SRV-Merkpunkte zur Dezernatsarbeit

SRV
Sächsischer Richterverein
Verein der Richter und Staatsanwälte in Sachsen
- Der Landesvorstand -
Merkpunkte für die Dezernats- Vorstands- und Verbandsarbeit:
1. Abschriften der grundlegenden Regelungen an alle LV- und GesVo-Mitglieder
2. Dezernenten sollen in ihrem Fachgebiet auf der Homepage der Staatsregierung, bzw. des
Justizministeriums Presseerklärungen und Reden etc., den Pressespiegel im Intranet, ggf.
die Homepages anderer Verbände durchsehen nach Fragen die ihr Dezernat betreffen,
dem Vorstand berichten und ggf. Vorschläge zu Maßnahmen unterbreiten sowie ggf. auch
mit Sachbearbeitern im SMJ vorbereitend sprechen.
3. Jeder Dezernent soll die Präsidiums- und BuVo-Protokolle des DRB durchsehen und hinsichtlich seines Fachgebietes auswerten und ggf. dem LV berichten. (DRB-Protokolle sind
nur verbandsintern zu nutzen!)
4. Dezernenten sollen in jeder Vorstandssitzung von ihren Aktivitäten berichten.
5. Jeder soll per E-Mail erreichbar sein.
6. Stellungnahmen der Dezernenten zu Gesetzgebungsverfahren per E-Mail dem gesamten
LV, bzw. dem Vorsitzenden übermitteln.
7. Einbindung der Bezirksgruppen durch die einzelnen Dezernenten.
jeder Dezernent soll außerdem Kontakt zu seiner Bezirksgruppe halten, um die Wünsche
und Fragen der Mitglieder zu erfahren und aufgreifen und dem LV mitteilen zu können.
8. Jeder Dezernent soll Kontakt zu den Mitgliedern in DRB-Kommissionen, in erster Linie
zu den sächsischen halten, insbesondere im Zusammenhang mit konkreten Projekten oder
Gesetzgebungsvorhaben.
9. DRB-Papiere sollen allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
10. Wichtige Informationen sollen in die Homepage eingestellt werden.
11. Richterrats- und Staatsanwaltsratsinformationen sollen allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
12. Aktuelle Informationen aus der Landesvorstandssitzung sollen an die Bezirksgruppenvorstände übermittelt werden.