P r o t o k o l l

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26. März 2015
Stadt Cham
Marktplatz 2
Sehr geehrte Frau Stadträtin,
sehr geehrter Herr Stadtrat!
Am
Donnerstag, 26 .März 2015, 17.00 Uhr
findet die 3. Sitzung des Stadtrates Cham im „Langhaussaal“ des Rathauses Cham,
Marktplatz 2, 93413 Cham statt.
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TAGESORDNUNG
I. Öffentliche Sitzung:
29.
Informationen
30.
Hochwasserschutz Cham, Quartier III Brunnendorf Floßhafen;
Anmeldung von Mehrkosten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg
31.
Bürgerspitalstiftung Cham;
Bekanntgabe der Jahresrechnung 2014
32.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Erschließungsbeitrags-satzung
(EBS);
Erschließungseinheit im Baugebiet Tiegelgruben 1. BA
33.
Vollzug der Sportförderungsrichtlinien;
Zustimmung zur Unterverpachtung des städt. Grundstücks Flst.Nr. 422
Gemarkung Altenmarkt und Entscheidung über die Sanierung des
Rasenspielfeldes
34.
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG);
Bestätigung der neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen
Feuerwehr Hof
35.
Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013;
Feststellung der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung gemäß
Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)
a) der Stadt Cham
b) der Bürgerspitalstiftung
c) der Kunz´schen Messenstiftung
36.
Jahresrechnung der Josef Karl Kunz´schen Stiftung für 2014;
Bekanntgabe
37.
Anfragen
Anschließend nichtöffentliche Sitzung
Sitzungsbuch des Stadtrates Cham
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26. März 2015
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Nr. 29:
Informationen
Beschlussfassung hierzu erfolgte nicht.
Nr. 30:
Hochwasserschutz Cham, Quartier III Brunnendorf Floßhafen;
Anmeldung von Mehrkosten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg
Beschlussfassung hierzu erfolgte nicht.
Nr. 31:
Bürgerspitalstiftung Cham;
Bekanntgabe der Jahresrechnung 2014
Beschlussfassung hierzu erfolgte nicht.
Nr. 32:
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Erschließungsbeitragssatzung (EBS);
Erschließungseinheit im Baugebiet Tiegelgruben 1. BA
Mit 23:0 Stimmen wurde folgender
Beschluss
gefasst:
Die Erschließungsstraßen „Platz zwischen Elsterweg und Milanweg“
(Teilflächen aus Flst.Nr. 1801/5, 1803/4 Gmkg. Cham) und „Elsterweg“
(Teilfläche aus Flst.Nr. 1803/4 Gmkg. Cham) werden beitragsrechtlich als
Erschließungseinheit i.S.d. § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB abgerechnet.
Nr. 33:
Vollzug der Sportförderungsrichtlinien;
Zustimmung zur Unterverpachtung des städt. Grundstücks Flst.Nr. 422
Gemarkung Altenmarkt und Entscheidung über die Sanierung des
Rasenspielfeldes
Mit 22:0 Stimmen wurde folgender
Beschluss
gefasst:
Die Stadt Cham saniert das Rasenspielfeld in Altenmarkt.
Die DJK Altenmarkt schließt mit dem ASV Cham einen Unterpachtvertrag über die
Nutzung des Rasenspielfeldes. Die Stadt Cham erteilt hierzu auf der Grundlage des
Pachtvertrages zwischen der Stadt Cham und der DJK Altenmarkt vom 10.04.1991
ihre Zustimmung.
Das Rasenspielfeld wird außerhalb der Trainings- und Spielzeiten des ASV Cham der
Allgemeinheit als Bolzplatz zur Verfügung gestellt.
Ein Sportplatzpflegezuschuss wird nicht gewährt.
Sitzungsbuch des Stadtrates Cham
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Nr. 34:
26. März 2015
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG);
Bestätigung der neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen
Feuerwehr Hof
Mit 23:0 Stimmen wurde folgender
Beschluss
gefasst:
Die von den Mitgliedern der FFW Hof gewählten Personen


Herr Markus Töpfl als 1. Kommandant sowie
Herr Michael Pöschl als 2. Kommandant
werden in ihren Ehrenämtern bestätigt.
Nr. 35:
Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013;
Feststellung der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung gemäß
Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)
a) der Stadt Cham
b) der Bürgerspitalstiftung
c) der Kunz´schen Messenstiftung
Mit 23:0 Stimmen wurde folgender
Beschluss
gefasst:
Die Jahresrechnungen 2013 der Stadt Cham, der Bürgerspitalstiftung sowie der
Kunz´schen Messenstiftung werden gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Nachdem die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2013
abgeschlossen ist, können von der Verwaltung die nicht mehr aus anderen
Rechtsgründen benötigten Papierbelege gem. § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3
KommHV-Kameralistik vernichtet werden.
Nachdem Frau Zweite Bürgermeisterin Strohmeier-Heller die Sitzungsleitung
übernommen hat, wurde mit 22:0 Stimmen folgender
Beschluss
gefasst:
Die Entlastungen werden erteilt.
Frau Erste Bürgermeisterin Bucher hat nach Art. 49 GO an Beratung und
Abstimmung nicht teilgenommen.
Sitzungsbuch des Stadtrates Cham
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Nr. 36:
Jahresrechnung der Josef Karl Kunz´schen Stiftung für 2014;
Bekanntgabe
Beschlussfassung hierzu erfolgte nicht
Nr. 37:
26. März 2015
Anfragen
Beschlussfassung hierzu erfolgte nicht
Sitzungsbuch des Stadtrates Cham