Brauchbarkeitsprüfung im Jagdverband Nordvorpommern e.V. am 27.06.2015 Auf der Grundlage der Verordnung über die Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in M-V (Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung-JagdHBVO M-V) vom 16. August 2012 findet am 27.06.2015 eine Brauchbarkeitsprüfung des Jagdverbandes Nordvorpommern e.V. statt. Die Brauchbarkeitsprüfung kann nur in folgenden Fachgruppen abgelegt werden: Fachgruppe/Fach*: § 9 Gehorsam und § 14 2.d (Stöbern im SW-Gatter). Auf Grund der begrenzten Möglichkeiten sind nur max. 12 Nennungen möglich. Stellzeit: 08.00 Uhr, Treffpunkt: 18461 Franzburg, Edeka-Markt; Prüfungsbeginn: 9.00 Uhr. Die Prüfungsleitung übernimmt Herr Dieter Rettich. Anmeldungen sind bis zum 01.06.2015 unter Verwendung des vorgeschriebenen Formblattes an den Landesjagdverband MecklenburgVorpommern e. V, z. Hd. Anja Blank, Forsthof 1, 19374 Malchow, zu richten. Bitte Eigentümer des Hundes und bei Abweichungen Hundeführer mit aufführen. Sie erhalten nach Nennschluss eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme an der Prüfung. Mit der Anmeldung sind die Kopien der Ahnentafel und bereits vorhandene Prüfungszeugnisse einzureichen. Es ist ein Nenngeld (Prüfungsgebühr) zu entrichten. Das Nenngeld besteht aus einem Grundbetrag von 30,00 € und einem Prüfungsentgelt je angemeldetem Fach/Fachgruppe gem. der §§ 9-11 oder je Fach nach §§ 12-14 der JagdHBVO M-V vom 16. August 2012 von 10,00 €. Sollten Sie sich für das Fach nach § 14 2. d entscheiden, wird empfohlen mindestens zweimal vor Ort geübt zu haben. Die Übungstermine im Vorfeld der BP finden am 29.05. und am 13.06. statt. Bei Übungsbedarf bitte vorher bei Frau Kert, Tel.-Nr.: 0160/8112933 anmelden. Das Nenngeld überweisen Sie bitte erst nach schriftlicher Bestätigung Ihrer Anmeldung. Die Bestätigungen werden nach Nennschluss versandt, beiliegend erhalten Sie die Aufforderung das Nenngeld auf das von uns angegeben Konto zu überweisen. Nenngeld ist Reuegeld! Die Anerkennung der Brauchbarkeit erfolgt durch die Landesjägerschaft. Die für die Prüfung erforderlichen Flinten und Schrote sowie der gültige Jagdschein sind mitzubringen. Gem. § 6 Abs. 8 der JagdHBVO M-V ist vor Beginn der Brauchbarkeitsprüfung dem Prüfungsleiter die Ahnentafel im Original sowie der Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung zu übergeben. Sofern vorhanden, sind Jagdhörner mitzubringen. Mit der Nennung erkennt der Hundeführer die Bestimmungen der Prüfungsordnung an. Der Veranstalter übernimmt für evtl. Schäden keine Haftung. Damm-Malchow, 16.04.2015 Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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