März - Schibri

Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil
- Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow
2
- Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2015 2
- Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow
3
- Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 3
- Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz für das
Haushaltsjahr 2015
4
- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg
5
- Satzung der Gemeinde Schenkenberg
5
- Einladung Jagdgenossenschaft Brüssow
6
- Garagen dürfen nicht verkauft werden – Unterverpachtung
meist unzulässig
7
- Einladung Jagdgenossenschaft Wollschow-Menkin
7
- Göritz/Malchow – Unser Dorf hat Zukunft
7
Nicht Amtlicher Teil
- Faschingsparty in Wallmow
- Leselust mit ernstem Thema
- Klassentreffen der Schulabgänger von 1990
- Veranstaltungen in den Gemeinden
-Gratulationen
- Deutsches Rotes Kreuz – Wir sind umgezogen …
- Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld
- Evangelisches Pfarramt Brüssow
- Impressionen vom 51. Karneval in Brüssow
- Die BraLa als Familienerlebnis – Attraktives Programm für
Kleine und Große zur 25. Landwirtschaftsschau
- Große Feuerwehr Schau
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2
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 03/2015
Amtlicher Teil
Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow
Beschlüsse vom 10.02.2015
Benennung eines Schaubeauftragten –
Beschlussvorlage Nr. 1
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow
benennt Herrn Bernd Steinhöfel als Schaubeauftragten
für den Schaubezirk 7 des Wasser- und Bodenverbandes
„Uckerseen“.
Dafürstimmen: 12
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Beschlüsse vom 10.03.2015
Haushaltssatzung 2015 – Beschlussvorlage Nr. 5
Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen auf
der Sitzung am 10.03.2015 die Haushaltssatzung sowie
den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. (s. unten)
Dafürstimmen: 12
Gegenstimmen: 0
Kassenkredit 2015 – Beschlussvorlage Nr. 6
Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung
festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine
anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
darf, wird auf 459.700,00 € festgesetzt.
Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen auf
der Sitzung am 10.03.2015 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg.
Dafürstimmen: 12
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Enthaltungen: 0
Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2015
Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.03.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge auf
2.973.700,00 €
ordentlichen Aufwendungen auf
3.017.800,00 €
außerordentlichen Erträge auf
außerordentlichen Aufwendungen auf
-€
-€
2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf
2.893.600,00 €
Auszahlungen auf
3.048.100,00 €
festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:
- Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
2.758.300,00 €
- Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
2.780.300,00 €
- Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
- Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
135.300,00 €
143.500,00 €
- Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
-€
- Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 124.300,00 €
- Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - €
- Auszahlungen an Liquiditätsreserven
-€
§2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für In-
vestitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren
wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§4
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
320 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundstücke B)
350 v. H.
2. Gewerbesteuer
320 v. H.
1.
2.
3.
§5
Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Stadt von wesentlicher Bedeutung
angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird
auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen,
wird bei
Personalaufwendungen von mehr als
10.000,00 €
Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 €
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als
10.000,00 €
Transferaufwendungen von mehr als
10.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen
von mehr als
10.000,00 €
Abschreibungen von mehr als
10.000,00 €
Auszahlungen für Baumaßnahmen
von mehr als
10.000,00 €
Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen von mehr als
10.000,00 €
Sonstige investive Auszahlungen von mehr als
10.000,00 €
Nr. 03/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung
erteilt hat, sind der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zur Kenntnis zu geben.
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages
der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 60.300,00 €
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen
Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf
50.000,00 €
festgesetzt.
3
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das
Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 05/2015 vom 10.03.2015)
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in
17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren
Anlagen nehmen kann.
Brüssow, den 11.03.2015
Brüssow, den 11.03.2015
Neumann
Amtsdirektor
Neumann
Amtsdirektor
Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow
Beschlüsse vom 18.02.2015
Erneute Beteiligung zur 1. Änderung des B-Planes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow der Gemeinde Schönfeld“ – Beschlussvorlage Nr. 9
Die Gemeinde Schönfeld, Landkreis Uckermark hat in der
Gemeindevertretersitzung am 04.12.2014 einen erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan „WF Uckermark, Bereich Klockow“ (1. Änderung) gefasst.
Aufgrund eines überregionalen Planfeststellungsverfahrens,
das sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans auswirkt, musste die Anzahl der Baufelder gegenüber dem 1. Entwurf von vier auf zwei verringert werden. Das am 25.09.2014 offiziell eröffnete Suchraumverfahren der 50 Hertz Transmission
GmbH für die Trassenplanung einer 380 KV-Freileitung muss
in der kommunalen Bauleitplanung berücksichtigt werden. Der
Verlauf zweier Suchkorridore wird nachrichtlich übernommen.
Damit sind die Grundzüge der Planung betroffen und es ist eine
erneute Offenlage und Trägerbeteiligung erforderlich.
Zur Gewährleistung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
4 Abs. 2 Baugesetzbuch liegt der 2. Entwurf des B-Plans „WF
Uckermark, Bereich Klockow“, 1. Änderung einschl. der Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 30.01.2015 bis zum 03.03.2015 in der Amtsverwaltung zu
jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Die Gemeinde Carmzow-Wallmow wird als Nachbargemeinde
um Stellungnahme zur o. a. Bauleitplanung gebeten.
Die Gemeinde Carmzow-Wallmow hat folgende Bedenken,
bzw. Hinweise zum 2. Entwurf B-Plan „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ (1. Änderung): keine
Dafürstimmen: 6
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Übernahme Mühlensee vom Land Brandenburg –
Beschlussvorlage Nr. 6
Die Landesregierung hat erklärt, dass weitere 19 Gewässer
des sog. 1. Gewässerpaketes, denen eine vorrangige Bedeutung für den Natur- und Gewässerschutz des Landes sowie für
den Landesforst zukommt, auf Antrag und Gremienbeschluss
der jeweiligen Belegenheitskommune, nach Prüfung durch das
fachlich zuständige Ministerium und Zustimmung des Kabinetts
nach dem festgelegten Verfahren auf die Kommune übertragen
werden können.
In der Gemeinde Carmzow-Wallmow betrifft es den Mühlensee
(Gemarkung Carmzow Flur 4 Flurstück 234 und die danebenliegenden Grundstücke) mit 16,2235 ha.
Die Gemeinde Carmzow-Wallmow stimmt der entgeltfreien
Übernahme des Mühlensees zu.
Dafürstimmen: 0
Gegenstimmen: 6
Enthaltungen: 0
Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz
Beschlüsse vom 25.02.2015
Zuschuss zur Planstelle Jugendhaus Klockow für 2015 –
Beschlussvorlage Nr. 11
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt
einen Zuschuss in Höhe von 1.037,14 € für das Jahr 2015
für die Planstelle im Jugendhaus Klockow.
Dafürstimmen: 6
Gegenstimmen: 2
Enthaltungen: 0
Stellungnahme der Gemeinde zur Bauleitplanung: Erneute
Beteiligung zur 1. Änderung B-Plan „Windfeld Uckermark,
Bereich Klockow“ – Beschlussvorlage Nr. 7
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz haben folgende Bedenken, bzw. Hinweise zum 2. Entwurf B-Plan „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ (1. Änderung): keine.
Dafürstimmen: 8
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Beschluss Haushaltssatzung 2015 – Beschlussvorlage Nr. 8
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz beschließen auf
der Sitzung am 25.02.2015 die Haushaltssatzung sowie den
Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg. (s. S. 4)
Dafürstimmen: 8
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
4
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Beschluss Kassenkredit 2015 – Beschlussvorlage Nr. 9
Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung
festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine
anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeiteigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
darf, wird auf 220.100,00 € festgesetzt.
Nr. 03/2015
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz beschließen
auf der Sitzung am 25.02.2015 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg.
Dafürstimmen: 8
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz für das Haushaltsjahr 2015
Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 25.02.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge auf
1.375.700,00 €
ordentlichen Aufwendungen auf
1.283.000,00 €
außerordentlichen Erträge auf
außerordentlichen Aufwendungen auf
-€
-€
2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf
1.378.100,00 €
Auszahlungen auf
1.286.400,00 €
festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:
- Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
1.321.000,00 €
- Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
1.210.600,00 €
- Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
- Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
57.100,00 €
49.500,00 €
- Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
-€
- Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 26.300,00 €
- Einzahlungen aus der Auflösung
von Liquiditätsreserven
- Auszahlungen an Liquiditätsreserven
-€
-€
§2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren
wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§4
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
325 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
350 v. H.
2. Gewerbesteuer
350 v. H.
§5
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und
Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher
Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro
festgesetzt.
2.
3.
Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird
auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen
Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei
Personalaufwendungen von mehr als
10.000,00 €
Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 €
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als
10.000,00 €
Transferaufwendungen von mehr als
10.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen
von mehr als
10.000,00 €
Abschreibungen von mehr als
10.000,00 €
Auszahlungen für Baumaßnahmen
von mehr als
10.000,00 €
Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen von mehr als
10.000,00 €
Sonstige investive Auszahlungen
von mehr als
10.000,00 €
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung
erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur
Kenntnis zu geben.
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages
der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 25.600,00
Euro festgesetzt.
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen
Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf
25.000,00 € festgesetzt.
Göritz, den 26.02.2015
Neumann
Amtsdirektor
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz
für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 08/2015 vom
25.02.2015) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow ( Uckermark ), Prenzlauer Str. 8 in
17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren
Anlagen nehmen kann.
Brüssow, den 09.03.2015
Neumann
Amtsdirektor
Nr. 03/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
5
Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg
Beschlüsse vom 16.02.15
Mittagsversorgung Kita – Beschlussvorlage Nr. 3
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg
beschließt für das Jahr 2015 die Mittagsversorgung der
Kita Krümelburg durch die Firma Runge in voller Höhe
zu übernehmen.
Dafürstimmen: 6
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (BbgKVerf) in der derzeit gültigen Fassung
und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) ebenfalls in der derzeit gültigen Fassung folgende beigefügte
Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet:
Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg in der Fassung vom Februar 2015.
Anlage 1: Satzung über die Veränderungssperre mit Übersichtsplan (s. unten)
Beschlüsse vom 02.03.15
Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für
das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg – Beschlussvorlage 9
Dafürstimmen: 6
Gegenstimmen: 1
Enthaltungen: 0
Anlage 1
Satzung der Gemeinde Schenkenberg
Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den geplanten Geltungsbereich
des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg
Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (BbgKVerf) in der derzeit gültigen Fassung und
der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) ebenfalls
in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung Schenkenberg auf ihrer Sitzung am 2. März 2015 folgende Veränderungssperre als Satzung:
§ 1 Zu sichernde Planung
Die Gemeindevertretung hat am 18.07.2012 entsprechend der
überarbeiteten Kriterien für den Sachlichen Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim (Regionalplanentwurf
2011) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld
Baumgarten“ beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ wird die
Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wind“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §
11 Abs. 2 BauNVO angestrebt. Die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der festgelegten Baugrenzen ist ausgeschlossen, so dass sowohl die Anzahl als auch die Lage der
Windenergieanlagen zueinander städtebaulich gesteuert wird.
Das überplante Gebiet ist im überarbeiteten Regionalplanentwurf 2013 der Fortschreibung des Teilregionalplans weiterhin
als Eignungsgebiet für Windenergienutzung („Grünow Nr. 12“)
ausgewiesen.
Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 bezeichnete
Gebiet (räumlicher Geltungsbereich) eine Veränderungssperre
erlassen.
§ 2 Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt
sich verbindlich aus dem beigefügten Plan, der als Anlage 1
Teil der Satzung ist und der dem räumlichen Geltungsbereich
des von der Gemeinde Schenkenberg am 18.07.2012 zur
Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld
Baumgarten“ entspricht.
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst hierbei die nachfolgenden Flurstücke bzw. Teilflurstücke
der Gemarkung Baumgarten:
Gemarkung FlurFlurstück
Baumgarten1 88–103
Baumgarten3 74–80
Baumgarten3 81/1
Gemarkung FlurFlurstück
Baumgarten3 81/2
Baumgarten3 81/3
Baumgarten3 82–84
Baumgarten3 88–92
Baumgarten4 71
Baumgarten4 84–93
Baumgarten4 94/1
Baumgarten4 94/2
Baumgarten4 95
Baumgarten4 97
Baumgarten4 111–120
Baumgarten4 121/1
§ 3 Rechtswirkungen
(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet
ist § 14 BauGB maßgebend.
Es dürfen:
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen,
deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von
denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung
vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und
die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden
von der Veränderungssperre nicht berührt.
(3) In Anwendung des § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden,
wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Ausnahmen trifft die
Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der
Gemeinde.
§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Die Veränderungssperre ist ortsüblich im Amtsblatt bekanntzumachen.
6
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 03/2015
(2) Die Veränderungssperre tritt
am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(3) Gemäß § 17 BauGB tritt sie
nach Ablauf von zwei Jahren
vom Tag der Bekanntmachung
gerechnet, außer Kraft. Auf die
Zweijahresfrist ist der seit der
Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs
nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen.
Die Gemeinde kann die Frist
um ein Jahr verlängern. Wenn
besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde
die Frist bis zu einem weiteren
Jahr nochmals verlängern.
Die Veränderungssperre ist vor
Fristablauf ganz oder teilweise
außer Kraft zu setzen, sobald
die Voraussetzungen für ihren
Erlass weggefallen sind.
Die Veränderungssperre tritt in
jedem Fall außer Kraft, sobald
und soweit die Bauleitplanung
für das in § 2 genannte Gebiet
rechtsverbindlich wird.
Hinweis:
Auf die Vorschriften des § 18 (2)
Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene
Vermögensnachteile durch die
Veränderungssperre nach § 18 (3)
BauGB über das Erlöschen der
Entschädigungsansprüche bei nicht
fristgemäßer Geltendmachung wird
hingewiesen.
Weiterhin wird die Beschlusslage
der Gemeinde der BVVG außerordentlich durch das Amt offiziell zugestellt, damit sie Eingang in das Ausschreibungsverfahren finden kann.
Lageplan Geltungsbereich Veränderungssperre
Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“
Brüssow, 3. März 2015
Gemeinde Schenkenberg, Landkreis Uckermark
Anlage 2: Übersichtsplan mit Geltungsbereich der Veränderungssperre
Neumann
Amtsdirektor des Amtes Brüssow
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Am Freitag, den 17.04.2015 um 19.00 Uhr führt die Jagdgenossenschaft Brüssow eine Genossenschaftsversammlung
mit den Landeigentümern durch.
Hierzu laden wir Sie herzlich ein.
6. Kassenbericht des Kassenführers
7. Berich des Kassenprüfers
8. Verwendung des Reinertrages 01.04.2013 bis 31.03.2015
9. Sonstiges, Verschiedenes
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Abstimmung über die Tagesordnung
4. Bericht des Vorsitzenden 01.04.2013 bis 31.03.2015
5. Entlastung des Vorstandes
Tagungsort: Brüssow Kulturhaus (ehemals Kino)
Sollte ein Jagdgenosse an der Sitzung verhindert sein, muss
dieser einen Bevollmächtigten benennen und dessen Vollmacht muss zu Beginn der Versammlung vorgelegt werden.
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Brüssow
Nr. 03/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Garagen dürfen nicht verkauft werden – Unterverpachtung zumeist unzulässig.
Für die meisten Garagen, die auf Grundstücken der Gemeinden stehen gilt:
3. Die Nutzung ohne gültigen Pacht- oder Mietvertrag ist
nicht ordnungsgemäß.
1. Eigentümer der Garage ist die Gemeinde – ein Verkauf
durch den Nutzer ist nicht rechtsverbindlich.
2. Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung der Gemeinde
zumeist rechtswidrig.
Bitte beachten Sie dies und fragen Sie im Zweifelsfall im Amt
Brüssow, Zimmer 16 bei Frau Rückbrecht zu den Sprechzeiten
des Amtes nach.
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Hiermit laden wir zur Jagdgenosschaftsversammlung der
Jagdgenosschaft Wollschow-Menkin am Donnerstag, dem
23.04.2015 um 19.00 Uhr in die Feuerwehr Menkin ein.
Tagesordnung:
1. Feststellung der Mehrheit für Beschlüsse
2. Bericht des Vorsitzenden
3. Bericht Kassenführer
4. Bericht Kassenprüfer
5. Entlastung Vorstand
6. Verwendung des Reinertrages
7. Vergabe von Begehungsscheinen
8. Beschluss zum Erwerb eines elektronischen Jagdkatasters
9.Sonstiges
Sollte ein Jagdgenosse nicht an der Versammlung teilnehmen
können, kann er einen Bevollmächtigten mit einer Vollmacht zu
seiner Vertretung bestimmen. Diese muss vor der Versammlung vorgelegt werden.
Vorstand der Jadggenossenschaft
i. A. Karl Böning
Göritz/ Malchow – Unser Dorf hat Zukunft
Da Göritz mit dem Ortsteil Malchow 2014 den Kreiswettbewerb
gewonnen hat, wollen die Verantwortlichen der Gemeinde
zusammen mit dem Amt Brüssow die Herausforderung annehmen und sich den kritischen Fragen und Blicken der Landesbewertungskommission stellen.
Bei dem Rundgang Anfang Juli (genauer Termin folgt) kommt
es darauf an, dass die Gemeinde sich offen und lebhaft vor-
stellt. Dafür ist das Organisationsteam auf die Mithilfe möglichst vieler angewiesen.
Wer sich einbringen möchte oder Ideen hat, kann sich über
das Amt Brüssow - Frau Rückbrecht Tel. 039742/860-22 oder
[email protected] melden oder direkt an den Bürgermeister Herrn Pohl wenden.
Amtliche Bekanntmachungen – Ende –
Impressum Amtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld
Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:
Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow,
Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Di. 08.00–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
Herstellungsleitung und Redaktion:
Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland
Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg
Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]
Druck/Endbearbeitung:
Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790
Impressum Nichtamtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld
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- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow
- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)
Bezugsbedingungen:
Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow kostenfrei.
Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt.
Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- Euro + Porto.
Herstellungsleitung und Redaktion:
Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse:
Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland
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Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 03/2015
Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde
Kinder- und Jugendarbeit
Faschingsparty in Wallmow
Am Faschingsdienstag begaben sich die Mädchen und Jungen
der Regenbogengrundschule erneut zum närrischen Treiben
nach Wallmow. Dort wurden wir wie immer herzlich begrüßt.
Die meisten hatten sich phantasievoll verkleidet und so eroberte ein buntes und lustiges Völkchen schnell den Saal für
sich. Viele von uns freuten sich schon lange auf diesen Tag.
Endlich mussten wir einmal nicht still sitzen und konnten richtig laut sein. So dröhnte der Saal auch, als wir den Mädchen
der Funkengarde für ihre Darbietungen applaudierten. Die
Pausen wurden geschickt überbrückt, indem man uns an den
Höhepunkten der vergangenen Faschingsshows teilhaben
ließ. Da gab es viel zu lachen. Es dauerte auch nicht lange
und wir durften selbst auf der Tanzfläche aktiv werden. Bei
AC/DC, Helene Fischer und den vielen anderen Stars hielt
es auch kaum noch jemanden auf seinem Platz. Dazwischen
gab es immer lustige Spieleinlagen. Wir konnten uns beim
Stuhltanz, Puzzeln, „Fliegerlied“ und der Karnevalskanone
so richtig austoben.
Leider war der Vormittag sehr schnell vorbei und die Busse
standen schon zur Heimfahrt bereit. Es war eine tolle Zeit
und wir bedanken uns beim FCKW und allen Organisatoren
ganz herzlich.
Die Mädchen und Jungen der Regenbogengrundschule
Leselust mit ernstem Thema
Am 15. Februar fand der traditionelle Lesewettbewerb für
die Schulen des Kreises statt.
Erneut wetteiferten die Mädchen und Jungen aus den 6.
Klassen der Uckermark um
den gelungensten Lesevortrag. Dieses Mal nahmen 20
Schülerinnen und Schüler
aus größeren und kleineren
Orten der Uckermark teil.
Antonia Golz aus Brüssow
vertrat die Regenbogengrundschule erfolgreich im
Schwedter Rathaus. Sie
hatte zuvor beim Lesewettbewerb in ihrer Klasse den
ersten Platz belegt. Für den
Wettstreit in Schwedt hatte
Antonia Golz
sie einen Ausschnitt aus dem
anspruchsvollen Buch „Die Bücherdiebin“ von Markus Zusek
gewählt. Anschließend musste sie, wie auch alle anderen Teilnehmer, aus einem unbekannten Textbuch lesen.
Als Sieger ging schließlich der Angermünder Ole Pazio aus
dem Wettbewerb hervor. Auch er hatte sich mit einem Auszug
aus dem „Tagebuch der Anne Frank“ für ein ernstes Thema
entschieden.
Fachkonferenz Deutsch
Das nächste Amtsblatt Brüssow
erscheint am
Donnerstag, dem 23.04.2015
Redaktionsschluss: 06.04.2015
Werbeanzeigen
Anzeigenschluss ist am 10.04.2015.
Rufen Sie uns unter der 039753/22757
einfach an. Sie können auch eine
E-Mail an [email protected] senden.
Nr. 03/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Veranstaltungen
Klassentreffen der Schulabgänger von 1990
Das Organisationsteam Liane Fischer und Ronny Bahr plant
ein Klassentreffen für die Schulabgänger der „Hermann-Matern-Oberschule“, Jahrgang 1990. Es sind 25 Jahre seit dem
Schulabgang vergangen und sehr interessant die ehemaligen
Schulkameraden wiederzusehen und sich über das Leben der
Einzelnen zu unterhalten. Bereits im Jahr 2010 traf man sich
nach 20 Jahren wieder.
Nun soll das Treffen am 2. Mai nach weiteren 5 Jahren wiederholt werden. Die Wiedersehensfreude wäre groß, wenn alle
ehemaligen Schüler dabei wären.
Momentan wird noch für das nächste Treffen ein Mitschüler
gesucht.
Wer kann helfen? Der Aufenthalt unseres Mitschülers Frank
Baumgart ist uns nicht bekannt. Er wurde 1980 in Brüssow
eingeschult, lebte in Battin und war ungefähr zwei Jahre bei
uns. Kann sich jemand erinnern wohin er gezogen oder wie
er zu erreichen ist?
Das Treffen wird am 2. Mai 2015 in Ullas Eisstübchen in
Brüssow um 16.00 Uhr stattfinden.
Wir haben geplant:
Eine Kaffeetafel mit anschließendem Besuch der neu entstandenen Brennerei mit Führung und Verkostung, sowie einen Rundgang zu unseren Schulen und einen gemütlichen
Grillabend.
Schulabgänger der Hermann-Matern-Oberschule beim Klassentreffen im Jahr 2010
Sagt so schnell wie möglich, spätestens bis 4. April, ob ihr
kommen könnt. Infos bitte an:
Liane Fischer, Tel.: 01782562084 oder [email protected]
Gewerblich Anzeige
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 03/2015
Gratulationen
Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow
zum Geburtstag im April 2015
Brüssow
01.04. Sieghard Krüger
02.04. Wilhelm Albrecht
02.04. Jürgen Jonas
02.04. Karola Wolfram
03.04. Horst Gombert
03.04. Gertrud Röhle
03.04. Erna Schmidt
03.04. Elisabeth Witthuhn
05.04. Wally Dewitz
06.04. Hannelore Fischer
06.04. Klaus Müller
07.04. Rolf Weißgerber
10.04. Manfred Beyer
10.04. Werner Schlühsler
11.04. Erika Skupch
12.04. Arno Döbler
14.04. Edith Wildbredt
17.04. Christian Dieben
17.04. Inge Peukert
18.04. Regina Hentschel
18.04. Teresa Zemke
19.04. Gerd Kohn
20.04. Herta Steinke
21.04. Margit Glowe
25.04. Hannelore Hebenstreit
25.04. Ursula Minna Lotte
Wojdowski
26.04. Detlef Utech
28.04. Herbert Fischer
28.04. Eleonore Wodrich
29.04. Sybille Dill
29.04. Detlef Kublank
zum 75.
zum 92.
zum 76.
zum 60.
zum 67.
zum 90.
zum 91.
zum 90.
zum 92.
zum 76.
zum 72.
zum 74.
zum 77.
zum 85.
zum 76.
zum 60.
zum 86.
zum 88.
zum 79.
zum 60.
zum 65.
zum 65.
zum 83.
zum 63.
zum 78.
zum 66.
zum 61.
zum 76.
zum 77.
zum 60.
zum 77.
Brüssow OT Bagemühl
03.04. Helga Zink
07.04. Gisela Flashaar
18.04. Erwin Ditmann
zum 67.
zum 81.
zum 64.
Brüssow OT Grünberg
04.04. Ursel Leske
09.04. Ingrid Hack
28.04. Erika Siebert
zum 78.
zum 77.
zum 80.
Brüssow OT Woddow
01.04. Heinz Behling
zum 75.
03.04. Joachim Kluge
zum 81.
10.04. Elli Gutsch
zum 84.
11.04. Gisela Küster
zum 74.
22.04. Krystyna Jadwiga Skiba zum 65.
24.04. Helga Bluhm
zum 76.
Brüssow OT Wollschow
12.04. Erwin Radtke
18.04. Ralf Giese
27.04. Elisabeth Hain
28.04. August Richert
Brüssow OT Grimme
15.04. Joachim Groß
16.04. Gerhard Rutz
18.04. Ursula Stangenberg
zum 75.
zum 75.
29.04. Elke Arendt
29.04. Anita Bütow
Brüssow OT Stramehl
06.04. Inge Karow
zum 80.
Schenkenberg OT Dauerthal
22.04. Antje Liermann
zum 60.
Brüssow OT Battin
27.04. Herta Merx
zum 86.
Schenkenberg OT Wittenhof
14.04. Eckard Tech
zum 66.
zum 65.
zum 61.
Brüssow OT Trampe
06.04. Wolfgang Blomberg
zum 67.
12.04. Karl-Heinz Störmer
zum 85.
16.04. Dr. Helmut Rautengarten zum 79.
20.04. Else Füssel
zum 83.
Schönfeld
11.04. Gertrud David
11.04. Dietrich Nüske
26.04. Hans Lenzner
29.04. Rita Schott
zum 86.
zum 77.
zum 62.
zum 61.
Brüssow OT Menkin
04.04. Elisabeth Küssow
zum 76.
Carmzow
03.04. Gudrun Mandl
08.04. Erika Mandl
20.04. Helga Ruthenberg
23.04. Ilse Pliegl
27.04. Harold Domres
zum 65.
zum 83.
zum 76.
zum 84.
zum 84.
Schönfeld OT Klockow
03.04. Reinhard Laschetzki
06.04. Inge Wendt
10.04. Irmgard Schenk
12.04. Gisela Bleek
13.04. Diethard Städtler
13.04. Adelheid Wüst
17.04. Gerd Iwert
19.04. Siegrid Jahns
22.04. Gabriele Deutscher
26.04. Jutta Herda
zum 76.
zum 68.
zum 79.
zum 66.
zum 76.
zum 72.
zum 62.
zum 67.
zum 60.
zum 60.
Schönfeld OT Neuenfeld
27.04. Marta Remus
zum 83.
Wallmow
20.04. Anne-Christine Henkys zum 64.
22.04. Bernfried Döring
zum 84.
24.04. Waltraud Butschalowski zum 72.
Carmzow-Wallmow OT Cremzow
04.04. Helga Zimmermann
zum 60.
17.04. Irmgard Riemer
zum 81.
Göritz
02.04.
05.04.
05.04.
07.04.
08.04.
10.04.
15.04.
18.04.
18.04.
18.04.
22.04.
24.04.
Gerhard Wildermuth
Georg Makowiak
Ulrich Müller
Renate Poltrock
Horst Koschel
Renate Trettin
Erich Grewe
Irene Arndt
Anna Czolbe
Gisela Sonnenberg
Astrid Schwarz
Hildegard Genowsky
Göritz OT Tornow
03.04. Monika Becher
zum 66.
zum 78.
zum 65.
zum 68.
zum 66.
zum 63.
zum 65.
zum 74.
zum 90.
zum 81.
zum 63.
zum 78.
zum 66.
Diamantene Hochzeit
feiern am 2. April 2015
Gerda & Walter Kraatz
aus Brüssow
Es gratulieren recht herzlich
Rakow, Bürgermeister
Neumann, Amtsdirektor
Diamantene Hochzeit
feiern am 9. April 2015
Rita & Max Richter
aus Bagemühl
Es gratulieren recht herzlich
Käpnick, Ortsvorsteherin
Rakow, Bürgermeister
Neumann, Amtsdirektor
Goldene Hochzeit
zum 85.
zum 71.
zum 90.
zum 66.
Schenkenberg OT Ludwigsburg
06.04. Kurt Schönfeldt
zum 67.
Schenkenberg OT Baumgarten
07.04. Erhard Krause
zum 80.
13.04. Manfred Galow
zum 64.
Brigitte & Wolfgang Groß
aus Brüssow
zum 64.
Schenkenberg OT Kleptow
13.04. Klaus-Dieter Ulrich
zum 69.
feiern am 10. April 2015
Es gratulieren recht herzlich
Rakow, Bürgermeister
Neumann, Amtsdirektor
Nr. 03/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 03/2015
Wir sind umgezogen …
Die Mitarbeiter der häuslichen Krankenpflege Prenzlau können
sich jetzt über schöne, helle und größere Büroräume freuen.
Im letzten Jahr konnte sich unser Team über Verstärkung
freuen, so dass die Räumlichkeiten in der Stettiner Straße 5
einfach nicht mehr ausreichten, zu eng wurden.
Ab dem 1. März 2015 sind wir für Sie in der Friedrichstraße
37 in Prenzlau zu erreichen.
Durch die zentrale Lage in mitten unserer City haben Sie jetzt
noch bessere Möglichkeiten, (z. B. kürzere Anlaufwege, ebenerdige Büroräume), uns zu erreichen.
Schnell kann sich durch einen Unfall oder die Erkrankung
eines Mitmenschen das gesamte Familien- und Berufsleben
verändern und muss neu organisiert werden.
Aber auch wenn Sie Fragen „rund um die Pflege“ haben, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite, denn ab dem
1. Januar 2015 sind zusätzliche Betreuungsleistungen, wie:
- Hilfe und Organisation bei der Bewältigung des Pflegealltags,
- Hilfe beim Gang zu Ärzten, Behörden oder
- Haushalts- und Serviceangebote
möglich.
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir einen Tag der offenen
Tür, am 8. Mai 2015 – unserem Weltrotkreuztag – feiern
und laden Sie jetzt schon recht herzlich ein.
Wir freuen uns auf Sie!
Ursula Wagner
Pflegedienstleiterin
Telefon: 03984/8720-33
Nr. 03/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Kirchliche Informationen
Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld
Gottesdienste und Veranstaltungen
Fr. 27.03. 18.00 Uhr Malchow, Kreuzweg der Jungen Gemeinden des Kirchenkreises Uckermark
So. 29.03. 10.00 Uhr Göritz (Gottesdienst zu Beginn der
Karwoche mit Abendmahl, für alle
Gemeinden ausgestaltet vom Schönfelder Singkreis, Pfr. W. Schneider
Nechlin)
Fr. 03.04. 09.00 Uhr Kleptow/Cremzow/Tornow
10.30 Uhr Carmzow/Göritz/Schönfeld
(alle Gottesdienste mit Abendmahl,
Pfr. H. Albruschat , Berlin, Pfr. W.
Schneider, Nechlin und Pfr. Th.Dietz,
Schönfeld)
Fr. 03.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht am Sterbetag Jesu
Sa. 04.04. 21.00 Uhr Klockow (für alle Gemeinden), Liturgische Osternachtfeier mit Taufen,
Abendmahl und Osterfeuer, Singkreis
Schönfeld
So. 05.04. 10.00 Uhr Ostern: Baumgarten (Familiengottesdienst, alle Gemeinden mit Bläsern)
Mo.06.04. 10.15 Uhr Ostermontag: Göritz (Pfr. W. Schneider, Nechlin )
Fr. 10.04. 18.00 Uhr
So. 12.04.
Fr. 17.04. 18.00 Uhr
So. 19.04. 09.00 Uhr
10.15 Uhr
14.00 Uhr
Fr. 24.04. 18.00 Uhr
So. 26.04. 09.00 Uhr
10.15 Uhr
Malchow, Andacht zum Wochenschluss
Kein Gottesdienst
Malchow, Andacht zum Wochenschluss
für alle Gemeinden, Carmzow
Göritz
Tornow (Taufe)
Malchow, Andacht zum Wochenschluss
Klockow
Kleptow
Weitere Termine
- Jugendkreuzweg 2015 Kirchenkreis Uckermark, Kirche Malchow, Freitag 27. März 2015 um 18.00 Uhr
- Osterfreizeit 2015 für Vor- und Hauptkonfirmanden und alle
Kinder ab der 5. Klasse, Jugendherberge Seebad Heringsdorf, 8. bis 11. April 2015
Regelmäßige Veranstaltungen
Gemeindekirchenrat
Montag, 30. März 2015 um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke
Haus in Klockow.
Zu allen Veranstaltungen bieten wir Fahrgelegenheiten an.
Evangelisches Pfarramt Brüssow
Gottesdienste
29.03.
10:00 Uhr Brüssow
14:00 Uhr Bagemühl im Randowblick
02.04.
19:00 Uhr Gründonnerstag in Brüssow, Gottesdienst
03.04.
19:00 Uhr Karfreitag, Fahrenwalde Kirche
mit Kirchenchor
05.04.
06:30 Uhr Ostersonntag, Morgenandacht bei
Sonnenaufgang auf dem Friedhof
in Brüssow
10:00 Uhr Ostergottesdienst in Brüssow mit
Kirchenchor, Abendmahl und Taufe
12:00 Uhr Menkin mit Taufe
12.04.
10:00 Uhr Brüssow mit Taufe
14:00 Uhr Grünberg
18.04. 11.00 Uhr in Trampe
19.04.
10:00 Uhr Brüssow
14:00 Uhr Bröllin
Kreuzweg 2015
Hiermit lade ich Sie herzlich zu einem Kreuzweg von Löcknitz
in die Heidemühle ein. Zu Fuß wollen wir unterwegs sein. In
den Kirchen Löcknitz, Bergholz soll Station gemacht werden.
Die Stationen von Jesu Kreuzgang sollen jeweils vorgelesen
werden und für Essen und Trinken ist gesorgt. Beginn: 27.
März um 16.00 Uhr in der Löcknitzer Kirche.
Es gibt auch die Möglichkeit, die Autos in Löcknitz stehen zu
lassen und wir holen sie gemeinsam wieder ab.
Fairen Abend in Brüssow
am 31. März 2015 um 18.00 Uhr im Neuen Pfarrhaus. Gemeinsam wollen wir mit Frau Zimmermann aus Pasewalk und Frau
Zahn uns über den Fairen Handel informieren und Produkte
verkosten.
Kar- und Osterwoche in Brüssow
Gründonnerstag und Essen für Leib und Seele
am 2. April 2015 um 19.00 Uhr in der Brüssower Kirche. Gemeinsam wollen wir ein Agapemahl in der Kirche zusammen
feiern und Abendbrot essen.
Karfreitag
am 3. April 2015 um 19.00 Uhr in der Fahrenwalder Kirche mit
dem Kirchenchor aus Brüssow
Ostersonntag, 5. April 2015
06.30 Uhr Morgenandacht bei Sonnenaufgang auf dem
Friedhof in Brüssow mit Posaunenchor und entzünden der Osterkerze, Spaziergang zum Heim
in Brüssow
08.00 Uhr Osterfrühstück in der Stephanusstiftung
10.00 Uhr Ostergottesdienst in Brüssow mit Kirchenchor und
Abendmahl und Taufen
12.00 Uhr Menkin mit Taufe
Weitere Termine
Männerkreis
Am 8. April 2015 um 5.00 Uhr wollen
wir gemeinsam Heringe angeln fahren!
Informationen und Anmeldung bitte bei
Frau Bruch: 03974/280237.
Seniorenkreis
13. April um 14.00 Uhr, Altes Pfarrhaus
50plus
31.März 2015 um 18.00 Uhr, Neues
Pfarrhaus, Thema: Fairer Handel
Kaum zu glauben!? 16. April 2015 um 19.30 Uhr, Neues
Pfarrhaus, Abende rund um den Alltag
und den Glauben
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 03/2015
Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges
Impressionen vom 51. Karneval in Brüssow
Am 7. und 15. Februar waren in unserer Stadt die Karnevalsveranstaltungen angesagt. Der Nachmittag des 7. Februar
gehörte den Kindern. Die Kleinen fanden sich in ihren bunten
Kostümen zu Spiel und Spaß in der Narrenhochburg „Zum
Schwan“ ein. Die Räuber, Piraten, Prinzessinnen und Elfen
wurden vom Kinderprinzenpaar Kate Trester und Tristan Steinhöfel regiert, welches sich schnell unter die Menge mischte,
um an den Spielen und Tänzen teilzunehmen.
Dann ging es beim Umzug durch die Stadt auf die Suche nach
Bürgermeister Michael Rakow, den man im Rathaus fand.
Begleitet von vielen Brüssowern ging es weiter auf die Suche
nach dem Prinzenpaar.
Hier wurde man in der Puschkinstraße fündig. Die Regentschaft über das närrische Volk und den Rathausschlüssel
sowie die Stadtkasse übernahmen in diesem Jahr Karolin
und Ronny Bahr.
Beim Marktspektakel ließen sich viele Brüssower auf den
Abend einstimmen.
Unter dem Titel „Mit dem BKK durch Dick und Dünn“ ging es
durch den Abend. Wie immer gaben Elferat, Karnevalssittenpolizei, Hofstaat und Funken unter Leitung des Vorsitzenden
Mario Geister ihr Bestes. Durch das Programm durch das
Zeremonienmeister Ronald Hanisch führte.
Sketche wie „Bauer im Stress“ und „Tratsch in der Arztpraxis“
brachten Stimmung in den Saal. Besonders reizend anzusehen
und vielbeklatscht waren die Tänze der Minifunken wie „Lebt
denn der alte Holzmichel noch…“ Aber auch die Maxifunken
zeigten ihr Bestes bei ihren Showtänzen.
Nicht fehlen dürfen die Brüssower Sängerknaben. Besonders
beklatscht tanzte das Männerballett den „Schwanensee“ und
ging nicht ohne eine Zugabe. Gina Kobolla und Josie Bressgott hatten einen Solotanz in petto. Ein Sketch von Angelika
Neumann und Mario Geister zeigte, wie ein „Hochzeitstag“
wohl nicht ablaufen sollte.
„Die perfekte Kindererziehung“ vermittelten dem Publikum
Petra Hanisch und Tochter Claudia.
Bei Familie Furkert hieß es „Wenn der Postbote zweimal klingelt“. Bei Hellhörigen beantwortete sich die Frage der Kinder
der Familie nach den großen Ohren und der großen Nase bei
Erscheinen des Postboten von selbst. „Hausmeister Krause“
war wieder mit im Programm. Und ein Tanz von Udo Bergfeld
mit Mario Geister zu dem Lied „Die Wanne ist voll“ mit anschließendem Bad in selbiger brachte ihnen viele Lacher ein.
Ein Aufmarsch des gesamten Karnevalsvereins, verbunden mit
einem Dank an die Technik, die Verkündung der Kussfreiheit
und das Lied „Ja, beim BKK nachts um halb eins“ ist alljährlich
die Überleitung zur anschließenden Tanzveranstaltung.
Am 15. Februar wurde das Programm beim Rentnerkarneval
nochmals ebenso erfolgreich aufgeführt.
Wie in jedem Jahr wurde der Rosenmontag vereinsintern im
„Haus am See“ begangen.
Der Vorsitzende des BKK Mario Geister dankt an dieser Stelle
allen Sponsoren recht herzlich. Ebenfalls ein Dank an Lutz
Koppermann und sein Team für die Versorgung.
Brüssow, Helau!
H. Richter (Text und Fotos)
Antrittsrede des Prinzenpaares beim Marktspektakel
Das Kinderprinzenpaar Kate Trester & Tristan Steinhöfel
Die Funken mit ihren feurigen Tänzen
Nr. 03/2015
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Die BraLa als Familienerlebnis –
Attraktives Programm für Kleine und Große zur 25. Landwirtschaftsschau
Paaren im Glien. Bei der 25. Brandenburgischen Landwirtschaftsausstellung vom 14. bis 17. Mai 2015 setzen die Veranstalter ganz auf ein Landerlebnis für die ganze Familie: Ein
neuer Wasserspielplatz, Spielangebote und Streicheltiere für
die Kinder, Unterhaltung, Information und ländliche Produkte für
Haus und Garten für die Erwachsenen. Für kulinarischen Genuss
sorgen die zahlreichen Anbieter mit märkischer Küche, fangfrischem Fisch, selbst gebackenem Brot und Kuchen sowie dem
ersten Freilandgemüse des Jahres von Brandenburger Feldern.
Die Besonderheit der BraLa ist der unmittelbare Kontakt zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Die Besucher bekommen hier Antwort auf alle Fragen rund um Tierhaltung und
das Leben auf dem Land. Sie sammeln Ausflugstipps oder
lassen sich einen guten Rat für den eigenen Garten oder ihr
Haustier geben.
Preise:
Tageskarten:
Dauerkarte:
Eintritt 8 Euro/ermäßigt 4 Euro/Kinder bis zu 6
Jahren frei, Familienticket (zwei Erwachsene
+ 3 Kinder bis 14 Jahren) 17,- Euro
20,- Euro (gilt alle 4 Tage)
Pkw-Anreise:
Berliner Autobahnring A10, Abf. Falkensee o. A24, Abf. Kremmen, folgend Ausschilderung MAFZ-Erlebnispark. ÖPNV: Bus
671 ab Bhf. Berlin-Spandau, Bus 649 ab Bhf. Wustermark bzw.
Bhf. Brieselang.
Gewerbliche/Private Anzeigen
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Nr. 03/2015