April - Schibri

Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil
- Beschlüsse der Gemeinde Göritz
2
- Unser Dorf hat Zukunft – Göritz/Malchow
2
- Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow
2
- Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld
3
- Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das
Haushaltsjahr 2015
3
- Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg
4
- Haushaltssatzung der Gemeinde Schenkenberg für das
Haushaltsjahr 2015
5
- Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Brüssow
6
- Haushaltssatzung des Amtes Brüssow für das Haushaltsjahr 2015 6
- 1. Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen
für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und
Ausschüsse des Amtes Brüssow
7
- Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow
8
- Öffentliche Bekanntmachung zum Freiwilligen Landtausch verfahren „Preußentausch“ – Anordnungsbeschluss
Nicht Amtlicher Teil
- Winterzeit – Märchenzeit
- Vergnügliche Lesestunde
- Gratualtionen im Mai
- Evangelisches Pfarramt Brüssow
- Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld
- Kleingartenverein „Wochenendfreunde“ e. V. Brüssow
- Ein Dankeschön an den Osterhasen
- Elternbriefe des ANE – Starke Eltern in Brandenburg
-Buchvorstellung
- DRK – Selbsthilfegruppen machen stark
- Veranstaltungen in den Gemeinden
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 04/2015
Amtlicher Teil
Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –
Beschlüsse der Gemeinde Göritz
Beschlüsse vom 28.01.2015
Beschluss 1 lt. Beschlussvorlage 1
Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Göritz (Straßenreinigungssatzung)
Aufgrund der Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes, der aktuellen Rechtsprechung sowie der Absicht der
Gemeinde Göritz für einzelne Reinigungsleistungen zukünftig
Gebühren erheben zu wollen, wurden die bestehenden Regelungen der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Göritz aus
dem Jahr 2001 überprüft und einzelne Bestandteile angepasst.
Wesentliche Änderungen finden sich in der Definition der Begrifflichkeiten und in Art und Umfang der Straßenreinigung und
des Winterdienstes.
In der Satzung findet sich als neuer Bestandteil der teilweise
Verbleib des Winterdienstes bei der Gemeinde. Erstmals wur-
de auch eine detaillierte Aufzählung der Ordnungswidrigkeiten
vorgenommen.
In der Satzung findet sich der notwendige Hinweis darauf, dass
mittels gesonderter Gebührensatzung für die Durchführung
der Straßenreinigung und des Winterdienstes eine Gebühr
erhoben wird.
Die derzeitige Rechtsprechung wurde in allen Satzungsbestandteilen berücksichtigt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt
die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen
einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Göritz (Straßenreinigungssatzung) in der vorliegenden Form.
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Unser Dorf hat Zukunft – Göritz/Malchow
Der ehrenamtliche Bürgermeister Daniel Pohl lädt am Donnerstag, den 7. Mai 2015 um 19.00 Uhr
in die Gaststätte Göritz zur Einwohnerversammlung ein.
Als Sieger im Kreiswettbewerb stellen sich Göritz und Malchow nun dem Landeswettbewerb.
In der Versammlung gibt es nähere Erläuterungen.
gez. Pohl
ehrenamt. Bürgermeister
gez. Neumann
Amtsdirektor
Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow
Beschlüsse vom 18.02.2015
Beschluss 8/2015 lt. BV 0008/15
Dienstbarkeitsbewilligungen E.DIS AG
Die Gemeinde Carmzow-Wallmow stimmt der Grundstücksbenutzung für Leitungen und die Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten der E.DIS AG, Langewahler Str. 60 in 15517
Fürstenwalde/Spree für folgende Grundstücke zu: Gemarkung
Wallmow Flur 2 Flurstück 139 und Gemarkung Wallmow Flur
3 Flurstück 48.
Die Kosten der Eintragung trägt die E.DIS AG. Es ist eine
Fotodokumentation vor Beginn und nach Ende der Arbeiten
anzufertigen. Der Baubeginn ist im Amt Brüssow, Bauamt,
schriftlich anzuzeigen.
Dafürstimmen 6
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 5/2015 lt. Beschlussvorlage 0005/15
Gesamtkonzept Investitionsvorhaben „Carmzow 82-85“
Um das Gesamtprojekt zu realisieren folgender Vorschlag:
1. Planansatz im Vorentwurf zur HHPL 2015 gesamt:
40.000,00 € (davon 12 T€ HHR aus 2014)
Die Haushaltsdiskussion steht unmittelbar bevor und wird
abgewartet.
Anschließend erfolgt ein Vororttermin in Carmzow mit
dem Bürgermeister und 2–3 Gemeindevertretern zur konkreten Absprache der Maßnahmen. Selbstverständlich
wird auch die BMV eingeladen.
Nach diesem Termin wird dann entschieden, was, wie
und wann zur Ausführung kommen soll. Um den Leistungsumfang zu beziffern, wird dann ein entsprechendes
Kostenangebot abgefordert und geht dann zur Info und
Entscheidung an die GV.
Anschließend erfolgt dann die vorgeschriebene Ausschreibung nach VOB/B für konkrete Teilabschnitte.
2. Erstellung Gesamtkonzept wie in Pkt. 1 vorgeschlagen.
Aber: Die Fördermittelbereitstellung wird abgewartet. Das
bedeutet die Maßnahme kann erst nach Fördermittelbereitstellung erfolgen.
Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt,
Vorschlag 2 vorzubereiten und durchzuführen.
Dafürstimmen 6
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Nr. 04/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
3
Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld
Beschlüsse vom 05.02.2015
Beschluss 3 lt. Beschlussvorlage 3
Antrag auf Zustimmung zur Grundstücksbenutzung E.DIS AG
Die Gemeindevertretung Schönfeld erteilt ihre Einverständniserklärung für eine Grundstücksbenutzung zugunsten der
E.DIS AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/
Spree zugunsten folgender Flurstücke: Gemarkung Neuenfeld,
Flur 1 Flurstücke 99, 139, 157/3 und 242/3 und Gemarkung
Klockow Flur 1 Flurstücke 145, 149, 155 und 202.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Eintragung entstehen trägt die E.DIS AG.
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 4 lt. Beschlussvorlage 4
Antrag auf Zustimmung zur Grundstücksbenutzung und
Dienstbarkeitsbewilligung für die E.DIS AG
Die Gemeindevertretung Schönfeld erteilt ihre Einverständniserklärung für eine Grundstücksbenutzung für Leitungen
zugunsten der E.DIS AG, Langewahler Straße 60 in 15517
Fürstenwalde/Spree zugunsten folgender Flurstücke: Gemarkung Klockow, Flur 1 Flurstücke 5/36, 148, 188/2, 267 und 315.
Die E.DIS AG zahlt für die dauernde Benutzung der Flurstücke
einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 631,40 €.
In diesem Zusammenhang wird der Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten des Flurstücks 148 der Flur 1 Gemarkung
Klockow zugestimmt.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Eintragung entstehen trägt die E.DIS AG.
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 5 lt. Beschlussvorlage 5
Grundstücksbenutzung für eine Transformatoren-/Schaltstation
Die Gemeindevertretung Schönfeld stimmt der Grundstücksbenutzung und der Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten
des Flurstücks 157/3 der Flur 1 Gemarkung Neuenfeld für die
Errichtung einer Transformatoren-/Schaltstation für die E.DIS
AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree zu.
Die Kosten der Eintragung trägt die E.DIS AG.
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 7 lt. Beschlussvorlage 7
Errichtung eines amerikanischen Gräberfeldes
Beisetzung von Urnen oder Särge in Rasenfläche mit einer
Grabplatte 50 x 40cm, welche ebenerdig eingesetzt wird. Die
Grabplatten werden von den Angehörigen gestellt.
Auf den Grabplatten darf kein Grabschmuck aufgestellt werden
bzw. abgelegt werden.
Blumen und Gestecke können auf dem Sockel der anonymen
Urnenstelle abgelegt werden.
Die Urnenbestattungen werden rechts vom Plattenweg zur
anonymen Urnenstelle, die Erdbestattung links bestattet.
Die Gemeindevertretung Schönfeld stimmt der Errichtung
eines amerikanischen Gräberfeldes zur Beisetzung von
Erd- und Urnenbestattung zu.
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 8 lt. Beschlussvorlage 8
1. Änderungssatzung der Gebührensatzung über das
Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Schönfeld (Friedhof Klockow)
In der Gebührensatzung wird neu aufgenommen:
Amerikanisches Gräberfeld
Urnenbestattung – Grabnutzungsgebühr (30 Jahre) = 250,00 €
Sargbestattung – Grabnutzungsgebühr (30 Jahre) = 500,00 €
Die Gemeindevertretung Schönfeld stimmt der 1. Änderungssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen
mit Wirkung vom 01.02.2015 zu.
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschlüsse vom 12.03.2015
Beschluss 10 lt. Beschlussvorlage 10
Haushaltssatzung 2015 (s. unten)
Den Gemeindevertretern der Gemeinde Schönfeld liegen der
Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor.
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld beschließt
auf der Sitzung am 12.03.2015 die Haushaltssatzung sowie
den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung
des Landes Brandenburg.
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 1
Beschluss 11 lt. Beschlussvorlage 11
Kassenkredit 2015
Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung
festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine
anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
darf, wird auf 238.300,00 € festgesetzt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt auf der Sitzung am 12.03.2015 zur Sicherstellung
der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg.
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das Haushaltsjahr 2015
Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 12.03.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag
der ordentlichen Erträge auf
1.501.300,00 €
ordentlichen Aufwendungen auf
1.688.700,00 €
außerordentlichen Erträge auf
außerordentlichen Aufwendungen auf
65.000,00 €
18.000,00 €
2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf
1.495.200,00 €
Auszahlungen auf
1.622.200,00 €
festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:
4
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
1.430.200,00 €
1.462.400,00 €
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
65.000,00 €
26.500,00 €
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
-€
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 133.300,00 €
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - €
Auszahlungen an Liquiditätsreserven
-€
§2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren
wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§4
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
325 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundstücke B)
385 v.H.
2.
Gewerbesteuer
335 v. H.
§5
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und
Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher
Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro
festgesetzt.
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird
auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen
Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei
Nr. 04/2015
Personalaufwendungen von mehr als
10.000,00 €
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen von mehr als
10.000,00 €
Transferaufwendungen von mehr als
10.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen
von mehr als
10.000,00 €
Auszahlungen für Baumaßnahmen
von mehr als
10.000,00 €
Auszahlungen für Investionsfördermaßnahmen von mehr als
10.000,00 €
Sonstige investive Auszahlungen
von mehr als
10.000,00 €
Über- und außerplanmäßige Ausgaben, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der
Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben.
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages
der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 33.700,00 €
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen
Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf
30.000,00 €
festgesetzt.
Schönfeld, den 13.03.2015
Neumann
Amtsdirektor
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 10/2015 vom
12.03.2015) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in
17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren
Anlagen nehmen kann.
Brüssow, den 09.04.2015
Neumann
Amtsdirektor
Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg
Beschlüsse vom 16.02.2015
Beschluss 5 lt. Beschlussvorlage 5
Fördermittelbeantragung Ausbau Nebengebäude, Kita
Baumgarten
Für den Ausbau des Nebengebäudes hinter dem Kita-Gebäude in Baumgarten können Fördermittel beantragt werden.
Vorgesehen ist ein Sport- und Bewegungsraum, eine Garderobe, ein Abstellraum für Spielgeräte und Kinderwagen, sowie
die entsprechenden sanitären Einrichtungen.
Vom Hauptgebäude zum Garderobenraum im Nebengebäude
soll ein überdachter Übergang errichtet werden.
Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich nach Kostenschätzung auf ca.: 100.000,00 €
Eine Förderung von 75 % ist möglich.
In den Haushalt 2015 werden 5.000,00 € für einen Teil der
Planungskosten eingestellt.
Die Baudurchführung soll im HH-Jahr 2016 erfolgen.
Anlage:
Entwurfszeichnung für den Umbau des Nebengebäudes Kita
Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt den
Fördermittelantrag zum Umbau des Nebengebäudes zu
stellen.
Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt 2015/2016
eingestellt.
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 6 lt. Beschlussvorlage 6
Fördermittelbeantragung Weiterführung Speicherausbau
Ludwigsburg, einschl. Außenanlage
Für die Weiterführung des Umbaus des ehem. Speichers in
Ludwigsburg besteht die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen.
Nr. 04/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Die Durchführung der Maßnahme soll in 3 Abschnitte geteilt
werden:
1. Um- und Ausbau ehem. Pferdestall zu einem Saal
2. Herrichtung der oberen Räume zur Nutzung als Ausstellungsräume
3. Gestaltung Außenanlage
Eine Förderung in Höhe von 75 % ist möglich.
Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt für
die weiterführenden Baumaßnahmen, am und im Speicher
Ludwigsburg, Fördermittel zu beantragen.
Die Durchführung der Maßnahme soll in drei Abschnitten
erfolgen.
Die erforderlichen Mittel sind vorhanden und werden in
den jeweiligen Haushalt 2015 und 2016 eingestellt.
Ja-Stimmen 4
Nein-Stimmen 1
Enthaltungen 1
Beschlüsse vom 12.03.2015
Beschluss 10 lt. Beschlussvorlage 10
Erneute Beteiligung zur 1. Änderung B-Plan „Windfeld
Uckermark, Bereich Klockow“
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg haben
folgende Bedenken, bzw. Hinweise zum 2. Entwurf B-Plan
„Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ (1. Änderung):
-
mindestens 1.000 m von der Wohnbebauung entfernt sein
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 1
Enthaltungen 0
5
Beschluss 12 lt. Beschlussvorlage 12
Haushaltssatzung 2015 (s. unten)
Den Gemeindevertretern der Gemeinde Schenkenberg liegen
der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor.
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschließen auf der Sitzung am 16.03.2015 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 13 lt. Beschlussvorlage 13
Kassenkredit 2015
Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung
festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine
anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
darf, wird auf 213.600,00 € festgesetzt.
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschließen auf der Sitzung am 16.03.2015 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg.
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Haushaltssatzung der Gemeinde Schenkenberg für das Haushaltsjahr 2015
Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 16.03.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge auf
1.367.800,00 €
ordentlichen Aufwendungen auf
1.898.200,00 €
außerordentlichen Erträge auf
-€
außerordentlichen Aufwendungen auf
-€
2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf
1.438.100,00 €
Auszahlungen auf
2.091.100,00 €
festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
1.281.900,00 €
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
1.641.600,00 €
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
156.200,00 €
416.000,00 €
-€
33.500,00 €
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - €
Auszahlungen an Liquiditätsreserven
-€
§2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren
wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§4
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
280 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
300 v. H.
2. Gewerbesteuer
300 v. H.
§5
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und
Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher
Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro
festgesetzt.
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird
auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen
Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei
Personalaufwendungen von mehr als
10.000,00 €
Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 €
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen von mehr als
10.000,00 €
Transferaufwendungen von mehr als
10.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen
von mehr als
10.000,00 €
6
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Abschreibungen von mehr als
Auszahlungen für Baumaßnahmen
von mehr als
Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen von mehr als
Sonstige investive Auszahlungen
von mehr als
10.000,00 €
Nr. 04/2015
Schenkenberg, den 17.03.2015
10.000,00 €
Neumann
Amtsdirektor
10.000,00 €
10.000,00 €
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung
erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur
Kenntnis zu geben.
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages
der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 37.900,00 €
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen
Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf
38.000,00 €
festgesetzt.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schenkenberg für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 12/2015 vom
16.03.2015) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in
17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren
Anlagen nehmen kann.
Brüssow, den 09.04.2015
Neumann
Amtsdirektor
Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Brüssow
Beschlüsse vom 31.03.2015
Beschluss Nr. 1/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 1/2015
Haushaltssatzung 2015 (s. unten)
Dem Amtsausschuss des Amtes Brüssow (Uckermark) liegen
der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor.
Der Amtsausschuss des Amtes Brüssow (Uckermark)
beschließt auf der Sitzung am 31.03.2015 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Dafürstimmen 9
Gegenstimmen 1
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
darf, wird auf 274.100,00 € festgesetzt.
Der Amtsausschuss des Amtes Brüssow (Uckermark) beschließt auf der Sitzung am 31.03.2015 zur Sicherstellung
der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg.
Dafürstimmen 11
Enthaltungen 1
Beschluss Nr. 2/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 2/2015
Kassenkredit 2015
Zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen kann das Amt
Kassenkredite bis zu dem vom Amtsausschuss festgesetzten
Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel
zur Verfügung stehen.
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss Nr. 5/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 5/2015
1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung (s. S. 7)
Der Amtsausschuss Brüssow beschließt die 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung des Amtsausschusses.
Dafürstimmen 10
Gegenstimmen 1
Enthaltungen 0
Haushaltssatzung des Amtes Brüssow (Uckermark) für das Haushaltsjahr 2015
Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom
31.03.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge auf
1.712.700,00 €
ordentlichen Aufwendungen auf
1.724.400,00 €
außerordentlichen Erträge auf
außerordentlichen Aufwendungen auf
-€
-€
2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf
1.645.000,00 €
Auszahlungen auf
1.729.700,00 €
festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
1.645.000,00 €
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
1.604.000,00 €
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
-€
125.700,00 €
-€
-€
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - €
Auszahlungen an Liquiditätsreserven
-€
§2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Nr. 04/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren
wird auf 45.000,00 Euro festgesetzt.
§4
Die Amtsumlage gemäß § 139 BbgKVerf wird auf 31,0 v. H.
der für die amtsangehörigen Gemeinden für das Haushaltsjahr
2015 geltenden Umlagegrundlagen festgesetzt.
1.
2.
§5
Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für das Amt von wesentlicher Bedeutung
angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird
auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
3.
Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen
Zustimmung des Amtsausschusses bedürfen, wird bei
Personalaufwendungen von mehr als
Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 €
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen von mehr als
Transferaufwendungen von mehr als
Sonstige ordentliche Aufwendungen
von mehr als
10.000,00 €
Abschreibungen von mehr als
10.000,00 €
Auszahlungen für Baumaßnahmen
von mehr als
10.000,00 €
Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen von mehr als
10.000,00 €
Sonstige investive Auszahlungen
von mehr als
10.000,00 €
7
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung
erteilt hat, sind dem Amtsaussschuss halbjährlich zur
Kenntnis zu geben.
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um
34.400,00 €
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen
Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf
34.000,00 €
festgesetzt.
Brüssow, den 01.04.2015
Neumann
Amtsdirektor
10.000,00 €
10.000,00 €
10.000,00 €
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Haushaltssatzung des Amtes Brüssow (Uckermark) für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 01/2015 vom
31.03.2015) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in
17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren
Anlagen nehmen kann.
Brüssow, den 09.04.2015
Neumann
Amtsdirektor
festgesetzt.
1. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche
Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse des Amtes Brüssow
(Amtsausschuss)
1. Änderung zur Entschädigungssatzung
Die Entschädigungssatzung des Amtsausschusses vom
24.02.2009, bestätigt am 10.07.2014 wird durch den Amtsausschuss in seiner Sitzung vom 31.03.2015 wie folgt geändert:
(4) Sachkundige Einwohner erhalten ein Sitzungsgeld von
10,00 Euro pro Sitzung.
Artikel 1
Artikel 2
Inkrafttreten
§ 6 Sitzungsgeld für Mitglieder kommunaler Vertretungen
erhält folgende Fassung:
(1) Die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung tritt
am 01.04.2015 in Kraft.
(1) Die Mitglieder des Amtsausschusses erhalten ein Sitzungsgeld von 20,00 Euro pro Sitzung.
Brüssow, den 07.04.2015
(2) Der Amtsausschussvorsitzende erhält ein Sitzungsgeld
von 20,00 Euro pro Sitzung.
(3) Mitglieder der Fachausschüsse erhalten ein Sitzungsgeld
von 20,00 Euro pro Sitzung.
Neumann
Amtsdirektor
8
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 04/2015
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow
Beschlüsse vom 10.03.2015
Beschluss 15/2015 lt. Beschlussvorlage 0015/15
Weiterführung der Pilotphase „Inklusion“ in der Regenbogen-Grundschule Brüssow
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Antragstellung an das MBJS auf Beibehaltung der bisherigen Bedingungen des Pilotprojektes „Inklusive Grundschule“ über
das Schuljahr 2014/15 hinaus, für die nächsten zwei weiteren Schuljahre (2015/16 und 2016/17) auf der Grundlage der
Rundschreiben 10/12 und 11/14.
Dafürstimmen 11
Gegenstimmen 1
Enthaltungen 0
Beschluss 3/2015 lt. Beschlussvorlage 0003/15
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für die
Errichtung einer WKA (1 WKA) mit der Bezeichnung SF B2
in der Gemarkung Brüssow, Flur 3, Flurstück 372
Die ENERTRAG Aktiengesellschaft, Gut Dauerthal in 17291
Dauerthal hat beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz Brandenburg einen Genehmigungsantrag
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für
die Errichtung und zum Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung
Brüssow, Flur 3, Flurstück 372 (Reg.-Nr. G00715) eingereicht.
Die geplante WKA ist eine Anlage vom Typ ENERCON E82
E2 mit einer Nabenhöhe von 108,4 m.
Der Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt
802,06 m.
Bei Vorhaben, die nach §§ 31,33,34 oder 35 zu beurteilen sind,
ist die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde gemäß §
36 Abs. 1 Satz 2 BauGB erforderlich.
Anlage I: Kurzbeschreibung des Vorhabens
Anlage II: Übersichtslageplan
Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow erteilen ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch für
die Errichtung 1 WKA in der Gemarkung Brüssow, Flur
3, Flurstück 372.
Dafürstimmen 9
Gegenstimmen 2
Enthaltungen 1
Öffentliche Bekanntmachung zum Freiwilligen Landtauschverfahren „Preußentausch“
Anordnungsbeschluss
Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft
und Flurneuordnung ordnet gemäß § 103 c i. V. m. §§ 103 a
ff. FlurbG1 den Freiwilligen Landtausch „Preußentausch“
Aktenzeichen: 550115 an.
1. Verfahrensgebiet
Das Verfahrengebiet wird für die Anlage 1 (Liste der Tauschflächen) gelisteten Flurstücke festgestellt. Es umfasst Flächen
in den nachfolgend benannten Landkreisen – Gemeinden –
Gemarkungen:
Land Brandenburg
Landkreis Barnim
- Stadt Werneuchen – Gemarkung Krummensee
- Stadt Werneuchen – Gemarkung Löhme
Landkreis Dahme-Spree
-Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow
Staakow
–
Gemarkung
- Gemeinde Groß Köris – Gemarkung Löpten
- Gemeinde Halbe – Gemarkung Freidorf
- Gemeinde Halbe – Gemarkung Teurow
Landkreis Märkisch Oderland
- Gemeinde Podelzig – Gemarkung Podelzig
- Gemeinde Zechin – Gemarkung Friedrichsaue
Landkreis Oder-Spree
- Gemeinde Tauche – Gemarkung Sawall
- Gemeinde Tauche – Gemarkung Trebatsch
Landkreis Uckermark
- Stadt Angermünde – Gemarkung Crussow
- Stadt Angermünde – Gemarkung Gellmersdorf
- Stadt Angermünde – Gemarkung Neukünkendorf
- Stadt Angermünde – Gemarkung Stolpe
- Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Schwedt
- Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Criewen
- Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Gatow
-
-
-
-
-
Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Hohenfelde
Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Kunow
Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Stendell
Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Vierraden
Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Zützen
- Stadt Gartz (Oder) – Gemarkung Gartz
- Stadt Gartz (Oder) – Gemarkung Hohenreinekendorf
- Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow – Gemarkung
Groß Pinnow
- Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow – Gemarkung
Hohenselchow
- Gemeinde Schöneberg – Gemarkung Felchow
- Gemeinde Schöneberg – GemarkungFlemsdorf
- Gemeinde Schöneberg – GemarkungSchöneberg
- Gem. Berkholz-Meyenburg – Gem. Berkholz-Meyenburg
- Gemeinde Brüssow – Gemarkung Brüssow
Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von 2.332,5279 ha
(lt. Angabe im Liegenschaftskataster).
2. Bekanntmachung und Auslage
Der entscheidende Teil des Anordnungsbeschlusses wird in
den Flurbereinigungsgemeinden öffentlich bekannt gemacht.
Der Anordnungsbeschluss mit Begründung und Anlage (Liste
der Tauschflächen) liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten
zwei Wochen lang nach der Bekanntmachung in nachfolgenden Verwaltungen
Stadt Schwedt/Oder
Rathaus, Haus 2 – Zimmer 305
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
16303 Schwedt/Oder
Amt Lebus
Breite Straße 1
15326 Lebus
Stadtverwaltung Angermünde
Beratungsraum, Zimmer 301
Heinrichstraße 12
16278 Angermünde
Amt Golzow
Seelower Straße 14
15328 Golzow
Nr. 04/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Stadt Werneuchen
Am Markt 5
16356 Werneuchen
Gemeinde Tauche
Beeskower Chaussee 70
15848 Tauche
Brandenburg-Vorpommersches
Amt Gartz (Oder)
Zimmer 310
Kleine Klosterstraße 153
16307 Gartz (Oder)
Amt Brüssow (Um.)
Bauamt
Prenzlauer Straße 8
17236 Brüssow
Amt Schenkenländchen
Markt 9
15755 Teupitz
Amt Unterspreewald
Hauptstraße 41
15938 Golßen
Amt oder-Welse
Gutshof 1
16278 Pinnow
jeweils während der Geschäftszeiten aus.
Gleichzeitig liegt der Beschluss mit Gründen und der Anlage
des Beschlusses im Landesamt für Ländliche Entwicklung,
Landwirtschaft und Flurneuordnung – Dienstsitz Prenzlau,
Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau aus.
3. Beteiligte
Beteiligte des Verfahrens sind gemäß § 10 FlurbG die BVVG
(Bodenvertungs- und verwaltungs GmbH) und das Land Brandenburg als Eigentümer bzw. Miteigentümer der zum Tauschgebiet gehörenden Grundstücke bzw. Grundstücksteile sowie
die Inhaber von Rechten an den Grundstücken. Träger öffentlicher Belange werden, soweit erforderlich, in das Verfahren
einbezogen.
setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der
Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.
Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen.
Der Inhaber eines bezeichneten Rechtes muss nach § 14
Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetreten Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der
Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des
Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
5. Finanzierung des Verfahrens
Die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation (Verfahrenskosten) und die zur Ausführung des freiwilligen Landtausches erforderlichen Aufwendungen trägt das
Land Brandenburg (§ 104/103 g FlurbG).
6. Gründe
Gekürzt (siehe öffentliche Auslegung)
Rechtshelfsbelehrung
Gegen diesen Anordungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem
ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.
Der Widerspruch ist beim
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft
und Flurneuordnung – Dienstsitz Prenzlau
Grabowstraße 33
17291 Prenzlau
4. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur
Beteiligung am Verfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1
FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter
öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses schriftlich bei
der oberen Flurbereinigungsbehörde, dem
Im Auftrag
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft
und Flurneuordnung – Dienstsitz Prenzlau
Grabowstraße 33
17291 Prenzlau
anzumelden.
Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche
Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten
sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung
von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken.
Auf Verlangen der oberen Flurbereinigungsbehörde hat der
Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Groß Glienicke, den 23.03.2015
Großelindemann
Anlagen:
1. Liste der Tauschflächen (26 Seiten) – gekürzt
Die komplette Liste der Tauschflächen liegt vom 23.04.2015
bis zum 08.05.2015 im Bauamt des Amtes Brüssow zur Einsichtnahme aus. Außerhalb der Sprechzeiten bitte nach telefonischer Vereinbarung.
Amtliche Bekanntmachungen – Ende –
Impressum Amtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld
Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:
Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow,
Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Di. 08.00–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
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Herstellungsleitung und Redaktion:
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Druck/Endbearbeitung:
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 04/2015
Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde
Kinder- und Jugendarbeit
Winterzeit – Märchenzeit
Im Februar zeigte sich der Winter nur für eine Woche. Das
war aber kein Hindernis, um diese Jahreszeit unter die Lupe
zu nehmen.
So stiefelten die Kinder aus der Hasengrube selbst im Schnee
umher, um nach Spuren zu suchen. Sie experimentierten mit
dem Schnee, bemerkten wie kalt dieser ist und lernten, dass
man an einem Thermometer diese Kälte ablesen kann. Aber
woher kommt der Schnee?
Für Kinder liegt es nah, Frau Holle hat irgendetwas damit zu
tun! Gespannt hörten sie der Erzieherin beim Vorlesen zu und
zeigten Interesse, diese Rollen nachzuspielen. Märchenutensilien liegen in der Kita bereit und die Kinder schlüpften in die
verschiedenen Rollen. Begeistert spielten die Jungen die Rollen der Stiefmutter, der Frau Holle, der fleißigen und der faulen
Tochter. Beliebt bei den Mädchen war natürlich die Goldmarie.
An einem Vormittag zeigten die Kinder ihren Kitafreunden,
was sie gelernt hatten. Abends folgten dann die Eltern der
gebastelten Einladung ihrer Kinder.
Als Erzieherin kann ich hiermit sagen, die Eltern können stolz
auf ihre Kinder sein! Sie haben es super gemacht!
Erzieherin Simone Pahl
Vergnügliche Lesestunde
Am 10.03.2015 führten wir an unserer Schule den traditionellen Lesewettbewerb durch. Die besten Leserinnen und Leser
der Klassen präsentierten ihr Lieblingsbuch und lasen einen
Ausschnitt daraus vor.
Mit dieser Veranstaltung bedankten wir uns auch bei unseren Lesepaten Frau Ehmer, Frau Sy, Frau Glowe und Frau
Quandt. Sie waren unserer Einladung gefolgt und staunten
nicht schlecht über die Vorträge der Kinder. Besonders unsere
Jüngsten bekamen viel Beifall und alle zollten ihnen Respekt
für ihr Können.
In jedem Jahr bereiten sich auch Mädchen und Jungen unserer Schule auf den Rezitatorenausscheid in Lychen vor.
Bei Tee und Gebäck verging die Zeit wie im Fluge.
Die Lesestunde wurde für sie zur Generalprobe. Zwischen
den Lesevorträgen der einzelnen Klassen rezitierten sie ihre
Gedichte. Trotz großer Aufregung trauten sich einige, auch
Mimik und Gestik einzusetzen und verliehen so ihrem Vortrag
besondere Wirkung.
Manch einer ist neugierig geworden und findet bestimmt bald
den Weg in die Bibliothek, um sich eines der vorgestellten
Bücher auszuleihen.
Die Lesepaten des Lesewettbewerbes
Fachkonferenz Deutsch der Regenbogengrundschule in Brüssow
Nr. 04/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
11
Gratulationen
Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow
zum Geburtstag im Mai 2015
Brüssow
01.05. Erwin Hasse
01.05. Margarete Wittkopp
02.05. Erika Müller
03.05. Ursula Gombert
04.05. Karola Felske
07.05. Günther Boldt
07.05. Renate Kluge
08.05. Grete Briese
09.05. Günter Bartzick
09.05. Rudi Gärtner
09.05. Ekkehard Schulz
10.05. Brigitte Knobloch
13.05. Karla Kohn
15.05. Melita Keil
17.05. Albert Radant
18.05. Herta Schwachenwald
18.05. Edith Vohs
20.05. Christa Stolt
21.05. Dorothea Czychowski
21.05. Anna Stein
23.05. Karl-Heinz Grabs
23.05. Klaus-Dieter Matz
24.05. Renate Blomberg
25.05. Gerhard Lemke
27.05. Ellen Kieselbach
29.05. Dorothea Schwanke
zum 85.
zum 81.
zum 77.
zum 84.
zum 75.
zum 62.
zum 72.
zum 81.
zum 65.
zum 86.
zum 78.
zum 63.
zum 60.
zum 87.
zum 77.
zum 79.
zum 85.
zum 73.
zum 68.
zum 82.
zum 65.
zum 61.
zum 65.
zum 72.
zum 77.
zum 87.
Brüssow OT Bagemühl
20.05. Sigrid Schwebke
zum 63.
Brüssow OT Grünberg
18.05. Siegfried Fillinger
25.05. Erika Schaede
27.05. Gerhard Stoldt
zum 84.
zum 75.
zum 79.
Brüssow OT Woddow
07.05. Erich Lipke
29.05. Anneliese Wieland
zum 85.
zum 66.
Brüssow OT Wollschow
28.05. Jutta Hofmann
zum 65.
Brüssow OT Grimme
26.05. Kurt Stangenberg
zum 77.
Brüssow OT Frauenhagen
06.05. Monika Maaß
zum 64.
15.05. Hui-Wen von Groeling zum 71.
Brüssow OT Petersruh
01.05. Johannes Eilers
zum 74.
Brüssow OT Moor
02.05. Hildegard Maahs
zum 85.
Brüssow OT Trampe
07.05. Karin Rautengarten
zum 75.
13.05. Siegfried Gundermann zum 75.
Brüssow OT Menkin
03.05. Georg Sprenger
22.05. Klaus Szemis
26.05. Veronika Pargmann
28.05. Henry Ziemke
zum 77.
zum 87.
zum 60.
zum 60.
Carmzow
09.05. Marlies Tews
15.05. Waltraud Tietschert
21.05. Peter-Christian Evers
21.05. Elsbeth Mandl
25.05. Katharina Ruff
29.05. Kurt Becker
zum 61.
zum 77.
zum 65.
zum 77.
zum 90.
zum 73.
Wallmow
01.05. Margret Havekost
04.05. Gertrud Hempel
08.05. Martha Wegner
29.05. Roseanna Lance
31.05. Erika Schniebel
zum 63.
zum 78.
zum 85.
zum 86.
zum 78.
Carmzow-Wallmow OT Cremzow
21.05. Annemarie Kahn
zum 73.
Carmzow-Wallmow OT Wendtshof
06.05. Jürgen Welteroth
zum 62.
12.05. Jürgen Wagner
zum 77.
Göritz
01.05.
01.05.
01.05.
10.05.
11.05.
12.05.
18.05.
19.05.
19.05.
24.05.
24.05.
25.05.
27.05.
29.05.
Jürgen Kalina
Manfred Kirchhoff
Lorenz Pellner
Boguslaw Lubka
Kurt Liebchen
Johanna Fester
Elfriede Damerow
Norbert Bartelt
Eckbert Kohn
Jürgen Bembennek
Dieter Vilter
Reinhard Stolpe
Heidelore Lüdke
Hans-Jürgen Scherping
zum 68.
zum 79.
zum 88.
zum 60.
zum 81.
zum 84.
zum 91.
zum 60.
zum 62.
zum 61.
zum 76.
zum 75.
zum 61.
zum 64.
Göritz OT Malchow
13.05. Walter Peris
31.05. Adelheid Werneke
zum 80.
zum 78.
Göritz OT Tornow
22.05. Rainer Kolberg
23.05. Gerhard Blum
zum 64.
zum 84.
Schenkenberg OT Baumgarten
06.05. Inge Zimmermann
zum 75.
11.05. Ursel Krause
zum 77.
13.05. Gerda Kulessa
zum 85.
15.05. Gerda Trellert
zum 72.
27.05. Siegfried Ulfig
zum 83.
Schenkenberg OT Kleptow
04.05. Waltraud Schwanke
zum 84.
Schenkenberg OT Wittenhof
21.05. Elsbeth Grams
zum 87.
Schönfeld
08.05. Edeltraut Dobbert
zum 60.
10.05. Peter Kaiser
zum 72.
12.05. Jürgen Hammerschmidt zum 66.
14.05. Ursula Bauer
zum 73.
14.05. Hans Wilke
zum 75.
25.05. Margot Makowiak
zum 69.
31.05. Joachim Jenrich
zum 80.
Schönfeld OT Klockow
07.05. Mali Laschetzki
13.05. Siegfried Jahns
17.05. Klaus-Dieter Ryback
19.05. Dieter Schmidt
22.05. Anita Grünberg
24.05. Rita Dräwe
26.05. Angelika Schultz
zum 72.
zum 74.
zum 65.
zum 60.
zum 71.
zum 61.
zum 61.
Schönfeld OT Neuenfeld
12.05. Margit Dönau
zum 62.
12
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 04/2015
Kirchliche Informationen
Evangelisches Pfarramt Brüssow
Gottesdienste
19.04.2015 10.00 Uhr
14.00 Uhr
26.04.2015 10.00 Uhr
14.00 Uhr
03.05.2015 14.00 Uhr
10.05.2015 10.00 Uhr
14.05.2015 14.30 Uhr
17.05.2015 10.00 Uhr
14.00 Uhr
24.05.2015 10.00 Uhr
14.00 Uhr
Brüssow
Bröllin
Brüssow
Grünberg Orgelempfang
Brüssow/Konfirmandengottesdienst
Brüssow
Himmelfahrt in Battin
Brüssow
Fahrenwalde mit Taufe
Pfingsten, Brüssow mit Taufe
Gottesdienst mit Konfirmation und
Posaunenchor
Arbeitseinsatz in Bagemühl
Am 25. April 2015 um 9.00 Uhr auf dem Alten Friedhof in Bagemühl. Gemeinsam wollen wir rund um die Kirche alles in
Ordnung bringen! Für Verpflegung ist gesorgt.
Orgelempfang in Grünberg
Am 26. April 2015 um 14.00 Uhr in der Grünberger Kirche. Eine
Kammermusik wird zu hören sein und wir wollen mit Alexander
von Stülpnagel die Geschichte von Grünberg und der Kirche
durchleuchten. Für Musik sorgt Aiko Ogata vom Preußischen
Kammerorchester. Anschließend gibt es Kaffee und Kuchen
im Gutshaus! Herzliche Einladung an alle!
Himmelfahrt in Battin – Herzliche Einladung!
Datum: 14.05.2015 ab 14.30 Uhr
Ort:
Kirchenruine in Battin
Ablauf: 14.30 Uhr Gottesdienst unter freiem Himmel mit
dem Kirchenchor
15.30 Uhr Kaffee, Kuchen, Grillen und Getränke
16.30 Uhr Musik rund um die Kirche
21.30 Uhr Kirchenkino: Honig im Kopf (angefragt)
Konfirmation
Unsere Konfirmation mit Posaunenchor findet am 24. Mai 2015
um 14.00 Uhr in der Brüssower Kirche statt.
Konfirmiert werden:
Hannes Furkert, Leonie Jahnke, Djamila Liesegang, Willem
Irmler und Michelle Michaelis
Weitere Termine
Männerkreis
Seniorenkreis
50plus
Das nächste Treffen ist am 6. Mai um
14.00 Uhr auf dem Kirchplatz in Brüssow. Alles rund ums Thema Fisch!
Unser nächstes Treffen findet am 27.
April 2015 statt!
Das nächste Treffen findet am 29. April
um 14.00 Uhr. Wir wollen zum Krebssee wandern und dort zusammen picknicken. Herzliche Einladung!
Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld
Gottesdienste und Veranstaltungen
Fr. 24.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss
So. 26.04. 09.00 Uhr Klockow
10.15 Uhr Kleptow
Fr./Sa. 01./02.05 Soli Deo Gloria, 7. Internationaler
Malchower Kirchenpreis in Göritz
Fr. 01.05. 18.00 Uhr Andacht in Malchow zum Wochenschluss
So. 03.05. 09.30 Uhr Schönfeld, Familiengottesdienst der
Osterfreizeit mit Vorstellung der Konfirmanden
Fr. 08.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss
So. 10.05. 09.00 Uhr Tornow
10.15 Uhr Baumgarten
(Pfr. W. Schneider, Nechlin)
10.15 Uhr Göritz (mit Taufe)
Do.14.05. Christi Himmelfahrt
10.30 Uhr Neuenfeld (für alle Gemeinden),
23. Musikalischer Gottesdienst mit
Schönfelder Singkreis, Bläsern und
Flötenkreisen, anschließend Gemeindefest
Fr. 15.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss
Sa. 16.05. 19.30 Uhr Malchow Geistliche Musik BACH,
Kantate „Christ lag in Todesbanden“
BWV 4
So. 17.05. 09.00 Uhr Klockow
10.15 Uhr Kleptow
Fr. 22.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss
Sa.23.05. Pfingsten
10.30 Uhr Klockow (Trauung)
15.00 Uhr Baumgarten (Taufe)
So. 24.05. 09.30 Uhr Carmzow (für alle Gemeinden)
Festgottesdienst mit Konfirmation
Weitere Termine
- Arno Surminski zu Gast im Gutshaus Ludwigsburg, „Polninken“ und das neueste Buch „Als der Krieg zu Ende war…“,
der Autor liest, Gutshaus Ludwigsburg Freitag 24. April 2015
um 19.30 Uhr.
- Gemeindeausflug am Donnerstag, dem 7. Mai in den Ziegeleipark nach Mildenberg.
Regelmäßige Veranstaltungen
Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde,
Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis,
Göritzer Frauenkreis (20.05.), Klockower Kaffeerunde (23.04.
und 21.05.) innerhalb der Woche, Gemeindekirchenrat (27.04.
19.30 Uhr im Malchower Labyrinthpark)
Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!
Nr. 04/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges
Neues aus unseren Vereinen
Kleingartenverein „Wochenendfreude“ e. V. Brüssow
Liebe Mitglieder, liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
liebe Leser,
endlich ist es soweit! Der Winter ist vorbei und die neue Gartensaison steht in den Startlöchern. Überall sprießt das erste
Grün und auch die ersten bunten Tupfer sind zu sehen.
Nun geht es wieder ans Graben, Hacken, Harken, Jäten, Rasenmähen, Säen und Gießen, um dann schon bald die Früchte
der Arbeit zu ernten. Und es beginnt auch wieder die Zeit des
netten Kaffeepläuschchens auf der Terrasse, des leckeren
Grillabends mit Freunden und der geselligen Runden ums
Lagerfeuer.
Wir wünschen unseren Mitgliedern bei alldem viel Erfolg, jede
Menge Spaß und Freude und ein frohes Miteinander. Allen
Nichtmitgliedern, deren Interesse gerade geweckt wurde oder
aber auch schon lange besteht, schlagen wir vor: Verbringen
Sie doch Ihren nächsten Spaziergang in unserer Anlage und
schauen Sie sich um. Wir haben noch den einen oder anderen Garten frei. Gern können Sie sich auch am Wochenende
beim Vereinsvorsitzenden, Herrn Christian Grimme, im Garten
Nummer 50/51 melden.
Unsere nächsten Termine sind:
25.04. 10.00 Uhr Mitgliederversammlung im Vereinsgarten
30.04. 18.00 Uhr Hexenfeuer zur Walpurgisnacht
Wir freuen uns auf die Gartensaison 2015!
Der Vorstand
i. A. Kathrin Grimme
Ein Dankeschön an den Osterhasen
Am Ostersamstag war der Osterhase in Baumgarten! Wir
haben ihn auf dem Fußballfeld gesehen und die 40 Osterkörbchen waren schnell gefunden. In der Zeit zwischen Ostereiersuchen und Brauchtumsfeuer konnten die zahlreichen
Kinder lecker Zuckerwatte naschen, so verging das Warten am
Schminkstand im Nu. Phantasievoll bemalte Kindergesichter
strahlten um die Wette.
Das Osterfest wurde von allen sehr gut angenommen. Kaffee
und Kuchen, Würstchen vom Grill; das waren die Leckerbissen
für die vielen großen Besucher.
Der besondere Dank gilt dem Kultur- und Freizeitverein für die
Organisation und Betreuung dieses Festes.
Impressum Nichtamtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld
Bezugsmöglichkeiten:
- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow
- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)
Bezugsbedingungen:
Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow kostenfrei.
Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt.
Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- Euro + Porto.
Herstellungsleitung und Redaktion:
Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse:
Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland
Anzeigen und Abonnements:
Schibri-Verlag, Martina Goth • Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected]
Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 04/2015
Elternbriefe des ANE – Starke Eltern in Brandenburg durch Elternbriefe
Der Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. setzt sich seit fast 70
Jahren für die Interessen von Eltern ein und verteilt seit mehr
als 60 Jahren die Elternbriefe, in Berlin und Brandenburg seit
einigen Jahren kostenlos. Die Elternbriefe enthalten alle wichtigen Informationen, die Eltern benötigen, um ihr Kind in seiner
Entwicklung zu fördern und liebevoll zu begleiten. Sie helfen in
manchmal schwierigen Situationen den Überblick zu behalten
und geben Anregungen zur Lösung von Problemen, die in jeder
Familie vorkommen können und zur Entwicklung gehören. Das
inhaltliche Spektrum reicht von Themen wie Ernährung, Pflege und Gesundheit über verschiedene Entwicklungsbereiche
(Motorik, Sprachentwicklung, kognitive Entwicklung, Sozialver-
halten) bis hin zu Fragen der Alltagsorganisation. Die Briefe
greifen unterschiedliche Lebenslagen und Familiensituationen
auf: Fragen Alleinerziehender werden ebenso thematisiert wie
die von Paaren, getrennt lebenden Müttern und Vätern oder
Patchwork-Familien, Eltern mit wenig Geld oder besonderen
Belastungen werden angesprochen. Eltern werden ermuntert,
sich miteinander auszutauschen, gegenseitig zu unterstützen
und Unterstützung zu suchen. In den ANE-Elternbriefen finden
sie Adressen und Ansprechpartner, die weiterhelfen. Informationen und Anregungen kommen zum richtigen Zeitpunkt und
passend zu den Fragen, die sich Eltern gerade stellen.
Die Serie umfasst 46 Briefe von der Geburt bis zum achten
Lebensjahr des Kindes. Sie sind kostenfrei und kommen einzeln, immer dem Alter des Kindes entsprechend, mit der Post
zu den Eltern nach Hause.
Interessierte Eltern können das kostenfreie Angebot über
die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V.
www.ane.de oder per Email an [email protected], oder per Telefon
030/259006-35 bestellen.
Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).
Sabine Spelda
Elternbriefe Brandenburg
Buchvorstellung
„Das Ende des Zweiten Weltkrieges in der Randow-Uecker-Region im Frühjahr 1945“
Neues Buch zur regionalen Geschichte von Joachim Hartfiel erschienen
Den 70. Jahrestag der Befreiung nimmt der Torgelower
Joachim Hartfiel zum Anlass
für eine Publikation, in der,
ausgehend von den schweren
Abwehrkämpfen an der Oder
Mitte April 1945, die Kämpfe
zwischen den sowjetischen
und deutschen Truppen vorwiegend in der Randow-Uecker-Region dargestellt werden. Der Autor möchte damit
an die blutigen Kriegshandlungen in unserer Region vor
70 Jahren erinnern, die historischen Ereignisse für die Nachwelt erhalten und so vor dem
Vergessen schützen.
Die Druckschrift umfasst 125 Seiten im A4-Format, ist broschiert und hat Klebebindung. Sie enthält 26 Karten (davon 10
Gefechtskarten) und 84 Bilder (davon 34 Farbbilder).
Die Publikation besteht zu einem Drittel aus einem fachwissenschaftlichen Teil sowie zu zwei Dritteln ihres Umfangs
vornehmlich aus, für diese Publikation aufbereiteten diversen
Erinnerungsberichten von Zeitzeugen über die kriegerischen
Ereignisse in der Randowregion, über die Flucht aus dem
Kriegsgebiet sowie über die erste Zeit der sowjetischen Besatzung.
In Brüssow wird das Buch ab Mitte April im Heimatmuseum
der Stadt sowie auch über Herrn Hartfiel persönlich zu erhalten sein.
Kontakt zum Autor:
Joachim Hartfiel
Tel.: 03976/203 711,
E-Mail: [email protected]
Nr. 04/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Selbsthilfegruppen machen stark
Am besten gelingt Selbsthilfe in Gemeinschaft mit anderen
Betroffenen. Die Selbsthilfegruppe ist oft weit mehr als eine Interessengemeinschaft oder eine Sportgruppe. Unsere
Erfahrung zeigt: In der Gruppe finden wir Gemeinschaft, aktives Training, gemeinsame Interessen, Informationen zum
Krankheitsbild und Rückhalt. Selbsthilfe steht aber auch dafür,
andere anzuleiten und zu motivieren.
In Prenzlau haben wir zwei sehr aktive DRK-Selbsthilfegruppen
(SHG): eine Gruppe für an Osteoporose erkrankte Menschen
und die SHG für Menschen mit Hörproblemen. Oftmals geben
Menschen mit Hörproblemen nicht zu, dass sie schlecht oder
gar nicht hören. In der Selbsthilfegruppe geht es uns darum,
ihnen den Alltag zu erleichtern. Dazu bieten wir Informationsveranstaltungen, aber auch praktische Anleitungen an. Im
Rahmen von Rundtischgesprächen sprechen wir zum Beispiel
über den Einsatz von Hilfsmitteln, den Besuch von Kulturveranstaltungen, technische Hilfsmittel im Haushalt oder die
Funktionsweise von Hörgeräten. Häufig laden wir Fachkundige
ein, um uns schlau zu machen. Zuletzt ging es um das richtigeVerhalten im Straßenverkehr. Ein Experte der Verkehrswacht
besprach mit der Gruppe, worauf zu achten ist, wenn man mit
körperlicher Beeinträchtigung Fahrrad fährt. Wenn wir Informationen zu Krankheitsbildern und Behandlungsmöglichkeiten
brauchen, laden wir Fachärzte zum Gespräch ein. Schwerhörigkeit oder Ertaubung behindert auch den Gesprächspartner
des Betroffenen. Oft wird der Kontakt mit Hörbehinderten aus
Unsicherheit von gut Hörenden ganz vermieden. Mehr als 15
Millionen Mitmenschen in der Bundesrepublik sind von einer
Hörschädigung betroffen. Viele Schwerhörige verschweigen,
verdrängen oder vernachlässigen ihr Leiden. Sie schlagen
Hilfe aus und werden aus dem öffentlichen Leben immer mehr
ausgeschlossen. Im Gegensatz dazu ist die Osteoporose eine
Erkrankung, die lange ohne Beschwerden verlaufen kann, bevor Betroffene oder Außenstehende die Krankheit bemerken.
Ein Anzeichen von Knochenschwund kann beispielsweise
eine Verringerung der Körpergröße sein. Bei Fortschreiten der
Krankheit können Knochen- und Rückenschmerzen auftreten.
Es kommt zu einem schleichenden Abbau von Knochenmasse
und zu Veränderungen der „Knochenarchitektur“. Selbst bei
leichten Unfällen und auch ganz ohne Anlass können Brüche
auftreten. Wie ist mit den Auswirkungen der Krankheiten umzugehen? Unsere Selbsthilfegruppen bieten viele Möglichkeiten
zum Erfahrungsaustausch.
Die Mitglieder sind immer auch Fachleute in eigener Sache.
Bei unseren Treffen behandeln wir vielfältige Themenschwerpunkte. Wir tauschen zum Beispiel Informationen über Entwicklungen in der Technik, über Gesetze und Finanzierungsmöglichkeiten, aber auch viele gute Tipps für den Alltag. Regelmäßig finden wir uns zu Gruppentreffen und Fachvorträgen
zusammen. Natürlich sind uns auch Freizeitspaß und Bewegung wichtig. Wir treffen uns in der Therme zum Schwimmen,
gehen wandern und zum Seniorensport. Bei gemeinsamen
Ausflügen und sportlichen Aktivitäten vergessen wir für den
Augenblick das eigene Handicap.
Sind Sie selbst betroffen? Schauen Sie bei uns rein!
Ihre Ansprechpartnerinnen:
SHG Osteoporose: Inge Augustin
SHG Menschen mit Hörproblemen: Hanna Vierk
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 19a, 17291 Prenzlau
Telefon: 03984 8720-33
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Veranstaltungen
Veranstaltungen in den Gemeinden
Samstag, 25. April
Frühjahrsputz in Bagemühl, 9.00 Uhr
Samstag, 9. Mai
Amtsfeuerwehrtag & 90 Jahre Feuerwehr Baumgarten
Donnerstag, 14. Mai
- Sportfest in Menkin mit dem VfB Preussen GMW,
10.00 Uhr
- Herrentagsfußballturnier in Baumgarten
Samstag, 16. Mai
Allianz-Pokallauf in Brüssow
Sonntag, 17. Mai
38. Internationaler Museumstag, Heimatmuseum Brüssow
Anglerverein Brüssow
Sonntag, 26. April (8.00 Uhr)
Castingturnier auf dem Sportplatz
Samstag, 9. Mai (7.15 Uhr)
1. Hegefischen am Krebssee
Samstag, 23. Mai (19.15 Uhr)
1. Nachtangeln Krebssee
Kulturhaus Kino Brüssow
So., 26.04. „Yaloms Anleitung zum
Glücklichsein“ (USA,
Frankreich, Schweiz 2014)
So., 03.05. Findlingstournee 2015,
„Majubs Reise“ v. Eva Knopf
So., 15.05. „Timbuktu“ (Mauretanien/
Frankreich 2014)
Filmvorführung Kino
(Kostenbeitrag 4,50 €, Beginn 20.00 Uhr)
Nr. 04/2015