Frühlingskatalog 2015.indd

Frühlingskatalog
2015
Übungsfirma Maschinenring
Francisco Josephinum
Weinzierl 1, 3250 Wieselburg
Tel. 07416/5243 7501
Fax 07416/5243 7501
E-Mail: [email protected]
http://fjcia.wordpress.com
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Fassadenreinigung mit Reinigungsroboter SIRIUS
Bestellnummer Preise exkl. MWSt
bis 500 m2
bis 1000 m2
bis 5000 m2
bis 10 000 m2
160 161 162 163
227,57 €
319,80 €
1057,58 €
1979,80 €
Ab einer Anfahrtsstrecke von mehr als 10 km werden pro km 2,00 Euro aufgeschlagen.
Säubern von Außenflächen und Plätzen
Kehrgutentsorgung Säubern von Außenflächen und Plätzen
024
75,00 €/to
052 053 054 055 056 057 058 059 061 062 3,65 €/m²
3,20 €/m²
2,65 €/m²
2,50 €/m²
2,20 €/m²
1,90 €/m²
1,75 €/m²
1,65 €/m²
1,55 €/m²
1,50 €/m²
bis 500 m²
bis 1000 m²
bis 1500 m²
bis 2000 m²
bis 2500 m²
bis 3000 m²
bis 3500 m²
bis 4000 m²
bis 4500 m²
> 4500 m²
Bei Angeboten in €/m2, Mindestbestellmenge von 50m2 erforderlich.
Maschinelle Kehrung 035 An- und Abfahrtspauschale (maschinelle Kehrung) 036 Kehrgutabtransport – Wegzeit 037 Manuelle Kehrung 038 An- und Abfahrtspauschale (bei manueller Kehrung) 039 82,25 €/h
65,00 €/Kehrung
56,90 €/h
38,00 €/h
12,00 €/Kehrung
Ab einer Anfahrtsstrecke von mehr als 5 km werden pro km 0,70 Euro aufgeschlagen.
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Müllentsorgung
Bestellnummer Preise exkl. MWSt
Papier 137 138 225,00 € für 6 Monate
440,00 € für 12 Monate
Kunststoff
139 140
215,00 € für 6 Monate
430,00 € für 12 Monate
Restmüll
141 142
255,00 € für 6 Monate
510,00 € für 12 Monate
Glas
143 144
225,00 € für 6 Monate
445,00 € für 12 Monate
Biomüll
145
146
215,00 € für 6 Monate
430,00 € für 12 Monate
Bereitstellung und Entleerung von Mülltonnen
Die Preise für die Entsorgung der jeweiligen Müllarten beinhalten die Bereitstellung
der Mülltonnen und die 4-wöchige Entsorgung!
Es werden nur Mülltonnen mit einem Volumen von 250 Liter angeboten!
Ab einer Anfahrtsstrecke von mehr als 30 km werden pro km 3,43 Euro
aufgeschlagen.
Gebäudereinigung
Büroreinigung komplett Flügelfenster (Standardgröße 2,3 m²) Sanitärräume
WC Waschbecken Duschkabine
130 131 132 133
134 135 1,15 €/m²
10,60 €/Stk.
1,30 €/m²
3,50 €/Stk.
2,60 €/Stk.
5,50 €/Stk.
Bei Angeboten in €/m2, Mindestbestellmenge von 10m2 erforderlich.
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Baumschnitt
Bestellnummer
Preise exkl. MWSt
001
002
003
004
130,00 €/Baum
200,00 €/Baum
295,00 €/Baum
35,00 €/h
101 135,00 €/h
Totholzentfernung (100 – 150 cm Stammumfang)
Totholzentfernung (150 – 200 cm Stammumfang)
Totholzentfernung (> 200 cm Stammumfang)
Zuschneiden und Fällen von Bäumen
Wurzelstockentfernung
Rodung von Wurzelstöcken
Ab einer Anfahrtsstrecke von mehr als 50 km werden pro km 1,20 Euro aufgeschlagen.
Heckenschneiden
Heckenschneiden manuell
Heckenschneiden bis 1,5 m Höhe inkl. Abtransport
Heckenschneiden über 1,5 m Höhe inkl. Abtransport
041 043 044 16,00 €/h
+8,00 €/lfm
+9,00 €/lfm
Heckenschneiden maschinell
Heckenschneiden bis 1,5 m Höhe inkl. Abtransport Heckenschneiden über 1,5 m Höhe inkl. Abtransport
042
043
044 50,00 €/h
+8,00 €/lfm
+9,00 €/lfm
Rasenmähen
mit Handrasenmäher
mit Rasenmähertraktor
4
012 28,00 €/h
013 55,00 €/h
Grünlandpflege
Bestellnummer
Fräsen einer Grünfläche bis 100m2 Fräsen einer Grünfläche bis 101 – 500 m2 Fräsen einer Grünfläche bis 501 – 1000 m2
Fräsen einer Grünfläche größer 1000 m2 Vertikutieren und Düngen von Grasflächen
064 065 066 067 068 Preise exkl. MWSt
1,20 €/m2
1,00 €/m2
0,85 €/m2
0,45 €/m2
0,38 €/m2
Paper EX – Papierentsorgung deluxe
Bereitstellung von 1 Container/Tag
einmalige Entsorgungsfahrt
Etnsorgungspauschale von 1 Container für 1 Monat
(die Entsorgung erfolgt 4 mal pro Monat)
125 126 127
15,00 €
390,00 €
1820,00 €
Ab einer Anfahrtsstrecke von mehr als 15 km werden pro km 2,80 Euro
aufgeschlagen.
Photovoltaik-/Solarreinigung mit iSolar 800
Pauschale Hubgerüst/Tag
Reinigen einer Fläche bis 50 m2
Reinigen einer Fläche von 51 m² bis 100 m²
Reinigen einer Fläche von 101 m² bis 150 m²
Reinigen einer Fläche von 151 m² bis 200 m²
Reinigen einer Fläche von 201 m² bis 300 m²
Reinigen einer Fläche von 301 m² bis 500 m²
Reinigen einer Fläche von 501 m² bis 1000 m²
Reinigen einer Fläche größer 1000m²
147
148
149
150
151
152
153
154
155
80,00€
2,10 €/m²
2,00 €/m²
1,95 €/m²
1,90 €/m²
1,80 €/m²
1,70 €/m²
1,60 €/m²
1,50 €/m²
Für die Anfahrt wird eine Anfahrtspauschale von 40,00 € veranschlagt, ab einer
Anfahrt von mehr als 50 km werden pro km 0,80 € aufgeschlagen.
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Name
Adresse
PLZ Stadt
E-Mail Adresse
UID Nummer
Kreditkartennummer
Telefonnummer
Art. Nr.
Bezeichnung
Anzahl
(h,Stk,lfm,m2)
Preis pro Einheit
(netto)
Summe in €
(netto)
Gesamtbetrag (netto)
Unterschrift des Bestellers
Ort, Datum
Für Ihren Einkauf dankt das Team der C.I.A. bereits im Voraus.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen zu bezahlen.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles Verrechnung von Mahngebühren und 12% p.a. Verzugszinsen.
Gerichtsstand: ACT-Gericht WIEN
UID-Nr.: ATU50145746
Geschäftszeit: Mittwoch 14:20 – 17:50
Bankverbindungen: Businessbank BLZ 90.000 Konto-Nr. 325.066.546 IBAN AT799000000325066546
ACT Bank
BLZ 99.000 Konto-Nr. 100.026.763 IBAN AT629900000100026763
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma C.I.A 2014/2015
I. Geschäftpartner
Üfa Maschinenring
Francisco Josephinum
3250 Wieselburg
II. Geltung der Bedingung
Die Leistungen und Lieferungen der Firma C.I.A werden auf Basis der
vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen. Von diesen abweichenden Bedingungen oder besondere Vereinbarungen sind nur rechtswirksam, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden.
III. Lieferung
Geliefert wird an die in der Bestellung des Kunden angeführte Adresse.
Im Falle eines Ortswechsels ist der Kunde verpflichtet, der Üfa Maschinenring die neue Adresse ehest möglich mitzuteilen, widrigenfalls die
der Üfa Maschinenring entstandenen Kosten an den Kunden weiterverrechnet werden.
IV. Vertragsabschluss
Der Kundenvertrag kommt durch Bestellung des Kunden und durch
Annahme durch die Üfa Maschinenring zustande. Die Bestellung kann
vom Kunden nur schriftlich oder elektronisch an die Üfa Maschinenring
gerichtet werden.
V. Rücktrittsrecht
Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht zu. Die Rücktrittsfrist beginnt mit
dem Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung und beträgt 2 Wochen.
Zur Fristwahrung ist die rechtliche Absendung einer schriftlichen Rücktrittserklärung erforderlich. Bei nicht fristgerechtem Rücktritt wird ausnahmslos der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.
VI. Zahlungsbedingungen
Mit der Lieferung erhält der Kunde die Rechnung. Der Rechnungsbetrag
ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist die Üfa Maschinenring berechtigt, die angefallenen Kosten und
die monatlichen Mahngebühren zu verrechnen. Außerdem werden 12%
Verzugszinsen verrechnet.
Die Bezahlung per Kreditkarte (TCC) ist möglich.
Die Währungseinheit ist in € ausgewiesen.
VII. Gerichtsstand
Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches
Recht anzuwenden.
Erfüllungsstandort ist Ort der Tätigkeit.
Gerichtsstandort ist das ACT – Gericht in Wien.
VIII. Datenschutz
Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten
Daten über den Kunden für Zwecke der Buchhaltung und der Kundenevidenz elektronisch gespeichert werden. Daten, die die Üfa Maschinenring in diesem Zusammenhang zur Kenntnis gelangen, werden nur auf
Art und Weise verwendet wie dies gesetzlich erlaubt ist. (Datenschutzgesetz)
IX. Gewährleistung
Die Firma C.I.A. Maschinenring GmbH gewährleistet, dass alle ihre Leistungen die im Vertrag bedungenen bzw. sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten fachgerecht ausgeführt
wurden.
Damit ein Gewährleistungsanspruch besteht, hat der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
X. Haftung und Geltendmachung von Ansprüchen
Der Ersatz für Mangelfolgeschäden, sonstige Verluste oder entgangenem Gewinn aufgrund mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter
Leistung, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen, sofern
die Schäden leicht fahrlässig verursacht wurden.
XI. Besondere Bestimmungen für Arbeiten, Lieferungen und sonstige Leistungen im Bereich Winterdienst
Die Räumung und Streuung der vereinbarten Flächen zu den vereinbarten Zeiten erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93
Abs. 1 Straßenverkehrsordnung). Eine darüber hinausgehende Haftung
wird nicht übernommen; die Firma C.I.A. haftet keinesfalls weitergehender als der Kunde selbst.
Sollte die maschinelle Schneeräumung und Streuung aufgrund von Hindernissen, nicht möglich sein, so kann die Firma C.I.A. die Arbeiten in
diesem Bereich nicht durchführen und ist auch von der Haftung befreit.
Weiteres haftet die Firma C.I.A. nicht für Ereignisse, die sich auf bereits
geräumten, aber nachträglich durch Dritte (z.B. einparkende Fahrzeuge,
Straßenschneeräumgeräte, spielende Kinder usw.) verunreinigte Flächen ereignen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Einsatz von Salz zu Schäden
an benachbarten Pflanzen etc. führen kann. Weiteres können auch im
Zuge der ordnungsgemäßen Räumung Schleifspuren am Boden oder
entlang von Randsteinen, Kanaldeckeln etc. auftreten. Derartige Schäden an Pflanzen, Gebäuden, Bodenflächen etc. des Kunden führen zu
keinen Schadensersatzpflichten von der Firma C.I.A.
C.I.A. haftet nicht für Schäden an Randsteinen, Gebäuden, etc., die im
Zuge der üblichen Schneeräumungstätigkeiten entstehen (z.B. das Lockerwerden, Wegbrechen oder Abbrechen von Kanten und Randsteinen
durch den Anpressdruck des Räumgutes oder durch das Anfahren bei
üblicher Geschwindigkeit), wenn dieser Schaden bei ordnungs- und
normgerechter Ausführung und Erhaltung der Randsteine, Gebäude, etc.
nicht entstanden wäre.
Der Kunde hat durch Firma C.I.A. verursachte, offensichtliche Schäden
an seinen Objekten längstens binnen fünf Tagen ab deren Erkennbarkeit,
nicht offensichtliche Schäden, die erst bei einer genaueren Überprüfung
auffallen, spätestens bis zum 15. April der jeweiligen Winterdienstsaison
an Firma C.I.A. jeweils schriftlich zu melden.
XII. Besondere Bestimmungen für Arbeiten, Lieferungen und sonstige Leistungen im Bereich Reinigung
Für Schäden am Reinigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor Beginn der Reinigung (wie z.B. Teppichverlegung mit wasserlöslichem Kleber, Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes,
ungenügende Echtheit von Färbung und Druck, Einlaufen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Mängel) sowie für sonstige Schäden an Rechtsgütern des Kunden haftet die Firma C.I.A. nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
Bei der Reinigung von Glasflächen, die Mörtelreste und/oder sonstige
starke Verschmutzungen aufweisen, kann es vorkommen, dass beispielsweise durch die im Mörtel enthaltenen Quarzkristalle beim Reinigen Kratzspuren an der Oberfläche entstehen. Für diese Art von Beschädigung übernimmt die Firma C.I.A. keinerlei Haftung. Für den vor
solchen und ähnlichen baulich bedingten Rückständen ausreichenden
Schutz von Glasflächen – beispielsweise durch Folien – ist der Auftraggeber bzw. dessen Lieferant verantwortlich.
Für die Entsorgung der bei der Reinigung anfallenden Reststoffe sind
vom Auftraggeber zu Beginn der Leistungsdurchführung geeignete Behältnisse in ausreichender Menge beizustellen. Für die fachgerechte Entsorgung ist der Auftraggeber verantwortlich.
Hinweis
Die AGB wurden teilweise vom Maschinenring-Service NÖ/Wien
übernommen.
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Übungsfirma Maschinenring
Francisco Josephinum
Weinzierl 1, 3250 Wieselburg
Tel. 07416/5243 7501
Fax 07416/5243 7501
E-Mail: [email protected]
http://fjcia.wordpress.com
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