Amtsblatt vom 11.03.2015

Jahrgang 26, Nr. 3 vom 11.3.2015
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Jahrgang 26, Nr. 3, vom 11.3.2015
für die Stadt Königs Wusterhausen
Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil
Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Nachtruheschutz aus Anlass vom Stadtfest und von Ortsteilfesten
in der Stadt Königs Wusterhausen für das Jahr2015 - OBV Ausnahme Nachtruhe 2015 -........................................................................................ Seite 14
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Königs Wusterhausen
anlässlich von überregionalen Festen für das Jahr 2015......................................................................................................................................... Seite 14
Entgeltordnung für Pflegeverträge von Gemeinschaftsgrabstätten auf den städtischen Friedhöfen.......................................................................... Seite 14
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Königs Wusterhausen für das Haushaltsjahr 2015.................................................... Seite 15
Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen,
Städtischer Betriebshof, für das Geschäftsjahr 2013.............................................................................................................................................. Sei7e 16
Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebes
der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof....................................................................................................................................... Seite 16
Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG):
- Firma Treuwert Immobiliengesellschaft mbH & Co. Wohnungsvertriebs KG......................................................................................................... Seite 16
- Frau Andrea Schüler........................................................................................................................................................................................... Seite 17
Öffentliche Bekanntmachung zur Bodenrichtwertkarte für den Landkreis Dahme- Spreewald................................................................................ Seite 17
Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2015...................................................................................... Seite 17
Beschlüsse der nichtöffentlichen öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2015........................................................... Seite 18
Einladung zur Jahresvollversammlung des Gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Niederlehme . ................................................................................... Seite 18
Außerordentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Wernsdorf................................................................................................................................ Seite 19
Einladung der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen zur Jagdgenossenschaftsversammlung................................................................ Seite 19
Sitzung der Jagdgenossenschaft Zernsdorf............................................................................................................................................................ Seite 19
Nichtamtlicher Teil
Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren in den Monaten März und April............................................................................................................... Seite 20
Impressum
Herausgeber:
Stadt Königs Wusterhausen, Der Bürgermeister
Herstellung:
ELRO-Verlag in Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen,
Tel.: 03375 / 273-330, E-mail: [email protected]
Verantwortlich: Katrin Dewart-Weschke
Erscheinungsweise: nach Bedarf
Auflage: 20.000
Bezugsmöglichkeiten:
Das Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen erscheint nach Bedarf und wird in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3 und KarlMarx-Str. 23 zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann auch im Internet unter www.koenigs-wusterhausen.de sowie gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln
oder im Abonnement über den Fachbereich Zentrale Dienste der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, der Stadt Königs Wusterhausen bezogen werden. Darüber hinaus wird das
Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen einzeln oder mit der städtischen Publikation „rathaus aktuell“ als Beilage zur Wochenzeitung „KaWeKurier“ kostenlos an die Haushalte
innerhalb des Gebietes der Stadt Königs Wusterhausen verteilt. Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als Serviceleistung vorgenommen und folglich besteht hierauf weder
ein Rechtsanspruch noch ist gewährleistet, dass das Amtsblatt alle Haushalte erreicht.
Druck: Berliner Zeitungsdruck
13
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Jahrgang 26, Nr. 3 vom 11.3.2015
Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen
vom Nachtruheschutz aus Anlass vom Stadtfest und von
Ortsteilfesten in der Stadt Königs Wusterhausen für das Jahr
2015 - OBV Ausnahme Nachtruhe 2015 -
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Königs
Wusterhausen, anlässlich von überregionalen Festen für das
Jahr 2015
Aufgrund des § 26 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) vom 21. August 1996 (GVBl. I [Nr. 21], S.
266), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I [Nr. 47])
und des § 10 Abs. 4 des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) vom 22. Juli
1999 (GVBl. I, [Nr. 17], S. 386), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes
vom 10. Juli 2010 (GVBl. I, [Nr. 32]), in den derzeit gültigen Fassungen, erlässt
der Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen als örtliche Ordnungsbehörde
auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2015
folgende Ordnungsbehördliche Verordnung:
Aufgrund des § 26 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz- OBG) und des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur
Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg (BbgLöG) vom 27.
November 2006 (GVBl. I/10, S. 158), geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I/10, [Nr. 46] wird folgende Ordnungsbehördliche Verordnung
erlassen:
§1
Ausnahmen vom Nachtruheschutz
Von dem Betätigungsverbot des § 10 Absatz 1 LImschG und vom Benutzungsverbot des § 11 Absatz 1 LImschG werden gemäß § 10 Absatz 4 und gemäß §
11 Absatz 4 LImschG für die folgenden Veranstaltungen jeweils bis 02:00 Uhr
Ausnahmen zugelassen:
1.für den Ortsteil Zernsdorf anlässlich des „Wiesenhofcups“ vom 02.05.2015
zum 03.05.2015 bis 02:00 Uhr
2.für den Ortsteil Senzig anlässlich des „Pfingstfestes“ vom 23.05.2015 zum
24.05.2015 bis 02:00 Uhr
3.für den Ortsteil Wernsdorf anlässlich des „Dorffestes“ vom 22.08.2015 zum
23.08.2015 bis 02:00 Uhr
4.für den Ortsteil Diepensee anlässlich des „Dorffestes“ vom 11.07.2015 zum
12.07.2015 bis 02:00 Uhr
5.für den Ortsteil Niederlehme anlässlich der „700-Jahr-Feier“ vom 04.07.2015
zum 05.07.2015 bis 02:00 Uhr
6.für den Ortsteil Kablow anlässlich des „Dorffestes“ vom 22.08.2015 zum
23.08.2015 bis 02:00 Uhr
7.für den Ortsteil Zeesen anlässlich des „Strandfestes“ vom 15.08.2015 zum
16.08.2015 bis 02:00 Uhr
8.für den Ortsteil Königs Wusterhausen anlässlich der Veranstaltung
„Bergfunk“ vom 22.08.2015 zum 23.08.2015 bis 02:00 Uhr
§1
Aus besonderem Anlass ist es den in der Stadt Königs Wusterhausen ansässigen
Verkaufseinrichtungen gestattet,
am Sonntag, dem 26. April 2015 und am Sonntag, dem 13. Dezember 2015
in der Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu öffnen.
§2
Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern auf Grund dieser
Ordnungsbehördlichen Verordnung sind § 10 BbgLöG, der Tarifabschluss für die
Arbeitnehmer im Einzelhandel, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
§3
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft und
gilt bis zum Ablauf der im § 1 genehmigten Ladenöffnungszeit.
Königs Wusterhausen, den 25.02.2015
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2015
beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Königs Wusterhausen, anlässlich von
überregionalen Festen für das Jahr 2015,öffentlich bekannt gemacht.
Königs Wusterhausen, den 25.02.2015
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Der jeweilige Veranstalter erhält von der Stadt Königs Wusterhausen einen Bescheid mit den Nebenbestimmungen und Auflagen gemäß § 10 Absatz 4 und §
11 Absatz 4 LImschG.
§2
Inkrafttreten
Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer
Verkündung in Kraft und gilt bis zum Ablauf der im § 1 genehmigten Zeiten.
Königs Wusterhausen, den 25.02.2015
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2015
beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Nachtruheschutz aus Anlass vom Stadtfest und von Ortsteilfesten in der Stadt Königs Wusterhausen für das Jahr 2015 - OBV Ausnahme Nachtruhe - öffentlich bekannt gemacht.
Königs Wusterhausen, den 25.02.2015
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
14
Entgeltordnung für Pflegeverträge von
Gemeinschaftsgrabstätten auf den städtischen Friedhöfen
Auf Grundlage des § 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) – BbgKVerf – und des § 6 des
Kommunalabgabegesetzes für das Land Brandenburg vom 31.03.2004 (GVBl. I
S. 174) – KAG – in den jeweils gültigen Fassungen hat die Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2015 folgende Entgeltordnung beschlossen:
§1
Allgemeines
Für die auf den Friedhöfen der Stadt Königs Wusterhausen vorhandenen Gemeinschaftsgrabstätten (Baumurnengrabstätten, Urnengemeinschaftsgrabstätten und
Erdgemeinschaftsgrabstätten) ist aufgrund der Gestaltung eine einheitliche Grabpflege erforderlich. Die Stadt Königs Wusterhausen übernimmt deshalb auf der
Grundlage der Friedhofssatzung der Stadt Königs Wusterhausen die Pflege dieser
Grabstätten gegen entsprechende Kostenerstattung durch den Nutzungsberechtigten. Der Leistungsumfang beinhaltet neben der jährlichen Unterhaltungspflege,
je nach Grabart beispielsweise einen Heckenschnitt, eine saisonale Bepflanzung,
den Ersatz von Pflanzen oder die sogenannte Wintereindeckung.
Jahrgang 26, Nr. 3 vom 11.3.2015
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0 EUR
festgesetzt.
§2
Entgeltordnung
Das Entgelt beträgt für die Pflege je Jahr und Stelle für ein
Baumurnengrab: 120,00 Euro
Urnengemeinschaftsgrab: 84,00 Euro
Erdgemeinschaftsgrab: 43,00 Euro
Die Dauer der Pflege richtet sich nach der gesetzlichen Ruhezeit gemäß Friedhofsordnung. Nach Ablauf dieser gilt die Dauer der Nutzungszeitverlängerung.
§3
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt zum 01. April 2015 in Kraft.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in
künftigen Haushaltsjahren wird auf 960.000,00 EUR festgesetzt.
§4
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt
festgesetzt:
Grundsteuer A 250 v. H.
Grundsteuer B 375 v. H.
Gewerbesteuer 350 v. H.
Königs Wusterhausen, den 25.02.2015
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2015
beschlossene Entgeltordnung für Pflegeverträge von Gemeinschaftsgrabstätten
auf den städtischen Friedhöfen, öffentlich bekannt gemacht.
§5
1.Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als
für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf
100.000,00 EUR festgesetzt.
2.Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln
dazustellen sind, wird auf 1,00 EUR festgesetzt.
Königs Wusterhausen, den 25.02.2015
3.Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen
für Investitionen und Investitionsförderungen (gerechnet über den gesamten
maßnahmebezogenen Zeitraum) der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
4.Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
Haushaltssatzung der Stadt Königs Wusterhausen für das
Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird
nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung folgende Haushaltssatzung
erlassen:
Nicht zahlungswirksam werdende Aufwendungen, insbesondere die bilanziellen
Abschreibungen und Abschlussbuchungen, sind im Sinne des § 70 BbgKVerf
grundsätzlich nicht als erheblich anzusehen.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge auf ordentlichen Aufwendungen auf außerordentlichen Erträge auf außerordentlichen Aufwendungen auf 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf Auszahlungen auf 59.468.400,00 EUR
60.617.100,00 EUR
1.180.000,00 EUR
694.200,00 EUR
60.983.300,00 EUR
63.934.700,00 EUR
von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen auf:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 55.902.700,00 EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 53.549.200,00 EUR
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.407.600,00 EUR
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 8.807.500,00 EUR
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 673.000,00 EUR
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.578.000,00 EUR
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 EUR
Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 EUR
festgesetzt.
a) der Entstehung eines Fehlbetrages von 2 v. H. der ordentlichen Aufwendungen gemäß § 1 Punkt 1 der Haushaltssatzung,
b)bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen zahlungswirksamen
Einzelaufwendungen von 1 v. H. der ordentlichen Aufwendungen gemäß
§ 1 Punkt 1 der Haushaltssatzung und
c) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelauszahlungen von
1 v. H. der Gesamtauszahlungen gemäß § 1 Punkt 2 der Haushaltssatzung
festgesetzt.
§6
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 0 EUR festgesetzt.
§7
Auszahlungsermächtigungen für Baumaßnahmen (Kontenart 785) dürfen nur in
Anspruch genommen werden, wenn eine belastbare Kostenschätzung (Leistungsphase 3 – Objektplanung) vorliegt.
Königs Wusterhausen, den 02. März 2015
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2015
beschlossene Doppische Haushaltssatzung 2015 öffentlich bekannt gemacht.
Königs Wusterhausen, den 02. März 2015
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
15
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Jahrgang 26, Nr. 3 vom 11.3.2015
Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung
des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes der Stadt
Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof,
für das Geschäftsjahr 2013
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2014 den Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer
Betriebshof, gemäß der §§ 7 und 27 der Verordnung über die Eigenbetriebe der
Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung – EigV), Vorlage 70-14-201 beschlossen und
die Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2013 (Vorlage 70-14-200) entlastet.
Der komplette Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen liegt zu den üblichen Bürozeiten zur Einsichtnahme vom 09.03.2015 bis
13.03.2015 in den Geschäftsräumen des Städtischen Betriebshofes, Hafenstraße
18 in 15711 Königs Wusterhausen aus.
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof, für das Wirtschaftsjahr 2015 liegt zu den üblichen Bürozeiten zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Städtischen Betriebshofes,
Hafenstraße 18 in 15711 Königs Wusterhausen aus.
Königs Wusterhausen, den 12.02.2015
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Königs Wusterhausen, den 12.02.2015
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes
für das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebes der Stadt
Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof
Auf Grundlage des § 7 Nummer 3 und des § 15 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung – EigV) vom 26.03.2009
hat die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2014 den Wirtschaftsplan für
das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen,
Städtischer Betriebshof, beschlossen.
Die Festsetzungen nach § 15 Abs. 2 EigV werden hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Festsetzungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr
2015
Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung
hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom 15.12.2014 den
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt:
1.1
im Erfolgsplan
die Erträge
die Aufwendungen
der Jahresgewinn/ - verlust
im Finanzplan
1.2
Mittelzufluss/ Mittelabfluss aus
laufender Geschäftstätigkeit
Mittelabfluss aus
Investitionstätigkeit
Mittelzufluss/ Mittelabfluss aus
Finanzierungstätigkeit
2.231.869,80 Euro
2.219.300,00 Euro
12.56 Euro
9,80 Euro
142.000,00 Euro
194.000,00 Euro
0,00 Euro
2. Es werden festgesetzt
2.1
2.2
der Gesamtbetrag der Kredite
0,00 Euro
der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 Euro
Königs Wusterhausen, den 12.02.2015
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
16
Öffentliche Zustellung gemäß § 10
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Die Anschrift des nachstehenden Steuerpflichtigen ist unbekannt:
Firma
Treuwert Immobiliengesellschaft mbH & Co. Wohnungsvertriebs KG
zuletzt ansässig
Alte Schönhauser Straße 44
10119 Berlin
Kassenzeichen: 47000177
Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt
sind ergebnislos geblieben.
Es wird daher hiermit öffentlich zugestellt:
Grundsteuerbescheid 2015 vom 20.02.2015
1. Es betragen
Stadt Königs Wusterhausen
Der Bürgermeister
Die Betroffene oder ihr Bevollmächtigter kann den Originalbescheid bei der
Stadt Königs Wusterhausen, Sachgebiet Steuern/Liegenschaften, Zimmer B
2.27, Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen während der Sprechzeiten
einsehen.
Der Grundsteuerbescheid gilt zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung als
zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nach wirksamer Zustellung die
Rechtsbehelfsfrist gem. § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu laufen
beginnt, nach deren Ablauf Rechtsverluste
eintreten können.
(im Original unterschrieben)
im Auftrag
Kerstin Lempke
Sachgebietsleiterin
Zustellungsanordnung:
Hiermit wird der Grundsteuerbescheid 2015 vom 20.02.2015 an Firma Treuwert
Immobiliengesellschaft mbH & Co. Wohnungsvertriebs KG, zuletzt ansässig in
Alte Schönhauser Straße 44, 10119 Berlin, Kassenzeichen 47000177 öffentlich
zugestellt.
Königs Wusterhausen, den 20.02.2015
(im Original unterzeichnet)
im Auftrag
Kerstin Lempke
Sachgebietsleiterin
Jahrgang 26, Nr. 3 vom 11.3.2015
Öffentliche Zustellung gemäß § 10
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Die Anschrift des nachstehenden Steuerpflichtigen ist unbekannt:
Frau Andrea Schüler
zuletzt ansässig:
Dortmunder Straße 19
90425 Nürnberg
Kassenzeichen: 05005842 0000
Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt
sind ergebnislos geblieben.
Es wird daher hiermit öffentlich zugestellt:
Grundsteuerbescheid 2015 vom 12.02.2015
Die Betroffene oder ihr Bevollmächtigter kann den Originalbescheid bei der
Stadt Königs Wusterhausen, Sachgebiet Steuern/Liegenschaften, Zimmer B 2.27,
Schlossstraße 3 in
15711 Königs Wusterhausen während der Sprechzeiten einsehen.
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
in der Zeit vom 01. April bis 07. Mai 2015 zu den allgemeinen Sprechzeiten
bzw. nach Vereinbarung eingesehen werden.
Die Bürger haben die Möglichkeit, auch außerhalb dieser Auslegungsfrist von der
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises Dahme- Spreewald,
Reutergasse 12 in 15907 Lübben, Telefon: (0 35 46) 20 27 58, Auskunft über
die Bodenrichtwerte zu erhalten.
Königs Wusterhausen, den 26. Februar 2015
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Hinweis:
Die Bodenrichtwertkarte des Landkreises Dahme- Spreewald liegt bei allen Amts-,
Gemeinde - und Stadtverwaltungen des Landkreises Dahme-Spreewald aus.
Es wird gebeten, dass Auskünfte zu Bodenrichtwerten außerhalb der Stadt Königs
Wusterhausen und ihrer Ortsteile Diepensee, Kablow, Niederlehme, Senzig,
Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
bzw. bei den betreffenden Verwaltungen eingeholt werden.
Der Grundsteuerbescheid gilt zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung als
zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nach wirksamer Zustellung die
Rechtsbehelfsfrist gem. § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu laufen
beginnt, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können.
(im Original unterschrieben)
im Auftrag
Kerstin Lempke
Sachgebietsleiterin
Zustellungsanordnung:
Hiermit wird der Grundsteuerbescheid 2015 vom 12.02.2015 an Frau Andrea
Schüler, zuletzt ansässig in 90425 Nürnberg, Dortmunder Straße 19, Kassenzeichen 05005842 0000 öffentlich zugestellt.
Königs Wusterhausen, den 20.02.2015
(im Original unterzeichnet)
im Auftrag
Kerstin Lempke
Sachgebietsleiterin
Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2015
20-14-210
Doppische Haushaltssatzung 2015
Ja-Stimmen 30, Nein-Stimmen 2
32-15-002
Entgeltordnung für Pflegeverträge von Gemeinschaftsgrabstätten auf den
städtischen Friedhöfen
Ja-Stimmen 25, Stimmenthaltungen: 1
10-14-219
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Königs Wusterhausen, anlässlich von
überregionalen Festen für das Jahr 2015
Ja-Stimmen: 31
32-15-003
Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Nachtruheschutz
aus Anlass vom Stadtfest und von Ortsteilfesten in der Stadt Königs Wusterhausen für das Jahr 2015 - OBV Ausnahme Nachtruhe Ja-Stimmen: 31
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemäß §§ 193 und 196 Baugesetzbuch sowie § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung sind
die Bodenrichtwerte durch den Gutachterausschuss für den Landkreis DahmeSpreewald per 31. Dezember 2014 ermittelt und beschlossen worden.
Der Bodenrichtwert ist der aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Bodenwert für bebaute und unbebaute Grundstücke eines Gebietes.
Die Bodenrichtwerte wurden in der Bodenrichtwertkarte des Landkreises DahmeSpreewald zusammengefasst.
Die Bodenrichtwertkarte des Landkreises Dahme-Spreewald kann bei der
Stadtverwaltung Königs Wusterhausen
Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Liegenschaften/Steuern
Hausanschrift Schlossstr. 3 in 15711 Königs Wusterhausen
60-14-216
Beschluss zur Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung
Niederlehmer Straße 31 im OT Wernsdorf
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für den Bereich Niederlehmer Straße
31 und 31b die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches geht aus der Anlage 2 hervor.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 282/1(teilweise), 282/2 282/3 und
282/4 der Flur 5 in der Gemarkung Wernsdorf.
Ja-Stimmen 32
60-14-209
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 02/15 „Neue Ortsumgehung
Niederlehme“ im OT Niederlehme
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für den Bereich nördlich der Autobahn, westlich des Industriegebietes „Liepnitzenberg“ die Aufstellung eines
Bebauungsplanes.
17
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus der Anlage 2 hervor.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 120/2, 123, 124, 127, 237 – 245,
247, 300, 301/1, 301/2, 301/3, 397, 415, und teilweise die Flurstücke 120/1,
175, 235, 236, 248, 299, 305, 306/1, 308, 309, 342, 343, 345, 346, 347, 395,
416 der Flur 2 sowie die Flurstücke 377, 410, 418 und teilweise die Flurstücke
202/2, 203/3, 643 der Flur 4 in der Gemarkung Niederlehme.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung 02/15 „Neue Ortsumgehung Niederlehme“ im Ortsteil Niederlehme.
Ja-Stimmen 32
60-14-218
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 03/15 „Bindowbrück 1“ im
OT Senzig
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für die Flächen im Bereich der Bootswerkstatt Bindowbrück im OT Senzig die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus der Anlage 2 hervor.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 25 (teilweise), 26/1, 26/2, 26/3, 28,
29, 30(teilweise) 34 und 36(teilweise) der Flur 4 in der Gemarkung Senzig.
Der Plan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan 03/15 „Bindowbrück 1“.
Ja-Stimmen 25, Nein-Stimmen 7
10-15-005
Wiedereinführung des KW-Kennzeichens
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes:
Der Bürgermeister wird beauftragt, auf die Wiedereinführung des auslaufenden
KFZ-Kennzeichens „KW“ beim Landkreis hinzuwirken und der SVV darüber zu
berichten.
Jahrgang 26, Nr. 3 vom 11.3.2015
Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2015
10-15-019
Vergabe nach VOL (Teil B des Anhangs I) - Stadt Königs Wusterhausen,
Trägerschaft der Kita Knirpsenstadt mit Hort
Ja-Stimmen 26, Nein-Stimmen 1, Stimmenthaltungen 4
20-15-017
Übertragung des Grundstückes Bebauungsplangebiet
„Funkerberg Nordwest“
Ja-Stimmen 31
20-15-008
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages in Königs Wusterhausen
OT Zernsdorf
Ja-Stimmen 31
20-15-009
Übertragung des Grundstückes Potsdamer Ring Nord,
15711 Königs Wusterhausen
Ja-Stimmen 31
20-15-011
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages in Königs Wusterhausen
OT Wernsdorf
Ja-Stimmen 28, Stimmenthaltung 4
Ja-Stimmen 31
10-15-006
Prüfauftrag: Spielstätte Netzhoppers auf dem Funkerberg
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den künftigen Projektplaner des Technologieparks Funkerberg dahingehend zu instruieren, die Möglichkeiten zur Errichtung
einer Mehrzweckhalle als Erstligafähige Spielstätte für die Netzhoppers Königs
Wusterhausen zu prüfen.
20-15-013
Abschluss eines Grundstückskaufvertrages in Königs Wusterhausen
Ja-Stimmen 25, Nein-Stimmen 5, Stimmenthaltung 2
10-15-007
Anbindung der B179 an den Schütte-Lanz-Gewerbepark
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Eigentümer (Telekom) des Gewerbeparks Zeesen III und dem Landesbetrieb für Straßenwesen Brandenburg Kontakt
aufzunehmen, um Einvernehmen zum zeitlichen Rahmen der Umsetzung des
Bauabschnitts Gewerbepark Zeesen III mit dem Ziel herzustellen, zeitgleich die
Anbindung des Gewerbeparks an die B179 zu realisieren.
Ja-Stimmen 31, Stimmenthaltung 1
20-15-020
Genehmigung des Gesellschafterbeschlusses der Entwicklungs- und Betreibungsgesellschaft mbH - Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds und
gleichzeitige Bestellung eines neuen Aufsichtsratsmitglieds
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes:
Die Stadtverordnetenversammlung bestellte für den Aufsichtsrat der Entwicklungsund Betreibungsgesellschaft mbH am 15.12.2014, mit Wirkung zum 01.01.2015,
für die Dauer der Kommunalwahlperiode auf Vorschlag der Gesellschafterversammlung Herrn Schmuck als stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat.
Für Herrn Schmuck wird Herr Hans-Heinz Müller (Geschäftsführer ELDAT
GmbH) bestellt.
Ja-Stimmen 30, Nein-Stimmen 1, Stimmenthaltung 1
10-15-001
Abberufung eines sachkundigen Einwohners des Ausschusses für Ordnung,
Sicherheit, Brandschutz und Umweltschutzkontrolle
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes:
Als sachkundiger Einwohner für den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Brandschutz und Umweltschutzkontrolle wird Herr Manfred Jauert (Vorschlagsträger
der Fraktion DIE LINKE) abberufen.
Ja-Stimmen 32
18
Ja-Stimmen 31
20-15-014
Zweite Änderung zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Nr. 20-13-054 vom 22.04.2013
Ja-Stimmen 31
Einladung zur Jahresvollversammlung des Gemeinschaftlichen
Jagdbezirkes Niederlehme am 24.04.2015 um 18.00 Uhr im
Vereinshaus der SG(N) Triftstraße 11
Eingeladen sind die Eigentümer von Grundflächen auf denen die Jagd ausgeübt
wird bzw. deren Vertreter mit Vollmacht. Die Versammlung ist nicht öffentlich!
Einlass: ab 17.15 Uhr, Beginn: 18.00 Uhr
Tagesordnung
1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher; Bekanntgabe der Anwesenheit und
Beschlussfähigkeit; der Versammlungsleitung und der Protokollführung
2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
3. Erfüllung des Haushaltsplanes 2014/15; Kassenstand
4. Bericht der Rechnungsprüfer
5. Bericht des Jagdpächters und Erfüllung des Abschussplanes 2014/15
6. Entwurf des Haushaltsplanes 2015/16
7. Festlegungen zur Auszahlung des Reinertrages des
Pachtzinses2014/15
8. Vorschläge zu Änderungen in der Satzung der Jagdgenossenschaft
Niederlehme
8. Diskussion
9. Beschlussfassungen
10. Vorstandswahlen
11. Schlusswort des Jagdvorstehers
(im Original unterzeichnet)
Gallasch
Jagdvorsteher
Jahrgang 26, Nr. 3 vom 11.3.2015
Außerordentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Wernsdorf
Am 20. März 2015 findet eine außerordentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft
Wernsdorf statt.
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Einladung der Jagdgenossenschaft Zernsdorf zur
Jagdgenossenschaftsversammlung
Einladung zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Zernsdorf
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung
2. Feststellung der Anzahl der teilnehmenden Genossenschaftsmitglieder
3. Vorlage des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 19.12.2014
4. Vorlage der Ergebnisse der Sondersitzung des Vorstandes und interessierter
Mitglieder der Jagdgenossenschaft vom 09.01.2015
5. Diskussion und Aussprache bezüglich der Verlängerung der Jagdpacht verträge
6. Beschluss über die Weiterverpachtung des Gemeinschaftsjagdreviers
am Freitag, dem 10.04.2015 um 18.00 Uhr
im Vereinshaus des „SV Merkur Kablow Ziegelei 1916 e.V.“, Dannenreicher Weg
6 in 15712 Königs Wusterhausen OT Zernsdorf.
Sitzungsort: Gaststätte „Einsame Pappel“
Uhrzeit. 19:00 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung der Anwesenden, Eröffnung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit der Genossenschaftsversammlung
2. Bericht des Jagdvorstehers über das abgelaufene
Geschäftsjahr 2014/2015
3. Beschluss: Vorlage und Bestätigung der Jahresrechnung für das Geschäftsjahr
20014/2015 und des Berichtes des Rechnungsprüfers
4. Beschluss: Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014/2015
5. Beschluss: Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung des gemein schaftlichen Jagdbezirkes Zernsdorf für das Pachtjahr 2014/2015
6. Beschluss: Änderung bzw. Neufassung der Satzung
7. Neuwahl des Vorstandes
7.1 Wahl des Vorstehers
7.2 Wahl des 1. Beisitzers
7.3 Wahl des 2. Beisitzers
7.4 Wahl des Stellvertreters des 2. Beisitzers
8. Wahl des Kassenführers
9. Bestimmung des Rechnungsprüfers für das kommende Geschäftsjahr
10. Beschluss: Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2015/2016
11. Verschiedenes
Wernsdorf, den 19.02.2015
(im Original unterzeichnet)
Udo Wundschok
Jagdvorstand
Einladung der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen /
Zeesen zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Hiermit werden alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen
Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen gehören, auf
denen die Jagd ausgeübt werden darf, zur Versammlung der Mitglieder der
Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen
am Montag, dem 13.04.2015 um 18.00 Uhr
in die Gaststätte „Hoenckes Altes Wirtshaus“, Kirchplatz 4, Königs Wusterhausen,
eingeladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit der Jagdgenossenschafts versammlung
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Feststellung der Tagesordnung
3. Bestätigung des Protokolls der Jagdgenossenschaftsversammlung
vom 04.12.2014
4. Finanzbericht Jagdjahr 2014 / 2015 einschließlich Kassenprüfung
5. Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2014 / 2015
6. Beschluss zur Festsetzung / Verwendung des Reinertrages
Jagdjahr 2014 / 2015
7. Beschluss über den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2014 / 2015
8. Informationen der Jagdpächter
9. Anfragen Jagdgenossen / Sonstiges
Alle Eigentümer von Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Zernsdorf,
auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, werden hierzu herzlich eingeladen.
Gemäß Satzung kann sich ein Grundeigentümer mittels schriftlicher Vollmacht
durch einen anderen vertreten lassen. Eigentümergemeinschaften benennen
mittels schriftlicher Vollmacht einen Bevollmächtigten aus der Gemeinschaft.
Anmerkung:
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder
deren Beauftragte.
Zur Vervollständigung des Jagdkatasters legen die Mitglieder bitte vor Ausübung
ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle erforderlichen Unterlagen (z.
B. Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften, Erbschein etc.) vor, soweit dies
noch nicht erfolgt sein sollte.
Zernsdorf, den 27.02.2015
(im Original unterzeichnet)
Fricke
Jagdvorsteher
Ende des amtlichen Teils
Zur Überarbeitung des Jagdkatasters legen die Jagdgenossen bitte vor Ausübung
ihrer Mitgliedschaftsrechte der Jagdvorsteherin alle zur Vervollständigung des
Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen wie z.B. aktuellen Grundbuchauszug,
Erbschein etc. vor, soweit dieses bisher nicht erfolgt ist. Es besteht die Möglichkeit, sich in der Jagdgenossenschaftsversammlung durch eine andere Person
(unter Vorlage einer Vollmacht) vertreten zu lassen.
Im Anschluss an den offiziellen Teil der Mitgliederversammlung wird zu einem
gemeinsamen Essen eingeladen.
Königs Wusterhausen, den 27.02.2015
(im Original unterzeichnet)
M. Tyralla
Jagdvorsteherin der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen
19
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Jahrgang 26, Nr. 3 vom 11.3.2015
Nichtamtlicher Teil
Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren
in den Monaten März und April
Wir gratulieren zu den Geburtstagen am...
in Königs Wusterhausen
01.03. Ingeborg Schumann
02.03. Doris Dänschel
02.03. Elsa Maier
03.03. Erika Scheithauer
04.03. Rosemarie Richter
05.03. Manfred Liebig
05.03. Lieselotte Picht
06.03. Ingrid Müller
06.03. Margarete Müller
07.03. Garbi Dörfler
07.03. Herbert Erdmann
07.03. Dieter Stachowiak
08.03. Christa Geißler
08.03. Irma Gieske
08.03. Marie Heller
08.03. Ute Weimann
09.03. Ingeborg Quade
09.03. Helga Wermke
10.03. Jürgen Gaul
10.03. Irmgard Hinz
10.03. Karl Heinz Lampke
11.03. Siegward Bialas
12.03. Erika Nawrazala
12.03. Ruth Struck
13.03. Helga Kalle
13.03. Klaus Kaminski
14.03. Ruth Meyer
14.03. Kurt Riesler
15.03. Helga Koch
15.03. Lotte Scholz
15.03. Hannelore Schroeder
16.03. Wolfgang Ketelhut
16.03. Christa Pohla
17.03. Wolfgang Geipel
17.03. Dora Schulz
18.03. Manfred Heyde
19.03. Wolfgang Melzer
19.03. Ursula Schmidt
20.03. Dora Bergmann
20.03. Ernestine Süßmilch
21.03. Erika Raick
21.03. Jürgen Weitz
21.03. Brigitte Zabel
22.03. Gisela Kläge
22.03. Dorothea Seebald
23.03. Elisabeth Kuberczyk
23.03. Brunhilde Ohlemann
23.03. Willfred Ringk
23.03. Manfred Stark
24.03. Sieglinde Plate
25.03. Waltraud Knese
25.03. Karin Loskand
25.03. Hanni Petrulat
26.03. Jürgen Barteck
26.03. Günter Fritze
26.03. Herta Misch
26.03. Peter Zilling
27.03. Horst-Günter Langa
27.03. Karin Steputat
28.03. Hannelore Waszinski
29.03. Ingeborg Kuhlke
30.03. Helga Mallwitz
31.03. Gisela Christen
31.03. Annemarie Uliarczyk
01.04. Renate Fischer
01.04. Anna Schroeder
01.04. Christa Wegner
02.04. Günter Kaspar
03.04. Edelgard Frenzel
03.04. Margot Hartmann
04.04. Inge Matthes
04.04. Ingeborg Meier
05.04. Edith Kasper
07.04. Walter Paschke
07.04. Viktor Rau
07.04. Lieselotte Riesler
08.04. Oda Czapanski
20
90
75
75
80
75
75
80
75
85
75
94
75
80
80
94
75
90
75
75
80
80
75
92
75
75
75
75
80
75
94
85
80
75
80
90
80
75
90
75
80
75
75
75
75
91
80
75
85
75
75
80
80
85
80
85
85
75
80
75
75
91
80
80
92
80
92
80
80
85
85
75
75
80
80
85
80
80
08.04.
08.04.
09.04.
09.04.
09.04.
12.04.
12.04.
12.04.
12.04.
12.04.
13.04.
13.04.
13.04.
13.04.
13.04.
14.04.
15.04.
15.04.
15.04.
17.04.
17.04.
17.04.
17.04.
18.04.
18.04.
19.04.
19.04.
20.04.
20.04.
21.04.
22.04.
22.04.
22.04.
23.04.
23.04.
24.04.
25.04.
26.04.
26.04.
27.04.
27.04.
27.04.
28.04.
28.04.
29.04.
Werner Herzog
Wolfram Walter
Käthe Jahns
Ingrid Lindner
Waltraut Schache
Ingrid Bensch
Ellinore Kalina
Herta Neuendorf
Else Noack
Brigitte Stecher
Adalbert Bernhardt
Wally Friedrich
Helmut Gärtner
Horst Petrack
Monika Vaskovits
Walter Glettner
Leni Müller
Josef Raymund
Renate Roßa
Joachim Bobbe
Elli Hoffmann
Josef Weckesser
Marianne Wilde
Ingrid Krassa
Harry Maas
Lothar Beutel
Manfred Richert
Ella Lingott
Monika Petzold
Ruth Lebe
Rita Ehrecke
Manfred Soyke
Günter Wildner
Ewald Thäle
Margot Wersche
Horst Jahn
Helga Linke
Gerda Lerche
Günter Nowatzki
Ursula Ender
Hermann Stanowsky
Hans Walther
Brigitte Loesener
Gerhard Mihliß
Renate Herrmann
85
75
85
75
80
75
80
99
80
75
80
91
75
80
75
90
75
75
75
85
80
75
75
75
94
75
75
92
75
90
75
75
80
94
90
85
80
90
91
80
80
75
75
80
85
in Diepensee
24.03. Monika Steinberg
75
in Kablow
16.03. Edith Bienert
23.03. Hans Zech
24.03. Brigitte Naumann
29.03. Horst Tilgner
07.04. Rita Führer
23.04. Erhard Plunz
92
91
75
80
80
90
in Niederlehme
02.03. Charlotte Reder
03.03. Gerhard Klauke
06.03. Wolfgang Janusch
10.03. Margot Hamann
14.03. Ingrid Schulze
15.03. Margarete Lüdtke
17.03. Gerda Puhahn
17.03. Christel Wilhelm
29.03. Berthold Nestler
29.03. Gisa Nestler
30.03. Walter Ristau
31.03. Käthe Sewohl
02.04. Kurt Müller
09.04. Rosemarie Mattern
12.04. Irmgard Buße
13.04. Erna Schulze
14.04. Walter Nehmer
17.04. Gisela Pawlik
22.04. Isolde Scholz
24.04. Brigitte Meinert
91
75
75
92
75
94
95
80
75
75
90
90
75
75
85
90
93
93
92
75
27.04. Leokadia Koralewski
27.04. Adolf Lembke
90
80
in Senzig
04.03. Claus Weidauer
08.03. Edelgard Dewitz
09.03. Dieter Bednarek
09.03. Heinz Schulze
11.03. Hans-Rainer Elsner
11.03. Ilse Kühnel
12.03. Walter Fenske
22.03. Rudolf Grätz
22.03. Brigitte Wagenknecht
24.03. Hildegard Walz
30.03. Fritz Purann
09.04. Bernhard Kühnert
15.04. Ilse Scheffner
18.04. Jutta Schmidt
18.04. Manfred Schurr
20.04. Gertrud Jerwan
24.04. Günter Gottschlag
24.04. Wilma Sedlak
25.04. Hildegard Schimke
26.04. Ragnar Immerschied
30.04. Karin Netack
75
75
75
85
75
75
75
75
80
93
80
80
80
75
80
94
85
91
80
80
75
in Wernsdorf
01.03. Erika Radunsky
02.03. Johanna Zschiesche
12.03. Hannelore Janzen
19.03. Horst Schrader
20.03. Peter Diehr
21.03. Anna Höltz
25.03. Edith Rietdorf
31.03. Gertraud Behr
31.03. Liddy Tomacka
03.04. Manfred Maihak
09.04. Helga Walther
12.04. Fritz Hoede
14.04. Hildegard Milius
23.04. Richard Engel
24.04. Peter Heimann
24.04. Charlotte Prodöhl
91
85
75
75
75
80
80
90
90
75
75
85
90
75
75
96
in Zeesen
02.03. Erika Hampel
02.03. Hansjürgen Meyer
05.03. Traute Erler
07.03. Helmut Krebel
08.03. Renate Felgenträger
13.03. Elke Brenneisen
16.03. Christa Steindl
19.03. Annegret Boden
27.03. Wilfried Lambrecht
30.03. Hannelore Bär
05.04. Lieselotte Schmohl
10.04. Rudolf Kowalewski
12.04. Irmgard Jansen
14.04. Helga Roland
16.04. Edeltraud Kültz
17.04. Horst Schneider
25.04. Gottfried Rudolf
28.04. Konrad Kristen
29.04. Bärbel Franzky
30.04. Klaus Schulze
75
75
75
75
85
75
75
75
75
80
75
85
85
75
75
75
75
75
75
75
in Zernsdorf
03.03. Gudrun Kalisch
07.03. Dora Blank
09.03. Alfred Stephan
13.03. Peter Bienge
15.03. Werner Grunzke
17.03. Lothar Diekmann
18.03. Manfred Fensky
23.03. Reinfrid Ananda Fischer
30.03. Erhard Walter
31.03. Renate Fischer
31.03. Helmut Hentze
06.04. Gabriele Winter
11.04. Karl Sittig
12.04. Ingeborg Czylwik
14.04. Manfred Lenz
16.04. Edith Zimmermann
19.04. Werner Haesner
23.04. Ingeborg Bleck
26.04. Horst Schütz
27.04. Ursula Schönberner
92
80
80
75
80
75
80
75
85
80
75
75
75
85
85
75
80
75
75
75
…und zum 50. Hochzeitstag am
06.03.
19.03.
20.03.
20.03.
27.03.
27.03.
28.03.
10.04.
15.04.
15.04.
15.04.
17.04.
17.04.
24.04.
24.04.
Ulrike und Knut Salle Jeannine und Josef Bauer Ingrid und Rolf Beccard Brigitte und Peter Schulze Ingeborg und Herbert Hidalgo Edeltraud und Udo Lehmann Walentina und Günter Klamet Gerlinde und Karl Barthel Doris und Winfried Godenschweger Helga und Dietrich Ochainski Erika und Horst Kliefoth Renate und Wolfgang Stenz Helga und Werner Voigt Barbara und Norbert Hatt Heidemarie und Horst Kutschke in Senzig
in Kablow
in Königs Wusterhausen
in Königs Wusterhausen
in Senzig
in Königs Wusterhausen
in Königs Wusterhausen
in Königs Wusterhausen
in Zernsdorf
in Königs Wusterhausen
in Senzig
in Wernsdorf
in Zeesen
in Zeesen
in Königs Wusterhausen
…und zum 60. Hochzeitstag am
28.03.
31.03.
09.04.
23.04.
Giesela und Franz Müller Ursula und Walter Schneider Marita und Helmut Thürk Lisbeth und Werner Sumpf in Zeesen
in Königs Wusterhausen
in Königs Wusterhausen
in Königs Wusterhausen
Die Stadt Königs Wusterhausen gratuliert ihren Bürgerinnen und Bürgern zu den 75.,
80., 85. und 90. Geburtstagen sowie ab dem 90. Lebensjahr zu jedem Geburtstag.
Veröffentlicht werden außerdem Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag.
Die Veröffentlichung von Geburtstagen ist nach § 33 Abs. 4 BbgMeldeG zulässig. Nach
§ 33 BbgMeldeG Abs. 2 und 4 hat jedoch jeder Bürger das Recht, einer Weitergabe,
bzw. Veröffentlichung personenbezogener Daten zu widersprechen. Tut er dies nicht,
erfolgt die Veröffentlichung.