Stadtrat am 17.03.2015 TOP 5

Von:
Hans-Joachim Stief [[email protected]]
Gesendet:
Montag, 16. März 2015 20:42
An:
'Bongartz, Friedhelm (Stadtbürgermeister)'; Gregor Schwindling; Gudrun Will;
Helmut Hauth ([email protected]); Herbert Lames ([email protected]);
Hetzius Markus ; Lodde Horst ([email protected]); Manfred Rinderer; Monika
Neumann ([email protected]); Müller Albert
([email protected]); Oswald Weber; Sabine Martinetz ([email protected]); Steen. ([email protected]); Uwe Schneider; Volker
Simon ([email protected]); Werner Dr. Schwind
([email protected]); 'Heinz Weber'; '[email protected]'; Klaus
Jansen ([email protected]); Grewe, Hans Hermann; Hetzius Markus
Cc:
Egon Schommers; Josef Bach ([email protected]); Matthias Pauly ; Worm
Barbara ([email protected]); Axel Dahm (Gerolsteiner);
Kommunalaufsicht ([email protected]); Landrat HP Thiel; Harald
Brück ; 'Eltze Hendrik'; Mario Hübner ([email protected]); Ross Lars.
([email protected])
www.hjst.net
Bcc
Gerolsteiner Bürgerinnen
Betreff:
Stadtrat am 17.03.2015 TOP 5
Anlagen:
NSG Dolomiten von 1990.pdf;
Rat 17 03 2015 beantragtes NSG.jpg;
Rat vom 17 03 2015 NSG_Vorlage.pdf
( Können auf der Website geöffnet werden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte haben Sie Verständnis, wenn ich Sie als Gerolsteiner Bürger anlässlich der morgigen
Stadtratssitzung zu TOP 5 auf einige Punkte hinweise.
Unter TOP 5 wird aufgerufen:
„Erweiterung des Naturschutzgebietes "Gerolsteiner Dolomiten" (s. Anlagen)“
Dazu ist anzumerken:
•
Die Rechtsverordnung von 1990 (Sitzungsvorlage) ist nicht aktuell. (§ 4 Abs. 2, 5.
Hustley) ist nicht umgesetzt.
•
Das Genehmigungsverfahren des neuen NSG dürfte sich über Jahre (5 plus X)
hinziehen, da es sich im Vergleich mit 1990 nicht um städtische sondern um private
Grundstücke handelt und von BM Pauly und Co im Genehmigungsverfahren 2010
dem Landwirt des Reginenhofs die Erweiterung seines Betriebes in Kenntnis aller
Eckdaten ausdrücklich genehmigt wurde, natürlich auch die daran gebundene
Nutzung der Landwirtschaftlichen Flächen.
Soll während dieser Jahre weiterhin mehrmals im Jahr Gülle verklappt werden
dürfen?
D. h. Pauly, May, die Geschäftsführung des Gerolsteiner Brunnen, die Räte, und die
Verwaltung wussten, dass bei voller Auslastung des Betriebes bis zu 40.000 Liter
Gülle pro Tag anfallen können, die gelagert bzw. entsorgt werden müssten.
In der Vorlage wird zwar Bezug genommen auf die „Anregung des Dr. Köppen“, seine
wirklich drastische Stellungnahme wird jedoch wieder unterschlagen:
“Innerhalb des Bereiches liegt eine neue Quelle des Gerolsteiner Brunnen.
Nach Auffassung von Herrn Dr. Köppen, Gesellschaft für angewandte Geo- und
Ingenieurwissenschaften „Wasser und Boden GmbH“ aus Boppard, ist dieses Gebiet, ebenso
wie die unmittelbar angrenzenden Flächen, als Naturschutzgebiet auszuweisen, da ein großer
Teil der Grundstücke sehr intensiv landwirtschaftlich genutzt wird und durch die Düngung mit
Gülle das Grundwasser gefährdet ist. Es handelt sich hier um die Kernzone des
Mineralwasserschutzgebietes.” (FoWeU vom 10.09.2014)
•
M. E. stellt der Plan der Unterschutz-stellung der Flächen als NSG wieder einmal nur
ein Versuch der
Verantwortlichen
dar, eine Aktivität
vorzu-weisen,
deren
Erfolg/Misserfolg
von anderen
Behörden zu
verantworten ist
zu einem
Zeitpunkt, an
dem weder die
aktuellen Bürgermeister und die
meisten Räte
noch im Amt sein
dürften.
– Nach uns die Sintflut! –
•
Die Mitglieder des Stadtrates, die im Dezember 2013 als Mitglieder auch des VGRates (A. Müller, M. Neumann, H. Lames, U. Schneider T. Stehen, S. Martinetz) für
die Resolution gestimmt haben, müssen zeitlich und inhaltlich wirksamere
Maßnahmen fordern bzw. einklagen, die in der Konsequenz den vollmundigen
Aussagen der Resolution wenigsten ansatzweise gerecht werden:
„ … Massentierhaltungen in agrarindustriellen Größenordnungen, teilweise sogar abgekoppelt
von entsprechend verfügbaren Betriebsflächen, können und wollen wir in unserer sensiblen
Kultur- und Naturlandschaft nicht hinnehmen. Insbesondere der Fremdenverkehr ist auf eine
intakte Umwelt angewiesen.
Wir sehen es als unsere generationenübergreifende Verpflichtung an, den nachhaltigen
Schutz des Grundwassers, der Luft und der Gesundheit der Bevölkerung hierdurch nicht aufs
Spiel zu setzen. Hierzu zählt in besonderem Maße auch der für das Gerolsteiner Land
geltende Mineralwasserschutz. … „
•
Fraglich ist auch, ob eine Unterschutzstellung nach den Bedingungen eines NSG
überhaupt sinnvoll ist oder ob eine extensive landwirtschaftliche Nutzung nicht
angebrachter und vertraglich abzusichern wäre im Sinne einer bäuerlichen
Landschaftspflege (Grünland, Weidehaltung). Auch die Touristen und Wanderer des
Eifelsteigs dürfte die Ansicht friedlich weidender Kühe eher erfreuen als Güllesumpf
und Maiskulturen.
Schließlich ist es eindeutig die Verpflichtung/Verantwortung von BM Pauly und G. Linnerth,
am runden Tisch der Kreisverwaltung im Zusammenhang mit der Definition von Vorbehaltsund Vorrangflächen für das fragliche Gebiet zwischen Munterley und Kasselburg auf
dem ausschließlichen Vorrang Wasser zu bestehen und auch öffentlich zu vertreten.:
“Aus Sicht des Grundwasserschutzes ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem ausgewiesenen
Rohstoffvorkommen in der Gerolsteiner Mulde um das sensibelste Neubildungsgebiet für
Grundwasser bzw. Mineralwasser vom Typus „Gerolsteiner“ handelt (Kerngebiet).
Dies ist in erster Linie auf das Auftreten sehr gut wasserdurchlässiger Schichten (Spaltenkarst im
Dolomit, vulkanische Ablagerungen der Papenkaule,etc.) und tiefreichende tektonische Störungen als
Aufstiegswege für Kohlensäure zurückzuführen.
Vor diesem Hintergrund ist aus fachlicher Sicht keine Vereinbarkeit der konkurrierenden Nutzungen
„Mineralwassergewinnung“ und „Rohstoffgewinnung“ erkennbar“.
(Stadtrat vom 09.10.2014)
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Stief