Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 1 kostenlos AMTSBLATT für die Stadt Großräschen Herausgeber: Stadt Großräschen Seestraße 16 01983 Großräschen Telefon 035753 27-0 Telefax 035753 27113 www.grossraeschen.de Großräschen Jahrgang 25 (2015) Datum: 18.03.2015 Nr. 01/15 Amtliche Bekanntmachungen • • • • • Seite Beschlüsse der 6. Stadtverordnetenversammlung der 6. Legislaturperiode am 25.02.2015 - BVL 4/2014 - 1/2015 Bildung der ständigen Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung - BVL 5/2014 -1/2015 Besetzung der Fachausschüsse mit sachkundigen Einwohnern - BVL 53/2015 Einführung eines Ratsinformationssystems in der Stadt Großräschen - BVL 113/2010-1/2015 1. Änderung zur Entgeltordnung für wiederkehrende Leistungen - BVL 336/2014 - 3/2015 Beschluss über die Offenlage des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 32 in Großräschen, „Wohnfeld Hafenkante“ (Fassung Februar 2015) - BVL 337/2014 - 2/2015 Bekanntmachung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an Grundstücken für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 33 „Windkraftanlagen Woschkow-Leeskow“ - BVL 56/2015 Beschluss über die Aufstellung und die frühzeitige Offenlage des Bebauungsplans Nr. 36 in Großräschen OT Freienhufen, „Solarpark an der B 96“ - BVL 57/2015 Beschluss über die Aufstellung und die frühzeitige Offenlage des Bebauungsplans Nr. 37 in Großräschen OT Freienhufen, „Solarpark Hochkippe“ - BVL 58/2015 Einleitungsbeschluss und frühzeitige Offenlage zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 in Großräschen OT Freienhufen, „Industrie- und Gewerbegebiet Sonne Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Großräschen für das Haushaltsjahr 2015 Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 27 in Großräschen, „Dürerstraße II“ (Fassung Februar 2015) Berufung einer Ersatzperson für die Stadtverordnetenversammlung Friedhofsgebühren Sonstige öffentliche Bekanntmachungen • Bekanntmachung der vorläufigen Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung und des Hauptausschusses • Verbrennen von Stoffen im Freien – Information des Ordnungs- und Sozialamtes • Einladung zur Informationsveranstaltung zur Stadtentwicklung, zum Stadtumbau und zum Seespielplatz im Malerviertel am 01.04.2015 • Einladung zur Informationsveranstaltung Windkraftanlagen Woschkow-Leeskow am 13.04.2015 • Einladung zur Anliegerversammlung „Kunzesiedlung“ am 21.04.2015 • Einladungen zu den Jahreshauptversammlungen der Jagdgenossenschaften Schöllnitz/Altdöbern, Woschkow, Dörrwalde/Großräschen Informationen und Wissenswertes • 2. Großräschener Frühjahrsputz • Versteigerung der Feuerwehr • Neuigkeiten von Vereinen, Schulen, Ortsteilen u.v.m. Veranstaltungen und Termine • Veranstaltungsinformationen IMPRESSUM 5 7 8 9 11 13 14 15 15 15 16 16 17 17 26 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen für die nächste Ausgabe des Amtsblattes am 22.04.2015 Druck: Druck+Satz Offsetdruck Gewerbestraße 17, 01983 Großräschen Telefon 035753 17703, Fax 035753 17700 3 18 19 20 Sonstiges • Information des DRK-Blutspendedienstes Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Stadt Großräschen Der Bürgermeister 2 2 2 2 2 Verteilung in jeden Haushalt der Stadt Großräschen Verantwortlich für die Verteilung: KG WochenKurier Verlagsgesellschaft mbH & Co. Brandenburg Geierswalder Str. 14, 02979 Bergen, www.wochenkurier.info [email protected], Beate Lehnert: 03571 467163 Für die ordnungsgemäße Verteilung übernimmt das Druckhaus keine Gewähr. Bei Reklamationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Verteilerfirma. Postversand, sonstiger Bezug über: Stadt Großräschen, Allgemeine Verwaltung Seestraße 16, 01983 Großräschen Auflage: 5.400 Exemplare 2 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 Amtliche Bekanntmachungen Stadt Großräschen Beschlüsse der 6. Stadtverordnetenversammlung der 6. Legislaturperiode am 25.02.2015 öffentlicher Teil BVL 4/2014 - 1/2015 Bildung der ständigen Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung Großräschen Die Abgeordneten stimmten folgenden Änderungen bei der Besetzung der Fachausschüsse zu: Rechnungsprüfungsausschuss SPD – Fraktion: An die Stelle von Herrn Olaf Gunder tritt Herr Axel Zschiesche. Herr Zschiesche übernimmt auch den Vorsitz des Ausschusses von Herrn Gunder. Ordnungs- und Umweltausschuss SPD- Fraktion/ Vertretung: An Stelle von Herrn Olaf Gunder übernimmt Herr Axel Zschiesche die Stellvertretung für Frau Ellen Lehradt. gez. Thomas Zenker Bürgermeister BVL 5/2014 -1/2015 Besetzung der Fachausschüsse mit sachkundigen Einwohnern Die Abgeordneten stimmten folgender Änderungen bei der Besetzung des Finanzausschusses mit sachkundigen Einwohnern zu: Finanzausschuss SPD – Fraktion: An die Stelle von Herrn Axel Zschiesche tritt Frau Elke Konzack. ordnung für wiederkehrende Leistungen mit Wirkung vom 01.04.2015. 2. Begründung In dieser Entgeltordnung spiegelt sich die Erfahrung der Verwaltung bei Anfragen Dritter zur kurzzeitigen Ausleihe verschiedener Produkte der Stadt wider. Den Entgelten zugrunde liegt der im Jahr 2010 kalkulierte Stundensatz für Leistungen des Bauhofes. Bezüglich Verleih der Holzhütten erfolgte in Folge steigender Unterhaltungskosten sowie erhöhtem Zeitaufwand gegenüber der ursprünglichen Planung für die Auf- und Abbautätigkeit eine Neukalkulation. Die Änderungen beziehen sich auf Punkt I Gegenstand 1. Holzhütten inkl. Transport, Auf- und Abbau (pro Stck.) für die Nutzer „Gewerbe“ (Änderung von 90,00 EUR auf 150,00 EUR) sowie „Ortsfremde“ (Änderung von 120,00 EUR auf 210,00 EUR). Der Verleih der Produkte ist auf den Zeitraum einer Veranstaltung begrenzt, ein Verleih an Privatpersonen erfolgt grundsätzlich nicht. gez. Thomas Zenker Bürgermeister Anlage 1. Änderung zur Entgeltordnung für wiederkehrende Leistungen Aufgrund § 28 Absatz 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl. I Nr. 16) hat die Stadtverordnetenversammlung Großräschen in seiner Sitzung am 25. Februar 2015 folgende 1. Änderung der Entgeltordnung vom 28. Oktober 2010 beschlossen: gez. Thomas Zenker Bürgermeister Artikel I Absatz I erhält folgende Fassung: BVL 53/2015 Einführung eines Ratsinformationssystems in der Stadt Großräschen Die Abgeordneten beauftragen die Verwaltung mit der schrittweisen Einführung eines Ratsinformationssystems (RIS). Dadurch soll die Durchführung und Nachbereitung von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung effektiver, kostengünstiger, umweltfreundlicher und transparenter gestaltet werden. gez. Thomas Zenker Bürgermeister BVL 113/2010-1/2015 1. Änderung zur Entgeltordnung für wiederkehrende Leistungen 1. Beschlussvorschlag Die Abgeordneten beschlossen die 1. Änderung der Entgelt- Gegenstand Vereine Gewerbe Ortsfremde 1. Holzhütten inkl. Transport, Aufund Abbau (pro Stück.) 60,00 € 150,00 € 210,00 € 2. Lichterketten je 50 m 20,00 € 25,00 € 30,00 € 3. Festzeltgarnituren 2,00 € 3,00 € je Garnitur (Selbstabholer) keine Ausleihe 4. transportabler Beamer 5,00 € 10,00 € + Leinwand pro Veranstaltung 5. Fahnen, Banner 3,00 € 5,00 € (Stadt, Land, diverse pro Stück.) keine Ausleihe keine Ausleihe Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 Der Verleih o. g. Gegenstände ist zeitlich begrenzt, d. h. z.B. für Holzhütten von Freitag (Aufbau) bis Montag (Abbau). Je weiterem Tag erhöht sich das Nutzungsentgelt um 10%. Pro Ausleihe ist für die Gegenstände 1. bis 6. eine Kaution in Höhe von 50,00 € bei der Übergabe zu entrichten. Der Verleih o.g. Gegenstände erfolgt nur an unmittelbar angrenzende Nachbargemeinden und Ämter der Stadt Großräschen. Artikel II Die Änderung der Entgeltordnung tritt mit Wirkung vom 01.04.2015 in Kraft. Großräschen, 27.02.2015 gez. Thomas Zenker Bürgermeister BVL 336/2014-3/2015 Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 32 in Großräschen, „Wohnfeld Hafenkante“ (Fassung Februar 2015) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen hat in ihrer Sitzung am 14. Mai 2014 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 in Großräschen, „Wohnfeld Hafenkante“ für das im Übersichtplan gekennzeichnete Gebiet beschlossen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wird unter Zugrundelegung von § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr.2 nicht durchgeführt. Mit Beschlussnummer 336/2014-3/2015 hat die Stadtverordne- 3 tenversammlung der Stadt Großräschen in ihrer Sitzung am 25. Februar 2015 den 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 32 in Großräschen, „Wohnfeld Hafenkante“ (Fassung Februar 2015) gebilligt und ihn für die Dauer eines Monats zur Offenlage bestimmt. Zeitgleich wird die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Die Verwaltung wurde beauftragt, Ort und Dauer der Auslegung mindestens eine Woche vorher ordnungsgemäß im Amtsblatt der Stadt Großräschen bekannt zu machen und das Planverfahren gemäß dem Baugesetzbuch fortzusetzen. Die Vorhabenfläche befindet sich im Bereich des Ensembles Schulsporthalle am See und zukünftiger Stadthafen Großräschen und grenzt an die Seestraße sowie an die Dürerstraße. Nunmehr soll im 2. Entwurf der Geltungsbereich nach Süden erweitert werden, da im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Umbau Seestraße“ ein Planungserfordernis besteht. Hier werden Grün- bzw. Verkehrsflächen dargestellt. Weiterhin wird ein infrastruktureller Ergänzungsbau (Gebäude mit behindertengerechtem Aufzug) im Bereich des Sporthallenvorplatzes an der Treppe von der Seestraße planungsrechtlich ermöglicht. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 16.000 m² und schließt die in der Flur 5 der Gemarkung Großräschen gelegenen Flurstücke 501, 878, 1054 und 1057 ein. Der Geltungsbereich wird begrenzt: im Norden: Dürerstraße im Osten: B-Plan Nr. 27 Dürerstraße II im Süden: Sporthallenneubau und zukünftiger Stadthafen Großräschen im Westen:Seestraße 4 Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 32 in Großräschen, „Wohnfeld Hafenkante“ (Fassung Februar 2015) die Begründung, die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die zum Bebauungsplan zugehörigen Gutachten und Fachbeiträge liegen: Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 5 ab dem 27. März 2015 bis einschließlich 27. April 2015 im Bauamt der Stadtverwaltung der Stadt Großräschen, Calauer Straße 27, 01983 Großräschen zu folgenden Zeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr. und und und und 12:30 bis 16:00 Uhr 12:30 bis 18:00 Uhr 12:30 bis 16:00 Uhr 12:30 bis 16:00 Uhr für jedermann zur Einsichtnahme gemäß § 3 Baugesetzbuch aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum o.g. Planentwurf in Form von Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auf Wunsch wird die Entwurfsplanung erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Folgende wesentliche, bereits vorliegende relevante bzw. einschlägige Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können während der Auslegungszeit ebenfalls eingesehen werden: Gutachten / Fachbeitrag / Planung Artenschutz Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum B-Plan „Wohnfeld Hafenkante“ Büro Lutra (Sept. 2014) Inhalt: Identifizierung der prüfungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten, Potenzialeinschätzung auf der Grundlage der vorhandenen Biotope und Habitatstrukturen, Auswirkungen auf die Arten, („worst-case“ Prüfung), Maßnahmen eine Abwendung oder Lösungsmöglichkeiten zur Überwindung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Stellungnahmen Belang Behörde/TÖB Naturschutz, Landkreis Gehölzschutz Oberspreewald - Lausitz Bodenschutz, Wasserschutz Bodendenkmalpflege Stelln. vom 14.07.2014 20.10.2014 Naturschutz Landesamt für Umwelt, 25.08.2014 Immissionsschutz Gesundheit und 13.10.2014 Verbraucherschutz Regionalabt. Süd Wasserwirtschaft Weitere Arten umweltbezogener Informationen, die die Stadt als nicht relevant ansieht und die deshalb nicht ausgelegt werden, liegen nicht vor. 27. Februar 2015 gez. Thomas Zenker Bürgermeister BVL-Nr.: 337/2014 – 2/2015 In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen am 25.02.2015 wurde auf der Grundlage von § 25 BauGB zur Sicherung der Planungsziele die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an Grundstücken für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 33 „Windkraftanlagen Woschkow-Leeskow“. beschlossen. Amtliche Bekanntmachung Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an Grundstücken für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 33 „Windkraftanlagen Woschkow-Leeskow“ - Textteil – Die Stadtverordnetenversammlung Großräschen hat in ihrer Sitzung am 25.02.2015 auf Grund des § 25 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) in Verbindung mit § 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32] folgende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an Grundstücken für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 33 „Windkraftanlagen Woschkow-Leeskow“ beschlossen. §1 Anordnung des Vorkaufsrechts Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 05.11.2014 gefasst. Mit dem Planungsinstrument des Bebauungsplanes nimmt die Stadt Großräschen wesentlich Einfluss auf die künftige Entwicklung des Plangebietes. Zur Sicherung der verbindlichen Bauleitplanung und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Großräschen im Geltungsbereich des Planbereiches des Bebauungsplanes Nr. 33 „Windkraftanlagen Woschkow-Leeskow“ an unbebauten und bebauten Grundstücken ein besonderes Vorkaufsrecht zu. Es soll ausgeübt werden, um die Planung und Umsetzung des in diesem Bereich vorgesehenen Bebauungsplans sicherzustellen. §2 Räumlicher Geltungsbereich 1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Woschkow, Flur 1: 70, 71, 73, 76, 81, 82, 83, 84, 85, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 106, 107, 109, 110, 111, 112, 119, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 133, 139, 140, 141, 142, 143, 171, 172, 173, 174, 277, 282, 283, 284, 285, 286, 288, 289, 364, 367, 368, 369, 387, 370, 371, 372, 373, 374, 375, 376, 377, 378, 379, 380, 381, 382, 383, 384, 385, 386, 388, 389, 390, 392, 393, 394, 397, 398, 399, 401, 402, 403, 404, 405, 406, 407, 408, 409, 410, 411, 412, 413, 414, 415, 417, 422, 423, 426, 427, in der Gemarkung Allmosen, Flur 1: 156/1, 157/1, 158/1, 159/1, 160/1, 161/1, 162/1, 166/1, 177/1, 177/4, 178/1, 178/3, 181/1, 182/1, 383, 448, in der Gemarkung Dörrwalde, Flur 1: 21, 22, 25, 26, 27, 30, 32/1, 33, 34, 35, 37, 38, 40, 41, 42, 43, 45, 46/1, 47, 48, 49, 50, 51, 53, 54, 55 in der Gemarkung Dörrwalde, Flur 2: 196/1, 197, 198, 200/1, 200/2, 203, 204, 205, 340, 341, 342, 343, 344 6 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 2) Der räumliche Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügtem Plan dargestellt. Er ist Bestandteil dieser Satzung. §3 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung einschließlich der Karte zur Abgrenzung des Geltungsbereiches können in der Stadtverwaltung Großräschen von jedermann während der Dienststunden eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Ort und Zeit der Einsichtnahme: Bauamt der Stadtverwaltung der Stadt Großräschen, Calauer Straße 27, 01983 Großräschen zu folgenden Zeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und12:30 bis 16:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr und12:30 bis 18:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr und12:30 bis 16:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr und12:30 bis 16:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr. Anlage zur Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an Grundstücken für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 33 „Windkraftanlagen Woschkow-Leeskow“: Plan mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches Großräschen, 26.02.2015 Thomas Zenker Bürgermeister Hinweise: a) gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 b) gemäß § 18 BauGB Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Satzung nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen. 7 Bebauungsplans Nr. 36 in Großräschen OT Freienhufen, „Solarpark an der B 96“ für das im Übersichtplan gekennzeichnete Gebiet beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Großräschen, 02. März 2015 Ein Investor möchte auf der Fläche einen Solarpark errichten. Hierfür ist vorab die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage durch verbindliche Bauleitplanung, sprich einen Bebauungsplan, notwendig. Thomas Zenker Bürgermeister Der Bereich befindet sich nördlich der B 96 zwischen Großräschen und Freienhufen. BVL-Nr. 56/2015 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 36 in Großräschen OT Freienhufen, „Solarpark an der B 96“ Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen hat in ihrer Sitzung am 25. Februar 2015 die Aufstellung des Die Stadt kann durch den Bebauungsplan eine geordnete Entwicklung und Dimensionierung und damit eine angemessene Nutzung des Bereiches sichern. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 3ha und schließt das in der Flur 1 der Gemarkung Freienhufen gelegene Flurstück 376/1 ein. 8 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 Der Geltungsbereich wird begrenzt: Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. im Norden: Wald im Osten: Freifläche im Süden: B 96 im Westen: Freienhufen Die Verwaltung wurde beauftragt, vor Beginn der Planung mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch zur Übernahme der Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes abzuschließen. Die Verwaltung wurde weiterhin beauftragt, vorbehaltlich des Abschlusses des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten, die Beteiligung der Bürger, der Behörden, Nachbarkommunen und weiterer Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 36 in Großräschen OT Freienhufen, „Solarpark an der B 96“ liegt daher ab dem 27. März 2015 bis einschließlich 27. April 2015 im Bauamt der Stadtverwaltung der Stadt Großräschen, Calauer Straße 27, 01983 Großräschen zu folgenden Zeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr. und und und und 12:30 bis 16:00 Uhr 12:30 bis 18:00 Uhr 12:30 bis 16:00 Uhr 12:30 bis 16:00 Uhr für jedermann zur Einsichtnahme gemäß § 3 Baugesetzbuch aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum o.g. Planentwurf in Form von Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 27. Februar 2015 gez. Thomas Zenker Bürgermeister BVL-Nr. 57/2015 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 37 in Großräschen OT Freienhufen, „Solarpark Hochkippe“ Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen hat in ihrer Sitzung am 25. Februar 2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 37 in Großräschen OT Freienhufen, „Solarpark Hochkippe“ für das im Übersichtplan gekennzeichnete Gebiet beschlossen. Ein Investor möchte auf der Fläche einen Solarpark errichten. Hierfür ist vorab die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage durch verbindliche Bauleitplanung, sprich einen Bebauungsplan, notwendig. Der Bereich befindet sich südlich von Freienhufen. Die Stadt kann durch den Bebauungsplan eine geordnete Entwicklung und Dimensionierung und damit eine angemessene Nutzung des Bereiches sichern. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 30ha und schließt das in der Flur 2 der Gemarkung Freienhufen gelegene Flurstück 264 ein. Der Geltungsbereich ist umringt von Waldflächen. Die Verwaltung wurde beauftragt, vor Beginn der Planung mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch zur Übernahme der Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplans abzuschließen. Die Verwaltung wurde weiterhin beauftragt, vorbehaltlich des Abschlusses des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten, die Beteiligung der Bürger, der Behörden, Nachbarkommunen und weiterer Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 37 in Großräschen OT Freienhufen, „Solarpark Hochkippe“ liegt daher ab dem 27. März 2015 bis einschließlich 27. April 2015 im Bauamt der Stadtverwaltung der Stadt Großräschen, Calauer Straße 27, 01983 Großräschen zu folgenden Zeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr. und und und und 12:30 bis 16:00 Uhr 12:30 bis 18:00 Uhr 12:30 bis 16:00 Uhr 12:30 bis 16:00 Uhr für jedermann zur Einsichtnahme gemäß § 3 Baugesetzbuch aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum o.g. Planentwurf in Form von Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. gez. Thomas Zenker Bürgermeister Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 9 BVL-Nr. 58/2015 Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 in Großräschen OT Freienhufen, „Industrie- und Gewerbegebiet Sonne“ Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 9ha und schließt die in der Flur 2 der Gemarkung Freienhufen gelegenen Flurstücke 314, 343, 350, 413, 414 und 417 ein. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen hat in ihrer Sitzung am 25. Februar 2015 die Einleitung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 in Großräschen OT Freienhufen, „Industrie- und Gewerbegebiet Sonne“ für das im Übersichtplan gekennzeichnete Gebiet beschlossen. Der Änderungsbereich wird begrenzt: Der Einleitungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Ein Investor möchte auf der Fläche einen Solarpark errichten. Hierfür ist vorab die Änderung des bestehenden Bebauungsplans notwendig. Der Änderungsbereich befindet sich im Industrie- und Gewerbegebiet Sonne. Die Stadt kann im Änderungsverfahren eine geordnete Entwicklung und Dimensionierung und damit eine angemessene Nutzung des Bereiches sichern. im Norden: Industrie- und Gewerbegebiet Sonne im Osten: zukünftiger Großräschener See im Süden: Industrie- und Gewerbegebiet Sonne im Westen: Zufahrt zum Industrie- und Gewerbegebiet Sonne Die Verwaltung wurde beauftragt, vor Beginn der Planung mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch zur Übernahme der Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes abzuschließen. Die Verwaltung wurde weiterhin beauftragt, vorbehaltlich des Abschlusses des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten, die Beteiligung der Bürger, der Behörden, Nachbarkommunen und weiterer Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. 10 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 Der Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 in Großräschen OT Freienhufen, „Industrie- und Gewerbegebiet Sonne“ liegt daher ab dem 27. März 2015 bis einschließlich 27. April 2015 im Bauamt der Stadtverwaltung der Stadt Großräschen, Calauer Straße 27, 01983 Großräschen zu folgenden Zeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr. und und und und 12:30 bis 16:00 Uhr 12:30 bis 18:00 Uhr 12:30 bis 16:00 Uhr 12:30 bis 16:00 Uhr für jedermann zur Einsichtnahme gemäß § 3 Baugesetzbuch aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum o.g. Planentwurf in Form von Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 27. Februar 2015 gez. Thomas Zenker Bürgermeister Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 11 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL BVL 347/2014 - 2/2015 Verkauf von Flurstücksteilflächen in der Gemarkung Großräschen BVL 55/2015 Verkauf eines Flurstücks im Wohnpark „Alma“ BVL 59/2015 Grundsatzbeschluss zur Ausschreibung einer Baufläche im Wohnpark „Alma“ BVL 26/2014 - 1/2015 Verkauf eines Flurstücks im „Wohnfeld Alma“ Bekanntmachung der Haushaltssatzung BVL-Nr. 50/2014 Haushaltssatzung der Stadt Großräschen für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Großräschen für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Dezember 2014 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ordentlichen Aufwendungen auf 14.355.100 EUR 15.708.500 EUR außerordentlichen Erträge auf außerordentlichen Aufwendungen auf 915.000 EUR 43.000 EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf 16.421.400 EUR 18.060.800 EUR festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 12.022.700 EUR 13.357.600 EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 2.898.700 EUR 4.396.300 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.500.000 EUR 306.900 EUR Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR 0 EUR §2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden festgesetzt mit: 1.500.000 EUR 12 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 §3 Verpflichtungsermächtigungen werden festgesetzt mit: 0 EUR §4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 250 v. H. 360 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. §5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 25.000 EUR festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 15.000 EUR festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird auf 150.000 EUR festgesetzt. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages beim ordentlichen Ergebnis von mehr als 3 % der ordentlichen Aufwendungen b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 1 % der Aufwendungen oder Auszahlungen festgesetzt. §6 entfällt Großräschen, den 12. November 2014 aufgestellt: Großräschen, den 20. November 2014 festgestellt: gez. Robert Weidner Kämmerer gez. Thomas Zenker Bürgermeister Die Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite erfolgte aufgrund § 74 Abs. 2 BbgKVerf durch den Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als allgemeine untere Landesbehörde, unter Aktenzeichen 151107 2 1/15 am 06. Januar 2015. Großräschen, den 11. Februar 2015 ausgefertigt: gez. Thomas Zenker Bürgermeister Hiermit wird vorstehender Beschluss zur Haushaltssatzung 2015 öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan im Rathaus, Seestraße 16, während der Dienststunden, Einsicht nehmen kann. Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 13 Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 27 in Großräschen, „Dürerstraße II“ (Fassung Februar 2015) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen hat in ihrer Sitzung am 26. Februar 2014 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 in Großräschen, „Dürerstraße II“ für das im Übersichtplan gekennzeichnete Gebiet beschlossen. Ein Vorhabenträger möchte im Bereich des Planungsraumes der Stadt Großräschen ein Vorhaben für Gastronomie/ Fahrradtourismus/ Catering realisieren. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,8ha und schließt die Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27 in Großräschen, „Dürerstraße II“ (Fassung Februar 2015) die Begründung, der Umweltbericht einschließlich Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die zum Bebauungsplan zugehörigen Gutachten und Fachbeiträge liegen: ab dem 27. März 2015 bis einschließlich 27. April 2015 im Bauamt der Stadtverwaltung der Stadt Großräschen, Calauer Straße 27, 01983 Großräschen zu folgenden Zeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und 8:00 bis 12:00 Uhr und 8:00 bis 12:00 Uhr und 8:00 bis 12:00 Uhr und 8:00 bis 12:00 Uhr. 12:30 bis 16:00 Uhr 12:30 bis 18:00 Uhr 12:30 bis 16:00 Uhr 12:30 bis 16:00 Uhr für jedermann zur Einsichtnahme gemäß § 3 Baugesetzbuch aus. in der Flur 5 der Gemarkung Großräschen gelegenen Flurstücke 489, 490, 491, 1048, 1049, 1050, 1051, 1052, 1053, 1054, 1055 und 1057 ein. Der Geltungsbereich wird begrenzt: im Norden: Dürerstraße im Osten: Dürerstraße im Süden: Sporthallenneubau und zukünftiger Stadthafen Großräschen im Westen:Seestraße Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum o.g. Planentwurf in Form von Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auf Wunsch wird die Entwurfsplanung erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Folgende wesentliche, bereits vorliegende relevante bzw. einschlägige Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können während der Auslegungszeit ebenfalls eingesehen werden: 14 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 Gutachten/Fachbeiträge Belang Fachbeitrag Verfasser/Fassung Artenschutz Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum B-Plan „Dürerstr. II“ Büro Lutra (Fassg. Sept. 2014) Inhalt: Identifizierung der prüfungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten, Potenzialeinschätzung auf der Grundlage der vorhandenen Biotope und Habitatstrukturen, Auswirkungen auf die Arten, („worst-case“ Prüfung),Maßnahmen einer Abwendung oder Lösungsmöglichkeiten zur Überwindung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Schutzgüter, Eingriffs/ Ausgleichsbilanzierung Studie zur Bewertung der Schutzgüter und zum Eingriff / Ausgleich zum B-Plan „Dürerstr. II“ Inhalt: Kurzbeschreibung der relevanten Schutzgüter sowie kurze Darstellung der möglichen Betroffenheit der Schutzgüter, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Büro Lutra (Fassg. Sept. 2014) Stellungnahmen Belang Behörde/TÖB Naturschutz, Arten-u. Biotop- Landkreis Oberspreewald - Lausitz schutz, Gehölzschutz, Bodendenkmalpflege, Eingriffskompensation. Wasserschutzgebiete Naturschutz Immissionsschutz Wasserwirtschaft Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionalabt. Süd Stelln. vom 11.04.2014 21.10.2014 16.04.2014 09.10.2014 Forstschutz Landesbetrieb Forst Brandenburg 01.04.2014 14.10.2014 Bodendenkmalpflege Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Gewässerschutz Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“ 01.04.2014 16.09.2014 25.03.2014 25.09.2014 Zusätzlich enthält der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung folgende umweltrelevante Informationen: Jeweils eine Bestandsaufnahme und eine Eingriffsbewertung zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Lebensräume, Mensch, Boden, Wasser, Landschaft, Klima/Luft, Kultur- und Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen. Zu den erheblich betroffenen Schutzgütern werden die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen dargelegt. Weitere Arten umweltbezogener Informationen, die die Stadt als nicht relevant ansieht und die deshalb nicht ausgelegt werden, liegen nicht vor. gez. Thomas Zenker Bürgermeister Stadtverordnetenversammlung Großräschen - Berufung einer Ersatzperson Gemäß § 60 Abs. 7 BbgKWahlG und §80 Abs. 1 BbgKWahlV wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Sitz von Olaf Gunder (SPD) in der Stadtverordnetenversammlung auf Axel Zschiesche (SPD) ab 01.01.2015 übergegangen ist. gez. Karin Neufeld Wahlleiterin Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 15 Amtliche Bekanntmachung der Festsetzung zur Friedhofsunterhaltungsgebühr 2015 Die Friedhofsunterhaltungsgebühr 2015 ist sowohl im Stadtgebiet als auch in den jeweiligen Ortsteilen gegenüber den Vorjahren unverändert geblieben, so dass auch in diesem Jahr auf die Erteilung von Friedhofsunterhaltungsgebührenbescheiden verzichtet wird. Für alle diejenigen Gebührenpflichtigen, deren Anzahl der Grabstätten sich nicht verändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 a Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) die Friedhofsunterhaltungsgebühr für 2015 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2014 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr 2015 wird gemäß der Jahresanfangsbescheide vom 20. Januar 2014 bzw. der zu einem späteren Zeitpunkt erteilten Bescheide als Jahresbetrag am 31. März 2015 fällig. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Gebührenfestsetzung treten für die Gebührenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Gebührenbescheid zugegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Gebührenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch bei der Stadt Großräschen – Der Bürgermeister -, Seestraße 16, 01983 Großräschen angefochten werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Großräschen,12.02.2015 gez. Thomas Zenker Bürgermeister Sonstige öffentliche Bekanntmachungen 2015 - Öffentliche Sitzungstermine Stadtverordnetenversammlungen 29.04.2015 18 Uhr Kurmärker-Saal 08.07.2015 18 Uhr Kurmärker-Saal 16.09.2015 18 Uhr Kurmärker-Saal 04.11.2015 18 Uhr Kurmärker-Saal 09.12.2015 18 Uhr Kurmärker-Saal Hauptausschuss 23.03.2015 18 Uhr 20.04.2015 18 Uhr 11.05.2015 18 Uhr Geschäftshaus Seestr. 7 Geschäftshaus Seestr. 7 Geschäftshaus Seestr. 7 08.06.2015 22.06.2015 07.09.2015 28.09.2015 12.10.2015 16.11.2015 30.11.2015 18 Uhr 18 Uhr 18 Uhr 18 Uhr 18 Uhr 18 Uhr 18 Uhr Geschäftshaus Seestr. 7 Geschäftshaus Seestr. 7 Geschäftshaus Seestr. 7 Geschäftshaus Seestr. 7 Geschäftshaus Seestr. 7 Geschäftshaus Seestr. 7 Geschäftshaus Seestr. 7 Terminverschiebungen sind möglich. Die Termine finden Sie aktuell unter www.grossraeschen.de/Politik/Sitzungstermine Verbrennen von Stoffen im Freien – Information des Ordnungs- und Sozialamtes Im Land Brandenburg ist das private Verbrennen von Gartenund Haushaltsabfällen im Freien verboten. Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden. Kleine Holzfeuer im Freien dürfen auch ohne behördliche Ausnahme abgebrannt werden, wenn diese 10 goldenen Regeln erfüllt sind. • Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt einen Meter • Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden • Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden • Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer • Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen • Löschmittel immer bereithalten (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher) • „Brandbeschleuniger“ wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr! • Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen • Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen • Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen Beachten Sie auch die Satzungen der Kleingartenverbände, sowie Miet- und Pachtverträge. Holz- und Reisighaufen sind vor dem Abbrennen umzuschichten, um auszuschließen, dass Tiere verletzt werden. Im Einzelfall können jedoch auch Belästigungen der Nachbarn entstehen. Soweit berechtigte Beschwerden vorliegen, muss von einer Belästigung und daher davon ausgegangen werden, dass der Verbotstatbestand des § 7 Landesimmissionsschutzgesetz erfüllt ist. Bei Fragen erreichen Sie uns unter Tel.: 035753 27 152. Feuer, die die o.g. Bedingungen nicht einhalten, Lagerfeuer und Traditionsfeuer aus kulturellem Anlass ( z. B. Oster- oder sonstige Brauchtumsfeuer ) sind ohne Ausnahmegenehmigung der Stadt Großräschen nicht zulässig. Die Ausnahme steht im Ermessen der Stadt Großräschen. Bei Fragen erreichen Sie uns unter Tel: 035753 27 – 262. Auf die besonderen Vorschriften des Umganges mit Feuer im Wald nach § 23 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg wird hingewiesen. gez. Susanne Schapp Amtsleiterin Ordnungs- und Sozialamt 16 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 01.04.2015 Informationsveranstaltung zur Stadtentwicklung, zum Stadtumbau und zum Seespielplatz im Malerviertel Die Stadtverordnetenversammlung von Großräschen hat für die Entwicklung von Großräschen zur Seestadt das Leitbild „Wohnen, Arbeiten und Erholen an neuen Ufern“ beschlossen. Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) wurden nach öffentlicher Diskussion die Rahmenbedingungen und Schwerpunkte bis 2017 definiert. Sie finden das INSEK jederzeit auf der Internetseite von Großräschen (www.grossraeschen.de). Übersichtsplan für den Ausbaubereich Seespielplatz (rot) Über die aktuellen Projekte und Entwicklungen, die 2015 anstehen, möchten wir Sie gern informieren, wobei die Innenstadt und die Bereiche der Rembrandtstraße und in der Nordstadt im Mittelpunkt stehen sollen. Ein besonderer Schwerpunkt wird der geplante Seespielplatz im Malerviertel sein. Ihre Fragen und Hinweise sind herzlich willkommen. Zu dieser Informationsveranstaltung lade ich Sie für Mittwoch, den 01.04.2015 um 18.00 Uhr in den Kurmärker-Saal Großräschen ein. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Zenker Bürgermeister 13.04.2015 – 18 Uhr Informationsveranstaltung Windkraftanlagen Woschkow-Leeskow Im zweiten Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“, welcher am 24.04.2014 durch die Regionalversammlung beschlossen wurde, wird das Eignungsgebiet für die Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich Woschkow erweitert. Der Planbereich befindet zwischen den Ortsteilen Woschkow, Dörrwalde, Allmosen und Leeskow. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen hat in ihrer Sitzung am 05. November 2014 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 in Großräschen, „Windkraftanlagen Woschkow-Leeskow“ für das im Übersichtplan gekennzeichnete Gebiet beschlossen. Die Stadt möchte durch einen Bebauungsplan eine geordnete Entwicklung und Dimensionierung und damit eine angemessene Nutzung des Bereiches durch potentielle Windkraftanlagen sichern. Wo die Anlagen stehen und wie hoch die Räder sein dürfen, soll beispielsweise geregelt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Bürger, der Behörden, Nachbarkommunen und weiterer Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Im Rahmen dieser Beteiligung, zur Information über die Planung und um Anregungen entgegenzunehmen, lädt die Stadt Großräschen interessierte Bürger zu einer Informationsveranstaltung am Montag, den 13.04.2015 um 18.00 Uhr, in den Kurmärker-Saal, Großräschen, Seestraße 2 recht herzlich ein. Über Ihr Erscheinen würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Zenker Bürgermeister Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 17 21.04.2014 – 18.00 Uhr Anliegerversammlung „Kunzesiedlung“ Am 21.04.2015 um 18.00 Uhr findet im Kurmärker eine Anliegerversammlung für die Anlieger der Kunzesiedlung (Ahlbecker Straße, Greifswalder Straße, Schweriner Straße) statt. Die Stadt Großräschen informiert in dieser Veranstaltung über die geplanten Bauarbeiten für die Errichtung der neuen Straßenlaternen in den genannten Straßen und über die damit verbundene Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Ihre Fragen und Hinweise sind herzlich willkommen. Übersichtsplan für den geplanten Ausbaubereich „Kunzesiedlung“ Alle Anlieger, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Zenker Bürgermeister 10.04.2015 – 19 Uhr Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Schöllnitz/Altdöbern 30.04.2015 – 18 Uhr Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Dörrwalde/Großräschen Zu der am 10.04.2015 um 19.00 Uhr in Luckaitz, Gaststätte Starick, stattfindenden Jahreshauptversammlung werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schöllnitz / Altdöbern und Jagdpächter recht herzlich eingeladen. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Dörrwalde/ Großräschen lädt alle Mitglieder zur diesjährigen Vollversammlung am Donnerstag, den 30.04.2015 um 18.00 Uhr in das Gasthaus „Zum Glockenturm“ OT Woschkow, Dorfstraße 26, 01983 Großräschen, ein. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Eröffnung und Begrüßung Jahresbericht des Vorsitzenden Bericht zum Haushaltsplan 2014/2015 Bericht der Rechnungsprüfer Entlastung des Vorstandes mit Abstimmung Haushaltsentwurf 2015/2016 Beschluss zum Haushaltsplan 2015/2016 Bericht der Jagdpächter zu den Abschussplänen Informationen ,Verschiedenes gez. A. Schwarzrock Vors. Jagdgenossenschaft 10.04.2015 – 19 Uhr Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Woschkow Zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Woschkow sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Die Versammlung findet am Freitag, den 10.04.2015, um 19.00 Uhr im Dorfzentrum Woschkow (Dorfstr. 18a) statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Informationen des Jagdvorstandes 3. Informationen des Jagdpächters 4. Kassenbericht & Rechnungsprüfung & Haushaltsplan 5. Anfragen der Mitglieder & Auszahlung der Jagdpacht Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Dörrwalde/Großräschen gehören. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bericht des Jagdvorstandes für das Jahr 2014/2015 4. Bericht des Kassenwartes 5. Kassenprüfbericht 6. Bericht der Jagdpächtergemeinschaft 7. Vorschläge Rechnungsprüfer 8. Diskussion 9. Beschlussfassung - Beschluss Nr.01/2015 Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers - Beschluss Nr.02/2015 Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung 2014/2015 - Beschluss Nr.03/2015 Anfertigung der Jahresrechnung - Beschluss Nr.04/2015 Feststellung und Ausführungen des Haushaltsplanes 2015/2016 - Beschluss Nr.05/2015 Bestellung Rechnungsprüfer 2015/2016 10. Verschiedenes gez. Martin Sebischka Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Im Anschluss lädt der Jagdpächter zu einem gemütlichen Wildessen ein. gez. Schultze Jagdvorstand Ende des amtlichen Teils 18 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 Informationen und Wissenswertes Gemeinsam für Großräschen – 2. Frühjahrsputz Informationen Teilnahmerückmeldung zum 2. Großräschener Frühjahrsputz Sonnabend, den 28.03.2015, 10.00 -12.00 Uhr Vorplatz am FEZ: Treffpunkt für die Frühjahrsputzaktionen im FEZ und in der Grünen Mitte Rückmeldung bitte aus organisatorischen Gründen bis 23. März 2015 an Stadt Großräschen Bauamt/ SGF Herrn Paulick Tel. (035753) 27- 623, Fax: (035753) 27- 638 E- Mail: bpaulick@ grossraeschen.de Die Anmeldung kann gern auch formlos erfolgen. „Der Winter wird ausgekehrt, der Frühling kommt - Macht unsere Stadt und unsere Ortsteile jubiläumsfein - Macht mit beim Frühjahrsputz 2015“. Um alle Aktionen koordinieren und unterstützen zu können, konzentriert sich der Frühjahrsputz auf Freitag den 27. März und Samstag, den 28. März 2015. An diesem Wochenende verschönern die Einwohner der Stadt und der Ortsteilen ihr Wohnumfeld. Werkzeuge, wie z.B. Harke, Eimer, Hacke etc. sollte jeder Teilnehmer nach Möglichkeit selbst mit bringen. Es bestehen viele Möglichkeiten, beim Frühjahrsputz aktiv zu werden oder eigene Aktionen zu organisieren. Hier ein paar Vorschläge: • Müll, Restlaub etc. von Rabatten, Hecken und Rasenflächen entfernen • Frühjahrsblühpflanzen organisieren und einpflanzen • Bänke oder ähnliches reparieren und streichen • Wege harken und kehren • gemeinschaftlichen Grillplatz wieder herrichten • an einem öffentlichen Denkmal die Flächen säubern und herrichten • im Schwimmbad dem Objektleiter des FEZ bei der Flächensäuberung helfen • Spielgeräte in der Kita o. Schule pflegen/ reparieren • Fenster putzen im Vereinsheim • Schulhof kehren und säubern dies sind nur einige von vielen möglichen Aktivitäten. Die Einsätze können im unmittelbaren eigenen Umfeld oder bei Rückfrage je nach Bedarf an zugewiesenen öffentlichen Flächen/ Objekten erfolgen. Wollen Sie den Einsatz an einem öffentlichen Objekt oder einer Grünfläche durchführen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Paulick zur Zuweisung und eventueller Bereitstellung von Müllsäcken oder Laub- bzw. Grünschnitt- Containern auf. Ein Anmeldeformular finden Sie unten. Folgender Hinweis ist zu beachten: Die Stadt Großräschen kann keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Der städtische Bauhof stellt und sammelt jedoch Müllsäcke oder Container an oder von öffentlichen Objekten ein. Wohnungsgesellschaften, Vereine, Gartensparten etc. organisieren die Entsorgung des Unrats von ihren Grundstücken selbst. Den eigenen Ideen zum Gelingen des Frühjahrsputzes sind keine Grenzen gesetzt. Vielleicht lässt sich z.B. der ein oder andere Mitbürger, Mieter oder ein Vereinsmitglied durch einen selbst organisierten kleinen Imbiss oder Getränk für die Frühjahrsputzaktionen motivieren. Viel Spaß und viel Erfolg bei der gemeinsamen Arbeit für unsere Stadt! gez. Thomas Zenker Bürgermeister Name: ....................................................................................... ................................................................................................... ................................................................................................... (Verein, Wohnungsunternehmen, Schule, Kita, Partei, Firma, Institution, etc.) geschätzte Teilnehmeranzahl: ................................................. (rein informell zwecks eventueller Presseinformation) um Zuweisung eines öffentlichen Objektes oder Fläche wir gebeten: JA NEIN Frühjahrsputz findet statt: ......................................................... .................................................................................................. .................................................................................................. (z.B. Schule, Kita, Wohnblock, Gartenanlage, öffentliche Grünfläche, etc.) Bezeichnung der Örtlichkeit und der geplanten Aktivität/ Pflege: ....................................................... ................................................................................................... ................................................................................................... (z.B. Reinigung Rasenfläche in d. Straße, Nr., genaue Flächenbezeichnung, etc.) Termin: Freitag, den 27.03.2015 (Nur für Vereinsaktionen) Samstag, den 28.03.2015 Ansprechpartner: ...................................................................... ................................................................................................... ................................................................................................... ................................................................................................... (Name, Telefonnummer, E- Mailadresse für Rückfragen ) .................................................................................................. Datum, Unterschrift Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 Aufruf des Sportvereins zum 2. Großräschener Frühjahrsputz Mitglieder aller Abteilungen des SV Großräschen werden gebeten, sich am Frühjahrsputz auf dem Sportplatz des Sportvereins zu beteiligen. Termin: Sonnabend, 28.03.2015, 10:00 – 12:00 Uhr Treffpunkt: vor dem Vereinsheim Schwerpunkt: Parkplatzfläche Bitte bringen Sie zum Einsatz folgendes Material mit: Harken, Besen, Pinsel Mit sportlichen Grüßen Sascha Donath Präsident des SV Großräschen Aus den Ortsteilen Freienhufen Bessere Versorgung ab 6. März 2015 im Ortsteil Freienhufen durch Kaspricks Einkaufsbus Mit Unterstützung der Freienhufener Seniorengruppe hat der Ortsvorsteher Gespräche mit Kaspricks Mobilmarkt geführt. Jetzt liegt die Zusage vor, dass Kaspricks Einkaufsbus auch Freienhufen anfährt. Einmal pro Woche wird damit direkt in Freienhufen eine Einkaufsmöglichkeit für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs vorhanden sein. Der Einkaufsbus wird jeweils freitags um 12.30 Uhr am Kriegerdenkmal und um 13.15 Uhr Bushaltestelle am Kirchplatz geöffnet haben. Von den älteren Einwohnern Freienhufens und Einwohnern ohne eigenes Transportmittel wurde in den letzten Jahren immer wieder der Wunsch nach einer Einkaufsmöglichkeit für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs direkt in Freienhufen geäußert. Bitte nutzen Sie diese Einkaufsmöglichkeit vor Ort. Karl-Heinz Wahren Ortsvorsteher Freienhufen Lebensmittel & Waren des täglichen Bedarfs Bemd & Viola Kasprick Groß Mehßow 40a - 03205 Calau Telefon: 035435 / 4145 Unser Sortiment für Sie: • Brot, Brötchen und Feinbackwaren der Bäckerei Bubner • Milch und Michprodukte im Kühlregal • Feinkost und Spreewälder Wurstwaren • Frisches Obst &. Gemüse sowie Eis & Feinfrost • Süßwaren und Genussmittel • Konserven und Getränke • Wasch- und Reinigungsmittel Unser Service - Angebot: - Von Oktober - März 14-tägig frisch geräucherte Forellen & Karpfen - Verkauf von Schnittblumen und Topfpflanzen - immer aktuelle Tageszeitungen und Zeitschriften 19 Vereint leben Über die Tätigkeit des Brandenburgischen Seniorenverbandes In der ersten Mitgliederversammlung unseres Ortsverbandes sprach Herr Adam vom Großräschener Gartencenter über die Pflege von Orchideen, Kakteen, Hibiskus und Rosen. Er betonte zum Schluss seiner Ausführungen, dass ein Leben ohne Blumen zwar möglich, aber eigentlich sinnlos ist. Im März feierten wir den internationalen Frauentag in der Dörrwalder Mühle. Herr Hamann führte uns durch die Mühle und erklärte uns, wie sie funktioniert hatte und er sprach auch über ihre wechselvolle Geschichte. Anschließend erinnerte ich an den Kampf der Frauen um ihre Gleichberechtigung. Danach gab es Kaffee und Kuchen. Im April 2014 machte uns die Leiterin der Stadtbibliothek Frau Köckritz mit der Erzählung von Erwin Strittmatter “Wie ich meinen Großvater kennenlernte“ und der Geschichte „Der Wind der Erinnerung“ von Kimberley Wilkins bekannt.. Im Mai fuhren wir mit dem Reisebüro Treuger-Tours in die Saalestadt Halle. Nach einer Stadtrundfahrt nahmen wir unser Mittagessen im historischen „Hallensischen Brauhaus“ ein. Danach besuchten wir die Fabrik „Halloren“, wo wir uns über die Herstellung von Schokoladenerzeugnissen informieren konnten. Anfang Juni besuchten wir die IBA-Terrassen, wo Herr Kalliske uns über die Geschichte des Bergbaus in unserer Region berichtete. Ebenfalls im Juni war die Brandenburger Landesausstellung im Schloss Doberlug unser Ziel. Wir konnten uns dort mit den spannungsreichen Beziehungen zwischen den beiden Nachbarstaaten Preußen und Sachsen in den vergangenen Jahrhunderten vertraut machen. Anschließend fuhren wir zum Kaffeetrinken zur Gaststätte „Waldfrieden“ in Finsterwalde. Im September genossen wir griechische Speisen im Restaurant „Olympia“ in Senftenberg. Prof. Dr. Wien machte uns mit dem Medizinrecht bekannt. Das besondere Interesse der Anwesenden galt den Rechten der Patienten. Im neu eröffneten „Haus der Landwirtschaft“ sprach der Winzer Dr. Wobar am 24.11.14 über den Beginn des Weinanbaus in Großräschen. Wir erhielten auch eine Kostprobe des Weißweins „Solaris“, der auch in Großräschen angebaut wird. Anfang Dezember war die letzte Tagesfahrt im Jahr 2014. Ziel war Frauenstein. Dort galt unser Besuch der über 100 Jahre bestehenden Bäckerei Schmieder, wo eine sehr schöne Kaffeetafel auf uns wartete. Anschließend erlebten wir ein stimmungsvolles Kulturprogramm. Zum Jahresabschluss erfreute uns in der „Guten Stube“ bei unserer Weihnachtsfeier ein Chor der GutsMuths-Grundschule mit Weihnachtsliedern. Beim abendlichen Buffet hatte jeder die Möglichkeit seinen Hunger zu stillen. Die Mitglieder unseres Ortsverbandes, die aus gesundheitlichen Gründen nicht an unseren Veranstaltungen teilnehmen konnten, wurden von Kollegen des Vorstandes besucht und über unser Verbandsleben informiert. Auch im Jahr 2015 werden wir uns bemühen, ein interessantes Verbandsleben zu gestalten. Hans Mittank 20 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 Gut Wehr Die Stadt Großräschen gibt gegen Gebot für eine zivile Nachnutzung folgende Technik der Freiwilligen Feuerwehr ab. In einer für den 28.04.2015 um 17.00 Uhr bei der Stadt Großräschen, Ordnungs- und Sozialamt, Seestraße 04 stattfindenden verdeckten Auktion, erhalten die Bewerber die Gelegenheit für: 1.) den Tragkraftspritzenanhänger-TSA- Saalhausen (ohne Beladung) 4.) den Schlauchtransportanhänger-STA-Großräschen-Nord (ohne Beladung) 2.) die Tragkraftspritze-TS-8/8 Jöhstadt (DDR Produktion) –Saalhausen ihr Gebot abzugeben. Der TSA (P.1.) und die TS 8/8 (P.2.) können bei der Ortswehr der Freiwilligen Feuerwehr Saalhausen, Kleiner Mühlenweg 4, nach vorheriger Absprache mit Herr A. Klatt, Telefon 0172 7251047, besichtigt werden. Der STA und der TSA (P.3.) können bei der Ortswehr der Freiwilligen Feuerwehr in Allmosen, auf dem Gelände der AGRAR Genossenschaft, nach vorheriger Absprache mit Herrn M. Mieth, Telefon 0176 15753278 besichtigt werden. 3.) den Schlauchtransportanhänger-STA- Allmosen nur Aufsatz Koffer ( ohne Beladung) und den TragkraftspritzenanhängerTSA- Allmosen nur Gestell Der STA (P.4.) kann bei der Ortswehr der Freiwilligen Feuerwehr in Großräschen-Nord, Chransdorfer Str.5, nach vorheriger Absprache mit Herrn Schulz, Telefon 035753 27 160 besichtigt werden. Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 21 Das Mindestgebot für Zu P.1.) TSA beträgt 150,00 € Zu P 2.) TS 8/8 beträgt 100,00 € Zu P.3.) STA und TSA beträgt insgesamt (nur komplett abzugeben) 150,00 € Zu P.4.) STA beträgt 1 50,00 € Jeder Bieter gibt nur ein Gebot je Position ab. Ab Veröffentlichung können die Gebote im gekennzeichneten und im geschlossenen Umschlag bei der Stadt Großräschen, 01983 Großräschen, Seestraße 16 eingereicht werden. Es besteht die Möglichkeit im Ordnungs- und Sozialamt, 01983 Großräschen, Seestraße 4, das Gebot direkt, im gekennzeichneten und im geschlossenen Umschlag zu den Sprechzeiten, einzureichen. Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 -18.00 Uhr Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Das Gebot muss spätestens bis zum 28.04.2015 um 17.00 Uhr bei der Stadtverwaltung vorliegen. Danach eingehende Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit das Gebot in einem geschlossenen Umschlag zu Beginn der Auktion beim Leiter der Auktion ab zugegeben. Nach dem Vorliegen der Gebote und nach Ablauf der Gebotsfrist werden die Umschläge geöffnet und das höchste Gebot wird ermittelt. Bei wertgleichen Geboten kann mündlich nachgebessert werden. Die Feuerwehrtechnik ist ausgemustert und stillgelegt. Die feuerwehrtechnische Beladung ist entfernt. Der Erlös der Auktion soll der Kinder- und Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Großräschen zu Gute kommen. gez. Susanne Schapp Amtsleiterin Ordnung- und Sozialamt Gut betreut und gefördert Die Friedrich-Hoffmann-Oberschule Großräschen sagt „Danke“ Anleitung durch Herrn Vogel vom Seehotel Im November 2014 beteiligte sich die Schülerfirma an zwei Tagen an der Woche der Schulverpflegung. Hinweise für gesunde Ernährung, Hygiene und Tipps für ein leckeres Frühstück standen auf dem Plan. Fachkundige Hinweise gaben die Ernährungsberaterinnen Frau Scharkowski und Frau Dr. Marwitz. Vielfältige Unterstützung erhielten die Schüler von der Agrargenossenschaft Großräschen, der Lausitzer Gartenwelt und von Herrn Vogel vom Seehotel. Bei allen möchte sich die Oberschule recht herzlich bedanken. Traditionsgemäß führte die Theatergruppe der Oberschule beim Weihnachtsmarkt ein Märchen auf. Für eine gelungene Vorstellung ist es aber nicht nur notwendig, Texte und Bewegungen einzustudieren, sondern auch sich um eine geeignete Kostümierung zu kümmern. Wie schon oft unterstützte Frau Berus dabei tatkräftig. Dafür noch einmal ein herzliches Dankeschön. Gesundheitserziehung in den Grundschulen mit dem Jugendhaus Alte Post Zum 3. Mal startet das Präventionsprojekt „Klasse2000“ mit der Gesundheitsförderin Katrin Piatkowiak an der GutsMuthsGrundschule und der Pestalozzi Grundschule in Großräschen. Die AOK übernimmt die Patenschaft für vier 1. Klassen und das für den gesamten Projektzeitraum von 4 Jahren. Im Vordergrund stehen die Gesundheitsförderung sowie die Gewalt,- und Suchtvorbeugung. Klasse2000 begleitet Kinder vom 1. bis zum 4. Schuljahr und behandelt alle Themen, die zum gesunden Leben dazugehören: gesund und lecker essen, sich regelmäßig bewegen und entspannen, Probleme und Konflikte lösen, Tabak und Alkohol kritisch beurteilen und auch bei Gruppendruck Nein sagen können. Besondere Höhepunkte im Unterricht sind für die Kinder die Stunden der Klasse2000-Gesundheitsförderin. Sie bringt interessante Spiele und Materialien mit – z. B. einen Atem-Trainer, Gefühlebücher oder Stethoskope. Im Anschluss an diese Stunden greifen die Lehrkräfte das Thema wieder auf, um es in weiteren Stunden zu vertiefen. Dieses Projekt stärkt das Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühls der Kinder. Somit werden die Bedingungen geschaffen, die zur Erhaltung der Gesundheit erforderlich sind. Das Programm ist spielerisch aufeinander aufgebaut und wird von „Klaro”, der Sympathiefigur für Kinder begleitet. GutsMuths-Grundschule sucht Zeitzeugen Brücken bauen – Bäume pflanzen – Europa wächst zusammen Der Europatag ist in der GutsMuths-Grundschule zur Tradition geworden. Dabei konnten wir in den vergangenen Jahren stets auf Unterstützung vom Großräschener Seniorenclub und auf die Mithilfe von Vereinen und Institutionen bauen. Am 22.01.15 fand eine erste Arbeitsberatung mit Vertretern der Eltern, des Fördervereins der GutsMuths-Grundschule, des Seniorenclubs der Stadt Großräschen, des JC 94 e.V., dem Leiter der AG „Vitalarseum“ und den Verantwortlichen der Schule statt, in der Vorschläge zur Gestaltung dieses Tages besprochen wurden. In diesem Jahr fällt der Tag, der 08. Mai, mit dem 70. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus zusammen. Da es schwer ist, Grundschülern diese Zeitepoche zu vermitteln und ihnen einen Einblick in die Zeitgeschichte zu geben, suchen wir Zeitzeugen, die bereit sind, von ihrem Leben zu berichten oder die uns dazu Materialien (Fotos, Essenmarken, Geldscheine, Gegenstände des täglichen Gebrauchs aus dieser Zeit u. ä.) zur Verfügung stellen können. (Der achtsame Umgang mit Materialien ist selbstverständlich.) Schön wäre es auch, wenn wir Bürger der Stadt Großräschen finden, die bereit 22 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 sind, an diesem Tag an der Schule von ihren persönlichen Erlebnissen zu berichten. Wenn Sie uns helfen und unterstützen möchten, melden Sie sich bitte unter folgender Telefonnummer 035753/6035 oder persönlich in der GutsMuths– Grundschule Großräschen, Rembrandtstraße 93. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung! Die Schulleitung Exkursion der GutsMuths Grundschule nach Potsdam Am 19. Januar machten sich die Klassen 5 und 6 der GutsMuthsGrundschule Großräschen zu einer Exkursion nach Potsdam in das wissenschaftliche Mitmachmuseum „extavium“ auf. Der Ausflug wurde durch das Preisgeld des 2014 erhaltenen Energiepreises für eine energiesparende Schule aufgrund des Schaffens der Arbeitsgemeinschaft „Vitalarseum“ finanziert. Das „extavium“ beinhaltet mehrere Stationen an denen Kinder anfassen, experimentieren und ausprobieren können. Tutoren des Museums halfen und erklärten anschaulich das eine oder andere Experiment. Die besten in Erinnerung gebliebenen Stationen waren das Mäuselabyrinth, in dem die Hausmaus sich, nachdem Schüler es gebaut hatten, zurechtfinden musste, der Trabi Flaschenzug, an dem die Kinder durch eigene Kraft einen Trabant anheben konnten, genauso wie der veranschaulichte Satz des Pythagoras. Als besonderes Highlight galt jedoch die Schokokusspumpe. Hier wurden Schokoküsse unter eine Glasglocke gestellt. Durch „Pumpen“ wurde die Luft in der Glocke herausgezogen und es entstand ein Vakuum, wodurch die Schokoküsse zu wachsen begannen. Am Ende belegten alle Kinder den Workshop „Wie schmeckt das Sonnenlicht?“. Hierbei wurden die Geschmacksnerven durch Zitronen, Zucker, Salz und Bitterschokolade auf die Probe gestellt. Allen Kindern hat dieser Ausflug Freude bereitet, denn Erkennen durch eigenes Handeln fördert den Wissensdurst. Kleine Theater-Stars der Pestalozzi Grundschule im Kurmärker Regelmäßig lassen sich die Lehrer und Schüler der PestalozziGrundschule neue Überraschungen für Eltern und Großeltern einfallen. Diesmal war es das Theaterspiel. Jede Klasse hatte die Aufgabe, sich ein Märchen auszusuchen und dieses schauspielerisch umzusetzen. Dabei bekam jeder Schüler eine Rolle, z.T. wurden zusätzliche Figuren in die Märchen eingebaut, damit jeder Einzelne von seinem schauspielerischen Talent überzeugen konnte. Die Kinder halfen sich gegenseitig und hatten alle viel Spaß bei der Vorbereitung. Schon in der Vorweihnachtszeit wurde die Bühnendeko gebastelt, Texte gelernt (mitunter still und heimlich hinter verschlossenen Kinderzimmertüren) und im elterlichen bzw. großelterlichen Kleiderschrank nach brauchbaren Kostümen und Accessoires gestöbert. Aufgeteilt in 2 Gruppen (1.-3. und 4.-6. Klasse) war es dann am 20. und 21. Januar 2015 endlich soweit. Gespannt verfolgten zahlreiche Gäste bekannte, aber auch längst vergessene Märchen wie „Die große Rübe“ (Kl. 1), „Schneewittchen und die 7 Zwerge“ (Kl. 2), „Der Zauberdezember“ (Kl. 3), „Wenn Dornröschen zwei Mal wach geküsst wird“ (Kl. 4), „Des Kaisers neue Kleider“ (Kl. 5) und „Der Rattenfänger von Hameln“ (Kl. 6). Stolz verbeugte sich jede Klasse nach ihrer Aufführung vor dem Beifall klatschenden Publikum. Alle Kinder haben ihre Rolle wirklich hervorragend und überzeugend gespielt, wie kleine Profis eben. Diese Überraschung ist wirklich gelungen – ein ganz großes Dankeschön dafür an die Theaterstars und natürlich an die Lehrer und alle Helfer im Hintergrund. Viola Jahn Elternsprecherin der Klasse 6 Wirtschaft Zum Jahresende schloss Roland Kaschke seine Bäckerei in der Freienhufener Straße. Der Bürgermeister dankte dem Bäckermeister und seiner Frau am 19.12. für die 29jährige erfolgreiche Geschäftsführung im Dienste ihrer Kunden. Die Bäckerei Kaschke hatte sich nach der Geschäftseröffnung am 23.07.1985 durch gleichbleibend sehr gute Qualität, handwerkliches Können und freundliches Auftreten eine feste Stammkundschaft aufgebaut. Leider konnte keine Nachfolgelösung gefunden werden. Der Bürgermeister wünschte dem Paar alles Gute für den verdienten Ruhestand. Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 23 Herzlichen Glückwunsch Am 30.12.2014 feierten Max und Hedwig Walter in Großräschen das Fest der Gnadenhochzeit. Der Bürgermeister, Herr Thomas Zenker gratulierte dem gebürtigen Großräschener und seiner Frau herzlich zum 70. Hochzeitstag. Veranstaltungen und Termine Veranstaltungsübersicht Eine aktuelle Veranstaltungsübersicht finden Sie auch unter www.grossraeschen.de Datum Uhrzeit Veranstaltung März 2015 19-22.03. Circus Renz 20.03. 15:00 Uhr Kreuzweg Kunst in der Kirche 21.03. 18:30 Uhr Frühlingskonzert 21./22.03. 24. Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe 21.03. Dorfdisco 21.03. 10:00 Uhr 2. Tischtennismeisterschaften 26.03. 18:00 Uhr „Der Müller lässt das Mausen nicht“ Mühlenmärchen 26.03. 15:00 Uhr Vortrag Demenz 28.03. 10:00 Uhr 2. Frühjahrsputz 28.& 29.03. Frühlingsfest in der Lausitzer Gartenwelt 30.03. Jahreshauptversammlung der Kinder- und Jugendfeuerwehr der Stadt Großräschen 31.03. 09.00 Uhr Lausitzer Jobtour 2015 April 2015 03.04 11.30 Uhr Mittagstisch zu Ostern (Reservierung) 04. 04. Osterfeuer in den Ortsteilen 05.04 11.30 Uhr Mittagstisch zu Ostern (Reservierung) 06.04 11.30 Uhr Mittagstisch zu Ostern (Reservierung) 10.04. 17.30 Uhr, „Krimidinner Klappe die 2.“ 13.04. 18.30 Uhr Verkehrsteilnehmerschulung der Verkehrswacht 15.04. 15.30 Uhr 2. Großräschener Babytreffen 16.04. 18:00 Uhr Kulinarische Weinverkostung zur Spargelzeit 25.04. 17:00 Uhr „Schlagerfrühling 2015“ mit Olaf Berger und den Geschwistern David 25.04. 18:00 Uhr 2. Frühlingskonzert 25.& 26 04. Tomaten- und Kräutertage in der Lausitzer Gartenwelt 26.04. 10.00 Uhr Faustball 13. Volkssportturnier 30.04. 18:00 Uhr Hexenbrennen mit Lampion- & Fackelumzug 30.04. Maibaumaufstellen in den Ortsteilen Ort Festplatz Großräschen St. Antonius Großräschen Mühle Dörrwalde Gewerbegebiet „Am Räschener Laug“ Großräschen Gasthaus Gropp Saalhausen Turnhalle Freienhufen Mühle Dörrwalde Gute Stube im Kurmärker- Bürgerhaus Großräschen Stadtgebiet Großräschen Ortswehr Dörrwalde Kurmärker-Saal Großräschen Kunth‘s Dorfschänke Wormlage Kunth‘s Dorfschänke Wormlage Kunth‘s Dorfschänke Wormlage Mühle Dörrwalde Seat Autohaus an der B96 Großräschen Kurmärker-Saal Großräschen Mühle Dörrwalde Kurmärker-Saal Großräschen Mühle Dörrwalde Großräschen Faustballplatz Freienhufen Feuerwehr Großräschen-Nord 24 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 Mai 2015 07.05. 19:30 Uhr 08.05. 18:00 Uhr 09.05. 10:00 Uhr 30.05. 18:00 Uhr Juni 2015 02.06. 14:00 Uhr 05.06. 21.00 Uhr 06.06. 14.00 Uhr 08.06. 08.00 Uhr 13.06. 10:00 Uhr 13./14.06. 13.06. 20.06 20.06. 27.06. Juli 2015 01.07. 10.00 Uhr 02.07. 19.30 Uhr 03.-05.07. 04.07. 0:00 Uhr 04.07. 04.07. 16.00 Uhr 05.07. 10.00 Uhr 06.07. 17.00 Uhr 07.07. 15.00 Uhr 08.07. 14.00 Uhr 09.07. 10.07. 10.07 20.00 Uhr 11.07. 11.07. 11.07. 11.07. 12.07. 18./19.07. Eröffnung des 25. Großräschener Orgelzyklus Große Brandenburger Jungweinprobe 7. Volleyballturnier Kegeln- Wanderpokal der Dorfvereine St. Antonius Großräschen Kurmärker-Saal Großräschen Faustballplatz Freienhufen Kegelbahn Freienhufen Kinderfest Schmogroer Jugendabend mit Überraschungen 7. Dorffest mit Traktoren und Oldtimertreffen Stadtlesefest Tag des offenen Weinbergs anlässlich der 21. Brandenburger Landpartie Beerentage in der Lausitzer Gartenwelt Kindertag & Maibaum abnehmen Fußball-Turnier Dorffest 725 Jahre Saalhausen Dorf- und Kinderfest Woschkow FEZ Großräschen Festplatz Großräschen Ost Festwiese Großräschen Ost Bibliothek Großräschen geschlossene Festveranstaltung anlässlich des Stadtjubiläums Stadt & Städte - Großräschener Orgelkonzerte Dorffest 20:15 Stundenschwimmen Stadtfeuerwehrtag 2. Ritter Wormlitz-Lauf Open Air Gottesdienst zum Stadtjubiläum Tag der offenen Kirchen Familienfest im „Haus Kunterbunt“ Mach mit, Mach´s nach Mach´s besser mit ADI für die Grundschulen Großräschen 20 Jahre Lehrbauhof 50 Jahre Ausbildung in Großräschen Kulinarische Reise „Polen“ Jubiläumsstadtfest „50 Jahre Stadt Großräschen“ Konzert der Partyband Scarlett Volleyballturnier Jubiläumsstadtfest „50 Jahre Stadt Großräschen“ Showprogramm von Anna-Carina Woitschack und Jubiläumskonzert der Rockband „City“ Tag des offenen Hofes im Haus der Landwirtschaft Schnuppertauchen im FEZ Jubiläumsstadtfest „50 Jahre Stadt Großräschen“ mit großem Festumzug Lausitzer Seenland 100 IBA-Terrassen Großräschen Großräschen Allmosen Allmosen Saalhausen Gemeindezentrum Woschkow Kurmärker-Saal Großräschen St. Antonius Großräschen Festwiese Wormlage FEZ Großräschen Sportplatz Großräschen Wormlage Marktplatz Großräschen Großräschen Großräschen Seesporthalle Großräschen Lehrbauhof Großräschen IBA-Terrassen Großräschen Marktplatz Großräschen Sportplatz Großräschen Stadtzentrum Großräschen Großräschen Großräschen Stadtzentrum Großräschen Großräschen Im Kurmärker 25.04.2015 um 17 Uhr „Schlagerfrühling 2015“ Schlager non stop mit Olaf Berger und den Geschwistern David. Olaf Berger feiert im Jahr 2015 sein 30jähriges Bühnenjubiläum. Dem sympathischen Dresdener ist in dieser Zeit der Sprung zum gesamtdeutschen Schlagerstar gelungen. Julia und Franziska sind gemeinsam die Geschwister David. Mit ihren Liedern möchten sie vielen Menschen Freude bereiten und die Sorgen des Alltags vergessen lassen. Sie wurden bereits mit dem begehrten Herbert-Roth-Preis des MDR in der Kategorie „Junge Duos“ ausgezeichnet. Ihr Publikum begeistern die Schwestern stets mit ihrer Fröhlichkeit und Natürlichkeit. Im „Schlagerfrühling 2015“ werden diese Künstler erstmals gemeinsam über die Kurmärker-Bühne wirbeln. Eintritt: Tageskassenzuschlag: Veranstalter: 28,00 € (alle Plätze) 2,00 € / Karte Event Management Frank Kosciolek, Guben 08.05.2015 um 18 Uhr Große Brandenburger Jungweinprobe „Tradition trifft Moderne“ - so könnte man die Große Brandenburger Jungweinprobe am 8. Mai 2015 in Großräschen beschreiben. Im historischen Ambiente des Kurmärkersaales wetteiferten ca. 20 Winzer mit Weißweinen und Rotweinen aus Brandenburg um die Gunst der fachkundigen Gäste. Ins Glas kommen Weine aus der Lese 2014 bzw. früherer Jahrgänge, soweit diese noch nicht öffentlich angestellt wurden. Brandenburg als junges Weinanbaugebiet mit historischen Wurzeln hat deutschlandweit einen Spitzenplatz beim Anbau pilzwiderstandsfähiger Sorten inne. Die Winzer stehen vor Ort Rede und Antwort und geben gern Auskunft über Anbaupraxis und Technologien der Kellermeister beim Ausbau der Brandenburger Weine. Eine Einführung in den Abend gibt Dr. Andreas Wobar als Vorsitzender der Fachgruppe Weinbau des Landes Brandenburg mit kultureller Unterstützung durch die Neue Bühne Senftenberg. Der Großräschener Wein wird das erste Mal auf einer Brandenburger Jungweinprobe vorgestellt – seien Sie dabei! Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 Sind Sie neugierig geworden? Freuen Sie sich auf einen weinkulturellen Abend und auf ein Erlebnis für alle Sinne. Veranstalter ist der Förderverein für das Haus der Landwirtschaft und den Großräschener Weinbau e. V. in Kooperation mit der Fachgruppe Weinbau des Landes Brandenburg. Eintritt: 30 Euro Karten nur im Vorverkauf!!! (nicht an der Abendkasse) Bestellung unter: www.route-brandenburger-weinkultur.de Stichwort. Aktuelles, Brandenburger Jungweinprobe Kartenverkauf am 21. & 22.03. auf der 24. Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe am Stand Großräschener Weinbau im Autohaus Hannuschka 05.09.2015 um 17 Uhr „Zu Gast bei Frau Luna“ Die schönsten Melodien und Lieder aus Paul Linckes berühmter Operette. Viele Lieder dieser Operette, wie „Schlösser, die im Monde liegen“, „Schenk mir doch ein kleines bisschen Liebe“ oder „Das macht die Berliner Luft“, sind zu den berühmten Berliner Gassenhauern geworden und begeistern noch nach hundert Jahren das Publikum. In dieser Inszenierung der Operettenbühne Berlin werden viele dieser Ohrwürmer wieder erklingen und dürfen natürlich auch mitgesungen werden. Eintritt: 23,00 € (alle Plätze) Tageskassenzuschlag: 2,00 € / Karte Veranstalter: Operettenbühne Berlin & die Stadt Großräschen Für folgende Veranstaltungen können bereits Eintrittskarten erworben bzw. reserviert werden: 25.09.2015 „Robinson Grützke“ Kabarettspaß mit den Leipziger „academixern“ 17.10.2015 Maxi Arland Konzert mit dem beliebten Sänger und Entertainer 06.11.2015 „Peru – Faszination & Mythos“ Multivisionsvortrag von & mit Ralf Schwan 12.12.2015 „Sind die Lichter angezündet“ Weihnachtsshow mit Monika Martin & Ronny Weiland Weitere Informationen zu Veranstaltungen unter 035753 – 27179 oder beim jeweiligen Veranstalter. Kartenreservierung sowie weitere Informationen zu den genannten Veranstaltungen unter 035753 - 27179. Vorverkauf im Großräschener Rathaus, Zimmer 9, sowie im Büroexpress Conrad Großräschen. Stadtbibliothek Großräschen Die öffentliche Bibliothek der Stadt Großräschen konnte im vergangenen Jahr wieder tausende Besucher im KurmärkerBürgerhaus begrüßen. Der Gesamtbestand der Bibliothek umfasst ca. 32.500 Medien. Neben einer großen Auswahl an Belletristik (Romane, Erzählungen, Krimis, Historisches usw.) und Sachliteratur (die Palette reicht von Rechtsberatern, Gartenbüchern, Reiseliteratur bis zum Geschichtsbuch und vielem mehr) werden Kinder- und Jugendliteratur (umfangreich für das Antolin Programm) Musik- 25 medien (CD), Filmmedien (DVD) Hörbücher sowie Zeitungen und Zeitschriften (26 Abos) zur Verfügung gestellt. Die SpiegelBestseller sind nur ein Beispiel für die aktuelle Auswahl. Seit gut einem Jahr steht mit der Onleihe im Verbund mit der Kreisbibliothek Spree-Neiße, der Stadtbibliothek Senftenberg, der Stadtbibliothek Forst und der See-Campus-Bibliothek Schwarzheide ein modernes elektronisches Medium zur Verfügung. Das Angebot umfasst ca. 3.800 eMedien. Die sogenannten eMedien • Sind ein neuartiges digitales Angebot der Stadtbibliothek • Ermöglichen Ihnen auf einfache Weise das Herunterladen von · eBook (Unterhaltungsliteratur, Fachbücher….) z.B. auf einen E-Reader (außer Kindle!) · eAudio (Hörbücher, Hörspiele) · eVideo (Reisevideos, Dok.-Filme, Lernvideos) · ePaper (Zeitungen) · eMusik ( Jazz, Klassik…) auf ihren Computer. • Umfassen verschiedene elektronische Medien für Kinder und Erwachsene • Sind 7 Tage in der Woche rund um die Uhr geöffnet. Voraussetzungen: Für die Nutzung der eMedien benötigen Sie nur zwei Dinge: Einen gültigen Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek Großräschen und einen Internetanschluss. Mehr Infos unter: Stadtbibliothek, Seestr. 1, 01983 Großräschen Tel.: 035753-27 177 E-Mail: [email protected] Homepage: www.stadtbibliothek-grossraeschen.de Onleihe: www.onleihe.de/Niederlausitz Unsere Öffnungszeiten: Mo., Mi. geschlossen Di/Do 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr Fr./Sa 9 - 12 Uhr Veranstaltungen 2015 09.09.2015 - 19:00 Uhr Der Schriftsteller Titus Müller stellt seinen akribisch recherchierten Tatsachenroman „Nachtauge“ vor. 14.10.2015 - 19:00 Uhr Prof. Butter mit seinem Wilhelm Busch-Programm „Das Schlüsselloch wird leicht vermisst, weil man es sucht, wo es nicht ist“ 23.10.2015 - 15:00 Uhr Lesung mit Beamershow der Ritter Rost Reihe von Jörg Hilbert und Felix Janosa. Patricia Prawit.:.Pardon!... das Burgfräulein Bö tanzt, tobt, wirbelt, trällert und rockt über die Bühne. Ein tolles Familienprogramm, das einem Mini-Musical ähnelt! Reservierungen und Kartenvorverkauf zu den Öffnungszeiten in der Bibliothek oder Tel.035753/27177 Ein Besuch in der Stadtbibliothek lohnt sich immer! Anita Köckritz Leiterin 26 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 21.& 22.03.2015 Programm der 24. Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe Die 24. Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe wird von der Stadt Großräschen in Zusammenarbeit mit dem Großräschener Gewerbeverein e. V. organisiert. Am 21. März findet um 10 Uhr die feierliche Eröffnung der Messe durch den Bürgermeister im Autohaus Hannuschka statt, musikalisch begleitet durch die Antoniusmusikanten. Die Messe dient als Plattform für ortsansässige Firmen um ihren Kunden neue Angebote zu offerieren, aber auch um untereinander ins Gespräch zu kommen und Wirtschaftskontakte zu knüpfen. Als Ergänzung zum vorhandenen Großräschener Branchenmix sind auch Firmen der Region gern gesehen, die das Portfolio im Interesse der Messebesucher abrunden. So ist aus manchem „Gelegenheitsaussteller“ schon ein Stammgast der Großräschener Leistungsschau geworden. Den Messebesuchern wird ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm geboten. Der Eintritt ist frei. Anlässlich der Leistungsschau findet ein verkaufsoffenes Wochenende im Gewerbegebiet statt. Die Öffnungszeiten der Leistungsschau sind: Samstag 10 - 17 Uhr Sonntag 11 - 17 Uhr Das aktuelle Messeprogramm finden Sie unter www.grossraeschen.de Sonstiges Waldbauernschule Brandenburg Die Waldbauernschule Brandenburg bietet brandenburgweit Schulungen für Waldbesitzer und Interessierte an. Die zweitägigen Veranstaltungen finden jeweils am Freitag von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr und am Sonnabend von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Themen der Frühjahrsschulung 2015 sind: • AKTUELLES: Bundeswaldinventur (Ergebnisse für Brandenburg), Holzmarkt, Pflichtbeiträge u.a. • FORST-FÖRDERRICHTLINIE: Änderungen ab 2015, Antragstellung u.a. • WAS TUT SICH BEI DER JAGD IM WALD? Rechte, Pflichten, Ziele – Jagd als Dienstleistung für Grundeigentümer • WALDBAU: Seltene und nichtheimische Baumarten, Auswirkungen des Klimawandels, Klimaresistenz • KULTURPFLEGE, JUNGBESTANDSPFLEGE, LÄUTERUNG • EXKURSION: Kulturpflege und Jungbestandspflege in der Praxis Termine und Schulungsorte finden Sie im Internet unter www.waldbauernschule-brandenburg.de. Die Teilnahme ist offen für alle Interessierten, der Teilnahmesatz beträgt 35 €. Bei Interesse bitten wir um Anmeldung unter 033920 / 50610 oder [email protected]. Schulungstermine Süd: Region (Referent) Veranstaltungs- Ort Termin Elsterwerda(Setzer) Gaststätte Zum Goldenen Löwen 27.03./28.03. Reuthen (Spinner) Wolfshainer Hof 27.03./28.03. Anschrift 04934 Hohenleipisch Dresdener Straße 16 03130 Tschernitz OT Wolfshain Dorfstraße 1 Blut rettet Leben – Blutspenden beim DRK DRK-Blutspendedienst startet neue Imagekampagne in sieben Bundesländern Eine Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz ist mehr als eine gute Tat – es ist etwas, das die Menschen in ihrer Region miteinander verbindet. Um das sichtbar zu machen, ist am 2. Februar in sieben Bundesländern die neue Imagekampagne der DRK-Blutspendedienste Nord-Ost und Baden-Württemberg-Hessen angelaufen. Auch in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein sollen sich alle DRK-Blutspenderinnen und –Blutspender angesprochen fühlen, ihre ganz persönlichen Beweggründe und ihre Verbundenheit zur DRK-Blutspende in der interaktiven Internetbasierten Aktion zu teilen. Im Mittelpunkt der Kampagne stehen Fotos von der Blutspende und durch die Blutspende miteinander verbundener Menschen, die auf eigenen Fotos stets durch ein rotes Band miteinander verbunden sind. Ziel der Kampagne ist es, die vielen Blutspenderinnen und Blutspender positiv in ihrem Engagement zu bestärken und das Vertrauen in ihren regionalen DRK-Blutspendedienst zu festigen. Weitere Informationen zum Mitmachen ab 2. Februar 2015 unter www.blutspenden-verbindet.de. Wer darf Blut spenden? Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein. Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht überschritten werden. Bis zum 72. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies zu. Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen! Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 27 Blutspendetermine 24.03.15 09.04.15 09.06.15 29.06.15 25.08.15 14.09.15 10.11.15 30.11.15 Dienstag, Montag, Dienstag, Montag, Dienstag, Montag, Dienstag, Montag, 14:30 - 19:00 Uhr Großräschen, Seniorenwohnpark, W.-Pieck-Str. 22 15:00 - 19:00 UhrGroßräschen, F.-Hoffmann-Oberschule, Seestr. 66 14:30 - 19:00 UhrGroßräschen, Seniorenwohnpark, W.-Pierck-Str.22 15:00 - 19:00 UhrGroßräschen, F.-Hoffmann-Oberschule, Seestr. 66 14:30 - 19:00 UhrGroßräschen, Seniorenwohnpark, W.-Pieck-Str. 22 15:00 - 19:00 UhrGroßräschen, F.-Hoffmann-Oberschule, Seestr. 66 14:30 - 19:00 UhrGroßräschen, Seniorenwohnpark, W.-Pieck-Str. 22 15:00 - 19:00 UhrGroßräschen, F.-Hoffmann-Oberschule, Seestr. 66 Weitere Termine und Informationen zur Blutspende unter (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz). DRK-Blutspendedienst Nord-Ost auf Facebook Folgen Sie uns auf Facebookhttp://www.facebook.com/drk.blutspendedienst.nordost Blog http://www.blutspende-nordost.de/startseite/index.php LMBV: Angeln nur an freigegebenen Gewässern erlaubt Illegales Angeln an den Bergbaufolgegewässern ist kein Kavaliersdelikt (Fischwilderei) Darunter fallen auch das Angeln und die gewerbsmäßige Fischerei sowohl vom Ufer aus als auch mit Wasserfahrzeugen. Senftenberg. Zum Angeln in Bergbaufolgegewässern informiert die LMBV aus gegebenem Anlass: In der Lausitz wurden bisher bereits folgende Gewässer in die fischereiliche Nutzung überführt: Bevor die Gewässer zum Angeln freigegeben werden können, müssen diese folgende Merkmale aufweisen: • In Brandenburg: Schönfelder See (Verband der Spreewaldfischer Lübbenau und Umgebung e. V.), Gräbendorfer See (Landesanglerverband Brandenburg e. V.) • In Ostsachsen: Dreiweiberner See und Bärwalder See (jeweils Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e. V.). • Der Endwasserstand muss erreicht sein. • Die Ufer müssen gefahrlos durch die Öffentlichkeit betreten werden können. • Der pH-Wert des Wassers muss dauerhaft mindestens über 5 liegen, um eine erfolgreiche Reproduktion eines Fischbestandes zu ermöglichen. Die LMBV weist ausdrücklich darauf hin, dass illegales Angeln in den anderen entstehenden Bergbaufolgegewässern kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 293 Strafgesetzbuch (Fischwilderei), mindestens aber (versuchten) Diebstahl darstellen kann. Angel-Interessenten wird daher empfohlen, sich bei den zuständigen Anglerverbänden zu informieren. Die zum Angeln freigegebenen Gewässer mit den Fischereiausübungsberechtigten sind auch unter http://www.lausitzerseenland.de/ de/wassererlebnis/angeln.html de einzusehen. Darüber hinaus sind für das Angeln die Bestimmungen der Fischereigesetze der Länder einzuhalten. Hiernach liegt das Fischereirecht beim Eigentümer der Gewässerflächen. Für die meisten Bergbaufolgeseen ist die LMBV Eigentümerin und damit Inhaberin des Fischereirechtes. Die Bergbaufolgeseen werden im Zuge der Herstellung einem fischereilichen Monitoring unterzogen und eine fischfaunistische Einstufung vorgenommen. Dies ist Voraussetzung für die in den Fischereigesetzen verankerte Hegeverpflichtungen des Fischereiausübungsberechtigten. Mit der Nutzungsfreigabe nach Herstellung der geotechnischen Sicherheit des entsprechenden Gewässers wird das Fischereiausübungsrecht durch die LMBV i. d. R. an die Landesanglerverbände oft in Kombination mit einem Berufsfischer übertragen. Die künstlich hergestellten oder noch herzustellenden Seen der Bergbaufolgelandschaft unterliegen derzeit dem Bundesberggesetz und damit strengen Anforderungen hinsichtlich der Nachnutzung insbesondere vor Beendigung der Bergaufsicht. Mit freundlichem Glückauf Dr. Uwe Steinhuber LMBV-Pressesprecher Nur die genannten Verbände stellen Angelkarten aus. Weitere Gewässer, wie der Berzdorfer See, sind in Vorbereitung einer fischereilichen Nutzung. Rat & Tat i Notruf Feuerwehr Polizei Gift-Notruf Berlin Sperr-Notruf bei (Geld-/Kredit-)Kartenverlust: i Ärztlicher Notdienst 112 110 030 192 40 116 116 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 (kostenfrei) Zahnärztlicher 01805 582 223 721 Bereitschaftsdienst (0,14 Euro aus dem deutschen Festnetz) i Störungsdienste Spree Gas-Ruf: 0800 78 22 78 0 (kostenfrei) EnviaM-Störung 08002305070 Wasserverband WAL 03573/8030 Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Bereitschaftsdienst 03573/77340 TLG Wohnungen 035722/ 24814 i Sozialer Notdienst Telefonseelsorge: Elterntelefon: Kinder-Jugendtelefon: 0800 111 0111 0800 111 0550 0800 111 0333 28 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 Eine Mitarbeiterin des Frauenhauses Lauchhammer bietet Beratung und Begleitung für von Gewalt betroffene Frauen, an folgenden Orten und Terminen an: Montag, den 04.05.2015 Großräschen im Mehrgenerationenhaus Rudolf-Breitscheid-Straße 5, Ansprechpartner: Frau Heintke Die Beratung ist kostenlos und anonym. Sie richtet sich an Frauen und Mädchen in schwierigen Lebenssituationen und bietet: • Hilfe bei seelischer und körperlicher Misshandlung • Klärung bei Fragen zu Trennung und Scheidung, Unterhalt und finanzieller Absicherung • Unterstützung bei der Wohnungssuche und Vermittlung weiterer Hilfsangebote • die Möglichkeit, offen zu reden Frauen mit ihren Kindern erhalten bei seelischer und körperlicher Misshandlung sofort unter 03574/ 26 93 Schutz, Unterkunft und Beratung im Frauen- und Kinderschutzhaus. Über diese Telefonnummer sind auch Terminvereinbarungen für die mobilen Beratungen möglich. Die Vermittlung erfolgt in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen über die Polizeiwache Lauchhammer unter der Rufnummer 03574/ 76 50 oder den Notruf 110. Schiedsstelle Schiedsstelle der Stadt Großräschen Calauer Straße 27 (Bauamt), Obergeschoss, Zimmer 4 Sprechzeiten: 2. und 4. Donnerstag im Monat, 16:00 bis 17:00 Uhr Beratungsstelle für Stasi – Unterlagen Die Außenstelle Frankfurt (Oder) ist für Bürgerinnen und Bürger der Region in Cottbus vor Ort. Am Dienstag, dem 28.04.2015, findet von 9:00 – 17:00 Uhr die persönliche Beratung zur Antragstellung auf Einsicht in die Stasiakte statt. Die Antragstellung ist kostenlos. Ort: Technisches Rathaus (Spree-Galerie), Raum 3.073 Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus Weitere Termine 2015: 30. Juni, 29. September und 24. November Für schriftliche oder telefonische Anfragen können Sie die Außenstelle Frankfurt (Oder) wie folgt erreichen: BStU - Außenstelle Frankfurt (Oder), Fürstenwalder Poststraße 87, 15234 Frankfurt (Oder) Telefon 0335 6068 - 0, Fax 0335 6068 - 2419 E-Mail [email protected] Anträge zur Akteneinsicht erhalten sie auch auf telefonische Anfrage sowie unter www.bstu.de. Außerdem können Sie sich im Internet jederzeit über die Arbeit der Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen informieren. Nachruf Nachruf In Dankbarkeit nehmen wir Abschied von dem langjährigen Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Großräschen, Ortswehr Wormlage Hauptfeuerwehrmann Erwin Putzke Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten. Stadt Großräschen der Bürgermeister stellv. Stadtwehrführer Ortswehrführer Thomas Zenker Andy Lehnigk Ditmar Nauert Großräschen, 05.01.2015 B ild q uelle n a n gabe GEWALT -Hilfe für Frauen und ihre Kinder- Fotos Seite 21: Feuerwehr Großräschen Foto Seite 22: Friedrich-Hoffmann-Oberschule Fotos Seite 23: GutsMuths Grundschule, Pestalozzi Grundschule, Kati Kiesel Foto Seite 24: Fam. Walter Foto Seite 31: Dirk Laubner Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 29 30 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 Nach Redaktionsschluss eingegangen Information über Emissionswerte der Mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage Bergmannstraße 44 01983 Großäschen, OT Freienhufen Der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster ist nach § 15 der 30. BImSchV verpflichtet die Öffentlichkeit über die Emissionsmessungen zu unterrichten. Messzeitraum: 28.10.2014 bis 30.10.2014 Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Saalhausen! Betreiber: Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster Hüttenstraße 1 c 01979 Lauchhammer Alle Eigentümer von bejagbaren Grundstücksflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes werden hiermit zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Saalhausen eingeladen. Ansprechpartner: Verbandsvorsteher: Dr. Bernd Frosch, Tel.: 03574 - 46 77 0 Termin: Freitag den 20.03.2015 Uhrzeit: 18.00 Uhr Ort: Gasthof Saalhausen, Saalhausener Dorfstraße 9, 01983 Großräschen/OT Saalhausen Berichtszeitraum: 01.01.2014 bis 31.12.2014 Anlage: In der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage wird Haus- und Sperrmüll verarbeitet. Von allen Bauwerken und Apparaten der Abfallbehandlungsanlage wird die Abluft erfasst und durch eine regenerative - thermische Oxidation gereinigt. Emissionsbegrenzungen: Gemäß den Anforderungen der 30. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen – müssen bestimmte Emissionen kontinuierlich bzw. diskontinuierlich gemessen werden. Ergebnisse der kontinuierlichen Emissionsmessungen Kontinuierlich werden die Emissionswerte von Gesamtstaub, organische Kohlenstoffverbindungen und Distickstoffoxid im Abgasvolumenstrom und die Masse der angelieferten Abfälle gemessen. Messzeitraum: 01.01.2014 bis 31.12.2014 Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Kassenwartes 4. Diskussion 5. Beschlüsse - Beschluss zum Bericht des Vorstandes - Beschluss zum Kassenbericht - Beschluss zur Verwendung des Reinertrages - Beschluss zur Entlastung des Vorstandes - Neuwahl des Vorstandes - Beschluss zum Kassenbericht - Beschluss zur Verwendung des Reinertrages - Beschluss zur Entlastung des Vorstandes - Neuwahl des Vorstandes 6. Auszahlung der Pachterlöse 7. Gemütliches Beisammensein gez. Herbert Lehmann Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Lug/Barzig Am 01.05.2015 um 17.00 Uhr findet unsere Jahreshauptversammlung in Barzig im Kuhstall statt. Bei den kontinuierlichen Emissionsmessungen wurden alle Tages- und Monatsmittelwerte bis auf 1 Ausnahme eingehalten. Folgende Überschreitung trat auf: Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher 2. Jahresbericht des Vorstandes 3. Bericht des Kassenwarts 4. Bericht des Jagdobmanns 5. Anfragen an den Jagdvorstand 6. Entlastung des Vorstandes 7. Schlusswort Imbiss von den Jägern Jagdvorsteher gez. Höhle Ergebnisse der diskontinuierlichen Emissionsmessungen Diskontinuierlich erfolgte die Messung der Emissionen für Geruchsstoffe und Dioxine / Furane durch ein behördlich bekannt gegebenes Messinstitut. Mit den Einzelmessungen wurde die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen. Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 31 Investor gesucht! Ausschreibung des Baugrundstücks „Almaecke“ Die Stadt Großräschen beabsichtigt den Verkauf eines Baugrundstücks zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes einer Mehrgenerationenwohnanlage mit optionaler Tagespflege am nordöstlichen Rand des Wohnparks „Alma“. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Landschaftspark „Allee der Steine“. Das Hafenensemble ist fußläufig erreichbar. Die Entfernung zum zukünftigen Großräschener See beträgt wenige hundert Meter. Das unbebaute Grundstück am nordöstlichen Rand des Wohnparks „Alma“ befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 22, welcher sich derzeit in Überarbeitung befindet. Die Gesamtgröße des Grundstücks beträgt ca. 11.300 m², wovon ca. 1.400 m² Grünanlage vorgesehen sind. Optional besteht die Möglichkeit auf Vergrößerung des Gesamtgrundstücks auf ca. 12.700 m². Kaufangebote werden mit mindestens 42 Euro pro m² für den Baulandanteil erwartet. Aufgrund der besonderen Attraktivität des Entwicklungsgebietes soll das Objekt aus einer Hand in einer hohen baulichen bzw. gestalterischen Qualität entstehen. Um Beibringung eines schlüssigen Betreiberkonzeptes wird gebeten. Auf die Durchführung eines möglichen Bieterverfahrens wird hingewiesen. Hinweis: Die Stadt Großräschen ist nicht verpflichtet, das höchste bzw. irgendein Angebot anzunehmen oder den Verkauf durchzuführen. Bei Verkauf wird das Nutzungs- bzw. Investitionskonzept der Interessenten gewürdigt. Der Abschluss eines Vertrages in Folge der direkten Vermarktung durch die Stadt Großräschen ist provisionsfrei. Kaufangebote mit Konzept reichen Sie bis zum 15.04.2015 in einem Umschlag mit der Aufschrift – Angebot „Wohnanlage Almaecke“ – bei der Stadtverwaltung Großräschen, Seestraße 16, 01983 Großräschen ein. Bitte geben Sie an, ob die Optionsfläche für Ihr Vorhaben in Anspruch genommen werden soll. Ansprechpartner für Rückfragen und Besichtigungstermine ist das Sachgebiet Liegenschaften der Stadt Großräschen unter Telefonnummer 035753 27-276. Umring / Teilungsentwurf über die zukünftige Grundstücksgestalt Standort des Ausschreibungsobjektes 32 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15 10:00 – 12:00 Uhr · Treffpunkt: Vorplatz am Freibad (FEZ) Liebe Großräschenerinnen und Großräschener, mit 100 Teilnehmern im letzen Jahr war der erste Frühjahrsputz eine gelungene Premiere. Viele Hände haben viel erreicht. Nach dem zweistündigen Einsatz waren die Grünflächen, der Skaterplatz und der Spielplatz der Grünen Mitte von Unrat befreit. Die Außenanlagen beider Grundschulen und des FEZ erstrahlten in neuem Glanz, Waldflächen waren entmüllt und viele Frühjahrsboten gepflanzt. An diesen Erfolg möchten wir anknüpfen. Am Freitag und Samstag vor Ostern, am 27. & 28. März, lade ich Sie herzlich zum 2. öffentlichen Frühjahrsputz ein. Machen wir Großräschen gemeinsam jubiläumsfein! Ideen und Eigeninitiativen sind herzlich willkommen. Anregungen und Anfragen zu eventueller Unterstützung durch die Stadtverwaltung zur freiwilligen Pflege von öffentlichen Grünanlagen können bereits im Vorfeld an das für Grünanlagen zuständige Sachgebiet der Stadtverwaltung Großräschen (Tel. 27 623) gerichtet werden. Am Freitag finden verschiedene eigenständige Aktionen von Vereinen, Ortsteilen und Interessengemeinschaften statt. Am Samstag um 10 Uhr ist der Vorplatz unseres Freibades Treffpunkt für alle Freiwilligen. Schön wäre, wenn Sie eine Harke, eine Schippe oder ein anderes Gartenwerkzeug mitbringen würden. Zum Abschluss erhält jeder Teilnehmer im FEZ einen Imbiss und natürlich etwas zu trinken, damit wir gemeinsam bei guten Gesprächen wieder „zu Kräften kommen“. Ich würde mich freuen, zum zweiten Frühjahrsputz viele Wiederholungstäter und auch viele neue Gesichter begrüßen zu dürfen. Herzliche Grüße Thomas Zenker Bürgermeister (Nähere Informationen auf Seite 18.) 7. Städte kämpfen um den Sieg beim Stundenschwimmen. Großräschen verteidigt nun schon zum 2. Mal in Folge den Titel. Von 0 bis 20.15 Uhr können maximal 12 Teilnehmer gleichzeitig für ihre Stadt Kilometer erschwimmen. Im kompletten Zeitraum muss aber immer mindestens eine Person im Wasser sein. Jeder einzelne Schwimmer, Helfer und Sponsor wird zur Titelverteidigung im Jubiläumsjahr gebraucht. Die geschwommenen Bahnen werden stündlich mit den anderen Städten verglichen. Uwe Schwingeweitzen vom FEZ dazu „Ich wünsche mir für 2015 vor allem viele neue Teilnehmer. Jeder kann mitmachen und seine Kollegen, Klassenkameraden, Familie und Freunde mitbringen. Jede geschwommene Bahn ist wichtig und die Stimmung im und am Schwimmerbecken ist immer fantastisch.“ Die Badesaison im FEZ beginnt im Mai. Infos: www.freibad-grossraeschen.de
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