Kanton Zürich Baudirektion Anleitung für die Anmeldung der Landschaftsqualitäts-Massnahmen im Agriportal 2016 Amt für Landschaft und Natur Abteilung Landwirtschaft Das Agriportal ist geöffnet vom Donnerstag 10. März bis Donnerstag 24. März 2016 (24.00 Uhr). A) Voraussetzungen zur Anmeldung der Landschaftsqualitäts-Massnahmen Landschaftsqualitäts-Beiträge wurden während der Strukturdatenerhebung im Februar 2016 angemeldet. Informationsveranstaltung wurde besucht. B) Vorgehen für die Anmeldung Alle benötigen und aktuellen Unterlagen finden Sie hier: Massnahmenkatalog / Merkblätter / Formulare / allgemeine Informationen LQ: www.landwirtschaft.zh.ch > Direktzahlungen > Landschaftsqualität Zuteilung zu den Landschaftstypen und zugelassene Massnahmen: www.maps.zh.ch > Landnutzung, Bodennutzung > Landschaftsqualität Informieren Sie sich: in welchem Projektgebiet sich Ihr Betrieb befindet in welchen Landschaftstypen Sie Flächen haben (GIS Browser www.maps.zh.ch > Landschaftsqualität) welche Massnahmen Sie in welchen Landschaftstypen anmelden dürfen und wo Sie Anrecht auf einen Bonus haben (GIS Browser www.maps.zh.ch > Landschaftsqualität) was die Voraussetzungen und Bedingungen für die einzelnen Massnahmen sind (kantonaler Massnahmenkatalog) welche Massnahmen in Ihr Betriebskonzept passen wo Koordinationsbedarf besteht mit Naturschutz-/Vernetzungsflächen (Merkblatt LQ und Vernetzung & Naturschutz) Inhalt: 1) Anmeldung der Landschaftsqualitäts-Massnahmen 2) Beitragsberechnung 3) Landschaftsqualität-Massnahmen betriebsbezogen 4) Landschaftsqualität-Massnahmen nutzungsbezogen 5) Abschluss der Anmeldung 6) Spezialfälle Baudirektion 2/5 1. Anmeldung der Landschaftsqualitäts-Massnahmen Die Anmeldung der Landschaftsqualitäts-Massnahmen erfolgt über das Agriportal: http://www.agriportal.ch/zh/ Erhebungsdaten erfassen: Punkt 1.2. LQB Informationsveranstaltung besucht: Haken setzen; das Jahr wird automatisch ausgefüllt wichtig: Bewirtschaftungsvereinbarung lesen und Einverständnis erklären 2. Beitragsberechnung Die Beitragsberechnung erfolgt automatisch unter Punkt 2. In der ersten Zeile wird der Maximalbeitrag für wiederkehrende Massnahmen angezeigt, für welchen Sie LQ-Beiträge beziehen können. Bedeutung der Zeilen: Zeile 1: Maximalbeitrag für wiederkehrende Massnahmen Zeile 2: Summe aller aktuell angemeldeten wiederkehrenden Massnahmen, rechnet nur bis maximal möglicher LQ Beitrag für jährlich wiederkehrende erreicht ist Zeile 3: Summe aller einmaligen Massnahmen Zeile 4: Total der einmaligen und wiederkehrenden Massnahmen für das aktuelle Jahr Wichtig: Sie können nur so viele jährlich wiederkehrende Massnahmen erfassen bis der angezeigte Betrag in der Zeile 2 („aktueller LQ-Beitrag für jährlich wiederkehrende“) maximal dem Betrag in der Zeile 1 („maximal möglicher LQ-Beitrag für jährlich wiederkehrende“) entspricht. Haben Sie diesen Betrag erreicht, stoppt die Summierung der LQ-Beiträge in der 2. Zeile. Einmalige Massnahmen sind von diesem Maximalbetrag nicht betroffen. Mit der Speicherung der eingegebenen Massnahmen werden die verschiedenen Beiträge automatisch berechnet. Der LQ-Bonus beträgt 25% des LQ-Beitrags und wird zusätzlich ausbezahlt, wenn die Massnahme in einem Landschaftstyp liegt, in welchem für diese Massnahme gemäss Projekt ein Bonus vorgesehen ist. Dazu muss das dafür vorgesehene Kästchen markiert werden. Baudirektion 3/5 3. Landschaftsqualität-Massnahmen betriebsbezogen Hier werden die folgenden Massnahmen angemeldet: Massnahme ZH46: Jedes Element muss separat angemeldet werden. Falls die Massnahme bonusberechtigt ist, muss zusätzlich bei jedem Element der Bonus markiert werden. Der Bonus wird erst ab 4 Elementen berechnet. Massnahmen ZH1, ZH2, ZH3, ZH5 und ZH10: Es müssen keine Parzellen oder Kulturen einzeln angewählt werden, die Anmeldung erfolgt über das Setzen des Hakens. Die Massnahme darf angemeldet werden, falls mindestens eine Parzelle in einem Landschaftstyp liegt in dem die Massnahme zugelassen ist. Dasselbe gilt für den Bonus. Nach dem Speichern prüft das System, ob die geforderten Bedingungen erfüllt sind und zeigt den entsprechenden Beitrag an: Falls die Bedingungen nicht erfüllt sind, ist der Beitrag 0. Einige Massnahmen können nicht gleichzeitig auf demselben Betrieb angemeldet werden. Es erscheint eine Meldung und es werden keine Beiträge mehr angezeigt. Eine der erwähnten Massnahmen muss wieder gelöscht werden. Massnahme ZH1 ZH2 ZH3 ZH4 ZH5 nicht möglich mit: ZH3, ZH5, ZH4 ZH3, ZH5 ZH 1, ZH2, ZH5 ZH1 ZH1, ZH2, ZH3 Fehlermeldung Baudirektion 4/5 4. Landschaftsqualität-Massnahmen nutzungsbezogen Schrittweises Vorgehen: 1) Lokalisieren der Parzelle bzw. Nutzung, auf welcher eine Massnahme angemeldet werden soll im GIS Browser: www.maps.zh.ch öffnen Unter „Karten“ Landschaftsqualität eingeben und die Karte anwählen oder über Landnutzung, Bodennutzung zur Karte Landschaftsqualität navigieren Unter „Suche“ auf Grundstück wechseln Parzellennummer eingeben und Gemeinde auswählen Auf die rot eingerahmte Parzelle klicken In der Infospalte rechts wird nun das zulässige Massnahmenset auf dieser Parzelle angezeigt. 2) Anmelden der Massnahme im Agriportal: a) b) c) d) e) a) Auswahl der Parzelle im Drop-down-Menu Erfassung der Massnahme im neuen Fenster (öffnet sich beim Anklicken des blauen Knopfes); Zum Auswählen einer Massnahme auf die Massnahmennummer klicken Angabe der Menge (Fläche, Laufmeter, Anzahl) falls bonusberechtigt: Markierung des Bonus Änderung speichern Beitrag für diese Massnahme wird angezeigt b) c) d) e) Baudirektion 5/5 5. Abschluss der Anmeldung Alle gewünschten Massnahmen wurden angemeldet Änderungen ein letztes Mal speichern Die Daten müssen aktiviert werden Unter Punkt 2 die Erhebungsdaten drucken Unter Punkt 5 ausloggen Einzeichnen der angemeldeten Massnahmen, inklusiv Bonus, auf dem Betriebsplan (betriebsbezogene Massnahmen auf dem Rand notieren) 6. Spezialfälle ZH11, ZH22 und ZH24: Strukturreiche Massnahmen Neben der Anmeldung im Agriportal zusätzlich Ausfüllen des separaten Formulars notwendig (direkt auf dem Agriportal zum Download verfügbar). Formular muss für Kontrollen aufbewahrt werden (bitte keine Formulare einsenden). ZH42: Geomorphologische Besonderheiten Überprüfen, ob Parzelle in einem beitragsberechtigten Objekt liegt im GIS Browser des Kantons: www.maps.zh.ch in Navigation links: Karten Inventare, Schutzgebiete: Natur- und Landschaftsschutzinventar 1980 anwählen Liegt die Parzelle in einem hellgrünen Objekt oder enthält einen Findling, der in diesem Inventar eingezeichnet ist, kann die Massnahme angemeldet werden. Pro Objekt (=grüne Fläche) kann die Massnahme nur 1-mal angemeldet werden. ZH30: Waldrand Formular im Agriportal runterladen und Massnahme mit dem Förster besprechen. Massnahme gemäss Abmachung umsetzen und vom Förster auf dem Formular bestätigen lassen. Kopie des unterschriebenen Formulars einsenden an: [email protected] Massnahme erst anmelden, wenn die Bestätigung durch den Förster vorhanden ist! Original-Formular muss für Kontrollen aufbewahrt werden. Auslandflächen Auf Auslandflächen werden keine Beiträge ausgerichtet. Ausnahme: Anzahl Kulturen für betriebsbezogene Massnahmen werden auf angestammten Flächen angerechnet. Die betroffenen Bewirtschafter können sich per Mail melden: [email protected]. Nicht erlaubte Kombinationen Für nicht erlaubte Kombinationen mit betriebsbezogenen Massnahmen siehe Punkt 3. Massnahmenkombinationen, die nicht auf derselben Parzelle angemeldet werden dürfen: Massnahme ZH11 ZH15 ZH16 ZH21 nicht möglich auf derselben Parzelle mit: ZH15 ZH11, ZH16, ZH21 ZH15 ZH15 Flächen in anderen Kantonen Bewirtschafter, die Massnahmen in Landschaftsqualitätsprojekten anderer Kantone anmelden möchten, melden sich per E-Mail: [email protected]. Zürich, März 2016
© Copyright 2024 ExpyDoc