AG Kommunalinvestitionsprogramm - Hessisches Ministerium der

Hessisches Ministerium
der Finanzen
Arbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) des Bundes
1. Sitzung am 27. März 2015
Patrik Kraulich
Referatsleiter IV 3 und Stv. Abteilungsleiter IV
Hessisches Ministerium der Finanzen
Agenda
1. Begrüßung
2. Vorstellungsrunde
3. Grundzüge des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
4. Erörterung des Gesetzentwurfs
insbesondere
− Förderbereiche
− Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung
5. Zeitplan zur Einbringung von Anregungen
6. Verschiedenes
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Agenda
1. Begrüßung
2. Vorstellungsrunde
3. Grundzüge des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
4. Erörterung des Gesetzentwurfs
insbesondere
− Förderbereiche
− Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung
5. Zeitplan zur Einbringung von Anregungen
6. Verschiedenes
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Hessisches Ministerium der Finanzen
Agenda
1. Begrüßung
2. Vorstellungsrunde
3. Grundzüge des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
4. Erörterung des Gesetzentwurfs
insbesondere
− Förderbereiche
− Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung
5. Zeitplan zur Einbringung von Anregungen
6. Verschiedenes
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Hessisches Ministerium der Finanzen
3. Regierungsentwurf KInvFG
Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
Eckwertebeschluss der Bundesregierung vom 18. März 2015 zum
Bundeshaushalt 2016 und Finanzplan 2015-2019
„Zur Förderung und Entlastung der Kommunen werden zusätzlich
5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfallen 3,5 Mrd. Euro auf den
neuen Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur zielgenauen Stärkung
der Investitionstätigkeit der finanzschwachen Kommunen. Weitere
1,5 Mrd. Euro werden für die Entlastung der Kommunen im Jahr 2017
eingesetzt, um ihnen Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen.“
Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2015/03/2015-03-18-PM13-bundeshaushalt-eckwerte.html?view=renderPrint
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Hessisches Ministerium der Finanzen
3. Regierungsentwurf KInvFG
Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
Wie profitiert Hessen von dem Investitionsprogramm?
Bis zu 317.138.500 Euro der Bundesmittel fließen nach Hessen.
Für Investitionen finanz- bzw. strukturschwacher Kommunen
Bis zu 90% Finanzierungsanteil des Bundes an den Investitionen
Aufnahme von Investitionsmaßnahmen in die Förderung schon mit einem
Kofinanzierungsanteil von 10% möglich
Förderzeitraum: Mitte 2015 bis Ende 2018 (ÖPP-Projekte bis Ende 2019)
Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2015-03-18-Kommunen.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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3. Regierungsentwurf KInvFG
Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
Was sind die nächsten Schritte?
Erörterung des Gesetzentwurfs in der Arbeitsgruppe
Erforderlichenfalls Einflussnahme auf die Bundesgesetzgebung
Erarbeitung von Kriterien zur Verteilung der Mittel in Hessen in der
Arbeitsgruppe
Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Hessen
Zuteilung der Förderkontingente an die begünstigten hessischen
Kommunen
(Elektronisches) Anmeldeverfahren zur Aufnahme der Maßnahmen in das
Förderprogramm
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Agenda
1. Begrüßung
2. Vorstellungsrunde
3. Grundzüge des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
4. Erörterung des Gesetzentwurfs
insbesondere
− Förderbereiche
− Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung
5. Zeitplan zur Einbringung von Anregungen
6. Verschiedenes
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4. Erörterung Gesetzentwurf
Förderbereiche
1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur
a) Krankenhäuser
b) Straßen, beschränkt auf Lärmbekämpfung
c) Städtebau einschließlich altersgerechter Umbau und Barriereabbau,
ohne Abwasser und ÖPNV
d) Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen
in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels
e) Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen
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4. Erörterung Gesetzentwurf
Förderbereiche
2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
b) Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur
c) Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger
Einrichtungen der Weiterbildung
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4. Erörterung Gesetzentwurf
Förderbereiche
3. Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz
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4. Erörterung Gesetzentwurf
Weitere Voraussetzungen der Mittelverwendung (Auszug)
Als Investitionen finanzschwacher Kommunen werden auch Investitionen
von sonstigen Trägern (einschließlich privater Träger) angesehen, wenn
diese dort kommunale Aufgaben erfüllen.
Auch Investitionen im Rahmen von ÖPP können bei einer den
Anforderungen des Gesetzes genügenden Ausgestaltung gefördert werden.
Die geförderten Investitionen sollen unter Berücksichtigung der
demografischen Veränderungen auch längerfristig nutzbar sein.
Investive Begleit- und Folgemaßnahmen werden nur gefördert, wenn sie in
Zusammenhang mit den geförderten Hauptmaßnahmen stehen.
Laufende Personalkosten der Verwaltung sind nicht erstattungsfähig.
Einrichtungen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur gemäß Nummer 1
außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die durch Gebühren und Beiträge
vollständig zu finanzieren sind, können nicht gefördert werden.
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Agenda
1. Begrüßung
2. Vorstellungsrunde
3. Grundzüge des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
4. Erörterung des Gesetzentwurfs
insbesondere
− Förderbereiche
− Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung
5. Zeitplan zur Einbringung von Anregungen
6. Verschiedenes
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5. Zeitplan
Zeitplan auf Bundesebene – Bundestag
• Kabinettbeschluss über Regierungsentwurf
18.03.
23.04.
13.05.
20.05.
22.05.
• Bundestag, 1. Lesung
• Kabinettbeschluss über Gegenäußerung
• Abschließende Beratung im BT-Haushaltsausschuss
• Bundestag, 2./3. Lesung
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5. Zeitplan
Zeitplan auf Bundesebene – Bundesrat
18.03.
27.03.
23.04.
08.05.
29.05.
12.06.
• Kabinettbeschluss über Regierungsentwurf
• Zuleitung Bundesrat
• Beratung im BR-Finanzausschuss
• 1. Beratung BR
• Beratung im BR-Finanzausschuss
• 2. Beratung Bundesrat
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5. Zeitplan
Zeitplan Vorbereitung Bundesrat
Übersendung Anregungen der KSpV und Ministerien an HMdF
in elektronischer Form bis unmittelbar nach Ostern
(Eingang spätestens 8. April Dienstschluss)
Zusammenstellung und Weiterleitung Anregungen mit eigener
Stellungnahme Referat IV 3 an Referat F
(spätestens 10. April vormittags)
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Agenda
1. Begrüßung
2. Vorstellungsrunde
3. Grundzüge des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
4. Erörterung des Gesetzentwurfs
insbesondere
− Förderbereiche
− Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung
5. Zeitplan zur Einbringung von Anregungen
6. Verschiedenes
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6. Verschiedenes
Hessisches Ministerium der Finanzen
Monat
Termin
für die 2. Sitzung der AG Kommunalinvestitionsprogramm
Vorschlag
Anberaumung der nächsten Sitzung nach Bedarf
Aktuell schriftliches Verfahren vorzugswürdig
Eilbedürftigkeit
Versand Präsentation und Protokollentwurf vor Ostern
Weiterleitung Anregungen und Stellungnahme nach
Ostern
Zeitnah Informationsmöglichkeit im Internet unter
hmdf.hessen.de
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Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit.
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