Mai - Schibri

Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil
- Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow
- 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Stadt Brüssow
zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Boden verbandes „Uckerseen“ Prenzlau
- Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld
- 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönfeld
zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Boden verbandes „Uckerseen“ Prenzlau
- Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow
- Haushaltssatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow
für das Haushaltsjahr 2015
- Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg
- 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schenkenberg
zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Boden verbandes „Uckerseen“ Prenzlau 2
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Beschlüsse der Gemeinde Göritz
2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Göritz
zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau
Information der Friedhofsverwaltung
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Nicht Amtlicher Teil
- Kinder- und Jugendarbeit
-Veranstaltungen
-Gratulationen
- Kirchliche Informationen
- Sport, Vereinstätigkeiten
-Austellung
-Buchtipp
- Aus den Unternehmen
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2
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 05/2015
Amtlicher Teil
Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow
Beschlüsse vom 14.04.2015
Beschluss 16/2015 lt. Beschlussvorlage 0016/15
Pachtpreisanpassung Kleingartenanlage Brüssow
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow beschließt den Pachtpreis der stadteigenen Grundstücke in
der Kleingartenanlage „Wochenendfreude“ Brüssow ab dem
01.01.2016 auf 0,06 €/m² zu erhöhen.
Dafürstimmen 12
Gegenstimmen 1
Enthaltungen 0
Beschluss 17/2015 lt. Beschlussvorlage 0017/15
2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Brüssow zur
Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau (siehe unten)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow beschließt die 2. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“.
Dafürstimmen 12
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 1
Beschluss 18/2015 lt. Beschlussvorlage 0018/15
Abstimmung zur Fördergebietskulisse, Programm KLS/
Mittelbereich Prenzlau
Mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung aller 5
beteiligten Kommunen ist die Zielsetzung, die abgestimmte
städtebauliche Zielplanung über das Landesamt für Bauen
und Verkehr umzusetzen.
Um die Umsetzung der Vorhaben mit der Priorität 1 und 2
zu ermöglichen, wird durch das MIL/LBV eine Übersicht der
Zielplanung inklusive Bewertung und die entsprechende Fördergebietskulisse für die entsprechenden Ortschaften per
Beschluss verlangt.
Es ergeben sich z. Z. insgesamt 10 Fördergebietskulissen,
davon 3 im Amt Brüssow, 1 im Amt Gramzow, 1 in der Stadt
Prenzlau und 4 in der Gemeinde Uckerland.
Die Fördergebietskulisse für die Stadt Brüssow beinhaltet die
Maßnahme:
- Grundschule Brüssow-Fassadensanierung, Sonnenschutz, Sockelsanierung
Alle aufgeführten Maßnahmen wurden durch den Bezug zum
Förderschwerpunkt „Bildung und Erziehung“ in die Priorität 1
aufgenommen.
Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow stimmen der
vorliegenden Fördergebietskulisse für das aufgeführte
Vorhaben zu.
Dafürstimmen 13
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Stadt Brüssow zur Umlage der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 14.04.2015
Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember
2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 09]), des § 80 Abs.
2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12,
[Nr. 20]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13,
[Nr. 18]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG)vom 13. März 1995 (GVBl.
I/95, [Nr. 03], S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.
Dezember 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 39]) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow in ihrer Sitzung am
14.04.2015 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung zur
Umlage der Verbandbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:
des „Uckerseen“ vom 13.08.2013, bekannt gemacht
im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom
18.09.2013, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom
08.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014
vom 21.08.2014, wird wie folgt geändert:
Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten
Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2015
0,00105 EUR.
Artikel 2
Inkraftsetzung
1.
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015
in Kraft.
Brüssow, den 15.04.2015
Artikel 1
Änderung der Satzung
1. § 6 der Satzung der Stadt Brüssow zur Umlage der
Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverban-
Neumann
Amtsdirektor
Nr. 05/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
3
Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld
Beschlüsse vom 09.04.2015
Beschluss 16 lt. Beschlussvorlage 16
Fassung des Abwägungs- u. Satzungsbeschluss über die
1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark,
Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld
Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld wurde die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt.
Die Umweltprüfung ist nach § 2 (4) BauGB erfolgt.
Durch die Verwaltung wurde ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Die sich aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange ergebenden Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass eine erneute Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nicht erforderlich ist.
Es konnten sämtliche Einwendungen, Hinweise und Anregungen in das Planverfahren ordnungsgemäß eingestellt werden;
inhaltliche Änderungen, die die Grundzüge der Planung betreffen könnten, ergeben sich daraus nicht.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 10 (1)
BauGB als Satzung beschlossen und anschließend zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde eingereicht
werden.
Den Gemeindevertretern liegen zur Beurteilung folgende Unterlagen vor:
-
Materialien zur Abwägung (Abwägungsbericht und Änderungsübersicht)
-
1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark,
Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld, bestehend
aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Teil
A) sowie seine Begründung (Teil B) in der Fassung vom
März 2015
- Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichs-Plan in der Fassung vom März 2015 mit Anlagen:
- (Zusammenstellung der Kompensationsmaßnahmen
(Maßnahmeblätter)
-Karten
Karte 1: Bestand/Konflikte „Biotope“
Karte 2: Bestand/Konflikte „Fauna/Landschaftsbild“
Karte 3: Bestand und Konflikte „Boden“
Karte 4: Maßnahmenübersicht
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld stellen
fest, dass der von der Verwaltung erarbeitete Abwägungsvorschlag alle öffentlichen und privaten Belange ermittelt
hat, die bei der Abwägung zu berücksichtigen sind. Sie
stellen ferner fest, dass diese Belange nach dem Abwägungsvorschlag gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen sind. Dem Abwägungsvorschlag wird
zugestimmt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen
wird mit dem vorgeschlagenen Inhalt als Satzung gemäß
§ 10 (1) BauGB beschlossen. Die Begründung mit dem
Umweltbericht wird gebilligt.
Die Verwaltung wird angewiesen den Plan nach § 10 (2)
BauGB zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen.
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Herr Schön hat an der Abstimmung nicht teilgenommen
Beschluss 17 lt. Beschussvorlage 17
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für die
Errichtung 1 WKA mit der Bezeichnung UM L1 in der Gemarkung Klockow, Flur 1, Flst. 445
Die ENERTRAG Aktiengesellschaft, Gut Dauerthal in 17291
Dauerthal hat beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz Brandenburg einen Genehmigungsantrag
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für
die Errichtung und zum Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung
Klockow, Flur 1, Flurstück 445, (Reg.-Nr. G02914) eingereicht.
Die geplante WKA ist eine Anlage vom Typ NORDEX N 100
mit einer Nabenhöhe von 140 m über Grund.
Der Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt
1001,02 m.
Bei Vorhaben, die nach §§ 31,33,34 oder 35 zu beurteilen sind,
ist die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde gemäß §
36 Abs. 1 Satz 2 BauGB erforderlich.
Anlage I: Kurzbeschreibung des Vorhabens
Anlage II: Übersichtslageplan
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld erteilt
ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch
für die Errichtung 1 WKA mit der Bezeichnung UM L1 in
der Gemarkung Klockow, Flur 1, Flurstück 445.
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Herr Schön hat an der Abstimmung nicht teilgenommen
Beschluss 18 lt. Beschlussvorlage 18
2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau (siehe Seite 4)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt
die 2. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“.
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 14 lt. Beschlussvorlage 14
Kooperationsvertrag „Kommunalservice“ mit der Ländlichen Arbeitsförderung Prenzlau e. V.
Die Gemeindevertretung beschließt den Kooperationsvertrag
über die Realisierung des Teilprojektes „Kommunalservice“ im
Rahmen der Gesamtinitiative „Dorfgemeinschaft Schönfeld“ –
Projektjahr 2015.
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 12 lt. Beschlussvorlage 12
Finanzielle Unterstützung Reitertag am 11.04.15
Zuschuss Reitverein für die Veranstaltung Reitertag am
11.04.2015
Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt einen finanziellen Zuschuss für den Reitertag am 11.04.2015 in Höhe von
100,00 €.
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
4
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 05/2015
2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 09.04.2015
Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember
2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 09]), des § 80 Abs.
2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12,
[Nr. 20]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13,
[Nr. 18]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG)vom 13. März 1995 (GVBl.
I/95, [Nr. 03], S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.
Dezember 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schönfeld in ihrer Sitzung am
09.04.2015 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung zur
Umlage der Verbandbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:
des „Uckerseen“ vom 13.08.2013, bekannt gemacht
im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom
18.09.2013; geändert durch die 1. Änderungssatzung vom
03.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014
vom 21.08.2014, wird wie folgt geändert:
Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten
Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2015
0,00105 EUR.
Artikel 2
Inkraftsetzung
2.
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015
in Kraft.
Brüssow, den 15.04.2015
Artikel 1
Änderung der Satzung
2. § 6 der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage
der Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverban-
Neumann
Amtsdirektor
Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow
Beschluss 7/2015 lt. BV 0007/15
Radwegneubau von Kleptow nach Carmzow und Übernahme in die kommunale Baulast
Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt den
Fördermittelantrag zum Radwegneubau zwischen Kleptow
und Carmzow zu stellen.
Die erforderlichen Eigenmittel sind vorhanden und werden in
den Haushalt 2015/2016 eingestellt.
Dafürstimmen: 1
Gegenstimmen: 5
Enthaltungen: 0
Beschlüsse vom 22.04.2015
Beschluss Nr. 12/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 0012/15
Haushaltssatzung 2015 (siehe Seite 5)
Den Gemeindevertretern der Gemeinde Carmzow/Wallmow
liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor.
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Carmzow/Wallmow
beschließen auf der Sitzung am 22.04.2015 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Dafürstimmen 8
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss Nr. 13/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 0013/15
Kassenkredit 2015
Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung
festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine
anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
darf, wird auf 166.900,00 € festgesetzt.
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Carmzow/Wallmow
beschließen auf der Sitzung am 22.04.2015 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg.
Dafürstimmen 8
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss Nr. 14/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 14/2015
Programm KLS/ Mittelbereich Prenzlau, Abstimmung zur
Fördergebietskulisse für die Gemeinde Carmzow-Wallmow
Mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung aller 5
beteiligten Kommunen ist die Zielsetzung, die abgestimmte
städtebauliche Zielplanung über das Landesamt für Bauen
und Verkehr umzusetzen.
Um die Umsetzung der Vorhaben mit der Priorität 1 und 2
zu ermöglichen, wird durch das MIL/LBV eine Übersicht der
Zielplanung inklusive Bewertung und die entsprechende Fördergebietskulisse für die entsprechenden Ortschaften per
Beschluss verlangt.
Es ergeben sich z. Z. insgesamt 10 Fördergebietskulissen,
davon 3 im Amt Brüssow, 1 im Amt Gramzow, 1 in der Stadt
Prenzlau und 4 in der Gemeinde Uckerland.
Die Fördergebietskulisse beinhaltet für die Gemeinde Carmzow-Wallmow die Maßnahme:
- MFH (Mehrfamilienhaus) Carmzow 82–85
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow stimmt der vorliegenden Fördergebietskulisse für
das aufgeführte Vorhaben zu.
Dafürstimmen 7
Gegenstimmen 0
Enthaltung 1
Nr. 05/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
5
Haushaltssatzung der Gemeinde Carmzow - Wallmow für das Haushaltsjahr 2015
Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 22.04.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:
2.
§1
3.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge auf
1.063.900,00 €
ordentlichen Aufwendungen auf
1.196.400,00 €
außerordentlichen Erträge auf
außerordentlichen Aufwendungen auf
-€
-€
2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf
1.036.800,00 €
Auszahlungen auf
1.097.600,00 €
festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
1.001.600,00 €
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
1.084.600,00 €
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
35.200,00 €
13.000,00 €
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
-€
49.800,00 €
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - €
Auszahlungen an Liquiditätsreserven
-€
§2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird
auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen
Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei
Personalaufwendungen von mehr als
10.000,00 €
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als
10.000,00 €
Transferaufwendungen von mehr als
10.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen
von mehr als
10.000,00 €
Auszahlungen für Baumaßnahmen
von mehr als
10.000,00 €
Auszahlungen für Investionsfördermaßnahmen von mehr als
10.000,00 €
Sonstige investive Auszahlungen
von mehr als
10.000,00 €
Über- und außerplanmäßige Ausgaben, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der
Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben.
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um
23.900,00 €
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen
Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf
30.000,00 €
festgesetzt.
Carmzow - Wallmow, den 23.04.2015
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren
wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§4
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
350 v.H
b) für die Grundstücke (Grundstücke B)
350 v.H
2. Gewerbesteuer
350 v.H
§5
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und
Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher
Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro
festgesetzt.
Neumann
Amtsdirektor
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde CarmzowWallmow für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 12/2015
vom 22.04.2015) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (GVBL.I Nr.19 S.286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow ( Uckermark ), Prenzlauer Str. 8 in
17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren
Anlagen nehmen kann.
Brüssow, den 04.05.2015
Neumann
Amtsdirektor
6
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 05/2015
Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg
Beschluss 8 lt. Beschlussvorlage 8 vom 16.02.2015
Radwegneubau von Kleptow nach Carmzow und Übernahme in die kommunale Baulast
Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt den Fördermittelantrag zum Radwegneubau zwischen Kleptow und
Carmzow zu stellen.
Die erforderlichen Eigenmittel sind vorhanden und werden in
den Haushalt 2015/ 2016 eingestellt.
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 15 lt. Beschlussvorlage 15 vom 20.04.2015
2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasserund Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau (siehe unten)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg beschließt die 2. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“.
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 16 lt. Beschlussvorlage 16 vom 20.04.2015
1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung
Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt die 1.
Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde
Schenkenberg.
Die 1. Änderung der Entschädigungssatzung tritt am
01.01.2015 in Kraft.
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 1
Enthaltungen 1
2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 20.04.2015
Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember
2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 09]), des § 80 Abs.
2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12,
[Nr. 20]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13,
[Nr. 18]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG)vom 13. März 1995 (GVBl.
I/95, [Nr. 03], S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.
Dezember 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schenkenberg in ihrer Sitzung
am 20.04.2015 folgende 2 . Änderungssatzung der Satzung
zur Umlage der Verbandbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:
verbandes „Uckerseen“ vom 19.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom
18.09.2013, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom
14.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014
vom 21.08.2014 wird wie folgt geändert:
Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten
Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2015
0,00105 EUR.
Artikel 2
Inkraftsetzung
3.
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015
in Kraft.
Brüssow, den 04.05.2015
Artikel 1
Änderung der Satzung
3. § 6 der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Boden-
Neumann
Amtsdirektor
Beschlüsse der Gemeinde Göritz
Beschlüsse vom 29.04.2015
Beschluss 16 lt. Beschlussvorlage 16
2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Göritz
zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau (siehe Seite 7)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt
die 2. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“.
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 17 lt. Beschlussvorlage 17
Bezuschussung der Uckermärkischen Musikwochen
Die Gemeinde Göritz beschließt, den Uckermärkischen
Musikwochen e. V. zur Ausrichtung seines Konzertes in
Malchow mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von
200,00 € zu unterstützen.
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Nr. 05/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
7
2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Göritz zur Umlage der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 29.04.2015
Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung
des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007
(GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Gesetz vom
13. März 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 09]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) und
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg
(KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004
(GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 18]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
(GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I/95, [Nr. 03], S. 14), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I/13, [Nr.
39]) hat die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Göritz in
ihrer Sitzung am 29.04.2015 folgende 2. Änderungssatzung
der Satzung zur Umlage der Verbandbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:
des „Uckerseen“ vom 28.08.2013, bekannt gemacht
im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom
18.09.2013 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom
30.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014
vom 21.08.2014 wird wie folgt geändert:
Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten
Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2015
0,00105 EUR.
Artikel 2
Inkraftsetzung
4.
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015
in Kraft.
Brüssow, den 04.05.2015
Artikel 1
Änderung der Satzung
4. § 6 der Satzung der Gemeinde Göritz zur Umlage der
Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverban-
Neumann
Amtsdirektor
Information der Friedhofsverwaltung
Durchführung der Standfestigkeitsprüfung an Grabsteinen
gem. VSG 4.7. §9 der Gartenbau – Berufsgenossenschaft
auf den Friedhöfen des Amtes Brüssow.
Friedhof Brüssow
Friedhof Battin
Friedhof Bagemühl
Friedhof Woddow
Friedhof Wollschow
24. Juni 2015
24. Juni 2015
24. Juni 2015
24. Juni 2015
24. Juni 2015
08.00 Uhr
09.50 Uhr
10.30 Uhr
11.00 Uhr
11.30 Uhr
Friedhof Menkin
Friedhof Grimme
Friedhof Klockow
Friedhof Malchow
24. Juni 2015
24. Juni 2015
24. Juni 2015
24. Juni 2015
12.00 Uhr
12.30 Uhr
13.15 Uhr
14.00 Uhr
Die Anfangszeit des ersten Friedhofes ist fest. Die weiteren
Anfangszeiten können sich geringfügig verändern aufgrund der
auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse.
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Am Sonnabend, den 27.06.2015 um 19.00 Uhr führt die Jagdgenossenschaft Göritz eine Genossenschaftsversammlung mit
den Landeigentümern durch.
Hierzu laden wir Sie und Ihren Ehepartner herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Abstimmung über die Tagesordnung
4. Bericht des Vorsitzenden 01.04.2014–31.03.2015
5. Bericht des Kassenführers
6. Bericht des Kassenprüfers
7. Entlastung des Vorstandes
8.Sonstiges
9. Gemütliches Zusammensein mit gemeinsamen Abendessen
Tagungsort: Gaststätte Helmholz, Göritz
Sollte ein Jagdgenosse nicht an der Versammlung teilnehmen
können, kann ein Bevollmächtigter sein Stimmrecht ausüben,
wenn vor der Versammlung eine Vollmacht vorgelegt wird.
Der Vorstand bittet um telefonische Rückmeldung über die
Teilnahme an der Versammlung bis zum 19.06.2015 unter
Telefon 0173/2075181.
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Göritz
Amtliche Bekanntmachungen – Ende –
Impressum Amtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld
Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:
Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow,
Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Di. 08.00–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
Herstellungsleitung und Redaktion:
Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland
Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg
Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]
Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil.
Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 05/2015
Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde
Kinder- und Jugendarbeit
Frühjahrsputz in der Kita ,,Sonnenschein‘‘
Auf ging es am 25.03.2015 für die Eltern, Kinder und Erzieher
unserer Einrichtung zum Frühjahrsputz. Pünktlich um 15Uhr
kamen einige Muttis und ein Vati mit Harken, Rechen, Spaten,
Pinsel, Farbe und waren bereit zu helfen. Das Wetter machte
mit, die Sonne strahlte und der Himmel zeigte sich in einem
leuchtenden blau. Die größeren Kinder halfen fleißig mit, harkten und fuhren das Laub weg. Der Spielzeugbungalow wurde
entrümpelt und bekam dann einen neuen Innenanstrich. Hierbei zeigten die Muttis Kreativität und seitdem schmückt eine
riesige Blume die Wand. Immer wieder schauten die Kinder
neugierig in den Bungalow und staunten wie toll er nun aussieht. Unser gesamter Spielplatz erstrahlt im neuen Glanz.
Nach getaner Arbeit gab es für alle fleißigen Helfer in gemütlicher Runde Kaffee, Tee oder Saft und leckeren Kuchen, den
die Muttis selbst gebacken haben.
Noch einmal sagen wir hiermit allen Dank, die sich die Zeit
genommen haben um uns zu unterstützen!
Die Kinder und Erzieher
der Kita „Sonnenschein“
Wo geht es hin?
Voller Spannung erwarteten die Sonnenkinder von Marlies den
27. April 2015. Ein Ausflug wurde angekündigt, aber, wohin
…? Ins Schwimmbad, ins Rumtollhaus, oder …? Das große
Geheimnis wurde am Montagmorgen gelüftet. Ein großer Jubelschrei zog durch unser Kindergartenhaus als es hieß: „Wir
fahren nach Schmarsow zur Landtechnik Steinhage.“ Einige
Kinder konnten sich noch gut an unseren ersten Besuch vor
drei Jahren erinnern, ganz besonders an die Fahrt mit dem riesigen Traktor mit der Drehkabine. Im Spiel und vielen anderen
Situationen zeigen nicht nur die Jungs ihr großes Interesse an
den Landmaschinen, nein auch unsere Mädels kennen sich gut
damit aus. Und wer träumt schon nicht davon, einmal in einem
echten Fendt oder Claas zu sitzen? Gleichzeitig wollten wir
erkunden, welchen Beruf man erlernen muss, um eines Tages
bei der Landtechnik Steinhage zu arbeiten. Vom Landmaschinenschlosser, Lager- und Werkstattmeister, Bürokaufmann/
frau und nicht zu vergessen den Geschäftsführer lernten wir
alle kennen. In der Empfangshalle wurden der große Traktor
von Claas und die vielen Rasenmähertraktoren bestaunt und
erobert. Unser Rundgang führte uns von dort ins Lager und
in die Werkstatt. Hier sollte ein reparierter Fendt aus der Halle
gefahren werden. Doch ein kaputter Mähdrescher blockierte
den Eingangsbereich und für uns war es unfassbar, wie der
Nr. 05/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
riesige Traktor durch den kleinen Spalt nach draußen gelangen könnte. Ein Arbeiter jonglierte ihn unter Anleitung seiner
Kollegen hin und her, vor, zurück … dann endlich, geschafft.
Von uns gab es einen tosenden Applaus. Wir lernten einen
Ambos, eine Drehmaschine, eine riesige Bohrmaschine und
viele andere Werkzeuge kennen, sahen bei der Reparatur des
Mähdreschers zu, stellten fest, dass das kleinste Schneidwerk
so lang ist, wie wir als Kette. Auch im Büro hatten wir viel
Spaß. Voller Stolz entdeckten wir unser Foto von 2012 und
als wir mit einem Stempel „tätowiert“ wurden, wollte jeder
der Erste sein. Das Highlight war der neue Mähdrescher mit
Ketten. Leider konnten wir diesen, während einer kleinen Regenpause nur kurz in Augenschein nehmen. Vielleicht klappt es
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ja ein anderes Mal mit einer Probefahrt. Nachdem alle unsere
Fragen beantwortet waren, zeigten wir unser musikalisches
Talent und bedankten uns mit einem kleinen Ständchen für
den interessanten Vormittag. Nun hieß es Abschied nehmen.
Dieser wurde uns mit einem Überraschungstütchen für jedes
Kind erleichtert. Mit leuchtenden Augen und vielen Eindrücken
im Gepäck ging es zurück in die Kita.
Vielen Dank sagen wir, allen Mitarbeitern der Landtechnik
Steinhage, ganz besonders Herrn Kamrath, unseren Taxifahrerinnen Frau Schulze und Frau Dobbert sowie Frau Labes,
die uns mit Getränken versorgt hat.
DANKESCHÖN!
sagen die Sonnenkinder der Kita „Gänseblümchen“
Kinder sind unsere Stars
In der Woche vom 23.03. bis zum 27.03.2015 führten die Mädchen und Jungen der Regenbogengrundschule in Brüssow ein
Zirkusprojekt durch.
Unter dem Motto „Kinder sind unsere Stars“ trainierten uns
die Zirkusleute vom Zirkus Flip Flop und brachten uns viele
Tricks bei. Jeder gab sein Bestes, denn bei der großen Abendvorstellung wollten wir uns schließlich nicht blamieren. Wir
waren sehr aufgeregt, aber es klappte alles und der Applaus
war unser schönster Lohn.
Jeder Schüler und jede Schülerin konnten zeigen, was in ihnen
steckt. So gab es die verschiedensten Auftritte: Bodenakrobaten, Jongleure und Hula-Hoop-Mädchen tummelten sich in
der Manege. Geduld und Gefühl waren bei den Tiernummern
mit den Tauben und Ziegen gefragt. Die Musikclowns und
Die Taubenbändiger …
der starke Samson sorgten für Stimmung und keiner konnte
sich ihrer witzigen Einlage entziehen. Besonders spannend
wurde es mit den Piraten und Cowboys. Da stieg schon mal
gespenstischer Rauch auf, aber die Akteure waren sicher im
Umgang mit ihren Waffen und so traf jeder Schuss das Ziel.
Etwas ruhiger und entspannter sorgten dann die Kinder mit den
Tüchern für eindrucksvolle Bilder. Lichteffekte, bunte Kostüme
und Musik sorgten auch dafür, dass wir großen Spaß hatten.
Unsere Zirkusdirektorin Antonia führte redegewandt durch das
Programm und das Finale am Ende zeigte uns deutlich, dass
wir gemeinsam etwas bewegen können.
Wir bedanken uns beim Team des Zirkus Flip Flop für die
aufregende Woche.
Klasse 5 der Regenbogengrundschule
… und die Bodenakrobaten (Fotos Agnieszka Piskorz)
Private Anzeigen
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 05/2015
Veranstaltungen
Veranstaltungen in den Gemeinden
Samstag, 30. Mai
Stadtmauerfest in Brüssow, ab 10.00 Uhr
Samstag, 6. Juni
Baumfest in Baumgarten
Samstag, 13. Juni
Dorffest in Göritz
Samstag, 20. Juni
- Heimattag, Brüssow Marktplatz
- 25 Jahre SV Blau-Weiß Klockow, inkl. Dorffest Klockow
Samstag, 4. Juli
Sport- und Dorffest in Carmzow, ab 11.00 Uhr
6. Brüssower Stadtmauerfest
und große Kindertags-Party am 30.05.2015
Hier geht die Party richtig ab! Zum 6. Stadtmauerfest am
30.05.2015 laden die Alttechnikfreunde Brüssow schon jetzt
herzlich ein.
Wir feiern gleichzeitig eine große „Kindertags-Party“ mit Unterstützung der Stadt Brüssow. Neben Spiel und Spaß können
sich alle Kinder auf Geschenke und Überraschungen freuen.
Bei uns gibt es eine Spagetti-Party, Hüpfburg, Puppentheater,
Kinder-Disco mit Mini-Playbackshow und vieles mehr.
Eröffnung ist um 10.00 Uhr. Eine kleine Oldtimerausstellung
wird es natürlich auch wieder geben. Also wer seinen Oldi
gerne präsentieren möchte, ist bei uns genau richtig.
Brüssower Alttechnik-Freunde und ein Deutz, Baujahr 1936
Ab 11.30 Uhr gibt es unseren traditionellen Erbseneintopf mit
Musik. Am Nachmittag frisch gebackenen Kuchen mit musikalischer Unterhaltung. Durch eine Imkereiausstellung führt auch
dieses Jahr unser Opa Hamann. Trödelmarkt und Verkaufsstände sind mit dabei. Ab 16.00 Uhr wackelt die Stadtmauer,
denn dann präsentieren die Züsedomer Oldtimer Mädels ihr
„Neues Show-Programm“. Sie freuen sich schon jetzt, auf das
super Brüssower Publikum.
Das nächste Amtsblatt Brüssow
erscheint am
Donnerstag, den 18.06.2015
Redaktionsschluss: 01.06.2015
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Anzeigenschluss ist am 05.06.2015.
Rufen Sie uns unter der 039753/22757
einfach an. Sie können auch eine
E-Mail an [email protected] senden.
Züsedomer Oldtimer-Mädels
Ab 20.00 Uhr tanzt wieder der Brüssower Storch mit DJ HaJo. Für das leibliche Wohl ist natürlich gesorgt. Die Anreise
für Camper ist schon am Freitag möglich. Anmeldungen und
Fragen unter 01789/702505 oder 01789/702246. Ein Ausflug
und ein Besuch lohnen sich! Vielen Dank an die Stadt Brüssow,
denn dieses Jahr ist der Eintritt frei!
Nr. 05/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Unser Dorf hat Zukunft …
… das sagen sich die Bürger der Dörfer Göritz und Malchow
und nehmen aus diesem Anlass am selbigen Wettbewerb teil.
Nachdem im letzten Jahr ein 1. Platz im Kreiswettbewerb errungen wurde, geht es nun in die 2. Runde und die Orte stellen
sich den kritischen Blicken der Landesbewertungskommission.
Diese wird am 02.07.2015 im Laufe des Nachmittags durch die
Orte geführt. Göritz und Malchow wollen natürlich ein gutes
Bild abgeben und bereiten sich deshalb auf diesen Besuch
akribisch vor.
Der ehrenamtliche Bürgermeister Daniel Pohl ruft alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Göritz auf, sich für ihre
Dörfer einzubringen und wird Ende Juni noch mal zu einer
Einwohnerversammlung einladen.
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 05/2015
Nr. 05/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Gratulationen
Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow
zum Geburtstag im Juni 2015
Brüssow
03.06. Barbara Lemke
03.06. Ingrid Wruck
04.06. Ilse Gombert
04.06. Annemarie Schröder
06.06. Christian Felbrich
07.06. Ursula Gärtner
09.06. Helmut Köppen
10.06. Gerhard Wende
11.06. Manfred Maahs
11.06. Günter Vohs
17.06. Elisabeth Behnke
17.06. Ursula Döhring
18.06. Manfred Blomberg
21.06. Herbert Schulz
22.06. Hannelore Stübke
23.06. Vera Dollerschell
25.06. Alwine Holzkämper
26.06. Hella Sellenthin
27.06. Horst Zander
zum 65.
zum 77.
zum 73.
zum 89.
zum 62.
zum 85.
zum 61.
zum 64.
zum 60.
zum 87.
zum 87.
zum 85.
zum 66.
zum 75.
zum 64.
zum 62.
zum 79.
zum 83.
zum 81.
Brüssow OT Bagemühl
08.06. Monika Dittmann
zum 65.
Brüssow OT Grünberg
06.06. Henri Schulze
zum 61.
Brüssow OT Woddow
11.06. Inge Brandt
zum 60.
12.06. Gerhard Zimmermann zum 64.
Brüssow OT Wollschow
07.06. Wolfram Fielitz
19.06. Brigitte Seiler
26.06. Joachim Fielitz
30.06. Ingelore Wachtmeister
zum 60.
zum 74.
zum 64.
zum 65.
Brüssow OT Grimme
03.06. Ilse Westphal
04.06. Norbert Plagge
21.06. Elfriede Groß
zum 92.
zum 67.
zum 75.
27.06. Gertrud Mehlhorn
zum 88.
Brüssow OT Frauenhagen
23.06. Ingrid Penkuhn
22.06. Willi Rückert
23.06. Axel-Heiko Schröder
zum 64.
Brüssow OT Petersruh
02.06. Regina Fischer
23.06. Manfred Tillack
Carmzow-Wallmow OT Cremzow
07.06. Roswitha Noe
zum 65.
zum 63.
zum 73.
Carmzow-Wallmow OT Wendtshof
05.06. Gisela Butterling
zum 74.
Brüssow OT Stramehl
13.06. Ryszard Bielas
zum 69.
Brüssow OT Butterholz
29.06. Norbert Engel
zum 61.
Brüssow OT Moor
20.06. Brigitte Ehmer
zum 66.
Brüssow OT Battin
07.06. Hans-Jochen Leonhardt zum 70.
Brüssow OT Trampe
01.06. Ingeborg Ruthenberg
zum 65.
Brüssow OT Menkin
04.06. Gudrun Wolff
09.06. Herbert Preuß
12.06. Ingrid Bewersdorff
13.06. Walter Gueffroy
18.06. Marlene Kunz
19.06. Johanna Mohns
19.06. Elsa Radant
23.06. Helmut Winter
29.06. Hans-Jürgen Herrmann
zum 65.
zum 80.
zum 60.
zum 86.
zum 63.
zum 86.
zum 74.
zum 71.
zum 64.
Carmzow
05.06. Brunhilde Becker
zum 74.
Wallmow
10.06. Gerhild Passow
15.06. Helmut Schulz
zum 63.
zum 80.
Göritz
06.06.
06.06.
08.06.
09.06.
10.06.
14.06.
17.06.
17.06.
17.06.
19.06.
20.06.
21.06.
22.06.
24.06.
27.06.
27.06.
28.06.
Manfred Bethke
Maria Kohn
Ludwig Dähn
Astrid Maaß
Eduard Wesoly
Kurt Küther
Brigitte Görk
Gerhard Hinz
Ursula Zummack
Joachim Bachner
Renata Wesoly
Inge Münchow
Karin Schmohl
Jürgen Stoldt
Walter Magnus
Reinhold Schwarz
Sigrid Grundmann
zum 76.
zum 60.
zum 61.
zum 60.
zum 68.
zum 60.
zum 61.
zum 79.
zum 65.
zum 82.
zum 86.
zum 66.
zum 63.
zum 86.
zum 61.
zum 64.
zum 67.
zum 63.
zum 62.
Göritz OT Malchow
23.06. Alfons Jaroschewski
zum 85.
Schenkenberg
22.06. Friedrich Tauchert
zum 84.
Schenkenberg OT Ludwigsburg
20.06. Ruth Schönfeldt
zum 66.
Schenkenberg OT Baumgarten
04.06. Waltraud Pitulle
zum 80.
17.06. Christel Rix
zum 87.
25.06. Marga Rix
zum 79.
Schenkenberg OT Kleptow
08.06. Adelheid Theel
13.06. Heinz Gierke
zum 67.
zum 81.
Schönfeld
09.06. Annegret Behm
16.06. Siegfried Dobbert
25.06. Edelgard Kohli
zum 61.
zum 60.
zum 82.
Schönfeld OT Klockow
08.06. Rainer Schultz
12.06. Dieter Bultmann
17.06. Friedhelm Teucher
25.06. Peter Glöde
zum 64.
zum 74.
zum 65.
zum 61.
Schönfeld OT Neuenfeld
01.06. Rainer Hess
zum 65.
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 05/2015
Kirchliche Informationen
Evangelisches Pfarramt Brüssow
Gottesdienste Mai/Juni
24.05.2015 10.00 Uhr Pfingsten, Brüssow mit Taufe
14.00 Uhr Gottesdienst mit Konfirmation und
Posaunenchor
31.05.2015 10.00 Uhr Brüssow
16.00 Uhr Orgelfrühling in Wodddow
07.06.2015 10.00 Uhr Brüssow mit Abendmahl
14.00 Uhr Bagemühl
14.06.2015 10.00 Uhr Brüssow mit Taufe
14.00 Uhr Brüssow mit Taufe
15.30 Uhr Grimme mit Preußischen Kammerorchester
21.06.2015 10.00 Uhr Brüssow
14.00 Uhr Woddow
Arbeitseinsätze
30.05.2015 09.00 Uhr Woddow, Kirchplatz
06.06.2015 09.00 Uhr Menkin, Kirchplatz
13.06.2015 09.00 Uhr auf dem in Brüssow, Kirchplatz
Ohne ihre Hilfe schaffen wir die Pflege unserer 11 Kirchen
nicht mehr. Wir sind dankbar, dass so viele Menschen uns
unterstützen! Für das leibliche Wohl ist gesorgt!
Konfirmation
24.05.2015 14.00 Uhr
in der Brüssower Kirche mit Posaunenchor
Konfirmiert werden:
Hannes Furkert, Leonie Jahnke, Djamila Liesegang, Willem
Irmler und Michelle Michaelis
Orgelfrühling am 31. Mai 2015 in der Woddower Kirche
Programm
16:00 Uhr Konzert des 6. Uckermaerkischen Orgelfrühlings
mit Kantor Rainer Rafalsky. Er spielt Variationen
auf der Orgel.
17.00 Uhr Kaffee, Kuchen und Wildschweinvariationen
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Preußisches Kammerorchester in Grimme
am 14. Juni 2015 um 15.30 Uhr
Das ganze Dorf Grimme und viele Menschen darüber hinaus
haben Geld für das Dach in Grimme gesammelt. Wir sind sehr
zuversichtlich, dass wir das Dach neu decken können.
Es fehlen noch ca. 6.000 Euro und wir werden an diesen Tag
über die nächsten Schritte informieren. Nach dem Konzert
in der Kirche gibt es Kaffee und Kuchen auf dem Kirchplatz.
Heimattag auf dem Marktplatz
Auch in diesem Jahr findet am 20. Juni 2015 um 14.00 Uhr
auf dem Marktplatz wieder ein Heimattag statt. Alles wird sich
um unser Handwerk drehen. Viele Handwerksbetriebe haben
sich bereit erklärt sich auf dem Markt zu präsentieren. Es wird
viele Vorführungen geben. Für das leibliche Wohl ist gesorgt
und am Abend findet ein Tanz auf dem Markt statt.
Gemeindeausflug 2015
Da es in diesem Jahr viele Reisen in den Spreewald gibt,
haben wir uns überlegt eine anderen Ausflug zu unternehmen.
Wir wollen in diesem Jahr am 28. Juni 2015 nun nach Lobetal
zu den Hoffnungstaler Anstalten fahren. Die Abfahrt ist um 8.00
Uhr. Dort haben wir eine Führung gebucht und uns wird die Arbeit und das Gelände gezeigt. Ebenfalls werden wir das Kloster
Chorin besuchen und dort zu Abendbrot essen. (Kosten: 30
Euro inkl. Fahrt, Führungen Kaffee und Abendbrot, Kinder: 15
Euro), Anmeldungen unter: 80237 (Frau Bruch)
Weitere Termine
Männerkreis
Seniorenkreis
50plus
Das nächste Treffen findet am 24.Juni
statt. Wir treffen uns um 14.00 Uhr auf
dem Kirchplatz in Brüssow.
Unser nächstes Treffen findet am 1.
Juni 2015 um 14.00 Uhr im Alten Pfarrhaus statt!
Das nächste Treffen findet am 27. Mai
um 13.00 Uhr. Wir wollen zum Rosengarten und nach Bandelow in die
Käserei fahren! Bitte bei Frau Bruch
anmelden: 80237.
Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld
Gottesdienste und Veranstaltungen
Fr. 22.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss
Sa.23.05. Pfingsten
10.30 Uhr Klockow (Trauung)
15.00 Uhr Baumgarten (Taufe)
So. 24.05. 09.30 Uhr Carmzow (für alle Gemeinden)
Festgottesdienst mit Konfirmation
von Cay-Caspar von Zitzewitz, Julia Mett und Angus Rode, Singkreis
Schönfeld Ltg. Lukas Popialkiewicz
Fr. 29.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss
19.30 Uhr Göritz Orgelfrühling, Violine und Orgel
So.31.05. 09.00 Uhr Baumgarten
10.15 Uhr Göritz (Pfr. H. Albruschat, Berlin, für
alle Gemeinden)
Fr. 05.06. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss
Sa.06.06. 13.00 Uhr Malchow, Trauung und Taufe
So.07.06. 10.00 Uhr Baumgarten, Carmzow, Cremzow,
Göritz, Kleptow, Klockow, Malchow,
Neuenfeld, Schenkenberg, Schönfeld, Tornow (Gottesdienst nicht immer – aber überall! In allen Dörfern
finden Gottesdienste statt!)
Fr. 12.06. 18.00 Uhr Malchow, Andacht
19.30 Uhr Gutshaus Ludwigsburg, Begrüßungsabend mit Preisträgern, Abendbrot
Sa. 13.06. 09.30 Uhr Klockow, Andacht anlässlich des 10.
Stiftungstages (Pfr. Jan Rohland,
Lützelsachsen)
18.00 Uhr Carmzow, Preisträgerkonzert des
7.Internationalen Malchower Kirchenpreises
Nr. 05/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
So.14.06. 10.00 Uhr Kirche Schenkenberg, Festgottesdienst 10.Stiftungsfest der Carl
Büchsel-Stiftung mit Altbischof Prof.
Axel Noack (Halle /S.), Singkreis
Schönfeld, Bläserkreis Schönfeld,
Preisträger des 7. Internationalen
Malchower Kirchenpreis
Fr. 19.06. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss
So.21.06. 09.00 Uhr Kleptow
10.15 Uhr Göritz (Pfr. W. Schneider, Nechlin)
Weitere Termine
- Kirchentag in Stuttgart, vom 4. bis 7. Juni 2015, Fahrt der
Jungen Gemeinde
- 10.Stiftungstag der Carl Büchsel-Stiftung Schönfeld, am 13.
und 14. Juni 2015, 7. Internationaler Malchower Kirchenpreis-Preisträgerkonzert Festgottesdienst anlässlich der
15
Fertigstellung der Sanierung der Glasfenster in der Schenkenberger Kirche mit Altbischof Prof. Dr. Axel Noack
- Sommerfreizeit für Kinder der 1. bis 5. Klasse, vom 20. bis
24. Juli 2015 in Groß Dölln
- Jugendfreizeit 2015 (ab 6. Klasse), Radtour vom 19. bis 25.
Juli 2015, Insel Bornholm
Regelmäßige Veranstaltungen
Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde,
Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis,
Göritzer Frauenkreis (20.05.), Klockower Kaffeerunde (23.04.
und 21.05.) innerhalb der Woche, Gemeindekirchenrat (27.04.
19.30 Uhr im Malchower Labyrinthpark)
Zu allen Veranstaltungen bieten wir
kostenfreie Fahrgelegenheiten an.
Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!
Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges
Neues aus unseren Vereinen
SV Eintracht Göritz erhält neuen Trikot-Satz
Im Rahmen des Kreisoberligaspiels gegen Eintracht Haßleben am
Sonnabend, den 11.04.15, erhielt die Männermannschaft des SV Eintracht Göritz einen neuen, durch die Agrargenossenschaft Uckermark
agrar e.G. Göritz gesponserten, Trikotsatz. Gleichzeitig erhielten wir
als Sportverein von der Sparkasse Uckermark eine Unterstützung
in Höhe von 200 € für die Anschaffung eines neuen Medizinkoffers.
Im Namen unserer Spieler, Mitglieder und Fans möchten wir
uns für diese Hilfe und Unterstützung ganz herzlich bedanken!
Nur durch solches Sponsoring ist es uns als kleiner Verein möglich,
unseren Auftrag als wichtiger Bestandteil des Gemeinwesens in Göritz und darüber hinaus gerecht zu werden.
Wollen auch Sie den SV Eintracht Göritz fördern oder unterstützen, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, telefonisch (Telefon:
0172/3804731) oder per Mail ([email protected])
Nachwuchsspieler für den SV Eintracht Göritz gesucht!
An alle fußballinteressierten Kinder!
Seit nunmehr drei Jahren nimmt der SV Eintracht Göritz
wieder mit Juniorenteams am regulären Spielbetrieb teil.
Auch wenn wir uns bereits über regen Zulauf freuen können,
sind wir dennoch für die neue Spielzeit (2015/16) weiterhin
auf der Suche nach männlichen und weiblichen (!) Nachwuchsspielern für folgende Altersklassen:
Trainingszeiten
- Bambini und F-Jugend immer mittwochs, 17.00–18.30
Uhr (Trainer: Stephan Neitzel, Christian Meyer)
- E-Jugend und D-Jugend immer dienstags und freitags,
17.00–18.30 Uhr (Trainer: Andre Helmholz)
- Rückfragen gerne auch bei Stephan Neitzel (Vorstand,
Sport) unter: 0152/33586840; [email protected]
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An alle Fußballinteressierten!
Du möchtest Kreisoberliga-Fußball spielen und Teil einer
eingeschworenen Truppe werden? Du willst intensive Trainingseinheiten und qualifiziertes Trainerpersonal?
Bambini (Jahrgang 2008 oder jünger),
F-Jugend (Jahrgang 2007–2008),
E-Jugend (Jahrgang 2005-2006) und
D-Jugend (Jahrgang 2003–2004).
Auch wenn ihr nicht in die genannten Geburtenjahrgänge
passt, ihr dennoch aber gerne bei uns trainieren möchtet,
seid ihr bei uns herzlich willkommen. Schaut einfach bei
unseren Trainingseinheiten vorbei. Die Trainer werden euch
und euren Eltern bei Fragen gerne weiterhelfen.
Dann komm zu uns!
Wenn du Interesse hast, komm einfach vorbei. Training ist
immer dienstags und donnerstags um 19.00 Uhr auf dem
Sportplatz in Göritz. (Treffpunkt, Sporthalle Goethe-Grundschule Göritz) Ansprechpartner: Nico Dähn, Telefon: 0172/
3804731.
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 05/2015
Karateseminar in Aschersleben
Am 18.04.2015 nahmen Mitglieder des Kampfkunst Dojo Uckemark e. V. an einem Karate und Kobudu Seminar, unter der
Leitung des japanischen Großmeister T. Oshiro (9. Dan), in
Aschersleben teil.
Annähernd 100 Karatekas aus der ganzen Bundesrepublik
und dem angrenzenden Ausland waren der Einladung des
Ascherslebener Dojo zum Seminar mit Sihan Oshiro gefolgt.
Nach einem ersten gemeinsamen Grundlagentraining wurde in
einzelnen Trainingsgruppen Karate-KATA sowie Bo- und SaiKATA trainiert. Entsprechend dem einzelnen Leistungsstand
konnte hier jeder seine speziellen Fertigkeiten trainieren. Sehr
viel Wert legte Sihan Oshiro auf die genaue Ausführung der
einzelnen Kata.
In einzelnen kleinen Pausen berichtete er von seinen Erfahrungen während seines langjährigen Trainings.
Dabei erklärte er anhand praktischer Beispiele, den Unterschied zwischen Sportkarate und traditioneller Kampfkunst.
Sihan Oshiro erläuterte die Notwendigkeit des Waffentrainings
im Karate.
Der Trainingstag wurde nach dem gemeinsamen Training mit
dem Tonfa beendet.
Nach dem anstrengenden Training wurde die Heimreise angetreten. Viele neue Eindrücke und Erfahrungen gaben den
Ansporn, die eigenen Fertigkeiten im Karate und Kobudu
weiter zu verbessern.
B. Fellwock
Elternbrief 37:
5 Jahre, 10 Monate: Sie haben (bald) ein Schulkind!
Was sich Kinder unter Schule vorstellen, ist ganz verschieden. Die meisten freuen sich darauf – und sei es nur, weil der
Tag der Einschulung bedeutet: Ich bin jetzt groß, ich bin kein
Kita-Kind mehr! Für die Eltern mischt sich in die Vorfreude oft
auch etwas Wehmut: Fängt jetzt die Paukerei an, der Stress
mit den Hausaufgaben, der sprichwörtliche Ernst des Lebens?
Sicher ist: Für Ihr Kind beginnt jetzt eine aufregende Zeit.
Es wird lernen, sich in einem großen Gebäude voller Kinder
zurechtzufinden, bald schon wird es dort ganz allein auf die
Toilette gehen, zielsicher in die Turnhalle laufen und sich ohne
Hilfe umziehen. Es wird alle Ecken des Schulhofs kennen,
mit neuen Kindern spielen und seinen Platz in der Klasse
finden. Viele Kinder bewältigen diese Herausforderungen mit
Begeisterung und Lernfreude, sie blühen richtig auf: „Die Kita
war soo langweilig“, sagt Sergio schon nach drei Schultagen,
„in der Schule lernen wir richtig was.“ Andere Kinder tun sich
schwerer, weil sie etwa in ihrer Klasse keine bekannten Gesichter vorfinden, wenig Deutsch können, ihre Lehrerin einmal
etwas streng mit ihnen war oder weil sie jünger oder weniger
reif sind als der Durchschnitt.
Nicht alles werden Sie beeinflussen können. Trotzdem können
Eltern einiges dafür tun, um ihrem Kind einen guten Schulstart
zu ermöglichen. Wichtig ist, dass sie Ihrem Kind eine positive
Einstellung zur Schule vermitteln. Sie brauchen ihm nicht zu
sagen, dass dort immer alles toll ist – natürlich wird es in der
Schule mal Ärger geben, und nicht jede Aufgabe macht Spaß.
Aber grundsätzlich sollte Ihr Kind das Gefühl haben: Die Schule ist wichtig, meine Eltern interessieren sich dafür.
Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).
Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle
weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an
[email protected], über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder
per Telefon 030/259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen
altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen
Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.
Sabine Spelda, Elternbriefe Brandenburg
Nr. 05/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Einladung zu den nächsten Treffen der Selbsthilfegruppe „leben lernen mit Depressionen“
Jeden Dienstag um 16.30 Uhr
An der Kürassierkaserne (Pasewalk), Haupteingang 1. Stock, Raum 121
Telefon: 03834/87602461, Herr Illner, Rückruf garantiert!
Jede, Jeder ist herzlich willkommen!
Ausstellung
Bildhauer-Lebenswerk von Volkmar Haase
Die Ausstellung im Rahmen der Tage des Offenen Ateliers
im Brüssower Gutshaus am 2./3. Mai 2015 stand unter dem
Thema: „Volkmar Haase – Zirkular“.
Die Witwe des Künstlers Ingrid Haase und deren Tochter Katja begrüßten die Gäste im Gutshaus und dem weitläufigen
Skulpturenpark.
Der 1930 in Berlin geborene Volkmar Haase, der seit 1958
freischaffender Bildhauer in Berlin, von 1965-2012 mit eigenem Atelier in Berlin-Kladow war, entdeckte im Jahr 2003 das
Gutshaus in Brüssow für sich und seine Familie als Refugium
und lebte darin und schuf weiterhin bis zu seinem Tode 2012
rastlos seine Werke.
Bestimmte formale Grundformen wie die „Woge“ beschäftigten
ihn stetig. Dabei entwickelte er in seinen abstrakten Werken
auch neue Themen. „Zirkular“ war eines davon. Es war das
letzte in seinem Schaffen, das er direkt aus dem Woge-Thema
ableitete.
Unter dem Titel „Volkmar Haase – Zirkular“ stellten Ingrid Haase und Tochter Katja einige der in den Jahren 2003–2009 entstandenen Modelle der 17 Skulpturen zum Zirkular-Thema vor.
Die gezeigte Auswahl der Skulpturen zeigt alle verwendeten
Materialien, Edelstahl, Bronze und ein speziell für diese zirkulierenden Formen mit ihren engen Windungen entwickeltes
System und Materialien für die Bronze-Gussmodelle.
Ingrid und Katja Haase sagen dazu: Die Titel geben Hinweise
oder Hilfestellungen für den Betrachter, mal zur Gleichnishaftigkeit der Welt der Formen, wie bei „der Musik gewidmet“ oder
„der weite Weg zur Harmonie“, mal auf das Formale gerichtet
z. B. „offene in sich geschlossene Form“, „zirkular – durchdringend“ und „zirkulär – wachsend“. Und gaben Hilfe und
Hinweise für die Betrachter.
Faszinierend auch die Acrylbilder und Zeichnungen in den
Räumen, ebenso wie der weitläufige Skulpturenpark mit den
Skulpturen, zumeist in der Wogeform geschaffen, die sein
Lebenswerk bedeuteten.
Wie in jedem Jahr waren es viele Besucher, die diese Vollkommenheit und Vielfalt betrachteten.
H.R.
Buchtipp
Zu der im vergangenen
Monat im Amtsblatt vorgestellten Publikation Das
Ende des Zweiten Weltkrieges in der RandowUecker-Region im April
1945 heute nun einige
Ergänzungen für die Orte
des Amtsbereiches Brüssow:
Der Hauptteil des Buches
besteht aus diversen Erinnerungsberichten von
Zeitzeugen über die kriegerischen Ereignisse in
der Randow-Region im
April 1945. Diese Berichte basieren auf den in den
Jahren 2000 bis 2002 vom
Brüssower Bürger Erwin Kieselbach erfolgten Interviews von
Zeitzeugen über die kriegerischen Ereignisse in den Orten
Menkin, Wollschow, Woddow, Bagemühl, Battin und auch
Brüssow im April 1945. Diese Orte waren im April 1945 Teile
er damaligen Wotanstellung, der Randow-Verteidigungsfront
(s. a. Kartenausschnitt). Hier tobten damals erbitterte Kämpfe
mit hohen Verlusten auf beiden Seiten. Die Berichte über die
Orte unterleiten sich jeweils in Verteidigungsmaßnahmen und
Kampfhandlungen.
Das Buch enthält auch als Beispiel für die Flucht der Bevölkerung aus dem Kriegsgebiet den Bericht einer Familie aus Brüssow, die mit dem Treck der Mackenschen Domäne flüchtete.
Im letzten Teil des Buches werden Berichte von Zeitzeugen
über die erste Zeit der sowjetischen Besatzung wiedergegeben, und zwar der Erlebnisbericht einer Bürgerin aus Bagemühl über die Zeit im Dorf nach der Rückkehr von der Flucht
sowie Tagebuchaufzeichnungen einer Brüssower Bürgerin
über die Zeit vom Mai bis Dezember 1945.
Die Publikation ist in Brüssow im Heimatmuseum der Stadt
sowie auch über Herrn Hartfiel persönlich zu erhalten.
Kontakt zum Autor:
Joachim Hartfiel,
Telelfon: 03976/203711
E-Mail: [email protected]
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Aus den Unternehmen
Junge Uni-Absolventen zieht es zum Gründen zurück in die Heimat
Anfang April haben sich die zwei jungen Frauen Julia Kischkel
und Franziska Junghans mit einem Dienstleistungsservice
rund um Texte und integriertem Verlag mit dem Namen Ka&Jott
selbstständig gemacht. Die Entscheidung, den Standort dabei
in die Heimat zu verlegen, fiel nicht schwer. Nach mehreren
Jahren des Studiums in Cottbus und Tübingen war es an der
Zeit, wieder in die Uckermark zurückzukehren, wo sie nun
beruflich Fuß fassen möchten.
Für Autoren, Unternehmen und Verlage bieten sie professionelle Textkorrekturen an, beraten bei Stil und Ausdruck und
unterstützen Autoren, die ihr Buch unabhängig von einem
Verlag selbst veröffentlichen möchten. Zu finden sind die zwei
Jungunternehmerinnen in Prenzlau in der Brüssower Allee 91
oder im Internet unter www.ka-und-jott.de
Kontakt:
Ka&Jott
Brüssower Allee 91, 17291 Prenzlau
Tel.: 03984/8308903, E-Mail: [email protected]
Bücher aus dem Schibri-Verlag
Nr. 05/2015
Nr. 05/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Willkommen in der Begegnungsstätte des Deutschen Roten Kreuz in Brüssow
Direkt am Marktplatz in Brüssow befindet sich die Seniorenbegegnungsstätte des DRK. Die Senioren in Brüssow sind sehr
aktiv. Unter dem Motto „Gemeinsam statt einsam“ treffen sie
sich jeden Dienstag und Donnerstag um 14.00 Uhr, um ihre
Freizeit miteinander zu verbringen. Die Programmvielfalt reicht
vom Erzählcafé und Blutdruckmessen über ein regelmäßiges
Frühstücksbüfett (jeden ersten Mittwoch im Monat) bis hin zu
gemeinsamen Ausflügen.
Frau Waldow bereitet die gemeinsamen Nachmittage vor, sie
backt den Kuchen und deckt die Tische liebevoll ein, sie ist
die „gute Seele“ des Hauses.
Das Stöbern in der Kleiderstube, die sich direkt neben der
Begegnungsstätte befindet, bereitet den Senioren ebenfalls
große Freude.
Haben Sie Fragen zum persönlichen Wohlbefinden, steht ihnen eine qualifizierte Mitarbeiterin zur Verfügung.
Besuchen Sie uns, wir freuen uns auf Sie!
Jeden 1. Mittwoch im Monat findet um 17.00 Uhr in der Begegnungsstätte eine Beratung für pflegende Angehörige statt
und Sie erhalten Hilfe bei der Bewältigung aller Formalitäten
und bei der Pflege.
Natürlich können Sie auch telefonisch mit uns in Kontakt treten.
Frau Ursula Wagner hilft Ihnen gern weiter (Häusliche Krankenpflege Prenzlau, Friedrichstraße 37, 17291 Prenzlau, Telefon: 03984/8720-33.
Impressum Nichtamtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Amt Brüssow (Um.) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld
Bezugsmöglichkeiten:
- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow
- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)
Bezugsbedingungen:
- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren.
- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos.
- Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto.
- Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter
www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.
Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
Der Amtsdirektor, Tel.: 039742/8600
Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung.
Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu
bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.
Herstellungsleitung:
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 05/2015