EU-Wochenspiegel Nr.18 vom 07.05.2015 - europa.sachsen

EU-Wochenspiegel
Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel - Nr. 18/15 07.05.2015
Seit längerem denkt die
Europäische
Kommission
über
einen
Richtlinienvorschlag
zur
mehrwertsteuerlichen
Behandlung der öffentlichen
Hand nach. Am Dienstag
Abend erörterten Experten
der regionalen, kommunalen
und europäischen Ebene in
der
Landesvertretung
Sachsen-Anhalt
die
Mehrwertsteuerpflicht
für
Kommunen
bei
der
interkommunalen
Zusammenarbeit. Das auf
den ersten Blick sperrige
steuerrechtliche Thema ist für
Länder und Kommunen von
besonderem Interesse, da
von der steuerrechtlichen
Ausgestaltung
auf
Europäischer
Ebene
die
Kosten abhängen, die bei
einer gemeinsame Erfüllung
von
Aufgaben
der
Öffentlichen Hand anfallen.
Die
gemeinsame
Veranstaltung
mit
dem
Ministerium für Inneres und
Sport des Landes SachsenAnhalt,
dem
Deutschen
Städtetag, dem Deutschen
Landkreistag
und
dem
Deutschen
Städteund
Gemeindebund und dem
Verband
kommunaler
Unternehmen bot eine gute
Möglichkeit zur Information
und
zum
gegenseitigen
Austausch und zeigte, welche
große
Bedeutung
die
Überlegungen
der
Europäischen Kommission für
die weitere Entwicklung der
interkommunalen
Zusammenarbeit hat.
 Aus den Institutionen (S. 2-7)

KOM  Frühjahrsprognose 2015

KOM  Befragung zur Umweltgesetzgebung

KOM  Berufsqualifikationen anerkennen

KOM  Finanzhilfen für Nepal aufgestockt

KOM  Digitale Agenda vorgestellt

EP  Kaloriengehalt auf alkoholischen Getränken

EP  Migration

Eurostat  Einkommen in der EU
 Aus den Fachbereichen (S. 8-13)

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vor Start

Staatliche Beihilfen  KOM gibt Orientierungshilfe

Verkehrssicherheit  Einheitlicher Code f. Wegfahrsperren

TTIP  Neues Verhandlungsdokument ist online

TTIP  Reformideen für Schiedsgerichte

EURO-Gedenkmünzen  Neuausgaben

Menschenrechte u. Demokratie  Neuer Aktionsplan
 Was - Wann - Wo (S. 14-16)

Mehrwertsteuerpflicht bei Interkommunaler Zusammenarbeit

Europatag  Tag der offenen Tür und Europawoche
 Ausschreibungen (S. 17)

KOM  Brennstoffzellen Wasserstoff2
 Kontaktbörse (S. 18-20)

Europäische Projekte  Diverse Partnergesuche
 Büro intern - TIPP (S. 21)

Neu in der LV  Christiab Stuffrein

Tipp  Belgien verabschiedet sich von der Telefonzelle
 So erreichen Sie uns  (S. 22)
Dr. Henrike Franz
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Aus den Institutionen
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 Europäische Kommission  Frühjahrsprognose 2015 (EAG)
Der Frühjahrsprognose 2015 der Europäischen Kommission zufolge beflügeln kurzfristige Faktoren
den
andernfalls
nur
leichten
Konjunkturaufschwung
in
der
EU.
Den
europäischen
Volkswirtschaften sind viele Faktoren gleichzeitig zuträglich. Die Ölpreise sind nach wie vor relativ
niedrig, die Weltwirtschaft wächst stetig, der Euro hat weiter nachgegeben und die Wirtschaftspolitik
in der EU ist wachstumsfreundlich. Infolgedessen wird das reale BIP den Erwartungen zufolge dieses
Jahr in der EU um 1,8 Prozent und im Euro-Währungsgebiet um
1,5 Prozent steigen und damit 0,1 bzw. 0,2 Prozentpunkte höher
als noch vor drei Monaten projiziert ausfallen. Die Kommission geht
davon aus, dass sich das Wirtschaftswachstum 2016 in der EU auf
2,1 Prozent und im Euro-Währungsgebiet auf 1,9 Prozent belaufen
wird.
Geldpolitisch wirkt sich die quantitative Lockerung der Europäischen Zentralbank signifikant auf die
Finanzmärkte aus und trägt zu niedrigeren Zinssätzen und positiven Erwartungen hinsichtlich
günstigerer Kreditbedingungen bei. Der allgemeine haushaltspolitische Kurs in der EU ist weitgehend
neutral, d. h. weder straffer noch lockerer, sodass das Wachstum auch durch die Haushaltspolitik
gefördert wird. Im Laufe der Zeit dürften auch die Strukturreformen und die EU-Investitionsoffensive
für Europa Früchte tragen.
Hauptmotor für das BIP-Wachstum ist die Binnennachfrage; dieses Jahr wird mit einer
Beschleunigung des privaten Verbrauchs gerechnet und nächstes Jahr soll wieder mehr investiert
werden.
Diese Prognose basiert auf verschiedenen externen Annahmen in Bezug auf Wechselkurse, Zinssätze
und Rohstoffpreise. Die verwendeten Zahlen spiegeln die zum Zeitpunkt der Prognose von
Derivatemärkten abgeleiteten Markterwartungen wider.
Im Rahmen dieser Prognose wurden alle einschlägigen verfügbaren Daten und Faktoren
berücksichtigt, einschließlich Annahmen in Bezug auf staatliche Maßnahmen (Stand: 21. April 2015).
Berücksichtigt wurden lediglich glaubwürdig angekündigte politische Maßnahmen, die angemessen
detailliert spezifiziert wurden; den Projektionen liegt die Annahme einer unveränderten Politik
zugrunde.
Die Kommission wird ihre Wirtschaftsprognose im November aktualisieren.
Weitere Informationen:
Wirtschaftsprognose – Frühjahr 2015
http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/2015/pdf/ee2_en.pdf
Frühjahrsprognose – Website http://ec.europa.eu/economy_finance/eu/forecasts/2015_spring_forecast_en.htm
Pressemitteilung: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13285_de.htm
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 Europäische Kommission  Befragung zur Umweltgesetzgebung
(EAG)
Wie sollen die gesetzlichen Regeln zum Naturschutz in Europa künftig aussehen? Dazu holt die EUKommission in den nächsten zwölf Wochen die Meinung von interessierten Bürgern und
Organisationen ein. Konkret bezieht sich die aktuell gestartete OnlineKonsultation
auf
Vogelschutzrichtlinie.
die
Die
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
beiden
Richtlinien
dienen
und
dem
die
Schutz
wildlebender Arten und ihrer Lebensräume in Europa. Mit der Konsultation
will die EU-Kommission Meinungen dazu einholen, wie die beiden Instrumente in der Praxis
funktionieren und ob die angestrebten Umweltschutzziele erreicht werden. Die Bewertung ist Teil des
"Fitness-Checks", einer umfassenden Überprüfung der Effizienz und Leistungsfähigkeit europäischer
Gesetzgebung.
Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie sind die Grundlage für das
"Natura 2000"-Netzwerk, ein europäisches Netz von zusammenhängenden
Naturschutzgebieten, das die Bewahrung und Wiederherstellung der
biologischen Vielfalt zum Ziel hat. Allein in Deutschland gab es im Jahr 2014
laut Bundesamt für Naturschutz 5.345 Natura-2000-Gebiete.
Mehr Informationen auch hier. http://www.fauna-flora-habitatrichtlinie.de/
Zur Online-Konsultationen gelangen Sie hier.
http://ec.europa.eu/environment/consultations/nature_fitness_check_en.htm
Mehr Informationen zum Bürokratieabbau und der Überprüfung der europäischen Gesetzgebung
finden Sie hier. http://ec.europa.eu/smart-regulation/index_de.htm
 Europäische Kommission  Deutschland muss kroatische
Berufsabschlüsse vollständig anerkennen (EAG)
Die Europäische Kommission hat in der letzten Woche von Deutschland die Einhaltung der EUVorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gefordert. Bayern hat nach Beitritt
Kroatiens in die EU seine Rechtsvorschriften für Architekten und Bauingenieure noch nicht geändert
und sieht somit keine Anerkennung der kroatischen Abschlüsse in diesem
Bereich vor. Die Mitgliedstaaten waren bis zum Tag des Beitritts (1. Juli
2013) dazu jedoch verpflichtet.
Die Kommission hat daher beschlossen, Deutschland eine mit Gründen
versehene Stellungnahme zu übermitteln. Deutschland bleiben zwei Monate, um sich dazu zu äußern.
Sollte innerhalb dieser Zeit keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, kann die Kommission den
EU-Gerichtshof damit befassen und ihn ersuchen, Geldbußen zu verhängen.
Mehr in der ausführlichen Pressemitteilung. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4871_de.htm
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 Europäische Kommission  Finanzhilfen für Nepal aufgestockt
(EAG)
Nach dem Erdbeben hat die EU-Kommission der nepalesischen Regierung am Montag weitere
Finanzhilfen in Höhe von 16,6 Mio. Euro sowie 3 Mio. Euro für humanitäre Hilfe zugesichert.
Der für Humanitäre Hilfe und Krisenreaktion zuständige Kommissar Christos Stylianides hatte
vergangene Woche gemeinsam mit der UN-Nothilfekoordinatorin Valerie
Amos die betroffene Region besucht. Die EU-Gelder werden für sauberes
Trinkwasser, Medikamente, Notunterkünfte und Telekommunikation
bereitgestellt.
Die EU hatte unmittelbar nach der Katastrophe eine Soforthilfe von 3 Mio.
Euro bereitgestellt. Darüber hinaus koordinierte sie über ihre Katastrophenschutzeinrichtung den
Einsatz von Rettungsteams aus 15 Mitgliedstaaten, unter anderem auch aus Deutschland, sowie
Norwegen.
Die EU-Finanzhilfe in Höhe von 16,6 Mio. Euro wird aus dem Europäischen Entwicklungsprogramm
für Nepal zur Verfügung stehen. Bis 2020 hatte die EU-Kommission in Nepal insgesamt 360 Mio. Euro
für Bildung, nachhaltige Entwicklung in ländlichen Gebieten sowie Friedens- und Demokratieprozesse
bereitgestellt.
Weitere Informationen und Links in der ausführlichen Pressemitteilung (in englischer Sprache).
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4907_en.htm
 Europäische Kommission  Digitale Agenda vorgestellt (MSt)
Die KOM hat am Mittwoch ihre Strategie für einen Digitalen Binnenmarkt verabschiedet. Sie enthält
ein Bündel von 16 Maßnahmen, von denen man sich Einsparungen in Höhe von 11,7 Mrd. Euro erhofft.
Die Agenda setzt drei Schwerpunkte: Verbraucher und Unternehmen sollen einen besseren Zugang
zu digitalen Waren und Dienstleistungen erhalten. Zu diesem Zweck ist u.a. vorgesehen, das
Vertrags- und Verbraucherschutzrecht bei Online-Käufen zu harmonisieren und ungerechtfertigtes
Geoblocking, also das geografische Sperren von Online-Angeboten aus anderen Mitgliedstaaten, zu
unterbinden. Eine Überarbeitung des Urheberrechts soll die unterschiedlichen Regelungen in den
Mitgliedstaaten angleichen und den Nutzern einen europaweiten Online-Zugriff auf geschützte Werke
ermöglichen. Von der Vereinfachung des Mehrwertsteuer-Rechts erhofft man sich eine Förderung des
grenzüberschreitenden Handels. Die KOM will ferner die richtigen Bedingungen und gleichen
Voraussetzungen für digitale Netze und innovative Dienste schaffen. Dazu gehören eine Reform
der Vorschriften über Telekommunikation und audiovisuelle Dienste sowie eine Analyse der Rolle von
Online-Plattformen (Suchmaschinen, soziale Netze, App-Stores etc.) im Hinblick auf die Transparenz
der Suchergebnisse und in der Preispolitik, die Nutzung der gesammelten Daten, die Beziehung
zwischen Plattformen und Anbietern sowie die Diskriminierung von Wettbewerbern. Die Festlegung
europaweit geltender Standards in der Datenschutzgrundverordnung soll das Vertrauen der Bürger in
das Internet stärken. Schließlich geht es darum, das Wachstumspotenzial der digitalen Wirtschaft
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bestmöglich auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang schlägt die KOM eine Initiative zum „freien
Datenfluss“ vor, die eine Beseitigung von Hindernissen für neue Dienste aufgrund des Standorts von
Daten oder des Zugangs zu Daten vorsieht. Ferner sollen Prioritäten für die Normung und
Interoperabilität in den Bereichen e-Gesundheit, Verkehrsplanung und Energie festgelegt und die
Unternehmensregister in ganz Europa zusammengeführt werden, so dass nur noch eine einzige
Datenübermittlung erforderlich ist. Die Einführung der elektronischen Auftragsvergabe und
interoperabler elektronischer Signaturen wird beschleunigt.
Zur Pressemitteilung der KOM gelangt man hier: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13290_de.htm
 Europäisches Parlament  Kaloriengehalt auf alkoholischen
Getränken (PM EP)
Der Kaloriengehalt alkoholischer Getränke soll auf den Getränken angegeben werden.
Spätestens 2016 soll die Kommission entsprechende Pläne vorlegen, verlangten die Abgeordneten in
einer am vergangenen Mittwoch verabschiedeten Entschließung. Darin fordern sie eine neue EUAlkoholstrategie mit EU-weiten Kennzeichnungsregelungen, zur Reduzierung des Alkoholkonsums
Minderjähriger und zur Bekämpfung von Alkohol am Steuer und in der Schwangerschaft.
Das Parlament fordert die Kommission dazu auf, "die Arbeit an der
neuen
Alkoholstrategie
der
EU
(2016–2022)
unverzüglich
zu
beginnen", um die nationalen Regierungen dabei zu unterstützen,
gegen alkoholbedingte Schäden vorzugehen. Die Strategie soll die
Erhebung zuverlässiger Daten fördern, Maßnahmen zur Vorbeugung
und
Behandlung
festlegen,
zur
Senkung
alkoholbedingter
Straßenverkehrsunfälle und zur besseren Differenzierung verschiedener Konsummuster beitragen.
Die Entschließung dazu wurde per Handzeichen angenommen.
Kennzeichnung von Kaloriengehalt und Inhaltsstoffen

Die EU-Kommission soll bewerten, ob die Verpflichtung, Angaben zu Zutaten und Nährwerten
bereitzustellen, auch für alkoholische Getränke gelten sollte, sagen die Abgeordneten.

Die Kennzeichnung alkoholischer Getränke soll so schnell wie möglich eindeutige Angaben über
den Kaloriengehalt umfassen. Die Kommission soll hierzu bis Ende 2016 einen entsprechenden
Legislativvorschlag vorlegen.

Außerdem ruft das Parlament die Kommission dazu auf, eine EU-weite Kennzeichnung zu prüfen,
um schwangere Frauen vor Alkoholkonsum und Verbraucher allgemein vor dem Fahren unter
Alkoholeinfluss zu warnen.
Alkoholmissbrauch ist in einigen Mitgliedstaaten der zweithäufigste Grund für Krankheiten und
Alkoholsucht ein Risikofaktor für mehr als 60 chronische Krankheiten, darunter alkoholbedingte
Leberkrankheiten und Bauchspeicheldrüsenentzündungen sowie nahezu alle anderen Erkrankungen
des Verdauungsapparats, Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Fettleibigkeit, Fetales
Alkoholsyndrom (FAS) und neuropsychologische Störungen wie Alkoholabhängigkeit.
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Jährlich sind weltweit 3,3 Millionen Todesfälle, 5,9 % der Todesfälle insgesamt, auf Alkoholmissbrauch
zurückzuführen. In der Altersgruppe 20 bis 39 macht dieser etwa 25 % aller Todesfälle aus. Diese sind
in vielen Fällen Unfällen, Gewalt oder Leberkrankheiten geschuldet.
Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150424IPR45726/
 Europäisches Parlament  Migration (PM EP)
Die EU sollte alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um weitere Todesfälle auf See zu verhindern
- beispielsweise das Mandat der EU-Operation Triton auf "Such- und Rettungseinsätze auf EU-Ebene"
ausweiten. So steht es in einer Entschließung, die das Parlament am vergangenen Mittwoch
verabschiedet hat. Die Abgeordneten fordern auch die Festlegung einer verbindlichen Quote für die
Aufteilung von Asylbewerbern auf alle Mitgliedstaaten.
Weiterhin verlangt das Parlament höhere Beiträge zu Neuansiedlungsprogrammen, bessere
Zusammenarbeit mit Drittländern und verschärfte Maßnahmen gegen Menschenschmuggler.
Die Abgeordneten fordern die Union auf, Triton ein eindeutiges Mandat zu erteilen, "damit sein
Einsatzgebiet ausgeweitet und sein Mandat für Such- und Rettungseinsätze auf EU-Ebene gestärkt
wird" (Triton wird von der EU-Grenzagentur Frontex koordiniert und ist auf einen Meeresstreifen von
30 Seemeilen vor der Küste Italiens beschränkt).
Die EU und die Mitgliedstaaten sollen die notwendigen Mittel bereitstellen, "damit die Such- und
Rettungsverpflichtungen tatsächlich eingehalten werden", so der Text der Entschließung, die mit 449
Stimmen bei 130 Gegenstimmen und 93 Enthaltungen angenommen wurde.
Die Abgeordneten verlangen "eine robuste und ständige humanitäre europäische Rettungsoperation,
die ebenso wie Mare Nostrum auf Hoher See operieren würde und zu der alle Mitgliedstaaten finanziell
und mit Ausrüstung und Mitteln einen Beitrag leisten würden". Das Parlament fordert die EU auf, eine
derartige Operation zu kofinanzieren.
Das Parlament fordert die Mitgliedstaaten ebenfalls auf, weiterhin solidarisch zu sein und sich zu
engagieren, indem sie ihre Beiträge zu den Haushaltsmitteln und Einsätzen von Frontex und des
Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) aufstocken, und sagt zu, die notwendigen
Ressourcen (Personal und Ausrüstung) für diese Agenturen bereitzustellen, damit sie ihren
Verpflichtungen "im Rahmen des EU-Haushalts und der entsprechenden Fonds" nachkommen
können.
Mit dieser Entschließung soll auf die tragischen Ereignisse der letzten Zeit im Mittelmeer und die
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. April 2015 reagiert und eine Reihe von
Sofortmaßnahmen vorgeschlagen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Ausschuss für
bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres – der für diese Themen zuständig ist – derzeit einen Bericht
ausarbeitet, in dem die mittel- und langfristigen politischen Leitlinien des Parlaments für die Migration
zum Ausdruck kommen.
Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150424IPR45723/
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 Eurostat  Aufwärtstrend bei Einkommen in der EU hält an (EAG)
Das EU-Statistikamt Eurostat veröffentlichte aktuell zum ersten Mal eine Übersicht zum realen ProKopf-Einkommen und zum realen Pro-Kopf-Konsum der privaten Haushalte. Demnach setzt sich
der Aufwärtstrend in abgeschwächter Form fort. Im Euroraum stieg das reale pro-Kopf-Einkommen
der privaten Haushalte im vierten Quartal 2014 um 0,1 Prozent. Der reale Pro-Kopf-Konsum der
privaten Haushalte erhöhte sich im selben Zeitraum ebenfalls um ein Prozent. Dies ist ein leichter
Rückgang im Vergleich zum Vorquartal, wo ein Anstieg um 0,6 bzw. um 0,4
Prozent zu verzeichnen war.
In der gesamten EU der 28 Mitgliedstaaten stieg das Pro-Kopf-Einkommen
der privaten Haushalte im vierten Quartal 2014 um 0,1 Prozent nach einem
Anstieg von 0,3 Prozent im Vorquartal. Der reale Pro-Kopf-Konsum der privaten Haushalte erhöhte
sich im selben Zeitraum 2014 um 0,1 Prozent nach einem Anstieg von 0,3 Prozent im Vorquartal.
Diese Daten stammen aus einem detaillierten Datensatz zu saisonbereinigten vierteljährlichen
Europäischen Sektorkonten, die von Eurostat, dem statistische Amt der Europäischen Union, und der
Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlicht werden.
Das reale Pro-Kopf-Einkommen der privaten Haushalte ist definiert als das verfügbare
Bruttoeinkommen von privaten Haushalten (Verbrauchskonzept), in nominalen Werten, dividiert durch
die Gesamtbevölkerung (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen) und den Deflator
(Preisindex) der Konsumausgaben privater Haushalte.
Der reale Pro-Kopf-Konsum der privaten Haushalte wird definiert als die Konsumausgaben von
privaten
Haushalten
(Verbrauchskonzept),
in
nominalen
Werten,
dividiert
durch
die
Gesamtbevölkerung (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen) und den Deflator (Preisindex)
der Konsumausgaben privater Haushalte. Mehr dazu in der vollständigen Pressemitteilung.
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6807663/2-30042015-CP-DE.pdf/801f55d6-8332-4843-85b6-58fbaf461760
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Aus den Fachbereichen
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 Beschäftigungsinitiative für junge Menschen  Kurz vor dem Start
(EAG)
Die mit 1 Mrd. Euro für 2015 ausgestattete Beschäftigungsinitiative für junge Menschen kann nach der
Zustimmung des Europäischen Parlaments vergangenen Mittwoch voraussichtlich dieses Jahr
starten. Sozialkommissarin Marianne Thyssen begrüßte das Votum und betonte, dass durch eine
beschleunigte Vorfinanzierung die sofortigen Unterstützungsmaßnahmen rascher anlaufen und dieses
Jahr bis zu 650.000 junge Menschen erreicht werden könnten. Die Vorfinanzierung, die die
Mitgliedstaaten zur Förderung der Beschäftigung von jungen Menschen erhalten, würde um bis das
30-Fache erhöht. Thyssen hofft jetzt auf eine schnelle Zustimmung der Mitgliedstaaten.
Von der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sollen besonders junge Menschen unter 25
Jahren profitieren, die sich weder in einer Ausbildung befinden noch einen Arbeitsplatz haben und in
Regionen
der
Union
wohnen,
in
denen
die
Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2012 über 25 Prozent lag.
Für die Initiative wurden eigene Haushaltsmittel in Höhe
von 3,2 Mrd. Euro bereitgestellt, die nicht auf nationaler
Ebene kofinanziert werden müssen. Hinzu kommen
weitere 3,2 Mrd. Euro aus den Mittelzuweisungen der
Mitgliedstaaten für den Europäischen Sozialfonds für den Programmplanungszeitraum 2014-2020.
Aufgrund der anhaltend hohen Jugendarbeitslosigkeit – fast fünf Millionen junge Europäerinnen und
Europäer waren im März 2015 weder in Arbeit noch in Ausbildung – sollen die Mittel für die
Beschäftigungsinitiative vorzeitig in den ersten beiden Jahren des Zeitraums 2014-2020 bereitgestellt
werden, damit die einschlägigen Maßnahmen zügig durchgeführt werden können und umgehend zu
Ergebnissen führen.
Zum Statement der Kommissarin in englischer Sprache gelangen Sie hier.
http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-15-4898_en.htm
Weitere Informationen zur Beschäftigungsinitiative hier.
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=1036&newsId=2173&furtherNews=yes
 Staatliche Beihilfen  Kommission gibt Orientierungshilfe (EAG)
Die Kommission hat vergangene Woche entschieden, dass sieben staatliche Maßnahmen zur
Förderung rein lokaler Vorhaben, darunter drei in Deutschland, keine staatlichen Beihilfen im Sinne
der EU-Vorschriften beinhalten. Die deutschen Projekte sind das Medizinische Versorgungszentrum
in Durmersheim, die städtische Projektgesellschaft "Wirtschaftsbüro Gaarden" in Kiel und die
Landgrafen Klinik in Bad Nenndorf. Die Beschlüsse geben den Mitgliedstaaten und Interessengruppen
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zusätzliche Orientierungshilfen an die Hand, festzustellen, welche Vorhaben nach den EUBeihilfevorschriften von der Kommission genehmigt werden müssen.
Sie
ergänzen
die
im
Mai
letzten
Jahres
erlassene
geänderte
Allgemeine
Gruppenfreistellungsverordnung, mit der der Anwendungsbereich der Freistellungen von der Pflicht
zur vorherigen Genehmigung durch die Kommission erheblich ausgeweitet wurde.
Damit soll der Verwaltungsaufwand für Behörden und Unternehmen weiter verringert und die
Ressourcen der Kommission auf die Durchsetzung der
Beihilfevorschriften in den Fällen mit der größten Auswirkung
auf den Binnenmarkt konzentriert werden. Dies ist ein
wichtiges
Ziel
der
Initiative
der
Kommission
zur
Modernisierung des Beihilfenrechts.
Die EU-Beihilfevorschriften sind eine Voraussetzung dafür,
dass die Unternehmen im gesamten EU-Binnenmarkt unter
gleichen Voraussetzungen miteinander konkurrieren können. Die staatliche Förderung einzelner
Unternehmen ist – sofern kein triftiger Grund dafür vorliegt – grundsätzlich verboten, da sie eine
Verfälschung des Wettbewerbs im Binnenmarkt bewirkt (Artikel 107 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union). Dieses Verbot gilt nur für Maßnahmen, die den Handel
zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen könnten. Angesichts der hohen wirtschaftlichen Integration
in der EU werden sich Maßnahmen, die den Wettbewerb zwischen Unternehmen verfälschen, in den
meisten Fällen auch auf den Handel innerhalb der EU auswirken.
Mehr Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4889_de.htm
 Verkehrssicherheit  Einheitlicher Führerscheincode für
Wegfahrsperren (EAG)
Mit einem EU-weit harmonisierten Führerschien-Code für alkoholempfindliche Wegfahrsperren
will die Kommission die Straßenverkehrssicherheit weiter erhöhen. Der neue Code ersetzt
verschiedene nationale Codes in Führerscheinen, mit denen dem Fahrer zur Auflage gemacht wird,
nur Fahrzeuge zu führen, die mit einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ausgerüstet sind. In
einigen Mitgliedstaaten sind Programme dieser Art bereits in Kraft
oder in der Planung. Sie sollen dazu beitragen, wiederholte Fälle
von Trunkenheit am Steuer zu verhindern.
Eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre ist eine im Fahrzeug
installierte Vorrichtung, mit dem ein alkoholisierter Fahrer am
Bedienen des Fahrzeugs gehindert werden soll. Die Einführung eines Codes für diese Vorrichtungen
wurde von einigen Mitgliedstaaten gefordert und in einer Studie empfohlen.
Mehrere Mitgliedstaaten haben solche Beschränkungen der Fahrerlaubnis, benutzen dafür aber
unterschiedliche Codes, die in anderen Mitgliedstaaten nicht verstanden und somit auch nicht
durchgesetzt werden können. Der Hauptzweck des neuen Codes besteht darin, den Inhalt der
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
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Beschränkung in allen EU-Mitgliedstaaten verständlich zu machen und so auch deren Durchsetzung
zu ermöglichen.
Der Code soll nur von Mitgliedstaaten verwendet werden, die Führerscheine mit dieser Beschränkung
ausgeben. In vielen Mitgliedstaaten gibt es noch keine alkoholempfindlichen Wegfahrsperren und
somit auch keine Führerscheine mit derartigen Vermerken. Die Mitgliedstaaten können jedoch auch
künftig selbst entscheiden, ob sie Programme dieser Art einführen und wie sie die Beschränkung
durchsetzen wollen. Der einheitliche Führerschein-Code für Fahrer mit eingeschränkter Fahrerlaubnis
gilt daher nur in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten.
75 Prozent der Todesfälle im Straßenverkehr gehen auf
Geschwindigkeitsüberschreitungen, der Missachtung von roten
Verkehrsampeln und der Anschnallpflicht sowie auf Trunkenheit
am Steuer zurück. Zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit
haben daher einige EU-Mitgliedstaaten Programme eingeführt,
um wiederholte Fälle von Trunkenheit am Steuer zu verhindern. Fahrern, die durch Alkoholmissbrauch
am Steuer auffällig geworden waren, dürfen dann mitunter nur Fahrzeuge mit alkoholempfindlichen
Wegfahrsperren fahren.
Weitere Informationen hier http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13268_de.htm
und auf den Webseiten der Kommission.
http://ec.europa.eu/transport/media/news/2015-04-27-road-safety_en.htm
 TTIP  Neues Verhandlungsdokument ist online (EAG)
Nach Abschluss der neunten Verhandlungsrunde hat die Europäische Kommission am Montag
den aktualisierten Textvorschlag für eine Regulierungszusammenarbeit im Rahmen der
transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP auf ihrer Webseite veröffentlicht. Die
Regulierungssysteme der EU und der USA zählen zu den modernsten und den am höchsten
entwickelten der Welt. Das Schutzniveau für die Menschen ist
häufig ähnlich hoch, wird aber mit unterschiedlichen Mitteln
erreicht. Um doppelte Arbeit und unnötige Kosten zu vermeiden,
soll ein regelmäßiger Dialog zwischen beiden Seiten mögliche
Hürden im Vorfeld vermeiden helfen. Das bedeutet jedoch nicht,
dass nationale oder regionale Gesetzgeber in ihrer Gesetzgebungskompetenz oder ihrem Spielraum
eingeschränkt werden. Wenn Regulierungsziele unterschiedlich sind, lassen sich unterschiedliche
Regulierungen nicht vermeiden.
Mit der Veröffentlichung des Papiers im Rahmen ihrer Transparenzinitiative löst die EU-Kommission
erneut ihre Zusage ein, ihre eigenen Verhandlungstexte zu veröffentlichen, sobald sie in den
Verhandlungen vorgelegt wurden.
Der aktualisierte Textvorschlag zur Regulierungszusammenarbeit steht hier
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
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http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/april/tradoc_153403.pdf
Ein Überblick über TTIP und Regulierung in deutscher Sprache hier
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/march/tradoc_153236.pdf
Schlussbemerkungen des EU-Chefunterhändlers Ignacio Garcia Bercero am Ende der 9.
Verhandlungsrunde. http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/april/tradoc_153394.pdf
Umfassende Informationen zu TTIP hier http://ec.europa.eu/deutschland/service/ttip_de.htm
und den Verhandlungstexten.
http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/documents-and-events/index_en.htm#_documents
 TTIP  Reformideen für Schiedsgerichte (EAG)
EU-Handelskommissarin
Cecilia
Malmström
hat
dem
Europäischen
Parlament
und
den
Mitgliedstaaten in einem Konzeptpapier konkrete Ideen für eine Reform des Investitionsschutzes in
internationalen Handelsabkommen vorgelegt. Die Vorschläge brächten "Lösungen für eine Reihe von
Problemen und stellen einen Bruch mit Praktiken in der Vergangenheit" dar, schrieb Malmström dazu
in ihrem Blog. "Wir wollen die Herrschaft des Rechts, nicht die Herrschaft der Anwälte."
Schiedsgerichte für Investor-Staat-Klagen sollten sich künftig an
traditionellen Gerichten orientieren. Dazu soll unter anderem eine
Berufungsinstanz eingerichtet werden. Das Konzeptpapier zeigt
auch einen Weg für das mittelfristige Ziel eines multilateralen
Investitionsgerichtshofs auf.
Die in dem Konzeptpapier entwickelten Ideen basieren auf der öffentlichen Konsultation zum
Investorenschutz und Gesprächen mit Abgeordneten, Mitgliedstaaten und Interessengruppen. Das
Papier nimmt zahlreiche Vorschläge aus der öffentlichen Debatte auf. Es stellt noch keine endgültige
Haltung
der
Kommission
zur
Reform
des
Investitionsschutzes
im
transatlantischen
Handelsabkommen TTIP und anderen Handelsverträgen dar.
Konzeptpapier zur Reform des Investorenschutzes.
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/may/tradoc_153408.PDF
Blog von Handelskommissarin Malmström.
http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/malmstrom/blog/investments-ttip-and-beyond-towards-international-investmentcourt_en
Rede von Handelskommissarin Malmström zu strategischen Zielen der EU-Handelspolitik vom 4. Mai
2015.
http://www.euintheus.org/press-media/speech-by-cecilia-malmstrom-future-eu-trade-policy-achieving-europes-
strategic-goals/#st_refDomain=t.co&st_refQuery=/KjI7tfRmBE
Zehn Mythen über TTIP: Was stimmt, was stimmt nicht?
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/may/tradoc_153410.pdf
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015
Seite 12 von 22
 EURO-Gedenkmünzen  Neuausgaben (EAG)
Im Amtsblatt C 143 vom 30. April 2015 wird auf die Herausgabe von drei neuen nationalen EuroUmlaufmünzen hingewiesen.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2015:143:FULL&from=DE
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen
Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlichte die
Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen. Gemäß den
Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 ist es den Mitgliedstaaten des EuroWährungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen
Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf
bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen
handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-EuroMünzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders
symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Folgende neue Münzen wurden vorgestellt:
Münze
Ausgabestaat und Anlass
Ausgabedatum
Deutschland
Nicht angegeben
Hessen aus der Reihe „Bundesländer“
Republik San Marino
Nicht angegeben
750. Geburtstag von Dante Alighieri
Malta
März 2015
Erster Flug von Malta
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015
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 Menschenrechte und Demokratie  Neuer EU-Aktionsplan (EAG)
Federica Mogherini, Vizepräsidentin und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
und Neven Mimica, Kommissar für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, haben einen
neuen Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2015 bis 2019
vorgelegt.
Mogherini will an die Erfolge des Aktionsplans von 2012-14 anknüpfen. Menschenrechte sollen erneut
im Zentrum der Agenda der europäischen Außenpolitik stehen.
Der Plan umfasst folgende fünf Aktionsbereiche:

Anteil lokaler Akteure in diesen Bereichen steigern

Herausforderungen bei Menschenrechten bewältigen

Sorge tragen für einen umfassenden Menschenrechtsansatz in Konflikten und Krisen

Bessere Kohärenz und Beständigkeit fördern

Die Effektivität und die Ergebniskultur in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie vertiefen
Das strategische EU-Rahmenwerk und der Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie legen
die EU darauf fest, Menschenrechte in allen externen Beziehungen ohne
Ausnahme zu fördern. Der gemeinsame Aktionsplan soll für alle
Weltregionen gültig sein, lokale Anforderungen und Besonderheiten
sollen dabei berücksichtigt werden. Die Verabschiedung ist der erste
Schritt hin zur Finalisierung des Aktionsplans im Sommer. Der Rat für
Auswärtige Angelegenheiten muss diesem Plan noch zustimmen.
Weitere Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung in englischer Sprache.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4893_en.htm
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015
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Was - Wann - Wo

 Mehrwertsteuerpflicht bei der Interkommunalen Zusammenarbeit?
(AL / MSt))
Das Ministerium für Inneres und Sport, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der
Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Verband kommunaler Unternehmen sowie die
Landesvertretung Sachsen-Anhalt bei der EU haben
am Dienstag eine gemeinsame Veranstaltung zur
Fragestellung „Mehrwertsteuerpflicht für Kommunen
bei
der
interkommunalen
Zusammenarbeit?“
ausgerichtet. Hintergrund dieser Konferenz ist die
durchgeführte Konsultation der Kommission zur
Überprüfung bestehender MwSt-Rechtsvorschriften
zu öffentlichen Einrichtungen und Steuerbefreiungen
für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Die Konsultationsbeiträge zu den Reformvorschlägen der
Kommission lassen eine Reihe von Bedenken verschiedener Interessenträger erkennen. Eine
Änderung
des
bestehenden
unionsrechtlichen
Rahmens
könnte
demnach
die
effiziente
Gewährleistung der interkommunalen Zusammenarbeit und der Daseinsvorsorge gefährden, aber
auch zu erheblichen Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger führen sowie Auswirkungen auf
die Tätigkeit von Wohlfahrtsverbänden und die Zusammenarbeit im Hochschulbereich haben.
Nach Impulsreferaten über die Interkommunale Zusammenarbeit, die
Auswirkung einer möglichen Überarbeitung der MehrwertsteuerRichtlinie
und
diskutierten
den
aktuellen
Vertreter
des
Stand
der
Reformbestrebungen
Innenministeriums,
kommunaler
Spitzenverbände sowie der Kommission und des Europäischen
Parlaments miteinander. Staatssekretär Prof. Dr. Ulf Gundlach
betonte die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung für sachund bürgernahe Verwaltungsentscheidungen. Gerade in kleinteilig
strukturierten
Gebieten
seien
effektive
Lösungen
nur
durch
Kooperationen mehrerer Gemeinden zu gewährleisten. Daher müsse vermieden werden, dass
steuerrechtliche Vorgaben diese Zusammenarbeit benachteiligen. Interkommunale Zusammenarbeit
sei als Leistung der öffentlichen Hand auch in einem künftigen europarechtlichen Rahmen
sicherzustellen.
Dieser
Forderung
schlossen
sich
auch
die
Vertreter
der
kommunalen
Spitzenverbände aus Deutschland, Dr. Klaus M. Nutzenberger und Claus-Peter Pithan, sowie der
Generalsekretär des Österreichischen Gemeindebundes, Dr. Walter Leiss, an. Die Nichtsteuerbarkeit
bestimmter Formen der gemeindlichen Kooperation sei in einem künftigen Richtlinienvorschlag zu
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EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015
Seite 15 von 22
beachten. Auch dürfe eine überarbeitete Mehrwertsteuer-Richtlinie nicht im Widerspruch zum
Bekenntnis der europäischen Verträge zur kommunalen Selbstverwaltung und zum Grundsatz der
Subsidiarität stehen. Aus Sicht von MdEP Dr.
Andreas
Schwab
sei
die
zwischengemeindlichen Zusammenarbeit auch
künftig
zu
gewährleisten.
Dr.
Manfred
Bergmann von der DG Steuern und Zölle
begründete die Überlegungen der Kommission
damit,
dass
die
aktuellen
steuerlichen
Privilegierungen insgesamt zu komplex seien und es zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen
öffentlichen Einrichtungen und privaten Anbietern komme. Mit einem konkreten Vorschlag der
Kommission sei jedoch frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2016 zu rechnen.
 Europatag  Tag der offenen Tür bei den EU-Institutionen (EAG)
Der Europatag (9. Mai) dient dem Gedenken daran, dass in Europa Frieden und Einheit herrschen.
Es ist der Tag der historischen Schuman-Erklärung: Im Jahr 1950 hielt der französische Außenminister
Robert Schuman an diesem Tag in Paris eine Rede, in der er seine Vision einer neuen Art der
politischen Zusammenarbeit in Europa vorstellte – eine Zusammenarbeit, die Kriege zwischen den
europäischen Nationen unvorstellbar machen würde.
Seine Idee war die Schaffung einer überstaatlichen europäischen Institution zur Verwaltung und
Zusammenlegung der Kohle- und Stahlproduktion. Knapp ein Jahr später wurde eine solche Institution
eingerichtet. Robert Schumans Vorschlag gilt
als Grundstein der heutigen Europäischen
Union.
Anlässlich des Europatags öffnen die EUInstitutionen
am
9.
Mai
in
Brüssel
und
Luxemburg ihre Tore.
In Straßburg waren die Türen bereits am 02. Mai
offen.
Aber
organisieren
auch
in
die
ihren
EU-Vertretungen
Gastländern
in
Zusammenarbeit mit den Botschaften der EULänder Aktivitäten zum Thema Europa in der Welt. In Lesungen, Wettbewerben, Filmfestivals und
anderen Veranstaltungen zeigen sie, was Europa alles zu bieten hat.
Jedes Jahr nehmen tausende Menschen diese Gelegenheit wahr und nehmen an Führungen,
Debatten, Konzerten und anderen Veranstaltungen teil, um mehr über die EU zu erfahren.
Mehr erfahren Sie hier:
http://europa.eu/newsroom/calendar/events/2015/05/09_europe_day_de.htm
http://europa.eu/about-eu/basic-information/symbols/europe-day/index_de.htm
Twitter: #EUopendoors
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EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015
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Europa vor Ort erleben ist natürlich ebenso möglich. Noch bis zum 10. Mai
läuft die diesjährige Europawoche (siehe auch WS 17/15)
Details
sowie
das
Veranstaltungsprogramm
finden
Sie
http://www.europa.sachsen-anhalt.de/europapolitik/europawoche-2015/
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
hier:
EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015
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Ausschreibungen

Die Ausschreibungen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht, diese
Dokumente sind auf folgender Webseite nachzulesen:
http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm
Gegenstand:
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Aufforderung
zur
Einreichung
von
Vorschlägen
und
damit
zusammenhängenden Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsprogramms
2015 des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und
Wasserstoff 2“
Fundstelle: Abl.
149 vom 06. Mai 2015
http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2015:149:FULL&from=DE
Antragsunterlagen:
Dieses Arbeitsprogramm, einschließlich der Fristen und Mittel für die
Tätigkeiten,
ist
auf
der
Website
http://ec.europa.eu/research/participants/portal
des
verfügbar,
Teilnehmerportals
wo
Sie
auch
Informationen zu den Modalitäten dieser Aufforderung und der damit
zusammenhängenden Tätigkeiten sowie Hilfestellung für Antragsteller
zur Einreichung der Vorschläge finden.
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EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015
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Kontaktbörse

Der Vertretung liegen derzeit folgende aktuelle Partnerschaftsgesuche für europäische Projekte vor.
 Europäische Projekte  Diverse Partnergesuche (EAG)
Projektname
Kontakt und Details:
Kurzbeschreibung / Stichworte
01
TRANSROMANICA e.V.
We are looking for partners, especially a Lead
INTERREG
Major Cultural Route of the
Partner, for the following project under priority
Europe
Council of Europe
(6c): Conserving, protecting, promoting and
Danzstr. 1
developing natural and cultural heritage. We are
39104 Magdeburg (Germany)
also open to be partners in other project
Julia Mayer
proposals – please feel free to contact us.
[email protected]
Proposal:
Programm
Land
Germany
Cultural and Natural Landscape Clusters Inclusion of remote cultural heritage
In the TRANSROMANICA regions, natural and
cultural
heritage
often
exist
side-by-side.
However, environmental, cultural and spatial
issues are most often within the responsibility of
different policy making bodies. We would like to
achieve a better cooperation across departments
for including both natural and cultural heritage in
landscape clusters. This will result in better
development and promotion of natural and
cultural heritage. As TRANSROMANICA, we
acknowledge
that
for
example
remote
romanesque heritage sites have difficulties in
protecting and promoting their site. Under the
umbrella of a branded cultural landscape, they,
as well as others would benefit from a
coordinated
initiative,
which
will
also
be
supported by accordingly adopted structural
funds in the regions.
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015
02
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Dr. Aleksandra Lugovic
There is a recent Call opening for 'Erasmus for
Head of Representative Office
Young Entrepreneurs’ which we are interested in
Young
of South Serbia in Brussels
applying for.
Entrepreneurs
Regional
Moreover, the Regional Development Agency
Erasmus
Serbia
for
Development
Agency SOUTH
South Serbia would like to be one of the
+32 (0)473 472 701
Intermediary Organizations (IOs) in this call and
[email protected]
we already have all the resources, networks and
documents prepared in order to facilitate the
requirements stated in the call guidelines.
Having said this, we are looking for consortiums
that we could join or for interested partners whom
we can write a proposal with.
03
Jose Cantó
The Valencian Regional Ministry for Education
H2020
[email protected]
and Culture is looking for partners to join a H2020
project. The aim of the project is to work for roma
Spain
inclusion through the fields of Art, Culture,
Tourism and Education.
There are looking for partners, with priority for
countries from the north of Europe who:

Have experience in coordination of EU
Projects from FP5, FP6, FP7 and H2020.

Have experience with projects about the
Roma contribution to the EU Cultural
Heritage to foster the Europeanisation
process.

Have published articles with scientific impact
(JRC).

A reference research group or university
among the Best EU Universities ranking.
04
Rafael Rodríguez
Call: JUST/201 4 / RDAP / AG / HARM
Justice /
Reasearch group (Pablo de
http://ec.europa.eu/justice/grants1/calls/just_2014_rdap_ag_
Daphne
Olavide University)
harm_en.htm
Spain
+34 954 97 81 38
[email protected]
Title: The unification of a legal framework to
prevent violence against women: Laying the
foundation for an European Strategy
We
are
a
group
of
highly
experienced
researchers and teachers at Pablo de Olavide
University, specialized in social and gender
issues.
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015
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The group is made up of professionals from
several academic areas such as sociology,
procedural law, philosophy of law and and
political philosophy. Thus, we usually carry on a
multidisciplinary approach to the issues, which
allows a more comprehensive perspective to
complex problems, as gender basis violence is.
Our research has been focused on social and
gender issues, working on the above subjects of
study:

The role of women in mass media and
publicity industry.

The role of women in videogames.

Justice and politics.

Democracy.

Women's citizenship.

Women's rights.
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015
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Büro intern - TIPP

 Neu in der LV Christian Stuffrein (CS)
Ich heiße Christian Stuffrein, bin 19 Jahre jung und gebürtiger Leipziger. Ich befinde mich im 4.
Semester des Studiums Verwaltungsökonomie an der Hochschule Harz. Schwerpunkte in dem
Studium bilden verschiedenste juristische Themengebiete, Wirtschaftswissenschaften sowie die
Sozialwissenschaften. Im Rahmen des Praktikumssemesters absolviere ich in der Landesvertretung
Sachsen-Anhalt ein 3-monatiges Praktikum. Die anderen 3 Monate absolvierte ich im Amt für
Wirtschaftsförderung der Stadt Leipzig. In diesem Praktikum beschäftigte ich mich schon mit einigen
Förderprogrammen der EU (EFRE, ESF).
Politik, insbesondere die der EU, hatte mich schon immer sehr interessiert. Da Brüssel die
„Hauptstadt“ der EU ist, wollte ich das Geschehen unbedingt hautnah miterleben. Dafür bietet sich die
Landesvertretung Sachsen-Anhalt an. Hier erhält man einen Einblick in viele Bereiche der EU.
Weiterhin wird es sehr interessant werden, Menschen aus den verschiedensten Ländern Europas
treffen zu können und Kontakte zu knüpfen.
 Tipp  Belgien verabschiedet sich von der Telefonzelle (EAG)
Ende Mai werden Telefonzellen in Belgien endgültig aus dem Stadtbild verschwunden sein. Bis
dahin will der Betreiber Belgacom/Proximus die noch knapp 250 verbleibenden Telefonzellen
abgebaut haben.
Vor dem Zeitalter der mobilen Telefone standen der Bevölkerung in den belgischen Städten und
Dörfern rund 200.000 Telefonzellen zur Verfügung. Diese Einrichtungen, die teuer im Unterhalt sind
und heutzutage kaum noch genutzt werden, sind nun überflüssig geworden.
Damit Telefonzellen nicht ganz in Vergessenheit geraten, stellt Belgacom/Proximus 30 von ihnen
kostenlos Künstlern zur Verfügung. Vorschläge konnten bis Ende März eingereicht werden. Sie
können komplett als Kunstwerk umgebaut werden oder als Telefonzelle mit künstlerischem
Hintergrund präsentiert werden; in diesem Fall würden sie bei Gefallen sogar am Netz bleiben.
Quelle: Nachbar Belgien März/ April 2015
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015
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So erreichen Sie uns
Vertretung des Landes
Sachsen-Anhalt bei der EU
Boulevard Saint Michel 80
B-1040 Brüssel
Tel (Sekretariat) ++32.2.741.09.31
Fax ++32.2.741.09.39
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[email protected]
 Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner
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Leiterin des Büros
Carmen Johannsen (Jo)
Stellvertretende Leiterin
Andre Lange (AL)
Dr. Margarete Schwarz (MS)
Christine Kuhn (CK)
Elke Andrea Große (EAG)
Doris Bergner (DB)
Antonieta Hofmann (AH)
Anne Poggemann (AP)
Dr. Michael Steenbuck (MSt)
Annemarie Ruß (AR)
Mia Schünemann (MSc)
Christian Pfautsch (CP)
Christian Stuffrein (CS)
Fachbereiche und Themen
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Herausgeber:
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Verantwortliche Redakteurin: Elke Andrea Große
Fotos: Elke Andrea Große, Internet (wenn nicht anders ausgewiesen)
Layout: Wibke Pörschke
Die Artikel sind mit Namenskürzeln versehen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Mitarbeiter.
Dieser Newsletter wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Sachsen-Anhalt herausgegeben. Er darf
weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf dieser Newsletter nicht in einer Weise verwendet werden,
die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte.
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