Infoschreiben LQ-Projekt Hinterthurgau

Landwirtschaftsamt
P.P.
CH - 8510 Frauenfeld, LA
Post CH AG
Dieses Schreiben geht an alle BetriebsleiterInnen von anerkannten Betrieben im
LQ-Projektgebiet mit landwirtschaftlicher
Nutzfläche und einer Anmeldung zum
Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN).
058 345 57 20, [email protected]
Frauenfeld, 2. April 2015
Anmeldung 2015 zum LQ-Projekt Hinterthurgau-Immenberg
 bis spätestens 10. Mai 2015
Sehr geehrter
Mit der Einführung der AP 2014/17 unterstützt der Bund gemäss Artikel 63 DZV ab 2014 mit
Beiträgen sogenannte Landschaftsqualitätsprojekte (LQ-Projekte). Das sind regionale Projekte
zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften.
Der am 22. September 2014 gegründete Verein "Landschaftsqualität Hinterthurgau-Immenberg"
hat im Hinterthurgau-Immenberg für 14 Gemeinden ein LQ-Projekt erarbeitet. Das LQ-Projekt
wird vom Kanton unterstützt und wurde vom Bund mit Schreiben vom 11. Februar 2015 für die
Dauer von 8 Jahren von 2015 bis 2022 bewilligt. Der Bund finanziert 90% und der Kanton 10%
der LQ-Beiträge.
Der Verein hat verschiedentlich über das LQ-Projekt z.B. im Thurgauer Bauer und im Rahmen
von regionalen Veranstaltungen informiert und bedient Sie in diesen Tagen mit dem Massnahmenkatalog, den Vereinsstatuten und weiteren Unterlagen. Zusätzliche Informationen zum Projekt und dem Beratungsangebot sind unter www.landschaftsqualitaet-tg-ch zu finden.
1. Zuständigkeiten
Der Kanton regelt den Vollzug (Kontrolle sowie Kürzung und Ausrichtung der LQ-Beiträge).
Der Verein Landschaftsqualität Hinterthurgau-Immenberg ist im Wesentlichen zuständig für
die Beratung und Information der Mitglieder und für die Weiterentwicklung des LQ-Projektes.
Bei Fragen zu den Massnahmen und zum LQ-Projekt haben sich die Mitglieder direkt mit der
Geschäftsstelle des Vereins in Verbindung zu setzen.
Der/die BewirtschafterIn hat mit dem Kanton die beiliegende Bewirtschaftungsvereinbarung
vom 31. März 2015 unter www.agate.ch  Kant. Datenerhebung TG abzuschliessen und sich
zu verpflichten, die angemeldeten Massnahmen gemäss den in der jeweils gültigen Projektbroschüre beschriebenen Grundsätzen, Auflagen und Bedingungen zu bewirtschaften und zu pflegen und diese durch keinerlei andere Massnahmen zu beeinträchtigen. Die gültige Version mit
der Bezeichnung "LQ-Projekt Hinterthurgau-Immenberg" ist unter www.landwirtschaftsamt.tg.ch
 Formulare Downloads aufgeschaltet. Die Details zur Erfassung der Massnahmen sind der
beiliegenden Erfassungsanleitung zu entnehmen.
Verwaltungsgebäude
Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
T +41 58 345 57 10, F +41 58 345 57 11
www.landwirtschaftsamt.tg.ch
2. Grundvoraussetzungen
Voraussetzung für den Abschluss der beiliegenden Bewirtschaftungsvereinbarung ist die Berechtigung für den Bezug von Direktzahlungen gemäss gültiger Direktzahlungsverordnung.
Verliert der Bewirtschafter diese Berechtigung im Laufe der Umsetzungsperiode ganz oder
vorübergehend, werden die LQ-Beitragszahlungen in den entsprechenden Jahren ausgesetzt.
Der/die BewirtschafterIn verpflichtet sich, folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Betriebsstandort im LQ-Projektgebiet Hinterthurgau-Immenberg.
- Der Betrieb erfüllt die Anforderungen für den Bezug von Direktzahlungen.
- Abschluss der Bewirtschaftungsvereinbarung mit dem Kanton.
- Mitgliedschaft beim Verein Landschaftsqualität Hinterthurgau-Immenberg. Leistungen und
Beiträge werden nur in Jahren mit einer Mitgliedschaft ausgerichtet. Die Vereins-statuten
regeln die Aufnahme oder den Ausschluss. Die Mitgliedschaft ist bei der Kant. Datenerhebung TG  Programmanmeldung  Landschaftsqualität zu bestätigen.
- Anmeldung von mindestens 4 verschiedenen Elementen aus der Auswahlliste "Hofbeitrag",
welche auf der Betriebsfläche vorhanden sind.
- Rechtzeitige Anmeldung der Massnahmen 2015 bis spätestens 10. Mai 2015.
3. Mitgliederbeitrag beim Verein Landschaftsqualität Hinterthurgau-Immenberg
Der Mitgliederbeitrag für den Verein Landschaftsqualität Hinterthurgau-Immenberg wird jährlich
direkt von den Direktzahlungen abgezogen und dem Verein überwiesen. Für eine allfällige
Rückerstattung von Mitgliederbeiträgen ist der Verein Landschaftsqualität Hinterthurgau-Immenberg zuständig. Mit der Antragsstellung um Mitgliedschaft wird diese Regelung akzeptiert.
4. Kürzung, Verweigerung und Rückforderung von Beiträgen
Sind die Voraussetzungen zum Bezug nicht erfüllt, werden die Beiträge gekürzt oder es werden keine Beiträge ausgerichtet. Zu Unrecht bezogene Beiträge werden zurückgefordert.
5. Antragsstellung zur Vereinsmitgliedschaft, Abschluss der Bewirtschaftungsvereinbarung und Anmeldung der Massnahmen per Internet
Die Details sind der beiliegenden Erfassungsanleitung zu entnehmen. Nach der Bestätigung der
Vereinsmitgliedschaft, dem Abschluss der Bewirtschaftungsvereinbarung und der Erfassung der
Massnahmen erfolgt durch Klick auf die rote Schaltfläche "LQ-Beiträge prüfen" eine Validierung.
Die LQ-Beiträge werden erst nach Bereinigung aller roten Validierungshinweise berechnet.
6. Teilnahme am LQ-Projekt Hinterthurgau-Immenberg per 2016 oder später
Eine Teilnahme am LQ-Projekt Hinterthurgau-Immenberg nach 2015 ist möglich. Die Verpflichtungsdauer der ersten Vertragsperiode endet in jedem Fall per 31. Dezember 2022.
Freundliche Grüsse
Direktzahlungen und Dienstleistungen
Der Abteilungsleiter:
Christoph Högger