BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Postfach 100109 45712 Haltern am See An die Vorsitzende des Ausschusses für Generationen und Soziales Frau Beate Pliete Drosselweg 7 45721 Haltern am See OV Haltern am See Maaike Thomas Fraktionsgeschäftsführerin Postfach 100109 45712 Haltern am See Telefon: 02364 933423 Fax. : 02364 933 450 [email protected] Internet: www.gruene-haltern.de Stadtsparkasse Haltern Kontonr. : 12583 Bankleitzahl: 426 513 15 7.05.2015 Sehr geehrte Frau Pliete, sehr geehrter Herr Böing, hiermit bittet die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dieOV folgende HalternAnfrage am Seeauf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des AGS zu setzen. Im November 2014 sind mehrere Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung in Kraft getreten. Wir Grüne begrüßen diese neuen Regelungen, da bei deren Umsetzung Flüchtlinge schneller zu Lebensnormalität und geregelter Tagesstruktur zurück finden. Die Maaike Thomas Integration in den Arbeitsmarkt ist ein wesentlicher Beitrag zu einer gesellschaftlichen Fraktionsgeschäftsführerin Postfach 100109 Integration. Auf • 45712 Haltern am See Telefon: 02364 933423 diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung umFax. Beantwortung : 02364 933 450 folgender Fragen: [email protected] Internet: www.gruene-haltern.de Wurden die beteiligten Akteure (Flüchtlinge, ArbeitgeberInnen, Jobcenter) über die Stadtsparkasse Haltern neuen Regelungen informiert? Kontonr. : 12583 Bankleitzahl: 426 513 15 Grundsätzlich hat die Stadt Haltern am See keine eigenen Zuständigkeiten in dem Bereich. Zuständig für die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen ist die Ausländerbehörde. Sie greift gegebenenfalls auf Stellungnahmen der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Arbeitsagentur (ZAV) zurück. Auch wenn wir keine Zuständigkeiten haben, haben wir dennoch ein gesteigertes Interesse daran, Flüchtlinge nach Möglichkeit in Arbeit zu bringen. Die Vorteile sowohl für die Menschen, wie auch für die Stadt Haltern am See liegen auf der Hand. Die Flüchtlinge selbst werden von den Sachbearbeitern (AsylbLG) bei Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen informiert. Das Jobcenter erhält seine Informationen über die eigenen Kanäle. Die Arbeitgeber werden von uns dann beraten, wenn es konkrete Anfragen gibt. Ansonsten gibt es breite Informationen von der Arbeitsagentur, die auch online abrufbar sind. • Welche Angebote der Integration in Arbeit für Asylsuchende gibt es in Haltern am See bereits? Da ist in erster Linie das Projekt ELNet zu nennen, mit dem wir in Haltern am See schon einige Personen in Arbeit vermittelt haben. ELNet ist ein Integrationsnetzwerk, das Teil des Bundesprogramms XENOS - Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge - ist. Wir haben teilweise zur Erleichterung der Arbeitsaufnahme befristete Lohnkostenzuschüsse gewährt und damit erreicht, dass die Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden konnten. Das hatte auch aus leistungsrechtlicher Sicht den großen Vorteil, dass die Flüchtlinge dann krankenversichert sind und nach Beendigung der befristeten Arbeitsverhältnisse freiwillig weiterversichert werden können. • Werden Asylsuchende und Geduldete über die Anerkennungs-möglichkeiten ihrer Ausbildungs- und Studienabschlüsse informiert. Wenn ja, wer macht es? Die Information läuft über die Arbeitsagentur und auch über ELNet. • Welche Möglichkeiten bestehen, Flüchtlinge entsprechend ihrer Kompetenzen / Qualifikationen in Arbeit zu vermitteln? Im Grunde gibt es alle Beratungsmöglichkeiten des SGB 3. Vom 4. bis zum 14. Aufenthaltsmonat ist allerdings eine Vorrangprüfung durch die Arbeitsagentur durchzuführen, danach entfällt diese. Aber auch dann beteiligt die Ausländerbehörde die oben erwähnte ZAV, um sicherzustellen, dass die Arbeitsverträge in Ordnung sind und keine Dumpinglöhne gezahlt werden. Überwiegend ist es so, dass potentielle Arbeitsgeber ein Interesse daran haben, freie Stellen schnellstmöglich zu besetzen. Die immer noch durchzuführenden Prüfungen nehmen häufig Zeiträume in Anspruch, die von den Arbeitgebern nicht immer toleriert werden. Es hat sich zwar etwas verbessert im Arbeitsgenehmigungsrecht, es gibt aber noch Potentiale. Das Sozialamt unterstützt und moderiert hier wo es kann, hat aber, wie bereits ausgeführt, keine eigenen Zuständigkeiten. Nach 48 Monaten des Aufenthalts entfällt dann jede der vorgenannten Prüfungen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt steht dann tatsächlich offen.. • Gibt es für interessierte Asylsuchende Möglichkeiten eines „niedrigschwelligen“ Zugangs in eine freiwillig gemeinnützige Arbeit oder Praktika? Ja, wir fordern die Flüchtlinge im Rahmen der Kapazitäten zur gemeinnützigen Arbeit auf. Es gibt auch viele, die freiwillig arbeiten möchten. Diese Personen sind z.B. bei der Jugendwerkstatt oder beim LWL (Ausgrabungen) eingesetzt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, beim LWL Praktika abzuleisten. • Welche Chancen der Integration von Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung gibt es im Rahmen von Bundesfreiwilligendienst und Freiwilligem Sozialem Jahr? Ein Bundesfreiwilligendienst und die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres sind möglich. Hierzu wird allerdings, wie auch bei den Praktika, eine Arbeitsgenehmigung benötigt. Es entfällt jedoch die Beteiligung der ZAV. • Kann sich der betreffende Personenkreis bei den Arbeitsagenturen arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden, um die entsprechenden Beratungs- und Förderinstrumente in Anspruch zu nehmen? Ja, das ist ab dem Tag der Zuweisung möglich. • Bestehen für diesen Personenkreis Möglichkeiten der Teilnahme an einer regulären Sprachförderung /-kurs mit Abschlusszertifikat, das potentiellen Arbeitgebern vorgelegt werden könnten? Nach einem Jahr Aufenthalt gibt es die Möglichkeit einen zertifizierten Sprachlkurs durch ELNet zu besuchen. Für die Fraktion mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Berse
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