Frühlingskatalog 2015 Übungsfirma Maschinenring Francisco Josephinum Weinzierl 1, 3250 Wieselburg Tel. 07416/5243 7501 Fax 07416/5243 7501 E-Mail: [email protected] http://fjcia.wordpress.com 1 Fassadenreinigung mit Reinigungsroboter SIRIUS Bestellnummer Preise exkl. MWSt bis 500 m2 bis 1000 m2 bis 5000 m2 bis 10 000 m2 160 161 162 163 227,57 € 319,80 € 1057,58 € 1979,80 € Ab einer Anfahrtsstrecke von mehr als 10 km werden pro km 2,00 Euro aufgeschlagen. Säubern von Außenflächen und Plätzen Kehrgutentsorgung Säubern von Außenflächen und Plätzen 024 75,00 €/to 052 053 054 055 056 057 058 059 061 062 3,65 €/m² 3,20 €/m² 2,65 €/m² 2,50 €/m² 2,20 €/m² 1,90 €/m² 1,75 €/m² 1,65 €/m² 1,55 €/m² 1,50 €/m² bis 500 m² bis 1000 m² bis 1500 m² bis 2000 m² bis 2500 m² bis 3000 m² bis 3500 m² bis 4000 m² bis 4500 m² > 4500 m² Bei Angeboten in €/m2, Mindestbestellmenge von 50m2 erforderlich. Maschinelle Kehrung 035 An- und Abfahrtspauschale (maschinelle Kehrung) 036 Kehrgutabtransport – Wegzeit 037 Manuelle Kehrung 038 An- und Abfahrtspauschale (bei manueller Kehrung) 039 82,25 €/h 65,00 €/Kehrung 56,90 €/h 38,00 €/h 12,00 €/Kehrung Ab einer Anfahrtsstrecke von mehr als 5 km werden pro km 0,70 Euro aufgeschlagen. 2 Müllentsorgung Bestellnummer Preise exkl. MWSt Papier 137 138 225,00 € für 6 Monate 440,00 € für 12 Monate Kunststoff 139 140 215,00 € für 6 Monate 430,00 € für 12 Monate Restmüll 141 142 255,00 € für 6 Monate 510,00 € für 12 Monate Glas 143 144 225,00 € für 6 Monate 445,00 € für 12 Monate Biomüll 145 146 215,00 € für 6 Monate 430,00 € für 12 Monate Bereitstellung und Entleerung von Mülltonnen Die Preise für die Entsorgung der jeweiligen Müllarten beinhalten die Bereitstellung der Mülltonnen und die 4-wöchige Entsorgung! Es werden nur Mülltonnen mit einem Volumen von 250 Liter angeboten! Ab einer Anfahrtsstrecke von mehr als 30 km werden pro km 3,43 Euro aufgeschlagen. Gebäudereinigung Büroreinigung komplett Flügelfenster (Standardgröße 2,3 m²) Sanitärräume WC Waschbecken Duschkabine 130 131 132 133 134 135 1,15 €/m² 10,60 €/Stk. 1,30 €/m² 3,50 €/Stk. 2,60 €/Stk. 5,50 €/Stk. Bei Angeboten in €/m2, Mindestbestellmenge von 10m2 erforderlich. 3 Baumschnitt Bestellnummer Preise exkl. MWSt 001 002 003 004 130,00 €/Baum 200,00 €/Baum 295,00 €/Baum 35,00 €/h 101 135,00 €/h Totholzentfernung (100 – 150 cm Stammumfang) Totholzentfernung (150 – 200 cm Stammumfang) Totholzentfernung (> 200 cm Stammumfang) Zuschneiden und Fällen von Bäumen Wurzelstockentfernung Rodung von Wurzelstöcken Ab einer Anfahrtsstrecke von mehr als 50 km werden pro km 1,20 Euro aufgeschlagen. Heckenschneiden Heckenschneiden manuell Heckenschneiden bis 1,5 m Höhe inkl. Abtransport Heckenschneiden über 1,5 m Höhe inkl. Abtransport 041 043 044 16,00 €/h +8,00 €/lfm +9,00 €/lfm Heckenschneiden maschinell Heckenschneiden bis 1,5 m Höhe inkl. Abtransport Heckenschneiden über 1,5 m Höhe inkl. Abtransport 042 043 044 50,00 €/h +8,00 €/lfm +9,00 €/lfm Rasenmähen mit Handrasenmäher mit Rasenmähertraktor 4 012 28,00 €/h 013 55,00 €/h Grünlandpflege Bestellnummer Fräsen einer Grünfläche bis 100m2 Fräsen einer Grünfläche bis 101 – 500 m2 Fräsen einer Grünfläche bis 501 – 1000 m2 Fräsen einer Grünfläche größer 1000 m2 Vertikutieren und Düngen von Grasflächen 064 065 066 067 068 Preise exkl. MWSt 1,20 €/m2 1,00 €/m2 0,85 €/m2 0,45 €/m2 0,38 €/m2 Paper EX – Papierentsorgung deluxe Bereitstellung von 1 Container/Tag einmalige Entsorgungsfahrt Etnsorgungspauschale von 1 Container für 1 Monat (die Entsorgung erfolgt 4 mal pro Monat) 125 126 127 15,00 € 390,00 € 1820,00 € Ab einer Anfahrtsstrecke von mehr als 15 km werden pro km 2,80 Euro aufgeschlagen. Photovoltaik-/Solarreinigung mit iSolar 800 Pauschale Hubgerüst/Tag Reinigen einer Fläche bis 50 m2 Reinigen einer Fläche von 51 m² bis 100 m² Reinigen einer Fläche von 101 m² bis 150 m² Reinigen einer Fläche von 151 m² bis 200 m² Reinigen einer Fläche von 201 m² bis 300 m² Reinigen einer Fläche von 301 m² bis 500 m² Reinigen einer Fläche von 501 m² bis 1000 m² Reinigen einer Fläche größer 1000m² 147 148 149 150 151 152 153 154 155 80,00€ 2,10 €/m² 2,00 €/m² 1,95 €/m² 1,90 €/m² 1,80 €/m² 1,70 €/m² 1,60 €/m² 1,50 €/m² Für die Anfahrt wird eine Anfahrtspauschale von 40,00 € veranschlagt, ab einer Anfahrt von mehr als 50 km werden pro km 0,80 € aufgeschlagen. 5 Name Adresse PLZ Stadt E-Mail Adresse UID Nummer Kreditkartennummer Telefonnummer Art. Nr. Bezeichnung Anzahl (h,Stk,lfm,m2) Preis pro Einheit (netto) Summe in € (netto) Gesamtbetrag (netto) Unterschrift des Bestellers Ort, Datum Für Ihren Einkauf dankt das Team der C.I.A. bereits im Voraus. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zahlungsbedingungen Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles Verrechnung von Mahngebühren und 12% p.a. Verzugszinsen. Gerichtsstand: ACT-Gericht WIEN UID-Nr.: ATU50145746 Geschäftszeit: Mittwoch 14:20 – 17:50 Bankverbindungen: Businessbank BLZ 90.000 Konto-Nr. 325.066.546 IBAN AT799000000325066546 ACT Bank BLZ 99.000 Konto-Nr. 100.026.763 IBAN AT629900000100026763 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma C.I.A 2014/2015 I. Geschäftpartner Üfa Maschinenring Francisco Josephinum 3250 Wieselburg II. Geltung der Bedingung Die Leistungen und Lieferungen der Firma C.I.A werden auf Basis der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen. Von diesen abweichenden Bedingungen oder besondere Vereinbarungen sind nur rechtswirksam, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. III. Lieferung Geliefert wird an die in der Bestellung des Kunden angeführte Adresse. Im Falle eines Ortswechsels ist der Kunde verpflichtet, der Üfa Maschinenring die neue Adresse ehest möglich mitzuteilen, widrigenfalls die der Üfa Maschinenring entstandenen Kosten an den Kunden weiterverrechnet werden. IV. Vertragsabschluss Der Kundenvertrag kommt durch Bestellung des Kunden und durch Annahme durch die Üfa Maschinenring zustande. Die Bestellung kann vom Kunden nur schriftlich oder elektronisch an die Üfa Maschinenring gerichtet werden. V. Rücktrittsrecht Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht zu. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung und beträgt 2 Wochen. Zur Fristwahrung ist die rechtliche Absendung einer schriftlichen Rücktrittserklärung erforderlich. Bei nicht fristgerechtem Rücktritt wird ausnahmslos der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. VI. Zahlungsbedingungen Mit der Lieferung erhält der Kunde die Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist die Üfa Maschinenring berechtigt, die angefallenen Kosten und die monatlichen Mahngebühren zu verrechnen. Außerdem werden 12% Verzugszinsen verrechnet. Die Bezahlung per Kreditkarte (TCC) ist möglich. Die Währungseinheit ist in € ausgewiesen. VII. Gerichtsstand Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht anzuwenden. Erfüllungsstandort ist Ort der Tätigkeit. Gerichtsstandort ist das ACT – Gericht in Wien. VIII. Datenschutz Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke der Buchhaltung und der Kundenevidenz elektronisch gespeichert werden. Daten, die die Üfa Maschinenring in diesem Zusammenhang zur Kenntnis gelangen, werden nur auf Art und Weise verwendet wie dies gesetzlich erlaubt ist. (Datenschutzgesetz) IX. Gewährleistung Die Firma C.I.A. Maschinenring GmbH gewährleistet, dass alle ihre Leistungen die im Vertrag bedungenen bzw. sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Damit ein Gewährleistungsanspruch besteht, hat der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. X. Haftung und Geltendmachung von Ansprüchen Der Ersatz für Mangelfolgeschäden, sonstige Verluste oder entgangenem Gewinn aufgrund mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Leistung, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen, sofern die Schäden leicht fahrlässig verursacht wurden. XI. Besondere Bestimmungen für Arbeiten, Lieferungen und sonstige Leistungen im Bereich Winterdienst Die Räumung und Streuung der vereinbarten Flächen zu den vereinbarten Zeiten erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung). Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen; die Firma C.I.A. haftet keinesfalls weitergehender als der Kunde selbst. Sollte die maschinelle Schneeräumung und Streuung aufgrund von Hindernissen, nicht möglich sein, so kann die Firma C.I.A. die Arbeiten in diesem Bereich nicht durchführen und ist auch von der Haftung befreit. Weiteres haftet die Firma C.I.A. nicht für Ereignisse, die sich auf bereits geräumten, aber nachträglich durch Dritte (z.B. einparkende Fahrzeuge, Straßenschneeräumgeräte, spielende Kinder usw.) verunreinigte Flächen ereignen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Einsatz von Salz zu Schäden an benachbarten Pflanzen etc. führen kann. Weiteres können auch im Zuge der ordnungsgemäßen Räumung Schleifspuren am Boden oder entlang von Randsteinen, Kanaldeckeln etc. auftreten. Derartige Schäden an Pflanzen, Gebäuden, Bodenflächen etc. des Kunden führen zu keinen Schadensersatzpflichten von der Firma C.I.A. C.I.A. haftet nicht für Schäden an Randsteinen, Gebäuden, etc., die im Zuge der üblichen Schneeräumungstätigkeiten entstehen (z.B. das Lockerwerden, Wegbrechen oder Abbrechen von Kanten und Randsteinen durch den Anpressdruck des Räumgutes oder durch das Anfahren bei üblicher Geschwindigkeit), wenn dieser Schaden bei ordnungs- und normgerechter Ausführung und Erhaltung der Randsteine, Gebäude, etc. nicht entstanden wäre. Der Kunde hat durch Firma C.I.A. verursachte, offensichtliche Schäden an seinen Objekten längstens binnen fünf Tagen ab deren Erkennbarkeit, nicht offensichtliche Schäden, die erst bei einer genaueren Überprüfung auffallen, spätestens bis zum 15. April der jeweiligen Winterdienstsaison an Firma C.I.A. jeweils schriftlich zu melden. XII. Besondere Bestimmungen für Arbeiten, Lieferungen und sonstige Leistungen im Bereich Reinigung Für Schäden am Reinigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor Beginn der Reinigung (wie z.B. Teppichverlegung mit wasserlöslichem Kleber, Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, ungenügende Echtheit von Färbung und Druck, Einlaufen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Mängel) sowie für sonstige Schäden an Rechtsgütern des Kunden haftet die Firma C.I.A. nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Reinigung von Glasflächen, die Mörtelreste und/oder sonstige starke Verschmutzungen aufweisen, kann es vorkommen, dass beispielsweise durch die im Mörtel enthaltenen Quarzkristalle beim Reinigen Kratzspuren an der Oberfläche entstehen. Für diese Art von Beschädigung übernimmt die Firma C.I.A. keinerlei Haftung. Für den vor solchen und ähnlichen baulich bedingten Rückständen ausreichenden Schutz von Glasflächen – beispielsweise durch Folien – ist der Auftraggeber bzw. dessen Lieferant verantwortlich. Für die Entsorgung der bei der Reinigung anfallenden Reststoffe sind vom Auftraggeber zu Beginn der Leistungsdurchführung geeignete Behältnisse in ausreichender Menge beizustellen. Für die fachgerechte Entsorgung ist der Auftraggeber verantwortlich. Hinweis Die AGB wurden teilweise vom Maschinenring-Service NÖ/Wien übernommen. 7 Übungsfirma Maschinenring Francisco Josephinum Weinzierl 1, 3250 Wieselburg Tel. 07416/5243 7501 Fax 07416/5243 7501 E-Mail: [email protected] http://fjcia.wordpress.com 8
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