Standard-Dokumentvorlage für die Tiroler Landesregierung

Amt der Tiroler Landesregierung
Wasser-, Forst- und Energierecht
Amtssigniert. SID2015031067661
Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at
Mag. Arno Mauracher
Telefon +43(0)512/508-2478
Fax +43(0)512/508-742475
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DVR:0059463
Bergbahn AG Kitzbühel, Beschneiungsanlage;
Projekt: „Beschneiung Rodelbahn Gaisberg“;
(neuerliches) wasserrechtliches Bewilligungsverfahren
Geschäftszahl
Innsbruck,
IIIa1-W-15.043/442
17.03.2015
Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung
Mit Bescheid vom 14.10.2009, Zahl IIIa1-W-15.043/182, ist der Bergbahn AG Kitzbühel die
wasserrechtliche Bewilligung für das mit „Beschneiung Rodelbahn Gaisberg“ bezeichnete Vorhaben nach
Maßgabe des von der Klenkhart & Partner Consulting ZT Gesellschaft m.b.H. erstellten Einreichprojektes
vom 29. Juni 2009 erteilt worden. Diese wasserrechtliche Bewilligung war mit Ablauf des 31.03.2015
befristet; die mit diesem Bescheid ebenfalls erteilte naturschutzrechtliche Bewilligung sah keine Befristung
vor.
Mit
Bescheid
vom
19.12.2013,
Zahl
IIIa1-W-15.043/330,
sind
die
auf
Grundlage
des
Bewilligungsbescheides vom 14.10.2009 errichteten Anlagen(-teile) und umgesetzten Maßnahmen
wasserrechtlich für überprüft erklärt worden.
Mangels Rechtzeitigkeit des von der Bergbahn AG eingebrachten Wiederverleihungsansuchens stellt sich
im Hinblick auf den beabsichtigten Weiterbetrieb der Rodelbahn Gaisberg das Erfordernis, neuerlich um
die wasserrechtliche Bewilligung für die auf Grundlage des Bescheides vom 14.10.2009 errichteten bzw.
umgesetzten und mit Bescheid vom 19.12.2013 wasserrechtlich für überprüft erklärten Anlagen(-teile) und
Maßnahmen anzusuchen.
Mit der am 11.03.2015 eingelangten Eingabe hat die Klenkhart & Partner Consulting ZT Gesellschaft
m.b.H. im Auftrag der Bergbahn AG Kitzbühel unter Anschluss eines mit 13.02.2015 datierten, wiederum
mit „Beschneiung Rodelbahn Gaisberg“ bezeichneten Einreichoperates (bestehend aus insgesamt
16 Beilagen) neuerlich beim Landeshauptmann von Tirol um die Erteilung der wasserrechtlichen
Bewilligung angesucht.
Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at
Bitte Geschäftszahl immer anführen!
-2-
Diese Anlagen(-teile) und Maßnahmen stehen neuerlich zur Bewilligungserteilung an:
Speicherteich Obergaisberg
Der Speicherteich Obergaisberg stellt die Wasserbevorratung zur Beschneiung der Rodelbahn sicher.
Der Speicherteich mit einer Kubatur von ca. 5.000 m³ ist mit einer Foliendichtung aus PE-HD
ausgeführt, die vollflächig überschüttet ist.
Der Damm hat luftseitig eine maximale Höhe von 14,0 m.
Pumpstation SPT Obergaisberg
Unmittelbar unterhalb des Speicherteiches befindet sich die Pumpstation, die das Schneiwasser in
ausreichender
Menge
und
mit
ausreichendem
Druck
zu
den
Schnee-Erzeugern
an
den
Depotstandorten beim Speicherteich und im Bereich des Hofes „Obergaisberg" pumpt. Ausgelegt ist
die Pumpstation auf eine Gesamtleistung von 20 l/s.
Die Pumpstation beinhaltet die gesamte für den Speicherteich benötigte Technik, wie die Pumpe, Filter,
UV- Anlage und die Drainagewasserüberwachung.
Feldleitungsnetz
Die Beschneiung erfolgt durch das vom Speicherteich ausgehende ca. 500 m lange, aus den
Feldleitungen 1-5 (DN80- 150 PN10- PN40) bestehende Leitungsnetz.
Über dieses Leitungsnetz werden 2 Schnee-Erzeuger im Bereich des Speicherteichs und im Bereich
des Hofes „Obergaisberg“ mit Wasser für abschnittsweise Depotbeschneiungen versorgt und die
Befüllung und Entleerung des Teiches bewerkstelligt.
Schneedepots
Angelegt wird jeweils ein Schneedepot west– und ostseitig des Speicherteiches Obergaisberg und
eines östlich des Gasthofes Obergaisberg.
Wasserentnahme
Das für die Beschneiung benötigte Wasser soll auch weiterhin im bereits zuerkannten Ausmaß, das
sind
5 l/s in der Zeit vom 01.04. bis einschließlich den 31.05. jeden Jahres
max. 5.000 m³/a
aus dem südlich des Hofes „Obergaisberg“ situierten Löschwasserbehälter, der mit Wasser aus der auf
Gst. 3881/3, KG Kirchberg in Tirol, aufgehenden Quelle gespeist wird, entnommen werden. Das nach
der Entnahme verbleibende Überwasser wird an ein unbenanntes Gerinne, das in den
Kirchangergraben mündet, abgegeben.
Berührte Grundstücke
3886/4, 3880, 3885, 3888, 3906, 3924/1, 4304, alle KG 82005 Kirchberg in Tirol.
-3Die genaue Beschreibung der Anlagen(-teile) nebst deren planliche Darstellung können dem von der
Klenkhart & Partner Consulting ZT Gesellschaft m.b.H. erstellten und signierten Einreichoperat vom
13.02.2015 mit der Bezeichnung
▫ „Beschneiung Rodelbahn Gaisberg“ (bestehend aus insgesamt 16 Beilagen)
entnommen werden.
Das Einreichprojekt liegt bis zum Tage vor der Verhandlung im Gemeindeamt der Gemeinde Kirchberg in
Tirol zur allgemeinen Einsichtnahme durch die Beteiligten während der Amtsstunden auf.
Über dieses Ansuchen der Bergbahn AG Kitzbühel findet in Anwendung der
§§ 9, 11, 12, 13, 15, 21, 23 a, 99 Abs. 1 lit. c, 103, 107, 111, 112 und § 134 Wasserrechtsgesetz 1959
(WRG 1959), BGBl. Nr. 215/1959, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I. Nr. 54/2014,
in Verbindung mit
§§ 40-44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG – 1991), BGBl. Nr. 55/1991, zuletzt
geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 161/2013,
eine mündliche Verhandlung statt.
Verhandlungsort:
Sitzungssaal des Gemeindeamtes Kirchberg in Tirol,
Hauptstraße 8, 6365 Kirchberg in Tirol
Verhandlungstag und Verhandlungsbeginn:
Dienstag, der 14. April 2015, 10:00 Uhr
Es ist möglich, persönlich oder durch eine/n bevollmächtigte/n VertreterIn an der Verhandlung
teilzunehmen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Bevollmächtigte/r kann eine eigenberechtigte
natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein.
Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt
werden.
Der/die Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut und sich durch eine schriftliche Vollmacht
ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
▫
wenn die Vertretung durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person – zB einen
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, NotarIn oder WirtschaftstreuhänderIn – erfolgt,
▫
wenn die Vertretung durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre
von Organisationen) die der Behörde bekannt sind, erfolgt und kein Zweifel an deren
Vertretungsbefugnis besteht,
-4▫
wenn der/die AntragstellerIn oder der/die sonstige Beteiligte gemeinsam mit dem/der Bevollmächtigen
an der Verhandlung teilnehmen.
Es wird ersucht, diese Verständigung zur Verhandlung mitzubringen oder zu veranlassen, dass der/die
Bevollmächtigte diese mitbringt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung, abgesehen von der persönlichen Verständigung,
durch Anschlag in der Gemeinde Kirchberg in Tirol und durch Veröffentlichung an der elektronischen
Amtstafel (www.tirol.gv.at/kundmachungen) kundgemacht wurde.
Als sonst Beteiligte/r beachten Sie bitte, dass Sie, falls Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der
Verhandlung oder während der Verhandlung bei der
Verhandlungsgegenstand vorbringen, Ihre Parteistellung verlieren.
Behörde
Einwendungen
gegen
Falls Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis an der rechtzeitigen
Erhebung von Einwendungen verhindert sein sollten und Sie daran kein Verschulden oder nur ein
minderer Grad des Versehenes treffen sollte, so können Sie binnen zweier Wochen ab Wegfall dieses
Ereignisses, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns
Einwendungen erheben.
Die Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere
Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Für den Landeshauptmann:
Arno Mauracher