Freie Wähler Gemeinderatsfraktion Freie Wählervereinigung Altlußheim e.V. Altlußheim, 05.05.2015 An den Herrn Bürgermeister und die Damen und Herren des Gemeinderates, Antrag der FWV- Gemeinderatsfraktion zur weiteren Beratung und Beschlussfassung Die FWV-Gemeinderatsfraktion beantragt, dass die Verwaltung ein kostenloses Angebot an Müllsäcken für Familien mit neugeborenen Kindern und pflegebedürftigen Senioren für Windeln und Einlagen auf Antrag bereitstellt. Der Gemeinderat sollte beschließen, dass in bestimmten Fällen auf Antrag kostenfreie Restmüllsäcke zur Verfügung gestellt werden, wenn: Erziehungsberechtigten wird auf Antrag für jedes Kind bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres ein Zusatz-Restmüllsack pro Monat zur Verfügung gestellt. Voraussetzungen: - Die erziehungsberechtigte/n Personen und das Kind sind mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Altlußheim gemeldet und an die Abfallentsorgung des Landkreises Rhein-Neckar angeschlossen. - Die Ausgabe der Säcke erfolgt gegen Vorlage der Geburtsurkunde. Es werden ab Antragstellung für ein Kind maximal 24 Säcke ausgegeben. Eine rückwirkende Ausgabe von Säcken ist nicht möglich. Auch an Inkontinenz leidende Pflegebedürftige, die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Altlußheim gemeldet sind und zu Hause gepflegt werden, können Zusatz-Restmüllsäcke beantragen. Hier wird jeweils für ein Jahr ebenfalls ein Sack pro Monat zur Verfügung gestellt. Voraussetzungen: - Die Pflegebedürftigkeit muss durch ein aktuelles ärztliches Attest nachgewiesen werden. Darin muss bestätigt werden, dass beim pflegebedürftigen Patienten eine Inkontinenz vorliegt, die einen erheblichen Abfallanfall nach sich zieht, weil regelmäßig Windeln und Betteinlagen benutzt werden müssen. - Die Förderung gilt ausschließlich für Pflegebedürftige, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Altlußheim haben und hier auch häuslich gepflegt werden. Dies muss bei der Abholung der Zusatzmüllsäcke durch Unterschrift bestätigt werden. - Die Windelsäcke werden nur an Privatpersonen abgegeben, die für die häusliche Pflege der/des Berechtigten verantwortlich sind. Dies sind gewöhnlich Angehörige oder Vertretungsbefugte des/der Berechtigten. - Die Berechtigung zum Bezug der gebührenfreien Restmüllsäcke endet, wenn kein Pflegebedarf mehr besteht oder wenn keine häusliche Pflege in der Gemeinde Altlußheim mehr erfolgt, (z.B. bei Wechsel in eine stationäre Pflegeeinrichtung). Die FWV-Gemeinderatsfraktion sieht in diesem Antrag einen weiteren Beitrag zur Kinderfreundlichkeit und Unterstützung der älteren Generationen in unserer Gemeinde. Die Kosten, die auf Antrag der Gemeinde Altlußheim bei einem roten Restmüllsack (3,00 Euro/Sack) des Rhein-Neckar-Kreises entstehen, sehen die Freien Wähler als vertretbar. Für die FWV-Gemeinderatsfraktion Matthias Steffan Werner Köhler Fraktionsvorsitzender Gemeinderat Friedbert Blaschke Axel Müller Gemeinderat Gemeinderat
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