Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen und Fachrecht 13.04.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesanstalt (LfL) ist für die fristgerechte Abwicklung der Zahlungsanträge im Bayerischen Programm zur Stärkung des Weinbaus –Teil B Investitionsförderung (WBB) zuständig. Um die von der EU bereitgestellten Mittel im aktuellen, aber auch in den kommenden Haushaltsjahren, optimal abrufen zu können, müssen in jedem Jahr die Gelder beansprucht werden. Hierfür ist es erforderlich, dass alle Antragsteller ihre Maßnahmen zügig durchführen, Schlussrechnungen zeitnah anfordern und bezahlen sowie die Zahlungsanträge sofort nach Abschluss der Maßnahme bei der LfL einreichen. Gleichzeitig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für künftige Förderanträge der Bewilligungszeitraum bei Maschineninvestitionen von bisher zwei auf ein Jahr Baumaßnahmen von bisher drei auf zwei Jahre verkürzt wird. Auch damit wird sichergestellt, dass durch zeitnah durchgeführte und abgerechnete Maßnahmen die Mittel möglichst vollständig abgeschöpft werden. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass für den zweiten Zahllauf 2015 die Zahlungsanträge spätestens am 31.05.2015 bei der LfL eingegangen sein müssen. Die aktuellen Formulare zum Zahlungsantrag stehen Ihnen im Internet im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter folgendem Link zur Verfügung: www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen und Fachrecht Sachgebiet Strukturförderung Menzinger Str. 54 80638 München Seite 1 von 1 Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: 089 17800-201 089 17800-240 [email protected] www.LfL.Bayern.de Öffentlicher Nahverkehr Tram 17 Botanischer Garten Bus 143 Botanischer Garten Menzinger Straße 54 80638 München
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