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Natürlich voller Energie.
Auftrag SWN-Gas Premium
Verbrauch bis 60.000 kWh pro Jahr:
zur Lieferung von Erdgas durch SWN Stadtwerke Neumünster GmbH
(nachfolgend SWN)
Preisstand 01.05.2015. Es gelten jeweils unsere aktuellen Preise. Alle Preise sind Brutto-Preise und beinhalten
die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (zurzeit 19 %) sowie alle anderen Steuern und Abgaben.
Kunde 1
Anrede:
Verbrauch ab 60.001 kWh pro Jahr:
Arbeitspreis: 5,77 ct/kWh
Arbeitspreis: 5,68 ct/kWh
Grundpreis: 13,09 ₠/Monat pro Zähler Grundpreis: 17,85 ₠/Monat pro Zähler
Kunde 2
Geb.-Datum:
Anrede:
Vorname Name:
Geb.-Datum:
Vorname Name:
Telefon / Mobil:
E-Mail:
Adresse der Verbrauchsstelle
Straße Haus-Nr.:
PLZ Ort:
Rechnungsanschrift (wenn abweichend von der Verbrauchsstelle)
Straße Haus-Nr.:
PLZ Ort:
SWN-Energiedaten – bitte ausfüllen, wenn Sie bereits SWN-Gas beziehen.
SWN-Kunden-/Verbrauchsstellennummer:
Ablesedatum:
Zählernummer:
Aktueller Zählerstand:
Gaszähler und -verbrauch – bitte ausfüllen, wenn Sie noch kein SWN-Gaskunde sind (Alternativ: Kopie Ihrer letzten Gasrechnung).
Zählernummer:
Vorjahresverbrauch in kWh:
Bisheriger Anbieter:
Kundennummer:
Beginn der Gaslieferung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wenn abweichend, bitte nachstehend Wunschtermin eintragen.
Späterer Lieferbeginn zum
oder bei Neueinzug: Schlüsselübergabe am
SEPA Lastschriftmandat
Ich ermächtige die SWN, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der SWN auf mein Konto gezogene
Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten
dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Kontoinhaber/in:
PLZ Ort:
Straße Haus-Nr.:
IBAN:
Kreditinstitut:
BIC:
Ich stimme zu, dass die Vorankündigung über Höhe und Fälligkeit des einzuziehenden Betrags (Pre-Notification), abweichend von der sonst geltenden Frist von 14 Tagen,
spätestens fünf Tage vor der Einziehung erfolgen darf.
Ort und Datum
Unterschrift Kontoinhaber/in
x
Ihre Auftragserteilung/ Vollmacht
Ich willige hiermit ein, dass SWN gemäß nachfolgender Vertragsbedingungen den dort genannten Auskunfteien (SCHUFA, Creditreform, BÜRGEL) notwendige Daten über
die Beauftragung, Aufnahme und Beendigung dieses Energieliefervertrages übermitteln darf und für die Aufnahme und Durchführung dieses Energieliefervertrages
erforderliche Auskünfte über mich erhalten kann. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz werden dabei gewahrt. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale,
insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft der oben genannten Gesellschaften zu Merkmalen der Bonität des Kunden, kann SWN den Auftrag des Kunden zur
Energielieferung ablehnen.
Mit meiner Unterschrift erteile ich den oben stehenden Auftrag und bestätige, dass ich die Vertragsbedingungen auf der Folgeseite/Rückseite gelesen habe, diese sind
Vertragsbestandteil. Ich bevollmächtige SWN Stadtwerke Neumünster GmbH meinen für die Verbrauchsstelle bestehenden Gasliefervertrag zu kündigen sowie alle für meine
Gasversorgung erforderlichen Erklärungen abzugeben, entgegenzunehmen und gegebenenfalls erforderliche Verträge mit dem Netzbetreiber abzuschließen.
Ort und Datum
Stand: 30.04.2015
Unterschrift Kunde/Kundin
x
Stadtwerke Neumünster
Vertragsbedingungen
Dieser Vertrag findet Anwendung für Lieferungen an die Verbrauchsstelle bis zu
200.000 kWh pro Jahr und Zähler. Für Jahresmengen über 200.000 kWh können
gesonderte Bedingungen vereinbart werden. SWN rechnet den Jahresverbrauch
nach der für den Kunden günstigsten Preisstufe ab (Bestabrechnung). Außerhalb des
SWN-Grundversorgungsgebietes ist für die Lieferung von SWN-Gas Premium die
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats Voraussetzung.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum Ende des sechsten auf den Lieferbeginn
folgenden Monats. Er verlängert sich automatisch um jeweils drei Monate, wenn er
nicht mindestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Preisänderungen
(1) Im Gaspreis sind die folgenden Kosten enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Umsatzsteuer, die Energiesteuer (Regelsatz). Die an den Netzbetreiber
zu entrichtende Entgelte, die Kosten der Abrechnung, die Konzessionsabgaben.
(2) Preisänderungen durch SWN erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann
dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilrechtlich überprüfen lassen. Bei einseitigen
Leistungsbestimmungen durch SWN sind ausschließlich Änderungen der Kosten
zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Absatz 1 maßgeblich sind.
SWN ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet,
eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist SWN verpflichtet,
Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen
vorzunehmen.
(3) SWN nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenenwicklung vor. SWN hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach den selben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf SWN
Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen.
(4) Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden
wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. SWN wird zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der
brieflichen Mitteilung an den Kunden die Änderung auf seiner Internetseite
veröffentlichen.
(5) Ändert SWN die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist zu kündigen. Hierauf wird SWN den Kunden in der brieflichen Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die
Kündigung bedarf der Textform. SWN hat die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform zu bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt
unberührt.
(6) Abweichend von vorstehenden Ziffern 2 bis 5 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben.
(7) Ziffern 2 bis 5 gelten auch soweit neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatliche veranlasste, die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung
(Fernleitung und Verteilung) oder den Verbrauch von Gas betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden.
Sonstige Vereinbarungen
Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 GasGVV
können ausschließlich gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Soweit in
diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gilt ergänzend die „Verordnung über
Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die
Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung
– GasGVV)“ vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I, S. 2391, S. 2396) in ihrer jeweils gültigen
Fassung. Diese kann im Internet unter www.swn.net eingesehen werden.
Mit Inkrafttreten dieses Vertrages treten alle früheren Abmachungen und Verträge
über den Gasbezug des vorgenannten Zählers außer Kraft.
SWN wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich durchführen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird
die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine ihr im rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Ergebnis möglichst nahe kommende zu ersetzen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
SWN wird – soweit die Erfüllung dieses Vertrages oder gesetzliche Vorschriften es
erforderlich machen – alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Daten
speichern und verarbeiten.
Schlichtungsverfahren und Schlichtungsstelle nach Energiewirtschaftsgesetz EnWG 2011
Bei Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung wenden
Sie sich bitte an unseren SWN-Kundenservice per E-Mail an [email protected].
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass unser Haus kontaktiert
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und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030 2757240-0,
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, [email protected].
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das
geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren
für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030
22480-500 oder 01805 101000 – Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min;
Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), Telefax: 030 22480-323, verbraucherservice@
bnetza.de.
Einwilligung zur Datenübermittlung an Auskunfteien; Bonitätsprüfung
Der Kunde willigt darin ein, dass SWN der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5,
65201 Wiesbaden, (SCHUFA) und/oder der Creditreform Boniversum GmbH,
Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss, (Boniversum) und/oder BÜRGEL Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, 22761 Hamburg, (BÜRGEL), notwendige
Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Energieliefervertrages übermittelt und für die Aufnahme und Durchführung dieses Energieliefervertrages erforderliche Auskünfte über ihn erhält. Die gesetzlichen Bestimmungen zum
Datenschutz werden dabei gewahrt. Unabhängig davon wird SWN der SCHUFA/Boniversum/BÜRGEL auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B.
Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener
Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Diese Meldungen
dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung
aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA/Boniversum/BÜRGEL speichert
und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um
diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen
zu geben. Vertragspartner der SCHUFA/Boniversum/ BÜRGEL sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA/Boniversum/BÜRGEL Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren.
Die SCHUFA/Boniversum/BÜRGEL stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung,
wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur
Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA/Boniversum/BÜRGEL Adressdaten bekannt. Bei
der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA/Boniversum/ BÜRGEL ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score- Verfahren).
Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA/Boniversum/BÜRGEL über die ihn
betreffenden gespeicherten Daten erhalten (SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5,
65201 Wiesbaden, www.schufa.de; Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss, www.boniversum.de; BÜRGEL Wirtschaftsinformationen
GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, 22761 Hamburg, www.buergel.de).
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des
Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster,
Telefon 04321 202-188, Telefax 04321 202-392, E-Mail [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief,
Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir
von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt
haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei
uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Gas während
der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag
zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Stadtwerke Neumünster
Natürlich voller Energie.
Widerrufsformular
Bitte nutzen Sie dieses Formular nur im Falle eines Widerrufs des geschlossenen Vertrages. Für Fragen zu dem Vertrag stehen wir
Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An: SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster
Hiermit widerrufe/n ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/
die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
SWN-Strom Vertrag
SWN-Gas Vertrag
SWN-NetT Vertrag
Sonstiges:
Bestellt am (*) / Erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher/s:
Anschrift des/der Verbraucher/s:
Ort und Datum
Unterschrift des/der Verbraucher/s
x
(*) Bitte unzutreffendes streichen.
Wir, die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, sind laut § 312g Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB dazu verpflichtet,
Ihnen dieses Formular zum Widerruf Ihres Vertrages zur Verfügung zu stellen.
SWN Stadtwerke Neumünster GmbH · Bismarckstraße 51 · 24534 Neumünster · Telefon 04321 202-188 · Telefax 04321 202-392
E-Mail [email protected] · www.swn.net · Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Matthias Trunk · Aufsichtsratsvorsitzender: Wolf Rüdiger Fehrs
Sitz der Gesellschaft: Neumünster · Amtsgericht Kiel HRB 1085 NM · Gläubiger-Identifikationsnummer: DE1610000000244218
Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt
Stadtwerke Neumünster