1. Deutsche Schule – Colegio Andino Bogota, Kolumb

Die folgenden Stellen als
Schulleiterin oder Schulleiter
sind zu besetzen:
1.
Deutsche Schule – Colegio Andino Bogota, Kolumbien
Besetzungsdatum:
Bewerbungsende:
1.8.2016
30.4.2015
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 1 674
Hochschulreifeprüfung
Deutsches Sprachdiplom I und II
Landeseigener Sekundarschulabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 oder EG E 15/E 16 TV-L
Spanischkenntnisse sind erwünscht.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
2.
Deutsche Schule Barranquilla, Kolumbien
Besetzungsdatum:
Bewerbungsende:
1.8.2015
30.4.2015
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 902
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarschulabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II oder für die Sekundarstufe I
BesGr. A 15/A 16 oder EG E 15/E 16 TV-L
Spanischkenntnisse sind erwünscht.
3.
Botschaftsschule Ankara, Zweigstelle Izmir, Türkei
Besetzungsdatum:
Bewerbungsende:
1.9.2015
30.4.2015
Deutschsprachige Schule
Klassenstufen: 1 bis 10
Schülerzahl: 74
Prüfungsverbund Sek I mit Ankara
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB) – Abschluss beantragt
Sekundarschulabschluss des Landes
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II oder für die Sekundarstufe I
BesGr. A 15/A 16 oder EG E 15/E 16 TV-L
4.
Deutsche Schule Mexiko-Stadt (Xochimilco), Mexiko
Besetzungsdatum:
Bewerbungsende:
1.8.2015
30.4.2015
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 890
Deutsches Sprachdiplom I und II
Abitur (Hochschulreifeprüfung)
Landeseigener Sekundarschulabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 oder EG E 15/E 16 TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit
mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über das Landesschulamt und das Kultusministerium an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das
Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-LänderAusschusses für schulische Arbeit im Ausland zu senden. Um direkte Übersendung einer
Kopie des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und
der letzten dienstlichen Beurteilung an die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (als
Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der
Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen vorliegen. Diese entscheidet über die Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Amt der in der Ausschreibung angegebenen Besoldungs- oder Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich,
wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur
Einweisung in eine Planstelle der ausgeschriebenen Besoldungsgruppe oder zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn
erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- oder Entgeltgruppen auf
eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der
Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs- oder Entgeltgruppe erforderlich.