zur Ausschreibung

Die folgenden Stellen als
Schulleiterin oder Schulleiter
sind zu besetzen:
1. Deutsche Schule Budapest, Ungarn
Besetzungsdatum:
Bewerbungsende:
1.8.2017
3.3.2017
Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 502
Reifeprüfung
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Ab 2019 Deutsches Internationales Abitur
Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II
BesGr. A 15/A 16 oder die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sind erwünscht.
Drittbewerbungen sind zulässig.
2. Deutsch Französisches Gymnasium Buc, Frankreich
Besetzungsdatum:
Bewerbungsende:
1.8.2017
3.3.2017
Deutsch Profil Schule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 772
Deutsch-Französisches Abitur
Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II
BesGr. A 15/A 16 oder die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Kenntnisse der französischen Sprache sind erforderlich. Kenntnisse des französischen
Bildungssystems wären von Vorteil.
Bei der Stelle handelt es sich um die Leitung der Deutschen Abteilung.
3. Ungarndeutsches Bildungszentrum Baja, Ungarn
Besetzungsdatum:
Bewerbungsende:
24.8.2017
3.3.2017
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 786
Hochschulreifeprüfung
Sekundarabschluss des Landes
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II
BesGr. A 15/A 16 oder die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L
Drittbewerbungen sind zulässig.
4. Europa-Schule Kairo, Ägypten
Besetzungsdatum:
Bewerbungsende:
1.8.2018
2.5.2017
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 835
Deutsches Sprachdiplom I und II
Deutsches Internationales Abitur
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 oder die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit
mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über das Landesschulamt und das Ministerium für Bildung an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für
das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Ministerium für Bildung zuständige Mitglied des Bund-LänderAusschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten
Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als
Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der
Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungsoder Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in
eine Planstelle der ausgeschriebenen Besoldungsgruppe oder zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die
Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- oder Entgeltgruppen auf
eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der
Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs- oder Entgeltgruppe erforderlich.