4 26. März 2015 Stadt Cham Marktplatz 2 Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Am Donnerstag, 26 .März 2015, 17.00 Uhr findet die 3. Sitzung des Stadtrates Cham im „Langhaussaal“ des Rathauses Cham, Marktplatz 2, 93413 Cham statt. Hierzu werden Sie geladen. TAGESORDNUNG I. Öffentliche Sitzung: 29. Informationen 30. Hochwasserschutz Cham, Quartier III Brunnendorf Floßhafen; Anmeldung von Mehrkosten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg 31. Bürgerspitalstiftung Cham; Bekanntgabe der Jahresrechnung 2014 32. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Erschließungsbeitrags-satzung (EBS); Erschließungseinheit im Baugebiet Tiegelgruben 1. BA 33. Vollzug der Sportförderungsrichtlinien; Zustimmung zur Unterverpachtung des städt. Grundstücks Flst.Nr. 422 Gemarkung Altenmarkt und Entscheidung über die Sanierung des Rasenspielfeldes 34. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung der neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hof 35. Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013; Feststellung der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) a) der Stadt Cham b) der Bürgerspitalstiftung c) der Kunz´schen Messenstiftung 36. Jahresrechnung der Josef Karl Kunz´schen Stiftung für 2014; Bekanntgabe 37. Anfragen Anschließend nichtöffentliche Sitzung Sitzungsbuch des Stadtrates Cham 5 26. März 2015 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Nr. 29: Informationen Beschlussfassung hierzu erfolgte nicht. Nr. 30: Hochwasserschutz Cham, Quartier III Brunnendorf Floßhafen; Anmeldung von Mehrkosten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg Beschlussfassung hierzu erfolgte nicht. Nr. 31: Bürgerspitalstiftung Cham; Bekanntgabe der Jahresrechnung 2014 Beschlussfassung hierzu erfolgte nicht. Nr. 32: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Erschließungsbeitragssatzung (EBS); Erschließungseinheit im Baugebiet Tiegelgruben 1. BA Mit 23:0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst: Die Erschließungsstraßen „Platz zwischen Elsterweg und Milanweg“ (Teilflächen aus Flst.Nr. 1801/5, 1803/4 Gmkg. Cham) und „Elsterweg“ (Teilfläche aus Flst.Nr. 1803/4 Gmkg. Cham) werden beitragsrechtlich als Erschließungseinheit i.S.d. § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB abgerechnet. Nr. 33: Vollzug der Sportförderungsrichtlinien; Zustimmung zur Unterverpachtung des städt. Grundstücks Flst.Nr. 422 Gemarkung Altenmarkt und Entscheidung über die Sanierung des Rasenspielfeldes Mit 22:0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst: Die Stadt Cham saniert das Rasenspielfeld in Altenmarkt. Die DJK Altenmarkt schließt mit dem ASV Cham einen Unterpachtvertrag über die Nutzung des Rasenspielfeldes. Die Stadt Cham erteilt hierzu auf der Grundlage des Pachtvertrages zwischen der Stadt Cham und der DJK Altenmarkt vom 10.04.1991 ihre Zustimmung. Das Rasenspielfeld wird außerhalb der Trainings- und Spielzeiten des ASV Cham der Allgemeinheit als Bolzplatz zur Verfügung gestellt. Ein Sportplatzpflegezuschuss wird nicht gewährt. Sitzungsbuch des Stadtrates Cham 6 Nr. 34: 26. März 2015 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung der neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hof Mit 23:0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst: Die von den Mitgliedern der FFW Hof gewählten Personen Herr Markus Töpfl als 1. Kommandant sowie Herr Michael Pöschl als 2. Kommandant werden in ihren Ehrenämtern bestätigt. Nr. 35: Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013; Feststellung der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) a) der Stadt Cham b) der Bürgerspitalstiftung c) der Kunz´schen Messenstiftung Mit 23:0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst: Die Jahresrechnungen 2013 der Stadt Cham, der Bürgerspitalstiftung sowie der Kunz´schen Messenstiftung werden gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Nachdem die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2013 abgeschlossen ist, können von der Verwaltung die nicht mehr aus anderen Rechtsgründen benötigten Papierbelege gem. § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 KommHV-Kameralistik vernichtet werden. Nachdem Frau Zweite Bürgermeisterin Strohmeier-Heller die Sitzungsleitung übernommen hat, wurde mit 22:0 Stimmen folgender Beschluss gefasst: Die Entlastungen werden erteilt. Frau Erste Bürgermeisterin Bucher hat nach Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Sitzungsbuch des Stadtrates Cham 7 Nr. 36: Jahresrechnung der Josef Karl Kunz´schen Stiftung für 2014; Bekanntgabe Beschlussfassung hierzu erfolgte nicht Nr. 37: 26. März 2015 Anfragen Beschlussfassung hierzu erfolgte nicht Sitzungsbuch des Stadtrates Cham
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