Gastordnung

Gastordnung
Wir bitten unsere Gäste, die folgenden Regeln des Restaurants Kronenhalle
zu beachten.
1. Abrechnung – Die Abrechnung erfolgt in Schweizer Franken.
2. Aufnahmen – Foto- und Filmaufnahmen in den Räumen des Restaurants Kronenhalle
sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen können von der Direktion bewilligt werden.
3. Auftritte – Konzerte, Vorträge und andere Auftritte in den Räumen des Restaurants
Kronenhalle sind grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind Anlässe im Rahmen des
Zürcher Sechseläutens, namentlich der traditionelle Auftritt der Zürcher Jugendmusik.
4. Computer – In den Speiseräumen des Restaurants Kronenhalle ist die Verwendung
von Laptops verboten und die Nutzung von Tablets und Smartphones ist auf ein
Minimum zu beschränken. Für die Benutzung von Computern stehen den Gästen des
Restaurants Kronenhalle der Vorraum (Eingang Rämistrasse 4) und das Fumoir im
1. Stock zur verfügen.
5. Dresscode – Gepflegte Kleidung (Smart- oder Business-Casual). Die Direktion kann
Gästen in unpassender Kleidung den Zutritt zum Restaurant Kronenhalle verweigern.
6. Haftung – Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an
Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen , seine
Gäste oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.
7. Zapfengeld – Das Mitnehmen von Getränken und Speisen etc. ist grundsätzlich nicht
gestattet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Direktion. In diesen Fällen kann
ein Zapfengeld und/oder sonstiger Ausgleich zuzüglich eines Bedienungsanteils zur
Deckung der Gemeinkosten berechnet werden.
8. Sperrige Gegenstände – Grosse Rucksäcke und Taschen, Kinderwagen etc. sind vor
dem Betreten der Speisesäle des Restaurants Kronenhalle am Empfang im Vorraum
(Eingang Rämistrasse 4) zu deponieren.
9. Telefonieren –In den Speisesälen des Restaurants Kronenhalle sind Telefone auf lautlos zu schalten. Telefongespräche sollen kurz gehalten und auf ein Minimum
beschränkt werden. Für längere Telefongespräche stehen den Gästen der Vorraum
(Eingang Rämistrasse 4) und das Fumoir im 1. Stock zur Verfügung.
10. Rauchverbot – In den Speiseräumen herrscht absolutes Rauchverbot. Zigarren,
Pfeifen, Zigaretten oder E-Zigaretten dürfen in unserem Fumoir im 1. Stock geraucht
werden.
Diese Gastordnung tritt mit der Aushängung und der Publikation auf
www.kronenhalle.com in Kraft und gilt in allen Räumen des Restaurants Kronenhalle.
Restaurant Kronenhalle, Zürich – im April 2015