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Deutschland
MEDIVERBUND AG | Industriestraße 2 | 70565 Stuttgart
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Vertrag: § 73c PNP-Vertrag AOK BW/ Bosch BKK
Datum: 02. April 2015
Betreff: Vertragsänderungen in den Modulen N und PT
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie über Änderungen ab dem 2. Quartal 2015 im PNP-Vertrag informieren.
1) Modul Neurologie
2. Diagnostikzuschlag (NZ2B)
• Zuschlag auf die Grundpauschale (NP1)
• abrechenbar 1x in 4 Quartalen, nicht im selben Quartal mit dem 1.
Diagnostikzuschlag (NZ2A) abrechenbar
Erhöhung der
Vergütung von
18,50 € auf
25,00 €
• nicht im selben Quartal neben neurologischen Zusatzpauschalen/
Beratungszuschlägen (NP2a1-NP2g2) und nicht neben Leistungen aus den
Modulen Psychiatrie und Psychotherapie abrechenbar
Neuropsychiatrischer Komplikationszuschlag (NZ3)
Neue Ziffer!
• Zuschlag auf die Grundpauschale (NP1)
Vergütet mit
22,00 €
• abrechenbar 1 x pro Quartal
• bei Vorliegen mindestens einer (gem. Anhang 2 Anlage 12)
(1) gesicherten neurologischen Diagnose gem. der Zusatzpauschalen
NP2a1-e1 und zugleich
(2) gesicherten psychiatrischen Diagnose gem. der Zusatzpauschalen
PYP2a, b, d (Schizophrenie, Wahn, psychot. Störungen,
Persönlichkeitsstörungen, Affektive Störungen) bzw. der gesicherten
Diagnosen F06.0-F06.7
MEDIVERBUND AG | Vorstand: Frank Hofmann | Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Werner Baumgärtner
Amtsgericht Stuttgart HRB 735113 | Ust-IdNr. DE224428552 | IK 660810157
Bankverbindung: Commerzbank | BLZ 600 800 00 | Kto.-Nr. 0 924 495 500
BIC: DRESDEFF600 | IBAN: DE89 6008 0000 0924 4955 00
Zertifiziert nach ISO 9001:2008
• abrechenbar von Fachärzten, die ausschließlich am Modul Neurologie des
PNP-Vertrages teilnehmen und in deren Praxis/BAG/MVZ keine Fachärzte/
Psychotherapeuten an den Modulen Psychiatrie und/oder Psychotherapie
teilnehmen
2) Modul Psychotherapie
Weiterbehandlung (PTE3), niederfrequente Behandlung (PTE4),
Psychoanalyse (PTE5)
• abrechenbar bei gesicherten Diagnosen gem. Anhang 2 Anlage 12
• alle weiteren Vergütungsregelungen zu PTE3 – PTE5 siehe in Anlage 12, C.
Psychotherapie
Gruppentherapie (PTE6, PTE7)
• eine Einheit sind 100 Minuten
• abrechenbar sind max. 20 Einheiten Gruppentherapie (PTE6 und PTE7)
innerhalb von max. 6 Quartalen in Folge
• bei Überschreitung der 20 Einheiten ist bei Erwachsenen innerhalb von
max. 6 Quartalen in Folge eine Übertragung von max. 40 nicht
ausgeschöpften Einheiten aus PTE1– PTE3 möglich. Bei Kindern und
Jugendlichen beträgt die entsprechende Höchstgrenze zur Übertragung
innerhalb von max. 6 Quartalen in Folge 60 Einheiten; nicht ausgeschöpfte
Einheiten der PTE4(KJ) können ebenso übertragen werden
Erhöhung der
jeweiligen
Vergütungshöhe
von 82,00 € auf
84,50 €
Rückwirkend ab
Q4/2014 ist die
Abrechnung
einer
Niederfrequenten
Gruppentherapie
nach 6 Quartalen
auf PTE4-Niveau
möglich
• nach 6 Quartalen in Folge kann eine Gruppentherapie auf PTE4-Niveau
(entspricht 6 Einheiten pro Quartal á 100 Minuten) weitergeführt werden
• eine Wiederaufnahme der PTE6 und PTE7 durch eine Genehmigung der
Krankenkasse (GDK) ist nicht vorgesehen
• alle weiteren Vergütungsregelungen zu PTE6 und PTE7 siehe in Anlage 12,
C. Psychotherapie
3) Sonstiges
Außerdem wird die Anlage 17 bzgl. der NZ3 und auch bzgl. der PTE1SD in den Modulen Neurologie
und Psychotherapie überarbeitet. Damit soll insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Sozialen
Dienst der AOK bzw. der Patientenbegleitung der Bosch BKK strukturiert werden. Über die Details
werden Sie in Kürze gesondert informiert.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der MEDIVERBUND AG
MEDIVERBUND AG | Vorstand: Frank Hofmann | Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Werner Baumgärtner
Amtsgericht Stuttgart HRB 735113 | Ust-IdNr. DE224428552 | IK 660810157
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BIC: DRESDEFF600 | IBAN: DE89 6008 0000 0924 4955 00
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