Folie 1 - Tiefbauamt

Kanton Zürich
Baudirektion
Tiefbauamt
Umweltaspekte
auf Baustellen
Baupraxis II, 25. März 2015, Kunsthaus Zürich
Christoph Abegg, Projektleiter Umwelt
((Bild))
Tiefbauamt
Inhalt
1. Aufgaben PL Umwelt
2. Wichtige Hilfsmittel für Baufachleute
3. Baustellen Audit Umweltschutz – Erkenntnisse
 Vorgehen und Ziele
 Inhalt des Controllings
 Ergebnisse und wichtige Umweltmassnahmen
 Schlussfolgerungen
 Weiteres Vorgehen
Zeit: Ca. 30 Minuten
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Tiefbauamt
1. Aufgaben PL Umwelt




Beratung / Vertretung TBA in Umweltfragen
Lösungsfindung mit den Umweltämtern
Kleine UVBs, Umweltnotizen, Fachgutachten
Betreuung externer Umweltspezialisten
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Tiefbauamt
2. Wichtige Hilfsmittel: Checkliste Umwelt
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Tiefbauamt
2. Wichtige Hilfsmittel: QL Unternehmer
 Umweltvorgaben: Bisher in den BBs
 Neu: Qualitätslenkung Unternehmer: 900er Nrn.
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Tiefbauamt
3. Baustellen Audit Umweltschutz
Ausgangslage
 Sommer ‘14 ca. 75 TBA-Baustellen
 Öffentlicher Bauherr, meist im
öffentlichen Raum
 Besondere Verantwortung bzgl.
vorbildlichem Betrieb
 Z.T. Reklamationen / Anfragen
 Umweltauflagen:
 Umsetzung durch
Unternehmer
 Kontrolle durch
Bauleitung
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Tiefbauamt
Vorgehen und Ziele
 Grundlage: Baustellenumweltschutzcontrolling (BUC) im
Rahmen des kommunalen Baubewilligungsverfahrens
 Erfassung Zustand von P+R-Baustellen
 Ggf. Einleiten Korrekturmassnahmen auf der Baustelle
 Prüfen, ob systematische Probleme vorliegen
 Sensibilisierung PL, Bauleiter und Unternehmer
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Tiefbauamt
Inhalt der Audits
Wenn möglich gemeinsame Begehung mit PL, BL und Unternehmer.
Prüfen der Baustelle gemäss Protokoll
 Abwasser
 Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten
 Bauabfälle
 Luftreinhaltung
 Lärmschutz
 Bodenschutz
 Naturschutz / Wald
 Invasive Organismen
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Tiefbauamt
Durchgeführte Audits P+R-Baustellen
Juli bis Dezember 2014:




Sektion Tiefbau Ost: 5
Sektion Tiefbau West: 6
Sektion Kunstbauten: 5
Sektion Grossprojekte: 1
Total: 17
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Tiefbauamt
Ergebnisse (Mittelwerte)
Gesamteindruck
Naturschuth/Wald/UGO
Bodenschutz
Lärmschutz
Luftreinhaltung
Bauabfälle
WGS/F
Abwasser
0.0
0.5
1.0
1.5
2.0
2.5
3.0
3.5
4.0
1 = gut
2 = genügend
3 = unklar
4 = sofortiger Handlungsbedarf
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Tiefbauamt
Häufigste Probleme:
Lagerung wassergefährdende Stoffe und
Flüssigkeiten (WGSF)
WGF nicht gesichert / überdacht
WGF nicht in Auffangwanne
Die Ausgewählten Fallbeispiele dienen ausschliesslich der
Veranschaulichung von Problemen. Sie lassen keine
Rückschlüsse auf Anhäufungen bei einzelnen
Unternehmen zu!
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Tiefbauamt
Korrekte Lagerung WGSF
 Nur soviel auf Platz wie nötig, fachgereichte Entsorgung
 Lagerung auf standfesten Böden, geschützt vor Naturgefahren
und Zugriff von Unbefugten
 Ab 450 l: Geprüfte Baustellentanks (letzte Kontrolle < 5 Jahre)
 20 - 450 l: Überdachte Auffangwannen mit 100%
Auffangvolumen des grössten Gebindes
 < 20 l: Mind. überdachter Raum mit dichtem Boden ohne
Ablauf
 Ausreichend Ölbindemittel auf der Baustelle griffbereit
 Sicherheitsdatenblätter sämtlicher vorhandener Chemikalien
 Notfallkonzept allen Beteiligten bekannt
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Tiefbauamt
Partikelfilter
Intakter Partikelfilter
defekter Partikelfilter
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Tiefbauamt
Standardmassnahmen Luftreinhaltung
 Zugelassenes, gewartetes und funktionsfähiges
Partikelfiltersystem für dieselbetriebene Maschinen:
ab 37 kW alle, 18 kW bis und mit 37 kW ab Baujahr 2008
 Nachweis der Einhaltung durch Unternehmer
 Neu: Motorwagen > 3,5 Tonnen: Abgabekategorien 2 oder
3 Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
 Alkylbenzin (‚Gerätebenzin‘) für benzinbetriebene Maschinen
und Geräte ohne Katalysator
 Keine Abfallverbrennung im Freien
 Massnahmen zur Reduktion von Staubemissionen
 Korrosionsschutzarbeiten im Freien ab 50 m2 : Stauberfassung
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Gravierendste Probleme:
Gewässerschutz
Tiefbauamt
Abpumpen von alkalischem Abwasser
ohne funktionsfähige Neutralisation
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Tiefbauamt
Standardmassnahmen Entwässerung
 Entwässerungskonzept nach sia 431 bei relevanten Arbeiten
(Baugrubenentwässerungen, Betonanlagen, GW-Absenkung,
Bohren / Fräsen / Jetting, Gewässerschutzzonen, KbS-Standorte
etc.)
 Bewilligung für Einleitungen (Grundwasser, Oberflächengewässer
oder Kanalisation)
 Keine Einleitungen von trübem oder verschmutztem Abwasser
 Funktionskontrolle der Vorbehandlungsanlagen
Sichttiefe > 30 cm
6.5 > pH > 8.5 (9 bei ARA)
 Keine Installationsplätze, Lager,
Sanitäre Anlagen, WGSF, etc.
In Gewässerschutzzonen
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Tiefbauamt
Bodenschutz
Erstellen Installationsplatz auf Unterboden
 Teurer und schlecht für den Boden
Vermischen von A/B/C, Depots übereinander
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Tiefbauamt
Standardmassnahmen Bodenschutz
 Vermeiden von Bodenverdichtungen (Abtrocknung,
Maschinenwahl, druckreduzierende Massnahmen
 Pisten und Installationsplätze nach Möglichkeit auf Oberboden
mit zugfestem Geotextil
 Keine Vermischung A/B/C-Material
 Berücksichtigung der Belastung durch Schadstoffe / Neophyten
 Terrainanpassungen ab 500 m2 oder 1 m: Bewilligungspflicht!
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Tiefbauamt
Abfälle – Verwertung – Entsorgung
 Vermischung verschiedener Abfallkategorien:
z.B. Ausbauasphalt mit Aushubmaterial
oder Ober- mit Unterboden oder Untergrundmaterial
 Einbau von Recycling-Kiessand in Gewässerschutzzonen
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Tiefbauamt
Standardmassnahmen Bauabfälle
 Trennung der Bauabfälle, Vermischungsverbot
 TVA-konforme Verwertung / Behandlung / Entsorgung
 Inkl. Einsatz von Recyclingbaustoffe / T-Material
 Laufende Prüfung (Farbe, Geruch) bei Aushubarbeiten
 Berücksichtigung der Verwertungsregel Kt. ZH
 Keine Abfälle in Baugruben
 Dokumentation / Entsorgungsnachweise
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Tiefbauamt
Standardmassnahmen Lärm




Anwohnerinformation
Ruhezeiten strikte einhalten
Umsetzung der Massnahmenstufe A, B oder C
Unnötigen Lärm vermeiden
 Lautes Radio hören
 Motoren im Leerlauf etc.
 Lärmige Tätigkeiten optimieren
 Lärmintensive Arbeiten bündeln ausserhalb Randzeiten
 Lärmhindernisse nutzen
 Erschütterungen: Analog
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Tiefbauamt
Standardmassnahmen Naturschutz/Wald
 Keine Installationsplätze, Lager etc. in Naturschutzgebieten
 Tierfallen vermeiden
 Keine Beanspruchung von Wald ausserhalb des
Rodungsperimeters (ggf. Kontaktaufnahme mit Forstdienst)
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Neue Probleme:
Invasive Organismen
Tiefbauamt
Asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB)
Holzverpackungen aus asiatischen Staaten länger auf Baustelle
stehen gelassen
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Tiefbauamt
Standardmassnahmen Invasive Insekten (ALB)
 Verzicht auf Holzverpackungen. Oder ISPM15-Stempel und
sofortige Entsorgung der Verpackung in KVA.
Ausnahme: EPA/EUR-Paletten.
 Meldung beim Fund von Schadorganismen an Strickhof Eschikon,
Herr Markus Hochstrasser, 058 105 98 19
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Tiefbauamt
Standardmassnahmen Invasive Neophyten
 Regelmässige Kontrolle auf die Ansiedlung invasiver Neophyten
während und anschliessend an die Bauphase. Sofortiges Jäten
 Ansaat länger nicht beanspruchter, humusierter Flächen
 Biologisch Belastetes Material: Gesetzeskonforme Entsorgung
 Asiatische Staudenknöteriche und Essigbaum:
Befugten Altlastenberater beiziehen
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Tiefbauamt
Standardmassnahmen Invasive Neophyten
 Korrekte Entsorgung in Eigenverantwortung: Ambrosia,
Riesenbärenklau, Amerikanische Goldruten, Drüsiges Springkraut
und Schmalblättriges Greiskraut
 Sicherstellen, dass zugeführtes Material nicht biologisch belastet ist
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Tiefbauamt
Schlussfolgerungen
 Meiste Baustellen insgesamt gut bis genügend
 Schwerwiegende Mängel nur in Einzelfällen
 Häufigste Defizite:
 Lagerung wassergefährdender Stoffe
 Wartung Partikelfilter
 Verbesserungspotential bei Sensibilität und Reaktionszeit
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Tiefbauamt
Weiteres Vorgehen
 Verstärkter Einbezug der BL bei der Umsetzung der
Umweltmassnahmen
 Qualitätslenkung Unternehmer
 Fortsetzung der Audits
 Sensibilisierung sämtlicher Beteiligter erhöhen
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Tiefbauamt
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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