Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil - Beschlüsse der Gemeinde Göritz 2 - Unser Dorf hat Zukunft – Göritz/Malchow 2 - Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow 2 - Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld 3 - Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das Haushaltsjahr 2015 3 - Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 4 - Haushaltssatzung der Gemeinde Schenkenberg für das Haushaltsjahr 2015 5 - Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Brüssow 6 - Haushaltssatzung des Amtes Brüssow für das Haushaltsjahr 2015 6 - 1. Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse des Amtes Brüssow 7 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 8 - Öffentliche Bekanntmachung zum Freiwilligen Landtausch verfahren „Preußentausch“ – Anordnungsbeschluss Nicht Amtlicher Teil - Winterzeit – Märchenzeit - Vergnügliche Lesestunde - Gratualtionen im Mai - Evangelisches Pfarramt Brüssow - Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld - Kleingartenverein „Wochenendfreunde“ e. V. Brüssow - Ein Dankeschön an den Osterhasen - Elternbriefe des ANE – Starke Eltern in Brandenburg -Buchvorstellung - DRK – Selbsthilfegruppen machen stark - Veranstaltungen in den Gemeinden 8 10 10 11 12 12 13 13 14 14 15 16 2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015 Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen – Anfang – Beschlüsse der Gemeinde Göritz Beschlüsse vom 28.01.2015 Beschluss 1 lt. Beschlussvorlage 1 Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Göritz (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund der Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes, der aktuellen Rechtsprechung sowie der Absicht der Gemeinde Göritz für einzelne Reinigungsleistungen zukünftig Gebühren erheben zu wollen, wurden die bestehenden Regelungen der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Göritz aus dem Jahr 2001 überprüft und einzelne Bestandteile angepasst. Wesentliche Änderungen finden sich in der Definition der Begrifflichkeiten und in Art und Umfang der Straßenreinigung und des Winterdienstes. In der Satzung findet sich als neuer Bestandteil der teilweise Verbleib des Winterdienstes bei der Gemeinde. Erstmals wur- de auch eine detaillierte Aufzählung der Ordnungswidrigkeiten vorgenommen. In der Satzung findet sich der notwendige Hinweis darauf, dass mittels gesonderter Gebührensatzung für die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes eine Gebühr erhoben wird. Die derzeitige Rechtsprechung wurde in allen Satzungsbestandteilen berücksichtigt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Göritz (Straßenreinigungssatzung) in der vorliegenden Form. Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Unser Dorf hat Zukunft – Göritz/Malchow Der ehrenamtliche Bürgermeister Daniel Pohl lädt am Donnerstag, den 7. Mai 2015 um 19.00 Uhr in die Gaststätte Göritz zur Einwohnerversammlung ein. Als Sieger im Kreiswettbewerb stellen sich Göritz und Malchow nun dem Landeswettbewerb. In der Versammlung gibt es nähere Erläuterungen. gez. Pohl ehrenamt. Bürgermeister gez. Neumann Amtsdirektor Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow Beschlüsse vom 18.02.2015 Beschluss 8/2015 lt. BV 0008/15 Dienstbarkeitsbewilligungen E.DIS AG Die Gemeinde Carmzow-Wallmow stimmt der Grundstücksbenutzung für Leitungen und die Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten der E.DIS AG, Langewahler Str. 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree für folgende Grundstücke zu: Gemarkung Wallmow Flur 2 Flurstück 139 und Gemarkung Wallmow Flur 3 Flurstück 48. Die Kosten der Eintragung trägt die E.DIS AG. Es ist eine Fotodokumentation vor Beginn und nach Ende der Arbeiten anzufertigen. Der Baubeginn ist im Amt Brüssow, Bauamt, schriftlich anzuzeigen. Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0 Beschluss 5/2015 lt. Beschlussvorlage 0005/15 Gesamtkonzept Investitionsvorhaben „Carmzow 82-85“ Um das Gesamtprojekt zu realisieren folgender Vorschlag: 1. Planansatz im Vorentwurf zur HHPL 2015 gesamt: 40.000,00 € (davon 12 T€ HHR aus 2014) Die Haushaltsdiskussion steht unmittelbar bevor und wird abgewartet. Anschließend erfolgt ein Vororttermin in Carmzow mit dem Bürgermeister und 2–3 Gemeindevertretern zur konkreten Absprache der Maßnahmen. Selbstverständlich wird auch die BMV eingeladen. Nach diesem Termin wird dann entschieden, was, wie und wann zur Ausführung kommen soll. Um den Leistungsumfang zu beziffern, wird dann ein entsprechendes Kostenangebot abgefordert und geht dann zur Info und Entscheidung an die GV. Anschließend erfolgt dann die vorgeschriebene Ausschreibung nach VOB/B für konkrete Teilabschnitte. 2. Erstellung Gesamtkonzept wie in Pkt. 1 vorgeschlagen. Aber: Die Fördermittelbereitstellung wird abgewartet. Das bedeutet die Maßnahme kann erst nach Fördermittelbereitstellung erfolgen. Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt, Vorschlag 2 vorzubereiten und durchzuführen. Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0 Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3 Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld Beschlüsse vom 05.02.2015 Beschluss 3 lt. Beschlussvorlage 3 Antrag auf Zustimmung zur Grundstücksbenutzung E.DIS AG Die Gemeindevertretung Schönfeld erteilt ihre Einverständniserklärung für eine Grundstücksbenutzung zugunsten der E.DIS AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/ Spree zugunsten folgender Flurstücke: Gemarkung Neuenfeld, Flur 1 Flurstücke 99, 139, 157/3 und 242/3 und Gemarkung Klockow Flur 1 Flurstücke 145, 149, 155 und 202. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Eintragung entstehen trägt die E.DIS AG. Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Beschluss 4 lt. Beschlussvorlage 4 Antrag auf Zustimmung zur Grundstücksbenutzung und Dienstbarkeitsbewilligung für die E.DIS AG Die Gemeindevertretung Schönfeld erteilt ihre Einverständniserklärung für eine Grundstücksbenutzung für Leitungen zugunsten der E.DIS AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree zugunsten folgender Flurstücke: Gemarkung Klockow, Flur 1 Flurstücke 5/36, 148, 188/2, 267 und 315. Die E.DIS AG zahlt für die dauernde Benutzung der Flurstücke einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 631,40 €. In diesem Zusammenhang wird der Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten des Flurstücks 148 der Flur 1 Gemarkung Klockow zugestimmt. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Eintragung entstehen trägt die E.DIS AG. Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Beschluss 5 lt. Beschlussvorlage 5 Grundstücksbenutzung für eine Transformatoren-/Schaltstation Die Gemeindevertretung Schönfeld stimmt der Grundstücksbenutzung und der Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten des Flurstücks 157/3 der Flur 1 Gemarkung Neuenfeld für die Errichtung einer Transformatoren-/Schaltstation für die E.DIS AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree zu. Die Kosten der Eintragung trägt die E.DIS AG. Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Beschluss 7 lt. Beschlussvorlage 7 Errichtung eines amerikanischen Gräberfeldes Beisetzung von Urnen oder Särge in Rasenfläche mit einer Grabplatte 50 x 40cm, welche ebenerdig eingesetzt wird. Die Grabplatten werden von den Angehörigen gestellt. Auf den Grabplatten darf kein Grabschmuck aufgestellt werden bzw. abgelegt werden. Blumen und Gestecke können auf dem Sockel der anonymen Urnenstelle abgelegt werden. Die Urnenbestattungen werden rechts vom Plattenweg zur anonymen Urnenstelle, die Erdbestattung links bestattet. Die Gemeindevertretung Schönfeld stimmt der Errichtung eines amerikanischen Gräberfeldes zur Beisetzung von Erd- und Urnenbestattung zu. Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Beschluss 8 lt. Beschlussvorlage 8 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Schönfeld (Friedhof Klockow) In der Gebührensatzung wird neu aufgenommen: Amerikanisches Gräberfeld Urnenbestattung – Grabnutzungsgebühr (30 Jahre) = 250,00 € Sargbestattung – Grabnutzungsgebühr (30 Jahre) = 500,00 € Die Gemeindevertretung Schönfeld stimmt der 1. Änderungssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen mit Wirkung vom 01.02.2015 zu. Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Beschlüsse vom 12.03.2015 Beschluss 10 lt. Beschlussvorlage 10 Haushaltssatzung 2015 (s. unten) Den Gemeindevertretern der Gemeinde Schönfeld liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld beschließt auf der Sitzung am 12.03.2015 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 1 Beschluss 11 lt. Beschlussvorlage 11 Kassenkredit 2015 Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 238.300,00 € festgesetzt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt auf der Sitzung am 12.03.2015 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.03.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.501.300,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 1.688.700,00 € außerordentlichen Erträge auf außerordentlichen Aufwendungen auf 65.000,00 € 18.000,00 € 2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.495.200,00 € Auszahlungen auf 1.622.200,00 € festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: 4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.430.200,00 € 1.462.400,00 € Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 65.000,00 € 26.500,00 € Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit -€ Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 133.300,00 € Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven -€ §2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt. §4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 325 v. H. b) für die Grundstücke (Grundstücke B) 385 v.H. 2. Gewerbesteuer 335 v. H. §5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei Nr. 04/2015 Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investionsfördermaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 € Über- und außerplanmäßige Ausgaben, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 33.700,00 € b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 30.000,00 € festgesetzt. Schönfeld, den 13.03.2015 Neumann Amtsdirektor Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 10/2015 vom 12.03.2015) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann. Brüssow, den 09.04.2015 Neumann Amtsdirektor Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg Beschlüsse vom 16.02.2015 Beschluss 5 lt. Beschlussvorlage 5 Fördermittelbeantragung Ausbau Nebengebäude, Kita Baumgarten Für den Ausbau des Nebengebäudes hinter dem Kita-Gebäude in Baumgarten können Fördermittel beantragt werden. Vorgesehen ist ein Sport- und Bewegungsraum, eine Garderobe, ein Abstellraum für Spielgeräte und Kinderwagen, sowie die entsprechenden sanitären Einrichtungen. Vom Hauptgebäude zum Garderobenraum im Nebengebäude soll ein überdachter Übergang errichtet werden. Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich nach Kostenschätzung auf ca.: 100.000,00 € Eine Förderung von 75 % ist möglich. In den Haushalt 2015 werden 5.000,00 € für einen Teil der Planungskosten eingestellt. Die Baudurchführung soll im HH-Jahr 2016 erfolgen. Anlage: Entwurfszeichnung für den Umbau des Nebengebäudes Kita Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt den Fördermittelantrag zum Umbau des Nebengebäudes zu stellen. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt 2015/2016 eingestellt. Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Beschluss 6 lt. Beschlussvorlage 6 Fördermittelbeantragung Weiterführung Speicherausbau Ludwigsburg, einschl. Außenanlage Für die Weiterführung des Umbaus des ehem. Speichers in Ludwigsburg besteht die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen. Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Die Durchführung der Maßnahme soll in 3 Abschnitte geteilt werden: 1. Um- und Ausbau ehem. Pferdestall zu einem Saal 2. Herrichtung der oberen Räume zur Nutzung als Ausstellungsräume 3. Gestaltung Außenanlage Eine Förderung in Höhe von 75 % ist möglich. Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt für die weiterführenden Baumaßnahmen, am und im Speicher Ludwigsburg, Fördermittel zu beantragen. Die Durchführung der Maßnahme soll in drei Abschnitten erfolgen. Die erforderlichen Mittel sind vorhanden und werden in den jeweiligen Haushalt 2015 und 2016 eingestellt. Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 1 Beschlüsse vom 12.03.2015 Beschluss 10 lt. Beschlussvorlage 10 Erneute Beteiligung zur 1. Änderung B-Plan „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg haben folgende Bedenken, bzw. Hinweise zum 2. Entwurf B-Plan „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ (1. Änderung): - mindestens 1.000 m von der Wohnbebauung entfernt sein Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0 5 Beschluss 12 lt. Beschlussvorlage 12 Haushaltssatzung 2015 (s. unten) Den Gemeindevertretern der Gemeinde Schenkenberg liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschließen auf der Sitzung am 16.03.2015 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Beschluss 13 lt. Beschlussvorlage 13 Kassenkredit 2015 Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 213.600,00 € festgesetzt. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschließen auf der Sitzung am 16.03.2015 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Haushaltssatzung der Gemeinde Schenkenberg für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.03.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.367.800,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 1.898.200,00 € außerordentlichen Erträge auf -€ außerordentlichen Aufwendungen auf -€ 2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.438.100,00 € Auszahlungen auf 2.091.100,00 € festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.281.900,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.641.600,00 € Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 156.200,00 € 416.000,00 € -€ 33.500,00 € Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven -€ §2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt. §4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. §5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € 6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Abschreibungen von mehr als Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen von mehr als Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 € Nr. 04/2015 Schenkenberg, den 17.03.2015 10.000,00 € Neumann Amtsdirektor 10.000,00 € 10.000,00 € Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 37.900,00 € b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 38.000,00 € festgesetzt. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schenkenberg für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 12/2015 vom 16.03.2015) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann. Brüssow, den 09.04.2015 Neumann Amtsdirektor Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Brüssow Beschlüsse vom 31.03.2015 Beschluss Nr. 1/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 1/2015 Haushaltssatzung 2015 (s. unten) Dem Amtsausschuss des Amtes Brüssow (Uckermark) liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor. Der Amtsausschuss des Amtes Brüssow (Uckermark) beschließt auf der Sitzung am 31.03.2015 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Dafürstimmen 9 Gegenstimmen 1 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 274.100,00 € festgesetzt. Der Amtsausschuss des Amtes Brüssow (Uckermark) beschließt auf der Sitzung am 31.03.2015 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Dafürstimmen 11 Enthaltungen 1 Beschluss Nr. 2/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 2/2015 Kassenkredit 2015 Zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen kann das Amt Kassenkredite bis zu dem vom Amtsausschuss festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0 Beschluss Nr. 5/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 5/2015 1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung (s. S. 7) Der Amtsausschuss Brüssow beschließt die 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung des Amtsausschusses. Dafürstimmen 10 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0 Haushaltssatzung des Amtes Brüssow (Uckermark) für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 31.03.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.712.700,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 1.724.400,00 € außerordentlichen Erträge auf außerordentlichen Aufwendungen auf -€ -€ 2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.645.000,00 € Auszahlungen auf 1.729.700,00 € festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.645.000,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.604.000,00 € Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit -€ 125.700,00 € -€ -€ Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven -€ §2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 45.000,00 Euro festgesetzt. §4 Die Amtsumlage gemäß § 139 BbgKVerf wird auf 31,0 v. H. der für die amtsangehörigen Gemeinden für das Haushaltsjahr 2015 geltenden Umlagegrundlagen festgesetzt. 1. 2. §5 Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für das Amt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Amtsausschusses bedürfen, wird bei Personalaufwendungen von mehr als Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als Transferaufwendungen von mehr als Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 € 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind dem Amtsaussschuss halbjährlich zur Kenntnis zu geben. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 34.400,00 € b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 34.000,00 € festgesetzt. Brüssow, den 01.04.2015 Neumann Amtsdirektor 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Haushaltssatzung des Amtes Brüssow (Uckermark) für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 01/2015 vom 31.03.2015) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann. Brüssow, den 09.04.2015 Neumann Amtsdirektor festgesetzt. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse des Amtes Brüssow (Amtsausschuss) 1. Änderung zur Entschädigungssatzung Die Entschädigungssatzung des Amtsausschusses vom 24.02.2009, bestätigt am 10.07.2014 wird durch den Amtsausschuss in seiner Sitzung vom 31.03.2015 wie folgt geändert: (4) Sachkundige Einwohner erhalten ein Sitzungsgeld von 10,00 Euro pro Sitzung. Artikel 1 Artikel 2 Inkrafttreten § 6 Sitzungsgeld für Mitglieder kommunaler Vertretungen erhält folgende Fassung: (1) Die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung tritt am 01.04.2015 in Kraft. (1) Die Mitglieder des Amtsausschusses erhalten ein Sitzungsgeld von 20,00 Euro pro Sitzung. Brüssow, den 07.04.2015 (2) Der Amtsausschussvorsitzende erhält ein Sitzungsgeld von 20,00 Euro pro Sitzung. (3) Mitglieder der Fachausschüsse erhalten ein Sitzungsgeld von 20,00 Euro pro Sitzung. Neumann Amtsdirektor 8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015 Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow Beschlüsse vom 10.03.2015 Beschluss 15/2015 lt. Beschlussvorlage 0015/15 Weiterführung der Pilotphase „Inklusion“ in der Regenbogen-Grundschule Brüssow Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Antragstellung an das MBJS auf Beibehaltung der bisherigen Bedingungen des Pilotprojektes „Inklusive Grundschule“ über das Schuljahr 2014/15 hinaus, für die nächsten zwei weiteren Schuljahre (2015/16 und 2016/17) auf der Grundlage der Rundschreiben 10/12 und 11/14. Dafürstimmen 11 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0 Beschluss 3/2015 lt. Beschlussvorlage 0003/15 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für die Errichtung einer WKA (1 WKA) mit der Bezeichnung SF B2 in der Gemarkung Brüssow, Flur 3, Flurstück 372 Die ENERTRAG Aktiengesellschaft, Gut Dauerthal in 17291 Dauerthal hat beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg einen Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und zum Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung Brüssow, Flur 3, Flurstück 372 (Reg.-Nr. G00715) eingereicht. Die geplante WKA ist eine Anlage vom Typ ENERCON E82 E2 mit einer Nabenhöhe von 108,4 m. Der Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt 802,06 m. Bei Vorhaben, die nach §§ 31,33,34 oder 35 zu beurteilen sind, ist die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB erforderlich. Anlage I: Kurzbeschreibung des Vorhabens Anlage II: Übersichtslageplan Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow erteilen ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch für die Errichtung 1 WKA in der Gemarkung Brüssow, Flur 3, Flurstück 372. Dafürstimmen 9 Gegenstimmen 2 Enthaltungen 1 Öffentliche Bekanntmachung zum Freiwilligen Landtauschverfahren „Preußentausch“ Anordnungsbeschluss Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ordnet gemäß § 103 c i. V. m. §§ 103 a ff. FlurbG1 den Freiwilligen Landtausch „Preußentausch“ Aktenzeichen: 550115 an. 1. Verfahrensgebiet Das Verfahrengebiet wird für die Anlage 1 (Liste der Tauschflächen) gelisteten Flurstücke festgestellt. Es umfasst Flächen in den nachfolgend benannten Landkreisen – Gemeinden – Gemarkungen: Land Brandenburg Landkreis Barnim - Stadt Werneuchen – Gemarkung Krummensee - Stadt Werneuchen – Gemarkung Löhme Landkreis Dahme-Spree -Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow Staakow – Gemarkung - Gemeinde Groß Köris – Gemarkung Löpten - Gemeinde Halbe – Gemarkung Freidorf - Gemeinde Halbe – Gemarkung Teurow Landkreis Märkisch Oderland - Gemeinde Podelzig – Gemarkung Podelzig - Gemeinde Zechin – Gemarkung Friedrichsaue Landkreis Oder-Spree - Gemeinde Tauche – Gemarkung Sawall - Gemeinde Tauche – Gemarkung Trebatsch Landkreis Uckermark - Stadt Angermünde – Gemarkung Crussow - Stadt Angermünde – Gemarkung Gellmersdorf - Stadt Angermünde – Gemarkung Neukünkendorf - Stadt Angermünde – Gemarkung Stolpe - Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Schwedt - Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Criewen - Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Gatow - - - - - Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Hohenfelde Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Kunow Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Stendell Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Vierraden Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Zützen - Stadt Gartz (Oder) – Gemarkung Gartz - Stadt Gartz (Oder) – Gemarkung Hohenreinekendorf - Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow – Gemarkung Groß Pinnow - Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow – Gemarkung Hohenselchow - Gemeinde Schöneberg – Gemarkung Felchow - Gemeinde Schöneberg – GemarkungFlemsdorf - Gemeinde Schöneberg – GemarkungSchöneberg - Gem. Berkholz-Meyenburg – Gem. Berkholz-Meyenburg - Gemeinde Brüssow – Gemarkung Brüssow Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von 2.332,5279 ha (lt. Angabe im Liegenschaftskataster). 2. Bekanntmachung und Auslage Der entscheidende Teil des Anordnungsbeschlusses wird in den Flurbereinigungsgemeinden öffentlich bekannt gemacht. Der Anordnungsbeschluss mit Begründung und Anlage (Liste der Tauschflächen) liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang nach der Bekanntmachung in nachfolgenden Verwaltungen Stadt Schwedt/Oder Rathaus, Haus 2 – Zimmer 305 Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5 16303 Schwedt/Oder Amt Lebus Breite Straße 1 15326 Lebus Stadtverwaltung Angermünde Beratungsraum, Zimmer 301 Heinrichstraße 12 16278 Angermünde Amt Golzow Seelower Straße 14 15328 Golzow Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Werneuchen Am Markt 5 16356 Werneuchen Gemeinde Tauche Beeskower Chaussee 70 15848 Tauche Brandenburg-Vorpommersches Amt Gartz (Oder) Zimmer 310 Kleine Klosterstraße 153 16307 Gartz (Oder) Amt Brüssow (Um.) Bauamt Prenzlauer Straße 8 17236 Brüssow Amt Schenkenländchen Markt 9 15755 Teupitz Amt Unterspreewald Hauptstraße 41 15938 Golßen Amt oder-Welse Gutshof 1 16278 Pinnow jeweils während der Geschäftszeiten aus. Gleichzeitig liegt der Beschluss mit Gründen und der Anlage des Beschlusses im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung – Dienstsitz Prenzlau, Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau aus. 3. Beteiligte Beteiligte des Verfahrens sind gemäß § 10 FlurbG die BVVG (Bodenvertungs- und verwaltungs GmbH) und das Land Brandenburg als Eigentümer bzw. Miteigentümer der zum Tauschgebiet gehörenden Grundstücke bzw. Grundstücksteile sowie die Inhaber von Rechten an den Grundstücken. Träger öffentlicher Belange werden, soweit erforderlich, in das Verfahren einbezogen. setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines bezeichneten Rechtes muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetreten Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 5. Finanzierung des Verfahrens Die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation (Verfahrenskosten) und die zur Ausführung des freiwilligen Landtausches erforderlichen Aufwendungen trägt das Land Brandenburg (§ 104/103 g FlurbG). 6. Gründe Gekürzt (siehe öffentliche Auslegung) Rechtshelfsbelehrung Gegen diesen Anordungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung – Dienstsitz Prenzlau Grabowstraße 33 17291 Prenzlau 4. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses schriftlich bei der oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Im Auftrag Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung – Dienstsitz Prenzlau Grabowstraße 33 17291 Prenzlau anzumelden. Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der oberen Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Groß Glienicke, den 23.03.2015 Großelindemann Anlagen: 1. Liste der Tauschflächen (26 Seiten) – gekürzt Die komplette Liste der Tauschflächen liegt vom 23.04.2015 bis zum 08.05.2015 im Bauamt des Amtes Brüssow zur Einsichtnahme aus. Außerhalb der Sprechzeiten bitte nach telefonischer Vereinbarung. Amtliche Bekanntmachungen – Ende – Impressum Amtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Di. 08.00–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr 9 Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected] Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790 10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015 Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde Kinder- und Jugendarbeit Winterzeit – Märchenzeit Im Februar zeigte sich der Winter nur für eine Woche. Das war aber kein Hindernis, um diese Jahreszeit unter die Lupe zu nehmen. So stiefelten die Kinder aus der Hasengrube selbst im Schnee umher, um nach Spuren zu suchen. Sie experimentierten mit dem Schnee, bemerkten wie kalt dieser ist und lernten, dass man an einem Thermometer diese Kälte ablesen kann. Aber woher kommt der Schnee? Für Kinder liegt es nah, Frau Holle hat irgendetwas damit zu tun! Gespannt hörten sie der Erzieherin beim Vorlesen zu und zeigten Interesse, diese Rollen nachzuspielen. Märchenutensilien liegen in der Kita bereit und die Kinder schlüpften in die verschiedenen Rollen. Begeistert spielten die Jungen die Rollen der Stiefmutter, der Frau Holle, der fleißigen und der faulen Tochter. Beliebt bei den Mädchen war natürlich die Goldmarie. An einem Vormittag zeigten die Kinder ihren Kitafreunden, was sie gelernt hatten. Abends folgten dann die Eltern der gebastelten Einladung ihrer Kinder. Als Erzieherin kann ich hiermit sagen, die Eltern können stolz auf ihre Kinder sein! Sie haben es super gemacht! Erzieherin Simone Pahl Vergnügliche Lesestunde Am 10.03.2015 führten wir an unserer Schule den traditionellen Lesewettbewerb durch. Die besten Leserinnen und Leser der Klassen präsentierten ihr Lieblingsbuch und lasen einen Ausschnitt daraus vor. Mit dieser Veranstaltung bedankten wir uns auch bei unseren Lesepaten Frau Ehmer, Frau Sy, Frau Glowe und Frau Quandt. Sie waren unserer Einladung gefolgt und staunten nicht schlecht über die Vorträge der Kinder. Besonders unsere Jüngsten bekamen viel Beifall und alle zollten ihnen Respekt für ihr Können. In jedem Jahr bereiten sich auch Mädchen und Jungen unserer Schule auf den Rezitatorenausscheid in Lychen vor. Bei Tee und Gebäck verging die Zeit wie im Fluge. Die Lesestunde wurde für sie zur Generalprobe. Zwischen den Lesevorträgen der einzelnen Klassen rezitierten sie ihre Gedichte. Trotz großer Aufregung trauten sich einige, auch Mimik und Gestik einzusetzen und verliehen so ihrem Vortrag besondere Wirkung. Manch einer ist neugierig geworden und findet bestimmt bald den Weg in die Bibliothek, um sich eines der vorgestellten Bücher auszuleihen. Die Lesepaten des Lesewettbewerbes Fachkonferenz Deutsch der Regenbogengrundschule in Brüssow Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11 Gratulationen Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im Mai 2015 Brüssow 01.05. Erwin Hasse 01.05. Margarete Wittkopp 02.05. Erika Müller 03.05. Ursula Gombert 04.05. Karola Felske 07.05. Günther Boldt 07.05. Renate Kluge 08.05. Grete Briese 09.05. Günter Bartzick 09.05. Rudi Gärtner 09.05. Ekkehard Schulz 10.05. Brigitte Knobloch 13.05. Karla Kohn 15.05. Melita Keil 17.05. Albert Radant 18.05. Herta Schwachenwald 18.05. Edith Vohs 20.05. Christa Stolt 21.05. Dorothea Czychowski 21.05. Anna Stein 23.05. Karl-Heinz Grabs 23.05. Klaus-Dieter Matz 24.05. Renate Blomberg 25.05. Gerhard Lemke 27.05. Ellen Kieselbach 29.05. Dorothea Schwanke zum 85. zum 81. zum 77. zum 84. zum 75. zum 62. zum 72. zum 81. zum 65. zum 86. zum 78. zum 63. zum 60. zum 87. zum 77. zum 79. zum 85. zum 73. zum 68. zum 82. zum 65. zum 61. zum 65. zum 72. zum 77. zum 87. Brüssow OT Bagemühl 20.05. Sigrid Schwebke zum 63. Brüssow OT Grünberg 18.05. Siegfried Fillinger 25.05. Erika Schaede 27.05. Gerhard Stoldt zum 84. zum 75. zum 79. Brüssow OT Woddow 07.05. Erich Lipke 29.05. Anneliese Wieland zum 85. zum 66. Brüssow OT Wollschow 28.05. Jutta Hofmann zum 65. Brüssow OT Grimme 26.05. Kurt Stangenberg zum 77. Brüssow OT Frauenhagen 06.05. Monika Maaß zum 64. 15.05. Hui-Wen von Groeling zum 71. Brüssow OT Petersruh 01.05. Johannes Eilers zum 74. Brüssow OT Moor 02.05. Hildegard Maahs zum 85. Brüssow OT Trampe 07.05. Karin Rautengarten zum 75. 13.05. Siegfried Gundermann zum 75. Brüssow OT Menkin 03.05. Georg Sprenger 22.05. Klaus Szemis 26.05. Veronika Pargmann 28.05. Henry Ziemke zum 77. zum 87. zum 60. zum 60. Carmzow 09.05. Marlies Tews 15.05. Waltraud Tietschert 21.05. Peter-Christian Evers 21.05. Elsbeth Mandl 25.05. Katharina Ruff 29.05. Kurt Becker zum 61. zum 77. zum 65. zum 77. zum 90. zum 73. Wallmow 01.05. Margret Havekost 04.05. Gertrud Hempel 08.05. Martha Wegner 29.05. Roseanna Lance 31.05. Erika Schniebel zum 63. zum 78. zum 85. zum 86. zum 78. Carmzow-Wallmow OT Cremzow 21.05. Annemarie Kahn zum 73. Carmzow-Wallmow OT Wendtshof 06.05. Jürgen Welteroth zum 62. 12.05. Jürgen Wagner zum 77. Göritz 01.05. 01.05. 01.05. 10.05. 11.05. 12.05. 18.05. 19.05. 19.05. 24.05. 24.05. 25.05. 27.05. 29.05. Jürgen Kalina Manfred Kirchhoff Lorenz Pellner Boguslaw Lubka Kurt Liebchen Johanna Fester Elfriede Damerow Norbert Bartelt Eckbert Kohn Jürgen Bembennek Dieter Vilter Reinhard Stolpe Heidelore Lüdke Hans-Jürgen Scherping zum 68. zum 79. zum 88. zum 60. zum 81. zum 84. zum 91. zum 60. zum 62. zum 61. zum 76. zum 75. zum 61. zum 64. Göritz OT Malchow 13.05. Walter Peris 31.05. Adelheid Werneke zum 80. zum 78. Göritz OT Tornow 22.05. Rainer Kolberg 23.05. Gerhard Blum zum 64. zum 84. Schenkenberg OT Baumgarten 06.05. Inge Zimmermann zum 75. 11.05. Ursel Krause zum 77. 13.05. Gerda Kulessa zum 85. 15.05. Gerda Trellert zum 72. 27.05. Siegfried Ulfig zum 83. Schenkenberg OT Kleptow 04.05. Waltraud Schwanke zum 84. Schenkenberg OT Wittenhof 21.05. Elsbeth Grams zum 87. Schönfeld 08.05. Edeltraut Dobbert zum 60. 10.05. Peter Kaiser zum 72. 12.05. Jürgen Hammerschmidt zum 66. 14.05. Ursula Bauer zum 73. 14.05. Hans Wilke zum 75. 25.05. Margot Makowiak zum 69. 31.05. Joachim Jenrich zum 80. Schönfeld OT Klockow 07.05. Mali Laschetzki 13.05. Siegfried Jahns 17.05. Klaus-Dieter Ryback 19.05. Dieter Schmidt 22.05. Anita Grünberg 24.05. Rita Dräwe 26.05. Angelika Schultz zum 72. zum 74. zum 65. zum 60. zum 71. zum 61. zum 61. Schönfeld OT Neuenfeld 12.05. Margit Dönau zum 62. 12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015 Kirchliche Informationen Evangelisches Pfarramt Brüssow Gottesdienste 19.04.2015 10.00 Uhr 14.00 Uhr 26.04.2015 10.00 Uhr 14.00 Uhr 03.05.2015 14.00 Uhr 10.05.2015 10.00 Uhr 14.05.2015 14.30 Uhr 17.05.2015 10.00 Uhr 14.00 Uhr 24.05.2015 10.00 Uhr 14.00 Uhr Brüssow Bröllin Brüssow Grünberg Orgelempfang Brüssow/Konfirmandengottesdienst Brüssow Himmelfahrt in Battin Brüssow Fahrenwalde mit Taufe Pfingsten, Brüssow mit Taufe Gottesdienst mit Konfirmation und Posaunenchor Arbeitseinsatz in Bagemühl Am 25. April 2015 um 9.00 Uhr auf dem Alten Friedhof in Bagemühl. Gemeinsam wollen wir rund um die Kirche alles in Ordnung bringen! Für Verpflegung ist gesorgt. Orgelempfang in Grünberg Am 26. April 2015 um 14.00 Uhr in der Grünberger Kirche. Eine Kammermusik wird zu hören sein und wir wollen mit Alexander von Stülpnagel die Geschichte von Grünberg und der Kirche durchleuchten. Für Musik sorgt Aiko Ogata vom Preußischen Kammerorchester. Anschließend gibt es Kaffee und Kuchen im Gutshaus! Herzliche Einladung an alle! Himmelfahrt in Battin – Herzliche Einladung! Datum: 14.05.2015 ab 14.30 Uhr Ort: Kirchenruine in Battin Ablauf: 14.30 Uhr Gottesdienst unter freiem Himmel mit dem Kirchenchor 15.30 Uhr Kaffee, Kuchen, Grillen und Getränke 16.30 Uhr Musik rund um die Kirche 21.30 Uhr Kirchenkino: Honig im Kopf (angefragt) Konfirmation Unsere Konfirmation mit Posaunenchor findet am 24. Mai 2015 um 14.00 Uhr in der Brüssower Kirche statt. Konfirmiert werden: Hannes Furkert, Leonie Jahnke, Djamila Liesegang, Willem Irmler und Michelle Michaelis Weitere Termine Männerkreis Seniorenkreis 50plus Das nächste Treffen ist am 6. Mai um 14.00 Uhr auf dem Kirchplatz in Brüssow. Alles rund ums Thema Fisch! Unser nächstes Treffen findet am 27. April 2015 statt! Das nächste Treffen findet am 29. April um 14.00 Uhr. Wir wollen zum Krebssee wandern und dort zusammen picknicken. Herzliche Einladung! Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld Gottesdienste und Veranstaltungen Fr. 24.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss So. 26.04. 09.00 Uhr Klockow 10.15 Uhr Kleptow Fr./Sa. 01./02.05 Soli Deo Gloria, 7. Internationaler Malchower Kirchenpreis in Göritz Fr. 01.05. 18.00 Uhr Andacht in Malchow zum Wochenschluss So. 03.05. 09.30 Uhr Schönfeld, Familiengottesdienst der Osterfreizeit mit Vorstellung der Konfirmanden Fr. 08.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss So. 10.05. 09.00 Uhr Tornow 10.15 Uhr Baumgarten (Pfr. W. Schneider, Nechlin) 10.15 Uhr Göritz (mit Taufe) Do.14.05. Christi Himmelfahrt 10.30 Uhr Neuenfeld (für alle Gemeinden), 23. Musikalischer Gottesdienst mit Schönfelder Singkreis, Bläsern und Flötenkreisen, anschließend Gemeindefest Fr. 15.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss Sa. 16.05. 19.30 Uhr Malchow Geistliche Musik BACH, Kantate „Christ lag in Todesbanden“ BWV 4 So. 17.05. 09.00 Uhr Klockow 10.15 Uhr Kleptow Fr. 22.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss Sa.23.05. Pfingsten 10.30 Uhr Klockow (Trauung) 15.00 Uhr Baumgarten (Taufe) So. 24.05. 09.30 Uhr Carmzow (für alle Gemeinden) Festgottesdienst mit Konfirmation Weitere Termine - Arno Surminski zu Gast im Gutshaus Ludwigsburg, „Polninken“ und das neueste Buch „Als der Krieg zu Ende war…“, der Autor liest, Gutshaus Ludwigsburg Freitag 24. April 2015 um 19.30 Uhr. - Gemeindeausflug am Donnerstag, dem 7. Mai in den Ziegeleipark nach Mildenberg. Regelmäßige Veranstaltungen Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis, Göritzer Frauenkreis (20.05.), Klockower Kaffeerunde (23.04. und 21.05.) innerhalb der Woche, Gemeindekirchenrat (27.04. 19.30 Uhr im Malchower Labyrinthpark) Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit! Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13 Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges Neues aus unseren Vereinen Kleingartenverein „Wochenendfreude“ e. V. Brüssow Liebe Mitglieder, liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, liebe Leser, endlich ist es soweit! Der Winter ist vorbei und die neue Gartensaison steht in den Startlöchern. Überall sprießt das erste Grün und auch die ersten bunten Tupfer sind zu sehen. Nun geht es wieder ans Graben, Hacken, Harken, Jäten, Rasenmähen, Säen und Gießen, um dann schon bald die Früchte der Arbeit zu ernten. Und es beginnt auch wieder die Zeit des netten Kaffeepläuschchens auf der Terrasse, des leckeren Grillabends mit Freunden und der geselligen Runden ums Lagerfeuer. Wir wünschen unseren Mitgliedern bei alldem viel Erfolg, jede Menge Spaß und Freude und ein frohes Miteinander. Allen Nichtmitgliedern, deren Interesse gerade geweckt wurde oder aber auch schon lange besteht, schlagen wir vor: Verbringen Sie doch Ihren nächsten Spaziergang in unserer Anlage und schauen Sie sich um. Wir haben noch den einen oder anderen Garten frei. Gern können Sie sich auch am Wochenende beim Vereinsvorsitzenden, Herrn Christian Grimme, im Garten Nummer 50/51 melden. Unsere nächsten Termine sind: 25.04. 10.00 Uhr Mitgliederversammlung im Vereinsgarten 30.04. 18.00 Uhr Hexenfeuer zur Walpurgisnacht Wir freuen uns auf die Gartensaison 2015! Der Vorstand i. A. Kathrin Grimme Ein Dankeschön an den Osterhasen Am Ostersamstag war der Osterhase in Baumgarten! Wir haben ihn auf dem Fußballfeld gesehen und die 40 Osterkörbchen waren schnell gefunden. In der Zeit zwischen Ostereiersuchen und Brauchtumsfeuer konnten die zahlreichen Kinder lecker Zuckerwatte naschen, so verging das Warten am Schminkstand im Nu. Phantasievoll bemalte Kindergesichter strahlten um die Wette. Das Osterfest wurde von allen sehr gut angenommen. Kaffee und Kuchen, Würstchen vom Grill; das waren die Leckerbissen für die vielen großen Besucher. Der besondere Dank gilt dem Kultur- und Freizeitverein für die Organisation und Betreuung dieses Festes. Impressum Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Bezugsmöglichkeiten: - Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow - Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) Bezugsbedingungen: Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- Euro + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Anzeigen und Abonnements: Schibri-Verlag, Martina Goth • Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected] Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790 14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015 Elternbriefe des ANE – Starke Eltern in Brandenburg durch Elternbriefe Der Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. setzt sich seit fast 70 Jahren für die Interessen von Eltern ein und verteilt seit mehr als 60 Jahren die Elternbriefe, in Berlin und Brandenburg seit einigen Jahren kostenlos. Die Elternbriefe enthalten alle wichtigen Informationen, die Eltern benötigen, um ihr Kind in seiner Entwicklung zu fördern und liebevoll zu begleiten. Sie helfen in manchmal schwierigen Situationen den Überblick zu behalten und geben Anregungen zur Lösung von Problemen, die in jeder Familie vorkommen können und zur Entwicklung gehören. Das inhaltliche Spektrum reicht von Themen wie Ernährung, Pflege und Gesundheit über verschiedene Entwicklungsbereiche (Motorik, Sprachentwicklung, kognitive Entwicklung, Sozialver- halten) bis hin zu Fragen der Alltagsorganisation. Die Briefe greifen unterschiedliche Lebenslagen und Familiensituationen auf: Fragen Alleinerziehender werden ebenso thematisiert wie die von Paaren, getrennt lebenden Müttern und Vätern oder Patchwork-Familien, Eltern mit wenig Geld oder besonderen Belastungen werden angesprochen. Eltern werden ermuntert, sich miteinander auszutauschen, gegenseitig zu unterstützen und Unterstützung zu suchen. In den ANE-Elternbriefen finden sie Adressen und Ansprechpartner, die weiterhelfen. Informationen und Anregungen kommen zum richtigen Zeitpunkt und passend zu den Fragen, die sich Eltern gerade stellen. Die Serie umfasst 46 Briefe von der Geburt bis zum achten Lebensjahr des Kindes. Sie sind kostenfrei und kommen einzeln, immer dem Alter des Kindes entsprechend, mit der Post zu den Eltern nach Hause. Interessierte Eltern können das kostenfreie Angebot über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V. www.ane.de oder per Email an [email protected], oder per Telefon 030/259006-35 bestellen. Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Sabine Spelda Elternbriefe Brandenburg Buchvorstellung „Das Ende des Zweiten Weltkrieges in der Randow-Uecker-Region im Frühjahr 1945“ Neues Buch zur regionalen Geschichte von Joachim Hartfiel erschienen Den 70. Jahrestag der Befreiung nimmt der Torgelower Joachim Hartfiel zum Anlass für eine Publikation, in der, ausgehend von den schweren Abwehrkämpfen an der Oder Mitte April 1945, die Kämpfe zwischen den sowjetischen und deutschen Truppen vorwiegend in der Randow-Uecker-Region dargestellt werden. Der Autor möchte damit an die blutigen Kriegshandlungen in unserer Region vor 70 Jahren erinnern, die historischen Ereignisse für die Nachwelt erhalten und so vor dem Vergessen schützen. Die Druckschrift umfasst 125 Seiten im A4-Format, ist broschiert und hat Klebebindung. Sie enthält 26 Karten (davon 10 Gefechtskarten) und 84 Bilder (davon 34 Farbbilder). Die Publikation besteht zu einem Drittel aus einem fachwissenschaftlichen Teil sowie zu zwei Dritteln ihres Umfangs vornehmlich aus, für diese Publikation aufbereiteten diversen Erinnerungsberichten von Zeitzeugen über die kriegerischen Ereignisse in der Randowregion, über die Flucht aus dem Kriegsgebiet sowie über die erste Zeit der sowjetischen Besatzung. In Brüssow wird das Buch ab Mitte April im Heimatmuseum der Stadt sowie auch über Herrn Hartfiel persönlich zu erhalten sein. Kontakt zum Autor: Joachim Hartfiel Tel.: 03976/203 711, E-Mail: [email protected] Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15 Selbsthilfegruppen machen stark Am besten gelingt Selbsthilfe in Gemeinschaft mit anderen Betroffenen. Die Selbsthilfegruppe ist oft weit mehr als eine Interessengemeinschaft oder eine Sportgruppe. Unsere Erfahrung zeigt: In der Gruppe finden wir Gemeinschaft, aktives Training, gemeinsame Interessen, Informationen zum Krankheitsbild und Rückhalt. Selbsthilfe steht aber auch dafür, andere anzuleiten und zu motivieren. In Prenzlau haben wir zwei sehr aktive DRK-Selbsthilfegruppen (SHG): eine Gruppe für an Osteoporose erkrankte Menschen und die SHG für Menschen mit Hörproblemen. Oftmals geben Menschen mit Hörproblemen nicht zu, dass sie schlecht oder gar nicht hören. In der Selbsthilfegruppe geht es uns darum, ihnen den Alltag zu erleichtern. Dazu bieten wir Informationsveranstaltungen, aber auch praktische Anleitungen an. Im Rahmen von Rundtischgesprächen sprechen wir zum Beispiel über den Einsatz von Hilfsmitteln, den Besuch von Kulturveranstaltungen, technische Hilfsmittel im Haushalt oder die Funktionsweise von Hörgeräten. Häufig laden wir Fachkundige ein, um uns schlau zu machen. Zuletzt ging es um das richtigeVerhalten im Straßenverkehr. Ein Experte der Verkehrswacht besprach mit der Gruppe, worauf zu achten ist, wenn man mit körperlicher Beeinträchtigung Fahrrad fährt. Wenn wir Informationen zu Krankheitsbildern und Behandlungsmöglichkeiten brauchen, laden wir Fachärzte zum Gespräch ein. Schwerhörigkeit oder Ertaubung behindert auch den Gesprächspartner des Betroffenen. Oft wird der Kontakt mit Hörbehinderten aus Unsicherheit von gut Hörenden ganz vermieden. Mehr als 15 Millionen Mitmenschen in der Bundesrepublik sind von einer Hörschädigung betroffen. Viele Schwerhörige verschweigen, verdrängen oder vernachlässigen ihr Leiden. Sie schlagen Hilfe aus und werden aus dem öffentlichen Leben immer mehr ausgeschlossen. Im Gegensatz dazu ist die Osteoporose eine Erkrankung, die lange ohne Beschwerden verlaufen kann, bevor Betroffene oder Außenstehende die Krankheit bemerken. Ein Anzeichen von Knochenschwund kann beispielsweise eine Verringerung der Körpergröße sein. Bei Fortschreiten der Krankheit können Knochen- und Rückenschmerzen auftreten. Es kommt zu einem schleichenden Abbau von Knochenmasse und zu Veränderungen der „Knochenarchitektur“. Selbst bei leichten Unfällen und auch ganz ohne Anlass können Brüche auftreten. Wie ist mit den Auswirkungen der Krankheiten umzugehen? Unsere Selbsthilfegruppen bieten viele Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch. Die Mitglieder sind immer auch Fachleute in eigener Sache. Bei unseren Treffen behandeln wir vielfältige Themenschwerpunkte. Wir tauschen zum Beispiel Informationen über Entwicklungen in der Technik, über Gesetze und Finanzierungsmöglichkeiten, aber auch viele gute Tipps für den Alltag. Regelmäßig finden wir uns zu Gruppentreffen und Fachvorträgen zusammen. Natürlich sind uns auch Freizeitspaß und Bewegung wichtig. Wir treffen uns in der Therme zum Schwimmen, gehen wandern und zum Seniorensport. Bei gemeinsamen Ausflügen und sportlichen Aktivitäten vergessen wir für den Augenblick das eigene Handicap. Sind Sie selbst betroffen? Schauen Sie bei uns rein! Ihre Ansprechpartnerinnen: SHG Osteoporose: Inge Augustin SHG Menschen mit Hörproblemen: Hanna Vierk Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 19a, 17291 Prenzlau Telefon: 03984 8720-33 16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Veranstaltungen Veranstaltungen in den Gemeinden Samstag, 25. April Frühjahrsputz in Bagemühl, 9.00 Uhr Samstag, 9. Mai Amtsfeuerwehrtag & 90 Jahre Feuerwehr Baumgarten Donnerstag, 14. Mai - Sportfest in Menkin mit dem VfB Preussen GMW, 10.00 Uhr - Herrentagsfußballturnier in Baumgarten Samstag, 16. Mai Allianz-Pokallauf in Brüssow Sonntag, 17. Mai 38. Internationaler Museumstag, Heimatmuseum Brüssow Anglerverein Brüssow Sonntag, 26. April (8.00 Uhr) Castingturnier auf dem Sportplatz Samstag, 9. Mai (7.15 Uhr) 1. Hegefischen am Krebssee Samstag, 23. Mai (19.15 Uhr) 1. Nachtangeln Krebssee Kulturhaus Kino Brüssow So., 26.04. „Yaloms Anleitung zum Glücklichsein“ (USA, Frankreich, Schweiz 2014) So., 03.05. Findlingstournee 2015, „Majubs Reise“ v. Eva Knopf So., 15.05. „Timbuktu“ (Mauretanien/ Frankreich 2014) Filmvorführung Kino (Kostenbeitrag 4,50 €, Beginn 20.00 Uhr) Nr. 04/2015
© Copyright 2024 ExpyDoc