Anleitung für die Anmeldung der Landschaftsqualitäts

Kanton Zürich
Baudirektion
Anleitung für die Anmeldung der
Landschaftsqualitäts-Massnahmen
im Agriportal 2016
Amt für Landschaft und Natur
Abteilung Landwirtschaft
Das Agriportal ist geöffnet vom Donnerstag 10. März bis Donnerstag 24. März 2016
(24.00 Uhr).
A) Voraussetzungen zur Anmeldung der Landschaftsqualitäts-Massnahmen
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Landschaftsqualitäts-Beiträge wurden während der Strukturdatenerhebung im Februar 2016 angemeldet.
Informationsveranstaltung wurde besucht.
B) Vorgehen für die Anmeldung
Alle benötigen und aktuellen Unterlagen finden Sie hier:
Massnahmenkatalog / Merkblätter / Formulare / allgemeine Informationen LQ:
www.landwirtschaft.zh.ch > Direktzahlungen > Landschaftsqualität
Zuteilung zu den Landschaftstypen und zugelassene Massnahmen:
www.maps.zh.ch > Landnutzung, Bodennutzung > Landschaftsqualität
Informieren Sie sich:
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in welchem Projektgebiet sich Ihr Betrieb befindet
in welchen Landschaftstypen Sie Flächen haben (GIS Browser www.maps.zh.ch >
Landschaftsqualität)
welche Massnahmen Sie in welchen Landschaftstypen anmelden dürfen und wo
Sie Anrecht auf einen Bonus haben (GIS Browser www.maps.zh.ch > Landschaftsqualität)
was die Voraussetzungen und Bedingungen für die einzelnen Massnahmen sind
(kantonaler Massnahmenkatalog)
welche Massnahmen in Ihr Betriebskonzept passen
wo Koordinationsbedarf besteht mit Naturschutz-/Vernetzungsflächen (Merkblatt LQ
und Vernetzung & Naturschutz)
Inhalt:
1) Anmeldung der Landschaftsqualitäts-Massnahmen
2) Beitragsberechnung
3) Landschaftsqualität-Massnahmen betriebsbezogen
4) Landschaftsqualität-Massnahmen nutzungsbezogen
5) Abschluss der Anmeldung
6) Spezialfälle
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1. Anmeldung der Landschaftsqualitäts-Massnahmen
Die Anmeldung der Landschaftsqualitäts-Massnahmen erfolgt über das Agriportal:
http://www.agriportal.ch/zh/  Erhebungsdaten erfassen: Punkt 1.2. LQB
Informationsveranstaltung besucht: Haken setzen; das Jahr wird automatisch ausgefüllt
wichtig: Bewirtschaftungsvereinbarung lesen und Einverständnis erklären
2. Beitragsberechnung
Die Beitragsberechnung erfolgt automatisch unter Punkt 2. In der ersten Zeile wird der Maximalbeitrag für wiederkehrende Massnahmen angezeigt, für welchen Sie LQ-Beiträge beziehen können.
Bedeutung der Zeilen:
Zeile 1: Maximalbeitrag für wiederkehrende Massnahmen
Zeile 2: Summe aller aktuell angemeldeten wiederkehrenden Massnahmen, rechnet nur bis
maximal möglicher LQ Beitrag für jährlich wiederkehrende erreicht ist
Zeile 3: Summe aller einmaligen Massnahmen
Zeile 4: Total der einmaligen und wiederkehrenden Massnahmen für das aktuelle Jahr
Wichtig: Sie können nur so viele jährlich wiederkehrende Massnahmen erfassen bis der
angezeigte Betrag in der Zeile 2 („aktueller LQ-Beitrag für jährlich wiederkehrende“) maximal dem Betrag in der Zeile 1 („maximal möglicher LQ-Beitrag für jährlich wiederkehrende“)
entspricht. Haben Sie diesen Betrag erreicht, stoppt die Summierung der LQ-Beiträge in
der 2. Zeile. Einmalige Massnahmen sind von diesem Maximalbetrag nicht betroffen. Mit
der Speicherung der eingegebenen Massnahmen werden die verschiedenen Beiträge automatisch berechnet.
Der LQ-Bonus beträgt 25% des LQ-Beitrags und wird zusätzlich ausbezahlt, wenn die
Massnahme in einem Landschaftstyp liegt, in welchem für diese Massnahme gemäss Projekt ein Bonus vorgesehen ist. Dazu muss das dafür vorgesehene Kästchen markiert werden.
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3. Landschaftsqualität-Massnahmen betriebsbezogen
Hier werden die folgenden Massnahmen angemeldet:
Massnahme ZH46:
Jedes Element muss separat angemeldet werden. Falls die Massnahme bonusberechtigt
ist, muss zusätzlich bei jedem Element der Bonus markiert werden. Der Bonus wird erst ab
4 Elementen berechnet.
Massnahmen ZH1, ZH2, ZH3, ZH5 und ZH10:
Es müssen keine Parzellen oder Kulturen einzeln angewählt werden, die Anmeldung erfolgt
über das Setzen des Hakens. Die Massnahme darf angemeldet werden, falls mindestens
eine Parzelle in einem Landschaftstyp liegt in dem die Massnahme zugelassen ist. Dasselbe gilt für den Bonus.
Nach dem Speichern prüft das System, ob die geforderten Bedingungen erfüllt sind und
zeigt den entsprechenden Beitrag an:
Falls die Bedingungen nicht erfüllt sind, ist der Beitrag 0.
Einige Massnahmen können nicht gleichzeitig auf demselben Betrieb angemeldet werden.
Es erscheint eine Meldung und es werden keine Beiträge mehr angezeigt. Eine der erwähnten Massnahmen muss wieder gelöscht werden.
Massnahme
ZH1
ZH2
ZH3
ZH4
ZH5
nicht möglich mit:
ZH3, ZH5, ZH4
ZH3, ZH5
ZH 1, ZH2, ZH5
ZH1
ZH1, ZH2, ZH3
Fehlermeldung
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4. Landschaftsqualität-Massnahmen nutzungsbezogen
Schrittweises Vorgehen:
1) Lokalisieren der Parzelle bzw. Nutzung, auf welcher eine Massnahme angemeldet
werden soll im GIS Browser:
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www.maps.zh.ch öffnen
Unter „Karten“ Landschaftsqualität eingeben und die Karte anwählen oder über
Landnutzung, Bodennutzung zur Karte Landschaftsqualität navigieren
Unter „Suche“ auf Grundstück wechseln
Parzellennummer eingeben und Gemeinde auswählen
Auf die rot eingerahmte Parzelle klicken
In der Infospalte rechts wird nun das zulässige Massnahmenset auf dieser Parzelle angezeigt.
2) Anmelden der Massnahme im Agriportal:
a)
b)
c)
d)
e)
a)
Auswahl der Parzelle im Drop-down-Menu
Erfassung der Massnahme im neuen Fenster (öffnet sich beim Anklicken des
blauen Knopfes); Zum Auswählen einer Massnahme auf die
Massnahmennummer klicken
Angabe der Menge (Fläche, Laufmeter, Anzahl)
falls bonusberechtigt: Markierung des Bonus
Änderung speichern  Beitrag für diese Massnahme wird angezeigt
b)
c)
d)
e)
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5. Abschluss der Anmeldung
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Alle gewünschten Massnahmen wurden angemeldet
Änderungen ein letztes Mal speichern
Die Daten müssen aktiviert werden
Unter Punkt 2 die Erhebungsdaten drucken
Unter Punkt 5 ausloggen
Einzeichnen der angemeldeten Massnahmen, inklusiv Bonus,
auf dem Betriebsplan (betriebsbezogene Massnahmen auf dem Rand notieren)
6. Spezialfälle
ZH11, ZH22 und ZH24: Strukturreiche Massnahmen
Neben der Anmeldung im Agriportal zusätzlich Ausfüllen des separaten Formulars notwendig (direkt auf dem Agriportal zum Download verfügbar).
Formular muss für Kontrollen aufbewahrt werden (bitte keine Formulare einsenden).
ZH42: Geomorphologische Besonderheiten
Überprüfen, ob Parzelle in einem beitragsberechtigten Objekt liegt im GIS Browser des
Kantons: www.maps.zh.ch  in Navigation links: Karten  Inventare, Schutzgebiete: Natur- und Landschaftsschutzinventar 1980 anwählen
Liegt die Parzelle in einem hellgrünen Objekt oder enthält einen Findling, der in diesem
Inventar eingezeichnet ist, kann die Massnahme angemeldet werden.
Pro Objekt (=grüne Fläche) kann die Massnahme nur 1-mal angemeldet werden.
ZH30: Waldrand
Formular im Agriportal runterladen und Massnahme mit dem Förster besprechen.
Massnahme gemäss Abmachung umsetzen und vom Förster auf dem Formular bestätigen
lassen. Kopie des unterschriebenen Formulars einsenden an: [email protected]
Massnahme erst anmelden, wenn die Bestätigung durch den Förster vorhanden ist!
Original-Formular muss für Kontrollen aufbewahrt werden.
Auslandflächen
Auf Auslandflächen werden keine Beiträge ausgerichtet. Ausnahme: Anzahl Kulturen für
betriebsbezogene Massnahmen werden auf angestammten Flächen angerechnet. Die betroffenen Bewirtschafter können sich per Mail melden: [email protected].
Nicht erlaubte Kombinationen
Für nicht erlaubte Kombinationen mit betriebsbezogenen Massnahmen siehe Punkt 3.
Massnahmenkombinationen, die nicht auf derselben Parzelle angemeldet werden dürfen:
Massnahme
ZH11
ZH15
ZH16
ZH21
nicht möglich auf derselben Parzelle mit:
ZH15
ZH11, ZH16, ZH21
ZH15
ZH15
Flächen in anderen Kantonen
Bewirtschafter, die Massnahmen in Landschaftsqualitätsprojekten anderer Kantone anmelden möchten, melden sich per E-Mail: [email protected].
Zürich, März 2016