(BEM) an Schulen in Rheinland-Pfalz

Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Institut für Lehrergesundheit (IfL)
am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
Arbeitsmedizinisches Fachberatungszentrum für Lehrkräfte und
pädagogische Fachkräfte in Rheinland-Pfalz
Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Erste Erfahrungen mit betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) an Schulen in Rheinland-Pfalz
Univ.-Prof. Dr. med. Dirk-Matthias Rose
65. Wissenschaftlicher Kongress der Bundesverbände der Ärztinnen und
Ärzte sowie Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
65. ÖGD Kongress in Rostock v. 23.-25.04.2015.
Institut für Lehrergesundheit Rheinland-Pfalz
Institut für Lehrergesundheit
Arbeitsmedizinisches Fachberatungszentrum
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Leitung
•
•
•
•
wissenschaftliche Leitung
kaufmännische Leitung
Buchhaltung/Verwaltung
Datenverarbeitung
Arbeitsmedizinische Prävention
•
Arbeitsmedizinische Betreuung nach ASchG,
ASiG, ArbMedVV, …
-
Schulbegehung und Gefährdungsbeurteilung
individuelle Beratung (Schule/Lehrkräfte/pädagog. Fachkräfte)
Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
Gesundheitsförderung
Teilnahme an ASA-Sitzungen
Beratung bei Bau und Unterhaltung von Schulen
Beratung bei der Arbeitsplatzgestaltung
Untersuchung von Arbeitsunfällen
Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe
Unterstützung bei der Wiedereingliederung
Unterstützung bei Fragen des Mutterschutzes
Unterstützung bei Fragen der Infektionsgefährdung
•
Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung
•
Sammeln von Daten für Gesundheitsbericht
•
enge Zusammenarbeit mit der „Wissenschaft“
Wissenschaft (u.a.):
•
Forschung zur Lehrergesundheit
-
•
Durchführung von Forschungsprojekten
Sammeln und Aufarbeiten von spezieller Fachliteratur
Gesundheitsberichterstattung zur Lehrergesundheit
Einwerbung von Drittmitteln
Fachberatung:
- allgemeine Fachberatung (Ministerium, ADD, Schulleitungen,
Lehrkräfte, …)
- Aufbau und Pflege einer Informationsplattform
- Hotline für Lehrergesundheit
•
Aus-, Fort- und Weiterbildung:
-
•
•
ärztliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
spezielle Fortbildung für Lehrkräfte
Organisation und Durchführung von Workshops
Organisation und Durchführung von Gesundheitstagen
Öffentlichkeitsarbeit
Gremienarbeit
- Gremienarbeit in Bund, Land und Region (z.B. GDA)
- Netzwerkbildung
- Kooperation mit anderen Einrichtungen zur Lehrergesundheit
•
enge Zusammenarbeit mit der „Arbeitsmedizinischen Prävention“
Organigramm des IfL
Leitung des IfL
Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing.
Stephan Letzel
Assistenz der Geschäftsleitung
Nadine Hantschmann
wissenschaftliche Leitung (W2)
Univ.-Prof. Dr. Dirk-Matthias Rose
QM, A & G Beauftragter
Klaus Schöne
Geschäftsführerin
Stabstelle Arbeitsschutz
Marion Tank
Arbeitssicherheit
Wirtschaftsingenieur/Fachkraft
für Arbeitssicherheit
Wirt.-Ing. Klaus Schöne
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Dipl.-Ing. Kathrin Oehler
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brigitte Stoll
Betriebsärztin
Dr. med. Antonia Viertel
Medizin
Psychologie
Leitender Arzt
Leitende Psychologin
Univ.-Prof. Dr. Dirk-Matthias Rose
Dr. Sarah Dudenhöffer
Ärzte/Ärztinnen
Dr. med. Ann-Kathrin Jakobs (OA)
Dr. med. Ulrike Burger
Patricia Vives Pieper
Dorothee Frey
Dr. med. Freya Rösner
Karoline Sommer (MS)
Dr. med. Brigitta Wimmer
Dr. med. Renate Kimbel (OA)
Psychologen
Johanna Adams
Till Beutel
Statistiker
Matthias Claus
Medizinische Fachangestellte
Brandschutzbeauftragte
Sandra Knopik,
Vertretung: N. Hantschmann
Michaela Haak
Sandra Knopik
Sabrina Hertlein
Ersthelferin
Nadine Hantschmann,
Vertretung: Sandra Knopik
Gesundheitsförderung
Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Arbeitsmedizinische
Prävention
Primärprävention
Sekundärprävention
Tertiärprävention
Schadensverhütung
Schadensbegrenzung
Schadensrevision
• Verhaltensprävention
• Verhältnisprävention
• Erkennen von
Risikofaktoren
• medizinische
Rehabilitation
• unspezifisch
• spezifische
• Früherkennung von
Erkrankungen
• berufliche
Rehabilitation
• (Akuttherapie)
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Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Betriebliches Eingliederungs-Management
(BEM)
 Begriffserklärung:
„Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) umfasst alle aufeinander
abgestimmten Aktivitäten und Maßnahmen einschließlich Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben, die Beschäftigten nach längerer
Arbeitsunfähigkeit die dauerhafte Rückkehr an ihren Arbeitsplatz
ermöglichen sollen.“1
(1 Praxishandbuch Arbeitsmedizin, Andreas Sommerfeld)
 Gesetzliche Verankerung:
§ 84 Abs. 2 SGB IX
§ 74 SGB V, § 28 SGB IX
§ 27 Abs.1 Nr. 7 und § 35 SGB VII
§ 12 /§ 13 des LDSG
§ 81 Abs. 4 SGB IX
§ 27 Abs. 1 Nr. 6 und § 42 SGB V
§ 3 Abs. 1 ASiG
Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Umsetzung von BEM an Schulen
in Rheinland-Pfalz
 Dienstvereinbarung zum Betrieblichen
Eingliederungsmanagement im Schuldienst
Präambel
Die Gesundheit der Beschäftigten an Schulen und Studienseminaren
ist ein wichtiges Gut. Nur gesunde Beschäftigte können auf Dauer den
stetig wachsenden beruflichen Anforderungen gerecht werden. Die
Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten ist deshalb notwendiger Bestandteil der schulischen Qualitäts- und
Personalentwicklung.
 Handreichung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement an Schulen und Studienseminaren
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Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Was ist BEM
für Schulen in Rheinland-Pfalz ?
 BEM ist ein Angebot des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers an
die Bediensteten (Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und
alle Landesbeschäftigte) mit dem Ziel, in einem geregelten
Rahmen Wege zu finden, um eine Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden und die Rückkehr an den
Arbeitsplatz zu erleichtern und möglichst dauerhaft zu
sichern.
 Auf der Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen
haben das MBWWK und die Hauptpersonalräte mit der
Unterstützung des Instituts für Lehrergesundheit (IfL) ein auf
die besonderen Bedürfnisse des rheinland-pfälzischen
Schuldienstes abgestimmtes Konzept des Betrieblichen
Eingliederungsmanagements (BEM) entwickelt.
8
Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Worum geht es beim BEM
für Schulen in Rheinland-Pfalz ?
 Ist eine Erkrankung noch nicht überwunden, geht es zunächst
darum, Betroffene bei der Wiederherstellung der Gesundheit
zu unterstützen. Kann die Arbeit wieder aufgenommen
werden, sollen der Wiedereinstieg in den Beruf möglichst
erleichtert und hierbei auch etwaige gesundheitliche
Beeinträchtigungen berücksichtigt werden.
 Möglicherweise müssen z. B. geänderte Anforderungen an
die Arbeitszeit oder Einschränkungen bei bestimmten
Tätigkeiten im Schulalltag beachtet werden. Vielleicht werden
aber auch technische Hilfsmittel benötigt, um den Beruf weiter
ausüben zur können.
9
Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Wer ist beim BEM beteiligt ?
 Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter ist verpflichtet,
Betroffenen ein BEM schriftlich anzubieten, sobald die u. g.
Voraussetzungen hierfür vorliegen.
 Dem Wunsch der betroffenen Person entsprechend
übernimmt anschließend entweder das IfL oder die
Schulleitung die Federführung im BEM.
Darüber hinaus können mit Einverständnis der betroffenen
Person z. B. der öPR, die Gleichstellungsbeauftragte, die
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, das
Projekt Lehrergesundheit der ADD, aber auch externe
Institutionen wie das Integrationsamt, die Krankenversicherung oder die Unfallkasse hinzugezogen werden.
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Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Besteht eine Verpflichtung,
am BEM teilzunehmen?
 Die Teilnahme an BEM ist für die Betroffenen freiwillig.
Die Betroffenen entscheiden selbst, ob sie das BEM in
Anspruch nehmen wollen und wer ggf. bei der Durchfürung
des BEM beteiligt werden soll. Es bestehen keinerlei
Verpflichtungen.
 Ein bereits begonnenes BEM kann abgebrochen, aber auch
wieder aufgenommen werden.
 Es entstehen keine dienst- oder arbeitsrechtlichen Nachteile,
wenn die Durchführung eines BEM abgelehnt wird oder das
BEM keinen Erfolg hat.
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Einleitung des BEM
Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
laufende Dienstpflicht der Schulleitung
Voraussetzung
für Einleiten eines
BEM Verfahrens
Dienststellenleitung
überprüft fortlaufend die
Krankmeldungen
Auslöser/Kriterium:
„Arbeitsunfähigkeit“*
> 6 Wochen
in den letzten 12 Monaten
V: Schulleitung,
ggf. ADD für Leitung
Voraussetzung zur Einleitung BEM:
Eine Lehrkraft ist


mehr als 6 Wochen durchgehend oder
mehr als 6 Wochen innerhalb der letzten
12 Monate
aus gesundheitlichen Gründen dem Dienst
ferngeblieben
* Krankheitsbedingte Abwesenheit
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Einleitung des BEM
Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
laufende Dienstpflicht der Schulleitung
Voraussetzung
für Einleiten eines
BEM Verfahrens
Schritt 1:
Dienststellenleitung
überprüft fortlaufend die
Krankmeldungen
(Führen des
Abwesenheitsblattes)
V: SchulleiterIn
Auslöser/Kriterium:
„Arbeitsunfähigkeit“*
> 6 Wochen
in den letzten 12 Monaten
Kontaktaufnahmen mit
Lehrkraft
(Einladungsschreiben)
V: SchulleiterIn
(Muster)Einladungsschreiben:
Kopie des Schreibens
an IfL und Vertreter ÖPR





Grundlage und Ziele von BEM
Wer kann beteiligt werden?
Bitte um Antwort innerhalb von 4 Wochen
Angaben zum Datenschutz
Hinweis auf Freiwilligkeit
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Einleitung des BEM
Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
laufende Dienstpflicht der Schulleitung
Voraussetzung
für Einleiten eines
BEM Verfahrens
Schritt 1:
Dienststellenleitung
überprüft fortlaufend die
Krankmeldungen
V: SchulleiterIn
Auslöser/Kriterium:
„Arbeitsunfähigkeit“*
> 6 Wochen
in den letzten 12 Monaten
Kontaktaufnahmen mit
Lehrkraft
(Einladungsschreiben)
V: SchulleiterIn
Kopie des Schreibens
an IfL und Vertreter ÖPR
AU Meldung an ADD ist
erfolgt
Schritt 2:
Einverständniserklärung
Lehrkraft (schriftlich mit
mitgeschickter Rückantwort
binnen 4 Wochen
14
Einleitung des BEM
Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
laufende Dienstpflicht der Schulleitung
Voraussetzung
für Einleiten eines
BEM Verfahrens
Schritt 1:
Dienststellenleitung
überprüft fortlaufend die
Krankmeldungen
(Führen des
Abwesenheitsblattes)
V: SchulleiterIn
Auslöser/Kriterium:
„Arbeitsunfähigkeit“*
> 6 Wochen
in den letzten 12 Monaten
Kontaktaufnahmen mit
Lehrkraft
(Einladungsschreiben)
V: SchulleiterIn
Kopie des Schreibens
an IfL und Vertreter ÖPR
AU Meldung an ADD ist
erfolgt
Schritt 2:
Einverständniserklärung
Lehrkraft (schriftlich mit
mitgeschickter Rückantwort
binnen 4 Wochen
V: ADD
nein
Ende BEM - Dokumentation
ADD Ref. 31
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Ja (siehe Durchführung BEM nächste Folie)
Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
Durchführung eines BEM
Einverständniserklärung der Lehrkraft
liegt vor
Schritt 3:
Schritt 4:
BEM unter Federführung
IfL
JA
Alternative
V: IfL
Alternative
V: Schulleitung
BEM unter Federführung
Schulleitung
Wiedereingliederungs(Erst-)gespräch führen
und Maßnahmen
festlegen (Protokoll)
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Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
Durchführung eines BEM
Einverständniserklärung der Lehrkraft
liegt vor
Schritt 3:
Schritt 4:
BEM unter Federführung
IfL
JA
Alternative
V: IfL
Alternative
V: Schulleitung
BEM unter Federführung
Schulleitung
Wiedereingliederungs(Erst-)gespräch führen
und Maßnahmen
festlegen (Protokoll)
ggf. externe Experten
hinzuziehen
Schritt 5:
Umsetzung und
Steuerung Maßnahmen
und ggf. weitere
Gespräche
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Bei Bedarf und mit Zustimmung der betroffenen PersonInstitut
kann
weiterer
für Lehrergesundheit
interner und/oder externer Sachverstand hinzugezogen werden, wie z. B.:
am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin















weitere Personen der betroffenen Dienststelle
das Projekt Lehrergesundheit der ADD
Amtsarzt (z.B. Deputatsreduktion)
eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
eine externe Fachkraft für Suchtfragen
das Integrationsamt
die Unfallkasse
der Schulträger
die Krankenversicherung/-kasse
der behandelnde Haus- oder Facharzt
Reha-Klinik
Rentenversicherungsträger
Schadensregulierungsstelle
Beihilfestelle
Vertrauensperson eigener Wahl
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Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
Beendigung eines BEM
Umsetzung und Steuerung
Maßnahmen
und ggf. weitere
EinverständnisGespräche
erklärung Lehrkraft
liegt vor
Schritt 5:
BEM unter Federführung
Schulleitung
BEM unter Federführung
IfL
Abschluss:
Wiedereingliederungs(Erst-)gespräch führen
und Maßnahmen
festlegen
JA
V: IfL
Ende BEM
Abschlussprotokoll
MaßnahmenV: Schulleitung
erfolgreich
Wiedereingliederungs(Erst-)gespräch führen
und Maßnahmen
festlegen
NEIN
Ende BEM
Abschlussprotokoll
V: ADD, Ref. 31
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Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Müssen Diagnosen bekannt gegeben werden?
 Nein,
es besteht keine Verpflichtung, Diagnosen oder medizinische
Befunde mitzuteilen.
Allerdings ist zu bedenken, dass eine optimale Beratung im
Rahmen des BEM unter Umständen nur möglich ist, wenn
entsprechende Informationen gegeben werden.
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Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Was geschieht mit den im Rahmen des BEM
erhobenen Daten?
 Alle am BEM beteiligten Personen sind zu Verschwiegenheit
verpflichtet. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IfL gilt
zudem die ärztliche Schweigepflicht.
 Im Rahmen des BEM gewonnene Informationen dürfen Dritten
nur mit Zustimmung der betroffenen Person mitgeteilt werden.
 Bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung etwaiger
Daten werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen
beachtet.
 Personenbezogene Daten, die im Rahmen des Betrieblichen
Eingliederungsmanagements bekannt werden, werden nur für
diesen Zweck verwendet. Nur Nachweis BEM wird in der
Personalakte dauerhaft dokumentiert, alle anderen Unterlagen
werden nach 3 Jahren vernichtet/zurückgegeben.
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Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Unterschiedliche Aufgaben im BEM
 Institut für Lehrergesundheit (IfL)
- erhält eine Kopie aller Einladungen und Abschlussprotokolle
- übernimmt auf Wunsch die Federführung im BEM Prozess
- empfiehlt Maßnahmen, z.B. technische oder organisatorische
- empfiehlt ggf. stufenweise Wiedereingliederung und begleitet den Prozess in Absprache mit den Amtsärzten
 Amtsärzte
- zuständig im BEM für Deputatsreduktion nach § 11
- ggf. amtsärztliches Attest bei Nichtaufschiebbarkeit von
Kuren
- Atteste für Beihilfefähigkeit bei Reha-Maßnahmen
 Zentrale medizinische Untersuchungsstelle (ZMU)
Beurteilung der Dienstfähigkeit als Landesbeamter.
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Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Abstimmungsnotwendigkeiten im BEM
 Institut für Lehrergesundheit (IfL)
- Verweisung an Amtsarzt bei Deputatsreduktion
- Begleitung Wiedereingliederung, ggf. Abspr. mit Amtsarzt
- keine Beurteilung von Gutachten Amtsärzte oder ZMU
- keine vertrauensärztliche Tätigkeit
 Amtsärzte
- Verweisung an IfL bei Wiedereingliederung im Rahmen BEM
(Suchtvereinbarung für Lehrer geplant als Erweiterung BEM)
 Zentrale medizinische Untersuchungsstelle (ZMU)
- Verweisung an IfL bei Wiedereingliederung
- Berücksichtigung von abgeschlossenem BEM Verfahren bei
Diensttauglichkeitsuntersuchungen
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Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Übersicht BEM Angebote SJ 2014/1015
 BEM wurde im Mai 2014 in Kraft gesetzt und seitdem den
Beteiligten in über 50 Veranstaltungen landesweit bekannt
gegeben.
 bereits laufende Verfahren wurden nicht in die BEM Statistik
mit einbezogen
 bisher 280 Angebote (106 m / 174 w), davon
im SJ 2014/2015 228 Angebote
 Annahmerate: 128 Angebote (46%),
davon 79 IfL (62%), 46 SL (36%)
 Offene Rückantworten: 152 Angebote (54%)
dabei Ablehnung Angebot 28%
noch keine Antwort 30%
kein Bedarf mehr, weil wieder in Arbeit
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Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Altersverteilung BEM Angebote






20 – 30 J. = 8 Angebote
31 – 40 J. = 51 Angebote
41 – 50 J. = 71 Angebote
51 – 60 J. = 88 Angebote
über 60 J.= 52 Angebote
keine Angaben = 10 Fälle
( 2,9%)
(18,2%)
(25,4%)
(31,4%)
(18,6%)
( 3,6%)
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Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Verteilung BEM Angebote auf Schularten









Grundschulen
= 34 Angebote (12,1%)
Grund- und Realschule+ = 7 Angebote ( 2,5%)
Realschule+ + RS + FOS = 71 Angebote (25,4%)
Förderschulen (FÖS)
= 34 Angebote (12,1%)
Integrierte Gesamtschule = 10 Angebote ( 3,6%)
Gymnasien
= 27 Angebote ( 9,6%)
Berufsbildende Schulen = 74 Angebote (26,4%)
Studienseminare
= 19 Angebote ( 6,8%)
ohne Angaben
= 4 Angebote ( 1,4%)
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Institut für Lehrergesundheit
am Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin
Abgeschlossene BEM Fälle
 unter der Federführung IFL
2014 = 5
2015 = 1
Anteil physisch bedingter Fälle:
38,1 %
Anteil psychisch bedingter Fälle:
22,6 %
Anteil psychische/physischer Fälle: 16,7 %
sonstige Fälle:
22,6 %
 unter der Federführung SL
2014 = 8
2015 = 9
27