EU-Wochenspiegel Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel - Nr. 18/15 07.05.2015 Seit längerem denkt die Europäische Kommission über einen Richtlinienvorschlag zur mehrwertsteuerlichen Behandlung der öffentlichen Hand nach. Am Dienstag Abend erörterten Experten der regionalen, kommunalen und europäischen Ebene in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt die Mehrwertsteuerpflicht für Kommunen bei der interkommunalen Zusammenarbeit. Das auf den ersten Blick sperrige steuerrechtliche Thema ist für Länder und Kommunen von besonderem Interesse, da von der steuerrechtlichen Ausgestaltung auf Europäischer Ebene die Kosten abhängen, die bei einer gemeinsame Erfüllung von Aufgaben der Öffentlichen Hand anfallen. Die gemeinsame Veranstaltung mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes SachsenAnhalt, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städteund Gemeindebund und dem Verband kommunaler Unternehmen bot eine gute Möglichkeit zur Information und zum gegenseitigen Austausch und zeigte, welche große Bedeutung die Überlegungen der Europäischen Kommission für die weitere Entwicklung der interkommunalen Zusammenarbeit hat. Aus den Institutionen (S. 2-7) KOM Frühjahrsprognose 2015 KOM Befragung zur Umweltgesetzgebung KOM Berufsqualifikationen anerkennen KOM Finanzhilfen für Nepal aufgestockt KOM Digitale Agenda vorgestellt EP Kaloriengehalt auf alkoholischen Getränken EP Migration Eurostat Einkommen in der EU Aus den Fachbereichen (S. 8-13) Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vor Start Staatliche Beihilfen KOM gibt Orientierungshilfe Verkehrssicherheit Einheitlicher Code f. Wegfahrsperren TTIP Neues Verhandlungsdokument ist online TTIP Reformideen für Schiedsgerichte EURO-Gedenkmünzen Neuausgaben Menschenrechte u. Demokratie Neuer Aktionsplan Was - Wann - Wo (S. 14-16) Mehrwertsteuerpflicht bei Interkommunaler Zusammenarbeit Europatag Tag der offenen Tür und Europawoche Ausschreibungen (S. 17) KOM Brennstoffzellen Wasserstoff2 Kontaktbörse (S. 18-20) Europäische Projekte Diverse Partnergesuche Büro intern - TIPP (S. 21) Neu in der LV Christiab Stuffrein Tipp Belgien verabschiedet sich von der Telefonzelle So erreichen Sie uns (S. 22) Dr. Henrike Franz Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 2 von 22 Aus den Institutionen Europäische Kommission Frühjahrsprognose 2015 (EAG) Der Frühjahrsprognose 2015 der Europäischen Kommission zufolge beflügeln kurzfristige Faktoren den andernfalls nur leichten Konjunkturaufschwung in der EU. Den europäischen Volkswirtschaften sind viele Faktoren gleichzeitig zuträglich. Die Ölpreise sind nach wie vor relativ niedrig, die Weltwirtschaft wächst stetig, der Euro hat weiter nachgegeben und die Wirtschaftspolitik in der EU ist wachstumsfreundlich. Infolgedessen wird das reale BIP den Erwartungen zufolge dieses Jahr in der EU um 1,8 Prozent und im Euro-Währungsgebiet um 1,5 Prozent steigen und damit 0,1 bzw. 0,2 Prozentpunkte höher als noch vor drei Monaten projiziert ausfallen. Die Kommission geht davon aus, dass sich das Wirtschaftswachstum 2016 in der EU auf 2,1 Prozent und im Euro-Währungsgebiet auf 1,9 Prozent belaufen wird. Geldpolitisch wirkt sich die quantitative Lockerung der Europäischen Zentralbank signifikant auf die Finanzmärkte aus und trägt zu niedrigeren Zinssätzen und positiven Erwartungen hinsichtlich günstigerer Kreditbedingungen bei. Der allgemeine haushaltspolitische Kurs in der EU ist weitgehend neutral, d. h. weder straffer noch lockerer, sodass das Wachstum auch durch die Haushaltspolitik gefördert wird. Im Laufe der Zeit dürften auch die Strukturreformen und die EU-Investitionsoffensive für Europa Früchte tragen. Hauptmotor für das BIP-Wachstum ist die Binnennachfrage; dieses Jahr wird mit einer Beschleunigung des privaten Verbrauchs gerechnet und nächstes Jahr soll wieder mehr investiert werden. Diese Prognose basiert auf verschiedenen externen Annahmen in Bezug auf Wechselkurse, Zinssätze und Rohstoffpreise. Die verwendeten Zahlen spiegeln die zum Zeitpunkt der Prognose von Derivatemärkten abgeleiteten Markterwartungen wider. Im Rahmen dieser Prognose wurden alle einschlägigen verfügbaren Daten und Faktoren berücksichtigt, einschließlich Annahmen in Bezug auf staatliche Maßnahmen (Stand: 21. April 2015). Berücksichtigt wurden lediglich glaubwürdig angekündigte politische Maßnahmen, die angemessen detailliert spezifiziert wurden; den Projektionen liegt die Annahme einer unveränderten Politik zugrunde. Die Kommission wird ihre Wirtschaftsprognose im November aktualisieren. Weitere Informationen: Wirtschaftsprognose – Frühjahr 2015 http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/2015/pdf/ee2_en.pdf Frühjahrsprognose – Website http://ec.europa.eu/economy_finance/eu/forecasts/2015_spring_forecast_en.htm Pressemitteilung: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13285_de.htm Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 3 von 22 Europäische Kommission Befragung zur Umweltgesetzgebung (EAG) Wie sollen die gesetzlichen Regeln zum Naturschutz in Europa künftig aussehen? Dazu holt die EUKommission in den nächsten zwölf Wochen die Meinung von interessierten Bürgern und Organisationen ein. Konkret bezieht sich die aktuell gestartete OnlineKonsultation auf Vogelschutzrichtlinie. die Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie beiden Richtlinien dienen und dem die Schutz wildlebender Arten und ihrer Lebensräume in Europa. Mit der Konsultation will die EU-Kommission Meinungen dazu einholen, wie die beiden Instrumente in der Praxis funktionieren und ob die angestrebten Umweltschutzziele erreicht werden. Die Bewertung ist Teil des "Fitness-Checks", einer umfassenden Überprüfung der Effizienz und Leistungsfähigkeit europäischer Gesetzgebung. Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie sind die Grundlage für das "Natura 2000"-Netzwerk, ein europäisches Netz von zusammenhängenden Naturschutzgebieten, das die Bewahrung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zum Ziel hat. Allein in Deutschland gab es im Jahr 2014 laut Bundesamt für Naturschutz 5.345 Natura-2000-Gebiete. Mehr Informationen auch hier. http://www.fauna-flora-habitatrichtlinie.de/ Zur Online-Konsultationen gelangen Sie hier. http://ec.europa.eu/environment/consultations/nature_fitness_check_en.htm Mehr Informationen zum Bürokratieabbau und der Überprüfung der europäischen Gesetzgebung finden Sie hier. http://ec.europa.eu/smart-regulation/index_de.htm Europäische Kommission Deutschland muss kroatische Berufsabschlüsse vollständig anerkennen (EAG) Die Europäische Kommission hat in der letzten Woche von Deutschland die Einhaltung der EUVorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gefordert. Bayern hat nach Beitritt Kroatiens in die EU seine Rechtsvorschriften für Architekten und Bauingenieure noch nicht geändert und sieht somit keine Anerkennung der kroatischen Abschlüsse in diesem Bereich vor. Die Mitgliedstaaten waren bis zum Tag des Beitritts (1. Juli 2013) dazu jedoch verpflichtet. Die Kommission hat daher beschlossen, Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. Deutschland bleiben zwei Monate, um sich dazu zu äußern. Sollte innerhalb dieser Zeit keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, kann die Kommission den EU-Gerichtshof damit befassen und ihn ersuchen, Geldbußen zu verhängen. Mehr in der ausführlichen Pressemitteilung. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4871_de.htm Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 4 von 22 Europäische Kommission Finanzhilfen für Nepal aufgestockt (EAG) Nach dem Erdbeben hat die EU-Kommission der nepalesischen Regierung am Montag weitere Finanzhilfen in Höhe von 16,6 Mio. Euro sowie 3 Mio. Euro für humanitäre Hilfe zugesichert. Der für Humanitäre Hilfe und Krisenreaktion zuständige Kommissar Christos Stylianides hatte vergangene Woche gemeinsam mit der UN-Nothilfekoordinatorin Valerie Amos die betroffene Region besucht. Die EU-Gelder werden für sauberes Trinkwasser, Medikamente, Notunterkünfte und Telekommunikation bereitgestellt. Die EU hatte unmittelbar nach der Katastrophe eine Soforthilfe von 3 Mio. Euro bereitgestellt. Darüber hinaus koordinierte sie über ihre Katastrophenschutzeinrichtung den Einsatz von Rettungsteams aus 15 Mitgliedstaaten, unter anderem auch aus Deutschland, sowie Norwegen. Die EU-Finanzhilfe in Höhe von 16,6 Mio. Euro wird aus dem Europäischen Entwicklungsprogramm für Nepal zur Verfügung stehen. Bis 2020 hatte die EU-Kommission in Nepal insgesamt 360 Mio. Euro für Bildung, nachhaltige Entwicklung in ländlichen Gebieten sowie Friedens- und Demokratieprozesse bereitgestellt. Weitere Informationen und Links in der ausführlichen Pressemitteilung (in englischer Sprache). http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4907_en.htm Europäische Kommission Digitale Agenda vorgestellt (MSt) Die KOM hat am Mittwoch ihre Strategie für einen Digitalen Binnenmarkt verabschiedet. Sie enthält ein Bündel von 16 Maßnahmen, von denen man sich Einsparungen in Höhe von 11,7 Mrd. Euro erhofft. Die Agenda setzt drei Schwerpunkte: Verbraucher und Unternehmen sollen einen besseren Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen erhalten. Zu diesem Zweck ist u.a. vorgesehen, das Vertrags- und Verbraucherschutzrecht bei Online-Käufen zu harmonisieren und ungerechtfertigtes Geoblocking, also das geografische Sperren von Online-Angeboten aus anderen Mitgliedstaaten, zu unterbinden. Eine Überarbeitung des Urheberrechts soll die unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten angleichen und den Nutzern einen europaweiten Online-Zugriff auf geschützte Werke ermöglichen. Von der Vereinfachung des Mehrwertsteuer-Rechts erhofft man sich eine Förderung des grenzüberschreitenden Handels. Die KOM will ferner die richtigen Bedingungen und gleichen Voraussetzungen für digitale Netze und innovative Dienste schaffen. Dazu gehören eine Reform der Vorschriften über Telekommunikation und audiovisuelle Dienste sowie eine Analyse der Rolle von Online-Plattformen (Suchmaschinen, soziale Netze, App-Stores etc.) im Hinblick auf die Transparenz der Suchergebnisse und in der Preispolitik, die Nutzung der gesammelten Daten, die Beziehung zwischen Plattformen und Anbietern sowie die Diskriminierung von Wettbewerbern. Die Festlegung europaweit geltender Standards in der Datenschutzgrundverordnung soll das Vertrauen der Bürger in das Internet stärken. Schließlich geht es darum, das Wachstumspotenzial der digitalen Wirtschaft Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 5 von 22 bestmöglich auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang schlägt die KOM eine Initiative zum „freien Datenfluss“ vor, die eine Beseitigung von Hindernissen für neue Dienste aufgrund des Standorts von Daten oder des Zugangs zu Daten vorsieht. Ferner sollen Prioritäten für die Normung und Interoperabilität in den Bereichen e-Gesundheit, Verkehrsplanung und Energie festgelegt und die Unternehmensregister in ganz Europa zusammengeführt werden, so dass nur noch eine einzige Datenübermittlung erforderlich ist. Die Einführung der elektronischen Auftragsvergabe und interoperabler elektronischer Signaturen wird beschleunigt. Zur Pressemitteilung der KOM gelangt man hier: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13290_de.htm Europäisches Parlament Kaloriengehalt auf alkoholischen Getränken (PM EP) Der Kaloriengehalt alkoholischer Getränke soll auf den Getränken angegeben werden. Spätestens 2016 soll die Kommission entsprechende Pläne vorlegen, verlangten die Abgeordneten in einer am vergangenen Mittwoch verabschiedeten Entschließung. Darin fordern sie eine neue EUAlkoholstrategie mit EU-weiten Kennzeichnungsregelungen, zur Reduzierung des Alkoholkonsums Minderjähriger und zur Bekämpfung von Alkohol am Steuer und in der Schwangerschaft. Das Parlament fordert die Kommission dazu auf, "die Arbeit an der neuen Alkoholstrategie der EU (2016–2022) unverzüglich zu beginnen", um die nationalen Regierungen dabei zu unterstützen, gegen alkoholbedingte Schäden vorzugehen. Die Strategie soll die Erhebung zuverlässiger Daten fördern, Maßnahmen zur Vorbeugung und Behandlung festlegen, zur Senkung alkoholbedingter Straßenverkehrsunfälle und zur besseren Differenzierung verschiedener Konsummuster beitragen. Die Entschließung dazu wurde per Handzeichen angenommen. Kennzeichnung von Kaloriengehalt und Inhaltsstoffen Die EU-Kommission soll bewerten, ob die Verpflichtung, Angaben zu Zutaten und Nährwerten bereitzustellen, auch für alkoholische Getränke gelten sollte, sagen die Abgeordneten. Die Kennzeichnung alkoholischer Getränke soll so schnell wie möglich eindeutige Angaben über den Kaloriengehalt umfassen. Die Kommission soll hierzu bis Ende 2016 einen entsprechenden Legislativvorschlag vorlegen. Außerdem ruft das Parlament die Kommission dazu auf, eine EU-weite Kennzeichnung zu prüfen, um schwangere Frauen vor Alkoholkonsum und Verbraucher allgemein vor dem Fahren unter Alkoholeinfluss zu warnen. Alkoholmissbrauch ist in einigen Mitgliedstaaten der zweithäufigste Grund für Krankheiten und Alkoholsucht ein Risikofaktor für mehr als 60 chronische Krankheiten, darunter alkoholbedingte Leberkrankheiten und Bauchspeicheldrüsenentzündungen sowie nahezu alle anderen Erkrankungen des Verdauungsapparats, Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Fettleibigkeit, Fetales Alkoholsyndrom (FAS) und neuropsychologische Störungen wie Alkoholabhängigkeit. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 6 von 22 Jährlich sind weltweit 3,3 Millionen Todesfälle, 5,9 % der Todesfälle insgesamt, auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen. In der Altersgruppe 20 bis 39 macht dieser etwa 25 % aller Todesfälle aus. Diese sind in vielen Fällen Unfällen, Gewalt oder Leberkrankheiten geschuldet. Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150424IPR45726/ Europäisches Parlament Migration (PM EP) Die EU sollte alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um weitere Todesfälle auf See zu verhindern - beispielsweise das Mandat der EU-Operation Triton auf "Such- und Rettungseinsätze auf EU-Ebene" ausweiten. So steht es in einer Entschließung, die das Parlament am vergangenen Mittwoch verabschiedet hat. Die Abgeordneten fordern auch die Festlegung einer verbindlichen Quote für die Aufteilung von Asylbewerbern auf alle Mitgliedstaaten. Weiterhin verlangt das Parlament höhere Beiträge zu Neuansiedlungsprogrammen, bessere Zusammenarbeit mit Drittländern und verschärfte Maßnahmen gegen Menschenschmuggler. Die Abgeordneten fordern die Union auf, Triton ein eindeutiges Mandat zu erteilen, "damit sein Einsatzgebiet ausgeweitet und sein Mandat für Such- und Rettungseinsätze auf EU-Ebene gestärkt wird" (Triton wird von der EU-Grenzagentur Frontex koordiniert und ist auf einen Meeresstreifen von 30 Seemeilen vor der Küste Italiens beschränkt). Die EU und die Mitgliedstaaten sollen die notwendigen Mittel bereitstellen, "damit die Such- und Rettungsverpflichtungen tatsächlich eingehalten werden", so der Text der Entschließung, die mit 449 Stimmen bei 130 Gegenstimmen und 93 Enthaltungen angenommen wurde. Die Abgeordneten verlangen "eine robuste und ständige humanitäre europäische Rettungsoperation, die ebenso wie Mare Nostrum auf Hoher See operieren würde und zu der alle Mitgliedstaaten finanziell und mit Ausrüstung und Mitteln einen Beitrag leisten würden". Das Parlament fordert die EU auf, eine derartige Operation zu kofinanzieren. Das Parlament fordert die Mitgliedstaaten ebenfalls auf, weiterhin solidarisch zu sein und sich zu engagieren, indem sie ihre Beiträge zu den Haushaltsmitteln und Einsätzen von Frontex und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) aufstocken, und sagt zu, die notwendigen Ressourcen (Personal und Ausrüstung) für diese Agenturen bereitzustellen, damit sie ihren Verpflichtungen "im Rahmen des EU-Haushalts und der entsprechenden Fonds" nachkommen können. Mit dieser Entschließung soll auf die tragischen Ereignisse der letzten Zeit im Mittelmeer und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. April 2015 reagiert und eine Reihe von Sofortmaßnahmen vorgeschlagen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres – der für diese Themen zuständig ist – derzeit einen Bericht ausarbeitet, in dem die mittel- und langfristigen politischen Leitlinien des Parlaments für die Migration zum Ausdruck kommen. Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150424IPR45723/ Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 7 von 22 Eurostat Aufwärtstrend bei Einkommen in der EU hält an (EAG) Das EU-Statistikamt Eurostat veröffentlichte aktuell zum ersten Mal eine Übersicht zum realen ProKopf-Einkommen und zum realen Pro-Kopf-Konsum der privaten Haushalte. Demnach setzt sich der Aufwärtstrend in abgeschwächter Form fort. Im Euroraum stieg das reale pro-Kopf-Einkommen der privaten Haushalte im vierten Quartal 2014 um 0,1 Prozent. Der reale Pro-Kopf-Konsum der privaten Haushalte erhöhte sich im selben Zeitraum ebenfalls um ein Prozent. Dies ist ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vorquartal, wo ein Anstieg um 0,6 bzw. um 0,4 Prozent zu verzeichnen war. In der gesamten EU der 28 Mitgliedstaaten stieg das Pro-Kopf-Einkommen der privaten Haushalte im vierten Quartal 2014 um 0,1 Prozent nach einem Anstieg von 0,3 Prozent im Vorquartal. Der reale Pro-Kopf-Konsum der privaten Haushalte erhöhte sich im selben Zeitraum 2014 um 0,1 Prozent nach einem Anstieg von 0,3 Prozent im Vorquartal. Diese Daten stammen aus einem detaillierten Datensatz zu saisonbereinigten vierteljährlichen Europäischen Sektorkonten, die von Eurostat, dem statistische Amt der Europäischen Union, und der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlicht werden. Das reale Pro-Kopf-Einkommen der privaten Haushalte ist definiert als das verfügbare Bruttoeinkommen von privaten Haushalten (Verbrauchskonzept), in nominalen Werten, dividiert durch die Gesamtbevölkerung (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen) und den Deflator (Preisindex) der Konsumausgaben privater Haushalte. Der reale Pro-Kopf-Konsum der privaten Haushalte wird definiert als die Konsumausgaben von privaten Haushalten (Verbrauchskonzept), in nominalen Werten, dividiert durch die Gesamtbevölkerung (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen) und den Deflator (Preisindex) der Konsumausgaben privater Haushalte. Mehr dazu in der vollständigen Pressemitteilung. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6807663/2-30042015-CP-DE.pdf/801f55d6-8332-4843-85b6-58fbaf461760 Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 8 von 22 Aus den Fachbereichen Beschäftigungsinitiative für junge Menschen Kurz vor dem Start (EAG) Die mit 1 Mrd. Euro für 2015 ausgestattete Beschäftigungsinitiative für junge Menschen kann nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments vergangenen Mittwoch voraussichtlich dieses Jahr starten. Sozialkommissarin Marianne Thyssen begrüßte das Votum und betonte, dass durch eine beschleunigte Vorfinanzierung die sofortigen Unterstützungsmaßnahmen rascher anlaufen und dieses Jahr bis zu 650.000 junge Menschen erreicht werden könnten. Die Vorfinanzierung, die die Mitgliedstaaten zur Förderung der Beschäftigung von jungen Menschen erhalten, würde um bis das 30-Fache erhöht. Thyssen hofft jetzt auf eine schnelle Zustimmung der Mitgliedstaaten. Von der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sollen besonders junge Menschen unter 25 Jahren profitieren, die sich weder in einer Ausbildung befinden noch einen Arbeitsplatz haben und in Regionen der Union wohnen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2012 über 25 Prozent lag. Für die Initiative wurden eigene Haushaltsmittel in Höhe von 3,2 Mrd. Euro bereitgestellt, die nicht auf nationaler Ebene kofinanziert werden müssen. Hinzu kommen weitere 3,2 Mrd. Euro aus den Mittelzuweisungen der Mitgliedstaaten für den Europäischen Sozialfonds für den Programmplanungszeitraum 2014-2020. Aufgrund der anhaltend hohen Jugendarbeitslosigkeit – fast fünf Millionen junge Europäerinnen und Europäer waren im März 2015 weder in Arbeit noch in Ausbildung – sollen die Mittel für die Beschäftigungsinitiative vorzeitig in den ersten beiden Jahren des Zeitraums 2014-2020 bereitgestellt werden, damit die einschlägigen Maßnahmen zügig durchgeführt werden können und umgehend zu Ergebnissen führen. Zum Statement der Kommissarin in englischer Sprache gelangen Sie hier. http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-15-4898_en.htm Weitere Informationen zur Beschäftigungsinitiative hier. http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=1036&newsId=2173&furtherNews=yes Staatliche Beihilfen Kommission gibt Orientierungshilfe (EAG) Die Kommission hat vergangene Woche entschieden, dass sieben staatliche Maßnahmen zur Förderung rein lokaler Vorhaben, darunter drei in Deutschland, keine staatlichen Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften beinhalten. Die deutschen Projekte sind das Medizinische Versorgungszentrum in Durmersheim, die städtische Projektgesellschaft "Wirtschaftsbüro Gaarden" in Kiel und die Landgrafen Klinik in Bad Nenndorf. Die Beschlüsse geben den Mitgliedstaaten und Interessengruppen Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 9 von 22 zusätzliche Orientierungshilfen an die Hand, festzustellen, welche Vorhaben nach den EUBeihilfevorschriften von der Kommission genehmigt werden müssen. Sie ergänzen die im Mai letzten Jahres erlassene geänderte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, mit der der Anwendungsbereich der Freistellungen von der Pflicht zur vorherigen Genehmigung durch die Kommission erheblich ausgeweitet wurde. Damit soll der Verwaltungsaufwand für Behörden und Unternehmen weiter verringert und die Ressourcen der Kommission auf die Durchsetzung der Beihilfevorschriften in den Fällen mit der größten Auswirkung auf den Binnenmarkt konzentriert werden. Dies ist ein wichtiges Ziel der Initiative der Kommission zur Modernisierung des Beihilfenrechts. Die EU-Beihilfevorschriften sind eine Voraussetzung dafür, dass die Unternehmen im gesamten EU-Binnenmarkt unter gleichen Voraussetzungen miteinander konkurrieren können. Die staatliche Förderung einzelner Unternehmen ist – sofern kein triftiger Grund dafür vorliegt – grundsätzlich verboten, da sie eine Verfälschung des Wettbewerbs im Binnenmarkt bewirkt (Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Dieses Verbot gilt nur für Maßnahmen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen könnten. Angesichts der hohen wirtschaftlichen Integration in der EU werden sich Maßnahmen, die den Wettbewerb zwischen Unternehmen verfälschen, in den meisten Fällen auch auf den Handel innerhalb der EU auswirken. Mehr Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4889_de.htm Verkehrssicherheit Einheitlicher Führerscheincode für Wegfahrsperren (EAG) Mit einem EU-weit harmonisierten Führerschien-Code für alkoholempfindliche Wegfahrsperren will die Kommission die Straßenverkehrssicherheit weiter erhöhen. Der neue Code ersetzt verschiedene nationale Codes in Führerscheinen, mit denen dem Fahrer zur Auflage gemacht wird, nur Fahrzeuge zu führen, die mit einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ausgerüstet sind. In einigen Mitgliedstaaten sind Programme dieser Art bereits in Kraft oder in der Planung. Sie sollen dazu beitragen, wiederholte Fälle von Trunkenheit am Steuer zu verhindern. Eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre ist eine im Fahrzeug installierte Vorrichtung, mit dem ein alkoholisierter Fahrer am Bedienen des Fahrzeugs gehindert werden soll. Die Einführung eines Codes für diese Vorrichtungen wurde von einigen Mitgliedstaaten gefordert und in einer Studie empfohlen. Mehrere Mitgliedstaaten haben solche Beschränkungen der Fahrerlaubnis, benutzen dafür aber unterschiedliche Codes, die in anderen Mitgliedstaaten nicht verstanden und somit auch nicht durchgesetzt werden können. Der Hauptzweck des neuen Codes besteht darin, den Inhalt der Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 10 von 22 Beschränkung in allen EU-Mitgliedstaaten verständlich zu machen und so auch deren Durchsetzung zu ermöglichen. Der Code soll nur von Mitgliedstaaten verwendet werden, die Führerscheine mit dieser Beschränkung ausgeben. In vielen Mitgliedstaaten gibt es noch keine alkoholempfindlichen Wegfahrsperren und somit auch keine Führerscheine mit derartigen Vermerken. Die Mitgliedstaaten können jedoch auch künftig selbst entscheiden, ob sie Programme dieser Art einführen und wie sie die Beschränkung durchsetzen wollen. Der einheitliche Führerschein-Code für Fahrer mit eingeschränkter Fahrerlaubnis gilt daher nur in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten. 75 Prozent der Todesfälle im Straßenverkehr gehen auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, der Missachtung von roten Verkehrsampeln und der Anschnallpflicht sowie auf Trunkenheit am Steuer zurück. Zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit haben daher einige EU-Mitgliedstaaten Programme eingeführt, um wiederholte Fälle von Trunkenheit am Steuer zu verhindern. Fahrern, die durch Alkoholmissbrauch am Steuer auffällig geworden waren, dürfen dann mitunter nur Fahrzeuge mit alkoholempfindlichen Wegfahrsperren fahren. Weitere Informationen hier http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13268_de.htm und auf den Webseiten der Kommission. http://ec.europa.eu/transport/media/news/2015-04-27-road-safety_en.htm TTIP Neues Verhandlungsdokument ist online (EAG) Nach Abschluss der neunten Verhandlungsrunde hat die Europäische Kommission am Montag den aktualisierten Textvorschlag für eine Regulierungszusammenarbeit im Rahmen der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP auf ihrer Webseite veröffentlicht. Die Regulierungssysteme der EU und der USA zählen zu den modernsten und den am höchsten entwickelten der Welt. Das Schutzniveau für die Menschen ist häufig ähnlich hoch, wird aber mit unterschiedlichen Mitteln erreicht. Um doppelte Arbeit und unnötige Kosten zu vermeiden, soll ein regelmäßiger Dialog zwischen beiden Seiten mögliche Hürden im Vorfeld vermeiden helfen. Das bedeutet jedoch nicht, dass nationale oder regionale Gesetzgeber in ihrer Gesetzgebungskompetenz oder ihrem Spielraum eingeschränkt werden. Wenn Regulierungsziele unterschiedlich sind, lassen sich unterschiedliche Regulierungen nicht vermeiden. Mit der Veröffentlichung des Papiers im Rahmen ihrer Transparenzinitiative löst die EU-Kommission erneut ihre Zusage ein, ihre eigenen Verhandlungstexte zu veröffentlichen, sobald sie in den Verhandlungen vorgelegt wurden. Der aktualisierte Textvorschlag zur Regulierungszusammenarbeit steht hier Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 11 von 22 http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/april/tradoc_153403.pdf Ein Überblick über TTIP und Regulierung in deutscher Sprache hier http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/march/tradoc_153236.pdf Schlussbemerkungen des EU-Chefunterhändlers Ignacio Garcia Bercero am Ende der 9. Verhandlungsrunde. http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/april/tradoc_153394.pdf Umfassende Informationen zu TTIP hier http://ec.europa.eu/deutschland/service/ttip_de.htm und den Verhandlungstexten. http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/documents-and-events/index_en.htm#_documents TTIP Reformideen für Schiedsgerichte (EAG) EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten in einem Konzeptpapier konkrete Ideen für eine Reform des Investitionsschutzes in internationalen Handelsabkommen vorgelegt. Die Vorschläge brächten "Lösungen für eine Reihe von Problemen und stellen einen Bruch mit Praktiken in der Vergangenheit" dar, schrieb Malmström dazu in ihrem Blog. "Wir wollen die Herrschaft des Rechts, nicht die Herrschaft der Anwälte." Schiedsgerichte für Investor-Staat-Klagen sollten sich künftig an traditionellen Gerichten orientieren. Dazu soll unter anderem eine Berufungsinstanz eingerichtet werden. Das Konzeptpapier zeigt auch einen Weg für das mittelfristige Ziel eines multilateralen Investitionsgerichtshofs auf. Die in dem Konzeptpapier entwickelten Ideen basieren auf der öffentlichen Konsultation zum Investorenschutz und Gesprächen mit Abgeordneten, Mitgliedstaaten und Interessengruppen. Das Papier nimmt zahlreiche Vorschläge aus der öffentlichen Debatte auf. Es stellt noch keine endgültige Haltung der Kommission zur Reform des Investitionsschutzes im transatlantischen Handelsabkommen TTIP und anderen Handelsverträgen dar. Konzeptpapier zur Reform des Investorenschutzes. http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/may/tradoc_153408.PDF Blog von Handelskommissarin Malmström. http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/malmstrom/blog/investments-ttip-and-beyond-towards-international-investmentcourt_en Rede von Handelskommissarin Malmström zu strategischen Zielen der EU-Handelspolitik vom 4. Mai 2015. http://www.euintheus.org/press-media/speech-by-cecilia-malmstrom-future-eu-trade-policy-achieving-europes- strategic-goals/#st_refDomain=t.co&st_refQuery=/KjI7tfRmBE Zehn Mythen über TTIP: Was stimmt, was stimmt nicht? http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/may/tradoc_153410.pdf Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 12 von 22 EURO-Gedenkmünzen Neuausgaben (EAG) Im Amtsblatt C 143 vom 30. April 2015 wird auf die Herausgabe von drei neuen nationalen EuroUmlaufmünzen hingewiesen. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2015:143:FULL&from=DE Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlichte die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen. Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 ist es den Mitgliedstaaten des EuroWährungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-EuroMünzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen. Folgende neue Münzen wurden vorgestellt: Münze Ausgabestaat und Anlass Ausgabedatum Deutschland Nicht angegeben Hessen aus der Reihe „Bundesländer“ Republik San Marino Nicht angegeben 750. Geburtstag von Dante Alighieri Malta März 2015 Erster Flug von Malta Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 13 von 22 Menschenrechte und Demokratie Neuer EU-Aktionsplan (EAG) Federica Mogherini, Vizepräsidentin und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Neven Mimica, Kommissar für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, haben einen neuen Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2015 bis 2019 vorgelegt. Mogherini will an die Erfolge des Aktionsplans von 2012-14 anknüpfen. Menschenrechte sollen erneut im Zentrum der Agenda der europäischen Außenpolitik stehen. Der Plan umfasst folgende fünf Aktionsbereiche: Anteil lokaler Akteure in diesen Bereichen steigern Herausforderungen bei Menschenrechten bewältigen Sorge tragen für einen umfassenden Menschenrechtsansatz in Konflikten und Krisen Bessere Kohärenz und Beständigkeit fördern Die Effektivität und die Ergebniskultur in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie vertiefen Das strategische EU-Rahmenwerk und der Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie legen die EU darauf fest, Menschenrechte in allen externen Beziehungen ohne Ausnahme zu fördern. Der gemeinsame Aktionsplan soll für alle Weltregionen gültig sein, lokale Anforderungen und Besonderheiten sollen dabei berücksichtigt werden. Die Verabschiedung ist der erste Schritt hin zur Finalisierung des Aktionsplans im Sommer. Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten muss diesem Plan noch zustimmen. Weitere Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung in englischer Sprache. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4893_en.htm Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 14 von 22 Was - Wann - Wo Mehrwertsteuerpflicht bei der Interkommunalen Zusammenarbeit? (AL / MSt)) Das Ministerium für Inneres und Sport, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Verband kommunaler Unternehmen sowie die Landesvertretung Sachsen-Anhalt bei der EU haben am Dienstag eine gemeinsame Veranstaltung zur Fragestellung „Mehrwertsteuerpflicht für Kommunen bei der interkommunalen Zusammenarbeit?“ ausgerichtet. Hintergrund dieser Konferenz ist die durchgeführte Konsultation der Kommission zur Überprüfung bestehender MwSt-Rechtsvorschriften zu öffentlichen Einrichtungen und Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Die Konsultationsbeiträge zu den Reformvorschlägen der Kommission lassen eine Reihe von Bedenken verschiedener Interessenträger erkennen. Eine Änderung des bestehenden unionsrechtlichen Rahmens könnte demnach die effiziente Gewährleistung der interkommunalen Zusammenarbeit und der Daseinsvorsorge gefährden, aber auch zu erheblichen Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger führen sowie Auswirkungen auf die Tätigkeit von Wohlfahrtsverbänden und die Zusammenarbeit im Hochschulbereich haben. Nach Impulsreferaten über die Interkommunale Zusammenarbeit, die Auswirkung einer möglichen Überarbeitung der MehrwertsteuerRichtlinie und diskutierten den aktuellen Vertreter des Stand der Reformbestrebungen Innenministeriums, kommunaler Spitzenverbände sowie der Kommission und des Europäischen Parlaments miteinander. Staatssekretär Prof. Dr. Ulf Gundlach betonte die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung für sachund bürgernahe Verwaltungsentscheidungen. Gerade in kleinteilig strukturierten Gebieten seien effektive Lösungen nur durch Kooperationen mehrerer Gemeinden zu gewährleisten. Daher müsse vermieden werden, dass steuerrechtliche Vorgaben diese Zusammenarbeit benachteiligen. Interkommunale Zusammenarbeit sei als Leistung der öffentlichen Hand auch in einem künftigen europarechtlichen Rahmen sicherzustellen. Dieser Forderung schlossen sich auch die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände aus Deutschland, Dr. Klaus M. Nutzenberger und Claus-Peter Pithan, sowie der Generalsekretär des Österreichischen Gemeindebundes, Dr. Walter Leiss, an. Die Nichtsteuerbarkeit bestimmter Formen der gemeindlichen Kooperation sei in einem künftigen Richtlinienvorschlag zu Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 15 von 22 beachten. Auch dürfe eine überarbeitete Mehrwertsteuer-Richtlinie nicht im Widerspruch zum Bekenntnis der europäischen Verträge zur kommunalen Selbstverwaltung und zum Grundsatz der Subsidiarität stehen. Aus Sicht von MdEP Dr. Andreas Schwab sei die zwischengemeindlichen Zusammenarbeit auch künftig zu gewährleisten. Dr. Manfred Bergmann von der DG Steuern und Zölle begründete die Überlegungen der Kommission damit, dass die aktuellen steuerlichen Privilegierungen insgesamt zu komplex seien und es zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen öffentlichen Einrichtungen und privaten Anbietern komme. Mit einem konkreten Vorschlag der Kommission sei jedoch frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2016 zu rechnen. Europatag Tag der offenen Tür bei den EU-Institutionen (EAG) Der Europatag (9. Mai) dient dem Gedenken daran, dass in Europa Frieden und Einheit herrschen. Es ist der Tag der historischen Schuman-Erklärung: Im Jahr 1950 hielt der französische Außenminister Robert Schuman an diesem Tag in Paris eine Rede, in der er seine Vision einer neuen Art der politischen Zusammenarbeit in Europa vorstellte – eine Zusammenarbeit, die Kriege zwischen den europäischen Nationen unvorstellbar machen würde. Seine Idee war die Schaffung einer überstaatlichen europäischen Institution zur Verwaltung und Zusammenlegung der Kohle- und Stahlproduktion. Knapp ein Jahr später wurde eine solche Institution eingerichtet. Robert Schumans Vorschlag gilt als Grundstein der heutigen Europäischen Union. Anlässlich des Europatags öffnen die EUInstitutionen am 9. Mai in Brüssel und Luxemburg ihre Tore. In Straßburg waren die Türen bereits am 02. Mai offen. Aber organisieren auch in die ihren EU-Vertretungen Gastländern in Zusammenarbeit mit den Botschaften der EULänder Aktivitäten zum Thema Europa in der Welt. In Lesungen, Wettbewerben, Filmfestivals und anderen Veranstaltungen zeigen sie, was Europa alles zu bieten hat. Jedes Jahr nehmen tausende Menschen diese Gelegenheit wahr und nehmen an Führungen, Debatten, Konzerten und anderen Veranstaltungen teil, um mehr über die EU zu erfahren. Mehr erfahren Sie hier: http://europa.eu/newsroom/calendar/events/2015/05/09_europe_day_de.htm http://europa.eu/about-eu/basic-information/symbols/europe-day/index_de.htm Twitter: #EUopendoors Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 16 von 22 Europa vor Ort erleben ist natürlich ebenso möglich. Noch bis zum 10. Mai läuft die diesjährige Europawoche (siehe auch WS 17/15) Details sowie das Veranstaltungsprogramm finden Sie http://www.europa.sachsen-anhalt.de/europapolitik/europawoche-2015/ Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union hier: EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 17 von 22 Ausschreibungen Die Ausschreibungen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht, diese Dokumente sind auf folgender Webseite nachzulesen: http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm Gegenstand: EUROPÄISCHE KOMMISSION Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und damit zusammenhängenden Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsprogramms 2015 des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ Fundstelle: Abl. 149 vom 06. Mai 2015 http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2015:149:FULL&from=DE Antragsunterlagen: Dieses Arbeitsprogramm, einschließlich der Fristen und Mittel für die Tätigkeiten, ist auf der Website http://ec.europa.eu/research/participants/portal des verfügbar, Teilnehmerportals wo Sie auch Informationen zu den Modalitäten dieser Aufforderung und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie Hilfestellung für Antragsteller zur Einreichung der Vorschläge finden. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 18 von 22 Kontaktbörse Der Vertretung liegen derzeit folgende aktuelle Partnerschaftsgesuche für europäische Projekte vor. Europäische Projekte Diverse Partnergesuche (EAG) Projektname Kontakt und Details: Kurzbeschreibung / Stichworte 01 TRANSROMANICA e.V. We are looking for partners, especially a Lead INTERREG Major Cultural Route of the Partner, for the following project under priority Europe Council of Europe (6c): Conserving, protecting, promoting and Danzstr. 1 developing natural and cultural heritage. We are 39104 Magdeburg (Germany) also open to be partners in other project Julia Mayer proposals – please feel free to contact us. [email protected] Proposal: Programm Land Germany Cultural and Natural Landscape Clusters Inclusion of remote cultural heritage In the TRANSROMANICA regions, natural and cultural heritage often exist side-by-side. However, environmental, cultural and spatial issues are most often within the responsibility of different policy making bodies. We would like to achieve a better cooperation across departments for including both natural and cultural heritage in landscape clusters. This will result in better development and promotion of natural and cultural heritage. As TRANSROMANICA, we acknowledge that for example remote romanesque heritage sites have difficulties in protecting and promoting their site. Under the umbrella of a branded cultural landscape, they, as well as others would benefit from a coordinated initiative, which will also be supported by accordingly adopted structural funds in the regions. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 02 Seite 19 von 22 Dr. Aleksandra Lugovic There is a recent Call opening for 'Erasmus for Head of Representative Office Young Entrepreneurs’ which we are interested in Young of South Serbia in Brussels applying for. Entrepreneurs Regional Moreover, the Regional Development Agency Erasmus Serbia for Development Agency SOUTH South Serbia would like to be one of the +32 (0)473 472 701 Intermediary Organizations (IOs) in this call and [email protected] we already have all the resources, networks and documents prepared in order to facilitate the requirements stated in the call guidelines. Having said this, we are looking for consortiums that we could join or for interested partners whom we can write a proposal with. 03 Jose Cantó The Valencian Regional Ministry for Education H2020 [email protected] and Culture is looking for partners to join a H2020 project. The aim of the project is to work for roma Spain inclusion through the fields of Art, Culture, Tourism and Education. There are looking for partners, with priority for countries from the north of Europe who: Have experience in coordination of EU Projects from FP5, FP6, FP7 and H2020. Have experience with projects about the Roma contribution to the EU Cultural Heritage to foster the Europeanisation process. Have published articles with scientific impact (JRC). A reference research group or university among the Best EU Universities ranking. 04 Rafael Rodríguez Call: JUST/201 4 / RDAP / AG / HARM Justice / Reasearch group (Pablo de http://ec.europa.eu/justice/grants1/calls/just_2014_rdap_ag_ Daphne Olavide University) harm_en.htm Spain +34 954 97 81 38 [email protected] Title: The unification of a legal framework to prevent violence against women: Laying the foundation for an European Strategy We are a group of highly experienced researchers and teachers at Pablo de Olavide University, specialized in social and gender issues. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 20 von 22 The group is made up of professionals from several academic areas such as sociology, procedural law, philosophy of law and and political philosophy. Thus, we usually carry on a multidisciplinary approach to the issues, which allows a more comprehensive perspective to complex problems, as gender basis violence is. Our research has been focused on social and gender issues, working on the above subjects of study: The role of women in mass media and publicity industry. The role of women in videogames. Justice and politics. Democracy. Women's citizenship. Women's rights. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 21 von 22 Büro intern - TIPP Neu in der LV Christian Stuffrein (CS) Ich heiße Christian Stuffrein, bin 19 Jahre jung und gebürtiger Leipziger. Ich befinde mich im 4. Semester des Studiums Verwaltungsökonomie an der Hochschule Harz. Schwerpunkte in dem Studium bilden verschiedenste juristische Themengebiete, Wirtschaftswissenschaften sowie die Sozialwissenschaften. Im Rahmen des Praktikumssemesters absolviere ich in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt ein 3-monatiges Praktikum. Die anderen 3 Monate absolvierte ich im Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Leipzig. In diesem Praktikum beschäftigte ich mich schon mit einigen Förderprogrammen der EU (EFRE, ESF). Politik, insbesondere die der EU, hatte mich schon immer sehr interessiert. Da Brüssel die „Hauptstadt“ der EU ist, wollte ich das Geschehen unbedingt hautnah miterleben. Dafür bietet sich die Landesvertretung Sachsen-Anhalt an. Hier erhält man einen Einblick in viele Bereiche der EU. Weiterhin wird es sehr interessant werden, Menschen aus den verschiedensten Ländern Europas treffen zu können und Kontakte zu knüpfen. Tipp Belgien verabschiedet sich von der Telefonzelle (EAG) Ende Mai werden Telefonzellen in Belgien endgültig aus dem Stadtbild verschwunden sein. Bis dahin will der Betreiber Belgacom/Proximus die noch knapp 250 verbleibenden Telefonzellen abgebaut haben. Vor dem Zeitalter der mobilen Telefone standen der Bevölkerung in den belgischen Städten und Dörfern rund 200.000 Telefonzellen zur Verfügung. Diese Einrichtungen, die teuer im Unterhalt sind und heutzutage kaum noch genutzt werden, sind nun überflüssig geworden. Damit Telefonzellen nicht ganz in Vergessenheit geraten, stellt Belgacom/Proximus 30 von ihnen kostenlos Künstlern zur Verfügung. Vorschläge konnten bis Ende März eingereicht werden. Sie können komplett als Kunstwerk umgebaut werden oder als Telefonzelle mit künstlerischem Hintergrund präsentiert werden; in diesem Fall würden sie bei Gefallen sogar am Netz bleiben. Quelle: Nachbar Belgien März/ April 2015 Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 18/15 2015 Seite 22 von 22 So erreichen Sie uns Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU Boulevard Saint Michel 80 B-1040 Brüssel Tel (Sekretariat) ++32.2.741.09.31 Fax ++32.2.741.09.39 http://www.europa.sachsen-anhalt.de/europapolitik/sachsen-anhalts-stimmein-europa/landesvertretung-in-bruessel/ [email protected] Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner Name Dr. Henrike Franz (HF) Leiterin des Büros Carmen Johannsen (Jo) Stellvertretende Leiterin Andre Lange (AL) Dr. Margarete Schwarz (MS) Christine Kuhn (CK) Elke Andrea Große (EAG) Doris Bergner (DB) Antonieta Hofmann (AH) Anne Poggemann (AP) Dr. Michael Steenbuck (MSt) Annemarie Ruß (AR) Mia Schünemann (MSc) Christian Pfautsch (CP) Christian Stuffrein (CS) Fachbereiche und Themen Grundsatzangelegenheiten der EU ...30 E-Mail Presse ÖA, Info-Gesellschaft, Medien, Haushalt, Veranstaltungen ...33 E-Mail Justiz, Innen und AdR Landwirtschaft, Umwelt Gesundheit, Soziales und Arbeit Redaktion Wochenspiegel, Veranstaltungen Verwaltung, Veranstaltungen Assistenz Leiterin und Sekretariat, Besucherbetreuung Hospitanz MI Hospitanz MJ Praktikantin Praktikantin Praktikant Praktikant ...18 ...12 ...16 ...32 ...36 ...31 ...34 ...38 ...14 …22 …22 …22 E-Mail E-Mail E-Mail E-mail E-Mail E-Mail E-Mail E-Mail E-Mail E-Mail E-Mail E-Mail Impressum Herausgeber: Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union Boulevard Saint Michel 80 1040 Brüssel Verantwortliche Redakteurin: Elke Andrea Große Fotos: Elke Andrea Große, Internet (wenn nicht anders ausgewiesen) Layout: Wibke Pörschke Die Artikel sind mit Namenskürzeln versehen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Mitarbeiter. Dieser Newsletter wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Sachsen-Anhalt herausgegeben. Er darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf dieser Newsletter nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
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