Natürlich voller Energie. Auftrag SWN-Gas Premium Verbrauch bis 60.000 kWh pro Jahr: zur Lieferung von Erdgas durch SWN Stadtwerke Neumünster GmbH (nachfolgend SWN) Preisstand 01.05.2015. Es gelten jeweils unsere aktuellen Preise. Alle Preise sind Brutto-Preise und beinhalten die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (zurzeit 19 %) sowie alle anderen Steuern und Abgaben. Kunde 1 Anrede: Verbrauch ab 60.001 kWh pro Jahr: Arbeitspreis: 5,77 ct/kWh Arbeitspreis: 5,68 ct/kWh Grundpreis: 13,09 ₠/Monat pro Zähler Grundpreis: 17,85 ₠/Monat pro Zähler Kunde 2 Geb.-Datum: Anrede: Vorname Name: Geb.-Datum: Vorname Name: Telefon / Mobil: E-Mail: Adresse der Verbrauchsstelle Straße Haus-Nr.: PLZ Ort: Rechnungsanschrift (wenn abweichend von der Verbrauchsstelle) Straße Haus-Nr.: PLZ Ort: SWN-Energiedaten – bitte ausfüllen, wenn Sie bereits SWN-Gas beziehen. SWN-Kunden-/Verbrauchsstellennummer: Ablesedatum: Zählernummer: Aktueller Zählerstand: Gaszähler und -verbrauch – bitte ausfüllen, wenn Sie noch kein SWN-Gaskunde sind (Alternativ: Kopie Ihrer letzten Gasrechnung). Zählernummer: Vorjahresverbrauch in kWh: Bisheriger Anbieter: Kundennummer: Beginn der Gaslieferung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wenn abweichend, bitte nachstehend Wunschtermin eintragen. Späterer Lieferbeginn zum oder bei Neueinzug: Schlüsselübergabe am SEPA Lastschriftmandat Ich ermächtige die SWN, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der SWN auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber/in: PLZ Ort: Straße Haus-Nr.: IBAN: Kreditinstitut: BIC: Ich stimme zu, dass die Vorankündigung über Höhe und Fälligkeit des einzuziehenden Betrags (Pre-Notification), abweichend von der sonst geltenden Frist von 14 Tagen, spätestens fünf Tage vor der Einziehung erfolgen darf. Ort und Datum Unterschrift Kontoinhaber/in x Ihre Auftragserteilung/ Vollmacht Ich willige hiermit ein, dass SWN gemäß nachfolgender Vertragsbedingungen den dort genannten Auskunfteien (SCHUFA, Creditreform, BÜRGEL) notwendige Daten über die Beauftragung, Aufnahme und Beendigung dieses Energieliefervertrages übermitteln darf und für die Aufnahme und Durchführung dieses Energieliefervertrages erforderliche Auskünfte über mich erhalten kann. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz werden dabei gewahrt. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale, insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft der oben genannten Gesellschaften zu Merkmalen der Bonität des Kunden, kann SWN den Auftrag des Kunden zur Energielieferung ablehnen. Mit meiner Unterschrift erteile ich den oben stehenden Auftrag und bestätige, dass ich die Vertragsbedingungen auf der Folgeseite/Rückseite gelesen habe, diese sind Vertragsbestandteil. Ich bevollmächtige SWN Stadtwerke Neumünster GmbH meinen für die Verbrauchsstelle bestehenden Gasliefervertrag zu kündigen sowie alle für meine Gasversorgung erforderlichen Erklärungen abzugeben, entgegenzunehmen und gegebenenfalls erforderliche Verträge mit dem Netzbetreiber abzuschließen. Ort und Datum Stand: 30.04.2015 Unterschrift Kunde/Kundin x Stadtwerke Neumünster Vertragsbedingungen Dieser Vertrag findet Anwendung für Lieferungen an die Verbrauchsstelle bis zu 200.000 kWh pro Jahr und Zähler. Für Jahresmengen über 200.000 kWh können gesonderte Bedingungen vereinbart werden. SWN rechnet den Jahresverbrauch nach der für den Kunden günstigsten Preisstufe ab (Bestabrechnung). Außerhalb des SWN-Grundversorgungsgebietes ist für die Lieferung von SWN-Gas Premium die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats Voraussetzung. Vertragsdauer und Kündigungsfrist Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum Ende des sechsten auf den Lieferbeginn folgenden Monats. Er verlängert sich automatisch um jeweils drei Monate, wenn er nicht mindestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Preisänderungen (1) Im Gaspreis sind die folgenden Kosten enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Umsatzsteuer, die Energiesteuer (Regelsatz). Die an den Netzbetreiber zu entrichtende Entgelte, die Kosten der Abrechnung, die Konzessionsabgaben. (2) Preisänderungen durch SWN erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilrechtlich überprüfen lassen. Bei einseitigen Leistungsbestimmungen durch SWN sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Absatz 1 maßgeblich sind. SWN ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist SWN verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen. (3) SWN nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenenwicklung vor. SWN hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach den selben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf SWN Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen. (4) Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. SWN wird zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der brieflichen Mitteilung an den Kunden die Änderung auf seiner Internetseite veröffentlichen. (5) Ändert SWN die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Hierauf wird SWN den Kunden in der brieflichen Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. SWN hat die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform zu bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt. (6) Abweichend von vorstehenden Ziffern 2 bis 5 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben. (7) Ziffern 2 bis 5 gelten auch soweit neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatliche veranlasste, die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung) oder den Verbrauch von Gas betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden. Sonstige Vereinbarungen Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 GasGVV können ausschließlich gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gilt ergänzend die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)“ vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I, S. 2391, S. 2396) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese kann im Internet unter www.swn.net eingesehen werden. Mit Inkrafttreten dieses Vertrages treten alle früheren Abmachungen und Verträge über den Gasbezug des vorgenannten Zählers außer Kraft. SWN wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich durchführen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine ihr im rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Ergebnis möglichst nahe kommende zu ersetzen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. SWN wird – soweit die Erfüllung dieses Vertrages oder gesetzliche Vorschriften es erforderlich machen – alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Daten speichern und verarbeiten. Schlichtungsverfahren und Schlichtungsstelle nach Energiewirtschaftsgesetz EnWG 2011 Bei Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung wenden Sie sich bitte an unseren SWN-Kundenservice per E-Mail an [email protected]. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass unser Haus kontaktiert Natürlich voller Energie. und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030 2757240-0, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, [email protected]. Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000 – Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), Telefax: 030 22480-323, verbraucherservice@ bnetza.de. Einwilligung zur Datenübermittlung an Auskunfteien; Bonitätsprüfung Der Kunde willigt darin ein, dass SWN der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, (SCHUFA) und/oder der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss, (Boniversum) und/oder BÜRGEL Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, 22761 Hamburg, (BÜRGEL), notwendige Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Energieliefervertrages übermittelt und für die Aufnahme und Durchführung dieses Energieliefervertrages erforderliche Auskünfte über ihn erhält. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz werden dabei gewahrt. Unabhängig davon wird SWN der SCHUFA/Boniversum/BÜRGEL auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA/Boniversum/BÜRGEL speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA/Boniversum/ BÜRGEL sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA/Boniversum/BÜRGEL Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA/Boniversum/BÜRGEL stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA/Boniversum/BÜRGEL Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA/Boniversum/ BÜRGEL ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score- Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA/Boniversum/BÜRGEL über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten (SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, www.schufa.de; Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss, www.boniversum.de; BÜRGEL Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, 22761 Hamburg, www.buergel.de). Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster, Telefon 04321 202-188, Telefax 04321 202-392, E-Mail [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsfolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Stadtwerke Neumünster Natürlich voller Energie. Widerrufsformular Bitte nutzen Sie dieses Formular nur im Falle eines Widerrufs des geschlossenen Vertrages. Für Fragen zu dem Vertrag stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. An: SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster Hiermit widerrufe/n ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) SWN-Strom Vertrag SWN-Gas Vertrag SWN-NetT Vertrag Sonstiges: Bestellt am (*) / Erhalten am (*): Name des/der Verbraucher/s: Anschrift des/der Verbraucher/s: Ort und Datum Unterschrift des/der Verbraucher/s x (*) Bitte unzutreffendes streichen. Wir, die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, sind laut § 312g Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB dazu verpflichtet, Ihnen dieses Formular zum Widerruf Ihres Vertrages zur Verfügung zu stellen. SWN Stadtwerke Neumünster GmbH · Bismarckstraße 51 · 24534 Neumünster · Telefon 04321 202-188 · Telefax 04321 202-392 E-Mail [email protected] · www.swn.net · Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Matthias Trunk · Aufsichtsratsvorsitzender: Wolf Rüdiger Fehrs Sitz der Gesellschaft: Neumünster · Amtsgericht Kiel HRB 1085 NM · Gläubiger-Identifikationsnummer: DE1610000000244218 Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt Stadtwerke Neumünster
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