Jahrgang 32 Freitag, den 10. April 2015 Jagdgenossenschaft Arberg Einladung zur Jahreshauptversammlung am Samstag, den 18. April 2015, um 19.30 Uhr im Gasthaus Friedel Nummer 8 Förderverein Kindergarten Großlellenfeld und Umgebung e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung am 27. April 2015 um 19:00 Uhr im Pfarrstadl. Tagesordnung: 1. Bericht der Vorstandschaft 2. Kassenbericht 3. Verwendung der Jagdpacht 4. Wünsche und Anträge 5. Sonstiges Falls Wünsche vorhanden sind, bitte diese vorab dem Jagdvorsteher bekannt geben. Der Jagdvorstand • Begrüßung durch den 1. Vorstand • Bericht des 1. Vorstandes • Bericht des Schriftführers • Bericht des Kassiers • Entlastung der Vorstandschaft • Neuwahlen • Anträge und Wünsche Die Vorstandschaft Arberg - 2 - Altpapier KiTa Es ist wieder soweit! Der Container für die Altpapiersammlung der KiTa Arberg steht am Parkplatz der KiTa vom 14. - 24. April 2015bereit. Bitte entsorgen Sie Ihr gesammeltes Altpapier zu folgenden Zeiten: Montag bis Samstag: 7 Uhr bis 16 Uhr Was darf in den Container? Zeitungen, Prospekte, Magazine, sonstiges sauberes Papier TIPP: Auch Kataloge dürfen in den Container geworfen werden, wenn der Umschlag abgerissen wird. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Der Elternbeirat der KiTa Arberg Bürgermeister im Amt Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich bin grundsätzlich zu den nachfolgenden Zeiten für Sie erreichbar: Montag.................................................... 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr Mittwoch.................................................. 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr Donnerstag............................................ 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag..................................................... 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich leider nicht gewährleisten kann, zu den oben angegebenen Zeiten stets anwesend zu sein. Vorherige Terminvereinbarungen wären deshalb empfehlenswert. Selbstverständlich können bei Bedarf auch Termine außerhalb der o.g. Sprechstunden vereinbart werden. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Markt Arberg, Tel. 09822/8221-12. Jürgen Nägelein 1. Bürgermeister Auszug aus der öffentlichen Sitzung vom 06.03.2015 Bauanträge a) Antrag auf Einbau einer Heizung in eine bestehende Scheune; Anna Emmendörfer, Großlellenfeld 118, Fl.-Nr. 59, Gem. Großlellenfeld Dem Antrag wird zugestimmt. Nr. 8/15 b) Antrag auf Errichtung einer Bauschuttrecyclinganlage; Baugeschäft Christian Glas, Fl.-Nr. 1814, Gem. Arberg, Industriestraße Dem genannten Antrag wird zu gestimmt. c) Antrag auf Errichtung eines Abstellraumes an eine bestehende Garage; Martin Antritt, Bergweg 21, Arberg, Fl.-Nr. 427/36, Gem. Arberg Dem genannten Antrag wird unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung zu gestimmt. Verordnung des Marktes Arberg über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen Vorgeschlagen wird der 18.10.2015 von 11:00 bis 16:00 Uhr. Breitbandausbau: Zweckvereinbarung zwischen der Marktgemeinde Arberg und der Gemeinde Unterschwaningen zur interkommunalen Zusammenarbeit Der MGR stimmt der Zweckvereinbarung zwischen der Marktgemeinde Arberg und der Gemeinde Unterschwaningen zur interkommunalen Zusammenarbeit im Zuge des Breitbandausbaus zu. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 Die Jahresrechnung 2014 schließt wie folgt: Überschuss im Verwaltungshaushalt (Zuführung zum Verm.haushalt) 609.244,27 € Überschuss im Vermögenshaushalt 417.191,34 € Gesamtüberschuss 1.026.435,61 € ./. Kasseneinnahmereste im Verwaltungshaushalt 24.976,20 € Kassenmäßiger Buchbestand 1.001.459,41 € Ausbau der GV-Straße Arberg-Oberschönau-Unterschönau Für Straßenbaumaßnahmen sind im Haushalt 170.000 € bereitgestellt worden, Zuschüsse sind grundsätzlich möglich. Die Planung der Maßnahme (Leistungsphasen 1-4) wird an das IB Heller, Herrieden, zum Angebotspreis von ca. 14.000 €, erweitert um die Strecke zwischen Unterschönau und der Staatsstraße 2411 vergeben. Katholische Kindertagesstätte St. Blasius Es werden nochmals die Fördermodalitäten erläutert, insbesondere macht der 1. Bgm. deutlich, dass die Förderung zweckgebunden ist und die Gemeinde das volle Finanzierungsrisiko trägt. Die Belegungszahlen stellen sich wie folgt dar: KiTa-Jahr 2015/2016 - 57 Regelkinder und 23 Krippenkinder KiTa-Jahr 2016/2017 - 56 Regelkinder und ca. 20 Krippenkinder Zur Entspannung der herrschenden Platznot wird eine Containerlösung beim Kindergarten mit ca. 100m2 unter Berücksichtigung der Zuschusssituation aufgestellt. Die Mietdauer wird auf ca. drei Jahre angelegt. Danach wird eine dauerhafte Lösung angestrebt. Sonstige Mitteilungen des Ersten Bürgermeisters a) Antrag der Kirchenstiftung zur Wegesanierung am Gumbertusbrunnen Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Er ist entsprechend der Vereinbarung mit der Jagdgenossenschaft Arberg jedoch von dieser zu stellen. b) Antrag der Kirchenstiftung auf Verlängerung der derzeitigen Betriebserlaubnis für das KiTa-Jahr 2015/2016 für die Kath. KiTa St. Blasius Der Antrag wurde bei der zuständigen Stelle des Landratsamtes für zwei Regelgruppen mit je 25 Plätzen und 2 Notplätzen, zwei Krippengruppen mit je 12 Plätzen und der vereinzelten Schulkindbetreuung gestellt. c) Erneuerung des Kanalanschlusses Schlossweg/Baumaßnahme ZV Reckenberg-Gruppe Der ZV zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe plant 2015 die komplette Erneuerung der Ortsnetzleitung im Bereich des Schlossweges. Arberg - 3 - Nächster Abfuhrtermin Papiertonne: 13.04.2015 Verpachtung v. gemeindeeigenen Grundstücken der Gemarkung Mörsach Folgende Grundstücke des Marktes Arberg werden neu verpachtet: - Fl.-Nr. 517 Grünland (Haid) mit einer Fläche von 5.528 m2 - Fl.-Nr. 569 Ackerland (Herrgaß) mit einer Fläche von 7.159 m2 Für nähere Informationen sowie Abgabe eines schriftlichen Angebotes, wenden Sie sich bitte bis spätestens 23. April 2015 an die Gemeindeverwaltung, Fr. Helmreich (Tel. 09822/8221-17). Arberg, 30.03.2015 (Helmreich) Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr Tel. 09822/8221-0 * Fax: 09822/8221-20 * E-mail: [email protected] * Internet: www.arberg.de Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Arberg jeden Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr Benutzung des Wertstoffhofes - Ablieferung von Grünabfällen Wir dürfen nochmals darauf hinweisen, dass im Wertstoffhof Grünabfälle gegen Gebühr abgeliefert werden können. Die Gebühr beträgt für: - einen Behälter bis zu 50 l Inhalt 1,— Euro - Pkw-Anhänger (klein, bis 1 cbm) 14,— Euro - Pkw-Anhänger (groß, bis 3 cbm) 40,— Euro Wir bitten um Verständnis, da die Abfuhr dieser Abfälle für den Markt Arberg kostenpflichtig ist. Arberg, 01.04.2015 (Helmreich) Hundehaltung - Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung) Aus gegebenen Anlass dürfen wir entsprechend der Hundehaltungsverordnung des Marktes Arberg darauf hinweisen, dass derjenige, welcher Hunde auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen mit sich führt, dies so zu tun hat, dass Andere (auch Tiere) nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden. Hierbei ist insbesondere zu bemerken, dass die jeweiligen Hundehalter verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entfernen und zu entsorgen. Nr. 8/15 In den Gemeindeteilen Arberg, Großlellenfeld, Kleinlellenfeld und Mörsach gilt für Kampfhunde und große Hunde (ab einer Schulterhöhe von 0,5 Meter) grundsätzlich Leinenzwang, wobei die reißfeste Leine höchstens 1,20 Meter Länge betragen darf. Darüber hinaus muss die Person die einen leinenpflichtigen Hund führt, jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen. Weiter sind von Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, Schulhöfen und deren näherem Umgriff Hunde fernzuhalten; auch ein mitführen von Hunden an der Leine ist in diesen Bereichen nicht erlaubt. Auf Sportplätzen besteht für das Mitführen von Hunden mit einer Schulterhöhe von über 0,5 Meter Leinenpflicht, wobei die Leinenlänge 1,20 Meter nicht überschreiten darf. Wir dürfen daher alle Hundehalter, zur Vermeidung von kostenpflichtigen Anordnungen auch in ihrem eigenen Interesse, nachdrücklich ersuchen, ihre Tiere so zu halten bzw. zu beaufsichtigen, dass eine Belästigung der Mitmenschen, insbesondere der Kinder, ausgeschlossen wird. Verstöße werden entsprechend geahndet. Arberg, 01.04.2015 (Helmreich) Vollzug des Bundesimmissionsgesetzes Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV I. Mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wurde eine europäische Richtlinie (2000/14/EG) in deutsches Recht umgesetzt. Diese Verordnung gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, von Baumaschinen - wie etwa Betonmischer und Hydraulikhämmer-, über Bau- und Reinigungsfahrzeuge, darunter Transportbetonmischer und Kehrmaschinen, bis hin zu Landschafts- und Gartengeräten, wie Kettensägen, Laubbläser und Rasenmäher. Im Einzelnen gilt folgendes: - Rasenmäher: Diese dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen sowie werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es ist hierbei unerheblich, ob der Rasenmäher mit Verbrennungsoder mit Elektromotor betrieben wird. Auch für so genannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen gelten die gleichen Betriebszeiten. - Heckenscheren, Tragbare Motorkettensägen, Beton- u. Mörtelmischer, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider, Vertikutierer: Diese dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. - Schredder/Zerkleinerer (sog. Häcksler): Diese dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Dies gilt unbeschadet, ob die Geräte mit Verbrennungs- oder Elektromotor betrieben werden. - Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser/Laubsammler Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Zur Vermeidung von Nachteilen wird um Beachtung und Einhaltung dieser Vorschriften gebeten. Arberg, 01.04.2015 (Helmreich) Arberg - 4 - Nr. 8/15 Historie von Arberg Eine Beschreibung von Großlellenfeld – Teil 2 (aus dem geographischen-statistischen-topographischen Lexion von Franken von 1799-Band 2 mit genauer Anzeige des Ursprungs, ehemaligen und jezigen Besizern, Lage, Anzahl und Nahrung der Einwohner, Manufakturen, Fabriken, Viehstand, merkwürdigen Gebäuden, neuen Anstalten, vornehmen Merkwürdigkeiten) Christoph Wägemann und Falkenstein mit ihm, leiten das Wort Löllenfeld von dem Götzen Loello her, und heut zu Tage nennt der gemeine Mann noch häufig denjenigen, der andere, besonders Kinder, nekt und zerret, einen Zerrarsch von Lellenfeld, vermuthlich, weil Löllus im Götzenbilde die Zunge mit dem Daumen und Zeigefinger hielt, um vor dem Missbrauch derselben zu warnen, so wie hingegen eben diejenige Person, die sich nicht zu verreden weiß, und gleichsam, wie Löllus, die Zunge sperrt, noch heutigen Tages ein Löll, oder in der Volkssprache ein Lalli und im weiblichen Geschlechte eine Lulln geschimpft wird. Die Lellenfelder hören nicht gerne von dieser Geschichte reden, weil ein Spitznahme für sie daraus entstanden ist, und vermuthlich, um dieses gehässige Andenken nicht immer zu erneuern, geschah es, dass vor etlich und 20 Jahren die steinerne Statur, welche für jene des Löllus gehalten ward, und bis dahin immer an der Kirchenmauer angebracht stund, davon weggenommen und auf das Langhaus der Kirche übersetzt wurde. Aus Wikipedia Die erste Erwähnung des Ortes war im Jahr 1070, als Gundekar II. (1019–1075), Bischof von Eichstätt 1057– 1075, eine Pfarrkirche in Lellenfeld weihte. Im Jahr 1294 trat der Ortsadelige Konrad von Lellenfeld in das Kloster Auhausen ein. Sitz der Herren von Lellenfeld war eine Wasserburg, deren genaue Lage unbekannt ist. Der alte Ortsname von Großlellenfeld war Niederlellenfeld. 15 Bischöfe verliehen 1337 der Wallfahrtskirche einen umfassenden Ablass. Im Jahr 1524 wurde eine Ehehaft, eine Art Gemeindeordnung, erlassen. Ein Jahr später, 1525, beteiligten sich 18 Besitzer von Anwesen am Fränkischen Bauernaufstand. Nach einem Grenzvertrag von 1537 zwischen dem Bistum Eichstätt und den Markgrafen war nur der Ortsbereich Großlellenfelds als Enklave Eichstätter Territorium, seine Flur dagegen markgräflich. Kunst- und Kulturverein Arberg e.V. Standesamtliche Nachrichten: Heiraten: Töpp Andreas und Brauner Monika, Großlellenfeld Sterbefälle: Wenger Theresia, Arberg, zul. Gunzenhausen Zimmermann Anna, Arberg, zul. Bechhofen Zinsmeister Kreszentia, Großlellenfeld Außensprechtage Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Mittelfranken im Landkreis Ansbach Allgemeiner Außensprechtag: am Dienstag, 14.04.2015 in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr, im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstr. 1 Kreisheimatpflegertreffen im Landratsamt v.l.n.r. Willi Krauß, Oskar Geidner, Claus Broser, Hans-Dieter Deinhardt, Horst Brehm, Edmund Zöller, Martin Wölzmüller (Geschäftsführer des Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e.V.), Edgar Weinlich (Limesfachberater für den Bezirk Mittelfranken) und Landrat Dr. Jürgen Ludwig. Auf Einladung von Landrat Dr. Jürgen Ludwig trafen sich die Kreisheimatpfleger des Landkreises Ansbach zum alljährlichen Austausch. Gleich zu Beginn gratulierte der Landrat Herrn Edmund Zöller nachträglich noch persönlich zum 90. Geburtstag, den er am 6. März 2015 in körperlicher und geistiger Vitalität feierte. Der Heimatkundler aus Leidenschaft wurde am 1.4.1992 zum Kreisheimatpfleger für den Bereich „ehemaliger Landkreis Feuchtwangen“ bestellt. Herr Landrat Dr. Ludwig dankte dem Jubilar für sein unermüdliches Engagement für unseren Landkreis und hob hervor, dass sich Herr Zöller auf den Tag genau seit nunmehr 23 Jahren voll und ganz in den Dienst der Heimatpflege gestellt hat. „Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, dass „die gute alte Zeit“ nicht in Vergessenheit gerät“, betonte der Landrat. Arberg - 5 - Seit 1. März 2015 konnte auch der vakante Bereich in der Baudenkmalpflege „Tätigkeitsgebiet: ehemaliger Landkreis Dinkelsbühl“ mit Willi Krauß aus Leutershausen-Frommetsfelden wieder besetzt werden. Herr Landrat Dr. Ludwig bedankte sich bei Herrn Krauß, dass er sich bereit erklärt hat, dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu übernehmen und überreichte ihm feierlich die Bestellungsurkunde. Für den Landkreis Ansbach sind nunmehr neun Heimat- und Archivpfleger ehrenamtlich tätig. Mit der Vor- und Frühgeschichte beschäftigen sich Horst Brehm, Tätigkeitsgebiet „ehem. Landkreis Rothenburg o. d. T.“, Walter Vitzthum, Tätigkeitsgebiet „ehem. Landkreis Dinkelsbühl“, Hans-Dieter Deinhardt, Tätigkeitsgebiet „ehem. Landkreis Feuchtwangen“ und seit 1.11.2014 Herr Richard Schmidt, Tätigkeitsgebiet „ ehem. Landkreis Ansbach“. In der Baudenkmalpflege ist Claus Broser für den „ehem. Landkreis Ansbach“ und den „ehem. Landkreis Rothenburg o.d.T.“ zuständig, Edmund Zöller für den „ehem. Landkreis Feuchtwangen“ und Willi Krauß für den „ehem. Landkreis Dinkelsbühl“. Helmut Baer kümmert sich um Volksmusik und Brauchtum im gesamten Landkreis Ansbach. Bereits seit 1992 engagieren sich Claus Broser für den „nordwestlichen“ und Oskar Geidner für den „südöstlichen“ Landkreis Ansbach als Kreisarchivpfleger. „Die Kreisheimatpfleger tragen vorbildlich zur Förderung und Erhaltung des fränkischen Brauchtums und der fränkischen Kulturlandschaft bei, daher ist der Dank des Landkreises in Form der Bayerischen Ehrenamtskarte für ihr ehrenamtliches Engagement wichtig“ hob Landrat Dr. Ludwig hervor, als er Horst Brehm die Ehrenamtskarte überreichte. Dabei ermutigte er auch die anderen Heimat- und Archivpfleger die Ehrenamtskarte zu beantragen. Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeit zählt z.B. die Beratung der Bürger oder der Bauplanungs- und Baugenehmigungsbehörden. 214.000 Euro zusätzlich für den Landkreis Ansbach Im vergangenen Winterhalbjahr konnten weitere 214.000 Euro im Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm für den Landkreis Ansbach gesichert werden. „Der Landkreis Ansbach hat bayernweit eine herausragende Bedeutung für die naturverträgliche Landwirtschaft. Das jährliche Fördervolumen von rund zwei Millionen Euro sowie die dank der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ansbach erreichte zusätzliche Förderung unterstreichen dies“, so Landrat Dr. Ludwig. Mit dem zusätzlichen Geld sollen nun weitere wertvolle Lebensräume für eine nachhaltige Bewirtschaftung gesichert werden. Zu den besonderen Kultur- und Landschaftsräumen im Landkreis Ansbach zählen beispielsweise das Taubertal, der Hesselberg, die Streuobstwiesen und Magerrasen der Frankenhöhe sowie die Wiesenbrütergebiete im Bereich der Altmühl und Wörnitzaue. Die Pflege der Kulturlandschaft ist auch für den Tourismus von herausragender Bedeutung. Für Dr. Ludwig bedeutet die Pflege landschaftlicher Besonderheiten damit auch gelebte Wirtschaftsförderung. „Neben den Regionalprodukten und der attraktiven Gastronomie- und Kulturlandschaft sind die landschaftlichen Schönheiten für viele Touristen einer der Gründe, den Landkreis Ansbach als Erholungsort zu wählen“, so der Landrat. Im bayernweiten Vergleich steht der Landkreis Ansbach mit rund 1000 Antragstellern im Vertragsnaturschutz zudem an der Spitze der Förderung landwirtschaftlicher Betriebe. Zudem steht der Landkreis Ansbach mit rund 3000 Einzelflächen in Bayern an dritter Stelle im Vertragsnaturschutzbestand. Nr. 8/15 Erneuerung der Umkleiden der Turnhalle erfolgte. Auch ein Brandschutzgutachten wurde für das gesamte Haus erstellt. So erhielten alle Flure des Gebäudes Brandmeldeanlagen. „Für einen zukunftsorientierten Landkreis ist es unabdingbar, die bereits sehr guten Rahmenbedingungen im Bereich der Bildung kontinuierlich zu fördern. So hat der Landkreis Ansbach allein im letzten Jahr rund 12,8 Millionen Euro für die Schulen in unserer Trägerschaft und damit für unsere Kinder und Jugendliche ausgegeben. Ein Teil davon floss auch in die Berufsschule Rothenburg o.d.T., um die Sicherheit für unsere Schüler und Lehrer weiter zu erhöhen sowie durch die Erneuerung der Umkleiden beste Voraussetzungen für den Sportunterricht zu schaffen“, so Landrat Dr. Jürgen Ludwig. Für die Maßnahme, die im Frühjahr 2014 begonnen und im Februar 2015 fertiggestellt wurde, investierte der Landkreis Ansbach rund 460.000 Euro. „Der Landkreis Ansbach nimmt seine Aufgabe als Träger der Berufsschule mit großer Verantwortung wahr. Ob es um den fortwährenden Ausbau der Sicherheitsmaßnahmen oder eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Unterricht geht. Wir danken Landrat Dr. Ludwig und dem Landkreis Ansbach sowie dem Team des Landratsamtes Ansbach für die Sanierungsmaßnahme“, so Schulleiter Dr. Friedhard Nichterlein. Die Turnhalle und somit auch der Umkleidebereich wird von den Schülerinnen und Schülern der Staatlichen Berufsschule Rothenburg sowie auch von der Montessorischule Rothenburg und vom TSV Rothenburg intensiv genutzt. Leistungsverbesserungen bei Waisenrenten Bundestag und Bundesrat stimmen für neues Gesetz: Änderungen treten voraussichtlich am 1. Juli 2015 in Kraft Bei Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird es voraussichtlich ab 1. Juli 2015 deutliche Leistungsverbesserungen geben. Der Bundesrat stimmte am 27. März der Gesetzesänderung zu, so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern. Waisen erhalten dann unabhängig von den Einkommensverhältnissen die Halb- oder Vollwaisenrente in voller Höhe. Alle derzeit infolge der Einkommensanrechnung gekürzt gezahlten Renten an volljährige Waisen werden von der Deutschen Rentenversicherung automatisch neu berechnet und ungekürzt weiter gezahlt. Mit der Gesetzesänderung wird zudem der Kreis volljähriger Waisen, der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, erweitert. Zukünftig können ähnlich wie beim Kindergeldanspruch weitere nationale und internationale Freiwilligendienste bei Tod eines Elternteils zu einem Anspruch auf Waisenrente führen. Wichtig: Volljährige Waisen, die ab Inkrafttreten der Neuregelung zum erweiterten Personenkreis der Anspruchsberechtigten zählen, müssen die Waisenrente beantragen. Soll die Rente zum 1. Juli 2015 beginnen, muss der Antrag bis spätestens 30. Juni 2016 gestellt werden. Wird der Antrag danach gestellt, kann die Rente längstens für 12 Kalendermonate rückwirkend gezahlt werden. Weitere Informationen erhält man am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48088 und bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Untergeschoss der Turnhalle saniert Das Untergeschoss der Turnhalle der Staatlichen Berufsschule Rothenburg o.d.T. wurde im vergangenen Jahr erfolgreich saniert. Das Landratsamt Ansbach entwickelte ein neues Raumkonzept in dessen Rahmen unter anderem eine komplette Ihr Mi tte i l ungsbl a tt: viel mehr als nur ein „Blättchen“! Arberg - 6 - Zum Geburtstag 14.04. Hüttmeier Ernst, Marktplatz 2 zum 76. Geburtstag 14.04. Fabian Martha, Neue Siedlung 10 zum 71. Geburtstag 16.04. Kelz Stilla, Kirchweg 10 zum 78. Geburtstag 17.04. Stelzer Josef, Großlellenfeld 11 zum 75. Geburtstag 11.04.2015 12.04.2015 19.04.2015 11.04.2015 12.04.2015 25.04.2015 26.04.2015 18.04.2015 Nr. 8/15 Engel Apotheke, Bühringerstr. 12, Gunzenhausen, Tel. 09831/2379 Stadt Apotheke, Richard-Wagner-Str. 18, 91639 Wolframs-Eschenbach, Tel. 09875/291 1) Heide-Apotheke, Dinkelsbühler Str. 11, 91572 BechhofenTel. 09822/5992 4) Markt Apotheke, Ansbacher Str. 28, 91572 Bechhofen Tel. 09822/228 5) Stadt Apotheke, Richard-Wagner-Str. 18, 91639 Wolframs-Eschenbach Tel. 09875/291 7) Markgrafen-Apotheke, Am Sandbuck 1, 91746 Weidenbach Tel. 09826/6299-0 8) See-Apotheke, Kirchplatz 2a, 91735 Muhr am See Tel. 09831/4311 11) Anthernis-Apotheke, Münchener Str. 36, 91567 Tel. 09825/923500 Herrieden 18.04. Rebele Rudolf, Kleinlellenfeld 15 zum 68. Geburtstag 19.04. Frühwirth Emma, Großlellenfeld 429 zum 75. Geburtstag 20.04. Weiss Hermann, Marktplatz 12 zum 75. Geburtstag 20.04. Metzger Maria-Anna zum 73. Geburtstag 20.04. Groß Anton, Goldbühl 6 zum 71. Geburtstag 20.04. Dobre Edeltraud, Großlellenfeld 324 zum 70. Geburtstag 23.04. Heumann Klara, Neue Siedlung 13 zum 76. Geburtstag Eichelbergschule Besuch beim Bäcker Im Rahmen unseres Heimat- und Sachunterrichts durften wir (die Schüler der Klassen 3a und 3b) die Bäckerei Heller besuchen. Herr Heller hat uns zunächst die Maschinen, die ihm die Arbeit erleichtern, gezeigt. Dann haben wir erfahren, dass es verschiedene Mehlsorten gibt und die anderen Zutaten für Brot und Semmeln. Danach konnten wir zusehen, wie die Knetmaschine extra für uns einen Teig knetete. In der Schleifmaschine wurde dann der Teig in viele kleine Portionen geteilt. Herr Heller hat uns gezeigt, wie die verschiedenen Muster in die Semmeln kommen. Besonders gespannt haben wir zugeschaut, wie der Knoten in die Breze kommt. Dann durften wir selbst den Teig formen. Damit er nicht an den Fingern klebte, mussten wir Mehl nehmen. Einige von uns sahen schon nach kurzer Zeit selber wie ein Bäcker aus. Zum Schluss hat dann jeder noch eine Breze bekommen. Wir bedanken uns recht herzlich bei Herrn Heller, dass wir in seine Backstube durften. 24.04. Antritt Gisela, Bauerngasse 18 zum 71. Geburtstag 24.04. Rißland Hedwig, Mörsach, Wiesenweg 11 zum 65. Geburtstag 25.04. Heumann Maximilian, Mörsach, Kirchplatz 5 zum 80. Geburtstag Zum 25-jährigen Ehejubiläum 26.04. Zimmermann Reinhard und Elke, Mörsach, Kirchplatz 8 Die Schüler der Klassen 3a und 3b Apotheken – Notdienst 18.04.2015 25.04.2015 19.04.2015 26.04.2015 Ahorn Apotheke, Osianderstr. 25, Gunzenhausen, Tel. 09831/4444 Alte Apotheke, Marktplatz 37, Gunzenhausen Tel. 09831/2430 See-Apotheke, Kirchplatz 2a, 91735 Muhr a. See, Tel. 09831/4311 Arberg - 7 - Nr. 8/15 Realschule Wassertrüdingen ÜBERTRITT an die STAATL. REALSCHULE WASSERTRÜDINGEN Bahnhofstr. 12, 91717 Wassertrüdingen Tel. 09832/320 Für das Schuljahr 2015/16 erfolgen die Anmeldungen u. Voranmeldungen (aus Mittelschule bzw. Gymnasium) in die 5. Klassen im Sekretariat der Realschule Wassertrüdingen in der Zeit vom 11. Mai bis 13. Mai 2015 jeweils von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr und am 15. Mai 2015 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Mitzubringen sind das Original-Übertrittszeugnis, die Original-Geburtsurkunde zum Einsehen und ggf. der Sorgerechtsbeschluss. D. Gräbner, RSD Girls und Boys Day am 23 April 2015 Mädchen im Blaumann oder Erzieher in Kindergärten sind immer noch die Ausnahme. Für ein Umdenken treten der Girls‘ Day und Boys‘ Day ein. Mädchen wie Jungen sollten frei von Rollenzuweisungen ihren Beruf nach Interessen, Talenten und Fähigkeiten wählen. Am Donnerstag, 23. April 2015 finden die Aktionstage Girls‘ Day und Boys‘ Day wieder parallel statt. Ziel des Girls‘ Day ist es, Mädchen ab der 5. Klasse für Berufe aus den Bereichen Technik, IT und Handwerk zu begeistern. Mit dem Boys‘ Day werden Jungen ab zehn Jahren interessante Berufe in den Bereichen Erziehung, Soziales und Gesundheit aufgezeigt. Denn Kinder und Jugendliche, Jungen wie Mädchen brauchen männliche und weibliche Bezugspersonen und Vorbilder – im Kindergarten, in der Schule, in der Freizeit und später im Beruf. Deshalb ist es wichtig, Jugendliche mit Berufsfeldern bekannt zu machen, die ihnen neue Wege eröffnen. Beim Girls‘ und Boys’ Day können Jungen und Mädchen für sie eher untypische, aber zu ihren Fähigkeiten und Neigungen passende Berufe testen. Im Zentrum der beiden Veranstaltungen steht daher besonders das praktische Erleben sogenannter Frauenbzw. Männerberufe, welche die Jugendlichen bislang noch viel zu selten im Blick haben. Firmen und Einrichtungen, die sich am Girls‘ Day bzw. Boys‘ Day beteiligen möchten, können sich selbstständig auf der Aktionslandkarte unter www.girls-day.de bzw. www.boys-day. de eintragen. Als Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Girls‘ Day sowie Boys‘ Day stehen Sabine Heubeck, Gleichstellungsstelle im Landratsamt Ansbach unter der Telefonnr. 0981 468 1041 sowie Walburga Bauernfeind, Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg unter der Telefonnr. 09141 871 560 gerne zur Verfügung. Der Girls‘ und Boys’Day wird durch den Zukunftscoach des Landkreises Ansbach, Herrn Thomas Merkel, unterstützt. Familienanzeigen! Teilen Sie es in Ihrer Heimat- und Bürgerzeitung mit – einfach bequem ONLINE BUCHEN: www.wittich.de vhs Arberg Arberg: www.arberg.de Anmeldungen und Informationen: Gemeinde Arberg (Zi.Nr. 12), Marktplatz 13, 91722 Arberg, Tel.: (09822) 82 21-12 (Fr. Beyerlein), Fax (09822) 82 21-20, E-Mail: [email protected] H21021F Arberg Gefangen im (Einfach-) Zuckerkreislauf Ulli Schabesberger, Ernährungsberaterin 2 Abende, 11.05.2015, 18.05.2015 Montag, wöchentlich, 19:00 - 21:00 Uhr Eichelbergschule, Schulstr. 15 Kursgebühr: 14,70 € Evolutionsbedingt essen wir gerne süß, das richtige Maß dafür haben wir allerdings schon längst verloren. Bei Zucker denken wir meist nur an Haushaltszucker. Aber um zu verstehen, worauf unser Körper mit Schwankungen des Blutzuckerspiegels reagiert, ist es wichtig zu wissen: Zucker ist nichts anderes als Kohlenhydrate. Diese sind z.B. in Getreide, Gemüse, Kartoffeln, Milch, Obst. Den (Kristall-) Zucker hat die Industrie erfunden. Oft getarnt und versteckt hinter verschiedensten Bezeichnungen. Zucker, der zu den Genussgiften wie Alkohol, Nikotin, Kaffee und illegalen Drogen zählt, kann ebenso bedrohlich für unsere Gesundheit sein. Süße Verführung ist überall, vor allem wo wir sie nicht vermuten (Pizza, Burger, Fertigprodukte aller Art), Lebensspender und süßes Gift zugleich! Kaum ein anderes Genussmittel eignet sich besser uns in einen (legalen) Suchtkreislauf zu bringen. Auskunft: 09822/822112 Wallfahrt von Arberg nach Wemding am Sa. 02. Mai 2015 Bislang verlief die 38 km lange Strecke auf 80% über Landstraßen. Durch steigende Teilnehmerzahlen wuchs das Unfallrisiko was uns nach Alternativen suchen ließ. Nun haben wir einen neuen Weg, der über 80% auf Wald- und Feldwegen verläuft. Treffpunkt: ab 5.00 Uhr am Wegkreuz Arberg unterhalb des Fernsehturms. Abmarsch um 5.20 Uhr. Wallfahrer aus Großlellenfeld können in Arberg starten oder alternativ um 6.30 Uhr am Dennenloher Schloss oder um 7.10 Uhr am evang. Gemeindehaus in Unterschwaningen zu uns stoßen. Kaffeepause in Geilsheim und das Mittagessen um 12.00 (Suppe) in Hüssingen bleiben bestehen. Mitzubringen sind die eigene Verpflegung, Kaffee oder Tee, Mütze und Handschuhe, bzw. Sonnenschutz und Regenkleidung. Ein Begleitfahrzeug für Gepäck oder Rast zwischendurch fährt mit. Um eine vernünftige Planung mit Essens-Bestellung zu gewährleisten, brauchen wir zuverlässige Anmeldungen, was die letzten Jahre vermehrt zu Problemen führte. Arberg - 8 - Achtung! Anmeldungen bis 25.04.15 sind nur noch im Internet unter www.joe-arberg.de möglich. Verfügt jemand über kein Internet, bitte von Verwandten oder Freunden anmelden lassen. Der Gottesdienst findet in Maria Brünnlein um 16.30 Uhr mit Kaplan Laurent Koch statt. Die musikalische Gestaltung übernimmt dieses Jahr der Chor de Lumina aus Monheim. Buswallfahrt nach Wemding Wer an der Wallfahrt mit dem Bus teilnehmen möchte, hat folgende Zusteigemöglichkeit: 15.00 Uhr Arberg / Bushaltestelle – Kriegerdenkmal Für die Mitfahrt im Bus evtl. auch nur die Rückfahrt, bitte anmelden bei der Fa. Bauer und Schlecht: 09822 / 7441. Einkehr beim Wallfahrtswirt nebenan. Die Rückfahrt ist ca. um 19.00 Uhr mit dem Bus (Bauer & Schlecht), Tel 09822 / 7441. Wir freuen uns auf den „Neuen Weg“ und hoffen wieder auf eine gute Wallfahrt! Infos: bei Anja und Josef Kiener Tel. 09822/ 1272 oder [email protected] Nr. 8/15 Hinweise: Jede Teilnehmerin erhält einen Fortbildungsnachweis! Wichtig it eine frühzeitige Anmeldung! Bei kurzfristiger Verhinderung - Bitte um Anmeldung! Weitere Informationen erhalten Sie beim KDFB Diözesanverband Eichstätt, Tel. 08421/50-671 sowie unter www.frauenbund-eichstaett.de/eltern-kind/ Freizeit für Alleinerziehende Die Lebenssituation Alleinerziehender ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Der Alltag kostet viel Kraft. Da tut eine Erholungszeit gut. Die Caritas-Kreisstelle Herrieden bietet vom 22.08. – 29.08.2015 eine Freizeit für Alleinerziehende im Freizeitzentrum Tannenhof in St. Englmar/Bayer. Wald an. Freuen Sie sich auf Wanderungen und Ausflüge, Spiele und Basteln, Geselligkeit, Vortrag mit Möglichkeit zum Einzelgespräch und eine Kinderbetreuung an zwei halben Tagen für Kinder ab 5 Jahren. Der gegenseitige Austausch und die Gemeinschaft, eine entspannte häusliche Atmosphäre und viele Erlebnisse in einer gesunden Natur geben dieser Freizeit „das gewisse Etwas“. Nähere Informationen (Kosten, Zuschussmöglichkeiten …) und Prospekt erhalten Sie bei der Caritas-Kreisstelle Herrieden, Tel. 09825/923880. Vorbereitungskurs zur staatlichen ONLINE Fischerprüfung 2015 12. April 15. April 19. April 24. April Kommunion in Arberg Kath. Frauenbund ArbergVortrag mit Frau Roswitha Kresta, Herrieden„Ich gehe zum Heilpraktiker“im Pfarrheim,19.30 Uhr Kommunion in Großlellenfeld Reservistenkameradschaft LellenfeldSitzung im Gasthaus Liebgott, 20.00 Uhr Veranstaltungshinweise Eltern-Kind-Gruppe Jeden Dienstag, vormittags von 9.00 bis 10.30 Uhr, im Pfarrheim „St. Walburga“. Alle Kinder von 0 – 4 Jahren sind hierzu herzlich eingeladen. (während der Schulferien nicht) Ansprechpartnerin: Melanie Weitbrecht, Tel. 09822/605920 Herzliche Einladung Spiel- und Gestaltungsideen für Kinder für alle interessierten Eltern und Großeltern, Eltern-KindGruppenleiterinnen und Tagesmütter zum Thema: „Schätze im Alltäglichen finden - wie weniger oft mehr ist“ Alltägliche Materialien in Haushalt, Garten und Natur bieten bereits den Allerkleinsten optimale Möglichkeiten zum Experimentieren und Spielen. An diesem Abend erhalten Sie vielfältige Anregungen, wie Sie mit Alltagsmaterialien ganz einfach kreative Spiel- und Bewegungsanreize für die Kinder schaffen können. Sie erleben, wie Sie durch die „Schätze im Alltäglichen“ die Entwicklung Ihrer Kinder ohne viel Geld- bzw. Materialaufwand gut unterstützen können. Termin: Donnerstag, 16. April 2015, 20 Uhr Ort: Arberg, Kindertagesstätte, Gunzenhauserstr. 8 Referentin: Anja Herzog, Königshofen Veranstalter: KDFB-Diözesanverband Eichstätt Gebühren: 3 EUR, KDFB-Mitglieder kostenfrei! Anmeldung: bei Anja Herzog, Tel. 09822/604270 18. und 19. April, 01. und 02. Mai 09.00 bis 18.00 Uhr Freizeitheim Hensoltshöhe, Hensoltsstraße 58 91710 Gunzenhausen Fischerschule Tröster, Bismarckstraße 9 91710 Gunzenhausen Tel. 09831/80554 [email protected] Gesund ernähren und in Bewegung bleiben Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bietet von April bis Juli 2015: kostenfreie Kurse rund um das Thema Ernährung und Bewegung für Familien und Eltern mit Kindern bis zu drei Jahren. Die Kurse finden in der Landwirtschaftsschule in Ansbach, Mariusstr. 24 bzw. in der Landwirtschaftsschule in Dinkelsbühl, Luitpoldstr. 5 bzw. „im Freien“ statt. Weitere Informationen gibt es in den ausgelegten Programmen, im Internet unter www.aelf-an.bayern.de unter dem Link „Ernährung“ oder am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach, Ansprechpartnerin ist Heike Straußberger. Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl wird um Anmeldung unter Tel. (0981) 8908-0 gebeten. Kath. Frauenbund Arberg Der Frauenbund Arberg lädt ein zu einem Vortrag mit Frau Roswitha Kresta aus Herrieden am Mittwoch, 15. April 2015 um 19.30 Uhr im Pfarrheim Arberg. Thema: „ Ich gehe zum Heilpraktiker“ Alle Mitglieder und Interessierte sind herzlich eingeladen. Arberg - 9 - Nr. 8/15 sprache mit dem Arzt genommen werden. Gegen Müdigkeit am Tage helfe ein kurzer Gang an die frische Luft. Große Mehrheit würde Zeitumstellung abschaffen Knapp drei Viertel der Bayern (73 Prozent) halten die Zeitumstellung für überflüssig und würden sie abschaffen. Besonders die über 30-Jährigen und Frauen lehnen sie ab. Sturmholz sicher aufarbeiten -Voranzeige- CSU-Ortsverband Arberg Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen am Freitag den 08.05.2015, um 20.00 Uhr im Gasthaus Friedel, Arberg Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Ortsvorsitzenden 2. Grußwort von Herrn Kreisrat Martin Günther 3. Bericht des Ortsvorsitzenden: 4. Bericht des Schatzmeisters 5.Kassenprüfbericht 6. Entlastung der Vorstandschaft 7.Neuwahlen a) 1. Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertretern b) Schriftführer und Schatzmeister c) bis zu fünf weitere Mitglieder der Vorstandschaft d) zwei Kassenprüfer e) vier Delegierte und vier Ersatzdelegierte zur Kreisvertreterversammlung 8. Berufung eines Geschäftsführers durch die neue Vorstandschaft 9. Termine, Sonstiges, Wünsche und Anträge Die Vorstandschaft des CSU-Ortsverbandes Arberg DAK Ansbach Zeitumstellung Bayern Bayern stecken Zeitumstellung am besten weg Umfrage der DAK-Gesundheit: Im bundesweiten Vergleich haben sie die wenigsten gesundheitlichen Probleme Während 79 Prozent der Befragten in Bayern bisher keine Probleme infolge der Zeitumstellung hatten, waren dies in BadenWürttemberg und in den östlichen Bundesländern jeweils nur 69 Prozent. Diejenigen, die Probleme angaben, fühlten sich schlapp (75 Prozent) und konnten schlecht einschlafen (62 Prozent). Jeder Dritte fühlte sich gereizt und jeder Fünfte kam deswegen schon einmal zu spät zur Arbeit. Insgesamt leiden Frauen eher unter der Zeitumstellung (32 Prozent) als Männer (23 Prozent). Wer bereits Probleme mit der Zeitumstellung hatte, sollte bereits ein paar Tage vorher etwas früher ins Bett gehen. Bei Einschlafproblemen helfen Kräutertees mit Baldrian, Hopfen und Johanniskraut. Schlafmittel sollten nur nach Rück- Orkantief Niklas hat in weiten Teilen Deutschlands schwere Waldschäden verursacht. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät Waldbesitzern dazu, entwurzelte, abgebrochene und ineinander verkeilte Bäume nicht selber aufzuarbeiten. Die Beseitigung von solchen Sturmschäden erfordert hohe Fachkenntnis und gehört unbedingt in die Hände von Forstprofis. Kreuz und quer und ineinander verkeilt liegen abgebrochene Bäume, aus der Erde gerissene Wurzelteller, abgebrochene Wipfel – nur erfahrene Profis mit leistungsfähigen Forstmaschinen sollten sich dieser Aufgabe stellen, solche Windwurfnester aufzuräumen. Waldbesitzer, die darin keine Erfahrung haben, auch wenn sie im Umgang mit der Motorsäge geübt sind, unterschätzen leicht die Gefahren, die von solch einer Extremsituation ausgehen können. Bei entwurzelten oder abgebrochenen Baumstämmen, die unter Spannung stehen, kann bereits ein falscher Schnitt reichen, um den Stamm katapultartig und mit enormer Kraft nach oben oder zur Seite schnellen zu lassen. Weil die Verletzungsgefahr hier erheblich ist, sollte in solchen Situationen immer auf die Hilfe von Profis zurück gegriffen werden. Sie verfügen über Erfahrung, die notwendige Technik und das passende Gerät. Adressen vermitteln die örtlichen Waldbesitzervereinigungen, die Forstverwaltung oder die Ansprechpartner der Maschinenringe. Für Forstprofis, die sich jetzt an die Arbeit machen, um die Sturmschäden zu beheben, hat die SVLFG einige Tipps zusammen gestellt: • Vor dem Arbeitseinsatz prüfen, ob die erforderliche Schutzausrüstung vorhanden ist und ob Werkzeug und Arbeitsgeräte im einsatzfähigen Zustand sind. • Schwierige Situationen besonnen und überlegt angehen. Manchmal hilft der Erfahrungsaustausch mit einer weiteren erfahrenen Person. • Nie unter hängenden Wipfeln und Stämmen oder hinter ungesicherten Wurzeltellern arbeiten! Hier – ebenso wie beim Entzerren verkeilter, unter Spannung stehender Bäume im Windwurfverhau – ist mindestens die Hilfe eines Schleppers und einer Seilwinde unabdingbar, um die Stämme zur Aufarbeitung in einen ungefährlichen Bereich zu ziehen. • Vor dem Schneiden ist die Spannung gewissenhaft anzusprechen und die daraus abzuleitende Schnitttechnik zu wählen. • Immer zuerst die Druckseite nicht zu tief ansägen, so dass die Säge nicht einklemmen kann. Danach gefühlvoll von der Zugseite her sägen. • Bei Stämmen mit besonders starker Spannung sollte der Schnitt seitlich versetzt werden. • Bei seitlicher Spannung immer von der Druckseite aus arbeiten. Ausführliche Informationen zu diesem Thema im Internet unter www.svlfg.de Suchbegriff „Windwurfaufarbeitung“. SVLFG Aktiv in den Frühling starten dem Rücken zuliebe In den meisten Fällen stecken hinter Rückenschmerzen keine ernsthaften Erkrankungen. Die Ursachen sind häufig Muskelverspannungen, verursacht durch Bewegungsmangel, Fehlhaltungen, einseitige Belastungen, Stress oder fehlenden Ausgleich in der Freizeit. Arberg - 10 - Die Lösung liegt dabei nicht darin, sich zu schonen, sondern in Bewegung zu kommen. Das viel bemühte Argument „Ich bewege mich doch den ganzen Tag bei der Arbeit“ kann so nicht gelten, denn oftmals wird dabei die Muskulatur nur einseitig belastet. Umso wichtiger ist es, sich in der Freizeit einen Ausgleich zu schaffen und auch während der Arbeit kurze Rückenübungen einzubinden. Die SVLFG unterstützt bei diesem Vorhaben und bietet Gesundheitskurse zur Förderung der Rückengesundheit an. Diese Kurse sind qualitätsgesichert und werden von der SVLFG bezuschusst. Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de Prävention Denk an mich. Dein Rücken Richtiger Umgang mit Stress hält gesund 80 Prozent der Rückenschmerzen werden durch Stress verursacht – ohne nachweisbare, körperliche Ursache und begünstigt durch eine Verspannung der Muskeln. Anhaltender Stress führt darüber hinaus zu einer Vielzahl weiterer Beschwerden. Belastungen von Landwirten und deren Mitarbeitern entstehen häufig aus einer ungeklärten Betriebsübernahme, aus Arbeitsplatzunsicherheit oder einem angespannten Betriebsklima. Diese Faktoren führen nachweislich zu negativen Stressreaktionen und somit zu körperlichen Anspannungen. Eine Folge können sogenannte unspezifische Rückenschmerzen sein. „Wichtig ist, sich seiner eigenen Ressourcen bewusst zu werden“, so Arnd Spahn, Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Dazu zählen für Spahn eine kollegiale Zusammenarbeit, eine offene und ehrliche Kommunikation, Arbeitsfreude, Entscheidungsspielräume sowie Rückhalt durch die Familie. Die Gesundheitsangebote der SVLFG helfen dabei, diese Ressourcen zu entdecken. Dies gilt für das Seminar „Betriebsübergabe – ein Gesundheitsthema“ ebenso wie für die Trainingsund Erholungswoche für pflegende Angehörige. Das neue Angebot „Gesundheit kompakt“ und die „LKK-Kurzkur“ dienen der Entspannung und machen Lust auf Bewegung. Beides kann dazu beitragen, negative Stressbelastungen zu vermindern. Mehr Informationen gibt es im Internet unter www.svlfg.de Gesundheitsangebote. Hautgefährdungen in den „grünen Berufen“ Wenn die natürliche Barrierefunktion der Haut angegriffen ist, wird sie durchlässiger für Schadstoffe, Allergien auslösende Fremdstoffe und Infektionserreger. Dem kann mit vorbeugenden Maßnahmen durch Hautschutz entgegengewirkt werden. Den höchsten Schutz bieten Handschuhe in den verschiedensten Ausführungen. Sie schützen nicht nur vor Verschmutzungen und Verletzungen, sondern auch vor aggressiven Stoffen sowie Gefahrstoffen. Doch einen Handschuh für alle Einsatzbereiche gibt es nicht. Je nach Tätigkeit und den sich daraus ergebenden Anforderungen muss er aus dem passenden Material bestehen und die richtigen Passform haben. Piktogramme geben Hinweise auf die Eigenschaften für den Handschuh. Werden Hautschutzmittel (z. B. gegen Hauterweichung) unter Handschuhen angewendet, ist darauf zu achten, dass sie die Schutzwirkung der Handschuhe nicht beeinträchtigen. Bei der Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln müssen speziell ausgewählte und geprüfte Chemikalienschutzhandschuhe verwendet werden. Kommen diese mit der Chemikalie in direkten Kontakt, können auch sie nach einigen Minuten durchlässig werden und Nr. 8/15 gehören ausgetauscht. Weitere Tipps zum richtigen Gebrauch von Handschuhen: • Vor jeder Verwendung auf Risse und Löcher prüfen. • Nur über saubere und trockene Hände ziehen. • Nur so lange wie nötig tragen (ab ca. 20 Minuten stauen sich Wärme und Feuchtigkeit im Handschuh). • Bei längerem Tragen eignen sich Unterziehhandschuhe aus Baumwolle unter dem Schutzhandschuh. • Bei flüssigkeitsdichten Handschuhen die Stulpen umschlagen - so fließt nichts hinein. Unternehmer sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Arbeitsbedingungen zu schaffen mit dem Ziel, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Durch eine Gefährdungsbeurteilung werden Hautbelastungen erkannt, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen geprüft und schließlich persönliche Maßnahmen zum Hautschutz getroffen. Geeignete Schutzhandschuhe sowie Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel sind bereitzustellen. Ein abgestimmter Hautschutzplan hilft bei der richtigen Benutzung. Ein Hautschutzplan und weitergehende Informationen stehen im Internet unter www.svlfg.de Fachinformationen P Persönliche Schutzausrüstung Hautschutz. Die Broschüre „Deine Haut - Die wichtigsten 2 m 2 Deines Lebens“ steht zum Download bereit unter www.svlfg.de Prävention Informationsmaterial Broschüren/Merkblätter. AOK Leistungen Innovative Leistungen bei der augenchirurgischen Versorgung Um ihren Versicherten eine innovative augenchirurgische Versorgung zu bieten, hat die AOK Bayern zum 1. April einen Vertrag mit dem Bundesverband Deutscher OphthalmoChirurgen (BDOC) geschlossen. Zu den neuen Leistungen gehört beispielsweise das sogenannte korneale Crosslinking – eine spezielle Behandlung mit UVA-Licht. Mit der neuartigen Methode kann bei Versicherten, die unter einer zu geringen Hornhautstabilität (z.B. bei Keratokonus) leiden, das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamt oder unter Umständen sogar aufgehalten werden. Das korneale Crosslinking ist derzeit im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten. Für AOK-Versicherte, die am Vertrag teilnehmen, ist das Verfahren künftig kostenfrei. Vorteile bietet der Vertrag auch Versicherten, die unter speziellen Erkrankungen der Netzhaut leiden – etwa der feuchten altersbedingten Makuladegeneration. Dabei entstehen unter der Netzhautmitte (Makula) krankhafte Blutgefäße, aus denen Flüssigkeit oder Blut unter oder in die Netzhaut austritt. Durch die wiederholte Injektion von Medikamenten in das Auge lässt sich der Krankheitsverlauf positiv beeinflussen. Der Eingriff wird ambulant unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Auch bei der Nachsorge profitieren AOK-Versicherte von besonderen Leistungen. So lässt sich der Krankheitsverlauf mittels spezieller Schichtaufnahmen des Auges (sogenannte optische Kohärenztomographie) optimal überwachen. Diese Leistung wird bisher privat in Rechnung gestellt. Für eingeschriebene AOK-Versicherte entstehen künftig keine Zusatzkosten. Weitere Informationen über die Einschreibung in den Vertrag und die teilnehmenden Augenärzte gibt es in den AOKGeschäftsstellen oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 265 10 20. Arberg - 11 - Ihre Gebietsverkaufsleiterin „Ich berate Sie gerne bei Ihren gewerblichen Anzeigen. Rufen Sie mich an.“ Claudia Kern Mobil 01 77 / 9 15 98 65 E-Mail c.kern@ wittich-forchheim.de Im Verkaufsinnendienst für Sie da: Sabine Kowalsky Tel. 0 91 91 / 72 32-64 Fax 0 91 91 / 72 32-42 E-Mail s.kowalsky@ wittich-forchheim.de Impressum Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg mit seinen Gemeindeteilen: Groß- und Kleinlellenfeld, Mörsach, Goldbühl, Kemmathen, Gothendorf, Georgenhaag, Waffenmühle, Ober-, Unterschönau und Eybburg Das Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg erscheint 14täglich jeweils freitags in den ungeraden Wochen und wird an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. – Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 P.h.G.: E. Wittich – Verantwortlicher für den amtlichen Teil: Herr Jürgen Nägelein, 1. Bürgermeister Marktplatz 13, 91722 Arberg; für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in Verlag + Druck LINUS WITTICH KG. – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Nr. 8/15 KW 15 Arberg - 12 - Nr. 8/15 KW 15 Ihre private Kleinanzeige Einfach, schnell & bequem! AZweb ONLINE BUCHEN... schon ab 5e unter www.wittich.de/Objekt 2003 Das folgende Feld ausfüllen. Kein Größenmuster! Gilt nur für private Kleinanzeigen, nicht für Familienanzeigen (z. B. Danksagungen, Grüße usw.) und nicht für geschäftliche Anzeigen Wichtiger Hinweis! Bitte beachten Sie beim Ausfüllen dieses Bestellscheins unbedingt, dass hinter jedem Wort oder hinter jeder Zahl und hinter jedem Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei bleibt! Bis hierher kostet’s 5 Euro. Bis hierher kostet’s 10 Euro. Chiffre Achtung! Belegexemplar Achtung! FaLLs gEwüNsCHt BIttE aNKrEUzEN FaLLs gEwüNsCHt BIttE aNKrEUzEN Bei Chiffre-Anzeigen kostet’s 5,- Euro zusätzlich Bei Belegexemplar kostet’s 2,- Euro zusätzlich Bitte geben Sie unten Ihre genaue Anschrift an. Legen Sie Ihrer Bestellung Bargeld bei. Für Bankeinzug geben Sie bitte Ihre Bankverbindung an. Bitte senden Sie alles an folgende Adresse: VErLag + DrUCK LINUs wIttICH Kg Kleinanzeigen - Postfach 223, 91292 Forchheim Die Anzeige wird jeweils in der nächstmöglichen Ausgabe veröffentlicht. Mit eventuell geringfügigen Kürzungen des Textes bin ich einverstanden. Terminwünsche sind nicht möglich. SEPA-Lastschrift-Mandat Gläubiger-ID: DE1302600000116620 Ich/Wir ermächtige/n die Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigem Auftrag resultierenden Gesamtbetrags von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von Verlag + Druck LINUS WITTICH KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstiut vereinbarten Bedingungen. Name / Vorname Straße / Hausnummer PLZ / Ort Kreditinstitut BLZ Kto.-Nr. oder alternativ: DE IBAN Rechnung auf Wunsch per E-Mail: (Bankeinzug erforderlich) Datum BANKEINZUG Unterschrift BARGELD LIEGT BEI
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