Die folgenden Stellen als Schulleiterin oder Schulleiter sind zu besetzen: 1. Deutsche Schule Budapest, Ungarn Besetzungsdatum: Bewerbungsende: 1.8.2017 3.3.2017 Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm Klassenstufen: 1 bis 12 Schülerzahl: 502 Reifeprüfung Abschlüsse der Sekundarstufe I Ab 2019 Deutsches Internationales Abitur Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II BesGr. A 15/A 16 oder die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sind erwünscht. Drittbewerbungen sind zulässig. 2. Deutsch Französisches Gymnasium Buc, Frankreich Besetzungsdatum: Bewerbungsende: 1.8.2017 3.3.2017 Deutsch Profil Schule Klassenstufen: 1 bis 12 Schülerzahl: 772 Deutsch-Französisches Abitur Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II BesGr. A 15/A 16 oder die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Gute Kenntnisse der französischen Sprache sind erforderlich. Kenntnisse des französischen Bildungssystems wären von Vorteil. Bei der Stelle handelt es sich um die Leitung der Deutschen Abteilung. 3. Ungarndeutsches Bildungszentrum Baja, Ungarn Besetzungsdatum: Bewerbungsende: 24.8.2017 3.3.2017 Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm Klassenstufen: 1 bis 12 Schülerzahl: 786 Hochschulreifeprüfung Sekundarabschluss des Landes Deutsches Sprachdiplom der KMK Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II BesGr. A 15/A 16 oder die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Drittbewerbungen sind zulässig. 4. Europa-Schule Kairo, Ägypten Besetzungsdatum: Bewerbungsende: 1.8.2018 2.5.2017 Integrierte Begegnungsschule Klassenstufen: 1 bis 12 Schülerzahl: 835 Deutsches Sprachdiplom I und II Deutsches Internationales Abitur Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II BesGr. A 15/A 16 oder die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über das Landesschulamt und das Ministerium für Bildung an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Ministerium für Bildung zuständige Mitglied des Bund-LänderAusschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungsoder Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in eine Planstelle der ausgeschriebenen Besoldungsgruppe oder zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich. Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- oder Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs- oder Entgeltgruppe erforderlich.
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