08 2015 - Markt Arberg

Jahrgang 32
Freitag, den 10. April 2015
Jagdgenossenschaft
Arberg
Einladung zur
Jahreshauptversammlung
am Samstag, den 18. April
2015, um 19.30 Uhr
im Gasthaus Friedel
Nummer 8
Förderverein
Kindergarten
Großlellenfeld
und Umgebung e.V.
Einladung zur
Jahreshauptversammlung
am 27. April 2015
um 19:00 Uhr
im Pfarrstadl.
Tagesordnung:
1. Bericht der Vorstandschaft
2. Kassenbericht
3. Verwendung der Jagdpacht
4. Wünsche und Anträge
5. Sonstiges
Falls Wünsche vorhanden sind,
bitte diese vorab dem
Jagdvorsteher bekannt geben.
Der Jagdvorstand
• Begrüßung
durch den 1. Vorstand
• Bericht des 1. Vorstandes
• Bericht des Schriftführers
• Bericht des Kassiers
• Entlastung der Vorstandschaft
• Neuwahlen
• Anträge und Wünsche
Die Vorstandschaft
Arberg
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Altpapier KiTa
Es ist wieder soweit!
Der Container für die
Altpapiersammlung
der KiTa Arberg
steht am Parkplatz
der KiTa vom
14. - 24. April 2015bereit.
Bitte entsorgen Sie
Ihr gesammeltes Altpapier
zu folgenden Zeiten:
Montag bis Samstag:
7 Uhr bis 16 Uhr
Was darf in den Container?
Zeitungen, Prospekte, Magazine,
sonstiges sauberes Papier
TIPP: Auch Kataloge dürfen
in den Container
geworfen werden,
wenn der Umschlag abgerissen wird.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Der Elternbeirat der KiTa Arberg
Bürgermeister im Amt
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich bin grundsätzlich zu den nachfolgenden Zeiten für Sie
erreichbar:
Montag.................................................... 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Mittwoch.................................................. 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Donnerstag............................................ 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag..................................................... 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich leider nicht gewährleisten kann, zu den oben angegebenen Zeiten stets anwesend
zu sein. Vorherige Terminvereinbarungen wären deshalb empfehlenswert.
Selbstverständlich können bei Bedarf auch Termine außerhalb der o.g. Sprechstunden vereinbart werden. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Markt Arberg, Tel.
09822/8221-12.
Jürgen Nägelein
1. Bürgermeister
Auszug aus der öffentlichen Sitzung
vom 06.03.2015
Bauanträge
a) Antrag auf Einbau einer Heizung in eine bestehende
Scheune; Anna Emmendörfer, Großlellenfeld 118, Fl.-Nr. 59,
Gem. Großlellenfeld
Dem Antrag wird zugestimmt.
Nr. 8/15
b) Antrag auf Errichtung einer Bauschuttrecyclinganlage;
Baugeschäft Christian Glas, Fl.-Nr. 1814, Gem. Arberg,
Industriestraße
Dem genannten Antrag wird zu gestimmt.
c) Antrag auf Errichtung eines Abstellraumes an eine bestehende Garage; Martin Antritt, Bergweg 21, Arberg, Fl.-Nr.
427/36, Gem. Arberg
Dem genannten Antrag wird unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung
zu gestimmt.
Verordnung des Marktes Arberg über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
Vorgeschlagen wird der 18.10.2015 von 11:00 bis 16:00 Uhr.
Breitbandausbau: Zweckvereinbarung zwischen der Marktgemeinde Arberg und der Gemeinde Unterschwaningen zur
interkommunalen Zusammenarbeit
Der MGR stimmt der Zweckvereinbarung zwischen der Marktgemeinde Arberg und der Gemeinde Unterschwaningen zur
interkommunalen Zusammenarbeit im Zuge des Breitbandausbaus zu.
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014
Die Jahresrechnung 2014 schließt wie folgt:
Überschuss im Verwaltungshaushalt
(Zuführung zum Verm.haushalt) 609.244,27 €
Überschuss im Vermögenshaushalt 417.191,34 €
Gesamtüberschuss 1.026.435,61 €
./. Kasseneinnahmereste im Verwaltungshaushalt 24.976,20 €
Kassenmäßiger Buchbestand 1.001.459,41 €
Ausbau der GV-Straße Arberg-Oberschönau-Unterschönau
Für Straßenbaumaßnahmen sind im Haushalt 170.000 € bereitgestellt worden, Zuschüsse sind grundsätzlich möglich. Die
Planung der Maßnahme (Leistungsphasen 1-4) wird an das IB
Heller, Herrieden, zum Angebotspreis von ca. 14.000 €, erweitert um die Strecke zwischen Unterschönau und der Staatsstraße 2411 vergeben.
Katholische Kindertagesstätte St. Blasius
Es werden nochmals die Fördermodalitäten erläutert, insbesondere macht der 1. Bgm. deutlich, dass die Förderung zweckgebunden ist und die Gemeinde das volle Finanzierungsrisiko
trägt.
Die Belegungszahlen stellen sich wie folgt dar:
KiTa-Jahr 2015/2016 - 57 Regelkinder und 23 Krippenkinder
KiTa-Jahr 2016/2017 - 56 Regelkinder und ca. 20 Krippenkinder
Zur Entspannung der herrschenden Platznot wird eine Containerlösung beim Kindergarten mit ca. 100m2 unter Berücksichtigung der Zuschusssituation aufgestellt. Die Mietdauer wird auf
ca. drei Jahre angelegt. Danach wird eine dauerhafte Lösung
angestrebt.
Sonstige Mitteilungen des Ersten Bürgermeisters
a) Antrag der Kirchenstiftung zur Wegesanierung am Gumbertusbrunnen
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Er ist entsprechend
der Vereinbarung mit der Jagdgenossenschaft Arberg jedoch
von dieser zu stellen.
b) Antrag der Kirchenstiftung auf Verlängerung der derzeitigen Betriebserlaubnis für das KiTa-Jahr 2015/2016 für die
Kath. KiTa St. Blasius
Der Antrag wurde bei der zuständigen Stelle des Landratsamtes für zwei Regelgruppen mit je 25 Plätzen und 2 Notplätzen, zwei Krippengruppen mit je 12 Plätzen und der vereinzelten Schulkindbetreuung gestellt.
c) Erneuerung des Kanalanschlusses Schlossweg/Baumaßnahme ZV Reckenberg-Gruppe
Der ZV zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe plant
2015 die komplette Erneuerung der Ortsnetzleitung im Bereich
des Schlossweges.
Arberg
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Nächster Abfuhrtermin
Papiertonne: 13.04.2015
Verpachtung v. gemeindeeigenen
Grundstücken der Gemarkung Mörsach
Folgende Grundstücke des Marktes Arberg werden neu verpachtet:
- Fl.-Nr. 517 Grünland (Haid) mit einer Fläche von 5.528 m2
- Fl.-Nr. 569 Ackerland (Herrgaß) mit einer Fläche von 7.159 m2
Für nähere Informationen sowie Abgabe eines schriftlichen
Angebotes, wenden Sie sich bitte bis spätestens 23. April
2015 an die Gemeindeverwaltung, Fr. Helmreich
(Tel. 09822/8221-17).
Arberg, 30.03.2015
(Helmreich)
Öffnungszeiten
der Gemeindeverwaltung
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr
Tel. 09822/8221-0 * Fax: 09822/8221-20 *
E-mail: [email protected] * Internet: www.arberg.de
Öffnungszeiten
des Wertstoffhofes Arberg
jeden Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Benutzung des Wertstoffhofes
- Ablieferung von Grünabfällen Wir dürfen nochmals darauf hinweisen, dass im Wertstoffhof Grünabfälle
gegen Gebühr abgeliefert werden können.
Die Gebühr beträgt für:
- einen Behälter bis zu 50 l Inhalt 1,— Euro
- Pkw-Anhänger (klein, bis 1 cbm) 14,— Euro
- Pkw-Anhänger (groß, bis 3 cbm) 40,— Euro
Wir bitten um Verständnis, da die Abfuhr dieser Abfälle für den
Markt Arberg kostenpflichtig ist.
Arberg, 01.04.2015
(Helmreich)
Hundehaltung
- Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren
durch Hunde (Hundehaltungsverordnung) Aus gegebenen Anlass dürfen wir entsprechend der Hundehaltungsverordnung des Marktes Arberg darauf hinweisen, dass
derjenige, welcher Hunde auf öffentlichen Wegen, Straßen und
Plätzen mit sich führt, dies so zu tun hat, dass Andere (auch
Tiere) nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.
Hierbei ist insbesondere zu bemerken, dass die jeweiligen
Hundehalter verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer
Tiere zu entfernen und zu entsorgen.
Nr. 8/15
In den Gemeindeteilen Arberg, Großlellenfeld, Kleinlellenfeld
und Mörsach gilt für Kampfhunde und große Hunde (ab einer
Schulterhöhe von 0,5 Meter) grundsätzlich Leinenzwang, wobei
die reißfeste Leine höchstens 1,20 Meter Länge betragen darf.
Darüber hinaus muss die Person die einen leinenpflichtigen
Hund führt, jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu
beherrschen.
Weiter sind von Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, Schulhöfen
und deren näherem Umgriff Hunde fernzuhalten; auch ein mitführen von Hunden an der Leine ist in diesen Bereichen nicht
erlaubt. Auf Sportplätzen besteht für das Mitführen von Hunden
mit einer Schulterhöhe von über 0,5 Meter Leinenpflicht, wobei
die Leinenlänge 1,20 Meter nicht überschreiten darf.
Wir dürfen daher alle Hundehalter, zur Vermeidung von kostenpflichtigen Anordnungen auch in ihrem eigenen Interesse,
nachdrücklich ersuchen, ihre Tiere so zu halten bzw. zu beaufsichtigen, dass eine Belästigung der Mitmenschen, insbesondere der Kinder, ausgeschlossen wird. Verstöße werden entsprechend geahndet.
Arberg, 01.04.2015
(Helmreich)
Vollzug des Bundesimmissionsgesetzes
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
- 32. BImSchV
I. Mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
wurde eine europäische Richtlinie (2000/14/EG) in deutsches Recht umgesetzt.
Diese Verordnung gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und
Maschinenarten, von Baumaschinen - wie etwa Betonmischer
und Hydraulikhämmer-, über Bau- und Reinigungsfahrzeuge,
darunter Transportbetonmischer und Kehrmaschinen, bis hin
zu Landschafts- und Gartengeräten, wie Kettensägen, Laubbläser und Rasenmäher.
Im Einzelnen gilt folgendes:
- Rasenmäher:
Diese dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen sowie werktags
nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es
ist hierbei unerheblich, ob der Rasenmäher mit Verbrennungsoder mit Elektromotor betrieben wird. Auch für so genannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen
gelten die gleichen Betriebszeiten.
- Heckenscheren, Tragbare Motorkettensägen, Beton- u.
Mörtelmischer, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider, Vertikutierer:
Diese dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht
zwischen 20.00 Uhr
und 7.00 Uhr betrieben werden.
- Schredder/Zerkleinerer (sog. Häcksler):
Diese dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht
zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Dies gilt
unbeschadet, ob die Geräte mit Verbrennungs- oder Elektromotor betrieben werden.
- Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser/Laubsammler
Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und
Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00
Uhr betrieben werden.
Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und
von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.
Zur Vermeidung von Nachteilen wird um Beachtung und Einhaltung dieser Vorschriften gebeten.
Arberg, 01.04.2015
(Helmreich)
Arberg
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Nr. 8/15
Historie von Arberg
Eine Beschreibung
von Großlellenfeld – Teil 2
(aus dem geographischen-statistischen-topographischen Lexion von Franken von 1799-Band 2 mit genauer
Anzeige des Ursprungs, ehemaligen und jezigen Besizern, Lage, Anzahl und Nahrung der Einwohner, Manufakturen, Fabriken, Viehstand, merkwürdigen Gebäuden,
neuen Anstalten, vornehmen Merkwürdigkeiten)
Christoph Wägemann und Falkenstein mit ihm, leiten das
Wort Löllenfeld von dem Götzen Loello her, und heut zu
Tage nennt der gemeine Mann noch häufig denjenigen,
der andere, besonders Kinder, nekt und zerret, einen
Zerrarsch von Lellenfeld, vermuthlich, weil Löllus im
Götzenbilde die Zunge mit dem Daumen und Zeigefinger hielt, um vor dem Missbrauch derselben zu warnen,
so wie hingegen eben diejenige Person, die sich nicht
zu verreden weiß, und gleichsam, wie Löllus, die Zunge
sperrt, noch heutigen Tages ein Löll, oder in der Volkssprache ein Lalli und im weiblichen Geschlechte eine
Lulln geschimpft wird.
Die Lellenfelder hören nicht gerne von dieser Geschichte
reden, weil ein Spitznahme für sie daraus entstanden ist,
und vermuthlich, um dieses gehässige Andenken nicht
immer zu erneuern, geschah es, dass vor etlich und 20
Jahren die steinerne Statur, welche für jene des Löllus
gehalten ward, und bis dahin immer an der Kirchenmauer angebracht stund, davon weggenommen und auf
das Langhaus der Kirche übersetzt wurde.
Aus Wikipedia
Die erste Erwähnung des Ortes war im Jahr 1070, als
Gundekar II. (1019–1075), Bischof von Eichstätt 1057–
1075, eine Pfarrkirche in Lellenfeld weihte. Im Jahr 1294
trat der Ortsadelige Konrad von Lellenfeld in das Kloster
Auhausen ein. Sitz der Herren von Lellenfeld war eine
Wasserburg, deren genaue Lage unbekannt ist. Der alte
Ortsname von Großlellenfeld war Niederlellenfeld.
15 Bischöfe verliehen 1337 der Wallfahrtskirche einen
umfassenden Ablass. Im Jahr 1524 wurde eine Ehehaft,
eine Art Gemeindeordnung, erlassen. Ein Jahr später, 1525, beteiligten sich 18 Besitzer von Anwesen am
Fränkischen Bauernaufstand. Nach einem Grenzvertrag von 1537 zwischen dem Bistum Eichstätt und den
Markgrafen war nur der Ortsbereich Großlellenfelds als
Enklave Eichstätter Territorium, seine Flur dagegen markgräflich.
Kunst- und Kulturverein Arberg e.V.
Standesamtliche Nachrichten:
Heiraten:
Töpp Andreas und Brauner Monika, Großlellenfeld
Sterbefälle:
Wenger Theresia, Arberg, zul. Gunzenhausen
Zimmermann Anna, Arberg, zul. Bechhofen
Zinsmeister Kreszentia, Großlellenfeld
Außensprechtage
Zentrum Bayern Familie und Soziales –
Region Mittelfranken im Landkreis Ansbach
Allgemeiner Außensprechtag: am Dienstag, 14.04.2015
in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr, im Landratsamt Ansbach,
Crailsheimstr. 1
Kreisheimatpflegertreffen
im Landratsamt
v.l.n.r. Willi Krauß, Oskar Geidner, Claus Broser, Hans-Dieter
Deinhardt, Horst Brehm, Edmund Zöller, Martin Wölzmüller
(Geschäftsführer des Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e.V.), Edgar Weinlich (Limesfachberater für den Bezirk
Mittelfranken) und Landrat Dr. Jürgen Ludwig.
Auf Einladung von Landrat Dr. Jürgen Ludwig trafen sich die
Kreisheimatpfleger des Landkreises Ansbach zum alljährlichen
Austausch. Gleich zu Beginn gratulierte der Landrat Herrn
Edmund Zöller nachträglich noch persönlich zum 90. Geburtstag, den er am 6. März 2015 in körperlicher und geistiger Vitalität feierte. Der Heimatkundler aus Leidenschaft wurde am
1.4.1992 zum Kreisheimatpfleger für den Bereich „ehemaliger
Landkreis Feuchtwangen“ bestellt. Herr Landrat Dr. Ludwig
dankte dem Jubilar für sein unermüdliches Engagement für
unseren Landkreis und hob hervor, dass sich Herr Zöller auf
den Tag genau seit nunmehr 23 Jahren voll und ganz in den
Dienst der Heimatpflege gestellt hat. „Sie haben maßgeblich
dazu beigetragen, dass „die gute alte Zeit“ nicht in Vergessenheit gerät“, betonte der Landrat.
Arberg
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Seit 1. März 2015 konnte auch der vakante Bereich in der Baudenkmalpflege „Tätigkeitsgebiet: ehemaliger Landkreis Dinkelsbühl“ mit Willi Krauß aus Leutershausen-Frommetsfelden
wieder besetzt werden. Herr Landrat Dr. Ludwig bedankte sich
bei Herrn Krauß, dass er sich bereit erklärt hat, dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu übernehmen und überreichte ihm
feierlich die Bestellungsurkunde.
Für den Landkreis Ansbach sind nunmehr neun Heimat- und
Archivpfleger ehrenamtlich tätig. Mit der Vor- und Frühgeschichte beschäftigen sich Horst Brehm, Tätigkeitsgebiet
„ehem. Landkreis Rothenburg o. d. T.“, Walter Vitzthum, Tätigkeitsgebiet „ehem. Landkreis Dinkelsbühl“, Hans-Dieter Deinhardt, Tätigkeitsgebiet „ehem. Landkreis Feuchtwangen“ und
seit 1.11.2014 Herr Richard Schmidt, Tätigkeitsgebiet „ ehem.
Landkreis Ansbach“. In der Baudenkmalpflege ist Claus Broser
für den „ehem. Landkreis Ansbach“ und den „ehem. Landkreis
Rothenburg o.d.T.“ zuständig, Edmund Zöller für den „ehem.
Landkreis Feuchtwangen“ und Willi Krauß für den „ehem. Landkreis Dinkelsbühl“. Helmut Baer kümmert sich um Volksmusik
und Brauchtum im gesamten Landkreis Ansbach. Bereits seit
1992 engagieren sich Claus Broser für den „nordwestlichen“
und Oskar Geidner für den „südöstlichen“ Landkreis Ansbach
als Kreisarchivpfleger.
„Die Kreisheimatpfleger tragen vorbildlich zur Förderung und
Erhaltung des fränkischen Brauchtums und der fränkischen
Kulturlandschaft bei, daher ist der Dank des Landkreises in
Form der Bayerischen Ehrenamtskarte für ihr ehrenamtliches
Engagement wichtig“ hob Landrat Dr. Ludwig hervor, als er
Horst Brehm die Ehrenamtskarte überreichte. Dabei ermutigte
er auch die anderen Heimat- und Archivpfleger die Ehrenamtskarte zu beantragen. Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeit zählt
z.B. die Beratung der Bürger oder der Bauplanungs- und Baugenehmigungsbehörden.
214.000 Euro zusätzlich
für den Landkreis Ansbach
Im vergangenen Winterhalbjahr konnten weitere 214.000 Euro
im Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm für den Landkreis Ansbach gesichert werden. „Der Landkreis Ansbach hat
bayernweit eine herausragende Bedeutung für die naturverträgliche Landwirtschaft. Das jährliche Fördervolumen von rund
zwei Millionen Euro sowie die dank der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ansbach erreichte zusätzliche Förderung unterstreichen dies“, so Landrat Dr. Ludwig. Mit dem
zusätzlichen Geld sollen nun weitere wertvolle Lebensräume
für eine nachhaltige Bewirtschaftung gesichert werden. Zu den
besonderen Kultur- und Landschaftsräumen im Landkreis Ansbach zählen beispielsweise das Taubertal, der Hesselberg, die
Streuobstwiesen und Magerrasen der Frankenhöhe sowie die
Wiesenbrütergebiete im Bereich der Altmühl und Wörnitzaue.
Die Pflege der Kulturlandschaft ist auch für den Tourismus
von herausragender Bedeutung. Für Dr. Ludwig bedeutet die
Pflege landschaftlicher Besonderheiten damit auch gelebte
Wirtschaftsförderung. „Neben den Regionalprodukten und der
attraktiven Gastronomie- und Kulturlandschaft sind die landschaftlichen Schönheiten für viele Touristen einer der Gründe,
den Landkreis Ansbach als Erholungsort zu wählen“, so der
Landrat.
Im bayernweiten Vergleich steht der Landkreis Ansbach mit
rund 1000 Antragstellern im Vertragsnaturschutz zudem an
der Spitze der Förderung landwirtschaftlicher Betriebe. Zudem
steht der Landkreis Ansbach mit rund 3000 Einzelflächen in
Bayern an dritter Stelle im Vertragsnaturschutzbestand.
Nr. 8/15
Erneuerung der Umkleiden der Turnhalle erfolgte. Auch ein
Brandschutzgutachten wurde für das gesamte Haus erstellt.
So erhielten alle Flure des Gebäudes Brandmeldeanlagen. „Für
einen zukunftsorientierten Landkreis ist es unabdingbar, die
bereits sehr guten Rahmenbedingungen im Bereich der Bildung kontinuierlich zu fördern. So hat der Landkreis Ansbach
allein im letzten Jahr rund 12,8 Millionen Euro für die Schulen in
unserer Trägerschaft und damit für unsere Kinder und Jugendliche ausgegeben. Ein Teil davon floss auch in die Berufsschule Rothenburg o.d.T., um die Sicherheit für unsere Schüler
und Lehrer weiter zu erhöhen sowie durch die Erneuerung der
Umkleiden beste Voraussetzungen für den Sportunterricht zu
schaffen“, so Landrat Dr. Jürgen Ludwig.
Für die Maßnahme, die im Frühjahr 2014 begonnen und im
Februar 2015 fertiggestellt wurde, investierte der Landkreis
Ansbach rund 460.000 Euro. „Der Landkreis Ansbach nimmt
seine Aufgabe als Träger der Berufsschule mit großer Verantwortung wahr. Ob es um den fortwährenden Ausbau der
Sicherheitsmaßnahmen oder eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Unterricht geht. Wir danken Landrat Dr.
Ludwig und dem Landkreis Ansbach sowie dem Team des
Landratsamtes Ansbach für die Sanierungsmaßnahme“, so
Schulleiter Dr. Friedhard Nichterlein. Die Turnhalle und somit
auch der Umkleidebereich wird von den Schülerinnen und
Schülern der Staatlichen Berufsschule Rothenburg sowie auch
von der Montessorischule Rothenburg und vom TSV Rothenburg intensiv genutzt.
Leistungsverbesserungen
bei Waisenrenten
Bundestag und Bundesrat stimmen für neues
Gesetz: Änderungen treten voraussichtlich am
1. Juli 2015 in Kraft
Bei Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
wird es voraussichtlich ab 1. Juli 2015 deutliche Leistungsverbesserungen geben.
Der Bundesrat stimmte am 27. März der Gesetzesänderung zu,
so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in
Bayern.
Waisen erhalten dann unabhängig von den Einkommensverhältnissen die Halb- oder Vollwaisenrente in voller Höhe. Alle
derzeit infolge der Einkommensanrechnung gekürzt gezahlten
Renten an volljährige Waisen werden von der Deutschen Rentenversicherung automatisch neu berechnet und ungekürzt
weiter gezahlt.
Mit der Gesetzesänderung wird zudem der Kreis volljähriger
Waisen, der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung hat, erweitert. Zukünftig können ähnlich wie beim Kindergeldanspruch weitere nationale
und internationale Freiwilligendienste bei Tod eines Elternteils
zu einem Anspruch auf Waisenrente führen.
Wichtig: Volljährige Waisen, die ab Inkrafttreten der Neuregelung zum erweiterten Personenkreis der Anspruchsberechtigten zählen, müssen die Waisenrente beantragen. Soll die
Rente zum 1. Juli 2015 beginnen, muss der Antrag bis spätestens 30. Juni 2016 gestellt werden. Wird der Antrag danach
gestellt, kann die Rente längstens für 12 Kalendermonate rückwirkend gezahlt werden.
Weitere Informationen erhält man am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48088 und bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Untergeschoss der Turnhalle saniert
Das Untergeschoss der Turnhalle der Staatlichen Berufsschule Rothenburg o.d.T. wurde im vergangenen Jahr erfolgreich saniert. Das Landratsamt Ansbach entwickelte ein neues
Raumkonzept in dessen Rahmen unter anderem eine komplette
Ihr Mi tte i l ungsbl a tt:
viel mehr als nur ein „Blättchen“!
Arberg
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Zum Geburtstag
14.04. Hüttmeier Ernst, Marktplatz 2
zum 76. Geburtstag
14.04. Fabian Martha, Neue Siedlung 10
zum 71. Geburtstag
16.04. Kelz Stilla, Kirchweg 10
zum 78. Geburtstag
17.04. Stelzer Josef, Großlellenfeld 11
zum 75. Geburtstag
11.04.2015
12.04.2015
19.04.2015
11.04.2015
12.04.2015
25.04.2015
26.04.2015
18.04.2015
Nr. 8/15
Engel Apotheke, Bühringerstr. 12,
Gunzenhausen, Tel. 09831/2379
Stadt Apotheke, Richard-Wagner-Str. 18,
91639 Wolframs-Eschenbach, Tel. 09875/291
1) Heide-Apotheke, Dinkelsbühler Str. 11,
91572 BechhofenTel. 09822/5992
4) Markt Apotheke, Ansbacher Str. 28,
91572 Bechhofen Tel. 09822/228
5) Stadt Apotheke, Richard-Wagner-Str. 18,
91639 Wolframs-Eschenbach
Tel. 09875/291
7) Markgrafen-Apotheke, Am Sandbuck 1,
91746 Weidenbach Tel. 09826/6299-0
8) See-Apotheke, Kirchplatz 2a,
91735 Muhr am See Tel. 09831/4311
11) Anthernis-Apotheke, Münchener Str. 36,
91567 Tel. 09825/923500 Herrieden
18.04. Rebele Rudolf, Kleinlellenfeld 15
zum 68. Geburtstag
19.04. Frühwirth Emma, Großlellenfeld 429
zum 75. Geburtstag
20.04. Weiss Hermann, Marktplatz 12
zum 75. Geburtstag
20.04. Metzger Maria-Anna
zum 73. Geburtstag
20.04. Groß Anton, Goldbühl 6
zum 71. Geburtstag
20.04. Dobre Edeltraud, Großlellenfeld 324
zum 70. Geburtstag
23.04. Heumann Klara, Neue Siedlung 13
zum 76. Geburtstag
Eichelbergschule Besuch beim Bäcker
Im Rahmen unseres Heimat- und Sachunterrichts durften wir
(die Schüler der Klassen 3a und 3b) die Bäckerei Heller besuchen. Herr Heller hat uns zunächst die Maschinen, die ihm die
Arbeit erleichtern, gezeigt. Dann haben wir erfahren, dass es
verschiedene Mehlsorten gibt und die anderen Zutaten für Brot
und Semmeln. Danach konnten wir zusehen, wie die Knetmaschine extra für uns einen Teig knetete. In der Schleifmaschine
wurde dann der Teig in viele kleine Portionen geteilt. Herr Heller hat uns gezeigt, wie die verschiedenen Muster in die Semmeln kommen. Besonders gespannt haben wir zugeschaut, wie
der Knoten in die Breze kommt. Dann durften wir selbst den
Teig formen. Damit er nicht an den Fingern klebte, mussten wir
Mehl nehmen. Einige von uns sahen schon nach kurzer Zeit
selber wie ein Bäcker aus. Zum Schluss hat dann jeder noch
eine Breze bekommen. Wir bedanken uns recht herzlich bei
Herrn Heller, dass wir in seine Backstube durften.
24.04. Antritt Gisela, Bauerngasse 18
zum 71. Geburtstag
24.04. Rißland Hedwig, Mörsach, Wiesenweg 11
zum 65. Geburtstag
25.04. Heumann Maximilian, Mörsach, Kirchplatz 5
zum 80. Geburtstag
Zum 25-jährigen Ehejubiläum
26.04. Zimmermann Reinhard und Elke, Mörsach, Kirchplatz 8
Die Schüler der Klassen 3a und 3b
Apotheken – Notdienst
18.04.2015
25.04.2015
19.04.2015
26.04.2015
Ahorn Apotheke, Osianderstr. 25,
Gunzenhausen, Tel. 09831/4444
Alte Apotheke, Marktplatz 37, Gunzenhausen
Tel. 09831/2430
See-Apotheke, Kirchplatz 2a,
91735 Muhr a. See, Tel. 09831/4311
Arberg
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Nr. 8/15
Realschule Wassertrüdingen
ÜBERTRITT an die STAATL. REALSCHULE
WASSERTRÜDINGEN
Bahnhofstr. 12, 91717 Wassertrüdingen
Tel. 09832/320
Für das Schuljahr 2015/16 erfolgen die Anmeldungen u. Voranmeldungen (aus Mittelschule bzw. Gymnasium) in die 5. Klassen im Sekretariat der Realschule Wassertrüdingen in der Zeit
vom
11. Mai bis 13. Mai 2015 jeweils
von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
und am 15. Mai 2015 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Mitzubringen sind
das Original-Übertrittszeugnis, die Original-Geburtsurkunde
zum Einsehen und ggf. der Sorgerechtsbeschluss.
D. Gräbner, RSD
Girls und Boys Day am 23 April 2015
Mädchen im Blaumann oder Erzieher in Kindergärten sind
immer noch die Ausnahme. Für ein Umdenken treten der Girls‘
Day und Boys‘ Day ein. Mädchen wie Jungen sollten frei von
Rollenzuweisungen ihren Beruf nach Interessen, Talenten und
Fähigkeiten wählen. Am Donnerstag, 23. April 2015 finden die
Aktionstage Girls‘ Day und Boys‘ Day wieder parallel statt.
Ziel des Girls‘ Day ist es, Mädchen ab der 5. Klasse für Berufe
aus den Bereichen Technik, IT und Handwerk zu begeistern.
Mit dem Boys‘ Day werden Jungen ab zehn Jahren interessante
Berufe in den Bereichen Erziehung, Soziales und Gesundheit
aufgezeigt. Denn Kinder und Jugendliche, Jungen wie Mädchen brauchen männliche und weibliche Bezugspersonen und
Vorbilder – im Kindergarten, in der Schule, in der Freizeit und
später im Beruf.
Deshalb ist es wichtig, Jugendliche mit Berufsfeldern bekannt
zu machen, die ihnen neue Wege eröffnen. Beim Girls‘ und
Boys’ Day können Jungen und Mädchen für sie eher untypische, aber zu ihren Fähigkeiten und Neigungen passende
Berufe testen. Im Zentrum der beiden Veranstaltungen steht
daher besonders das praktische Erleben sogenannter Frauenbzw. Männerberufe, welche die Jugendlichen bislang noch viel
zu selten im Blick haben.
Firmen und Einrichtungen, die sich am Girls‘ Day bzw. Boys‘
Day beteiligen möchten, können sich selbstständig auf der
Aktionslandkarte unter www.girls-day.de bzw. www.boys-day.
de eintragen.
Als Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Girls‘ Day
sowie Boys‘ Day stehen Sabine Heubeck, Gleichstellungsstelle
im Landratsamt Ansbach unter der Telefonnr. 0981 468 1041
sowie Walburga Bauernfeind, Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg unter der
Telefonnr. 09141 871 560 gerne zur Verfügung. Der Girls‘ und
Boys’Day wird durch den Zukunftscoach des Landkreises Ansbach, Herrn Thomas Merkel, unterstützt.
Familienanzeigen!
Teilen Sie es in Ihrer Heimat- und
Bürgerzeitung mit – einfach bequem
ONLINE BUCHEN: www.wittich.de
vhs Arberg
Arberg: www.arberg.de
Anmeldungen
und
Informationen:
Gemeinde Arberg
(Zi.Nr. 12), Marktplatz 13,
91722 Arberg, Tel.: (09822) 82 21-12 (Fr.
Beyerlein),
Fax (09822) 82 21-20,
E-Mail: [email protected]
H21021F Arberg
Gefangen im (Einfach-) Zuckerkreislauf
Ulli Schabesberger, Ernährungsberaterin
2 Abende, 11.05.2015, 18.05.2015
Montag, wöchentlich, 19:00 - 21:00 Uhr
Eichelbergschule, Schulstr. 15
Kursgebühr: 14,70 €
Evolutionsbedingt essen wir gerne süß, das richtige Maß dafür
haben wir allerdings schon längst verloren. Bei Zucker denken wir meist nur an Haushaltszucker. Aber um zu verstehen,
worauf unser Körper mit Schwankungen des Blutzuckerspiegels reagiert, ist es wichtig zu wissen: Zucker ist nichts anderes
als Kohlenhydrate. Diese sind z.B. in Getreide, Gemüse, Kartoffeln, Milch, Obst. Den (Kristall-) Zucker hat die Industrie erfunden. Oft getarnt und versteckt hinter verschiedensten Bezeichnungen. Zucker, der zu den Genussgiften wie Alkohol, Nikotin,
Kaffee und illegalen Drogen zählt, kann ebenso bedrohlich
für unsere Gesundheit sein. Süße Verführung ist überall, vor
allem wo wir sie nicht vermuten (Pizza, Burger, Fertigprodukte
aller Art), Lebensspender und süßes Gift zugleich! Kaum ein
anderes Genussmittel eignet sich besser uns in einen (legalen)
Suchtkreislauf zu bringen.
Auskunft: 09822/822112
Wallfahrt von Arberg nach Wemding
am Sa. 02. Mai 2015
Bislang verlief die 38 km lange Strecke auf
80% über Landstraßen. Durch steigende Teilnehmerzahlen wuchs das Unfallrisiko was
uns nach Alternativen suchen ließ.
Nun haben wir einen neuen Weg, der über
80% auf Wald- und Feldwegen verläuft.
Treffpunkt: ab 5.00 Uhr am Wegkreuz
Arberg unterhalb des Fernsehturms.
Abmarsch um 5.20 Uhr.
Wallfahrer aus Großlellenfeld können in Arberg starten oder
alternativ um 6.30 Uhr am Dennenloher Schloss oder um 7.10
Uhr am evang. Gemeindehaus in Unterschwaningen zu uns
stoßen. Kaffeepause in Geilsheim und das Mittagessen um
12.00 (Suppe) in Hüssingen bleiben bestehen.
Mitzubringen sind die eigene Verpflegung, Kaffee oder Tee,
Mütze und Handschuhe, bzw. Sonnenschutz und Regenkleidung. Ein Begleitfahrzeug für Gepäck oder Rast zwischendurch fährt mit.
Um eine vernünftige Planung mit Essens-Bestellung zu gewährleisten, brauchen wir zuverlässige Anmeldungen, was die letzten Jahre vermehrt zu Problemen führte.
Arberg
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Achtung!
Anmeldungen bis 25.04.15 sind nur noch im Internet unter
www.joe-arberg.de möglich.
Verfügt jemand über kein Internet, bitte von Verwandten oder
Freunden anmelden lassen.
Der Gottesdienst findet in Maria Brünnlein um 16.30 Uhr mit
Kaplan Laurent Koch statt. Die musikalische Gestaltung übernimmt dieses Jahr der Chor de Lumina aus Monheim.
Buswallfahrt nach Wemding
Wer an der Wallfahrt mit dem Bus teilnehmen möchte, hat folgende Zusteigemöglichkeit:
15.00 Uhr Arberg / Bushaltestelle – Kriegerdenkmal
Für die Mitfahrt im Bus evtl. auch nur die Rückfahrt, bitte anmelden bei der Fa. Bauer und Schlecht: 09822 / 7441.
Einkehr beim Wallfahrtswirt nebenan. Die Rückfahrt ist ca. um
19.00 Uhr mit dem Bus (Bauer & Schlecht), Tel 09822 / 7441.
Wir freuen uns auf den „Neuen Weg“ und hoffen wieder auf
eine gute Wallfahrt!
Infos: bei Anja und Josef Kiener
Tel. 09822/ 1272 oder [email protected]
Nr. 8/15
Hinweise:
Jede Teilnehmerin erhält einen Fortbildungsnachweis!
Wichtig it eine frühzeitige Anmeldung! Bei kurzfristiger Verhinderung - Bitte um Anmeldung! Weitere Informationen erhalten
Sie beim KDFB Diözesanverband Eichstätt, Tel. 08421/50-671
sowie unter www.frauenbund-eichstaett.de/eltern-kind/
Freizeit für Alleinerziehende
Die Lebenssituation Alleinerziehender ist mit besonderen
Herausforderungen verbunden. Der Alltag kostet viel Kraft. Da
tut eine Erholungszeit gut.
Die Caritas-Kreisstelle Herrieden bietet vom 22.08. –
29.08.2015 eine Freizeit für Alleinerziehende im Freizeitzentrum
Tannenhof in St. Englmar/Bayer. Wald an.
Freuen Sie sich auf Wanderungen und Ausflüge, Spiele und
Basteln, Geselligkeit, Vortrag mit Möglichkeit zum Einzelgespräch und eine Kinderbetreuung an zwei halben Tagen
für Kinder ab 5 Jahren. Der gegenseitige Austausch und die
Gemeinschaft, eine entspannte häusliche Atmosphäre und
viele Erlebnisse in einer gesunden Natur geben dieser Freizeit
„das gewisse Etwas“.
Nähere Informationen (Kosten, Zuschussmöglichkeiten …) und
Prospekt erhalten Sie bei der Caritas-Kreisstelle Herrieden, Tel.
09825/923880.
Vorbereitungskurs zur staatlichen
ONLINE Fischerprüfung 2015
12. April
15. April
19. April
24. April
Kommunion in Arberg
Kath. Frauenbund ArbergVortrag mit Frau
Roswitha Kresta, Herrieden„Ich gehe zum
Heilpraktiker“im Pfarrheim,19.30 Uhr
Kommunion in Großlellenfeld
Reservistenkameradschaft LellenfeldSitzung im
Gasthaus Liebgott, 20.00 Uhr
Veranstaltungshinweise
Eltern-Kind-Gruppe
Jeden Dienstag, vormittags von 9.00 bis 10.30 Uhr, im Pfarrheim „St. Walburga“.
Alle Kinder von 0 – 4 Jahren sind hierzu herzlich eingeladen.
(während der Schulferien nicht)
Ansprechpartnerin: Melanie Weitbrecht, Tel. 09822/605920
Herzliche Einladung
Spiel- und Gestaltungsideen für Kinder
für alle interessierten Eltern und Großeltern, Eltern-KindGruppenleiterinnen und Tagesmütter zum Thema: „Schätze
im Alltäglichen finden - wie weniger oft mehr ist“
Alltägliche Materialien in Haushalt, Garten und Natur bieten
bereits den Allerkleinsten optimale Möglichkeiten zum Experimentieren und Spielen. An diesem Abend erhalten Sie vielfältige Anregungen, wie Sie mit Alltagsmaterialien ganz einfach
kreative Spiel- und Bewegungsanreize für die Kinder schaffen
können. Sie erleben, wie Sie durch die „Schätze im Alltäglichen“ die Entwicklung Ihrer Kinder ohne viel Geld- bzw. Materialaufwand gut unterstützen können.
Termin:
Donnerstag, 16. April 2015, 20 Uhr
Ort:
Arberg, Kindertagesstätte,
Gunzenhauserstr. 8
Referentin:
Anja Herzog, Königshofen
Veranstalter:
KDFB-Diözesanverband Eichstätt
Gebühren:
3 EUR, KDFB-Mitglieder kostenfrei!
Anmeldung:
bei Anja Herzog, Tel. 09822/604270
18. und 19. April, 01. und 02. Mai
09.00 bis 18.00 Uhr
Freizeitheim Hensoltshöhe, Hensoltsstraße 58
91710 Gunzenhausen
Fischerschule Tröster, Bismarckstraße 9
91710 Gunzenhausen
Tel. 09831/80554
[email protected]
Gesund ernähren
und in Bewegung bleiben
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bietet
von April bis Juli 2015:
kostenfreie Kurse rund um das Thema Ernährung und
Bewegung für Familien und Eltern mit Kindern bis zu drei
Jahren. Die Kurse finden in der Landwirtschaftsschule in
Ansbach, Mariusstr. 24 bzw. in der Landwirtschaftsschule
in Dinkelsbühl, Luitpoldstr. 5 bzw. „im Freien“ statt.
Weitere Informationen gibt es in den ausgelegten Programmen,
im Internet unter www.aelf-an.bayern.de unter dem Link „Ernährung“ oder am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ansbach, Ansprechpartnerin ist Heike Straußberger.
Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl wird um Anmeldung
unter Tel. (0981) 8908-0 gebeten.
Kath. Frauenbund Arberg
Der Frauenbund Arberg lädt ein zu einem Vortrag mit Frau
Roswitha Kresta aus Herrieden am Mittwoch, 15. April 2015
um 19.30 Uhr im Pfarrheim Arberg.
Thema: „ Ich gehe zum Heilpraktiker“
Alle Mitglieder und Interessierte sind herzlich eingeladen.
Arberg
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Nr. 8/15
sprache mit dem Arzt genommen werden. Gegen Müdigkeit
am Tage helfe ein kurzer Gang an die frische Luft.
Große Mehrheit würde Zeitumstellung abschaffen
Knapp drei Viertel der Bayern (73 Prozent) halten die Zeitumstellung für überflüssig und würden sie abschaffen. Besonders
die über 30-Jährigen und Frauen lehnen sie ab.
Sturmholz sicher aufarbeiten
-Voranzeige-
CSU-Ortsverband Arberg
Jahreshauptversammlung
mit Neuwahlen
am Freitag den 08.05.2015, um 20.00 Uhr
im Gasthaus Friedel, Arberg
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Ortsvorsitzenden
2. Grußwort von Herrn Kreisrat Martin Günther
3. Bericht des Ortsvorsitzenden:
4. Bericht des Schatzmeisters
5.Kassenprüfbericht
6. Entlastung der Vorstandschaft
7.Neuwahlen
a) 1. Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertretern
b) Schriftführer und Schatzmeister
c) bis zu fünf weitere Mitglieder der Vorstandschaft
d) zwei Kassenprüfer
e) vier Delegierte und vier Ersatzdelegierte
zur Kreisvertreterversammlung
8. Berufung eines Geschäftsführers durch die neue Vorstandschaft
9. Termine, Sonstiges, Wünsche und Anträge
Die Vorstandschaft des CSU-Ortsverbandes Arberg
DAK Ansbach Zeitumstellung Bayern
Bayern stecken Zeitumstellung am besten weg
Umfrage der DAK-Gesundheit: Im bundesweiten Vergleich
haben sie die wenigsten gesundheitlichen Probleme
Während 79 Prozent der Befragten in Bayern bisher keine Probleme infolge der Zeitumstellung hatten, waren dies in BadenWürttemberg und in den östlichen Bundesländern jeweils nur
69 Prozent. Diejenigen, die Probleme angaben, fühlten sich
schlapp (75 Prozent) und konnten schlecht einschlafen (62
Prozent). Jeder Dritte fühlte sich gereizt und jeder Fünfte kam
deswegen schon einmal zu spät zur Arbeit. Insgesamt leiden
Frauen eher unter der Zeitumstellung (32 Prozent) als Männer (23 Prozent). Wer bereits Probleme mit der Zeitumstellung
hatte, sollte bereits ein paar Tage vorher etwas früher ins Bett
gehen. Bei Einschlafproblemen helfen Kräutertees mit Baldrian,
Hopfen und Johanniskraut. Schlafmittel sollten nur nach Rück-
Orkantief Niklas hat in weiten Teilen Deutschlands schwere
Waldschäden verursacht. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät Waldbesitzern dazu, entwurzelte, abgebrochene und ineinander verkeilte Bäume nicht selber aufzuarbeiten.
Die Beseitigung von solchen Sturmschäden erfordert hohe
Fachkenntnis und gehört unbedingt in die Hände von Forstprofis. Kreuz und quer und ineinander verkeilt liegen abgebrochene Bäume, aus der Erde gerissene Wurzelteller, abgebrochene Wipfel – nur erfahrene Profis mit leistungsfähigen
Forstmaschinen sollten sich dieser Aufgabe stellen, solche
Windwurfnester aufzuräumen. Waldbesitzer, die darin keine
Erfahrung haben, auch wenn sie im Umgang mit der Motorsäge geübt sind, unterschätzen leicht die Gefahren, die von
solch einer Extremsituation ausgehen können. Bei entwurzelten
oder abgebrochenen Baumstämmen, die unter Spannung stehen, kann bereits ein falscher Schnitt reichen, um den Stamm
katapultartig und mit enormer Kraft nach oben oder zur Seite
schnellen zu lassen. Weil die Verletzungsgefahr hier erheblich
ist, sollte in solchen Situationen immer auf die Hilfe von Profis
zurück gegriffen werden. Sie verfügen über Erfahrung, die notwendige Technik und das passende Gerät. Adressen vermitteln
die örtlichen Waldbesitzervereinigungen, die Forstverwaltung
oder die Ansprechpartner der Maschinenringe. Für Forstprofis,
die sich jetzt an die Arbeit machen, um die Sturmschäden zu
beheben, hat die SVLFG einige Tipps zusammen gestellt:
• Vor dem Arbeitseinsatz prüfen, ob die erforderliche Schutzausrüstung vorhanden ist und ob Werkzeug und Arbeitsgeräte im einsatzfähigen Zustand sind.
• Schwierige Situationen besonnen und überlegt angehen.
Manchmal hilft der Erfahrungsaustausch mit einer weiteren
erfahrenen Person.
• Nie unter hängenden Wipfeln und Stämmen oder hinter ungesicherten Wurzeltellern arbeiten! Hier – ebenso
wie beim Entzerren verkeilter, unter Spannung stehender Bäume im Windwurfverhau – ist mindestens die Hilfe
eines Schleppers und einer Seilwinde unabdingbar, um die
Stämme zur Aufarbeitung in einen ungefährlichen Bereich
zu ziehen.
• Vor dem Schneiden ist die Spannung gewissenhaft anzusprechen und die daraus abzuleitende Schnitttechnik zu
wählen.
• Immer zuerst die Druckseite nicht zu tief ansägen, so dass
die Säge nicht einklemmen kann. Danach gefühlvoll von der
Zugseite her sägen.
• Bei Stämmen mit besonders starker Spannung sollte der
Schnitt seitlich versetzt werden.
• Bei seitlicher Spannung immer von der Druckseite aus
arbeiten.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema im Internet unter
www.svlfg.de Suchbegriff „Windwurfaufarbeitung“.
SVLFG Aktiv in den Frühling starten dem Rücken zuliebe
In den meisten Fällen stecken hinter Rückenschmerzen keine
ernsthaften Erkrankungen. Die Ursachen sind häufig Muskelverspannungen, verursacht durch Bewegungsmangel, Fehlhaltungen, einseitige Belastungen, Stress oder fehlenden Ausgleich in der Freizeit.
Arberg
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Die Lösung liegt dabei nicht darin, sich zu schonen, sondern
in Bewegung zu kommen. Das viel bemühte Argument „Ich
bewege mich doch den ganzen Tag bei der Arbeit“ kann so
nicht gelten, denn oftmals wird dabei die Muskulatur nur einseitig belastet. Umso wichtiger ist es, sich in der Freizeit einen
Ausgleich zu schaffen und auch während der Arbeit kurze
Rückenübungen einzubinden.
Die SVLFG unterstützt bei diesem Vorhaben und bietet
Gesundheitskurse zur Förderung der Rückengesundheit
an. Diese Kurse sind qualitätsgesichert und werden von der
SVLFG bezuschusst.
Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter
www.svlfg.de Prävention Denk an mich. Dein Rücken
Richtiger Umgang mit Stress hält gesund
80 Prozent der Rückenschmerzen werden durch Stress
verursacht – ohne nachweisbare, körperliche Ursache und
begünstigt durch eine Verspannung der Muskeln. Anhaltender Stress führt darüber hinaus zu einer Vielzahl weiterer Beschwerden.
Belastungen von Landwirten und deren Mitarbeitern entstehen
häufig aus einer ungeklärten Betriebsübernahme, aus Arbeitsplatzunsicherheit oder einem angespannten Betriebsklima.
Diese Faktoren führen nachweislich zu negativen Stressreaktionen und somit zu körperlichen Anspannungen. Eine Folge
können sogenannte unspezifische Rückenschmerzen sein.
„Wichtig ist, sich seiner eigenen Ressourcen bewusst zu werden“, so Arnd Spahn, Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Dazu zählen für Spahn eine kollegiale Zusammenarbeit, eine
offene und ehrliche Kommunikation, Arbeitsfreude, Entscheidungsspielräume sowie Rückhalt durch die Familie.
Die Gesundheitsangebote der SVLFG helfen dabei, diese Ressourcen zu entdecken. Dies gilt für das Seminar „Betriebsübergabe – ein Gesundheitsthema“ ebenso wie für die Trainingsund Erholungswoche für pflegende Angehörige. Das neue
Angebot „Gesundheit kompakt“ und die „LKK-Kurzkur“ dienen
der Entspannung und machen Lust auf Bewegung. Beides
kann dazu beitragen, negative Stressbelastungen zu vermindern.
Mehr Informationen gibt es im Internet unter www.svlfg.de
Gesundheitsangebote.
Hautgefährdungen in den
„grünen Berufen“
Wenn die natürliche Barrierefunktion der Haut angegriffen ist,
wird sie durchlässiger für Schadstoffe, Allergien auslösende
Fremdstoffe und Infektionserreger. Dem kann mit vorbeugenden Maßnahmen durch Hautschutz entgegengewirkt werden.
Den höchsten Schutz bieten Handschuhe in den verschiedensten Ausführungen. Sie schützen nicht nur vor Verschmutzungen und Verletzungen, sondern auch vor aggressiven
Stoffen sowie Gefahrstoffen. Doch einen Handschuh für alle
Einsatzbereiche gibt es nicht. Je nach Tätigkeit und den sich
daraus ergebenden Anforderungen muss er aus dem passenden Material bestehen und die richtigen Passform haben.
Piktogramme geben Hinweise auf die Eigenschaften für den
Handschuh.
Werden Hautschutzmittel (z. B. gegen Hauterweichung) unter
Handschuhen angewendet, ist darauf zu achten, dass sie die
Schutzwirkung der Handschuhe nicht beeinträchtigen. Bei der
Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln müssen speziell ausgewählte
und geprüfte Chemikalienschutzhandschuhe verwendet werden. Kommen diese mit der Chemikalie in direkten Kontakt,
können auch sie nach einigen Minuten durchlässig werden und
Nr. 8/15
gehören ausgetauscht. Weitere Tipps zum richtigen Gebrauch
von Handschuhen:
• Vor jeder Verwendung auf Risse und Löcher prüfen.
• Nur über saubere und trockene Hände ziehen.
• Nur so lange wie nötig tragen (ab ca. 20 Minuten stauen
sich Wärme und Feuchtigkeit im Handschuh).
• Bei längerem Tragen eignen sich Unterziehhandschuhe
aus Baumwolle unter dem Schutzhandschuh.
• Bei flüssigkeitsdichten Handschuhen die Stulpen umschlagen - so fließt nichts hinein.
Unternehmer sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Arbeitsbedingungen zu schaffen mit dem Ziel, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten sowie arbeitsbedingte
Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Durch eine Gefährdungsbeurteilung werden Hautbelastungen erkannt, technische,
organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen geprüft
und schließlich persönliche Maßnahmen zum Hautschutz
getroffen. Geeignete Schutzhandschuhe sowie Hautschutz-,
Hautreinigungs- und Hautpflegemittel sind bereitzustellen. Ein
abgestimmter Hautschutzplan hilft bei der richtigen Benutzung.
Ein Hautschutzplan und weitergehende Informationen stehen
im Internet unter www.svlfg.de Fachinformationen P Persönliche Schutzausrüstung Hautschutz. Die Broschüre „Deine Haut
- Die wichtigsten 2 m 2 Deines Lebens“ steht zum Download
bereit unter www.svlfg.de Prävention Informationsmaterial Broschüren/Merkblätter.
AOK Leistungen
Innovative Leistungen bei der augenchirurgischen
Versorgung
Um ihren Versicherten eine innovative augenchirurgische Versorgung zu bieten, hat die AOK Bayern zum 1. April einen Vertrag mit dem Bundesverband Deutscher OphthalmoChirurgen
(BDOC) geschlossen. Zu den neuen Leistungen gehört beispielsweise das sogenannte korneale Crosslinking – eine spezielle Behandlung mit UVA-Licht. Mit der neuartigen Methode
kann bei Versicherten, die unter einer zu geringen Hornhautstabilität (z.B. bei Keratokonus) leiden, das Fortschreiten der
Erkrankung verlangsamt oder unter Umständen sogar aufgehalten werden. Das korneale Crosslinking ist derzeit im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten. Für AOK-Versicherte, die am Vertrag teilnehmen, ist das
Verfahren künftig kostenfrei.
Vorteile bietet der Vertrag auch Versicherten, die unter speziellen Erkrankungen der Netzhaut leiden – etwa der feuchten
altersbedingten Makuladegeneration. Dabei entstehen unter
der Netzhautmitte (Makula) krankhafte Blutgefäße, aus denen
Flüssigkeit oder Blut unter oder in die Netzhaut austritt. Durch
die wiederholte Injektion von Medikamenten in das Auge lässt
sich der Krankheitsverlauf positiv beeinflussen. Der Eingriff wird
ambulant unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Auch bei der
Nachsorge profitieren AOK-Versicherte von besonderen Leistungen. So lässt sich der Krankheitsverlauf mittels spezieller
Schichtaufnahmen des Auges (sogenannte optische Kohärenztomographie) optimal überwachen. Diese Leistung wird bisher
privat in Rechnung gestellt. Für eingeschriebene AOK-Versicherte entstehen künftig keine Zusatzkosten.
Weitere Informationen über die Einschreibung in den Vertrag und die teilnehmenden Augenärzte gibt es in den AOKGeschäftsstellen oder unter der kostenlosen Servicenummer
0800 265 10 20.
Arberg
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„Ich berate Sie gerne bei Ihren
gewerblichen Anzeigen.
Rufen Sie mich an.“
Claudia Kern
Mobil 01 77 / 9 15 98 65
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Im Verkaufsinnendienst für Sie da:
Sabine Kowalsky
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0 91 91 / 72 32-42
E-Mail s.kowalsky@
wittich-forchheim.de
Impressum
Amts- und Mitteilungsblatt
für den Markt Arberg
mit seinen Gemeindeteilen:
Groß- und Kleinlellenfeld, Mörsach, Goldbühl, Kemmathen,
Gothendorf, Georgenhaag, Waffenmühle, Ober-, Unterschönau
und Eybburg
Das Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg erscheint 14täglich
jeweils freitags in den ungeraden Wochen und wird an alle erreichbaren
Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
– Herausgeber, Druck und Verlag:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0
P.h.G.: E. Wittich
– Verantwortlicher für den amtlichen Teil:
Herr Jürgen Nägelein, 1. Bürgermeister
Marktplatz 13, 91722 Arberg;
für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:
Peter Menne in Verlag + Druck LINUS WITTICH KG.
– Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40
zzgl. Versandkostenanteil.
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die
Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt
oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar
gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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Auftrag resultierenden Gesamtbetrags von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise
ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von Verlag + Druck LINUS WITTICH KG auf mein/unser Konto
gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung
des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstiut vereinbarten Bedingungen.
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