Merkblatt zur Einverständniserklärung (EVE) zur

Merkblatt zur Einverständniserklärung (EVE)
zur Datenweitergabe an die PVS
1. Kann die EVE der PVS Südwest GmbH inhaltlich abgeändert werden?
Die PVS rät dringend von einer inhaltlichen Änderung der EVE ab.
Relevant wird die EVE immer nur im Streitfall. Die EVE der PVS Südwest GmbH ist schon mehrfach
gerichtlich überprüft worden und hat dieser Überprüfung immer Stand gehalten. Sollte die EVE inhaltlich
geändert werden, so kann es dazu kommen, dass diese vom jeweiligen Gericht moniert und für nichtig
erklärt wird. Damit wäre die gesamte Rechnungsstellung durch die PVS Südwest GmbH in diesen Fällen
unzulässig.
Sollte sich die Rechtsprechung im Hinblick auf Formvorschriften für die EVE der PVS Südwest ändern,
würde die PVS die notwendigen Veränderungen an dem Formular vornehmen und Sie über weitere
notwendige Schritte in Kenntnis setzen.
Durch die Unterschrift unter dieses Formular gibt der Patient sein Einverständnis zur Datenweitergabe
an die an der Rechnungsstellung beteiligten Unternehmen.
2. Kann die EVE mit anderen Erklärungen auf einem Papierbogen/Dokument zusammengefasst
werden?
Im Anschluss an die EVE kann auch noch eine weitere Erklärung auf demselben Papierbogen/Dokument
vom Patienten abgegeben werden. Hier bietet sich z.B. der Behandlungsvertrag an. Wichtig dabei ist
jedoch, dass der Patient klar unterscheiden kann, was er für Erklärungen unterzeichnet. Die PVS
empfiehlt, verschiedene Erklärungen auf einem Formular optisch voneinander abzuheben. Dies gelingt
besonders gut, indem der Patient die verschiedenen Erklärungen jeweils separat unterzeichnet.
3. Kann die EVE digitalisiert werden, und muss ich das Original aufbewahren?
Die EVE kann digitalisiert werden. Das Original der EVE kann nach Digitalisierung vernichtet werden.
4. Wie häufig muss die EVE aktualisiert werden?
Es ist empfehlenswert, die EVE in Abständen von 2-3 Jahren sowie nach längeren Behandlungspausen
vom Patienten nochmals gegenzeichnen zu lassen.
5. Muss die EVE in jedem Fall, so auch bei einem Arbeitsunfall, unterzeichnet werden?
Ja, aus datenschutzrechtlichen Gründen. Der Patient hat einen gesetzlichen Anspruch darauf zu wissen,
wer Kenntnis von seinen Daten erlangt.
_____________________________________________________________________________________
Formularanforderung:
Tel.: 0621/164-200
Fax: 0621/164-250
Merkblatt_EVE_V1_150324
E-Mail: [email protected]
Internet: www.pvs-suedwest.de