Bekanntmachung - Wissenschaftliche Begleitforschung im

Bekanntmachung
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
im Rahmen des 6.Energieforschungsprogramms der Bundesregierung
für die wissenschaftliche Begleitforschung
im Forschungsbereich „Energie in Gebäuden und Quartieren“
I.1
Zuwendungszweck
Im Rahmen der Energiepolitik der Bundesregierung kommt der Energieforschung eine strategische
Rolle zu. Die ambitionierte Zielstellungen zur Energieeinsparung für den Gebäudebestand im Jahr
2050 werden im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Forschung und Entwicklung im 2. und 3. Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts aufbauen.
Deutschland hat im Gebäudebereich bereits in der Vergangenheit große Entwicklungsanstrengungen
zur Energieeinsparung unternommen und eine Führungsrolle im Bereich der technologischen Entwicklung inne. Diese gilt es zu behaupten, damit einerseits die Abhängigkeit von Energieimporten drastisch reduziert und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland gesichert werden kann.
Vom einzelnen Gebäude bis hin zu Quartieren und Siedlungsräumen bieten sich viele Ansatzpunkte
zur Steigerung der Energieeffizienz. Dieses Potenzial durch intelligenten Einsatz und Vernetzung
neuer Technologien systematisch zu nutzen und weiter auszubauen, ist das Ziel der BMWi Energieforschung in den Förderschwerpunkten Energieoptimiertes Bauen (EnOB), NiedertemperaturSolarthermie, Energieeffiziente Stadt (EnEff:Stadt), Energieeffiziente Wärmeversorgung
(EnEff:Wärme) sowie Energiespeicher.
Neben der Förderung zukunftsfähiger Energietechnologien forciert das 6. Energieforschungsprogramm systemübergreifende Ansätze. Hintergrund ist die Transformation des Energiesystems hin zu
einer dezentralen Energieversorgungsstruktur mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien. Insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Wärme- und Stromerzeugung stellt eine besondere Herausforderung dar: zukünftig wird es nicht nur in Deutschland zunehmend darum gehen, lokale und temporäre
Stromüberproduktion aus erneuerbaren Energien mit der Stromnachfrage übereinzubringen. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, Konzepte und Technologien zunehmend systemisch zu betrachten, da zum einen in der Verbindung beispielsweise von Wärme- und Stromversorgungssystemen
große, wirtschaftliche Potenziale liegen, zum anderen werden die Auswirkungen auf umliegende und
angrenzende Energiesysteme ansteigen.
Mit der Gründung des Forschungsnetzwerkes „Energie in Gebäuden und Quartieren“ im Oktober 2014
baut die Bundesregierung sowohl den systemischen Ansatz als auch die Vernetzung und Interaktion
zwischen den verschiedenen Forschungs- und Technologiebereichen aus. Im Rahmen des Forschungsnetzwerks sollen künftige Forschungsstrategien u.a. für die ressortübergreifende Förderinitiative „Solares Bauen / Energieeffiziente Stadt“ und neue Förderinstrumente beraten und vorbereitet
werden.
Das Forschungsnetzwerk „Energie in Gebäuden und Quartieren“ bündelt die BMWi-Förderinitiativen
EnOB, EnEff:Stadt, EnEff:Wärme und Niedertemperatur-Solarthermie sowie die thermische Energiespeicherung und richtet diese auf den Kurs der Energiewende aus. Der gemeinsame Finanzrahmen
beträgt in 2015 rd. 70 Millionen Euro.
1
Die künftige wissenschaftliche Begleitforschung in diesem Forschungsbereich ist dem Forschungsnetzwerk-„Energie in Gebäuden und Quartieren“ als übergreifender Struktur zugeordnet und umfasst
alle darunter fallende Förderaktivitäten des BMWi.
Forschungsschwerpunkte in den oben genannten Förderinitiativen sind aktuell insbesondere:
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


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
Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in zukunftsweisende Demonstrationsprojekte für Gebäude und Quartiere,
Gesamtsanierungskonzepte und –prozesse / Transformation von Bestand,
Integrierte, systemübergreifende Betrachtung von Gebäuden und Quartieren als Energiesenke, -quelle, und -speicher sowie dessen netzreaktives Verhalten mit Blick auf die sinnvolle
Einbindung erneuerbarer Energien, insbesondere der Nutzung von Wärme (Abwärme und Solarthermie),
primärenergetische, exergetische, wirtschaftliche und ökologische Verbesserung der netzgebundene Wärme-und Kälteversorgungssysteme,
Einsatz, Entwicklung und Weiterentwicklung integraler Planungs- und Analysewerkzeuge
auch für das Management komplexer Projekte,
Kostensenkung und Optimierung von Komponenten und Systemen
Lebenszyklusanalysen einschl. Lebenszykluskosten, um den kumulierten Energieaufwand zu
senken.
Im Detail sind die aktuellen Ausrichtungen der gebäudebezogenen Förderaktivitäten im 6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung (s. Bundesanzeiger vom 9. August 2011) in den Kapiteln
3.1.1 „Energieeffizienz im Gebäudebereich und Energieoptimiertes Bauen“, 3.1.2 „Energieeffiziente
Stadt und dezentrale Energiesysteme“, und 3.1.4 “Thermische Speicher“ und 4.4 NiedertemperaturSolarthermie bzw. in den aktuellen Förderkonzepten „Energieoptimiertes Bauen“ und „Energieeffiziente-Stadt“ sowie der Förderbekanntmachung des BMWi vom 8. Dezember 2014 „Forschung für eine
umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ beschrieben (s. Bundesanzeiger
vom 30. Dezember 2014, Kapitel 3.11).
In der Vergangenheit haben unterschiedliche Begleitforschungen in den verschiedenen Förderinitiativen die wissenschaftlichen Auswertungen der Demonstrationsprojekte begleitet. Sie haben Anforderungen an ein Monitoring entwickelt und in Leitfäden festgehalten, Querauswertungen und Studien zu
einzelnen Schwerpunkten erarbeitet und publiziert.
Die Ergebnisse sind u. a. im Internet unter www.enob.info und www.eneff-stadt.info sowie unter
www.eneff-schule.info dokumentiert. Die Bündelung und konsistente Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Aufgaben sind wesentliche Motivation für diese Bekanntmachung.
2
I.2
Rechtsgrundlagen
Das BMWi gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Veröffentlichung, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien
für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ bzw. der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf
Kostenbasis (AZK). Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMWi
entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
1
.
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014
der Europäischen Kommission vom 17.06.2014 zur Festsetzung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Kommission („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)“)
und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel
108 Absatz 3 AEUV freigestellt.
II.
Gegenstand der Förderung
Zielstellung dieser Bekanntmachung zur künftigen wissenschaftlichen Begleitforschung ist es, die
bisher unterschiedlichen Vorhaben zur Begleitforschung inhaltlich und strukturell in einem Vorhaben
zusammenzuführen, um den Transfer von Forschungsergebnissen in die Demonstrationsprojekte und
die Baupraxis zu beschleunigen und zu verbessern. Die Darstellung und Bündelung von zentralen
Ergebnissen und Erfahrungen der verschiedenen Förderschwerpunkte soll den ergebnisorientierten
Erfahrungsaustausch stärken. So können Antworten auf die wichtigsten Fragen des energieoptimierten Bauens von Gebäuden und Quartieren durch eine thematische Zusammenführung beantwortet
werden.
Das gewählte Verfahren fördert den fairen Wettbewerb in der Forschungslandschaft und schafft eine
transparente Grundlage für die zukünftige Förderung der wissenschaftlichen Begleitforschung. Es
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gelten die Festlegungen der Förderbekanntmachung des BMWi vom 8.Dezember 2014 , insbesondere die Nr. 4 bis 7 und Nr. 8.2.
Die zukünftige Begleitforschung „Energie in Gebäuden und Quartieren“ soll zusammenfassend




Demonstrationsprojekte vergleichend auswerten,
ein zentrales Datenmonitoring weiterentwickeln und auf neue Aufgabenfelder erweitern,
das Heranführen von FuE Technologien an die Demonstration unterstützen,
Planungs- und Analysewerkzeuge in ihrer Entwicklung und Anwendung bewerten und verbreiten,
 auf Veranstaltungen, mit Veröffentlichungen und durch Bildungsmaßnahmen (Hochschule,
Weiter-, Fortbildung) diese Erkenntnisse verbreiten,
 das Forschungsnetzwerk begleitend ausbauen.
1
Diese Förderrichtlinien gelten in Verbindung mit dem „6. Energieforschungsprogramm „Forschung für eine umweltschonende,
zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“, siehe http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/6energieforschungsprogramm-der-bundesregierung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf sowie
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/B/bekanntmachung-forschungsfoerderung-im-6energieforschungsprogramm,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
2
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/B/bekanntmachung-forschungsfoerderung-im-6energieforschungsprogramm,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
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III.
Aufgabenstellung
Die wissenschaftliche Begleitforschung soll mit dem Ziel der Nützlichkeit und Genauigkeit in einer
transparenten und effizienten Weise durchgeführt werden. Die Zahl der laufenden und kürzlich beendeten Demonstrations- und FuE-Vorhaben liegt bei annähernd 500 Projekten. Nicht alle dieser Projekte bedürfen einer intensiven Analyse. In Abstimmung mit dem Fördergeber und dem Projektträger sind
die Vorhaben, die zur intensiveren Analyse herangezogen werden sollen, zu Beginn des Vorhabens
zu identifizieren. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung „Energie in Gebäuden und
Quartieren“ sollen:





die begleitende Erfolgskontrolle des Fördergebietes (Förderbekanntmachung vom 8. Dezember 2014 „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung) gewährleistet werden,
das BMWi und der Projektträger Jülich (PtJ) bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt,
Synergien durch die Zusammenlegung bisheriger Aktivitäten nutzbar,
die Effizienz der Förderung mittels eines Technologiemonitorings verbessert,
die Mitarbeit im Beirat des Forschungsnetzwerkes „Energie in Gebäuden und Quartieren“ geleistet werden.
Die nachfolgend beschriebenen Arbeitspakete stellen Mindestanforderungen des Fördergebers dar,
welche die Antragsteller im Rahmen einer Vorhabenbeschreibung nach eigener Einschätzung ergänzen und akzentuieren sollen.
III.1
Arbeitspaket 1: Koordination und Abstimmung mit BMWi, PtJ
a. Die Begleitforschung gewährleistet die inhaltliche Abstimmung und Beratung mit BMWi
und PtJ hinsichtlich der laufenden Projekte, Forschungsinitiativen und dem Forschungsnetzwerk „Energie in Gebäuden und Quartieren“ im Rahmen von halbjährlichen Arbeitstreffen. Zur Terminabstimmung und Koordination hat die Begleitforschung entsprechende
Vorkehrungen zu treffen und bei einem der Arbeitstreffen vorzubereiten und zu dokumentieren.
b. Zur Abstimmung von wissenschaftlichen und organisatorischen Fragen sind zusätzlich bis
zu zwei themen- und projektbezogene Besprechungen vorzubereiten und zu dokumentieren.
c. Die Beratung von BMWi und PtJ in fachlichen Fragen und Empfehlungen und Analysen
zur begleitenden Erfolgskontrolle des Fördergebiets.
d. Zur Abstimmung der Öffentlichkeitsarbeit sind unter Beachtung des AP4 koordinierende
Arbeiten vorzusehen.
e. Die wissenschaftliche Unterstützung des Forschungsnetzwerks „Energie in Gebäuden
und Quartieren“, insbesondere in der Aufbauphase und der damit verbundenen inhaltlichstrukturellen Ausgestaltung. Die Begleitforschung benennt einen Vertreter für den Beirat,
begleitet diesen Prozess und berät zu inhaltlichen Zielen. Die Begleitforschung stimmt
sich mit dem PtJ zu allen Belangen hinsichtlich des Forschungsnetzwerks „Energie in Gebäuden und Quartieren“ ab.
Die regulären Besprechungen sollen im BMWi in Bonn bzw. beim PtJ abgehalten werden. Darüber
hinaus sind im Bedarfsfall Telefonkonferenzen, Webex-Meetings oder Videokonferenzen möglich.
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III.2
Arbeitspaket 2: Wissenschaftliche Querschnittsforschung - forschende Analyse
a. Querschnittsauswertungen der Demonstrationsprojekte:
Kernpunkt der Begleitforschung ist unverändert die systemische Analytik bezogen auf die
vom BMWi geförderten Demonstrationsprojekte.
Die Begleitforschung soll insbesondere:
 Eine zielgruppenorientierte Querschnittsforschungsmethodik zur Transformation
der Ergebnisse in die Breite entwickeln.
 Entwicklung eines erweiterten Dokumentationsrasters für Projekte aller Förderbereiche.
 Fortschreiben, Erfassen und Aufbereiten der Stammdaten der Projekte unter Berücksichtigung der Erfahrungen der bisherigen Begleitforschungen, der Struktur
der DIN V 18599, bauökonomischer Aspekte und Akteurskonstellationen.
 Basierend auf Monitoringergebnissen, Vor-Ort Terminen, Arbeitsgruppentreffen
und Berichten der Demonstrationsprojekte erarbeitet das Begleitforschungsteam
eine wissenschaftliche Querschnittsauswertung, welche neben Energiebilanz, Lebenszyklusanalysen inklusive Bau-, Nutzungskosten und Wirtschaftlichkeit, eingesetzten Technologien, Systemperformance, die Akteurskonstellationen, Erfahrungen wie z.B. Hemmnisse in der Planung und Umsetzung sowie die eingesetzten Analyse- und Planungswerkzeuge untersucht.
 Zukünftig wird darüber hinaus die Integration von Einzelobjekten in das übergeordnete Energiesystem an Bedeutung gewinnen. Hier stellt sich die Frage, wie
Gebäude mit vertretbarem Aufwand einen Beitrag zum Energieausgleich leisten
können. Im Rahmen des Förderaufrufes sollen daher Anforderungen an netzreaktive Gebäude entwickelt werden. Ziel ist es, die systemische Anforderungen von
Stadtquartieren und Energienetzen in die Entwicklung von Gebäuden einfließen
zu lassen, um ein effektives Zusammenwirken zu ermöglichen. Die Ergebnisse,
die hinsichtlich der Wärme-Strom-Integration in Gebäuden und Stadtquartieren
sowie einer systemischen Bewertung von Technologien und Konzepten erarbeitet
werden, sollen für die Förderinitiative „Solares Bauen – Energieeffiziente Stadt“
sowie in der Diskussion mit anderen Forschungsbereichen beispielsweise im
Rahmen des Forschungsnetzwerkes „Energie in Gebäude und Quartieren“ genutzt werden.
b. Gebäude-, Quartiersanalytik: Energieeffizienz und Integration erneuerbarer Energien:
Untersuchungen zur Bündelung thematischer Schwerpunkte, systematische Analysen und
Bewertungen laufender und abgeschlossener Vorhaben. Die über die einzelnen Fördervorhaben hinausgehende Analytik bleibt Keimzelle für ausgewählte Themen der angewandten Forschung. Sie schärft die wissenschaftliche Bearbeitung projektübergreifender
Themen, diese werden für die Fachöffentlichkeit aufbereitet. Antragsteller sollen in der
Vorhabenbeschreibung ihre Forschungsschwerpunkte darstellen.
c. Arbeiten zu strukturellen, sozioökonomischen und rechtlichen Fragestellungen:
Die Begleitforschung erarbeitet in Abstimmung mit dem BMWi und PtJ Positionspapiere,
welche die Projektbearbeitung im Aufgabenfeld aber auch den Transfer der Ergebnisse
stützen.
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Die Analyse des soziologischen Mehrwerts sowie der kommunalen Wirkung (strukturelle
Fragestellungen) der Projekte und begleitende rechtliche Fragestellungen (z.B. zum Datenschutz oder bei der Auslegung und Einbindung dezentraler Netze) erfordert eine direkte Kommunikation mit den Projektleitern, die über das Studium der Zwischen- und
Schlussberichte hinausgeht. Der Erfolg der Demonstrationsprojekte und der Umsetzungsstrategien für technisch, ökonomisch und energetisch optimale Lösungen wird wesentlich durch das Verhalten der beteiligten Nutzer/Akteure beeinflusst. Daher stellen Untersuchungen zu Nutzer- bzw. Akteurskonstellationen und -verhalten zu deren möglicher
Mobilisierung einen wesentlichen Punkt im Rahmen der Auswertung der Projektergebnisse dar. Dies umfasst Verhalten und Entscheidungspräferenzen der privaten Haushalte
ebenso wie das der Wohnungsbaugesellschaften, der EVU, der Stadtverwaltung, der Industrie- und Gewerbebetriebe, der Handwerker sowie anderer privater Akteure im Energiebereich (z.B. Contractoren).
d. Erarbeitung von Kriterien zur systematischen Bewertung von Technologien:
Zusammenstellung von Kriterien, welchen Einfluss eine Technologie oder ein Konzept auf
das über- oder untergeordnete Energiesystem ausübt. Durchführung einer ersten qualitativen Bewertung der Technologien in den Demonstrationsprojekten hinsichtlich der erarbeiteten Kriterien.
e. Wissenschaftliche Unterstützung bei Kooperationen:
Ein Schwerpunkt der Begleitforschung ist der Transfer und die Verbreitung der bisherigen
Ergebnisse aus den Förderinitiativen in die Praxis, damit diese dort in der Anwendung berücksichtigt werden und vor Ort einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten können.
Eine über die Vernetzung mit anderen Förderinitiativen hinausgehende intensive Zusammenarbeit mit anderen etablierten Netzwerken und Verbänden ist zur breiten Kommunikation der gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis notwendig. Gleichzeitig sollen durch die
Zusammenarbeit mit Praxis-Netzwerken und –Verbänden auch deren Erfahrungen und
Anforderungen für die praktische Umsetzung aufgegriffen und in die Arbeit des Forschungsnetzwerks eingebunden werden.
Hierzu zählt ebenfalls die Unterstützung des Fördergebers bei internationalen und europäischen Kooperationen wie D-A-CH, ERA-Nets und Zusammenarbeit im Rahmen des
SET-Plan. Die entsprechenden Bestimmungen der aktuellen Förderbekanntmachung sind
zu beachten (vgl. Nr. 1 der Bekanntmachung vom 8.Dezember 2014).
f.
Lehre weiterentwickeln:
Durch die Einbindung von Projektpartnern aus Hochschulen werden die Themen des
Netzwerks in die Aus- und Weiterbildung integriert. Hierzu sind mindestens zehn Themen
aus Einzelforschungsprojekten und aus der forschenden Analyse der Begleitforschung zu
Bildungszwecken aufzubereiten. Auf das EnOB-Lernnetz soll im Sinne des Forschungsnetzwerks aufgebaut werden.
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III.3
Arbeitspaket 3: Datenbank, wissenschaftliche Beratung und Leitfaden
a. Ausbau und Zusammenführung Monitoringdatenbank auf zukünftigem FZJ-Server
Informationen und Daten aus dem Monitoring von Demonstrationsprojekten sollen in einer
gemeinsamen Datenbank zusammengeführt werden. Ein Strukturvorschlag ist aufbauend
auf den bestehenden Datenbanken zu erarbeiten und in der Vorhabenbeschreibung darzustellen.
Der PtJ ist beim Ausbau der Monitoringdatenbank (FZJ-Server) zu beraten.
b. Beratung von Zuwendungsempfängern zu Monitoring und Datenmanagement
Beratung bei der Entwicklung der Monitoringkonzepte von Einzelvorhaben (Messtechnik,
Erfassung, Auswertung, Sicherung wissenschaftlicher Ergebnisse) im Sinne der Begleitforschung als einer „offenen Schnittstelle“. Sammeln von Erfahrungen und Kosten aus
Einzelprojekten einschließlich einer entsprechenden Dokumentation von Empfehlungen.
c. Qualitätssicherung der Datensammlung, Projektdokumentation
Plausibilitätsprüfungen der aus den Einzelprojekten übermittelten Energie- und Kostenkennzahlen für die Datenbanken und Projektdokumentation.
d. Erstellen und Erweitern von Arbeitshilfen für das Monitoring
Erweiterung des „Monitoringleitfaden“, Erweiterungen zum Datenschutz, zur Kostenerfassung, zur Erfassung der Projekterfahrungen. Auch Planungs- und Analysewerkzeuge zur
Visualisierung werden hierzu (weiter-)entwickelt.
III.4
Arbeitspaket 4: Kommunikation und Verbreitung der Ergebnisse
Ziel dieses Arbeitspaketes ist es unter dem Dach des Forschungsnetzwerkes einerseits, die
Projekte untereinander zu vernetzen, damit gute Beispiele, Erfahrungen und Methoden in weiteren Projekten genutzt werden können, andererseits den Eingang der praktischen und methodischen Erfahrungen in die Planungspraxis zu unterstützen. Der Transfer der Erkenntnisse
in die Planungspraxis heißt, beratende Planer und Ingenieure, Bauherrenvertreter sowie Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, der Versorgungsunternehmen und andere kommunale
Entscheidungsträger anzusprechen.
Für die interne Kommunikation sowie zur Einbindung der Forschungscommunity wird die digitale Infrastruktur des Forschungsnetzwerks zur Verfügung gestellt. Der PtJ bietet hierzu direkte Möglichkeiten und stellt geeignete Medien (Intranet) zu Verfügung. Organisation von Veranstaltungen im Sinne von Dienstleistung ist nicht Bestandteil der wissenschaftlichen Begleitforschung.
Die externe Kommunikation, d.h. die Verbreitung der Ergebnisse in die Fachwelt und die
kommunale Planungspraxis ist ein wesentliches Resultat. Die interne Vernetzung der Projekte
und der Erfahrungsaustausch als Keimzelle neuer FuE Impulse sind zu unterstützen. Im Einzelnen sind die Aufgaben der Begleitforschung:
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a. Wissenschaftliche Betreuung, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen
1 Think Tank im Forschungsnetzwerk Energie pro Jahr;
Austausch mit Vertretern von BMWi, PTJ, Begleitforschung sowie Vertretern von einzelnen
Demonstrationsprojekten, Vertretern der Industrie und von Forschungsinstituten sowie Diskussion der kurzfristigen und mittelfristigen Ausrichtung und Entwicklung der Förderlinien.
2 Projektleitertreffen pro Jahr
Zweimal im Jahr tauschen sich die Projektleiter/innen (Zuwendungsempfänger der Demonstrationsvorhaben) mit dem Begleitforschungsteam in einem internen Kreis über die aktuellen
Ergebnisse und Erfahrungen aus, auch um gegenseitig voneinander zu lernen. Es sind zweitägige Veranstaltungen mit Arbeitsgruppen an ausgewählten Projektstandorten mit vor Ort
Terminen vor- und nachzubereiten.
2 Fach-Workshops pro Jahr
Zum Praxisworkshop werden zu aktuellen Querschnittsthemen durch das Begleitforschungsteam ausgewählte Projektteilnehmer und vor allem externe Experten eingeladen. Die
Workshops sind durch die Begleitforschung inhaltlich vor- und nachzubereiten.
1 Symposium pro Jahr
Jährliche Symposien bringen an wechselnden Orten alternierende Interessensgruppen zur
Präsentation von Forschungsergebnissen und Querschnittsforschung zusammen. Die Begleitforschung gestaltet die Veranstaltung entlang von Leitfragen.
b. Unterstützung der Veranstaltungen des Forschungsnetzwerkes
Die Begleitforschung soll im Rahmen der Beteiligung im Forschungsnetzwerk die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit etablierten Netzwerken (u.a. Klimabündnis, DSTTP, …),
Kammern, Verbänden, Agenturen auf Bundes- und Landesebene sowie auch international zur
breiten Kommunikation der gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis pflegen.
c. Abgestimmte Bildungsveranstaltungen (Lehre, Weiterbildung, Nachwuchsförderung)
Durch die Einbindung von Hochschulen in die künftige Begleitforschung werden die Themen
des Netzwerks in die Aus- und Weiterbildung eingebunden, sowohl innerhalb der Hochschule
als auch darüber hinaus. Es wird auf das EnOB-Lernnetz aufgebaut. Ein Konzept für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist durch die Einreicher vorzuschlagen und der
entsprechende Aufwand zu kalkulieren.
d. Wettbewerbsbegleitung:
Das BMWi plant Wettbewerbe auszuloben. Die Begleitforschung unterstützt die inhaltliche
Vorbereitung der Jurysitzungen und bereitet entsprechende Veröffentlichungen vor.
e. Veröffentlichungen:
 Weiterführung der bestehenden Schriftenreihen (EnEff:Stadt)
 Publikationen in Fachzeitschriften
 Plattform für Fachartikel entwickeln (open access journal)
 Eine Buchveröffentlichung
f.
Redaktionelle Zuarbeit:
Die relevanten Forschungsportale (EnEff:Stadt/Wärme, EnOB, Forschungsnetzwerk Energie,
BINE) sind zu unterstützen. Einmal im Jahr findet hierzu eine Redaktionskonferenz mit dem
BINE Informationsdienst statt.
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Der Projektnehmer hat die in den Arbeitspaketen aufgeführten Besprechungen, Berichte und Präsentationen inhaltlich zu verantworten und in geeigneter Weise zu dokumentieren.
IV: Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben
ihrer institutionellen Förderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren
zusätzlichen projektbedingten Aufwand bewilligt werden.
V: Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die antragstellende Hochschule oder Forschungseinrichtung in der Lage ist, das Fachgebiet entsprechend der aktuellen Förderbekanntmachung vom 8. Dezember 2014, Kapitel 3.11: Energieoptimierte Gebäude und Quartiere - dezentrale und solare Energieversorgung sowie in Teilen Kapitel 3.8: Energiespeicher umfassend und tiefgreifend zu bearbeiten.
Die Bildung eines Konsortiums ist anzustreben, da für eine integrierte Bearbeitung des Themengebietes die Expertise aus unterschiedlichen Fachrichtungen notwendig ist. Fachliche Schwerpunkte der
Bewerber liegen idealerweise in den Bereichen Naturwissenschaften, Maschinenbau und Anlagentechnik, Architektur und Städtebau. Fachfremde Forschungsleistungen können in Form von Unteraufträgen erbracht werden.
Die Begleitforschung soll unbefangen agieren und für objektive Verfahren Sorge tragen.
Die Bildungsfunktion ist über eine angemessene Einbindung in die Lehre nachzuweisen.
Referenzen aus vergleichbaren Tätigkeiten auf Bundesebene sind beizubringen.
VI: Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Für die ausgewählten Projekte können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht
rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren –
HZ –und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die
individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei Projekten an Hochschulen wird keine zusätzliche Projektpauschale zu den zuwendungsfähigen
Ausgaben gewährt.
VI a: Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für
Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) und die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im
Geschäftsbereich des BMWi (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden. Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis
an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
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VII:
Verfahren
VII a: Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie derzeit den Projektträger Jülich im Forschungszentrum Jülich GmbH beauftragt. Dort sind weitere
Informationen erhältlich.
Ansprechpartner ist:
Markus Kratz
Projektträger Jülich
Energietechnologien
Leiter Energieeffizienz in Gebäuden
und Städten, KWK,
thermische Speicher (ERG1)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Telefon:
Fax:
Email:
02461 61 - 8644
02461 61 - 3131
[email protected]
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können
unter der Internet-adresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmwi
abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem
"easy-Online" zu nutzen. Dieses ist erreichbar über die Internet-adresse:
https://foerderportal.bund.de/easyonline
VII b: Zweistufiges Verfahren, Termine, Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Das Verfahren ist zweistufig.
In der ersten Stufe sind dem Projektträger Jülich Projektskizzen in deutscher Sprache
bis zum 5.Juni 2015
vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige
Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Vorlageberechtigt sind Hochschulen oder Forschungseinrichtungen. Der designierte Projektkoordinator (Verbundvorhaben) soll im Regelfall einen Lehrstuhl mit Bezügen zur Energieforschung im Kontext
von Gebäuden und Quartieren innehaben. Es wird eine Beschreibung der Beteiligten im Konsortium,
ihrer institutionellen Struktur (inkl. Rechtsform) gefordert. Der/die Projektleiter/in und seine/ihre Qualifikationen und Erfahrungen sowie entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen sind zu benennen. Es ist darzustellen, wer welche Aufgaben wahrnehmen soll.
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Die Projektskizze sollte unter Nutzung von "easy-Online" (vgl. Nummer VII.a) angefertigt und zusammen mit einer Vorhabenbeschreibung eingereicht werden.
Mit der Einreichung ist eine ausführliche Beschreibung für die Durchführung der wissenschaftlichen
Begleitforschung gemäß dieser Bekanntmachung vorzulegen. Das Konzept muss theoretisch detailliert und methodisch anspruchsvoll sein und Aufschluss darüber geben:
1.
2.
wie die geplante Umsetzung erfolgen wird, inkl. eines plausiblen Arbeits- und Terminplans,
wie vorhandene Strukturen und Ergebnisse aus den bisherigen Arbeiten der Begleitforschungen berücksichtigt und integriert werden,
wie eine umfassende wissenschaftliche und kreative Auseinandersetzung mit dem Thema
geplant ist,
welche Methoden und Verfahren aus dem aktuellen Stand der Wissenschaft hergeleitet sind
und wie eine Fortschreibung des Standes der Wissenschaft im Rahmen des Forschungsnetzwerkes beitragen soll,
wie die Ausgaben/Kosten verteilt werden.
3.
4.
5.
Die Vorhabenbeschreibung mit einem maximalen Umfang von zwanzig Seiten (Schriftgröße Arial 12,
anderthalbfacher Zeilenabstand) soll kurz gefasste Angaben zu folgenden Punkten enthalten:







Kurzüberblick (Executive Summary, Umfang eine Seite),
Themenschwerpunktsetzung und Ziele des Vorhabens,
Stand der Wissenschaft und Technik,
bisherige Vorarbeiten und Erfahrungen,
geplante FuE-Arbeiten inklusive grober Zeit-, Ressourcen- und Finanzplanung,
Zusammensetzung des Projektteams,
Verwertungsplanung.
Darüber hinaus sind vorzulegen:
 ausführlicher Lebenslauf des wissenschaftlichen Leiters des Projektteams (maximal drei Seiten),
 bis zu drei projektbezogene Veröffentlichungen des wissenschaftlichen Leiters des Projektteams,
 Publikationsliste des wissenschaftlichen Leiters des Projektteams für die letzten fünf Jahre,
 Darlegung des Projektleiters, warum das Projektteam die wissenschaftliche Aufgabenstellung
in hervorragender Weise bewältigen kann.
Die Vorhabenbeschreibung soll hinreichend konkrete Angaben dazu enthalten, welche Vorgehensweise und welche einzelnen Arbeitsschritte in der Bearbeitung der Teilaufgaben gewählt werden sollen. Es ist ein hinreichend detaillierter Arbeits-, Zeit-, Meilenstein- und Ressourcenplan beizufügen.
Eine nachvollziehbare Aufgliederung der Ausgaben/Kosten in die einzelnen Arbeitspakete ist vorzunehmen. Es ist ein angemessener Personal- und Sachmitteleinsatz vorzukalkulieren, der die vollständige termingerechte Bearbeitung des gesamten Aufgabenumfangs bei gleichbleibend hoher wissenschaftlicher Qualität sicherstellt.
Bei der Kalkulation der Reisekosten sind die Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes zu beachten.
Es ist davon auszugehen, dass der maximale Aufwand < 2% der Zuwendungsbeträge der bearbeiteten Vorhaben sein wird (Jahresbudget 2015: ca. 70 Mio. €).
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Nachunternehmen / Unteraufträge
Der Antragsteller soll sich bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der zweckmäßigen Bearbeitung des beantragten Forschungsvorhabens
vereinbart werden kann. Hierbei hat der Antragsteller, soweit er öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98
GWB ist, die Vorschriften des Vergaberechts zu beachten.
Für den Fall der Weitergabe von Arbeitspaketen sind mit der Skizze die bereits vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Auftragsvergabe zu beschreiben.
Zudem ist der Skizze in entsprechenden Fällen eine Begründung für das Alleinstellungsmerkmal der
benannten Unterauftragnehmer sowie eine Verpflichtungserklärung des Antragstellers beizufügen,
dass im Falle der Förderung eine Zusammenarbeit mit den benannten Unterauftragnehmern im Konsortium erfolgt.
Sämtliche Unterlagen zur Projektskizze sind in kopierfähiger Vorlage und zusätzlich digitalisiert beim
Projektträger Jülich (ERG1)
Forschungszentrum Jülich GmbH
z. Hd. Herrn Markus Kratz
52425 Jülich
einzureichen.
Es gilt der Eingang der schriftlichen Unterlagen. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.
Die bereitgestellten Unterlagen werden durch BMWi und PtJ geprüft und die Antragsteller geeigneter
Vorschläge zu einer Jurysitzung (Hearing) eingeladen. Die Durchführung des Hearings ist für Mitte
August 2015 geplant.
Im Anschluss daran wird das BMWi das ausgewählte Konsortium zur Antragstellung auffordern, womit
die zweite Stufe des Verfahrens beginnt.
Der Antrag sollte folgende Unterlagen umfassen, die in kopierfähiger Form sowie zusätzlich digitalisiert (easy-online) beim Projektträger einzureichen sind:


Formular "easy-AZA", bzw. "easy-AZK",
Projektbeschreibung entsprechend der in den Richtlinien zur Antragstellung vorgegebenen
Gliederung, (maximal 45 Seiten, Schriftgröße Arial 12, anderthalbfacher Zeilenabstand),
Formgerechte und vollständige Antragsunterlagen sind daraufhin innerhalb von 4 Wochen spätestens
jedoch bis zum 28. September 2015 einzureichen.
Die Förderung ist abhängig vom positiven Ausgang der Antragsprüfung. Nach abschließender Prüfung
entscheidet der Zuwendungsgeber über die vorgelegten Förderanträge. In Analogie zum Auswahlverfahren für die erste Stufe ist als zusätzliche Bewertungsgrundlage auch eine erneute Präsentation vor
der Jury vorgesehen.
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Der Laufzeitbeginn ist für den 1. Januar 2016 geplant.
Das Vorhaben soll zunächst eine Laufzeit von 4 Jahren haben.
Für die Beantragung ist eine abgeschlossene Vereinbarung der Konsortialpartner über die Rechte und
Pflichten zwingend erforderlich. Falls eine solche Vereinbarung nicht in einem angemessenen Zeitraum zustande kommt, behält sich das BMWi den Widerruf vor.
Aus der Vorlage einer Projektskizze bzw. eines Projektantrags können keine Rechtsansprüche auf
Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe der eingereichten Unterlagen.
VIII: Inkrafttreten
Dieser Förderaufruf tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt über:
https://www.forschungsnetzwerk-energie.de/gebaeude-und-quartiere
http://www.foerderinfo.bund.de/
http://www.bine.info/
http://www.eneff-stadt.info/
http://www.enob.info/
https://idw-online.de/de/
Bonn, den 1. April 2015
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Im Auftrag
Dr. Georg Menzen
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