Jahrgang 26, Nr. 3 vom 11.3.2015 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 26, Nr. 3, vom 11.3.2015 für die Stadt Königs Wusterhausen Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Nachtruheschutz aus Anlass vom Stadtfest und von Ortsteilfesten in der Stadt Königs Wusterhausen für das Jahr2015 - OBV Ausnahme Nachtruhe 2015 -........................................................................................ Seite 14 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Königs Wusterhausen anlässlich von überregionalen Festen für das Jahr 2015......................................................................................................................................... Seite 14 Entgeltordnung für Pflegeverträge von Gemeinschaftsgrabstätten auf den städtischen Friedhöfen.......................................................................... Seite 14 Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Königs Wusterhausen für das Haushaltsjahr 2015.................................................... Seite 15 Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof, für das Geschäftsjahr 2013.............................................................................................................................................. Sei7e 16 Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof....................................................................................................................................... Seite 16 Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG): - Firma Treuwert Immobiliengesellschaft mbH & Co. Wohnungsvertriebs KG......................................................................................................... Seite 16 - Frau Andrea Schüler........................................................................................................................................................................................... Seite 17 Öffentliche Bekanntmachung zur Bodenrichtwertkarte für den Landkreis Dahme- Spreewald................................................................................ Seite 17 Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2015...................................................................................... Seite 17 Beschlüsse der nichtöffentlichen öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2015........................................................... Seite 18 Einladung zur Jahresvollversammlung des Gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Niederlehme . ................................................................................... Seite 18 Außerordentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Wernsdorf................................................................................................................................ Seite 19 Einladung der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen zur Jagdgenossenschaftsversammlung................................................................ Seite 19 Sitzung der Jagdgenossenschaft Zernsdorf............................................................................................................................................................ Seite 19 Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren in den Monaten März und April............................................................................................................... Seite 20 Impressum Herausgeber: Stadt Königs Wusterhausen, Der Bürgermeister Herstellung: ELRO-Verlag in Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen, Tel.: 03375 / 273-330, E-mail: [email protected] Verantwortlich: Katrin Dewart-Weschke Erscheinungsweise: nach Bedarf Auflage: 20.000 Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen erscheint nach Bedarf und wird in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3 und KarlMarx-Str. 23 zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann auch im Internet unter www.koenigs-wusterhausen.de sowie gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement über den Fachbereich Zentrale Dienste der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, der Stadt Königs Wusterhausen bezogen werden. Darüber hinaus wird das Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen einzeln oder mit der städtischen Publikation „rathaus aktuell“ als Beilage zur Wochenzeitung „KaWeKurier“ kostenlos an die Haushalte innerhalb des Gebietes der Stadt Königs Wusterhausen verteilt. Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als Serviceleistung vorgenommen und folglich besteht hierauf weder ein Rechtsanspruch noch ist gewährleistet, dass das Amtsblatt alle Haushalte erreicht. Druck: Berliner Zeitungsdruck 13 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 26, Nr. 3 vom 11.3.2015 Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Nachtruheschutz aus Anlass vom Stadtfest und von Ortsteilfesten in der Stadt Königs Wusterhausen für das Jahr 2015 - OBV Ausnahme Nachtruhe 2015 - Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Königs Wusterhausen, anlässlich von überregionalen Festen für das Jahr 2015 Aufgrund des § 26 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) vom 21. August 1996 (GVBl. I [Nr. 21], S. 266), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I [Nr. 47]) und des § 10 Abs. 4 des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) vom 22. Juli 1999 (GVBl. I, [Nr. 17], S. 386), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Juli 2010 (GVBl. I, [Nr. 32]), in den derzeit gültigen Fassungen, erlässt der Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen als örtliche Ordnungsbehörde auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2015 folgende Ordnungsbehördliche Verordnung: Aufgrund des § 26 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz- OBG) und des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg (BbgLöG) vom 27. November 2006 (GVBl. I/10, S. 158), geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I/10, [Nr. 46] wird folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: §1 Ausnahmen vom Nachtruheschutz Von dem Betätigungsverbot des § 10 Absatz 1 LImschG und vom Benutzungsverbot des § 11 Absatz 1 LImschG werden gemäß § 10 Absatz 4 und gemäß § 11 Absatz 4 LImschG für die folgenden Veranstaltungen jeweils bis 02:00 Uhr Ausnahmen zugelassen: 1.für den Ortsteil Zernsdorf anlässlich des „Wiesenhofcups“ vom 02.05.2015 zum 03.05.2015 bis 02:00 Uhr 2.für den Ortsteil Senzig anlässlich des „Pfingstfestes“ vom 23.05.2015 zum 24.05.2015 bis 02:00 Uhr 3.für den Ortsteil Wernsdorf anlässlich des „Dorffestes“ vom 22.08.2015 zum 23.08.2015 bis 02:00 Uhr 4.für den Ortsteil Diepensee anlässlich des „Dorffestes“ vom 11.07.2015 zum 12.07.2015 bis 02:00 Uhr 5.für den Ortsteil Niederlehme anlässlich der „700-Jahr-Feier“ vom 04.07.2015 zum 05.07.2015 bis 02:00 Uhr 6.für den Ortsteil Kablow anlässlich des „Dorffestes“ vom 22.08.2015 zum 23.08.2015 bis 02:00 Uhr 7.für den Ortsteil Zeesen anlässlich des „Strandfestes“ vom 15.08.2015 zum 16.08.2015 bis 02:00 Uhr 8.für den Ortsteil Königs Wusterhausen anlässlich der Veranstaltung „Bergfunk“ vom 22.08.2015 zum 23.08.2015 bis 02:00 Uhr §1 Aus besonderem Anlass ist es den in der Stadt Königs Wusterhausen ansässigen Verkaufseinrichtungen gestattet, am Sonntag, dem 26. April 2015 und am Sonntag, dem 13. Dezember 2015 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu öffnen. §2 Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern auf Grund dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung sind § 10 BbgLöG, der Tarifabschluss für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. §3 Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft und gilt bis zum Ablauf der im § 1 genehmigten Ladenöffnungszeit. Königs Wusterhausen, den 25.02.2015 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2015 beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Königs Wusterhausen, anlässlich von überregionalen Festen für das Jahr 2015,öffentlich bekannt gemacht. Königs Wusterhausen, den 25.02.2015 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Der jeweilige Veranstalter erhält von der Stadt Königs Wusterhausen einen Bescheid mit den Nebenbestimmungen und Auflagen gemäß § 10 Absatz 4 und § 11 Absatz 4 LImschG. §2 Inkrafttreten Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft und gilt bis zum Ablauf der im § 1 genehmigten Zeiten. Königs Wusterhausen, den 25.02.2015 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2015 beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Nachtruheschutz aus Anlass vom Stadtfest und von Ortsteilfesten in der Stadt Königs Wusterhausen für das Jahr 2015 - OBV Ausnahme Nachtruhe - öffentlich bekannt gemacht. Königs Wusterhausen, den 25.02.2015 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister 14 Entgeltordnung für Pflegeverträge von Gemeinschaftsgrabstätten auf den städtischen Friedhöfen Auf Grundlage des § 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) – BbgKVerf – und des § 6 des Kommunalabgabegesetzes für das Land Brandenburg vom 31.03.2004 (GVBl. I S. 174) – KAG – in den jeweils gültigen Fassungen hat die Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2015 folgende Entgeltordnung beschlossen: §1 Allgemeines Für die auf den Friedhöfen der Stadt Königs Wusterhausen vorhandenen Gemeinschaftsgrabstätten (Baumurnengrabstätten, Urnengemeinschaftsgrabstätten und Erdgemeinschaftsgrabstätten) ist aufgrund der Gestaltung eine einheitliche Grabpflege erforderlich. Die Stadt Königs Wusterhausen übernimmt deshalb auf der Grundlage der Friedhofssatzung der Stadt Königs Wusterhausen die Pflege dieser Grabstätten gegen entsprechende Kostenerstattung durch den Nutzungsberechtigten. Der Leistungsumfang beinhaltet neben der jährlichen Unterhaltungspflege, je nach Grabart beispielsweise einen Heckenschnitt, eine saisonale Bepflanzung, den Ersatz von Pflanzen oder die sogenannte Wintereindeckung. Jahrgang 26, Nr. 3 vom 11.3.2015 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt. §2 Entgeltordnung Das Entgelt beträgt für die Pflege je Jahr und Stelle für ein Baumurnengrab: 120,00 Euro Urnengemeinschaftsgrab: 84,00 Euro Erdgemeinschaftsgrab: 43,00 Euro Die Dauer der Pflege richtet sich nach der gesetzlichen Ruhezeit gemäß Friedhofsordnung. Nach Ablauf dieser gilt die Dauer der Nutzungszeitverlängerung. §3 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt zum 01. April 2015 in Kraft. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 960.000,00 EUR festgesetzt. §4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A 250 v. H. Grundsteuer B 375 v. H. Gewerbesteuer 350 v. H. Königs Wusterhausen, den 25.02.2015 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2015 beschlossene Entgeltordnung für Pflegeverträge von Gemeinschaftsgrabstätten auf den städtischen Friedhöfen, öffentlich bekannt gemacht. §5 1.Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt. 2.Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 1,00 EUR festgesetzt. Königs Wusterhausen, den 25.02.2015 3.Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt. (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungen (gerechnet über den gesamten maßnahmebezogenen Zeitraum) der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt. 4.Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: Haushaltssatzung der Stadt Königs Wusterhausen für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung folgende Haushaltssatzung erlassen: Nicht zahlungswirksam werdende Aufwendungen, insbesondere die bilanziellen Abschreibungen und Abschlussbuchungen, sind im Sinne des § 70 BbgKVerf grundsätzlich nicht als erheblich anzusehen. §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ordentlichen Aufwendungen auf außerordentlichen Erträge auf außerordentlichen Aufwendungen auf 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf 59.468.400,00 EUR 60.617.100,00 EUR 1.180.000,00 EUR 694.200,00 EUR 60.983.300,00 EUR 63.934.700,00 EUR von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 55.902.700,00 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 53.549.200,00 EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.407.600,00 EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 8.807.500,00 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 673.000,00 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.578.000,00 EUR Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 EUR Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 EUR festgesetzt. a) der Entstehung eines Fehlbetrages von 2 v. H. der ordentlichen Aufwendungen gemäß § 1 Punkt 1 der Haushaltssatzung, b)bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen zahlungswirksamen Einzelaufwendungen von 1 v. H. der ordentlichen Aufwendungen gemäß § 1 Punkt 1 der Haushaltssatzung und c) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelauszahlungen von 1 v. H. der Gesamtauszahlungen gemäß § 1 Punkt 2 der Haushaltssatzung festgesetzt. §6 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 0 EUR festgesetzt. §7 Auszahlungsermächtigungen für Baumaßnahmen (Kontenart 785) dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn eine belastbare Kostenschätzung (Leistungsphase 3 – Objektplanung) vorliegt. Königs Wusterhausen, den 02. März 2015 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2015 beschlossene Doppische Haushaltssatzung 2015 öffentlich bekannt gemacht. Königs Wusterhausen, den 02. März 2015 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister 15 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 26, Nr. 3 vom 11.3.2015 Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof, für das Geschäftsjahr 2013 Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2014 den Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof, gemäß der §§ 7 und 27 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung – EigV), Vorlage 70-14-201 beschlossen und die Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2013 (Vorlage 70-14-200) entlastet. Der komplette Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen liegt zu den üblichen Bürozeiten zur Einsichtnahme vom 09.03.2015 bis 13.03.2015 in den Geschäftsräumen des Städtischen Betriebshofes, Hafenstraße 18 in 15711 Königs Wusterhausen aus. Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof, für das Wirtschaftsjahr 2015 liegt zu den üblichen Bürozeiten zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Städtischen Betriebshofes, Hafenstraße 18 in 15711 Königs Wusterhausen aus. Königs Wusterhausen, den 12.02.2015 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Königs Wusterhausen, den 12.02.2015 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof Auf Grundlage des § 7 Nummer 3 und des § 15 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung – EigV) vom 26.03.2009 hat die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2014 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof, beschlossen. Die Festsetzungen nach § 15 Abs. 2 EigV werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Festsetzungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2015 Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom 15.12.2014 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt: 1.1 im Erfolgsplan die Erträge die Aufwendungen der Jahresgewinn/ - verlust im Finanzplan 1.2 Mittelzufluss/ Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit Mittelzufluss/ Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 2.231.869,80 Euro 2.219.300,00 Euro 12.56 Euro 9,80 Euro 142.000,00 Euro 194.000,00 Euro 0,00 Euro 2. Es werden festgesetzt 2.1 2.2 der Gesamtbetrag der Kredite 0,00 Euro der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 Euro Königs Wusterhausen, den 12.02.2015 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister 16 Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Die Anschrift des nachstehenden Steuerpflichtigen ist unbekannt: Firma Treuwert Immobiliengesellschaft mbH & Co. Wohnungsvertriebs KG zuletzt ansässig Alte Schönhauser Straße 44 10119 Berlin Kassenzeichen: 47000177 Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt sind ergebnislos geblieben. Es wird daher hiermit öffentlich zugestellt: Grundsteuerbescheid 2015 vom 20.02.2015 1. Es betragen Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Die Betroffene oder ihr Bevollmächtigter kann den Originalbescheid bei der Stadt Königs Wusterhausen, Sachgebiet Steuern/Liegenschaften, Zimmer B 2.27, Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen während der Sprechzeiten einsehen. Der Grundsteuerbescheid gilt zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung als zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nach wirksamer Zustellung die Rechtsbehelfsfrist gem. § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu laufen beginnt, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können. (im Original unterschrieben) im Auftrag Kerstin Lempke Sachgebietsleiterin Zustellungsanordnung: Hiermit wird der Grundsteuerbescheid 2015 vom 20.02.2015 an Firma Treuwert Immobiliengesellschaft mbH & Co. Wohnungsvertriebs KG, zuletzt ansässig in Alte Schönhauser Straße 44, 10119 Berlin, Kassenzeichen 47000177 öffentlich zugestellt. Königs Wusterhausen, den 20.02.2015 (im Original unterzeichnet) im Auftrag Kerstin Lempke Sachgebietsleiterin Jahrgang 26, Nr. 3 vom 11.3.2015 Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Die Anschrift des nachstehenden Steuerpflichtigen ist unbekannt: Frau Andrea Schüler zuletzt ansässig: Dortmunder Straße 19 90425 Nürnberg Kassenzeichen: 05005842 0000 Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt sind ergebnislos geblieben. Es wird daher hiermit öffentlich zugestellt: Grundsteuerbescheid 2015 vom 12.02.2015 Die Betroffene oder ihr Bevollmächtigter kann den Originalbescheid bei der Stadt Königs Wusterhausen, Sachgebiet Steuern/Liegenschaften, Zimmer B 2.27, Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen während der Sprechzeiten einsehen. Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen in der Zeit vom 01. April bis 07. Mai 2015 zu den allgemeinen Sprechzeiten bzw. nach Vereinbarung eingesehen werden. Die Bürger haben die Möglichkeit, auch außerhalb dieser Auslegungsfrist von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises Dahme- Spreewald, Reutergasse 12 in 15907 Lübben, Telefon: (0 35 46) 20 27 58, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten. Königs Wusterhausen, den 26. Februar 2015 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Hinweis: Die Bodenrichtwertkarte des Landkreises Dahme- Spreewald liegt bei allen Amts-, Gemeinde - und Stadtverwaltungen des Landkreises Dahme-Spreewald aus. Es wird gebeten, dass Auskünfte zu Bodenrichtwerten außerhalb der Stadt Königs Wusterhausen und ihrer Ortsteile Diepensee, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bzw. bei den betreffenden Verwaltungen eingeholt werden. Der Grundsteuerbescheid gilt zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung als zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nach wirksamer Zustellung die Rechtsbehelfsfrist gem. § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu laufen beginnt, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können. (im Original unterschrieben) im Auftrag Kerstin Lempke Sachgebietsleiterin Zustellungsanordnung: Hiermit wird der Grundsteuerbescheid 2015 vom 12.02.2015 an Frau Andrea Schüler, zuletzt ansässig in 90425 Nürnberg, Dortmunder Straße 19, Kassenzeichen 05005842 0000 öffentlich zugestellt. Königs Wusterhausen, den 20.02.2015 (im Original unterzeichnet) im Auftrag Kerstin Lempke Sachgebietsleiterin Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2015 20-14-210 Doppische Haushaltssatzung 2015 Ja-Stimmen 30, Nein-Stimmen 2 32-15-002 Entgeltordnung für Pflegeverträge von Gemeinschaftsgrabstätten auf den städtischen Friedhöfen Ja-Stimmen 25, Stimmenthaltungen: 1 10-14-219 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Königs Wusterhausen, anlässlich von überregionalen Festen für das Jahr 2015 Ja-Stimmen: 31 32-15-003 Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Nachtruheschutz aus Anlass vom Stadtfest und von Ortsteilfesten in der Stadt Königs Wusterhausen für das Jahr 2015 - OBV Ausnahme Nachtruhe Ja-Stimmen: 31 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Gemäß §§ 193 und 196 Baugesetzbuch sowie § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung sind die Bodenrichtwerte durch den Gutachterausschuss für den Landkreis DahmeSpreewald per 31. Dezember 2014 ermittelt und beschlossen worden. Der Bodenrichtwert ist der aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Bodenwert für bebaute und unbebaute Grundstücke eines Gebietes. Die Bodenrichtwerte wurden in der Bodenrichtwertkarte des Landkreises DahmeSpreewald zusammengefasst. Die Bodenrichtwertkarte des Landkreises Dahme-Spreewald kann bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Liegenschaften/Steuern Hausanschrift Schlossstr. 3 in 15711 Königs Wusterhausen 60-14-216 Beschluss zur Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Niederlehmer Straße 31 im OT Wernsdorf Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für den Bereich Niederlehmer Straße 31 und 31b die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches geht aus der Anlage 2 hervor. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 282/1(teilweise), 282/2 282/3 und 282/4 der Flur 5 in der Gemarkung Wernsdorf. Ja-Stimmen 32 60-14-209 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 02/15 „Neue Ortsumgehung Niederlehme“ im OT Niederlehme Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für den Bereich nördlich der Autobahn, westlich des Industriegebietes „Liepnitzenberg“ die Aufstellung eines Bebauungsplanes. 17 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus der Anlage 2 hervor. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 120/2, 123, 124, 127, 237 – 245, 247, 300, 301/1, 301/2, 301/3, 397, 415, und teilweise die Flurstücke 120/1, 175, 235, 236, 248, 299, 305, 306/1, 308, 309, 342, 343, 345, 346, 347, 395, 416 der Flur 2 sowie die Flurstücke 377, 410, 418 und teilweise die Flurstücke 202/2, 203/3, 643 der Flur 4 in der Gemarkung Niederlehme. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung 02/15 „Neue Ortsumgehung Niederlehme“ im Ortsteil Niederlehme. Ja-Stimmen 32 60-14-218 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 03/15 „Bindowbrück 1“ im OT Senzig Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für die Flächen im Bereich der Bootswerkstatt Bindowbrück im OT Senzig die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus der Anlage 2 hervor. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 25 (teilweise), 26/1, 26/2, 26/3, 28, 29, 30(teilweise) 34 und 36(teilweise) der Flur 4 in der Gemarkung Senzig. Der Plan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan 03/15 „Bindowbrück 1“. Ja-Stimmen 25, Nein-Stimmen 7 10-15-005 Wiedereinführung des KW-Kennzeichens Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Der Bürgermeister wird beauftragt, auf die Wiedereinführung des auslaufenden KFZ-Kennzeichens „KW“ beim Landkreis hinzuwirken und der SVV darüber zu berichten. Jahrgang 26, Nr. 3 vom 11.3.2015 Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2015 10-15-019 Vergabe nach VOL (Teil B des Anhangs I) - Stadt Königs Wusterhausen, Trägerschaft der Kita Knirpsenstadt mit Hort Ja-Stimmen 26, Nein-Stimmen 1, Stimmenthaltungen 4 20-15-017 Übertragung des Grundstückes Bebauungsplangebiet „Funkerberg Nordwest“ Ja-Stimmen 31 20-15-008 Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf Ja-Stimmen 31 20-15-009 Übertragung des Grundstückes Potsdamer Ring Nord, 15711 Königs Wusterhausen Ja-Stimmen 31 20-15-011 Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages in Königs Wusterhausen OT Wernsdorf Ja-Stimmen 28, Stimmenthaltung 4 Ja-Stimmen 31 10-15-006 Prüfauftrag: Spielstätte Netzhoppers auf dem Funkerberg Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Der Bürgermeister wird beauftragt, den künftigen Projektplaner des Technologieparks Funkerberg dahingehend zu instruieren, die Möglichkeiten zur Errichtung einer Mehrzweckhalle als Erstligafähige Spielstätte für die Netzhoppers Königs Wusterhausen zu prüfen. 20-15-013 Abschluss eines Grundstückskaufvertrages in Königs Wusterhausen Ja-Stimmen 25, Nein-Stimmen 5, Stimmenthaltung 2 10-15-007 Anbindung der B179 an den Schütte-Lanz-Gewerbepark Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Eigentümer (Telekom) des Gewerbeparks Zeesen III und dem Landesbetrieb für Straßenwesen Brandenburg Kontakt aufzunehmen, um Einvernehmen zum zeitlichen Rahmen der Umsetzung des Bauabschnitts Gewerbepark Zeesen III mit dem Ziel herzustellen, zeitgleich die Anbindung des Gewerbeparks an die B179 zu realisieren. Ja-Stimmen 31, Stimmenthaltung 1 20-15-020 Genehmigung des Gesellschafterbeschlusses der Entwicklungs- und Betreibungsgesellschaft mbH - Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds und gleichzeitige Bestellung eines neuen Aufsichtsratsmitglieds Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Die Stadtverordnetenversammlung bestellte für den Aufsichtsrat der Entwicklungsund Betreibungsgesellschaft mbH am 15.12.2014, mit Wirkung zum 01.01.2015, für die Dauer der Kommunalwahlperiode auf Vorschlag der Gesellschafterversammlung Herrn Schmuck als stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat. Für Herrn Schmuck wird Herr Hans-Heinz Müller (Geschäftsführer ELDAT GmbH) bestellt. Ja-Stimmen 30, Nein-Stimmen 1, Stimmenthaltung 1 10-15-001 Abberufung eines sachkundigen Einwohners des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit, Brandschutz und Umweltschutzkontrolle Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Als sachkundiger Einwohner für den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Brandschutz und Umweltschutzkontrolle wird Herr Manfred Jauert (Vorschlagsträger der Fraktion DIE LINKE) abberufen. Ja-Stimmen 32 18 Ja-Stimmen 31 20-15-014 Zweite Änderung zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 20-13-054 vom 22.04.2013 Ja-Stimmen 31 Einladung zur Jahresvollversammlung des Gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Niederlehme am 24.04.2015 um 18.00 Uhr im Vereinshaus der SG(N) Triftstraße 11 Eingeladen sind die Eigentümer von Grundflächen auf denen die Jagd ausgeübt wird bzw. deren Vertreter mit Vollmacht. Die Versammlung ist nicht öffentlich! Einlass: ab 17.15 Uhr, Beginn: 18.00 Uhr Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher; Bekanntgabe der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit; der Versammlungsleitung und der Protokollführung 2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 3. Erfüllung des Haushaltsplanes 2014/15; Kassenstand 4. Bericht der Rechnungsprüfer 5. Bericht des Jagdpächters und Erfüllung des Abschussplanes 2014/15 6. Entwurf des Haushaltsplanes 2015/16 7. Festlegungen zur Auszahlung des Reinertrages des Pachtzinses2014/15 8. Vorschläge zu Änderungen in der Satzung der Jagdgenossenschaft Niederlehme 8. Diskussion 9. Beschlussfassungen 10. Vorstandswahlen 11. Schlusswort des Jagdvorstehers (im Original unterzeichnet) Gallasch Jagdvorsteher Jahrgang 26, Nr. 3 vom 11.3.2015 Außerordentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Wernsdorf Am 20. März 2015 findet eine außerordentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Wernsdorf statt. Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Einladung der Jagdgenossenschaft Zernsdorf zur Jagdgenossenschaftsversammlung Einladung zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Zernsdorf Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung 2. Feststellung der Anzahl der teilnehmenden Genossenschaftsmitglieder 3. Vorlage des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 19.12.2014 4. Vorlage der Ergebnisse der Sondersitzung des Vorstandes und interessierter Mitglieder der Jagdgenossenschaft vom 09.01.2015 5. Diskussion und Aussprache bezüglich der Verlängerung der Jagdpacht verträge 6. Beschluss über die Weiterverpachtung des Gemeinschaftsjagdreviers am Freitag, dem 10.04.2015 um 18.00 Uhr im Vereinshaus des „SV Merkur Kablow Ziegelei 1916 e.V.“, Dannenreicher Weg 6 in 15712 Königs Wusterhausen OT Zernsdorf. Sitzungsort: Gaststätte „Einsame Pappel“ Uhrzeit. 19:00 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung der Anwesenden, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Genossenschaftsversammlung 2. Bericht des Jagdvorstehers über das abgelaufene Geschäftsjahr 2014/2015 3. Beschluss: Vorlage und Bestätigung der Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 20014/2015 und des Berichtes des Rechnungsprüfers 4. Beschluss: Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014/2015 5. Beschluss: Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung des gemein schaftlichen Jagdbezirkes Zernsdorf für das Pachtjahr 2014/2015 6. Beschluss: Änderung bzw. Neufassung der Satzung 7. Neuwahl des Vorstandes 7.1 Wahl des Vorstehers 7.2 Wahl des 1. Beisitzers 7.3 Wahl des 2. Beisitzers 7.4 Wahl des Stellvertreters des 2. Beisitzers 8. Wahl des Kassenführers 9. Bestimmung des Rechnungsprüfers für das kommende Geschäftsjahr 10. Beschluss: Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2015/2016 11. Verschiedenes Wernsdorf, den 19.02.2015 (im Original unterzeichnet) Udo Wundschok Jagdvorstand Einladung der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen zur Jagdgenossenschaftsversammlung Hiermit werden alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen gehören, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen am Montag, dem 13.04.2015 um 18.00 Uhr in die Gaststätte „Hoenckes Altes Wirtshaus“, Kirchplatz 4, Königs Wusterhausen, eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit der Jagdgenossenschafts versammlung 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung des Protokolls der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 04.12.2014 4. Finanzbericht Jagdjahr 2014 / 2015 einschließlich Kassenprüfung 5. Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2014 / 2015 6. Beschluss zur Festsetzung / Verwendung des Reinertrages Jagdjahr 2014 / 2015 7. Beschluss über den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2014 / 2015 8. Informationen der Jagdpächter 9. Anfragen Jagdgenossen / Sonstiges Alle Eigentümer von Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Zernsdorf, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, werden hierzu herzlich eingeladen. Gemäß Satzung kann sich ein Grundeigentümer mittels schriftlicher Vollmacht durch einen anderen vertreten lassen. Eigentümergemeinschaften benennen mittels schriftlicher Vollmacht einen Bevollmächtigten aus der Gemeinschaft. Anmerkung: Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte. Zur Vervollständigung des Jagdkatasters legen die Mitglieder bitte vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften, Erbschein etc.) vor, soweit dies noch nicht erfolgt sein sollte. Zernsdorf, den 27.02.2015 (im Original unterzeichnet) Fricke Jagdvorsteher Ende des amtlichen Teils Zur Überarbeitung des Jagdkatasters legen die Jagdgenossen bitte vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte der Jagdvorsteherin alle zur Vervollständigung des Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen wie z.B. aktuellen Grundbuchauszug, Erbschein etc. vor, soweit dieses bisher nicht erfolgt ist. Es besteht die Möglichkeit, sich in der Jagdgenossenschaftsversammlung durch eine andere Person (unter Vorlage einer Vollmacht) vertreten zu lassen. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Mitgliederversammlung wird zu einem gemeinsamen Essen eingeladen. Königs Wusterhausen, den 27.02.2015 (im Original unterzeichnet) M. Tyralla Jagdvorsteherin der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen 19 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 26, Nr. 3 vom 11.3.2015 Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren in den Monaten März und April Wir gratulieren zu den Geburtstagen am... in Königs Wusterhausen 01.03. Ingeborg Schumann 02.03. Doris Dänschel 02.03. Elsa Maier 03.03. Erika Scheithauer 04.03. Rosemarie Richter 05.03. Manfred Liebig 05.03. Lieselotte Picht 06.03. Ingrid Müller 06.03. Margarete Müller 07.03. Garbi Dörfler 07.03. Herbert Erdmann 07.03. Dieter Stachowiak 08.03. Christa Geißler 08.03. Irma Gieske 08.03. Marie Heller 08.03. Ute Weimann 09.03. Ingeborg Quade 09.03. Helga Wermke 10.03. Jürgen Gaul 10.03. Irmgard Hinz 10.03. Karl Heinz Lampke 11.03. Siegward Bialas 12.03. Erika Nawrazala 12.03. Ruth Struck 13.03. Helga Kalle 13.03. Klaus Kaminski 14.03. Ruth Meyer 14.03. Kurt Riesler 15.03. Helga Koch 15.03. Lotte Scholz 15.03. Hannelore Schroeder 16.03. Wolfgang Ketelhut 16.03. Christa Pohla 17.03. Wolfgang Geipel 17.03. Dora Schulz 18.03. Manfred Heyde 19.03. Wolfgang Melzer 19.03. Ursula Schmidt 20.03. Dora Bergmann 20.03. Ernestine Süßmilch 21.03. Erika Raick 21.03. Jürgen Weitz 21.03. Brigitte Zabel 22.03. Gisela Kläge 22.03. Dorothea Seebald 23.03. Elisabeth Kuberczyk 23.03. Brunhilde Ohlemann 23.03. Willfred Ringk 23.03. Manfred Stark 24.03. Sieglinde Plate 25.03. Waltraud Knese 25.03. Karin Loskand 25.03. Hanni Petrulat 26.03. Jürgen Barteck 26.03. Günter Fritze 26.03. Herta Misch 26.03. Peter Zilling 27.03. Horst-Günter Langa 27.03. Karin Steputat 28.03. Hannelore Waszinski 29.03. Ingeborg Kuhlke 30.03. Helga Mallwitz 31.03. Gisela Christen 31.03. Annemarie Uliarczyk 01.04. Renate Fischer 01.04. Anna Schroeder 01.04. Christa Wegner 02.04. Günter Kaspar 03.04. Edelgard Frenzel 03.04. Margot Hartmann 04.04. Inge Matthes 04.04. Ingeborg Meier 05.04. Edith Kasper 07.04. Walter Paschke 07.04. Viktor Rau 07.04. Lieselotte Riesler 08.04. Oda Czapanski 20 90 75 75 80 75 75 80 75 85 75 94 75 80 80 94 75 90 75 75 80 80 75 92 75 75 75 75 80 75 94 85 80 75 80 90 80 75 90 75 80 75 75 75 75 91 80 75 85 75 75 80 80 85 80 85 85 75 80 75 75 91 80 80 92 80 92 80 80 85 85 75 75 80 80 85 80 80 08.04. 08.04. 09.04. 09.04. 09.04. 12.04. 12.04. 12.04. 12.04. 12.04. 13.04. 13.04. 13.04. 13.04. 13.04. 14.04. 15.04. 15.04. 15.04. 17.04. 17.04. 17.04. 17.04. 18.04. 18.04. 19.04. 19.04. 20.04. 20.04. 21.04. 22.04. 22.04. 22.04. 23.04. 23.04. 24.04. 25.04. 26.04. 26.04. 27.04. 27.04. 27.04. 28.04. 28.04. 29.04. Werner Herzog Wolfram Walter Käthe Jahns Ingrid Lindner Waltraut Schache Ingrid Bensch Ellinore Kalina Herta Neuendorf Else Noack Brigitte Stecher Adalbert Bernhardt Wally Friedrich Helmut Gärtner Horst Petrack Monika Vaskovits Walter Glettner Leni Müller Josef Raymund Renate Roßa Joachim Bobbe Elli Hoffmann Josef Weckesser Marianne Wilde Ingrid Krassa Harry Maas Lothar Beutel Manfred Richert Ella Lingott Monika Petzold Ruth Lebe Rita Ehrecke Manfred Soyke Günter Wildner Ewald Thäle Margot Wersche Horst Jahn Helga Linke Gerda Lerche Günter Nowatzki Ursula Ender Hermann Stanowsky Hans Walther Brigitte Loesener Gerhard Mihliß Renate Herrmann 85 75 85 75 80 75 80 99 80 75 80 91 75 80 75 90 75 75 75 85 80 75 75 75 94 75 75 92 75 90 75 75 80 94 90 85 80 90 91 80 80 75 75 80 85 in Diepensee 24.03. Monika Steinberg 75 in Kablow 16.03. Edith Bienert 23.03. Hans Zech 24.03. Brigitte Naumann 29.03. Horst Tilgner 07.04. Rita Führer 23.04. Erhard Plunz 92 91 75 80 80 90 in Niederlehme 02.03. Charlotte Reder 03.03. Gerhard Klauke 06.03. Wolfgang Janusch 10.03. Margot Hamann 14.03. Ingrid Schulze 15.03. Margarete Lüdtke 17.03. Gerda Puhahn 17.03. Christel Wilhelm 29.03. Berthold Nestler 29.03. Gisa Nestler 30.03. Walter Ristau 31.03. Käthe Sewohl 02.04. Kurt Müller 09.04. Rosemarie Mattern 12.04. Irmgard Buße 13.04. Erna Schulze 14.04. Walter Nehmer 17.04. Gisela Pawlik 22.04. Isolde Scholz 24.04. Brigitte Meinert 91 75 75 92 75 94 95 80 75 75 90 90 75 75 85 90 93 93 92 75 27.04. Leokadia Koralewski 27.04. Adolf Lembke 90 80 in Senzig 04.03. Claus Weidauer 08.03. Edelgard Dewitz 09.03. Dieter Bednarek 09.03. Heinz Schulze 11.03. Hans-Rainer Elsner 11.03. Ilse Kühnel 12.03. Walter Fenske 22.03. Rudolf Grätz 22.03. Brigitte Wagenknecht 24.03. Hildegard Walz 30.03. Fritz Purann 09.04. Bernhard Kühnert 15.04. Ilse Scheffner 18.04. Jutta Schmidt 18.04. Manfred Schurr 20.04. Gertrud Jerwan 24.04. Günter Gottschlag 24.04. Wilma Sedlak 25.04. Hildegard Schimke 26.04. Ragnar Immerschied 30.04. Karin Netack 75 75 75 85 75 75 75 75 80 93 80 80 80 75 80 94 85 91 80 80 75 in Wernsdorf 01.03. Erika Radunsky 02.03. Johanna Zschiesche 12.03. Hannelore Janzen 19.03. Horst Schrader 20.03. Peter Diehr 21.03. Anna Höltz 25.03. Edith Rietdorf 31.03. Gertraud Behr 31.03. Liddy Tomacka 03.04. Manfred Maihak 09.04. Helga Walther 12.04. Fritz Hoede 14.04. Hildegard Milius 23.04. Richard Engel 24.04. Peter Heimann 24.04. Charlotte Prodöhl 91 85 75 75 75 80 80 90 90 75 75 85 90 75 75 96 in Zeesen 02.03. Erika Hampel 02.03. Hansjürgen Meyer 05.03. Traute Erler 07.03. Helmut Krebel 08.03. Renate Felgenträger 13.03. Elke Brenneisen 16.03. Christa Steindl 19.03. Annegret Boden 27.03. Wilfried Lambrecht 30.03. Hannelore Bär 05.04. Lieselotte Schmohl 10.04. Rudolf Kowalewski 12.04. Irmgard Jansen 14.04. Helga Roland 16.04. Edeltraud Kültz 17.04. Horst Schneider 25.04. Gottfried Rudolf 28.04. Konrad Kristen 29.04. Bärbel Franzky 30.04. Klaus Schulze 75 75 75 75 85 75 75 75 75 80 75 85 85 75 75 75 75 75 75 75 in Zernsdorf 03.03. Gudrun Kalisch 07.03. Dora Blank 09.03. Alfred Stephan 13.03. Peter Bienge 15.03. Werner Grunzke 17.03. Lothar Diekmann 18.03. Manfred Fensky 23.03. Reinfrid Ananda Fischer 30.03. Erhard Walter 31.03. Renate Fischer 31.03. Helmut Hentze 06.04. Gabriele Winter 11.04. Karl Sittig 12.04. Ingeborg Czylwik 14.04. Manfred Lenz 16.04. Edith Zimmermann 19.04. Werner Haesner 23.04. Ingeborg Bleck 26.04. Horst Schütz 27.04. Ursula Schönberner 92 80 80 75 80 75 80 75 85 80 75 75 75 85 85 75 80 75 75 75 …und zum 50. Hochzeitstag am 06.03. 19.03. 20.03. 20.03. 27.03. 27.03. 28.03. 10.04. 15.04. 15.04. 15.04. 17.04. 17.04. 24.04. 24.04. Ulrike und Knut Salle Jeannine und Josef Bauer Ingrid und Rolf Beccard Brigitte und Peter Schulze Ingeborg und Herbert Hidalgo Edeltraud und Udo Lehmann Walentina und Günter Klamet Gerlinde und Karl Barthel Doris und Winfried Godenschweger Helga und Dietrich Ochainski Erika und Horst Kliefoth Renate und Wolfgang Stenz Helga und Werner Voigt Barbara und Norbert Hatt Heidemarie und Horst Kutschke in Senzig in Kablow in Königs Wusterhausen in Königs Wusterhausen in Senzig in Königs Wusterhausen in Königs Wusterhausen in Königs Wusterhausen in Zernsdorf in Königs Wusterhausen in Senzig in Wernsdorf in Zeesen in Zeesen in Königs Wusterhausen …und zum 60. Hochzeitstag am 28.03. 31.03. 09.04. 23.04. Giesela und Franz Müller Ursula und Walter Schneider Marita und Helmut Thürk Lisbeth und Werner Sumpf in Zeesen in Königs Wusterhausen in Königs Wusterhausen in Königs Wusterhausen Die Stadt Königs Wusterhausen gratuliert ihren Bürgerinnen und Bürgern zu den 75., 80., 85. und 90. Geburtstagen sowie ab dem 90. Lebensjahr zu jedem Geburtstag. Veröffentlicht werden außerdem Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag. Die Veröffentlichung von Geburtstagen ist nach § 33 Abs. 4 BbgMeldeG zulässig. Nach § 33 BbgMeldeG Abs. 2 und 4 hat jedoch jeder Bürger das Recht, einer Weitergabe, bzw. Veröffentlichung personenbezogener Daten zu widersprechen. Tut er dies nicht, erfolgt die Veröffentlichung.
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