehrkräfte als Tarifbeschäftigte einzustellen.
1.4 Die Übernahme von im Schuldienst stehenden Lehrkräften
im Lehreraustauschverfahren zwischen den Ländern wird
durch gesonderten Erlass geregelt. Ein ggf. erforderlicher Stellenausgleich ist in der Zuweisung von Stellen gemäß Nr. 1.1
berücksichtigt.
1.5 Zusätzliche Einstellungen können in dem Umfang vorgenommen werden, in dem die einzustellenden Lehrkräfte ihre
Stundenzahl unter die Regelstundenzahl reduzieren. Vor Anforderung von Stellen aus der Einstellungsreserve des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) sind hierdurch freie Einstellungsermächtigungen einzusetzen. Das gilt auch für die
Übernahmen gemäß Nr. 1.3 und 1.4.
Scheiden eingestellte Lehrkräfte innerhalb eines halben Jahres
nach der Einstellung im vorangegangenen Einstellungsverfahren durch Entlassung oder andere Gründe aus, so können diese Stellen mit vorheriger Zustimmung des Referats 15 wieder
besetzt werden. Eine Wiederverwendung von Stellen, die u. a.
durch das Nichtbestehen der Prüfung oder die Absage einer
bereits erfolgten Annahme einer angebotenen Stelle nach Abschluss des Einstellungsverfahrens durch MK nicht besetzt
SVBl 5/2015
werden konnten, ist nicht zulässig. Diese Stellen sind Referat
15 zu melden, und es sind eigene Stellenreste aus dem laufenden Verfahren zum 31.8.2015 in Anspruch zu nehmen oder
bei Bedarf nachträgliche Stellen aus der Stellenreserve des
MK anzufordern.
Wird gemäß der KMK-Vereinbarung vom 10.5.2001 eine im
Schuldienst befindliche Lehrkraft, die nicht beurlaubt ist, von
einem anderen Land im Wege des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens übernommen, kann die dadurch frei werdende
Stelle in dem bisher in Anspruch genommenen Umfang mit
Zustimmung von Referat 15 wieder besetzt werden. Bei Übernahmen auf Funktionsstellen erfolgt keine Verrechnung mit
Stellen gemäß Nr. 1.1.
1.6 Vertretungslehrkräfte können als befristet Tarifbeschäftigte im Rahmen der Mittel, die der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Verfügung gestellt sind, eingestellt werden.
Auf den Bezugserlass zu d) wird hingewiesen.
1.7 Fächerspezifische Bedarfe sind grundsätzlich durch Neueinstellung, Versetzung, Abordnung oder schulinterne Anpassung des Lehrereinsatzes abzudecken. In Ausnahmefällen können nach vorheriger Genehmigung durch Referat 15 befristete Personalmaßnahmen – längstens bis zum 27.1.2016 –
veranlasst werden.
Hierfür können befristete Verträge mit Befristungsgrund oder
die Beschäftigung von in Ruhestand befindlichen Lehrkräften
genutzt werden. Zum Ausgleich werden durch Referat 15 in
diesem Umfang Stellen für den entsprechenden Zeitraum gesperrt.
Außerdem kann in Höhe der zugewiesenen Mittel Mehrarbeit
gegen Mehrarbeitsvergütung bei vollzeitbeschäftigten Lehrkräften veranlasst werden.
Die Buchungen der einzelnen o. g. Maßnahmen sind bei den
zutreffenden Titeln entsprechend der Haushaltssystematik
durchzuführen, und die veranlassten Personalmaßnahmen
sind im Lehrerverzeichnis der jeweiligen Schule zu erfassen.
1.8 Über die Verwendung der Stellen und Mittel und die Inanspruchnahme der Ermächtigungen entscheidet die Personalplanerin in der Stabsstelle der Niedersächsischen Landesschulbehörde im Rahmen der Vorgaben dieses Erlasses.
2. Regelungen zur Unterrichtsversorgung
2.1 Für die Unterrichtsversorgung zum Schuljahresbeginn
2015/2016 ist u. a. Folgendes zu berücksichtigen:
– die bedarfsgerechte Wiederbesetzung von frei werdenden
Stellen,
– die Inanspruchnahme der Regelungen zur Altersteilzeit,
– die aufsteigende Einführung der inklusiven Schule,
– der Ausbau des Ganztagsbetriebes an allen Schulformen,
-
die Kooperation von Hauptschulen, Oberschulen und Realschulen mit berufsbildenden Schulen,
– die Übergänge zwischen den verschiedenen Schulformen,
– die Besetzung von Stellen in den Bedarfsfächern für alle
Lehrämter und
– der Ausgleich der verpflichtenden Arbeitszeitkonten.
AMTLICHER TEIL
191
Die entsprechend den Einstellungsmöglichkeiten gemäß Nr. 1.1
neu einzustellenden Lehrkräfte dienen neben der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung in erster Linie dem überregionalen Ausgleich der Unterrichtsversorgung zwischen den
Schulen. Vor Ausschreibung einer Stelle ist zu prüfen, ob der
Fächerbedarf der Schule durch Versetzung geeigneter Lehrkräfte gedeckt werden kann. Maßstab zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung ist der mit den zugewiesenen Einstellungen erreichbare Durchschnitt der Unterrichtsversorgung in
den einzelnen Schulformen. Unterrichtsbedarfe an neu einzurichtenden Schulen sind zunächst durch Abordnungen und
Versetzungen zu decken.
Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung können auch (Teil-)
Abordnungen vorgenommen werden.
Ziel ist es, eine landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung von rund 100 % an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zu erreichen.
An den Grundschulen sind die sog. Überhangstunden über
dem Landesdurchschnitt weitgehend abzubauen. Dies hat der
Nds. Landtag am 18.9.2003 aufgrund einer Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes beschlossen. Diese Stunden
sind für die Erteilung eines vollständigen Unterrichts auch an
den anderen Schulformen zu verwenden. Ziel ist grundsätzlich
die Versorgung jeder Grundschule mit mindestens 100 %, um
die Verlässlichkeit der Grundschule zu gewährleisten.
Zum Einsatz von Förderschullehrkräften an allgemeinen Schulen gelten die Regelungen im Klassenbildungserlass (Bezugserlass zu a) in seiner derzeit gültigen Fassung.
Auf neue Schulen und Schulformen sowie Schulen im Entstehen ist besonders zu achten. Grundsätzlich sind sie mit Lehrkräften der Schulen zu versorgen, auf die die Schülerinnen
und Schüler ohne Neugründung gegangen wären.
2.2 Die Auszubildenden im Vorbereitungsdienst sind möglichst gleichmäßig auf die Schulen zu verteilen. Veränderungen in der Zuweisung von Auszubildenden sind frühzeitig in
die Planungen mit einzubeziehen. Hingewiesen wird auf die
erforderliche Abstimmung mit den Studienseminaren bzgl. des
quantitativen Rahmens, innerhalb dessen Schulen zur Ausbildung herangezogen werden sollen.
Bei der Ermittlung der rechnerischen Unterrichtsversorgung
ist der Unterricht in eigener Verantwortung voll mitzurechnen. Bei der Zuweisung von Einstellungen und bei der Versetzung von Stammlehrkräften zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung ist der Unterricht in eigener Verantwortung jedoch
nur zur Hälfte zu berücksichtigen.
2.3 Die durchschnittliche Unterrichtsversorgung der Schulen
aller Schulformen einschließlich der Gymnasien und Gesamtschulen in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt soll
höchstens einen Prozentpunkt von der durchschnittlichen Unterrichtsversorgung im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen
Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde
abweichen.
Die Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulen ist zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 mit den dann vorhandenen
unbefristet beschäftigten Lehrkräften möglichst vollständig
auszugleichen. Auf die Grundsätze zum Einsatz von Vertretungslehrkräften wird verwiesen.
Es ist Aufgabe der Schulen und der Niedersächsischen Landesschulbehörde, in der gemeinsamen Verantwortung für alle
192
AMTLICHER TEIL
Schülerinnen und Schüler flexibel und kurzfristig durch Ausgleich vor Ort auf Veränderungen zu reagieren. Insbesondere
sind Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften von
überdurchschnittlich versorgten Schulen vorzunehmen. Aufgrund der Zuständigkeit des Landes für die Ressourcenbereitstellung entscheidet die Niedersächsische Landesschulbehörde
über Umfang und Art der erforderlichen Personalmaßnahmen;
dies betrifft insbesondere Abordnungen zwischen den Schulformen zur Deckung besonderer fächerspezifischer Bedarfe.
Sofern die dienstrechtliche Befugnis für Abordnungen an die
Schule übertragen ist, ist es Aufgabe der abgebenden Schule,
in Abstimmung mit der aufnehmenden Schule mit einer konkreten Personalentscheidung die Vorgabe umzusetzen.
2.4 Versetzungen von Lehrkräften auf Antrag dürfen nur
durchgeführt werden, wenn dadurch der Ausgleich der Unterrichtsversorgung nicht beeinträchtigt wird.
Neu eingestellte Lehrkräfte können aus Gründen der Unterrichtskontinuität und der Sicherung einer ausgeglichenen Unterrichtsversorgung frühestens drei Jahre nach der Einstellung
für eine Versetzung freigegeben werden. Ausnahmen sind nur
in besonderen Einzelfällen möglich, wenn ein schwerwiegender Versetzungsgrund nach der Einstellung entstanden ist.
Lehrkräfte, die Anträge auf Versetzung an Schulen im Entstehen stellen, sind freizugeben, sofern sie nicht an Schulen in
unterdurchschnittlich versorgten Bereichen unterrichten.
2.5 Auf die Regelungen des Bezugserlasses „Klassenbildung
und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden
Schulen“ vom 7.7.2011 in der derzeit gültigen Fassung vom
5.5.2014 sowie den Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“
vom 1.8.2014 wird hingewiesen. Die Entscheidung über die
Inanspruchnahme des zugewiesenen Kontingents für besondere Fördermaßnahmen sowie die Verteilung der Stunden auf
die Schulen ist frühzeitig in die Planungen mit einzubeziehen.
Innerhalb der Schule ist zu Beginn des Schulhalbjahres der
gesamte Unterrichtsbedarf mit den vorhandenen und den neu
einzustellenden Lehrkräften abzudecken.
Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung in Fächern, in denen
eine geringe fächerspezifische Versorgung besteht, sollen
vorrangig in diesen Fächern unterrichten.
Die Erteilung aller Schülerpflichtstunden hat an allen Schulformen und Schulen Vorrang vor allen anderen unterrichtlichen Angeboten. Dies gilt nicht nur für die Gestaltung des
Lehrereinsatzes zu Beginn des Schulhalbjahres, sondern auch
für die täglichen Regelungen des Einsatzes der Lehrkräfte im
Rahmen des Vertretungskonzeptes der Schule.
Der Schulelternrat und die Klassenelternschaften sind darüber
zu informieren,
– wie die Klassenbildung erfolgt ist,
– wie viele Schülerpflichtstunden zu erteilen sind,
– welche Schülerpflichtstunden mit Angabe des Grundes
nicht erteilt werden und
-
welche Zusatzangebote (Wahlangebote, Differenzierungen, Fördermaßnahmen etc.) durchgeführt werden.
3. Bekanntgabe der Einstellungsmöglichkeiten
3.1 Die Einstellungsmöglichkeiten gemäß Nr. 1.1 sind unter
Angabe des erforderlichen Lehramtes für bestimmte Schulen,
ggf. zusätzlich Schulform bzw. Schulzweig, als Schulstellen
oder Bezirksstellen bekannt zu geben.
SVBl 5/2015
Bei Grund-, Haupt-, Real- und Oberschulen sowie Förderschulen mit mindestens 500 Soll-Stunden oder Schulverbünden
sowie an allen Gymnasien und Gesamtschulen sind die Stellen
grundsätzlich als Schulstellen bekannt zu geben. Für die übrigen Schulen mit weniger als 500 Soll-Stunden und für alle
umgewidmeten oder nachträglichen Stellen legt die Niedersächsische Landesschulbehörde unter Berücksichtigung der
Regelungen gemäß Nr. 4.6 fest, ob Schulstellen oder Bezirksstellen auszuschreiben sind.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde nimmt bei einer
Ausschreibung als Schulstelle Beratungs- und Unterstützungsfunktion wahr. Insbesondere sind Schulen in der Fläche
bereits bei der Verteilung von Stellen zur Abdeckung des
fachspezifischen Bedarfs zu berücksichtigen.
Die Ausschreibungen für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen (GH), Grund-, Haupt- und Realschulen (GHR) und Realschulen (RS) werden zusammengefasst bekannt gegeben.
3.2 In folgenden Fächern ist mit einem, gemessen am landesweiten fächerspezifischen Bedarf der Schulen, zu geringen
Bewerberangebot zu rechnen:
– Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Grund-, Hauptund Realschulen sowie an Realschulen
a) Bedarfsfächer: Englisch, Politik und Technik
b) Fächer mit besonderem Bedarf: Französisch, Physik,
Chemie, Musik
– Lehramt an Gymnasien:
a) Bedarfsfächer: Ev. Religion, Mathematik, Chemie, Spanisch
b) Fächer mit besonderem Bedarf: Latein, Kunst, Physik,
Informatik
Bei der Festlegung der Anzahl der Ausschreibungen mit Bedarfsfächern ist die Anzahl der voraussichtlichen Bewerbungen zu berücksichtigen.
3.3 Die Niedersächsische Landesschulbehörde legt für alle
Stellenausschreibungen unter Beachtung eines begründeten
Vorschlages der Schule fest, mit welchen Fächern bzw. sonderpädagogischen Fachrichtungen und ggf. zusätzlichen Anforderungen die Einstellungen bekannt gegeben werden.
Es sind nur Unterrichtsfächer des Masters of Education bzw.
der Ersten Staatsprüfung zu verwenden. Auf die Verordnung
über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds.
MasterVO-Lehr) vom 8.11.2007 (Nds. GVBl. S. 488), geändert
durch Verordnung vom 28.10.2014 (Nds. GVBl. S. 302), sowie
die Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Niedersachsen (PVO-Lehr I) vom 15.4.1998 (Nds.
GVBl. S. 399), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.1.
2006 (Nds. GVBl. S. 33), wird hingewiesen.
Die am 23.4.2015 zu veröffentlichenden Stellen (Erste Auswahlrunde) sind mit folgenden Maßgaben bekannt zu geben:
Die einzelnen Stellen (ohne Stellen an Förderschulen) sind
grundsätzlich mit zwei Fächern bekannt zu geben.
Bis zu zwei Fächer können als Alternative zum Zweitfach benannt werden.
Nur Bedarfsfächer und Fächer des besonderen Bedarfs gem.
Nr. 3.2 können mit beliebigem Zweitfach angegeben werden.
SVBl 5/2015
An Hauptschulen, Realschulen oder Oberschulen ist darüber
hinaus eine Stellenausschreibung mit Mathematik / beliebig
zulässig.
Jede Stellenausschreibung mit Mathematik / beliebig ist um
den Zusatz „Zweitfach nicht Physik“ zu ergänzen.
Bei Stellenausschreibungen Bedarfsfach / beliebig können
durch einen Zusatz bis zu zwei Fächer ausgeschlossen werden.
Stellen für das Lehramt für Sonderpädagogik sind in der Regel
mit einer sonderpädagogischen Fachrichtung und erforderlichenfalls mit einem Unterrichtsfach bekannt zu geben. Die
Ausschreibung Sonderpädagogische Fachrichtung / beliebig
ist möglich.
Wird als erforderliche Zusatzqualifikation die Erteilung von islamischem Religionsunterricht, alevitischem Religionsunterricht oder herkunftssprachlichem Unterricht angegeben, so ist
auch eine Stellenausschreibung Nichtbedarfsfach mit beliebigem Zweitfach möglich.
Sofern in Einzelfällen aufgrund der besonderen Bewerberlage
darüber hinaus eine abweichende Ausschreibung beabsichtigt
ist, ist eine Ausnahme beim MK zu beantragen.
Für Stellen, die ab dem 1.6.2015 bekannt gegeben werden
(Umwidmungen und nachträgliche Stellen), entfallen die o. a.
Maßgaben.
Die Stellen können gemäß dem Bedarf der Schule von der
Niedersächsischen Landesschulbehörde mit zusätzlichen auswahlrelevanten Anforderungen versehen werden. Es wird unterschieden zwischen
– Bemerkungen zur Organisation der Schule,
– Anforderungen, die erforderlich sind, und
– Anforderungen, die erwünscht sind.
Die Anforderungen wirken sich wie folgt auf das Auswahlverfahren aus:
– Wird auf die Organisation der Schule hingewiesen (z. B.
Ganztagsschule), muss die Lehrkraft uneingeschränkt für
den Unterricht an dieser Schule zur Verfügung stehen.
– Erforderliche zusätzliche Anforderungen können ausgeschrieben werden, wenn ohne diese der Unterricht an der
Schule nicht gemäß der Stundentafel erteilt oder das
Schulprogramm nicht verwirklicht werden kann. In das
Auswahlverfahren werden nur Lehrkräfte einbezogen, die
über diese Anforderungen verfügen.
– Erwünschte zusätzliche Anforderungen sind zusätzliche
Kriterien, die beim Abwägungsprozess zwischen mehreren
Bewerbungen heranzuziehen sind.
Die Forderung eines dritten Lehrbefähigungsfaches ist nicht
zulässig.
Es ist darauf zu achten, dass Stellen mit der erwünschten oder
erforderlichen Zusatzqualifikation „Kenntnisse in niederdeutscher Sprache“ auszuschreiben sind.
4. Bewerbungs- und Auswahlverfahren
4.1 Grundsätzliches Ziel der Landesregierung ist die Einstellung von Lehrkräften mit abgeschlossener für die betreffende
Schulform vorgesehener Lehramtsausbildung.
AMTLICHER TEIL
193
Da für die Stellen häufig nicht genügend Bewerberinnen und
Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung zur Verfügung stehen werden, können sich auch Lehrkräfte bewerben, die den
Vorbereitungsdienst bzw. Anpassungslehrgang spätestens am
31.10.2015 beenden werden.
4.2 Aufgrund der besonderen Bedarfslage werden folgende
Bewerbungs- und Einsatzmöglichkeiten geöffnet:
Für Stellen für das Lehramt für Sonderpädagogik können
sich auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt
an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen
oder das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie
das Lehramt an Gymnasien bewerben.
Für Stellen an Haupt-, Real-, Ober- oder Gesamtschulen, die
für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt
an Realschulen oder an Grund-, Haupt- und Realschulen
ausgeschrieben wurden, können sich auch Lehrkräfte mit der
Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben.
Für Stellen an Oberschulen mit gymnasialem Angebot, Gymnasien und Gesamtschulen, die für das Lehramt an Gymnasien ausgeschrieben wurden, können sich auch Lehrkräfte mit
der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen oder das Lehramt an
Grund- und Hauptschulen bewerben.
Die jeweiligen Bewerbungen mit anderer Lehrbefähigung für
ein Lehramt werden nachrangig im Auswahlverfahren berücksichtigt, da grundsätzlich ein Einsatz der Lehrkräfte an der
Schulform vorgesehen ist, für die sie ausgebildet wurden.
Bewerbungen von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das
Lehramt an berufsbildenden Schulen werden grundsätzlich
gleichrangig zum Lehramt an Gymnasien behandelt, sofern
die Lehrkräfte über zwei allgemein bildende Fächer verfügen
und sie in diesen Fächern auch ausgebildet wurden. Die Einstellung dieser Lehrkräfte erfolgt entsprechend dem Lehramt
der ausgeschriebenen Stelle als Studienrätin / Studienrat
(BesGr. A 13). Entsprechendes gilt bei einer Bewerbung um
Stellen, die an Haupt- oder Realschulen bzw. Oberschulen
ausgeschrieben wurden. Hier erfolgt die Einstellung entsprechend dem Lehramt der ausgeschriebenen Stelle als Realschullehrerin / Realschullehrer (BesGr. A 12) bzw. Lehrerin /
Lehrer (BesGr. A 12) im Beamtenverhältnis auf Probe. Im Einzelfall kann jeweils eine Ergänzungsqualifikation unter den
Voraussetzungen der Nr. 6 des Bezugserlasses zu f) festgestellt werden.
In allen anderen Fällen werden Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nachrangig
nach Lehrkräften mit einer an den allgemein bildenden Schulen vorgesehenen Lehramtsausbildung im Auswahlverfahren
berücksichtigt und im unbefristeten Tarifbeschäftigtenverhältnis eingestellt.
Die Einstellung von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für
das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund- und
Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und
Realschulen an Gymnasien und an Förderschulen erfolgt im
Beamtenverhältnis auf Probe im Eingangsamt der jeweiligen
Lehrbefähigung als Realschullehrerin / Realschullehrer (BesGr.
A 12) bzw. Lehrerin / Lehrer (BesGr. A 12). Bei einer Einstellung
als Realschullehrerin / Realschullehrer (BesGr. A 12) bzw. Lehrerin / Lehrer (BesGr. A 12) an einer Förderschule erhält die jeweilige Lehrkraft eine Zulage gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Ver-
194
AMTLICHER TEIL
ordnung über Stellenzulagen für Lehrkräfte mit besonderen
Funktionen (ZulagenVO-Lehr).
Die Einstellung von Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung für
das Lehramt an Gymnasien auf Stellen, die für das Lehramt an
Realschulen, das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder
für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen ausgeschrieben sind, erfolgt grundsätzlich im Beamtenverhältnis
auf Probe entsprechend dem Lehramt der ausgeschriebenen
Stelle und dem überwiegenden Einsatz als Lehrerin / Lehrer
(BesGr. A 12) bzw. Realschullehrerin / Realschullehrer (BesGr.
A 12). In der Regel ist ein Drittel der gesamten Unterrichtsverpflichtung im Rahmen der dreijährigen Probezeit an einer der
Schulformen abzuleisten, für die die Lehrbefähigung erworben
wurde, vorrangig im dritten Jahr der Probezeit. Im Rahmen
der Probezeit sind überdies die Voraussetzungen für den Erwerb einer Ergänzungsqualifikation gem. Bezugserlass zu f)
für das Lehramt der ausgeschriebenen Stelle zu erbringen. Die
Einstellung von Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung für das
Lehramt an Gymnasien an Förderschulen kann nur im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgen. Auf die Möglichkeit des Erwerbs einer Ergänzungsqualifikation für das Lehramt für Sonderpädagogik nach dem Bezugserlass zu f) wird hingewiesen.
In begründeten Ausnahmefällen kann bei Einstellung von
Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, Grund-, Haupt- und Realschulen
oder das Lehramt an Realschulen an Gymnasien und an Förderschulen oder von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für
das Lehramt an Gymnasien an Haupt- und Realschulen die
dreijährige Probezeit auch in vollem Umfang an diesen absolviert werden. Bei einer absehbaren Verkürzung der Probezeit
aufgrund von Anrechnungszeiten gem. § 19 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) muss ein Drittel der Unterrichtsverpflichtung in der noch verbleibenden Probezeit, mindestens aber sechs Monate, an einer Schulform abgeleistet
werden, für die die Lehrkraft die Lehrbefähigung erworben
hat. Dies kann auch im Rahmen einer Abordnung von der im
Einstellungsverfahren beabsichtigten Einsatzschule (Stammschule) erfolgen.
Lehrkräfte, die an einer ihrer Lehrbefähigung entsprechenden
Schulform eingestellt wurden, können im Einzelfall zu Beginn
oder im Laufe der Probezeit unterhälftig an eine andere
Schulform teilabgeordnet werden, soweit dadurch die Bewährung in der Probezeit nicht gefährdet erscheint. Die Teilabordnung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Behörde, der die dienstrechtlichen Befugnisse für die Maßnahme
übertragen sind.
4.3 Ebenfalls bewerben können sich Interessentinnen und Interessenten ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung, die
aufgrund einer anderweitigen Ausbildung für den Unterricht
qualifiziert sind. Für den Quereinstieg sind mindestens ein
Hochschulabschluss entsprechend den Regelungen im Bezugserlass zu b) und mit der Möglichkeit der Zuordnung zu
mindestens einem Unterrichtsfach erforderlich.
4.4 Ausschließlich für befristete Einstellungen von Lehrkräften zur Erteilung von Unterricht, die aus dem Budget der
Schulen finanziert werden, sowie für befristete Vertretungsverträge können sich neben Lehrkräften mit abgeschlossener
Lehramtsausbildung auch Interessentinnen und Interessenten
mit den unter 4.3 genannten Qualifikationen sowie darüber
hinaus für alle Schulformen entsprechende Fachhochschulab-
SVBl 5/2015
solventinnen und -absolventen bewerben. Bewerberinnen und
Bewerber ohne eine unter 4.3. genannte Qualifikation sollten
mindestens einen Bachelorabschluss oder eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung oder ein Vordiplom im Rahmen eines universitären Studienganges nachweisen.
4.5 Lehrkräfte, die für das Fach Evangelische Religion (RE)
eingestellt werden sollen und den Vorbereitungsdienst nach
dem 31.10.2006 beendet haben, benötigen als Bevollmächtigung durch die evangelische Kirche die Vokation für die
Schulform, an der sie eingestellt werden sollen. Lehrkräfte für
das Fach Katholische Religion (RK) benötigen die Missio Canonica. Die Einstellung von Lehrkräften auf Stellen mit einer
geforderten Lehrbefähigung für evangelische bzw. katholische
Religion ist von der Vorlage einer entsprechenden Bevollmächtigung der Kirche abhängig zu machen. Eine Einstellungszusage erfolgt daher unter Vorbehalt der Vorlage dieser
Bevollmächtigung. Lehrkräfte, die für eine Erteilung von islamischem Religionsunterricht (RI) vorgesehen sind, müssen
dem entsprechenden Bekenntnis angehören. Zur Erteilung von
RI-Unterricht ist die Vorlage der entsprechenden Lehrerlaubnis (Idschaza) erforderlich.
4.6 Das Auswahlverfahren wird bei Schulstellen durch die
Schulen durchgeführt. Auf den Bezugserlass zu c) wird hingewiesen. Die Niedersächsische Landesschulbehörde berät und
unterstützt die Schulen bei der Durchführung der Auswahlverfahren.
Bei Bezirksstellen führt die Niedersächsische Landesschulbehörde das Auswahlverfahren unter Einbeziehung der jeweiligen Schule nach den Maßgaben des Bezugserlasses zu c)
durch.
Das Auswahlverfahren für Schulstellen und Bezirksstellen
beginnt am 5.5.2015. Die Stellenangebote für die erste Auswahlrunde erfolgen spätestens bis zum 27.5.2015. Die
schriftliche Annahme des Stellenangebots durch die Bewerberin bzw. den Bewerber ist spätestens bis zum 29.5.2015 möglich. Bei einem Stellenangebot nach dem 29.5.2015 hat die
ausgewählte Lehrkraft innerhalb eines Tages (24 Stunden)
eine schriftliche Rückäußerung an die Schule zu geben.
Erfolgt auf ein Stellenangebot keine Rückäußerung oder eine
Ablehnung, wird die Bewerbung der Lehrkraft bei dieser Stelle
nicht mehr berücksichtigt. Lehrkräfte, die eine Stelle schriftlich angenommen haben, können kein weiteres Stellenangebot mehr erhalten.
Bei der Umwidmung von Stellen oder der Bekanntgabe nachträglicher Stellen, insbesondere bei Stellen mit Bedarfsfächern, entscheidet die Niedersächsische Landesschulbehörde gem. Ziffer 6 des Bezugserlasses zu h), ob die Stellen als
Schulstellen oder als Bezirksstellen bekannt gegeben bzw. in
eine Schulstelle oder Bezirksstelle gewandelt werden und das
Auswahlverfahren dementsprechend durch die Schule oder
die Niedersächsische Landesschulbehörde durchgeführt wird.
Wird an einer Grund-, Haupt-, Real- oder Oberschule sowie
an einer Förderschule mit mindestens 500 Soll-Stunden oder
einem Schulverbund sowie an einem Gymnasium oder einer
Gesamtschule eine Bezirksstelle ausgeschrieben, ist zu gewährleisten, dass die Schule gem. Ziffer 6 des Bezugserlasses
zu h) die Auswahlentscheidung in geeigneter Weise treffen
kann.
4.7 Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind unterschiedliche Bewerbungsfristen zu beachten.
SVBl 5/2015
Für die Einbeziehung in die erste Auswahlrunde für Schulstellen und Bezirksstellen ist die Bewerbung mit mindestens
einer regionalen Angabe im Zeitraum vom 23.2.2015 bis
9.3.2015 unverzichtbar.
Die Ergänzung der Bewerbung um bestimmte Stellen ist im
Zeitraum vom 23.4.2015 bis 4.5.2015 über das Online-Bewerbungsverfahren erforderlich. Für alle Stellen werden in
der ersten Auswahlrunde nur die Bewerbungen berücksichtigt,
die explizit für eine bestimmte Stelle abgegeben wurden.
Bewerbungen, die nach dem 9.3.2015 abgegeben werden
oder erst nach dem 4.5.2015 um bestimmte Stellen ergänzt
werden, sowie die Bewerbungen von Personen ohne eine für
die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung, werden erst ab dem 1.6.2015
ins Auswahlverfahren einbezogen.
4.8 Die Auswahl erfolgt gemäß § 9 des Beamtenstatusgesetzes
(BeamtStG) nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach den Vorgaben des Bezugserlasses zu c).
Lehrkräfte, die ihre Ausbildung bis zum 31.10.2015 beenden,
sind bis zum Vorliegen der Note der Staatsprüfung auf der
Grundlage der Note des Masterabschlusses bzw. der Ersten
Staatsprüfung in das Auswahlverfahren mit einzubeziehen.
Weiterhin sind auch Ausbildungsnachweise als zusätzliches
Kriterium für die Auswahlentscheidung mit heranzuziehen.
Zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung sind grundsätzlich Lehrkräfte, die über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung verfügen oder diese bis zum 31.7.2015 beenden, vorrangig zu berücksichtigen.
Nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden Bewerberinnen und Bewerber, deren Nichteignung für eine Unterrichtstätigkeit im Schuldienst bereits festgestellt wurde (s. Bezugserlass zu e).
Die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung ist anhand der
Stellen-Bewerber-Liste der zentralen Bewerberdatei (EIS) zu
prüfen. Es können nur Lehrkräfte ein Stellenangebot erhalten,
die auf der Stellen-Bewerber-Liste aufgeführt sind und die
Anforderungen der Stelle erfüllen. Eine abschließende Prüfung
der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung erfolgt durch
die Niedersächsische Landesschulbehörde.
Beamtete und unbefristet beschäftigte Lehrkräfte im Schuldienst anderer Länder dürfen nur ausgewählt werden, wenn
eine Freigabeerklärung ihrer Schulbehörde zum Einstellungstermin vorliegt. Bei tarifbeschäftigten Lehrkräften aus anderen Bundesländern erfolgt in Niedersachsen eine Neueinstellung. Bei beamteten Lehrkräften erfolgt keine Neueinstellung,
sondern die Übernahme in den Schuldienst des Landes Niedersachsen durch Versetzung. Einer Ernennung gem. § 8 Abs. 1
Nr. 3 BeamtStG bedarf es nur dann, wenn im Zuge der Versetzung ein Amt zu übertragen ist, das einer anderen Besoldungsgruppe als das bisher übertragene Amt zugeordnet ist.
Realschullehrkräfte aus anderen Ländern können nur dann der
Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet werden, wenn ihre Ernennung zur Realschullehrerin / zum Realschullehrer und die Zuordnung zur Besoldungsgruppe A 13 im abgebenden Land vor
dem 6.11.2009 erfolgt sind.
Der Kontinuität des Unterrichts für die Schülerinnen und
Schüler kommt eine besondere Bedeutung zu. Es sind Lehrkräfte auszuwählen, die bereit sind, für mehrere Jahre an dem
vorgesehenen Dienstort zu unterrichten.
AMTLICHER TEIL
195
Auf die Unterrichtskontinuität für Auslandsschulen und für
Schulen in freier Trägerschaft ist zu achten. Werden Lehrkräfte dieser Schulen für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst ausgewählt, klärt die Niedersächsische
Landesschulbehörde, ob die bisherigen Schulen die Lehrkräfte
zu dem gewünschten Termin abgeben können. Erforderlichenfalls kann ein späterer Termin für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst vereinbart werden.
4.9 Können für Stellen bis zum 1.6.2015 keine qualifizierten
Lehrkräfte mit Lehramtsausbildung gefunden werden, die über
die ausgeschriebenen Fächer verfügen und den Vorbereitungsdienst bis spätestens 31.10.2015 beenden, entscheidet
die Niedersächsische Landesschulbehörde, ob das Auswahlverfahren unter Einbeziehung der Bewerberinnen und Bewerber ohne eine für die Unterrichtstätigkeit an allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung fortgesetzt wird oder ob unter Beachtung des Bedarfs der Schule neue Fächer für die Bewerberauswahl durch die Niedersächsische Landesschulbehörde festgesetzt werden (Umwidmung). Bei Stellen an Förderschulen
kann bei der Umwidmung die sonderpädagogische Fachrichtung entfallen.
Sofern qualifizierte Lehrkräfte mit Lehramtsausbildung, die
über die Anforderungen der Stelle verfügen und den Vorbereitungsdienst bis spätestens 31.10.2015 beenden, vorhanden
sind, ist die Aufhebung der Ausschreibung nur zulässig, wenn
nach dem Zeitpunkt der Ausschreibung ein sachlicher Grund
(z. B. Verringerung der Anzahl der Klassen) neu hinzugetreten
ist.
4.10 Nachträgliche Stellen können bei entsprechender Zuweisung als Schulstellen oder Bezirksstellen bekannt gegeben
werden. Bei allen umgewidmeten oder nachträglichen Stellen
erfolgt eine vollständige Zuordnung der Bewerberinnen und
Bewerber automatisch entsprechend den regionalen Angaben
in der Bewerbung und entsprechend ihren Lehrbefähigungsfächern.
4.11 Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung einer Vertretungslehrkraft erfolgt grundsätzlich nach den
gleichen Regeln wie für eine dauerhafte Einstellung in den
Schuldienst. Das gilt sowohl für die Einbeziehung der auf der
Stellen-Bewerber-Liste enthaltenen Bewerberinnen und Bewerber in das Auswahlverfahren als auch für eine sachgerechte Auswahl (s. Bezugserlass zu d).
5. Schlussbestimmungen
Dieser RdErl. tritt am 24.3.2015 in Kraft und mit Ablauf des
15.10.2015 außer Kraft.
Hospitation deutscher Lehrerinnen und
Lehrer an französischen Schulen
im Schuljahr 2015/2016
Bek. d. MK vom 30.3.2015 – 44 - 50 121/1-7 F.
Im Schuljahr 2015/2016 wird Lehrerinnen und Lehrern aus
den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland erneut die
Möglichkeit geboten, zwei oder drei Wochen an französischen
Schulen zu hospitieren und so das Schulwesen des anderen
Landes kennenzulernen und sich über schul- und bildungsre-
196
AMTLICHER TEIL
levante Themen auszutauschen. Durch den direkten persönlichen Kontakt zu den französischen Kolleginnen und Kollegen
sollen E-Mail-Kontakte, gemeinsame Projekte, Schüleraustausch und Schulpartnerschaften angeregt oder vertieft werden. Gleichzeitig soll der Deutschunterricht an französischen
Schulen durch die Anwesenheit eines Muttersprachlers und
authentischen Repräsentanten für deutsche Landeskunde, Geschichte, aktuelles Tagesgeschehen, Kultur etc. gefördert und
Vorurteilen entgegengewirkt werden. Darüber hinaus sollen
fächerübergreifend die Motivation und das interkulturelle Lernen der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden.
Da es sich um ein Mobilitätsprogramm der französischen Regierung handelt, das diese mit sieben EU-Staaten durchführt,
gilt auf französischer Seite das strikte Prinzip der laïcité: Vom
Centre international d’études pédagogiques (CIEP) in Sèvres
werden keine Bewerbungen von französischen Lehrkräften an
Einrichtungen oder von Gastschulen in kirchlicher oder privater Trägerschaft akzeptiert. Daraus folgt, dass gegenseitige
Hospitationen nur mit französischen Kolleginnen und Kollegen von staatlichen Collèges / Lycées realisiert werden können.
Nur Letztere stehen als Gastschulen für deutsche Interessenten zur Verfügung. Außerhalb dieses offiziellen Programms
kann der Pädagogische Austauschdienst (PAD) in Bonn deutsche Interessenten an Partner- oder Kontaktschulen in kirchlicher Trägerschaft oder an écoles élémentaires vermitteln, sofern eine eindeutige Zusage der französischen Schulleitung
der Bewerbung beigefügt ist.
Folgende Vereinbarungen mit dem CIEP gelten weiterhin:
– Ein Termin wird nicht vorgegeben, sondern individuell
zwischen der / dem deutschen Interessentin / Interessenten und der französischen Gastschule festgelegt. Die Hospitation kann im gesamten Schuljahr 2015/2016 und noch
bis Ende Dezember 2016 durchgeführt werden.
– Es besteht die Wahl zwischen einem Aufenthalt von zwei
oder drei Wochen.
– Falls die Bereitschaft besteht, eine französische Lehrkraft
zur Hospitation aufzunehmen, muss von der deutschen
Schule ein Meldebogen im Hospitationsprogramm für
französische Lehrkräfte ausgefüllt und eingereicht werden. Es handelt sich keineswegs um ein Programm, das
auf Gegenseitigkeit durchgeführt werden muss. Zwischen
beiden Programmen besteht kein Junktim und daher keine
Notwendigkeit, sich sowohl als entsendende als auch aufnehmende Schule zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Programm ist eine
mindestens dreijährige Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen (Lehramtsprüfung). Es können sich erfahrene und engagierte Lehrkräfte der Sekundarstufe I und II – auch von Berufs- und Hauptschulen – mit der Lehrbefähigung für das
Fach Französisch sowie Lehrkräfte aus dem Grundschulbereich, die Frühunterricht Französisch erteilen, bewerben. Letztere müssen allerdings damit rechnen, dass sie an ein Collège
vermittelt werden. Es können aber auch Lehrkräfte mit anderen Fächern an dem Programm teilnehmen, sofern sie an einer
Partner- oder Kontaktschule hospitieren möchten; sie müssen
jedoch über so gute französische Sprachkenntnisse verfügen,
dass sie dem Unterricht ohne Schwierigkeiten folgen und diesen auch bereichern können.
Die Dienstbezüge werden von den Heimatbehörden weitergezahlt.
SVBl 5/2015
Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer muss ihre / seine Reise
nach Frankreich individuell durchführen. Die Kosten für Reise
und Aufenthalt in Frankreich müssen selbst getragen werden.
Nach § 84 Abs. 1 NBG i. V. m. § 11 Abs. 4 BRKG können jedoch
die Auslagen bis zu 100 Euro erstattet werden, sofern im
Haushaltsplan Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Der Antrag ist formlos an die zuständige Regionalabteilung
der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu richten. Dabei
ist die Ausschlussfrist des § 3 Abs. 1 S. 2 BRKG zu beachten;
unbeschadet dieser sechsmonatigen Frist sollen aus haushaltswirtschaftlichen Gründen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Auslagenerstattung so bald wie möglich nach Beendigung des Hospitationsaufenthaltes beantragen.
Nach der offiziellen Mitteilung über die Hospitationsschule
und der Einigung auf einen Hospitationstermin müssen die
Lehrkräfte umgehend ihre Dienstreise unter Beachtung der
entsprechenden Vorschriften beantragen, da die Bewerbung
diesen Antrag nicht beinhaltet.
Der Bewerbungsbogen und das Informationsblatt können bei
den zuständigen Regionalabteilungen der Niedersächsischen
Landesschulbehörde angefordert oder im Internet auf der
Homepage des Pädagogischen Austauschdienstes in Bonn
http://www.kmk-pad.org/programme/hospitation-von-fremdsprachenlehrkraeften-in-frankreich-html abgerufen werden.
Auch eine Anforderung per E-Mail unter meingard.baumann
@kmk.org ist möglich.
Die Bewerbung muss auf dem Dienstweg bis zum
6.5.2015
in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde vorgelegt
werden.
Nach dem Hospitationsaufenthalt ist dem Pädagogischen
Austauschdienst ein Erfahrungsbericht einzureichen. Die Lehrkräfte erklären sich bereit, dass ihre Berichte – ggf. auszugsweise – unter Beachtung des Datenschutzes für Publikationen
zur Weitergabe an die Partnerorganisation oder zur Information von künftigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern genutzt
werden können.
Islamische Feiertage im Schuljahr 2015/16
Bek. d. MK v. 31.3.2015 – 36.1-82013
Bezug: RdErl. „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an
kirchlichen Veranstaltungen“ vom 1.11.2012 (SVBl. S. 597) – VORIS 22410 –
Die Termine der islamischen Feiertage im Schuljahr 2015/16
sind:
Fastenbrechenfest: 17.7.2015 (noch Schuljahr 2014/15)
Opferfest:
23.9.2015
Fastenbrechenfest: 5.7.2016
Für die Unterrichtsbefreiung der islamischen Schülerinnen
und Schüler für die Dauer der religiösen Veranstaltung gilt der
Bezugserlass entsprechend.
SVBl 5/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Jüdische Feiertage im Schuljahr 2015/16
Bek. d. MK v. 31.3.2015 – 36.1-82013
Bezug: RdErl. „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an
kirchlichen Veranstaltungen“ vom 1.11.2012 (SVBl. S. 597) – VORIS 22410 –
Die Termine der jüdischen Feiertage im Schuljahr 2015/16
sind:
Rosch-Haschana (Neujahrsfest): 14.9.2015 und 15.9.2015
Jom Kippur (Versöhnungstag):
23.9.2015
197
Sukkot (Laubhüttenfest):
28.9.2015 und 29.9.2015
Schemini Azeret (Schlussfest):
5.10.2015
Simchat Thora (Freudenfest):
6.10.2015
Pessach (Passahfest):
sowie
23.4.2016 und 24.4.2016
29.4.2016 und 30.4.2016
Schawuot (Wochenfest):
12.6.2016 und 13.6.2016
Für die Unterrichtsbefreiung der jüdischen Schülerinnen und
Schüler für die Dauer der religiösen Veranstaltung gilt der
Bezugserlass entsprechend.
STELLENAUSSCHREIBUNGEN1)
Allgemein
Die Besoldung während der Abordnung richtet sich nach dem
derzeitigen Amt der Bewerberin bzw. des Bewerbers.
1. Niedersächsisches Kultusministerium
Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet.
Im Niedersächsischen Kultusministerium ist voraussichtlich
zum 1.9.2015 der Dienstposten
Das Niedersächsische Kultusministerium strebt in allen Bereichen und Positionen an, eine Unterrepräsentanz i. S. des NGG
abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Männern besonders
erwünscht.
einer Bearbeiterin / eines Bearbeiters
im Referat 22
(Grundschulen, Förderschulen, Inklusion)
zur Bearbeitung zeitgebundener schulfachlicher Aufgaben zu
besetzen.
Der ausgeschriebene Dienstposten ist im Wege der Abordnung
für die Dauer von drei Jahren zu besetzen.
Die Mitarbeit in folgenden Aufgabenbereichen ist vorgesehen:
– Entwicklung, Implementierung und Evaluation von Bildungsstandards und Kerncurricula für Grundschulen und
Förderschulen,
– Evaluation der Empfehlungen für die vorschulische
Sprachförderung,
– Curriculare Umsetzung der durchgängigen Sprachbildung
und Sprachförderung,
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Das Niedersächsische Kultusministerium ist im Rahmen des
audit berufundfamilie® als familienfreundlicher Arbeitgeber
zertifiziert.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen sowie mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen dieser
Stellenausschreibung an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 13, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu richten.
Für fachliche Rückfragen steht Frau Matthaei, Tel.: 0511
1207278, zur Verfügung.
– Implementierung der Ergebnisse des Schulversuchs SINUS.
2. Niedersächsisches Kultusministerium
Bewerben können sich Lehrkräfte aus dem niedersächsischen
Schuldienst mit der Befähigung für das Lehramt an Grundund Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen mit
dem Schwerpunkt Grundschule sowie Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik. Die Ausschreibung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber im
Eingangsamt.
Im Niedersächsischen Kultusministerium ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 1.9.2015 der Dienstposten
Die Bewerberin / der Bewerber soll mit den aktuellen bildungspolitischen Entwicklungen vertraut sein und muss über
Kenntnisse in der Qualitätsentwicklung von Schulen verfügen.
Mehrjährige Unterrichtstätigkeit sowie Erfahrungen im Bereich Kommissionsarbeit sind ebenso wünschenswert wie eine
ausgeprägte Fähigkeit zu konzeptionellem Denken, zur Kooperation und zur Teamarbeit. Verwaltungserfahrungen in einer
Schulbehörde oder einer vergleichbaren Einrichtung sind von
Vorteil.
einer Bearbeiterin / eines Bearbeiters im Referat 15
(Unterrichtsversorgung, Einstellung, Bedarfsplanung)
zu besetzen.
Die Ausschreibung richtet sich an Lehrkräfte aus dem niedersächsischen Schuldienst, die sich im Eingangsamt befinden
oder ein schulisches Beförderungsamt – unterhalb der Ebene
der Schulleitung oder stellvertretenden Schulleitung – bekleiden. Der ausgeschriebene Dienstposten soll im Wege der Abordnung für die Dauer von einem Jahr besetzt werden.
1) nachzulesen auch im Internet unter http://www.mk.niedersachsen.de
(-> Service -> Schulverwaltungsblatt – Stellenausschreibungen)
198
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Die Besoldung während der Abordnung richtet sich nach dem
derzeitigen Amt der Bewerberin oder des Bewerbers.
Die Dienstposteninhaberin oder der Dienstposteninhaber soll
im Wesentlichen in den folgenden Aufgabenfeldern mitarbeiten:
– Einstellungen in den Schuldienst
– Auswertungen aus den Erhebungen zur Unterrichtsversorgung
– Bearbeitung von Anfragen (z. B. Anfragen von Eltern,
Landtag)
Voraussetzung für eine erfolgreiche Wahrnehmung des Dienstpostens sind differenzierte Kenntnisse des niedersächsischen
Bildungswesens sowie Sicherheit im Umgang mit den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Die Bewerberin oder der Bewerber muss über fundierte
Kenntnisse im IT-Anwendungsbereich (Office-Programme,
insbesondere Excel) verfügen.
Gesucht wird eine qualifizierte, verantwortungsbewusste und
selbstständig arbeitende Persönlichkeit mit abgeschlossener
Lehramtsausbildung. Fähigkeit zu konzeptionellem Denken,
Kooperations- und Teamfähigkeit werden ebenso wie ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative erwartet.
Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Das Niedersächsische Kultusministerium ist im Rahmen des
audit berufundfamilie® als familienfreundlicher Arbeitgeber
zertifiziert.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen sowie einer
Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen dieser Stellenausschreibung an das Niedersächsische Kultusministerium,
Referat 13, Schiffgraben12, 30159 Hannover, zu richten.
Für fachliche Rückfragen steht Herr Glaser, Tel.: 0511
1207091, zur Verfügung.
3. Niedersächsische Landesschulbehörde
In der Regionalabteilung Braunschweig der Niedersächsischen
Landesschulbehörde ist zum 1.10.2015 – vorbehaltlich der
Freigabe durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen –
der Dienstposten / Arbeitsplatz
der Dezernatsleiterin / des Dezernatsleiters
des Dezernats 5 (Schulpsychologie)
zu besetzen.
Eine Planstelle der BesGr. A 15 BBesO (Psychologiedirektorin /
Psychologiedirektor) bzw. eine Beschäftigungsmöglichkeit
nach E 15 steht zur Verfügung.
Die Dezernatsleiterin / der Dezernatsleiter ist verantwortlich
für:
– die Qualitätssicherung im Dezernat,
– für die Umsetzung des Erlasses zur schulpsychologischen
Beratung,
– für die Personalentwicklung und
– die Ressourcensteuerung.
SVBl 5/2015
Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Mitwirkung bei
der Personalauswahl sowie die Gestaltung der Zusammenarbeit mit den anderen Dezernaten der Niedersächsischen Landesschulbehörde und mit dem Kultusministerium. Die Weiterentwicklung und Umsetzung des Qualifizierungskonzeptes für
schulpsychologische Dezernentinnen und Dezernenten und
die stellvertretende Leitung des Krisen- und Notfallteams
stellen weitere zentrale Aufgaben dar. Außerdem liegt die
Auswahl der Schulen, die an den landesweiten Maßnahmen
wie Weiterbildung zur Beratungslehrkraft und KIK teilnehmen,
bei der Dezernatsleitung.
Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
– abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung in
der Fachrichtung Psychologie (Diplom oder Master),
– mehrjährige Berufserfahrung in der psychologischen Beratungsarbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
– mehrjährige Erfahrung in der Fort- und Weiterbildung von
Lehrkräften und Schulleiterinnen und Schulleitern.
In der Praxis erworbene Führungserfahrungen sind von Vorteil. Der sichere Umgang mit den für die Arbeitsfelder einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften wird erwartet. Bewerberinnen und Bewerber müssen umfassend mit der
aktuellen schul- und bildungspolitischen Entwicklung vertraut
sein. Es wird die Fähigkeit und Bereitschaft erwartet, sich in
neue Sachgebiete einzuarbeiten. Auf grundlegende Erfahrungen in der interdisziplinären Zusammenarbeit wird besonders
Wert gelegt.
Die Dienstposteninhaberin oder der Dienstposteninhaber bzw.
die Arbeitsplatzinhaberin oder der Arbeitsplatzinhaber muss
über Führungskompetenz, Überzeugungskraft, Organisationsvermögen sowie Verhandlungsgeschick und Kooperationsfähigkeit verfügen.
Die Stellenbesetzung erfolgt auf der Grundlage eines strukturierten Auswahlverfahrens mit AC-Elementen.
Der Dienstposten / Arbeitsplatz ist nur bedingt teilzeitgeeignet.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde strebt an, Unterrepräsentanzen i. S. des Nds. Gleichberechtigungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von
Frauen werden daher besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind bis zum 28.5.2015 an die Niedersächsische
Landesschulbehörde, Dezernat Zentrale Aufgaben, Auf der
Hude 2, 21339 Lüneburg, zu richten.
Nähere Auskünfte erteilt Herr Detmer, Tel.: 04131 152716.
4. Niedersächsische Landesschulbehörde
Für die Bildungsregion Landkreis Lüneburg wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Lehrkraft
als Bildungskoordinatorin / Bildungskoordinator
gesucht.
Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Lüneburg im Umfang der Hälfte der
jeweils maßgeblichen Regelstundenzahl für den Zeitraum vom
1.8.2015 bis zum 31.7.2018.
SVBl 5/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Mit der Einrichtung der Bildungsregion verfolgen der Landkreis Lüneburg und die beteiligten Kommunen in staatlichkommunaler Verantwortungsgemeinschaft mit dem Land Niedersachsen das Ziel, in einem kontinuierlichen und langfristig
angelegten Prozess die im Landkreis vorhandenen Bildungsinitiativen und Bildungsakteure zu einem regionalen Bildungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise
sollen Strukturen und Synergien entstehen, die die Menschen
einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen
und ihre Bildungsbiografien bestmöglich unterstützen. Die
Gestaltung der Übergänge zwischen den Bildungsbereichen
ist dabei ein wichtiges Schwerpunktthema in der Bildungsregion, damit Transparenz und Anschlussfähigkeit der Bildungsangebote sichergestellt werden können.
In die Verantwortung der Bildungskoordinatorin bzw. des Bildungskoordinators des Landkreises Lüneburg fällt die Optimierung der Übergangsgestaltung vom Elementarbereich in
den Primarbereich und vom Primarbereich in den Sekundarbereich I. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Mitgestaltung und Implementierung der Lüneburger Inklusionsstrategie am Übergang KiTa – Grundschule und Grundschule –
Sekundarbereich I.
Die regionale Geschäftsstelle des Landkreises Lüneburg ist im
Bildungs- und Integrationsbüro des Landkreises angesiedelt
und übernimmt bei der Umsetzung der in der Bildungsregion
abgestimmten Maßnahmen koordinierende und unterstützende Aufgaben. Die Bildungskoordinatorin bzw. der Bildungskoordinator bringt schulfachliche Expertise in die Arbeit des Bildungsbüros ein.
Zu den Aufgaben der Bildungskoordinatorin/des Bildungskoordinators gehören:
– Koordinierung und Umsetzung der von der Steuergruppe
beschlossenen Maßnahmen sowie Berichterstattung in diesem Gremium,
– Initiierung von Gremienarbeit und Vorbereitung der Sitzungen der Gremien,
– Vernetzungsarbeit,
– Koordinierung bzw. Förderung der Kommunikation (sowohl innerhalb der Bildungsregion als auch bei Bedarf
zwischen Bildungsregionen),
199
nisse in der Organisation eines Verwaltungsarbeitsplatzes sind
erwünscht.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden Gestaltungsund Entscheidungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zum konzeptionellen Denken erwartet. Darüber hinaus erfordert die
Aufgabe Kommunikationskompetenz, Teamfähigkeit und die
Fähigkeit zu Kooperation. Erwartet wird die Bereitschaft, sich
auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu engagieren.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Aufgabenwahrnehmung ist bedingt teilzeitgeeignet, soweit eine Lehrkraft die Aufgabe als Bildungskoordinatorin oder Bildungskoordinator mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit wahrnimmt.
Die Bewerbung ist mit Lebenslauf und Stellungnahme zu den
im Ausschreibungstext vorliegenden Erwartungen sowie mit
einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 30.5.2015 auf dem Dienstweg an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg,
Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zu richten. Da die Wahrnehmung der Aufgabe im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Lüneburg erfolgt, wird die Auswahlentscheidung im Einvernehmen mit dem Landkreis getroffen. Weitere Auskünfte
erteilen Frau Kuntze, Tel.: 04131 9698524, E-Mail: karin.kuntze
@landkreis.lueneburg.de, oder Herr Wieske, Tel.: 04131
261203, E-Mail: [email protected].
5. Niedersächsische Landesschulbehörde
Für die Bildungsregion Landkreis Nienburg / Weser wird zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine Lehrkraft
als Bildungskoordinatorin / Bildungskoordinator
gesucht.
Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Nienburg / Weser im Umfang der
Hälfte der jeweils maßgeblichen Regelstundenzahl für den
Zeitraum vom 1.8.2015 bis zum 31.7.2018.
Bewerben können sich Lehrkräfte aller Schulformen im Eingangsamt nach Ende der Probezeit oder im ersten Beförderungsamt, soweit diese Lehrkräfte nicht Schulleiterinnen /
Schulleiter oder Ständige Vertreterinnen/Vertreter von Schulleiterinnen / Schulleitern sind. Im Hinblick auf die beschriebenen Aufgaben begrüßt der Landkreis Lüneburg besonders Bewerbungen aus dem Primarbereich.
Mit der Einrichtung der Bildungsregion verfolgen der Landkreis Nienburg/Weser und die beteiligten Kommunen in staatlich-kommunaler Verantwortungsgemeinschaft mit dem Land
Niedersachsen das Ziel, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess die im Landkreis vorhandenen Bildungsinitiativen und Bildungsakteure zu einem regionalen
Bildungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese
Weise sollen Strukturen und Synergien entstehen, die die
Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung
befähigen und ihre Bildungsbiografien bestmöglich unterstützen. Die Gestaltung der Übergänge zwischen den Bildungsbereichen ist dabei ein wichtiges Schwerpunktthema in der Bildungsregion, damit Transparenz und Anschlussfähigkeit der
Bildungsangebote sichergestellt werden können.
Bewerberinnen und Bewerber sollen über Kenntnisse des
Schulwesens in Niedersachsen und der Schulangebote vor Ort,
also im Landkreis Lüneburg, sowie über Kenntnisse zentraler
und regionaler bildungspolitischer Entwicklungen verfügen.
Erwartet werden außerdem Erfahrungen in der Organisation
von Entwicklungsvorhaben sowie Fähigkeiten zum Management einer Organisationseinheit und zur Anwendung neuer
Informations- und Kommunikationstechnologien. Grundkennt-
Bildung ist ein wesentliches Zukunftsthema im Landkreis
Nienburg / Weser. Daher wurde im Oktober 2012 das Bildungsbüro eingerichtet. Der Landkreis baut ein kommunales
Bildungsmonitoring auf und veröffentlichte einen kommunalen Bildungsbericht. Durch ein datenbasiertes Bildungsmanagement bzw. eine daraus resultierende Handlungsstrategie
zur Weiterentwicklung der Bildungsregion soll die erfolgreiche Arbeit fortgesetzt werden.
– Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Institutionen
und Bildungsakteure in der Region,
– Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit, Koordination der inhaltlichen Pflege der Internetpräsenz der Bildungsregion.
200
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Das Bildungsbüro übernimmt bei der Umsetzung der in der
Bildungsregion abgestimmten Maßnahmen koordinierende
und unterstützende Aufgaben. Die Bildungskoordinatorin bzw.
der Bildungskoordinator bringt schulfachliche Expertise in die
Arbeit des Bildungsbüros ein.
Zu den Aufgaben der Bildungskoordinatorin / des Bildungskoordinators gehören:
– Koordinierung und Umsetzung der von der Steuergruppe
beschlossenen Maßnahmen sowie Berichterstattung in
diesem Gremium,
– Initiierung von Gremienarbeit und Vorbereitung der Sitzungen der Gremien,
SVBl 5/2015
Die Bewerbung ist mit Lebenslauf und Stellungnahme zu den
im Ausschreibungstext vorliegenden Erwartungen sowie mit
einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 30.5.2015 auf dem Dienstweg an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover,
Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover, zu richten. Da die
Wahrnehmung der Aufgabe im Wege der Teil-Abordnung an
den Landkreis Nienburg / Weser erfolgt, wird die Auswahlentscheidung im Einvernehmen mit dem Landkreis getroffen.
Weitere Auskünfte erteilen Frau Roffmann, Tel.: 0511
1067513, E-Mail: [email protected], und
Herr Labode, Landkreis Nienburg / Weser, E-Mail: dieter. labode
@kreis-ni.de.
– Vernetzungsarbeit,
– Koordinierung bzw. Förderung der Kommunikation (sowohl innerhalb der Bildungsregion als auch bei Bedarf
zwischen Bildungsregionen),
– Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Institutionen
und Bildungsakteure in der Region,
– Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen mit Kooperationspartnern,
– Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit, inhaltliche Pflege der
Internetpräsenz der Bildungsregion.
Für das künftige Engagement wurden die folgenden Handlungsfelder priorisiert:
– Chancengerechtigkeit fördern,
– Bildungsbeteiligung und Bildungserträge steigern,
– Übergang Schule – Beruf unterstützen,
– Fachkräfte sichern,
– Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit,
– Fortschreibung des Bildungsberichtes.
Bewerben können sich Lehrkräfte aller Schulformen im Eingangsamt nach Ende der Probezeit oder im ersten Beförderungsamt, soweit diese Lehrkräfte nicht Schulleiterinnen /
Schulleiter oder ständige Vertreterinnen / Vertreter von Schulleiterinnen / Schulleitern sind.
Bewerberinnen und Bewerber sollen über Kenntnisse des
Schulwesens in Niedersachsen und der Schulangebote vor Ort
sowie über Kenntnisse zentraler und regionaler bildungspolitischer Entwicklungen verfügen. Erwartet werden außerdem Erfahrungen in der Organisation von Entwicklungsvorhaben sowie Fähigkeiten zum Management einer Organisationseinheit
und zur Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien. Grundkenntnisse in der Organisation eines
Verwaltungsarbeitsplatzes sind erwünscht.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden Gestaltungsund Entscheidungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zum konzeptionellen Denken erwartet. Darüber hinaus erfordert die
Aufgabe Kommunikationskompetenz, Teamfähigkeit und die
Fähigkeit zu Kooperation. Erwartet wird die Bereitschaft, sich
auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu engagieren.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Aufgabenwahrnehmung ist bedingt teilzeitgeeignet, soweit eine Lehrkraft die Aufgabe als Bildungskoordinatorin oder Bildungskoordinator mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit wahrnimmt.
6. Niedersächsische Landesschulbehörde
Für die Bildungsregion Emsland wird zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eine Lehrkraft als
Bildungskoordinatorin / Bildungskoordinator
gesucht.
Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Emsland im Umfang der Hälfte der
jeweils maßgeblichen Regelstundenzahl für den Zeitraum vom
1.8.2015 bis zum 31.7.2018.
Mit der Einrichtung der Bildungsregion Emsland verfolgen der
Landkreis und die beteiligten Kommunen in staatlich-kommunaler Verantwortungsgemeinschaft mit dem Land Niedersachsen das Ziel, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess die im Landkreis vorhandenen Bildungsinitiativen und Bildungsakteure zu einem regionalen Bildungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise sollen
Strukturen und Synergien entstehen, die die Menschen einer
Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und
ihre Bildungsbiografien bestmöglich unterstützen. Die Gestaltung der Übergänge zwischen den Bildungsbereichen ist dabei
ein wichtiges Schwerpunktthema in der Bildungsregion, damit
Transparenz und Anschlussfähigkeit der Bildungsangebote sichergestellt werden können.
Das Bildungsbüro des Landkreises Emsland übernimmt bei der
Umsetzung der in der Bildungsregion abgestimmten Maßnahmen koordinierende und unterstützende Aufgaben. Die Bildungskoordinatorin bzw. der Bildungskoordinator bringt schulfachliche Expertise in die Arbeit der regionalen Geschäftsstelle ein und ist Dienstleisterin bzw. Dienstleister der beteiligten
Schulen, der Kindertageseinrichtungen und der regionalen
Steuergruppe. Das Bildungsbüro befindet sich in Meppen.
Zu den Aufgaben der Bildungskoordinatorin / des Bildungskoordinators gehören:
– die Leitung und Koordination der Sitzungen der regionalen Steuergruppe,
– die Umsetzung der von der regionalen Steuergruppe beschlossenen Vorhaben,
– die Unterstützung der Niedersächsischen Landesschulbehörde bei der Beratung der Schulen und die Vermittlung
sonstiger Beratungsangebote,
– die Mitwirkung bei der Koordination von Qualitätsvergleichen mit Hilfe schulischer Selbstevaluationsverfahren,
– die fachliche Unterstützung der regionalen Steuergruppe
bei der Vergabe von Mitteln aus dem Regionalen Entwicklungsfonds,
SVBl 5/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
– die Unterstützung der Vernetzungswünsche der Schulen
und Kindertageseinrichtungen,
-
die Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen, Praxisforen und ggf. weiteren Veranstaltungen,
– der weitere Ausbau der Bildungsregion Emsland um zusätzliche Akteure aus den Bereichen Weiterbildung, Ausund Fortbildung, Wirtschaft etc.,
– die Pflege der Internetpräsenz der Bildungsregion.
Bewerben können sich Lehrkräfte aller Schulformen im Eingangsamt nach Ende der Probezeit oder im ersten Beförderungsamt, soweit diese Lehrkräfte nicht Schulleiterinnen /
Schulleiter oder ständige Vertreterinnen / Vertreter von Schulleiterinnen / Schulleitern sind.
Bewerberinnen und Bewerber sollen über Kenntnisse des
Schulwesens in Niedersachsen und der Schulangebote vor Ort
sowie über Kenntnisse zentraler und regionaler bildungspolitischer Entwicklungen verfügen. Erwartet werden außerdem Erfahrungen in der Organisation von Entwicklungsvorhaben sowie Fähigkeiten zum Management einer Organisationseinheit
und zur Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien. Grundkenntnisse in der Organisation eines
Verwaltungsarbeitsplatzes sind erwünscht.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden Gestaltungsund Entscheidungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zum konzeptionellen Denken erwartet. Darüber hinaus erfordert die
Aufgabe Kommunikationskompetenz, Teamfähigkeit und die
Fähigkeit zu Kooperation. Erwartet wird die Bereitschaft, sich
auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu engagieren.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Aufgabenwahrnehmung ist bedingt teilzeitgeeignet, soweit eine Lehrkraft die Aufgabe als Bildungkoordinatorin oder Bildungskoordinator mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit wahrnimmt.
Die Bewerbung ist mit Lebenslauf und Stellungnahme zu den
im Ausschreibungstext vorliegenden Erwartungen sowie mit
einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 30.5.2015 auf dem Dienstweg an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück,
Dezernat 2, z. H. Frau Övermöhle, Mühleneschweg 8, 49090
Osnabrück, zu richten. Da die Wahrnehmung der Aufgabe im
Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Emsland erfolgt,
wird die Auswahlentscheidung im Einvernehmen mit dem
Landkreis Emsland getroffen. Weitere Auskünfte erteilen Herr
Andreas, Tel.: 0541 314406, E-Mail: frank.andreas@nlschb.
niedersachsen.de, und Herr Botterschulte, Landkreis Emsland,
Tel.: 05931 441382, E-Mail: [email protected].
7. Niedersächsische Landesschulbehörde
Für die Bildungsregion Emsland wird zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eine Lehrkraft
als Bildungskoordinatorin / Bildungskoordinator
gesucht.
Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Emsland im Umfang der Hälfte der
jeweils maßgeblichen Regelstundenzahl zunächst für den
Zeitraum vom 1.8.2015 bis zum 31.7.2016.
201
Mit der Einrichtung der Bildungsregion Emsland verfolgen der
Landkreis und die beteiligten Kommunen in staatlich-kommunaler Verantwortungsgemeinschaft mit dem Land Niedersachsen das Ziel, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess die im Landkreis vorhandenen Bildungsinitiativen und Bildungsakteure zu einem regionalen Bildungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise sollen
Strukturen und Synergien entstehen, die die Menschen einer
Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und
ihre Bildungsbiografien bestmöglich unterstützen. Die Gestaltung der Übergänge zwischen den Bildungsbereichen ist dabei
ein wichtiges Schwerpunktthema in der Bildungsregion, damit
Transparenz und Anschlussfähigkeit der Bildungsangebote sichergestellt werden können.
Das Bildungsbüro des Landkreises Emsland übernimmt bei der
Umsetzung der in der Bildungsregion abgestimmten Maßnahmen koordinierende und unterstützende Aufgaben. Die Bildungskoordinatorin bzw. der Bildungskoordinator bringt
schulfachliche Expertise in die Arbeit der regionalen Geschäftsstelle ein und ist Dienstleisterin bzw. Dienstleister der
beteiligten Schulen, der Kindertageseinrichtungen und der regionalen Steuergruppe. Das Bildungsbüro befindet sich in
Meppen.
Zu den Aufgaben der Bildungskoordinatorin / des Bildungskoordinators gehören:
– die Umsetzung der von der regionalen Steuergruppe beschlossenen Vorhaben,
– die Unterstützung der Niedersächsischen Landesschulbehörde bei der Beratung der Schulen und die Vermittlung
sonstiger Beratungsangebote,
– die Mitwirkung bei der Koordination von Qualitätsvergleichen mit Hilfe schulischer Selbstevaluationsverfahren,
– die fachliche Unterstützung der regionalen Steuergruppe
bei der Vergabe von Mitteln aus dem Regionalen Entwicklungsfonds,
– die Unterstützung der Vernetzungswünsche der Schulen
und Kindertageseinrichtungen,
– die Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen, Praxisforen und ggf. weiteren Veranstaltungen,
– der weitere Ausbau der Bildungsregion Emsland um zusätzliche Akteure aus den Bereichen Weiterbildung, Ausund Fortbildung, Wirtschaft etc.,
– die Pflege der Internetpräsenz der Bildungsregion.
Bewerben können sich Lehrkräfte aller Schulformen im Eingangsamt nach Ende der Probezeit oder im ersten Beförderungsamt, soweit diese Lehrkräfte nicht Schulleiterinnen /
Schulleiter oder Ständige Vertreterinnen / Vertreter von Schulleiterinnen / Schulleitern sind.
Bewerberinnen und Bewerber sollen über Kenntnisse des
Schulwesens in Niedersachsen und der Schulangebote vor Ort
sowie über Kenntnisse zentraler und regionaler bildungspolitischer Entwicklungen verfügen. Erwartet werden außerdem Erfahrungen in der Organisation von Entwicklungsvorhaben sowie Fähigkeiten zum Management einer Organisationseinheit
und zur Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien. Grundkenntnisse in der Organisation eines
Verwaltungsarbeitsplatzes sind erwünscht.
202
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden Gestaltungsund Entscheidungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zum konzeptionellen Denken erwartet. Darüber hinaus erfordert die
Aufgabe Kommunikationskompetenz, Teamfähigkeit und die
Fähigkeit zu Kooperation. Erwartet wird die Bereitschaft, sich
auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu engagieren.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Aufgabenwahrnehmung ist bedingt teilzeitgeeignet, soweit eine Lehrkraft die Aufgabe als Bildungkoordinatorin oder Bildungskoordinator mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit wahrnimmt.
Die Bewerbung ist mit Lebenslauf und Stellungnahme zu den
im Ausschreibungstext vorliegenden Erwartungen sowie mit
einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 30.5.2015 auf dem Dienstweg an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück,
Dezernat 2, z. H. Frau Övermöhle, Mühleneschweg 8, 49090
Osnabrück, zu richten. Da die Wahrnehmung der Aufgabe im
Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Emsland erfolgt,
wird die Auswahlentscheidung im Einvernehmen mit dem
Landkreis Emsland getroffen. Weitere Auskünfte erteilen Herr
Andreas, Tel.: 0541 314406, E-Mail: frank.andreas@nlschb.
niedersachsen.de, und Herr Botterschulte, Landkreis Emsland,
Tel.: 05931 441382, E-Mail: [email protected].
8. Niedersächsische Landesschulbehörde
Für die Bildungsregion Wesermarsch wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Lehrkraft als
Bildungskoordinatorin / Bildungskoordinator
gesucht.
Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Wesermarsch im Umfang der Hälfte
der jeweils maßgeblichen Regelstundenzahl für den Zeitraum
vom 1.8.2015 bis zum 31.7.2018.
Mit der Einrichtung der Bildungsregion verfolgen der Landkreis Wesermarsch und die beteiligten Kommunen in staatlich-kommunaler Verantwortungsgemeinschaft mit dem Land
Niedersachsen das Ziel, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess die im Landkreis vorhandenen Bildungsinitiativen und Bildungsakteure zu einem regionalen
Bildungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese
Weise sollen Strukturen und Synergien entstehen, die die
Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung
befähigen und ihre Bildungsbiografien bestmöglich unterstützen. Die Gestaltung der Übergänge zwischen den Bildungsbereichen ist dabei ein wichtiges Schwerpunktthema in der Bildungsregion, damit Transparenz und Anschlussfähigkeit der
Bildungsangebote sichergestellt werden können.
Die regionale Geschäftsstelle des Landkreises Wesermarsch
übernimmt bei der Umsetzung der in der Bildungsregion abgestimmten Maßnahmen koordinierende und unterstützende
Aufgaben. Die Bildungskoordinatorin bzw. der Bildungskoordinator bringt schulfachliche Expertise in die Arbeit der regionalen Geschäftsstelle ein.
Zu den Aufgaben der Bildungskoordinatorin / des Bildungskoordinators gehören:
SVBl 5/2015
– Koordinierung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen des strategisch koordinierenden Gremiums sowie
Berichterstattung in diesem Gremium,
– Initiierung von Gremienarbeit und Vorbereitung der Sitzungen der Gremien,
– Vernetzungsarbeit,
– Koordinierung bzw. Förderung der Kommunikation (sowohl innerhalb der Bildungsregion als auch bei Bedarf
zwischen Bildungsregionen),
– Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner zu sein für Institutionen und Bildungsakteure in der Region,
– fachliche Unterstützung des strategisch koordinierenden
Gremiums bei der Vergabe von Mitteln aus dem Regionalen Bildungsfonds (sofern von der Kommune eingerichtet),
– Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen mit Kooperationspartnern,
– Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit, Koordination der inhaltlichen Pflege der Internetpräsenz der Bildungsregion.
Bewerben können sich Lehrkräfte aller Schulformen im Eingangsamt nach Ende der Probezeit oder im ersten Beförderungsamt, soweit diese Lehrkräfte nicht Schulleiterinnen /
Schulleiter oder ständige Vertreterinnen / Vertreter von Schulleiterinnen / Schulleitern sind.
Bewerberinnen und Bewerber sollen über Kenntnisse des
Schulwesens in Niedersachsen und der Schulangebote vor Ort
sowie über Kenntnisse zentraler und regionaler bildungspolitischer Entwicklungen verfügen. Erwartet werden außerdem Erfahrungen in der Organisation von Entwicklungsvorhaben sowie Fähigkeiten zum Management einer Organisationseinheit
und zur Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien. Grundkenntnisse in der Organisation eines
Verwaltungsarbeitsplatzes sind erwünscht.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden Gestaltungsund Entscheidungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zum konzeptionellen Denken erwartet. Darüber hinaus erfordert die
Aufgabe Kommunikationskompetenz, Teamfähigkeit und die
Fähigkeit zu Kooperation. Erwartet wird die Bereitschaft, sich
auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu engagieren.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Aufgabenwahrnehmung ist bedingt teilzeitgeeignet, soweit eine Lehrkraft die Aufgabe als Bildungskoordinatorin oder Bildungskoordinator mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit wahrnimmt.
Die Bewerbung ist mit Lebenslauf und Stellungnahme zu den
im Ausschreibungstext vorliegenden Erwartungen sowie mit
einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 30.5.2015 auf dem Dienstweg an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück,
Dezernat 2, z. H. Frau Övermöhle, Mühleneschweg 8, 49090
Osnabrück, zu richten. Da die Wahrnehmung der Aufgabe im
Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Wesermarsch erfolgt, wird die Auswahlentscheidung im Einvernehmen mit
dem Landkreis Wesermarsch getroffen. Weitere Auskünfte erteilen Herr Andreas, Tel.: 0541 314406, E-Mail: frank.andreas
@nlschb.niedersachsen.de, und Herr Stolorz, Landkreis Wesermarsch, Tel.: 04401 927237, E-Mail: sascha.stolorz@lkbra.
de.
SVBl 5/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
9. Mitarbeit im Projekt „Umbrüche gestalten – Sprachenförderung und Sprachenbildung als integrale Bestandteile innovativer Lehrerbildung in Niedersachsen“
Ziel des vom Mercator Institut geförderten Projektes „Umbrüche gestalten“ ist es, an den neun niedersächsischen für
das Lehramt ausbildenden Universitäten ein strukturiertes,
den gesamten Ausbildungsweg begleitendes obligatorisches
Qualifizierungsangebot in den Bereichen Sprachenförderung
und Deutsch als Zweitsprache für Lehramtsstudierende aller
Fächer und Schulformen zu etablieren. In Kooperation der
einzelnen Standorte sollen Komponenten für Lehrveranstaltungen für Studierende für das Lehramt entwickelt werden,
bei denen fachspezifisch Deutsch als Zweitsprache und Sprachenförderung thematisiert werden. Zudem sollen die an den
Universitäten Lehrenden unterschiedlicher Fachrichtungen zu
Fragestellungen von Deutsch als Zweitsprache, Mehrsprachigkeit und Sprachenförderung in ihrem Fach beraten werden.
Für die nachstehend aufgeführten Standorte wird zum
nächstmöglichen Termin jeweils eine Lehrkraft gesucht, die in
diesem Projekt mitarbeiten möchte. Für die Wahrnehmung der
Aufgaben ist bis längstens 31.1.2017 eine Freistellung vom
Unterricht über Anrechnungsstunden vorgesehen. Unter Beachtung der Mindestunterrichtsverpflichtung für vollbeschäftigte Lehrkräfte gem. § 17 Nds. ArbZVO-Schule können hierfür
bis zu 5 Anrechnungsstunden für den Standort Hannover und
jeweils bis zu 10 Anrechnungsstunden für die Standorte
Vechta und Lüneburg gewährt werden. Eine Aufteilung dieser
Anrechnungsstunden auf zwei Lehrkräfte, die mit jeweils 5
Stunden freigestellt werden, ist möglich. An den Standorten
werden folgende Schulformen betreut:
– Hannover (Schulformen: Gymnasium, Integrierte Gesamtschule),
– Lüneburg (Schulform: Berufsbildende Schulen Fachrichtung Sozialpädagogik bzw. Wirtschaftspädagogik),
– Vechta (Schulformen: Grund-, Haupt-, Real- und Oberschule).
Die an den Standorten eingesetzten Projektmitarbeiterinnen
und -mitarbeiter bilden in Kooperation mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren des Projekts vor Ort („TandemLeads“) zusammen eine lokale Projekteinheit.
Die Aufgaben der als Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter eingesetzten Lehrkräfte sind:
– Mitarbeit bei der konzeptionellen Erarbeitung von Lehrkomponenten zu den Themen Deutsch als Zweitsprache
und Sprachenförderung in unterschiedlichen Fächern in
Zusammenarbeit mit Fachvertretungen,
– selbständiges Erstellen von Lehrmaterial für Studierende,
203
Es können sich Lehrkräfte aus dem niedersächsischen Schuldienst – vornehmlich aus den jeweils vorgenannten Schulformen – bewerben, die über nachstehendes Anforderungsprofil
verfügen:
– gute Fachkenntnisse (insbesondere im Bereich Sprachdidaktik),
– Erfahrungen in der Sprachenförderung, insbesondere im
Bereich Deutsch als Zweitsprache (bevorzugt im Projekt
DaZNet),
– Erfahrungen in den Handlungsfeldern der interkulturellen
Bildung.
Darüber hinaus sind Erfahrungen in der Erstellung von Lehrmaterial erwünscht. Für den Standort Hannover wären zusätzliche
Fachkenntnisse in einem der MINT-Fächer wünschenswert.
Die Bereitschaft, sich auf internetgestützte Verfahren der Information, Kommunikation und Fortbildung einzulassen, wird
außerdem vorausgesetzt.
Bewerbungen mit einer Stellungnahme zu den im vorstehenden Ausschreibungstext formulierten Erwartungen sind bis
zum 31.5.2015 auf dem Dienstweg an das Niedersächsische
Kultusministerium, Referat 25, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, und parallel auf elektronischem Wege direkt an
[email protected] zu richten. Ein aktueller
formloser Leistungsbericht der Schulleitung, in dem Bezug
genommen wird auf die Eignung für die Wahrnehmung der
neuen Aufgabe, ist der Bewerbung beizufügen.
Auskünfte erteilen die für den jeweiligen Standort zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren des Projekts „Umbrüche gestalten“:
– Leibniz Universität Hannover, Prof. Dr. Bickes, Tel.: 0511
777636 oder 76217412, E-Mail: [email protected],
– Leuphana Universität Lüneburg, Prof. Dr. Neumann, Tel.:
04131 6772617, E-Mail: [email protected],
– Universität Vechta, Prof. Dr. Wittstruck, Tel.: 04441 15397,
E-Mail: [email protected].
10. Medienpädagogische Beraterin / medienpädagogischer
Berater für das kommunale Medienzentrum Aurich
Für den Landkreis Aurich wird zum 1.8.2015 für zunächst zwei
Jahre mit der Option einer Verlängerung
eine medienpädagogische Beraterin /
ein medienpädagogischer Berater
im Medienzentrum Aurich gesucht.
– Entwicklung von Unterrichtskonzepten im o.a. Themenbereich und Erprobung vor Studierenden und Lehrenden
bzw. in der Lehrerfortbildung,
Die Bewerberin bzw. der Bewerber sollte ihren / seinen
Schwerpunkt in den Bereichen Medienkonzeptentwicklung,
Filmbildung, und / oder Mobiles Lernen mit digitalen Medien
haben und möglichst an einer Schule im Landkreis tätig sein.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben werden zunächst 8 Anrechnungsstunden gewährt. Grundlage für diese Tätigkeit ist
der Erlass des MK v. 19.6.2006 (SVBl. 8/2006, S. 280).
– Übernahme von Lehrveranstaltungen im Projektkontext,
Das Aufgabenfeld umfasst
– Kooperation mit universitären Partnern und Projektpartnern,
– die Beratung und Unterstützung der Schulen und Kindertagesstätten bei der Entwicklung und Umsetzung von
Qualitätsstandards für die Entwicklung von Medienkompetenz,
– Betreuung und Anleitung studentischer Projektarbeiten im
o.a. Themenfeld in unterschiedlichen Fächern,
– Organisation von Workshops und Tagungen im Team.
204
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
– die Beratung der Schulträger, Schulen und Kindertagesstätten in Fragen der Medienausstattung, der Erstellung
von Medienentwicklungsplänen sowie der Einrichtung und
der Betreuung von Computernetzwerken in medienpädagogischen Zusammenhängen,
– die Durchführung von medienpädagogischen Fortbildungen und Tagungen,
– die Förderung aktiver Medienarbeit, Medienkulturarbeit
und Medienproduktion in Schulen,
– die Zusammenarbeit mit anderen Medienzentren, der Nds.
Landesschulbehörde, dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), öffentlichen Einrichtungen (z. B. Bibliotheken, Volkshochschulen)
und anderen Partnern,
– die Mitarbeit in landesweiten Projekten zur Medienerziehung / Mediensozialisation von Schülerinnen und
Schülern und Beteiligung an medienpädagogischen Vorhaben des Landes.
Voraussetzungen / Anforderungen
Bewerberinnen und Bewerber sollten fachliche Kompetenzen
und Erfahrungen zu folgenden Aufgabenschwerpunkten nachweisen:
– Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von Schulen
in medienpädagogischen Themenfeldern,
– Kenntnis der aktuellen medienpädagogischen Diskussion
und des niedersächsischen Ansatzes der Medienbildung
und Medienberatung,
– mediendidaktische und medienpädagogische Kompetenz
und Erfahrungen aus der Arbeit mit und über Medien in
Schule und Unterricht (u.a. der Filmbildung),
– grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der
Informations- und Kommunikationstechnologien sowie im
Umgang mit Lernsoftware für die medienpädagogische
Praxis und das Mobile Lernen,
– Grundkenntnisse des Projektmanagements / Qualitätsmanagements,
– Kenntnisse der niedersächsischen Grundlagen zur Qualitätsentwicklung in der eigenverantwortlichen Schule,
– Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Entwicklung
und Umsetzung von Medienkonzepten im Zusammenhang
mit Unterrichtsentwicklung.
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfordert die Bereitschaft
zur Kooperation mit anderen Beratungssystemen des Landes,
zur Mitarbeit an der konzeptionellen Weiterentwicklung der
medienpädagogischen Beratung sowie zur Reflexion der eigenen Arbeit und der Weiterqualifizierung.
Bewerben können sich Lehrkräfte aus den öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen des Landkreises
Aurich.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fach licher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gleiches gilt für
schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber.
Die Bewerbung ist auf dem Dienstwege über die Schulleitung
bis zum 31.5.2015 zu senden an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, z. Hd. Frau PüntKohoff, Mühleneschweg 8, 49090 Osnabrück.
SVBl 5/2015
Auskünfte über die fachliche Arbeit auf Landesebene erteilt
das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), Herr Hilpert-Leusch, Tel.: 05121 1695401,
E-Mail: [email protected].
Für Rückfragen bezüglich des kommunalen Medienzentrums
wenden Sie sich an das Medienzentrum Aurich, Herrn Meyer,
Tel.: 04941 164104, E-Mail: [email protected].
11. Medienpädagogische Beraterin / medienpädagogischer
Berater für das kommunale Medienzentrum Braunschweig
Für das Medienzentrum der Stadt Braunschweig wird zum
1.8.2015
eine medienpädagogische Beraterin /
ein medienpädagogischen Berater
gesucht.
Die Bewerberin bzw. der Bewerber sollte ihren / seinen
Schwerpunkt in den Bereichen Medienkonzept- und Unterrichtsentwicklung sowie der Filmbildung und dem Mobilen
Lernen haben. Für die Wahrnehmung der Aufgaben werden 8
Anrechnungsstunden gewährt. Grundlage für diese Tätigkeit
ist der Erlass des MK v. 19.6.2006 (SVBl. 8/2006, S. 280).
Das Aufgabenfeld umfasst
– die Beratung und Unterstützung der Schulen und Kindertagesstätten bei der Entwicklung und Umsetzung von
Qualitätsstandards für die Entwicklung von Medienkompetenz,
– die Beratung der Schulträger, Schulen und Kindertagesstätten in Fragen der Medienausstattung, der Erstellung
von Medienentwicklungsplänen sowie der Einrichtung und
der Betreuung von Computernetzwerken in medienpädagogischen Zusammenhängen,
– die Durchführung von medienpädagogischen Fortbildungen und Tagungen,
– die Förderung aktiver Medienarbeit, Medienkulturarbeit
und Medienproduktion in Schulen,
– die Zusammenarbeit mit anderen Medienzentren, der Niedersächsischen Landesschulbehörde, dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
(NLQ), öffentlichen Einrichtungen (z. B. Bibliotheken,
Volkshochschulen) und anderen Partnern,
– die Mitarbeit in landesweiten Projekten zur Medienerziehung / Mediensozialisation von Schülerinnen und
Schülern und Beteiligung an medienpädagogischen Vorhaben des Landes.
Voraussetzungen / Anforderungen
Bewerberinnen und Bewerber sollten fachliche Kompetenzen
und Erfahrungen zu folgenden Aufgabenschwerpunkten nachweisen:
– Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von Schulen
in medienpädagogischen Themenfeldern,
– Kenntnis der aktuellen medienpädagogischen Diskussion
und des niedersächsischen Ansatzes der Medienbildung
und Medienberatung,
SVBl 5/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
205
– mediendidaktische und medienpädagogische Kompetenz
und Erfahrungen aus der Arbeit mit und über Medien in
Schule und Unterricht,
– Unterstützung der Kindertagesstätten und Schulen beim
methodisch-didaktischen Einsatz der digitalen Medien
und insbesondere bei der Medienkonzeptentwicklung,
– grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der
Informations- und Kommunikationstechnologien sowie im
Umgang mit Lernsoftware für die medienpädagogische
Praxis,
– Mitwirkung beim Ausbau des niedersächsischen Bildungsnetzes einschließlich der Unterstützung beim Einsatz von
E-Learning in Schule und Fortbildung,
– Grundkenntnisse des Projektmanagements / Qualitätsmanagements,
– Kenntnisse der niedersächsischen Grundlagen zur Qualitätsentwicklung in der eigenverantwortlichen Schule,
– Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Entwicklung
und Umsetzung von Medienkonzepten im Zusammenhang
mit Unterrichtsentwicklung.
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfordert die Bereitschaft
zur Kooperation mit anderen Beratungssystemen des Landes,
zur Mitarbeit an der konzeptionellen Weiterentwicklung der
medienpädagogischen Beratung sowie zur Reflexion der eigenen Arbeit und der Weiterqualifizierung.
Bewerben können sich Lehrkräfte aus den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen der Region Braunschweig.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gleiches gilt für
schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber.
Die Bewerbung ist auf dem Dienstwege innerhalb von vier
Wochen nach Erscheinen dieser Ausschreibung zu senden an
die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung
Braunschweig, Dezernat 3, z. Hd. Herrn Dziomba, Wilhelmstraße 62-69, 38100 Braunschweig, E-Mail: gerhard.dziomba@
nlschb.niedersachsen.de.
Auskünfte über die fachliche Arbeit auf Landesebene erteilt
das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), Herr Hilpert-Leusch, Tel.: 05121 1695401,
E-Mail: [email protected].
Für Rückfragen bezüglich des kommunalen Medienzentrums
Braunschweig steht Frau Lenke, Tel.: 0531 4702397, E-Mail:
[email protected], zur Verfügung.
12. Medienpädagogische Beraterin / medienpädagogischer
Berater für Lernen mit digitalen Medien
Das Land Niedersachsen sucht zum 1.8.2015 eine Lehrkraft als
medienpädagogische Beraterin /
medienpädagogischen Berater
für Lernen mit digitalen Medien
für die Region Süd-Ost (Landkreise und kreisfreie Städte Region Braunschweig, Goslar, Wolfenbüttel, Salzgitter, Osterode,
Peine, Northeim, Göttingen), vorzugsweise aus der Region
Goslar / Salzgitter.
– Unterstützung des Mobilen Lernens einschließlich Beratung der Referenzschulen des Projekts Mobiles Lernen-21
und Einbindung in die regionalen Netzwerkstrukturen der
Medienberatung.
Voraussetzungen / Anforderungen
Bewerberinnen und Bewerber sollen fachliche Kompetenzen
und Erfahrungen in mindestens einem der Aufgabenschwerpunkte nachweisen.
Voraussetzungen darüber hinaus sind
– Kenntnisse zur aktuellen medienpädagogischen Diskussion
und Vertrautheit mit dem niedersächsischen Ansatz der
Medienbildung,
– Grundkenntnisse des Projektmanagements / Qualitätsmanagements,
– Erfahrungen im Zusammenhang mit der aktuellen Qualitätsentwicklung von Schule.
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfordert
– Mitwirkung bei der Gewährleistung des regionalen Fortbildungsangebots,
– Kooperation mit regionalen und überregionalen Medieneinrichtungen,
– Zusammenarbeit und Absprache mit den medienpädagogischen Beraterinnen und Beratern in den kommunalen
Medienzentren,
– Mitarbeit in Projekten und Modellvorhaben des Landes,
– Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Beratungssystemen des Landes,
– Bereitschaft zu fächerübergreifender und konzeptionell
orientierter Arbeit,
– Bereitschaft zur regelmäßigen eigenen Fortbildung.
Bewerben können sich Lehrkräfte aus niedersächsischen öffentlichen Schulen, vorzugsweise aus der Region Goslar /
Salzgitter.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung ihrer Interessen wird gebeten, in der Bewerbung mitzuteilen, ob eine Schwerbehinderung / Gleichstellung vorliegt.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben werden 8 Anrechnungsstunden gewährt. Grundlage für die Tätigkeit ist der Erlass des
MK v. 13.4.2011 (SVBl. 5/2011 S. 152).
Bewerbungen sind in zweifacher Ausfertigung mit den üblichen Unterlagen sowie einer Einverständniserklärung zur
Einsichtnahme in die Personalakte auf dem Dienstweg innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung zu senden an die Niedersächsische Landesschulbehörde,
Regionalabteilung Braunschweig, Dezernat 3, z. Hd. Herrn
Dziomba, E-Mail: [email protected].
Das Aufgabenfeld umfasst die medienpädagogische Beratung
und Unterstützung der Kindertageseinrichtungen, Schulen,
Studienseminare und Schulträger mit folgenden inhaltlichen
Schwerpunkten:
Auskünfte über die fachliche Arbeit auf Landesebene erteilt
das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), Herr Hilpert-Leusch, Tel.: 05121 1695401,
E-Mail: [email protected].
206
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
13. „GHR 300“ – Lehraufträge an Universitäten
Zum Wintersemester 2015/16 sind im Rahmen der Masterstudiengänge für das Lehramt an Grundschulen sowie an Hauptund Realschulen (GHR 300) Lehraufträge für die Praxisphase
ausgeschrieben. Für die Lehrveranstaltungen, die zur Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung des 18-wöchigen Praxisblocks vorgesehen sind, werden die Universitäten Lehraufträge an Fachseminarleitungen der Studienseminare und andere
fachlich qualifizierte Lehrkräfte erteilen. Die Niedersächsische
SVBl 5/2015
Landesschulbehörde (NLSchB) gewährt den Lehrbeauftragten
für ihre Aufgaben, die sie im Rahmen der Lehrerausbildung in
der Praxisphase GHR 300 erbringen, entsprechende Entlastungsstunden. Nähere Informationen hierzu sind verfügbar auf
der Website der NLSchB; der Pfad lautet: Niedersächsische
Landesschulbehörde > Service > Stellenausschreibungen > Lehraufträge GHR 300. Die in den Ausschreibungen genannten
Bewerbungsfristen sind keine Ausschlussfristen, Bewerbungen
können auch noch im Mai 2015 eingereicht werden.
Öffentliche Schulen und Studienseminare
Nachstehend werden gemäß § 45 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) freie oder frei werdende
Planstellen an öffentlichen Schulen und an Studienseminaren ausgeschrieben:
1. Muster der Ausschreibung:
a) Name der Schule und Schulform, Name des Studienseminars;
b) Schulträger;
c) Art der Stelle, Termin des Freiwerdens oder der voraussichtlichen Einrichtung
(sofern kein Termin angegeben wird, ist die Stelle sofort zu besetzen);
d) soweit erforderlich, zusätzliche Angaben über die Schule oder das Studienseminar, die Stelle, die gewünschte fachliche
oder persönliche Eignung, die Religionszugehörigkeit;
e) bei Besetzung auf Zeit: Dauer, für die die Stelle zu besetzen ist
(außerdem ist unter der Ausschreibung ohne Kennbuchstabe eine Angabe über Wohnungsbeschaffung zulässig);
f) Name und Tel.-Nr. der zuständigen Dezernentin / des zuständigen Dezernenten oder
g) Name und Tel.-Nr. der Schulleiterin / des Schulleiters der für die Ausschreibung zuständigen Schule, Anschrift der Schule.
Angabe bei erneuter Ausschreibung: „(erneute Ausschreibung)“ oder bei erneuter Ausschreibung nach dem Niedersächsischen
Gleichberechtigungsgesetz (NGG): „(erneute Ausschreibung gemäß § 11 Abs. 2 NGG)“.
2. Die Stellenausschreibungen richten sich sowohl an weibliche als auch an männliche Interessenten. Ziel ist es, Frauen und
Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Bewerbungen von Angehörigen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts werden daher besonders begrüßt.
3. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
4. Die zu besetzenden Stellen sind grundsätzlich teilzeitgeeignet. Bei Funktionsstellen kann durch Teilzeitbeschäftigung nur die
Unterrichtsverpflichtung, nicht die Funktionstätigkeit ermäßigt werden.
5. Bewerbungen um Stellen innerhalb des eigenen Bezirks sind grundsätzlich auf dem Dienstwege an die zuständigen Regionalabteilungen der Landesschulbehörde zu richten. Andernfalls sind sie unmittelbar bei der Regionalabteilung der Landesschulbehörde, die die Stelle ausgeschrieben hat, einzureichen und gleichzeitig der für die Bewerberin / den Bewerber zuständigen
Regionalabteilung der Landesschulbehörde auf dem Dienstwege anzuzeigen.
6. Abweichend von Nr. 5 gilt:
Bei der Ausschreibung von Stellen an Schulen im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit sind Bewerbungen unmittelbar an die
unter Nr. 1 Buchst. g) genannte Person zu richten. Gleichzeitig ist die Bewerbung der für die Bewerberin / den Bewerber zuständigen Regionalabteilung der Landesschulbehörde anzuzeigen.
SVBl 5/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
207
7. Für Ausschreibungen von Funktionsstellen, die keine Angaben zur Lehrbefähigung enthalten, gilt Folgendes:
Bei den nachstehend genannten Lehrbefähigungen handelt es sich um Lehrbefähigungen im Sinne der NLVO-Bildung. Ihnen
stehen Ergänzungsqualifikationen nach Maßgabe des sogenannten Qualifizierungserlasses gleich. Die Lehrbefähigung für das
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen muss auf einem in der NLVO-Bildung genannten Weg erworben worden sein
(vgl. § 14 NLVO-Bildung). Bei Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen muss
der jeweilige Ausbildungsschwerpunkt (Grundschule bzw. Hauptschule und Realschule) mit der Schulform der ausgeschriebenen Stelle übereinstimmen oder es muss eine mindestens zweijährige überwiegende Unterrichtstätigkeit an dieser Schulform
nachgewiesen werden; die zweite Alternative gilt beim Ausbildungsschwerpunkt Grundschule nicht für Realschulfunktionsstellen.
Um ausgeschriebene Stellen an Grundschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und
Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Hauptschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und
Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Realschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen
oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Oberschulen ohne gymnasiales Angebot können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für
das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Oberschulen mit gymnasialem Angebot können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das
Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen oder für
das Lehramt an Gymnasien bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Förderschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Gymnasien können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an zusammengefassten Schulen können sich Lehrkräfte bewerben, die jeweils für die einzelnen
vorhandenen Schulformen der zusammengefassten Schule bewerbungsfähig wären.
Um ausgeschriebene Stellen an Integrierten und an Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarbereich I sowie um Stellen einer
Didaktischen Leiterin / eines Didaktischen Leiters, einer Ständigen Vertreterin / eines Ständigen Vertreters der Schulleiterin /
des Schulleiters und um Stellen einer Schulleiterin / eines Schulleiters an diesen Schulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt- und
Realschulen oder für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Schulzweigleiterstellen an Kooperativen Gesamtschulen können sich Lehrkräfte bewerben, die die Lehrbefähigung für die dem jeweiligen Schulzweig entsprechende
Schulform besitzen. Um ausgeschriebene Stellen an Integrierten und an Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarbereich II
können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an berufsbildenden Schulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen in einem an der Schule geführten Berufsbereich bewerben.
8. Die Bewerbungsschreiben mit tabellarischem Lebenslauf sind dreifach einzureichen. Der tabellarische Lebenslauf muss
mindestens folgende Angaben enthalten: Name, Geburtsdatum, Lehrbefähigung einschließlich der Fächer und der Ergebnisse
der ersten und zweiten Staatsprüfung, derzeitige Schule, Amtsbezeichnung und gegebenenfalls derzeitige Funktion. Bei Bewerbungen für eine Stelle an Grundschulen und Hauptschulen muss auch die Religionszugehörigkeit in der Übersicht angegeben werden (§ 52 Abs. 5 NSchG).
9. Die Bewerberinnen / Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Angaben auch an die Schule, an der die Stelle besetzt
werden soll, und an den entsprechenden Schulträger im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach dem Niedersächsischen
Schulgesetz weitergegeben werden.
10. Bewerbungen müssen spätestens vier Wochen nach dem Tage der Ausschreibung bei der Landesschulbehörde / bei der Schule, die die Stelle ausgeschrieben hat, eingehen. Als Tag der Ausschreibung gilt das auf dem Titelblatt des Heftes des Schulverwaltungsblatts vermerkte Ausgabedatum.
11. Grundsätzlich werden alle Stellen zur Besetzung auf Lebenszeit ausgeschrieben. Die Stellen können aber auch auf Zeit über tragen werden (§ 44 Absätze 1 und 5 NSchG).
12. Die Übernahme der Leitung einer Schule verpflichtet gemäß Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 16.4.2004
(I/2-84201) zur Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme für neu ernannte Schulleiterinnen und -leiter.
13. Die Stellenausschreibungen von Leiterinnen und Leitern eines fachdidaktischen oder pädagogischen Seminars an den Studienseminaren für Lehrämter erfolgen durch dreiwöchigen Aushang in den Schulen der entsprechenden Schulform im Zuständigkeitsbereich der Regionalabteilung der NLSchB sowie im Extranet (Schulinfo Niedersachsen) der NLSchB.
208
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Niedersächsische Landesschulbehörde,
Regionalabteilung Braunschweig
Grundschulen, Hauptschulen,
Grund- und Hauptschulen,
Haupt- und Realschulen
1. Osterode a. H.
a) Grundschule Röddenberg
b) Stadt Osterode a.H.
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z), frei zum 1.8.2015
f) Herr Ballhausen,
Tel.: 0551 3910415
2. Schöppenstedt
a) Grundschule
b) Samtgemeinde Elm-Asse
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Meyn,
Tel.: 0531 4843651
3. Sehlde
a) Grundschule
b) Samtgemeinde Baddeckenstedt
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Herr Meyn,
Tel.: 0531 4843651
4. Winnigstedt
a) Grundschule
b) Samtgemeinde Elm-Asse
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Herr Meyn,
Tel.: 0531 4843651
Realschulen
1. Wolfsburg
a) Realschule Vorsfelde
b) Stadt Wolfsburg
c) Zweite Realschulkonrektorin /
Zweiter Realschulkonrektor
(A 14), frei zum 1.8.2015
f) Herr Büsing,
Tel.: 0531 4843012
Gymnasien
(einschl. Abendgymnasien und Kollegs)
1. Göttingen
a) Felix-Klein-Gymnasium
b) Stadt Göttingen
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum
1.2.2016
d) Erstellung des Stunden- und
Vertretungsplanes, Koordination
des Schuldatenmanagements.
Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
SVBl 5/2015
f) Herr Dziomba,
Tel. 0531 4843223
Gesamtschulen
1. Bodenfelde
a) Heinrich-Roth-Gesamtschule,
Integrierte Gesamtschule ohne
gymnasiale Oberstufe
b) Landkreis Northeim
c) Oberstudienrätin / Oberstudienrat oder Gesamtschulrektorin /
Gesamtschulrektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter einer Gesamtschule ohne
gymnasiale Oberstufe (A 14),
voraussichtlich frei zum
1.8.2016
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
2. Peine
a) Integrierte Gesamtschule Peine,
Integrierte Gesamtschule mit
gymnasialer Oberstufe
b) Landkreis Peine
c) Fachbereichsleiterin /
Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich musisch-kulturelle
Bildung. Eine spätere Änderung
der Fachbereichszuordnung
bleibt vorbehalten. Es können
sich Lehrkräfte mit dem Lehramt
an Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
oder an Realschulen bewerben.
g) Frau Pavlidis,
Tel.: 05171 940090
Integrierte Gesamtschule Peine,
Pelikanstraße 16, 31228 Peine
3. Wolfsburg
a) Heinrich-Nordhoff-Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule
mit gymnasialer Oberstufe
b) Stadt Wolfsburg
c) Direktorstellvertreterin /
Direktorstellvertreter als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (A 15 + Z)
e) Die Stelle ist auf Zeit
(sieben Jahre) zu besetzen.
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
Berufsbildende Schulen
1. Goslar
b) Berufsbildende Schulen GoslarBaßgeige / Seesen
b) Landkreis Goslar
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A15), frei zum
1.9.2015
d) Voraussetzung für die Bewerbung
ist die Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
in zwei Bereichen / Fächern aus
folgenden zu koordinierenden
Schulformen und Berufsbereichen: Berufliches Gymnasium
Technik (Gestaltungs- und Medientechnik, Mechatronik) sowie
Gesundheit und Soziales (Schwerpunkt Sozialpädagogik), Fachoberschule (Technik, Gesundheit
und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Gestaltung),
Chemie- und Umweltberufe,
Medienberufe. Zum Aufgabenprofil gehört weiterhin die Koordinierung der berufsfeldübergreifenden Fachgruppen und
Teams. Erwartet werden Kompetenzen im schulischen Qualitätsmanagement nach dem Kernaufgabenmodell (KAM-BBS), eine
ausgeprägte Team- und Kommunikations- sowie Innovationsfähigkeit. Es wird eine sehr belastbare, engagierte und empathische Persönlichkeit mit der
Bereitschaft und Fähigkeit gesucht, sich im technisch-naturwissenschaftlichen, gestalterischen und sozialwissenschaftlichen Bereich erfolgreich zu bewegen. Das Aufgabenprofil unterliegt einer ständigen Anpassung entsprechend den Anforderungen der Schulentwicklung.
Nähere Informationen unter
www.bbs-bassgeige.de.
f) Herr Beckermann,
Tel.: 0531 4843552
2. Helmstedt
a) Berufsbildende Schulen
Helmstedt
b) Landkreis Helmstedt
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum
1.8.2015
d) Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer an
der Schule geführten Fachrichtung. Zum Aufgabenprofil gehört
die Koordinierung der Kooperationen mit den allgemein bildenden Schulen und der Leitstelle
der Region des Lernens sowie
die Koordinierung der schulfachlichen und schulorganisatori-
SVBl 5/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
schen Aufgaben für die
Bildungsgänge der Abteilung
Technik in den Fachrichtungen
Metall-, Kraftfahrzeug-, Elektro-,
Holz-, Farbtechnik und Raumgestaltung (Berufsschule, Berufsfachschule, Berufseinstiegsschule). Erwartet werden Kompetenzen im Bereich des schulischen Qualitätsmanagements
auf Basis vom KAM-BBS, Kenntnisse und Erfahrungen in der
Curriculumarbeit sowie der Unterrichts- und Teamentwicklung.
Das Aufgabenprofil unterliegt
einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Anforderungen der Schulentwicklung.
Nähere Informationen erhalten
Sie unter www.bbs-helmstedt.de.
f) Herr Barckmann,
Tel.: 0531 4843832
(erneute Ausschreibung)
Studienseminare
1. Braunschweig
a) Studienseminar Braunschweig
für das Lehramt an Gymnasien
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachleiterin / Fachleiter
für das Fach Deutsch (A 15),
voraussichtlich frei zum
1.2.2016
d) Die Bereitschaft zur Mitarbeit in
der Seminarentwicklung ist erforderlich. Erfahrungen in der
Ausbildung von Lehrkräften im
Vorbereitungsdienst sind wünschenswert. Voraussetzung für
eine Bewerbung ist das Lehramt
an Gymnasien.
f) Herr Hoffmeister,
Tel.: 0531 4843400
Niedersächsische Landesschulbehörde,
Regionalabteilung Hannover
Grundschulen, Hauptschulen,
Grund- und Hauptschulen,
Haupt- und Realschulen
1. Algermissen
a) Grundschule Lühnde
b) Gemeinde Algermissen
c) Rektorin / Rektor (A 13)
f) Frau Wolters,
Tel.: 05181 846012
(erneute Ausschreibung)
2. Garbsen
a) Grundschule Saturnring
b) Stadt Garbsen
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z)
f) Frau Mau,
Tel.: 0511 1062433
3. Hameln
a) Grundschule Afferde
b) Stadt Hameln
c) Rektorin / Rektor (A 13)
f) Herr Langeheine,
Tel.: 05531 936912
(erneute Ausschreibung)
4. Hannover
a) Grundschule Beuthener Straße
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 +Z)
f) Herr Hein,
Tel.: 0511 1062429
(erneute Ausschreibung)
5. Holzminden
a) Johannes-Falk-Schule,
Hauptschule
b) Landkreis Holzminden
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Langeheine,
Tel.: 05531 936912
(erneute Ausschreibung)
6. Holzminden
a) Grundschule Karlstraße
b) Stadt Holzminden
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Langeheine,
Tel.: 05531 936912
(erneute Ausschreibung)
7. Laatzen
a) Grundschule Ingeln-Oesselse
b) Stadt Laatzen
c) Rektorin / Rektor (A 13)
f) Herr Brandt,
Tel.: 0511 1062448
8. Lehrte
a) Albert-Schweitzer-Schule Lehrte,
Grundschule
b) Stadt Lehrte
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Brandt,
Tel.: 0511 1062448
(erneute Ausschreibung)
9. Nienstädt
a) Grundschule Nienstädt
b) Samtgemeinde Nienstädt
c) Konrektorin / Konrektor (A 13),
voraussichtlich frei zum 1.8.2015
209
f) Herr Beckhausen,
Tel.: 0511 1062425
10.Polle
a) Grundschule Ritterhofschule
b) Samtgemeinde BodenwerderPolle
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z),
voraussichtlich frei zum 1.2.2016
f) Frau Viertel,
Tel.: 05531 936942
11. Sehnde
a) Grundschule Breite Straße
b) Stadt Sehnde
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Brandt,
Tel.: 0511 1062448
(erneute Ausschreibung)
12.Springe
a) Grundschule Hinter der Burg
b) Stadt Springe
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Frau Kirchhoff-Bödecker,
Tel.: 0511 1067076
(erneute Ausschreibung)
13.Stuhr
a) Grundschule Moordeich
b) Gemeinde Stuhr
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Hippenstiel,
Tel.: 04242 16962124
(erneute Ausschreibung)
Oberschulen
1. Steimbke
a) Oberschule
b) Landkreis Nienburg
c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der
Schulleiterin / des Schulleiters
(A 14), voraussichtlich frei zum
1.8.2015
f) Frau Peters,
Tel.: 04242 16962121
Förderschulen
1. Hildesheim (Berichtigung)
Die im Schulverwaltungsblatt
4/2015 auf Seite 161 unter Nr. 1
bei den Schulformen der Förderschulen abgedruckte Stellenaus-
210
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
schreibung einer Förderschulkonrektorin / eines Förderschulkonrektors
der Schule im Bockfeld, Förderschule mit den Schwerpunkten
geistige, körperliche und motorische Entwicklung wird bezüglich
Buchstabe c) wie folgt berichtigt:
c) Förderschulrektorin /
Förderschulrektor (A 15)
SVBl 5/2015
zur Pflege der Kontakte zu Ehemaligen der Schule, Mitwirkung
bei der Implementierung der
Schulverwaltungsprogramme.
Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. Voraussetzung für eine
Bewerbung ist das Lehramt an
Gymnasien.
f) Herr Blasche-Hesse,
Tel.: 0511 1062318
Gymnasien
(einschl. Abendgymnasien und Kollegs)
Gesamtschulen
1. Hannover
a) Kurt-Schwitters-Gymnasium
Misburg
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A15)
d) Koordinierung des Sekundarbereichs II, Organisation der Abiturprüfung, Koordinierung des
Aufgabenfelds A oder B, Mitarbeit bei der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung.
Fundierte EDV-Kenntnisse sind
erforderlich. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung
bleibt vorbehalten.
f) Herr Dr. Stock,
Tel.: 0511 1062313
2. Hannover
a) Hannover-Kolleg
b) Region Hannover
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters
(A 15 + Z)
f) Herr Dr. Stock,
Tel.: 0511 1062313
3. Hannover
b) Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium
b) Stadt Hannover
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum
1.2.2016
d) Erstellung von Stundenplänen
und Vertretungsregelungen sowie Raum- und Aufsichtsplänen,
Mitwirkung bei der Unterrichtsverteilung, Mitwirkung bei der
Statistik, schulfachliche Betreuung der neu eingetretenen Lehrkräfte sowie von Praktikantinnen
und Praktikanten, Koordinierung
der schulischen Veranstaltungen
1. Hannover
a) Integrierte Gesamtschule Roderbruch, Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Gesellschaftslehre.
Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundund Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen, an
Realschulen oder an Gymnasien
bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben
Jahre) zu besetzen.
g) Frau Naber,
Tel.: 0511 16848701
Integrierte Gesamtschule
Roderbruch, Rotekreuzstraße 23,
30627 Hannover
2. Hemmingen
a) Carl-Friedrich-Gauß-Schule
Hemmingen, Kooperative
Gesamtschule
b) Stadt Hemmingen
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Fachbereich Sport / Ganztag.
Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundund Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen sowie
an Realschulen bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben
Jahre) zu besetzen.
g) Herr Driller-van Loo,
Tel.: 0511 4103200
Kooperative Gesamtschule
Carl-Friedrich-Gauß-Schule,
Hohe Bünte 4,
30966 Hemmingen
3. Hemmingen
a) Carl-Friedrich-Gauß-Schule
Hemmingen, Kooperative
Gesamtschule
b) Stadt Hemmingen
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14),
voraussichtlich frei zum
1.8.2015
d) Fachbereich Gesellschaftslehre.
Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundund Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen, an
Realschulen oder an Gymnasien
bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben
Jahre) zu besetzen.
g) Herr Driller-van Loo,
Tel.: 0511 4103200
Kooperative Gesamtschule
Carl-Friedrich-Gauß-Schule,
Hohe Bünte 4,
30966 Hemmingen
Berufsbildende Schulen
1. Burgdorf
a) Berufsbildende Schulen Burgdorf
b) Region Hannover
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Koordinierung der schulorganisatorischen und schulfachlichen
Aufgaben für die Berufsbereiche
Körperpflege, Holztechnik, Menschen mit Handikap, Stundenund Vertretungsplanung in diesen Berufsbereichen, sowie bildungsgangübergreifende Koordination der Unterrichtsfächer
Deutsch / Kommunikation,
Englisch / Kommunikation,
Politik sowie Religion / Werte
und Normen und Koordination
der übergreifenden Angelegenheiten der Berufseinstiegsschule.
Erwartet werden Erfahrungen
und Kompetenzen in der Schulentwicklung und im Qualitätsmanagement auf der Basis des
Kernaufgabenmodells sowie Erfahrungen im Umgang mit WinSchool, Untis und BBS-Planung
als Planungs- und Steuerungsinstrumenten. Voraussetzung für
die Bewerbung ist das Lehramt
an berufsbildenden Schulen in
einem der oben genannten Be-
SVBl 5/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
rufsbereiche. Das Aufgabenprofil
unterliegt einer kontinuierlichen
Anpassung an die Erfordernisse
der Schulentwicklung.
f) Frau Otto,
Tel.: 0511 1062333
2. Hildesheim
a) Werner-von-Siemens-Schule,
Berufsbildende Schule
Hildesheim
b) Landkreis Hildesheim
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor (A 16)
d) Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in der beruflichen Fachrichtung Metall- oder
Elektrotechnik. Ausführliche
Informationen finden Sie unter
www.wvss.de.
f) Frau Otto,
Tel.: 0511 1062333
3. Syke
a) Berufsbildende Schulen Syke
b) Landkreis Diepholz
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum
1.8.2015
d) Koordinierung der schulfachlichen Aufgaben für die Fachrichtungen Gesundheit, Pflege,
Hauswirtschaft, Ernährung, Kosmetologie, Sozialpädagogik. Erwartet werden neben den administrativen Koordinierungsaufgaben für die genannten Berufsbereiche Erfahrungen und Engagement in der Schulentwicklung
und im Qualitätsmanagement
auf der Basis des Kernaufgabenmodells für berufsbildende
Schulen in Niedersachsen und
der Umgang mit BBS-Planung
als Planungs- und Steuerungsinstrument. Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Weiterentwicklung von Kompetenzbereichen im o. g. Fachbereich
und Mitwirkung bei der Erstellung der Statistik. Voraussetzung
für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen
in einer der o. g. Fachrichtungen.
Das Aufgabenprofil der Stelle
unterliegt einer kontinuierlichen
Anpassung entsprechend den Erfordernissen von Schulentwicklung. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.
bbs-syke.de.
f) Frau Bickmann,
Tel.: 0511 1062330
Studienseminare
1. Hannover
a) Studienseminar Hannover für
das Lehramt an berufsbildenden
Schulen
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Leiterin / Leiter des Studienseminars (A 16)
d) Voraussetzung für die Bewerbung ist die Lehrbefähigung für
das Lehramt an berufsbildenden
Schulen mit dem Hochschulabschluss Master of Education
oder einer Ersten Staatsprüfung
oder mit einer Prüfung als Diplom-Handelslehrerin / DiplomHandelslehrer. Erwartet werden
langjährige Erfahrungen und
Kompetenzen in der Ausbildung
von Referendarinnen und Referendaren an Studienseminaren
sowie in der Qualitätsentwicklung. Weitere Informationen
finden Sie unter http://www.
seminar-h-lbs.de/.
f) Frau Bickmann,
Tel.: 0511 1062330
2. Hildesheim
a) Studienseminar Hildesheim für
das Lehramt an Gymnasien
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachleiterin / Fachleiter
für das Fach Kunst,
frei zum 1.8.2015
d) Mitarbeit in der Seminarentwicklung ist erforderlich. Erfahrungen in der Ausbildung von
Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sind wünschenswert. Voraussetzung für eine Bewerbung
ist das Lehramt an Gymnasien.
f) Herr Blasche-Hesse,
Tel.: 0511 1062318
Niedersächsische Landesschulbehörde,
Regionalabteilung Lüneburg
Grundschulen, Hauptschulen,
Grund- und Hauptschulen,
Haupt- und Realschulen
1. Cuxhaven
a) Süderwischschule, Grund- und
Hauptschule Cuxhaven
b) Stadt Cuxhaven (Landkreis Cuxhaven für den Hauptschulbereich)
c) Konrektorin / Konrektor (A 13),
frei zum 1.2.2016
211
f) Herr Mittelstädt,
Tel.: 04721 662316
2. Hohnstorf
a) Grundschule Hohnstorf
b) Samtgemeinde Scharnebeck
c) Rektorin / Rektor (A 13), frei
zum 1.8.2015
f) Frau Bleich,
Tel.: 04131 152149
3. Munster
a) Grundschule am Hanloh
b) Stadt Munster
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Keyßner,
Tel.: 05141 924743
(erneute Ausschreibung)
4. Oyten
a) Grundschule Sagehorn
b) Gemeinde Oyten
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Rokitta,
Tel.: 04261 840623
5. Soltau
a) Wilhelm-Busch-Schule,
Grundschule Soltau
b) Stadt Soltau
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z),
voraussichtlich frei zum
1.9.2015
f) Herr Kochan-Rönisch,
Tel.: 05141 924741
6. Uelzen
a) Grundschule Molzen
b) Stadt Uelzen
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z), frei
zum 1.8.2015
f) Frau von Grabe,
Tel.: 04131 152127
7. Uelzen
a) Grundschule Veerßen
b) Stadt Uelzen
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z), frei
zum 01.08.2015
f) Frau von Grabe
Tel.: 04131 152127
Oberschulen
1. Bad Bederkesa
a) Oberschule Bad Bederkesa
b) Stadt Geestland
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als didaktische Leiterin /
didaktischer Leiter (A 14), frei
zum 1.2.2016
f) Herr Kück,
Tel.: 04721 662313
212
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
2. Celle
a) Oberschule Celle I
b) Landkreis Celle
c) Oberschuldirektorin / Oberschuldirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 15 + Z), frei zum
1.8.2015
f) Herr Reinert,
Tel.: 05141 924744
Gymnasien
(einschl. Abendgymnasien und Kollegs)
1. Lachendorf
a) Immanuel-Kant-Gymnasium
b) Landkreis Celle
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Koordination des Aufgabenfeldes
A, Koordination pädagogischer
und schulorganisatorischer Maßnahmen in den Klassen 5 bis 7,
Koordination des Ganztages, Leitung eines Oberstufenjahrganges, Mitarbeit an der Stundenund Vertretungsplanung. EDVKenntnisse sind erforderlich.
Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. Voraussetzung für eine
Bewerbung ist das Lehramt an
Gymnasien.
f) Herr Schulze,
Tel.: 04131 152742
2. Loxstedt
a) Gymnasium Loxstedt
b) Landkreis Cuxhaven
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter
(A 15 + Z), frei zum 1.2.2016
f) Herr Mangold,
Tel.: 04131 152741
3. Loxstedt
a) Gymnasium Loxstedt
b) Landkreis Cuxhaven
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15),
frei zum 1.2.2016
f) Herr Mangold,
Tel.: 04131 152741
Gesamtschulen
1. Hambergen
a) Gesamtschule am Wällenberg,
Kooperative Gesamtschule
SVBl 5/2015
b) Samtgemeinde Hambergen
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Fremdsprachen.
Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen, an
Realschulen oder an Gymnasien
bewerben.
g) Frau Nickelsen,
Tel.: 04793 432400
Gesamtschule am Wällenberg,
Schulstraße 4,
27729 Hambergen
2. Lüneburg
a) Integrierte Gesamtschule
Lüneburg
b) Stadt Lüneburg
c) Konrektorin / Konrektor als Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter
(A 13)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen oder an
Realschulen bewerben.
g) Frau Kletzin,
Tel.: 04131 8721717
Integrierte Gesamtschule
Lüneburg, Graf-Schenk-vonStauffenberg-Straße 1,
21337 Lüneburg
3. Schwarmstedt
a) Wilhelm-Röpke-Schule,
Kooperative Gesamtschule
b) Landkreis Heidekreis
c) Fachbereichsleiterin /
Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Sprachen. Es können sich Lehrkräfte mit dem
Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und
Realschulen, an Realschulen
oder an Gymnasien bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit
(sieben Jahre) zu besetzen.
g) Herr Ommen,
Tel.: 05071 968170
Wilhelm-Röpke-Schule,
Am Beu 2, 29690 Schwarmstedt
4. Stade
a) Integrierte Gesamtschule Stade
i. E.
b) Stadt Stade
c) Fachbereichsleiterin /
Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich musisch-kulturelle
Bildung und Ganztag. Es können
sich Lehrkräfte mit dem Lehramt
an Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
oder an Realschulen bewerben.
g) Herr Moser-Kollenda,
Tel.: 04141 7977934
Integrierte Gesamtschule Stade
i. E., Am Hohen Felde 40,
21682 Stade
Berufsbildende Schulen
1. Uelzen
a) Georgsanstalt, Berufsbildende
Schulen II Uelzen
b) Landkreis Uelzen
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Voraussetzung für die Bewerbung
ist die Lehrbefähigung für das
Lehramt an berufsbildenden
Schulen. Nähere Informationen
über die Schule finden Sie unter
http://www.georgsanstalt.de.
f) Frau Dietrich,
Tel.: 04131 152728
(erneute Ausschreibung)
Niedersächsische Landesschulbehörde,
Regionalabteilung Osnabrück
Grundschulen, Hauptschulen,
Grund- und Hauptschulen,
Haupt- und Realschulen
1. Bohmte
a) Christophorus-Schule,
Grundschule
b) Gemeinde Bohmte
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
d) Ganztagsschule. Schule für
Schülerinnen und Schüler
katholischen Bekenntnisses
f) Herr Andreas,
Tel.: 0541 314406
(erneute Ausschreibung)
2. Cloppenburg
a) Paul-Gerhardt-Schule,
Grundschule
b) Stadt Cloppenburg
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z), frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule, Schule für
Schülerinnen und Schüler
evangelischen Bekenntnisses
f) Herr Barth,
Tel.: 0441 9499843
(erneute Ausschreibung)
SVBl 5/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
3. Delmenhorst
a) Hauptschule im Schulzentrum
West
b) Stadt Delmenhorst
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z), voraussichtlich frei
zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Book,
Tel.: 0441 9499848
4. Glandorf
a) Grundschule Glandorf
b) Gemeinde Glandorf
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z), voraussichtlich frei
zum 1.8.2015
f) Herr Gillmann,
Tel.: 0541 314325
5. Großheide
a) Grundschule Frya Fresena
b) Gemeinde Großheide
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
d) Offene Ganztagsschule
f) Herr Brederlow,
Tel.: 04941 131006
(erneute Ausschreibung)
6. Hilter
a) Grundschule Wellendorf
b) Gemeinde Hilter a. T. W.
c) Rektorin / Rektor (A 13),
frei zum 1.8.2015
f) Herr Gillmann,
Tel.: 0541 314325
7. Hoogstede
a) Grundschule Hoogstede
b) Samtgemeinde Emlichheim
c) Rektorin / Rektor (A 13), voraussichtlich frei zum 1.2.2016
d) Ganztagsschule
f) Frau Westerkamp,
Tel.: 05931 933716
8. Lingen
a) Grundschule Darme
b) Stadt Lingen (Ems)
c) Rektorin / Rektor (A 13), frei
zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Frau Reinhardt,
Tel.: 05931 933717
9. Neuenhaus
a) Grundschule Neuenhaus
b) Samtgemeinde Neuenhaus
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z)
d) Ganztagsschule. Es können sich
auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an
Grund-, Haupt- und Realschulen
(Schwerpunkt: Hauptschule und
Realschule) bewerben.
213
f) Frau Westerkamp,
Tel.: 05931 933716
(erneute Ausschreibung)
10.Nordhorn
a) Grundschule Blanke
b) Stadt Nordhorn
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z), frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Nögel,
Tel.: 05931 933730
(erneute Ausschreibung)
11. Ovelgönne
a) Grundschule Ovelgönne
b) Gemeinde Ovelgönne
c) Rektorin / Rektor (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
f) Frau Thiesen,
Tel.: 0441 9499812
12.Rastede
a) Grundschule Loy
b) Gemeinde Rastede
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Herr Janßen,
Tel.: 0441 9499811
(erneute Ausschreibung)
13.Rhauderfehn
a) Grundschule Langholt, Grundschule mit Förderklassen im
Förderschwerpunkt Sprache
b) Gemeinde Rhauderfehn
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z), frei
zum 1.2.2016
d) Ganztagsschule
f) Herr Radomski,
Tel.: 04941 131000
14.Wildeshausen
a) Grundschule Wallschule
b) Stadt Wildeshausen
c) Konrektorin / Konrektor (A 13),
voraussichtlich frei zum
1.8.2015
f) Herr Book,
Tel.: 0441 9499848
Förderschulen
1. Westerstede
a) Förderschule an der Goethestraße, Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt Lernen
b) Stadt Westerstede
c) Förderschulrektorin / Förderschulrektor (A 13 + Z), frei zum
1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Janßen,
Tel.: 0441 9499811
Oberschulen
1. Haselünne
a) Bödiker Oberschule
b) Stadt Haselünne
c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor (A 14 + Z), frei
zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Frau Westerkamp,
Tel.: 05931 933716
2. Nordhorn
a) Oberschule Deegfeld
b) Stadt Nordhorn
c) Oberschuldirektorin / Oberschuldirektor (A 15 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015
genehmigte Oberschule
f) Herr Nögel,
Tel.: 05931 933730
3. Nordhorn
a) Oberschule Deegfeld
b) Stadt Nordhorn
c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015
genehmigte Oberschule
f) Herr Nögel,
Tel.: 05931 933730
4. Nordhorn
a) Oberschule Deegfeld
b) Stadt Nordhorn
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als didaktische Leiterin /
didaktischer Leiter (A 14 + Z),
voraussichtlich frei zum
1.8.2015
d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015
genehmigte Oberschule
f) Herr Nögel,
Tel.: 05931 933730
5. Nordhorn
a) Oberschule Deegfeld
b) Stadt Nordhorn
c) Zweite Oberschulkonrektorin /
Zweiter Oberschulkonrektor
(A 14), voraussichtlich frei zum
1.8.2015
d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015
genehmigte Oberschule
f) Herr Nögel,
Tel.: 05931 933730
6. Nordhorn
a) Freiherr-vom-Stein-Oberschule
b) Stadt Nordhorn
c) Oberschuldirektorin / Oberschuldirektor (A 15 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
214
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015
genehmigte Oberschule
f) Herr Nögel,
Tel.: 05931 933730
7. Nordhorn
a) Freiherr-vom-Stein-Oberschule
b) Stadt Nordhorn
c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015
genehmigte Oberschule
f) Herr Nögel,
Tel.: 05931 933730
8. Nordhorn
a) Freiherr-vom-Stein-Oberschule
b) Stadt Nordhorn
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als didaktische Leiterin /
didaktischer Leiter (A 14 + Z),
voraussichtlich frei zum
1.8.2015
d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015
genehmigte Oberschule
f) Herr Nögel,
Tel.: 05931 933730
9. Quakenbrück
a) Oberschule Artland
b) Samtgemeinde Artland
c) Oberschuldirektorin / Oberschuldirektor (A 15 + Z), frei zum
1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Andreas,
Tel.: 0541 314406
(erneute Ausschreibung)
Gymnasien
(einschl. Abendgymnasien und Kollegs)
1. Bad Bentheim
a) Burg-Gymnasium Bad Bentheim
b) Landkreis Grafschaft Bentheim
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters
(A 15 + Z)
f) Herr Wieziolkowski,
Tel.: 0541 314279
2. Bersenbrück
a) Gymnasium Bersenbrück
b) Landkreis Osnabrück
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters
(A 15 + Z)
f) Frau Pünt-Kohoff,
Tel.: 0541 314409
SVBl 5/2015
3. Cloppenburg
a) Clemens-August-Gymnasium
Cloppenburg
b) Landkreis Cloppenburg
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters
(A 15 + Z), voraussichtlich frei
zum 1.8.2016
f) Herr Schüring,
Tel.: 0541 314410
4. Cloppenburg
a) Clemens-August-Gymnasium
Cloppenburg
b) Landkreis Cloppenburg
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.2.2016
d) Koordinierung des Profils Europaschule in Niedersachsen,
Koordinierung von Projekten mit
EU-Fördermitteln sowie von
Austauschprogrammen, Verwaltung des Schulbudgets, Entwicklung eines schulischen Inklusionskonzepts und Koordinierung
der Umsetzung der Inklusion.
Gute Englisch- und Französischkenntnisse sind erforderlich. Eine
spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Herr Schüring,
Tel.: 0541 314410
5. Emlichheim
a) Gymnasium an der Vechte
Emlichheim
b) Landkreis Grafschaft Bentheim
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter
(A 15 + Z)
f) Herr Wieziolkowski,
Tel.: 0541 314279
6. Esens
a) Niedersächsisches Internatsgymnasium Esens
b) Land Niedersachsen
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
f) Herr Eilert,
Tel.: 0541 314243
7. Meppen
a) Windthorstgymnasium Meppen
b) Landkreis Emsland
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.2.2016
f) Herr Eilert,
Tel.: 0541 314243
8. Oldenburg
a) Graf-Anton-Günther-Schule
Oldenburg
b) Landkreis Oldenburg
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Koordination im Sekundarbereich I (u. a. Konzeptentwicklung,
Kommunikation und Evaluation
schulischer Differenzierungsangebote), Mitwirkung im schulischen Qualitätsmanagement, bei
der Schulstatistik und der Verwaltung des Landesmittelbudgets. Fundierte EDV-Kenntnisse sind erwünscht. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Herr Märkl,
Tel.: 0541 314399
(erneute Ausschreibung nach
§ 11 Abs. 2 NGG)
Gesamtschulen
1. Lingen
a) Integrierte Gesamtschule
Emsland
b) Landkreis Emsland
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14), voraussichtlich frei ab 1.8.2015
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen, an
Realschulen sowie an Gymnasien
bewerben.
g) Herr Weber,
Tel.: 0591 610640
Integrierte Gesamtschule
Emsland, Heidekampstraße 1,
49809 Lingen
2. Marienhafe
a) Integrierte Gesamtschule
Marienhafe
b) Samtgemeinde Brookmerland
c) Fachbereichsleiterin /
Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich Sprachen. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es
können sich Lehrkräfte mit dem
Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und
Realschulen sowie an Realschulen bewerben.
SVBl 5/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
g) Herr Jüchems,
Tel.: 04934 91800
Integrierte Gesamtschule
Marienhafe, Speckweg 8,
26529 Marienhafe
3. Osnabrück
a) Kooperative Gesamtschule
Osnabrück-Schinkel
b) Stadt Osnabrück
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Fachbereich: Gesellschaftslehre.
Eine spätere Änderung der Aufgabenbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich
Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, mit
dem Lehramt an Grund-, Hauptund Realschulen sowie mit dem
Lehramt an Realschulen bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben
Jahre) zu besetzen.
g) Frau Grewe,
Tel.: 0541 3234000
Kooperative Gesamtschule
Schinkel, Windthorststraße 79-83,
49084 Osnabrück
Berufsbildende Schulen
1. Brake
b) Berufsbildende Schulen des
Landkreises Wesermarsch
b) Landkreis Wesermarsch
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum
1.8.2015
d) Zu den Schwerpunkten des Stellenprofils gehören die Koordination der schulfachlichen Aufgaben in den Bereichen Berufseinstiegsschule einschließlich der
Sprachförderklassen, Berufsschulunterricht für Menschen mit Behinderungen und der Berufsfelder Bautechnik, Holztechnik,
Farbtechnik und Raumgestaltung,
Agrarwirtschaft sowie die verantwortliche Mitwirkung bei der
Organisation der Berufsorientierung mit den allgemein bildenden Schulen und der Arbeitssicherheit der Schule. Erwartet
werden neben Teamfähigkeit,
Kommunikations- und Sozialkompetenz ein besonderes Engagement bei der Schulentwicklungsarbeit sowie Grundkompetenzen im Unterrichtsbereich
215
Sonderpädagogik, im schulischen
Qualitätsmanagement, im
Stundenplanprogramm Untis
und im Umgang mit BBS-Planung als Planungs- und Steuerungsinstrument. Voraussetzung
für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen
in einer der Fachrichtungen der
Schule. Das Aufgabenprofil der
Stelle unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend
den Erfordernissen der Schulentwicklung. Weitere Informationen
erhalten Sie unter http://www.
bbs-wesermarsch.de.
f) Frau Meyer-Stürze,
Tel.: 0541 314215
2. Friesoythe
a) Berufsbildende Schulen
Friesoythe
b) Landkreis Cloppenburg
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 16), frei zum
1.2.2016
d) Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Lehrbefähigung für
das Lehramt an berufsbildenden
Schulen in einer an der Schule
geführten beruflichen Fachrichtung.
f) Herr Pietsch,
Tel.: 0541 314388
d) Voraussetzung für die Bewerbung ist die Lehrbefähigung für
das Lehramt an berufsbildenden
Schulen mit dem Hochschulabschluss Master of Education
oder einer entsprechenden Ersten Staatsprüfung oder mit einer
Prüfung als Diplomhandelslehrerin / Diplomhandelslehrer. Erwartet werden langjährige Erfahrungen und Kompetenzen in
der Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren an
Studienseminaren sowie in der
Qualitätsentwicklung. Weitere
Informationen finden Sie unter
http://www.seminar-os-lbs.de.
f) Frau Dr. Otto-Schindler,
Tel.: 0541 314 257
3. Osnabrück
a) Studienseminar Osnabrück für
das Lehramt an Gymnasien
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Leiterin /
des Leiters des Studienseminars
(A 15 + Z)
d) Erfahrungen in der Ausbildung
von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sind erforderlich.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Lehramt an Gymnasien.
f) Herr Eilert,
Tel.: 0541 314243
(erneute Ausschreibung nach
§ 11 Abs. 2 NGG)
Studienseminare
1. Meppen
a) Studienseminar Meppen für das
Lehramt an Gymnasien
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachleiterin / Fachleiter
für das Fach Physik (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Mitarbeit in der Seminarentwicklung ist erforderlich. Erfahrungen in der Ausbildung von
Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sind wünschenswert. Voraussetzung für eine Bewerbung
ist das Lehramt an Gymnasien.
f) Herr Eilert,
Tel.: 0541 314243
2. Osnabrück
a) Studienseminar Osnabrück für
das Lehramt an berufsbildenden
Schulen
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Leiterin /
Leiter des Studienseminars
(A 16)
4. Vechta
a) Studienseminar Vechta für die
Lehrämter an Grund-, Hauptund Realschulen
c) Seminarrektorin / Seminarrektor
(A 15), voraussichtlich frei zum
1.5.2016 – vorbehaltlich der
Freigabe des Ausschusses für
Haushalt und Finanzen des
Niedersächsischen Landtages
d) Erforderlich sind mehrjährige Erfahrungen in der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) sowie fundierte Kenntnisse im Beamten-, Verwaltungs- und Prüfrecht (Staatsprüfungen). Erwartet werden Führungsqualitäten
in den Bereichen der Qualitätsentwicklung des Studienseminars, der Koordination der Ausbildung pädagogischer und fachdidaktischer Seminare (Seminarcurriculum), der Kooperation mit
Ausbildungsschulen, der Niedersächsischen Landesschulbehörde
216
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
und dem Niedersächsischen Landesprüfungsamt. Wünschenswert
sind darüber hinaus Kenntnisse
laufender Lehrerbildungsreformen (Erste Phase) und aktueller
bildungspolitischer Entscheidun-
SVBl 5/2015
gen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Befähigung für
das Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen oder
an Realschulen.
f) Frau Kaminski,
Tel.: 04941 131007
Schulen in freier Trägerschaft
St
1. Twistringen
Anforderungsprofil:
Am Hildegard-von-Bingen-Gymnasium in Twistringen ist zum
1.8.2015 neu zu besetzen die Stelle
– Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Berufserfahrung,
einer Studiendirektorin / eines Studiendirektors
zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
(A 15 BBesO)
– besondere pädagogische, kommunikative und organisatorische Kompetenzen,
Das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium in Twistringen ist ein
dreizügiges katholisches Gymnasium in Trägerschaft der
Schulstiftung im Bistum Osnabrück.
– erfolgreiche Teilnahme an aufgabenrelevanten Fortbildungen,
Mit der Funktionsstelle sind folgende Aufgabenbereiche verbunden:
– Koordination des Sekundarbereichs I,
– Mitarbeit bei der Unterrichtsverteilung,
– Koordination eines Aufgabenfeldes (entsprechend der Fakultas),
– Stundenplanung einschließlich Vertretungsplanung,
– Aufgaben nach Maßgabe des Geschäftsverteilungsplanes
der Schulleitung bzw. nach Weisung des Schulleiters.
– EDV-Kompetenz im Bereich Stundenplanung,
– Motivation, das Gymnasium Twistringen als christliche
Schule in freier Trägerschaft in konstruktiver Kooperation
mit dem Schulleitungsteam zu gestalten.
Für beamtete Lehrkräfte des Landes Niedersachsen besteht
die Möglichkeit der Beurlaubung für den Dienst an diese
Schule in freier Trägerschaft gemäß § 155 NSchG.
Auskünfte erteilen Herr Lütjen, Tel.: 04243 9414980; E-Mail:
martin.luetjen@ gymnasium-twistringen.de, und Herr Dr. Verburg, Tel.:0541 318350; E-Mail: [email protected].
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 29.5.2015 an die
Schulstiftung im Bistum Osnabrück, z. Hd. Herrn Georg Schomaker, Domhof 2, 49074 Osnabrück.
SVBl 5/2015
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
217
Thema des Monats
Europäische Schulpartnerschaften
Europa bietet viele Möglichkeiten einer Zusammenarbeit, auch auf
schulischer Ebene. EU-Bildungsprogramme unter dem Titel Erasmus+
unterstützen die Schulen dabei.
Die Zusammenarbeit von Schulen in Projekten, verbunden mit der Möglichkeit der Begegnung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften, wird seit 20 Jahren aus EU-Mitteln gefördert und war bis 2013 eng verbunden mit dem Begriff COMENIUS. Im
laufenden Programm Erasmus+ (2014 – 2020) ist dieser Begriff in den Hintergrund getreten, Fördermöglichkeiten sind geblieben
und finden sich jetzt wieder unter den strategischen Schulpartnerschaften in der Leitaktion 2. Eine andere Form der Zusammenarbeit, die in diesem Jahr ihren zehnten Geburtstag feiert, sind virtuelle Schulpartnerschaften. Dafür steht der Begriff eTwinning,
der auch unter Erasmus+ Bestand hat.
Strategische Schulpartnerschaften
Strategische Schulpartnerschaften, vormals COMENIUSSchulpartnerschaften, können bi- oder multilateral mit Schulen in den Programmstaaten und einer Laufzeit von 24 bis 36
Monaten beantragt werden. Der Förderbetrag beträgt pro Jahr
und Partnerschaft bis zu 150.000 Euro in den Zuschusskategorien Projektmanagement und -durchführung, länderübergreifende Projekttreffen, Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten sowie zusätzliche Kosten bei Teilnahme von Menschen mit Behinderungen. Inhalt dieser Projekte muss die
Umsetzung schulrelevanter Ziele im Kontext der EU-Strategie
Europa 2020 sein, z. B. Verbesserung der Qualität der Schulbildung und der frühkindlichen Bildung, Förderung von
Schlüsselkompetenzen und Vermeidung von Schulversagen,
Förderung von Gerechtigkeit und Integration in den Schulsystemen. Der jährliche Antragstermin liegt im ersten Quartal
eines Jahres und wird im Herbst des Vorjahres von der EUKommission veröffentlicht.
eTwinning
eTwinning steht für das Netzwerk für Schulen in Europa.
Schulen können die Plattform
unentgeltlich nutzen, um Projekte mit Partnern in Europa im geschützten virtuellen Klassenraum, dem TwinSpace, durchzuführen. Das Thema des Projekts und die Laufzeit – je nach Vorhaben wenige Wochen
oder auch mehrjährig – bestimmen die Projektpartner selbst.
Projekte können jederzeit ohne großen Aufwand angemeldet
werden. Der TwinSpace kann auch für die Durchführung von
strategischen Partnerschaften genutzt werden. Die Plattform
bietet Lehrkräften weiterhin ein Forum für den Austausch mit
Kolleginnen und Kollegen in Europa. Zugang zur Plattform
und ihren Angeboten erhält jede Lehrkraft, nachdem sie sich
registriert hat. Darüber hinaus ermöglicht eTwinning Lehrkräften die Teilnahme an europäischen Kontakt- und Fortbildungsseminaren, die aus EU-Mitteln gefördert werden.
Gelingensbedingungen
Für beide Projektarten ist grundlegende Voraussetzung für ein
gutes Gelingen, bereits in der Vorbereitung, aber auch über
die Projektlaufzeit hinweg, dass alle Akteure in Schule einbe-
zogen werden, von der Schulleitung über das Kollegium und
die Schülerinnen und Schüler bis zu den Eltern und, je nach
Projektinhalt, auch das schulische Umfeld. In einem weiteren
Schritt gilt es, geeignete Partner zu finden und ein Thema
auszusuchen, an dem alle gemeinsam arbeiten können. Eine
gute Öffentlichkeitsarbeit trägt zur positiven Außenwahrnehmung von Schule bei.
Erfahrungen
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können europäische Projekte einen Beitrag zur schulischen Qualitätsentwicklung und
Profilbildung der eigenen Schule leisten. Beide Projektarten
bringen für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrkräfte unter anderem einen Zuwachs an interkultureller Kompetenz, bei den strategischen Schulpartnerschaften verstärkt
durch die Möglichkeit der persönlichen Begegnung, an Medienkompetenz insbesondere bei eTwinning-Projekten durch
die Arbeit im TwinSpace mit seinen verschiedenen Werkzeugen und an Fremdsprachenkompetenz durch den authentischen Einsatz.
Ein Fazit aus Schulen, die die Möglichkeiten von strategischen
Schulpartnerschaften / COMENIUS-Schulpartnerschaften und
eTwinning-Projekten genutzt haben, ist, dass einerseits europäische Projekte viel Arbeit bedeuten, aber auch einen
Mehrwert schaffen, der sonst nicht hätte erreicht werden
können. Dies mag auch ein Grund dafür sein, dass Schulen, die
bereits Erfahrungen gesammelt haben, neue Projekte starten.
Schulen, die auf den folgenden Seiten ihre Projekte vorstellen,
arbeiten zum Teil bereits seit mehreren Jahren über mehrere
Programmgenerationen hinweg in europäischen Projekten.
Das Gymnasium Ulricianum in Aurich und die Johann Comenius Schule in Emmerthal, eine Haupt- und Realschule,
gehören zu den erfolgreichen Antragstellern strategischer
Schulpartnerschaften im ersten Programmjahr von Erasmus+.
Die Wilhelm-Busch-Schule in Göttingen, eine Grundschule
mit Förderschulklasse, und die Berufsbildenden Schulen II Stade stellen eTwinning-Projekte vor; beide Schulen sind bereits
für ihre Arbeit mit eTwinning ausgezeichnet worden.
Die vorgestellten Projekte können nur einen kleinen Einblick
geben, welche Möglichkeiten EU-Bildungsprogramme Schulen
für eine Zusammenarbeit mit Schulen in Europa bieten. Für
Schulen, die bislang nicht europäisch unterwegs waren, mag
es aber auch ein Impuls sein, sich über die Möglichkeiten zu
informieren und selbst aktiv zu werden.
218
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
SVBl 5/2015
Auf der Suche nach dem Glück
Die Johann Comenius Schule Emmerthal tauscht sich dabei mit europäischen Partnern aus
und bringt Berufsorientierung als Schwerpunkt ein
Schon der Name passt zu Europa: Johann Comenius Schule.
Der Philosoph, Theologe und Pädagoge des 17. Jahrhunderts,
dessen Namen die Schule trägt, legte einen Lebensweg quer
durch Europa zurück und lieferte dabei wichtige Ideen für Bildung und Erziehung, darunter die, Sach- und Sprachunterricht miteinander zu verbinden. Sein „Orbis sensualium pictus“ (Die sichtbare Welt) war ein vom 17. bis 19. Jahrhundert
europaweit verbreitetes Jugend- und Schulbuch. Die Hauptund Realschule in Emmerthal bei Hameln wandelt in den europaweiten Fußstapfen des illustren Ur-Pädagogen: Sie macht
seit 15 Jahren bei europäischen Schulpartnerschaften mit, die
bis 2013 im Rahmen des COMENIUS-Programms liefen.
Aus COMENIUS ist seit Januar 2014 Erasmus+ geworden, aber
die Johann Comenius Schule bleibt den europäischen Schulpartnerschaften treu. Das gegenwärtige Thema, das die Schule mit Partnerschulen in Italien, Litauen, Schweden (nur assoziiert, nicht volles Projektmitglied), Slowakei, Spanien und Zypern verbindet, lautet „Glück“, oder genauer: „Ready – Set –
Go – for life after school as happy Europeans”. Zwei Jahre
lang werden die Partner sich zu diesem Thema austauschen,
wobei jede Schule einen eigenen Schwerpunkt einbringt. Im
Fall der Emmerthaler ist das die Berufsorientierung. „Schließlich spielt Zufriedenheit bei der Arbeit eine wichtige Rolle für
das Lebensglück“, sagt Rudolf J. Langer, der stellvertretende
Schulleiter und Erasmus+-Moderator.
Die Johann Comenius Schule wird ihr Konzept für die Berufsorientierung für die Partnerschulen auf Englisch ausformulieren und durch Fotos und kleine Videos veranschaulichen. Die
Emmerthaler haben aber auch Gelegenheit, ihre Berufsorientierungsmaßnahmen ausländischen Partnern persönlich vorzuführen: Im Mai 2015 kommen Delegationen aus Italien und
der Slowakei zu Besuch ins Weserbergland.
Die weiteren Partnerschulen bringen andere Ansätze ein. Die
Slowaken zum Beispiel verfolgen körperliche Fitness als Bau-
stein von Lebensglück. Es geht unter anderem darum, wie
man schon in der Schule mit kleinen Aufgaben und Angeboten Fitness-Gewohnheiten aufbauen kann, zum Beispiel mit
der bewegten Pause in der Schulturnhalle. An der slowakischen Partnerschule stehen bei diesem Vorhaben prominente
Fußballprofis als Paten bereit: Die Stadt hat einen ErstligaFußballverein.
Ein gemeinsames Unterthema von Lebensglück gibt es auch
für die Partnerschulen: ehrenamtliches Engagement, auf Englisch „volunteering“. Die Emmerthaler haben sich eine dazu
passende Aktion ausgedacht und gerade gestartet: 20 Schülerinnen und Schüler der achten Klasse arbeiten als Leselernhelferinnen und Leselernhelfer ein halbes Jahr lang mit Kindern
der benachbarten Grundschule.
Die Mitarbeit an einem solchen Projekt macht viel Arbeit, aber
bietet auch Gelegenheit, Europa persönlich kennenzulernen.
Verpflichtungen und Chancen werden kollegial verteilt. Ein
fünfköpfiges Team von Lehrkräften der Schule bildet den Kern,
andere Kolleginnen und Kollegen werden bei Bedarf und Interesse in einzelne Projektaufgaben einbezogen. Möglichst
viele Mitglieder des Kollegiums sollen dabei die Gelegenheit
haben, die europäischen Partner an ihren Schulstandorten
kennenzulernen. Im letzten Projekt war über die Hälfte des
Kollegiums an den verschiedenen Fahrten ins Ausland beteiligt – und über 70 Schülerinnen und Schüler, immerhin ein
Viertel der Schülerschaft der Johann Comenius Schule.
Und wie gelingt die Einbettung der Themen der Schulpartnerschaften in den Schul- und Unterrichtsalltag? An seiner Schule klappe das ausgezeichnet, berichtet Herr Langer. Aber das
hänge auch vom jeweiligen Thema ab. Berufsorientierung z. B.
biete sich für die Klassen 5 und 6 nur sehr bedingt an, Gleiches gelte für das schulische Leseprojekt mit der Grundschule.
Den Bereich ‚Keep fit‘ hingegen habe sich die ganze Schule
auf die Fahne geschrieben.
SVBl 5/2015
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
219
Eine Woche mit sechs Schulen aus fünf Ländern
Das Gymnasium Ulricianum Aurich koordiniert ein dreijähriges Erasmus+-Projekt
Im April 2015 fuhren 17 Schülerinnen und Schüler des 10.
und 11. Jahrgangs am Gymnasium Ulricianum Aurich mit drei
Begleitpersonen nach Vollen unweit der norwegischen Hauptstadt Oslo. Dort verbrachten sie eine Woche mit etwa Gleichaltrigen von der dortigen Sekundarschule sowie Schülerdelegationen von vier weiteren Partnerschulen aus Italien, Polen
(zwei Schulen) und Tschechien. Das gemeinsame Rahmenthema: „European regions creatively meeting the challenges
of our time“ (etwa: „Schöpferische Lösungen europäischer Regionen für die Herausforderungen der Gegenwart“).
Das klingt nicht sehr schülernah und wenig handfest. Gitta
Kleen, die Erasmus+-Projektkoordinatorin des Ulricianums
und Leiterin der Erasmus+-AG an der Schule, gibt jedoch Entwarnung: „Unter diesem offenen Titel geht es um konkrete
Themen, für die sich die Schülerinnen und Schüler zum Teil
selbst entschieden haben.“ Eine polnische Gruppe ist zum Beispiel am Thema Umweltschutz interessiert und arbeitet am
Recycling von gebrauchter Kleidung. Einer anderen Gruppe
geht es um die Nutzung von Industriebrachen im Zusammenhang mit Stadtentwicklung. Einige der Auricher Schülerinnen
und Schüler nehmen die niedersächsische Diskussion um
Klassenfahrten zum Anlass für eine europaweite Umfrage:
„Wie werden Schulfahrten anderswo organisiert?“.
Diese Vielfalt hat sich bei der Schülerkonferenz in Vollen in
einem gemeinsamen Forum mit „Marktständen“ gespiegelt,
bei dem jede Gruppe ihr Thema den anderen auf Englisch präsentierte. Aber danach war Schluss mit den nationalen
Blöcken, es wurde ordentlich durchgemischt. In stabilen multinationalen Teams wurden themenbezogene Rollenspiele und
ein Besuchsprogramm durchgeführt.
Vor dem Norwegen-Besuch lagen Monate der inhaltlichen
Vorbereitung im Rahmen der Schüler-AG für die Jahrgänge 10
und 11, die die Teilnehmenden in einem Projektblog zeitnah
dokumentierten. Dort erfährt man unter anderem auch, dass
die Auricher ihr Erasmus+-Projekt beim Tag der offenen Tür
für Viertklässler der Grundschulen vorgestellt haben. Das
macht Sinn, denn die Beteiligung am Schulpartnerschaftsprogramm hat an diesem 1646 gegründeten Gymnasium mit zurzeit etwa 1.800 Schülerinnen und Schülern Tradition. „Seit
1996 sind wir als Schule dabei, zunächst beim Vorläuferprogramm COMENIUS, jetzt bei Erasmus+“, berichtet Frau Kleen
stolz. Auch sie selbst ist kein Neuling: 1997 war Gitta Kleen
als Schülerin im Projekt, seit 2009 als Lehrkraft, seit 2012 als
verantwortliche Projektkoordinatorin der Schule.
Drei der fünf gegenwärtigen Partnerschulen, die beiden polnischen aus Wroclaw (Breslau) und Kepno (Kempen) sowie die
norwegische aus Vollen, sind ebenfalls schon seit 1996 mit im
Boot. „Da entstehen sehr solide Beziehungen, sogar Freundschaften,“ sagt Gitta Kleen. Und die Lehrkräfte wachsen mit
den gemeinsamen Aufgaben. Die polnischen Kolleginnen hätten zum Beispiel in der Anfangsphase große Probleme mit
dem Englischen gehabt und lieber Deutsch gesprochen. Inzwischen könnten sie im Englischen problemlos mithalten.
Die gemeinsame Planungsarbeit der Projektlehrkräfte findet
im Rahmen einwöchiger sogenannter Lehrerkonferenzen statt,
die immer im Herbst sind. Im Frühjahr sind dann die Jugendlichen mit ihren Schülerkonferenzen an der Reihe. So kommen
die Begleitlehrkräfte viel herum: Herbst 2014: Deutschland,
Frühjahr 2015: Norwegen, Herbst 2015: Tschechien, Frühjahr
2016: Deutschland, Herbst 2016: Italien, Frühjahr 2017: Polen.
Wie klappt das mit der Kommunikation bei den Jugendlichen?
Die gemeinsame Sprache bei den Treffen und auf dem Projektblog ist natürlich das Englische. Und da sei das Niveau
überall recht ordentlich, wobei die Norweger eine Spitzenstellung innehätten, berichtet die Lehrerin. Aber die Landessprachen kommen auch zum Zuge. Zu jeder Schülerkonferenz
gehört ein Mini-Sprachkurs in der Landessprache – Begrüßung, ein paar Zahlen, ein paar Worte für den Alltagsgebrauch.
Der Haupteffekt der Jugendbegegnungen liegt jedoch nicht
bei den Sprachkenntnissen, sondern bei der Öffnung für internationale Kontakte in Europa und bei der Persönlichkeitsentwicklung. Viele der Ehemaligen aus dem Projekt gehen nach
dem Abitur ein Jahr ins Ausland, darunter z. B. eine ursprünglich sehr stille Schülerin. Sie hatte durch die Mitarbeit im Projekt das dafür nötige Selbstvertrauen gewonnen.
220
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
SVBl 5/2015
„Man muss sich nur trauen“
International essen und darüber reden an der Wilhelm-Busch-Grundschule in Göttingen
Internationale Schulpartnerschaft in der Grundschule – wie
soll denn das gehen? Die Wilhelm-Busch-Schule in Göttingen
hat eine Antwort gefunden, und die nennt sich „eTwinning“.
Das heißt: Die Kontakte zwischen den Kindern verschiedener
europäischer Schulen werden elektronisch über das Internet
geknüpft und vertieft. Wichtig sei nicht nur der virtuelle
Raum, sondern auch der reale Unterrichtsraum, in dem alles
mit der Gruppe gründlich vorbereitet werde, erläutert Doris
Berner, Englischlehrerin und Betreuerin des Projekts an ihrer
Schule.
Jetzt können die Kinder aus den Partnerschulen in Finnland,
Frankreich, Griechenland, Italien und Spanien selbst nachsehen, wie in Deutschland gefrühstückt wird. Die Partnerschulen hatten sich nicht alle auf das Frühstück konzentriert,
sondern informierten beispielsweise über typische Weihnachtsgerichte aus ihren Ländern. Im März tauschte man sich
dann über Skype zu den verschiedenen Essgewohnheiten im
direkten Gespräch miteinander aus.
Unlängst wurde ein konkretes eTwinning-Projekt weitgehend
abgeschlossen. Von November 2014 bis Ende Januar 2015 beschäftigten sich die drei vierte Klassen der Schule im Eng lischunterricht mit dem Thema „Breakfast in Europe“ im Rahmen des Erasmus+-Ganzjahresthema „Food in Europe“. Dazu
fragte man zunächst die Kinder nach ihren Frühstücksgewohnheiten. Auf Englisch? „Ja. Aber wenn ein Kind ein Wort
nicht wusste, zeichnete es den Gegenstand, und wir verrieten
ihm die neue Vokabel“, sagt Frau Berner. Aus den gesammelten Daten wurde eine Art idealtypisches deutsches Frühstück
zusammengestellt und „digitalisiert“, also in Form von Bildern
und Texten auf der eTwinning-Plattform eingestellt.
Ist das nicht eine Überforderung? Es komme immer auf die
Vorbereitung und auf die Art des gemeinsamen Handelns an,
betont Frau Berner. Sich vorstellen, sich begrüßen, sich verabschieden, sich Fragen stellen, das kann man gut üben. Außerdem könne man miteinander spielen, zum Beispiel indem man
den Partnern im Ausland Rätselaufgaben stellt: „Es ist blau, es
ist klein, es ist rund: Was ist das?“. Und wo bleibt die Vielfalt
der Partnersprachen, wenn immer alles auf Englisch gesagt
werden soll? „So ist das gar nicht, wir lernen durchaus auch
Wörter aus der jeweiligen Landessprache“. Die Auflösung des
eben genannten Rätsels sei „Blaubeere“. Die Kinder lernten
aber nicht nur das englische Wort „blueberry“, sondern auch
das finnische „Mustikka“.
Doris Berner ist schon länger bei solchen Schulpartnerschaftsprojekten dabei, und das aus Überzeugung. Ihr Profil
passt, denn sie wuchs zweisprachig auf. „Ich bin bis zum achten Lebensjahr auf eine englische Schule gegangen.“ Aber
nicht alles fiel ihr von Anfang an leicht. Die vielen technischen Möglichkeiten waren ihr zunächst fremd, und sie musste viel dazulernen. Das sei ihr aber dadurch erleichtert worden, dass die Kolleginnen und Kollegen der ausländischen
Partnerschulen Hilfe und Ermunterung anboten. „Das war eine
große Lehrerfortbildung für mich“, stellt sie fest. „Man muss
sich nur trauen.“
SVBl 5/2015
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
221
Befreundete Nachbarn?
Schülerinnen und Schüler der BBS II Stade senden auf mehreren Kanälen
Now neighbours – soon friends? Unter diesem vielversprechenden Titel läuft eines der drei eTwinning-Projekte, an dem
die Klasse HH 14.5 der BBS II Stade teilnimmt. Sie ist eine von
fünf Klassen der Stader Berufsfachschule Wirtschaft für Realschulabsolventen, die hier ihren erweiterten Sek.-I-Abschluss
ansteuern. Diese Klasse wendet sich an Schülerinnen und
Schüler mit guten Englischkenntnissen, die obendrein bei der
schuleigenen Schülerfirma mitmachen möchten.
Leslie Jurcic ist eine davon. Sie hat inzwischen die Frage „Now
neighbours – soon friends?“ mit „ja“ beantwortet, denn seit
November 2014 steht sie in regelmäßigem freundschaftlichen
Kontakt mit einem Schüler des Lycée Ernest Hemingway in
der südfranzösischen Stadt Nîmes. Die Siebzehnjährige nutzte
das Angebot der eTwinning-Plattform, sich einen franzö sischen Partner nach eigenem Geschmack auszusuchen.
„Grundlage waren das Foto und die Angaben zu Interessen“,
erzählt sie. Ihr ferner Freund ist Fußball-Fan, und er geht gern
auf Partys. „Das tu ich auch“, sagt Leslie. Und so wandern regelmäßig elektronische Botschaften hin und her zwischen Nîmes und Stade, vorzugsweise nach der Schule und am Wochenende.
Allerdings wird dazu nicht die eTwinning-Plattform benutzt.
Stattdessen sind die App Snapchat und das soziale Netzwerk
Facebook im Einsatz. Über Snapchat schickt Leslie dem jungen
Franzosen Fotos von sich und ihrer Umgebung, zum Beispiel
als sie unlängst beim Tag der offenen Tür ihrer Schule Dienst
am Stand der Schülerfirma hatte. „Wir verkaufen Blöcke, Stifte, Radiergummi und dergleichen“, erläutert sie. Der französische Schüler berichtete seinerseits bilderreich von seinem Skiurlaub.
Wie klappt das mit der Sprache? Ganz gut eigentlich, findet
Leslie. Allerdings hat sie den Eindruck, dass ihr Englisch und
das ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler besser als das der
französischen Partner ist. Zum Glück kann sie außerdem auf –
geringe – Französischkenntnisse zurückgreifen, ein Pluspunkt
bei Facebook, wo sie mit dem Franzosen befreundet ist und
deshalb alle seine Posts sehen kann. „Da verstehe ich doch einiges dank meiner Französischbrocken“, stellt sie erleichtert
fest.
Kann sie sich eine persönliche Begegnung mit ihrem französischen Chat- und Facebook-Partner vorstellen? „Vielleicht
wenn ich sowieso in der Gegend bin.“ Ihre Freundin habe eine
noch intensivere Beziehung zu einer französischen Schülerin
entwickelt. „Die erzählen sich wirklich alles, bis zu den Liebesgeschichten.“
Nicht bei allen Schülerinnen und Schülern der Klasse sind bislang so lebendige Kontakte in das europäische Ausland entstanden, auch wenn alle ihre Profile auf der eTwinning-Plattform TwinSpace eingestellt hatten. Daniel Samland, Fachlehrer Wirtschaft, der das eTwinning-Projekt – teilweise
zusammen mit der Englischkollegin Doris Hecht – betreut, bedauert das natürlich. Auch die eigentlich vorgesehenen thematischen Austausche zwischen den Gruppen laufen nur
schleppend. „Wir haben den Partnern in Frankreich zum Beispiel vor drei Wochen fünf Quizbögen geschickt, und erst jetzt
haben wir einen Bogen von dort bekommen“, sagt er.
Ein Grund für die fehlende Intensität der eTwinning-Kontakte
könnte die unterschiedliche Schuljahrestaktung sein. „Wenn
wir Zeit haben, haben die Prüfungen, wenn die Zeit haben,
haben wir Ferien.“ Bei den südlichen und östlichen Partnerländern sei mitunter auch die technische Ausstattung ein
Problem. „In einer Schule standen nur einmal im Monat sechs
Rechner zur Verfügung“, erinnert sich Samland an eine frühere eTwinning-Erfahrung.
Daniel Samland glaubt weiter an das Potenzial von elektronischen Schulpartnerschaften. Nur müsse man schulorganisatorisch andere Lösungen als die zwei festen Wochenstunden finden. „Auch deshalb haben wir
uns in diesem Jahr entschieden, mehrere Projekte
parallel durchzuführen. Ich sehe eTwinning künftig eher im Rahmen von Projektunterricht, begleitet von anderen Projekten.“ So könne man die
Phasen, in denen der Austausch sich intensiviert,
gezielt nutzen und bei Funkstille an einem anderen Projekt arbeiten. Auch zeigt das Beispiel von
Leslie, dass die gerade üblichen elektronischen
Kontaktbörsen mehr Zuspruch finden als der besondere TwinSpace des eTwinning.
Wie in der Politik braucht es viel Ausdauer und
Einfallsreichtum, um aus Nachbarn Freunde zu
machen.
222
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
SVBl 5/2015
Was Interessierte über Erasmus+ wissen sollten
Es gibt viele hilfreiche Links, aber auch Fortbildungsangebote und persönliche Beratung
Das Programm der Europäischen Union für allgemeine und
berufliche Bildung, Jugend und Sport, Erasmus+, wurde vom
Europäischen Parlament und dem Rat am 11.12.2013 mit einer Laufzeit von sieben Jahren (2014–2020) beschlossen. In
der jährlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
(sog. Call) und im Programmleitfaden werden die konkreten
Förderbedingungen für das jeweilige Programmjahr festgelegt: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/discover/
guide/index_de.htm.
Programmstaaten im Rahmen von Erasmus+ sind die 28 EUMitgliedsstaaten, die EFTA- / EWR-Staaten Norwegen, Island
und Liechtenstein, die Türkei und die ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien. In der Aktion eTwinning kann darüber
hinaus auch in Projekten mit Schulen aus Albanien, Armenien,
Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Moldawien,
Serbien, Tunesien und der Ukraine zusammengearbeitet werden.
In Deutschland sind teilnahmeberechtigt Schulen aller Schulformen und -bereiche sowie vorschulische Einrichtungen.
Hilfreiche Adressen für eine online-Partnersuche sind veröffentlicht unter: http://www.kmk-pad.org/service/partnersuche.html. Die beiden Plattformen eTwinning und School Education Gateway bieten eine gezielte Partnersuche sowohl für
strategische Schulpartnerschaften als auch für eTwinningProjekte an. Eine weitere Möglichkeit, Partner zu finden, ist
die Teilnahme an europäischen Fortbildungskursen und europäischen Konferenzen über Leitaktion 1 von Erasmus+,
Lernmobilität von Einzelpersonen: http://www.kmk-pad.org/
programme/erasmusplus/leitaktion-1.html.
Die Umsetzung des Programms Erasmus+ im Schulbereich
(u. a. strategische Schulpartnerschaften) obliegt Nationalen
Agenturen, in Deutschland dem Pädagogischen Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz in
Bonn. Der PAD hat auf seiner Homepage ein vielfältiges Angebot zur Leitaktion 2 von Erasmus+ eingestellt, das Schulen
darin unterstützt, Projektideen zu entwickeln, ihre Einrichtung
im Teilnehmerportal zu registrieren und Anträge zu stellen:
http://www.kmk-pad.org/erasmusplus.html.
Die Aktion eTwinning wird zentral in Brüssel verwaltet, unterstützt durch Nationale Koordinierungsstellen in den teilnehmenden Staaten, in Deutschland durch den PAD. Der PAD hat
viele Informationen rund um eTwinning auf seiner Homepage
veröffentlicht: http://www.etwinning.de/.
Neben dem PAD steht in Niedersachsen den Schulen ein
flächendeckendes Beratungs- und Unterstützungssystem zu
Erasmus+ zur Verfügung. Die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) bietet Veranstaltungen zur Information,
Antragsworkshops und bei Bedarf auch Einzelfallberatung zu
beiden Projektarten an.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der NLSchB:
Regionalabteilung Braunschweig
Wilhelmstraße 62-69, 38100 Braunschweig
Tobias Woithe, Tel.: 0531 4843363
E-Mail: [email protected]
Regionalabteilung Hannover
Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover
Dagmar Kiesling, Tel.: 0511 1062459
E-Mail: [email protected]
Regionalabteilung Lüneburg
Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Sylvia Onstein, Tel.: 04131 152849
E-Mail: [email protected]
Regionalabteilung Osnabrück
Mühleneschweg 8, 49090 Osnabrück
Jan David Dreyer, Tel.: 0541 314466
E-Mail: [email protected]
Einen Überblick über die angebotenen Veranstaltungen in
Niedersachsen mit der Möglichkeit zur Anmeldung findet man
auf der Homepage des PAD: http://www.kmk-pad.org/?id=
901&tx_feveranstaltungsdb_pi1[filter]=&tx_feveranstaltungsdb_pi1[blfilter]=ni&sub.x=110&sub.y=6.
Zur Aktion eTwinning – Plattform und Werkzeuge – können
Schulen auch das Angebot der multimediamobile kostenfrei
nutzen: http://www.multimediamobile.de/.
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NICHTAMTLICHER TEIL
Wettbewerbe
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Fachgebiet Technik
Landessieger
Anerkannte Wettbewerbe des Bundes und des Landes
Frederic Jan Tausch und Adrian Muminovic, Schillerschule,
Hannover
Thema der Arbeit: „Funky Light – Das smarte Theaterlichtmanagement“
Betreuer: Bernd Grave
Landeswettbewerb
Jugend forscht 2015
Sonderpreis der Niedersächsischen Kultusministerin
Vom 16. bis 18.3.2015 fand in der TU Clausthal-Zellerfeld der
50. Landeswettbewerb Jugend forscht statt. Insgesamt konnten sich 69 Schülerinnen und Schüler mit 40 Projekten für die
Ausschreibung qualifizieren. Die Landessiegerinnen und -sieger
nehmen am Bundeswettbewerb teil, der vom 26. bis 30.5.2015
in Ludwigshafen durchgeführt wird.
Fachgebiet Arbeitswelt
Landessieger
Alexander Brosig, Gymnasium Buxtehude Süd
Thema der Arbeit: „Steuerung eines Roboterarmes
durch die Füße“
Betreuer: Bernd Menzel
Marvin Bruns, Andreas Guslak und Lukas Beckmann,
BBS Technik, Cloppenburg
Thema der Arbeit: „Erzeugung echter dreidimensionaler
Bilder durch vertikale Displaybewegung“
Betreuer: Conrad Möhlenkamp
Landeswettbewerb
Jugend forscht – Schüler
experimentieren 2015
Folgende Schülerinnen und Schüler konnten beim 12. Landeswettbewerb Jugend forscht – Schüler experimentieren in Oldenburg einen Preis erringen:
Fachgebiet Biologie
Landessiegerin
Fachgebiet Arbeitswelt und interdisziplinär
Nora Willmaring, Gymnasium Bersenbrück
Thema der Arbeit: „Mit Homöopathie zur Turbobiene?
Geht das? Auswertung der Versuche“
Betreuerin: Kerstin Recker-Kopka
Landessieger
Fachgebiet Chemie
Fachgebiet Biologie
Landessiegerin und Sonderpreis der Niedersächsischen Kultusministerin
Landessieger
Mauritz Fethke, Athenaeum Stade
Thema der Arbeit: „Bionischer Elefantenrüssel“
Betreuer: Ole Vanhoefer
Julia Freund, Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht
Thema der Arbeit: „Mikroplastik – ein wachsendes Problem“
Betreuer: Tönjes de Vries
Cedric von Albert, Schiller-Oberschule, Sarstedt
Thema der Arbeit: „Roter Belag an Baumrinden in Sarstedt –
gefährliche Krankheit oder harmloser Bewuchs?“
Betreuerin: Verena Garve
Fachgebiet Geo- und Raumwissenschaften
Fachgebiet Chemie
Landessieger
Landessiegerinnen
Felix Menze, Josephinum Hildesheim
Thema der Arbeit: „Periodische Bahnen im eingeschränkten
Dreikörperproblem“
Betreuer: Arndt Latußeck
Vanessa Hüser und Fe Marie Ohlmer, Otto-Hahn-Gymnasium,
Springe
Thema der Arbeit: „Fahrradkettenreiniger gut und
preiswert?“
Betreuer: Arne Brück
Fachgebiet Mathematik / Informatik
Landessieger
Kai-Uwe Hollborn, Christian-Gymnasium, Hermannsburg
Thema der Arbeit: „Entwicklung von Algorithmen für den
Umgang mit mathematischen Oberflächen“
Betreuer: Michael Zilk
Landessiegerin und Sonderpreis der Niedersächsischen Kultusministerin (interdisziplinär)
Svenja Henning, Halepaghen-Schule Buxtehude
Thema der Arbeit: „Interpolation von textilen
Schnittmustern“
Betreuer: Dirk Schulze
Sonderpreis der Niedersächsischen Kultusministerin
Mette Marie Zahrte, Gymnasium Otterndorf
Thema der Arbeit: „Kunst mit Chemie – Untersuchung
eines künstl(er)i(s)chen Salzsees“
Betreuer: Dirk Steffen
Fachgebiet Geo- und Raumwissenschaft
Landessiegerinnen
Stelle Barnewold und Emily Neils, Gymnasium Otterndorf
Thema der Arbeit: „Untersuchung der Rissbildung im
Deichboden“
Betreuer: Dirk Steffen
224
NICHTAMTLICHER TEIL
Sonderpreis der Niedersächsischen Kultusministerin
Katharina Onkes, Gymnasium im Schloß, Wolfenbüttel
Thema der Arbeit: „Vorsicht! Krötenwanderung“
Fachgebiet Mathematik / Informatik
Landessieger/in
Sonja Braband und Niklas Braband, Neue Oberschule,
Braunschweig
Thema der Arbeit: „Mensch ärgere dich nicht mehr
über Sammelbilder!“
Betreuer: René Teuber
Sonderpreis der Niedersächsischen Kultusministerin
Carolin Rehse, Andreanum, Hildesheim
Thema der Arbeit: „Vom Papierstreifen über das Möbiusband
zum Würfelring“
Betreuerin: Kerstin Lehrke
SVBl 5/2015
Schülern in Ökonomie und Informatik nachhaltig zu verbessern. Sie richtet deshalb im Jahr 2015 zum vierten Mal den
Wettbewerb „Ökonomie in Schulen“ aus. Der Wettbewerb
zeichnet Konzepte aus, mit denen Schülerinnen und Schülern
möglichst grundlegende Kompetenzen zum Themenbereich
„Soziale Marktwirtschaft“ vermittelt werden, und steht unter
der Schirmherrschaft der Niedersächsischen Kultusministerin.
Teilnahmeberechtigt sind alle allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen. Die Bewerbung sollte acht Seiten
nicht überschreiten. Materialien zum Unterricht sollen als Anhang eingereicht werden.
Die Preisgelder in Höhe von 15.000 Euro werden auf max. drei
Wettbewerbsteilnehmer verteilt und für schulische Ausstattung und Projekte im Sinne des Förderpreises vergeben.
Einreichungsfrist: 13.11.2015
Frist für Teilnahmebekundung (formlos): 30.9.2015
Fachgebiet Physik
Nähere Informationen zum Förderpreis 2015 sind unter www.
ioeb.de/wettbewerbe abrufbar.
Landessieger
Kontakt:
Christoph Schütze, Fabian Obermair und Stefan Kribbe,
Hölty-Gymnasium, Celle
Thema der Arbeit: „Wirbelsturm im Kupferrohr“
Betreuer: Herbert Schütze
Projektorganisation und Geschäftsstelle des Wettbewerbs:
Fachgebiet Technik
Jürgen Lehmann, Stiftung der Metallindustrie im Nord-Westen (SMNW), Bahnhofstraße 14, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441
2102721, Fax: 0441 2102798, E-Mail: [email protected]
Landessieger
Projektleitung fachlich inhaltlich:
Adrian Dobbelstein, Max-Planck-Gymnasium, Göttingen
Thema der Arbeit: „Quadrosubmarine – ein Unterseeboot
mit Quadrocoptersteuerung“
Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Kaminski, Dr. Claudia Verstraete, Carl
von Ossietzky Universität Oldenburg, Institut für Ökonomische
Bildung (IÖB), Bismarckstraße 31, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441
36130313; E-Mail: [email protected] / [email protected]
Andere Wettbewerbe
Deutscher Klimapreis der
Allianz Umweltstiftung 2015
Über 100 Schulen beteiligten sich bundesweit am Deutschen
Klimapreis der Allianz Umweltstiftung, der 2015 zum siebten
Mal ausgeschrieben wurde. Drei niedersächsische Schulen
konnten einen der 15 Anerkennungspreise erringen und erhielten ein Preisgeld von 1.000 Euro:
– die Klimaschutz-AG des Gymnasiums Bad Harzburg für ihr
Projekt „200 Tonnen weniger CO2 – Wir kamen, sahen,
senkten!“,
– die Bismarckschule Hannover für ihr Seminarfach zu erneuerbaren Energien,
– das Ratsgymnasium Wolfsburg für seine jährlich stattfindende Klimawoche.
Ökonomie in Schulen
Förderpreis 2015: Soziale Marktwirtschaft
Die Stiftung der Metallindustrie im Nord-Westen (SMNW) hat
sich zum Ziel gesetzt, die Bildung von Schülerinnen und
Medienpreis der NLM 2015: 1.000 Euro
in der Kategorie „Schul-Internetradio“
zu gewinnen
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) vergibt
2015 zum 21. Mal ihren Medienpreis für besondere journalis tische und kreative Leistungen im niedersächsischen Rundfunk. Junge Talente aus niedersächsischen Schulen können
ebenfalls mitmachen und ihre Beiträge in der Kategorie
„Schul-Internetradio“ einreichen. Der Förderpreis ist mit 1.000
Euro dotiert, gestiftet von den Sparkassen in Niedersachsen.
Angesprochen sind Schülerinnen und Schüler, die eigene Audiopodcasts oder Radiosendungen im Fachunterricht oder im
Rahmen eines Wahlpflichtkurses, Seminarfachs oder einer Radio- / Medien-Arbeitsgemeinschaft erstellt haben. Gefragt
sind Sendeausschnitte, Interviews, Reportagen oder Hörspiele
bis maximal 15 Minuten Länge, die in der Zeit vom 1.5.2014
bis 30.6.2015 online zu hören waren oder noch veröffentlicht
werden.
Ausschreibungsunterlagen und Anmeldeformulare können auf
www.nlm.de und www.schul-internetradio.de heruntergeladen
werden. Die Unterlagen sind postalisch bis Dienstag, 30.6.
2015, bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, Stichwort Medienpreis / Schul-Internetradio, Seelhorststraße 18,
30175 Hannover, einzureichen.
SVBl 5/2015
NICHTAMTLICHER TEIL
225
Vor zwölf Jahren wurde der Förderpreis „Schul-Internetradio“
von der NLM und vom Verein n-21: Schulen in Niedersachsen
online initiiert, um Medienkompetenzvermittlung an Schulen
zu stärken. n-21 bietet Lehrkräften hierzu kostenfreie Podcast- und Webradio-Fortbildungen an. Zum Veröffentlichen
von Audiobeiträgen und Sendungen steht allen niedersächsischen Schulen das Lehr- / Lernportal www.schul-internetradio.de zur Verfügung.
Leitung und Referentinnen: Karen Lau und Gabi Fiedler
Kosten: 120 Euro inkl. Bereitstellung von Schutzkleidung und
Kursmaterialien
Infos und Anmeldung: Bildungswerk Kronsberghof, E-Mail:
[email protected], Tel.: 0511 64663360
Kontaktadresse:
n-21: Schulen in Niedersachsen online e. V., Natalie Deseke,
Schiffgraben 27, 30159 Hannover, E-Mail: [email protected],
Tel.: 0511 353662150
Internet: www.schul-internetradio.de
30.5.2015
Hannover
China@School – Tagung für am Chinesischunterricht interessierte Schulen in Niedersachsen
für Lehrkräfte und besonders für Schülerinnen und Schüler
Die Tagung des Erich-Paulun-Instiuts der Deutsch-Chinesischen Wirtschaftsvereinigung e. V. (DCW) und des Fachverbands Chinesisch e. V. will Schülerinnen und Schüler für die
chinesische Sprache und die chinesische Kultur interessieren.
Fachkundige Referentinnen und Referenten informieren darüber hinaus zu Möglichkeiten eines Studiums in China und zu
den deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen.
Termine
Auf dem Programm stehen u. a. folgende Themen:
21.5.2015
Hannover
Imkerpädagogische Fortbildung
für Lehrkräfte an Grundschulen
Die Nachfrage nach Einbeziehung von Bienen in den Schulalltag erfreut sich einer großen Beliebtheit. Tatsächlich eignet
sich die Honigbienenhaltung ausgezeichnet für einen handlungsorientierten Unterricht, in dem sich beispielsweise forschendes Lernen und Eigenverantwortung der Schülerinnen
und Schüler ideal kombinieren lassen und bei dem ökologische Zusammenhänge im Naturhaushalt, im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung, konkret vermittelt werden
können. Imkerfachliches und pädagogisches Know-how ist bei
der Umsetzung von Schulimkereiprojekten enorm wichtig.
Deshalb können Interessierte in diesem praxisbetonten Lehrgang die faszinierende Entwicklung eines Bienenvolkes an
dem dazu entwickelten Konzept Sommerbienen – vom Schwarm
zum Jungvolk – miterleben. Dabei werden auch für fortgeschrittene Imker ganz neue Eindrücke sichtbar, wie zum Beispiel die Volksentwicklung auf Naturwabenbau. Pädagogische
Handlungsmöglichkeiten für die Arbeit mit Bienenvölkern an
Schulen werden vermittelt, Anregungen für die Einrichtung
einer kleinen, ökologischen Schulimkerei mit auf den Weg gegeben.
– Leibniz und das Interesse an der chinesischen Kultur
Prof. Dr. Li Wenchao, Leibniz-Stiftungsprofessur der Leibniz Universität Hannover und der Landeshauptstadt Hannover
– Schüleraustausch mit China, ein Beispiel interkulturellen Lernens
Johanna Stracke, AFS Interkulturelle Begegnungen e. V.
(American Field Service)
– 30 Jahre China – Erfahrungen und Erkenntnisse eines
mittelständischen Unternehmers
Prof. Dr. Hans-Wolf Sievert, Aufsichtsratsvorsitzender der
Sievert AG
Chinesisch (weiter) lernen – Sprachausbildungsmöglichkeiten an Schulen und Hochschulen in Deutschland und
China
Dr. Andreas Guder, Vorsitzender des Fachverbands Chinesisch e. V.
-
China – Ein Sprungbrett für die Jugend
Prof. Dr. Heiko Grendel und Prof. Dr. Monika Schädler,
Hochschule Bremen
– Studium in China und Chinastipendien
Jana Brokate, Gründerin von sinonerds.com
Grundkurs Imkerpraxis mit Kindern – praktisches Arbeiten am
kleinen Schulungsvolk mit Anleitung zum Aufbau einer nachhaltigen, ökologischen Schulimkerei (28 Unterrichtsstunden
an neun Terminen)
Zeit: 30.5.2015, 10.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Zeit: 21.5.2015, 15.30 bis 17.30 Uhr
Veranstalter: Erich-Paulun-Institut der Deutsch-Chinesischen
Wirtschaftsvereinigung e. V. (DCW) und der Fachverband Chi nesisch e. V.
sowie sieben weitere Praxiseinheiten wöchentlich donnerstags von 15.30 bis 17.30 Uhr, bis 9.7.2015
Ort: Wilhelm-Busch-Grundschule, Munzeler Straße 26, 30459
Hannover
Theorieeinheit: 9.10.2015, 13.00 bis 18.00 Uhr, Schulbiologiezentrum Hannover, Vinnhorster Weg 2, 30419 Hannover
Ort: Stiftung Niedersachsen, Künstlerhaus, Sophienstraße 2,
Hannover
Anmeldung: Mitteilung an das Erich-Paulun-Institut unter der
E-Mail-Adresse: [email protected]
Um mit den möglichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Kontakt aufzunehmen, wird um eine baldige Rückmeldung
gebeten.
226
NICHTAMTLICHER TEIL
SVBl 5/2015
Leselust vermitteln – aber wie?
Informationen: Viktoria Bothe, Akademie für Leseförderung
Niedersachsen, Tel.: 0511 1267215, E-Mail: viktoria.bothe@
gwlb.de
für Lehrkräfte der Klassen 5-8
Anmeldung: www.alf-hannover.de
Gerade nach der Grundschulzeit nimmt bei vielen Kindern die
Lesefreude enorm ab. Der Erwerb der Lesefähigkeit ist jedoch
zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Wie gelingt
es, diesem Leseknick entgegenzuwirken?
5.6.2015
3.6.2015
Oldenburg
Nach einem kurzen Überblick über aktuelle Erkenntnisse der
Leseforschung werden konkrete, praxisnahe Methoden und
Materialien, die zum Lesen animieren, vorgestellt und teilweise von den Teilnehmenden erprobt. Dabei werden verschiedene Lesevorlieben, Lesewege und Lesefähigkeiten von Schülerinnen und Schülern sowie aktuelle Trends der Leseförderung
berücksichtigt. Aktuelle Kinder- und Jugendbücher werden
präsentiert und methodische Zugänge vorgestellt.
Zeit: 3.6.2015, 14.30 bis 17.30 Uhr
Ort: Landesbibliothek Oldenburg, Pferdemarkt 15, 26121 Oldenburg
Leitung: Imke Hanssen, Akademie für Leseförderung Niedersachsen
Veranstalter: Akademie für Leseförderung Niedersachsen in
Kooperation mit der Landesbibliothek Oldenburg
Informationen: Imke Hanssen, Akademie für Leseförderung
Niedersachsen, Tel.: 0511 1267215, E-Mail: imke.hanssen@
gwlb.de
2. Fachtag:
Gemeinsam auf dem Weg zur inklusiven Schule
für Lehrkräfte und pädagogisches Personal an allgemein
bildenden und berufsbildenden Schulen
In ihrem Eingangsvortrag „Der Index für Inklusion – Material
zur Selbstevaluation für Schulen, die alle Menschen willkommen heißen wollen“ stellen Ines Boban und Prof. Andreas
Hinz (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) Erfahrungen und Überlegungen zur Weiterentwicklung des schulischen
Index für Inklusion vor. Der Index für Inklusion wird von Schulen als hilfreiches Material geschätzt, um einem Selbstverständnis und der Praxis einer „Schule für alle“ näher zu kommen. Er enthält vielfältige Angebote zur gemeinsamen Reflexion der momentanen Situation und ermutigt zur gemeinsamen Planung nächster Schritte.
Workshop 1: Die Arbeit mit dem Index für Inklusion als unterstützendes Element der Schulentwicklung (Dr. Sibylle Gerloff, Braunschweig)
Workshop 2: Wer ist WIR? – Umgang mit Vielfalt im Klassenzimmer (Alma Fathi, Religionswissenschaftlerin (M. A.), Berlin;
Dr. Inga Niehaus, Georg-Eckert-Institut (GEI) Braunschweig)
Anmeldung: www.alf-hannover.de
3.6.2015
Braunschweig
Göttingen
Zum Lesen und Schreiben motivieren
für Lehrkräfte der Klassen 4-6 und Interessierte
Lese- und Schreibförderung sind im Unterricht oftmals nicht
unabhängig voneinander zu sehen, sondern in vielen Unterrichtssituationen kommt beides zum Tragen. Aus Leseaufgaben erwachsen Schreibaufgaben, die die Schülerinnen und
Schüler dazu anregen, sich mit dem Text in schriftlicher Form
auseinanderzusetzen. Eigene Texte nach bekannten und neu
erlernten Schreibmustern entstehen, die ihrerseits von Mitschülerinnen und Mitschülern gelesen und bearbeitet werden
oder zur Kommunikation über das Gelesene anregen.
Die Lese- und Schreibmotivation der Schülerinnen und
Schüler durch entsprechende Methoden zu fördern, wird an
diesem Nachmittag thematisiert. Die Teilnehmenden lernen
bewährte und neue Ideen aus der Praxis kennen und erproben
diese zum Teil. Weiterhin werden aktuelle Kinderbücher und
Sachbücher präsentiert sowie Lese- und Schreibanlässe zum
jeweiligen Buch vorgestellt.
Zeit: 3.6.2015, 14.30 bis 17.30 Uhr
Workshop 3: Differenzierungsmatrizen als Modell der Planung und Reflexion inklusiven Unterrichts (Prof. Dr. Ada Sasse, Humboldt-Universität Berlin und Thüringer Forschungsund Arbeitsstelle für Gemeinsamen Unterricht, Erfurt)
Workshop 4: Gemeinsam besser unterrichten – Teamteaching
im inklusiven Klassenzimmer (Dr. Inge Krämer-Kilic, Seminarrektorin des Studienseminars Hannover für das Lehramt für
Sonderpädagogik)
Workshop 5: Kinder zeigen, was sie können – Lernbeobachtung und Leistungsbewertung in heterogenen Lerngruppen
(Ulrich Hecker, Grundschulrektor in Moers und stellvertretender Vorsitzender des Grundschulverbandes)
Workshop 6: Inklusiv und kooperativ lernen (Prof. Dr. Dietlinde Vanier und Reiner Weiß, TU Braunschweig)
Zeit: 5.6.2015, 8.45 bis 16.00 Uhr
Ort: Öffentliche Versicherung Braunschweig, Konferenzraum
(E048) Erdgeschoss, Theodor-Heuss-Straße 10, 38122 Braunschweig
Leitung: Rosemarie Köhler
Ort: Stadtbibliothek Göttingen, Thomas-Buergenthal-Haus,
Gotmarstraße 8, 37073 Göttingen
Veranstalter: Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung der Technischen Universität Braunschweig (www.tu-braunschweig.de/
klbs)
Leitung: Viktoria Bothe, Akademie für Leseförderung Niedersachsen
Informationen: unter „Neuigkeiten“ auf www.tu-braunschweig.
de/klbs, Ansprechpartnerin: Rosemarie Köhler
Veranstalter: Akademie für Leseförderung Niedersachsen in
Kooperation mit der Stadtbibliothek Göttingen
Anmeldung: www.vedab.nibis.de (Veranstaltungsnummer KBS
523100)
SVBl 5/2015
NICHTAMTLICHER TEIL
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5.-6.6.2015
Hannover
Kommunikativer Englischunterricht
in der Grundschule
Die Kursfolge vermittelt unterrichtspraktische Prinzipien des
frühen Englischunterrichts in Theorie und Praxis. In einer Mischung aus Präsenzveranstaltungen sowie gemeinsamen (und
gegenseitigen) Hospitationen werden zentrale didaktische
Themenschwerpunkte erarbeitet und praktisch erprobt:
– Grundlagen der Fremdsprachenarbeit an Grundschulen
– Funktionieren des Sprachenlernens
Als Schulleitung können Sie Entwicklungen und Rahmenbedingungen nur bedingt beeinflussen. Aber Sie können Einstellungen und Strategien entwickeln, die Ihnen helfen, bewusster mit Situationen und vorhandener Zeit umzugehen und
Stress zu reduzieren.
In diesem Seminar sind folgende Themenschwerpunkte geplant:
– Analyse des persönlichen Arbeitsstils und Zeitverhaltens
– Ziel- und Prioritätensetzung unter Berücksichtigung der
eigenen Ressourcen
– Curriculare Rahmenbedingungen
– Zeitgewinn durch gute Planung (u. a. Tages-, Wochenplanung, Arbeit mit Checklisten)
– Die kommunikativen Fertigkeiten (Hör- / Hör-Sehverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben)
– Erkennen und Reduzieren von „Zeitdieben“, Praxistipps,
z. B. zur Postbearbeitung, zum Ablagesystem, usw.
– Interkulturelles Lernen
– die Bedeutung von Erholung
– Language awareness
Referentin: Annette Messner, Schulleiterin i. R.
– Arbeit mit Wortfeldern
Zeit: 8.-9.6.2015
– Songs, Rhymes, Games
Ort: Ev. HVHS Loccum, Hormannshausen 6-8, 31547 Rehburg-Loccum
– Storytelling und szenisches Spiel
Kosten: 195 Euro (Kursgebühr, Unterkunft und Verpflegung,
Einzelzimmer mit Dusche / WC)
– Übergang Grundschule – Sek I
– Handlungsorientiertes Sprachhandeln (task-based teaching)
Information: www.hvhs-loccum.de, Tel.: 05766 96090
Anmeldung: [email protected]
– Evaluation – Das Sprachenportfolio
– Medieneinsatz
– Differenzierung
10.6.2015
– Storyline-approach
Praxisseminar: Preisverdächtig!
– Sprachtraining
Zeit: Modul 1: 5.6.2015, 10.00 Uhr, bis 6.6.2015, 16.00 Uhr
(Modul 2: 19.-20.6.2015, Modul 3: 3.-4.7.2015, Modul 4:
17.-18.7.2015)
Ort: Viva Creativo, Hannover; Grundschule Groß-Buchholzer
Kirchweg
Leitung: Gisela Ehlers, Hannelore Tait
Veranstalter: Uniplus, Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung Hannover
Information: Carola Diaz Oceguera; Tel.: 0511 7625797
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KH.523.
KE1)
8.-9.6.2015
Hannover
Rehburg-Loccum
Zeitmanagement für Schulleiterinnen
und Schulleiter
(Loccumer Schulseminare)
Eine Schulleitung hat heutzutage zahlreiche und sehr unterschiedliche Aufgaben zu bewältigen. Häufig scheinen aktuelle
Ereignisse das eigene Handeln zu bestimmen. Zeitnot und
Leistungsdruck prägen oft den beruflichen Alltag.
für Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, Bibliothekarinnen und Bibliothekare, Buchhändlerinnen und Buchhändler
Der Deutsche Jugendliteraturpreis prämiert jährlich herausragende Werke der Kinder- und Jugendliteratur. Er ist seit fast
60 Jahren ein verlässliches Gütesiegel für hohe literarische
Qualität, aber auch Orientierungshilfe auf dem mittlerweile
fast unüberschaubaren Kinder- und Jugendbuchmarkt. Die
nominierten Titel bieten Lesefutter verschiedener Gattungen
für alle Altersstufen und zu verschiedensten Themen.
Im Rahmen dieses eintägigen Kompaktseminars können die
Teilnehmenden kreative Vermittlungsmethoden zu den nominierten Büchern des Deutschen Jugendliteraturpreises 2015
für ihren Berufsalltag kennenlernen und erproben. Das Seminar bietet vormittags und nachmittags Workshops zu den
Sparten Bilderbuch, Kinderbuch und Jugendbuch an (Sachbücher sind altersentsprechend in die einzelnen Sparten integriert). Alle Teilnehmenden können zwei verschiedene Workshops hintereinander besuchen.
Zeit: 10.6.2015, 9.30 bis 17.15 Uhr
Ort: Hanns-Lilje-Haus, Knochenhauerstraße 33, 30159 Hannover
Leitung: Katja Eder (Bilderbücher), Bettina Huhn (Kinderbücher) und Renate Paßmann-Lange (Jugendbücher)
Veranstalter: Arbeitskreis für Jugendliteratur in Kooperation
mit der Akademie für Leseförderung Niedersachsen
228
NICHTAMTLICHER TEIL
SVBl 5/2015
Informationen: Evi Nagler, Arbeitskreis für Jugendliteratur,
Tel.: 089 4580806, E-Mail: [email protected], oder
Anke Märk-Bürmann, Akademie für Leseförderung Niedersachsen, Tel.: 0511 1267215, E-Mail: [email protected]
Anmeldung: http://www.jugendliteratur.org/veranstaltung-153praxisseminare_preisverd.html
16.-17.6.2015
Emden
Fortbildung für Lehrkräfte zur Einführung
der inklusiven Schule – Sek I
für Lehrkräfte in der Sek. I
Das Niedersächsische Kultusministerium und das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung bieten über die Kompetenzzentren Regionale Lehrerfortbildung
die Fortbildung für Lehrkräfte des Sekundarbereichs I zur Einführung der inklusiven Schule an.
Die Themenbereiche der Fortbildung, die aus vier Modulen besteht, sind unter anderem:– Grundlagen inklusiver Bildung
– Inklusion und Schulentwicklung
wickelt wurden, lassen die gut ausgestatteten Programme der
großen Akteure auf eine weitere positive Entwicklung hoffen.
Aber haben wir damit die Lösung gefunden? Investieren wir
richtig? Hat jedes Kind, jeder Jugendliche zumindest mittelfristig die Chance, Kunst und Kultur kennen zu lernen, zu erfahren und aktiv auf Dauer in sein Leben einzubauen? Wie sehen
die Zugänge, wie die Hindernisse aus? Bestimmen nicht nach
wie vor Zufälle die kulturelle Bildungsbiografie von Kindern
und Jugendlichen stärker als die Strukturen, die eine Begegnung mit den Künsten ermöglichen sollen? Wie können wir
erreichen, dass gleiche auch gerechte Chancen bedeuten?
Der siebte Kinder zum Olymp!-Kongress untersucht die Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche. Mit Vorträgen, Podien und einem künstlerischen
Programm im Plenum sowie parallelen interaktiven Foren zu
spezifischen Aspekten des Feldes liefert der Kongress Anregungen für die Praxis und bietet darüber hinaus eine Plattform für den methodisch-inhaltlichen Austausch der Akteure.
Die Bildungsinitiative Kinder zum Olymp! der Kulturstiftung
der Länder setzt sich seit ihrer Gründung 2003 für eine anspruchsvolle und gleichzeitig leicht zugängliche kulturelle Bildung ein, die alle Kinder und Jugendlichen erreicht.
Zeit: 25.6.2015 (ganztägig) und 26.6.2015 (9.00 Uhr bis ca.
14.00 Uhr)
– Unterrichtsgestaltung
– Unterrichtsdidaktik zur Unterstützung der inklusiven Bildung
– Lernförderung
– Prävention, Intervention u. a. im Bereich der emotionalen
und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern
– Formen der Kooperation
Ort: Theater Freiburg, Bertoldstraße 46, 79098 Freiburg im
Breisgau
Veranstalter: Kulturstiftung der Länder, Kulturstiftung des
Bundes und Bundeszentrale für politische Bildung
Kosten: 60 Euro, ermäßigt 40 Euro
Informationen: Kulturstiftung der Länder, Kinder zum Olymp!,
Nora Landsberg, Tel.: 030 89363518, E-Mail: [email protected], www.kinderzumolymp.de
– Diagnostik, Förderplanung
– Beratung
– Erfahrungsaustausch und Reflexion, gegenseitige Vorstellung von erfolgreichen Umsetzungsmodellen
Anmeldung: ausschließlich über www.kinderzumolymp.de
Zeit: Modul 1: 16.-17.6.2015, jeweils 9.00 bis 17.00 Uhr
(Modul 2: 23.-24.9.2015, Modul 3: 24.-25.11.2015, Modul 4: 4.-5.5.2016)
Ort: Upstalsboom Hotel, Friedrich-Ebert-Straße 73-75, Emden
Leitung: Martin Tranel, Christoph Bahlmann
Veranstalterin: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung in
Aurich
Information: Gabriele Kleen, Tel.: 04941 179987
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KAUR.524.
553.2)
25.-26.6.2015
Freiburg
Unbedingt!
Zutritt für alle zu Kunst und Kultur
für Vertretungen aus Kultur und Verwaltung, Schule und
Kindergarten, aber auch Eltern, Künstler, Vermittler und
Wissenschaftler
Zweifellos bewegt sich vieles in der kulturellen Bildung. Neben den zahlreichen Einzelprojekten, die landesweit neu ent-
26.6.2015 (+ 3.7.2015)
Hannover
Stressmanagement für Beschäftigte in Schulen
und Studienseminaren
Der Lehrerberuf enthält ein Beanspruchungspotential, das
sehr schnell zu einem intensiven Stressempfinden führen
kann. Gerade die ständige emotionale Präsenz vor der Klasse
stellt eine hohe Beanspruchung dar, und das Gefühl, mit seiner Arbeit nie fertig zu sein, kann erdrückend werden.
Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Teilnehmenden darin zu
unterstützen, eigene Ressourcen zur Stressbewältigung zu
entdecken und zu festigen, indem ihnen verschiedene Strategien der Stressbewältigung und des Zeitmanagements vorgestellt werden.
Inhalte sind:
– Entstehung und Auswirkung von Stress
– Verschiedene Stressbewältigungsstrategien, z. B.:
– Analyse und Veränderung stressrelevanter Einstellungen
und Verhaltensweisen
– Soziale Unterstützung
SVBl 5/2015
NICHTAMTLICHER TEIL
229
– Kognitive Verstärker
8.7.2015
– Zeitmanagement
Mobile Mediennutzung grenzenlos?
Chancen und Risiken jugendlicher Mediennutzung
– Optimierung der Arbeitsorganisation
Zeit: 26.6.2015 und 3.7.2015, jeweils 14.30 bis 17.30 Uhr
Ort: Behördenhaus C81
Leitung: Dr. Britt Tönjes von Platen, Dr. Silvia Kaps, Arbeitspsychologie, Stabsstelle AuG, NLSchB Hannover
Veranstalter: Uniplus, Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung Hannover
Information: Susanne Elsner, Tel.: 0511 7625799
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KH.526.
A07)
Hannover
Die Medienwelten von Kindern und Jugendlichen sind mobil.
Smartphones, Tablets und Laptops gehen häufig mit einer wenig kontrollierbaren Mediennutzung von Mädchen und Jungen einher. Die Pflege des Facebook-Profils, das Kommunizieren über WhatsApp, das ungehinderte Surfen in mobilen Netzen und das Hin- und Herschicken von Filmchen, Bildern und
Dateien, mit allen Chancen und Risiken, die mit dieser Nutzung verbunden sind, stehen im Mittelpunkt dieser Fachtagung der LJS. Reflektiert und diskutiert werden dabei nicht
nur die Möglichkeiten und Gefährdungen mobiler Endgeräte,
sondern auch, wie man die heutigen Medienwelten von Kindern und Jugendlichen in die pädagogische Praxis einbeziehen
kann.
Zeit: 8.7.2015 - ganztägig
2.7.2015
Hannover
Fachtagung „Sprachbildung mit BiSS“
für Lehrkräfte aus allen Schulformen und Fachkräfte aus
Kitas
Wer gut Deutsch kann, hat die besten Karten für Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe. Die Alltagssprache reicht
allerdings nicht weit. In der Schule muss zunehmend die eher
schrift- und fachsprachlich geprägte Bildungssprache erworben werden. Diese braucht zum Beispiel, wer Schulbuch oder
Zeitung lesen, wer Aufsatz oder Bewerbungsbrief schreiben
will.
Wie vermittelt man diese Sprachkenntnisse einer immer vielfältigeren Zielgruppe in Kita und Schule? Wie sorgt man für
durchgängige Sprachbildung in allen Fächern und in allen Bildungsetappen von der Kita bis zu Berufs- und Hochschulreife? Wie gelingt die Sprachbildung für Seiteneinsteiger in das
deutsche Bildungssystem? Diesen Fragen geht die Fachtagung
„Sprachbildung mit BiSS“ am Donnerstag, 2.7.2015, in Hannover nach und macht Antwort-Vorschläge. Sie will damit zugleich die zahlreichen Projekte und Personen zusammenführen, die sich in Niedersachsen für Sprachbildung und Leseförderung einsetzen.
Ablauf:
Ort: Akademie des Sports, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10,
30169 Hannover
Leitung: Eva Hanel
Veranstalterin: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Kosten: 60 Euro (inkl. vegetarischer Verpflegung)
Informationen: http://www.jugendschutz-niedersachsen.de/
Anmeldung: [email protected], Buchungsnummer: M1540
14.-15.9.2015
Hannover
Fortbildung für Lehrkräfte zur Einführung
der inklusiven Schule – Sek I
Das Niedersächsische Kultusministerium und das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung bieten über die Kompetenzzentren Regionale Lehrerfortbildung
die Fortbildung für Lehrkräfte des Sekundarbereichs I zur Einführung der inklusiven Schule an.
Die Themenbereiche der Fortbildung, die aus vier Modulen besteht, sind unter anderem:
10.30-12.00: Bestandsaufnahme: Projekte der Sprachbildung
in Niedersachsen
– Grundlagen inklusiver Bildung
12.00-12.30 Impulsreferat: Qualitätsentwicklung durch
Selbstevaluation
– Unterrichtsgestaltung
12.30-13.30 Mittagsimbiss
– Unterrichtsdidaktik zur Unterstützung der inklusiven Bildung
13.30-16.00 Neue Impulse für die eigene Arbeit in neun
Workshops
– Lernförderung
16.00-16.30 Abschluss-Plenum
Zeit: Donnerstag, 2.7.2015, 10.30-16.30 Uhr
Ort: Akademie des Sports, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10,
30169 Hannover
Leitung: Beatrix Albrecht, Simone Kalisch-Humme, Dr. Andreas Müller, Hannelore Müller
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: 15.27.10)
– Inklusion und Schulentwicklung
– Prävention, Intervention unter anderem im Bereich der
emotionalen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen
und Schülern
– Formen der Kooperation
– Diagnostik, Förderplanung
– Beratung
– Erfahrungsaustausch und Reflexion, gegenseitige Vorstellung von erfolgreichen Umsetzungsmodellen
230
NICHTAMTLICHER TEIL
Zeit: 1. Modul: 14.9.2015, 9.30 Uhr, bis 15.9.2015, 16.00 Uhr
(2. Modul: 2.-3.11.2015, 3. Modul: 1.-2.2.2016, 4. Modul: 30-31.5.2016)
Ort: Viva Creativo, Hannover
Leitung: Joachim Kipper, Antje Radau
Veranstalter: Uniplus, Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung Hannover
Information: Carola Diaz Oceguera, Tel.: 0511 7625797
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KH.538.
Inkl)
Hinweise
Jugendkongress „Zukunft selber machen“
vom 4.-6.9.2015 in Osnabrück
Unter dem Motto „Zukunft selber machen – Junge Ideen für
Nachhaltigkeit“ findet vom 4. bis 6.9.2015 der Jugendkongress „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ im DBU Zentrum
für Umweltkommunikation in Osnabrück statt. Das Bundesumweltministerium (BMUB) und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) laden 150 engagierte junge Menschen
zwischen 16 und 27 Jahren ein, sich über nachhaltige Lebensstile auszutauschen und gemeinsam neue Ideen zu entwickeln.
Planen, diskutieren, sich austauschen und die Zukunft gestalten: Während der Veranstaltung sind neben Experten besonders die Beiträge, Ideen und Visionen junger Menschen gefragt. Aus Ideen entwickeln die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Arbeitsgruppen konkrete, umsetzungsfähige Projekte.
Dabei dreht sich alles um die Frage, wie wir zukünftig unser
Leben gestalten können, ohne die Umwelt sowie Menschen in
anderen Regionen oder zukünftige Generationen mit unserem
Lebensstil zu beeinträchtigen. Die Jugendlichen wählen zum
Ende des Kongresses aus allen Projekten die überzeugendsten
Vorhaben aus. Diese erhalten 2016 eine finanzielle Förderung
zur Realisierung. Auf dem Programm stehen außerdem Podiumsdiskussionen, weiterqualifizierende Workshops zu Projektmanagement und Pressearbeit.
Für den Jugendkongress „Zukunft selber machen – Junge
Ideen für Nachhaltigkeit“ können sich Interessierte unter
http://www.zsm-2015.de noch bis zum 18.5.2015 anmelden.
Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind kostenlos. Um teilnehmen zu können, muss man noch kein Experte für das Thema Nachhaltigkeit sein. Entscheidend sind das grundsätzliche
Interesse und Kreativität.
Musikmentorenausbildung
im Schuljahr 2015/16
Ab jetzt beginnt die Anmeldephase für die nächste Musikmentorenausbildung im Schuljahr 2015/2016. Es handelt sich
dabei um eine Fördermaßnahme für musikalische und musikpädagogische Begabungen von Schülerinnen und Schülern ab
SVBl 5/2015
15 Jahren in Niedersachsen. Die Musikmentorenausbildung
qualifiziert sie für die Assistenz der Leitung und Betreuung
von Chören, Orchestern, Bands sowie anderen musikalischen
Gruppen. Dadurch können Musikmentorinnen und Musikmentoren die musikalische Arbeit aktiv und kompetent unterstützen.
„Die Musikmentorenausbildung hat sich in Niedersachsen inzwischen als eine wichtige musikalische Nachwuchsförderung
etabliert, die manchen jungen Menschen zum Ergreifen des
Musiklehrerberufs oder anderer musikalischer Berufe bewogen
hat.“ (Frauke Heiligenstadt, Niedersächsische Kultusministerin)
Es werden Kurse in den Bereichen Vokal, Instrumental und
Studioproduktion angeboten. Die Musikmentorenausbildung
wird im Rahmen der Aktion Hauptsache:Musik vom Niedersächsischen Kultusministerium gefördert und von der Landesmusikakademie Niedersachsen durchgeführt.
Die Anmeldefrist endet am 20.7.2015. Das Anmeldeformular
und weitere Informationen findet man unter: www.landes musikakademie-niedersachsen.de.
Partnerschulen der Autostadt 2015/2016
gesucht
Ab sofort können sich Schulen als Partnerschule der Autostadt als außerschulischer Lernort bewerben. Jede Schule aus
Niedersachsen kann teilnehmen und eine Projektidee zum
Thema Mobilität im Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung einreichen. Die Projekte können von einer einzelnen
Klasse, einer Arbeitsgemeinschaft oder von der gesamten
Schule umgesetzt werden. Konkrete Bezüge zu einem oder
mehreren des zehn Bausteine umfassenden und fächerübergreifenden Curriculums Mobilität www.curriculum-mobilitaet.
de sind Voraussetzung.
Die Partnerschule kann den Projektzeitraum innerhalb des
Schuljahres 2015/2016 frei wählen.
Bewerbungsunterlagen und Informationen sind zu finden unter www.autostadt.de/partnerschulen. Bewerbungsschluss ist
der 25.10.2015.
„FahrRad!“ und spare CO2
Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren sind aufgerufen, zwischen März und August in die Pedale zu treten und kräftig Kilometer zu sammeln. Ziel der Kampagne des Verkehrsclubs
Deutschland e.V. (VCD) ist es, gemeinsam über eine Million
Kilometer auf dem Fahrrad zurückzulegen und damit etwa
133 Tonnen klimaschädliches CO2 einzusparen, das sonst
durch Autofahrten zur Schule, zum Sport oder zum Musikunterricht entstanden wäre.
Anmelden können sich Jugendgruppen, Schulklassen und Familien mit Kindern im Alter von 12 bis 18 Jahren ab sofort
und fortlaufend bis Ende August unter www.klima-tour.de. An
18 Stationen auf dieser Online-Tour werden Fahrrad- und Klimathemen jugendgerecht präsentiert. Außerdem gibt es Mitmachaktionen und Quizfragen. Für die Kombination aus richtigen Antworten und gesammelten Fahrradkilometern können
als Hauptgewinn bis zu 500 Euro für die Gruppenkasse, eine
SVBl 5/2015
NICHTAMTLICHER TEIL
Fahrradabstellanlage und weiteres Equipment für kommende
Radausflüge gewonnen werden. Lehrkräfte und Jugendgruppenleiter finden auf der Webseite Unterrichtsmaterialien und
Aktionsideen aus den Bereichen Fahrrad, Klimaschutz und
Mobilitätserziehung.
Rückfragen:
Anja Smetanin, VCD-Pressesprecherin, Tel.: 030 28035112, EMail: [email protected],
Hans-Christian Friedrichs, VCD-LV Niedersachsen, Tel.: 0160
5541402, www.vcd.org/nds
231
Beachten Sie
die Beilage
in dieser Ausgabe:
Außerschulische Lernorte
stellen sich vor
Jugendfahrradturniere 2015
in Niedersachsen
Der Allgemeine Deutsche Automobilclub e. V. (ADAC) führt
Jugendfahrradturniere für 8- bis 15-jährige Schülerinnen und
Schüler durch. Die Teilnahme an dem Wettbewerb kann auch
während des Unterrichts zum Lernbereich Mobilität erfolgen.
Die Ortsturniere an den Schulen sollen möglichst vor den
Sommerferien durchgeführt werden. Die Ortssieger werden zu
weiterführenden Turnieren auf Regional-, Landes- und Bundesebene eingeladen. Schulen, die sich an den Turnieren beteiligen, erhalten die Materialien kostenfrei.
Nähere Auskünfte erteilen der ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt in Laatzen, Tel.: 05102 901132; ADAC Weser-Ems,
Tel.: 0421 4994135; ADAC Hansa, Tel.: 040 23919265.
Anzeigenschluss
für die
Juni-Ausgabe
ist am
18.5.2015
232
NICHTAMTLICHER TEIL
SVBl 5/2015
DAMALS
DAS SCHULVERWALTUNGSBLATT VOR 60 JAHREN
MAI 1955 – 7. JAHRGANG, HEFT 5
Zweite Prüfung für das Lehramt an Volksschulen –
Schulbedarfsartikel anzuschaffen sind, nicht für
Prüfungsgebühren
bestimmte Erzeugnisse zu werben und nicht auf
Die Erfahrung lehrt, dass die Prüfungsgebühren in vielen
Fällen nicht ausreichen, um auch nur die Reisekosten zu
decken, so dass wiederholt die Vertreter der Pädagogischen
Hochschulen nicht in der Lage waren, an den Prüfungen
bestimmte Warenmarken zu bestehen, wenn gleichwertige Artikel im Handel sind und die Bedürfnisse des
Unterrichts nicht einheitliche Lehr- und Lernmittel fordern. (S. 116)
teilzunehmen. Diesem Übelstand kann zur Zeit nur durch
eine Erhöhung der Prüfungsgebühren abgeholfen werden.
Das Problem des Schulanfängers
In Abänderung des § 11 der Ordnung der Zweiten Prüfung
von Albrecht Gaupp
für das Lehramt an Volksschulen vom 22.8.1950 […] setze
ich die Prüfungsgebühr mit Wirkung vom 1.6.1955 auf
50,- DM fest. (S. 113)
[…] Die gegenwärtigen soziologischen Verhältnisse
erschweren weiterhin das Problem der Schulanfänger.
Immer mehr Kinder werden tagsüber den Kindergärten
zur Betreuung übergeben oder haben keine oder nur
Unerwünschte Werbungen
sehr mangelhafte Beaufsichtigung, weil die Mütter
Dem Herrn Minister für Wirtschaft und Verkehr sind
berufstätig sind. Die Wohnraumenge, der Lärm der
Klagen darüber vorgetragen worden, dass Lehrer von
Stadt und die sonstige Fülle sensorischer Reize bestim-
den Schülern vielfach ohne zwingenden Grund die
men den Lebensraum vieler Kinder, die keine Muße
Anschaffung von Schulbedarfsartikeln bestimmter
zum Spielen finden und sich nicht ungestört entfalten
Hersteller verlangen (z. B. bestimmte Tuschkästen,
können.
Bleistifte u. ä.) und dadurch den Einzelhandel zu ver-
Tagesablaufs müssen viele Kinder entbehren.
mehrter Lagerhaltung nötigen. Ich wiederhole aus die-
Die Auswirkungen liegen offen zutage: Schon die
sem Anlass meinen schon mehrfach gegebenen
Kindergartenkinder sind nervös und unkonzentriert,
Hinweis, dass Schule und Lehrerschaft sich nicht in
ihre Spiele haben an Gestalthaftigkeit verloren. Viele
den privatwirtschaftlichen Wettbewerb einschalten las-
sind überreizt, d. h. einerseits wach, andererseits aber
sen
wenig belastungsfähig. (S. 125)
dürfen
[…]
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tutoria ist ein Unternehmen der Holtzbrinck Publishing Group
Redaktionsschluss ist der 5. des Vormonats.
Titelfoto: Schülerinnen und Schüler der Johann Comenius
Schule Emmerthal bei der Präsentation ihrer
Schule auf Englisch
(Foto: Johann Comenius Schule Emmerthal)
Herausgeber:
Niedersächsisches Kultusministerium
Schiffgraben 12, 30159 Hannover
Kontakt:
Anita Lichy, Tel.: 0511 1207253
Redaktion:
Dr. Andreas Müller (verantwortlich für den Inhalt),
Dr. Ulrike Behrens, Petra Crysmann, Cornelia Hartwig,
Jutta Köster, Petra Polley
Weitere Mitarbeit: Heidrun Höfer, Anna Iaccheo-Nestola, Christina
Jagemann, Gisela Wahner-Meyer
E-Mail: [email protected]
Weitere Bildquellen:
Bill Branson – gemeinfrei – via Wikimedia Commons (S. 186),
Deutsche Fotothek – CC BY-SA 3.0 de – via Wikimedia Commons
(S. 186), Brit Braja Community Center – gemeinfrei – via Wikimedia Commons (S. 186), SKopp et al. – gemeinfrei – via Wikimedia
Commons (S. 187), Denali National Park and Preserve – CC BY 2.0
– via Wikimedia Commons (S. 187), Johann Comenius Schule Emmerthal (S. 218), A1000 – CC BY-SA 3.0 – via Wikimedia Commons
(S. 219), Wilhelm-Busch-Schule Göttingen (S. 220), NatalieMaynor
– CC BY 2.0 – via Wikimedia Commons (S. 220), BBS II Stade
(S. 221)
Anzeigen:
A.V.I. Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbH
Am Ortfelde 100, 30916 Isernhagen
Tel.: 0511 7795380
E-Mail: [email protected]
Bestellungen / Verlag:
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Schloss Warnsdorf ist eine staatlich anerkannte beihilfefähige Klinik
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1910 im Stil eines englischen Herrenhauses erbaut, liegt es mit seinem
großzügigem Schlosspark direkt am Hemmeldorfer See, inmitten der
zauberhaften Landschaft Ostholsteins und nahe der Ostseebäder
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235
Wohl jede Lehrererin und jeder Lehrer kennt diese
Situation: der Unterricht ist beendet, aber die Arbeit
fängt erst richtig an. Was für die meisten Berufstätigen
selbstverständlich ist, eine klare Trennung von Arbeit
und Freizeit, können Lehrkräfte in der Regel gar nicht
verwirklichen. Dazu kommen die steigenden Anforderungen an Professionalität und Flexibilität in einer
sich wandelnden Bildungslandschaft. Die unbefriedigende gesundheitliche Gesamtsituation ist nicht nur
für die Betroffenen von Bedeutung, sie ist auch gesellschaftlich relevant. Ohne gesunde, belastbare Lehrkräfte kann es kaum gelingen, den Unterricht auf
einem hohen Qualitätsniveau zu halten. Zwei private
Anbieter, die Lehrkräften unterstützend zur Seite stehen, stellen sich hier vor.
Teilnahme am täglichen Sportprogramm (Früh- und Wassergymnastik, Nordic-Walking, Bauch-Beine-Po)
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Nutzung von Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum und Fahrrädern
im Pflegesatz enthalten
Ergänzend vor Ort buchbar: Psychotherapie, Entspannungstraining in
Einzelstunden, Massagen je nach Indikation (med. Rücken- oder Ganzkörpermassage, Lymphdrainage, Fußreflexzonenmassage). Beim Antrag
auf Kostenübernahme bei der KV/Beihilfe sind wir gern behilflich.
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Der Schulbauernhof auf Gut Herbigshagen – Landwirtschaft zum
Anfassen
Mit dem „Schulbauernhof“ wird im Heinz
Sielmann Natur-Erlebniszentrum Gut Herbigshagen ein Projekt angeboten, das an Lehrinhalte der Schulen anknüpft und damit sinnvoll ergänzt. Gefördert werden nicht nur praktische Kenntnisse, sondern
soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit
und Verantwortungsgefühl. Nicht die Wissensvermittlung steht im
Mittelpunkt, sondern das Begreifen von ökologischen Zusammenhängen und Kreisläufen. Die Schüler werden in die Aufgaben eines
Landwirts eingebunden, wobei der Spaß nicht zu kurz kommt. Im
Nutzgarten wird gesät, gejätet und geerntet. Auf der Wiese sensen
die Schüler Gras und werben Heu für die Tiere, in der Küche bereiten
sie Speisen zu. Im Bio-Bauernhof mit seinen vom Aussterben bedrohten Haustierrassen gehört das Füttern und Pflegen der Hoftiere
zu den Hauptaufgaben. Das Erlernen alten bäuerlichen Handwerks ist
ein wichtiger Baustein, wie Rechenbau oder Schmiedearbeiten.
5 Bremerhaven
Bremen
2
4
Niedersachsen
Wolfenbütteler Schülerseminare – wissenschaftliches
Arbeiten in der Herzog August
Bibliothek
Lerngruppen der gymnasialen Ober- und Mittelstufe sind eingeladen,
an zwei bis fünf Tagen in der Wolfenbütteler Bibliothek zu arbeiten.
Möglich sind auch eintägige Einführungen in die Benutzung einer
wissenschaftlichen Bibliothek. Die vertiefenden Forschungen mit
wissenschaftspropädeutischer Ausrichtung können Grundlage für
schulische Facharbeiten oder Referate sein. Angeleitet werden die
Lerngruppen von zwei Gymnasialpädagogen des Faches Deutsch
Das neue Universum® entdecken!
Das Universum® Bremen lockt mit einer
neuen Dauerausstellung und drei spannenden Themenbereichen: Technik, Mensch,
Natur. Im Bremer Science Center tauchen
Schülerinnen und Schüler auf 4.000 m² Erlebnisfläche mit allen Sinnen in die Welt der Wissenschaft ein. Hier
können sie „elektrische Welten“ erkunden, sich im „Sinnesparcours“
erproben oder „Muster der Natur“ entdecken. Am beliebten Kickerautomat heißt es Mensch gegen Maschine, Mutige durchqueren bei
Dunkelheit die Tastgalerie und Wissensdurstige beobachten an
einem riesigen Globus das Zusammenspiel weltweiter Daten.
Als anerkannter außerschulischer Lernort bietet das Universum®
vielfältige Anknüpfungsmöglichkeiten für den Unterricht. Das Begleitprogramm ermöglicht eine nachhaltige Vertiefung der Ausstellungsinhalte: Im Technikstudio ertüfteln, konstruieren und program-
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Wolfenbüttel
Hildesheim
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Foto: Matthias Haase
Wo liegt die Wiege der Menschheit? Wie
zerbrechlich ist Natur? Worin unterscheiden sich die Weltreligionen? Diesen und weiteren Fragen können
Schulklassen im Übersee-Museum Bremen bei einer Entdeckungsreise durch Asien, Afrika und Ozeanien nachgehen. In einer modernen Präsentation werden hier die Themen Völker, Handel und Natur
zu einem einheitlichen Erlebnis verbunden. Es wird ein umfangreiches Führungs- und Aktivprogramm für Klassen von der Vorschule
bis zur Oberstufe angeboten. Themen wie z.B. Kultur- und Handels-
Hankensbüttel
Hannover
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Heinz Sielmann Stiftung · Gut Herbigshagen · 37115 Duderstadt
Tel.: 05527/914-0 · E-Mail: [email protected]
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www.sielmann-stiftung.de
Übersee-Museum Bremen:
Faszination. Ferne.
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Duderstadt
geschichte, Kolonialismus, Musik, Regenwälder, Mega-Cities,
Wüsten, Klimawandel, Menschenrechte oder Migration
lassen sich hier vertiefen.
Vom 7. November 2015 bis 24.
April 2016 ist die Sonderausstellung „Faszination Wale – Mensch. Wal. Pazifik“ zu sehen, für das
ein umfangreiches Schulprogramm angeboten wird.
Beratung und Informationen unter Tel.: 0421/160 38-171 oder
[email protected] · www.uebersee-museum.de
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und einer Diplombibliothekarin.
Ausgangspunkt der Arbeit ist ein
Handapparat mit themenbezogenen Drucken, Büchern, Bildern
und anderen Texten. Die unmittelbare Begegnung mit alten Büchern und Schriften sowie die zielgerichtete Nutzung von digitalen
Datenbanken soll die Freude am Lesen und Arbeiten mit alten sowie
neuen Informationsträgern fördern.
Anmeldung und Informationen unter: Tel.: 05331/808-323
E-Mail: [email protected] · www.hab.de
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mieren Schüler ihre eigenen Projekte, das Forscheratelier lädt zum
Erkunden von naturwissenschaftlichen Phänomenen ein. Aktuelle
Forschungsobjekte und spannende
Experteninterviews bieten einen
Einblick in den Alltag eines Wissenschaftlers. Das Außengelände mit
weiteren Mitmachstationen und die verblüffenden Science Shows
runden das vielseitige Angebot ab.
Die Sonderausstellung „ENTSCHEIDEN. Eine Ausstellung über das
Leben im Supermarkt der Möglichkeiten“ führt bis zum 07. Juni 2015
hinter die Kulissen der Entscheidungsfindung.
Begeben Sie sich mit Ihrer Klasse auf einen Ausflug ins Universum®,
denn hinterher ist man immer schlauer!
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Weitere Informationen unter www.universum-bremen.de
Anzeigenschaltung über:
In Bremerhaven
lernst du was!
Als „außerschulischer Lernort“ bietet sich Bremerhaven mit seinen
teilweise weltweit einmaligen Wissens- und Erlebniswelten an. Deren
Besuch ergänzt nachhaltig den Unterricht.
So wird im Klimahaus Bremerhaven
8° Ost durch die Klimazonen auf
dem achten Längsgrad gereist, bei
dem die Kids die sich durch den
Klimawandel verändernden Lebensbedingungen kennenlernen.
Das Deutsche Auswandererhaus
vermittelt individuelle Erfahrungen
von Auswanderern und Einwande-
Aktionsnetzwerk movidu:
Unsere Wege machen Schule!
Das Themenfeld Mobilität mit Leben zu füllen, ist für Schulen eine komplexe Aufgabe.
Vielerorts können Lehrkräfte dabei auf die Unterstützung außerschulischer Partner setzen, die ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
In der Region Hannover haben sich über zwanzig Partner zum Aktionsnetzwerk movidu zusammengeschlossen und präsentieren ihre
Mobilitätsangebote gemeinsam im Internet unter www.movidu.de.
Das Aktionsnetzwerk ist eine Initiative der Region Hannover in Ko-
Natur hautnah erleben!
Das bietet das in Europa einzigartige Naturerlebniszentrum am idyllischen Isenhagener
See. Auf dem rund 6 ha großen Freigelände
mit gemütlichem Restaurant können Sie
die verspielten Fischotter und weitere Verwandte aus der Familie der Marder, wie Baummarder, Dachse und
Iltisse, in ihren typischen Lebensräumen beobachten. Pro Tag werden
rund 30 Schaufütterungen präsentiert. Für Schulklassen bieten wir
auf die Kerncurricula der verschiedenen Klassenstufen abgestimmte,
erlebnisreiche Programme an. Dazu gehören beispielsweise das
Auf den Spuren des Mittelalters
im Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim
Vor 1200 Jahren wurde mit der Bistumsgründung die Basis für eine
der ältesten und kulturell weit ausstrahlenden Siedlungen in Norddeutschland gelegt: Hildesheim. Vom 31.03. bis 04.10.2015 begibt
sich die Sonderausstellung „Hildesheim im Mittelalter – Die Wurzeln
der Rose“ im Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim auf eine
spannende Zeitreise zu den Anfängen der Stadt.
Die Präsentation bietet für die Fachbereiche Geschichte, Kunst und
Sachkunde einen einmaligen Anknüpfungspunkt, um historische
Abläufe unter Hinzuziehung von Originalzeugnissen zu verdeutlichen. Unsere Reise führt durch 500 Jahre – von der Gründungslegende über die Entwicklung des Dombaus hinein in die soziale
Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbH · E-Mail: [email protected]
rern: Besucher schlüpfen in echte Biografien und erleben, was es
heißt, die Heimat zu verlieren. Das Deutsche Schiffahrtsmuseum vermittelt mit mehr als 30.000 Exponaten gebündeltes Wissen über alle
Aspekte der maritimen Wirtschaft in Vergangenheit und Gegenwart.
In der Phänomenta Bremerhaven heißt es erleben, staunen, ausprobieren, um Naturwissenschaften, Technik und Mathematik zu verstehen. Hier ist eine sinnliche Begegnung mit dem möglich, was im
Schulbuch eher trocken vermittelt wird. Den Anblick riesiger Eisbären,
verspielter Robben und „fliegender“ Pinguine garantiert der Zoo am
Meer. Er ermuntert dazu, die Anpassung an verschiedene Lebensbedingungen zu erforschen.
Das Historische Museum Bremerhaven bietet Impulse für einen lebendigen Geschichtsunterricht: Das Museum präsentiert anschaulich
vergangene Lebens- und Arbeitswelten an der Küste.
Infos: Erlebnis Bremerhaven GmbH · H.-H.-Meier Straße 6
27568 Bremerhaven · Tel.: 0471/80936148 · Fax: 0471/80936190
E-Mail: [email protected]
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www.bremerhaven.de/bildungahoi
operation mit der niedersächsischen
Landesschulbehörde und der Klimaschutzagentur.
„Kinder und Jugendliche sollen lernen,
in ihrem Alltag möglichst sicher, eigenständig und umweltschonend von
A nach B zu kommen!“ – das ist das
gemeinsame Anliegen aller Partner.
Informationen, Angebote und Ansprechpartner
finden Sie unter www.movidu.de
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selbsttätige Erforschen von Wald und Gewässern,
sowie die einheimischen Marder mit allen Sinnen
zu erleben. Spannende Lernspiele, Niederseilgarten, Wasserspielplatz und weitere Aktivitätsbereiche sorgen für viel Abwechslung. In Kooperation
mit der Jugendherberge Hankensbüttel werden
Komplettprogramme angeboten.
OTTER-ZENTRUM
Sudendorfallee 1 · 29386 Hankensbüttel
Tel.: 05832/98080 · Fax 05832/980851
E-Mail: [email protected] · www.otterzentrum.de
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und politische Geschichte des 12. bis 14.
Jahrhunderts. Anhand archäologischer Funde, kostbarer Exponate und herausragender
künstlerischer Zeugnisse wird der konfliktreiche Weg vom Bischofssitz zur Bürgerstadt
nachgezeichnet. Eine Besonderheit der Präsentation sind die zahlreichen Mit-MachStationen zum interaktiven Ausprobieren.
Unser exklusiv buchbares „Mittelalterlabor“ bietet Schulklassen ein
außergewöhnliches Experimentier- und Lernfeld zu unterschiedlichen Aspekten der mittelalterlichen Geschichte Hildesheims. Weitere
Informationen zur Ausstellung unter www.entstehungderwelt.de.
Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim
Am Steine 1- 2 · 31134 Hildesheim
Tel.: 05121/9369-0 · Buchungen: Tel.: 05121/9369-20
E-Mail: [email protected] · www.hildesheim-im-mittelalter.de
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