Regulatory & Legal Services Serviceblatt für den Vertrieb an

Ihre Lösung für die rechtliche Vertretung und den Vertrieb an qualifizierte
Investoren (QI) in der Schweiz
Ihr Ziel
Wie ACOLIN Sie unterstützen kann
Sie möchten Ihre Fonds an qualifizierte Investoren in der
Schweiz vertreiben
• Wir vermitteln Ihnen wertvolles Vertriebs-Know-how zu
Anforderungen und Gepflogenheiten im Schweizer Markt
• Wir setzen Ihre Fonds für den Vertrieb an qualifizierte
Investoren auf
• Wir agieren als rechtlicher Vertreter Ihrer Fonds gegenüber
Behörden, Vertriebspartnern und Investoren
• Wir unterstützen Sie beim erfolgreichen Auf- und Ausbau
Ihres Fondsvertriebs in der Schweiz
Ihre Herausforderungen
• Sicherstellen, dass der Vertrieb Ihres Fonds mit der Schweizer
Regulierung konform ist
• Auswählen eines rechtlichen Vertreters und einer Zahlstelle
(Bank)
• Abschliessen von Vertriebsverträgen mit Fondsplattformen
und übrigen Finanzintermediären
Unsere Vertreterdienstleistungen (einmalig)
• Beratung beim Set-up für den Vertrieb in der Schweiz
• Prüfung und Ergänzung von:
• Allen zur Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde
verlangten Gründungsdokumenten
• Marketingunterlagen und Webpage
• Jahres- und (falls vorhanden) Halbjahresberichten mit
Schweizer Angaben
• Unterstützung beim Abschluss des Zahlstellenvertrags mit
einer Schweizer Zahlstelle (Bank)
• Zurverfügungstellung einer Disclaimer-Datenbank
• Unterstützung bei Verhandlung und Abschluss von
Vertriebsverträgen
• Initial Due Diligence
über rechtliche, steuerliche und strukturelle Veränderungen
im Schweizer Fondsmarkt
Unsere Dienstleistungen bei einem Vertreterwechsel
zu ACOLIN
• Ausarbeitung des neuen Vertretungsvertrags und
gegebenenfalls eines neuen Zahlstellenvertrags
• Anpassung der rechtlichen Dokumente für Schweizer
Investoren
• Verfassen der notwendigen Dokumente in Zusammenarbeit
mit dem abgebenden Vertreter
• Übernahme respektive Eintreten in alle aufsichtsrechtlich
konformen Vertriebsverträge
• Neuerstellung veralteter, nicht mehr konformer
Vertriebsverträge
Fortlaufende Vertreterdienstleistungen
• Ansprechpartner und Gerichtsstand für Behörden und
Investoren in der Schweiz
• Periodische Prüfung der rechtlichen Dokumente auf
Konformität mit Schweizer Gesetzen und Regulierungen
• Regelmässige Prüfung des Marketingmaterials
• Aufbewahrung aller relevanten Dokumente für allfällige
Anlegeranfragen
• Due Diligence und fortlaufende Überwachung der
Vertriebsträger bezüglich Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen und Regulierungen in der Schweiz
• Zeitgerechte Information der Vertriebsträger bei Änderungen
an den Rechtsdokumenten
• Rechtzeitige Information des Fondsanbieters über
Änderungen in der aufsichtsrechtlichen Gesetzgebung sowie
ACOLIN –
Ihr one-stop Shop für den
grenzüberschreitenden Vertrieb
Zeitplan für das Aufsetzen des Vertrags in der Schweiz
Arbeitstage (ca.)
EU-Fonds
Offshore
Fonds
0 · · · · ·
5 · · · · · 10 · · · · · 15
• Due Diligence auf
Mindestanforderung
(MSE) bei AIF
• Bereitstellung der
Rechtsdokumente
• Due Diligence auf
Mindestanforderung
(MSE)
·
·
20
·
·
·
• Vorbereiten von Marketingmaterial zur Prüfung durch
ACOLIN
• Offertannahme
• Due Diligence durch externen Partner
• Bearbeitung der Rechtsdokumente sowie Bereitstellung und
Lieferung der Vertreter-, Zahlstellen- und Vertriebsverträge
•
Prüfung
Mindestanforderung
wenn AIF
• Zusenden des DDQ an EU-Fondsanbieter
• Offshore:
Fondsunterlagen und
Mindestanforderung
• Estellen der Offerte
Depotbank
• Fondstemplate an Fondsanbieter
• Bereitstellung CH-konformer Disclaimer
• DDQ an Vertriebspartner
• Zusenden von Informationen an externen Partner für
Offshore-Fondsanbieter ODD
• Beschaffung Texte in DE und EN und Logo für «ACOLIN
connect»
• Prüfung Zahlstellenvertrag
Wer wird als qualifizierter Investor betrachtet?
Das KAG definiert qualifizierte Investoren folgendermassen:
B. Beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen
C. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und
Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie
·
• Vorbereiten von Marketing- und Vertriebsstrategie
Prüfung
Fondsunterlagen
A. Beaufsichtigte Finanzintermediäre wie Banken,
Effektenhändler und Fondsleitungen
·
• Ausfüllen des Fondstemplates
•
•
·
• Lieferung ACOLIN DDQ an ACOLIN
• Offertannahme
• EU-Fonds:
• Zusenden des
MSE
·
• Überarbeitung des Vertreter-, Zahlstellen- und
Vertriebsvertrag
• Bereitstellung der
Rechtsdokumente
• Einfordern des
Fondsprospektes
·
D. Unternehmen mit professioneller Tresorerie
E. Vermögende Privatpersonen, sofern diese gewisse
Bedingungen erfüllen und schriftlich erklärt haben, dass sie als
qualifizierte Anleger gelten wollen (Opting-in)
F. Vermögensverwaltungskunden, die nicht schriftlich erklärt
haben, dass sie als nicht-qualifizierte Anleger gelten
wollen (kein Opting-out)
25
25
·
·
·
·
·
30
• Unterzeichnen
der Verträge
• Aufbereitung von Informationen an
qualifizierte Investoren für «ACOLIN
connect»
• Überarbeiten des Vertreter-, Zahlstellen- und
Vertriebsvertrag
• Ausfüllen des Fondstemplates
• Vorbereiten der Marketing- und Vertriebsstrategie
• Unterzeichnen
der Verträge
• Aufbereitung von Informationen an
qualifizierte Investoren für «ACOLIN
connect»
• Vorbereiten von Marketingmaterial zur Prüfung
durch ACOLIN
• Endprüfung DDQ
• Unterzeichnen der Verträge
• Abschluss und Prüfung
des Fondstemplates
• Information an Fondsanbieter
• Überwachung
Zahlungseingang
• Versand der Verträge
• Aufschaltung Fondsanbieter als
Partner auf «ACOLIN connect»
• Mitteilung auf ACOLIN-Homepage
• Information an Vertriebspartner
wenn DNM-Kunde
• Ab nächstem Quartalsbeginn Aufnahme
der Fonds im ACOLIN-Vertriebsnetz wenn
DNM-Kunde
• Newsletter-Versand an qualifizierte
Investoren wenn «ACOLIN connect»
• Unterzeichnen des
Zahlstellenvertrags
Warum sollten Sie sich für ACOLIN als Ihren
rechtlichen Vertreter entscheiden?
Keine Interessenskonflikte
Wir operieren unabhängig von Banken, Anwaltskanzleien und
Vertriebsträgern und vertreten über 550 Fonds aus 12 EUund Offshore-Jurisdiktionen
Effizienz
Wir übernehmen sämtliche mit dem Set-up und der
Vertretung Ihrer Anlagefonds verbundenen Aufgaben mit
eigenen Mitarbeitenden
Up to date
Durch den täglichen Kontakt mit den Regulierungsbehörden
erfahren wir sofort von allfälligen Änderungen in der
Aufsichtspraxis und informieren Sie regelmässig darüber
Wer
wirdNähe
als qualifizierter Investor betrachtet?
In Ihrer
Mit dem Hauptsitz in Zürich, Niederlassungen in Lugano
und Genf, Tochtergesellschaften in Frankfurt, London und
Luxemburg sowie Repräsentanzen in Dublin und Madrid sind
wir für Sie immer erreichbar
Kostengünstig
Wir bieten unsere Dienstleistungen als konkurrenzfähiges
Paket an und Sie benötigen nur einen Ansprechpartner für alle
regulatorischen Belange
Umfassende Unterstützung
Mit unserem Distribution-Network Management (DNM)
und mit «ACOLIN connect» sind wir der einzige rechtliche
Vertreter in der Schweiz, der Ihnen den direkten Zugang zu
professionellen Investoren vermittelt
ACOLIN unterstützt Sie beim Vertrieb an qualifizierte Investoren
Mit einem Team aus international erfahrenen Fondsspezialisten decken wir die ganze Wertschöpfungskette in der Fondsdistribution ab.
Zugang zum Vertrieb
Marketing | Branding
Distribution-Network Management
• Zugang zu ausgewählten Vertriebskanälen (DNM)
• Niedrigere Eintrittshürden
• Sicherstellen der Anlegereignung bei Plattformen, Banken,
Pools, Versicherungen und Vermögensverwaltern
• Datenmanagement – wir machen Ihre Fonds sichtbar
• Kommissions- & Retromanagement – hilft Ihnen, Geld und
Zeit zu sparen
• Weitergabe der Fondsinformationen an Vertriebspartner – so
können Ihre Fonds verkauft werden
ausgebaut
Schweiz, Deutschland, Österreich, Schweden, Vereinigtes
Königreich,
Luxembourg
im
Aufbau
ausgebaut
nicht
erhältlich
im Aufbau
Italien, Belgien, Niederlande, Spanien, Portugal, Irland, Finnland,
nichtSingapur
erhältlich
Chile,
Wir machen Ihre Fonds sichtbar
Mit dem ACOLIN-Vertriebsnetz haben Sie europaweit Zugang
zu über 1000 Banken, Plattformen und Versicherungen mit
unzähligen Filialen und Tausenden von Finanzberatern und
Vermögensverwaltern.
Mehr über unsere DNM-Dienstleistungen erfahren Sie auf
unserem DNM-Serviceblatt.
Sie möchten
• Leads generieren
• Mit qualifizierten Investoren kommunizieren
Unsere B2B-Kommunikationsplattform «ACOLIN connect»
verbindet Sie mit qualifizierten Investoren.
Der schnelle Zugang zu Investoren mit
«ACOLIN connect»
Wenn Sie ACOLIN als Ihren rechtlichen Vertreter in der Schweiz
auswählen, werden Sie automatisch und kostenlos zum «Partner»
auf «ACOLIN connect».
Das «ACOLIN connect» Partner-Paket beinhaltet:
• Gebrandete Microsite mit Logo, Banners und
Unternehmungsbeschrieb in Deutsch und Englisch
• Die Möglichkeit, News auf Ihrer Microsite und der
«ACOLIN connect» Homepage zu veröffentlichen
• Vollständige Liste Ihrer registrierten Fonds inklusive
Fondsbeschreibung und Pflichtdokumenten (z.B. Factsheets,
KIID, Prospekt usw.)
Mehr Visibilität mit dem «Partner Premium» Paket
Für mehr Visibilität und für den direkten Kontakt zu den
qualifizierten Investoren wählen Sie das «Partner Plus»-Paket
oder werden Sie exklusiver «Partner Premium».
Mit dem «Partner Premium»-Paket haben Sie zusätzliche
interessante Vorteile: Die Möglichkeit, Videos und Webcasts zu
veröffentlichen, News an qualifizierte Investoren zu verteilen
sowie eine Team- und eine Kontaktseite, auf der qualifizierte
Investoren Sie direkt kontaktieren können.
Mehr über die Partner-Pakete erfahren Sie auf unserem
«ACOLIN connect»-Serviceblatt.
ACOLIN Fund Services AG | Stadelhoferstrasse 18, 8001 Zürich | Tel.: +41 44 396 96 96 | Fax: +41 44 396 96 99 | [email protected]
Das vorliegende Serviceblatt und die dazugehörigen Informationen wurden von ACOLIN Fund Services erstellt. Sämtliche Eigentumsrechte verbleiben bei ACOLIN. Die Veröffentlichung oder
Kopie dieses Serviceblattes oder Teilen davon ist ohne schriftliche Vereinbarung mit ACOLIN verboten. ACOLIN achtet mit aller Sorgfalt darauf, dass die verwendeten Informationen richtig
sind. ACOLIN kann aber weder explizit noch implizit eine Zusicherung oder Gewährleistung (einschliesslich Haftung gegenüber Dritten) hinsichtlich der Korrektheit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit geben. Soweit gesetzlich zulässig schliesst ACOLIN uneingeschränkt jede Haftung für Schäden irgendwelcher Art aus - sei es für direkte, indirekte oder Folgeschäden -, die sich aus
der Benutzung oder dem Zugriff auf dieses Serviceblatt oder Teilen davon ergeben könnten. Alle Rechte vorbehalten.