Flüchtlinge Antworten - Bündnis 90/Die Grünen Haltern

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Postfach 100109 45712 Haltern am See
An die Vorsitzende des Ausschusses für Generationen
und Soziales
Frau Beate Pliete
Drosselweg 7
45721 Haltern am See
OV Haltern am See
Maaike Thomas
Fraktionsgeschäftsführerin
Postfach 100109
45712 Haltern am See
Telefon: 02364 933423
Fax. : 02364 933 450
[email protected]
Internet: www.gruene-haltern.de
Stadtsparkasse Haltern
Kontonr. : 12583
Bankleitzahl: 426 513 15
7.05.2015
Sehr geehrte Frau Pliete, sehr geehrter Herr Böing,
hiermit bittet die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dieOV
folgende
HalternAnfrage
am Seeauf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung des AGS zu setzen.
Im November 2014 sind mehrere Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für
Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung in Kraft getreten.
Wir Grüne begrüßen diese neuen Regelungen, da bei deren Umsetzung Flüchtlinge
schneller zu Lebensnormalität und geregelter Tagesstruktur
zurück finden. Die
Maaike Thomas
Integration in den Arbeitsmarkt ist ein wesentlicher Beitrag
zu einer gesellschaftlichen
Fraktionsgeschäftsführerin
Postfach 100109
Integration.
Auf
•
45712 Haltern am See
Telefon: 02364 933423
diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung umFax.
Beantwortung
: 02364 933 450 folgender Fragen:
[email protected]
Internet: www.gruene-haltern.de
Wurden die beteiligten Akteure (Flüchtlinge, ArbeitgeberInnen,
Jobcenter) über die
Stadtsparkasse Haltern
neuen Regelungen informiert?
Kontonr. : 12583
Bankleitzahl: 426 513 15
Grundsätzlich hat die Stadt Haltern am See keine eigenen Zuständigkeiten in dem
Bereich. Zuständig für die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen ist die
Ausländerbehörde. Sie greift gegebenenfalls auf Stellungnahmen der Zentralen
Auslands- und Fachvermittlung der Arbeitsagentur (ZAV) zurück.
Auch wenn wir keine Zuständigkeiten haben, haben wir dennoch ein gesteigertes
Interesse daran, Flüchtlinge nach Möglichkeit in Arbeit zu bringen. Die Vorteile
sowohl für die Menschen, wie auch für die Stadt Haltern am See liegen auf der Hand.
Die Flüchtlinge selbst werden von den Sachbearbeitern (AsylbLG) bei Vorliegen der
Zugangsvoraussetzungen informiert. Das Jobcenter erhält seine Informationen über die
eigenen Kanäle.
Die Arbeitgeber werden von uns dann beraten, wenn es konkrete Anfragen gibt.
Ansonsten gibt es breite Informationen von der Arbeitsagentur, die auch online
abrufbar sind.
•
Welche Angebote der Integration in Arbeit für Asylsuchende gibt es in Haltern am See
bereits?
Da ist in erster Linie das Projekt ELNet zu nennen, mit dem wir in Haltern am See
schon einige Personen in Arbeit vermittelt haben. ELNet ist ein Integrationsnetzwerk,
das Teil des Bundesprogramms XENOS - Arbeitsmarktliche Unterstützung für
Bleibeberechtigte und Flüchtlinge - ist.
Wir haben teilweise zur Erleichterung der Arbeitsaufnahme befristete
Lohnkostenzuschüsse gewährt und damit erreicht, dass die Personen
sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden konnten. Das hatte auch aus
leistungsrechtlicher Sicht den großen Vorteil, dass die Flüchtlinge dann
krankenversichert sind und nach Beendigung der befristeten Arbeitsverhältnisse
freiwillig weiterversichert werden können.
•
Werden Asylsuchende und Geduldete über die Anerkennungs-möglichkeiten ihrer
Ausbildungs- und Studienabschlüsse informiert. Wenn ja, wer macht es?
Die Information läuft über die Arbeitsagentur und auch über ELNet.
•
Welche Möglichkeiten bestehen, Flüchtlinge entsprechend ihrer Kompetenzen /
Qualifikationen in Arbeit zu vermitteln?
Im Grunde gibt es alle Beratungsmöglichkeiten des SGB 3. Vom 4. bis zum 14.
Aufenthaltsmonat ist allerdings eine Vorrangprüfung durch die Arbeitsagentur
durchzuführen, danach entfällt diese. Aber auch dann beteiligt die Ausländerbehörde
die oben erwähnte ZAV, um sicherzustellen, dass die Arbeitsverträge in Ordnung sind
und keine Dumpinglöhne gezahlt werden. Überwiegend ist es so, dass potentielle
Arbeitsgeber ein Interesse daran haben, freie Stellen schnellstmöglich zu besetzen. Die
immer noch durchzuführenden Prüfungen nehmen häufig Zeiträume in Anspruch, die
von den Arbeitgebern nicht immer toleriert werden. Es hat sich zwar etwas verbessert
im Arbeitsgenehmigungsrecht, es gibt aber noch Potentiale.
Das Sozialamt unterstützt und moderiert hier wo es kann, hat aber, wie bereits
ausgeführt, keine eigenen Zuständigkeiten.
Nach 48 Monaten des Aufenthalts entfällt dann jede der vorgenannten Prüfungen. Der
Zugang zum Arbeitsmarkt steht dann tatsächlich offen..
•
Gibt es für interessierte Asylsuchende Möglichkeiten eines „niedrigschwelligen“
Zugangs in eine freiwillig gemeinnützige Arbeit oder Praktika?
Ja, wir fordern die Flüchtlinge im Rahmen der Kapazitäten zur gemeinnützigen Arbeit
auf. Es gibt auch viele, die freiwillig arbeiten möchten. Diese Personen sind z.B. bei
der Jugendwerkstatt oder beim LWL (Ausgrabungen) eingesetzt. Darüber hinaus gibt
es die Möglichkeit, beim LWL Praktika abzuleisten.
•
Welche Chancen der Integration von Personen mit Aufenthaltsgestattung oder
Duldung gibt es im Rahmen von Bundesfreiwilligendienst und Freiwilligem Sozialem
Jahr?
Ein Bundesfreiwilligendienst und die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
sind möglich. Hierzu wird allerdings, wie auch bei den Praktika, eine
Arbeitsgenehmigung benötigt. Es entfällt jedoch die Beteiligung der ZAV.
•
Kann sich der betreffende Personenkreis bei den Arbeitsagenturen arbeitssuchend
bzw. arbeitslos melden, um die entsprechenden Beratungs- und Förderinstrumente in
Anspruch zu nehmen?
Ja, das ist ab dem Tag der Zuweisung möglich.
•
Bestehen für diesen Personenkreis Möglichkeiten der Teilnahme an einer regulären
Sprachförderung /-kurs mit Abschlusszertifikat, das potentiellen Arbeitgebern
vorgelegt werden könnten?
Nach einem Jahr Aufenthalt gibt es die Möglichkeit einen zertifizierten Sprachlkurs
durch ELNet zu besuchen.
Für die Fraktion mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Berse