Die folgenden Stellen als Schulleiterin oder Schulleiter sind zu besetzen: 1. Deutsche Schule – Colegio Andino Bogota, Kolumbien Besetzungsdatum: Bewerbungsende: 1.8.2016 30.4.2015 Gegliederte Begegnungsschule Klassenstufen: 1 bis 12 Schülerzahl: 1 674 Hochschulreifeprüfung Deutsches Sprachdiplom I und II Landeseigener Sekundarschulabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II BesGr. A 15/A 16 oder EG E 15/E 16 TV-L Spanischkenntnisse sind erwünscht. – Drittbewerbungen sind zulässig – 2. Deutsche Schule Barranquilla, Kolumbien Besetzungsdatum: Bewerbungsende: 1.8.2015 30.4.2015 Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht Klassenstufen: 1 bis 12 Schülerzahl: 902 Deutsches Sprachdiplom der KMK Sekundarschulabschluss des Landes Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB) Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II oder für die Sekundarstufe I BesGr. A 15/A 16 oder EG E 15/E 16 TV-L Spanischkenntnisse sind erwünscht. 3. Botschaftsschule Ankara, Zweigstelle Izmir, Türkei Besetzungsdatum: Bewerbungsende: 1.9.2015 30.4.2015 Deutschsprachige Schule Klassenstufen: 1 bis 10 Schülerzahl: 74 Prüfungsverbund Sek I mit Ankara Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB) – Abschluss beantragt Sekundarschulabschluss des Landes Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II oder für die Sekundarstufe I BesGr. A 15/A 16 oder EG E 15/E 16 TV-L 4. Deutsche Schule Mexiko-Stadt (Xochimilco), Mexiko Besetzungsdatum: Bewerbungsende: 1.8.2015 30.4.2015 Gegliederte Begegnungsschule Klassenstufen: 1 bis 12 Schülerzahl: 890 Deutsches Sprachdiplom I und II Abitur (Hochschulreifeprüfung) Landeseigener Sekundarschulabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II BesGr. A 15/A 16 oder EG E 15/E 16 TV-L Spanischkenntnisse sind erforderlich. Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über das Landesschulamt und das Kultusministerium an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-LänderAusschusses für schulische Arbeit im Ausland zu senden. Um direkte Übersendung einer Kopie des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen vorliegen. Diese entscheidet über die Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Amt der in der Ausschreibung angegebenen Besoldungs- oder Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in eine Planstelle der ausgeschriebenen Besoldungsgruppe oder zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich. Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- oder Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs- oder Entgeltgruppe erforderlich.
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