Ihre Lösung für die rechtliche Vertretung und den Vertrieb an qualifizierte Investoren (QI) in der Schweiz Ihr Ziel Wie ACOLIN Sie unterstützen kann Sie möchten Ihre Fonds an qualifizierte Investoren in der Schweiz vertreiben • Wir vermitteln Ihnen wertvolles Vertriebs-Know-how zu Anforderungen und Gepflogenheiten im Schweizer Markt • Wir setzen Ihre Fonds für den Vertrieb an qualifizierte Investoren auf • Wir agieren als rechtlicher Vertreter Ihrer Fonds gegenüber Behörden, Vertriebspartnern und Investoren • Wir unterstützen Sie beim erfolgreichen Auf- und Ausbau Ihres Fondsvertriebs in der Schweiz Ihre Herausforderungen • Sicherstellen, dass der Vertrieb Ihres Fonds mit der Schweizer Regulierung konform ist • Auswählen eines rechtlichen Vertreters und einer Zahlstelle (Bank) • Abschliessen von Vertriebsverträgen mit Fondsplattformen und übrigen Finanzintermediären Unsere Vertreterdienstleistungen (einmalig) • Beratung beim Set-up für den Vertrieb in der Schweiz • Prüfung und Ergänzung von: • Allen zur Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde verlangten Gründungsdokumenten • Marketingunterlagen und Webpage • Jahres- und (falls vorhanden) Halbjahresberichten mit Schweizer Angaben • Unterstützung beim Abschluss des Zahlstellenvertrags mit einer Schweizer Zahlstelle (Bank) • Zurverfügungstellung einer Disclaimer-Datenbank • Unterstützung bei Verhandlung und Abschluss von Vertriebsverträgen • Initial Due Diligence über rechtliche, steuerliche und strukturelle Veränderungen im Schweizer Fondsmarkt Unsere Dienstleistungen bei einem Vertreterwechsel zu ACOLIN • Ausarbeitung des neuen Vertretungsvertrags und gegebenenfalls eines neuen Zahlstellenvertrags • Anpassung der rechtlichen Dokumente für Schweizer Investoren • Verfassen der notwendigen Dokumente in Zusammenarbeit mit dem abgebenden Vertreter • Übernahme respektive Eintreten in alle aufsichtsrechtlich konformen Vertriebsverträge • Neuerstellung veralteter, nicht mehr konformer Vertriebsverträge Fortlaufende Vertreterdienstleistungen • Ansprechpartner und Gerichtsstand für Behörden und Investoren in der Schweiz • Periodische Prüfung der rechtlichen Dokumente auf Konformität mit Schweizer Gesetzen und Regulierungen • Regelmässige Prüfung des Marketingmaterials • Aufbewahrung aller relevanten Dokumente für allfällige Anlegeranfragen • Due Diligence und fortlaufende Überwachung der Vertriebsträger bezüglich Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Regulierungen in der Schweiz • Zeitgerechte Information der Vertriebsträger bei Änderungen an den Rechtsdokumenten • Rechtzeitige Information des Fondsanbieters über Änderungen in der aufsichtsrechtlichen Gesetzgebung sowie ACOLIN – Ihr one-stop Shop für den grenzüberschreitenden Vertrieb Zeitplan für das Aufsetzen des Vertrags in der Schweiz Arbeitstage (ca.) EU-Fonds Offshore Fonds 0 · · · · · 5 · · · · · 10 · · · · · 15 • Due Diligence auf Mindestanforderung (MSE) bei AIF • Bereitstellung der Rechtsdokumente • Due Diligence auf Mindestanforderung (MSE) · · 20 · · · • Vorbereiten von Marketingmaterial zur Prüfung durch ACOLIN • Offertannahme • Due Diligence durch externen Partner • Bearbeitung der Rechtsdokumente sowie Bereitstellung und Lieferung der Vertreter-, Zahlstellen- und Vertriebsverträge • Prüfung Mindestanforderung wenn AIF • Zusenden des DDQ an EU-Fondsanbieter • Offshore: Fondsunterlagen und Mindestanforderung • Estellen der Offerte Depotbank • Fondstemplate an Fondsanbieter • Bereitstellung CH-konformer Disclaimer • DDQ an Vertriebspartner • Zusenden von Informationen an externen Partner für Offshore-Fondsanbieter ODD • Beschaffung Texte in DE und EN und Logo für «ACOLIN connect» • Prüfung Zahlstellenvertrag Wer wird als qualifizierter Investor betrachtet? Das KAG definiert qualifizierte Investoren folgendermassen: B. Beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen C. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie · • Vorbereiten von Marketing- und Vertriebsstrategie Prüfung Fondsunterlagen A. Beaufsichtigte Finanzintermediäre wie Banken, Effektenhändler und Fondsleitungen · • Ausfüllen des Fondstemplates • • · • Lieferung ACOLIN DDQ an ACOLIN • Offertannahme • EU-Fonds: • Zusenden des MSE · • Überarbeitung des Vertreter-, Zahlstellen- und Vertriebsvertrag • Bereitstellung der Rechtsdokumente • Einfordern des Fondsprospektes · D. Unternehmen mit professioneller Tresorerie E. Vermögende Privatpersonen, sofern diese gewisse Bedingungen erfüllen und schriftlich erklärt haben, dass sie als qualifizierte Anleger gelten wollen (Opting-in) F. Vermögensverwaltungskunden, die nicht schriftlich erklärt haben, dass sie als nicht-qualifizierte Anleger gelten wollen (kein Opting-out) 25 25 · · · · · 30 • Unterzeichnen der Verträge • Aufbereitung von Informationen an qualifizierte Investoren für «ACOLIN connect» • Überarbeiten des Vertreter-, Zahlstellen- und Vertriebsvertrag • Ausfüllen des Fondstemplates • Vorbereiten der Marketing- und Vertriebsstrategie • Unterzeichnen der Verträge • Aufbereitung von Informationen an qualifizierte Investoren für «ACOLIN connect» • Vorbereiten von Marketingmaterial zur Prüfung durch ACOLIN • Endprüfung DDQ • Unterzeichnen der Verträge • Abschluss und Prüfung des Fondstemplates • Information an Fondsanbieter • Überwachung Zahlungseingang • Versand der Verträge • Aufschaltung Fondsanbieter als Partner auf «ACOLIN connect» • Mitteilung auf ACOLIN-Homepage • Information an Vertriebspartner wenn DNM-Kunde • Ab nächstem Quartalsbeginn Aufnahme der Fonds im ACOLIN-Vertriebsnetz wenn DNM-Kunde • Newsletter-Versand an qualifizierte Investoren wenn «ACOLIN connect» • Unterzeichnen des Zahlstellenvertrags Warum sollten Sie sich für ACOLIN als Ihren rechtlichen Vertreter entscheiden? Keine Interessenskonflikte Wir operieren unabhängig von Banken, Anwaltskanzleien und Vertriebsträgern und vertreten über 550 Fonds aus 12 EUund Offshore-Jurisdiktionen Effizienz Wir übernehmen sämtliche mit dem Set-up und der Vertretung Ihrer Anlagefonds verbundenen Aufgaben mit eigenen Mitarbeitenden Up to date Durch den täglichen Kontakt mit den Regulierungsbehörden erfahren wir sofort von allfälligen Änderungen in der Aufsichtspraxis und informieren Sie regelmässig darüber Wer wirdNähe als qualifizierter Investor betrachtet? In Ihrer Mit dem Hauptsitz in Zürich, Niederlassungen in Lugano und Genf, Tochtergesellschaften in Frankfurt, London und Luxemburg sowie Repräsentanzen in Dublin und Madrid sind wir für Sie immer erreichbar Kostengünstig Wir bieten unsere Dienstleistungen als konkurrenzfähiges Paket an und Sie benötigen nur einen Ansprechpartner für alle regulatorischen Belange Umfassende Unterstützung Mit unserem Distribution-Network Management (DNM) und mit «ACOLIN connect» sind wir der einzige rechtliche Vertreter in der Schweiz, der Ihnen den direkten Zugang zu professionellen Investoren vermittelt ACOLIN unterstützt Sie beim Vertrieb an qualifizierte Investoren Mit einem Team aus international erfahrenen Fondsspezialisten decken wir die ganze Wertschöpfungskette in der Fondsdistribution ab. Zugang zum Vertrieb Marketing | Branding Distribution-Network Management • Zugang zu ausgewählten Vertriebskanälen (DNM) • Niedrigere Eintrittshürden • Sicherstellen der Anlegereignung bei Plattformen, Banken, Pools, Versicherungen und Vermögensverwaltern • Datenmanagement – wir machen Ihre Fonds sichtbar • Kommissions- & Retromanagement – hilft Ihnen, Geld und Zeit zu sparen • Weitergabe der Fondsinformationen an Vertriebspartner – so können Ihre Fonds verkauft werden ausgebaut Schweiz, Deutschland, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich, Luxembourg im Aufbau ausgebaut nicht erhältlich im Aufbau Italien, Belgien, Niederlande, Spanien, Portugal, Irland, Finnland, nichtSingapur erhältlich Chile, Wir machen Ihre Fonds sichtbar Mit dem ACOLIN-Vertriebsnetz haben Sie europaweit Zugang zu über 1000 Banken, Plattformen und Versicherungen mit unzähligen Filialen und Tausenden von Finanzberatern und Vermögensverwaltern. Mehr über unsere DNM-Dienstleistungen erfahren Sie auf unserem DNM-Serviceblatt. Sie möchten • Leads generieren • Mit qualifizierten Investoren kommunizieren Unsere B2B-Kommunikationsplattform «ACOLIN connect» verbindet Sie mit qualifizierten Investoren. Der schnelle Zugang zu Investoren mit «ACOLIN connect» Wenn Sie ACOLIN als Ihren rechtlichen Vertreter in der Schweiz auswählen, werden Sie automatisch und kostenlos zum «Partner» auf «ACOLIN connect». Das «ACOLIN connect» Partner-Paket beinhaltet: • Gebrandete Microsite mit Logo, Banners und Unternehmungsbeschrieb in Deutsch und Englisch • Die Möglichkeit, News auf Ihrer Microsite und der «ACOLIN connect» Homepage zu veröffentlichen • Vollständige Liste Ihrer registrierten Fonds inklusive Fondsbeschreibung und Pflichtdokumenten (z.B. Factsheets, KIID, Prospekt usw.) Mehr Visibilität mit dem «Partner Premium» Paket Für mehr Visibilität und für den direkten Kontakt zu den qualifizierten Investoren wählen Sie das «Partner Plus»-Paket oder werden Sie exklusiver «Partner Premium». Mit dem «Partner Premium»-Paket haben Sie zusätzliche interessante Vorteile: Die Möglichkeit, Videos und Webcasts zu veröffentlichen, News an qualifizierte Investoren zu verteilen sowie eine Team- und eine Kontaktseite, auf der qualifizierte Investoren Sie direkt kontaktieren können. Mehr über die Partner-Pakete erfahren Sie auf unserem «ACOLIN connect»-Serviceblatt. ACOLIN Fund Services AG | Stadelhoferstrasse 18, 8001 Zürich | Tel.: +41 44 396 96 96 | Fax: +41 44 396 96 99 | [email protected] Das vorliegende Serviceblatt und die dazugehörigen Informationen wurden von ACOLIN Fund Services erstellt. Sämtliche Eigentumsrechte verbleiben bei ACOLIN. Die Veröffentlichung oder Kopie dieses Serviceblattes oder Teilen davon ist ohne schriftliche Vereinbarung mit ACOLIN verboten. ACOLIN achtet mit aller Sorgfalt darauf, dass die verwendeten Informationen richtig sind. ACOLIN kann aber weder explizit noch implizit eine Zusicherung oder Gewährleistung (einschliesslich Haftung gegenüber Dritten) hinsichtlich der Korrektheit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit geben. Soweit gesetzlich zulässig schliesst ACOLIN uneingeschränkt jede Haftung für Schäden irgendwelcher Art aus - sei es für direkte, indirekte oder Folgeschäden -, die sich aus der Benutzung oder dem Zugriff auf dieses Serviceblatt oder Teilen davon ergeben könnten. Alle Rechte vorbehalten.
© Copyright 2025 ExpyDoc