UMWELTMEDIZIN · HYGIENE · ARBEITSMEDIZIN JOURNAL OF ENVIRONMENTAL AND OCCUPATIONAL HEALTH SCIENCES Organ der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin GHUP / Society of Hygiene, Environment and Public Health Sciences Herausgeber Prof. Dr. med. Dr. phil. Egon Marth, Hygiene-Institut, Universität Graz Prof. Dr. med. Thomas Eikmann, Institut für Hygiene und Umweltmedizin, Hessisches Zentrum für Klinische Umweltmedizin, Universität Gießen Dr. med. Bettina Maria Menne, WHO Regional Office for Europe, European Center for Environment and Health, Bonn Prof. Dr. med. Caroline Herr, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, München Prof. Dr. med. Ursel Heudorf, Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt, Abteilung Umweltmedizin und Hygiene, Frankfurt/Main Prof. Dr. med. Dennis Nowak, Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Klinikum der LudwigMaximilians-Universität München Prof. Dr. med. Volker Mersch-Sundermann, Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene, Department of Environmental Health Sciences, Universität Freiburg Dr.-Ing. Heinz-Jörn Moriske, Umweltbundesamt, Dessau/ Roßlau Prof. Dr. Hanns Moshammer, Institut für Umwelthygiene, Zentrum für Public Health, Medizinische Universität Wien, Wien Prof. Dr. med. Karl Ernst von Mühlendahl, Kinderhospital Osnabrück, DISU/Kinderumwelt gGmbH, Osnabrück Herausgebergremium Dr. rer. nat. Matthias Otto, DISU/Kinderumwelt gGmbH, Osnabrück Prof. Dr. med. Hans Drexler, Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Universität Erlangen-Nürnberg Prof. Dr. med. Steffen Engelhart, Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit, Bonn Prof. Dr. Martin Exner, Hygiene-Institut der Universität Bonn Prof. Dr. med. Uwe Gieler, Zentrum für Psychosomatische Medizin, Universität Gießen Prof. Dr. rer. nat. Thomas Göen, Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin (IPASUM), FriedrichAlexander Universität, Erlangen Prof. Dr. med. Helmut Greim, Institut für Toxikologie und Umwelthygiene, Technische Universität München Dr. med. Axel Hahn, Umweltmedizin, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin Prof. Dr. Ernst Hallier, Georg-August-Universität Göttingen, Abteilung für Arbeits- und Sozialmedizin, Göttingen Prof. Dr. rer. biol. hum. Uwe Heinrich, Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin, Hannover Dr. med. Birger Heinzow, Landesamt für Soziale Dienste, Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Kiel PD Dr. med. Astrid Heutelbeck, Zentrum für Arbeits-, Sozial-, Umwelt-, Rechtsmedizin und Dermatologie, Georg-AugustUniversität Göttingen, Göttingen Dr. med. Jürgen Hölzer, Abteilung für Hygiene, Umwelt- und Sozialmedizin, Ruhr-Universität Bochum Frau Prof. Dr. med. Barbara Hoffmann, IUF Leibnitz-Institut für umweltmedizinische Forschung gGmbH, Düsseldorf Prof. Dr. Claudia Hornberg, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld Dr. rer. nat. Julia Hurraß, Stadt Köln – Der Oberbürgermeister, Gesundheitsamt, Infektions- und Umwelthygiene, Köln Prof. Dr. Stephan Letzel, Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Prof. Dr. Annette Peters, Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt, Institut für Epidemiologie, Neuherberg Prof. Dr. rer. nat. Monika Raulf-Heimsoth, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin, Allergologie/Immunologie, Bochum Dr. rer. nat. Helmut Sagunski, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg Dr. rer. nat. Thomas Schettgen, Institut für Arbeits- und Sozialmedizin der RWTH Aachen Priv.-Doz. Dr. Margret Schlumpf, Group for Reproductive, Endocrine and Environmental Toxicology, Universität Zürich, Schweiz Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Dieter Schrenk, Lebensmittelchemie und Umwelttoxikologie, Universität Kaiserslautern Prof. Dr. rer. nat. Nikolaos Stilianakis, Joint Research Centre, European Commission, Ispra, Italien Prof. Dr. med. Dr. phil. Dr. rer. pol. Felix Tretter, Bezirkskrankenhaus Haar, Suchtbereich, Haar/München Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. H.-Erich Wichmann, Helmholtz Zentrum München, Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt, Institut für Epidemiologie, Neuherberg Prof. Dr. Dr. med. Sabine Wicker, Leiterin des Betriebsärztlichen Dienstes, Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt Prof. Dr. med. Gerhard Andreas Wiesmüller, Stadt Köln – Der Oberbürgermeister, Gesundheitsamt, Infektions- und Umwelthygiene, Köln Prof. Dr. med. Michael Wilhelm, Institut für Hygiene, Sozialund Umweltmedizin, Universität Bochum Redaktion: Susanne Fischer ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH • Justus-von-Liebig-Straße 1 • 86899 Landsberg Tel.: 08191-125-500 • Fax: 08191-125-292 • E-Mail: [email protected] Internet: http://www.ecomed-umweltmedizin.de IMPRESSUM Impressum Umweltmedizin – Hygiene – Arbeitsmedizin, Jg. 20, Nr. 1, 2015 Journal of Environmental and Occupational Health Sciences ehemals: Umweltmedizin in Forschung & Praxis ISSN 2195-9811 Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. med. Thomas Eikmann Institut für Hygiene und Umweltmedizin Justus-Liebig-Universität Giessen Friedrichstraße 16 35385 Giessen Tel.: 0641-99-41450 Fax: 0641-99-41459 E-Mail: [email protected] Prof. Dr. med. Caroline W. Herr Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Pfarrstraße 3 80538 München Tel.: 09131-6808-4202 Fax: 09131-6808-4297 E-Mail: [email protected] Prof. Dr. med. Dipl. öc. troph. Ursel Heudorf Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main Abteilung Infektiologie und Hygiene Breite Gasse 28 60313 Frankfurt/Main Tel.: 069-212-36980 Fax: 069-212-30475 E-Mail: [email protected] Prof. Dr. med. Dennis Nowak Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin WHO Collaborating Centre for Occupational Health Klinikum der Universität München Ziemssenstraße 1 80336 München Tel.: 089-4400-52301 Fax: 089-4400-54445 E-Mail: [email protected] Verlag: ecomed Medizin eine Marke der ecomed-Storck GmbH Justus-von-Liebig-Straße 1 86899 Landsberg Internet: www.ecomed-umweltmedizin.de Redaktion (verantwortlich): Susanne Fischer Tel.: 08191-125-500 Fax: 08191-125-292 E-Mail: [email protected] Abonnentenverwaltung: Rhenus Medien Logistic Jutta Müller Tel.: 08191-97000-641 Fax: 08191-97000-103 E-Mail: [email protected] Bezugspreise 2015: 6 Hefte pro Jahr alle Preise inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten Kombi-Abo (Print + Online): a 216,00 Abonnement und Bezugspreise beinhalten die Printausgabe sowie eine Lizenz für das online-Archiv. Die Bestandteile des Abonnements sind nicht einzeln kündbar. Online-Abo: IP-Zugang: Einzelheft: a 169,00 a 269,00 a 36,00 Das Abonnement verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens 6 Wochen zum Jahresende schriftlich gekündigt wird. Für die Mitglieder der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) ist das Jahresabo der Zeitschrift im Jahresbeitrag enthalten. Information und Anmeldung unter: www.ghup.de Veröffentlichung gemäß Art. 8 Abs. 3 Bayerisches Pressegesetz: Alleinige Gesellschafterin der VERLAGSGRUPPE HÜTHIG JEHLE REHM GmbH ist die Süddeutscher Verlag Hüthig Fachinformationen GmbH, München. An dieser sind beteiligt: Süddeutscher Verlag GmbH, München: 97,383%; Kaufmann Holger Hüthig, Heidelberg: 2,027%, Ruth Hüthig, Heidelberg 0,269%, Beatrice Müller, Heidelberg 0,160%, Sebastian Hüthig, Heidelberg 0,160%. Umschlaggestaltung: Gerhard Mrugalla, m media, 86916 Kaufering Satz und Lithographie: m media, 86916 Kaufering Druck: AZ Druck und Datentechnik GmbH, 87437 Kempten Urheberrecht: © 2015, ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg am Lech Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Inhalt dieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet; jedoch sind Fehler nicht vollständig auszuschließen. Aus diesem Grund übernehmen Autoren, Herausgeber und Verlag keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen. Besuchen Sie unsere Website unter: www.ecomed-umweltmedizin.de 2 Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2 (2015) © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg INHALT | UMWELTMED – HYGIENE – ARBEITSMED INHALT Umschlagbild Umweltzonen wurden als Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität eingeführt, insbesondere in Städten, in denen die EU-Grenzwerte für PM10Feinstaub nicht eingehalten werden. In Deutschland sind derzeit 48 Umweltzonen aktiv (Stand Ende 2014). S. 33 Umschlagbild: © 123rf.com 2 5 22 Beruf und MRE C. HERR Übersichtsbeiträge Impressum Editorial Personalien Hygiene in der ambulanten und stationären Pflege – das Zusammenführen von Theorie und Praxis C. HERR, U. KANDLER, G. SCHWARZKOPF-STEINHAUSER, ST. SCHWEITZER Wissenschaftliches Symposium "Hygiene im Fadenkreuz" Aspekte für Ärzte und Fachkräfte in der ambulanten und stationären Pflege 8 Multiresistente gramnegative Erreger in Pflegeeinrichtungen B. NUß BAUM 10 KRINKO-Empfehlungen zur Infektionsprävention in Heimen N. WISCHNEWSKI 12 Poststationäre Eradikation von MRSA L. BADER Umweltzonen J. CYRYS, A. PETERS, J. SOENTGEN, J. GU, H.-E. WICHMANN Hygiene im Fadenkreuz: Abstracts 7 20 Bayerischer Rahmenhygiegeneplan für Infektionsprävention in stationären Einrichtungen für ältere Menschen und pflegebedürftige Volljährige A. SCHREFF 14 FQA mit eingearbeiteter Checkliste für Alten- und Pflegeheime A. ADLER 16 Überwachung von Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege E. SCHNEIDER 17 Aktuelle infektionshygienische Problemstellung in der Pflege L. HEPTING 20 Sektoren-übergreifender Informationsaustausch V. LEHNER-REINDL Umweltmed – Hygiene Suchtmed 7 (1) 2005 – Arbeitsmed 20 (1) 3 (2015) © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg 33 30 Laudatio zum 65. Geburtstag Dr. Birger Heinzow 58 Nachruf auf Herrn Prof. Dr. Friedrich Pott 28 Tagungskalender Nachrichten 29 "Deklaration ohne Wenn und Aber" – Wasserchemiker fordern Offenlegung aller Fracking-Chemikalien 32 Luftqualität 2014: Stickstoff wird Schadstoff Nummer eins 60 Hinweise für Autoren Referate- und Dokumentationsdienste: BIOSIS, Philadelphia/PA, USA CAS – Chemical Abstracts Service, Columbus, OH/USA CCMed – Current Contents Medizin deutscher und deutschsprachiger Zeitschriften, Deutsche Zentralbibliothek für Medizin, Köln CEABA – Chemical Engineering and Biotechnology Abstracts, DECHEMA, Frankfurt/M. Elsevier BIOBASE/Current Awareness in Biological Sciences, Elsevier EMBASE/Excerpta Medica, Amsterdam, The Netherlands National Library of Medicine (NLM)/USA, SERLINEZeitschriften-Datenbank SCOPUS – Elsevier ULIDAT, UFORDAT, URDB (Umweltbundesamt Berlin) 3 EDITORIAL Hygiene in der ambulanten und stationären Pflege – das Zusammenführen von Praxis und Theorie C. Herr1, U. Kandler1, G. Schwarzkopf-Steinhauser2, St. Schweitzer3 1 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 2 Städtisches Klinikum München GmbH 3 Referat für Gesundheit und Umwelt, Landeshauptstadt München Im Jahr 2013 erinnerte das Städtische Klinikum München zusammen mit zahlreichen Kooperationspartnern1 mit dem Symposium "Hygiene im Fadenkreuz" daran, dass Hygiene sowohl in der Vergangenheit als auch heute ein essentielles Thema in der Klinik als "Krankenhaushygiene" und im Umweltbereich als "Umwelthygiene" (Luft, Wasser, Lebensmittel, Wohnumfeld) war und ist. hygieneplan für Pflegeeinrichtungen Rechnung getragen. Diese und andere Regelwerke zur Sicherung der Strukturund Prozessqualität im Bereich der Hygiene wurden auf dem Symposium vorgestellt. Es wurden infektionshygienische Problemstellungen im Pflegealltag und das Vorgehen bei multiresistenten Erregern, die eine besondere Herausforderung für die Einrichtungen bedeuten, aufgegriffen. Mit dem Symposium am 15. November 2014 knüpften die Veranstalter an die Themen des Vorjahres an und widmeten sich einem Bereich, der zwischen Krankenhaus und Wohnumfeld liegt, der ambulanten und stationären Pflege. Der sektorenübergreifende Informationsaustausch, die poststationäre Sanierung von MRSA und die Bedeutung der Hygiene für den Personalschutz stellten weitere Themen des Symposiums dar. Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine Podiumsdiskussion mit den Referenten sowie einem Vertreter des Landesverbandes Bayern des BVÖGD. Durch die demographische Entwicklung wird die Gesellschaft zunehmend älter, sodass der Bedarf an medizinischen und pflegerischen Leistungen weiter steigen wird. Dabei steht neben der medizinisch pflegerischen Versorgung das Ziel im Vordergrund, den betreuten Menschen ein Zuhause zu geben, in dem sie sich wohlfühlen und frei und sicher bewegen können. Somit sind in der Pflege die Voraussetzungen und Anforderungen für eine erfolgreiche Infektionsprävention durch Hygienemaßnahmen andere als zum Beispiel in der Klinik. Diesem Umstand wird auch in der Empfehlung zur Infektionsprävention in Heimen der Kommission für Krankenhaushygiene (KRINKO) sowie dem bayerischen Rahmen1 Bayerische LandesArbeitsgemeinschaft MultiResistente Erreger (LARE), Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), Bundesverband der Ärzte und Ärztinnen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP), Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) und Sozialreferat der Stadt München, Hygiene-Netzwerk Pflege München (HNPM) und Hartmannbund, Landesverband Bayern Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 5 (2015) © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg Das dritte Symposium "Hygiene im Fadenkreuz" ist für den 7. November 2015 in München im Klinikum Bogenhausen geplant. Es soll sich mit den Schwerpunktthemen Wasser und Medizinprodukte beschäftigen. Damit soll ein Bereich der Hygiene angesprochen werden, der Medizinisches Personal in Klinken und im ambulanten Bereich im Alltag in vielfältiger Weise betrifft und bei dem sich zahlreiche Verknüpfungen mit der Technischen Hygiene ergeben. Die Interdisziplinarität von Hygiene soll damit betont werden. Kontakt: Prof. Dr. med. Caroline Herr Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Pfarrstraße 3 80538 München E-Mail: [email protected] 5 ABSTRACTS 2014 | HYGIENE IM FADENKREUZ Wissenschaftliches Symposium "Hygiene im Fadenkreuz" Aspekte für Ärzte und Fachkräfte in der ambulanten und stationären Pflege Städtisches Klinikum München GmbH München, 15. November 2014 PROGRAMM Begrüßung (C. Herr, B. Liebl und G. Schwarzkopf-Steinhauser) Moderation (U. Kandler, B. Liebl, N. Nützel und St. Schweitzer) Multiresistente gramnegative Erreger in Pflegeeinrichtungen (B. Nußbaum, Stiftung Orthopädische Universitätsklinik, DGKH, Heidelberg) KRINKO-Empfehlungen zur Infektionsprävention in Heimen (N. Wischnewski, Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Berlin) Bayerischer Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in stationären Einrichtungen für ältere Menschen und pflegebedürftige Volljährige (A. Schreff, Regierung von Niederbayern, Landshut) FQA mit eingearbeiteter Checkliste für Alten- und Pflegeheime (A. Adler, Gesundheitsamt Berchtesgadener Land) Überwachung von Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege (E. Schneider, Gesundheitsamt, Ingolstadt) Aktuelle infektionshygienische Problemstellung in der Pflege (L. Hepting, Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e. V.) Sektoren-übergreifender Informationsaustausch (V. Lehner-Reindl, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Erlangen) Poststationäre Eradikation von MRSA (L. Bader, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, München) Beruf und MRE (C. Herr, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, München) Podiumsdiskussion (A. Adler, L. Bader, L. Hepting, C. Herr, V. Lehner-Reindl, B. Liebl, B. Nußbaum, E. Schneider, A. Schreff, St. Schweitzer, W. Strauch, N. Wischnewski) Kontakt: Prof. Dr. med. Caroline Herr Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Pfarrstraße 3 80538 München E-Mail: [email protected] 2015 Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 7 – 27 (2015) © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg 7 HYGIENE IM FADENKREUZ | ABSTRACTS 2014 Multiresistente gramnegative Erreger in Pflegeeinrichtungen (B. Nußbaum) Die KRINKO beim Robert Koch-Institut (RKI) hat Empfehlungen im Hinblick auf Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedelung mit multiresistenten gramnegativen (MRGN) Stäbchen erarbeitet [1]. Die Zielgruppe der Empfehlungen sind primär Krankenhäuser sowie andere medizinische Einrichtungen, in denen invasive Therapien durchgeführt werden. Andere Einrichtungen, die den Lebensbereich der Patienten darstellen (Alten- und Pflegeheime), werden in dieser Empfehlung nicht berücksichtigt [1]. Für diese sowie für die ambulante Pflege, therapeutische Praxen und Reha-Einrichtungen bereitet die Sektion "Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege/Rehabilitation" der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) zurzeit eigene MRGN-Empfehlungen vor. Risikogruppen für MRGN Prinzipiell kann jeder Mensch mit MRGN besiedelt sein. Während bei gesunden Personen ein dauerhaftes Besiedelungsrisiko gering ist, tritt vor allem bei Menschen mit einer lokalen bzw. generalisierten Abwehrschwäche eine langfristige Besiedelung auf. Pflegestufe II und III, liegende Katheter, Dialysepflichtigkeit, chronische Wunden und eine Antibiotikatherapie in den letzten sechs Monaten gelten als Risikofaktoren für eine dauerhafte Besiedelung. Bakterienresistenz Die Bakterienresistenz stellt in den Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie z. B. in der Alten- und Langzeitpflege, ein gravierendes Problem dar. Unter resistenten Bakterien versteht man, dass Bakterien gegenüber einzelnen Antibiotika unempfindlich sind. Die Multiresistenz von Erregern, z. T. gegen ganze Wirkstoffgruppen, bedeutet für den Patienten drastisch eingeschränkte Therapiemöglichkeiten. Man unterscheidet zwischen natürlichen und erworbenen Resistenzen. Natürliche Resistenzen sind Resistenzeigenschaften, die auf einer Wirkungslücke des Antibiotikums beruhen. Es findet keine Veränderung im bakteriellen Erbgut statt. Das Resistenzgen ist nicht übertragbar. Im Gegensatz dazu sind bei der erworbenen Resistenz die Resistenzeigenschaften durch Mutation im eigenen Genom des Bakteriums oder durch horizontalen Gentransfer von anderen Bakterien entstanden. Diese Resistenzgene können von einem Bakterium auf ein anderes übertragen werden, was ein großes Problem darstellt. 8 Bezeichnung für multiresistente gramnegative Stäbchenbakterien Mit zunehmender Resistenzentwicklung ist eine unübersichtliche Vielfalt von Bezeichnungen dieses Phänomens entstanden. Manche Bezeichnungen orientieren sich an dem zugrundeliegenden Mechanismus (wie ESBL – Extended Spectrum Beta-Lactamase), andere nach dem Ort der Erstisolierung (wie NDM – New Delhi Metallo-BetaLaktamase), nach der betroffenen Erregerspezies (wie KPC – Klebsiella pneumoniae Carbapenemase) oder nach der Anzahl der Einzelresistenzen (wie multidrug-resistant und pandrug-resistant). Zur Vereinfachung hat die KRINKO die Klassifizierung von MRGN auf Basis ihrer phänotypischen Resistenzeigenschaften vorgenommen. Sie orientiert sich bei der Definition der MRGN an den Antibiotikaklassen AcylureidoPenicilline (Piperacillin), Cephalosporine der dritten und vierten Generation, Carbapeneme und Fluorchinolone. Es erfolgt eine Einteilung in zwei Gruppen: MRGN mit Resistenz gegen drei der vier Antibiotikagruppen werden als 3MRGN bezeichnet, MRGN mit Resistenz gegen alle vier Antibiotikagruppen als 4MRGN (® Tab. 1). Häufige Erreger sind Escherichia coli, Klebsiella pneumoniae, Klebsiella oxytoca, Acinetobacter baumannii oder Pseudomonas aeruginosa. Sie sind überwiegend im Magen-Darm-Trakt angesiedelt und werden über Schmierinfektion übertragen. Sie können dabei auch über die Haut in Wunden oder die Harnblase gelangen. Eine Besiedelung der Atemwege mit nachfolgender Übertragung über Tröpfcheninfektion ist ebenfalls möglich. Derzeit besteht in der Regel bei MRGN keine Sanierungsmöglichkeit. Die Erreger sind in Hinblick auf Harnweg-, Bauchraum-, Atemweg- und Wundinfektionen sowie Sepsis von Bedeutung. Information und Schulung Laut § 6 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) [2] ist dem Gesundheitsamt unverzüglich das gehäufte Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang wahrscheinlich oder vermutet wird, als Ausbruch nichtnamentlich zu melden [1]. Auch das für Hygiene zuständige Personal muss bei Nachweis einer Kolonisation oder Infektion durch MRGN umgehend informiert werden. Der MRGN-Status muss im Dokumentationssystem deutlich markiert werden. Die erforderlichen Hygienemaßnahmen sind im Pflege- und Behandlungsplan festzulegen und zu dokumentieren. Die Einhaltung der Standardhygiene im normalen Pflegealltag und deren Kontrolle ist essentiell. Die Information und Schulung hinsichtlich notwendiger Hygienemaßnahmen schließt alle an der Betreuung und Versorgung beteiligten Personen sowie die Angehörigen und Besucher der betroffenen Person ein. Bewohner im Pflegeheim und ihre Angehöri- Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 ABSTRACTS 2014 | HYGIENE IM FADENKREUZ Tabelle 1: Klassifizierung multiresistenter gramnegativer Stäbchen auf Basis ihrer phänotypischen Resistenzeigenschaften Antibiotikagruppe Enterobakterien 3MRGN Pseudomonas aeruginosa Acinetobacter baumannii 4MRGN 3MRGN 4MRGN 3MRGN 4MRGN Penicilline i R R R R R R Nur eine der 4 Antibiotikagruppen sensibel R Cephalosporine R R R R S R R R R ii Carbapeneme S Fluorchinolone R R R i = resistent; ii = sensibel gen müssen über die Bedeutung und den Bedarf der Händedesinfektion, den Gebrauch von Papiertaschentüchern zum Schneuzen bei nasaler Besiedelung und die Notwendigkeit, Wunden oder Tracheostomata abzudecken, in Kenntnis gesetzt werden. Unterbringung von MRGN Bewohnern Die Unterbringung von MRGN Bewohnern erfolgt gemäß einer Risikoabschätzung. Hierbei werden die individuellen Umstände des Betroffenen einer eingehenden Prüfung unterzogen. In die Risikoabschätzung fließen die Faktoren Pflegestufe, bestehende Demenzerkrankung, Stuhlinkontinenz, chronische Wunden, Harnwegskatheter, Sonden, Tracheostomata, Fähigkeit zur persönlichen Hygiene und der Erregerstatus ein. Es ist sorgfältig abzuwägen, ob Bedarf für eine räumliche Isolierung besteht, da diese in der Langzeitpflege eine weitreichende Einschränkung für die Sozialkontakte der betroffenen Person bedeutet. Im Einzelfall muss aber der Umfang von Gruppenaktivitäten und die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen maßvoll beurteilt werden. Im Fall einer räumlichen Isolierung ist eine ständige Überprüfung der Indikationsstellung nötig. Das Verlassen des Zimmers ist unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen in aller Regel möglich. Dazu zählt das sichere Verbinden von Hautläsionen und offenen Wunden. PEG-Sondenzugänge und Tracheostomata sind abzudecken. Die Kooperation des Patienten ist unerlässlich, damit der Betroffene beispielsweise die Händedesinfektion selbstständig durchführt oder durch das Pflegepersonal zulässt. Bei einem Erregernachweis im Darm wird die Benutzung der Toilette im eigenen Bad empfohlen. Vermeidung von Kontakten Die Vermeidung direkter oder indirekter Kontakte des Patienten zu anderen Patienten bzw. Bewohnern ist erforderlich, wenn der Betroffene abgesaugt wird, nässende Ekzeme aufweist, stark Sekrete absondert, hustet, schnupft und niest, und seine Haut stark ausgetrocknet ist oder schuppt. Bei geringer Kooperationsbereitschaft von Seiten des Patienten und mangelhafter persönlicher Hygiene sind Kontakte mit der Gemeinschaft zu umgehen. Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 Bei hausinternen Transporten sollte eine Reihe von Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Transport kann im Bett mit frischer Bettwäsche oder im Rollstuhl erfolgen, wobei nach dem Transport umgehend alle Kontaktflächen durch Wischdesinfektion zu reinigen sind. Der Bewohner muss im Fall der Besiedelung des oberen Respirationstraktes einen Mund-Nasenschutz tragen. Handschuhe und Schutzkittel bei Körperkontakten in der Pflege sorgen auf Seite des Personals für Sicherheit im Umgang mit dem Patienten. Bei der Verlegung in andere stationäre Einrichtungen sind die Zieleinrichtungen sowie der Transportdienst rechtzeitig vorab über die bestehende MRGN-Besiedelung/-Infektion zu informieren. Der Transport sollte – bzw. muss bei 4MRGN – als Einzeltransport organisiert sein. Etwaige Wunden oder Hautläsionen werden erregerdicht abgedeckt. Hygienemaßnahmen Händehygiene ist ein essentieller Bestandteil des Pflegealltags, der strikt von allen Personen, die mit dem Bewohner arbeiten, einzuhalten ist. Das betrifft Ärzte, Pflegekräfte, Alltagsbetreuer, Therapeuten, Logopäden, Podologen bzw. Fußpfleger und Reinigungskräfte gleichermaßen. Einmalschutzhandschuhe sowie Einmalschutzkittel (Langarm) sind bei Grund- und Behandlungspflege, körperlicher Untersuchung und Behandlung sowie bei möglichem Kontakt mit kontaminiertem Material bzw. Sekret streng tätigkeitsbezogen zu tragen. An das Ablegen der Handschuhe schließt sich eine hygienische Händedesinfektion an. Ist mit Durchnässung zu rechnen, so bietet eine flüssigkeitsdichte Einmalschürze zusätzlichen Schutz. Das (Pflege-)Personal muss einen chirurgischen (oder FFP 1) Mund-Nasenschutz tragen, wenn der Bewohner nasal besiedelt ist, Auswurf hat bzw. stark hustet, schnupft und niest. Dies ist ebenso beim endotrachealen Absaugen sowie bei der Durchführung aller Tätigkeiten mit auftretender Aerosolbildung oder bei Verspritzen von kontaminiertem Sekret oder anderen Körperflüssigkeiten erforderlich. Beim Umgang mit Verstorbenen liegt kein erhöhtes Infektionsrisiko vor, die Basishygiene ist einzuhalten. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen sollten soweit vertretbar im Bewohnerzimmer durchgeführt werden. 9 HYGIENE IM FADENKREUZ | ABSTRACTS 2014 Desinfektion und Reinigung Die Desinfektion und Reinigung in der Wohnumgebung bedarf der Einhaltung gewisser Regeln: Bewohnernahe Flächen bzw. nach Kontamination mit Blut, Sekreten oder Exkreten werden mit einem VAH (Verbund für angewandte Hygiene) gelisteten Flächendesinfektionsmittel gereinigt. Flächen sind nach Antrocknung des Präparates wieder nutzbar. Verwendete Instrumente unterzieht man einer thermischen, chemothermischen oder chemischen Desinfektion. Nach Nutzung des Pflegebades ist eine Wischdesinfektion von Dusche oder Wanne, Hocker, Boden und Spritzbereich durchzuführen. Das Essgeschirr muss auf direktem Weg mit einem mindestens 60°C Spülprogramm (kein Schnellprogramm) gereinigt werden. Teppichböden und textile Materialien bei Möbeln sind nicht sicher zu desinfizieren und daher in Pflegeeinrichtungen zu vermeiden. Die Wäsche bzw. Textilien sollen in einem geschlossenen Wäschesack gesammelt und von der Wäscherei in einem desinfizierenden Waschverfahren nach DIN und RAL Vorgaben gewaschen werden. Bei der Wäsche von MRGNBewohnern handelt es sich nicht um infektiöse Wäsche. Mithilfe des Steckbeckenspülers werden entsprechende Behälter auf direktem Weg für eine Minute bei 80°C oder für zwei Sekunden bei 95°C desinfiziert. Bei 4MRGN empfiehlt sich zweimaliger Durchlauf A0-Wert 60 oder A0-Wert 600 z. B. 10 min -80°C oder 1 min -90°C. Abfall (auch MRGN-haltiger) ist kein Sondermüll und kann im geschlossenen Sack auf direktem Weg in den Container entsorgt werden. Aufhebung der Schutzmaßnahmen Die Aufhebung der Schutzmaßnahmen legt der behandelnde Arzt (z. B. nach drei negativen Rektalabstrichen) fest. Daran schließt sich eine Abschlussdesinfektion aller Gegenstände und Flächen an. Offen und ungeschützt gelagerte Verbrauchsmaterialien, die man nicht aufbereiten kann, werden entsorgt. Fazit Um die Übertragung von MRGN zu verhindern, sind im normalen Pflegealltag die Basishygiene und im Einzelfall spezielle Barrieremaßnahmen konsequent einzuhalten. Dies bedeutet eine Kostenreduktion sowohl für die Pflegeeinrichtung als auch die Allgemeinheit und letztlich für die Bewohner eine höhere Lebensqualität. 10 KRINKO-Empfehlungen zur Infektionsprävention in Heimen (N. Wischnewski) Ein Infektionspräventionskonzept dient der Infektionsvermeidung. Es beruht einerseits auf dem Kennen von Erregern und deren Übertragungswegen, andererseits auf dem Beachten des individuellen Bewohnerrisikos. Darauf aufbauend werden entsprechende Schutzmaßnahmen abgeleitet, mit dem Ziel, das Entstehen von Infektionsketten gezielt präventiv zu verhindern und diese gegebenenfalls zu unterbrechen. Erreger, Übertragungswege und Schutzmaßnahmen Beinahe alle Erreger werden durch Kontakt übertragen. In Abhängigkeit vom Erregertyp stellen Blut, Sekrete, Exkrete, Haut, sowie Luft die möglichen Übertragungsmedien dar. Erreger wie HIV oder Hepatitis B und C werden über das Blut durch Inokulation über nichtintakte Haut bzw. Schleimhaut oder Verletzungen übertragen. Eine direkte oder indirekte Aufnahme über Handkontakt ermöglicht die Übertragung von beispielsweise MRSA und Gastroenteritis-Erregern über Sekrete, Exkrete oder die Haut. TBC oder Influenza-Erreger befinden sich in der Luft, wodurch die direkte Aufnahme über das Einatmen von Tröpfchen bzw. Aerosolen als Übertragungsweg in Frage kommt sowie indirekt über kontaminierte Flächen durch Handkontakt, eine orale Aufnahme oder über die Konjunktiven. Aus dem Wissen über die Erreger, deren Vorkommen, Übertragungswege, durchschnittliche Überlebenszeit und andere Besonderheiten lassen sich differenzierte Schutzmaßnahmen für das Personal, die Bewohner der Pflegeeinrichtungen sowie das Umfeld ableiten. Unabhängig vom Erregertypus und Übertragungsweg bieten Einmalhandschuhe und Händedesinfektion die beste Schutzmaßnahme. Diese können um weitere Schutzvorkehrungen wie Impfungen oder das Tragen eines Schutzkittels, eines Mund-Nasen-Schutzes und Schutzbrillen erweitert werden. Für Bewohner stellt die sofortige Aufnahme austretenden Blutes, von Sekreten, Exkreten oder Sputum die effektivste Maßnahme dar. In Hinblick auf das Umfeld erweist sich unabhängig vom Erreger und Übertragungsweg eine gezielte Desinfektion der kontaminierten Fläche als sinnvolle Schutzmaßnahme (® Tab. 2). Individuelles Bewohnerrisiko Das Infektionsrisiko bei der Betreuung alter und pflegebedürftiger Menschen wird maßgeblich von der Abwehrsituation und den erforderlichen pflegerischen, medizinischen und hygienischen Maßnahmen bestimmt. Das individuelle Risiko wird durch das Vorhandensein potentieller Risikofaktoren bestimmt. Zu diesen zählen als patienteneigene Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 ABSTRACTS 2014 | HYGIENE IM FADENKREUZ Tabelle 2: Erreger, deren Übertragungswege und abgeleitete Schutzmaßnahmen Übertragungsmedium Blut Sekrete/Exkrete/Haut Luft(Aerosol/Tröpfchen Mögliche Erreger z. B. HIV, Hepatitis B, Hepatitis C z. B. MRSA, GastroenteritisErreger z. B. TBC, Meningitis-Erreger, Influenza Übertragungsweg Inokulation über nichtintakte Haut/Schleimhaut/Verletzung Aufnahme über Handkontakt (direkt/indirekt) Aufnahme über Einatmen von Tröpfchen/Aerosolen oder indirekt über kontaminierte Flächen durch Handkontakt/orale Aufnahme/ Konjunktiven ↓ ↓ ↓ Schutzmaßnahmen Personal • Einmalhandschuhe, • ggf. Schutzkittel, • Händedesinfektion, • Hepatitis B-Impfung • Einmalhandschuhe, • Schutzkittel, • Händedesinfektion, • ggf. Mund-Nasen-Schutz, • Polio, Hepatitis A-Impfung • Mund-Nasen-Schutz, • Schutzkittel (ggf. Schutzbrille), • ggf. Einmalhandschuhe, • Händedesinfektion Bewohner • Wunden abdecken, • austretendes Blut sofort aufnehmen • Sekrete/Exkrete sofort aufnehmen • Sputum/Sekrete sofort aufnehmen Umfeld • gezielte Desinfektion der kontaminierten Fläche • gezielte Desinfektion der kontaminierten Fläche, • ggf. Wischdesinfektion von Kontakt- und häufigen Handkontaktflächen • gezielte Desinfektion der kontaminierten Fläche, • ggf. Wischdesinfektion aller Flächen nach Verlassen des Erkrankten Achtung: Erreger können auch über offenen Tubus/Tracheostoma übertragen werden! Faktoren eine reduzierte Immunkompetenz, Immobilität, chronische Erkrankungen, chronische Hautläsionen, offene Wunden sowie als externe Faktoren dauerhaft künstliche Eintrittspforten wie z. B. Harnwegskatheter, Tracheostomata oder PEG-Sonden, wiederholte Antibiotikatherapien und häufige Krankenhausaufenthalte [3]. Eine effektive Infektionsprävention setzt das geplante Zusammenspiel von Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen der Betreuung voraus. Als Grundlage für das Infektionspräventionskonzept einer Einrichtung dienen personelle und organisatorische Voraussetzungen, grundlegende und erweiterte Hygienemaßnahmen, gezielte Maßnahmen zur Infektionsvermeidung, Meldepflicht gemäß dem Infektionsschutzgesetz, hygienisch-mikrobiologische Überwachung, Schutzimpfungen, Lebensmittel- und Küchenhygiene, Abfallentsorgung und Anforderungen an externe Dienstleister [3]. Händehygiene als grundlegende Maßnahme Die führende Rolle der Hände bei der Übertragung von Infektionserregern ist unbestritten. Daher gilt wie oben beschrieben Händehygiene als die entscheidende Maßnahme der Infektionsprävention. Die hygienische Händedesinfektion ist insbesondere in folgenden Situationen erforderlich: • Vor Tätigkeiten, die aseptisches Arbeiten erfordern (z. B. Bereitstellung von Infusionen) • Vor invasiven Maßnahmen (z. B. Legen eines Blasenkatheters, Punktion) Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 • Vor und nach Kontakt mit Körperbereichen, die vor Kontamination zu schützen sind (z. B. Wunden beim Verbandwechsel, Manipulation an Eintrittspforten) • Nach Kontakt mit Blut, Exkreten oder Sekreten • Nach Kontakt mit infizierten oder kolonisierten Bewohnern (z. B. MRSA) • Nach Ablegen der Schutzhandschuhe bei tatsächlichem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt [3]. Eine Begehung von 33 Berliner Einrichtungen zeigte im Jahr 2012 noch bestehenden Handlungsbedarf in der Umsetzung der KRINKO-Empfehlungen im Pflegealltag auf. In keinem der 33 Heime befand sich ein Händedesinfektionsmittel (HDM)-Spender in oder vor den Zimmern. In etwa 60% der Einrichtungen war der Verbandswagen mit einem HDM ausgestattet bzw. trug das Personal eine Kitteltaschenflasche. Der jährliche Desinfektionsmittelverbrauch erlaubt einen Rückschluss auf die Anzahl der durchgeführten Händedesinfektionen (HD) pro Pflegeheimtag. Mit der Formel HDM-Verbrauch in ml im Kalenderjahr Pflegeheimplätze im Kalenderjahr x 365 lässt sich der HDM-Verbrauch pro Pflegeheimtag ermitteln. Da pro HD durchschnittlich drei ml HDM benötigt werden, ermöglicht die Rechenoperation (HDM-Verbrauch in ml pro Pflegeheimtag) : 3 die Berechnung der Anzahl durchgeführter HD pro Pflegeheimtag. 11 HYGIENE IM FADENKREUZ | ABSTRACTS 2014 Die Daten der Erhebung im Jahr 2012 kommen zu dem Ergebnis, dass in vielen Heimen nicht einmal am Tag eine HD durchgeführt wird. Gezielte Maßnahmen zur Infektionsvermeidung und gehäuftes Auftreten von Infektionen Die KRINKO thematisiert in ihren Empfehlungen als gezielte Maßnahmen zur Infektionsvermeidung die Prävention von Harnweginfekten, von Bakteriämie und Sepsis, von Atemwegsinfekten, von Haut- und Weichgewebeinfektionen und von gastrointestinalen Infektionen. Auch effektive Mundhygiene erfährt Bedeutung im Rahmen der Infektionsprävention. Zahlreiche Erreger sind mit Ausbrüchen in Heimen assoziiert. So betreffen Influenza und andere respiratorische Viren die Atemwege. Noro- und Rotaviren, SalmonellenInfektionen und S.aureus oder andere bakterielle Intoxikationen führen zu Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts. Bei gehäuftem Auftreten von Infektionen empfiehlt die KRINKO eine Erfassung und Bewertung der im Heim aufgetretenen Infektionen und/oder Erreger [3]. Maßnahmen bei Auftreten von Erregern mit besonderen Eigenschaften am Beispiel MRSA Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) ist ein in der Regel auch multiresistenter Erreger, dessen Auftreten in Heimen als Folge der Zunahme von MRSA in Krankenhäusern anzusehen ist. Die Maßnahmen in der Einrichtung orientieren sich am individuellen Risiko des Bewohners. Mobile MRSA-positive Bewohner können am Gemeinschaftsleben teilnehmen, wenn offene Wunden oder Hautläsionen verbunden sind, das Tracheostoma abgedeckt ist und die Harnableitung über ein geschlossenes System erfolgt. Soziale Kontakte zu Besuchern und Mitbewohnern sind ohne Einschränkung sowie ohne Tragen von Schutzkleidung möglich. Die Pflege erfolgt bevorzugt im Zimmer des Bewohners, wobei keine generelle Einzelzimmer-Unterbringung erforderlich ist, sondern die Unterbringung von der Risikobeurteilung abhängig ist. Die abgeleiteten Schutzmaßnahmen sind ® Tabelle 2 zu entnehmen. Ein mikrobiologisches Screening von Bewohnern und Personal wird nur bei gehäuftem Auftreten von MRSA-Infektionen und bei begründetem Verdacht auf Weiterverbreitung ausgehend von Personal oder Bewohnern (Ausbruch) notwendig, nicht jedoch als routinemäßige Abstrichkontrolle. Ein gehäuftes Auftreten von MRSA ist dem Gesundheitsamt zu melden. Die Sanierungsbehandlung findet nach Abwägung der Gefährdung des Bewohners und der epidemiologischen Gesamtsituation statt. 12 Der Umgang mit Menschen in Pflegeheimen ist ein anderer als in Krankenhäusern. Ein betreuter Wohnbereich oder ein Alten- und Pflegeheim stellt den häuslichen Lebensraum für den betroffenen (älteren) Menschen dar. Daher muss, anders als im Krankenhaus, die Verhältnismäßigkeit zwischen einer in Erwägung zu ziehenden Einschränkung der Bewegungsfreiheit und dem Schutz der Mitbewohner differenziert und situationsabhängig abgewogen werden. Bayerischer Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in stationären Einrichtungen für ältere Menschen und pflegebedürftige Volljährige (A. Schreff) Der Bayerische Rahmenhygieneplan richtet sich an stationäre Einrichtungen für ältere Menschen und pflegebedürftige Volljährige gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 des Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), die dem Zweck dienen, die Zielgruppe aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuungs- oder Pflegeleistungen zur Verfügung zu stellen. Aufgrund von Novellierungen des IfSG mit den daraus folgenden Änderungen wurde eine Überarbeitung des Rahmenhygieneplans von 2010 nötig. Anmerkungen und Neuerungen wurden seitens des ÖGD und der Verbände2 eingebracht und berücksichtigt. Die erforderlichen hygienischen, medizinischen und pflegerischen Maßnahmen sollen mit den Bedürfnissen der in den Einrichtungen lebenden Menschen nach Geborgenheit und Wohlbefinden in Einklang gebracht werden. Die soziale Betreuung ist ein wesentlicher Baustein der Lebensqualität. Aus hygienischer Sicht wird die überwiegend soziale Betreuung im Heimbereich von der überwiegend pflegerischen Betreuung im Pflegeheimbereich unterschieden [4]. Hygienemanagement und Verantwortlichkeit Der Träger und die Leitung der Einrichtung tragen nach dem PfleWoqG die gleichrangige Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Erfordernisse. Wesentlicher Bestandteil zum Wahrnehmen der Verantwortlichkeit ist die Beschäftigung einer ausreichenden Zahl persönlich und fachlich geeigneten Personals. Es ist wünschenswert, wenn die Leitung zu ihrer Unterstützung eine hygienebeauftragte Pflegekraft mit entsprechender Fortbildung benennt. 2 Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern, Bayerische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Pflegeberufe (BayARGE), Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Deutscher Caritasverband, Landesverband Bayern e. V., Verbände der freien Wohlfahrtspflege Bayern, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern (MDK Bayern) Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 ABSTRACTS 2014 | HYGIENE IM FADENKREUZ Empfohlen wird die Bildung eines regelmäßig tagenden Kreises (i. S. einer Hygienekommission) bestehend aus Vertretern der Bereiche Träger, Verwaltung, ggf. Ärzte, Pflegepersonal, Bewohner und deren Angehörige sowie ggf. Bewohnervertretung bzw. des Fürsprechers (Art. 9 PfleWoqG) oder eines beratenden Krankenhaushygienikers bzw. einer Hygienefachkraft [5]. Die Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten ist für eine effiziente und koordinierte Infektionsprävention von Bedeutung. Hygieneplan Nach § 36 Abs. 1 IfSG müssen Gemeinschaftseinrichtungen die innerbetriebliche Verfahrensweise zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen [2]. Der Hygieneplan sollte auch Maßnahmen der Gesundheitsförderung und -erhaltung ansprechen, die zur Prävention der übertragbaren Erkrankungen bei Bewohnern und Personal beitragen. Der Hygieneplan soll jährlich hinsichtlich der Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Er muss für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich und einsehbar sein. Einmal pro Jahr sollte eine Belehrung erfolgen, die schriftlich zu dokumentieren ist. Die Überwachung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen erfolgt routinemäßig durch Begehungen der Einrichtung von der zuständigen Behörde gemäß § 36 IfSG, wie auch bei aktuellem Bedarf. Die Überwachung nach Art. 11 PfleWoqG stellt auf die Einhaltung der dort für den Betrieb festgeschriebenen Anforderungen ab, vorrangig geht es aber um Infektionsschutz. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Basishygiene Der Rahmenhygieneplan widmet dem Thema Basishygiene ein eigenes Kapitel. Dieses umfasst neben den Hygieneanforderungen an Standort, Gebäude, Räume und Ausstattung noch die Aspekte der Personalhygiene, der Flächenreinigung und -desinfektion sowie die Aufbereitung von Medizinprodukten und Pflegeartikeln. Das Tragen von Berufs- und Schutzkleidung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Personalhygiene. Unter Berufskleidung versteht man Kleidung, die als Standes- oder Dienstkleidung, anstelle oder in Ergänzung der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird. Persönliche Schutzkleidung muss bei allen Tätigkeiten getragen werden, bei denen mit Kontamination zu rechnen ist. Berufskleidung ist geschlossen zu tragen. Sie muss in regelmäßigen Abständen und bei sichtbarer Verschmutzung gewechselt werden. Dagegen ist kontaminierte Kleidung sofort zu wechseln und vom Arbeitgeber wie Schutzkleidung zu desinfizieren und zu reinigen (TRBA 250) [6]. Der Arbeitgeber Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 muss dem Personal geeignete Schutzkleidung in ausreichender Stückzahl zur Verfügung stellen und für Reinigung, Desinfektion und Instandhaltung aufkommen. Eine hygienisch einwandfreie Hausreinigung bzw. Flächendesinfektion dient sowohl der Sauberkeit als auch der Infektionsverhütung zum Schutz von Personal und Bewohnern. In Einrichtungen oder Bereichen, in denen überwiegend soziale Betreuung erfolgt, ist in der Regel eine routinemäßige Nass-Reinigung ausreichend. In sensiblen Bereichen mit überwiegend pflegerischer Betreuung, Küchen, Sanitärbereichen, sowie bei Verunreinigungen mit potenziell infektiösem Material werden desinfizierende Mittel und Verfahren erforderlich. In diesem Fall sind geeignete Handschuhe zu tragen. Die verwendeten Desinfektionsmittel sollten je nach Anwendungsgebiet aus der Desinfektionsmittelliste des Verbundes für angewandte Hygiene (VAH) bzw. der Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) ausgewählt werden. Alle wieder verwendbaren Reinigungsutensilien müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein und sind nach Gebrauch maschinell-thermisch aufzubereiten. Für aufzubereitende Medizinprodukte ist eine Risikobewertung und Einstufung nach den Empfehlungen der KRINKO durchzuführen [3]. Können die o. g. Anforderungen nicht eingehalten werden, wird für steril anzuwendende Medizinprodukte die Verwendung von Einmalprodukten empfohlen. Bei der Wäscheaufbereitung sind auch desinfizierende Verfahren anzuwenden. Bewohnereigene Wäsche kann in der Regel wie Wäsche im Privathaushalt behandelt werden. Das Waschen von Bettwäsche bzw. das Waschen von Leibwäsche, Handtüchern und Waschlappen während eines Ausbruchs von Erregern, die durch Kontakt übertragen werden oder bei MRE, erfordert stets ein desinfizierendes Verfahren. Hierfür sind Haushaltsmaschinen ungeeignet. Findet ein Outsourcing der Wäscheaufbereitung statt, so müssen die betroffenen Wäschereien in einem schriftlichen Vertrag die Einhaltung der RKI-Richtlinie (Anforderung an die Wäscherei aus Einrichtungen des Gesundheitswesens) garantieren. Bei Einhaltung der von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. aufgestellten Qualitätsnormen (RAL-GZ 992) erhält die entsprechende Wäscherei ein für ein Jahr gültiges Hygienezeugnis. Lebensmittel- und Küchenhygiene In Hinblick auf die Lebensmittel- und Küchenhygiene wird im Sinne des § 42 und 43 IfSG das Tätigkeitsverbot bei einer (vermuteten) Infektionserkrankung beschrieben und erfolgt vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit die Belehrung über Tätigkeitsverbote und Verpflichtungen durch das Gesundheitsamt. Danach belehrt der Arbeitgeber alle zwei Jahre das Personal in diesen Punkten und schult es gemäß § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung einmal pro 13 HYGIENE IM FADENKREUZ | ABSTRACTS 2014 Jahr. Entsprechende Bescheinigungen des Gesundheitsamtes sind beim Arbeitgeber aufzubewahren. schlägigen Anforderungen der Hygiene einzuhalten haben (siehe Beitrag C. Herr). Ein eigener Hygieneplan für den Küchenbereich ist in Abstimmung mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde zu erstellen. In Bereichen mit überwiegend sozialer Betreuung kann Geschirr wie im Haushalt in einem Geschirrspüler mit dem 65°C-Programm unter Beachtung der Normen 10510 und 10512 gereinigt werden. FQA mit eingearbeiteter Checkliste für Altenund Pflegeheime (A. Adler ) Schutzimpfungen. Mit einer guten Durchimpfungsrate ist eine Herdenimmunität erreichbar, weshalb Schutzimpfungen sowohl für das Personal als auch die Bewohner relevant sind. Der Arbeitgeber hat gemäß § 4 der Verordnung für arbeitsmedizinische Versorgung (ArbMedVV) und gemäß § 15 der Biostoffverordnung (BioStoffV) vor Aufnahme der Tätigkeit eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung des Personals zu veranlassen. Besteht kein ausreichender Immunschutz, ist dem Beschäftigten eine Impfung gegen Hepatitis A und B, Pertussis (Keuchhusten) und Influenza anzubieten. Für Heimbewohner empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Tetanus, Diphterie, Pertussis (Keuchhusten), Pneumokokken und Influenza. Maßnahmen bei Verlegung und Transport Bei MRSA-Trägerschaft empfiehlt sich die Informationsweitergabe über den Kolonisierungs- bzw. Infektionsstatus des Patienten. Gemäß dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) sind Besteller rettungsdienstlicher Leistungen verpflichtet, dem Unternehmer bei der Bestellung das Vorliegen oder den Verdacht einer MRE-Infektion oder Besiedelung sowie Informationen über Maßnahmen, die zu deren Verhütung und Bekämpfung erforderlich sind, mitzuteilen [7]. Weiterhin ist der Unternehmer des Transports dazu verpflichtet, diese Informationen an die aufnehmende Einrichtung weiterzugeben. Einleitung Hygiene gewinnt in Pflege- und Behinderteneinrichtungen nicht nur aufgrund der demographischen Entwicklung und der damit einhergehenden veränderten Gesundheitslage der Bevölkerung mit vermehrt auftretenden chronischen Gesundheitsproblemen sondern auch im Kontext kürzerer Verweildauer in den Kliniken, steigender Gesundheitsausgaben, speziell erforderlicher Behandlungsmaßnahmen sowie dem Auftreten von multiresistenten Erregern immer mehr an Bedeutung. Alten- und Pflegeheime unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch zahlreiche Akteure, insbesondere durch die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA), Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD), Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) sowie durch spezielle Fachbereiche wie Gewerbeaufsicht oder Lebensmittelüberwachung. Es kommen verschiedene Rechtsgrundlagen zur Anwendung. Für die Einrichtungen ist es in der Praxis schwer nachvollziehbar, welche Rechtsnorm dabei zu Grunde gelegt wird. In Bayern existiert für den ÖGD ein Hygieneüberwachungskonzept des Bayerischen Landesamtes (LGL) und des weiteren ein "Prüfleitfaden" für die FQA: Die drei schriftlichen Instrumente des LGL umfassen den Bayerischen Rahmenhygieneplan, die Checkliste sowie ein flankierender Begleittext. Die Sanierung von bekannten MRSA-Trägern ist epidemiologisch wünschenswert, kann jedoch nicht generell gefordert werden. Der Bayerische Rahmenhygieneplan (siehe Beitrag A. Schreff) für Infektionsprävention in stationären Einrichtungen für ältere Menschen und pflegebedürftige Volljährige baut auf dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG, Art. 2, Abs. 1) und dem IfSG (§ 36) sowie der Empfehlungen der KRINKO beim RKI auf. Nach § 36 Abs. 1 des IfSG müssen Gemeinschaftseinrichtungen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen [2]. Für die Inhalte der Hygienepläne enthält das IfSG keine speziellen Vorgaben. Der Rahmenhygieneplan berücksichtigt die personelle, bauliche und funktionelle sowie betrieblich-organisatorische Ausstattung und bezieht sich auf die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Einrichtungen. Für mit MRSA besiedelte Mitarbeiter gilt, dass Träger und Leitung einer stationären Einrichtung im Sinne des PfleWoqG einen ausreichenden Schutz der Bewohner vor Infektionen gewährleisten und sicherstellen müssen und dass die Beschäftigten die für ihren Aufgabenbereich ein- Bei der Checkliste mit Begleittext handelt es sich um einen modular aufgebauten Kriterienkatalog zur Statuserhebung und Bewertung des Hygienemanagements und des baulich-funktionellen Konzeptes (® Tab. 3). Die Erhebung erfolgt anhand einheitlicher Prüfkriterien, die quantitativ Hier kommt der Überleitbogen "Sektorenübergreifender Informationsaustausch" der LandesArbeitsgemeinschaft MultiResistente Erreger (LARE) zum Einsatz (siehe Beitrag V. Lehner-Reindl). Sanierung von Erregerträgern 14 Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 ABSTRACTS 2014 | HYGIENE IM FADENKREUZ Tabelle 3: Beispiel der Checkliste zum baulich-funktionellen Konzept 2. Baulich-funktionelles Konzept Ja Nein 1 Dusche/Nasszelle pro Zimmer funktions- und hygienegerecht ausgestattet Gemeinschaftsbad für die Station funktions- und hygienegerecht ausgestattet Personalumkleiden vorhanden funktions- und hygienegerecht ausgestattet getrenntes WC für Personal und Besucher funktions- und hygienegerecht ausgestattet 2.1 Bewohnerzimmer ausreichend groß funktions- und hygienegerecht ausgestattet 2.2 Bewohnerbadezimmer 2.3 Personalräume 2.4 Stützpunkt funktions- und hygienegerecht ausgestattet 2.5 Arbeitsraum-/fläche rein ausreichend reine Arbeitsflächen vorhanden funktions- und hygienegerecht ausgestattet 2.6 Arbeitsraum unrein/Entsorgungsraum/Putzraum funktions- und hygienegerecht ausgestattet Steckbeckenspülgerät vorhanden statistisch ausgewertet werden können und eine Vergleichbarkeit zwischen den Einrichtungen sowie einer Einrichtung zu unterschiedlichen Zeitpunkten ermöglicht. Die Ergebnisse können publiziert und bei Bedarf Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die Überwachung gemäß dem PfleWoqG beurteilt die Lebensqualität aus Sicht der Bewohner und findet jährlich, unangemeldet und durch multiprofessionelle Teams statt. Im Rahmen der Überwachung werden Schlüsselsituationen definiert. Die drei schriftlichen Instrumente der FQA setzt sich aus dem Prüfleitfaden, dem Prüfhandbuch und dem Qualitätsmanagementhandbuch zusammen. Der "Prüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege und Menschen mit Behinderungen in Bayern" unterstützt die FQA bei ihrer Arbeit, indem er die Vorgehensweise bei der Überprüfung von stationären Altenpflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, stationären Hospizen sowie betreuten Wohngruppen festlegt. Der Prüfleitfaden ist ein dynamisches Werk, das an die aktuellen fachlichen und rechtlichen Entwicklungen angepasst wird und den Erkenntnissen aus der Praxis der Anwendung des Prüfleitfadens Rechnung trägt [8]. Der Prüfleitfaden beginnt mit den Leitgedanken und der Planung zur individuellen Begehung. Er stellt die Dokumente für die Durchführung zur Verfügung und sichert die individuelle Nachbereitung der Einrichtungsbegehung. Der Prüfleitfaden stellt die Ergebnisqualität in den Vordergrund. Er baut auf dem Prinzip der Schlüsselsituation mit einem hermeneutischen Ansatz auf (® Tab. 4). Ausgangs- Tabelle 4: Beispiel aus dem Prüfleitfaden zu Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit im Zimmer und Sanitätsbereich Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit in Zimmern und Sanitärbereich Leitende Qualitätsfrage Wie gewährleistet die Einrichtung, dass Ordnung und Sauberkeit im Zimmer und Sanitärbereich den Bedürfnissen der Bewohnerin und des Bewohners entsprechen? Was unternimmt die Einrichtung, damit Ordnung und Sauberkeit so gestaltet werden, dass die Bewohnerin, der Bewohner und Andere dadurch nicht gefährdet werden? Wie gewährleistet die Einrichtung eine sichere Umgebung für die Bewohnerin und den Bewohner? Wie wird in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung die Selbständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Zimmerreinigung unterstützt? Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 15 HYGIENE IM FADENKREUZ | ABSTRACTS 2014 punkt für jegliche Beurteilung sind Wahrnehmungs- und Beobachtungskriterien. Im Anschluss wird anhand von weiteren Fragen eine Verbindung zur Dokumentation und zum Qualitätsmanagement hergestellt. Den Abschluss bilden vertiefende Fragen, gefolgt von Reflexionsfragen. Fehlende Schlüsselsituationen wurden ergänzt: Maßnahmen beim Auftreten von Erregern mit besonderen Eigenschaften, Hygiene bei speziellen Behandlungsmaßnahmen von Schwer- und Schwerstpflege und Gespräch mit dem Hygienebeauftragten. Das Prüfhandbuch beginnt mit einem allgemeinen Überblick und Hintergründen zum Prüfleitfaden. Es beinhaltet allgemeine Aspekte und ausführlichere Informationen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung sowie zu bedeutenden Begriffen und Methoden. Der Prüfleitfaden wurde auf seine Verwendbarkeit durch Begehung von fünf Einrichtungen erprobt. Er hat sich insgesamt bewährt. Das Qualitätsmanagementhandbuch beschreibt das Unterstützungssystem der FQA für professionelle Einrichtungsbegehungen und sorgt für deren kontinuierliche Entwicklung und Evaluation. Aufgabe der FQA nach dem PfleWoqG ist es darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden. Da die Begehungen in multiprofessionellen Teams stattfinden, ist es sinnvoll, ein abgestimmtes Prüfprotokoll zu verwenden. Integration der Hygieneanforderungen in den Prüfleitfaden Im Rahmen eines Projektes wurden in Zusammenarbeit mit dem LGL, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen die Hygieneanforderungen des bayerischen Rahmenhygieneplans (ÖGD) in den Prüfleitfaden (FQA) implementiert. Ziel ist die Erschaffung eines Instruments, das eine bayernweite, umfassende, schnittstellenoptimierte und standardisierte Begehung ermöglicht. Durchführung Im Rahmen einer standardisierten Befragung zum Ist-Zustand wurden zu Beginn alle Nutzer des Prüfleitfadens in zwei bayerischen Landkreisen (FQA-Team sowie alle Mitarbeiter von 36 Einrichtungen) zum Prüfleitfaden befragt. 73% der Befragten zeigten sich mit dem Prüfleitfaden zufrieden und 64% mit der Beratung. Fragen zur Bekanntheit der Inhalte des Prüfleitfadens, zur Kenntnis von Fachempfehlungen und zur Bewertung der Wichtigkeit von Hygieneberatung sowie Hygienequalitätssicherung durch den Leitfaden ergaben, dass Defizite in diesem Bereich vorlagen aber Interesse an Information zum Thema Hygiene besteht. Anschließend fand die Implementierung der Inhalte des Rahmenhygieneplans unter Beachtung der Ergebnisse der Befragung in die bestehende Matrix des Prüfleitfadens statt. 16 Schlussfolgerungen Mit dem Projekt ist es gelungen, einen bayernweiten, gemeinsamen Standard zu entwerfen. Durch die Integration der Hygieneanforderungen in den Prüfleitfaden wird eine Risikobeurteilung nach dem Bewohnerprofil ermöglicht sowie ein adäquates Hygienemanagement für Prüfer und Einrichtungen ableitbar. Der Prüfleitfaden kann somit nicht nur als Prüfungsinstrument sondern auch als Arbeitshilfe dienen. Handlungsoptionen, insbesondere Schulungsprogramme sowie die Befähigung aller Teilnehmer zur schnittstellenübergreifenden Arbeit lassen sich für alle Akteure ableiten. Überwachung von Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege (E. Schneider) Rechtlicher Hintergrund Seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensanweisungen zu Infektionshygiene in Form von Hygieneplänen zu erstellen, und sie unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt [2]. Auch die Artikel 16 und 17 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) beauftragen die Gesundheitsämter mit der infektionshygienischen Überwachung entsprechender Einrichtungen [9]. Grundsätzlich sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, dem Gesundheitsamt während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten infektionshygienische Begehungen, einschließlich der Untersuchung von Gegenständen, Einsichtnahme in Aufzeichnungen und Probenahme, zu ermöglichen. Zusätzlich gelten die Gesundheitsämter als beigeordnete Fachbehörden für die Umsetzung des 2002 novellierten Heimgesetzes, wobei das Team der Heimaufsicht jeweils durch einen Arzt, eine Pflegefachkraft und ggf. einen Sozialpädagogen des Gesundheitsamtes zu ergänzen ist. Während dabei der Zuständigkeitsbereich der Pflegefachkräfte und Sozialpädagogen relativ eindeutig formuliert ist, fehlt eine Aufgabenbeschreibung für die Ärzte. Die ärztliche Tätigkeit reicht im Rahmen der Heimaufsicht von der Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 ABSTRACTS 2014 | HYGIENE IM FADENKREUZ Überwachung der Arzneimittellagerung bis hin zur Kontrolle des Ernährungsplans. 2008 ist in Bayern das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) in Kraft getreten [5], seit 2010 gibt es eine Verordnung zur Ausführung des PflewoqGs. Seither heißt die bisherige Stelle für Heimaufsicht "Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht" (= FQA). Ebenfalls seit Inkrafttreten des PfleWoqG werden alle Mitglieder des multiprofessionellen FQA-Teams nicht nur zu FQA-Auditoren geschult, sondern auch regelmäßig fortgebildet. Grundsätzlich soll dadurch der Blick dafür geschärft werden, dass es nicht nur um die Überprüfung von Einzelparametern von Pflege, Hygiene oder Ernährung geht, sondern, dass alles, was im Heim oder in der ambulanten Wohngemeinschaft geleistet wird, letztlich dem Wohl und der Lebensqualität der Bewohner dienen soll und in diesem Kontext zu bewerten ist. achten, der hinsichtlich erforderlicher Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen sowie der allgemeinen Hygienestandards dem Bayerischen Rahmenhygieneplan [4] weitgehend entspricht. Was noch vor zehn Jahren keine Selbstverständlichkeit war, hat sich inzwischen gut etabliert. So ist das ordnungsgemäße Sammeln von Schmutzwäsche in entsprechenden flüssigkeitsdichten oder farblich gekennzeichneten Wäschesäcken inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Desinfektionsmittelspender sind in der Regel gut erreichbar angebracht. Die Pflegewägen sind mit Einmalhandschuhen und Desinfektionsmitteln ausgestattet und nur mit notwendigen Utensilien bestückt. Die Putzkonzepte wurden optimiert. Auch in der Pflege selbst zeigen sich deutliche Fortschritte: So ist die Händedesinfektion genauso wie die Hautdesinfektion vor Injektionen in der Regel selbstverständlich und werden Gemeinschaftskämme oder -scheren in den letzten Jahren nicht mehr beobachtet. Heim ist Wohnung Herausforderungen Entsprechend haben die Mitglieder des FQA-Teams den Heimbewohnern respektvoll und wertschätzend zu begegnen und sie in ihrer Individualität wahrzunehmen. Trotz des merklichen Fortschritts bestehen weitere Herausforderungen, um eine ordnungsgemäße Hygiene gewährleisten zu können. Vor allem der Mangel an Pflegekräften führt in vielen Einrichtungen immer wieder zu Engpässen, die nicht selten zu Lasten der Hygiene gehen. Hinzu kommt häufig eine hohe Mitarbeiterfluktuation, wodurch auch die gelebte Hygiene großen Schwankungen unterworfen ist und kontinuierlicher Schulungsbedarf entsteht. Immer hat man sich darüber im Klaren zu sein, dass es sich bei den Heimbewohnern zwar um betagte, oftmals multimorbide und abwehrgeschwächte Menschen, nicht aber um akut kranke Patienten handelt. Demnach können Heime nicht wie Kliniken infektionshygienisch begutachtet werden, sondern ist immer zu berücksichtigen, dass sie den Lebensmittelpunkt ihrer Bewohner darstellen, dass sie Wohnung sind und auch dem individuellen Wohlergehen zu dienen haben. Auf der anderen Seite stellen Heime und ambulant betreute Wohngemeinschaften im Hinblick auf Infektionsprävention einen besonders sensiblen Bereich dar: Auf Grund des hohen Alters der Bewohner und der damit oft einhergehenden herabgesetzten Abwehrlage sind chronische Erkrankungen oder Multimorbidität häufig. Chronische Wunden oder Devices, die Eintrittspforten für Krankheitserreger darstellen, sind keine Seltenheit. Oftmals lässt auch das Hygieneverständnis und -verhalten der Senioren nach, was die Übertragung von Krankheitserregern wiederum begünstigt. Insofern sind Infektionsschutz und eine gute Hygiene für Heime und Wohngemeinschaften von besonderer Bedeutung. Begehungen Das Gesundheitsamt konnte im Rahmen der Begehungen in den letzten zehn Jahren einen positiven Wandel beob- Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 Bürokratische Hürden und eng gesteckte finanzielle Rahmenbedingungen erschweren die Umsetzung von Hygieneempfehlungen im Heimalltag immer wieder. Letztendlich wird eine kontinuierliche und beratende, konstruktive Kooperation zwischen Überwachungsbehörden und Heimen weiter erforderlich sein. Die wahrgenommene Bereitschaft auf Seiten der Heimmitarbeiter bietet hierfür eine günstige Ausgangsposition. Aktuelle infektionshygienische Problemstellung in der Pflege (L. Hepting) Die Bayerische Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHyg 2010, aktualisiert 2012) definiert in § 6 das Aufgabengebiet von Hygienebeauftragten in der Pflege und Pflegeeinrichtungen [10]. Zu den Aufgaben der Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen zählen insbesondere die Mitwirkung bei der Erstellung, Schulung und Umsetzung von Hygienestandards, die Mitwirkung bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen, die Unterrich- 17 HYGIENE IM FADENKREUZ | ABSTRACTS 2014 tung der für die entsprechenden Bereiche Verantwortlichen über Verdachtsfälle sowie die Mitwirkung bei der Planung funktioneller und baulicher Maßnahmen. Im Übrigen ergeben sich die Vorgaben für die Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen insbesondere aus den Empfehlungen der nach § 23 Abs. 2 Satz 1 IfSG beim Robert Koch-Institut eingerichteten Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention. Weiters ist der Hygienebeauftragte ein Mitglied der Hygienekommission und nimmt an Qualitätszirkeln sowie regelmäßig an externen und internen Fortbildungen teil. Im Altenheim treten häufig Infektionen auf. Dazu zählen Harnweginfekte, MRSA, Infektionen aus Mund-NasenRachenraum, Noroviren, Rotaviren, Gürtelrose (Zoster) und Clostridium difficile-Erkrankungen. Beim Auftreten von Infektionen ist die Einhaltung von Hygienemaßnahmen essentiell. Im Pflegealltag in den Altenheimen zeigen sich jedoch Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Hygienestandards. So kommt es häufig zu Kommunikationsproblemen, die sich an der Schnittstelle zwischen dem Krankenhaus und dem Altenheim bzw. dem Altenheim und den Bewohnern wie Angehörigen ergeben. Ein Beispiel ist der Fall von MRSA-Patienten, die beim Transport vom Krankenhaus ins Altenheim mit einem Mundschutz ausgestattet sind, während der begleitende Sanitäter keinen trägt. Auch die Erreichbarkeit der besuchenden Angehörigen ist wesentlich, die man mit einer Nachricht an der Zimmertür des betroffenen Bewohners um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Personal bittet, um sie hinsichtlich MRSA und dem korrekten Verhalten in dieser Situation zu informieren und zu beraten. Auch für das Personal ist Aufklärung unerlässlich, da – wie die Erfahrung zeigt – Pflegekräfte aus Angst um die eigene Gesundheit MRSA Patienten meiden könnten und diesen unter Umständen nicht die notwendige Versorgung und Aufmerksamkeit zuteil werden könnte. Im Umgang mit seltenen infektiösen Krankheiten müssen zunächst die Meldungen vom Hygienebeauftragten beachtet werden. Die Basishygiene ist einzuhalten und es gilt, Ruhe zu bewahren bzw. zu schaffen, bevor weitere Unterweisungen in korrekten Hygienepraktiken und Pflegemaßnahmen erfolgen. Die Hygieneregeln müssen für alle in der Pflegeeinrichtung tätigen bzw. anwesenden Personen gleich sein. Darüber hinaus stellt in diesen Fällen das Einholen weiterer Informationen eine Hilfestellung dar – entweder in Form von Literatur- bzw. Internetquellen oder indem man auf die Expertise von Kollegen, Ärzte oder des Gesundheitsamtes zurückgreift und mit diesen zusammenarbeitet. In Hinblick auf die Risikoeinschätzung ist eine sektorenübergreifende Kooperation aller im Altenheim tätigen Professionen – vom Küchenchef über die Pflegekräfte bis hin zum Sozialpädagogen – erforderlich, um einem Ausbruch einer infektiösen Krankheit Herr zu werden. 18 Neben dem Kommunikationsproblem an den Schnittstellen erschwert der immense Zeitaufwand für einen infektiösen Bewohner (bedeutet in der Pflege einen etwa dreifachen Zeitaufwand) die Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Da im Hinblick auf die Pflegestufen starre Regeln bestehen, benötigen MRSA-Patienten in der Sanierungsphase Hilfe, die jedoch in der Budgetierung nicht enthalten ist. Hinzu kommt der hohe Dokumentationsaufwand, der im Alltag zu einem Zeitkonflikt führt. Desweiteren hat die Hygiene mit der Nachwuchsproblematik zu kämpfen. Hygiene ist nicht zuletzt aufgrund des großen Arbeitsaufwandes verbunden mit der geringen bzw. fehlenden Entlohnung ein wenig attraktiver Bereich. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Hygiene von Kommunikation und Zusammenarbeit lebt. Hygiene bedeutet zwar eine arbeitsintensive, zeitliche Investition, bietet aber klare Linien und Handlungsanweisungen im Pflegealltag. Sektoren-übergreifender Informationsaustausch (V. Lehner-Reindl) LandesArbeitsgemeinschaft MultiResistente Erreger (LARE) Unter Koordination des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurde im Jahr 2008 ein landesweites Netzwerk von Verbänden, Behörden, Universitäten und sonstigen Einrichtungen zum Thema MRSA und andere antibiotikaresistente Erreger in Bayern gebildet. MRSA sowie antibiotikaresistente Erreger betreffen als ernst zu nehmendes Problem alle Institutionen des Gesundheitswesens sowie das Personal verschiedener Gesundheitsfachberufe. Die LARE hat es sich zum Ziel gesetzt, das Vorkommen von MRSA sowie anderer antibiotikaresistenter Erreger zum gesamtgesellschaftlichen Nutzen zu verringern. Zur Bearbeitung spezifischer Fragestellungen bezüglich des Umgangs mit MRE im Bereich der medizinischen Versorgung haben sich eine Reihe von Arbeitsgruppen zu den Themen Antibiotic Stewardship, Arbeitsschutz, Fachinformation zum Patientenmanagement, Informationsweitergabe, Patiententransport, Rehabilitationseinrichtungen sowie Screening und Sanierung gebildet. Arbeitsgruppe Informationsweitergabe: Standards für den medizinischen Bereich Die Arbeitsgruppe nahm 2009 ihre Arbeit auf und setzt sich aus Vertretern des Klinik- und Pflegebereichs, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), der Bayerischen Krankenhausgesellschaft e. V. (BKG), des Ärzteverbandes Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 ABSTRACTS 2014 | HYGIENE IM FADENKREUZ Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e. V. (BVÖGD) sowie einer Juristin zusammen. Die Weitergabe von Informationen, die die Besiedelung, bzw. Infektion mit MRE betreffen, muss diverse Schnittstellen zwischen Krankenhaus und aufnehmenden Einrichtungen passieren. Ein wesentliches Element in der Bekämpfung der weiteren Ausbreitung dieser Erreger besteht darin, die Informationsweitergabe zwischen den einzelnen Schnittstellen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte sicher zu stellen. Die Arbeitsgruppe hat daher einen Informationsweitergabebogen für weiterbehandelnde Ärzte, Pflegeeinrichtungen und den Rettungsdienst zur Überwindung der Schnittstellenproblematik erarbeitet. Dieser soll den Informationsfluss bei der Entlassung bzw. Verlegung von Patienten erleichtern. Die gesetzliche Grundlage zur Informationsweitergabe wurde mit der geänderten Fassung des IfSG [2] geschaffen. Die Landesregierungen hatten bis zum 31.03.2012 durch Rechtsverordnung für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen zu regeln. Die Regelungen betreffen die Information von aufnehmenden Einrichtungen und niedergelassenen Ärzten bei der Verlegung, Überweisung oder Entlassung von Patienten über Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und von Krankheitserregern mit Resistenzen erforderlich sind. Aufgrund der IfSG Änderung musste auch die in Bayern geltende Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) angepasst werden [10]. Der sektorenübergreifende Informationsaustausch, auf dessen Fehlen und Notwendigkeit die AG Informationsweitergabe aufmerksam machte, ist inzwischen in § 13 der MedHygV verankert: "Die Einrichtungen nach § 1 Abs. 2 Nrn. 1 bis 5 haben bei Verlegung, Überweisung oder Entlassung von Patientinnen und Patienten Informationen über Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und mit Multiresistenzen erforderlich sind, an den Rettungsdienst, die aufnehmende Einrichtung oder die niedergelassene Ärztin oder den niedergelassenen Arzt weiterzugeben". Das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG) [7] definiert in Artikel 40 die Hygienebestimmungen beim Rettungsdienst und den Transport von Patienten mit Infektionskrankheiten: "(1) Die im Rettungsdienst Beteiligten haben die allgemeinen Regeln der Hygiene zu beachten und Maßnahmen der Infektionshygiene nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft zur Verhütung von Infektionen und zur Vermeidung einer Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu ergreifen. Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 (2) Patienten, 1. bei denen die Diagnose gesichert ist oder der begründete Verdacht besteht, dass sie an einer kontagiösen Infektionskrankheit leiden, 2. (...) 3. die mit MRE besiedelt sind und bei denen die konkrete Gefahr einer Keimstreuung besteht, dürfen nur mit nach diesem Gesetz genehmigten, für den Transport dieser Patienten geeigneten Krankenkraftwagen oder Luftfahrzeugen sowie mit für den Transport dieser Patienten geeigneten Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes transportiert werden. (3) Die Besteller rettungsdienstlicher Leistungen sind verpflichtet, der Integrierten Leitstelle oder dem Unternehmer bei der Bestellung das Vorliegen oder den Verdacht einer Infektionskrankheit oder einer Besiedelung mit multiresistenten Erregern sowie Informationen über Maßnahmen, die zu deren Verhütung und Bekämpfung erforderlich sind, mitzuteilen. Der Unternehmer des Transports ist verpflichtet, diese Informationen an die Einrichtung weiterzugeben, an die er den Patienten übergibt". MRE und ärztliche Schweigepflicht Die Information über das Vorliegen einer Besiedelung bzw. Infektion mit multiresistenten Erregern unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Weitergabe ist möglich bei der Einwilligung des Patienten, einer gesetzlichen Befugnis, einer stillschweigenden oder mutmaßlichen Einwilligung oder im Fall eines rechtfertigenden Notstandes nach § 34 StGB (Strafgesetzbuch). Eine stillschweigende Einwilligung beruht auf dem Eigeninteresse des Patienten an einer bestmöglichen Behandlung, während eine mutmaßliche Einwilligung in Betracht gezogen wird, wenn der Patient aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes nicht einwilligen kann und stattdessen der zuständige Betreuer den mutmaßlichen Patientenwillen ermittelt. Bei dem rechtfertigenden Notstand wird in einer Einzelfallentscheidung das Geheimhaltungsinteresse des Patienten gegenüber der Gefährdung anderer abgewogen. Die Weitergabe der Information über die Infektion mit MRE an den mit-, weiter- oder nachbehandelnden Arzt ist in der Regel über die stillschweigende Einwilligung des Patienten rechtlich zulässig, es sei denn, der Patient spricht sich eindeutig dagegen aus. Hinsichtlich der Informationsweitergabe an die aufnehmende Einrichtung kann eine stillschweigende Einwilligung nicht generell angenommen werden. Diese bedarf der Einwilligung des Patienten. Informationsweitergabebogen Der Informationsweitergabebogen wurde nach Vorlage beim Datenschutzbeauftragten und dessen Zustimmung im April 19 HYGIENE IM FADENKREUZ | ABSTRACTS 2014 2013 veröffentlicht. Nach Überarbeitung ist der vierseitige Bogen nun auf der Webseite des LGL3 abrufbar. Der Bogen wird ausschließlich bei MRE verwendet. Die ersten beiden Seiten sind identisch und sollen dem entlassenden Arzt als Dokumentation bzw. dem weiterbehandelnden Arzt als schnelle Information neben dem Arztbrief dienen. Hier wird der Nachweis eines Krankheitserregers mit speziellen (Multi)Resistenzen festgestellt, dessen Lokalisation, Status, die begonnene Sanierung und die erforderlichen Maßnahmen für die Beschäftigten mitgeteilt. Desweiteren wird auf zusätzliche Information in Form von Merkblättern für den Krankentransportdienst, Heime und die Angehörigen hingewiesen. Die dritte Seite des Informationsweitergabebogens betrifft die Rettungsdienste. Sie enthält nur eine Information zur Besiedelung bzw. Infektion von Nase und Rachen, da sich hieraus besondere Schutzmaßnahmen ergeben sowie einem entsprechenden Hinweis zum Merkblatt. Das vierte Blatt richtet sich an Heime und vermittelt Information hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen im Umgang mit der betroffenen Person. In der praktischen Anwendung wird der Informationsweitergabebogen sehr heterogen beurteilt. Es haben sich noch ungelöste Fragen und Problembereiche ergeben: Die Integration in die klinikeigene Software gestaltet sich aufwändig, kostenintensiv und letztlich schwer lösbar, da keine einheitliche Klinik-Software in Verwendung ist. Bei den Rettungsdiensten herrscht geringe Akzeptanz bezüglich des Bogens, da darauf auch weiterhin keine Erreger genannt werden. Bei der Informationsweitergabe vom Heim an das Krankenhaus fehlt die gesetzliche Grundlage. Eine Adaption des Bogens an den niedergelassenen Bereich ist wünschenswert. Während in den Kliniken die Doppeldokumentation durch die Nutzung bereits vorhandener Strukturen vermieden werden kann, wird für Pflegeheime zusätzlich ein Pflegeüberleitungsbogen ausgefüllt. Das Ziel der AG Informationsweitergabe ist es, weiterhin neu auftretende Aspekte der Informationsweitergabe zu diskutieren, um eine für alle akzeptable Lösung zu finden. Poststationäre Eradikation von MRSA (L. Bader) MRSA-Häufigkeit und Bekämpfungsstrategien in Deutschland MRSA stellt in deutschen Kliniken und Intensivstationen mit jährlich etwa 170 000 MRSA-Fällen weiterhin das quantitativ größte Problem bezüglich MRE dar. Im europä3 http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/lare/arbeitsgruppen/index.htm#info 20 ischen Vergleich lag Deutschland im Jahr 2011 mit einer MRSA-Häufigkeit von 21% im Mittelfeld, während Skandinavien und die Niederlande sehr geringe MRSA-Prävalenzen aufwiesen (® Abb. 1) [11]. Nur etwa 10% der MRSA-Fälle in Deutschland kommen während eines stationären Klinikaufenthalts als nosokomiale Übertragung hinzu – 90% der Betroffenen sind bereits prästationär MRSA-Träger. MRSA ist somit ein Problem der gesamten medizinischen Versorgung, das sich mithilfe einer effektiven Infektionsprävention reduzieren bzw. durch eine Steigerung an ambulanten Sanierungsbehandlungen bekämpfen lässt. Strategie der MRSA-Bekämpfung "Search – destroy – follow" umschreibt das insbesondere in den Niederlanden erfolgreiche Konzept gegen MRSA, das auch in Deutschland mit der neuen Gesetzgebung des Bundes (Änderungen im IfSG und SGB V) gefördert werden soll. Folgende Eckpunkte haben sich zur MRSA-Bekämpfung und Prävention als wirksam erwiesen: • MRSA-Screening aller Patienten mit Risikofaktoren bei stationärer Aufnahme ins Krankenhaus. Ohne gezieltes Screening bleibt der überwiegende Teil der MRSA-besiedelten Patienten unerkannt [12] • Konsequente Sanierung von MRSA-Trägern auch poststationär im ambulanten Bereich • Umsetzung der erforderlichen Hygienemaßnahmen bei MRSA-Patienten • Information von Weiterbehandelnden über den MRSAStatus eines Patienten Ein sorgsamer Umgang mit Antibiotika in der Humanund Veterinärmedizin ist als Grundlage für eine effektive MRSA-Prävention und -Bekämpfung zu verstehen. Versorgung von MRSA-Patienten durch Vertragsärzte Eine gesonderte Vergütungsvereinbarung regelte die finanzielle Vergütung für ärztliche Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von Trägern mit MRSA in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 87 Abs. 2a SGB V (Sozialgesetzbuch) bis zum Frühjahr 2014. Sie verfolgte das Ziel, insbesondere die ambulante Versorgung von MRSA-Trägern poststationär zu verbessern. Seit dem 1. April 2014 sind diese Leistungen nun Bestandteil des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Als MRSA-Risikopatient gilt weiterhin ein Patient, der vor der vertragsärztlichen Versorgung in den letzten sechs Monaten stationär im Krankenhaus (an mindestens vier zusammenhängenden Tagen) behandelt wurde und zusätzlich die folgenden Kriterien erfüllt: Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 ABSTRACTS 2014 | HYGIENE IM FADENKREUZ Abb. 1: Anteil der MRSA im europäischen Vergleich (Quelle: ECDC 2013) a) positiver MRSA-Nachweis in der Anamnese (z. B. im Krankenhaus) oder b) zwei oder mehr der folgenden Risikofaktoren: Chronische Pflegebedürftigkeit (mindestens Stufe 1); Antibiotika-Therapie in den vergangenen sechs Monaten; Liegende Katheter (z. B. Harnwegableitung, PEG-Sonde); Dialysepflichtigkeit; Hautulcus, Gangrän, chronische Wunde oder tiefe Weichgewebeinfektion. Für Patienten, die diese Eingangskriterien erfüllen, wird ein MRSA-Status mittels Abstrichentnahme aus Nasenvorhof, Rachen und ggf. Wunde erhoben. MRSA-Dekolonisierung Ergibt das Screening eine MRSA-Trägerschaft, so kann eine Sanierungsbehandung bestehend aus Eradikationstherapie und Abstrichkontrolle durch den Vertragsarzt angeschlossen werden. Im Rahmen dieser MRSA-Dekolonisierung ist für einen Zeitraum von fünf bis sieben Tagen die (3 ×) tägliche Applikation der Mupirocin-Nasensalbe, die Anwendung der antiseptischen Gurgellösung und der Ganzkörper- und Haarwaschung kombiniert mit dem täglichen Wechsel von Körper- und Bettwäsche und der Handtücher sowie der zusätzlichen Händedesinfektion des Patienten und der Mit- Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 bewohner und einer Desinfektion aller persönlichen Utensilien (z. B. Brille oder Kamm) durchzuführen. Zwischen dem Ende der Eradikationstherapie und den Kontrollabstrichen sollten mindestens drei Tage liegen. Im ambulanten Bereich erfolgt danach die erste Abstrichreihe (spätestens nach vier Wochen). Ist dabei an den vorher bestätigt besiedelten Lokalisationen MRSA nicht mehr nachweisbar, besteht ein "vorläufiger Sanierungserfolg". Im ambulanten Bereich sind danach noch zwei weitere Verlaufskontrollen zwischen dem dritten und sechsten Monat sowie elf bis 13 Monate nach Dekolonisierungsabschluss erforderlich. War bei diesen drei Kontrollreihen in allen Abstrichen MRSA nicht mehr nachweisbar, so besteht ein "Langzeit-Sanierungserfolg" und die Sanierungsbehandlung ist abgeschlossen. Wird MRSA aber erneut nachgewiesen, können Kontaktpersonen aus dem häuslichen Patientenumfeld untersucht werden, um Kreuzinfektionen zu verhindern und um bei Bedarf eine zweite (und eventuell dritte) Eradikationstherapie vorzunehmen. Aktuell ist nur die antibakterielle Nasensalbe als Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Die Webseiten www.curacampus.de und die www.kvb.de bieten für Ärzte und Medizinische Fachangestellte Online- 21 HYGIENE IM FADENKREUZ | ABSTRACTS 2014 Fortbildungen, u. a. auch zur ambulanten Versorgung von MRSA-Patienten, an. Im Rahmen dieser Online-Fortbildung mit Lernzielkontrolle können niedergelassene Ärzte eine MRSA-Zertifizierung erlangen, um MRSA-Leistungen entsprechend separater Gebührenordnungspositionen (GOP) als Bestandteil des EBM Abschnitt 30.12 extrabudgetär abrechnen zu können. Bisher haben etwa 1 300 Niedergelassene in Bayern diese Abrechnungsgenehmigung erworben, von denen etwa 75% Hausärzte sind. MRSA als Schnittstellen-Thema der Versorgung Die Information an weiterbehandelnde Ärzte oder Institutionen über den MRSA-Status eines Patienten soll sektorenübergreifend stationär/ambulant in beide Richtungen übermittelt werden. Für den strukturierten und sichergestellten Informationsfluss hat sich die Verwendung eines "MRSA-Übergabebogens" bewährt. Sektorenübergreifende Vernetzung fußt auf einer effektiven Kommunikation zwischen niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern, Krankentransportdiensten sowie Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen an den Schnittstellen der medizinischen Versorgung, und findet auf vielfältige Weise statt. Die vom Münchner Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) quartalsbezogen durchgeführten Fallkonferenzen bieten die Möglichkeit, MRSA als Schnittstellen-Thema zu diskutieren. Das von RGU und Sozialreferat (SozR) der Landeshauptstadt München gegründete "Hygiene-Netzwerk Pflege München" will die Informationsweitergabe an den internen und externen Schnittstellen der unterschiedlichen Einrichtungen optimieren und im Zusammenwirken den Infektionsschutz der pflege- und hilfsbedürftigen Personen sowie der Pflegenden verbessern. Mit ihrem Webauftritt4 werden umfangreiche Informationen sowie Dokumentationshilfen für den Arbeitsalltag zur Verfügung gestellt. Hilfreiche Informationen für die Pflege zur Thematik MRSA sowie auch Dokumente zur Informationsweitergabe sind im Webauftritt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)5 und bezüglich MRSA und andere MRE beim Webauftritt des Bayrischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit6 zu finden. Auch der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) setzt sich dafür ein, dass MRSA als Schnittstellen-Thema für Krankenhäuser, Pflegeheime und den ambulanten Bereich verstanden wird und ermutigt seine Mitglieder zur Teilnahme an der genannten MRSAZertifizierung7. 4 http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-undUmwelt/Hygiene_und_Umweltmedizin/Hygiene_in_Pflegeeinrichtungen/ Hygienenetzwerk_Pflege.html 5 http://www.kvb.de/praxis/qualitaet/infektionen-und-praevention/mrsa/ schnittstellen-der-versorgung/ 6 http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/lare/ 7 http://www.bhaev.de/index.php/service/praxistipps-fuer-mitglieder/1975hausaerztliche-kompetenz-staerken-durch-mrsa-zertifizierung.html 22 Versorgung von MRSA-Trägern in der ambulanten Pflege Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Inkrafttreten am 1. Mai 2014 die Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) beschlossen. Die häusliche Krankenpflege umfasst die medizinische Behandlung durch Pflegefachkräfte sowie Maßnahmen, um den Patienten bei den grundlegenden Anforderungen einer eigenständigen Haushaltsführung und den Grundverrichtungen des täglichen Lebens zu unterstützen. Die neue Leistung "Durchführung der Sanierung von MRSATrägern mit gesicherter Diagnose" ist im Rahmen der vertragsärztlich abrechenbaren Behandlung und Betreuung von Patienten mit MRSA im Rahmen der HKP-RL verordnungsfähig. Die Sanierung kann durch Pflegekräfte nach ärztlichem Sanierungsplan gemäß Verordnung ambulant durchgeführt werden. Auch Krankenhausärzte können die neue Leistung unter bestimmten Voraussetzungen verordnen, wodurch eine nahtlose Versorgung des Patienten sichergestellt werden soll [13]. In der stationären Pflege eines MRSA-Trägers ist eine dem Risiko angepasste Unterbringung und Versorgung umzusetzen. Eine räumliche Isolierung wie im Krankenhaus ist im Allgemeinen nicht erforderlich und eine Teilnahme am Gemeinschaftsleben generell wünschenswert und bis auf Ausnahmen möglich. Fazit Mit der MRSA-Vergütung für Vertragsärzte und der MRSADekolonisierung im Rahmen der neuen HKP-RL wurden wichtige Schritte zur poststationär besseren Versorgung von MRSA-Trägern geschaffen. Händedesinfektion ist die bedeutendste Hygienemaßnahme. Mit der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit wird ein weiterer Baustein für eine wirksame MRSA-Bekämpfung gesetzt. Beruf und MRE (C. Herr) An der Schnittstelle des Patienten- und Beschäftigtenschutzes treffen verschiedene Rechtsgrundlagen aufeinander. Patienten- und Beschäftigtenschutz sind juristisch klar getrennt, müssen jedoch von den Einrichtungen gleichwertig umgesetzt werden. Patienten werden über Maßnahmen des IfSG [2] und Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) [11] beim Robert Koch-Institut geschützt. Für Beschäftigte gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und weitere Gesetze, Verordnungen und Regelwerke des Arbeitsschutzes. Bei der praktischen Umsetzung von Arbeitsschutz und Patientenschutz ergeben sich viele synergistische Effekte. Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 ABSTRACTS 2014 | HYGIENE IM FADENKREUZ Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) gilt für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und regelt Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdung durch diese Tätigkeiten. Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wieder. Die TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der BioStoffV und findet Anwendung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Bereichen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege, in denen Menschen und Tiere medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden [6]. Vor Tätigkeitsbeginn mit Biostoffen hat der Arbeitgeber gemäß § 4 BiostoffV eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung ist mindestens jedes zweite Jahr zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Eine Aktualisierung ist immer dann durchzuführen, wenn Veränderungen, die die Sicherheit der Beschäftigten beeinträchtigen können, oder neue Informationen über Gefährdungen dies erfordern. TRBA 250 Die TRBA 250 zeigt ihren Anwendungsbereich auf, klärt Begriffsbestimmungen, und informiert über die Beurteilung von Arbeitsbedingungen und entsprechenden Schutzmaßnahmen (auch in spezifischen Arbeitsbereichen bzw. bei spezifischen Tätigkeiten). Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes im Sinne der BioStoffV sind hinsichtlich ihrer Infektionsgefährdung einer Schutzstufe zuzuordnen. Bereits ab Schutzstufe 1 (Tätigkeiten ohne bzw. mit nur seltenem, geringfügigem Kontakt mit potenziell infektiösem Material und ohne offensichtliche Ansteckungsgefahr) sind Mindestschutzmaßnahmen anzuwenden. Dazu zählt das zur Verfügung Stellen leicht erreichbarer Handwaschplätze mit fließendem Warm- und Kaltwasser, von Spendern für Hautreinigungsmittel und Einmalhandtücher. Weiters sind zur hygienischen Händedesinfektion Desinfektionsmittelspender bereit zu stellen. Oberflächen (Fußböden, Arbeitsflächen etc.) müssen leicht zu reinigen sowie beständig gegen die verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel sein. Der Hygieneplan enthält Regelungen zur Desinfektion, Reinigung, Sterilisation und Ver- bzw. Entsorgung. Bei höheren Schutzstufen (bis zur Schutzstufe 4) werden entsprechend weitere Maßnahmen gefordert. Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 Die Risikoanalyse ist für die Umsetzung der aufgeführten allgemeinen und speziellen Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von MRSA in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen nach KRINKO und nach der TRBA 250 zentral. Sie fußt auf den Basismaßnahmen, die grundlegende und für alle verbindliche Regelungen aus den oben genannten Bereichen umfassen. Darauf bauen risikobezogene Maßnahmen auf, die Erregereigenschaften, bestimmte Tätigkeiten (z. B. Operation, Punktion) und definierte Bereiche wie Küche oder Wäscherei in Betracht ziehen. Gemäß TRBA 250 besteht kein Unterschied zwischen multiresistenten Erregern (MRE) und Erregern ohne diese Resistenzen in Hinblick auf Übertragungswege, Umwelteigenschaften, Empfindlichkeit gegenüber Desinfektionsmitteln und krankmachende Wirkungen. Daher ist für den Arbeitsschutz die strikte Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen ausreichend. Barrieremaßnahmen (Einzelzimmer oder Schutzkleidung) können unzureichend eingehaltene Hygienemaßnahmen nicht ersetzen. Bei Tätigkeiten ohne vorhersehbarem Kontakt zu Körperflüssigkeiten (z. B. Austeilen von Essen) ist keine persönliche Schutzausrüstung (PSA) erforderlich. Sollte es im Rahmen dieser Arbeit zu einem unvorhergesehenen Kontakt kommen, so lässt sich durch Wechsel kontaminierter Arbeitskleidung und Händedesinfektion das Risiko der MREÜbertragung vermeiden. Bei vorhersehbarem Kontakt zu Körperflüssigkeiten dient die PSA dem Schutz des Beschäftigten und zur Vermeidung der Weiterverbreitung in der Einrichtung. Die Auswahl der PSA ist von der individuellen Risikoanalyse abhängig (Gefährdungsbeurteilung). Mit dem Auftreten von MRE in Arbeitsbereichen des Gesundheitswesens ist immer zu rechnen. Schulungen, auch bezüglich MRE, sind gemäß IfSG und MedHygV sicherzustellen. Dies schließt auch die zeitnahe Kommunikation mit den jeweils an der Patientenbetreuung Beteiligten ein. Überregionale und regionale Netzwerke – wie die LARE in Bayern – bieten Unterstützung bei der Schulung und Kommunikation. Beruf und MRE MRSA bei Beschäftigten im Gesundheitswesen Untersuchungen beim Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland zeigen bei diesen eine höhere MRSAPrävalenz verglichen mit der Allgemeinbevölkerung [14]. Bis 2008 wurden von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) 17 MRSAInfektionen im Gesundheitsdienst als Berufskrankheiten anerkannt. Im Fall einer (chronischen) MRSA-Trägerschaft findet jedoch keine Anerkennung durch die BGW statt. MRSA bzw. MRE-besiedelte Mitarbeiter stellen daher für Kliniken eine besondere Herausforderung hinsichtlich der 23 HYGIENE IM FADENKREUZ | ABSTRACTS 2014 Patientensicherheit und -fürsorge sowie in Bezug auf den Arbeitsschutz und die Mitarbeiterfürsorge dar. zung in einen patientenfernen Bereich. In nahezu allen Fällen wurde eine komplette Lohnfortzahlung gewährt. Ist-Status des klinik-betrieblichen Managements von mit MRSA/MRE-besiedelten Mitarbeitern LARE: Fragen und Antworten zu MRSA und Arbeitsschutz Die LARE (AG Beruf und MRE) führt in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) eine flächendeckende Erfassung des klinik-betrieblichen Managements von mit MRSA/MRE-besiedelten Mitarbeitern in Bayern durch. Elektronische Erhebungsbögen und deren anonymisierte Auswertung sollen einen Überblick über den Ist-Status in den Kliniken ermöglichen. Der aktuelle Stand der Befragung von 51 Krankenhäusern mit etwa 23 000 Betten zeigt, dass der Fragebogen in 50% der Fälle von einer Hygienefachkraft und nicht von einem Arbeitsmediziner ausgefüllt wird. Die LARE bietet zum Thema MRSA und Arbeitsschutz umfassende Information in Form von Fragen und Antworten auf ihrer Website8. Hinsichtlich der Frage, welche Arbeitsschutzmaßnahmen bei der medizinisch-pflegerischen Betreuung von Personen mit einer MRSA-Besiedelung oder -Infektion sinnvoll sind, wird entsprechend der TRBA 250 auf konsequente Basishygiene mit Händedesinfektion und entsprechende Schutzausrüstung bei Kontaminationsgefahr verwiesen. Desweiteren sind die Beschäftigten über die erforderlichen Hygienemaßnahmen zu unterrichten und anhand der Betriebsanweisung und des Hygieneplans über Gefahren und Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Beim Personal wurde in 23 Fällen MRSA und bei einem Mitarbeiter ein anderer MRE nachgewiesen. Ein Screening auf MRSA/MRE beim Personal erfolgt zumeist nur im Ausbruchsfall und nicht bei der Einstellung des Mitarbeiters oder in Form eines Personalscreenings (® Abb. 2). Während die Regelungen bezüglich des Screenings bei MRSA und die Vorgehensweise beim Nachweis einer MRSA-Besiedelung beim Personal häufig schriftlich festgehalten sind, ist dieses Vorgehen bei anderen MRE meist nicht der Fall. Die Fragebogenerhebung zeigt, dass MRSA-besiedelte Mitarbeiter in zwei Drittel der Fälle bei der Arbeitsausübung in der Patientenbehandlung und -pflege bis zur nachgewiesenen Sanierung eingeschränkt sind, bei etwa einem Drittel wurde ein Verbot ausgesprochen bzw. erfolgte eine Umset- Bei der Frage nach der gesetzlichen Meldepflicht für den Arzt, wenn dieser Kenntnis über die chronische MRSA Kolonisation eines Beschäftigten erlangt, kann das Berufskrankenrecht wie das IfSG herangezogen werden. Nach ersterem besteht bei Nachweis einer MRSA-Infektion (nicht bei Besiedelung) für den Arzt eine Anzeigepflicht nach § 202 SGB VII, wenn er den begründeten Verdacht auf eine beruflich bedingte Infektion hat. Nach § 7 des IfSG ist seit 2009 der Nachweis von MRSA aus Blut und Liquor meldepflichtig, ebenso nach § 6 Abs. 3 das gehäufte Auftreten nosokomialer Infektionen (als Ausbruch nichtnamentlich). 8 http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/lare/faq/lare_faq_mrsa_arbeitsschutz. htm Abb. 2: Screening auf MRSA/MRE beim Personal 24 Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 ABSTRACTS 2014 | HYGIENE IM FADENKREUZ Aus Sicht des Arbeitsschutzes besteht bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege keine Indikation für routinemäßige MRSA-Screening-Untersuchungen. Screening-Untersuchungen bei Beschäftigten hält die KRINKO nur im Ausbruchsfall für angebracht, wenn sich bei Verdacht auf eine nosokomiale Infektion keine andere plausible Ursache für den Ausbruch findet. Bei gehäuftem Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang wahrscheinlich ist (§ 6 Abs. 3 IfSG), wird nach IfSG die zuständige Behörde verpflichtet, die erforderlichen Ermittlungen anzustellen und kann Maßnahmen, wie die Anordnung von Personalscreening, ergreifen. Diese Maßnahme wäre dann duldungspflichtig. den sich inhaltlich nicht im Hinblick auf sinnvolle und erforderliche Präventionsmaßnahmen im Umgang mit MRE. Es bleibt jedoch eine ungelöste Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Tätigkeit in der direkten Patientenbetreuung vor Dekolonisierung erfolgen kann. Ebenso wird nicht angesprochen, auf wessen Kosten eine Freistellung von Personal erfolgt bzw. wie die Kompensation bei Umsetzung aussieht und welche berufliche Konsequenzen die (chronische) Besiedelung des Betroffenen hat. Eine Offenbarungspflicht von Beschäftigten bei chronischer MRSA-Kolonisation gegenüber Arbeitsgebern, Vorgesetzten und Betriebsärzten besteht nicht. Systematische Studien zum MRSA-Übertragungsrisiko von Beschäftigten auf Patienten fehlen, sodass eine Risikobewertung der Relevanz einer MRSA-Besiedelung von Personal nicht möglich ist. Dennoch finden sich einerseits dokumentierte Einzelberichte zu einer MRSA-Übertragung von Personal auf Patienten, andererseits fehlen rechtliche Grundlagen für besiedelte Beschäftigte. Somit muss an Beschäftigte appelliert werden, sich aus Gründen des vorsorgenden Patientenschutzes gegenüber dem Arbeitgeber zu offenbaren. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber für diese Fälle angemessene Vereinbarungen in Absprache mit den Arbeitnehmervertretungen implementieren und kommunizieren. Im Anschluss an die Vorträge stellten sich die Referenten im Rahmen einer Podiumsdiskussion den Fragen eines Moderators und des Publikums. Einzelne Teilaspekte wurden weiter diskutiert und die unterschiedlichen Themengebiete in Form eines Resümees der Veranstaltung zusammengeführt. Eine reine Besiedelung, also der Nachweis von MRSA auf Haut oder Schleimhaut ohne weitere Symptome, ist keine Infektion und stellt keinen begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit dar. Es wird diskutiert, ob es sich im Einzelfall bei nachweislich dauerhafter Besiedelung um einen regelwidrigen Körperzustand handelt. Es gibt bisher keine systematischen Untersuchungen, wie häufig mit MRSA kolonisierte Beschäftigte als nicht sanierbar eingestuft wurden. Einzelfälle sind jedoch veröffentlicht. Die KRINKO empfiehlt, in jeder Gesundheitseinrichtung eine betriebliche Festlegung zur Durchführung eines MRSAScreenings und von Dekolonisierungsmaßnahmen beim Personal zu treffen. Sie empfiehlt ferner kein routinemäßiges Screening von Personal hinsichtlich einer MRSABesiedelung durchzuführen. Die Durchführung einer Dekolonisierung bei MRSA-Besiedelung von Mitarbeitern wird jedoch empfohlen. Bis zum erfolgreichen Abschluss der Dekolonisierung sind Maßnahmen gemäß der Risikoanalyse zu ergreifen, um die Übertragung von MRSA auf Patienten und deren Gefährdung zu verhindern, wobei dies z. B. durch den Einsatz betroffener Mitarbeiter außerhalb der direkten Patientenversorgung erfolgen kann. Die Dokumentation der Kontrollabstriche im Rahmen der MRSAEradikation ist vorgesehen [12]. Die Empfehlungen der KRINKO (Fokus Patientenschutz) und der TRBA 250 (Fokus Beschäftigtenschutz) unterschei- Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 Podiumsdiskussion Hinsichtlich der Kommunikation von Hygienemaßnahmen an die in der ambulanten Pflege tätigen Pflegefachkräfte besteht die Notwendigkeit wiederholter Erklärung und Auffrischung, um eine langfristige Wirksamkeit zu erreichen. Fragen zum korrekten Umgang mit infektiösen Bewohnern in der stationären Pflege werden häufig an den Hygienebeauftragten gerichtet. In diesem Fall ist die erneute Schulung über den Nutzen der Händedesinfektion sowie der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) am effektivsten. Die Entwicklung des Hygieneverständnisses bei neuen Pflegekräften nimmt Zeit in Anspruch, was angesichts der zu beobachtenden, hohen Personalfluktuation im Pflegebereich eine gewisse Problematik mit sich bringt. Die Frage nach Ressourcen für Hygiene wurde im Zusammenhang mit dem Outcome guter Hygiene diskutiert. Hier zeigt die Erfahrung im Pflegealltag, dass der Grund für die Nichteinhaltung der Basishygienemaßnahmen nicht in der Nachlässigkeit des Personals, sondern den fehlenden personellen Ressourcen liegt. Wissenschaftliche Studien belegen, dass mit einem besseren Personalschlüssel ein besseres Hygieneoutcome einhergeht. Auch der Informationsweitergabe in Form von Broschüren oder von beratenden Gesprächen mit den Angehörigen der Betroffenen kommt in Bezug auf den Umgang mit MRSA/MRE bei kolonisierten oder infizierten Bewohnern große Bedeutung zu. Die Zusammenarbeit an der Schnittstelle von Pflegefachkräften und niedergelassenen Ärzten erweist sich zum Wohl des Betroffenen als essentiell und wird durch ein gemeinsames Hygieneverständnis und gegenseitige Unterstützung erleichtert. So begünstigt beispielsweise das Bereitstellen eines Händedesinfektionsmittels von Seiten der Pflegekraft für den Urologen beim KatheterLegen eines Bewohners im Heim hygienisches Arbeiten, was für den Einzelnen wie für die Gemeinschaft von Nutzen ist. 25 HYGIENE IM FADENKREUZ | ABSTRACTS 2014 Die MRSA-Fallkonferenzen erweitern die Möglichkeit der interdisziplinären und sektorenübergreifenden Zusammenarbeit. Die vom RGU und vom Sozialreferat München in Kooperation pro Quartal ausgerichteten Sitzungen nehmen mittlerweile eine Vorbildfunktion für andere Kommunen ein. Es lässt sich ein verstärktes Interesse der Niedergelassenen an Themen im Bereich Hygiene und Infektionsprävention erkennen. Dies ist zum einen darauf zurückführen, dass niedergelassene Ärzte im Rahmen der Abrechnung von MRSA-Leistungen entsprechend des EBM 30.12 zur Organisation in einem regionalen MRSA-Netzwerk angehalten sind und zum anderen, dass sie zunehmend an den von der KVB genehmigten MRSA-Fallkonferenzen teilnehmen. Die Teilnehmer fungieren letztlich auch als Multiplikatoren, indem sie das Hygieneverständnis in der Praxis leben und weiter kommunizieren. Die Fallkonferenzen werden somit insgesamt positiv bewertet. Auch wenn das Thema Hygiene in der ambulanten und stationären Pflege in der Podiumsdiskussion bildhaft mit dem Versuch, "stromaufwärts zu schwimmen", verglichen wurde, so geben sowohl die Wirksamkeit von Fortbildungsveranstaltungen als z. B. auch der "Aktion saubere Hände" Anlass für Optimismus. Es ist ein Trend erkennbar, dass sich im Pflegebereich ein Hygieneverständnis durchsetzt, zu dem auch diese bundesweite Kampagne zur Verbesserung der Compliance der Händedesinfektion in deutschen Gesundheitseinrichtungen, die den unterschiedlichen medizinischen Gegebenheiten in Krankenhäusern, Altenund Pflegeheimen und der ambulanten Medizin angepasst ist, einen Beitrag leistet. Es ist lohnenswert, die Bemühungen im Hygienebereich zum Wohl des Einzelnen wie der Gemeinschaft aufrechtzuerhalten und zu verstärken, um die erkennbar positive Entwicklung fortsetzen zu können. [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] [14] Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250) Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (2014). Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG 2008) http://www.gesetzebayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlrRettDGBY2008rahmen&doc.part=X (abgerufen am 15.12.2014) Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (2012): Prüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege und Menschen mit Behinderungen in Bayern. https://www.stmgp.bayern.de/pflege/fqa/ pruefleitfaden/doc/pruefleitfaden.pdf (abgerufen am 25.11.2014) Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz – GDVG 2003) https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/imperia/md/content/regob/ internet/dokumente/bereich5/humanmedizin/gdvg.pdf (abgerufen am 11.12.2014) Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHyg 2010) https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/ jahrgang:2010/heftnummer:21/seite:817 (abgerufen am 13.12.2014) European Centre for Disease Prevention and Control (2013). 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BioConValley GmbH, Greifswald. http://www.hicare.de/ hosting/bcv/webres.nsf/urlnames/hicare_images/$file/Studie-AmbOP_ webseite.pdf (abgerufen am 13.01.2015) Abkürzungsverzeichnis Literatur [1] [2] [3] [4] [5] 26 Robert Koch-Institut (2012): Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedelung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen. http://www. rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/ Gramneg_Erreger.pdf?__blob=publicationFile (abgerufen am 22.11.2014) Bundesgesetzblatt (2000): Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg (abgerufen am 22.11.2014) Robert Koch-Institut (2005): Infektionsprävention in Heimen. 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Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft Einheitlicher Bewertungsmaßstab Extended Spectrum Beta-Lactamase Fachstelle für Qualitätsentwicklung und Aufsicht Gemeinsamer Bundesausschuss Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz Gebührenordnungsposition Händedesinfektion Händedesinfektionsmittel Häusliche Krankenpflege-Richtlinie Infektionsschutzgesetz Klebsiella pneumoniae Carbapenemase Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Landesarbeitsgemeinschaft Resistente Erreger Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Medizinischer Dienst der Krankenkassen multiresistente Erreger Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 ABSTRACTS 2014 | HYGIENE IM FADENKREUZ MRGN MRSA NDM ÖGD PfleWoqG PSA RGU multiresistente Gram-negative Methicillin-resistente Staphylococcus aureus New Dehli Metallo-Beta-Lactamase Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz Persönliche Schutzausrüstung Referat für Gesundheit und Umwelt RKI SGB SozR StGB StMUG TRBA VAH Robert Koch-Institut Sozialgesetzbuch Sozialreferat Strafgesetzbuch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe Verbund für angewandte Hygiene Autoren Natascha Hermann, Alexandra Adler1, Lutz Bader2, Ludmilla Hepting3, Ulla Kandler4, Verena Lehner-Reindl4, Bernhard Liebl4, Barbara Nußbaum5, Elisabeth Schneider6, Anna M. Schreff7, Gerhard Schwarzkopf-Steinhauser8, Stefan Schweitzer9, Winfried Strauch10, Nicoletta Wischnewski11, Caroline E.W. Herr4. 1 Gesundheitsamt Berchtesgadener Land Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 3 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V. 4 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 5 Stiftung Orthopädische Universitätsklinik, Heidelberg 6 Gesundheitsamt Ingolstadt 7 Regierung von Niederbayern, Landshut 8 Städtisches Klinikum München GmbH 9 Referat für Gesundheit und Umwelt, Landeshauptstadt München 10 Bayerischer Landesverband des Bundesverbandes der Ärzte und Ärztinnen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) 11 Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Berlin 2 Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 27 UMWELTMED – HYGIENE – ARBEITSMED | TAGUNGSKALENDER Tagungskalender Datum Veranstaltung Ort Veranstalter 11.-13. März 2015 Krankenhaushygiene Modul VI: Qualitätssichernde Maßnahmen, Ausbruchsmanagement Augsburg Bayerische Landesärztekammer Fortbildung/Qualitätsmanagement Ingrid Ott Mühlbaurstraße 16 81677 München Tel: 089/4147457 Fax: 089/4147831 [email protected] 18.-20. März 2015 55. Jahrestagung der DGAUM München Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. Schwanthaler Straße 73b 80336 München Tel: 089/330-396-0 Fax: 089/330-396-13 [email protected] www.dgaum.de/dgaumjahrestagung/ 16. April 2015 3. Hygienekongress mit Fachausstellung Ansbach Berufsverband Bayerischer Hygieneinspektoren Jürgen Lober Brunnenstraße 23 95676 Wiesau Tel: 09631/7076-26 Fax: 09631/885752 [email protected] www.hygieneinspektoren.info 23.-25. April 2015 65. Wissenschaftlicher Kongress: Der Öffentliche Gesundheitsdienst – hart am Wind Rostock m:con –mannheim:congress GmbH Jennifer Hoffmann Rosengartenplatz 2 68161 Mannheim Tel: 0621/4106-182 Fax: 0621/4106-80182 Jennifer.hoffmann@ mcon-mannheim.de www.mcon-mannheim.de 28.-30. April 2015 11. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen Ulm Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH Carl-Pulfrich-Straße 1 07745 Jena www.conventus.de 11.-13. Mai 2015 Wasser 2015 Jahrestagung der Wasserchemischen Gesellschaft Schwerin Wasserchemische Gesellschaft IWW Zentrum Wasser Moritzstraße 26 45476 Mühlheim an der Ruhr Tel: 0208/40303-311 Fax: 0208/40303-80 [email protected] www.wasserchemischegesellschaft.de 24.-26. Juni 2015 Seminar KH-Hygiene Modul II: Organisation der Hygiene München Bayerische Landesärztekammer Fortbildung/Qualitätsmanagement Cornelia Erk Mühlbaurstraße 16 81677 München Tel: 089/4147341 Fax: 089/4147831 [email protected] 27.-30. September 2015 67. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V. Münster Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH Carl-Pulfrich-Straße 1 07745 Jena Fax: 03641/3116-234 [email protected] 28 Internet www.conventus.de Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 28 (2015) © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg NACHRICHTEN "Deklaration ohne Wenn und Aber" – Wasserchemiker fordern Offenlegung aller Fracking-Chemikalien Erhebliche Wissenslücken bei Rückfluss und Entsorgung Dr. Thomas Geelhaar, Präsident der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh), bezieht Stellung zum derzeit vorliegenden Gesetzentwurf "zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie". Er stützt sich dabei auf die Expertise des Fachausschusses "Chemikalien in Hydrofracking zur Erdgasgewinnung" in der GDCh-Fachgruppe Wasserchemische Gesellschaft. Der Gesetzentwurf sieht vor, die chemische Identität aller Fracking-Additive ohne Wenn und Aber offenzulegen. Eine ausnahmslose Offenlegung der chemischen Identität ist unabdingbare Grundlage für weitergehende und notwendige Forschung zur Gefährdungsbeurteilung und muss deshalb integraler Bestandteil des Gesetzesentwurfs sein. Die GDCh fordert darüber hinaus, Experten aus der Wasser- und Umweltchemie in die notwendige Forschung und Bewertung mit einzubeziehen. Sichere Entsorgung des Flowbacks bisher ungeklärt Gravierende Wissenslücken über beteiligte Chemikalien und deren sichere Entsorgung verhindern zurzeit belastbare Bewertungen. Dr. Martin Elsner, Vorsitzender des Fachausschusses der Wasserchemischen Gesellschaft, macht darauf aufmerksam, dass der Entwurf ausschließlich auf Chemikalien-Zusätze zur Fracking-Flüssigkeit fokussiert ist, nicht auf Bohrschlämme und nicht auf Problemsubstanzen, die aus dem gefrackten Gestein emporkommen (in Rückfluss (Flowback)- und Lagerstättenwasser). "Da deren Identität und Gefährdungspotenzial noch weitestgehend unbekannt sind, bedarf es weiterer Forschung, damit diese von einer Expertenkommission, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, hinreichend berücksichtigt werden können. Ohne diese Kenntnis ist eine Beurteilung des Gefährdungspotenzials, wie sie als Grundlage für die Erlaubnis von kommerziellem Fracking angedacht ist, nach heutigem Stand des Wissens nicht möglich", so Elsner. Dies betrifft auch das Verpressen von anfallenden Fracking-Abwässern und Bohrschlämmen, was laut Gesetzentwurf eine Gewässerbenutzung darstellt und damit die Kenntnis aller involvierten Stoffe voraussetzt. Im Unterschied zu den Fracking-Additiven ist das Gefährdungspotenzial des Rückflusses aber standortspezifisch, d. h. eine standortunabhängige, allgemeine Beurteilung ist gar nicht möglich. Konventionelle Wasserbehandlung überfordert Einen allgemein akzeptierten Stand der Technik, wie im Gesetzentwurf angeführt, gibt es für die Behandlung von FrackingAbwässern nicht. Weil das Rückfluss- und Lagerstättenwasser außer einem hohen Salzgehalt häufig auch Schwermetalle, radioaktive Nuklide und problematische organische Schadstoffe enthält, ist die Entsorgung selbst in den USA ein noch ungelöstes Problem. Einerseits ist über die langfristigen Risiken des Ver- 2015 Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 29 (2015) © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg pressens bisher wenig bekannt. Anderseits sind konventionelle Behandlungs- und Kläranlagen mit dem salzhaltigen Wasser überfordert. Um nicht in ein ungelöstes Entsorgungsproblem zu steuern, muss eine wissenschaftlich begleitete Erforschung des Fracking zwingend mit einer wissenschaftlich begleiteten Erforschung von Entsorgungstechnologien (ggf. einschließlich der Untersuchung des Gefährdungspotenzials von Verpressungen) einhergehen. Höchste wissenschaftliche Standards als Voraussetzung Wissenschaftlich begleitete Fracking-Bohrungen könnten diese Wissenslücken schließen. Damit dies aus wissenschaftlicher Sicht sinnvoll ist, fordert der Fachausschuss der Wasserchemischen Gesellschaft jedoch, dass diese Maßnahmen in ihrer Anzahl und ihrer Natur den Anforderungen an gute wissenschaftliche Praxis folgen müssen und nur nach unabhängiger wissenschaftlicher Begutachtung genehmigt werden dürfen. Daraus folgt, dass jede neue Erlaubnis deutlich machen muss, welche ungelösten Fragestellungen damit beantwortet werden sollen. Die Ergebnisse müssen auf eine nachvollziehbare Weise in die nächste Erlaubniserteilung einfließen, so dass die nächste Operation für Umwelt, Untergrund und Wasserhaushalt sicherer wird. Aus wissenschaftlicher Sicht muss dieses eine zwingende Bedingung für jede neue Erlaubnis sein. Darüber hinaus dürfen nur Erkundungen zugelassen werden, wenn deren Abwasser-Entsorgung von wissenschaftlicher Forschung begleitet, optimiert und zuverlässig realisiert werden kann. Thomas Geelhaar betont, dass Wissenschaft in diesem Kontext unabhängige Wissenschaft sein müsse, die Informationen über neue Forschungsergebnisse für die breite Öffentlichkeit und über wissenschaftliche Publikationen bereithält und nicht von den beteiligten Unternehmen beeinflusst ist. Die GDCh fordert, die Rolle der Wissenschaft zu respektieren Neben der Unabhängigkeit der beteiligten Wissenschaftler muss jedes Forschungsvorhaben zudem klar definiert sein, vorab unabhängig begutachtet werden und nachvollziehbar zu mehr Sicherheit führen. Allerdings darf die politische Entscheidung über die Durchführung von Fracking-Operationen in konkreten Fällen nicht der Wissenschaft zugewiesen werden (etwa in Form einer Expertenkommission). Dies ist nicht nur haftungsrechtlich problematisch, sondern vernachlässigt auch weitergehende Gesichtspunkte, wie z. B. Landschaftsnutzung. Auch im Einzelfall müssen Entscheidungen deshalb durch eine Genehmigungsbehörde oder politische Entscheidungsträger getroffen werden. Im Koalitionsvertrag heißt es zu Fracking, im Dialog mit allen Beteiligten sollen unter Federführung der Wissenschaft Forschungsergebnisse bewertet werden. [Quelle: GDCh Nr. 1/15] 29 PERSONALIEN Laudatio zum 65. Geburtstag von Dr. Birger Heinzow Am 9. August 2014 vollendete Dr. med. Birger Heinzow, Leiter des Dezernats "Umweltbezogener Gesundheitsschutz" im Landesamt für soziale Dienste des Landes SchleswigHolstein, sein 65. Lebensjahr. Seine Kolleginnen, Kollegen und Freunde gratulieren ihm dazu herzlich und wünschen ihm für die weiteren Lebensjahre Gesundheit, Glück und alles Gute. Dr. Birger Heinzow gehört zu den profiliertesten Repräsentanten des Fachgebiets Umweltmedizin in Deutschland und verfügt auch international über eine hohe Reputation. Im Folgenden soll sein Lebenswerk als Wissenschaftler, Berater und außeror-dentlich talentierter Referent bei zahlreichen Veranstaltungen gewürdigt werden. Birger Heinzow wurde 1949 in Hamburg geboren, wuchs in Bremerhaven auf und machte dort im Jahre 1969 das Abitur. Von 1970–1976 studierte er Medizin, zuerst an der Universität Hamburg, dann an der Christian-AlbrechtUniversität in Kiel. Er schloss das Studium mit dem Staatsexamen ab und erhielt 1977 die Approbation als Arzt. Von 1978–1984 arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Pharmakologie der Christian-Albrecht-Universität in Kiel unter Professor Dr. Heinz Lüllmann. Seine Forschungsgebiete waren zum einen die pharmakologische Beeinflussung des autonomen Nervensystems, zum anderen unerwünschte Nebenwirkungen von Medikamente, insbesondere in Bezug auf die Leber. 1979 wurde er zum Dr. med. promoviert. Von 1980–1982 war er als Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft Visiting Scientist am Baker-Institut der Monash-University in Melbourne, Australien. Im Jahre 1984 wurde er als Nachfolger von Professor Dr. Otmar Wassermann zum Leiter der Untersuchungsstelle für Umwelttoxikologie des Landes Schleswig-Holstein ernannt. Im Jahre 1995 übernahm er die Leitung des Dezernates für umweltbezogenen Gesundheitsschutz am Landesamt für Natur und Umwelt (LANU) des Landes Schleswig-Holstein. In gleicher Funktion war er von 2002–2015 im Landes- 30 amt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein tätig. Als Leiter der Untersuchungsstelle für Umwelttoxikologie und Dezernatsleiter im Landesamt für Natur und Umwelt führte Birger Heinzow in den 1980er und 1990er Jahren zahlreiche umweltmedizinisch-toxikologische Untersuchungen im Land Schleswig-Holstein durch. Es war damals eine Zeit, in der Gesundheitsgefahren durch Schadstoffe und andere Agenzien in Umweltmedien, in der Nahrung und in Verbraucherprodukten im Brennpunkt zahlreicher öffentlicher Diskussionen standen und viele Menschen durch teilweise völlig überzogene Berichte in den Medien ("Erst die Wälder, dann unsere Kinder"; "Der Tod spielt mit"), aber auch durch Äußerungen einzelner Wissenschaftler stark verunsichert waren. In dieser Situation leistete Birger Heinzow wichtige Beiträge zur Versachlichung der Diskussion, wobei er stets die wissenschaftlich begründete Evidenzlage den in der Öffentlichkeit kursierenden Behauptungen, Befürchtungen und Gerüchten entgegenstellte. Er war dabei mehrfach heftigen Anfeindungen einzelner Fachkollegen ausgesetzt. Im Umgang mit Bürgern und Behörden entwickelte er einen Dialogstil, der wissenschaftlich fundiert, nüchtern und klar, aber auch dadurch geprägt war, dass die Ängste und Sorgen der Bürger und Betroffenen ernst genommen wurden. Ein besonderes Anliegen war es Heinzow in den 1980er und 1990er Jahren, immer wieder den Nutzen des Stillens für den Säugling zu betonen, der aus seiner Sicht höher zu bewerten war als mögliche nachteilige gesundheitliche Wirkungen durch die in der Muttermilch vorkommenden Schadstoffe. Die in den 1980er und 1990er Jahren z. T. hohen Gehalte an persistenten chlororganischen Verbindungen in der Muttermilch gaben damals Anlass zu kontroversen Diskussionen. Einige Wissenschaftler argumentierten, dass wegen der hohen Gehalte dieser Verbindungen in der Mutter- Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed (1)(2015) 2015 Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 30 20 – 32 © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg PERSONALIEN milch vom Stillen abzuraten oder das Stillen zeitlich zu begrenzen sei. Heinzow verteidigte demgegenüber nachdrücklich den Nutzen des Stillens. Aus ärztlicher Sicht erschien es ihm wichtig, den Streit nicht auf dem Rücken der Mütter und Kinder auszutragen, und den immer wieder bestätigten Wert des Stillens nicht auf dem Altar der allgemeinen und z. T. überzogenen Umweltbesorgnis zu opfern. Ein weiteres Anliegen von Birger Heinzow war die umweltmedizinische Fortbildung der Ärzteschaft. Bei den meisten Ärzten waren damals fundierte Kenntnisse in den Fachgebieten Umweltmedizin, Epidemiologie und Toxikologie nur wenig verbreitet. Fragen von Patienten in Bezug auf umweltbedingte Gesundheitsbeeinträchtigen und Gesundheitsrisiken konnten von den Ärzten häufig nicht kompetent beantwortet werden. Die Vorträge von Birger Heinzow auf umweltmedizinischen Fortbildungsveranstaltungen waren stets wahre "Publikumsrenner", denn er hatte und hat das große Talent, seine Ausführungen sehr anschaulich und konkret zu gestalten, und die Zuhörer mit seinem bisweilen zum Sarkasmus neigenden Humor bestens zu "unterhalten". Viele Jahre war er Mitglied im Fachausschuss Gesundheitlicher Umweltschutz der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Für einen Mann wie Birger Heinzow war die Bühne des Landes Schleswig-Holstein erwartungsgemäß zu klein. Er engagierte sich daher auch in verschiedenen wissenschaftlichen Kommissionen und Arbeitsgruppen auf Bundesebene sowie auf internationaler Ebene. Hervorzuheben sind die "Kommission für Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin" beim Robert Koch-Institut, die Kommission Human-Biomonitoring beim Umweltbundesamt, die Innenraumlufthygienekommission beim Umweltbundesamt, und die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Innenraumlufthygienekommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Während der Kommissionssitzungen tat Birger Heinzow sich immer wieder durch qualifizierte und innovative Beiträge hervor, die häufig die Dinge "auf den Punkt" brachten oder eine festgefahrene Diskussion wieder flott machten und in eine neue Richtung führten. Unter den Fachkollegen berühmt und berüchtigt waren seine Diskussionsbeiträge auch dadurch, weil sie häufig mit Witz und Humor, bisweilen aber auch mit Sarkasmus und Spott "gewürzt" waren. Von den von ihm maßgeblich erarbeiteten Empfehlungen und Leitlinien dieser Kommissionen und Arbeitsgruppen seien folgende hervorgehoben: • Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten. Handreichung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygienekommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 50 (2007), S. 990-1005. Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 • Ableitung von Human-Biomonitoring-(HBM)-Werten auf der Basis tolerabler Aufnahmemengen. Teil I – III. Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 50 (2007), S. 249-259. • Leitfaden für Innenraumhygiene in Schulgebäuden. Umweltbundesamt (2008). Seit 1993 ist Birger Heinzow Mitglied der Commission on Toxicology der International Union of Pure and Applied Chemistry (IUPAC) und von 1999 bis 2005 fungierte er als Sekretär der "Chemistry and Human Health Division" der IUPAC. 1994 war er Mitglied der "International Medical Commission on Bhopal (India)". Die Stadt Bophal gilt seit vielen Jahren als Synonym für eine der schwersten Chemiekatastrophen der Geschichte, die sich am 3. Dezember 1984 ereignete. Durch Explosion eines Tanks in einem Werk der US-Firma Union Carbide wurden mehrere Tonnen gasförmiges Methylisocyanat freigesetzt. Noch in der Nacht starben etwa 2 000 Menschen, die in den an das Werksgelände angrenzenden Slums lebten. Mindestens 15 000 Menschen starben in den folgenden Wochen an den Folgen der Vergiftung durch Methylisocyanat. Weitere internationale Aktivitäten von Birger Heinzow betrafen die Mitarbeit am "International Project on Multiple Chemical Sensitivity", an dem Wissenschaftler aus Dänemark, Deutschland, Griechenland und aus den USA beteiligt waren. Er war darüber hinaus Mitglied verschiedener Arbeitsgruppen bei der Europäischen Kommission in Brüssel und Luxemburg sowie beim EU Joint Research Centre Ispra, Italien. Er war mehrere Jahre Adjunct Professor for Pharmacolgy, Toxicology and Environmental Medicine an der University of Notre Dame Australia in Sydney und viele Jahre Fellow des Collegium Ramazzini, einer internationalen Vereinigung von 180 angesehenen Umweltmedizinern, Epidemiologen und Arbeitsmedizinern, die sich für den Gesundheitschutz im Bereich der Arbeitswelt und der Umwelt einsetzen. Abschließend erwähnt seien auch seine Aktivitäten als Berater bei dem GTZ Project: "Appropriate regulatory measures and policy reform for pesticide risk reduction" in Thailand in den Jahren 2001–2003 sowie als Initiator des Programms "Toxicology in the classroom (Toxiclaro)" in Malaysia, das von der IUPAC, der WHO und anderen internationalen Organisationen finanziert wurde. Das Programm wurde 2013 mit einer Goldmedaille auf der Erfindermesse in Kuala-Lumpur und mit einer Bronzemedaille auf der Erfindermesse in Nürnberg prämiert. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten von Birger Heinzow sind in mehr als 100 Publikationen in internationalen wissenschaftlichen Journalen dokumentiert. Hinzu kommen mehr als 50 Beiträge in Hand- und Lehrbüchern sowie in verschiedenen Zeitschriften. Birger Heinzow hat drei Söhne aus erster Ehe und ist in zweiter Ehe verheiratet. Er ist ein vielseitig belesener, gebil- 31 PERSONALIEN deter und interessierter Mensch, weitgereist, norddeutsch geprägt mit einer gewissen preussischen Strenge, aber auch mit Witz und Humor, und außerordentlich begabt mit einem scharfen analytischen Blick und Verstand. Gepaart ist dies mit der Fähigkeit, auch komplexe Sachverhalte präzise und punktgenau darzustellen. Seine mit Witz und Humor gewürzten Vorträge auf Kongressen und zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen sind vielen Lesern dieser Zeitschrift sicher noch in guter Erinnerung. Seine zweite Heimat ist Griechenland, wo er ein kleines Grundstück sowie ein Segelboot besitzt. Wir wünschen Birger Heinzow für den nun vor ihm liegenden Lebensabschnitt alles Gute und noch viele glückliche gemeinsame Jahre mit seiner Frau Kerstin und in seiner zweiten Heimat Griechenland. Prof. Dr. Werner Butte, Oldenburg Prof. Dr. Wolfgang Dott, Aachen Prof. Dr. Thomas Eikmann, Giessen Dr. Dieter Eis, Chur/Zürich Prof. Dr. Ulrich Ewers, Essen Prof. Dr. Phillipe Grandjean, Cambridge, Massachusetts/ Copenhagen, Denmark Prof. Dr. Caroline Herr, München Prof. Dr. Ursel Heudorf, Frankfurt a.M. Prof. Dr. med. Dennis Nowak, München Dr. Helmut Sagunski, Hamburg Christine Schulz, Berlin Prof. Dr. Gerhard Wiesmüller, Köln Prof. Dr. Michael Wilhelm, Bochum NACHRICHTEN Luftqualität 2014: Stickstoffdioxid wird Schadstoff Nummer eins Holzheizungen verursachen örtlich mehr Feinstaub als der Straßenverkehr Die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon gefährdeten auch 2014 die Gesundheit der Menschen in Deutschland. Das belegen vorläufige Auswertungen des Umweltbundesamtes (UBA) von über 500 Messstationen. Besonders kritisch: Stickstoffdioxid, das vor allem aus KFZAbgasen stammt, entwickelt sich zum Schadstoff Nummer eins – erneut lagen an mehr als der Hälfte der Messstationen an stark befahrenen Straßen die Jahresmittelwerte über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm (µg) pro Kubikmeter (m3). Beim Feinstaub zählt 2014 zu den Jahren mit den niedrigsten Werten. Der seit 1999 EU-weit geltende Grenzwert für Feinstaub (PM10) wurde 2014 nur an 10% der verkehrsnahen Luftmessstationen überschritten; dort lag also der PM10-Tagesmittelwert an mehr als 35 Tagen über den erlaubten 50 µg/m 3. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt allerdings einen deutlich strengeren Feinstaub-Grenzwert von nur 20 µg/m3 im Jahresmittel. Legt man diesen zugrunde, hätten 48% aller Messstationen den Grenzwert überschritten. Laut UBA-Präsidentin Maria Krautzberger wirkt sich vor allem die wachsende Zahl der Holzfeuerungen negativ auf die Feinstaubbelastung aus. Insbesondere in den Wintermonaten kann der Anteil der Holzfeu- 32 erungen an der gesamten Feinstaubbelastung bis zu 25% betragen. Die Emissionen aus Holzheizungen übersteigen damit mittlerweile die Feinstaubmengen, die aus den Abgasen des Straßenverkehrs stammen. Beim Stickstoffdioxid lagen rund die Hälfte der verkehrsnahen Messstationen über dem zulässigen Jahresmittelwert von 40 µg/m3. Wie die Erfahrung vergangener Jahre zeigt, wird sich dieser Prozentsatz noch deutlich erhöhen, wenn im Mai 2015 weitere Daten von 124 Messstationen in die Statistik einfließen, die aus technischen Gründen noch nicht ausgewertet werden konnten. "Um die Grenzwertüberschreitungen beim Stickstoffdioxid in den Griff zu bekommen, ist es wichtig, dass die neue Abgasnorm EURO 6 auch im realen Verkehr zu weniger Emissionen führt. Bisher können das viele Fahrzeughersteller nur im Labor garantieren" so Maria Krautzberger. Obwohl im Sommer 2014 keine Ozonspitzen auftraten, kam es zu Zielwert-Überschreitungen an rund 6% aller Messstationen. Dabei darf der maximale Ozon-8-Stunden-Wert eines Tages an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr, gemittelt über drei Jahre, den Wert von 120 µg/m3 überschreiten. [Quelle: Umweltbundesamt Nr. 5/2015] Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 UMWELTZONEN | ÜBERSICHTSBEITRÄGE Umweltzonen Josef Cyrys1,2, Annette Peters2, Jens Soentgen1, Jianwei Gu1 und H.-Erich Wichmann 1 2 Wissenschafts Zentrum Umwelt, Universität Augsburg Institut für Epidemiologie II, Helmholtz-Zentrum München, Neuherberg Zusammenfassung Umweltzonen wurden als Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität eingeführt, insbesondere in Städten, in denen die EU-Grenzwerte für PM10-Feinstaub nicht eingehalten werden. In Deutschland sind derzeit 48 Umweltzonen aktiv (Stand Ende 2014), die sich aber in ihrer Größe und der Stringenz der Regelungen z.T. deutlich unterscheiden. Über Plaketten, die sich an den EURO-Abgasnormen orientieren, wird geregelt, welche Fahrzeuge in den Umweltzonen betrieben werden dürfen. In anderen EU-Staaten gibt es ebenfalls Umweltzonen oder andere Einfahrtbeschränkungen für innerstädtische Bereiche (z.B. eine City-Maut). Die Wirksamkeit von Umweltzonen wird in zahlreichen Modellrechnungen oder zunehmend anhand von Immissionsdaten untersucht. Nachdem anfangs aufgrund ungenauer Prognosen bzw. zu kurzer Messreihen widersprüchliche Ergebnisse berichtet wurden, zeigen neuere Analysen einen klaren Trend. So ist bei ausreichender Größe der Umweltzone und Gültigkeit der strengsten Schadstoffgruppe (Einfahrt nur mit grüner Plakette) ein Rückgang der PM10-Konzentrationen um 5–10% nachweisbar, an verkehrsbelasteten Messstationen teilweise auch um über 10%. Die Reduktion ist in den Sommermonaten deutlich stärker, da in den Wintermonaten Partikel aus anderen Quellen wie dem Hausbrand den Effekt der reduzierten Belastung aus dem Kfz-Verkehr überlagern. Für Schadstoffe, die spezifischer für den Kfz-Verkehr und insbesondere für Dieselmotorabgase sind (elementarer Kohlenstoff bzw. Dieselruß, Ultrafeine Partikel, PM2.5 etc.) wurden deutlich stärkere Verbesserungen festgestellt. So ging in der Umweltzone in München die verkehrsnahe EC-Immission um 50% zurück und in Berlin sank die Dieselruß-Emission um 63%. Der maßgebliche Grund für die Einführung der strengeren PM10-Grenzwerte ab 2005 waren schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen auf die Erkrankungshäufigkeiten von Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie die Sterblichkeit. Als Hauptverursacher ist hierfür der Kfz-Verkehr und insbesondere der Dieselruß anzusehen. Deshalb spielt für die Festlegung der Schadstoffklassen der Umweltzonen das Vorhandensein von Rußfiltern bei Dieselfahrzeugen eine maßgebliche Rolle. Leider stützt sich aber die "Erfolgskontrolle" auf PM10, das lediglich ca. 20% der hochtoxischen Partikel aus Verbrennungsmotoren enthält. Eine Absenkung dieses Anteils auf ca. 10% geht mit einer Absenkung des Rußanteils auf ca. 50% einher, wie dies in "leistungsfähigen" Umweltzonen gezeigt werden konnte. Das bedeutet gleichzeitig, dass der Vorteil der Umweltzonen für die Gesundheit erheblich größer ist, als sich dies an der Reduktion von PM10 ablesen lässt. Insgesamt erweisen sich die Umweltzonen als ein wichtiges Instrument der Luftreinhaltung, das mittlerweile klare Erfolge zeigt. Solche Erfolge lassen sich vor allem erzielen, wenn die Umweltzonen groß genug sind und möglichst wenige Ausnahmen gelten. Die Wirksamkeit von Umweltzonen lässt sich sehr viel klarer zeigen, wenn neben PM10 Ruß und elementarer Kohlenstoff gemessen werden. Abstract Low Emission Zones (LEZs) were implemented as a measure for improving air quality of ambient air, especially in cities where the European limit values for PM10 (particulate matter with an aerodynamic diameter < 10 µm) were exceeded. Up to now 48 LEZs were introduced in Germany (by the end of 2014); however they differ significantly from city to city regarding size, implementation time and strictness of regulation. In general, the vehicles are identified by windscreen badges in a coloured code which is directly linked to the corresponding stages of European emission standards. In other European countries LEZs (or other measures such as Congestion Charge Zones) have been also implemented; however, there are no uniform regulations for LEZs in the different EU member states. The effects of LEZs on the air quality have already been investigated by dispersion modeling or increasingly also by analysis of PM10 measurement values. While initially inconsistent results were reported due to short time series of PM10 measurements, recent studies show a clear trend. In sufficiently large and strictly regulated LEZs a reduction of PM10 concentration between 5 and 10% (at traffic site partially above 10%) can be expected. The reduction of PM10 levels is in general more pronounced for the summer season compared to the winter season. In winter, additional particle sources (such as domestic heating, wood combustion, re-suspended dust due to the application of road salt for deicing) contribute significantly to the PM10 mass concentrations and consequently a measure regulating vehicle exhaust particles only becomes less effective. It has been shown that air pollutants which are emitted mainly by traffic and especially by diesel cars (elemental carbon (EC), Korrespondenzautor: diesel soot, ultrafine particles, PM2.5) are more affected by the Dr. Josef Cyrys implementation of LEZs. After the implementation of LEZ in Übernahme aus Wichmann · Schlipköter · Fülgraff – Handbuch Umweltmedizin – 53. Erg. Lfg. 12/14 2015 Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 33 – 57 (2015) © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg Institut für Epidemiologie II Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) Ingolstädter Landstr. 1 85764 Neuherberg E-Mail: [email protected] 33 ÜBERSICHTSBEITRÄGE | UMWELTZONEN Munich the average concentration of EC emitted by traffic decreased by 50%. In Berlin the diesel particle emissions were reduced by 63% compared to a business-as-usual scenario. The limit values for PM10 were introduced in 2005 mainly due to the adverse health effects of fine particles on respiratory and cardiovascular morbidity and mortality. The most health-relevant PM10 particle fraction consists mainly of traffic related particles and here especially of diesel soot particles. Therefore, the German regulations for LEZs promote using of diesel particulate filter (DPF) in diesel cars. Unfortunately, the evaluation of the LEZ effects is mostly restricted to PM10, a particle fraction containing on average only 20% of exhaust related particles. A 10% reduction of PM10 should lead to a reduction of the toxic and health-relevant diesel soot fraction by 50%, which was already reported for some "efficient" LEZs. This means at the same time that the benefit of LEZs on human health is far greater than is presently visible from routine measurements of PM10. Overall, the results show that LEZs are proving successful as a measure for air pollution control when they are large enough and only few exemptions are granted. They decrease not only PM10 but, to a much higher degree, the health-relevant components (such as diesel soot) contained in PM10. Therefore, the benefit of the LEZs could be much better estimated by additional monitoring of diesel soot and elemental carbon in PM10. Einleitung 1.1 Feinstaub (PM10, PM2.5 ) Die Umweltzone (UWZ) – im internationalen Sprachgebrauch oft als low emission zone (LEZ) bezeichnet – ist eine kommunale Maßnahme, die zur Reduzierung der verkehrsbedingten Luftschadstoffe in der Außenluft führen soll. In Deutschland werden Umweltzonen meistens in innerstädtischen Gebieten und Ballungsräumen mit hohem Verkehrsaufkommen eingerichtet, in denen die EU-weit gültigen Grenzwerte für Luftschadstoffe, in erster Linie für den sogenannten PM10-Feinstaub (Partikel, deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer ist) und Stickstoffdioxid, nicht eingehalten werden können. Für diese Gebiete und Ballungsräume müssen Luftreinhaltpläne aufgestellt werden, die die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung der Luftqualität festlegen. In solchen Plänen können die Umweltzonen als "Maßnahme" rechtlich verankert werden. Feinstaub ist eine Fraktion des Schwebstaubs, der auch als Gesamtschwebstaub (Total Suspended Particulates, TSP) bezeichnet wird. Unter Schwebstaub versteht man feste oder flüssige Schwebstoffe (Aerosole), die in der Atmosphäre suspendiert sind und nicht sofort zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit in der Außenluft verweilen. In der englischsprachigen Literatur wird für Schwebstaub der Begriff "Particulate Matter – PM" verwendet. Im Folgenden werden die Schwebstaubpartikel als Partikel oder PM bezeichnet. In der öffentlichen Diskussion spielt die Frage der Wirksamkeit von Umweltzonen eine wichtige Rolle. Daher soll im Folgenden der aktuelle Wissensstand zur Wirksamkeit von Umweltzonen dargestellt und analysiert werden. 1 Schadstoffinventar der regulierten Luftschadstoffe Die Emissionen von Luftschadstoffen im urbanen Umfeld sind überwiegend von der stationären Verbrennung und dem Kfz-Verkehr dominiert. Der Straßenverkehr trägt über die Emissionen aus der Verbrennung (v.a. Feinstaub, Stickoxide und Kohlenmonoxid) und den Reifen- und Bremsabrieb (v.a. Feinstaub) zu den Gesamtemissionen bei. Die stationäre Verbrennung (Energieindustrie, Kleinfeuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher sowie Gewerbe) erzeugt ebenfalls größere Mengen Stickoxide, Kohlenmonoxid und Feinstaub. 34 Die Unterteilung des Schwebstaubs (Feinstaubs) in so genannte Fraktionen erfolgt am häufigsten nach Größe der Partikel. Unter PM10-Feinstaub versteht man alle Partikel, deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer ist. Eine Teilmenge des PM10-Feinstaubs sind die feineren Teilchen, deren aerodynamischer Durchmesser weniger als 2,5 Mikrometer beträgt. Diese bezeichnet man als PM2.5-Feinstaub. Im Gegensatz dazu wird der Größenbereich von 2,5 bis 10 Mikrometer als "Grobfraktion" des Feinstaubs oder als "coarse fraction" bezeichnet. Die Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 0,1 Mikrometer (das sind 100 Milliardstel Meter) bilden die Fraktion der ultrafeinen Partikel (UFP). 1.2 NOx Stickoxide entstehen bei hohen Temperaturen durch Reaktion von Sauerstoff mit Stickstoff. Bei Verbrennungsvorgängen reagiert Sauerstoff mit Stickstoff und bildet Stickstoffmonoxid (NO) und zu einem geringeren Ausmaß Stickstoffdioxid (NO2). In weiteren Oxidationsreaktionen wird NO unter Beteiligung von Sauerstoff, Ozon und organischen Verbindungen zu NO2 aufoxidiert. NO2 ist sehr reaktiv und nimmt in Gegenwart von Sonnenlicht gemeinsam mit organischen Verbindungen und Sauerstoff an der Bildung von Ozon und anderen Photooxidantien teil. Die Hauptquellen von Stickstoffoxiden sind Verbrennungsmotoren und Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Ab- Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 PERSONALIEN Nachruf auf Herrn Prof. Dr. Friedrich Pott Am 11. Dezember 2014 ist Professor Dr. med. Friedrich Pott im Alter von 83 Jahren plötzlich und unerwartet verstorben. Damit hat ein großer Wissenschaftler von enormer Schaffenskraft und beispielhafter Rechtschaffenheit die Bühne verlassen. Nach seinem Studium der Psychologie und der Medizin in Erlangen, Freiburg und Düsseldorf promovierte er 1961 über Blutgerinnungsstörungen bei Leberkranken. Sein Berufseinstieg erfolgte in klinischen Abteilungen für Innere Medizin, Kinderkrankheiten, Chirurgie und Gynäkologie in Leverkusen und Düsseldorf, bis er 1965 wissenschaftlicher Assistent im Institut für Hygiene und Mikrobiologie der Medizinischen Akademie Düsseldorf wurde. Im Jahr darauf wechselte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Medizinische Institut für Lufthygiene und Silikoseforschung. Am Anfang war er im Team mit Professor Dr. Dr. H.-W. Schlipköter und weiteren Mitarbeitern des Instituts in die Entwicklung eines vorbeugenden Medikaments gegen die Staublunge (Silikose) der Bergleute involviert; es entstand der Wirkstoff Polyvinylpyridin-N-oxid, der in Verbindung mit Tetrandrin bis heute in China eingesetzt wird. Für diese Arbeiten wurde er 1969 in Rom gemeinsam mit Prof. Schlipköter und Dr. Grundmann mit dem Premio Internazionale per la Prevenzione della Silicosi ausgezeichnet. Im Jahre 1968 bekam er die Leitung der Abteilung für "Experimentelle Hygiene" übertragen, deren Hauptaufgabe in der Tumorforschung bestand. Diese berufliche Weichenstellung sollte sich als segensreich herausstellen, denn nun konnte er sein von ärztlicher Ethik getragenes wissenschaftliches Engagement für den Schutz der Menschen vor Gesundheitsbeeinträchtigungen durch die Belastung mit krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz und in der Umwelt einsetzen. Ein besonderer Forschungsschwerpunkt seiner Abteilung waren jedoch bis zuletzt die faserförmigen Stäube. Bereits 1967 hat er mit dem Nachweis der krebserzeugenden Wirkung verschiedener Asbestproben im Tierversuch begonnen. Die Asbestose war zwar als Berufskrankheit ein altbekanntes Problem, aber über die krebserzeugende Wirkung der unterschiedlichen Asbestarten waren die Informationen bis in die 60er Jahre spärlich. Deshalb begann er mit der Prüfung verschiedener Asbestproben auf ihre krebserzeugende Potenz im Tiermodell und fand nach und nach heraus, dass 58 das Längen-Dicken-Verhältnis der Fasern in Verbindung mit ihrer Biobeständigkeit über die Höhe des Risikos einer Auslösung von Mesotheliomen und Lungentumoren entscheidet. Damit legte er den Grundstein für die Herstellung weit weniger gesundheitsschädlicher künstlicher Fasern. Für seine Arbeiten wurde er 1976 mit dem E.-W.-Baader Preis der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und 1991 mit dem Ramazzini-Preis und der Aufnahme in das Collegium Ramazzini ausgezeichnet. Im Jahre 1974 habilitierte er sich für das Fach Hygiene an der Universität Düsseldorf mit dem Thema "Ergebnisse aus Tierversuchen zur kanzerogenen Wirkung faser-förmiger Stäube und ihre Deutung im Hinblick auf die Tumorentstehung beim Menschen". Die ausgehenden sechziger Jahre waren bis in die achtziger Jahre hinein eine Periode, in der auch die Luftbelastung mit toxischen und krebserzeugenden Schadstoffen öffentlich problematisiert wurde. Als die Frage nach der Gesundheitsschädlichkeit von Blei aus Benzinmotorabgas in der gesundheitspolitischen Diskussion eine große Rolle spielte, steuerte seine Abteilung Untersuchungsergebnisse über die unterschiedliche Resorption von Blei nach inhalativer und enteraler Aufnahme bei. Die wissenschaftlichen Arbeiten aus dem Medizinischen Institut für Umwelthygiene (MIU), wie das Institut ab 1979 hieß, über die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Blei waren eine wesentliche Grundlage für das BenzinBlei-Gesetz und der Einführung von bleifreiem Benzin. Ein weiteres Arbeitsgebiet war die Prüfung von Nickel, mehreren Nickelverbindungen und Legierungen sowie Cadmiumverbindungen auf ihre krebserzeugende Wirkung. Dabei setzte die Zusammenarbeit mit dem FraunhoferInstitut für Toxikologie und Aerosolforschung in Hannover besondere Akzente. Mehrere Studien mit Kohleofenabgas, Dieselruß, Schwermetallen und faserförmigen Stäuben hat er gemeinsam mit Herrn Prof. Heinrich und Herrn Dr. Muhle geplant und ausgewertet, von denen die Inhalationsstudien mit Dieselmotoremissionen weltweit die größte Beachtung fanden. Bei der tierexperimentellen Untersuchung von Dieselmotoremissionen ergab sich überraschend, dass diese Lungentumoren erzeugt hatten, obwohl die geringe Konzentration an bekannten krebserzeugenden Stoffen im Dieselruß dies nicht erwarten ließ. So kam es zu der Frage, ob die kleinen Partikeln die Krebsursache darstellen und ob schließlich klei- Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed (1)(2015) 2015 Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 58 20 – 59 © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg PERSONALIEN ne Partikeln jeder chemischen Zusammensetzung Lungentumoren erzeugen können, wenn sie in der Lunge beständig sind. Im Rahmen der gemeinsam mit dem Institut für Toxikologie und Aerosolforschung der Fraunhofer-Gesellschaft durchgeführten Inhalationsversuche ergaben sich Hinweise, wonach kleine Partikeln jeder Art im Prinzip Lungentumoren verursachen können. Der Ausfluss dieser experimentellen Befunde und die Ergebnisse epidemiologischer Untersuchungen an Berufstätigen mit ausgeprägter Exposition gegenüber Dieselmotoremissionen sind die EU-Vorschriften zum Einbau von Rußfiltern in PKW und die Entwicklung von Dieselmotoren mit äußerst geringen Emissionen von Rußpartikeln. Ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Institut für Toxikologie und Aerosolforschung der Fraunhofer-Gesellschaft in Hannover versuchte er mit tierexperimentellen Methoden die für regulatorische Eingriffe wichtige Frage zu beantworten, ob ein Einzelstoff aus der umfangreichen Klasse der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) ausreicht, um die Belastung mit Rauchgasen und Motorabgasen zu charakterisieren, und welcher davon dies sein könnte. Die Wahl fiel auf das Benzo(a)pyren, das bis heute als Leitsubstanz für die PAK standardmäßig sowohl bei Messungen an bestimmten Arbeitsplätzen als auch in der Umwelt bestimmt wird. In der Umwelthygiene war sein Denken von der Sorge getragen, dass die – wenngleich geringe – Immissionsbelastung mit krebserzeugenden Stoffen wegen der großen Zahl der davon betroffenen Personen zu zahlreichen Erkrankungsund Todesfällen in der Allgemeinbevölkerung führen könnte. Ein Indiz in dieser Richtung lieferte der 1994 erschienene Krebsatlas Nordrhein-Westfalen, den seine Abteilung gemeinsam mit der Abteilung für Biostatistik des MIU erstellte. Die städtischen Verdichtungsgebiete insbesondere des Ruhrgebiets wiesen darin eine höhere Lungenkrebsmortalität als die ländlichen Regionen auf. Allerdings war bei dieser Methodik nicht auszuschließen, dass das Ergebnis durch unterschiedliches Rauchverhalten zwischen Stadt- und Landbevölkerung verzerrt war. Angesichts der Tatsache, dass in der Regel keine Wirkungsschwelle für krebserzeugende Stoffe definiert werden kann, unterstützte er die Anwendung der quantitativen Risikoabschätzung nach dem Unit-Risk-Konzept der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA, um Risiken im "nicht beobachtbaren Bereich" unterhalb toxikologischer und epidemiologischer Nachweismöglichkeiten abschätzen zu können. Ein konkretes Resultat dieser Bemühungen war der als Zwischenschritt gedachte Vorschlag zur Verringerung des damaligen Stadt-Land-Gefälles bei der Belastung mit krebserzeugenden Luftschadstoffen vom Faktor 10 auf den Faktor 5 durch den Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI). In analoger Weise ließ sich mit dieser Methode abschätzen, welche Krebsrisiken durch die Exposition mit krebserzeugenden Luftschadstoffen am Arbeitsplatz einhergehen. So wurde 1992 im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz unter seiner Leitung ein umfangreiches Gutachten zu der Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015 Frage erstellt, wie hoch das mit einer Ausschöpfung der "technischen Richtkonzentrationen" (TRK-Werte) verbundene Krebsrisiko sein könnte. Bei aller Kritik an dieser Methodik erlaubte sie doch der zuständigen Behörde, große von kleinen Risikobeiträgen zu unterscheiden und beim Arbeitsschutz entsprechende Prioritäten zu setzen. Aufgrund seiner Expertise auf dem Gebiet der tierexperimentellen Kanzerogenitätsprüfung war er langjähriges Mitglied in Gremien, die mit der Entwicklung von Richt- und Grenzwertvorschlägen befasst waren: • VDI-Kommission Reinhaltung der Luft • Mitglied es UA IV "Krebserzeugende Arbeitsstoffe" im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung • Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission) • Beraterkreis Toxikologie des Ausschusses für Gefahrstoffe beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung • AG des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) zur Erarbeitung von Grenzwertvorschlägen für krebserzeugende Luftverunreinigungen. Dem "Gesamtprogramm Krebsbekämpfung" der Bundesregierung stand er als Berater zur Verfügung. Sein Ruf als erstklassiger Fachmann reichte weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Dies belegen u. a. häufige Einladungen zu internationalen Expertensitzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des internationalen Krebsforschungsinstituts (IARC) in Lyon und der amerikanischen Umweltschutzbehörde (EPA). Bisweilen hat man aus Kreisen der Wirtschaft versucht, ihn mit Schadenersatzforderungen einzuschüchtern. Doch dies hat ihn von seiner Linie nie abbringen können. Die Erinnerung an ihn wird immer mit seinem aufopferungsvollen und bisweilen auch kämpferischen Engagement für den Arbeitsschutz und den umweltbezogenen Gesundheitsschutz verbunden sein. Von ihm konnte man lernen, was es heißt, "dicke Bretter zu bohren". An ihm musste sich orientieren, wer ein lebendes Beispiel für persönliche Integrität suchte. Ihn zeichnete aus, dass er trotz seines bedingungslosen Einsatzes ein Mensch mit Herz und Einfühlungsvermögen blieb. Mit ihm ist ein Kollege von uns gegangen, der seinem beruflichen Umfeld, aber auch der Fachwelt insgesamt, sehr viel gegeben hat. Er hat so viele Spuren hinterlassen, die durch seinen Tod nicht verwischt werden können. Wir werden ihn immer in bester Erinnerung behalten. Unterzeichner: Dr. Michael Csicsaky, Prof. Dr. Ulrich Ewers, Prof. Dr. Uwe Heinrich, Prof. Dr. Bijan Kouros, Dr. Hartwig Muhle, Dr. Beate Pesch, Dr. Markus Roller, Prof. Dr. Dr. Heinz-Erich Wichmann, Prof. Claudia Hornberg im Namen der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHuP) 59 UMWELTMEDIZIN · HYGIENE · ARBEITSMEDIZIN Autorenhinweise Herausgeber: Prof. Dr. Thomas Eikmann Institut für Hygiene und Umweltmedizin, Justus-Liebig-Universität Gießen, 35385 Gießen Tel.: 0641/99-41450, E-Mail: [email protected] Prof. Dr. med. Caroline W. Herr Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), 80538 München Tel.: 09131-6808-4202, E-Mail: [email protected] Prof. Dr. med. Ursel Heudorf Amt für Gesundheit der Stadt Frankfurt am Main, Abteilung Umweltmedizin und Hygiene, 60313 Frankfurt/Main Tel.: 069-212-36980, E-Mail: [email protected] Prof. Dr. med. Dennis Nowak Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, WHO Collaborating Centre for Occupational Health, Klinikum der Universität München, 80336 München Tel.: 089-5160-2301, E-Mail: [email protected] Redaktion: Susanne Fischer, ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, 86899 Landsberg am Lech Tel.: 08191/125-500, Fax: 08191/125-292, E-Mail: [email protected] 1. ALLGEMEINES 3. LITERATUR "Umweltmedizin in Forschung und Praxis" veröffentlicht von den Herausgebern angeforderte Themenbeiträge sowie unaufgefordert eingereichte Originalbeiträge. Jede eingereichte Arbeit wird von mindestens zwei qualifizierten Gutachtern geprüft. Die Beiträge müssen so abgefasst sein, dass eine sprachliche Überarbeitung seitens der Redaktion nicht erforderlich ist. Es ist besonders auf eine übersichtliche Gliederung (Überschriftenhierarchien durch Zahlen kennzeichnen!) und eine verständliche Darstellung zu achten. Das Manuskript muss von allen beteiligten Autoren genehmigt sein. Bereits anderweitig veröffentlichte Texte, Tabellen oder Abbildungen sind mit genauer Quellenangabe zu versehen. Die Nachdruckgenehmigung des betreffenden Verlages bzw. Urhebers muss vorliegen (Copyright!). Das Literaturverzeichnis enthält nur die im Text zitierte Literatur. Im Text ist die Zitierweise bei einem Autor (Müller 2003), bei zwei Autoren (Müller und Schmidt 2003) und bei drei und mehr Autoren (Müller et al. 2003). Im Literaturverzeichnis erfolgt die Aufzählung alphabetisch. Die Zitierweise orientiert sich an der "Vancouver-Konvention" (N Engl J Med 1997: 336, 309-315): 2. MANUSKRIPTUMFANG UND -INHALT Die Länge des Beitrags muss dem Inhalt angemessen sein. Die Beiträge sollen straff abgefasst sein; auf bekannte Tatsachen soll nur durch Literaturzitate verwiesen werden. Die Literatur zum Thema (insbesondere die internationale!) muss dazu aktuell und kritisch ausgewertet werden. Wissenschaftliche Originalarbeiten, Fallstudien und Statusberichte sollten maximal 6-8 Druckseiten lang sein und maximal 10 Abbildungen inkl. Tabellen umfassen. Literaturstudien und Übersichtsarbeiten können auch länger sein; im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Redaktion. Eine Druckseite enthält ca. 5000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) und entspricht etwa 2,5 Manuskriptseiten. Die Zeichenzahl ermitteln Sie in Word mithilfe der Funktion: Extras → Wörter zählen. Die Arbeit ist als Datei per E-Mail oder auf Diskette (bitte alle Dateien eindeutig benennen!) beim Herausgeber oder der Redaktion einzureichen. Die Zusendung eines Ausdrucks ist zunächst nicht notwendig; die Redaktion fordert ihn bei Bedarf an. Jeder wissenschaftliche Beitrag muss folgende Teile enthalten: Beitragsüberschrift, alle Autorennamen inkl. Vornamen und vollständigen Institutsadressen, Korrespondenzautor mit Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse, Zusammenfassung mit max. 1500 Zeichen, 3-6 Schlagwörter in deutscher Sprache, englischer Abstract mit max. 1500 Zeichen mit Überschrift, 3-5 englische Keywords. Zusammenfassung und Abstract sollten möglichst folgendermaßen gegliedert sein: Hintergrund/Background, Methode/Method, Ergebnisse/Results, Schlussfolgerungen/Conclusions. Alle englischen Teile des Manuskripts sollen von einem native speaker kontrolliert werden; für deren Qualität sind ausschließlich die Autoren verantwortlich! Bevorzugtes Dateiformat für Texte ist das DOC- (für Microsoft Word) oder das RTF-Format. Bitte formatieren Sie den Text so wenig wie möglich; die Gestaltung des Layouts übernimmt der Verlag. Wir verwenden die gemäßigte neue Rechtschreibung. Informationen dazu finden Sie z.B. im Internet unter www.neue-rechtschreibung.de. Bitte bei Dezimalzahlen keine Punkte, sondern Kommata verwenden. Die Schreibweise medizinischer Fachausdrücke richtet sich nach dem Roche-Lexikon Medizin (Verlag Urban und Fischer). 60 a) Bis zu sechs Autoren alle auflisten, bei mehr als 6 Autoren 3 auflisten, dann mit et al. abkürzen. b) Die Vornameninitialen werden den Familiennamen nachgestellt; keine Punkte hinter den Vornameninitialen und keine Leerzeichen zwischen den Vornameninitialen. c) Die Autorennamen werden durch Kommata voneinander getrennt. d) Zeitschriftennamen werden abgekürzt (nach Medline, wenn möglich). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den folgenden Beispielen: Zeitschriftenartikel (die Heftangabe in runden Klammern kann auch entfallen): Kralj N, Beie M, Hofmann F (1999): Chirurgische Handschuhe – wie gut schützen sie vor Infektionen? Gesundheitswesen 61(5), 398-403 Bücher und andere Monographien: Strubelt O (1996): Gifte in Natur und Umwelt. Spektrum Verlag, Heidelberg, S. 33 Buchkapitel/Beiträge in Sammelwerken oder Loseblattwerken: Babisch W (2003): Lärm. In: Wichmann HE, Schlipköter HW, Fülgraff G, Hrsg.: Handbuch der Umweltmedizin. 26. Ergänzungslieferung 4/03. ecomed, Landsberg Die Angaben für hier nicht genannte Textarten (Gesetze, Tagungsberichte, Leitlinien etc.) müssen möglichst vollständig und nachvollziehbar sein. Bei Internetadressen ist das Datum des letzten Abrufs anzugeben. 4. ABBILDUNGEN UND TABELLEN Abbildung sollen möglichst in digitaler Form eingereicht werden. Die Auflösung muss mindestens 300 dpi betragen. Es können TIF, JPG, Excel, Powerpoint und andere Dateiformate verwendet werden; im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit der Redaktion in Verbindung. Die Linienstärke in Strichzeichnungen muss mindestens 0,5 pt (0,2 mm) betragen. Tabellen müssen mit einem Tabellen-Editor (z.B. in Word) oder in einem Tabellenprogramm (z.B. Excel) erstellt werden; Tabellen in PowerPoint sind ungeeignet! Zur Einrichtung von Tabellenspalten keinesfalls Tabulatoren oder Leerzeichen benutzen. Tabellen und Abbildungen müssen so gekennzeichnet sein, dass sie problemlos dem Text zugeordnet werden können. Die Legenden müssen so gestaltet sein, dass deren Inhalt auch ohne Lektüre des Texts verständlich ist. Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 60 (2015) © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
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