Code of Conduct - Die Dolmetschplattform für Soziale Einrichtungen

Code of Conduct
Warum einen 'Code of Conduct'?
Der interprAID Code of Conduct ist ein Leitfaden für Dolmetscheinsätze, die
über interprAID gebucht werden. Er sorgt für gleichbleibend hohe Qualität, ein
transparentes Verfahren und schafft eine Vertrauensbasis. Der Code of Conduct bietet Auftraggebern einen Referenzrahmen zur Evaluierung und Beurteilung unseres Services und individueller Dolmetschleistungen. Letztendlich
leistet er einen Beitrag zur erfolgreichen Kooperation zwischen DolmetscherInnen, sozialen Einrichtungen und deren Klientel.
Dolmetschen in sozialen Einrichtungen
DolmetscherInnen kommen in sozialen Einrichtungen zum Einsatz um dort
sprachliche und kulturelle Barrieren zwischen Fachkraft und KlientIn zu
überbrücken.
Sie
verhelfen
damit
zu
gleichem
Zugang
zu
den
Dienstleistungen der jeweiligen Einrichtung. Nur bei unmissverständlicher
Kommunikation kann professioneller Service möglich werden. Und nur so
können Rechte in einer multikulturellen Gesellschaft von allen gleichermaßen
wahrgenommen werden.
Unter keinen Umständen sollten Freunde, Verwandte und schon gar nicht
Kinder zur Sprachmittlung eingesetzt werden. Dolmetschen in sozialen
Einrichtungen
erfordert
professionelles
Arbeiten,
Technik,
Ausbildung,
Erfahrung und Abstand. Ist dies nicht gegeben kann es zu folgenschweren
Missverständnissen sowie zu Interessenkonflikten kommen.
Mehr als in allen anderen Einsatzgebieten sind DolmetscherInnen in sozialen
Einrichtungen mit einem Machtgefälle, ungleichem Wissensstand, kulturellen
Unterschieden und Hemmnissen konfrontiert. Sie kommen in Situationen mit
zum Teil gravierenden Konsequenzen zum Einsatz. Deswegen ist ein ethisches
und professionelles Handeln umso wichtiger. Der interprAID Code of Conduct
bietet dazu entsprechende Richtlinien.
interprAID – The Community Interpreting Platform
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Entstehung des interprAID Code of Conduct
Der interprAID Code of Conduct lehnt sich an ähnlichen professionellen
Richtlinien sowohl aus dem Community- und Medical Interpreting als auch
aus dem kommerziellen Dolmetschen an. Er entspricht den ethischen und
professionellen Vorgaben von Berufsverbänden und Assoziationen im
internationalen Kontext des Community Interpretings..
Ist der interprAID Code of Conduct bindend?
Ja, der interprAID Code of Conduct stellt eine verbindliche Vereinbarung
zwischen
DolmetscherIn,
Auftraggeber
und
interprAID
dar.
Mit
der
Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von interprAID
verpflichten sich DolmetscherInnen bei jeder durch interprAID zustande
gekommenen Transaktion entsprechend des interprAID Code of Conduct zu
agieren.
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interprAID ­Code of Conduct­
Professionelle Ethik
I.
Rolle
•
Die Rolle von DolmetscherInnen im Community Interpreting ist die eines Mittlers zwischen zwei ungleichen Gesprächsparteien. Gute Kommunikation zwischen Fachkraft und KlientIn soll über sprachliche und kulturelle Barrieren hinweg ermöglicht werden. •
Neben der Sprachmittlung gehört kulturelles Mitteln ggf. durch geeignete und als solche gekennzeichnete Meta­Kommentare1 zu den Aufgaben von DolmetscherInnen.
II.
•
Einsatz
DolmetscherInnen müssen den Anforderungen eines Einsatzes ge­
wachsen sein. Ein Auftrag der professionelle (z.B. Fachgebiet) oder persönliche (z.B. Abgrenzung) Kompetenzen überschreitet, darf nicht angenommen werden.
III. Verschwiegenheit
•
DolmetscherInnen verpflichten sich, keinerlei Informationen zu Inhalt, Beteiligten oder Umständen ihrer Einsätze weiterzuge­
ben oder zu persönlichem Vorteil zu nutzen. IV.
•
Neutralität
DolmetscherInnen bleiben stets neutral und lassen ihre persönliche Meinung (z.B. Weltanschauung, Moral, Religion) weder direkt noch indirekt einfließen.
•
DolmetscherInnen assistieren nicht und geben keinen Rat oder Urteil ab; sie sind keine Gutachter. 1
Ein Meta­Kommentar ist ein Kommentar über das Gesagte und zu dessen weiteren Erläuterung
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•
Eine schon bestehende Bekanntschaft mit dem Klienten muss vorab bekannt gegeben. DolmetscherInnen dolmetschen nicht für Verwandte oder enge Freunde.
•
Zumeist sind soziale Einrichtungen die zahlenden Auftraggeber. Oftmals befindet sich deren Klientel in einer Bittsteller­Rol­
le. Weder die eine noch die andere Tatsache darf zu Befangen­
heit oder Voreingenommenheit führen.
V.
Genauigkeit
•
DolmetscherInnen übersetzen mit dem Anspruch der Genauigkeit. Umgangssprachliche Redewendungen werden als solche übermit­
telt. Die Botschaft muss mehrdimensional wiedergegeben werden. Dies beinhaltet Ton, Betonung und Stimmlage der Klientin sowie kulturell spezifische non­verbale Signale. •
Falls ein Fehler im Dolmetschen gemacht wurde, verpflichten sich DolmetscherInnen diesen im Nachhinein zu korrigieren.
VI.
•
Vollständigkeit
DolmetscherInnen vereinfachen nicht und fassen das Gesagte nicht zusammen. •
Redewendungen, Umgangssprache, und auch Obszönitäten müssen übersetzt werden.
•
DolmetscherInnen greifen nicht korrigierend ein; faktische Fehler werden übermittelt.
•
Sprachliche und nicht­sprachliche Botschaften müssen übermittelt werden.
VII. Interkulturelles Mitteln
•
DolmetscherInnen greifen mittelnd ein wo es zu kulturell be­
dingten Missverständnissen oder Ungenauigkeiten kommen könnte. •
Meta­Kommentare, also Erklärungen zu kulturellen Besonderhei­
ten, die zu möglichen Missverständnissen führen könnten müssen von der DolmetscherInnen deutlich als solche gekennzeichnet interprAID – The Community Interpreting Platform
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werden.
VIII. Weiterbildung
•
DolmetscherInnen bemühen sich um professionelle Weiterbildung. •
DolmetscherInnen sollen bzgl. Entwicklungen in Fachterminolo­
gie, Kommunikations­ und Dolmetschtechnik auf dem aktuellen Stand sein.
•
DolmetscherInnen sollten sich in ihrer Sprachgemeinde entspre­
chend engagieren um Fachterminologie und Sprachentwicklungen weiterzugeben bzw. aufzugreifen.
Arbeitsweise & professionelle Standards
I.
Arbeitsbedingungen
•
Ungestörtes Arbeiten muss sowohl bei lokalen als auch bei Video Remote Einsätzen gewährleistet sein.
•
Alle Parteien müssen während einer Video Remote Sitzung gut hörbar und sichtbar sein.
•
Bei längeren Einsätzen (> 1h) müssen Pausen gemacht werden um gleichbleibend hohe Qualität zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere auch für Video Remote Einsätze.
•
II.
•
Handys sind nicht akzeptabel für Video Remote Einsätze.
Vorbereitung
DolmetscherInnen müssen sich entsprechend der Kommentare des Auftraggebers und des Einsatzgebietes vorbereiten.
•
Auftraggeber müssen soweit wie möglich DolmetscherInnen durch geeignete Information zu Thematik und Rahmenbedingungen des Gespräches die Möglichkeit zur Vorbereitung geben.
III. Pünktlichkeit
•
DolmetscherInnen werden zur Pünktlichkeit angehalten und müssen zur vereinbarten Zeit bereit sein. Dies gilt sowohl für interprAID – The Community Interpreting Platform
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lokale als auch für Video Remote Einsätze. •
Bei Verspätung über ein gewisses Zeitmaß hinaus kommt es zur Stornierung des Termins. Genaueres dazu kann den Stornobedingungen entnommen werden.
IV.
•
Vorstellung
DolmetscherInnen stellen sich zu Beginn des Gesprächs selb­
ständig vor. •
Es ist Bestandteil der Vorstellung über die Verpflichtung zur Verschwiegenheit aufzuklären.
•
Zur Vorstellung gehört auch den Ablauf der Sitzung zu erläutern (d.h. Konsekutivdolmetschen2, kurze Redeabschnitte, erste oder dritte Person Perspektive, etc.). V.
Durchführung
•
DolmetscherInnen übernehmen keine anderen Aufgaben außer dem Dolmetschen des Gesprächs. •
Es herrscht respektvoller, höflicher, professioneller Umgang, der auch in adäquater Kleidung Ausdruck findet. Dies gilt insbesondere auch für Video Remote Sitzungen.
•
Referenzen zu sich selbst werden durch Formulierung „die DolmetscherIn sagt“ klargestellt. •
Wenn Redeabschnitte zu lang werden und Verständnis bzw. Quali­
tät in Mitleidenschaft gezogen werden, muss die DolmetscherIn selbständig eingreifen, unterbrechen und ggf. nachfragen.
•
Falls etwas nicht eindeutig verstanden wurde, muss unbedingt darüber informiert werden.
•
Dokumente können nur vorläufig auf Ansicht vom Blatt übersetzt werden. •
2
Die maximal vereinbarte Gesprächsdauer sollte nicht über­
Beim Konsekutivdolmetschen werden jeweils im Wechsel kurze Redeabschnitte übersetzt.
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schritten werden. Gibt es Anschlusstermine, so muss die Dol­
metscherIn die Terminfristen selbstständig einfordern.
•
Bei lokalen Einsätzen sollten Reisekosten erstattet und Anreisezeiten bezahlt werden. •
VI.
•
Für lokale Buchungen gilt eine Vorlaufzeit von 48 Stunden.
Abschließen
Beendigung des Gesprächs erfolgt durch die gesprächsführende Person. interprAID – The Community Interpreting Platform
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