Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Umweltaspekte auf Baustellen Baupraxis II, 25. März 2015, Kunsthaus Zürich Christoph Abegg, Projektleiter Umwelt ((Bild)) Tiefbauamt Inhalt 1. Aufgaben PL Umwelt 2. Wichtige Hilfsmittel für Baufachleute 3. Baustellen Audit Umweltschutz – Erkenntnisse Vorgehen und Ziele Inhalt des Controllings Ergebnisse und wichtige Umweltmassnahmen Schlussfolgerungen Weiteres Vorgehen Zeit: Ca. 30 Minuten 2 Tiefbauamt 1. Aufgaben PL Umwelt Beratung / Vertretung TBA in Umweltfragen Lösungsfindung mit den Umweltämtern Kleine UVBs, Umweltnotizen, Fachgutachten Betreuung externer Umweltspezialisten 3 Tiefbauamt 2. Wichtige Hilfsmittel: Checkliste Umwelt 4 Tiefbauamt 2. Wichtige Hilfsmittel: QL Unternehmer Umweltvorgaben: Bisher in den BBs Neu: Qualitätslenkung Unternehmer: 900er Nrn. 5 Tiefbauamt 3. Baustellen Audit Umweltschutz Ausgangslage Sommer ‘14 ca. 75 TBA-Baustellen Öffentlicher Bauherr, meist im öffentlichen Raum Besondere Verantwortung bzgl. vorbildlichem Betrieb Z.T. Reklamationen / Anfragen Umweltauflagen: Umsetzung durch Unternehmer Kontrolle durch Bauleitung 6 Tiefbauamt Vorgehen und Ziele Grundlage: Baustellenumweltschutzcontrolling (BUC) im Rahmen des kommunalen Baubewilligungsverfahrens Erfassung Zustand von P+R-Baustellen Ggf. Einleiten Korrekturmassnahmen auf der Baustelle Prüfen, ob systematische Probleme vorliegen Sensibilisierung PL, Bauleiter und Unternehmer 7 Tiefbauamt Inhalt der Audits Wenn möglich gemeinsame Begehung mit PL, BL und Unternehmer. Prüfen der Baustelle gemäss Protokoll Abwasser Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten Bauabfälle Luftreinhaltung Lärmschutz Bodenschutz Naturschutz / Wald Invasive Organismen 8 Tiefbauamt Durchgeführte Audits P+R-Baustellen Juli bis Dezember 2014: Sektion Tiefbau Ost: 5 Sektion Tiefbau West: 6 Sektion Kunstbauten: 5 Sektion Grossprojekte: 1 Total: 17 9 Tiefbauamt Ergebnisse (Mittelwerte) Gesamteindruck Naturschuth/Wald/UGO Bodenschutz Lärmschutz Luftreinhaltung Bauabfälle WGS/F Abwasser 0.0 0.5 1.0 1.5 2.0 2.5 3.0 3.5 4.0 1 = gut 2 = genügend 3 = unklar 4 = sofortiger Handlungsbedarf 10 Tiefbauamt Häufigste Probleme: Lagerung wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten (WGSF) WGF nicht gesichert / überdacht WGF nicht in Auffangwanne Die Ausgewählten Fallbeispiele dienen ausschliesslich der Veranschaulichung von Problemen. Sie lassen keine Rückschlüsse auf Anhäufungen bei einzelnen Unternehmen zu! 11 Tiefbauamt Korrekte Lagerung WGSF Nur soviel auf Platz wie nötig, fachgereichte Entsorgung Lagerung auf standfesten Böden, geschützt vor Naturgefahren und Zugriff von Unbefugten Ab 450 l: Geprüfte Baustellentanks (letzte Kontrolle < 5 Jahre) 20 - 450 l: Überdachte Auffangwannen mit 100% Auffangvolumen des grössten Gebindes < 20 l: Mind. überdachter Raum mit dichtem Boden ohne Ablauf Ausreichend Ölbindemittel auf der Baustelle griffbereit Sicherheitsdatenblätter sämtlicher vorhandener Chemikalien Notfallkonzept allen Beteiligten bekannt 12 Tiefbauamt Partikelfilter Intakter Partikelfilter defekter Partikelfilter 13 Tiefbauamt Standardmassnahmen Luftreinhaltung Zugelassenes, gewartetes und funktionsfähiges Partikelfiltersystem für dieselbetriebene Maschinen: ab 37 kW alle, 18 kW bis und mit 37 kW ab Baujahr 2008 Nachweis der Einhaltung durch Unternehmer Neu: Motorwagen > 3,5 Tonnen: Abgabekategorien 2 oder 3 Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Alkylbenzin (‚Gerätebenzin‘) für benzinbetriebene Maschinen und Geräte ohne Katalysator Keine Abfallverbrennung im Freien Massnahmen zur Reduktion von Staubemissionen Korrosionsschutzarbeiten im Freien ab 50 m2 : Stauberfassung 14 Gravierendste Probleme: Gewässerschutz Tiefbauamt Abpumpen von alkalischem Abwasser ohne funktionsfähige Neutralisation 15 Tiefbauamt Standardmassnahmen Entwässerung Entwässerungskonzept nach sia 431 bei relevanten Arbeiten (Baugrubenentwässerungen, Betonanlagen, GW-Absenkung, Bohren / Fräsen / Jetting, Gewässerschutzzonen, KbS-Standorte etc.) Bewilligung für Einleitungen (Grundwasser, Oberflächengewässer oder Kanalisation) Keine Einleitungen von trübem oder verschmutztem Abwasser Funktionskontrolle der Vorbehandlungsanlagen Sichttiefe > 30 cm 6.5 > pH > 8.5 (9 bei ARA) Keine Installationsplätze, Lager, Sanitäre Anlagen, WGSF, etc. In Gewässerschutzzonen 16 Tiefbauamt Bodenschutz Erstellen Installationsplatz auf Unterboden Teurer und schlecht für den Boden Vermischen von A/B/C, Depots übereinander 17 Tiefbauamt Standardmassnahmen Bodenschutz Vermeiden von Bodenverdichtungen (Abtrocknung, Maschinenwahl, druckreduzierende Massnahmen Pisten und Installationsplätze nach Möglichkeit auf Oberboden mit zugfestem Geotextil Keine Vermischung A/B/C-Material Berücksichtigung der Belastung durch Schadstoffe / Neophyten Terrainanpassungen ab 500 m2 oder 1 m: Bewilligungspflicht! 18 Tiefbauamt Abfälle – Verwertung – Entsorgung Vermischung verschiedener Abfallkategorien: z.B. Ausbauasphalt mit Aushubmaterial oder Ober- mit Unterboden oder Untergrundmaterial Einbau von Recycling-Kiessand in Gewässerschutzzonen 19 Tiefbauamt Standardmassnahmen Bauabfälle Trennung der Bauabfälle, Vermischungsverbot TVA-konforme Verwertung / Behandlung / Entsorgung Inkl. Einsatz von Recyclingbaustoffe / T-Material Laufende Prüfung (Farbe, Geruch) bei Aushubarbeiten Berücksichtigung der Verwertungsregel Kt. ZH Keine Abfälle in Baugruben Dokumentation / Entsorgungsnachweise 20 Tiefbauamt Standardmassnahmen Lärm Anwohnerinformation Ruhezeiten strikte einhalten Umsetzung der Massnahmenstufe A, B oder C Unnötigen Lärm vermeiden Lautes Radio hören Motoren im Leerlauf etc. Lärmige Tätigkeiten optimieren Lärmintensive Arbeiten bündeln ausserhalb Randzeiten Lärmhindernisse nutzen Erschütterungen: Analog 21 Tiefbauamt Standardmassnahmen Naturschutz/Wald Keine Installationsplätze, Lager etc. in Naturschutzgebieten Tierfallen vermeiden Keine Beanspruchung von Wald ausserhalb des Rodungsperimeters (ggf. Kontaktaufnahme mit Forstdienst) 22 Neue Probleme: Invasive Organismen Tiefbauamt Asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB) Holzverpackungen aus asiatischen Staaten länger auf Baustelle stehen gelassen 23 Tiefbauamt Standardmassnahmen Invasive Insekten (ALB) Verzicht auf Holzverpackungen. Oder ISPM15-Stempel und sofortige Entsorgung der Verpackung in KVA. Ausnahme: EPA/EUR-Paletten. Meldung beim Fund von Schadorganismen an Strickhof Eschikon, Herr Markus Hochstrasser, 058 105 98 19 24 Tiefbauamt Standardmassnahmen Invasive Neophyten Regelmässige Kontrolle auf die Ansiedlung invasiver Neophyten während und anschliessend an die Bauphase. Sofortiges Jäten Ansaat länger nicht beanspruchter, humusierter Flächen Biologisch Belastetes Material: Gesetzeskonforme Entsorgung Asiatische Staudenknöteriche und Essigbaum: Befugten Altlastenberater beiziehen 25 Tiefbauamt Standardmassnahmen Invasive Neophyten Korrekte Entsorgung in Eigenverantwortung: Ambrosia, Riesenbärenklau, Amerikanische Goldruten, Drüsiges Springkraut und Schmalblättriges Greiskraut Sicherstellen, dass zugeführtes Material nicht biologisch belastet ist 26 Tiefbauamt Schlussfolgerungen Meiste Baustellen insgesamt gut bis genügend Schwerwiegende Mängel nur in Einzelfällen Häufigste Defizite: Lagerung wassergefährdender Stoffe Wartung Partikelfilter Verbesserungspotential bei Sensibilität und Reaktionszeit 27 Tiefbauamt Weiteres Vorgehen Verstärkter Einbezug der BL bei der Umsetzung der Umweltmassnahmen Qualitätslenkung Unternehmer Fortsetzung der Audits Sensibilisierung sämtlicher Beteiligter erhöhen 28 Tiefbauamt Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 29
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