Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen

Bayerische Landesanstalt für
Landwirtschaft
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
13.04.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landesanstalt (LfL) ist für die fristgerechte Abwicklung
der Zahlungsanträge im Bayerischen Programm zur Stärkung
des Weinbaus –Teil B Investitionsförderung (WBB) zuständig.
Um die von der EU bereitgestellten Mittel im aktuellen,
aber auch in den kommenden Haushaltsjahren, optimal
abrufen zu können, müssen in jedem Jahr die Gelder
beansprucht werden. Hierfür ist es erforderlich, dass alle
Antragsteller ihre Maßnahmen zügig durchführen,
Schlussrechnungen zeitnah anfordern und bezahlen sowie
die Zahlungsanträge sofort nach Abschluss der Maßnahme
bei der LfL einreichen.
Gleichzeitig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für
künftige Förderanträge der Bewilligungszeitraum bei
 Maschineninvestitionen von bisher zwei auf ein Jahr
 Baumaßnahmen von bisher drei auf zwei Jahre
verkürzt wird.
Auch damit wird sichergestellt, dass durch zeitnah durchgeführte und abgerechnete Maßnahmen die Mittel möglichst vollständig abgeschöpft werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass für den zweiten
Zahllauf 2015 die Zahlungsanträge spätestens am 31.05.2015 bei der LfL eingegangen sein
müssen.
Die aktuellen Formulare zum Zahlungsantrag stehen Ihnen im Internet im Förderwegweiser des
Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter folgendem
Link zur Verfügung:
www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Sachgebiet Strukturförderung
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